Einzelunternehmen / Personengesellschaft vs GmbH. Mag. Karin Kern 20. November 2017
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1 Einzelunternehmen / Personengesellschaft vs GmbH Mag. Karin Kern 20. November 2017
2 Agenda 1 Steuerlicher Rechtsformvergleich 2 Besteuerung des Einzelunternehmens 3 Besteuerung der GmbH und des Geschäftsführers 4 GmbH-Geschäftsführer: Ertragsteuer/Sozialversicherung 5 Belastungsvergleich GmbH - Einzelunternehmen 6 Zusatzaufwand der GmbH ggü Einzelunternehmen 7 Steuerl. Schlussfolgerungen aus Rechtsformvergleich 8 Wege in die GmbH und retour 2
3 Steuerlicher Rechtsformvergleich Rechtsformen für die unternehmerische Tätigkeit Einzelunternehmen Personengesellschaft (OG, KG) - GmbH & Co KG Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesBR) Kapitalgesellschaft (GmbH, AG).. 3
4 Steuerlicher Rechtsformvergleich Entscheidungsrelevante Kriterien izm der laufenden Besteuerung Höhe des (nachhaltigen) Gewinnes Höhe des persönlichen Mittelbedarfs Beteiligungsausmaß an der Gesellschaft Höhe der für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag begünstigten Investitionen Vermietung private Liegenschaft - Höhe der Miete Berücksichtigung strategischer Überlegungen Künftige Übergabe des Unternehmens in der Familie Künftige Aufnahme von Partnern (Mitarbeiter / Externe) Künftiger Unternehmensverkauf 4
5 Besteuerung des Einzelunternehmers Einzelunternehmer: Gewinn vorläufig - Sozialversicherung (SV) (26,15%) - Beiträge nach BMVG (1,53%) Gewinn nach SV... - Einkommensteuer (bis 50%) Einkommen nach ESt Gewinn wird Einzelunternehmer zugerechnet und bei diesem besteuert Verlustausgleich mit anderen Einkünften Verlustvortrag Abzug Sonderausgaben Abzug Außergewöhnliche Belastungen Progressiver Einkommensteuertarif Sonderbesteuerungsregime: Kapitaleinkünfte Grundstücksveräußerungen 5
6 Besteuerung der GmbH und des Geschäftsführers GmbH: Geschäftsführer: Gewinn vorläufig - GF-Bezug - Bezugsnebenkosten DB / DZ / KommSt (7,91%) Gewinn/Verlust - Körperschaftsteuer (25,00%) Jahresergebnis GF-Bezug Sozialversicherung (26,15%) Beiträge nach BMVG (1,53 %) Gewinn nach SV Einkommensteuer(bis 50%) Einkommen nach ESt 6
7 GmbH-Geschäftsführer: Ertragsteuer / Sozialversicherung Beteiligungsausmaß Qualifikation Steuer- / Sozialversicherungsrechtlich keine Beteiligung - Dienstverhältnis (ASVG, LSt) - Werkvertrag (GSVG, ESt) 25% Beteiligung zwischen 25% und 50% keine Sperrminorität Dienstverhältnis (ASVG, LSt) Dienstverhältnis (ASVG) Selbständige Einkünfte (ESt) zwischen 25% und 50% mit Sperrminorität Selbständige Einkünfte (GSVG, ESt) über 50% Beteiligung Selbständige Einkünfte (GSVG, ESt) 7
8 GSVG Pflicht für Gewinnausschüttungen an wesentlich beteiligte Gesellschafter Geschäftsführer Pflichtversicherung (GSVG 1978), sind in die Beitragsgrundlage gem 25 GSVG einzubeziehen Werden nicht in die Einkommensteuer Erklärung aufgenommen, Finanzbehörde hatte aufgrund des automatisierten Datenaustausches ( 229a GSVG) bis dato keine Kenntnis über die Höhe der Ausschüttungen Ab automatische Information durch verpflichtende Angabe in der KEST Anmeldung Auswirkung: bei laufenden Bezügen unter der Höchstbemessungsgrundlage (2017: EUR ,00) Verjährung: drei Jahre ab dem Tag der Fälligkeit der Beiträge ( 40 GSVG) 8
9 Optimale Höhe von Geschäftsführerbezügen Kosten des Geschäftsführerbezuges und Berechnung der anfallenden Einkommensteuer Kosten GF Bezug Lohnnebenkosten GF Bezug brutto BA Pauschale 6 % Zwischensumme Grundfreibetrag SV Beiträge > HBG Sonderausg. Pauschale BMG für Est Einkommensteuer Berechnung von KöSt/KESt und Nettozufluss beim Gesellschafter Geschäftsführer Gewinn vor GF Bezug zb Kosten GF Bezug Gewinn vor KöSt davon KöSt Ausschüttbarer Gewinn davon KESt Ausschüttung netto GF Bezug netto Ges/GF Summe netto
10 Belastungsvergleich GmbH - Einzelunternehmen Beispiel: 100% Gesellschafter-Geschäftsführer Jahresgewinn (vor GF-Bezug): ; GF-Bezug: ; Vollausschüttung 10
11 Belastungsvergleich GmbH - Einzelunternehmen GF-Bezug: ; Gewinnausschüttung 100% 11
12 Belastungsvergleich GmbH - Einzelunternehmen GF-Bezug: ; Gewinnausschüttung 100% 12
13 Belastungsvergleich GmbH - Einzelunternehmen GF-Bezug: ; Gewinnausschüttung 0 % (Thesaurierung) 13
14 Belastungsvergleich GmbH - Einzelunternehmen GF-Bezug: ; Gewinnausschüttung 0 % (Thesaurierung) 14
15 Zusatzaufwand der GmbH ggü Einzelunternehmen Laufend: Zwingend doppelte Buchführung Aufstellung Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang), ggf erweitert um Lagebericht Offenlegung des Jahresabschlusses (Firmenbuch) Aufwand aus lfd Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschafter und GmbH Formalerfordernisse (z.b. Umlaufbeschlüsse) Einmalig: Gründungsaufwand / Umgründungsaufwand ggf Organisationsaufwand durch Umstellung Rechnungswesen 15
16 Steuerliche Schlussfolgerungen aus Rechtsformvergleich Vorteilhaftigkeit der GmbH: Linearer Körperschaftsteuersatz (25%) Vorteil bei Gewinnthesaurierung Vorteil bei höheren Gewinnen und teilweiser Gewinnausschüttung Gestaltungsspielraum (Höhe GF-Bezug, Pensionszusage ) Vorteilhaftigkeit des Einzelunternehmens: Niedrige Steuerbelastung in den unteren ESt-Progressionsstufen Verlustausgleich mit anderen Einkünften des Einzelunternehmers Keine Mindestbesteuerung (Mindest-KSt) Keine Bezugsnebenkosten auf Unternehmerlohn (DB / DZ / KommSt) Variante: GmbH & Co KG 16
17 Wege in die GmbH und retour Zur GmbH: Unternehmensgründung in der Rechtsform einer GmbH Unternehmenskauf über bestehende / neu errichtete GmbH Einbringung Einzelunternehmen / Personengesellschaft in bestehende / neu errichtete GmbH Aus GmbH: Unternehmensverkauf durch GmbH Umwandlung in Einzelunternehmen / Personengesellschaft (Liquidation der GmbH) 17
18 Kontakt Mag. Karin Kern Partner Steuerberaterin T +43 (463) kkern@kpmg.at KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Krassniggstraße Klagenfurt T F atk@kpmg.at 18
19 kpmg.at The information contained herein is of a general nature and is not intended to address the circumstances of any particular individual or entity. Although we endeavor to provide accurate and timely information, there can be no guarantee that such information is accurate as of the date it is received or that it will continue to be accurate in the future. No one should act on such information without appropriate professional advice after a thorough examination of the particular situation KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative ( KPMG International ), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. The KPMG name, logo are registered trademarks or trademarks of KPMG International.
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