Der Minister. Unterrichtung aufgrund der Entschließung des Landtags vom (Drucksache 11/7703)
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1 Ministerium des Innern de's Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium des Innern NRW, Düsseldorf Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen Düsseldorf ".September 2018 Seite 1 von 1 Telefon Telefax für die Mitglieder des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen 60-fach Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in der Landesverwaltung Unterrichtung aufgrund der Entschließung des Landtags vom (Drucksache 11/7703) Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, dem zuständigen Ausschuss des Landtags ist jährlich über die Einstellungs- und Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen im Bereich der Landesverwaltung zu berichten (LT-Drs. 11/7703). Anliegend übersende ich den Bericht und die Berechnung für das Jahr Der Bericht ist mit allen Ministerien des Landes abgestimmt. Mit freundlichen Grüßen Dienstgebäude: Friedrichstr Düsseldorf lieferanschrift: Fürstenwall Düsseldorf Herbert Reul Telefon Telefax poststelle@im.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahnlinien 732, 736, 835, 836, U71, U72, U73,U83 Haltestelle: Kirchplatz
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3 Bericht des Ministeriums des Innern für die Mitglieder des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen I. Im Jahr 2017 waren von Arbeitsplätzen in der Landesverwaltung gemäß 156 Sozialgesetzbuch (SGB) IX insgesamt Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt. Dies bedeutet mit einer Quote von 6,39 % einen leichten Rückgang zu dem Ergebnis des Vorjahrs (6,49%). Die gesetzlich geforderte Mindestquote von 5,0 % ist, wie bereits in den letzten Jahren, deutlich überschritten. Eine Ausgleichsabgabe gemäß 160 SGB IX ist daher weiterhin nicht zu zahlen. Gegenüber dem Jahr 2016 ist die Gesamtzahl der Arbeitsplätze, die nach dem SGB IX relevant sind, in 2017 um knapp 0,7 % gestiegen. Die Zahl der besetzten Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen ist im gleichen Zeitraum um knapp 0,7 % bzw. 151 Personen gesunken. Die Entwicklung der Zahl der Arbeitsplätze nach dem SGB IX bewegt sich dabei nach Auskunft des Landesbetriebs IT.NRW im Rahmen der üblichen jährlichen Schwankungen, die z.b. von der jährlich unterschiedlichen Zahl von Altersabgängen beeinflusst wird. Grundlage des Berichts ist die in der Anlage beigefügte Übersicht des Landesbetriebs IT.NRW. 11. Die Landesregierung verfolgt das Ziel, schwerbehinderten Menschen die bestmögliche Teilhabe am täglichen Leben zu ermöglichen. Dazu gehört in erster Linie die Teilhabe am Arbeits- und Erwerbsleben. Die Landesregierung ist sich dabei ihrer eigenen Verantwortung als moderner und attraktiver Arbeitgeber bewusst. Sie sieht es daher als eine Selbstverständlichkeit an, die bisherigen Bemühungen der letzten Jahre fortzuführen,' um die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen im Landesdienst auch zukünftig deutlich über der gesetzlichen Mindestquote zu halten. Dazu zählen unter anderem:
4 die Selbstverpflichtung zur Nutzung eines Teils der im laufenden Haushaltsjahr freiwerdenden Planstellen und Stellen zur Einstellung schwerbehinderter Bewerber/innen gem. 6 Abs. 10 Haushaltsgesetz 2018; die Nutzung der Einnahmen aus Zuschüssen für die berufliche Eingliederung schwerbehinderter Menschen zur Einstellung von Aushilfen, die schwerbehinderte Mitarbeiter/innen unterstützengem. 7 Abs. 2 Ziffer 1 Haushaltsgesetz 2018; die Qualifizierungsmaßnahmen zu Verwaltungsfachangestellten mit Einstellungsgarantie für arbeitslose schwerbehinderte Menschen. Diese Qualifizierungsmaßnahmen werden bereits seit 1997 angeboten und auch im Jahr 2018 weiter fortgeführt. Die erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Qualifizierungsklassen werden von einer Mehrzahl der Ressorts übernommen. Durch die Qualifizierungsmaßnahmen ist es gelungen, bislang insgesamt etwa 295 arbeitslosen schwerbehinderten Menschen ein Beschäftigungsverhältnis in der Landesverwaltung anzubieten. die Einrichtung und der Betrieb von Außenarbeitsplätzen wurde durch die damalige Landesregierung das Projekt,,1.000 zusätzliche Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung in NRW" initiiert. Bei einem Außenarbeitsplatz handelt es sich um ein Beschäftigungsverhältnis, bei dem Menschen mit Behinderung z. B. in einem Unternehmen oder einer Behörde arbeiten, aber Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) bleiben. Dies ermöglicht zeitgleich die Teilhabe an der' Arbeitswelt außerhalb der Werkstatt und die Betreuung durch spezielle Fachkräfte. Einsatzmöglichkeiten liegen u.a. in den Bereichen Bibliothek, Registratur, Materialausgabe, Aktentransport oder der Hausmeisterei.. Die Werkstattbeschäftigten erhalten ein Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis der Werkstatt. Der Beschäftigungsgeber zahlt an die WfbM ein Entgelt pro
5 Au ßenarbeitsplatz, je nach Leistungsfähigkeit des schwerbehinderten Menschen. Übergang "Förderprogramm STÄR" in das Regelangebot "Kein Abschluss ohne Anschluss" Die damalige Landesregierung hat im Jahr 2013 das Förderprogramm STAR ("Schule trifft Arbeitswelt") ins Leben gerufen. Das Programm hatte zum Ziel, die Integration von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung und / oder sonderpädagogischem Förderbedarf aus Förderschulen und aus Schulen des Gemeinsamen Lernens in Ausbildung und Arbeit außerhalb der Werkstätten für behinderte Menschen zu erhöhen. Zum ist das Förderprogramm STAR in das Landesvorhaben "Kein Abschluss ohne Anschluss - Übergang Schule - Beruf in NRW" (KAoA) überführt worden und damit in die Regelförderung übergegangen. Für Schülerinnen und Schüler mit einem entsprechenden Förderschwerpunkt werden je nach individuellem Bedarf spezielle Elemente der Beruflichen Orientierung angeboten (KAoA-STAR). Die möglichst betriebsnahe und bedarfsorientierte Berufsvorbereitung, durchgeführt von den Integrationsfachdiensten (IFD) oder von ihnen beauftragten Dritten, je nach Bedarf in Gruppen- bzw. Einzelsettings, beginnt drei Jahre vor der Schulentlassung. Stellen in der Landesverwaltung für Absolventinnen bzw. Absolventen des Programms STAR Es wurden landesweit insgesamt fünf neue Vollzeitstellen für Tarifbeschäftigte (vergleichbar Laufbahngruppe 1.1., EG 2 und 3) geschaffen, auf denen Absolventinnen und Absolventen des Förderprogramms STAR unbefristet in der Landesverwaltung beschäftigt werden können.
6 Die Landesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, über die bisherigen Bemühungen hinauszugehen und die Einstellung und Übernahme schwerbehinderter Menschen in den Landesdienst noch stärker zu fördern. Die regierungstragenden Parteien wollen daher über die gesetzliche Beschäftigungsquote von 5 %hinausgehen und streben in den nächsten Jahren bei Neueinstellungen im Landesdienst einen jährlichen Anteil von Menschen mit Schwerbehinderung von 5 % an. Sie wird alle Möglichkeiten prüfen, um dieses Ziel unter Beachtung des sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden Grundsatzes der Bestenauswahl umzusetzen. Neben der personalwirtschaftlichen Seite spielt für die Landesregierung auch der Abbau von Barrieren eine wichtige Rolle. Die einzelnen Maßnahmen der Ressorts sind dabei breit gefächert. Zu ihnen zählt unter anderem die spezielle Einrichtung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung sowie der Einsatz von Gebärdendolmetschern für Schulungen und Betriebsversammlungen. Ein wichtiger Baustein ist in diesem Zusammenhang die Stärkung der Rechte der Schwerbehindertenvertretungen, die sich aus dem Bundesteilhabegesetz und den daraus resultierenden Änderungen des SGB IX ergeben haben. Um den Schwerbehindertenvertretungen in den Behörden die Arbeit mit dem Gesetz so weit wie möglich zu erleichtern, wird die Landesregierung die dazu existierende Richtlinie entsprechend überarbeiten und dort, wo es möglich ist, zusätzliche Spielräume zugunsten 'der Schwerbehindertenvertretungen einräumen. Auch der Abbau von Barrieren in der IT gehört zu den Maßnahmen, die die Landesregierung stärker betreiben wird. So wurde beispielsweise im Bereich des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen neben der bereits bestehenden Fachgruppe Barrierefreie IT beim zentralen IT -Dienstleister der Justiz (ltd) das Kompetenzzentrum Barrierefreiheit eingerichtet. Über weitere Maßnahmen wird die Landesregierung das Parlament rechtzeitig und umfassend informieren.
7 Beschäftigte schwerbehinderte Menschen in derlandesverwaltung NRW Gesamtjahresübersicht Gesarntberechnung des Jahresdurchschnitts. -Stand fS* Arbeitsplätze Zahl der Zahl der gemäss 156 Pflichtplätze besetzten und 157 SGB Arbeitsplätze IX Quote Dienststelle I Ressort!ahres- Jahres- (Spalte 3 in % der. durchschnitt. Jahres- durchschnitt Spalte 1) Stand durchschnitt $tand Ressort 01 Landtag Nordrhein-Westfalen Insgesamt ,88 Ressort 02 Staats kanzlei Insgesamt ,62 Ressort 03 Mihisterium des Innem Insgesamt ,02 Ressort 04 Ministerium der Justiz Insgesamt ,23 Ressort 05 Ministerium. für Schule und Bildung Insgesamt ~9 4,72 Ressort 06 Ressort 07 Ressort 08 Ressort 10 Ressort 11 Minillterium für Kultur und Wissenschaft Insgesamt ,93 Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration Insgesamt ,69 Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Insgesamt ;21 Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz Insgesamt ,32 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Insgesamt ,11 Ressort12. Ministerium der Finanzen Insgesamt ,59 Ressort 13 Landesrechnungshof Insgesamt ,44 Ressort 16 Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie Insgesamt ,17 Ressort 17 Ministerium für Verkehr. Insgesamt ,~5 NRWGesamt ,39 *) Jahresabschluss IT.NRW Ref. 512
Der Minister 16/ Unterrichtung aufgrund der Entschließung des Landtags vom (Drucksache 11/7703)
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