Fb/Sozialberatung Ingenbohl Parkstrasse 1 Postfach 7 Postfach Schwyz 6440 Brunnen EINSCHREIBEN. Brunnen, den 25.

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1 Urs Beeler Fb/Sozialberatung Ingenbohl Parkstrasse 1 Postfach 7 Postfach Schwyz 6440 Brunnen EINSCHREIBEN Anträge betr. wirtschaftlicher Hilfe - Anforderung einer anfechtbaren (^ Verfügung / Bezugnahme auf das Schreiben des Rechts- und Beschwerdedienstes des RR des Kantons Schwyz vom 14. März 2008 Sehr geehrte Frau Fürsorgepräsidentin Joller Sehr geehrter Herr Schertenleib Sehr geehrte Damen und Herren Brunnen, den 25. März 2008 Obschon Ihnen der aktuelle Fehlbetrag gemäss kant. Berechnungsblatt zur Bemessung der Sozialhilfe durchaus bekannt ist, verwehren Sie mir die AuszahlungJur den Monat März se^ mittlerweile über 3 Wochen! Aufgrund absoluter Dringlichkeit fordere ich Sie auf, mir Notgeld für den laufenden Monat März unverzüglich auf PC zu überweisen. Das Recht auf Hilfe in Notlagen ist verfassungsmässig geschützt (Art. 12 der Bundesverfassung). /0^\. Die wirtschaftliche Existenzsicherung wird von der seit 1. Januar 2000 gültigen Bundesverfassung ausdrücklich garantiert Das Schwyzer Sozialhilfegesetz sagt in 15: Werjur seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufkommen kann, hat Anspruch atf wirtschaftliche Hilfe." Dadurch, dass die Fb Ingenbohl mir wie bereits im Sommer 2007 wirtschaftliche Hilfe widerrechtlich verweigert, wird durch Bare Behörde regelmässig gegen geltendes Sozialhilferecht Verstössen. Wie erwähnt, stehen mir bis jetzt für den Monat März 2008 gerademal für den Lebensunterhalt zur Verfügung weil mir die Fb Ingenbohl seit über drei Woche die wirtschaftliche Hilfe verweigert! In 3 ShG heisst es: / Die Sozjalhilfe ist rechtzeitig zu gewähren. Sie soll eine drohende Notlage abwenden und Rückfalle vermeiden helfen." Die Fb Ingenbohl macht in der Praxis seit Monaten das haarscharfe Gegenteil: Sie provoziert immer wieder absichtlich von neuem Notlagen! Regelmässig verweigert sie nämlich die wirtschaftliche Hilfe und sind deswegen Beschwerden an die Aufsichtsbehörde notwendig. Wenn Sie bzw. Bare Behörde sich nach Gesetz und gesundem Menschenverstand verhalten würden, wären diese Aufwände gar nicht notwendig. Aber korrektes Verhalten muss Sie anscheinend in der Praxis gar nicht interessieren, da die Kosten bei Unterliegen ja der Ingenbohler Steuerzahler zahlt und nicht Sie als Verursacher.

2 Ich verweise in diesem Zusammenhang einmal mehr auf SKOS A.5-1 Verbot der Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerimg:, ozjalhilfeorgane dürfen eine Entscheidung nicht ausdrücklich verweigern oder stillschweigend unterlassen. Sie dürfen die Behandlung eines Gesuches auch nicht über Gebühr verzögern." ^ Telefongeld Mit bloss für den Lebensunterhalt war es mir bisher im März 2008 gar nicht möglich, Telefonate betr. Wohnungssuche zu starten, weil kein Geld vorhanden war/ist In meinem Schreiben an die Fb Ingenbohl vom 17. März 2008 habe ich monatlich separates Telefongeld verlangt Dies im Sinne einer situationsbedingten Leistung (Telefonate betr. Wohnungssuche und auch Gesprächsbedarf im Rahmen der Pflege wichtiger verwandtschaftlicher oder persönlicher Beziehungen). Es ist jetzt schon davon auszugehen, dass die Fb Ingenbohl die als zu teuer" ablehnt. Dazu halte ich fest: Der Grundtarif pro Gespräch beträgt im Hotel Alpina Brunnen Telefonate mit dem Hotel-Telefon kosten rasch einmal 2-5, weshalb die als angemessen betrachtet werden müssen. Nehmen wir an, dass pro Werktag für 10.- telefoniert wird, so entspricht dies 5 Telefongesprächen ä 2.-. Wenn die Fb Ingenbohl den Betrag kürzt, Vann einfach weniger telefoniert werden. Wird gar kein Geld zum Telefonieren bewilligt, erwarte ich, dass die Sozialberatung Ingenbohl aktiv wird und mir eine feste MCS-gerechte Behausung mit separatem Eingang (gemäss Arztzeugnissen) organisiert Weiter ersuche ich (wie bereits mit Schreiben vom ) nochmals um die Kostenübemahme für die Schaltung eines Inserates für MCS-gerechten Wohnraum in der Lokalpresse. Krankenkassen-Zusatzversicherung? Ich verweise hier ebenfalls auf meine Eingabe vom 17. März Prämien für eine Zusatzversicherung können zu Lasten der wirtschaftlichen Sozialhilfe übernommen werden, sofern sich im Einzelfall die Bezahlung der Zusatzprämien finanziell lohnt (es gilt hier im Einzelfall eine Kosten-/Nutzenberechnung anzustellen). Ich frage Sie hiermit höflich an, was Danen lieber ist Übernahme der Kosten für eine Zuatzversicherung oder jeweils vollständige Übernahme der Medikamente-Kosten durch die Fb Ingenbohl? Ich verweise speziell auf SKOS C.1.1. SBB Halbtax-Abo als weitere situationsbedingte Leistungen (im Sinne von C.L.8) Kommenden Mai läuft mein SBB Halbtax-Abo ab. Ich frage Sie nochmals an, ob Sie bereit sind, (^ für ein neues Abo die Kosten zu übernehmen (Laufzeit 3 Jahre), zumal laufend Arztbesuche (Reisekosten, erhöhter Mobiktätsbedarf) anstehen. Anschaffung einer neuen Matratze sowie restlichem Bettinhalt Wie Sie wissen, benötige ich spezielle Encasing-Bezüge. In diesem Zusammenhang macht es Sinn, nach C.l.8.1. (Schwyzer Handbuch zur Sozialhilfe) ebenfalls eine neue cleane Matratze sowie restlichen Betrinhalt (Duvet, Kissen, Anzug) anzuschaffen. Übernahme Rechnung-Nr der Labor-Team W AG vom nach SKOS B.4 Medizinische Grundversorgung Besagte Original-Rechnung wurde am 8. Februar 2008 der CSS Versicherung eingeschrieben zugestellt, aber offensichtlich nicht bezahlt. Unter SKOS B.4.1 heisst es: gesteht ausnahmsweise kein VersicherungsschutZf so sind die Gesundheitskosten gegebenenfalls von der Sozjalhilfe zu decken. Dies gilt auch für Selbstbebalte und Franchisen. "Ich verweise weiter auf SKOS C.1.1. Berücksichtigung einer minimalen Integrationszulage (MIZ) nach SKOS C..3 Es sei zu prüfen, ob mein Engagement als Präsident des Vereins MCS-Haus ( ch)

3 Sie werden später sehen: Behördenwillkür pur - trotz allen Anstrengungen betr. MCS-gerechtem Wohnraum wird eine MIZ verweigert!!! die Voraussetzungen für eine minimale Integrationszulage (MIZ) im Betrag von pro Monat erfüllen. Empfehlungsschreiben MCS-Pionierprojekt Bis jetzt hat die Fb Ingenbohl nichts Konstruktives zur Lösung des Wohnproblems beigetragen. Ich schlage deshalb vor, dass Fürsorgepräsidentin Joller und Patrick Schertenleib als Leiter Soziales ein entsprechendes Empfehlungsschreiben verfassen (Muster liegt bei). Dies ist nötig, weil die negative Strategie ( einfach Kostenübernahmen verweigern") nicht zum Ziel führt Unterstützungsbudgets für die kommenden Monate Ich beziehe mich auf das Schreiben von Herrn Michael Hagenbuch vom Rechts- und Beschwerdedienst des Regierungsrates des Kantons Schwyz vom 14. März Nachfolgend dokumentiere ich meinen Anspruch auf wirtschaftliche Hilfe nochmals für den Monat März 2008 sowie die Folgemonate April bis Oktober 2008: Der monatliche Fehlbetrag für den März 2008 sieht wie folgt aus: S*Bto^ Wohnkosten Hotel Alpina Wohnkosten Hotel Alpina Miete Lager (seit Sept 07durch Frau bis Ingenbohl, gemäss Mietvertrag /^*\ - Lebenskosten März 2008 Fehlbetrag März Plus Übernahme Rechnung-Nr der Labor-Team W AG vom 3LL08 nach SKOS B.4 (Medizinische Grundversorgung) im Betrag von (Beleg 1).

4 Der approx. monatliche Fehlbetrag für den April 2008 sieht wie folgt aus: Wohnkosten Hotel Alpina (30 Tage ä 84.50) Miete Lager ' , (seit Sept 07durch Frau Iris Ingenbohl, gemäss Mietvertrag ' /sä**, Lebenskosten April (minus!) 1' Fehlbetrag April ' Plus Kostengutsprache (in Zusammenhang mit der Beschaffung von Encasing-Bezügen) für eine neue Matratze im Wert von sowie restlichem Bettinhalt (Duvet, Kissen Anzug) im Betrag von nach Schwyzer Handbuch zur Sozialhilfe C.L8.1. /*W^ Der approx. monatliche Fehlbetrag für den Mai 2008 sieht wie folgt aus: Wohnkosten Hotel Alpina (31 Tage ä 84.50) Miete Lager ' , (seit Sept. 07durch Frau Iris Ingenbohl, gemäss Mietvertrag 2'819.50

5 - 2' Lebenskosten Mai (minus!) 1' Fehlbettag Mai ' JP^ Plus es seien nach SKOS C.1.8 ab Mai 2008 die Kosten für ein SBB Halbtax-Abo (gültig für drei Jahre) von der Fb Ingenbohl zu übernehmen. Der approx. monatliche Fehlbetrag für den Juni 2008 sieht wie folgt aus: /S'*\ Wohnkosten Hotel Alpina (30 Tage ä 84.50) Miete Lager ' (seit Sept 07durch Frau Iris Ingenbohl, gemäss Mietvertrag ' Lebenskosten Juni (minus!) 1' Fehlbetrag Juni *331.00

6 Der approx. monatliche Fehlbetrag für den Juli 2008 sieht wie folgt aus: Wohnkosten Hotel Alpina (31 Tage ä 84.50) Miete Lager ' (seit Sept 07durch Frau Iris Ingenbohl gemäss Mietvertrag 2' ' Lebenskosten Juli (minus!) 1' Fehlbetrag Juli ' /#** Der approx. monatliche Fehlbetrag für den August 2008 sieht wie folgt aus: Wohnkosten Hotel Alpina (31 Tage ä 84.50) Miete Lager ' (seit Sept 07durch Frau Iris Ingenbohl gemäss Mietvertrag Lebenskosten August (minus!)

7 r Fehlbetrag August ' Der approx. monatliche Fehlbetrag für den September 2008 sieht wie folgt aus: ff^'*\ Wohnkosten Hotel Alpina (30 Tage ä 84.50) Miete Lager '535.~ (seit Sept 07durch Frau Iris Ingenbohl, gemäss Mietvertrag ' Lebenskosten September (minus!) /*>»v 1' Fehlbetrag September * Der approx. monatliche Fehlbetrag für den Oktober 2008 sieht wie folgt aus: Wohnkosten Hotel Alpina (31 Tage ä 84.50) 2' Miete Lager (seit Sept 07dutch Frau Iris IngenbohL gemäss Mietvertrag

8 Lebenskosten Oktober ' * (minus!) 1' Fehlbetrag Oktober ' Zusammengefasst ergeben sich folgende Anträge v 1. Sofortige Auszahlung von Notgeld auf PC , Beeler Urs, Postfach 7, 6431 Schwyz für den aktuellen Monat März Nach SKOS C.1.8 jeweils zusätzliche monatliche Zahlung von Tekfonkosten im Sinne einer notwendigen situationsbedingten Leistung (für Wohnungssuche, Beziehungen zur Umwelt). 3. Die Fb Ingenbohl übernehme die Kosten für die Aufschaltung eines Inserats in der Lokalzeitung betr. Suche nach MCS-gerechtem Wohnraum (Wohnungsinserat). 4. Die Fb Ingenbohl habe abzuklären, ob sie die Kosten für eine KrankenkassenZusatzversicherung übernimmt oder bevorzugt, Kosten für nicht-kassenpffichtige Medikamente betr. meiner Person generell selber bezahlt 5. Es seien nach SKOS C.1.8 ab Mai 2008 die Kosten für ein SBB Halbtax-Abo (gültig für drei Jahre) von derfb Ingenbohl zu übernehmen. 6. Bezahlung der Rechnung-Nr der Labor-Team W AG im Betrag von vom nach SKOS B.4 (Medizinische Grundversorgung) durch die Fb Ingenbohl 7. Es sei zu prüfen, ob mein Engagement als Präsident des Vereins MCS-Haus ( die Voraussetzungen für eine minimale Integrationszulage (MIZ) im Betrag von pro Monat gestatten. 8. Kostengutsprache (in Zusammenhang mit der Beschaffung von Encasing-Bezügen) für eine neue Matratze im Wert von sowie restlichem Bettinhalt (Duvet, Kissen Anzug) im Betrag von nach Schwyzer Handbuch zur Sozialhilfe C.l Die Sozialberatung Ingenbohl sei anzuweisen, die monatlichen Fehlbeträge jeweils bis zum 4. Tag eines Monats auf PC , Beeler Urs, Postfach 7, 6431 Schwyz, zu überweisen gemäss SKOS A.:,J)as zuständige Sozjalhifeorgan überweist den Unterstützungsbetrag in der Regel atf ein Konto der betroffenen Person." 10. Die Fb Ingenbohl habe ein amtliches Empfehlungsschreiben für das MCS-Pionierprojekt anzufertigen, welches von der Ingenbohler Fürsorgepräsidentin und dem Leiter Soziales unterzeichnet ist

9 Aus verwaltungsökonomischen Gründen empfehle ich, antragsgemäss zu entscheiden und danke Ihnen im Voraus vielmals für Ihre Bemühungen. Mit freundhchen Grüssen Urs Beeler r Beilagen: - Entwurf Empfehlungsschreiben für das MCS-Pionierprojekt - Rechnung-Nr der Labor-Team W AG - Saldoverkuf PC vom Schreiben Hotel Alpina vom an P. Schertenleib, Abt Soziales, Gemeinde Ingenbohl Kopie an: - Regierungsrat des Kanton Schwyz, Rechts- und Beschwerdedienst

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