Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Alzey-Worms
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1 2014 Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Alzey-Worms 6. Fortschreibung verabschiedet am Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Alzey-Worms
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3 Inhaltsverzeichnis 1 AUSGANGSLAGE RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN UND PLANUNGSVORGABEN EU-RECHT BUNDESRECHT LANDESRECHT ABFALLWIRTSCHAFTSPLAN RHEINLAND-PFALZ KOMMUNALES RECHT STRUKTURELLE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE ABFALLWIRTSCHAFT IM LANDKREIS SIEDLUNGSSTRUKTUR GEMEINDEGRÖßENSTRUKTUR HAUSHALTSGRÖßENSTRUKTUR ABFALLWIRTSCHAFTLICHE SITUATION IM LANDKREIS ORGANISATION DER ABFALLWIRTSCHAFT Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Bio-Kompostverband Kooperation des Landkreises mit anderen Gebietskörperschaften Beauftragte Dritte ABFALLMENGENENTWICKLUNG STOFFSTRÖME Überblick über die Erfassung von Abfällen aus privaten Haushalten Abfälle zur Beseitigung Illegal abgelagerte Abfälle Gefährliche Abfälle Asbestzement Abfälle zur sonstigen Verwertung Restabfall aus Haushaltungen und hausabfallähnliche Gewerbeabfälle Restabfall gewerblicher Herkunft Sperrabfallsammlung Recycling von Abfällen Altglas Altkleider Batterien Bauschutt Bioabfall Digitale Speichermedien (CDs und DVDs) Elektro- und Elektronikschrott (inkl. Energiesparbirnen und kleinen E-Geräten) Grünabfälle Holz Korken Kunststoff Leichtverpackungen Metallschrott Papier Druckerzeugnisse Papierverpackungen Abfälle zur Wiederverwendung Bodenbörse ANREIZE ZUR VERMEIDUNG UND VERWERTUNG VON ABFÄLLEN DURCH GEBÜHRENSYSTEME Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Alzey-Worms - 6. Fortschreibung Seite I
4 Inhaltsverzeichnis 4.5 ENTSORGUNGSEINRICHTUNGEN FÜR ABFÄLLE AUS DEM LANDKREIS Vergärungsanlage Verfahrensschritte der Vergärung Biogasverwertung und Abluftbehandlung Technische Veränderungen in der Vergärungsanlage Gütesicherung für das Produkt Kompost Bilanz der Vergärung Deponie Wertstoffhöfe Containerstandorte außerhalb der Entsorgungsanlagen Bauschuttdeponien (geschlossen) ZERTIFIZIERUNG NACH ENTSORGUNGSFACHBETRIEBE-VERORDNUNG ABFALLBERATUNG UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Reaktive Abfallberatung Initiative Abfallberatung GEPLANTE MAßNAHMEN UMSETZUNG DER FÜNFSTUFIGEN ABFALLHIERARCHIE Anreize zur Abfallvermeidung Vorbereitung zur Wiederverwendung Recycling Entsorgung von Verpackungsabfällen Förderung des Recyclings Sonstige Verwertung Beseitigung STOFFSTROMMANAGEMENT Entfrachtung des Restmülls von Wertstoffen Zusätzliche Angebote im Holsystem für Abfallerzeuger Bioabfalltonne für Gewerbebetriebe Erweiterung der Sammlung von Papier und Altkleidern Prüfung weiterer Möglichkeiten der Abfalltrennung im Bringsystem Entsorgungsangebot für Flachglas und PUR-Schaumdosen im Wertstoffhof Framersheim Neukonzeption der Gasverwertung STANDORT UND ANLAGENPLANUNG Wertstoffhöfe Deponie ABFALLBERATUNG, ÖFFENTLICHKEITSARBEIT ZERTIFIZIERUNG ALS ENTSORGUNGSFACHBETRIEB GEBÜHRENENTWICKLUNG KOSTENSCHÄTZUNG DER GEPLANTEN MAßNAHMEN VERZEICHNIS DER ABBILDUNGEN Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Alzey-Worms - 6. Fortschreibung Seite II
5 1 Ausgangslage 1 Ausgangslage Der Landkreis Alzey-Worms hat ein Abfallwirtschaftskonzept aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben. Diese Verpflichtung für alle öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sieht das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), das zentrale Bundesgesetz des deutschen Abfallrechts, in 21 vor. Der Landkreis Alzey-Worms ist zur Umsetzung der im KrWG formulierten und im Landeskreislaufwirtschaftsgesetz für Rheinland-Pfalz (LKrWG) konkretisierten Ziele verpflichtet. Darüber hinaus gibt der Abfallwirtschaftsplan unseres Bundeslandes, Teilplan Siedlungsabfälle, den entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften mittelfristige Planungsziele vor. Der derzeit gültige Abfallwirtschaftsplan datiert aus dem Jahr Das Abfallwirtschaftskonzept dient dem Landkreis Alzey-Worms als Handlungsrahmen, in dem der momentane Zustand, Zielvorgaben und konkrete Maßnahmen zusammengeführt werden. Es gibt die abfallwirtschaftliche Zielrichtung an und macht diese auch der interessierten Öffentlichkeit zugänglich. Die Abfallwirtschaftskonzepte haben zu enthalten 1 : die einzuschlagende Richtung in der Kreislaufwirtschaft und beim kommunalen Stoffstrommanagement, die Darstellung der getroffenen und geplanten Maßnahmen zum Stoffstrommanagement, zur Identifikation von Stoffstrompotentialen sowie zur Schaffung und Vernetzung von Erfassungs- und Verwertungsstrukturen, die Darstellung der getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie die Begründung der Notwendigkeit der Abfallbeseitigung, insbesondere Angaben zur mangelnden Verwertbarkeit aus den in 7 Abs. 4 KrWG genannten Gründen, Darlegung der vorgesehenen Entsorgungswege sowie Angaben zur notwendigen Standort- und Anlagenplanung und ihrer zeitlichen Abfolge, die Kostenschätzung der geplanten Maßnahmen. Im Bereich des Landkreises Alzey-Worms ist der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) als kommunaler Eigenbetrieb mit der Aufgabe betraut, ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen. Nach 6 Abs. 4 LKrWG sind die nach den Kriterien dieses neuen Gesetzes erstellten Abfallwirtschaftskonzepte der öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger erstmals zum der zuständigen Behörde vorzulegen. Sie sind bei wesentlichen Änderungen, spätestens alle fünf Jahre, fortzuschreiben. Vor der Verabschiedung der Abfallwirtschaftskonzepte oder deren Fortschreibung sind die im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Verbände sowie die 1 siehe LKrWG 6 Abs. 2 Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Alzey-Worms - 6. Fortschreibung Seite 1
6 2 Rechtliche Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft zu hören, die im Bereich des jeweiligen Entsorgungsträgers tätig sind. ( 6 LKrWG) Verabschiedung durch den Kreistag am 1. Abfallwirtschaftskonzept Fortschreibung Fortschreibung Fortschreibung 4. Fortschreibung 5. Fortschreibung Tabelle 1: Fortschreibungen seit 1992 Aufbauend auf den geänderten rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen sowie auf die Entwicklung der Entsorgungs- und Verwertungsmengen stellt die nun vorliegende 6. Fortschreibung die abfallwirtschaftlichen Maßnahmen und Ziele im Landkreis Alzey-Worms dar. 2 Rechtliche Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben 2.1 EU-Recht Die Verordnungen und Rechtssätze der EU stellen die oberste Ebene in der Rechts-Hierarchie dar. Diese Regelungen sind für alle Mitgliedstaaten verbindlich. Die Art der Umsetzung wird den Mitgliedstaaten überlassen. Die für die Abfallwirtschaft wichtigsten Richtlinien und Verordnungen der EU sind o Richtlinie 2002/96/EG vom 27. Januar 2003 über Elektro- und Elektronikaltgeräte o Richtlinie 2006/66 EG vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren o Verordnung EG Nr. 1013/2006 vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen o Richtlinie 2008/98/EG/4/ vom 19. November 2008 (Abfallrahmenrichtlinie) Tabelle 2: Richtlinien und Verordnungen der EU 2.2 Bundesrecht In Deutschland wurden die in der Abfallrahmenrichtlinie der EU enthaltenen Bestimmungen durch die Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vom Oktober 1996 in nationales Recht umgesetzt. Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Alzey-Worms - 6. Fortschreibung Seite 2
7 2 Rechtliche Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben Vermeidung Vorbereitung zur Wiederverwendung Recycling sonstige Verwertung Beseitigung Abbildung 1: Fünfstufige Abfallhierarchie aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz Das neue am 01. Juni 2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz hat die fünfstufige Abfallhierarchie aus der Abfallrahmenrichtlinie übernommen. Das Bundesrecht für die Abfallwirtschaft im Überblick o - Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) o - Batteriegesetz (BattG) o - Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) o - Abfallverzeichnisverordnung (AVV) o - Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) o - Altholzverordnung (AltholzV) o - Altölverordnung (AltölV) o - Bioabfallverordnung (BioAbfV) o - Deponieverordnung (DepV) o - Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) o - Klärschlammverordnung (AbfKlärV) o - Nachweisverordnung (NachwV) o - Tierische Nebenprodukte/Beseitigungsverordnung (TierNebV) o Beförderungserlaubnisverordnung (BefErlV) o - Verpackungsverordnung (VerpackV) Tabelle 3: Überblick Bundesrecht Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Alzey-Worms - 6. Fortschreibung Seite 3
8 2 Rechtliche Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben 2.3 Landesrecht Das Landeskreislaufwirtschaftsgesetz für Rheinland-Pfalz vom 22. November 2013 regelt Fragen der Organisation der Abfallentsorgung, d.h. es bestimmt die entsorgungspflichtigen Körperschaften und Vollzugsbehörden und definiert den Rahmen für die kommunalen Satzungen. Es regelt außerdem die Verpflichtung zur Andienung von Sonderabfällen. Das Landesrecht im Überblick o Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG) vom 22. November 2013 o Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften zum LKrWG Tabelle 4: Überblick Landesrecht 2.4 Abfallwirtschaftsplan Rheinland-Pfalz Die Bundesländer stellen Abfallwirtschaftspläne nach überörtlichen Gesichtspunkten auf. Der Abfallwirtschaftsplan konkretisiert die im Landes- und Bundesrecht genannten Anforderungen bezüglich der Entsorgung und setzt Rahmenbedingungen für die abfallwirtschaftlichen Planungen. Der zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Konzeptes gültige Abfallwirtschaftsplan wurde im Dezember 2013 vom Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz herausgegeben. Er umfasst den Planungszeitraum bis 2025 und ersetzt den Abfallwirtschaftsplan aus dem Jahr Dargestellt sind die Ziele der Abfallvermeidung, -verwertung, der Vorbereitung zur Wiederverwendung, und des Recyclings, sowie der Abfallbeseitigung. Darüber hinaus werden im Abfallwirtschaftsplan die bestehende Situation der Abfallbewirtschaftung und der Abfallentsorgungsanlagen dargestellt, sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Abfallverwertung und Abfallbeseitigung aufgeführt. 2.5 Kommunales Recht In der Abfallsatzung des Landkreises Alzey-Worms werden Zuständigkeiten des Landkreises definiert, Rechte und Pflichten der Abfallerzeuger bestimmt, das Einsammeln, Befördern und Entsorgen der Abfälle geregelt, Vorgaben zur Trennung und Bereitstellung der Abfälle gemacht sowie der Anschluss und Benutzungszwang an das System des Landkreises Alzey-Worms festgeschrieben. Das Abfallrecht im Landkreis Alzey-Worms o Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Alzey- Worms vom (Abfallsatzung) o Satzung des Landkreises Alzey-Worms über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung vom , zuletzt geändert am (Gebührensatzung) Tabelle 5: Überblick Kommunales Recht Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Alzey-Worms - 6. Fortschreibung Seite 4
9 3 Strukturelle Rahmenbedingungen für die Abfallwirtschaft im Landkreis 3 Strukturelle Rahmenbedingungen für die Abfallwirtschaft im Landkreis 3.1 Siedlungsstruktur Stand: Einwohner (E) inkl. Nebenwohnsitze E Fläche: 588 km² Bevölkerungsdichte: 220 E/km² 69 Gemeinden, davon 3 Städte kleinste Gemeinde Dintesheim: 158 E größte Gemeinde Alzey: E 3.2 Gemeindegrößenstruktur Gemeindegruppe Anzahl Anteil an der Kreisbevölkerung Kreisstadt (> E) 1 14,25 % Großgemeinden ( E) 7 30,56 % Mittelgroße Gemeinden ( E) 25 37,33 % Kleine Gemeinden (<1.200 E) 36 17,85 % Tabelle 6: Gemeindegrößenstruktur im Landkreis 3.3 Haushaltsgrößenstruktur Anzahl der Haushalte im Landkreis (Stand ) Personen pro Haushalt Anteil im Landkreis 1 26,99 % 2 35,21 % 3 18,40 % 4 13,66 % 5 5,75 % Tabelle 7: Haushaltsgrößenstruktur im Landkreis Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Alzey-Worms - 6. Fortschreibung Seite 5
10 4 Abfallwirtschaftliche Situation im Landkreis 4.1 Organisation der Abfallwirtschaft Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Alzey-Worms (AWB) wurde am als Eigenbetrieb des Landkreises Alzey-Worms gegründet. Aufgaben des AWB sind: Steuerungs- und Kontrollfunktionen der Abfallwirtschaft Gewährleistung der Abfallentsorgung der privaten Haushalte und der Gewerbebetriebe (soweit anschlusspflichtig) im Kreisgebiet die Gebührenveranlagung Abfallberatung, Betreiben der 13 Wertstoffhöfe im Kreisgebiet Betreiber der kreiseigenen Vergärungsanlage, in der die Bioabfälle verarbeitet werden. Abfuhr- und Transportleistungen sind an beauftragte Dritte vergeben. Anfang des Jahres 2009 wurde die Untere Abfallbehörde aus dem Abfallwirtschaftsbetrieb in die Abteilung Bauen und Umwelt verlagert. Hauptaufgabengebiete für die Untere Abfallbehörde sind unter anderem die im Landkreis illegal abgelagerten Abfälle sowie seit die Anzeigeverfahren im Rahmen gewerblicher Sammlungen nach 18 KrWG und die nach verschiedenen Rechtsverordnungen zugewiesenen Überwachungsaufgaben Bio-Kompostverband Ein Teil der Aufgaben des früheren Kompostbereitungsverbandes wurde 1996 vom Eigenbetrieb übernommen, die Vermarktung des Kompostes erfolgt bis heute über den damals zu diesem Zweck gegründeten Bio-Kompostverband Kooperation des Landkreises mit anderen Gebietskörperschaften Der Landkreis Alzey-Worms ist seit Mitgesellschafter der GML Abfallwirtschaftsgesellschaft mbh, einem Gemeinschaftsunternehmen von acht Gebietskörperschaften aus der Vorderpfalz und Rheinhessen sowie der Stadt Mannheim mit zusammen ca angeschlossenen Einwohnern. Die GML betreibt das Müllheizkraftwerk (MHKW) Ludwigshafen. Die im Landkreis anfallenden Restabfälle werden seit im Müllheizkraftwerk Ludwigshafen energetisch verwertet, so dass die Entsorgungssicherheit gewährleistet ist. In Fällen von kurzfristigen Anlagenstillständen und Revisionen stehen über einen Ausfallverbund der GML auch die Müllheizkraftwerke in Mainz, Mannheim und Darmstadt zur Verwertung der Abfälle zur Verfügung. Der Gesellschafterkreis der GML wird 2015 mit dem Beitritt der ZAK 2, Kaiserslautern, erweitert werden. 2 Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern - gemeinsame kommunale Anstalt der Stadt und des Landkreises Kaiserslautern Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Alzey-Worms - 6. Fortschreibung Seite 6
11 Abbildung 2: Gesellschafter der GML Ludwigshafen Beauftragte Dritte Für die Sammlung sowie die Abfuhr der Abfälle im Hol- und Bringsystem bedient sich der AWB beauftragter Unternehmen, die mit dem AWB im Vertragsverhältnis stehen. 4.2 Abfallmengenentwicklung Für die wichtigsten Abfallfraktionen sind hier die Abfallmengen für das Jahr 2013 dargestellt. Mengenentwicklungen werden im Folgenden weitgehend bei den Erläuterungen zu den einzelnen Abfallfraktionen aufgeführt. Schwankungen in den Abfallmengen ergeben sich 3 bei den Restabfällen aus privaten Haushalten vor allem durch die Anteile an ausgeschleusten Reststoffen, zum Beispiel Sortierreste oder Siebüberlauf der Vergärungsanlage. Abzüglich dieser Anteile und der Geschäftsabfälle sind laut Jahresbericht des Abfallbeauftragten für 2013 die Restabfallmengen aus privaten Haushalten gegenüber dem Vorjahr gleichbleibend. Bei Bio- und Grünabfällen blieb die Menge in den vergangenen Jahren recht konstant und lag über der durchschnittlichen Erfassungsmenge der anderen Entsorgungsgebiete im südlichen Rheinland-Pfalz. Beim Altpapier wurde der Rückgang 3 Siehe Jahresbericht des Abfallbeauftragten für 2013 Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Alzey-Worms - 6. Fortschreibung Seite 7
12 aus den Jahren 2010 und 2011 gestoppt. Bei den anderen Wertstoffen liegen die erfassten Mengen im Bereiche der durchschnittlichen spezifischen Menge im südlichen Rheinland-Pfalz. Abfallart MENGE (T), ENTSTANDEN IM JAHR 2013 Anmerkungen Restabfall, Abfuhr aus Haushalten entstanden im LK, Bioabfall, Abfuhr inkl. mögl. Verarbeitung in anderen Kompostwerken Grünabfall Kleinmengen Wertstoffhof Sperriger Abfall zur Beseitigung Holz zur Verwertung; aus Kreismülldeponie und Sperrabfallabfuhr Papier/Pappe/Karton - Wertstoffhof Papier/Pappe/Karton Bündel/Tonne 826 DSD und Druckerzeugnisse DSD und Druckerzeugnisse DSD 4 -Glas DSD-LVP inklusive Sortierreste Gewerbeabfall Abfuhr in Containern hausabfallähnlich Tabelle 8: Abfallmengen Stoffströme Überblick über die Erfassung von Abfällen aus privaten Haushalten In der nachfolgenden Abbildung sind die Entsorgungsangebote für die privaten Haushalte dargestellt. Der obere Teil enthält die Angebote im Holsystem; hier werden die Abfälle am jeweiligen Grundstück abgeholt. Der untere, grau schattierte Teil zeigt die Möglichkeiten im Bringsystem; hier können Abfälle ortsnah angeliefert werden. 4 Abfälle, die über die Dualen Systeme Deutschland gesammelt und verwertet werden 5 Leichtverpackungen Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Alzey-Worms - 6. Fortschreibung Seite 8
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14 4.3.2 Abfälle zur Beseitigung Asbestzement gehört zu den Abfällen zur Beseitigung. Eine thermische Verwertung ist hier nicht möglich. Der Untertageversatz von Asbest kann nicht als Verwertung eingestuft werden, da die Schadstoffbeseitigung hier im Vordergrund steht. Bei der Einsammlung von Problemabfällen durch das Schadstoffmobil werden die verschiedenen Abfälle sorgfältig getrennt gehalten, um die Verwertungsmöglichkeiten optimal zu nutzen. Nur dort, wo eine Verwertung nicht möglich ist, erfolgt eine Beseitigung. Illegal abgelagerte Abfälle werden so weit wie möglich getrennt eingesammelt und die Abfälle zur Verwertung werden den Sammelsystemen zugeführt, ein Großteil der Abfälle muss jedoch beseitigt werden Illegal abgelagerte Abfälle Die Menge der illegal abgelagerten Abfälle ist in den letzten Jahren weitgehend unverändert geblieben. Im Jahr 2013 wurde eine Gesamtmenge von 123 t illegal abgelagert, wobei der größte Anteil davon, der Haus- und Sperrabfall, dem AWB zur Entsorgung angedient wurde. Beachtenswert ist aber auch die große Menge der Reifen, in 2013 handelte es sich um 10,88 t. Sie werden oft an Wirtschaftswegen abgeladen. Immer wieder werden Möbelstücke (Sperrmüll) und Elektrogeräte außerhalb der Öffnungszeiten vor den Toren der Wertstoffhöfe abgestellt. Eine Abgabe von Elektrogeräten aller Art ist jedoch seit 2014 auch auf der Mehrzahl der Wertstoffhöfe möglich und sollte das Problem der illegal abgelagerten Geräte weiter entschärfen. Einen mengenmäßig weitaus kleineren Anteil machen die Sonderabfälle in der Landschaft aus. Dazu gehören vor allem Altöl, flüssige Farben, Lösemittel, Weinbergspfähle (Stickel), Bahnschwellen und Asbestzementplatten. Teerölimprägnierte Weinbergspfähle oder Bahnschwellen werden oft unsachgemäß gelagert oder verbrannt. Bei Asbestzementplatten wird immer wieder das Verbot missachtet, diese nach Ausbau wieder zu verwenden. illegale Ablagerungen in Tonnen 17,00 10,88 5,08 66,04 Haus- und Sperrabfall Bauschutt 23,33 Abfall zur Verwertung Reifen Sonderabfall Abbildung 4: Illegal abgelagerte Abfälle im Jahr Gefährliche Abfälle Die im Rahmen der Problemabfallsammlung aus Haushaltungen anfallenden Abfälle sind nach gesetzlicher Definition ( 48 Kreislaufwirtschaftsgesetz und 8 Abs. 2 Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Alzey-Worms - 6. Fortschreibung Seite 10
15 Landeskreislaufwirtschaftsgesetz) gefährliche Abfälle. Sie sind durch die Abfallverzeichnisverordnung bestimmt. Seit 1994 erfüllt die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbh (SAM) die Aufgabe einer zentralen Stelle für Sonderabfälle gemäß 8 des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes. Sonderabfälle, die in Rheinland-Pfalz anfallen oder dorthin verbracht werden und behandelt, gelagert oder abgelagert werden sollen, sind der SAM als zentraler Stelle für Sonderabfälle anzudienen ( 8, Abs. 4 LKrWG). Die zentrale Stelle für Sonderabfälle hat die ihr angedienten Abfälle einer dafür zugelassenen und aufnahmebereiten Anlage zur Entsorgung zuzuweisen. Die zentrale Stelle für Sonderabfälle informiert und berät in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht alle Erzeuger von Sonderabfällen über Möglichkeiten der Abfallvermeidung, der Vorbereitung zur Wiederverwendung, des Recyclings und der sonstigen Verwertung der Abfälle. Die entsorgungspflichtigen Körperschaften haben für Kleinmengen gefährlicher Abfälle sowie für Problemabfälle aus Haushaltungen Annahmestellen einzurichten, zu betreiben und die ordnungsgemäß zugeführten Abfälle anzunehmen. Sie haben außerdem durch Rechtsverordnung nach 48 Satz 2 KrWG bestimmte, oder aufgrund einer solchen Rechtsverordnung bestimmte, gefährliche Abfälle (Sonderabfälle) anzunehmen, soweit sie nicht verwertet werden ( 3 Abs.5 Satz 1 KrWG) und sofern sie in haushaltsüblichen Mengen anfallen ( 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 LKrWG). Sie können sich bei der Erfüllung dieser Pflicht Dritter bedienen. ( 4 Abs. 3 Satz 3 LKrWG). Bereits seit 1988 betreibt der Landkreis eine mobile Problemabfallsammlung in allen kreisangehörigen Gemeinden für Abfälle, die aufgrund ihres Schadstoffgehalts nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen. Hierzu gehören u.a. Farben, Lacke, Lösungsmittel, Pflanzenschutzmittel, Heimwerkerchemikalien, aber auch Trocken- und Autobatterien sowie Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen. Im Rahmen dieser Sammlung werden Problemabfälle aus Haushaltungen kostenlos entgegengenommen. Pro Ortsgemeinde werden zwei Termine pro Jahr angeboten. In acht zentralen Gemeinden des Kreises gibt es außerdem 7 Mal im Jahr am Samstag einen Sammeltermin, damit berufstätige Bürgerinnen und Bürger diese Einrichtung auch in Anspruch nehmen können. Die Samstags-Termine sind so verteilt, dass in jedem Monat eine Möglichkeit besteht, im Landkreis Schadstoffe abzugeben. Ergänzt wird das Angebot durch die Vorhaltung von Sammelbehältern für Gerätebatterien in sehr vielen öffentlichen Gebäuden und den Wertstoffhöfen, sowie für kürzere Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen auf den Wertstoffhöfen. Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Alzey-Worms - 6. Fortschreibung Seite 11
16 Problemabfall Menge in t Jahr Abbildung 5: Problemabfälle aus privaten Haushalten Die abgegebenen Mengen sind seit einem Höhepunkt in 2010 seit damals auf einem niedrigeren Niveau. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Abfallberatung verstärkt darauf eingeht, dass eingetrocknete Dispersionsfarben auf wasserlöslicher Basis über die Restabfalltonne entsorgt werden können Asbestzement Nach der Anzeige zur Stilllegung der Deponie zum wurde auch die Ablagerung von Asbestzement beendet. Kleinmengen bis maximal 100 Kilogramm aus privaten Haushalten werden angenommen, zwischengelagert und durch eine Fachfirma entsorgt. Im Jahr 2013 waren dies 4,22 t. Zusätzlich mussten 2,36 t an ordnungswidrig abgelagerten Asbestzementabfällen direkt an eine Fachfirma zur Entsorgung geliefert werden. Zur Entsorgung größerer Mengen wird auf die Bauschuttdeponie Worms Nord oder auf Entsorgungsfirmen verwiesen Abfälle zur sonstigen Verwertung Restabfall aus Haushaltungen und hausabfallähnliche Gewerbeabfälle Zur Sammlung des Restabfalls am Grundstück werden den Haushalten grundstücksbezogen Abfallgefäße mit einem Volumen von 60 l, 120 l oder 240 l zur Verfügung gestellt. Diese werden im zweiwöchentlichen Rhythmus geleert. Für Großwohnanlagen stehen bei gleichem Leerungsrhythmus in begründeten Fällen auch Container mit einem Fassungsvermögen von 1,1 m³ zur Verfügung. Erwachsene Personen, die an Inkontinenz leiden, können nach Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests gebührenfrei zusätzliches Restabfallvolumen in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass für die Restabfallentsorgung kein Sparvolumen vorhanden ist. Analog gilt für Haushalte mit Kleinkindern: Bis zum Erreichen des dritten Lebensjahres werden auf Antrag zwölf zusätzliche Restabfallsäcke pro Jahr gebührenfrei zur Verfügung gestellt. Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen, zum Beispiel hausabfallähnliche Gewerbeabfälle, aus 60 l, 120 l oder 240 l Gefäßen (Kennzeichnung Gewerbeabfall ) werden aus logistischen Gründen ebenfalls im Rahmen der Hausabfallabfuhr eingesammelt. Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Alzey-Worms - 6. Fortschreibung Seite 12
17 Abfall zur Beseitigung - Abfuhr Menge in t Abbildung 6: Abfuhr von Restmüll in der grauen Tonne In den letzten Jahren hat sich die Mengenentwicklung stabilisiert. Und zeigt nur noch eine geringe Schwankungsbreite. Nach der Einsammlung werden die Abfälle zu einer Abfallumschlaganlage des beauftragten Entsorgers innerhalb des Landkreises verbracht und dort in größere Fahrzeuge verladen (Abfallumschlag). Anschließend werden alle Abfälle zum Müllheizkraftwerk in Ludwigshafen zur energetischen Behandlung transportiert. Alternativ stehen Ausweichanlagen zur Verfügung Restabfall gewerblicher Herkunft Erzeuger und Besitzer von Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als den privaten Haushalten sind verpflichtet, diese dem Landkreis Alzey-Worms als öffentlichrechtlichem Entsorgungsträger zu überlassen ( 17 KrWG). Zur Einsammlung stehen 60 l -, 120 l - und 240 l Gefäße, die im Rahmen der Restabfallabfuhr der Haushalte geleert werden, sowie Container verschiedener Größen mit verschiedenen Leerungsrhythmen zur Verfügung. Auch eine gelegentliche Abfuhr außerhalb des Turnus (einmalig gelegentliche Abfuhr) oder auch die Selbstanlieferung an der Kreismülldeponie sind möglich. Die Mengen, die zusammen mit den Restabfällen der Haushalte eingesammelt werden, sind bereits als hausabfallähnlicher Gewerbeabfall bei Abbildung 6 (Abfuhr von Restmüll in der grauen Tonne) berücksichtigt, sie werden deshalb in Abbildung 7 (Abfälle zur Beseitigung, die nicht aus privaten Haushalten stammen) nicht mehr einbezogen. Die Abfälle zur Verwertung aus anderen Herkunftsbereichen unterliegen nicht der Andienungspflicht, so dass sich die Abfallerzeuger eines Entsorgers ihrer Wahl bedienen können. Da in dem Bereich auch keine Auskunftspflicht gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger besteht, ist eine Erfassung der Mengen und Abfallarten von Seiten des Abfallwirtschaftsbetriebes nicht möglich. Durch die Gewerbeabfallverordnung ist sichergestellt, dass gewerbliche Unternehmen einen Mindestanschluss für Abfälle zur Beseitigung unterhalten müssen. Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Alzey-Worms - 6. Fortschreibung Seite 13
18 Auch die Beratungspflicht gegenüber den Abfallerzeugern, die nicht zu den privaten Haushalten gehören erstreckt sich laut Kreislaufwirtschaftsgesetz nur auf den Bereich der übertragenen Aufgaben, also nur die Abfälle zur Beseitigung. Selbstverständlich beantwortet der Abfallwirtschaftsbetrieb nach Möglichkeit sämtliche Anfragen zur Abfallentsorgung, die an ihn herangetragen werden. Die Verwerterliste, eine Zusammenstellung verschiedener Abfälle und deren Entsorgungsmöglichkeiten außerhalb des Angebotes des AWB, wird regelmäßig aktualisiert, ist über die Homepage abrufbar und dient als Beratungsgrundlage. Gewerbeabfall Menge in t Jahr Abbildung 7: Abfälle zur Beseitigung, die nicht aus privaten Haushalten stammen Sperrabfallsammlung Zweimal pro Jahr haben Haushalte die Möglichkeit, ihre sperrigen Abfälle auf Abruf kostenlos abholen zu lassen. Den Termin beantragen die Bürger per Postkarte, die dem Umweltkalender angehängt ist, per oder telefonisch direkt bei dem Entsorger, der auch mit der Einsammlung beauftragt ist. Die Abholung hat nach einer Reaktionszeit von 4 Wochen zu erfolgen. Soweit eine frühere Abholung gewünscht wird, können die Bürger mit Zahlung einer besonderen Gebühr den Express-Sperrmüll beantragen. Die Abholung erfolgt dann am übernächsten Werktag nach dem Zahlungseingang und der konkreten Terminabstimmung zwischen den beiden Beteiligten. Außerdem können sperrige Abfälle unentgeltlich ohne Mengenbegrenzung an der Kreismülldeponie Framersheim abgegeben werden. Bei den sperrigen Abfällen werden folgende Fraktionen getrennt entsorgt: Abfälle zur Verwertung: Holz, Metallschrott und Elektroschrott Abfall zur Beseitigung: Restsperrmüll Die Abholung von größeren Elektrogeräten, Kühlgeräten inbegriffen erfolgt am gleichen Termin zusammen mit der Sperrabfallsammlung. Auf die hier genannten Fraktionen, bei denen es sich um Abfälle zur Verwertung handelt (zum Holz, Metall und Elektroschrott), wird an anderer Stelle gesondert eingegangen. Der Sperrmüll auf Abruf, der 1993 im Landkreis Alzey-Worms eingeführt wurde, hat sich gegenüber der Sperrmüllabfuhr an zwei festen Terminen im Jahr aus folgenden Gründen bewährt: Kürzere Wartezeiten, da individueller Abfuhrtermin Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Alzey-Worms - 6. Fortschreibung Seite 14
19 Der Sperrmüll wird nicht mehr so sehr nach Brauchbarem durchwühlt. Besseres Erscheinungsbild der Gemeinden am Tag der Abfuhr Sperrabfall aus Haushalten Menge in t Jahr Rest-Sperrabfall Holz aus Sperrabfall Metall Abbildung 8: Sperrabfall aus Haushalten, Abfuhr Recycling von Abfällen Nach 14 KrWG sind Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle spätestens ab dem 01. Januar 2015 getrennt zu sammeln. Nach 11 Abs.1 KrWG besteht auch eine Getrenntsammlungspflicht für Bioabfälle ab dem Mit Inkrafttreten der Bioabfallverordnung am gingen zahlreiche Änderungen einher, die von Bioabfallbehandlern und -verwertern zu beachten sind. Unter anderem besteht seit dem eine Behandlungspflicht für Grünabfälle. Diesen Forderungen kommt der Abfallwirtschaftsbetrieb bereits heute in vollem Umfang nach. Die wichtigsten Abfallarten sind im Folgenden in alphabetischer Reihenfolge dargestellt, um eine gezielte Suche zu erleichtern Altglas Die Erfassung von Behälterglas (Einwegflaschen und -gläser) erfolgt in Depotcontainern, die in den Gemeinden an geeigneten Standorten und in den Wertstoffhöfen aufgestellt wurden. Dabei wird angestrebt, dass in jeder Ortsgemeinde zumindest ein Containerstellplatz vorhanden ist. Seit 1993 werden im gesamten Landkreis farbgetrennte Glascontainer (braun, grün, weiß) bereitgestellt. Grundlage für dieses System ist hier die Rahmenvereinbarung mit der DSD AG, da es sich beim Behälterglas ebenfalls um Verkaufsverpackungen handelt. Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Alzey-Worms - 6. Fortschreibung Seite 15
20 Altglas Menge in t Abbildung 9: Erfassung von Behälterglas In 2010 waren die erfassten Mengen im Landkreis, wie auch insgesamt in Rheinland-Pfalz, zunächst rückläufig, konnten seit 2011 aber wieder gesteigert werden. Diese Tendenz hält weiter an und korrespondiert mit den Rheinland-Pfalz-weit zu verzeichnenden steigenden Erfassungsmengen. Die Entsorgung der gebrauchten Glasverpackungen wird zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Konzeptes durch die Firma Rhenus Recycling GmbH, Lahnstein, durchgeführt. Aufgrund eines mit dem AWB bestehenden entsprechenden Auftragsverhältnisses reinigt die Fa. Rhenus in zweiwöchigen Rhythmus auch die Glascontainerstandplätze im Landkreis Alzey-Worms. Erfolgt die Säuberung der Standplätze nicht ordnungsgemäß, veranlasst der AWB nach entsprechender Reklamation der Ortsgemeinde die Nachreinigung Altkleider Altkleidercontainer finden sich auf vielen Wertstoffhöfen und außerhalb davon in den Ortsgemeinden. Die Abholung und Verwertung erfolgt außerhalb der Regie des Abfallwirtschaftsbetriebes. Das deutsche rote Kreuz sowie der Malteser Hilfsdienst informieren auf Anfrage regelmäßig über die im Landkreis eingesammelten Mengen Batterien Zum 1. Dezember 2009 haben das Batteriegesetz und die entsprechende Verordnung zur Durchführung des Batteriegesetzes die seit 1998 geltende Batterieverordnung ersetzt. Hersteller von Gerätebatterien sind demnach verpflichtet, diese unentgeltlich zurückzunehmen und zu diesem Zweck ein Rücknahmesystem einzurichten. Die Abholung bei den Sammelstellen und die anschließende Verwertung wird durch die GRS (Stiftung gemeinsames Rücknahmesystem Batterien) organisiert, welche auch Sammelbehälter für den Handel zur Verfügung stellt. Für das Kalenderjahr 2014 schreibt das Batteriegesetz eine Sammelquote von mindestens 40 Prozent vor und spätestens für das Kalenderjahr 2016 eine Sammelquote von mindestens 45 Prozent. In der Jahresbilanz 2013 verzeichnet die GRS bereits eine Quote von 45,2 %. 6 Im Landkreis Alzey-Worms können Batterien in speziell aufgestellten Sammelbehältern in vielen öffentlichen Einrichtungen sowie auf allen Wertstoffhöfen abgegeben werden. Starterbatterien, für die bei Rückgabe im Handel ein Pfand erstattet wird, können außerdem allerdings ohne Pfandrückgabe - am Problemabfallmobil abgegeben werden. 6 Pressemeldung der GRS vom Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Alzey-Worms - 6. Fortschreibung Seite 16
21 Die Gesamtmenge der im Landkreis Alzey-Worms eingesammelten Batterien im Jahr 2013 betrug 7,26 Tonnen. Starterbatterien wurden keine abgegeben. Die im Landkreis erfasste Menge an Trockenbatterien ist insgesamt leicht zurückgegangen Bauschutt Seit 1995 wird durch den Landkreis selbst kein Bauschutt mehr zwischen- oder endabgelagert. Den Haushalten wird angeboten, Kleinmengen an unbelastetem und wieder verwertbarem Bauschutt bis 0,5 m 3 an den Wertstoffhöfen abzugeben. Um die Anforderungen zu erfüllen, darf der Bauschutt weder mit Installations- und Verpackungsmaterialien vermischt, noch mit Schadstoffen verunreinigt sein. Bei größeren Mengen müssen sich die Erzeuger selbst an einen Entsorger oder eine Bauschuttaufbereitung wenden. Hinweise dazu enthält die vom Abfallwirtschaftsbetrieb erstellte Entsorger- und Verwerterliste. Vom Land Rheinland-Pfalz wird außerdem eine Bauschuttbörse angeboten ( Bauschutt aus Wertstoffhöfen Menge in t Abbildung 10: Bauschutt aus den Wertstoffhöfen Nachdem in den Jahren 2009 bis 2011 die im Landkreis Alzey-Worms eingesammelte Bauschuttmenge, vermutlich konjunkturbedingt, zunächst angestiegen war, sind die Mengen seitdem wieder rückläufig. Im Jahr 2013 betrug die Bauschuttmenge aus den Wertstoffhöfen ca t. Dies geht mit der Entwicklung der Bau- und Abbruchabfälle in Rheinland-Pfalz einher. Hier haben sich vor allem die Abfallmengen aus Beton, Ziegel, Fliesen und Steinen seit 2011 verringert. Die Menge der eingesammelten bauschuttartigen Bau- und Abbruchabfälle unterliegt generell größeren Schwankungen und wird z.b. von Einflussfaktoren wie der Wirtschafts- und Baukonjunktur oder Rekultivierungs- und Abdeckungsmaßnahmen beeinflusst Bioabfall Waren es 1989 noch 40 % der Landkreisbewohner, die an die getrennte Bioabfallentsorgung angeschlossen waren, konnte man bereits 1993 einen flächendeckenden Anschluss an die Biotonne vorweisen. Um Schulen und Kindergärten in ihrer Vorbildsfunktion zu unterstützen, wurden auch hier Bioabfallgefäße zur Verfügung gestellt. Die Leerung erfolgt seit 1993 im regelmäßigen, vierzehntäglichen Rhythmus. Wurden zuerst nur 240 l Gefäße ausgegeben und die Eigenkompostierung mit einem Gebührennachlass berücksichtigt, gibt es seit 1999 auch 120 l Gefäße. Durch die Wahlmöglichkeit zwischen einem Normal- und Sparvolumen mit Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Alzey-Worms - 6. Fortschreibung Seite 17
22 entsprechender Berücksichtigung bei der Gebühr entfällt seitdem der Rabatt für Eigenkompostierer. Wer nach 17 KrWG in der Lage ist, sämtliche Bioabfälle auf seinem privaten Grundstück zu verwerten und dies nachweist, kann von der Biotonne befreit werden. Im Landkreis eingesammelter Bioabfall Menge in t Abbildung 11: In der grünen Tonne eingesammelter Bioabfall Digitale Speichermedien (CDs und DVDs) CDs 7 und ihre Abkömmlinge, wie CD-ROMs 8 und DVDs 9, werden in immer größerer Zahl hergestellt und genutzt. Viele davon veralten sehr schnell oder kommen als unerwünschte Werbung ins Haus. Sie bestehen aus Kunststoff sowie einer dünnen Metallschicht mit Schutzlack und Druckfarben. Die Bestandteile von CDs lassen ein hochwertiges Recycling zu, denn sie bestehen zu über 90 Prozent aus dem hochwertigen Kunststoff Polycarbonat, der sich nach Wiederaufbereitung im Recyclingbereich, z.b. in der Medizintechnik sowie in der Computer- und Automobilindustrie, gut einsetzen lässt. Das ist wirtschaftlich sinnvoll und Ressourcen schonend. CDs und DVDs 1,00 0,80 Menge in t 0,60 0,40 0,20 0, Abbildung 12: CDs und DVDs Seit 2009 werden im Landkreis Alzey-Worms CDs und DVDs gesammelt und dem Recycling zugeführt. Die Sammlung erfolgt in vielen öffentlichen Gebäuden sowie auf den 7 Compact Disk 8 Compact Disc Read-Only Memory 9 Digital Video Disk Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Alzey-Worms - 6. Fortschreibung Seite 18
23 13 Wertstoffhöfen. In 2013 ist die Menge der eingesammelten Speichermedien deutlich angestiegen Elektro- und Elektronikschrott (inkl. Energiesparbirnen und kleinen E-Geräten) Seit März 2006 dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mehr über die Restabfalltonne entsorgt werden. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz hat die Vermeidung von Abfällen aus Elektro- und Elektronikgeräten sowie die Reduzierung der Abfallmenge durch die Wiederverwertung zum Ziel, und fordert daher, dass die alten Geräte einer getrennten Wertstoffsammlung zugeführt werden. Seit 13. August 2005 neu produzierte Geräte müssen mit einem speziellen Symbol, einer durchgestrichenen Abfalltonne, gekennzeichnet werden. Abbildung 13: Nicht in die Abfalltonne. (Kennzeichnung für Batterien und Elektrogeräte.). Die Verantwortung für die Entsorgung ist zweigeteilt. Die Kosten für die Verwertung tragen im Rahmen der Produktverantwortung die Hersteller, welche die Entsorgung selbst organisieren und hierfür die Gemeinsame Stelle der Hersteller Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte-Register) eingerichtet haben. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger werden verpflichtet, zentrale Übergabestellen für die Abholung der eingesammelten Mengen durch die Hersteller sowie kommunale Sammelstellen zur entgeltfreien Annahme der Elektro- und Elektronikgeräte vorzuhalten. Im Gegenzug haben die Verbraucher die Verpflichtung, ab März 2006 ihre ausgedienten Geräte zu den entsprechenden Sammelstellen zu bringen oder in die Elektro Sperrabfall - Sammlung zu geben. Zur Umsetzung des Gesetzes wurden im Landkreis Alzey-Worms verschiedene Übergabe- und Sammelstellen eingerichtet. Eine Übergabestelle befindet sich im Eingangsbereich der Kreismülldeponie Framersheim. Hier können private Haushalte sämtliche Elektrogeräte anliefern. Die Altgeräte werden nach Sammelgruppen getrennt in unterschiedliche Container sortiert (siehe Tabelle 9) Sammelgruppen für Elektrogeräte nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz 1 Haushaltsgroßgeräte, automatische Ausgabegeräte 2 Kühlgeräte 3 Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik 4 Gasentladungslampen 5 Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Kontrollinstrumente Tabelle 9: Sammelgruppen nach Elektrogesetz Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Alzey-Worms - 6. Fortschreibung Seite 19
24 Eine zweite Übergabestelle befindet sich zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Konzeptes auf dem Gelände der Fa. Remondis GmbH & Co. KG in Gundersheim; hier werden Elektro-Altgeräte, die im Rahmen der Abholung von sperrigen Abfällen aus privaten Haushalten anfallen, gesammelt und der Verwertung zugeführt. Die Sammlung der Altgeräte im Rahmen der Elektro-Sperrabfall- Sammlung bietet den Privathaushalten, neben der Nutzung der Sammel- und Übergabestellen im Landkreis, die Möglichkeit, die Altgeräte, mit Ausnahme der Sammelgruppe 4, zweimal pro Jahr von Zuhause abholen zu lassen. Bei der Sammlung von Elektro- und Elektronikschrott sind nur Großgeräte für die Abfuhr auf Abruf vorgesehen. Zusätzlich bereitgestellte Kleingeräte werden jedoch mit eingesammelt. Wie beim Sperrabfall kann auch beim Elektroschrott die Abholung telefonisch oder schriftlich angefordert werden. Sammelstellen für kleine Elektrogeräte befinden sich auf allen Wertstoffhöfen im Landkreis Alzey-Worms. Diese können in den dort bereitstehenden roten Tonnen entsorgt werden. Die seit Mai 2013 vorerst auf zwei Wertstoffhöfen des Landkreises eingerichtete Möglichkeit, auch größere Elektrogeräte abzugeben, wurde aufgrund der großen Nachfrage im Dezember 2013 auf insgesamt 11 von 13 Wertstoffhöfen ausgedehnt. Damit konnte die leicht rückläufige Sammelmenge wieder stabilisiert werden, denn wie beim Metallschrott auch, hatten die Sammelmengen der stärker metallhaltigen Elektrogeräte in den letzten Jahren durch erhöhte Sammelaktivität privater Händler abgenommen (siehe auch Kapitel auf Seite 23). Auch Energiesparlampen und LED-Leuchten dürfen nicht über die Restabfalltonne entsorgt werden. Da sie geringe Mengen an Quecksilber und auch elektronische Bauteile enthalten, müssen sie der Schadstoffentfrachtung und Wiederverwertung zugeführt werden. Nur Glühund Halogenbirnen gehören nach wie vor zum Restabfall. Im Landkreis Alzey-Worms werden Energiesparlampen sowohl bei der mobilen Schadstoffsammlung als auch seit August 2011 an allen 13 Wertstoffhöfen angenommen. Lange stabförmige Leuchtstoffröhren können aus Platzgründen nur auf dem Wertstoffhof in Framersheim oder aber beim Schadstoffmobil abgegeben werden. Weitere Rückgabemöglichkeiten bestehen, bislang auf freiwilliger Basis, teilweise beim Einzelhandel. Im Landkreis Alzey-Worms wurden im Jahr 2013 insgesamt 1,62 Tonnen Energiespar- und Gasentladungslampen eingesammelt. E-Geräte Menge in t Abbildung 14: Elektrogeräte im Hol- und Bringsystem Die Elektroaltgeräterichtlinie Waste Electrical and Electronic Equipment (WEEE) wurde durch die EU-Kommission novelliert und im Januar 2012 verabschiedet. Alle EU Mitgliedstaaten wurden verpflichtet, bis 2016 mindestens 4 kg pro Einwohner und Jahr an Elektroaltgeräten zu sammeln. Die Einsammlung und Verwertung von Elektrogeräten hat im Landkreis Tradition seit Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Alzey-Worms - 6. Fortschreibung Seite 20
25 dem Jahr Dies ist bestimmt einer der Gründe, dass diese Quote bereits in 2011 mit 7,3 Kilogramm pro Einwohner übertroffen wurde. Ab 2016 soll die Rücknahmequote der neu in den Markt gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte auf 45 %, ab 2019 auf 65 % erhöht werden. Nach dem ElektroG haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Möglichkeit, die einzelnen Gerätegruppen selbst zu vermarkten. Die Vermarktungserlöse fließen als Einnahme in die Abfallgebührenkalkulation ein. Die Option der Selbstvermarktung ist vor allem vom Marktgeschehen abhängig und muss der Stiftung EAR jährlich neu angezeigt werden. Damit kann die Verwertung marktorientiert und flexibel gestaltet werden. Derzeit werden die Sammelgruppen 1, 3 und 5 selbst vermarktet. Die übrigen Sammelgruppen 2 und 4 werden über die Stiftung EAR, also durch die von den Produktionsfirmen beauftragten Entsorgungsunternehmen, transportiert und verwertet, da mit der Selbstvermarktung von Leuchtstoffröhren oder Kühlgeräten zur Zeit keine Überschüsse erzielt werden können Grünabfälle Grünabfall Gesamt Grünabfall aus WSH Grünabfall KMD Menge in t Abbildung 15: Grünabfälle aus der Anlieferung auf die Kreismülldeponie (KMD) und die anderen Wertstoffhöfe (WSH) Grünabfälle werden an der Kreismülldeponie entgegengenommen und der Vergärungsanlage zugeleitet. Die Länge von Ästen bzw. Stämmen darf 1,50 m nicht überschreiten, der Umfang ist auf ca. 35 cm begrenzt. Seit März 2010 ist die Abgabe von Grünabfällen in Framersheim gebührenfrei. Nach einer anfänglichen Testphase wurde die Regelung zum in die Gebührensatzung ( 6 Abs.1 d) übernommen. Weiterhin können Haushalte das Angebot nutzen, an einem der Wertstoffhöfe bis zu 0,5 m³ Grünabfall abzugeben. Die Christbäume werden im Januar vor dem Haus abgeholt. Steigende Mengen zeigen, dass die Grünschnittabgabe auf dem Wertstoffhof der Kreismülldeponie eine hohe Akzeptanz hat Holz Holz kann im Eingangsbereich der Deponie abgegeben werden. Haushalte können bis zu 100 kg Holz kostenfrei anliefern. Keine Kosten entstehen den Anlieferern, wenn das Holz definitionsgemäß zum Sperrmüll gehört. Sperrmüll wird aus Haushalten kostenfrei und ohne Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Alzey-Worms - 6. Fortschreibung Seite 21
26 Mengenbeschränkung angenommen. Die Abgabe von Holz auf der Kreismülldeponie ist auch für Gewerbetreibende gegen Gebühr möglich, wird aber praktisch nicht in Anspruch genommen. Das an der Kreismülldeponie abgegebene Holz wird also zu 100 % aus Haushalten angeliefert(1.033 Tonnen in 2013). Von der Sperrabfallabfuhr rührt die weitaus größte Menge des aus Haushalten stammenden Holzes, nämlich 1.585,84 t im Jahr Korken Im gesamten Gebiet des Landkreises gibt es 69 Sammelstellen für Korken. Sie befinden sich vor allem in öffentlichen Gebäuden und an jedem Wertstoffhof. Im Jahr 2013 wurden die insgesamt gesammelten Korken quantitativ nicht erfasst, da die Menge, die zu einem rentablen Transport nach Kehl benötigt wird, nicht erreicht wurde. Mit durchschnittlich 2,28 Tonnen pro Jahr ist die Sammelmenge rückläufig, was u.a. auf den verstärkten Einsatz von Schraubverschlüssen und Kunststoffkorken zurückzuführen ist. Die Korken werden an das Epilepsiezentrum Kork in Kehl-Kork weitergegeben, wo sie geschrotet werden und als natürlicher Dämmstoff für Hausbau und Sanierung zur Verfügung stehen. Abbildung 16 : Gesammelte Korken kommen zum Epilepsiezentrum in Kehl-Kork Kunststoff Kunststoffabfälle, bei denen es sich nicht um Verpackungen mit grünem Punkt handelt, wie zum Beispiel Putzeimer, Blumentöpfe, Dachrinnen oder Spielzeug aus Kunststoff, sollten möglichst an einem der Wertstoffhöfe im Landkreis abgegeben werden. Durch die getrennte Erfassung und Verwertung konnten zunächst steigende Mengen verwertbarer Kunststoffe von der sonstigen Entsorgung ferngehalten werden. Im Jahr 2013 waren dies 2,7 kg pro Einwohner. Die eingesammelte Menge ist also, wie im übrigen Rheinland-Pfalz, rückläufig, liegt aber noch über dem Niveau der Jahre 2005 bis Kunststoffe aus den Wertstoffhöfen Menge in t Abbildung 17: Nichtverpackungs-Kunststoffe, erfasst am Wertstoffhof Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Alzey-Worms - 6. Fortschreibung Seite 22
27 Leichtverpackungen Wie auch bei den Papierverpackungen unterliegt die Entsorgung von Leichtverpackungen seit 1992 dem Dualen System. Im Holsystem der Gelben Säcke bzw. wahlweise der sogenannten gelben Tonne werden im vierwöchentlichen Rhythmus Verkaufsverpackungen aus Kunststoffen, Verbundstoffen und Metall gesammelt. Wurde zuerst nur die Entsorgung mittels gelbem Sack angeboten, führte die Einführung der gelben Tonne zu einer weiteren Erhöhung der erfassten Menge Leichtverpackungen Menge in t Abbildung 18: DSD-Leichtverpackungen aus gelbem Sack, gelber Tonne und Wertstoffhöfen Metallschrott Die Erfassung von Metallschrott erfolgt zum einen im Rahmen der Sperrabfallabfuhr, zum anderen durch die Annahme auf den Wertstoffhöfen (pro Anlieferung bis zu 0,5 m3). Die erfasste Menge aus Haushalten betrug demnach 304,15 t im Jahr Das entspricht 2,4 kg pro Einwohner. Das Schrottaufkommen nahm von 2005 bis 2008 stark ab, seitdem ist die Mengenentwicklung annähernd stabil geblieben. Die Gründe für die Abnahme des Schrottaufkommens sind auf das jeweilige Preisniveau im Weltmarktgeschehen und damit auf die entsprechenden Altmetallpreise zurückzuführen. Ein hoher Marktpreis kann dazu führen, dass viele Abfallbesitzer ihren Metallschrott direkt bei einem Schrotthändler abgeben oder abholen lassen. Die kommunal erfassten Metallschrottmengen sind also durch die zunehmende Sammelaktivität der Altmetallhändler ständig gesunken. Ein weiterer Grund für den Mengenrückgang beim Schrott seit 2005 liegt in der separaten Erfassung der Haushaltsgroßgeräte wie Elektroherde oder Waschmaschinen mit Einführung des Elektrogesetzes (ElektroG) seit Diese Mengen werden nun mit den Elektroschrottmengen erfasst. Auch hier war die o.g. Mengenabnahme, insbesondere bei den stärker metallhaltigen Elektrogeräten, in den letzten Jahren zu beobachten. Dieser Rückgang konnte durch eine Verbesserung im Bringsystem, nämlich durch die Erweiterung der Abgabemöglichkeiten, im letzten Jahr stabilisiert werden. Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Alzey-Worms - 6. Fortschreibung Seite 23
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