Steuererklärungsformulare 2013 Gegenüber den Vorjahren geänderte Kennzahlen/Angaben (Auswahl)
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- Dieter Langenberg
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1 19 Steuererklärungsformulare 2013 Gegenüber den Vorjahren geänderte Kennzahlen/Angaben (Auswahl) 1. Beilagen E 1a und E 6a 1.1. Angaben zum Betrieb erweitert um Gastgewerbe-, Drogisten- und Handelsvertreter-Pauschalierung 1.2. Angabe betrieblicher Spenden ab 2013 in E 1a und E 6a unter den Aufwendungen/Betriebsausgaben statt in Formular E 1 und zwar in vier Arten unterteilt. Die automatische Überleitung aus der Gewinn- und Verlustrechnung wird idr die Einrichtung entsprechender Konten in der Finanzbuchhaltung verlangen. Sollten Spenden in Höhe von mehr als 10 % des Gewinnes geleistet worden sein, darf in den Kennzahlen 9243 bis 9246 entsprechend der Ausfüllanleitung E 2 nur jener Betrag eingetragen werden, der als Betriebsausgabe abzugsfähig ist. Analoge Kz und Vorgangsweise in K 1.
2 20 Die Ausfüllanleitung E 2 "schweigt" jedoch zur Frage, wie allfällige darüber hinaus gehende Beträge in der Praxis zu behandeln sind. Es bietet sich an, höhere dh nicht abzugsfähige Spenden a) entweder auf einem eigenen Konto "nicht als Betriebsausgabe abzugsfähige Spenden" zu erfassen, dieses der Kz 9200 oder der Kz 9230 zuzuordnen und in der Mehr-WenigerRechnung auszuscheiden b) oder - me weniger schön - als Privatentnahme auszubuchen. Exkurs zur Berechnung der 10 % - Grenze: sa Rz 1330 ff EStR 4a Abs 1 EStG idf AbgÄG 2012 sieht ab 2013 vor, dass Spenden an bestimmte begünstigte Einrichtungen insoweit als Betriebsausgabe abzugsfähig sind, "als sie 10 % des Gewinnes vor Berücksichtigung eines Gewinnfreibetrages nicht übersteigen." Kapitaleinkünfte und Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen erhöhen nur dann die Bemessungsgrundlage, wenn sie dem Tarif/Regelsteuersatz unterliegen - 27a Abs 1 und 30a Abs 1 EStG. Beispiel: Steuerlicher Gewinn nach MWR, vor Spenden und vor GFB Höchstausmaß für abzugsfähige Spenden 10 % Gewinn nach Spenden (soferne mindestens ,60 geleistet) Abzüglich Gewinnfreibetrag 13 % (soferne Investitionen ausreichend) Steuerlicher Gewinn nach Spenden und GFB daher , , , , ,05 Besonderheit bei Personengesellschaften: Analog zu Formular E 1a finden sich die Kz 9243 bis 9246 gleichlautend unter den in Formular E 6a anzugebenden Betriebsausgaben. Sollte allerdings wie meistens eine Beilage E 6a-1 ausgefüllt werden, sind die Spenden erst dort unter den Kz 9253 bis 9256 einzutragen Eintragung des externen und internen Bildungsfreibetrages Die Eintragung in der Steuererklärung ist wie bisher Anspruchsvoraussetzung für die Geltendmachung des Freibetrages. Abweichend von den Vorjahren hat die Eintragung ab 2013 jedoch nicht in der Einkommensteuererklärung E1 unter Kz 402 und Kz 761 sondern in der Beilage E 1a bzw E 6a im Rahmen der Mehr-Weniger-Rechnung zu erfolgen, nämlich in den neuen Kz 9223 bzw Kz Analoge Kz und Vorgangsweise in K 1.
3 Neue Kz 9247 für sog. "Wurzelberichtigungen" gem 4 Abs 2 Z 2 EStG: Periodenübergreifende Fehler, deren Ursprung im Jahr 2003 oder später liegt, können auch auf Antrag durch einen Zu- oder Abschlag im ersten nicht verjährten Jahr korrigiert werden, soweit sie verjährte Zeiträume betreffen und der Fehler auf einen nicht verjährten Zeitraum Auswirkung hat. Näheres siehe Rz 650 ff EStR und Arbeitsbuch Oberlaa 2013 S 132 ff Für Mitunternehmerschaften ist die Kz 9247 im Formular E 6a nur auszufüllen, wenn keine Beilage E 6a-1 ausgefüllt wird. Sonst dort auf Seite 1 unter Kz Begünstigungen für Veräußerungs- und Aufgabegewinne Einzelunternehmer: Der Freibetrag gem 24 Abs 4 EStG 7.300,- ist ab 2013 in Kz 9021 der Beilage E 1a einzutragen, da er Einfluss auf den Höchstbetrag der abzugsfähigen Spenden hat. Alternativ dazu ist die Verteilung auf 3 Jahre oder die Inanspruchnahme des Hälftesteuersatzes unverändert in E 1 einzutragen. Mitunternehmer: Der Freibetrag gem 24 Abs 4 EStG 7.300,- für Veräußerung eines Anteiles an einer Mitunternehmerschaft ist ab 2013 anteilig einzutragen in 9022, 9023, 9024 des Formulars E 6a-1. Achtung: Dadurch wird für den Mitunternehmer das Wahlrecht zwischen den möglichen Begüstigungen konsumiert! Der Antrag auf Verteilung auf 3 Jahre bzw auf Hälftesteuersatz bleibt in der Einkommensteuererklärung E1. Die Angabe anteiliger "halbsatzbegünstigter Einkünfte" auch in Kz 9970 der Beilage E 6a-1 entfaltet keine Bindungswirkung für die tatsächliche Inanspruchnahme des Hälftesteuersatzes in E 1. Umgekehrt ist eine Inanspruchnahme des Hälftesteuersatzes unter Punkt 19.1 der Einkommensteuererklärung E 1 auch dann noch möglich, wenn eine Eintragung in Kz 9970 des Formulars E 6a-1 unterblieben ist! 2. Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen in der Einkommensteuererklärung E 1 Gewinne aus der Veräußerung von privaten Grundstücken sind ab 2013 nur mehr ausnahmsweise unter Punkt 16. des Formulars E 1 zu erfassen (Ausnahme: Veräußerung gegen Rente). Denn in den meisten Fällen wird vom involvierten Rechtsanwalt oder Notar die 25 %-ige Immobilienertragsteuer richtig berechnet und an das Finanzamt abgeführt. COPYRIGHT BY
4 22 Eine Eintragung in Kz 572, 573 oder 574 bewirkt automatisch das Ausüben der Veranlagungsoption und führt zur Besteuerung der dort eingetragenen Gewinne mit 25 %. Diese wird zb dann sinnvoll sein, wenn anstelle der pauschalen Einkünfteermittlung auf Regeleinkünfteermittlung gem 30 Abs 5 EStG optiert wird, weil etwa die tatsächlichen Anschaffungskosten von Alt-Grundstücken höher sind als die pauschalen Anschaffungskosten gem 30b Abs 4 EStG oder wenn ein Grundstück mit Verlust veräußert wurde. Bemerkenswert ist, dass die Option auf Regeleinkünfteermittlung für Grund/Boden und Gebäude unabhängig von einander ausgeübt werden kann, da diese zwei verschiedene Wirtschaftsgüter darstellen RZ 6675 EStR. Die Veranlagungsoption wird natürlich auch dann Sinn machen, wenn die Immo-ESt nicht richtig berechnet wurde oder Ausgaben gem 30 Abs 3 EStG nicht berücksichtigt wurden. Hingegen kommt der normale Einkommensteuertarif zur Anwendung, wenn in Punkt 8.2 die Regelbesteuerung gem 30a Abs 2 EStG beantragt wurde. Während die Veranlagungsoption für einen Grundstücksgewinn ausgeübt werden kann und für einen anderen nicht, kann die Regelbesteuerungsoption (= Tarif statt 25 %) immer nur für sämtliche (betriebliche und private) Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen ausgeübt werden. Eine einbehaltene Immo-ESt wird auf die in der Veranlagung anfallende Tarifsteuer angerechnet. Die Option auf Versteuerung zum normalen Tarif wird sinnvoll sein, wenn dieser niedriger als 25 % ist, weil zb Verluste aus anderen Einkunftsquellen oder ein Verlustvortrag besteht. Unterscheide: Regeleinkünfteermittlung s.o. (BMG = Veräußerungsgewinn) und Regelbesteuerung (normaler Tarif statt 25 %). Die Regelbesteuerung kann auch für Grundstücksgewinne beantragt werden, deren Bemessungsgrundlage pauschal ermittelt wurde. Weitere Details zur Regelbesteuerungsoption finden sich in Rz 6682 ff EStR. Exkurs: Veräußerung einer Liegenschaft durch eine Miteigentümergemeinschaft zb Hausgemeinschaft mit Vermietungseinkünften RZ 6681 EStR: "Der Veräußerungserlös aus der Veräußerung von in Miteigentum stehenden Grundstücken muss auf die Miteigentümer ihrem Anteil entsprechend aufgeteilt werden. Für jeden Miteigentümer ist gesondert zu beurteilen, ob der veräußerte Anteil Alt- oder Neuvermögen darstellt. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn die Anteile zu unterschiedlichen Zeitpunkten erworben wurden. Im Fall von Neuvermögen sind stets die individuellen Anschaffungskosten zu ermitteln, im Fall von Altvermögen kommt auch die pauschale Ermittlung der Anschaffungskosten in Betracht. Die Immo-ESt ist in diesen Fällen nach den individuellen Verhältnissen der einzelnen Miteigentümer zu ermitteln. Im Fall einer Hausgemeinschaft mit Vermietungseinkünften ist die ImmoESt nicht im Feststellungsverfahren gemäß 188 BAO auszuweisen, weil Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen davon nicht erfasst sind." Im Formular E 6b ist zwar für jeden Miteigentümer gesondert anzukreuzen, ob bzw wenn die Einkunftsquelle im Erklärungsjahr zur Gänze oder teilweise veräußert wurde. Weitere Angaben und insbesondere eine Angabe des Veräußerungsgewinnes erfolgen jedoch wie beim Alleineigentümer nicht! Miteigentümer werden hinsichtlich der Versteuerung allfälliger Gewinne aus dem Verkauf ihrer Grundstücksanteile vollkommen gleich behandelt, wie Alleineigentümer. Alle vorstehenden Ausführungen sind gleichermaßen auf Veräußerungsgewinne von Anteilen anzuwenden. COPYRIGHT BY
5 23 3. Gewinne aus betrieblichen Grundstücksveräußerungen in den Steuererklärungen siehe auch Beitrag und Beispiele in Arbeitsbuch zu den Akademie Herbstseminaren 2013, S 29 ff Die Orientierung auf Seite 3 der Einkommensteuererklärung E 1 wird dadurch erschwert, dass 21(!) Kennzahlen betriebliche Kaitalerträge betreffen, zwischen denen sich 9 Kennzahlen im Zusammenhang mit Grundstücksgewinnen "verbergen". Unabhängig davon, ob ein Grundstücksgewinn dem besonderen Steuersatz von 25 % unterliegt oder aufgrund der Ausübung einer Regelbesteuerungsoption dem Tarifsteuersatz, ist dieser jedenfalls getrennt vom laufenden Gewinn in die Einkommensteuererklärung einzutragen. Kapitalerträge Laufender Gewinn Grundstücksgewinn bei Regelbesteuerungsoption 25 % Kapitalerträge Grundstücke Grundstücksgewinn mit 25 % Kapitalertr. Grundstücke Grundstücke Besteuerung mit dem Regelsteuersatz lt. Tarif Dies gilt gleichermaßen für Einzelunternehmer wie für Mitunternehmer, in deren Gewinnanteil ein sondersteuersatzfähiger Grundstücksgewinn enthalten ist. Bei beiden ist es daher im Vorfeld erforderlich, den erzielten Gewinn in laufenden Gewinn und Grundstücksgewinn aufzuteilen. Immo-ESt Immo-ESt Immo-ESt
6 24 Aufteilung des Ergebnisses in Grundstücksgewinn und laufenden Gewinn bei Einzelunternehmern und bei Mitunternehmern (Formulare E 1a, E 6a-1, E 11, E 1) Ermittlung und Übertragung der Bemessungsgrundlagen in die Einkommensteuererklärung: Einzelunternehmer Mitunternehmer Ergebnis/-anteil inklusive buchmäßiger Grundstücksgewinn Beispiel , ,- 1. Korrektur des buchmäßigen Grundstücksgewinnes: Vor der Aufteilung des Jahresgewinnes in laufenden Gewinn und Grundstücksgewinn ist der sich mehr oder weniger zufällig ergebende buchmäßige Grundstücksgewinn so zu korrigieren bzw umzurechnen, dass nur mehr der richtige sondersteuersatzfähige Grundstücksgewinn im Ergebnis verbleibt. Buchm. Grundstücksgewinn zb ,- Richtiger Grundstücksgewinn zb ,- Ergebiskorrektur daher ,- (bei Mitunternehmer anteilig zb ,-) Formular E 1a Korrektur Kz ,- Formular E 6a-1 Korrektur Kz ,- Ergebnis inklusive richtigem sondersteuersatzfähigem Grundstücksgewinn daher , ,- 2. Angaben zwecks bescheidmäßiger Feststellung Nur bei Mitunternehmern muss der anteilige sondersteuersatzfähige Grundstücksgewinn ähnlich wie endbesteuerungsfähige Kapitalerträge bescheidmäßig festgestellt werden. 3. Aufteilung des Ergebnisses in Grundstücksgewinn und laufenden Gewinn (EU und MU) Die Aufteilung erfolgt dadurch, dass aus dem Ergebnis/-anteil inklusive richtigem Grundstücksgewinn/-anteil der sondersteuersatzfähige Grundstücksgewinn/-anteil abgezogen wird, sodass der laufende Gewinn/-anteil verbleibt, welcher dem Tarifsteuersatz unterliegt. Eine gesonderte bescheidmäßige Feststellung findet nicht statt, weshalb sich entsprechende Angaben erübrigen. Formular E 1a Grundstücksgewinn Kz ,- laufender Gewinn ,- Seite 4 nach Kz 9030 Formular E 6a-1 Grundstücksgewinn Kz 9764 zb ,- Immo-ESt anteilig Kz 9765 zb ,- Beilage E 11 Grundstücksgewinn Punkt 5. w.o ,- laufender Gewinn ,- Punkt 6. Immo-ESt w.o ,- letzte Zeile 4. Übertragung der Bemessungsgrundlagen in die Einkommensteuererklärung: Die sich aus Formular E 1a bzw E 11 ergebenden Bemessungsgrundlagen sind in die Einkommensteuererklärung zu übernehmen, wie folgt: Formular E 1 Laufender Gewinn/-anteil Pkt EU lit a, MU lit b zb ,- / ,- Grundstücksgewinn idr = Sondersteuersatz 25 % Kz zb ,- / ,- Grundstücksgewinn ausnahmsweise bei Regelbesteuerung Kz anzurechnende Immo-ESt Kz zb ,- / ,- COPYRIGHT BY
7 25 Abbildung des vorstehenden Beispiels für einen Einzelunternehmer in Formular E 1a und E 1 Beilage E 1a: Ergebnis/-anteil inklusive buchmäßiger Grundstücksgewinn Beispiel , , , , ,Laufender steuerlicher Gewinn nach Ausscheiden des Grundstücksgewinns ,- Einkommensteuererklärung E 1: , , , ,-
GFB bis 2012 GFB 2013 bis 2016
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