GFB bis 2012 GFB 2013 bis 2016

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1 GEWINNFREIBETRAG 1 Gewinnfreibetrag natürlicher Personen ab 2013 ung bei mehreren Einkunftsquellen, insbesondere bei einer oder mehreren Beteiligung/en an Mitunternehmerschaften 10 EStG idf 1. StabG 2012, Rz 3701 bis 3848 EStR, Jakom 2013 zu 10 EStG, Kanduth-Kristen in taxlex 12, 182 und taxlex 12, 441; ÖStZ 12, 542, s.a. Arbeitsbücher Oberlaa Bemessungsgrundlage gem 10 Abs 1 Z 1 EStG: Steuerlicher Gewinn eines Betriebes (dh nach Abzug aller allfälligen Sonderbetriebsausgaben etc) einschließlich Übergangsgewinn und Gewinn aus der Veräußerung von Grundstücken abzüglich Veräußerungsgewinne abzüglich Einkünfte aus Früchten aus einer Kapitalüberlassung gem 27 Abs 2 Z 1 und 2 aber nur, wenn der begünstigte Steuersatz gem 27a Abs 1 angewendet wird = Bemessungsgrundlage GFB 2. Höhe des Gewinnfreibetrages vulgo "Tarif" gem 10 Abs 1 Z 2 EStG: a.) Die "ganz genaue" Berechnungsmethode gem EStG GFB bis 2012 GFB 2013 bis % ESt der Differenz = Solidarbeitrag 0 bis ,- 13% 3.900,- 0 bis ,- 13% 3.900,- 0, ,- bis ,- 13% , ,- bis ,- 13% ,- 0, ,- bis ,- 13% , ,- bis ,- 7% , , ,- bis ,- 13% , ,- bis ,- 4,5% , , ,- bis ,- 13% , ,- bis.. 0% 0, ,- max. Summe 13% ,- max. Summe , ,- b.) "Praktikermethode" (in der Funktionsweise ähnlich wie die Praktikermethode beim ESt-Tarif) GFB 2013 bis 2016 Gewinn % zuzüglich ergibt insgesamt maximalen GFB in Höhe von 0 bis ,- 13 % Null 3.900, ,- bis ,- 13 % Null , ,- bis ,- 7 % , , ,- bis ,- 4,5 % , , ,- bis ,- Beispiel: Gewinn ,- x 4,5 % = , ,- = ,11

2 2 GEWINNFREIBETRAG 3. Investitionen gem 10 Abs 1 Z 3-5 und Abs 3-4 EStG: Grundfreibetrag 13 % von Gewinn max ,- = 3.900,- auch ohne Investitionserfordernis. Dieser steht auch bei Gewinnermittlung gem 17 EStG oder einer darauf gestützten Pauschalierungs-Verordnung zu. Darüber hinaus steht der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag insoweit zu, als er durch Anschaffungs- oder Herstellungskosten begünstigter Wirtschaftsgüter gedeckt ist. Begünstigte Wirtschaftsgüter sind gem 10 Abs 3 und 4 EStG: - Angeschaffte oder hergestellte (nicht: eingelegte oder unentgeltlich erworbene WG) abnutzbare (nicht: zb Grund und Boden) körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (nicht: Firmenwert, Rechte, Patente etc) mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren, die inländischen Betrieben oder inländischen Betriebsstätten zuzurechnen sind - Wertpapiere gem 14 Abs 7 Z 4, die dem Anlagevermögen eines inländischen Betriebes oder einer inländischen Betriebsstätte ab dem Anschaffungszeitpunkt mindestens vier Jahre gewidmet werden Nicht begünstigt sind - PKW und Kombis, ausgenommen Fahrschul-KFZ sowie KFZ, die zu mindestens 80 % der gewerblichen Personenbeförderung dienen. - Luftfahrzeuge - Geringwertige Wirtschaftsgüter - Gebrauchte Wirtschaftsgüter - Wirtschaftsgüter, die von einem Unternehmen erworben werden, das unter beherrschendem Einfluss des Steuerpflichtigen steht - Wirtschaftsgüter, für die eine Forschungsprämie gem 108c in Anspruch genommen wird. 4. ung des Gewinnfreibetrages ab 2013 bei mehreren Betrieben (Einzelunternehmen), wenn die Bemessungsgrundlagen insgesamt ,- übersteigen Die Zusammenrechnung der Bemessungsgrundlagen mehrerer Betriebe führt über ,- dazu, dass der persönliche GFB- niedriger ist als die Summe der GFBs, die sich ohne Zusammenrechnung der Bemessungsgrundlagen ergäben. 10 Abs 1 Z 7 EStG sieht zwingend vor, den persönlichen GFB- im Verhältnis der Gewinne der einzelnen Betriebe, auf diese zu verteilen. Erst danach kann der Grundfreibetrag nach Wahl des Steuerpflichtigen bei einem oder mehreren Betrieben geltend gemacht werden. Beispiel 4.1. Gewinn Prozent Betrieb wäre persönlich beträgt daher GFB maximal Grundfreibetrag wahlweise Invest.bed. Summe Gewinne ,- 100,00 % ,-*) , , ,00 Gewinn Betrieb ,- 27,03 % , ,-*) 9.702, ,70 Gewinn Betrieb ,- 32,43 % , ,-*) , ,24 Gewinn Betrieb ,- 40,54 % , ,-*) , , ,05 *) ,- x 4,5 % zuzüglich ,- = ,-. Bezogen auf ,- ergibt das 9,7%. Die aliquote Verteilung auf die einzelnen Betriebe führt im Beispiel dazu, dass der GFB jeweils 9,7 % des Betriebsgewinnes beträgt.

3 GEWINNFREIBETRAG 3 Sollte in einem der Betriebe kein Gewinn sondern ein Verlust erzielt werden, bleibt dieser Verlust bei der Ermittlung des höchstmöglichen GFB außer Ansatz. Nur positive Ergebnisse spielen mit. sa Rz 3830 EStR und Kanduth-Kristen in taxlex 2012, 441. Beispiel 4.2. Gewinn Verlust Prozent Betrieb wäre persönlich beträgt daher GFB maximal Grundfrei betrag wahlweise Invest.bed. Summe Gewinne ohne Verlust! ,- 100,00 % ,- *) , , ,- Gewinn Betrieb ,- 45,45 % , ,- *) , , ,- Gewinn Betrieb ,- 54,55 % , ,- *) ,- 0, ,- Gewinn Betrieb ,- 0 % 0,- 0,- 0,- 0,- 0,- *) ,- x 7 % zuzüglich ,- = ,-. Bezogen auf ,- ergibt das 11,77%. Die aliquote Verteilung auf die einzelnen Betriebe führt im Beispiel dazu, dass der GFB jeweils 11,77 % des Betriebsgewinnes beträgt. 5. ung des Gewinnfreibetrages ab 2013 bei den Gesellschaftern einer Mitunternehmerschaft Die sich aus dem "GFB-Tarif" ergebende ung ist gem 10 Abs 2 EStG auch auf Gewinne von Mitunternehmerschaften anzuwenden. Der für die Mitunternehmerschaft zu ermittelnde Höchstbetrag ist auf die Gesellschafter im Verhältnis ihrer steuerlichen Anteile am Gewinn der Mitunternehmerschaft aufzuteilen. Achtung: Aufgrund von Sonderbetriebsausgaben etc wird dieser jährlich neu zu ermittelnde Anteil meist vom vereinbarten nominellen Gewinnverteilungsprozentsatz abweichen. Auch Arbeitsgesellschafter können einen Gewinnfreibetrag in Anspruch nehmen, sofern entsprechende Investitionen im Sonderbetriebsvermögen vorgenommen werden. Beispiel 5.1. Gewinn Prozent daher Grundfreibetrag Invest.bedingter Summe der Gewinnanteile ,- 100,00% ,- *) 3.900, ,00 Gewinnanteil A ,- 12,03% 4.318,77 *) 469,17 **) 3.849,60 Gewinnanteil B ,- 25,04% 8.989,36 *) 976,56 **) 8.012,80 Gewinnanteil C ,- 62,93% ,87 *) 2.454,27 **) ,60 *) ,- x 4,5 % zuzüglich ,- = ,-. Die aliquote Verteilung dieses Betrages auf die einzelnen Gesellschafter erfolgt dadurch, dass dieser Betrag jeweils mit dem angeführten tatsächlichen Gewinnbeteiligungsprozentsatz multipliziert wird. **) Auch der Grundfreibetrag kann von den Gesellschaftern nur anteilig im Verhältnis ihrer Gewinnanteile geltend gemacht werden. Der Verzicht eines Gesellschafters auf den ihm zustehenden anteiligen Grundfreibetrag oder investitionsbedingten GFB ändert nichts an der ung des GFB bei den Mitgesellschaftern und führt nicht dazu, dass diese entsprechend höhere Freibeträge geltend machen können!

4 4 GEWINNFREIBETRAG Verlustanteile einzelner Mitunternehmer, die etwa aufgrund besonders hoher Sonderbetriebsausgaben entstehen, haben auf die Ermittlung des höchstmöglichen GFB der anderen Gesellschafter keine Auswirkung. "Sie spielen bei der Berechnung des s einfach nicht mit." Beispiel 5.2. Gewinn Prozent daher Grundfreibetrag Invest.bedingter Summe der pos. Gewinnanteile ,- 100,00% ,23 *) 3.900, ,23 Verlustanteil A ,- 0 % 0,- 0,- 0,- Gewinnanteil B ,- 28,46 % 9.474,11 *) 1.109, ,17 Gewinnanteil C ,- 71,54 % ,12 *) 2.790, ,06 *) ,- x 7 % zuzüglich ,- = ,23. Die aliquote Verteilung dieses Betrages auf die einzelnen Gesellschafter erfolgt dadurch, dass dieser Betrag jeweils mit dem angeführten tatsächlichen Gewinnbeteiligungsprozentsatz multipliziert wird, wobei der Verlustanteil des Gesellschafters A außer Ansatz bleibt. ung des Gewinnfreibetrages bei einer GmbH & Co KG Gewinnfreibeträge können nur von natürlichen Personen in Anspruch genommen werden; daher kommt ein (anteiliger) GFB für Kapitalgesellschaften, die an einer Mitunternehmerschaft beteiligt sind, nicht in Frage. Allerdings werden die Gewinnanteile von Kapitalgesellschaften - etwa als Komplementär einer GmbH & Co KG in die GFB-Berechnung und Verteilung auf die Gesellschafter mit einbezogen, ohne allerdings den auf sie entfallenden anteiligen GFB steuerlich nützen zu können. Beispiel 5.3. siehe Unterschiede zu 5.1. Gewinn Prozent daher Grundfreibetrag Invest.bedingter Summe der Gewinnanteile Gewinnanteil Kompl-GmbH ,- 100,00% , , , ,- 12,03% 0,- 0,- 0,- Gewinnanteil B ,- 25,04% 8.989,36 976, ,80 Gewinnanteil C ,- 62,93% , , ,60

5 GEWINNFREIBETRAG 5 6. ung des Gewinnfreibetrages ab 2013 bei Zusammentreffen von Gewinnen als Einzelunternehmer mit Gewinnanteilen aus Mitunternehmerschaften Während beim Zusammentreffen von Gewinnen mehrerer Einzelunternehmen der "persönliche " immer niedriger ist als der betriebsbezogene (siehe oben unter 4.), kann bei Gewinnanteilen aus einer Mitunternehmerschaft neben einem Gewinn als Einzelunternehmer die ung, die aus der Personengesellschaft resultiert auch niedriger sein, als der anteilige persönliche Höchstbetrag. Beispiel 6. Gewinn Prozent Betrieb wäre persönlich beträgt daher GFB maximal Grundfrei betrag wahlweise Invest.bed. Summe Gewinne ,- 100,00 % , , , ,- Gewinn als EU ,- 66,67 % , , , , ,- Gewinnanteil als MU zb 23,45% ,- 33,33 % 9.014,-*) , , ,- *) Der gesamte Gewinn der Mitunternehmerschaft beträgt demnach ,- / 23,45% = ,23 Der höchstmögliche GFB der Mitunternehmerschaft beträgt daher ,32 x 4,5 % ,- = ,77 - Davon entfallen im Beispiel 23,45 % auf den Mitunternehmer = 9.014,12. Dieser Betrag ist im Beispiel niedriger als der persönliche in Höhe von ,- 7. Gewinnfreibetragsrechner auf Der Rechenvorgang bei mehreren Betrieben und/oder MU-Beteiligungen ist ebenso wie die Berechnung des höchstmöglichen Gewinnfreibetrages auf der Ebene einer Mitunternehmerschaft relativ aufwändig. Daher wurden auf der Seminar Oberlaa Homepage zwei "Gewinnfreibetrags- Rechner" installiert wurden, die auf Basis weniger Angaben, die jeweiligen betriebsbezogenen oder persönlichen GFB-Höchstbeträge berechnen. Beispiel 7.1. (ähnlich wie Beispiel 6 jedoch deutlich komplexer)

6 6 GEWINNFREIBETRAG Beispiel 7.2. (zum Gewinnfreibetrag bei einer Mitunternehmerschaft) 1) Verlustanteile können wohl eingegeben werden, wirken sich aber nicht aus. 2) Gewinnanteile von Gesellschaftern in der Rechtsform einer GmbH beeinflussen zwar die Berechnung des "s", obwohl die GmbH als juristische Person keinen GFB in Anspruch nehmen kann. 3) Auch allfällige Arbeitsgesellschafter nehmen an der Berechnung des höchtsmöglichen GFB teil; mangels Beteiligung am gemeinsamen Vermögen können Sie einen GFB jedoch nur in Anspruch nehmen, wenn sie entsprechende Investitionen in ihrem Sonderbetriebsvermögen vornehmen. 4) Bei Mitunternehmern kann es sein, dass der persönliche Höchstbetrag eines Gesellschafters aufgrund seiner anderen Einkünfte niedriger ist als der hier berechnete betriebsbezogene Höchstbetrag!

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