Marksuhler Nachrichten

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1 Marksuhler Nachrichten Gemeinsames Amtsblatt der Gemeinden Marksuhl, Wolfsburg-Unkeroda und Ettenhausen an der Suhl 26. Jahrgang Donnerstag, 24. März 2016 Nummer 03 Amtlicher Teil Sitzung des Gemeinderats am Anwesende Gemeinderatsmitglieder: Bernd Barth, Dr. Günter Beyersdorfer, Tobias Franke, Heiko Ißleib, Hans Jürgen Kreipe, Florian Krey, Frank Michalowski, Irene Philipp, Uwe Rodeck, Tim Rommert, Dieter Scheuch, Erich Simon, Uwe Simon, Rolf Trostmann, Martin Trostmann Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2016 Ein erster Entwurf des Haushalts 2016 lag dem Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am vor. Von der Gemeindeverwaltung wurden noch Anregungen des Gemeinderats und der Ortsteilräte eingearbeitet, so dass die Haushaltsansätze im zur Beschlussfassung vorliegenden Plan im Verwaltungshaushalt mit ,00 und im Vermögenshaushalt mit ,00 abschließen. Die Gemeinde Marksuhl erhält aus dem Kommunalen Finanzausgleich im Jahr 2016 erneut keine Schlüsselzuweisungen. Sie muss hingegen im Jahr 2016 die bereits für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzte Finanzausgleichsumlage nach 29 ThürFAG in Höhe von an das Land zahlen. Der Marksuhler Verwaltungshaushalt wird nur noch aus den eigenen Steuern und Einnahmen finanziert. Nachfolgend informieren wir über die wesentlichsten Ausgabepositionen des Vermögenshaushalts, die in 2016 geplanten Investitionen: In Marksuhl sieht der Haushalt zur Fortsetzung der Kanalbaumaßnahmen 600 T vor. Geplant ist für 2016 die Erneuerung des Kanals in der Vachaer Straße von der Einmündung Mühlgraben bis zur Suhlbrücke. Für die Anschaffung eines Rührwerkantriebs für die Kläranlage sind 13 T geplant. Im Bereich der Wasserversorgung sind im Jahr 2016 keine neuen Maßnahmen geplant. Baumaßnahmen, die im Jahr 2015 begonnen und noch nicht fertiggestellt wurden, werden über Haushaltsausgabereste aus 2015 weiter bewirtschaftet. Im Bereich der Straßenbeleuchtung sind in Marksuhl Ausgaben von 15 T für eine Gemeinschaftsmaßnahme mit der Thüringer Energie geplant. Mit Förderung soll die Baumaßnahme zur Wärmedämmung an den Außenwänden des Gebäudes der Kegelbahn umgesetzt werden. Hierfür sind Ausgaben von 40 T bei einem Zuschuss von 10 T geplant. Für den Erwerb von Grundstücken wurden 75 T im Haushalt 2016 eingeplant. Auf dem Grundstück des ehemaligen Raiffeisen-Baumarktes in der Bahnhofstraße in Marksuhl sind Abbruch- und Revitalisierungsmaßnahmen vorgesehen, wenn sie gefördert werden. Der Plan sieht hierfür Ausgaben in Höhe von 30 T bei einer Fördersumme von 18 T vor. Weiterhin wurden 14 T für den Kanalanschluss dieses Grundstücks in den Haushaltsplan eingestellt. Der Kanalanschluss des Vereinshauses der Kleintierzüchter in Marksuhl steht ebenfalls im Plan mit Ausgaben von 5 T. Für die Beschaffung von Bänken für die Parkanlage am Wohngebiet Bohngartenfeld in Marksuhl in Nachbarschaft des Wohn- und Pflegezentrums wurden geplant. Um in den Breitbandausbau zur Verbesserung der Telekom- Infrastruktur und damit verbunden der Internet-Versorgung in Burkhardtroda optimal gefördert zu bekommen, wurde im Jahr 2015 eine Zweckvereinbarung mit den Gemeinden Ettenhausen a.d. Suhl und Moorgrund abgeschlossen. Bei Ausgaben von ca. 65 T für den Breitbandausbau und einer geplanten Förderung von ca. 49 sichert der Haushalt die Finanzierung der Deckungslücke in Höhe von ca. 16 T ab. In Eckardtshausen steht die Baumaßnahme des landwirtschaftlichen Weges Auf dem Sande sowie des Ortsverbindungsweges nach Förtha vorbehaltlich der beantragten Förderung von 72 T mit Ausgaben von insgesamt 120 T im Plan. Für Sanierungsarbeiten am Sportlerheim in Eckardtshausen sind 4 T vorgesehen.. In Förtha ist der Ersatzneubau des schadhaften Verbindungsbaus an der Kindertagesstätte erforderlich. Hierfür sieht der Haushalt 2016 Ausgaben von 110 T vor. Im Bereich der Kindertagesstätten der Gemeinde sind für die Anschaffung von beweglichem Vermögen Ausgaben von insgesamt 7 T vorgesehen. Für den Kindergarten Marksuhl sollen ein Sonnensegel sowie ein Notebook gekauft werden. Für den Kindergarten in Förtha ist die Anschaffung einer Wickelkommode und eines Kühlschranks geplant. Im Kindergarten Eckardtshausen wird ein Geschirrspüler benötigt. Am Kindergarten Marksuhl ist zudem der Bau eines Zugangs als Rampe geplant, der mit 2 T im Haushalt steht. Für die Anschaffung von Spielgeräten für die Spielplätze der Gemeinde sind 2 T vorgesehen. Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2016 wurden einstimmig beschlossen. Der Satzungstext wird auf den Seiten 2 und 3 dieses Amtsblattes bekannt gemacht.

2 Finanzplan 2016 Entsprechend 24 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung soll über den Finanzplan als Anlage des Haushaltsplanes gesondert beschlossen werden. Der Finanzplan ist dem Haushaltsplan auf den Seiten 223 bis 228 als Anlage beigefügt. Er besteht aus einer Übersicht über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts sowie des Vermögenshaushalts. Dem Finanzplan liegt das Investitionsprogramm mit den im Planungszeitraum vorgesehenen Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen für die Jahre 2015 bis 2019 zu Grunde. Der Finanzplan ist in seinen Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Vom Gemeinderat wurde der vorliegende Finanzplan für das Haushaltsjahr 2016 einstimmig beschlossen. Verwendung des Gemeindewappens Gemäß 7 Abs. 2 ThürKO dürfen Dritte das Wappen der Gemeinde nur mit deren Genehmigung verwenden. Der Gemeinderat hat bereits mehrfach die Genehmigung zur Führung des Wappens der Gemeinde Marksuhl in Verbindung mit Firmenzeichen erteilt. Die Entscheidung über die Genehmigung ist eine Ermessensentscheidung. Bei der Ermessensausübung sind zum einen der örtliche Bezug des Antragstellers und zum anderen das Interesse der Gemeinde zu berücksichtigen, eine missbräuchliche oder inflationäre Verwendung des Wappens zu vermeiden. Die Gemeinde Friedrichswerth hat die Genehmigung der Verwendung des Gemeindewappens für Schilder an den Ortsein- und ausgängen anlässlich der 25-jährigen Partnerschaft der Gemeinden Felda, Förtha und Friedrichswerth beantragt. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss, der Gemeinde Friedrichswerth die Verwendung des Gemeindewappens von Marksuhl für Schilder an den Ortsein- und ausgängen zu genehmigen und damit auf die 25-jährige Partnerschaft der Gemeinden Felda, Förtha und Friedrichswerth aufmerksam zu machen. Nächste Sitzung des Gemeinderats: Am Donnerstag, den findet die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates Marksuhl um Uhr im Versammlungsraum der Gemeindeverwaltung Marksuhl, Bahnhofstraße 1, in Marksuhl statt. Gemäß 14 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Marksuhl wird zu Beginn der öffentlichen Sitzung die Fragestunde für Einwohner durchgeführt. Zu dieser Fragestunde soll der Gemeinderat anwesend sein. Der Eintritt in die Tagesordnung ist für Uhr vorgesehen. Tagesordnung: 1. Wahl eines Gemeinderatsvorsitzenden sowie Wahl eines Stellvertreters für den Gemeinderatsvorsitzenden 2. Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und der Gewerbesteuer in der Gemeinde Marksuhl - Hebesatzsatzung 3. Teileinziehung eines Wirtschaftsweges 4. Information und Verschiedenes Trostmann Bürgermeister Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinde Marksuhl Die am vom Gemeinderat Marksuhl beschlossene Haushaltssatzung 2016 der Gemeinde Marksuhl wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom angezeigt. Die sofortige Bekanntmachung der Haushaltssatzung wurde von der Kommunalaufsicht mit Schreiben vom zugelassen. HAUSHALTSSATZUNG der Gemeinde Marksuhl für das Haushaltsjahr 2016 vom Entsprechend 57 der Thüringer Kommunalordnung ThürKO- vom 16. August 1993 in der Fassung der Bekanntmachung vom , zuletzt geändert durch Gesetz vom , hat der Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen. 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt: er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden im Vermögenshaushalt nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für Land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 271 v.h. b) für die Grundstücke (B) 389 v.h. 2. Gewerbesteuer 380 v.h. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,00 festgesetzt. 6 Es gilt der am beschlossene Stellenplan. Der Bürgermeister ist berechtigt, haushaltsrechtliche Maßnahmen zu treffen, die sich aus der Anpassung an das Besoldungsrecht, an andere gesetzliche Bestimmungen oder an das Tarifrecht zwingend ergeben. 7 Über- und außerplanmäßige Ausgaben gemäß 58 ThürKO dürfen nur mit Zustimmung des Gemeinderates geleistet werden, soweit sie nach Umfang und Bedeutung erheblich sind: 2

3 Die Erheblichkeitsgrenze im Verwaltungshaushalt wird auf 4.000,00 und im Vermögenshaushalt auf 6.500,00 festgesetzt. 8 Die Haushaltssatzung tritt am in Kraft. Marksuhl, Siegel - gez. Trostmann, Bürgermeister Auslegungshinweis: Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2016 der Gemeinde Marksuhl liegen zur Einsichtnahme in der Zeit vom bis während der Dienstzeiten in der Finanzverwaltung der Gemeindeverwaltung Marksuhl, Bahnhofstraße 1, Marksuhl, öffentlich aus und werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach 80 Absatz 3Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten ( 57 Absatz 3 Satz 3 ThürKO). Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften Aufgrund von 21 Abs. 4 der Thüringer Kommunalordnung wird in Bezug auf den Erlass dieser Satzung auf folgendes hingewiesen: Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Die Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. Marksuhl, Trostmann Bürgermeister Amtlicher Teil der Gemeinde Ettenhausen a.d. Suhl Nächste Sitzung des Gemeinderats Der Termin für die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderats Ettenhausen a.d. Suhl wird durch Aushang bekannt gegeben. Lämmerhirt, Bürgermeisterin Sitzung des Gemeinderates am Der Gemeinderat Ettenhausen a.d. Suhl hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Berufung eines Wahlleiters und eines stellvertretenden Wahlleiters Die Kommunalaufsicht im Landratsamt Wartburgkreis hat mit Bescheid vom den Termin für die Wahl eines ehrenamtlichen Bürgermeisters / einer ehrenamtlichen Bürgermeisterin der Gemeinde Ettenhausen a.d Suhl auf Sonntag, 05. Juni 2016 festgesetzt. Eine gegebenenfalls erforderliche Stichwahl findet am 19. Juni 2016 statt. Nach 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz beruft der Gemeinderat den Bürgermeister, einen der Beigeordneten oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde zum Wahlleiter und eine weitere Person zur Stellvertretung des Wahlleiters. Bewerber, Beauftragte für Wahlvorstände und deren Stellvertreter sowie Leiter einer Aufstellungsversammlung für die Gemeindewahl oder eine der gleichzeitig stattfindenden Gemeindewahlen können nicht Wahlleiter oder Stellvertreter des Wahlleiters sein. Es wurde vorgeschlagen, Frau Susanne Gutsche aus Marksuhl zur Wahlleiterin und Frau Simone Baumbach aus Ettenhausen a.d. Suhl zur stellvertretenden Wahlleiterin zu bestellen. Diesem Beschlussvorschlag folgte der Gemeinderat einstimmig. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Ettenhausen a.d. Suhl 1. In der Gemeinde Ettenhausen a.d. Suhl wird am 5. Juni 2016 ein ehrenamtlicher Bürgermeister gewählt. Zum ehrenamtlichen Bürgermeister ist jeder Wahlberechtigte im Sinne der 1 und 2 ThürKWG wählbar, der am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Monaten seinen Aufenthalt in der Gemeinde hat; der Aufenthalt in der Gemeinde wird vermutet, wenn die Person in der Gemeinde gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maßgebend. Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche. Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik Deutschland: Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik, Republik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Slowenien, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland sowie Republik Zypern. Zum Bürgermeister kann außerdem nicht gewählt werden, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die 3

4 freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt. Darüber hinaus ist zum Bürgermeister nicht wählbar, wer im Übrigen die persönliche Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht besitzt. Jeder Bewerber für das Amt des Bürgermeisters hat für die Zulassung zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde eine schriftliche Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat; er muss ferner erklären, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt ( 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG). 1.1 Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, Wählergruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert. Jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber kann nur einen Wahlvorschlag einreichen, der nur einen Bewerber enthalten darf und dem eine Erklärung des Bewerbers nach 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist. Der Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen, sofern er Bewerber im Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe ist. Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen. Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig. In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde abberufen und durch andere ersetzt werden. 1.2 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach dem Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung enthalten: a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wähler gruppe, b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift des Bewerbers, c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters, d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift. Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe sind als Anlage beizufügen: a) Die Erklärungen des Bewerbers nach dem Muster der Anlage 6a zur ThürKWO, dass er seiner Aufnahme als Bewerber in den Wahlvorschlag zustimmt, nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt ist, ob er mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte einverstanden ist sowie dass ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt, b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach 15 Abs. 3 Satz 1 ThürKWG über die nach 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung, c) Versicherungen an Eides statt des Versammlungsleiters und zwei weiterer Teilnehmer der Versammlung nach 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG. 1.3 Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem Muster der Anlagen 7 und 7a zur ThürKWO den Nachnamen des Bewerbers als Kennwort, den Vornamen, das Geburtsdatum, den Beruf und die Anschrift des Bewerbers sowie unter Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und der Anschrift die Unterschriften von mindestens fünfmal so viel Wahlberechtigten tragen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 30 Unterschriften). Bewirbt sich der bisherige Bürgermeister als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriften erforderlich. Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers ist als Anlage beizufügen: Die Erklärung des Bewerbers nach Anlage 6a zur ThürKWO, dass er für dieselbe Wahl nicht in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt ist, ob er mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte einverstanden ist sowie dass ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt. 2. Der von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellte Bewerber muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. 4

5 Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Der Bewerber kann auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt worden sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden. Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewerbers, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde an Eides statt zu versichern, dass die Wahl in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war und den Bewerbern Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des 156 des Strafgesetzbuches. 3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises Wartburgkreis oder im Gemeinderat der Gemeinde Ettenhausen a.d. Suhl vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal so viel Wahlberechtigten unterstützt werden wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 24 Unterschriften). 3.1 Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag oder Gemeinderat vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften von viermal so viel Wahlberechtigten wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Gemeinderat oder im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises, in dem die Gemeinde liegt, oder im Gemeinderat vertreten ist. 3.2 Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags ( 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war. 3.3 Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahlvorschlags in eine vom Wahlleiter bei der erfüllenden Gemeinde Marksuhl, Bahnhofstraße 1, Marksuhl 5 bis zum 2. Mai 2016, Uhr, ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird vom Wahlleiter der Gemeinde mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags - während der üblichen Dienstzeiten der erfüllenden Gemeinde Marksuhl, Bahnhofstraße 1, Marksuhl montags bis freitags von 8.00 bis Uhr, montags, mittwochs und donnerstags von bis Uhr und dienstags von bis Uhr im Hauptamt, Zimmer 1.4 ausgelegt. An den gesetzlichen Feiertagen (Karfreitag) und (Ostermontag) ist die Gemeindeverwaltung Marksuhl geschlossen. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum bei der erfüllenden Gemeinde aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen. Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unterschriften können nicht zurückgenommen werden. 3.4 Trägt der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht die erforderliche Zahl an Unterschriften, so wird dieser Wahlvorschlag ebenfalls vom Wahlleiter der Gemeinde mit einer Liste zur Leistung der noch erforderlichen Unterschriften (Anlage 7a zur ThürKWO) verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlages ausgelegt. Die Ausführungen unter 3.3 gelten entsprechend. 4. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 22. April 2016 bis Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter der Gemeinde Ettenhausen a.d. Suhl, Gemeindeverwaltung Marksuhl, Hauptamt Zimmer 1.4, Bahnhofstraße 1, Marksuhl einzureichen. Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 22. April 2016 bis Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlags oder durch schriftliche Erklärung des Einzelbewerbers zurückgenommen werden. 5. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht, so wird die Wahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt.

6 6 6. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter der Gemeinde unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten oder die Einzelbewerber aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens am 2. Mai 2016 bis Uhr behoben sein. Am 3. Mai 2016 tritt der Wahlausschuss der Gemeinde zusammen und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind. Stirbt ein Bewerber oder verliert er die Wählbarkeit nach der Zulassung des Wahlvorschlages, aber vor der Wahl, so findet die Wahl nicht statt. 7. Die im Thüringer Kommunalwahlgesetz oder in der Thüringer Kommunalwahlordnung vorgesehenen Fristen und Termine verlängern oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der Frist oder ein Termin auf einen Sonnabend, einen Sonntag, einen gesetzlichen oder staatlich geschützten Feiertag fällt; eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ausgeschlossen ( 37 Abs. 2 ThürKWG). 8. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. Ettenhausen a.d. Suhl, Gutsche Wahlleiterin Amtlicher Teil der Gemeinde Wolfsburg-Unkeroda Sitzung des Gemeinderates am Der Gemeinderat Wolfsburg-Unkeroda hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Berufung eines Wahlleiters und eines stellvertretenden Wahlleiters Die Kommunalaufsicht im Landratsamt Wartburgkreis hat mit Bescheid vom den Termin für die Wahl eines ehrenamtlichen Bürgermeisters / einer ehrenamtlichen Bürgermeisterin der Gemeinde Wolfsburg-Unkeroda auf Sonntag, 05. Juni 2016 festgesetzt. Eine gegebenenfalls erforderliche Stichwahl findet am 19. Juni 2016 statt. Nach 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz beruft der Gemeinderat den Bürgermeister, einen der Beigeordneten oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde zum Wahlleiter und eine weitere Person zur Stellvertretung des Wahlleiters. Bewerber, Beauftragte für Wahlvorstände und deren Stellvertreter sowie Leiter einer Aufstellungsversammlung für die Gemeindewahl oder eine der gleichzeitig stattfindenden Gemeindewahlen können nicht Wahlleiter oder Stellvertreter des Wahlleiters sein. Es wurde vorgeschlagen, Frau Karin Theuvsen zur Wahlleiterin und Frau Simone Silchmüller zur stellvertretenden Wahlleiterin zu bestellen. Diesem Beschlussvorschlag folgte der Gemeinderat einstimmig. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Wolfsburg-Unkeroda 1. In der Gemeinde Wolfsburg-Unkeroda wird am 5. Juni 2016 ein ehrenamtlicher Bürgermeister gewählt. Zum ehrenamtlichen Bürgermeister ist jeder Wahlberechtigte im Sinne der 1 und 2 ThürKWG wählbar, der am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Monaten seinen Aufenthalt in der Gemeinde hat; der Aufenthalt in der Gemeinde wird vermutet, wenn die Person in der Gemeinde gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maßgebend. Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche. Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik Deutschland: Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik, Republik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Slowenien, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland sowie Republik Zypern. Zum Bürgermeister kann außerdem nicht gewählt werden, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt. Darüber hinaus ist zum Bürgermeister nicht wählbar, wer im Übrigen die persönliche Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht besitzt. Jeder Bewerber für das Amt des Bürgermeisters hat für die Zulassung zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde eine schriftliche Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat; er muss ferner erklären, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt ( 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG). 1.1 Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, Wählergruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert. Jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber kann nur einen Wahlvorschlag einreichen, der nur einen Bewerber enthalten darf und dem eine Erklärung des Bewerbers nach 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist.

7 Der Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen, sofern er Bewerber im Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe ist. Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen. Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig. In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde abberufen und durch andere ersetzt werden. 1.2 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach dem Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung enthalten: a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe, b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift des Bewerbers, c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters, d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift. Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe sind als Anlage beizufügen: a) Die Erklärungen des Bewerbers nach dem Muster der Anlage 6a zur ThürKWO, dass er seiner Aufnahme als Bewerber in den Wahlvorschlag zustimmt, nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt ist, ob er mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte einverstanden ist sowie dass ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt, b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach 15 Abs. 3 Satz 1 ThürKWG über die nach 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung, c) Versicherungen an Eides statt des Versammlungsleiters und zwei weiterer Teilnehmer der Versammlung nach 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG. 1.3 Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem Muster der Anlagen 7 und 7a zur ThürKWO den Nachnamen des Bewerbers als Kennwort, den Vornamen, das Geburtsdatum, den Beruf und die Anschrift des Bewerbers sowie unter Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und der Anschrift die Unterschriften von mindestens fünfmal so viel Wahlberechtigten tragen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 40 Unterschriften). Bewirbt sich der bisherige Bürgermeister als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriften erforderlich. Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers ist als Anlage beizufügen: Die Erklärung des Bewerbers nach Anlage 6a zur ThürKWO, dass er für dieselbe Wahl nicht in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt ist, ob er mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte einverstanden ist sowie dass ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt. 2. Der von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellte Bewerber muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Der Bewerber kann auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt worden sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden. Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewerbers, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde an Eides statt zu versichern, dass die Wahl in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war und den Bewerbern Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des 156 des Strafgesetzbuches. 3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises Wartburgkreis oder im Gemeinderat der Gemeinde Wolfsburg-Unkeroda vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal so viel 7

8 Wahlberechtigten unterstützt werden wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 32 Unterschriften). 3.1 Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag oder Gemeinderat vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften von viermal so viel Wahlberechtigten wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Gemeinderat oder im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises, in dem die Gemeinde liegt, oder im Gemeinderat vertreten ist. 3.2 Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags ( 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war. 3.3 Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahlvorschlags in eine vom Wahlleiter bei der erfüllenden Gemeinde Marksuhl, Bahnhofstraße 1, Marksuhl bis zum 2. Mai 2016, Uhr, ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird vom Wahlleiter der Gemeinde mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags - während der üblichen Dienstzeiten der erfüllenden Gemeinde Marksuhl, Bahnhofstraße 1, Marksuhl montags bis freitags von 8.00 bis Uhr, montags, mittwochs und donnerstags von bis Uhr und dienstags von bis Uhr im Hauptamt, Zimmer 1.4 und zusätzlich - im Fremdenverkehrsamt Wolfsburg-Unkeroda, In der Struth 2, Wolfsburg-Unkeroda dienstags bis Uhr ausgelegt. An den gesetzlichen Feiertagen (Karfreitag) und (Ostermontag) sind die Gemeindeverwaltung Marksuhl sowie das Fremdenverkehrsamt Wolfsburg- Unkeroda geschlossen. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum bei der erfüllenden Gemeinde aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im 8 Eintragungsraum für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen. Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unterschriften können nicht zurückgenommen werden. 3.4 Trägt der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht die erforderliche Zahl an Unterschriften, so wird dieser Wahlvorschlag ebenfalls vom Wahlleiter der Gemeinde mit einer Liste zur Leistung der noch erforderlichen Unterschriften (Anlage 7a zur ThürKWO) verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlages ausgelegt. Die Ausführungen unter 3.3 gelten entsprechend. 4. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 22. April 2016 bis Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter der Gemeinde Wolfsburg- Unkeroda, Gemeindeverwaltung Marksuhl, Hauptamt Zimmer 1.4, Bahnhofstraße 1, Marksuhl einzureichen. Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 22. April 2016 bis Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlags oder durch schriftliche Erklärung des Einzelbewerbers zurückgenommen werden. 5. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht, so wird die Wahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt. 6. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter der Gemeinde unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten oder die Einzelbewerber aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens am 2. Mai 2016 bis Uhr behoben sein. Am 3. Mai 2016 tritt der Wahlausschuss der Gemeinde zusammen und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind. Stirbt ein Bewerber oder verliert er die Wählbarkeit nach der Zulassung des Wahlvorschlages, aber vor der Wahl, so findet die Wahl nicht statt. 7. Die im Thüringer Kommunalwahlgesetz oder in der Thüringer Kommunalwahlordnung vorgesehenen Fristen und Termine verlängern oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der Frist oder ein Termin auf einen Sonnabend, einen Sonntag, einen gesetzlichen oder staatlich geschützten Feiertag fällt; eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ausgeschlossen ( 37 Abs. 2 ThürKWG). 8. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. Wolfsburg-Unkeroda, Theuvsen, Wahlleiterin

9 Bekanntmachung von Satzungen Die am vom Gemeinderat Wolfsburg-Unkeroda beschlossene Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehr Wolfsburg-Unkeroda wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom angezeigt. Die sofortige Bekanntmachung der Satzung wurde von der Kommunalaufsicht mit Schreiben vom zugelassen. Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehr Wolfsburg-Unkeroda Aufgrund des 19 Abs. 1 Satz 1 i.v.m. 2 Abs. 1 und 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, 83), und des 2 der Thüringer Feuerwehr- Entschädigungsverordnung (ThürFwEntschVO) vom 21. Dezember 1993 (GVBl Seite 33), zuletzt geändert durch die Thüringer Verordnung zur Umstellung von Geldbeträgen von Deutsche Mark in Euro in Rechtsverordnungen aus dem Bereich des Innenministeriums vom 11. Dezember 2001 (GVBl. 2002, S. 92), hat der Gemeinderat der Gemeinde Wolfsburg-Unkeroda am nachstehende Satzung beschlossen: 1 Grundsatz Die Aufwandsentschädigung wird nur gewährt, wenn die Tätigkeit ehrenamtlich ausgeführt wird. 2 Höhe der Aufwandsentschädigung (1) Der Ortsbrandmeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 Euro. (2) Der stellvertretende Ortsbrandmeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 Euro (3) Die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt für den - Jugendfeuerwehrwart 35,00 Euro - Gerätewart 20,00 Euro 3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehr-angehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wolfsburg-Unkeroda, vom außer Kraft. Wolfsburg-Unkeroda, Wagner Bürgermeisterin Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften Aufgrund von 21 Abs. 4 der Thüringer Kommunalordnung wird in Bezug auf den Erlass dieser Satzung auf folgendes hingewiesen: Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Die Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. Marksuhl, Wagner, Bürgermeisterin Weitere Bekanntmachungen Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Eckardtshausen/Unkeroda Die Jagdgenossenschaft Eckardtshausen/Unkeroda lädt zur Jagdgenossenschaftsversammlung ein. Zu der nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Eckardtshausen/Unkeroda, die am , um Uhr in Eckardtshausen, in den Räumen des Schützenvereins, Am Lindenplatz, stattfindet, sind hiermit alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Eckardtshausen/Unkeroda gehören, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Bericht des Jagdvorstehers 3. Kassenbericht 4. Beschlussfassung über die Verwendung und Verteilung des Reinertrages des auslaufenden Jagdjahres 2015/2016 gemäß 6 Absatz 2 der Satzung 5. Entlastung des Jagdvorstandes 6. Information und Verschiedenes / Diskussion. Anmerkung: Beim Einlass sind das Eigentum und die Flächengröße nachzuweisen. Im Fall einer Vertretung ist eine Vertretungsvollmacht vorzulegen. Eckardtshausen, den Arnold, Jagdvorsteher

10 10 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Burkhardtroda Zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Burkhardtroda am Mittwoch, 06. April 2016 um Uhr in Burkhardtroda, Dorfgemeinschaftshaus, Gasse 16 sind alle Jagdgenossen recht herzlich eingeladen. Die Jagdgenossen sollen einen geeigneten Nachweis über die in ihrem Eigentum stehende Gesamtgrundstücksfläche innerhalb der Gemarkung Burkhardtroda erbringen können. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Neuwahl des Jagdvorstandes 3. Auflösung der Jagdgenossenschaft Burkhardtroda und Angliederung an eine Jagdgenossenschaft im Gebiet der Gemeinde Marksuhl 4. Nutzung der Jagd und Art der Verpachtung 5. Verpachtung der Jagd 6. Information und Verschiedenes Trostmann Bürgermeister als Geschäftsführer gemäß 9 Abs. 2 Bundesjagdgesetz Versammlung der Jagdgenossenschaft Ettenhausen a.d. Suhl Zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Ettenhausen/Suhl am Freitag, 08. April 2016, um Uhr im Versammlungsraum der Feuerwehr sind hiermit alle Jagdgenossen (Eigentümer von bejagdbarem Grund und Boden) herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Bericht zum Geschäftsjahr Entlastung des Vorstandes, Beschluss 4. Diskussion 5. Beschluss über Verwendung des Reinertrags 6. Beschlüsse zur Wahl des Vorsitzenden sowie der Vorstandsmitglieder der Jagdgenossenschaft 7. Information und Sonstiges Lämmerhirt, Jagdvorstand Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Förtha Zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Förtha am Samstag, den , um Uhr, im Landgasthaus Am Elteschlösschen sind alle Jagdgenossen recht herzlich eingeladen. Die Jagdgenossen sollen einen geeigneten Nachweis über die in ihrem Eigentum stehende Grundstücksfläche innerhalb der Gemarkung Förtha erbringen können. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Neuwahl des Jagdvorstandes 3. Information und Verschiedenes Nichtamtlicher Teil Wohnungsangebot Die Gemeinde Marksuhl vermietet ab in Marksuhl im Wohn- und Pflegezentrum, Ettenhäuser Weg 2, folgende altersgerechte, barrierefreie Wohnung: 2-Raum-Wohnung im Sockelgeschoss ca. 55,75 m², mit Terrasse Rückfragen bitte an: pro domo Hausverwaltungsgesellschaft mbh, Karolinenstr. 8 in Eisenach, Herrn Gruska, Tel / sowie an die Gemeindeverwaltung in Marksuhl, BM Trostmann oder Frau Gebhardt, Tel / Brauchtums- und Lagerfeuer, Beseitigung von pflanzlichen Abfällen In Thüringen konnten bisher die Landkreise und kreisfreien Städte durch Allgemeinverfügung Zeiträume festlegen, in denen Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden durfte. In Folge der Änderung der Thüringer Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen dürfen die Landkreise die Verbrennung von Baum- und Strauchschnitt seit dem nicht mehr erlauben. Informationen zur gesetzeskonformen Entsorgung von Pflanzenabfällen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz unter dem Link ng/pflanzlich. Privatpersonen und Vereine zeigen der Gemeindeverwaltung derzeit vermehrt Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer, Maifeuer) sowie Lagerfeuer an und bitten um Genehmigung. Die Gemeindeverwaltung Marksuhl kann als Ordnungsbehörde Lager- und Brauchtumsfeuer nicht genehmigen, da hierzu keine rechtliche Grundlage besteht. Ein Lager- oder Brauchtumsfeuer ist zulässig, wenn sich die Feuerstelle gemäß 12 Thüringer Waldgesetz mindestens 100m vom Wald entfernt befindet und Dritte nicht belästigt oder gefährdet werden. Abfälle, lackierte oder beschichtete Hölzer oder schadstoffhaltige Materialien dürfen nicht verbrannt werden. Feuer sollte dauernd durch eine volljährige Person beaufsichtigt werden. Die Anzeige eines Lager- oder Brauchtumsfeuers kann die Alarmierung der Feuerwehr oder der Polizei durch Dritte nicht verhindern und befreit den Veranstalter nicht von der Verantwortung. Trostmann Bürgermeister Baumbach, Jagdvorstand

11 11 Beratungsmobil der Thüringer Energie Das Beratungsmobil der Thüringer Energie steht am Dienstag, den 29. März 2016 in der Zeit von bis Uhr auf dem Parkplatz am Feuerwehrgerätehaus Marksuhl, Bahnhofstr. 7. Die Energieexperten beraten zu Strom- und Erdgasprodukten und beantworten Fragen rund um das Thema Energie. Veranstaltungen 2016 in Eckardtshausen Kirmesantanz Frühjahrsputz durch die Vereine Teichfest an den Grünfelder Teichen Veranstaltung durch den Kirmesverein Wettschießen Veranstaltung des Schützenvereins Kirmes Friedensfeuer auf dem Milmesberg 12./ Milmesbergschau für Rassekaninchen und -geflügel im Dez Seniorenweihnachtsfeier im Kulturhaus Glühweinabend mit der Trachtengruppe Scheuch Ortsteilbürgermeister Seniorenarbeit in Marksuhl Herzliche Einladung zu den nächsten Terminen: Gemeinsames Volksliedersingen in der Begegnungsstätte im Wohn- und Pflegezentrum Marksuhl, Ettenhäuser Weg 4, am Mittwoch, den , sowie am Mittwoch, den 20. April 2016, Herzliche Einladung zu Kaffee und Kuchen am Mittwoch, den 13. April 2016, um Uhr in der Begegnungsstätte im Wohn- und Pflegezentrum Marksuhl, Ettenhäuser Weg 4. Gemeindebibliothek Freiwilliges Soziales Jahr in der Bibliothek Marksuhl Von 2005 bis 2010 wurde in der Bibliothek in Marksuhl eine Stelle für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) angeboten. In diesem Jahr wird es dieses Angebot wieder geben! Für den Zeitraum vom 1. September 2016 bis 31. August 2017 können sich interessierte Jugendliche zwischen 18 und 27 Jahren bei der Diakonie Mitteldeutschland FSJ Thüringen in Halle (Saale) für ein Freiwilliges Soziales Jahr bewerben. In diesem Jahr lernt der/die Freiwillige alle Bereiche der Bibliotheksarbeit kennen. Einen breiten Raum nimmt die Arbeit in der Ausleihe ein, daher sollten Interessierte Freude am Umgang mit Menschen, insbesondere auch mit Kindern, mitbringen. Zu den vielfältigen weiteren Aufgaben zählt die Datenerfassung und Einarbeitung neuer Medien, die Mitwirkung bei Veranstaltungen sowie bei der Öffentlichkeitsarbeit. Interessierte können sich für das am 01. September 2016 beginnende FSJ bewerben. Nähere Informationen dazu gibt es in der Bibliothek oder direkt bei der Diakonie Mitteldeutschland FSJ Thüringen Merseburger Straße 44, Halle (Saale) Tel / oder im Internet unter: um Uhr! Herzliche Einladung an alle!!!

12 Vereinsnachrichten Landfrauenverein Förtha 12 Freiwillige Feuerwehr Wolfsburg-Unkeroda Einladung zum Unsere nächsten Veranstaltungstermine: Mo Mo Uhr Vortrag: Wir leben das Leben vorwärts, aber verstehen können wir es rückwärts. Biographiearbeit Referentin: Birgit Neubert; Cafe Möller in W.-Unkeroda Uhr Die Landfrauen Förtha laden ein zum ersten Stadt-Land-Frauen-Treff im ASB Aktivtreff in Eisenach, Nordplatz 1a; Thema: Gemüseschnitzen mit A. Rutenberg Die Freiwillige Feuerwehr Wolfsburg-Unkeroda lädt auch in diesem Jahr zum traditionellen Osterfeuer recht herzlich ein. Datum: 24. März 2016 Ort: Wolfsburg-Unkeroda, Am Teich Uhrzeit: Uhr Auf Ihr Kommen freuen sich die Kameradinnen und Kameraden der FFw von Wolfsburg-Unkeroda und hoffen darauf, mit Ihnen angenehme Stunden am knisternden Feuer verbringen zu können. Speisen und Getränke stehen in ausreichendem Maße zur Verfügung. FFW Wolfsburg-Unkeroda Angelverein Förtha Im Teichental e. V. Friseursalon Schäfer Wir wünschen unseren Kunden ein frohes Osterfest und danken für Ihr Vertrauen. Vielen Dank für die lieben Glückwünsche und Geschenke zu meinem 80. Geburtstag. Besonderer Dank gilt meiner Familie, den Verwandten und Nachbarn, der Gemeinde Marksuhl, dem Ortsteilbürgermeister Dieter Scheuch sowie der Pastorin Frau Sander. Else Hasert Eckardtshausen, im Februar 2016 Hiermit möchte ich mich auf diesem Wege bei allen bedanken, die an meinen 85. Geburtstag dachten. Dies gilt besonders meiner Familie, allen Verwandten und Bekannten, den Zuchtfreunden von Burkhardtroda sowie dem Ortsbürgermeister. Weiterhin danke ich der Gemeinde Marksuhl und der Gaststätte Kröcher für die hervorragende Bewirtung. Josef Harsche Burkhardtroda, im Februar 2016

13 13 Wohnung in Marksuhl zu vermieten Erdgeschoß 46 m²: 2 Zimmer, Küche, Bad, Abstellraum, ab sofort zu vermieten; Marksuhl, Markt 4 Telefon Suche Mathe-Nachhilfe 11./12. Klasse bis Abitur. Tel / Es ist geschafft! Die Umbau- und Renovierungsarbeiten sind fast abgeschlossen! Mobiler Musikunterricht für Gitarre, E-Gitarre & E-Bass, individuell für Kinder & Erwachsene! Termine nach Absprache Tel / Johannes Schulz Am Samstag, den , laden wir Sie ab 10 Uhr recht herzlich zur Eröffnung ein. Gerne beraten und informieren wir Sie vor Ort zu unseren Angeboten. Lassen Sie sich überraschen! Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Ihr Team der Physiotherapie Am Riete Marcus Rost & Daniela Sinn Marksuhl, Bahnhofstr. 14a Terminvereinbarungen ab sofort möglich unter: Tel / Brunhilde Schmidt gest Herzlichen Dank sagen wir allen, die mit uns Abschied genommen haben, sich in stiller Trauer mit uns verbunden fühlten und ihre Anteilnahme auf vielfältige Weise zum Ausdruck brachten. Besonderen Dank den Klassenkameraden und den Nachbarn. In stiller Trauer MartinaWeske und Angehörige

14 Kirchliche Nachrichten Kirchliche Nachrichten der Ev.-Luth. Kirchgemeinden des Pfarramtbereiches Marksuhl-Eckardtshausen Ev. Pfarramt Marksuhl-Eckardtshausen, Pastorin Jutta Sander, Pfarrgasse 4, Marksuhl, Tel , Montag: Ruhetag Marksuhl: Vorkonfirmandenunterricht (Klasse 7) für den gesamten Pfarramtsbereich: Mittwoch, und , Uhr Konfirmandenunterricht (Klasse 8) für den gesamten Pfarramtsbereich: Dienstag, , Uhr Konfirmandengespräch mit den Kirchenältesten; Dienstag, , Uhr Gemeindenachmittag: Donnerstag, , Uhr Sitzung des Gemeindekirchenrats: Mittwoch, , Uhr Gottesdienste: Donnerstag, Uhr Gründonnerstag mit Tisch- Abendmahl, Erstabendmahl der Vorkonfirmanden /HdB Freitag, Uhr Andacht zur Sterbestunde mit Abendmahl /HdB Samstag, Uhr JUGO Osternacht / HdB (siehe auch Anzeige unten) Sonntag, Uhr Ostergottesdienst /Kirche Sonntag, Uhr Jubelkonfirmation Samstag, Uhr Gottesdienst mit Past. i.r. Freiberg Sonntag, Uhr Frühjahrsmusik Burkhardtroda Konfirmanden: siehe Termine Marksuhl Gottesdienste: Freitag, Sonntag, Sonntag, Eckardtshausen: Gesprächskreis: Donnerstag, , Uhr Christenlehre: Freitag, , Uhr Klassen Uhr Klassen Uhr Karfreitag mit Abendmahl Uhr Ostergottesdienst mit Taufe Uhr Gottesdienst Uhr Frühjahrsmusik in Marksuhl Gottesdienste: Donnerstag, Uhr Erstabendmahl der Vorkonfirmanden in Marksuhl Freitag, Uhr Karfreitag mit Abendmahl Montag, Uhr Ostergottesdienst Sonntag, Uhr Gottesdienst mit Taufen Sonntag, Uhr Frühjahrsmusik Wolfsburg-Unkeroda: Vorkonfirmanden und Konfirmanden: siehe Marksuhl Christenlehre: siehe Eckardtshausen Gesprächskreis: Dienstag, , Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Gottesdienste: Donnerstag, Uhr Erstabendmahl der Vorkonfirmanden in Marksuhl Freitag, Uhr Karfreitag mit Abendmahl Montag, Uhr Ostergottesdienst Sonntag, Sonntag, Uhr Gottesdienst Uhr Frühjahrsmusik in Eckardtshausen Manchmal kann es kurzfristig zu Änderungen kommen. Bitte beachten Sie auch die örtlichen Aushänge in den Schaukästen. Ihre Pastorin Jutta Sander Kirchgemeinde Förtha: Evangelisch Luth. Kirchgemeinde Förtha zuständig: Pfarrer Dr. Michael Beyer Friedensteinstr. 46, Gerstungen/ OT Oberellen, Tel / Gottesdienste: Gründonnerstag, Uhr Tischabendmahl / Dreifaltigkeitskirche Unterellen Karfreitag, Uhr Gottesdienst Gemeinderaum Förtha Ostermontag, Uhr Ostergottesdienst Kirche Förtha Sonntag, kein Gottesdienst Sonntag, Uhr Gottesdienst Kirche Förtha

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