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1 WS 2009/10 I/2010 Finanzwirt. BWL I BA Dauer: 40 min. 1. Februar 2010 Teil: Besteuerung von Unternehmen Prof. Dr. Dirk Kiso Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur zurückzugeben!!! Heftklammer nicht lösen!!! Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen! Name: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Vorname: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Matrikel-Nr.: _ _ _ _ _ _ Unterschrift: Bitte ankreuzen! BA Wirtschaft TFM (80 Min.) CALA EBP Bitte nachfolgende Felder nicht ausfüllen! Punktzahl in den Teilaufgaben 1a 1b 2 3 Punkte gesamt Zensur Datum Unterschrift d. Dozenten Allgemeine Hinweise zur Klausur: Sie erhalten drei Aufgaben, die zwingend zu bearbeiten sind. Der Lösungsweg ist jeweils aufzuzeigen und unter Hinweis auf die gesetzlichen Grundlagen zu erläutern. Berechnungsergebnisse sind in die vorgesehenen Felder einzutragen. Hilfsmittel: Steuergesetze, geräuschloser Taschenrechner, Wörterbuch für ausländische Studierende. Es werden nur Lösungen auf den dafür vorgesehenen Blättern gewertet.

2 Aufgabe 1 (insgesamt 20 Punkte): a) Besteuerung von Einzelunternehmern (12 Punkte) A ist ledig und betreibt in Münster ein gewerbliches Einzelunternehmen. Das vorläufige Steuerbilanzergebnis 2009 beträgt In diesem Betrag sind folgende Größen enthalten: Bitte hier Lösung eintragen! Erträge aus einer Betriebsstätte im Ausland in Höhe von , die nach dem DBA im Inland nicht steuerfrei sind. Erträge aus Dividendenzahlungen der X-GmbH in Höhe von (Beteiligung 20 %). Als Aufwand gebuchte GewSt-Vorauszahlungen für 2009 in Höhe von Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 350 %. Lösung: 7 GewStG: Gewinn nach EStG/GewStG vorläufiges StB-Ergebnis Erträge Betriebsstätte (keine Korrektur/nicht steuerfrei) - Dividende X-GmbH ( 3 Nr. 40 a EStG) 40 % stfr GewSt-VZ ( 4 Abs. 5b EStG) Gewerbliche Einkünfte GewStG: Hinzurechnungen - 9 GewStG: Kürzungen Nr. 2a: da Bet. > 15 %, stpfl. Teil der Dividende GewStG: vorläufiger Gewerbertrag : Freibetrag Messzahl 3,5 % Messbetrag (= * 0,035) Hebesatz (350 %) Wie hoch ist die Gewerbesteuer in 2009? Wie hoch ist sind die gewerblichen Einkünfte in 2009? Wie hoch ist das endgültige Steuerbilanzergebnis in 2009? (= ( ) In welcher Höhe wird die tarifliche Einkommensteuer im Rahmen des 35 EStG gemindert? (max. gezahlte GewSt, 35 Abs. 1 S. 5 EStG)

3 b) Tarifbegünstigung 34a EStG (8 Punkte) A möchte in 2009 einen Teil seines gewerblichen Gewinns ( ) nach 34a EStG begünstigt besteuern. Besonderer Tarif 34a Abs. 1 EStG * 28,25 % Wie hoch ist die tarifliche Einkommensteuer des A in 2009, die auf den begünstigt besteuerten Gewinnanteil entfällt? Nachzuversteuernder Betrag (= 20, ,75) ,25 ESt auf Nachversteuerungsbetrag Wie hoch ist die tarifliche Einkommensteuer des A, die bei einer späteren Entnahme auf den begünstigt besteuerten Gewinnanteil entfällt? 3.509,81 Unter welchen Voraussetzungen würden Sie A die Inanspruchnahme der Tarifbegünstigung empfehlen? Sehr hoher ESt-Satz auf übrige BMG (Steuersatz > 42 %) Hohe Zeitpräferenz bzw. hoher Kalkulationszinssatz bzw. hoher Liq.bedarf Aufgabe 2 (insgesamt 6 Punkte): Nach welchen Verfahren werden Dividendenerträge von natürlichen Personen alternativ besteuert? Teileinkünfteverfahren oder Abgeltungsteuer Unter welchen Voraussetzungen führen beide Verfahren zu (in etwa) gleichen steuerlichen Belastungen? Persönlicher Einkommensteuersatz nach 32a bei ca. 42% Welche Auswirkungen haben Aufwendungen, die mit den Dividenden in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen auf diesen Vorteilhaftigkeitsvergleich? bei Abgeltungsteuer kein Abzug; Bei TEV 3c Abs. 2 EStG 60% Abzug 3

4 Aufgabe 3 (14 Punkte) Erläutern Sie bitte in folgendem Schaubild inwieweit und in welchem Land die angegebenen Lieferungen steuerbar und steuerpflichtig sind. Geben Sie die relevanten Vorschriften an (UStG Ausland entspricht UStG Inland). Gehen Sie bitte auch darauf ein, wer in welcher Höhe Umsatzsteuerzahlungen an welchen Staat zu entrichten hat. Wie beurteilen Sie die Wettbewerbswirkungen dieses Besteuerungssystems? EU-Ausland USt-Satz 25 % U 1 Lieferung 1: Netto Privatperson Lieferung 2: Netto 800 Lieferung 3: Netto U 3 Lieferung 1: U1: steuerbar nach 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerpflichtig => USt D 190 Privatperson: Zahlt Bruttobetrag an U 1 (Annahme: keine Sonderfälle) Lieferung 2: U1: steuerbar nach 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerfrei nach 4 Abs. 1 Nr. 1b i.v.m. 6a UStG, da U3 Unternehmer ist und Gegenstand ins EU-Ausland gelangt Rechnung netto, ohne USt U3:: steuerbarer i.g. Erwerb analog 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG-A steuerpflichtig => USt A 200 Vorsteuerabzug nach 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG Erstattung => USt A 200 4

5 Lieferung 3: U3: steuerbar nach 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG-A steuerpflichtig => USt A 250 Privatperson: Zahlt Bruttobetrag an U 3 (kein Vorsteuerabzug) Bei Lieferung 1 fallen 190 USt in Deutschland an. Bei den Lieferungen 2, 3 fallen 250 Umsatzsteuer im Ausland an. In beiden Fällen erwirbt Privat zum gleichen Nettopreis. => es besteht ein Anreiz, direkt von U1 an Privatperson zu liefern. U3 wird steuerlich benachteiligt. Um die Wettbewerbswirkungen zu mindern, sieht das UStG Liefer- und Erwerbsschwellen vor. Liefert U1 erhebliche Mengen in den Auslandsmarkt, wird das Bestimmungslandprinzip angewendet. Ebenso bei erheblichen Einfuhrmengen der Privatperson. 5

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