Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur zurückzugeben!!! Punkte gesamt Zensur Datum Unterschrift d.
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- Adrian Böhmer
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1 SS 2010 Finanzwirt. BWL I BA Dauer: 40 min. 30. August 2010 Teil: Besteuerung von Unternehmen - Lösung Prof. Dr. Dirk Kiso Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur zurückzugeben!!! Heftklammer nicht lösen!!! Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen! Name: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Vorname: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Matrikel-Nr.: _ _ _ _ _ _ Unterschrift: Bitte ankreuzen! BA Wirtschaft TFM (80 Min.) CALA EBP Bitte nachfolgende Felder nicht ausfüllen! Punktzahl in den Teilaufgaben Punkte gesamt Zensur Datum Unterschrift d. Dozenten Allgemeine Hinweise zur Klausur: Sie erhalten drei Aufgaben, die zwingend zu bearbeiten sind. Der Lösungsweg ist jeweils aufzuzeigen und unter Hinweis auf die gesetzlichen Grundlagen zu erläutern. Berechnungsergebnisse sind in die vorgesehenen Felder einzutragen. Hilfsmittel: Steuergesetze, geräuschloser Taschenrechner, Wörterbuch für ausländische Studierende. Es werden nur Lösungen auf den dafür vorgesehenen Blättern gewertet.
2 Bitte hier Lösung eintragen! Aufgabe 1 (14 Punkte): A führt für sein Einzelunternehmen eine Gewinnermittlung gem. 4 Abs. 1 EStG durch. Das Betriebsvermögen zum setzt sich dabei aus folgenden Positionen zusammen: Betriebs- und Geschäftsausstattung Verbindlichkeiten aus L+L Waren Forderungen aus L+L Darlehnsverbindlichkeiten Kassenbestand Sonstige Verbindlichkeiten Für die Ermittlung des Betriebsvermögens zum sind folgende Informationen zu berücksichtigen: Die Betriebs- und Geschäftsausstattung ist über 6 Jahre linear abzuschreiben. Die Verbindlichkeiten aus L+L sind um gestiegen. A hat seinen Warenbestand um 10 % erhöht. A ist es gelungen seine Darlehnsverbindlichkeit um zu reduzieren. Allerdings hat sich der Bestand an sonstigen Verbindlichkeiten um 200% erhöht. Die Forderungen haben sich um reduziert. Weiterhin hat sich der Kassenbestand um verringert. Im Geschäftsjahr 2009 hat A entnommen und eingelegt. Ferner sind in dem zu ermittelnden Steuerbilanzgewinn 2009 folgende Sachverhalte erfolgswirksam enthalten: Aufwendungen für ein Geschenk an einen Kunden in Höhe von Von dem Finanzgericht Münster auferlegte Geldbuße in Höhe von Dividendenerträge von der AB-AG in Höhe von In diesem Zusammenhang stehende Aufwendungen betragen Lösungsweg: 2
3 In Bilanz 2008 BGA EK Waren Darlehn Ford Verb Kasse s. Verb Bilanz 2009 BGA EK Waren Darlehn Ford Verb Kasse s. Verb Betriebsvermögen /. Betriebsvermögen = Unterschiedsbetrag Entnahmen /. Einlagen./ = Gewinn /. steuerfreie Betriebseinnahmen 3 Nr. 40a EStG 40% x = c II EStG 40% x = nichtabziehbare Betriebsausgaben 4 V Nr. 2 EStG V Nr. 8 EStG = steuerpflichtiger Gewinn Wie hoch sind die gewerblichen Einkünfte des A in 2009?
4 Aufgabe 2 (14 Punkte): Die AB-GmbH erzielt in 2009 einen vorläufigen Gewinn laut Steuerbilanz in Höhe von In diesem Betrag sind folgende Größen erfolgswirksam gebucht: Dividendenerträge der Z-AG (Beteiligung beträgt 10%) in Höhe von In diesem Zusammenhang stehende Aufwendungen betragen Vorauszahlungen für Körperschaftsteuer und Soli Vorauszahlungen für Gewerbesteuer Der Gesellschafter A hat der AB-GmbH ein Darlehen in Höhe von zur Verfügung gestellt. Die daraus resultierenden angemessenen Zinsaufwendungen betragen Der GmbH sind Leasingaufwendungen für ihren Fuhrpark in Höhe von sowie Mietaufwendungen für eine Lagerhalle in Höhe von entstanden. Lösungsweg: In : Gewinn laut Steuerbilanz /. Dividenden 8b I, V KStG 95% x keine Korrektur der Aufwendungen, da 8b Abs. 5 S. 1 und S. 2 KStG n. B.A. mit 5% typisiert werden. + KSt / SolZ 10 Nr. 2 KStG Gewerbesteuer 4 Vb EStG, 8 I S.1 KStG = z. v. E x 15% 23 I KStG = tarifliche/festzusetzende KSt x 5,5% = festzusetzender SolZ /. SolZ-Vorauszahlungen = zu zahlender SolZ 105 4
5 Fortsetzung Lösungsweg: z.v.e. 7 S. 1 GewStG Hinzurechnungen: 8 Nr. 1 GewStG a) Zinsen d) bew. WG 1/5 x e) unbew. WG ½ x = Summe /. Freibetrag = Summe x ¼ = Nr. 5 GewStG Div., da Beteiligung unter 15% Gewerbeertrag vorläufig Abrundung auf 100, 11 I S. 3 GewStG Gewerbeertrag endgültig x 3,5% Steuermeßzahl = Gewerbesteuermeßbetrag
6 Wie hoch ist der Gewerbesteuermeßbetrag in 2009? Wie hoch ist das zu versteuernde Einkommen in 2009? Wie hoch ist die festzusetzende Körperschaftsteuer in 2009? Wie hoch ist der zu zahlende Solidaritätszuschlag in 2009? 105 6
7 Aufgabe 3 (12 Punkte): Grenzen Sie folgende Begriffspaare voneinander ab und erläutern Sie diese kurz: Objektives sowie subjektives Nettoprinzip Werbungskosten sowie nichtabziehbare Betriebsausgaben Gewinneinkunftsarten sowie Überschusseinkunftarten Einkünfte aus Selbstständiger Arbeit sowie Einkünfte aus Gewerbebetrieb Horizontaler Verlustausgleich sowie Verlustabzug Objektives Nettoprinzip: Abzug von Erwerbsaufwendungen, Abzug: WK und BA. Subjektives Nettoprinzip: Existenzsichernde private Aufwendungen sind von BMG auszunehmen. Abzug z.b.: Kinder, Familienstand. Werbungskosten: Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen im Rahmen der Überschusseinkunftsarten. nichtabziehbare Betriebsausgaben: Bestimmte Betriebsausgaben sind im Rahmen der Gewinneinkunftsarten bei der Ermittlung des Gewinns nicht abziehbar. 4 V EStG. Z.B. Geschenke > 350, Geldbußen, 30% der angemessenen Bewirtungsaufwendungen. Gewinneinkunftsarten: Einkünfte aus L+F, Gewerbebetrieb und Selbstständiger Arbeit. Reinvermögenszugangstheorie. BE BA = Gewinn. Überschusseinkunftsarten: Einünfte aus Nichststelbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und Sonstige Einkünfte. Quellentheorie (Ausnahme 20 II EStG). Einnahmen WK = Überschuss. Einkünfte aus Selbstständiger Arbeit: Charakteristische Merkmale: Selbständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht, Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr (Positivmerkmale). Abgrenzungskriterium ist in erster Linie auf den Einsatz der eigenen Arbeitskraft (Fachkenntnis, persönliche Leistung). Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Voraussetzung ist ein Gewerbebetrieb. Kraft gewerblicher Prägung bzw. wirtschaftlicher Betätigung. Positiv- sowie Negativmerkmale. Horizontaler Verlustausgleich: Saldierung positiver und negativer Einkünfte innerhalb einer Einkunftsart. Interner Verlustausgleich. Verlustabzug: Gehört zur Ebene der Ermittlung des Einkommens eines Steuerpflichtigen und dient dem Vor- oder Rücktrag in andere Veranlagungszeiträume 7
Allgemeine Hinweise zur Klausur:
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