Atelier de la Concurrence

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1 Atelier de la Concurrence Tagungsbericht von Ivo Buric Herren, Reto Walther, Oliver Dreyer (Studierende) und Sarah Umbricht (wissenschaftliche Mitarbeiterin) der ZHAW School of Management and Law KG-Revision the Public Hearing? DAS NEUE WETTBEWERBSRECHT IN DER PARLAMENTARISCHEN WEINLESE: GUTER JAHRGANG ODER KORKGESCHMACK? Referate: Die (un)erwünschten Wirkungen der KG-Revision Daniel Lampart, WEKO/SGB Ein gutes Kartellrecht fördert Wettbewerb und Dynamik, nicht Planwirtschaft NR Fulvio Pelli, FDP Die KG-Revision ignoriert die Wertschöpfungs-Kette in der Schweiz Daniel Meyer, Mondelez KG-Revision aus der Sicht eines KMU Heinz W. Düring, Düring AG Das eine tun und das andere nicht lassen Ausblicke über das KG hinaus Stefan Meierhans, Preisüberwacher Folgen des Teilkartellverbots für die Wirtschaft SR Roland Eberle, SVP

2 KG-Revision the Public Hearing? DAS NEUE WETTBEWERBSRECHT IN DER PARLAMENTARISCHEN WEINLESE: GUTER JAHRGANG ODER KORKGESCHMACK? von Ivo Buric Herren, Reto Walther, Oliver Dreyer (Studierende) und Sarah Umbricht (wissenschaftliche Mitarbeiterin) der ZHAW School of Management and Law Die Schweiz kennt seit 1996 ein modernes Kartellgesetz (KG), welches 2003 anlässlich einer 1. Teilrevision mit Geldbussen und Kronzeugenregelung angereichert worden ist. Seit über 6 Jahren wird an einer 2. Teilrevision gearbeitet. Nachdem Verwaltung, Bundesrat und Ständerat mit mutigen Ideen Unterstützung fanden, mit sich bisweilen widersprechenden Vorschlägen aber auch Unverständnis in der Öffentlichkeit erzeugt haben, liegt der Ball nun beim Nationalrat. Am XVI. Atelier gehen Vertreter von Wirtschaft, Politik und Wissenschaft der Frage nach, ob das Jahr 2014 für das KG ein guter Jahrgang wird: Was bewirken die vorgeschlagenen Änderungen für Schweizer KMU? Profitiert der Konsument? Ist das KG das geeignete Instrument gegen die Hochpreisinsel Schweiz? Braucht es überhaupt eine Revision? 2

3 Prof. Dr. RA Patrick L. Krauskopf KWP Rechtsanwälte Leiter Zentrum Wettbewerbs- und Handelsrecht der ZHAW Daniel Lampart Leiter des Sekretariats und Chefökonom des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds Fulvio Pelli Partner, Anwaltskanzlei Pelli und Partner Daniel Meyer Geschäftsführer Mondelez Schweiz GmbH Heinz W. Düring VRP und Geschäftsführer der Düring AG Stefan Meierhans Eidgenössischer Preisüberwacher 3

4 SR Roland Eberle Ständerat und selbstständiger Unternehmer Beat Gygi Wirtschaftsredaktior NZZ Sara Stalder Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz Dr. Olivier Schaller Vizedirektor der Wettbewerbskommission 4

5 1. Teil: Einleitung Als Ouverture zum XVI. Atelier de la Concurrence spielt die Concordia Harmonie d excellence die Atelier-Hymne. Nachdem der letzte Ton verklungen ist, begrüsst Patrick L. Krauskopf die Anwesenden auch im Namen des Co-Organisatoren Olivier Schaller. Das XVI. Atelier de la Concurrence trägt den Titel KG-Revision the Public Hearing. Dass es sich dabei um ein spannungsgeladenes Thema handelt zeigte sich bereits im Vorfeld in der parlamentarischen Debatte. Nachdem die Wirtschafts- und Abgabenkommission (WAK) des Ständerats die Revision überwiesen hat, genehmigte sich die WAK des Nationalrats vor Kurzem eine Denkpause. Es stehen schwierige Entscheide an unter anderem über die Einführung des Teilkartellverbots mit Rechtfertigungsvorbehalt. 2. Teil: Vorträge 2.1. Die (un)erwünschten Wirkungen der KG-Revision von Daniel Lampart (Chefökonom des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, Mitglied der WEKO) Herr Lampart hält zu Beginn fest, dass er nicht im Namen der WEKO sondern als Vertreter des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds spreche. Der Referent skizziert zunächst die Hintergründe der aktuellen Diskussion um die KG-Revision: Der Wechselkursschock im Rahmen der Euro-Krise habe die Schweiz in Unruhe versetzt. Oft sei kritisiert worden, dass die Wechselkursgewinne nicht sofort an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben worden seien. Die Hochpreisinsel Schweiz werde von allen Seiten beklagt. Inzwischen würden die Unternehmen die Wechselkursgewinne an ihre Kunden weitergeben. Herr Lampart ist überzeugt, dass in einer zeitgemässen Wirtschaftspolitik ein wirksames Kartellgesetz unabdingbar sei. Eine Evaluation und die Erfahrungen zeigten, dass das (geltende) schweizerische Kartellgesetz diese Eigenschaften aufweise auch in Bezug auf Vertikalabreden. Das Problem der Preisunterschiede sei nicht die Unwirksamkeit des Kartellgesetzes. Die Preistreiber seien vielmehr in stark regulierten Bereichen zu orten. So bestehe bei den Wohnkosten eine Preisdifferenz von 21 % gegenüber dem Ausland. Falls eine Beseitigung oder eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs vorliege, seien Abreden de lege lata bereits verboten. Ein Teilkartellverbot könne volkswirtschaftlich schädlich sein, namentlich bei einem generellen Verbot von Abreden zwischen Unternehmen verschiedener Stufen. Denn solche Vertikalabreden können wirtschaftlich effizient sein. Es sei mithin eine Einzelfallbetrachtung nötig, wie dies das aktuelle Kartellgesetz vorsehe. Zudem entspräche dies dem internationalen Standard. Das generelle Verbot von Vertikalabreden hat weitere negative Konsequenzen: Es setzt einen Anreiz, die vor- und nachgelagerten Marktstufen zu integrieren. 5

6 Ein generelles Verbot von Vertikalabreden führt zu weniger Service- und Beratungsdienstleistungen. Es erlaubt marktmächtigen Unternehmen, zusätzliche Preisaufschläge in Rechnung zu stellen. Schliesslich gefährdet die Revision des Kartellgesetzes Arbeitsgemeinschaften im Baugewerbe. Diese seien jedoch ökonomisch sinnvoll. Der geplante Art. 7a revkg, welcher vorsieht, dass sich wettbewerbswidrig verhält, wer Schweizer Nachfrager im Ausland nicht zu den dortigen Konditionen bedient, ist abzulehnen: Deutsche Preise für Schweizer Nachfragerinnen und Nachfrager führen zu Arbeitsbedingungen wie in Deutschland. Mit anderen Worten setzt die geplante Bestimmung das Schweizer Lohnniveau unter Druck. Die Durchsetzbarkeit von Art. 7a revkg gestaltet sich äusserst schwierig, da der Artikel auch auf Unternehmen anwendbar ist, die in der Schweiz keinen Sitz hätten. Die Durchsetzung von Schweizer Recht im Ausland sei aufgrund des Territorialitätsprinzips nicht möglich. Wenn die Politik die (Hoch-)Preisinsel Schweiz bekämpfen wolle, dann solle sie dort durchgreifen, wo Parallelimporte von Unternehmen verhindert würden. Daniel Lampart vertritt die Auffassung, dass der Markt einiges bieten könne. Es sollten keine Eingriffe in die Wirtschaft erfolgen, wenn der Markt selber reagieren könne. Auch die Institutionen seien nicht reformbedürftig. Die WEKO sei mit den Anforderungen der EMRK konform und die allfällige Einführung eines Wettbewerbsgerichts führe zu diversen praktischen Problemen. Zusammenfassend hält Daniel Lampart fest, dass das heutige Kartellgesetz wirksam sei, die Einführung eines Wettbewerbsgerichts die Bekämpfung von Kartellen erschweren würde und der geplante Art. 7a revkg gefährlich sei. Deshalb sei die Revision nicht nur unnötig, sondern bedeute aus volkswirtschaftlicher Sicht sogar qualitative Einbussen Ein gutes Kartellrecht fördert Wettbewerb und Dynamik, nicht Planwirtschaft von Fulvio Pelli (Nationalrat FDP) Fulvio Pelli startet mit der Feststellung, dass der Markt am besten reguliere und den effizientesten Wettbewerb hervorbringe. Der Wettbewerb solle jedoch aber immer nur bei den Anderen wirken. Die Schweiz sei grundsätzlich ein kartellfreundliches Land, so sei z.b. das Bankenwesen lange Zeit ein einziges Kartell gewesen. Die Ausgestaltung und Formulierungen eines neuen Kartellgesetzes seien nun Gegenstand langer und schwieriger Kontroversen. 6

7 Zu Art. 5 revkg bemerkt Fulvio Pelli: Der vorgeschlagene Wortlaut vermischt materielles Recht mit Prozessrecht. So müsse nach dem Vorschlag derjenige, welcher ein Rechtfertigungsgrund geltend macht, diesen beweisen. Die Regelung der Rechtfertigungsgründe sollten grundsätzlich nochmals besprochen und verbessert werden. Hinsichtlich Art. 7a revkg beginnt Fulvio Pelli mit der Bemerkung, dass einerseits die Idee an sich falsch sei und dass andererseits auch die Umsetzung der vorgesehenen Regelung unklar sei: Zwar müsse man gegen die Hochpreisinsel Schweiz vorgehen, jedoch nicht über das Kartellrecht. Die Aufgabe des Kartellgesetzes sei es, den Wettbewerb zu schützen und nicht Preise und Verfahren zu regeln. Vor diesem Hintergrund sei der Idee von Herrn Ständerat Noser zuzustimmen: Nicht das Kartellgesetz, sondern andere Gesetze müssen verbessert bzw. revidiert werden. So sollten u.a. Zollmassnahmen und Bürokratie abgebaut werden. Fulvio Pelli schliesst mit dem Hinweis, dass Planwirtschaft auf jeden Fall vermieden werden müsse und dass Art. 7a revkg die ganze KG-Revision gefährde Die KG-Revision ignoriert die Wertschöpfungskette in der Schweiz von Daniel Meyer (Geschäftsführer von Mondelez Schweiz GmbH) Daniel Meyer beginnt sein Referat mit einer Präsentation des Unternehmens Mondelez International. Es handelt sich dabei um ein multinationales Unternehmen im Nahrungsmittelsektor, das auch in der Schweiz eine Produktionsstätte unterhält. Mit Blick auf Herausforderungen, welchen Mondelez International gegenüber steht, zeigt Meyer auf, weshalb das Schweizer Preisniveau über demjenigen der übrigen OECD-Staaten liege. Der Euro- Franken-Kurs hat ausländische Produkte gegenüber Gütern aus Schweizer Produktion noch zusätzlich verbilligt. Die politischen Rahmenbedingungen wie Lebensmittelgesetze, der Agrarprotektionismus und Zölle im Allgemeinen treiben die Herstellungskosten in der Schweiz in die Höhe. So funktioniere das Cassis-de-Dijon-Prinzip aufgrund komplizierter Verfahrenswege in der Praxis kaum. Die schweizerische Detailhandelsstruktur mit zwei dominierenden Anbietern und einem hohen Anteil an Eigenmarken fördern hohe Preise. Der relativ kleine Schweizer Markt trägt zu vergleichsweise hohen Preisen bei. So ist die Distribution in der Schweiz kostenintensiver, da sogenannte Full-Truck-Ladungen nicht immer möglich sind. Die hohen Schweizer Löhne bedingen, dass die Marktgegenseite faire Preise bezahle. 7

8 Dass es sich insbesondere lohne, die Rahmenbedingungen zu verbessern, illustriert Daniel Meyer am Frischkäseprodukt Philadelphia. Die Abschaffung von Zöllen habe bei diesem Produkt zu einer Preisreduktion um 44 % geführt. Gleichzeitig sei die Nachfrage um 150 % gestiegen. Dies zeige, dass durch eine Vereinfachung der Rahmenbedingungen sowohl die Produzenten wie auch die Konsumenten profitierten. Daniel Meyer folgert, dass die Schweizer Preise durchaus nachvollziehbar und gerechtfertigt seien. Hinsichtlich des vorgesehenen Art. 7a revkg erklärt Daniel Meyer, dass die Kreise, welche mit der Einführung dieser Bestimmung auf Preise hoffen, die über Nacht auf OECD- Durchschnittsniveau fallen, folgende Überlegungen einbeziehen sollten: Schweizer KMU würden gegenüber multinationalen Konzernen wie Mondelez International benachteiligt. Letztere könnten theoretisch im Gegensatz zu ersteren die Schweizer Produktionsstätten einfach schliessen und die Schweiz fortan aus dem Ausland beliefern. Die Konkurrenzfähigkeit der in der Schweiz produzierenden KMUs würde hingegen massiv abnehmen. Sie wären gezwungen, ihr Preisniveau den günstigeren Produkten aus dem Ausland anzupassen. Diese Faktoren führten schliesslich zur Streichung von Arbeitsplätzen in der Schweiz. Die tieferen Preise würden auch zu einem Margenrückgang führen, was wiederum den Erhalt des gegenwärtigen Lohnniveaus verunmögliche. Art. 7a revkg sieht aktuell nicht vor, dass der Preisvorteil letztendlich dem Endkonsumenten zu Gute kommt. Art. 7a revkg laufe zudem der Vertrags- und Wirtschaftsfreiheit zuwider. Zur Reduktion der Schweizer Preise seien nicht Massnahmen im Sinne von Art. 7a revkg zu ergreifen, sondern die kostentreibenden Faktoren zu verstehen und anzugehen KG-Revision aus Sicht eines KMUs von Heinz W. Düring (Verwaltungsratspräsident der Düring AG) Heinz W. Düring beginnt sein Referat mit Ausführungen zum Wettbewerb und zum freien Markt. Er hebt hervor, dass nur mittels freien Wettbewerbs ein angemessenes Preisgleichgewicht erzielt werden könne. Freier Wettbewerb wiederum bedinge einen freien Markt. Auf dem Schweizer Detailhandelsmarkt werden die Reinigungsmittel derdüring AG verkauft. Hinsichtlich der Wettbewerbsstruktur des Schweizer Detailhandels ist die massive Dominanz von Coop und Migros zu betonen. Die Migros verkauft kaum Markenprodukte, was die Hersteller von solchen qualitativ hochstehenden Produkten erheblich einschränke. Die betreffenden Unternehmen stehen deswegen in einem starken Abhängigkeitsverhältnis zu Coop. 8

9 Weiter geht Heinz W. Düring auf wettbewerbspolitische Widersprüche ein. Die Ursache für die hohen Kosten bzw. Preise seien in Kostentreibern zu finden, welche die Schweiz selbst verschulde. Die führe zu hohe Kosten auf der Herstellerseite, was automatisch auch hohe Preisen auf Konsumentenseite nach sich ziehe. Heinz W. Düring geht dann auf den geplanten Art. 7a revkg ein. Der Artikel würde nur die grossen Detailhändler stärken. Die Schweizer Hersteller hingegen würden geschwächt in ihrer Exportfähigkeit. Die Schweiz könne nicht ausschliesslich vom tieferen ausländischen Preisniveau profitieren: Tiefere Preise könnte die Schweiz nur erlangen, wenn auch ausländische Konditionen, Löhne, Regulierungen und Margen in Kauf genommen würden. Demnach muss man bei den Ursachen und nicht bei den Wirkungen ansetzen. Art. 7a revkg entspreche jedoch reiner Symptomtherapie. Zusammenfassend fordert Heinz W. Düring eine KG-Revision (sofern notwendig) ohne Lenkungsmassnahmen im Sinne von Art. 7a revkg. Vielmehr sollte die WEKO gestärkt die grossen Schweizer Detailhändler stärker in die Pflicht genommen werden. Insbesondere müssten letztere die (zu) hohen Preise ihrer Eigenmarken senken Das eine tun und das andere nicht lassen Ausblick über das KG hinaus von Stefan Meierhans (Eidgenössischer Preisüberwacher) Zunächst hält Stefan Meierhans fest, dass die Schweiz gemäss Statistik Preis-Europameister sei. Schweizer Preise seien durchschnittlich um 60 % über dem Preisniveau der Nachbarländer. Es gebe aber auch einige Faktoren, die für eine Tiefpreisinsel Schweiz sprächen: Es ist gemeinhin bekannt, dass die Löhne in der Schweiz relativ hoch sind. Jedoch wird in der Schweiz einen Tag länger gearbeitet als z.b. in Frankreich. Weiter gehen Herr und Frau Schweizer weniger in die Ferien als die Bewohnerinnen und Bewohner der Nachbarländer. Auch der Mutterschutz ist im Vergleich zum Ausland äusserst bescheiden. Das Schweizer Zinsniveau für Fremdkapital ist sehr tief. Dadurch fallen die Kapitalkosten im Vergleich zum Ausland tiefer aus. Die Steuerbelastung, insbesondere die Mehrwertsteuer, sein in der Schweiz tiefer als im Ausland. Diese Fakten tragen nach Meierhans dazu bei, dass es der schweizerischen Wirtschaft gut gehe. Zudem steigern sie die Attraktivität der Schweiz für ausländische Unternehmungen. Solche Umstände könnten für eine Tiefpreisinsel Schweiz sprechen. 9

10 Ein positives Beispiel für einen funktionierenden Markt sei der Handel mit Elektronikgeräten: In diesem Markt herrsche eine starke Wettbewerbsintensität. Eine Studie zeige, dass in der Schweiz Elektronikgeräte rund 10 % günstiger seien als in den Nachbarländern. Stefan Meierhans äussert sich skeptisch gegenüber einigen Punkten der aktuellen Kartellgesetzrevision. Das geplante Teilkartellverbot ist für den Preisüberwacher wichtig. Durch diese Änderung würde Rechtssicherheit geschaffen. Das Anliegen, die (Hoch-)Preisinsel Schweiz zu bekämpfen, welches dem geplanten Art. 7a KG zugrunde liegt, sei verständlich. Wirksamer Wettbewerb ist das beste Gegenmittel gegen hohe Preise. Wettbewerb auf dem Papier reiche nicht aus. Es bedürfe tatsächlichen Wettbewerbs, welcher in der Praxis bis anhin fehle. Einen Ansatz zur Verbesserung des Wettbewerbs sieht Stefan Meierhans in einer konsequenteren Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips. Beispielsweise sei nicht einzusehen, wieso in der EU neuzugelassene Autos nach der Einführung zusätzlich von den Schweizer Behörden überprüft werden müssen. Dieser Ansatz sei mit hohen Hürden verbunden. Schliesslich spricht sich Stefan Meierhans dafür aus, dass wirksamer Wettbewerb dort geschaffen werden solle, wo dies möglich und praktikabel sei Folgen des Teilkartellverbots für die Wirtschaft von Roland Eberle (Ständerat SVP und selbständiger Unternehmer) Herr Ständerat Roland Eberle beginnt mit der Feststellung, dass hinsichtlich der Theorie, die besagt, dass Kartelle sowohl den Wettbewerb wie auch die Entfaltung der Wirtschaft hemmen, Konsens herrsche. Vor diesem Hintergrund geht Ständerat Roland Eberle auf den geplanten Art. 5 revkg ein: Das Kartellrecht funktioniere zurzeit gut. Gründe für Revision liegen nicht vor. Eberle vermutet, dass mit der Revision allenfalls ein autonomer Nachvollzug des EU- Kartellrechts beabsichtigt werde. Denn das EU-Recht kenne heute bereits das Verbotsprinzip, welches die Revision im Sinne eines Teilverbots auch in der Schweiz (deren Kartellrecht heute noch dem wirkungsbasierten Ansatz folgt) einführen solle. Die geplanten Änderungen führen faktisch zu einem Verbot von Arbeitsgemeinschaften (ARGE). Diese seien jedoch wettbewerbsfördernd und damit grundsätzlich preissenkend. Die neue Regelung hat eine Beweislastumkehr zur Folge, weil die an einer Arbeitsgemeinschaft beteiligten Unternehmen Rechtfertigungsgründe geltend zu machen hätten. Zur Rechtfertigung genügen nach EU-Recht nur objektive Gründe. Was als objektiver Grund gelte, ist jedoch unklar. 10

11 Vor diesem Hintergrund sei ein Mindestmass an Rechtssicherheit aus Sicht der Unternehmen (nicht aus Behördensicht) zentral. Im Ergebnis soll kein Teilkartellverbot in Art. 5 revkg eingeführt werden und Arbeitsgemeinschaften müssen auf jeden Fall weiterhin zulässig sein. Zum geplanten Art. 7a revkg äussert sich Roland Eberle i dahingehend, dass der Ansatz des Bundesrats ihm nicht klar sei und die Aussagen sich widersprechen würden. Die Bestimmung müsse gestrichen werden. 3. Teil: Panel Leitung: Beat Gygi und Patrick L. Krauskopf Moderator: Die erste Runde beginnt mit der Frage, was von der KG-Revision zu halten sei, wenn nur aufgrund von Kursschwankungen nunmehr eine totale Kehrtwende vollzogen werde. Sara Stalder: Sara Stalder ist der Meinung, dass es die Revision des Kartellgesetzes brauche. Wenn die Preise von identischen Produkten verglichen würden, stelle man fest, dass die Preise in der Schweiz 30, 50, 70 und sogar 200 % teurer seien als im Ausland. Diesbezüglich werte sie es als positives Zeichen, dass die NZZ ihre Leser über das Online Shopping berät. Das zeige, dass auch bei liberalen Lesern solche Hilfestellungen gegen den Missstand des abgeschotteten und überteuerten Schweizermarkts gefragt seien. Eric Scheidegger Eric Scheidegger erläutert, warum die Revisionsvorlage dem Parlament überhaupt vorgelegt wurde. Der Ursprung der Revision liege zehn Jahre zurück. Damals entschied der Gesetzgeber, dass das KG fünf Jahre nach dessen Revision neu evaluiert werden solle. Diese Evaluation sowie die politische Diskussion rund um die Hochpreisinsel Schweiz gaben den Anstoss zur aktuellen Revision. Durch die Einführung eines Teilkartellverbots mit Rechtfertigungsvorbehalt solle die Abschottung des Schweizer Marktes über harte Kartelle verhindert werden. Dies stelle kein generelles Verbot dar. Weiter führt Eric Scheidegger aus, dass das Ziel des Wettbewerbs nicht darauf begrenzt werden dürfe, in erster Linie Preise und Kosten zu senken, sondern Entwicklung und Fortschritt voranzutreiben. Dieser Aussage stimmt Stefan Meierhans zu. Daniel Lampart: Daniel Lampart erläutert, dass der Wert des Frankens während der Euro-Krise gestiegen sei und deswegen ein enormer Aufruhr entstand. Als sich aber alles wieder normalisiert habe, habe 11

12 niemand mehr darüber gesprochen. Er erklärt weiter, dass man sich vor Augen führen solle, welch ein Schock die besagte Krise für ein so kleines Land wie die Schweiz gewesen sei. Deshalb meint er, dass es keine Preisanpassungen brauche, sondern einen fairen Wechselkurs. Daniel Meyer: Zu den Wechselkursen meint Daniel Meyer, dass auf die Unternehmen viel zukomme und dass sie nicht wissen würden, wo man sicher investieren könne. Heinz W. Düring: Dein Unternehmen habe auch Wechselkursprobleme gehabt. Gleichzeitig habe es den Markteintritt in Deutschland gewagt. Die Konsequenzen waren enorm. Das Unternehmen habe viel in Werbung investiert, um den Markteintritt zu schaffen. Der Wechselkurs habe aber zu schaffen gemacht. Sara Stalder: Das Preisbarometer habe gezeigt, dass die Preise seit knapp 2 Jahren leicht gestiegen seien. Sara Stalder sieht aber den Grund nicht, wieso beispielsweise ein Produkt wie Philadelphia mehrwertsteuerbereinigt noch immer 53 % teurer sei. Weiter erinnert Frau Stalder Mondelez daran, dass auch sie vom Schoggigesetz profitieren. Daniel Meyer: Diesem Vorwurf entgegnet Daniel Meyer, dass Mondelez aus dem Schoggigesetz nur deshalb Subventionen kriege, um bei den Bauern zu fairen Preisen einkaufen zu können. Somit unterstützen diese Subventionen die Bauern und nicht das Unternehmen. Das dürfe man nicht falsch verstehen, denn Schweizer Rohstoffe seien deutlich teurer als gleichwertige ausländische Produkte. Publikum: In einem Beitrag aus dem Publikum wird festgestellt, dass auch die öffentliche Hand bei der Beschaffung von Gütern höhere Preise zahlen müsse. Beispielsweise seien die Beschaffungskosten eines Produktes für die Haltung von Versuchstieren wesentlich höher als im Ausland. Im Ergebnis würden diese Mehrkosten vom Steuerzahler getragen. Vor diesem Hintergrund stelle sich die Frage wie die höheren Preise in der Schweiz zu rechtfertigen seien. René Kuhn von der Universität Zürich und der ETH Zürich sagt, dass das Volk tagtäglich mit dem Problem konfrontiert sei, dass der Konsument in der Schweiz teurer einkaufen muss und deswegen im Ausland einkaufen gehe. Er stellt die Frage, ob es in Ordnung sei, dass Schweizer so viel mehr bezahlen müssten. Roland Eberle: Ständerat Roland Eberle erklärt, dass in Europa keine Elektronikgeräte mehr hergestellt würden, weil die Lohnkosten zu hoch seien. Würde man diese Situation auf die Landwirtschaft 12

13 projizieren, dann hätte dies diverse Folgen. Die Margen, welche da vorhanden seien, kämen schliesslich dem Steuerzahler zu Gute. Publikum: Es wird bekräftigt, dass es oft nicht möglich sei, Substitutionsprodukte zu kaufen. Zudem gäbe es - wie im konkreten Fall - Indizien, die dafür sprechen würden, dass die Lieferung direkt aus dem Ausland erfolge. Es seien keine schweizerischen Kostentreiber vorhanden, welche die höheren Preise rechtfertigen würden. Der Artikel 7a rev KG müsse angenommen müsse. Es gebe zahlreiche Beispiele, dass es auch günstiger gehen würde. Die Schweizer Handelsstellen würden nur Rechnungen schreiben, alles andere sei bereits vorbereitet. Eric Scheidegger: Eric Scheidegger bezieht sich auf die Aussagen aus dem Publikum und sagt, dass man solche Probleme bereits mit dem heutigen Kartellgesetz beseitigen könne. Er schlägt vor, beim Sekretariat der WEKO Anzeige zu erstatten. Moderator: Eine der Schwachstellen von Art. 7 revkg sei, dass die Detailhändler u.u. zu tiefere Einkaufskonditionen kämen, diese aber nicht weitergeben. Aus Konsumentensicht könne dies nicht zufriedenstellend sein? Sara Stalder: Sara Stalder meint, dass Art. 7a revkg bloss eine Türöffnerfunktion habe. Dem Konsumenten und dem Gewerbe würden damit neue Einkaufskanäle geöffnet und der Wettbewerb werde darauf reagieren. Moderator: Horizontale Kartelle seien - auch international besehen stets als schädlich qualifiziert. Vertikale Kartelle müsse man aber auf einer case-by-case Basis prüfen. Es sei überraschend, dass nun horizontale und vertikale Abreden nach der Revision gleich behandelt würden. Stefan Meierhans: Auf Endkonsumentenstufe bestehe ein bescheidener Wettbewerb. Stefan Meierhans hofft, dass die Schweiz bald ein ehemaliges Kartellparadies sein werde. Denn Wettbewerb heisse auch tiefere Preise. Diese Aussagen bekräftigt Stefan Meierhans mit einem Beispiel: Die Margen der ausländischen Zeitungen werden bei Valora angepasst. Die Abschöpfung der Schweizer Kaufkraft sei nur möglich, weil die Schweiz ein abgeschotteter Markt sei. Ein weiteres Beispiel sei das neue iphone 5s, welches international betrachtet völlig unterschiedliche Preise aufweise. Roland Eberle: Ständerat Roland Eberle meint, dass man sich durch die Revision der EU nähern möchte. Er sieht aber den Grund dafür nicht und verlangt möglichst wenig Eingriffe in die Wirtschaft. Da die 13

14 geltenden Regelungen wie z.b. bezüglich der Arbeitsgemeinschaften in der Baubranche funktionierten, solle man sie nicht ändern. Sara Stalder: Sara Stalder widerspricht der Aussage von Herrn Eberle. Kleider würden auch nicht in Europa produziert, sondern aus Billigstlohnländern importiert und trotzdem seien identische Produkte in der Schweiz um 70 % teurer als im Ausland. Der Konsument und das Gewerbe sollten den Lieferanten mit den besten Preiskonditionen selber auswählen können und deshalb müssten die Bezugskanäle geöffnet werden. Publikum: Ein Vertreter der Textilbranche meint, dass der Wettbewerb im Textilbereich nicht funktioniere. Man habe sich deshalb an die WEKO gewandt. Deren Antwort war, man soll doch einfach andere Produkte anbieten. In den Grenzräumen hätten die Schweizer Textilunternehmen keine Chance, mit den ausländischen Geschäften zu konkurrieren. Es müsse etwas passieren, sonst funktioniere der Wettbewerb nicht. Weiter sei Art. 7a revkg ganz sicher ein Artikel für die KMUs, weil diese ihre Kosten nicht senken könnten. Man wolle ihnen daher die Möglichkeit geben, im Ausland einkaufen zu können. Bevor man am Lohn schraube, sollten primär die Produktionskosten angegangen werden. Moderator: Die Diskussion habe gezeigt, dass die Revision keine einfache Aufgabe sei. Was erwarten die Panellisten von der Kartellgesetzrevision? Daniel Meyer: Daniel Meyer hält fest, die Schweiz müsse ein gut funktionierendes Kartellgesetz haben und dies sei bereits heute mit dem bestehenden Kartellgesetz der Fall. Das liberale Grundverständnis soll nach Meyer beibehalten werden und die Politik müsse verstehen, dass der Wohlstand in der Schweiz unmittelbar mit ebendiesem liberalen Denken zusammenhänge. Heinz W. Düring: Heinz W. Düring fordert, dass die Politik für mehr (funktionierende) Wettbewerb sorgt. Die Konsumenten wollen tiefere Preise, haben aber zugleich auch immer höhere Ansprüche an die Produkte. Beides zusammen sei schwer unter einen Hut zu bringen. Stefan Meierhans: Stefan Meierhans findet, dass man nicht nur an die Revision denken sollte, sondern auch darüber hinaus. Insbesondere müssen die tatsächlich preistreibenden Elemente identifiziert und aufgegriffen werden. 14

15 Roland Eberle: Roland Eberle sei immer noch nicht klar, weshalb diese Revision unbedingt durchgeführt werden solle. Die Theorie sei eine Sache, aber in der Praxis sehe es ganz anders aus. Dennoch hofft er, dass es gelingt eine für die Schweizer gefährliche Revision zu verhindern. 4. Teil: Abschluss Olivier Schaller Olivier Schaller schliesst die Tagung mit einer Zusammenfassung: Es sei zwar richtig und wichtig, dass man sich regelmässig die Ziele und Wirkungen des Kartellrechts überprüfe und allenfalls korrigierend eingreife. Ebenso wichtig sei es indes, den Wettbewerb grenzüberschreitend zu fördern. Vor diesem Hintergrund sei das im Parlament hängige Abkommen über die kartellrechtliche Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der Europäischen Union zentral. 15

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