Einzelunternehmen/Personengesellschaft oder GmbH? Auswirkungen der geänderten Steuertarife auf die Rechtsformwahl

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Einzelunternehmen/Personengesellschaft oder GmbH? Auswirkungen der geänderten Steuertarife auf die Rechtsformwahl"

Transkript

1 79 Einzelunternehmen/Personengesellschaft oder GmbH? Auswirkungen der geänderten Steuertarife auf die Rechtsformwahl Novosel in taxlex 2015 S 224 ff, Kanduth-Kristen in taxlex 2015 S 230 ff, siehe auch Arbeitsbuch zu den Akademie Herbstseminaren 2015 S 10 ff 1. Aufgabenstellung Im ersten Beitrag dieses Arbeitsbuches wurde der neue gegenüber 2015 günstigere Einkommensteuertarif dargestellt und auf die erhöhte Steuerbelastung von ausschüttenden Kapitalgesellschaften hingewiesen (45,625 % gegenüber 43,75 %). Es erhebt sich die Frage, ob bzw welche Auswirkungen diese geänderten Steuertarife auf die Rechtsformwahl haben, insbesondere wenn es darum geht a) einem Jungunternehmer die steuerlich günstigste Rechtsform zu empfehlen oder b) einem bereits aktiven Unternehmer, die für weitere wirtschaftliche Aktivitäten steuerlich günstigste Rechtsform zu erläutern. Alle weiteren Überlegungen sind ausdrücklich nur aus ertragsteuerlicher Sicht zu sehen und lassen bewusst alle außersteuerlichen Beweggründe außer Acht. 2. Tarifvergleich was hat sich geändert? 2.1. Bei Vollausschüttung Ein Vergleich der durchschnittlichen Belastung mit Einkommensteuer (unter höchstmöglicher Inanspruchnahme des Gewinnfreibetrages) einerseits und Körperschaftsteuer/Kapitalertragsteuer einer vollausschüttenden GmbH andererseits zeigt, dass eine GmbH ab 2016 erst bei deutlich höherem Einkommen ( ,-) steuerlich günstiger wird, als noch bis KöSt und KESt in % KöSt und KESt in % Einkommensteuer in % Einkommensteuer in % 1. 1.

2 80 KAPITALGESELLSCHAFTEN 2.2. Günstigkeitsvergleich bei Teilausschüttung und teilweiser Thesaurierung des Gewinnes Bei Vollausschüttung des Gewinnes betragen KöSt und KESt ab 2016 insgesamt 45,625 %. Werden hingegen nur 75 % des Gewinnes ausgeschüttet, beträgt der Belastungsprozentsatz nur 40,468 %, bei Ausschüttung der Hälfte des Gewinnes nur mehr 35,313 % Einkommensteuer KöSt und KESt bei Vollausschüttung KöSt und KESt bei 75 % Ausschüttung 148 KöSt und KESt bei 50 % Ausschüttung 1. Je höher der Thesaurierungsanteil, umso vorteilhafter wird die GmbH dh bereits bei weniger hohen Gewinnen! 3. Interpretation des Günstigkeitsvergleiches bei Vollausschüttung Eine mögliche und naheliegende Interpretation der in Pkt 2.1. dargestellten Ergebnisse wäre, dass eine GmbH steuerlich erst ab einem Gewinn von ,- steuerlich vorteilhafter wird als ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft, da erst darüber die Durchschnittssteuerbelastung mit Einkommensteuer höher ist als die durchschnittliche Belastung mit KöSt und KESt. Bei Einbeziehung von Geschäftsführungsvergütungen läge diese Grenze bei rund.000,-, also immer noch sehr hoch; siehe Kanduth-Kristen in taxlex 2015 S 234. Dieser Interpretation liegt sozusagen ein "Entweder-Oder-Gedanke" zugrunde und nicht eine "Sowohl-Als auch-überlegung". Die Fokussierung auf den Durchschnittssteuersatz geht me an der Praxis und entsprechenden Empfehlungen an Klienten vorbei. Denn es wäre doch im Sinne einer Steueroptimierung richtiger, rechtzeitig seine Einkünfte auf eine GmbH und auf ein Einzelunternehmen zu verteilen, sobald der Grenzsteuersatz der Einkommensteuer den Steuersatz an KöSt und KESt in Höhe von 45,625 % überschreitet. Dabei ist nicht auf die Grenzsteuersätze laut Tarif abzustellen, sondern auf jene Grenzsteuersätze, die sich bei voller Inanspruchnahme des Gewinnfreibetrages ergeben! Einkommen vor GFB ohne GFB mit GFB KöSt und KESt ,- 35 % 12,45 % 45,625 % ,- 42 % 36,54 % 45,625 % ,- 48 % 37,08 % 45,625 % ,- 48 % 41,76 % 45,625 %.000,- 50 % 42,90 % 45,625 % ,- 50 % 43,50 % 45,625 % ,- 50 % 43,50 % 45,625 % ,- 50 % 43,50 % 45,625 % ,- 50 % 46,50 % 45,625 %.000,- 50 % 46,50 % 45,625 %

3 81 Wie nachfolgende Berechnungen zeigen, springt der Grenzsteuersatz bei ,- von 43,5 % auf 46,50 % somit auf einen höheren Prozentsatz als 45,625 % ,- sind jene Grenze, ab welcher der GFB von 13 % auf 7 % reduziert wird. Einkommen abz GFB BMG ESt , , , ,- ESt-Diff pro,- Grenzsteuersatz in % , , , ,- 435,- 43,5 % , , , ,- 465,- 46,5 % Schlussfolgerung daraus: Bis zu einem Gewinn (Einkommen) in Höhe von ,- ist ein Einzelunternehmen bei voller Inanspruchnahme des Gewinnfreibetrages steuerlich günstiger als eine voll ausschüttende GmbH. Bei Gewinnen über ,- sollte daher eine Aufspaltung der Einkünfte überlegt werden, nämlich in solche, die der Einkommensteuer unterliegen und solche, die im Rahmen einer GmbH erzielt werden. Naheliegend wäre es, eine Aufspaltung dadurch vorzunehmen, dass das Unternehmen im Rahmen einer GmbH betrieben wird und eben eine Geschäftsführungsvergütung in entsprechender Höhe vereinbart wird. Die Auswirkungen von Geschäftsführungsvergütungen sind in den bisherigen Überlegungen in den Punkten 2. und 3. noch außer Acht gelassen worden. 4. Der Einfluss von Geschäftsführungsvergütungen auf den Günstigkeitsvergleich Vergütungen an Geschäftsführer einer GmbH werden nach dem ESt-Tarif versteuert, verursachen jedoch Lohnnebenkosten und reduzieren den Gewinn bzw das steuerpflichtige Einkommen der GmbH. In diesem Zusammenhang erheben sich berechtigte Fragen - nach der optimalen Höhe eines Geschäftsführungsbezuges und - nach den Auswirkungen eines Geschäftsführungsbezuges auf einen Vorteilhaftigkeitsvergleich zwischen Einzelunternehmen und GmbH wie in Punkt 2. angestellt Optimale Höhe des Geschäftsführungsbezuges Die steuerlich optimale Höhe eines Geschäftsführungsbezuges ist bei einer voll ausschüttenden Einmann-GmbH dann gegeben, wenn die Summe aus netto verbleibender Geschäftsführungsvergütung und Nettoausschüttung am höchsten ist. Kanduth-Kristen hat dies in taxlex 2015 S 230 ff berechnet (siehe auch Arbeitsbuch zu den Akademie Herbstseminaren 2015 S 10 ff) und dabei angenommen, dass der Geschäftsführer 6 % Betriebsausgabenpauschale und den GFB-Grundfreibetrag in Anspruch nimmt. Die Berechnungen haben ergeben, dass die optimale Höhe des Geschäftsführungsbezuges brutto rund ,- /Jahr beträgt (das entspricht abzüglich SV-Beiträgen ,-). Darüber hinaus gehende Geschäftsführungsbezüge wären dementsprechend kontraproduktiv, da sie 48 % Einkommensteuer und weitere Lohnnebenkosten verursachen und nur 45,625 % KöSt und KESt ersparen würden. Im Sinne einer Steueroptimierung und der oben in Punkt 3. gewonnenen Erkenntnis, dass es bei einer steueroptimalen Gestaltung weniger auf den Durchschnittsteuersatz als auf den Grenzsteuersatz ankommt, wäre zu berechnen, in welcher Höhe der optimale Geschäftsführungsbezug liegt, wenn der Geschäftsführer anstelle des Betriebsausgabenpauschales den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag in höchstmöglichem Ausmaß in Anspruch nimmt. Wesentlich dabei sind jedoch die Zusatzkosten in Form der Lohnnebenkosten (DB 4,5 %, DZ 0,4 %, KommSt 3 %). Dabei und bei allen weiteren Überlegungen wird unterstellt, dass der Geschäftsführer das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Denn ab diesem Zeitpunkt würde der Dienstgeberbeitrag und der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag entfallen.

4 82 KAPITALGESELLSCHAFTEN Die Lohnnebenkosten in Höhe von insgesamt 7,9 % verursachen abzüglich 45,625 % KöSt- und KESt-Ersparnis, zusätzliche Netto-Kosten von rund 4,3 %. Unter Einbeziehung dieser Zusatzkosten ergeben sich für Geschäftsführungsbezüge folgende Grenzsteuersätze: GF-Bezug nach SV vor GFB ohne GFB mit GFB mit GFB und zusätzlichen LNK KöSt und KESt ,- 35 % 12,45 % 16,75 % 45,625 % ,- 42 % 36,54 % 40,84 % 45,625 % ,- 48 % 37,08 % 41,38 % 45,625 % ,- 48 % 41,76 % 46,06 % 45,625 %.000,- 50 % 42,90 % 47,20 % 45,625 % ,- 50 % 43,50 % 47,80 % 45,625 % ,- 50 % 43,50 % 47,80 % 45,625 % ,- 50 % 43,50 % 47,80 % 45,625 % ,- 50 % 46,50 % 50,80 % 45,625 %.000,- 50 % 46,50 % 50,80 % 45,625 % Wie nachfolgende Berechnungen zeigen, springt der Grenzsteuersatz bei ,- (= brutto ,- abzüglich SV ,-) von rund 41 % auf über 46 % somit auf einen höheren Prozentsatz als 45,625 %. GF-Bezug nach SV BMG ESt ESt-Diff pro,- abz GFB inkl Grundfreibetrag Lohnabgaben netto pro,- Grenzsteuersatz in % , , , , , , , ,- 367,- 43,- 41,00 % ,- - 9.,- 60., ,- 418,- 43,- 46,10 % 7, , , ,- 418,- 43,- 46,10 % Erkenntnisse daraus: Auf die optimale Höhe des Geschäftsführungsbezuges die von Kanduth-Kristen (siehe oben) mit brutto rund ,- abzüglich SV rund ,- = rund ,- berechnet wurde, hat es keine Auswirkung, ob anstelle des Betriebsausgabenpauschales der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag beansprucht wird. Die Gründe dafür sind: a) Bei Bezügen in dieser Größenordnung ergibt sich aus dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag kein Vorteil, da die Höhe des zusätzlichen investitionsbedingten GFB ziemlich genau der Höhe des wegfallenden Betriebsausgabenpauschales entspricht! b) Viel mehr Einfluss haben jedoch die zusätzlichen Lohnnebenkosten: Denn obwohl der ESt- Grenzsteuersatz bei voller Beanspruchung des Gewinnfreibetrages erst ab einem Einkommen in Höhe von ,- den KöSt/KESt-Prozentsatz von 45,625 % übersteigt, macht es keinen Sinn, Geschäftsführungsbezüge anzuheben, da der Steuervorteil aus weiteren Gewinnfreibeträgen (auf Basis des Gewinnes) immer geringer ist, als der Nachteil aus zusätzlichen Lohnnebenkosten (auf Basis der Bruttobezüge vor Abzug von SV-Beiträgen)!

5 83 5. Schlussfolgerungen für eine optimale steuerliche Gestaltung: Bis zu einem Gewinn in Höhe von ,-/Jahr ist ein Einzelunternehmen mit GFB gegenüber einer vollausschüttenden GmbH jedenfalls im Vorteil. Bei Gewinnen über ,-/Jahr sollte aus steuerlicher Sicht eine Aufspaltung der Einkünfte überlegt werden, was natürlich nicht willkürlich sondern mit entsprechendem wirtschaftlichen Hintergrund geschehen müsste. Den Betrag von ,- im Jahr übersteigende Einkünfte werden bei einer GmbH jedenfalls günstiger versteuert als bei einem Einzelunternehmen. Sofern in den einkommensteuerpflichtigen ,- auch Geschäftsführungsbezüge enthalten sind, verteuern diese durch die anfallenden Lohnnebenkosten die Gesamtsteuerbelastung. Solange der steuergünstige Rahmen von ,- durch andere Einkünfte als GF-Bezüge ausgeschöpft werden kann, ist diesen anderen Einkünften der Vorzug zu geben und könnten GF-Bezüge in solchen Fällen aus der Sicht der Steueroptimierung auch unter dem als optimal ermittelten Betrag in Höhe von brutto ,- liegen. Das bedeutet bei einer "Entweder-Oder-Betrachtung": Bis zu einem Gewinn/Einkommen von rund.000,-/jahr ist ein Einzelunternehmen steuerlich günstiger als eine vollausschüttende GmbH. Diesem Ergebnis liegt die Auszahlung einer Geschäftsführungsvergütung in optimalem Ausmaß zugrunde, ds bei einem Geschäftsführer, der das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, brutto rund ,-. Das bedeutet bei einer "Sowohl-Als auch-betrachtung": Bis zu einem Gewinn/Einkommen von ,-/Jahr ist ein Einzelunternehmen steuerlich günstiger als eine vollausschüttende GmbH. Gewinn-/Einkommensteile darüber hinaus werden günstiger in einer GmbH versteuert. Je niedriger dabei die Geschäftsführungsvergütung ausfällt, desto besser, da diese zusätzliche Lohnnebenkosten von idr 7,9 % verursacht.

GFB bis 2012 GFB 2013 bis 2016

GFB bis 2012 GFB 2013 bis 2016 GEWINNFREIBETRAG 1 Gewinnfreibetrag natürlicher Personen ab 2013 ung bei mehreren Einkunftsquellen, insbesondere bei einer oder mehreren Beteiligung/en an Mitunternehmerschaften 10 EStG idf 1. StabG 2012,

Mehr

Einzelunternehmen / Personengesellschaft vs GmbH. Mag. Karin Kern 20. November 2017

Einzelunternehmen / Personengesellschaft vs GmbH. Mag. Karin Kern 20. November 2017 Einzelunternehmen / Personengesellschaft vs GmbH Mag. Karin Kern 20. November 2017 Agenda 1 Steuerlicher Rechtsformvergleich 2 Besteuerung des Einzelunternehmens 3 Besteuerung der GmbH und des Geschäftsführers

Mehr

Ermittlung des Einkommens und Berechung der Einkommensteuer 2016

Ermittlung des Einkommens und Berechung der Einkommensteuer 2016 Ermittlung des Einkommens und Berechung der Einkommensteuer 2016 erstellt von D.I. Roman Eibensteiner HLFA Francisco Josephinum 1. Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer 2. Der Steuertarif

Mehr

KANZLEI NICKERT WIR DENKEN SCHON MAL VOR.

KANZLEI NICKERT WIR DENKEN SCHON MAL VOR. KANZLEI NICKERT WIR DENKEN SCHON MAL VOR. Frank Lienhard, Carmen Kruß, Irina Schmidt Fortsetzungsbeitrag Die GmbH Wesentliche Kriterien bei der Gründung oder Umgestaltung eines Unternehmens Die Wahl der

Mehr

Steuerliche Aspekte der Rechtsformwahl* April 2009

Steuerliche Aspekte der Rechtsformwahl* April 2009 * April 2009 Mag. Johannes Mörtl, WP/StB *connectedthinking PwC Steuerliche Fragen im Zusammenhang mit dem Lebenszyklus eines Unternehmens Reifephase Gründungsphase Wachstumsphase Finale Unternehmensentscheidungen

Mehr

Die Wahl der Rechtsform aus steuerlicher Sicht

Die Wahl der Rechtsform aus steuerlicher Sicht Die Wahl der Rechtsform aus steuerlicher Sicht Die Wahl der optimalen Rechtsform ist für jedes Unternehmen von grundlegender Bedeutung. Dadurch können steuerliche oder auch sonstige Vorteile oder eben

Mehr

Damit auch noch was übrig bleibt..

Damit auch noch was übrig bleibt.. Damit auch noch was übrig bleibt.. Steueroptimierungsmöglichkeiten im Unternehmen Tierarztpraxis Tillysburg, 11. Oktober 2017 Kurzvorstellung Betriebswirt und Jurist Unternehmensberater Steuerberater mit

Mehr

Berechnung in. x ,50% bis ,00%

Berechnung in. x ,50% bis ,00% DIE HÖHE DER EINKOMMENSTEUER KAPITEL 7 KAPITEL 7 DIE HÖHE DER EINKOMMENSTEUER Die Einkommensteuer ist eine progressiv gestaltete Steuer. Das bedeutet, mit steigendem Einkommen soll auch prozentuell mehr

Mehr

Modul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler

Modul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler Modul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler Unternehmensbesteuerung Betriebliche Steuerlehre Prof. Jelena Milatovic, LL.M. Gliederung 1. Dualismus der Unternehmensbesteuerung 1.1 Rechtsformabhängige Unternehmensbesteuerung

Mehr

Begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne

Begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne Budgetbegleitgesetz 2003 Begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne Überlegungen zur Steueroptimierung und Rechtsformwahl VON MAG. RUDOLF SIART UND MMAG. KARL TEMM*) Mit dem Budgetbegleitgesetz

Mehr

InformationsZentrum für die Wirtschaft

InformationsZentrum für die Wirtschaft InformationsZentrum für die Wirtschaft Service für Leser des IZW-Beratungsbriefs/Fax-Abruf 089 255436-87 Rechtsformvergleich: Mit welcher Rechtsform fahren Sie ab 2008 am besten? Die Bundesregierung hat

Mehr

Steuerreformvorschläge der KWT

Steuerreformvorschläge der KWT Steuerreformvorschläge der KWT WP Prof Dr Karl Bruckner Oktober 29 1 Grundsätze für eine kommende Steuerreform Radikale Vereinfachung des Steuersystems, insbes auch der Steueradministration Gerechterer

Mehr

FACHZEITSCHRIFT FÜR STEUERRECHT JULI/AUGUST 2015 7-8. www.taxlex.at

FACHZEITSCHRIFT FÜR STEUERRECHT JULI/AUGUST 2015 7-8. www.taxlex.at FACHZEITSCHRIFT FÜR STEUERRECHT JULI/AUGUST 2015 7-8 www.taxlex.at 217 268 Schwerpunkt Steuerreform Das Bankenpaket Rechtsformwahl ab 2016 Einlagenrückzahlung Kapitalistische Mitunternehmerschaften Immobilienbesteuerung

Mehr

Unternehmensteuerreform 2008

Unternehmensteuerreform 2008 Unternehmensteuerreform 2008 - So können Sie bares Geld sparen! Seite 1 Steuerliche Unterschiede zwischen dem Einzelunternehmen und der GmbH Steuerarten Steuersätze Freibeträge Einzelunternehmen Einkommensteuer

Mehr

Hat die Flat Tax eine indirekte Progression?

Hat die Flat Tax eine indirekte Progression? ISSN 0179-2806 Finanzwissenschaftliche Arbeitspapiere Nr. 97 2017 Wolfgang Scherf Hat die Flat Tax eine indirekte Progression? Justus-Liebig-Universität Gießen Fachbereich Wirtschaftswissenschaften 50

Mehr

Vortragende. Mag. Marlies Niefergall

Vortragende. Mag. Marlies Niefergall Die Wahl der optimalen Vortragstitel Rechtsform Vortragende Mag. Marlies Niefergall Vortragsinhalt Überblick Rechtsformen unter besonderer Berücksichtigung der (gründungsprivilegierten) GmbH-Regelungen

Mehr

Gewinnfreibetrag ab EStG 1988 idf StRefG 2009, EStR 2000 RZ idf Wartungserlass 2010 vom

Gewinnfreibetrag ab EStG 1988 idf StRefG 2009, EStR 2000 RZ idf Wartungserlass 2010 vom 1 Gewinnfreibetrag ab 2010 10 EStG 1988 idf StRefG 2009, EStR 2000 RZ 3819-3844 idf Wartungserlass 2010 vom 21.12.2010 Stand: 1.3.2011 Erstmals bei der Veranlagung 2010 kommt für natürliche Personen oder

Mehr

Abfindungen Steueroptimierte Gestaltungen bei Abfindungen - Besteuerung von Abfindungen bei Wegzug in das DBA-Ausland

Abfindungen Steueroptimierte Gestaltungen bei Abfindungen - Besteuerung von Abfindungen bei Wegzug in das DBA-Ausland Abfindungen 15.06.2015 Steueroptimierte Gestaltungen bei Abfindungen - Besteuerung von Abfindungen bei Wegzug in das DBA-Ausland Häufig sind Unternehmen im Zusammenhang mit Umstrukturierungen im Konzern

Mehr

Für die Beantwortung dieser Fragen wird es erforderlich sein, die Entwicklung Ihres Unternehmens für die kommenden Jahre möglichst genau zu planen.

Für die Beantwortung dieser Fragen wird es erforderlich sein, die Entwicklung Ihres Unternehmens für die kommenden Jahre möglichst genau zu planen. FAQ RECHTSFORMGESTALTUNG Antworten auf die wichtigsten Fragen der Rechtsformgestaltung WELCHE RECHTSFORMEN GIBT ES? In Österreich gültige Rechtsformen für Ihr Unternehmen sind: Einzelunternehmen Personengesellschaften

Mehr

Wolfis 101 Steuertipps für Unternehmer

Wolfis 101 Steuertipps für Unternehmer Wolfis 101 Steuertipps für Unternehmer Von der Gründung bis zum Verkauf. Eine Einführung in die Welt der Steuergeheimnisse (Ausgabe Österreich) von WP StB Erich Wolf 1. Auflage 2011 Linde Verlag Wien 2011

Mehr

Klausur für das Modul Finanzwissenschaft II - Öffentliche Einnahmen

Klausur für das Modul Finanzwissenschaft II - Öffentliche Einnahmen Universität Freiburg Institut für Finanzwissenschaft II Prof. Dr. Wolfgang Eggert Klausur für das Modul Finanzwissenschaft II - Öffentliche Einnahmen Dienstag, 27.07.2010, 13:00-14:30 Uhr Hörsaal: 1010

Mehr

Die Steuerpolitik der Bundesregierung

Die Steuerpolitik der Bundesregierung Die Steuerpolitik der Bundesregierung Grafische Darstellungen Internationale Vergleiche Erstellt: Oktober 24 Steuerpolitische Reformschritte 25 25 Vollendung Steuerreform 2 Entlastungsstufe 25 Alterseinkünftegesetz

Mehr

Solidarbeitrag für Besserverdienende

Solidarbeitrag für Besserverdienende News- letter- Inhalt Quick NEWS (20. FEBRUAR 2012) Solidarbeitrag für Besserverdienende Nun ist er da, der Begutachtungsentwurf des Stabilitätsgesetzes 2012. Dieser Gesetzesentwurf enthält die steuerlichen

Mehr

Auswirkungen der Steuerreform auf die betriebliche Altersversorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern

Auswirkungen der Steuerreform auf die betriebliche Altersversorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern Folge 37 05.10.2000 SLPM HaC Auswirkungen der Steuerreform auf die betriebliche Altersversorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern Bisher galt in aller Regel der Grundsatz, daß es für den GGF günstiger

Mehr

FAQ - Rechtsformgestaltung

FAQ - Rechtsformgestaltung FAQ - Rechtsformgestaltung Welche Rechtsformen gibt es? In Österreich gültige Rechtsformen für Ihr Unternehmen sind: Einzelunternehmen Personengesellschaften wie zum Beispiel offene Gesellschaft (OG) Kommanditgesellschaft

Mehr

Maklerunternehmen als OHG oder GmbH: Welche Rechtsform ist steuerlich günstiger?

Maklerunternehmen als OHG oder GmbH: Welche Rechtsform ist steuerlich günstiger? RECHTSFORM Maklerunternehmen als OHG oder GmbH: Welche Rechtsform ist steuerlich günstiger? von Steuerberater Björn Ziegler, Kanzlei LZS Steuerberater, Würzburg Kapital- und Personengesellschaften werden

Mehr

Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge

Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Handwerkskammer Hannover Steuerberaterkammer Niedersachsen Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Horst Schade Steuerberater Vizepräsident Steuerberaterkammer Niedersachsen

Mehr

Personen- und Kapitalgesellschaften im Vergleich

Personen- und Kapitalgesellschaften im Vergleich Personen- und Kapitalgesellschaften im Vergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem

Mehr

RECHTSFORMVERGLEICH. Personen- und Kapitalgesellschaften im Vergleich

RECHTSFORMVERGLEICH. Personen- und Kapitalgesellschaften im Vergleich RECHTSFORMVERGLEICH Personen- und Kapitalgesellschaften im Vergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich,

Mehr

RECHTSFORMVERGLEICH. Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG) Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt))

RECHTSFORMVERGLEICH. Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG) Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) RECHTSFORMVERGLEICH Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,

Mehr

Überblick Einführung Stefan Steinhoff

Überblick Einführung Stefan Steinhoff Überblick 1 Einführung 2 Zivilrechtliche Grundlagen 3 Grundsätzliches zur Besteuerung von Unternehmen in Deutschland 4 Die Besteuerung der GmbH & Co. KG 5 Die Besteuerung der GmbH 6 Zusammenfassung 7 Die

Mehr

Rechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)

Rechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG) Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,

Mehr

Rechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)

Rechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG) Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,

Mehr

Rechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)

Rechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG) Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,

Mehr

Rechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)

Rechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG) Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,

Mehr

Rechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)

Rechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG) Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,

Mehr

Rechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)

Rechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG) Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,

Mehr

Lösung zu den Wiederholungsfragen zur Vorlesung BStG (Übungsaufgaben, grds. keine Besprechung im Unterricht)

Lösung zu den Wiederholungsfragen zur Vorlesung BStG (Übungsaufgaben, grds. keine Besprechung im Unterricht) Seite 1 von 6 Lösung zu den Wiederholungsfragen zur Vorlesung BStG (Übungsaufgaben, grds. keine Besprechung im Unterricht) 1. Wieso zahlt eine Personengesellschaft auf ihren Gewinn weder KSt noch ESt?

Mehr

Rechtsformvergleich. Profitieren Sie von neuen Ansichten für bessere Aussichten. Personen- und Kapitalgesellschaften im Vergleich

Rechtsformvergleich. Profitieren Sie von neuen Ansichten für bessere Aussichten. Personen- und Kapitalgesellschaften im Vergleich Profitieren Sie von neuen Ansichten für bessere Aussichten. Rechtsformvergleich Personen- und Kapitalgesellschaften im Vergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex.

Mehr

Arten von Steuern. Betriebssteuern Privatsteuern Betriebliche Durchlaufsteuern Aktivierungspflichtige Steuern

Arten von Steuern. Betriebssteuern Privatsteuern Betriebliche Durchlaufsteuern Aktivierungspflichtige Steuern Steuern Arten von Steuern Betriebssteuern Privatsteuern Betriebliche Durchlaufsteuern Aktivierungspflichtige Steuern Betriebssteuern Sind steuerlich abzugsfähig = Aufwand Grundsteuer Motorbezogene Versicherungssteuer

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Europa-Rentenfonds. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.

Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Europa-Rentenfonds. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Europa-Rentenfonds. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich

Mehr

Die Wahl der optimalen Rechtsform Dr. Günther FEUCHTINGER

Die Wahl der optimalen Rechtsform Dr. Günther FEUCHTINGER Die Wahl der optimalen Rechtsform Dr. Günther FEUCHTINGER Vortragsinhalt Überblick Rechtsformen unter besonderer Berücksichtigung der GmbH-Regelungen Entscheidungshilfen für eine Rechtsformwahl Motive

Mehr

Kurztitel. Kundmachungsorgan. Typ. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Außerkrafttretensdatum. Abkürzung. Index. Beachte. Text 3.

Kurztitel. Kundmachungsorgan. Typ. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Außerkrafttretensdatum. Abkürzung. Index. Beachte. Text 3. Kurztitel Einkommensteuergesetz 1988 Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 400/1988 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 Typ BG /Artikel/Anlage 33 Inkrafttretensdatum 01.01.2019 Außerkrafttretensdatum 04.12.2018

Mehr

In einem weltweiten Vergleich der wichtigsten Industrieländer zeichnet sich Deutschland durch eines der wettbewerbsfähigsten

In einem weltweiten Vergleich der wichtigsten Industrieländer zeichnet sich Deutschland durch eines der wettbewerbsfähigsten Steuerumfeld Wettbewerbsfähiges Steuersystem In einem weltweiten Vergleich der wichtigsten Industrieländer zeichnet sich Deutschland durch eines der wettbewerbsfähigsten Steuersysteme aus. Die durchschnittliche

Mehr

Höhere Steuerlasten wegen fehlender Inflationsbereinigung des deutschen Einkommensteuertarifs

Höhere Steuerlasten wegen fehlender Inflationsbereinigung des deutschen Einkommensteuertarifs Alfred-Weber-Institut für Wirtschaftswissenschaften Forschungsstelle Marktorientiertes Steuersystem Leiter: Prof. Dr. Manfred Rose Heidelberg im Januar 2014 Post und Nachrichten bitte an: Post und Prof.

Mehr

Statistische Analyse der Steuern in Österreich

Statistische Analyse der Steuern in Österreich Statistische Analyse der Steuern in Österreich Abteilung für Finanz- und Handelspolitik 01/2008 Impressum Medieninhaber und Herausgeber Wirtschaftskammer Österreich Abteilung für Finanz- und Handelspolitik

Mehr

- auch in 07 begründet L keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, da sie sich nur an den Wochenenden dort aufhält - im August 07 beziehen L und

- auch in 07 begründet L keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, da sie sich nur an den Wochenenden dort aufhält - im August 07 beziehen L und Aufgabe 1: Unbeschränkte Steuerpflicht bei Wohnsitz ( 8 AO) oder gewöhnlichem Aufenthalt ( 9 AO) in Deutschland ( 1 Abs. 1 EStG) - Welteinkommensprinzip Liegt keine unbeschränkte Steuerpflicht vor, beschränkte

Mehr

Allgemeine Hinweise zur Klausur:

Allgemeine Hinweise zur Klausur: WS 2009/10 I/2010 Finanzwirt. BWL I BA Dauer: 40 min. 1. Februar 2010 Teil: Besteuerung von Unternehmen Prof. Dr. Dirk Kiso Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur zurückzugeben!!!

Mehr

Steuertipps zum Jahresende 2017

Steuertipps zum Jahresende 2017 Steuertipps zum Jahresende 2017 Ein Jahreswechsel steht wieder vor der Tür. Um doch noch Steuervorteile nutzen zu können, lohnt es sich bestimmte Maßnahmen zu setzen bzw. mit einem Experten zu sprechen.

Mehr

DWS-Symposium 2007 Zukunft der Familienbesteuerung, 10. Dezember 2007

DWS-Symposium 2007 Zukunft der Familienbesteuerung, 10. Dezember 2007 DWS-Symposium 2007 Zukunft der Familienbesteuerung, 10. Dezember 2007 BLICK INS AUSLAND Alain Girard, Expert-comptable/Commissaire aux comptes, Paris Die Studie über die Berechnungsmethoden der Einkommensteuer

Mehr

Rechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)

Rechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG) Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,

Mehr

RECHTSFORMVERGLEICH. Steuerberaterin Susanne Ossewski-Gabbe

RECHTSFORMVERGLEICH. Steuerberaterin Susanne Ossewski-Gabbe Steuerberaterin Susanne Ossewski-Gabbe RECHTSFORMVERGLEICH Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Amerika-Invest A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.

Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Amerika-Invest A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Amerika-Invest A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich

Mehr

Rechtsformvergleich. Einsatz ohne Umwege

Rechtsformvergleich. Einsatz ohne Umwege Einsatz ohne Umwege Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,

Mehr

Wachstumsfinanzierung aus eigenen Mitteln Wie die Rechtsformwahl zum Erfolg eines Unternehmens beitragen kann [ ]

Wachstumsfinanzierung aus eigenen Mitteln Wie die Rechtsformwahl zum Erfolg eines Unternehmens beitragen kann [ ] Wachstumsfinanzierung aus eigenen Mitteln Wie die Rechtsformwahl zum Erfolg eines Unternehmens beitragen kann [22.05.2018] Von: Bernhard Winterstetter und Dr. Axel von Bredow Erfolgreiche Unternehmen sind

Mehr

Heinz Hauschild Steuerberater Vorstand Steuerberaterkammer Niedersachsen Hannover, 22. Oktober 2016

Heinz Hauschild Steuerberater Vorstand Steuerberaterkammer Niedersachsen Hannover, 22. Oktober 2016 Handwerkskammer Hannover Steuerberaterkammer Niedersachsen Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Heinz Hauschild Steuerberater Vorstand Steuerberaterkammer Niedersachsen

Mehr

Steuerliche Grundprinzipien einzelner Rechtsformen als Grundlage für Steueroptimierungsmodelle. Personengesellschaft Durchgriffsprinzip

Steuerliche Grundprinzipien einzelner Rechtsformen als Grundlage für Steueroptimierungsmodelle. Personengesellschaft Durchgriffsprinzip DER NEUE RECHTSFORMRECHNER Mag. Hannelore Brindl Steuerexpertin, Wirtschaftskammer Wien Mag. Monika Seywald Steuerberaterin, TPA Horwath Steuerliche Grundprinzipien einzelner Rechtsformen als Grundlage

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Salzburg Senat 2 GZ. RV/0308-S/04 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der MS, vertreten durch Franz Krenn, Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater, 8960

Mehr

Tutorium SS 2016 Einführung betriebswirtschaftliche Steuerlehre. - Kurzlösungen -

Tutorium SS 2016 Einführung betriebswirtschaftliche Steuerlehre. - Kurzlösungen - 1 Tutorium SS 2016 Einführung betriebswirtschaftliche Steuerlehre - Kurzlösungen - 1) - Opfertheorie - Äquivalenztheorie 3) Versicherungsteuer indirekt Verkehrsteuer Erbschaftssteuer direkt Personensteuer

Mehr

Ergänzungen zum Buch

Ergänzungen zum Buch Ergänzungen zum Buch Seite 1 von 5 Das 1x1 der LOHNVERRECHNUNG Band I und Band II Sehr geehrte Leserin, sehr geehrte Leser! Folgende Änderungen ergeben sich in der Lohnverrechnung ab 2016: 1. Änderungen

Mehr

OELERKING v.reden & PARTNER

OELERKING v.reden & PARTNER OELERKING v.reden & PARTNER WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER RECHTSANWÄLTE WOC Photovoltaik Portfolio GmbH & Co. KG WOC Nachhaltigkeits Fonds 01 Erläuterungen zum steuerlichen Konzept Der Reiz des Beteiligungsangebotes

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

Die Wahl der Rechtsform aus steuerlicher Sicht

Die Wahl der Rechtsform aus steuerlicher Sicht Die Wahl der Rechtsform aus steuerlicher Sicht Die Wahl der optimalen Rechtsform ist für jedes Unternehmen von grundlegender Bedeutung. Dadurch können steuerliche oder auch sonstige Vorteile oder eben

Mehr

Das Optionsrecht der französischen Kapitalgesellschaft zur Personenbesteuerung als steuerliches Gestaltungsmittel für deutsche Unternehmen

Das Optionsrecht der französischen Kapitalgesellschaft zur Personenbesteuerung als steuerliches Gestaltungsmittel für deutsche Unternehmen Das Optionsrecht der französischen Kapitalgesellschaft zur Personenbesteuerung als steuerliches Gestaltungsmittel für deutsche Unternehmen Antea German Circle Berlin 19. September 2014 1 Das Optionsrecht

Mehr

Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung von Ehegatten

Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung von Ehegatten Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung von Ehegatten Prof. Dr. Volker Breithecker - 18.12.2013 aktualisiert am 8.5.2018 Einführung 1. Einführung 2. Voraussetzungen ( 26 Abs. 1 EStG), Alternativen und

Mehr

Abgeltungsteuer. STEUERBERATERKANZLEI ERLER PROBST Garching

Abgeltungsteuer. STEUERBERATERKANZLEI ERLER PROBST Garching Abgeltungsteuer 53 Reform der Erbschaft- & Schenkungsteuer Änderungen bei Erbschaftsteuerfestsetzung Fazit: Altes Erbschaftsteuerrecht nur noch kurze Zeit anwendbar Handlungsbedarf Steuerliche Aspekte

Mehr

Welche Formulare braucht der Kapitalanleger für die Steuererklärung? Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Anlage KAP

Welche Formulare braucht der Kapitalanleger für die Steuererklärung? Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Anlage KAP Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Bei der Einkommensteuer (EKSt) werden 7 Einkunftsarten unterschieden: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Einkünfte aus selbstständige Arbeit Einkünfte aus

Mehr

Einheitliche Besteuerung aller in den Unternehmen thesaurierten Gewinnen, unabhängig von der Rechtsform

Einheitliche Besteuerung aller in den Unternehmen thesaurierten Gewinnen, unabhängig von der Rechtsform Inhaltsverzeichnis Seite 1. Ziele der Unternehmenssteuerreform 4 2. Änderungen bei der Gewinnermittlung 14 3. Besteuerung der Einzelunternehmen 16 4. Wiedereinführung des Mitunternehmererlasses 21 und

Mehr

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen Grundlagen der Besteuerung für Pioneer Funds Austria - Amerika Garantie 10/2016 Miteigentumsfonds gemäß 20a InvFG Rechnungsjahr: 29. Oktober 2009-28. Oktober 2010 Die nachstehenden Ausführungen beziehen

Mehr

Steuerrecht und Rechtsformwahl WS 2009/10. Univ.Lektor Dr. Christian Huber. Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Lösungen zu Teil III Fallbeispiele

Steuerrecht und Rechtsformwahl WS 2009/10. Univ.Lektor Dr. Christian Huber. Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Lösungen zu Teil III Fallbeispiele SKRIPTUM Steuerrecht und Rechtsformwahl WS 2009/10 Univ.Lektor Dr. Christian Huber Lösungen zu Teil III Fallbeispiele KONTAKT Leitner + Leitner GmbH & Co KG Ottensheimer Straße 32 A - 4040 Linz Telefon

Mehr

ANGABEN IM SINNE DES 5 ABS. 1 SATZ 1 NR. 1 UND 2 InvStG DES KANAM GRUNDINVEST FONDS ÜBER DIE ZWISCHENAUSSCHÜTTUNG AM 22. JUNI 2016

ANGABEN IM SINNE DES 5 ABS. 1 SATZ 1 NR. 1 UND 2 InvStG DES KANAM GRUNDINVEST FONDS ÜBER DIE ZWISCHENAUSSCHÜTTUNG AM 22. JUNI 2016 KanAm grundinest Fonds Ausschüttungsanzeige Der KanAm grundinvest Fonds WKN 679 180/ISIN DE0006791809 schüttet am 22. Juni 2016 entsprechend dem Ausschüttungsbeschluss vom 17. Juni 2016 2,00 je Anteil

Mehr

PS Rechtsformwahl und Rechtsformwechsel

PS Rechtsformwahl und Rechtsformwechsel PS Rechtsformwahl und Rechtsformwechsel Institut für Unternehmensrechnung und Steuerlehre Sommersemester 2013 Sommersemester 2013 WP/StB Dr. Klaus Rabel StB Mag. Peter Stanzenberger Überblick und Literaturhinweise

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis...XI Abbildungsverzeichnis...XII Tabellenverzeichnis... XIII Formelverzeichnis... XIV

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis...XI Abbildungsverzeichnis...XII Tabellenverzeichnis... XIII Formelverzeichnis... XIV VI Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...XI Abbildungsverzeichnis...XII Tabellenverzeichnis... XIII Formelverzeichnis... XIV 1. Besonderheiten in der Gastronomie... 1 2. Rechtsformen in Österreich...

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 1 GZ. RV/3275-W/11 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des D.V.Bw., Adr.Bw., vom 7. Juli 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12.,

Mehr

Auswirkungen der Steuerreform auf die Unternehmensnachfolge

Auswirkungen der Steuerreform auf die Unternehmensnachfolge Auswirkungen der Steuerreform auf die Unternehmensnachfolge Dr. Verena Trenkwalder KPMG Alpen-Treuhand GmbH Linz, 3. März 2016 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsformvergleich 2. Grunderwerbsteuer 3. Einlagenrückzahlung

Mehr

Massenbeförderungsmittel (Öffi) verkehrt zumindest auf dem halben Arbeitsweg. Kürzeste Zeitdauer Öffi > 60 min + 1 min/öffi-km

Massenbeförderungsmittel (Öffi) verkehrt zumindest auf dem halben Arbeitsweg. Kürzeste Zeitdauer Öffi > 60 min + 1 min/öffi-km Pendler_14 16.03.2014 COPYRIGHT BY HACKL & CO, WIEN Kleines und großes Pendlerpauschale ab 1.1.2014 abhängig von der Zumutbarkeit, ein Massenbeförderungsmittel zu benützen und von der Entfernung zwischen

Mehr

Die Wahl der Rechtsform aus steuerlicher Sicht

Die Wahl der Rechtsform aus steuerlicher Sicht Die Wahl der Rechtsform aus steuerlicher Sicht Die Wahl der optimalen Rechtsform ist für jedes Unternehmen von grundlegender Bedeutung. Dadurch können steuerliche oder auch sonstige Vorteile oder eben

Mehr

Welche Formulare braucht der Kapitalanleger für die Steuererklärung? Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Anlage KAP

Welche Formulare braucht der Kapitalanleger für die Steuererklärung? Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Anlage KAP Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Bei der Einkommensteuer (EKSt) werden 7 Einkunftsarten unterschieden: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Einkünfte aus selbstständige Arbeit Einkünfte aus

Mehr

Berlin 9. November 2016

Berlin 9. November 2016 Berlin 9. November 2016 Gemeinsame Empfehlungen des BMG sowie Verbände der Leistungsträger und Leistungserbringer auf Bundesebene zur Umsetzung einer einheitlichen und rechtssichereren Vergütungsabrechnung

Mehr

Dominik J. Streif. Quantitative Steuerbelastungsanalyse. der Thesaurierungsoption. nach 34a EStG beim Kommanditisten. einer GmbH & Co.

Dominik J. Streif. Quantitative Steuerbelastungsanalyse. der Thesaurierungsoption. nach 34a EStG beim Kommanditisten. einer GmbH & Co. Dominik J. Streif Quantitative Steuerbelastungsanalyse der Thesaurierungsoption nach 34a EStG beim Kommanditisten einer GmbH & Co. KG Verlag Dr. Kovac Hamburg 2014 Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis

Mehr

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. beim Praxisverkauf. VPmed 09. Mai 2015

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. beim Praxisverkauf. VPmed 09. Mai 2015 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten beim Praxisverkauf VPmed 09. Mai 2015 Ihr Referent Dipl.-Kfm. Thomas Karch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer VPmed Verlässliche Partner für mediziner 100%ige Spezialisierung

Mehr

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2016/2017

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2016/2017 Fall 7 F lebt in Bochum und ist zu 20% an der C-GmbH mit Sitz in Bochum beteiligt. Die Anteile hat sie im Juli 2015 erworben. Die C-GmbH beschließt Ende 2015 eine Gewinnausschüttung in Höhe von 2.000.000,

Mehr

Allgemein Grundfreibetrag Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag

Allgemein Grundfreibetrag Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag Gewinnfreibetrag 1 Allgemein Grundfreibetrag - bis zu EUR 30.000 - ohne Investition - maximal EUR 3.900 (13 % von EUR 30.000) - automatische Berücksichtigung in der Einkommensteuererklärung Investitionsbedingter

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 2 GZ. RV/0984-L/06 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 10. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 5. April 2006 betreffend

Mehr

STEUERLICHE GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN BEIM PRAXISVERKAUF 19. NORDRHEINISCHER PRAXISBÖRSENTAG KÖLN, 14. OKTOBER 2017

STEUERLICHE GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN BEIM PRAXISVERKAUF 19. NORDRHEINISCHER PRAXISBÖRSENTAG KÖLN, 14. OKTOBER 2017 STEUERLICHE GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN BEIM PRAXISVERKAUF 19. NORDRHEINISCHER PRAXISBÖRSENTAG KÖLN, 14. OKTOBER 2017 STEUERLICHE GRUNDZÜGE - BESTEUERUNGSFORMEN Gewinn aus der laufenden (ärztlichen) Tätigkeit

Mehr

Wolfgang Wiegard: 17. Berliner Steuergespräch Ökonomische Beurteilung von Steuersystemen/Steuerreformen:

Wolfgang Wiegard: 17. Berliner Steuergespräch Ökonomische Beurteilung von Steuersystemen/Steuerreformen: Ökonomische Beurteilung von Steuersystemen/Steuerreformen: Steuerwirkungen Verteilung Allokation/Effizienz Wachstum und Beschäftigung USt: ESt: KSt: Konsum Freizeit Entscheidung intertemporale Konsumentscheidung

Mehr

Gericht. Rechtssatznummer. Entscheidungsdatum. Geschäftszahl. Norm. Rechtssatz. Entscheidungstexte OGH RS

Gericht. Rechtssatznummer. Entscheidungsdatum. Geschäftszahl. Norm. Rechtssatz. Entscheidungstexte OGH RS 19.11.2002 Gericht OGH Rechtssatznummer RS0117015 Entscheidungsdatum 19.11.2002 Geschäftszahl 4Ob52/02d; 4Ob46/02x; 4Ob42/02h; 4Ob225/02w; 4Ob224/02y; 1Ob27/02f; 1Ob79/02b; 3Ob56/02k; 3Ob81/02m; 2Ob196/02s;

Mehr

GRUNDFALL. 1. Gewerbesteuer der OHG. Gewerbesteuer (HS: 440%) Abschlusszahlung zur Einkommensteuer der Eheleute Brösel

GRUNDFALL. 1. Gewerbesteuer der OHG. Gewerbesteuer (HS: 440%) Abschlusszahlung zur Einkommensteuer der Eheleute Brösel GRUNDFALL vorläufiger JÜ 286.750 SBE 100.000 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG 411.750 Finanzierungsentgelte 12.500 (=150 T./. 100 T ) * 25% Freibetrag 2 GE II nach Abrundung 399.700 Steuermessbetrag 13.990 Gewerbesteuer

Mehr