Betreff: Änderung des RBIV-1552/09 für das Bauvorhaben "Stadthafen Leipzig"

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1 Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Änderung des RBIV-1552/09 für das Bauvorhaben "Stadthafen Leipzig" Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Umwelt und Ordnung FA Stadtentwicklung und Bau SBB Mitte DB OBM - Vorabstimmung Ratsversammlung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung beschließt vorbehaltlich der Umsetzung der Punkte I bis III die Änderung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses Nr. RBIV 1552/09 für das Bauvorhaben Öffnung Elstermühlgraben, 2. Bauabschnitt Stadthafen Leipzig, in den Jahren 2019 bis I. Erfolgreiche Ausschreibung der Betreibung und Bewirtschaftung des Hafens II. Erfolgreiche Ausschreibung zur Errichtung und Bewirtschaftung von Hochbauten für Gastronomie und hafenbezogene Dienstleistungen durch Dritte III. Einbeziehung des Betreibers und Investors in die Ausführungsplanung 2. Die Gesamtbaukosten betragen Der städtische Anteil beträgt Die Auszahlungen sind im PSP-Element , Elstermühlgraben, in den Haushaltsjahren wie folgt geplant: 2019: : : Die Einzahlungen sind im PSP-Element , zweckgebundene Zuwendung Dritter, in den Haushaltsjahren wie folgt geplant: 2019: : : /20

2 Die Refinanzierung der Eigenmittel erfolgt durch Einnahmen aus Pacht und Nutzungsentgelten. 4. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 ist für das Haushaltsjahr 2020 eine Verpflichtungsermächtigung i. H. v kassenwirksam in 2021 berücksichtigt. 5. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Erteilung des Fördermittelbescheides bzw. der Zustimmung zum vorzeitigen förderunschädlichen Baubeginn. 6. Anfallende Folgekosten werden zukünftig innerhalb des Budgets des Fachamtes finanziert und durch das jeweilige Fachamt entsprechend bei der Haushaltsplanung berücksichtigt. 7. Der Ratsbeschluss Nr. RBIV-1552/09 vom wird damit geändert. Räumlicher Bezug: Zentrum West Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln Sonstiges: Der Stadthafen ist nach Novellierung der FRL 1 GRW-Infra nahezu vollständig in einem Förderprogramm abbildbar und ermöglicht das Vorhaben mit einer EMQ 2 von 10 % umzusetzen. Die Stadt Leipzig beabsichtigt die Errichtung des Hafens einschließlich der notwendigen Erschließung. Der Betrieb, die Errichtung der Hochbauten sowie den Großteil der Unterhaltung und Pflege soll an Dritte vergeben werden. Den neuen Randbedingungen sowie der Baupreisentwicklung soll hiermit Rechnung getragen werden.. 1 FRL Förderrichtlinie 2 EMQ Eigenmittelquote 2/20

3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Erträge Aufwendungen Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? nein wenn ja, Folgekosten Einsparungen wirksam von bis Zu Lasten anderer OE Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen ab 2022 ab 2022 Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Auswirkungen auf den Stellenplan x nein wenn ja, Beantragte Stellenerweiterung: Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat x nein ja, Beschreibung des Abwägungsprozesses: Entfällt 3/20

4 Sachverhalt: Inhaltsverzeichnis 1. Nichtöffentlichkeits- und Eilbedürftigkeitsbegründung 2. Sachverhalt 2.1 Anlass 2.2 Strategische Ziele 2.3 Operative Umsetzung 2.4 Realisierungs- und Zeithorizont 2.5 Kurzbeschreibung des Vorhabens 2.6 Stand der Umsetzung Planfeststellungsbeschluss Baurecht Eigentumsverhältnisse Betreiber- und Investorenverfahren 3. Finanzielle Auswirkungen 3.1 Kostenübersicht 3.2 Kostenentwicklung/Kostengegenüberstellung Stand RB III-1663/04 vom (ohne Grunderwerb) in Euro Stand RBIV-1552/09 vom (ohne Grunderwerb) in Euro Stand VI-DS vom in Euro Kostengegenüberstellung bis (ohne Grunderwerb) Gegenüberstellung noch zu erbringende Eigenmittel vom Begründung der Kostenerhöhung 3.4 Fördermittel 3.5 Refinanzierung durch Dritte Prognostizierte Einnahmen aus Pacht und Nutzungsentgelten Prognostizierte Folgekosten des Betreibers/Nutzers aus Lastenübertragung Zusammenfassende Darstellung der Refinanzierung 3.6 Folgekosten 4. Auswirkungen auf den Stellenplan 5. Bürgerbeteiligung 6. Besonderheiten der Vorlage 7. Folgen bei Nichtbeschluss 4/20

5 1. Nichtöffentlichkeits- und Eilbedürftigkeitsbegründung - Entfällt - 2. Sachverhalt 2.1 Anlass Am fasste die 62. Ratsversammlung den Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Bauvorhaben Öffnung Elstermühlgraben zwischen Schreberstraße und Goerdelerring (Nr. RBIII-1663/04). Das Vorhaben wurde in insgesamt drei Bauabschnitte untergliedert, welche im Zeitraum realisiert werden sollten. Der 2. Bauabschnitt zwischen Schreberbrücke und Friedrich-Ebert-Straße umfasste neben der Öffnung des eigentlichen Gewässers auch die Errichtung der wasserbaulichen Anlagen eines Stadthafens auf dem Gelände des ehemaligen Heizkraftwerkes der Stadtwerke Leipzig GmbH an der Käthe-Kollwitz-Straße. Dieser sollte bei einer Wasserfläche von ca m² mit Liegeplätzen für sog. LeipzigBoote, Sport-, Paddel- und sonstige Kleinboote sowie einer entsprechenden Infrastruktur ausgestattet werden. Die Beschlussfassung erfolgte allerdings unter der Maßgabe, dass der Bau des Stadthafens nur erfolgt, wenn sich ein privater Investor/Betreiber findet, der die städtischen Ausgaben für das Bauwerk übernimmt. Trotz intensiver Suche konnte jedoch kein Investor gefunden werden. Bezüglich der Fördermittelakquise wäre ein solches Konstrukt auch nicht von Vorteil gewesen. Mit dem Beschluss der 55. Ratsversammlung Nr. RBIV-1552/09 vom erfolgte die 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische Bauvorhaben Öffnung Elstermühlgraben, 2. Bauabschnitt Stadthafen Leipzig und damit die Berücksichtigung der bisherigen Erkenntnisse und Randbedingungen. Hierbei wurde der bis dahin erfolglosen Investorensuche Rechnung getragen und die Realisierung nunmehr mit einer erfolgreichen Ausschreibung zur Betreibung des Hafens an eine Akquise von Investoren für Anteile der städtischen Flächen gekoppelt. Weitere Bestandteile der 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschlusses bildeten die Überarbeitung der 2004 veranschlagten Kosten sowie das gegenüber dem Beschluss Nr. RBIII-1663/04 verkleinerte Hafenbecken einschließlich der umliegenden Freianlagen. Inhalt der jetzt vorliegenden Änderung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses Nr. RBIV- 1552/09 und damit 2. Änderung des Beschlusses Nr. RBIII-1663/04, ist die Überarbeitung der 2009 veranschlagten Baukosten, Änderungen hinsichtlich der Akquise von Investoren für Teile der städtischen Flächen sowie Veränderungen bezüglich des Verkaufs der Grundstücke außerhalb des Hafenbeckens. Ursächlich für die notwendigen Änderungen sind die seit 2009 gestiegenen Baupreise sowie die Veränderung der Rahmenbedingungen auf Grund der Vorgaben des für den Stadthafen Leipzig beantragten Förderprogrammes. Details über die einzelnen Änderungen werden nachfolgend ausgeführt. Details zu den geänderten Rahmenbedingungen sind Punkt 3.4 zu entnehmen. Des Weiteren dient die Neufassung der Information zum aktuellen Stand des Bauvorhabens. 5/20

6 Änderungsinhalte des Beschlusses: - Die Punkte 1 a, Nr. I und Nr. II, Erfolgreiche Ausschreibung der Betreibung des Hafens und Akquise für einen wesentlichen Teil der gegenwärtigen und künftigen städtischen Flächen und Einbeziehung des Betreibers und der Investoren in die Ausführungsplanung [ ] des Beschlusses Nr. RBIV-1552/09 werden geändert. Begründung: Die erfolgreiche Ausschreibung der Betreibung des Hafens als Voraussetzung der Realisierung sowie die Einbeziehung des Betreibers und Investors in die Ausführungsplanung werden unter den Punkten 1, Nr. I und 1, Nr. III in die Änderung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses Nr. RBIV-1552/09 wiederaufgenommen. Die Betreibung des Hafens wird ausgeschrieben. Eines Investors bedarf es auf Grund der veränderten Randbedingungen durch die Nutzung des Fördermittelprogrammes des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW-Infra) lediglich für die Errichtung der Hochbauten. Die Hochbauten umfassen eine Fläche von etwa 800 m² des Gesamtareals von ca m². Sie sind somit flächenmäßig kein wesentlicher Teil der städtischen Grundstücke und sollen zusammen mit dem Betrieb ausgeschrieben werden. Die Forderung nach der Akquise von Investoren wird in den neuen Beschlusspunkt 1, Nr. II, den aktuellen Randbedingungen entsprechend, aufgenommen. - Der Punkt 1 a, Nr. III, Optimierung der Erlebbarkeit der Wasserfläche [ ] des Beschlusses Nr. RBIV-1552/09 entfällt. Begründung: In die Erstellung der Entwurfsplanung in den Jahren 2010 und 2012 ist diese Forderung vollumfänglich eingeflossen. Im Ergebnis wurden Treppen und Rampen angelegt. Im Zuge der noch zu beauftragenden Ausführungsplanung wird die Thematik zudem weiter vertieft. Inhalte der überarbeiteten Planung können Punkt 2.5 entnommen werden. - Der Punkt 1 a, Nr. IV Zur Minimierung des Eigenanteils der Stadt sind Anlieger bzw. Nutznießer an der Erschließung des Hafenumfeldes finanziell zu beteiligen des Beschlusses Nr. RBIV-1552/09 entfällt. Begründung: Zur Minimierung des Eigenanteils der Stadt Leipzig wurde durch das Rechtsamt der Stadt Leipzig geprüft, ob und in welchem Umfang Anlieger bzw. Nutznießer an der Erschließung des Hafenumfeldes finanziell beteiligt werden können. Im Ergebnis der Prüfung stellt das Rechtsamt fest, dass hierfür keine rechtliche Grundlage gegeben ist. Eine Heranziehung Dritter im Rahmen der Gewässerunterhaltungssatzung scheidet ebenso aus, da es sich nicht um eine wasserwirtschaftlich erforderliche Anlage handelt und die Stadt Leipzig nicht Betreiber des Hafens sein wird. - Der Punkt 1 a, Nr. V Es sind alle Möglichkeiten der Kostenminimierung (einschließlich Folgekosten) auszuschöpfen und ein wirksames Baukostencontrolling einzurichten. Vor der förmlichen Freigabe der Mittel sind dem Stadtrat die Planungs- und Verhandlungsergebnisse gemäß I. bis IV. vorzulegen des Beschlusses Nr. RBIV- 1552/09 entfällt. 6/20

7 Begründung: Die Stadt Leipzig ist grundsätzlich zur sparsamen Verwendung von Haushaltsmitteln verpflichtet. Die Minimierung der Folgekosten wird im Rahmen der Ausschreibungsdetails des Betreiber- und Investorenverfahrens berücksichtigt. Details hierzu werden unter Punkt ausgeführt. Auch die Einwerbung von Fördermitteln mit hoher Förderquote setzt diesen Aspekt um. Die Forderung nach dem Vorlegen der Ergebnisse gemäß I bis VI des Beschlusses Nr. RBIV-1552/09 vor der förmlichen Freigabe der Mittel ist auf Grund des Entfallens bzw. der Änderung der Punkte I. bis VI entbehrlich und entfallen. - Der Beschlusspunkt 2 Die Gesamtbaukosten [ ] betragen brutto, der Beschlusspunkt 3 In der Haushaltsstelle [ ] werden dafür [ ] bereitgestellt. [ ] und der Beschlusspunkt 6 Für [ ] 2008 wird eine ( ) Verpflichtungsermächtigung [ ] bestätigt [ ] des Beschlusses Nr. RBIV-1552/09 werden geändert. Die Punkte 7 Die Deckung [ ] erfolgt aus den Haushaltsstellen [ ] Beschlusspunkt 8 Die Einordnung der Maßnahme ab 2009 erfolgt mit der Haushaltsplanung 2009 sowie Beschlusspunkt 9 Der Beschluss gilt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Rechtsaufsichtsbehörde für die jeweiligen Haushaltsjahre des Beschlusses Nr. RBIV-1552/09 entfallen. Begründung: Das Bauvorhaben wurde auf Grund der Priorisierung von Vorhaben der Stadt Leipzig bisher verschoben. Des Weiteren konnte das Hafenbecken, welches den kostenmäßig größten Anteil der Maßnahme bildet, bis zum nicht eindeutig in einem Förderprogramm abgebildet werden. Auf Grund der deutlichen Steigerung der Baupreise seit 2009 bis heute sind die Baukosten auf rund zzgl. Baunebenkosten von rund gestiegen und werden mit der Änderung des RBIV-1552/09 auf die aktuellen Marktpreise unter Beschlusspunkt 2 angepasst. Die Kostensteigerung ist hierbei (fast) ausschließlich auf die Veränderung der Marktpreise zurückzuführen. Details hierzu werden unter Punkt 3 ausgeführt. Die Einordnung der Maßnahme nach Haushaltsjahren wird unter Beschlusspunkt 3 entsprechend angepasst. Die notwendige Einstellung einer Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2021 wird unter Beschlusspunkt 4 eingestellt. Die Punkte 7 bis 9 entfallen durch die Aktualisierung des Beschlusses entsprechend. - Der Punkt 4 Die Verwaltung wird beauftragt, die benötigten Flurstücke [ ] zu erwerben. [ ] und der Punkt 5 In der Haushaltsstelle [ ] werden dafür [ ] bereit gestellt des Beschlusses Nr. RBIV-1552/09 entfallen. Begründung: Der Erwerb der Grundstücke ist abgeschlossen. - Der Punkt 12 des Beschlusses Nr. RBIV-1552/09 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Investoren- und Betreiberverfahren ausloben zu lassen [ ] wird umgesetzt. Begründung: Die Umsetzung einer erfolgreichen Ausschreibung der Betreibung und Bewirtschaftung des Hafens sowie einer erfolgreichen Ausschreibung zur Errichtung und Bewirtschaftung von Hochbauten für Gastronomie und hafenbezogene Dienstleistungen durch Dritte sind im neuen Beschlusspunkt 1 enthalten. 7/20

8 Mit dem Bau wird erst nach erfolgreicher Investoren- und Betreibersuche [ ] und bezüglich des Verkaufs der Grundstücke außerhalb des Hafenbeckens begonnen. wird geändert. Begründung: Auf Grund der Nutzung des Förderprogrammes bedarf es eines Investors lediglich noch für einen unwesentlichen Anteil der städtischen Flächen (800 m²). Die Notwendigkeit zur erfolgreichen Ausschreibung eines Betreibers und Investors ist im neuen Beschlusspunkt 1. Nr. I und 1. Nr. II aufgenommen. Ein Verkauf der Flächen oder temporäres Erbbaurecht ist auf Grund der Vorgaben des Fördermittelprogrammes ausschließlich für die durch den Investor zu bebauenden, nicht förderfähigen Bestandteile umsetzbar. Details hierzu sind den Ausführungen unter Punkt 3.4 zu entnehmen. 2.2 Strategische Ziele Der Stadthafen ist in folgenden Beschlüssen und Konzepten verankert: a) Beschlüsse: Bau und Finanzierungsbeschluss Nr. RBIII-1663/04 vom , Bauvorhaben Öffnung Elstermühlgraben Bau und Finanzierungsbeschluss Nr. RBIV-1552/09 vom , Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische Bauvorhaben Öffnung Elstermühlgraben, 2. Bauabschnitt Stadthafen Leipzig Beschluss Nr.VI-DS vom , Charta Leipziger Neuseenland Beschluss Nr. VI-DS NF01 vom , Tourismuswirtschaftliches Gesamtkonzept für die Gewässerlandschaft im mitteldeutschen Raum (TWGK) Regionalplan Leipzig-Westsachen 2008 (sowie Entwurf im Zuge der Gesamtfortschreibung vom ) Beschluss Nr. VI-DS vom , Regionales Handlungskonzept (RHK) Beschluss Nr. VI-DS NF-01 vom , Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2030 (insbesondere INSEK-Raumstrategie, INSEK- Ortsteilstrategie, Fachkonzept Freiraum & Umwelt, Fachkonzept Wirtschaft und Arbeit, Freiraumstrategien) b) Konzepte: Wassertouristisches Nutzungskonzept (WTNK) Programm des OBM 2020 (Leipzig! Arbeitsprogramm 2020) Einzelheiten können der Anlage Strategische Ziele entnommen werden. 2.3 Operative Umsetzung - Entfällt Realisierungs-/Zeithorizont - Vorlage des Vertragsentwurfes und des Zeitplanes des Betreiber-/Investorenverfahrens im 1. Halbjahr Bewilligung von Fördermitteln nach GRW-Infra (Förderung 90 %) I. Quartal Baubeginn 1. Halbjahr Baufertigstellung 2. Halbjahr /20

9 2.5 Kurzbeschreibung des Vorhabens Der Stadthafen umfasst in seiner Gesamtheit ein Areal von ca m², wovon das Hafenbecken ca m² groß ist. Er soll im Bereich des Hafenbeckens künftig Liegeplätze für drei Fahrgastschiffe, 40 Sport- und Familienboote sowie Anlegeplätze für Paddelboote (Kajak, Canadier etc.) bieten (siehe Abbildung rot). Weitere sechs Liegeplätze für Fahrgastschiffe befinden sich an der Außenmole. Der Stadthafen untergliedert sich in einen Außen- und einen Innenhafen. Der Außenhafen mit sechs schwimmenden Anlegern wurde im Rahmen der Öffnung des Elstermühlgrabens bereits 2010 angelegt. Die Stadthafenfläche befindet sich nach öffentlicher Ausschreibung seit 2014 in wassertouristischer und -sportlicher Nutzung. Das Areal umfasst Wege und Plätze von ca m² und wird über fünf Zugangspunkte barrierefrei erreichbar sein. Es umfasst des Weiteren Flächen für die Errichtung eines Kanubootshauses, eines Servicegebäudes inklusive Flächen für Freisitz Gastronomie (siehe Abbildung rosa) sowie Erweiterungsflächen (siehe Abbildung hellgrün). Die Hafenfunktionen sollen sich an der Nordwest- und Südseite des Hafenbeckens konzentrieren. Abbildung: Darstellung des Stadthafenareals, bearbeiteter Auszug Genehmigungsplanung Das geplante Hafenbecken wird eine Wassertiefe von 1,50 m aufweisen und wird durch Stützmauern, Treppen, behindertengerechte Rampen und einer Gleitbalkentreppe für Kanus umschlossen. Es wird von öffentlich gewidmeten, begehbaren Flächen umgeben sein, die sich aus Verkehrsflächen, u. a. einer baumbestandenen östlichen Uferpromenade, aus versiegelten Platzflächen und aus Grünflächen mit Sitzbänken zusammensetzen. 9/20

10 Die östliche Promenade entlang des Hafenbeckens erhält für die Nutzung durch Fuß- und Radverkehr eine Breite von 5,00 m und ist zudem für die Unterhaltung und den Betrieb des Hafens, insbesondere in Hinsicht auf die Wehranlage sowie den Funktionsschwerpunkt Kanu-Bootshaus sowie Kanu-Ein-/Aussetzstelle, für Rettungs- und Wartungsfahrzeuge sowie Pkws mit Kanuanhänger befahrbar. Im südlichen Teil des Hafenbeckens ist ein Säulenschwenkkran herzustellen, welcher als Ein- und Aussetzstelle für motorbetriebene Boote fungiert. Er wird eine Ausladung von ca. 7 m und eine Tragfähigkeit von ca. 3,2 t aufweisen. Der Stadthafen soll mit seinen Kernfunktionen des Wassersports und -tourismus betrieben werden. Kernpunkte bilden der Betrieb des gewerblichen Anlegeverkehrs mit den sogenannten LeipzigBooten sowie von privaten Bootsfahrern und Kanuten, die Bereitstellung von Liegeplätzen für das Aufladen von Elektrobooten sowie das Bereitstellen von Liegeplätzen für private Boote und Kanus. Zu diesem Zwecke werden innerhalb des Hafenbeckens öffentlich nutzbare Bootsanleger für gewässerangepasste Boote (z. B. LeipzigBoote) und die gewerbliche Bootsfahrt sowie eine Bootsein- und -aussetzstelle entstehen. Künftig werden insgesamt neun größere Mehrpersonenboote für bis zu 20 Personen gleichzeitig im Hafen festmachen können. Des Weiteren sind bis zu 40 Liegeplätze für Sportund Familienboote im Hafenbecken vorgesehen. Die Fahrgastschifffahrt wird hierbei im Bereich der Mole (Außen- und Innenmole) abgewickelt werden. Die privaten Nutzer der gewässerangepassten Boote haben ihre Anleger im süd-südöstlichen Hafenbereich. Schwerpunkte der Kanunutzung werden im nordöstlichen Teil des Hafens liegen. Im Bereich des Schreberwehres besteht die Möglichkeit zur Nutzung des Fisch-Kanu-Passes und zum Umtragen der Boote für Kanuten und Paddler und somit perspektivisch die Anbindung des Elstermühlgrabens an die untere Weiße Elster. An der zur Schreberstraße parallelen Süd-West-Seite des Hafenbeckens sollen Versorgungspunkte für die Boote eingerichtet werden. Bei den Versorgungsmedien handelt es sich um Strom und Trinkwasser. Im Zusammenhang mit der Verwendung besonders umweltverträglicher Bootstypen mit Elektromotor ist hier auch die Installation von Elektroladesäulen direkt am Hafenbecken vorgesehen. Der Stadthafen hat sich in seiner Gestaltung der Barrierefreiheit verpflichtet. Neben den Einrichtungen für Blinde und Sehbehinderte gibt es daher auch zahlreiche Rampen und Übergänge für mobilitätseingeschränkte Personen, behindertengerechte Parkplätze im Bereich des Hybridplatzes sowie einen behindertengerechten Zustieg zum (Fernreise-)Bus an der Käthe-Kollwitz-Straße. Im Einfahrtsbereich der Boote wird eine Sohlschwelle vorgesehen, so dass auch bei Absenkung des Wasserspiegels im Oberwasser Palmengartenwehr und eventuellem Trockenfallen des Elstermühlgrabens eine Mindestwassertiefe von 0,50 m im Hafenbecken gewährleistet ist. Das geplante Hafenbecken wird im Eigentum der Stadt Leipzig als öffentliche Einrichtung betrieben. Für die an das Hafenbecken angrenzenden Flächen ist eine Nutzung in Form von Gewerbe, Handel, Gastronomie, Kultur sowie u. U. Beherbergung und Wohnzwecke im Bereich der Erweiterungsfläche 2 vorgesehen. Die Errichtung der hierfür notwendigen Bauten sowie der Betrieb des gesamten Hafens sollen durch Dritte realisiert werden. Die betroffenen Flächen sollen zu diesem Zwecke vermietet/verpachtet werden. Zur Qualifizierung des Hafenbetriebs soll eine Servicestation (Servicegebäude) errichtet werden. Sie soll als modulares System entwickelt werden, um bei zunehmender Nachfrage wassertouristischer Nutzungen mitwachsen zu können. Neben Ticketverkauf, Toiletten und Hafenmeister soll in dieser Serviceeinheit auch ein gastronomisches Angebot integriert werden. Bei Bedarf kann das Gebäude mit seinem modularen System weitere Servicefunktionen oder auch ein Bootshaus für Kanuten aufnehmen. 10/20

11 Zusammenfassend werden durch die Stadt Leipzig errichtet: - Hafenbecken einschließlich Stützmauern, Gleitbalkentreppe und Rampen - drei Bootsliegeplätze für Fahrgastschifffahrt sowie 40 Anleger für Sport- und Familienboote - Elektroladesäulen - Medien - Säulenschwenkkran - Herstellung von Zuwegungen von der Friedrich-Ebert-Straße, der Käthe-Kollwitz-Straße und der Schreberstraße - Herstellung einer Wegeverbindung zwischen der Innen- und Außenmole und den nördlichen Zugängen (inkl. Brückenbauwerk) inkl. Begrünung - Erforderliche Treppen und Rampen als Zugänge Richtung Hafenbecken - Behindertengerechte Ein- und Ausstiegstelle zum (Fern-) Reisebus - Beleuchtungsanlagen - Fahrradabstellanlagen - Parkplätze - Bänke, Abfallbehälter etc. Durch Dritte sollen errichtet werden: - Hochbauten (Servicegebäude und Kanubootshaus) - medientechnische Anschlüsse an Ver- und Entsorgungssystemen 2.6 Stand der Umsetzung Planfeststellungbeschluss Mit Bescheid vom wurde das Vorhaben Öffnung des Elstermühlgrabens "Stadthafen" planfestgestellt. Durch Überarbeitung der Planung, vordringlich zur Kostenreduzierung und Nutzungsoptimierung, wurde die Anzeige von Änderungen des Planfeststellungsbeschlusses erforderlich. Die Stadt Leipzig zeigte daher am die Änderung des Vorhabens an und bat um rechtliche Einordnung. Mit Schreiben vom erfolgte die abschließende Entscheidung der Landesdirektion Sachsen zur Anzeige von Änderungen zum Planfeststellungsbeschluss vom sowie nachfolgendem Schriftverkehr mit dem Ergebnis, dass die angezeigten Änderungen sämtlich von unwesentlicher Bedeutung und mit dem Planfeststellungsbeschluss vereinbar sind. Eine förmliche Änderung des Planfeststellungsbeschlusses ist damit nicht erforderlich Baurecht Mit Schreiben vom erfolgte die Mitteilung der Landesdirektion Sachsen, dass vom Beginn der Durchführung des Vorhabens ausgegangen werden kann. Dies führt zur Sicherung des Baurechtes gemäß Planfeststellungsbeschluss/Änderung des Planfeststellungsbeschlusses. Die vom Planfeststellungsbeschluss nicht erfassten Bereiche (z. B. Servicegebäude, Kanubootshaus) sind Bestandteil der Gebietskulisse nach 34 Baugesetzbuch (BauGB). Bezüglich der Art der Nutzung kann der entsprechende Bereich keinem Gebietstyp der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zugeordnet werden. Die planungsrechtliche Beurteilung von Vorhaben erfolgt deshalb nach 34 Abs. 1 BauGB. 11/20

12 2.6.3 Eigentumsverhältnisse Das Hafenareal wird im Nordwesten vom Elstermühlgraben, im Nordosten von der Friedrich- Ebert-Straße, im Südosten von der Käthe-Kollwitz-Straße und im Südwesten von der Schreberstraße begrenzt und umfasst die Flurstücke 4931, 2407/1, 2407 c, 2408/2, 2408/3, 2408 c und 2593 f der Gemarkung Leipzig. Alle genannten Flurstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Leipzig und sind in der nachfolgenden Abbildung grün gekennzeichnet. Das Areal des Stadthafens ist blau umrandet. Abbildung: Städtisches Eigentum am Areal Stadthafen, Auszug Leipzig GIS vom Mai Betreiber-/Investorenverfahren Die Stadt Leipzig beabsichtigt, den Betrieb des Stadthafens im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens an Dritte zu vergeben. Gleiches gilt für die Errichtung der im Hafenareal geplanten Hochbauten (z. B. Servicegebäude, Kanubootshaus, Gastronomie). Zur Sicherstellung eines geordneten, ordentlichen Zustandes soll die Unterhaltung und Pflege des gesamten Areals sowie der Anlagen einschließlich Kleinstreparaturen an den Betreiber übergeben werden. Dies sichert der Stadt Leipzig eine stetige Kontrolle sowie eine flexiblere Pflege und Unterhaltung in Abhängigkeit der örtlichen Situation. Die Übertragung dieser Aufgabe soll ein Bestandteil der Ausschreibung werden und wird, auf Grund des hierdurch entstehenden Aufwandes, die Höhe der Pacht- bzw. Mieteinnahmen in den ersten Betriebsjahren reduzieren. Gleichzeitig werden hierdurch jedoch auch die Folgekosten der Stadt Leipzig reduziert. Im Ergebnis des Betreibermodells übernimmt die Stadt Leipzig am Stadthafen lediglich spezifische Wartungs- und Instandhaltungsaufgaben. 12/20

13 Dies werden voraussichtlich die Wartung und Instandhaltung der Brücke, die technische Wartung des Kranes, die jährliche Entkrautung des Hafenbeckens sowie Pflegemaßnahmen an Bäumen und Wartung der Beleuchtung sein. Die Wartung und Instandhaltung der Elektroladesäulen wird durch die Stadtwerke Leipzig GmbH realisiert. Des Weiteren ist vorgesehen, im Rahmen der Ausschreibung die Nutzungsrechte an den Steganlagen bzw. Liegeplätzen für die 40 Sport- und Familienboote (Privatboote), der Krananlage sowie des Hybridplatzes gegen ein pauschales Nutzungsentgelt zu vergeben. Die Höhe des Nutzungsentgeltes soll, analog der Pachthöhe, Teil der wettbewerblichen Ausschreibung (Betreiberverfahren) sein. Im Ergebnis des Verfahrens sollen ein oder mehrere Betreiber/Investoren gefunden werden, welche dauerhaft und rechtssicher den kompletten Stadthafen einschließlich aller Einzelnutzungskomponenten betreiben und bewirtschaften. 3. Finanzielle Auswirkungen 3.1 Kostenübersicht Die Stadt Leipzig hat Planungen für den Wasserbau, die medientechnische Erschließung, Freianlagen sowie zum Brückenbauwerk ausgeführt. Des Weiteren wurden im Auftrag der Stadt Leipzig ein Entwicklungskonzept, Gestaltungskonzept, Baugrunduntersuchungen, eine Masterplanung, ein Verkehrskonzept erstellt sowie schalltechnische Untersuchungen durchgeführt. Im Ergebnis der o. g. Ingenieurleistungen liegen Kostenberechnungen für den Wasserbau, die medientechnische Erschließung und die Freianlagen sowie eine Kostenschätzung für das Brückenbauwerk vor. Die Kostenberechnungen und die Kostenschätzung sind aus den Jahren 2010 und Zur Herstellung einer Kostensicherheit beauftragte das Amt für Stadtgrün und Gewässer mit Datum vom / die IPP Hydro Consult GmbH mit der Aktualisierung der Kostenberechnungen und Kostenschätzung auf aktuelle, orts- und marktübliche Baupreise. Des Weiteren erfolgte ein Aufschlag gemäß DA 41/2012 von 5 %, um die Preisentwicklung (Baupreise) bis Baubeginn 2020 zu berücksichtigen (Quelle: Hieraus ergeben sich folgende Kosten (alle Angaben in Euro): Kosten FM GRW-Infra 90 % Eigenmittel Baukosten Wasserbau Baukosten Freianlagen Baukosten Medien Baukosten Brückenbauwerk Baukosten Bushaltestelle Baukosten Ladesäulen Baukosten Sonst./Unerwartetes Baukosten Gesamt Baunebenkosten ab 08/ BNK Bes. Leistungen Baunebenkosten Gesamt Summe /20

14 In den folgenden Darstellungen wird ausschließlich auf die noch zu erbringenden Kosten in Höhe von abgestellt. Für die Kostenentwicklung wird des Weiteren der Grunderwerb, welcher Bestandteil der Beschlüsse Nr. RBIII-1663/04 und RBIV-1552/09 war, nicht berücksichtigt, um die reinen Bau- und Baunebenkosten abbilden zu können. 3.2 Kostenentwicklung/Kostengegenüberstellung Stand RBIII-1663/04 vom (ohne Grunderwerb) in Euro Kosten FM FRGG FM GA-Infra 60 % Eigenmittel Baukosten Baunebenkosten Summe Stand RBIV-1552/09 vom (ohne Grunderwerb) in Euro Kosten FM GA-Infra 60 % Eigenmittel Baukosten Baunebenkosten Medien* Summe * Medien werden nachfolgend den Baukosten zugerechnet und nicht mehr einzeln ausgewiesen Stand VI-DS vom in Euro Kosten FM GRW-Infra 90 % Eigenmittel Baukosten Baunebenkosten Summe Kostengegenüberstellung bis (ohne Grunderwerb) Kosten in in Differenz in Baukosten Baunebenkosten Summe Gegenüberstellung zu erbringende Eigenmittel Eigenmittelanteil in in Differenz in Baukosten Baunebenkosten Summe /20

15 Die Gegenüberstellung der Kosten zeigt, dass sich die Kosten aus dem Beschluss Nr. RBIV- 1552/09 von auf dato erhöhen. Gleichzeitig sinkt der Eigenanteil auf Grund der Förderung des Bauvorhabens im Rahmen der GRW-Infra vom mit einer Förderquote von 90 % von auf erheblich. Trotz deutlicher Kostensteigerung sinkt somit der durch die Stadt Leipzig zu erbringende Eigenanteil um rund 60 % gegenüber Begründung der Kostenerhöhung Die Stadt Leipzig beauftragte im Ergebnis des Beschlusses Nr. RBIV-1552/09 verschiedene Ingenieurbüros mit Planungsleistungen. Im Ergebnis wurden Kostenschätzungen und Kostenberechnungen für die einzelnen Planungsteile, im Einzelnen das Brückenbauwerk, die Medientechnische Erschließung, den Wasserbau sowie die Freianlagenplanung, in den Jahren 2010 und 2012 erstellt. Zur Erlangung einer gewissen Kostensicherheit wurde im Juni 2018 ein Ingenieurbüro mit der Anpassung der genannten Kostenschätzung und Kostenberechnungen an aktuelle, ortund marktübliche Baupreise beauftragt. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass auf Grund der deutlichen Baupreisentwicklung der letzten zehn Jahre sich deutliche Baukostensteigerungen ergeben. Gemäß dem statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen lag der Preissteigerungsindex in 05/2018 im Vergleich zum Basisjahr 2010 bei bei Ingenieurbauten (Quelle: Preise/Ingenieurbauten_218.pdf). Die durch das Ingenieurbüro in 07/2018 ermittelten Preise spiegeln diese Entwicklung wider und sind somit plausibel. Die deutliche Kostensteigerung gegenüber dem Beschluss Nr. RBIV-1552/09 ist somit hauptsächlich auf die gestiegenen Baupreise zurückzuführen. Des Weiteren sind im Zusammenhang mit der Förderung von alternativen, umweltfreundlicheren Antrieben, Kosten für die Errichtung von Elektroladesäulen hinzugekommen. In Verpflichtung der barrierefreien Zugänglichkeit des Hafenareals wurde zudem die Errichtung einer barrierefreien Ein- und Ausstiegsstelle für Fernreisebusse an der Käthe- Kollwitz-Straße in die Planung aufgenommen. In Verpflichtung der Anwendung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) steigen in Abhängigkeit der Baupreise (sogenannte anrechenbare Kosten der Bauwerke) auch die Honorare für Planungsleistungen, welche den Hauptbestandteil der Baunebenkosten bilden. Somit stellen die gestiegenen Baupreise auch hier die Ursache für die deutliche Kostensteigerung dar. 3.4 Fördermittel Die Errichtung des Hafenbeckens (Wasserbau), welches mit Baukosten allein schon etwa 55 % der Gesamtinvestition darstellt, war bis 2017 trotz intensiver Bemühungen seitens der Stadt Leipzig und dem Fördermittelgeber nicht klar und eindeutig in einem Förderprogramm abbildbar. Erst mit Novellierung der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW-Infra) vom wurde erstmals die klar formulierte Voraussetzung zur Förderung von Häfen geschaffen. 15/20

16 Die Stadt Leipzig reichte daraufhin den Fördermittelantrag bei der zuständigen Behörde, der Landesdirektion Sachsen, im April 2018 zur Vorprüfung ein. Der Antrag wurde auf Plausibilität und Vollständigkeit geprüft, mit dem Ergebnis, dass alle Bestandteile des Stadthafens, mit Ausnahme der Hochbauten (Servicegebäude und Kanubootshaus), förderfähig sind. Mit Datum vom erfolgte daraufhin die offizielle Antragseinreichung. Eine Förderung des Gesamtvorhabens ist damit für 90 % der Baukosten zzgl. Baunebenkosten möglich (Berechnung vgl ). Grundlage für die Förderung nach GRW-Infra ist das vorhandene Eigentum an den Flächen sowie die Voraussetzung, dass kein Dritter die Errichtung (jeglicher Bauten) auf eigene Kosten durchführt. Eine förderunschädliche Veräußerung der Grundstücke wäre in Anlehnung an das Fördermittelprogramm daher nur für den Bereich der Hochbauten (Servicegebäude und Kanubootshaus) und Teilen des Flurstückes Nr c der Gemarkung Leipzig gegeben. Das Flurstück Nr c ist Teil der Zuwegung von der Käthe-Kollwitz-Straße zum Stadthafenareal sowie ein Bestandteil der s. g. Erweiterungsfläche 2, welche nach derzeitigen Erkenntnissen mehrgeschossig bebaubar ist. Auf Grund der gegebenen Eigentumsverhältnisse und der topografisch eingeschränkten Lage des Stadthafenareals in zweiter Reihe bietet das Flurstück Nr c perspektivisch die einzige Möglichkeit für eine eventuelle Erweiterung des Areals. Die Erweiterungsfläche 2 wurde daher durch die Stadt Leipzig, mit Ausnahme der anzulegenden Wegeverbindung, derzeit bewusst nicht beplant, um dem Stadthafen zukünftig Raum geben zu können. Die Veräußerung des Flurstückes Nr c soll daher frühestens nach Fertigstellung des kompletten Stadthafens erfolgen. Für das Bauvorhaben sind nach aktuellem Stand noch Eigenmittel i. H. v für die Fertigstellung der Planung sowie Bauumsetzung aufzuwenden. Die Fördersumme beträgt Gesamtsumme davon FöMi 90% davon Eigenmittel 10 % Gesamt Refinanzierung durch Dritte Der Stadthafen wird auf Grund der Finanzierung durch Fördermittel im Rahmen der GRW- Infra einen noch zu refinanzierenden Anteil von rund 10 % der Gesamtkosten aufweisen. Dies entspricht einem Volumen von Um den finanziellen und personellen Aufwand der Stadt Leipzig zu minimieren, sollen im Ergebnis der Ausschreibung des Betreibers-/Investors alle technisch und wirtschaftlich möglichen Aufwendungen auf den Betreiber übertragen werden. Hierdurch werden städtische Folgekosten deutlich minimiert, gleichzeitig benötigt die Refinanzierungsdauer für den städtischen Anteil einen gewissen Zeitraum, da der künftige Betreiber seine Investitionen und den erhöhten laufenden Aufwand (Folgekosten des Betreibers) bei der Kalkulation seiner Pacht bzw. Nutzungsentgelte berücksichtigen muss (Details zum vorgesehen Verfahren sind Punkt zu entnehmen). 16/20

17 3.5.1 Prognostizierte Einnahmen aus Pacht- und Nutzungsentgelten Im Rahmen der Ausschreibung der Zwischennutzung des zukünftigen Stadthafenareals wurden analog zur geplanten Ausschreibung (siehe Punkt 2.6.4) die Pflege und Unterhaltung des Geländes auf den Interimsbetreiber übertragen. Unter Berücksichtigung der höheren Investition auf Grund der Errichtung von Hochbauten sowie den vergleichbaren Nutzungen erwartet die Stadt Leipzig einen ähnlichen zu erwirtschaftenden Pachtzins zu Betriebsbeginn. Nach spätestens fünf Jahren wird von einer Steigerung der Pacht ausgegangen, da die Investitionskosten sich dann, mindestens zum größten Teil, amortisiert haben dürften. Eine zweite Anpassung ist nach spätestens weiteren fünf Jahren anzunehmen. Die Pachthöhe wird im Rahmen des Betreiber- und Investorenverfahrens Teil des Wettbewerbs sein und vom Bieter auf Grundlage seiner Kalkulationen angeboten. Die Höhe des Nutzungsentgeltes wird, analog der Pachthöhe, Teil der wettbewerblichen Ausschreibung im Betreiberverfahren sein. In Anlehnung an die zu erwartende gleichartige Vertragsgestaltung wird auch hier von einer Anpassung der Höhe der Entgelte in gleichem Rhythmus (etwa alle 5 Jahre) ausgegangen. Grundsätzlich ist zu Betriebsbeginn ein niedrigeres Nutzungsentgelt angenommen, da die entgeltliche Nutzung, insbesondere die Liegeplatzvermietung und/oder die Motorbootverleihung, erst anlaufen muss. Mit der Anpassung im (angenommenen) Fünf-Jahres-Rhythmus wird auf die Etablierung sowie die inflationäre Preissteigerung abgestellt. Grundsätzlich können derzeit keine konkrete Aussage zu Höhe der Einnahmen getroffen werden. Für die Berechnungsprognosen werden daher als gering einzuschätzende Entgelte und Pachtzinse angesetzt. Daraus resultiert, dass die Reinvestitionszeiten deutlich kürzer ausfallen könnten, als nachfolgend angenommen. Eine genaue Aussage über die zu erzielenden Einnahmen können erst nach Abschluss des Betreiber- und Investorenverfahrens, voraussichtlich im I. Halbjahr 2019, getroffen werden. Die Stadt Leipzig erwartet Einnahmen durch Pacht für die Bereiche der Hochbauten sowie Einnahmen aus der Verpachtung/Vermietung der Liegeplätze für 40 Privatboote über einen entgeltlichen Nutzungsvertrag mit dem Betreiber. Gleiches gilt für die Krananlage und die Freifläche im Bereich des Hybridplatzes Prognostizierte Folgekosten des Betreibers/Nutzers aus Lastenübertragung Den prognostizierten Einnahmen stehen Folgekosten gegenüber, welche dem Betreiber im Zuge der Ausschreibung übertragen werden, den städtischen Haushalt somit um diese Summe jährlich entlastet. Ob und in welcher Höhe der künftige Betreiber seine zusätzlichen Aufwendungen infolge der Übertragung von Pflege und Unterhaltungsleistungen verpreist, ist erst mit den Ergebnissen der Ausschreibung sicher darstellbar. Für die Prognosen zur Refinanzierungsdauer wird davon ausgegangen, dass die von der Stadt Leipzig durch amtsinterne Abfragen ermittelten Folgekosten in gleicher Höhe durch den Betreiber/Investor angesetzt werden. Die auf den Betreiber zu übertragenen Leistungen umfassen die Unterhaltungskosten/Pflege der Wegeflächen sowie der Grünflächen und die Reinigung der Wasserfläche Zusammenfassende Darstellung der Refinanzierung Unter Annahme der Nicht-Übertragung von Unterhaltungskosten/Pflegekosten für die Wegeund Grünflächen sowie der Reinigung der Wasserfläche auf den Betreiber würde die Pacht um die genannte Summe steigen. Die unter Punkt aufgeführten Folgekosten des Betreibers müssen daher bei den städtischen Einnahmen mitberücksichtigt werden. 17/20

18 Unter Berücksichtigung des finanziellen Vorteils infolge der Lastenübertragung auf den Betreiber sowie der prognostizierten Einnahmen aus Pacht- und Nutzungsvertrag beträgt die Refinanzierungsdauer gemäß den angenommenen Prognosen weniger als zwölf Jahre. In der Prognose unberücksichtigt bleiben hierbei die positiven wirtschaftlichen Effekte auf die Stadt Leipzig, Mehreinnahmen durch Gewerbe- und Umsatzsteuer etc. sowie der in der Beschlussfassung befindlichen Gästetaxe. Des Weiteren wurde die Veräußerung oder Vermietung/Verpachtung der Entwicklungsfläche 2 in den Prognosen ebenfalls nicht berücksichtigt. Die Beplanung der Fläche erfolgt erst nach Fertigstellung des Stadthafens. Somit sind Einnahmen hieraus derzeit nicht abschätzbar. Die Fläche ist mehrgeschossig bebaubar und besitzt somit sehr hohes Potential. Der Bodenrichtwert 2017 lag bei 820 /m². Es handelt sich um baureifes Land in einer Größe von ca m². Jedwede Einnahmen aus der Vermarktung der Erweiterungsfläche 2 verkürzt die Refinanzierungsdauer entsprechend, so dass die o. g. Dauer einen Maximalwert darstellt. Gleiches gilt für Mehreinnahmen aus Steuern und eventueller Gästetaxe. 3.6 Folgekosten der Stadt Leipzig Die nachfolgend ausgeführten Folgekosten beinhalten ausschließlich Kosten, welche nicht im Rahmen des Betreiberverfahren übertragen werden sollen. Diese sind Energiekosten für die Beleuchtung, die technische Wartung des Kranes (einmal jährlich), die jährliche Entkrautung des Hafenbeckens, die jährliche Wartung, Bauwerksprüfung und Instandhaltung des Brückenbauwerkes, die Instandhaltung der öffentlich gewidmeten Wege sowie die Pflegemaßnahmen (Pflegeschnitt) am Baumbestand. Alle genannten Leistungen sind durch Fachfirmen auszuführen und werden daher durch die Stadt Leipzig beauftragt. Im Allgemeinen setzen sich die städtischen Folgekosten aus Energie-, Wartungs- und Instandhaltungskosten sowie allgemeinen Instandsetzungskosten zusammen. Zur Spezifizierung der Kostenhöhe wurden durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer die definierbaren Folgekosten gegenüber den zuständigen Ämtern angefragt. Sie betragen für die Stadt Leipzig im Jahr 2022 (Betriebsbeginn) Zur Berücksichtigung der jährlichen Inflation wird eine jährliche Steigerung von 2 % prognostiziert. Hieraus ergeben sich folgende Kostenfaktoren im ersten Betriebsjahr: Energiekosten: Techn. Wartung Kran: Wartung des Hafenbeckens: Wartung/Instandhaltung Brücke: Instandhaltung der Wege Pflege Baumbestand: Wartung/Instandhaltung Leuchten: Allgemeine Instandsetzung: Summe im ersten Betriebsjahr: /a 500 /a /a /a /a /a /a /a /a Personalkosten, Fremdleistungskosten, Kommunikationskosten, Finanzierungskosten und Mietkosten werden nicht erwartet. Folgekosten, welche auf den Betreiber übertragen werden, sind unter Punkt dargestellt. Für das Bauwerk fallen des Weiteren in zyklischen Abständen Folgekosten für die Entschlammung und die Bauwerksprüfung in folgendem Umfang (in ) an: - Entschlammung, alle 5 Jahre, beginnend 5 Jahre nach Fertigstellung (2027): ca Bauwerksprüfung - Hauptprüfung, Erstprüfung nach Fertigstellung (2022), Zweitprüfung 2027 (vor Gewährleistungsende), danach alle 6 Jahre: ca Bauwerksprüfung Zwischenprüfung, Erstprüfung 2025, danach alle 6 Jahre: ca /20

19 4. Auswirkungen auf den Stellenplan Es werden keine Auswirkungen auf den Stellenplan erwartet. 5. Bürgerbeteiligung Eine Bürgerbeteiligung ist in Form einer öffentlichen Informationsveranstaltung vor Baubeginn vorgesehen. 6. Besonderheiten der Vorlage Die Vorlage ist eine Änderung zum Beschluss der 55. Ratsversammlung Nr. RBIV-1552/09 vom Folgen bei Nichtbeschluss Nutzung der Potentiale des Standortes Der Stadthafen dient der wassertouristischen Erschließung des Gewässerverbundes in und um Leipzig und setzt bereits jetzt deutliche Impulse für die Entwicklung von Tourismus-, Kultur- und Freizeitwirtschaft, welche sich mit Fertigstellung dieses zentralen und für Leipzig besonders charakteristischen Ortes noch verstärken werden. Im Tourismuswirtschaftlichen Gesamtkonzept (TWGK) wird die Fertigstellung des Leipziger Stadthafens im Rahmen des zentralen Leuchtturmprojektes "Stadt-Gewässer-Verbünde in Halle (Saale) und Leipzig" aufgeführt. Damit ist er ein Kernelement der künftigen Entwicklung. Der Stadthafen soll als ein öffentlicher Raum für die Besucher und Bewohner der Stadt Leipzig entwickelt werden, der sich durch eine spezifische Atmosphäre auszeichnet. Die Stadt mit ihren neu entdeckten Gewässern soll hier in besonderer Weise erlebbar werden. Damit darf der Stadthafen nicht nur funktionaler Anlege- und Liegeplatz für die LeipzigBoote und Paddelboote sein, sondern soll ein öffentlicher Ort werden, der als Ziel- und Aufenthaltsort eine touristische Attraktivität hat. Wasser- und landseitige Nutzungen sollen an diesem Ort verknüpft werden. Seit 2014 wird das Hafenareal nach öffentlicher Ausschreibung als Interim betrieben. In diesen Zusammenhang liegen gegenwärtig an der Außenmole des künftigen Stadthafens sechs gewässerangepasste Fahrgastschiffe sowie ca. 80 Paddelboote. Des Weiteren konnten im Jahr 2017 ca. 24 neue Arbeitsplätze verzeichnet werden, 12 hiervon in Vollzeit. Der Standort hat sich hierbei bereits durch die Interimsnutzung deutlich entwickelt, ist etabliert und durch die stetig wachsende Nachfrage in den Kapazitäten einer Zwischennutzung bereits erschöpft. Es ist eng an der Außenmole und die fehlende Barrierefreiheit wird zunehmend bemängelt. Die Kooperationspartner aus der Tourismusbranche fragen nach E-Motorbootverleih. Der Kanuverleih ist trotz der Verdoppelung seines Bootangebotes an einem schönen Wochenende bereits am späten Vormittag ausgebucht. Gleichzeitig ist das prognostizierte und verträgliche Maximum für den Elstermühlgraben nicht erreicht, was vor allem auf seine (bisherige) Lage als Sackgasse sowie die noch nicht vollständige Funktionsfähigkeit des Stadthafens zurückzuführen ist. 19/20

20 Mit der vollständigen Fertigstellung der Wiederöffnung des Elstermühlgrabens im Jahr 2022 wird der Stadthafen seine gegenwärtige Sackgassenlage verlieren und zusätzlich Richtung Auensee wasserseitig erreichbar werden. Mit Offenlegung der alten Weißen Elster (geplant bis 2027) wird der Stadthafen langfristig zudem in nördlicher Richtung für den muskelbetriebenen Bootsverkehr und gewässerangepasste Motorboote direkt mit dem unteren Elstermühlgraben und der Weißen Elster verbunden werden. Zur Nutzung der wirtschaftlichen Potentiale des Standortes, Erfüllung der stetig wachsenden Nachfrage sowie der Gewährleistung barrierefreier Zugänge, ist die Fertigstellung des Stadthafens somit unbedingt erforderlich. Nutzung der finanziellen Randbedingungen: Ende 2017 hat sich auch die Fördermöglichkeit des Projektes deutlich verbessert. Gemäß der neuen GRW-Infra werden Häfen zu 90 % gefördert. Somit könnte mit einem Eigenanteil von 10 % dieses herausragende Projekt mit wichtiger regionaler Bedeutung für das Leipziger Neuseenland umgesetzt werden. Der Fördermittelantrag wurde daher nach erfolgter Vorprüfung durch die Fördermittelbehörde, am 28. Mai 2018 gestellt. Wie unter Punkt ausgeführt, ist hierbei die Realisierung des Stadthafens trotz deutlich gestiegener Baukosten, auf Grund der herausragenden Förderbedingungen mit einem deutlich geringeren Anteil an Eigenmitteln umsetzbar, als 2009 im Beschluss RBIV prognostiziert. Auf Grund der bereits jetzt erfolgten Etablierung des Standortes durch die Zwischennutzung ist davon auszugehen, dass der Standort auch zukünftig boomt und den an Ihn gesetzten Erwartungen vollumfänglich gerecht werden wird, diese voraussichtlich sogar übertrifft. Hieraus resultierend ist mit dauerhaft gute Einnahmen für den Betreiber/Investor und somit auch für die Stadt Leipzig zu rechnen. Eine Refinanzierung der relativ geringen Eigenmittel ist somit gegeben. Anlagen: Auszug Beschluss Nr. RBIV-1552/09 Strategische Ziele Prüfkatalog strategische Ziele 20/20

21

22

23 Strategische Ziele Wirtschaftliche Potentiale des Wassertourismus: Die Branchen Wassertourismus und Wassersport sind deutschland- und europaweit auf stetigem Wachstumskurs. Rund 20 Mio. Bundesbürger verbringen ihren Urlaub und ihre Freizeit an und auf dem Wasser, ca. 2 Mio. Deutsche sind in Wassersportvereinen organisiert. Allein auf den Bundeswasserstraßen werden aus der touristischen Nachfrage rund 4,215 Mrd. Euro pro Jahr Bruttoumsatz generiert. 1 Die Bedeutung des Wassertourismus kann folglich als ein wichtiges und ökonomisch wachsendes Marktsegment deutlich herausgestellt werden. Wassertourismus bietet wirtschaftliche Chancen und ist ein wichtiger Bestandteil der Regionalentwicklung geworden. Er bietet eine breite Palette an Beschäftigungsmöglichkeiten und es werden direkt und indirekt Einnahmen von Bürgern und Kommunen realisiert. Wirtschaftliche Potentiale des Leipziger Neuseenlandes: Das Leipziger Neuseenland bildet einen Wirtschaftsraum, der die Großstadt Leipzig mit dem Umland länderübergreifend verbindet. In dieser Region werden Voraussetzungen für die Gründung und Ansiedlung von Wirtschaftsunternehmen und somit für neue Arbeitsplätze geschaffen. Die Vernetzung der Unternehmen und deren Innovationsfähigkeit tragen zur Etablierung von Wertschöpfungsketten und der Tourismuswirtschaft als bedeutende Faktoren der regionalen Wirtschaft bei. 2 Der Stadthafen Leipzig und seine Bedeutung im Gewässernetz: Leipzig ist geprägt durch ein weitverzweigtes Gewässernetz, das in Verbindung mit dem Leipziger Neuseenland eine außergewöhnlich hohe Freizeitqualität besitzt und dessen Vernetzung die Stadt Leipzig unter Beachtung des Wassertouristischen Nutzungskonzeptes (WTNK) weiterentwickeln 3 will. Das vorhandene Gewässernetz der Region Leipzig bietet hierbei hinsichtlich der Befahrung mit Booten attraktive landschaftliche, wasserwirtschaftliche und touristische Bedingungen. Grundlage für die Ausübung von wassertouristischen/ -sportlichen Aktivitäten ist neben der Durchgängigkeit der befahrbaren Gewässer jedoch vor allem die Verfügbarkeit einer wassertouristischen Infrastruktur. Im Touristischen Gewässerverbund bzw. im Leipziger Neuseenland wird die wassertouristische Infrastruktur seit Jahren kontinuierlich ausgebaut. Jedoch bestehen hierbei noch Defizite, welche weiter zu beheben sind, möchte man die Potenziale der Wassertourismus/-Sportbranche zukünftig umfassend und vollständig nutzen 4. Hierzu zählt auch der Stadthafen Leipzig, welchem als Ausgangs- und Zielpunkt der wassertouristischen Kurse 1 bis 7 eine Schlüsselfunktion im Gewässersystem zukommt. Der Bau des Stadthafens in unmittelbarer Nähe zum Stadtzentrum bietet durch seine zentrale Lage im Gewässerverbund, seiner Innenstadtnähe und der sehr guten Anbindung an den ÖPNV ideale Voraussetzungen für eine Verknüpfung von Stadt- und Aktivtouristen. Die Verbindung der Kultur-, Musik-, Sport- und Kongressstadt Leipzig mit Gewässern, die den urbanen Raum (Stadt/Industrie/Architektur) durchziehen und über einen europaweit einzigartigen Auenwald zu der Bergbaufolgelandschaft führen, ist als Kombination von Stadt/Auenwald/Bergbaufolgelandschaft - erlebbar in wenigen Stunden - deutschlandweit 1 Die wirtschaftlichen Potenziale des Wassertourismus in Deutschland, BMWi Charta Leipziger Neuseenland, Leipzig! Arbeitsprogramm 2020, Stadt Leipzig, Tourismuswirtschaftliches Gesamtkonzept für die Gewässerlandschaft im mitteldeutschen Raum. BTE, 2015 Stand: Seite 1 von 5

24 einzigartig. Hier wird die Stadt Leipzig über den Wasserweg direkt mit dem Leipziger Umland und den Tagebauseen verbunden. Dies ermöglicht es, vom Stadthafen aus per Mehrpersonenboot, Kanu, Ruder- oder Paddelboot den Nordosten, Südosten, Südwesten und Westen des Leipziger Umlandes zu erreichen, aber auch das Witznitzer Seengebiet im Süden Leipzigs. Der Stadthafen ist hierbei der zentrale Start- und Zielpunkt aller Kurse. In nur 400 m Entfernung zum Neuen Rathaus wird auf einer Industriebrache ein lebendiger Ort mit urbaner Hafenatmosphäre entwickelt, der neben einem Anleger für die Mehrpersonenschifffahrt auch Liegeplätze für private, alternativ angetriebene Boote (z. B. LeipzigBoote) und Kanus bietet. Die Entwicklung einer nautischen Infrastruktur und Dienstleistung soll in Verbindung mit Gastronomie, Service und wassertouristischen Angeboten dazu beitragen, nicht nur das Hafenareal, sondern auch umliegende Stadtquartiere mit Leben zu erfüllen. Der Stadthafen Leipzig und seine Einordnung ins Stadtgefüge: Der Stadthafen wird für alle Altersgruppen, also gleichermaßen für Kinder und Jugendliche als auch für Ältere und mobilitätseingeschränkte Personen, mühelos erreichbar und somit einen attraktiven Anlaufpunkt sowohl für Wassersportler als auch Touristen darstellen. Die Stadt verfügt mittlerweile über ein System funktionsfähiger, attraktiver und ökologisch bedeutsamer Freiräume und Gewässer. Diese grüne und blaue Infrastruktur ist prägend für die Lebensqualität in Leipzig. Ihre Erhaltung, ihre Qualitätsverbesserung im Bestand sowie ihre gezielte Ergänzung bilden hier die Hauptziele der Stadt Leipzig, denn so wird eine deutliche Profilierung von Leipzig als überdurchschnittlich lebenswerte Stadt erreicht. 5 Der Stadthafen dient der wassertouristischen Erschließung des Gewässerverbundes in und um Leipzig und setzt bereits jetzt deutliche Impulse für die Entwicklung von Tourismus-, Kultur- und Freizeitwirtschaft, welche sich mit Fertigstellung dieses zentralen und für Leipzig besonders charakteristischen Ortes noch verstärken werden. Der Stadthafen und die begleitende Infrastruktur: Bereits mit Erstellung des WTNK im Jahr 2007 wurde der Stadthafen als Herzstück des Gewässerverbundes eingeordnet und bewertet. Eine schrittweise Entwicklung des innerstädtischen Hafens und der begleitenden Infrastruktur entlang der sieben befahrbaren Wasserkurse war zum damaligen Zeitpunkt bereits als wesentlicher Bestandteil benannt. Mit dem Baubeginn zur Offenlegung des Elstermühlgrabens, Bauabschnitt 2, von der Schreberbrücke bis zur Friedrich-Ebert-Straße wurde 2008 die erste Ausbaustufe des Stadthafens begonnen. Mit der 78 m langen Außenmole steht somit seit August 2010 eine Anlegestelle für gewässerangepasste Motorboote sowie Ruder- bzw. Paddelboote zur Verfügung. Gleichzeitig erfolgte die Umsetzung weiterer begleitender Infrastrukturmaßnahmen für die wassertouristische Nutzbarkeit der befahrbaren Gewässerkurse durch die Stadt Leipzig. Besonders ist hierbei der Neubau der Schreberbrücke (Fertigstellung 2011) sowie der Ankauf sämtlicher für die Hafenanlage notwendiger Grundstücke zu benennen. In den letzten Monaten wurde zudem der Peterssteg mit einer Durchfahrtshöhe von 1,90 m zur sicheren wassertouristischen Nutzung fertig saniert. Mit dem Bau der Gewässerverbindung zwischen Karl-Heine-Kanal und Lindenauer Hafen erfolgte des Weiteren der erste Abschnitt der bislang nicht vollendeten Kanalverbindung zur Saale und somit perspektivisch die überregionale Einbindung des Leipziger Gewässerverbundes. 5 Leipzig! Arbeitsprogramm 2020, Stadt Leipzig, 2014 Stand: Seite 2 von 5

25 Der Stadthafen Leipzig und seine regionale und länderübergreifende Bedeutung: Im Tourismuswirtschaftlichen Gesamtkonzept (TWGK), welches die Eckpfeiler der Entwicklung der Mitteldeutschen Gewässerlandschaft bis zum Jahr 2030 definiert, wird die Fertigstellung des Leipziger Stadthafens im Rahmen des zentralen Leuchtturmprojektes "Stadt-Gewässer-Verbünde in Halle (Saale) und Leipzig" aufgeführt. Damit ist diese Maßnahme als "städtisches Eingangstor" zum Leipziger Neuseenland ein Kernelement der künftigen Entwicklung. Das TWGK wurde durch die Ratsversammlung der Stadt Leipzig am beschlossen und darüber hinaus von 14 Mitgliedskommunen des Grünen Ringes Leipzig als Handlungsgrundlage per Gremienbeschluss verabschiedet. Im Jahr 2020 wird die World Canals Conference, die weltweit wichtigste Fachveranstaltung zum Thema Binnenwasserwege und Gewässerentwicklung, in Leipzig - und damit erstmals in Deutschland - stattfinden. Erwartet werden ca. 400 nationale und internationale Gäste, die sich zu verschiedenen Fachprojekten austauschen werden. Für Leipzig als Ausrichter steht die Gesamtthematik "Entwicklung des Leipziger Neuseenlandes als Ergebnis eines umfassenden Landschaftswandels" im Fokus. Mit dem Stadthafen Leipzig könnte den Besuchern aus aller Welt ein zentrales Element der Wasserstadt nähergebracht werden, welches gleichzeitig den citynahen Startpunkt zur Erkundung der Mitteldeutschen Gewässerlandschaft darstellt. Abb. 1: Kursübersicht Leipziger Neuseenland, Auszug aus Internet vom , Stand: Seite 3 von 5

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