EL-Zahlung durch Ausgleichskasse Schwyz willkürlich eingestellt - Sofortige wirtschaftliche Hilfe durch Fb Ingenbohl erforderlich!

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1 Urs Beeler Sozialberatung Ingenbohl Herrn Rico Baumann Gersauerstrasse 32 Parkstrasse Ingenbohl Postfach Brunnen EINSCHREIBEN EL-Zahlung durch Ausgleichskasse Schwyz willkürlich eingestellt - Sofortige wirtschaftliche Hilfe durch Fb Ingenbohl erforderlich! Sehr geehrter Herr Baumann Brunnen, den 2. Dezember 2010 Mittlerweile hält die Korruption auch bei der Ausgleichskasse Schwyz Einzug. So erfindet der dort zuständige Abteilungsleiter EL, Othmar Mettler, nach eigenem Gutdünken Einkommen, um keine EL mehr auszahlen zu müssen. Wie Sie beiliegenden Unterlagen entnehmen können, wurde meine EL per willkürlich gestrichen! Ferner können Sie beiliegender Verfügung entnehmen, dass mir sogar die aufschiebende Wirkung entzogen wurde. So bleibt im Moment nichts anderes übrig, als dass die Fb resp. Sozialberatungen Ingenbohl in die entstandene finanzielle Lücke springt, d.h. die Budgets zur Bemessung der wirtschaftlichen Hilfe speziell November 2010 und Dezember 2010 müssen von Ihnen neu berechnet und vor allem UNERZÜGLICH AUSBEZAHLT werden, weil sonst gar kein Geld für Miete und Lebensbedarf zur Verfügung steht! (ABSOLUTE NOTLAGE!) Seit dem 25. Oktober 2010 sind bereits mehrere Anträge bei der Fb Ingenbohl / Sozialberatung hängig. Und trotz zwei Besuchen/Gesprächen mit meiner au und Einreichung sämtlicher notwendiger Dokumente ist bis jetzt nichts ausbezahlt worden! Findet von Seiten der Fb/Sozialberatung Ingenbohl bis spätestens Montag. 6. Dezember 2010 keine Auszahlung statt, ergeht umgehend eine Aufsichtsbeschwerde an den Rechts- und Beschwerdedienst des Kantons Schwyz wegen Rechtsverzögerung und Rechtsverweigerung. Das mafiose, korrupte Verhalten Othmar Mettlers von der Ausgleichskasse Schwyz wird interessanten journalistischen Stoff bieten.

2 Jetzt können Sie beweisen, wie gut und ehrlich Sie es meinen! Denn wie heisst es: AN IHREN TATEN SOLLT IHR SIE ERKENNEN! Mit besten dank für Ihre Bemühungen! Mit freundlichen Grüssen Urs Beeler Beilagen: - erwähnt

3 AUSGLEICHSKASSE SCHWYZ IV-STELLE SCHWYZ JAI AHVXlV Einschreiben Herr Urs Beeler Verleger Postfach 7 Ausgleichskasse Gabriela Schnüriger Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen EL/gas 23. November 2010 Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV Zuvor anlässlich der ELRevision angeblich nicht bemerkt!! Sehr geehrter Herr Beeler In der Beilage erhalten Sie die neu gültigen Verfügungen über Ihren Anspruch auf Ergänzungsleistungen sowie die dazugehörenden Berechnungsblätter. Dazu teilen wir Ihnen folgendes mit. rl I.Abschnitt In der Berechnung der Ergänzungsleistungen war seit 1. Januar 2007 der AHVMindestbeitrag für Nichterwerbstätige enthalten, obwohl dieser durch die Gemeinden Schwyz resp. Ingenbohl bezahlt wurde. In der Zeit vom 1. Januar 2007 bis 30. November 2010 haben Sie deshalb zuviel Ergänzungsleistungen ausbezahlt erhalten. Wir haben nun die Ergänzungsleistungen rückwirkend per 1. Januar 2007 neu berechnet. Bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen sind Einkünfte, auf die verzichtet wird, als Einnahmen anzurechnen (Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG). Am 25. Oktober 2010 haben Sie geheiratet. Gemäss Art. 163 ZGB sorgen die Ehegatten gemeinsam, ein jeder nach seinen Kräften, für den gebührenden Unterhalt der Familie. Totale Willkür! Totale Willkür! frau. angerechnet. Mit Wirkung ab 1. Dezember 2010 wird deshalb für Ihre Eheein hypothetisches Mindesteinkommen von 49'392- / Jahr Dieses hypothetische Einkommen stützt sich auf die Lohnstrukturerhebung Demnach Jjeträgt der Lohn für auen im Anforderungsniveau 4 (= einfache und repetitive Tätigkeiten) 4*116.- pro Monat resp. 49'392.- prö^jahr. Unter Berücksichtigung der obgenannten Veränderungen ergibt si^h insgesamt folgende EL-Nachzahlung (s. zweite Seile): Oben wird noch von Dolmetscherin, d.h. hohem Lohnniveau gesprochen.. Rubiswilstrasse 8, Ibach/SZ, Telefon , Telefax , info@aksz. ch nur noch von einfacher, repetitiver Tätigkeit. Auch hier: Willkür pur! Merkmal der obigen Behördenlüge: Die behördliche Argumentation widerspricht sich selbt!

4 EL: Bezuqsdauer mtl. ELal mtl. EL neu Differenz Anz Mte Nachzahlung * * * * * *552 - I i 1* *500-1*514-1* *5.- 2*442- Fi '» Total Nachzahlung Er^ _2iLr Die in der Zeit vom 1. Januar 2007 bis 30. September 2010 zuviel ausbezahlten Ergänzungsleistungen werden direkt/mit der EL-Nachzahlung verrechnet. Die Nachzahlung von 20.- wird Ihnen im Dezemher 2010 auf Ihr PC-Konto Nr überwiesen. Die Prämienverbilligung wjra wie bis anhin direkt an die Krankenkasse ausbezahlt. Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme. Bei agen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüssen Ausgleichskasse achwyz Willkür pur: Im Oktober/November 2010 wird eine Verheirateten-EL noch anerkannt - im Dezember nicht mehr, dies, obwohl sich objektiv rein gar nichts verändert hat! Beilagen EL-Verfügung für die Zeit ab inkl. Berechnungsblatt EL-Verfügung für die Zeit vom inkl. Berechnungsblätter Kopie der Verfügungen geht an. Ausgleichskasse Schwyz, Abt Prämienverbilligung Rubiswilstrasse 8. Ibach/SZ. Telefon Telefax

5 AUSGLEICHSKASSE SCHWYZ IV-STELLE SCHWYZ f r Ausgleichskasse Gabriela Schnüriger Herr y r s Bee er. w Verleger Postfach 7 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Ergänzungsleistungsverfügung Sehr geehrter Herr Beeler Zu Bezuqsdauer Total Nachzahlung Unser Zeichen EL/gas 23. November 2010 Dass aufgrund dieser "Berechnung" die monatlichen Budgets (WSH) über den Haufen geworfen werden, interessiert die Ausgleichskasse Schwyz nicht. Der ELEmpfänger soll um über 3' geprellt werden! haben Sie Anspruch auf folgende monatliche Ergänzungsleistungen: EL alt 1'539. 1'539 1'553 1'553 1*552. 1'552- EL neu 1*500. 1*500. 1*514. 1*514. 1'5. 2'442.- Differenz Anz. Mte Nachzahlung * Beachten Sie bitte die beiliegenden Berechnungsblätter. Wir erlassen folgende Verfügung Es fehlen dann 1' an Sozialhilfe (Gemeinde) und 1' EL (Ausgleichskasse) = 3'540.--! 1. Die in der Zeit vom 1. Januar 2007 bis 30. September 2010 zuviel ausbezahlten Ergänzungsleistungen von werden direkt mit der Erganzungsleistungsnachzahlung von verrechnet. 2. Die Restnachzahlung von wird durch unsere Ausgleichskasse Anfang Dezember 2010 ausbezahlt. Mit freundlichen Grüssen Ausgleichskasse Schwyz Die Rechtsmittelbelehrung finden Sie auf der Rückseite! Rubiswilstrasse 8, Ibach/SZ, Telefon Telefax , info@aksz.ch

6 Rechtsmittelbelehrunq Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Zustellung schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einsprache muss ein Rechtsbegehren und eine kurze Begründung enthalten. Sie ist bei der Ausgleichskasse Schwyz, Postfach 53, einzureichen. Die Einsprache kann auch - nach vorheriger Terminabsprache - bei persönlicher Vorsprache am Schalter mündlich erhoben werden. Meldepflicht Veränderung der Verhältnisse sind sofort der AHV-Zweigstelle Ihres Wohnortes oder der Ausgleichskasse zu melden. Die Unterlassung der sofortigen Anzeige der Änderungen kann zur Folge haben, dass der Bezüger die Ergänzungsleistung nicht rechtzeitig erhält oder dass zu Unrecht bezogene Leistungen zurückerstattet werden müssen. Im übrigen bleibt bei Verletzung der Meldepflicht die Anwendung der gesetzlichen Strafbestimmungen vorbehalten. Rückerstattung Zu Unrecht bezogene Ergänzungsleistungen sind zurückzuerstatten. Dieser Grundsatz gilt auch bei Verletzung der Meldepflicht. Rubiswiistrasse 8, Ibach/SZ, Telefon , Telefax ,

7 AUSGLEICHSKASSE SCHWYZ - IV-STELLE SCHWYZ M AHVylV m Ausgleichskasse Herr Gabriela Schnüriger,, R~~i~ r urs öeeier Verleger Postfach 7 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen EL/gas 23. November 2010 EL-Abweisungsverfügung mit Wirkung ab 1. Dezember 2010 Sehr geehrter Herr Beeler Wir haben Ihren Anspruch zum Bezug einer Ergänzungsleistung geprüft und dabei festgestellt, dass es aufgrund der Berechnung einen Einnahmeüberschuss gibt. Aufgrund dieses Einnahmeüberschusses müssen wir Ihr Gesuch für Erganzungsleistungen für die Zeit ab 1. Dezember 2010 abweisen. Beachten Sie bitte das beiliegende Berechnungsblatt. Wir erlassen folgende Verfügung...mittels willkürlich frei erfundenen Zahlen! Nachdem die Berechnung der Ergänzungsleistungen *e1nen Einnahmeüberschuss ergeben hat, besteht für die Zeit ab 1. Dezember 2010 kein Anspruch mehr auf Ergänzungsleistungen. Mit freundlichen Grüssen Ausgleichskasse Schwyz Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Zustellung schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einsprache muss ein Rechtsbegehren und eine kurze Begründung enthalten. Sie ist bei der Ausgleichskasse Schwyz, Postfach 53, einzureichen. Die Einsprache kann auch - nach vorheriger Terminabsprache - bei persönlicher Vorsprache am Schalter mündlich erhoben werden. Rubiswilstrasse 8, Ibach/SZ. Telefon , Telefax , info@aksz.ch

8 AUSGLEICHSKASSE SCHWYZ IV-STELLE SCHWYZ Offizieller Absender. AHVÜIV m Ausgleichskasse Gabriela Schnünger Ein von der Ausgleichskasse Schwyz (Othmar Mettler) frei erfundener Einnahmenüberschuss mit willkürlich frei erfundenen Zahlen! Einschreiben Herr Urs Beeler Verleger Postfach 7 Dies zeigt die "Sorgfalt", mit der diese Behörde arbeitet, dass sie 2 Tage nach der ersten Verfügung eine zweite nachschiebt! Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen EL/gas Schwyz 5. November 2010 EL-Abwe/sungsverfügung mit Wirkung ab 1. Dezember 2010 Sehr geehrter Herr Beeler In solch' dreister Weise wird heutzutage bei Behörden GELOGEN! Wir haben Ihren Anspruch zum Bezug/einer Ergänzungsleistung geprüft^i«l--darbei festgestellt dass es aufgrund der Berechnung einen Einnahmenüberschuss gibt. Aufgrund dieses Einnahmenüberschusses müssen Wir Ihr Gesuch für Erganzungsleistungen für die Zeit ab 1. Dezember 2010 abweisen. Beachten Sie bitte das beiliegende Berechnungsblatt. Diese vorliegende Verfügurjg ersetzt die EL-Abweisungserfügung vom 23 November 2010 Wir erlassen folgende Verfügung...mittels willkürlich frei erfundenen Zahlen! 1 Diese fliegende Verfügung ersetzt die EL-Abweisungsverfügung vom 23. November Nachdem die Berechnung der Erganzungsleistungen einen Einnahmenüberschuss ergeben hat, besteht für die Zeit ab 1. Dezember 2010 kein Anspruch mehr auf Ergänzungsleistungen / Einer allfälligefi Einsprache wird die aufschiebende Wirkung entzoc Bst. c ATSC (Art 54 Abs. 1 Gibt es dazu einerf objektiven Grund? Nein. Djsr einzige Grund heisst: Schikar/e! ab/jl.2010 gültiges Berechnungsblatt Die Rechtsmittelbelehrung Rubiswilstrasse 8, Ibach/SZ, Telefon , Telefax , Mit freundlichen Grüssen Ausgleichskasse Schwyz L Unterzeichnet nicht von Gabriela Schnüriger (siehe Absender, sondern von Othmar Mettler!) info@aksz ch www aksz ch Schreibtischtäter-Willkür pur: Man erfindet künstlich ein Einkommen von 49'392.- DAS GAR NICHT EXISTIERT! So "spart" man EL > mittels LÜGEN!

9 Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Zustellung schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einsprache muss ein Rechtsbegehren und eine kurze Begründung enthalten. Sie ist bei der Ausgleichskasse Schwyz, Postfach 53, einzureichen. Die Einsprache kann auch - nach vorheriger Terminabsprache - bei persönlicher Vorsprache am Schalter mündlich erhoben werden. Rubiswilstrasse 8, Ibach/SZ, Telefon , Telefax ,

10 Ausgleichskasse Schwyz Postfach 53, Tel Fax Berechnungsblatt für die Ergänzungsleistung zur AHV-/IV Rente 2010 Vers Nr Name, Vorname Beeler Urs Ausgaben Pramienverbilligung KVG Unterhaltsbeitrage Beiträge an die AHV/IV Hypothekarzinsen Gebaudeunterhaltskosten Krankenpflege im Haushalt Übrige Ausgaben Lebensbedarf Nicht-Heimbewohner Mietzinsanteil Brutto Anteil 2/2 Zuschlag Heizkosten Nebenkostenpauschale Total Ausgaben Einnahmen Vermögen/Schulden SparguthabenA/Vertschriften Lebensversicherungen Grundeigentum eibetrag selbstbewohntes Eigentum Sonst. Vermögen: Hypothekarschulden übrige Schulden Total Vermögen Vermögensfreibetrag Anrechenbares Vermögen Vermögensverzehr 1/15 Renten der AHV/IV AK: 5 Erwerbseinkommen EK/Abzüge: AHV-Beitrag, Gewiko Kinderzulagen Renten/Pensionen/Suva u.a. Taggelder IV/KVG/ALV Zinsen aus Sparguthaben Liegenschaftsertrag, Wohnrecht Leistungen Krankenkasse Hilflosenentschädigung Sonstiges EK: Genossennutzen Total Einnahmen EL-Berechnung ' ' t, Total Ausgaben Total Einnahmen Subtotal EL pro Monat Anspruch ab: 49' max. Betrag frei erfunden! 28'080 15'QOO 43'080 47' Betrag frei erfunden! 43' ' labweisung 1. Dezember Erstellt von AK Schwyz am Eine 100% willkürliche EL-Berechnung mit Zuhilfenahme von fingierten, d.h. frei erfundenden Zahlen durch EL-Abteilungsleiter Othmar Metter, Ausgleichskasse Schwyz. Die bürokratische Realität im Kt. Schwyz ist heutzutage weit von dem entfernt, was im Schweizer Staatskundeunterricht offiziell gelehrt wird.

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