Modul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler

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1 Modul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler Unternehmensbesteuerung Betriebliche Steuerlehre Prof. Jelena Milatovic, LL.M.

2 Gliederung 1. Dualismus der Unternehmensbesteuerung 1.1 Rechtsformabhängige Unternehmensbesteuerung 1.2 Ertragsteuern Besteuerung von Kapitalgesellschaften Besteuerung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften Belastungsvergleich zwischen Rechtsformen 2

3 1. Dualismus der Unternehmensbesteuerung Einkommensteuer Körperschaftsteuer Steuersubjekt: Natürliche Person ( 1 EStG) Personengesellschaften sind weder Subjekt der Einkommen- noch der Körperschaftsteuer! Steuersubjekt: Juristische Personen ( 1 KStG) Transparenzprinzip Der Gewinn der Personengesellschaft wird anteilig auf die Mitunternehmer verteilt ( 15 I Nr. 2 Satz 1 EStG) 3

4 1.1 Rechtsformabhängige Unternehmensbesteuerung Juristische Personen des Zivilrechts Einzelunternehmen / Gesamthandsgemeinschaften Stiftung Verein Einzelunternehmen Kapitalgesellschaft Erbengemeinschaft Gütergemeinschaft Personengesellschaft AG GmbH eg GbR PartG OHG KG 4

5 1.1 Rechtsformabhängige Unternehmensbesteuerung Personengesellschaften Einzelunternehmen Kapitalgesellschaften Einheitsprinzip/Transparenzprinzip Trennungsprinzip Gewinn unterliegt der ESt beim Gesellschafter (Zurechnung) Gewinn unterliegt der KSt u. bei Ausschüttung der ESt beim Gesellschafter Gesellschafter (selbst der Kommanditist) wird als Mitunternehmer qualifiziert ( 15 I 1 Nr. 2 EStG) Gesellschafter (auch ein beherrschender) wird als Kapitalgeber qualifiziert ( 20 I Nr. 1 EStG) 5

6 1.1 Rechtsformabhängige Unternehmensbesteuerung Einheitsprinzip Trennungsprinzip Mitunternehmerschaft Körperschaft ESt PersG GmbH / AG KSt Einkünfte aus Gewerbebetrieb Natürliche Personen Einkünfte aus Gewerbebetrieb ESt Kapital Arbeitskraft Kapital Arbeitskraft z.b. Einkünfte aus Kapitalvermögen 6

7 1.2 Ertragsteuern Leistungsfähigkeitsprinzip: Vermögensmehrung S Vermögen t 0 Vermögen t 1 7

8 1.2 Ertragsteuern Merkmale der Steuerarten Wer? Was? Wie wird es berechnet? Zu welchem Steuersatz? Steuersubjekt Natürliche oder juristische Personen Steuerobjekt Steuergegenstand oder Tatbestand, an den die jeweilige Steuerpflicht anknüpft Steuerbemessungsgrundlage Wert- bzw. Mengegröße des Steuerobjekts Steuertarif/ -satz Formel bzw. Zusammenhang zwischen BMG und Steuerbetrag 8

9 1.2 Ertragsteuern ESt: s= x bis 45 % (progressiver Tarif) Formel: S = BMG x s KSt: s = 15 % (proportionaler Tarif) ESt KSt = 3,5 % x Hebesatz Gewerbeertrag z.v.e. z.v.e. (Gewinn mit gewerbesteuerlichen Modifikationen) (Gewinn) (Gewinn) S = Steuerbetrag BMG = Bemessungsgrundlage s = Steuersatz 9

10 1.2 Ertragsteuern Natürliche Personen Juristische Personen Regelsteuertarif gem. 32 a EStG bis 45 % ESt KSt KSt - Steuersatz 15 % Ausschüttung: Thesaurierungsbegünstigung gem. 34 a EStG 28,25 % Anrechnung der Gewerbesteuerzahlung gem. 35 EStG Gewerbeunternehmen Abgeltungsteuer gem. 43/ 43 a EStG 25 % (PV) oder Teileinkünfteverfahren gem. 3 Nr.40 EStG (BV) 10

11 1.2.1 Besteuerung von Kapitalgesellschaften Unternehmenssteuersätze einer GmbH bei unterschiedlichen Hebesätzen: Hebesatz Hebesatz Hebesatz Hebesatz 350% 380 % 450% 500% KSt 15% 15% 15% 15% SolZ 0,83% 0,83% 0,83% 0,83% 12,25% 13,30% 15,75% 17,5% UntSt 28,08% 29,13% 31,58% 33,33% SS 16 Prof. Jelena Milatovic, LL.M. 11

12 1.2.1 Besteuerung von Kapitalgesellschaften Beispiel: Die A-GmbH erwirtschaftet einen Gewinn in Höhe von 100. Hebesatz: 380 % Steuerbelastung Körperschaft: 29,13 % GmbH Gewinn 100,00./. 13,30 KSt SoliZG auf KSt Gewinn nach Steuern auf Ebene der Gesellschaft./. 15,00./. 0,83 70,87 Gesellschafter Thesaurierung: Eine Ausschüttung wird nicht beschlossen. Ausschüttung 0,00 Einkünfte gem. 20 I Nr.1 EStG 0,00 ESt 0,00 Gewinn nach Steuern 0,00 12

13 1.2.1 Besteuerung von Kapitalgesellschaften Beispiel Abgeltungsbesteuerung: Die A-GmbH erwirtschaftet einen Gewinn in Höhe von 100 Geldeinheiten. Hebesatz: 380 % Steuerbelastung Körperschaft: 29,13 % GmbH Gewinn 100,00./. 13,30 KSt SoliZG auf KSt Gewinn nach Steuern auf Ebene der Gesellschaft./. 15,00./. 0,83 70,87 Gesellschafter Der Gewinn wird in Höhe von 70,87 an den Alleingesellschafter ausgeschüttet. Dieser hält sie im PV. Gesamtbelastung: 47,82 % Ausschüttung (PV) 70,87 Einkünfte i.s.v. 20 I Nr.1 EStG 70,87 ESt (70,87 x 25 %)./. 17,72 SolZ auf ESt (17,72 x 5,5 %)./. 0,97 Gewinn nach Steuern 52,18 13

14 1.2.1 Besteuerung von Kapitalgesellschaften Beispiel Teileinkünfteverfahren gem. 3 Nr. 40 EStG: Die A-GmbH erwirtschaftet einen Gewinn in Höhe von 100 Geldeinheiten. Hebesatz: 380% Steuerbelastung Körperschaft: 29,13 % GmbH Gewinn 100,00./. 13,30 KSt SoliZG auf KSt Gewinn nach Steuern auf Ebene der Gesellschaft./. 15,00./. 0,83 70,87 Gesellschafter Der Gewinn wird in Höhe von 70,87 an den Alleingesellschafter ausgeschüttet. BMG für das TEV = 60 % des Ausschüttungsbetrages Einkünfte i.s.v. 15 EStG ESt (42,52 x 45 %) 42,52./. 19,13 Dieser hält sie im BV. Gesamtbelastung: 49,31 % SolZ auf ESt (5,5 % v. 19,13)./. 1,05 Gewinn nach Steuern 50,69 14

15 1.2.2 Besteuerung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften Gewerbesteueranrechnung gem. 35 G in vereinfachter Form: Wirkung der Steuerermäßigung bei Einkünfte aus 15 EStG: Beispiel: Das EU erwirtschaftet einen Gewinn in Höhe von 100 Geldeinheiten. Hebesatz: 380 % Mit Anrechnung 3,5 % x 3,8 x 100 Geldeinheiten 13,30 13,30 + Einkommensteuer ( 45 % v. 100 = 45,00) Steueranrechnungsbetrag (3,5 % x 3,8 x 100 Geldeinheiten) = 13,30 31,70 45,00 SolZ auf ESt 1,74 2,48 Gesamtsteuerbelastung 46,74 60,78 Ohne Anrechnung Beseitigung der Zusatzbelastung der Gewerbetreibenden im Vergleich zu den anderen Einkunftsarten. 15

16 1.2.2 Besteuerung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften Fall: Berechnen Sie die Wirkungen der Steuerermäßigung nach 35 EStG in vereinfachter Form für folgende Fälle: Das EU erwirtschaftet einen Gewinn in Höhe von 100 Geldeinheiten. Der Steuersatz beträgt 45 %. (Hebesatz = 450% ) EU (Hebesatz = 300% ) EU + Einkommensteuer./. Steueranrechnungsbetrag./. SolZ auf ESt Gesamtsteuerlast (Einkommensteuer) + Einkommensteuer./. Steueranrechnungsbetrag./. SolZ auf ESt Gesamtsteuerlast (Einkommensteuer) Beurteilen Sie die errechneten Ergebnisse und Wirkungen kritisch. 16

17 1.2.2 Besteuerung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften Beispielrechnung: Der Gewinn der OHG beträgt 100 Geldeinheiten. Hebesatz: 380 % Belastung der Gesellschaft: 13,3 % Gesellschafter sind A und B zu je 50 % an der OHG beteiligt. Gesamtbelastung: 31,7 % + 1,74 % + 13,30 = 46,74 % ürde OHG GS A GS B Gewinn 100,00 : s (ge) = 3,5 % x 3,8 x 100 Geldeinheiten./. 13,30 + Verteilung des Gesamthandsgewinns auf die Gesellschafter (BMG 100,00 : 2 Gesellschafter) ESt mit dem individuellen Steuersatz (hier: 45 %)./. Steueranrechnungsbetrag gem. 35 G (45 % - 3,8 x 3,5 %) x 100 Geldeinheiten = 31,70 50,00 50,00./. 22,50 + 6,65 = 15,85./. 22,50 + 6,65 = 15,85 SolZ (5,5 % der ESt) 0,87 0,87 Gewinn nach Steuern 33,28 33,28 17

18 1.2.2 Besteuerung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften Thesaurierungsbegünstigung für EU und PersG gem. 34 a EStG Herleitung: Annahme: Hebesatz: 355 % (Messzahl 3,5 % x h) KSt (s = 15 %) SolZ auf KSt (5,5 % von 15 %) Gesamtsteuerlast bei Thesaurierung GmbH 12,425 % 15 % 0,825 % 28,25% Wirkung bei Übertragung auf EU und PersG: Herstellung der steuerlichen Gleichbehandlung von Gewinnverwendungsalternativen 18

19 1.2.2 Besteuerung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften, Sondersteuersatz 28,25 % Gewinn 100,00 (s = 3,5 % x 3,8 x 100 Geldeinheiten)./. 13,30 Gewinn nach Gewerbesteuer 86,70 ESt auf nicht entnommenen Gewinn (86,70 x 28,25 %) ESt auf regelbesteuerten Gewinn (13,30 x 45 %)./. 24,49./. 5,99 = Einkommensteuer (gesamt) 30,48 Gewerbesteueranrechnung gem. 35 EStG./. 13,30 Verbleibende Einkommensteuer 17,18 SolZ auf ESt./. 0,94 Gesamtsteuerbelastung bei Thesaurierung ( + ESt + SolZ) 31,42 19

20 1.2.2 Besteuerung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften Vergleich Beispiel: Das EU erwirtschaftet einen Gewinn in Höhe von 100 Geldeinheiten. Hebesatz: 380 % Sondersteuersatz 28,25 % Regelsteuersatz 45 % mit Anrechnung der Gewinn 100,00 100,00 (s = 3,5 % x h x 100 Geldeinheiten)./. 13,30./. 13,30 ESt nach Gewerbesteueranrechnung./. 17,18./. 31,70 SolZ auf ESt./. 0,94./. 1,74 Gewinn nach Steuern 68,58 53,26 Gesamtsteuerbelastung 31,42 46,74 Hinweis: Der Gewinn muss im Unternehmen verbleiben. Keine Auszahlung der Gewinnanteile an den Einzelunternehmer oder an die Gesellschafter. 20

21 1.2.2 Besteuerung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften Thesaurierungsvergleich: Beispiel: Das EU und eine GmbH erwirtschaften einen Gewinn in Höhe von 100 Geldeinheiten. Hebesatz: 380 % EU GmbH Gewinn 100,00 100,00 (s = 3,5 % x h)./. 13,30./. 13,30 KSt./. 15,00 SolZ auf KSt./. 0,83 ESt nach Gewerbesteueranrechnung./. 17,18 SolZ auf ESt./. 0,94 Gewinn nach Steuern 68,58 70,87 Gesamtsteuerbelastung 31,42 29,13 21

22 1.2.2 Besteuerung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften Beispiel: Personengesellschaft Gewinn 100,00 100,00 Steuerbelastung auf Ebene der Gesellschaft: h = 380 %./. 13,30 KSt - - SolZ auf KSt - - h = 470 %./. 16,45 Gesamtsteuerbelastung der Gesellschaft 13,30 16,45 Steuerbelastung auf Ebene des Gesellschafters: Grundsätzlich Ausnahme: Thesaurierung ESt nach Gewerbesteueranrechnung./. 31,70./. 31,70 (MAX!) SolZ auf ESt./. 1,74./. 1,74 Gewinn nach Steuern 53,26 50,11 Gesamtsteuerbelastung 46,74 49,89 22

23 1.2.3 Belastungsvergleich zwischen Rechtsformen Beispiel: Kapitalgesellschaft Gewinn 100,00 100,00 Steuerbelastung auf Ebene der Gesellschaft: h = 380 %./. 13,30 h = 470 %./. 16,45 KSt./. 15,00./. 15,00 SolZ auf KSt./. 0,83./. 0,83 Gesamtsteuerbelastung der Gesellschaft 29,13 32,28 Gewinn nach Steuern 70,87 67,72 Ausschüttung (PV) Ausschüttung (BV) Ausschüttung (PV) Ausschüttung (BV) Abgeltungssteuer Abgeltungssteuer Teileinkünfteverfahren Teileinkünfteverfahren 23

24 1.2.3 Belastungsvergleich zwischen Rechtsformen Ausschüttung ins PV Abgeltungssteuer 25 % Steuerbelastung auf Ebene des Gesellschafters: Kapitalgesellschaft ESt (s = 25 %)./. 17,72./. 16,93 SolZ (s = 5,5 % der ESt)./. 0,97./. 0,93 Gewinn nach Steuern 52,18 49,86 Gesamtsteuerbelastung 47,82 50,14 Ausschüttung ins BV - Teileinkünfteverfahren Steuerbelastung auf Ebene des Gesellschafters: Kapitalgesellschaft BMG beim TEV (60 % des Nettobetrages) 42,52 40,63 ESt ( s = 45 %)./. 19,13./. 18,28 SolZ (s = 5,5 % von der ESt)./. 1,05./. 1,01 Gewinn nach Steuern 50,69 48,43 Gesamtsteuerbelastung 49,31 51,57 24

25 1.2.3 Belastungsvergleich zwischen Rechtsformen Personengesellschaft Kapitalgesellschaft Gewinn 100,00 100,00 h = 380 %./. 13,30 h = 380 %./. 13,30 KSt -./. 15,00 SolZ auf KSt -./. 0,83 Gesamtsteuerbelastung der Gesellschaft 13,30 29,13 Steuerbelastung auf Ebene des Gesellschafters: Grundsätzlich Ausnahme: Thesaurierung Im Ausschüttungsfall 25% (PV) TEV (BV) ESt./. 31,70./. 17,72./. 19,13 SolZ auf ESt./. 1,74./. 0,97./. 1,05 Gewinn nach Steuern 53,26 52,18 50,69 Gesamtsteuerbelastung 46,74 47,82 49,31 25

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