Steuern erwerbswirtschaftlicher Unternehmen. Thema Nr. 9 im Rahmen des Proseminars ABWL Ausgewählte Probleme der BWL

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1 Steuern erwerbswirtschaftlicher Unternehmen Thema Nr. 9 im Rahmen des Proseminars ABWL Ausgewählte Probleme der BWL Einleitung Einteilung der Steuern nach Besteuerungsbasis Ertragssteuern Besteuerung der Einkommenserzielung, d.h.vermögensmehrungen, die am Markt erzielt wurden Einkommensteuer Gewerbesteuer Körperschaftssteuer Substanzsteuer Besteuerung des Besitzes von Wirtschaftsgütern, d.h. des Vermögensbestandes, der für Konsumausgaben verwendet werden könnte Grundsteuer Verkehrs - und Verbrauchsteuern belasten die Verwendung von Einkommen und Vermögen Umsatzsteuer 2

2 3 Einleitung Rechtsformabhängigkeit der Besteuerung Einzel- und Personengesellschaften GbR, ohg, Kommanditgesellschaft natürliche Personen keine selbständigen Steuersubjekte Gewinne und Verluste werden beim Unternehmer oder den Mitunternehmern versteuert Einkommensteuer Kapitalgesellschaften GmbH, AG juristische Personen selbständige Steuersubjekte Körperschaftssteuer 4

3 1. Einkommensteuer Allgemeine Charakterisierung Steuerpflicht: natürliche Personen ( 1 Abs.1 EStG) Steuergegenstand: Einkommen natürlicher Personen Leistungsfähigkeit progressiver Steuertarif Höhere Einkommen unterliegen einer höheren durchschnittlichen Einkommensteuerbelastung als niedrige 5 1. Einkommensteuer Ermittlung der Bemessungsgrundlage Summe aus sieben Einkunftsarten Altersentlastungsbetrag Einkünfte aus Land-und Forstwirtschaft Gewerbebetrieb selbständiger Arbeit nichtselbständiger Arbeit Kapitalvermögen Vermietung und Verpachtung sonstige bei über 64 Jahre alten Steuerpflichtigen kann für andere Einkünfte als solche aus Rente oder Pensionen angesetzt werden maximal

4 1. Einkommensteuer Ermittlung der Bemessungsgrundlage Verlustabzug 10 d EStG in einer Periode nicht ausgeglichene Verluste können mit Gewinnen aus anderen Perioden verrechnet werden Verlustvortrag Verlustrücktrag 7 1. Einkommensteuer Interperiodischer Verlustabzug Verlustrücktrag zeitlich auf den dem Verlustentstehungsjahr vorhergehenden Zeitraum betragsmäßig auf insgesamt Verlustvortrag keine zeitliche Befristung stets zum frühestmöglichen Zeitpunkt in höchstmöglichem Umfang bis zu einem Einkommen von 0 begrenzt 8

5 1. Einkommensteuer Ermittlung der Bemessungsgrundlage Sonderausgaben Steuerberatungskosten gezahlte Kirchensteuer Renten und dauernde Lasten Berufsausbildungskosten bis zu 920 Außergewöhnliche Belastungen Aufwendungen wegen Pflegebedürftigkeit Aufwendungen wegen Krankheit und Behinderung 9 1. Einkommensteuer Ermittlung der Bemessungsgrundlage Freibeträge für Kinder Zahlung von Kindergeld oder Gewährung kindbedingter Freibeträge Haushaltsfreibetrag Alleinerziehende Freibetrag von Härteausgleich Einkünfte, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen: bis zu 410 außer Ansatz 10

6 1. Einkommensteuer Bemessungsgrundlage/ Festsetzung der Steuer Steuerermittlung Bemessungsgrundlage zu versteuerndes Einkommen zu versteuerndes Einkommen * Steuersatz = tarifliche Einkommensteuer - Steuerermäßigungen = festzusetzende Einkommensteuer Einkommensteuer Tarif Einkommensteuertarif 32 a Abs. 1 EStG Formeltarif: Ermittlung der Steuerschuld anhand von Funktionsgleichungen Funktionsgleichungen: stellen Beziehung zwischen dem zu versteuernden Einkommen und der Einkommensteuer her unterschiedliche Tarifzonen 12

7 1. Einkommensteuer Einkommensteuertarife Grundfreibetrag Eingangssteuersatz Spitzensteuersatz ,9 % 48,5 % ab ,0 % 47,0 % ab ab ,0 % 42,0 % ab Einkommensteuer Ermittlung der Steuerschuld Steuerermäßigung z.b. pauschale Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld, 35 Abs. 1 EStG zur Vermeidung der Doppelbelastung von Gewinnen Gewerbesteuer mindert als Betriebsausgabe die Einkünfte aus Gewerbetrieb Tarifliche Einkommensteuer ermäßigt sich bei Einzelunternehmen um das 1,8 fache des Gewerbesteuermessbetrages bei Mitunternehmern von PersG um das 1,8 fache des anteiligen Messbetrages 14

8 2. Körperschaftssteuer Einführung Steuerpflicht juristische Personen Bemessungsgrundlage zu versteuerndes Einkommen Einkommensteuer für juristische Personen Körperschaftssteuer Persönliche Steuerpflicht 1 Abs. 1 Nr. 1-6 KStG erstreckt sich auf sämtliche Einkünfte Welteinkommensprinzip Kapitalgesellschaften: AG, KGaA, GmbH Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften: Volksbanken sonstige juristische Vereine des privaten Rechts Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen: Wasserwerke einer Gemeinde 16

9 2. Körperschaftssteuer Sachliche Steuerpflicht Steuergegenstand und Bemessungsgrundlage zu versteuerndes Einkommen 7 KStG Ermittlung des Einkommens Grundlage: Vorschriften des EStG körperschaftsteuerliche Modifikationen Einkommensverwendung nicht relevant Körperschaftssteuer Gewinnanteile persönlich haftender Gesellschafter einer KGaA 9 Abs. 1 Nr. KStG KGaA:Elemente von PersG und KapGes vereint betrifft:vergütungen an persönlich haftende Gesellschafter Ziel: Vermeidung einer steuerlichen Doppelbelastung Nichtabziehbare Aufwendungen 10 KStG Aufwendungen zur Erfüllung von Satzungszwecken (Einkommensverwendung) Geldstrafen (gegenüber juristischen Personen nicht zulässig) Aufsichtsratsvergütungen (wegen Gefahr überhöhter Vergütungen) 18

10 2. Körperschaftssteuer Verdeckte Gewinnausschüttungen 8 Abs. 3, 8 a KStG schuldrechtliche Leistungsbeziehungen angemessene Bedingungen: betrieblicher Bereich unangemessene Vertragsvereinbarungen: keinen Einfluß auf Gewinn Beispiel Herr Hinz ist an der Firma Kunz mit 30% beteiligt Gesellschaft hat von seiner Frau ein Gebäude für monatlich angemietet, angemessen wären Ehefrau nahe stehende Person des Gesellschafters verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe von Körperschaftssteuer Verdeckte Einlagen Gegenstück zu verdeckten Gewinnausschüttungen KapGes erhalten Vermögensvorteile durch Anteilseigner aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarungen Beispiel Gesellschaft verkauft einem Gesellschafter einen betrieblichen Pkw zum Preis von gegenüber einem fremden Dritten hätte sie nur erhalten Gesellschaft erhält Vermögensvorteil in Höhe von

11 2. Körperschaftssteuer Ergebnisse aus ausländischen Beteiligungen 8 b KStG hier Sonderregelung: von den Dividenden gelten 5 % als Betriebsausgaben Fazit: Gewinnanteile an der Beteiligung an einer ausländischen KapGes nur zu 95 % von der Körperschaftssteuer befreit Abziehbare Spenden 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG keine außerbetriebliche Sphäre bei juristischen Personen Zurechnung der Spenden zum betrieblichen Bereich Abzug als Betriebsausgabe nur innerhalb bestimmter Höchstgrenzen Körperschaftssteuer Verlustabzug 8 Abs. 4 KStG i.v. mit 10 d EStG steht nur der KapGes zu, bei der die negativen Einkünfte entstanden sind Übertragung scheidet aus 22

12 2. Körperschaftssteuer Steuersatz von 25 % unabhängig von der Einkommenshöhe Einbehaltung oder Ausschüttung von Gewinnen Jahressteuer grundsätzlich vierteljährliche Vorauszahlungen Körperschaftssteuer Ausschüttung An einen einkommenssteuerpflichtigen Anteilseigner An eine andere Kapitalgesellschaft Dividenden: Einkünfte aus Kapitalvermögen zur Vermeidung der Doppelbelastung von Gewinnen Auf der Ebene der gewinnerzielenden KapGes: Körperschaftsteuersatz von 25% Anteilseigner (Empfänger): Steuerbefreiung Halbeinkünfteverfahren Dividendenprivileg 24

13 2. Körperschaftssteuer Halbeinkünfteverfahren Ebene der Kapitalgesellschaft Besteuerung des Gewinns mit 25 % Körperschaftsteuer Ebene des Anteilseigners Gewinn fließt nur zur Hälfte in die Bemessungsgrundlage ein ( 3 Nr 40 EStG) die andere Hälfte steuerfrei Gewerbesteuer Merkmale Real-oder Objektsteuer Besteuerung der Ertragskraft eines Objekts ohne Rücksicht darauf wem es gehört wem die Erträge zufließen kein Einfluß persönlicher Verhältnisse historische Begründung: Gewerbesteuer als Ausgleich für staatliche bzw. kommunale Leistungen Äquivalenztheorie 26

14 3. Gewerbesteuer Steuergegenstand Gewerbebetrieb Definition 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG : ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes 15 Abs. 2 EStG Merkmale der Tätigkeit: Selbständigkeit Nachhaltigkeit Gewinnerzielungsabsicht Beteiligung am allg. wirtschaftlichen Verkehr Gewerbesteuer Steuerschuldner Unternehmer Als Unternehmer gilt der, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird, 5 Abs. 1 Satz 2 GewStG Bemessungsgrundlage Gewerbeertrag nach 6 GewStG Ermittlung nach 7 Satz 1 GewStG 28

15 3. Gewerbesteuer Ermittlung der Bemessungsgrundlage Ausgangsgröße Modifikationen Gewinn aus Gewerbebetrieb aus einkommensoder körperschaftsteuerlichen Vorschriften Objektcharakter außer Ansatz bleiben Finanzierung des Betriebsvermögens (EK/FK) Eigentumsverhältnisse des betrieblich genutzten Vermögens (gemietete/gepachtete Güter) Gewerbesteuer Ermittlung der Bemessungsgrundlage Gewinn aus Gewerbebetrieb + Hinzurechnungen nach 8 - Kürzungen nach 9 = Gewerbeertrag Bemessungsgrundlage Hinzurechnungen Hälfte der Dauerschuldzinsen Hälfte der Miet - und Pachtzinsen für Wirtschaftsgüter im AV, die nicht im Grundbesitz bestehen Kürzungen Gewinnanteile aus Mitunternehmerschaften Gewinne aus Anteilen an KapGes 30

16 3. Gewerbesteuer Ermittlung des Steuermessbetrags Gewerbeertrag - Freibetrag von , 11 Abs. 1 nur für Einzelunternehmen und PersG = steuerpflichtiger Gewerbeertrag x Steuermesszahl, 11 Abs. 2 = Steuermessbetrag der Gewerbesteuer Steuermesszahl Personengesellschaften für die ersten % für die zweiten % für die dritten % für die vierten % für alle weiteren Beträge 5 % Kapitalgesellschaften einheitlich 5 % Gewerbesteuer Ermittlung der Steuerschuld Hebesatz Gewerbesteuermessbetrag x Hebesatz = Steuerschuld von der Gemeinde festgesetzt, Art. 106 Abs. 6 Satz 2 GG Unterschiede je nach Standort 2001: durchschnittlicher Hebesatz bei 385 % 32

17 3. Gewerbesteuer Beispiel Dezember GmbH Verlust laut Steuerbilanz von Finanzierung zu 70 % über langfristige Darlehensverträge Darlehenszinsen Verlust Darlehenszinsen = Gewerbeertrag Gewerbesteuer Beispiel Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrags Ermittlung der Gewerbesteuer Gewerbeertrag x Steuermesszahl 5 % = Steuermessbetrag Steuermessbetrag x Hebesatz 500 % = Steuerschuld

18 4. Umsatzsteuer Allgemeine Verbrauchsteuer Besteuerung des Konsums wird bis auf wenige Ausnahmen auf alle Warenumsätze und Dienstleistungen erhoben keine Rücksicht auf Leistungsfähigkeit begleitet jedes Produkt vom Rohstoff bis zur Fertigware Endverbraucher soll die Steuer tragen Unternehmer wälzen die Umsatzsteuer auf die Konsumenten über die Preise ab Umsatzsteuer Unternehmer Steuerschuldner Umsatz Kaufpreis (incl. USt.) privater Endverbraucher Steuerträger Finanzamt Steuergläubiger 36

19 4. Umsatzsteuer Steuersätze Steuerschuldner: Unternehmer Steuerträger: Konsument Umsatzsteuer bemißt sich nach dem Entgelt für eine Ware oder Dienstleistung allgemeiner Steuersatz: 16 % ermäßigter Steuersatz: 7 % Umsatzsteuer Unternehmer nach 15 Abs. 1 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt Unternehmer zieht die Umsatzsteuer auf einen Einkauf gegenüber dem Finanzamt als Vorsteuer ab schlägt beim Weiterverkauf die Umsatzsteuer auf den Verkaufspreis auf In den Ausgangsrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer./. Vorsteuer (in den Eingangsrechnungen ausgewiesen) = falls positiv, Zahllast/ falls negativ, Erstattungsanspruch ggü. Finanzamt 38

20 4. Umsatzsteuer Steuergegenstand 1 Abs. 1 UStG Der Umsatzsteuer unterliegen Lieferungen und Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet (Einfuhrumsatzsteuer) der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt Umsatzsteuer Lieferungen zwischen dem Inland und Drittstaaten Bestimmungslandprinzip Lieferungen und Ausfuhren überschreiten ohne Umsatzsteuer die Grenze erst im Bestimmungsland wird besteuert 40

21 4. Umsatzsteuer Lieferungen ins Gemeinschaftsgebiet (EU-Staaten) Bestimmungslandprinzip bei Lieferungen an vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen Ursprungslandprinzip bei Lieferungen an Privatpersonen z.b. Versandhandel Lieferungen dort besteuert, wo sie produziert werden Gesetzesentwurf zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen Begrenzung des Verlustabzugs, 10 d EStG/ 10 a GewStG auf die Hälfte des Gesamtbetrags der Einkünfte bei der Einkommen-und Körperschaftsteuer bzw. auf die Hälfte des Gewinns aus Gewerbebetrieb nach Berücksichtigung der Hinzurechnungen und Kürzungen bei der Gewerbesteuer Verlustvortrag bisher der Höhe nach unbegrenzt möglich Jetzt: Verluste aus Vorjahren können in künftigen Perioden nicht mehr zu einer Reduzierung der Einkünfte bis hin zu 0 führen Mindestbesteuerung 42

22 Gesetzesentwurf zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen Erweiterung der Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer, 8 Nr. 7 GewStG Hinzurechnung von 25 % der Leasingraten, Mieten und Pachten zum Gewerbeertrag 43 Gesetzesentwurf zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen 3 Nr. 38 EStG und 37 a EStG Aufhebung der Steuerfreiheit für Sachprämien (z.b Bonus-Meilen) Anhebung des Pauschsteuersatzes für Sachprämien auf 15 % Änderungen bei der Umsatzsteuer allgemeiner statt ermäßigter Steuersatz bei landwirtschaftlichen Produkten, Zahnersatz 44

23 Gesetzesentwurf zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen Private Veräußerungsgewinne sollen künftig mit 15 % versteuert werden Spekulationsfrist abgeschafft für Gewinne aus der Veräußerung von Aktien: Halbeinkünfteverfahren u.a. 23 EStG 45

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