Fachliche Tipps für die Errichtung einer Holzfeuerstätte

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Fachliche Tipps für die Errichtung einer Holzfeuerstätte"

Transkript

1 Fachliche Tipps für die Errichtung einer Hlzfeuerstätte Kaufen Sie nur eine zugelassene und geprüfte Feuerstätte mit CE- der Ü-Zeichen (z.b. nach DIN der DIN EN 13240). Welche Anfrderungen ergeben sich an den Aufstellungsraum - unzulässige Aufstellungsräume - ntwendige Wärmeleistung bestimmen. Bedenken Sie bei der Aufstellung der Feuerstätte - ausreichende Brandschutzabstände zu brennbaren Baustffen - Herstellerunterlagen und Feuerungsverrdnung beachten! Srgen Sie bei brennbaren Böden für ein Vrgelege vr der Feuerraumtüre (z.b. Bdenblech der Glasplatte) Ermöglichen Sie eine ausreichende Verbrennungsluftversrgung - Achtung bei mechanischen Lüftungen und Dunstabzugsanlagen - Erkundigen Sie sich nach raumluftunabhängigen Feuerstätten Srgen Sie für eine ausreichende Befestigung des Rauchrhres und für mind. 40 cm Abstand zu brennbaren Baustffen Lassen Sie die Eignung des Schrnsteins vm Schrnsteinfeger prüfen: - Baustff, - Querschnitt, - Anschluss, - Höhe, - Führung über Dach Überragt ihre Schrnsteinmündung im Umkreis vn 10 m Fensteröffnungen und Türen (mögliche Rauchbelästigungen auch in der Nachbarschaft) um mindestens 1 m Bedenken Sie die Einrichtung eines Brennstfflagers snnige Lage regengeschützt - Durchlüftung Größe Srgen Sie für einen geeigneten Behälter für die heiße Asche feuerfestes Gefäß mit Deckel Bedenken Sie die Reinigung der Feuerstätte und des Kamines Schrnsteinfeger wllen Ihnen helfen, Geld und unnötigen Ärger zu sparen. Nehmen Sie sich Zeit und lesen Sie die nachflgenden Seiten aufmerksam. Nutzen Sie diese kstenlse Infrmatin. Sllten Sie nch Fragen haben, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Seite 1

2 Zugelassene und geprüfte Feuerstätten Feuerstätten sind Bauprdukte die einen Verwendbarkeitsnachweis benötigen. Diesbezüglich müssen Feuerstätten entweder mit einem Ü-Zeichen der einem CE-Zeichen gekennzeichnet sein. Trägt eine Feuerstätte eines dieser beiden Zeichen, s kann unterstellt werden, dass sie nach den entsprechenden Regelwerken geprüft und damit auch betriebs- und brandsicher sicher ist. Für die Prüfungen werden beispielsweise flgende Nrmen herangezgen: DIN Heizungsherde für feste Brennstffe DIN Dauerbrandöfen für feste Brennstffe DIN Kaminöfen für feste Brennstffe DIN Dauerbrand-Heizeinsätze für feste Brennstffe DIN Raumheizvermögen vn Einzelfeuerstätten DIN Feuerstätten für feste Brennstffe - Pelletsöfen DIN Feuerstätten für feste Brennstffe zum Betrieb mit ffenem Feuerraum (ffene Kamine) DIN EN 303 Heizkessel für feste Brennstffe Zudem kann für Bauprdukte, für die keine Nrmen angewendet werden können, beim Deutschen Institut für Bautechnik eine Zulassung der bei den Obersten Baubehörden der Länder, eine Zustimmung im Einzelfall erwirkt werden. Vr Ort, nach den Fachregeln gefertigte Grundkachelöfen, benötigen keine Kennzeichnung. Seite 2

3 Unzulässige Aufstellräume Bitte beachten Sie, dass Feuerstätten in ntwendigen Fluren, in Treppenräumen, außer in Whngebäuden mit nicht mehr als zwei Whnungen und in Garagen (außer raumluftunabhängige Gasfeuerstätten) nicht aufgestellt werden dürfen. Feuerstätten für feste Brennstffe mit einer Leistung über 50 kw dürfen hnehin nur in Heizräumen aufgestellt werden Ntwendige Wärmeleistung Legen Sie die Heizleistung Ihrer Feuerstätte nach der Ntwendigkeit fest und achten Sie darauf, dass Ihre Feuerstätte nicht maßls überdimensiniert ist. Ansnsten kmmt es zur Überhitzung des Aufstellungsraumes der sie müssen die Feuerstätte permanent drsseln, was zu schlechten Verbrennungsergebnissen führt. Für Einzelräume sind Heizleistungen vn 5 6 kw vllends ausreichend. Ausreichende Brandschutzabstände Um Brandgefahren ausschließen zu können, dürfen auf Bauteilen, die aus der mit brennbaren Baustffen bestehenden, keine höheren Temperaturen als 85 C auftreten. Dies ist in der Regel bei einem Abstand vn 40 cm, vn der Feuerstätte zu den Bauteilen erfüllt. Im Bereich der Sichtfenster sind ftmals die dppelten Abstände einzuhalten (stärkere Wärmestrahlung Mntageanleitung des Herstellers beachten). Geringere Abstände sind zulässig, wenn sie der Hersteller in seiner Mntageanleitung angibt. Diese Maßangaben beruhen in der Regel auf Untersuchungsergebnissen die bei der Feuerstättenprüfung gewnnen werden. Vrgelege Vr den Feuerungsöffnungen vn Feuerstätten für feste Brennstffe sind Fußböden aus brennbaren Baustffen durch einen Belag aus nicht brennbaren Baustffen zu schützen. Der Belag muss sich nach vrn auf mindestens 50 cm und seitlich auf mindestens 30 cm über die Feuerungsöffnung hinaus erstrecken. Bewährt haben sich hierbei Vrgelege aus Blech der Glasplatten. Glasplatte zum Schutz des Brennbaren Fußbdens Seite 3

4 Verbrennungsluftversrgung Feuerstätten benötigen zur Erzeugung vn 1 kwh an Wärmeenergie ca. 1,6 m³ Verbrennungsluft. Die Verbrennungsluft strömt über die Undichtheiten des Aufstellraumes zur Feuerstätte. Die ausreichende Verbrennungsluftversrgung für Feuerstätten bis 35 kw gilt als gesichert, wenn der Aufstellraum der Feuerstätte 4-mal größer ist als die Leistung. Beispiel: Feuerstätte 5 kw = Mindestraumgröße 20 m³. In der Nutzungseinheit der Feuerstätte dürfen sich keine luftabsaugenden Einrichtungen (z.b. Dunstabzugsanlage, Raumlufttechnische-Anlage, Wäschetrckner) befinden, die gleichzeitig mit der Feuerstätte betrieben werden können. Ansnsten sind Fensterkntaktschalter der Unterdrucksensren erfrderlich. Fensterkntaktschalter Dunstabzugshaube Zudem empfiehlt sich bei besnders dichten Gebäuden die Aufstellung einer raumluftunabhängigen Feuerstätte. Wegen der Kmplexität und weitergehender Anfrderungen sprechen sie am besten mit Ihrem zuständigen Bez.-Schrnsteinfegermeister. Seite 4

5 Befestigung des Rauchrhrs Rauchrhre zu Schrnsteinen müssen ausreichend und dauerhaft befestigt sein und sfern sie durch unbeheizte Räume geführt werden, zusätzlich gegen Wärmeverlust geschützt werden. Abstand des Rauchrhrs zu brennbaren Baustffen Rauchrhre müssen zu Bauteilen aus brennbaren Baustffen einen Abstand vn mindestens 40 cm einhalten. Es genügt ein Abstand vn mindestens 10 cm, wenn die Verbindungsstücke mindestens 2 cm dick mit nicht brennbaren Dämmstffen ummantelt sind. Rauchrhre müssen, sweit sie durch Bauteile aus brennbaren Baustffen führen, 1. in einem Abstand vn mindestens 20 cm mit einem Schutzrhr aus nicht brennbaren Baustffen versehen der 2. in einem Umkreis vn mindestens 20 cm mit nicht brennbaren Baustffen mit geringer Wärmeleitfähigkeit ummantelt sein. Verbindungsstücke dürfen nicht in Decken, Wänden der unzugänglichen Hhlräumen angerdnet der in andere Geschsse geführt werden. Abstand vn Rauchrhren zu brennbaren Baustffen Seite 5

6 Eignung des Schrnsteins Bevr eine Feuerstätte an einen Schrnstein angeschlssen werden kann, ist zunächst die Eignung des Kamins nachzuprüfen. Es dürfen keine baulichen Mängel vrliegen und der Schrnstein muss rdnungsgemäß über Dach geführt sein. Besnders in Mehrfamilienhäusern bzw. in Miethäusern ist deshalb vr der Belegung zu überprüfen b der Schrnstein vllständig ausgeführt der nicht zweckentfremdet wurde. Eine Rücksprache mit der Eigentümergemeinschaft bzw. dem Hausbesitzer ist ratsam. Der erfrderliche Kaminquerschnitt ist im Wesentlichen abhängig vn der Feuerstätte (Leistung Zugbedarf), vm Brennstff und vn der Höhe ab der Rauchrhreinführung bis zur Kaminmündung. Der Schrnsteinbaustff und der Teillastbetrieb der Feuerstätte sind ebenfalls zu bewerten. Querschnittsdiagramm für Feuerstätten mit festen Brennstffen mit Zugbedarf Abgastemperatur am Stutzen der Feuerstätte > 240 C An Schrnsteine werden vielfältige Anfrderungen gestellt. S können beispielsweise bei einem Russbrand, (kann durch Selbstentzündung entstehen) im Innern des Kamins Temperaturen vn über 1000 C auftreten. Deshalb ist bei einem einfach gemauerten Schrnstein ein Brandschutzabstand zu brennbaren Bauteilen vn mind. 5 cm erfrderlich. Bei mehrschaligen Schrnsteinen kann der Abstand zu Hlzbalken auf 2 cm verringert werden. Fußbdenleisten und Dachlatten dürfen direkt an verputzte Kamine herangeführt werden. Seite 6

7 Rauchbelästigungen Um sich selbst und Ihren Nachbarn vr Abgasen und ggf. auch Qualm, besnders in der Anheizphase zu schützen, müssen Schrnsteine im Umkreis vn 10m, Fenster, Türen und Lüftungsanlagen um mindestens 1 m überragen. Bei einer Leistung der Feuerstätte über 50 kw erhöht sich dieser Wert in gestaffelter Frm. Dieser Umstand ist besnders bei einer nachträglichen Errichtung eines Schrnsteins an der Außenwand zu berücksichtigen, da die Abstände zu benachbarten Grundstücken geringer sind, als wenn der Schrnstein zentral im Gebäude errichtet wurde. Dachfenster im Umkreis vn 10 m wird um 1 m überragt. Anm.: Diese Regelung ist nur in der NRW Feuerungsverrdnung (FeuV) enthalten. Seite 7

8 Brennstfflagerung Sfern Sie eine Feuerstätte für feste Brennstffe errichten wllen, benötigen Sie auch eine Lagermöglichkeit für den Brennstff. Hlz sllte sfern es im Smmer im Freien gelagert wird, südseitig, luftig und gegen Regen geschützt, gelagert werden. Für die Lagerung einer Brennstffmenge, die 1000 l Heizöl der 1000 m³ Erdgas ersetzen sll, benötigen sie etwa 6 m³ Schüttraum. Planen Sie Ihr Brennstfflager im Gebäude s ein, dass sie möglichst kurze Wege bei der Befüllung und später bei der Bereitstellung des Hlzvrrates haben. Bis kg (sind etwa 30 Ster Hlz) bestehen keine Anfrderungen an den Brennstfflagerraum. In ffenen Dachräumen (nicht ausgebaut) dürfen jedch keine Brennstffe gelagert werden. Hlzlager im Freien zum Trcknen des Brennstffes Seite 8

9 Heiße Asche Metallische Behälter, in denen Brennstffrückstände (Asche) aufbewahrt werden, müssen dicht verschlssen sein (Deckel). In Behältern aus brennbaren Stffen dürfen nur kalte Brennstffrückstände aufbewahrt werden. Auf diesen Behältern muss deutlich lesbar darauf hingewiesen werden, dass heiße Brennstffrückstände nicht eingefüllt werden dürfen. Im Freien müssen Behälter, die aus brennbaren Stffen bestehen z.b. Mülltnnen aus Kunststff, mindesten 2 m, andere Behälter mindestens 1 m vn anderen brennbaren Stffen entfernt aufgestellt werden. In Gebäuden dürfen die Behälter nur in Räumen mit mindestens feuerbeständigen Wänden und Decken aufgestellt werden. Feuerstättenreinigung Feuerstätten sind nach Bedarf bzw. nach Herstellerangabe zu reinigen. Bitte bedenken Sie hierbei eine mögliche Staubentwicklung beim Reinigen der Feuerstätte und des Rauchrhres. Platzieren Sie die Feuerstätte nach Möglichkeit s, dass eine gewisse Wartungsfreundlichkeit gegeben ist und srgen Sie für ausreichende Reinigungsmöglichkeiten auch im Rauchrhr. Schrnsteinreinigung Schrnsteine müssen je nach Benutzungshäufigkeit bis zu 4-mal im Jahr gereinigt werden. Am besten eignet sich eine Reinigung vn der Mündung der vm Dachbden aus. Aus pragmatischen Gründen sllten keine Reinigungsöffnungen in Whn- der Schlafräumen vrhanden sein. Bei der Schrnsteinreinigung über Dach ist auf einen sicheren Zugang mit einer Standfläche beim Schrnstein zu achten. Seite 9

DER KAMINKEHRER FACHLICHE TIPPS FÜR DIE ERRICHTUNG EINER HOLZFEUERSTÄTTE. Kaminkehrerbetrieb Holger Frischhut INFOBRIEF

DER KAMINKEHRER FACHLICHE TIPPS FÜR DIE ERRICHTUNG EINER HOLZFEUERSTÄTTE. Kaminkehrerbetrieb Holger Frischhut INFOBRIEF DER KAMINKEHRER IHR SICHERHEITS-, UMWELT- UND ENERGIEEXPERTE INFOBRIEF Ihres Bezirkskaminkehrermeisters Kaminkehrerbetrieb Hlger Frischhut FACHLICHE TIPPS FÜR DIE ERRICHTUNG EINER HOLZFEUERSTÄTTE Die Stichpunkte

Mehr

Kaufen Sie nur eine zugelassene und geprüfte Feuerstätte mit CE- oder Ü-Zeichen (z.b. nach DIN 18891)

Kaufen Sie nur eine zugelassene und geprüfte Feuerstätte mit CE- oder Ü-Zeichen (z.b. nach DIN 18891) Fachliche Tipps für die Errichtung eines Holzofens Kaufen Sie nur eine zugelassene und geprüfte Feuerstätte mit CE- oder Ü-Zeichen (z.b. nach DIN 18891) Welche Anforderungen ergeben sich aus dem Aufstellungsraum

Mehr

DER KAMINKEHRER FACHLICHE TIPPS FÜR DIE ERRICHTUNG EINER HOLZFEUERSTÄTTE

DER KAMINKEHRER FACHLICHE TIPPS FÜR DIE ERRICHTUNG EINER HOLZFEUERSTÄTTE DER KAMINKEHRER IHR SICHERHEITS-, UMWELT- UND ENERGIEEXPERTE INFOBRIEF Ihres Bezirkskaminkehrermeisters FACHLICHE TIPPS FÜR DIE ERRICHTUNG EINER HOLZFEUERSTÄTTE Kaufen Sie nur eine zugelassene und geprüfte

Mehr

Kaufen Sie nur eine zugelassene und geprüfte Feuerstätte mit CE- oder Ü-Zeichen (z.b. nach DIN 18891)

Kaufen Sie nur eine zugelassene und geprüfte Feuerstätte mit CE- oder Ü-Zeichen (z.b. nach DIN 18891) Fachliche Tipps für die Errichtung eines Ofens Seite 1 Holzverbrennung was ist zu beachten? Kaufen Sie nur eine zugelassene und geprüfte Feuerstätte mit CE- oder Ü-Zeichen (z.b. nach DIN 18891) Welche

Mehr

Seite 1. Das Glück ist greifbar!!! - Ihr Kaminkehrer ist der Experte für

Seite 1. Das Glück ist greifbar!!! - Ihr Kaminkehrer ist der Experte für Klaus Bewer www.bewerfeger.de Seite 1 Sie spielen mit dem Gedanken oder haben sich sogar schon entschieden, sich ein gemütliches Feuer, in der Form eines Kamin- oder Kachelofens, in Ihre gute Stube zu

Mehr

Joachim Eilbrecht Schornsteinfegermeister In Bad Lippspringe

Joachim Eilbrecht Schornsteinfegermeister In Bad Lippspringe Joachim Eilbrecht Schornsteinfeger wollen Ihnen helfen, Geld und unnötigen Ärger zu sparen. Nehmen Sie sich Zeit und lesen Sie die nachfolgenden Seiten aufmerksam. Nutzen Sie diese kostenlose Information.

Mehr

Fachliche Tipps für die Errichtung einer Holzfeuerstätte

Fachliche Tipps für die Errichtung einer Holzfeuerstätte Schornsteinfegermeister Fachliche Tipps für die Errichtung einer Holzfeuerstätte Kaufen Sie nur eine zugelassene und geprüfte Feuerstätte mit CE- oder Ü-Zeichen (z.b. nach DIN 18891 od. EN 13240). Welche

Mehr

Heizen mit Holz spart Geld, schont die Umwelt und schafft angenehme Atmosphäre

Heizen mit Holz spart Geld, schont die Umwelt und schafft angenehme Atmosphäre Aus der Technik Aktuell: Heizen mit Holz Heizen mit Holz spart Geld, schont die Umwelt und schafft angenehme Atmosphäre Die momentane Energiepreissituation binnen einen Jahres hat sich der Preis für Rohöl

Mehr

Anforderungen an die Abgasanlage bei der Umstellung auf Pelletkessel

Anforderungen an die Abgasanlage bei der Umstellung auf Pelletkessel Anforderungen an die Abgasanlage bei der Umstellung auf Pelletkessel Vortragender: Michael Verderber Bundesverband der Rauchfangkehrer Österreichs-Technik Querschnittsberechnung Querschnittsberechnung

Mehr

Änderung der FeuV 2009 weiterführende Themen

Änderung der FeuV 2009 weiterführende Themen Laninnungsverband Änderung der FeuV 2009 weiterführende Themen TLIW Herbert Wazula, MdTA 1 Änderung der FeuV 2009 Laninnungsverband Feuerungsverordnung (FeuV) vom 11. November 2007 Stand: letzte berücksichtigte

Mehr

Saunaöfen nach DIN EN 15821:

Saunaöfen nach DIN EN 15821: 1. Anwendung der harmnisierten eurpäischen Nrm In der Ausgabe des Amtblatt der Eurpäischen Kmmissin vm 17.12.2010 wurde die EN 15821 als Eurpäisch harmnisierte Nrm veröffentlicht. Die Veröffentlichung

Mehr

Kaminöfen. Planungsunterlagen zum Aufstellen eines Kaminofens

Kaminöfen. Planungsunterlagen zum Aufstellen eines Kaminofens Uwe Hußenöder Tel.: 09843-936677 bev. Bezirksschornsteinfeger Fax: 09843-936678 Energieberater (HWK) Mobil: 0160-90162881 Petersbergweg 1 email: Schornsteinfeger@Hussenoeder.de 91613 Marktbergel Planungsunterlagen

Mehr

Feuerungsverordnung (FeuVO)

Feuerungsverordnung (FeuVO) Feuerungsverordnung (FeuVO) Vom 18. Februar 1997 (GVBl. 1997 S. 20) Auf Grund von 81 Absatz 1 Nummern 1 und 4 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) vom 1. Juli 1986 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt

Mehr

Ein Service der IB SSV GmbH Seite 1 von 11 Verordnung über Feuerungsanlagen, Wärme- und Brennstoffversorgungsanlagen - (Feuerungsverordnung - FeuV) *)

Ein Service der IB SSV GmbH Seite 1 von 11 Verordnung über Feuerungsanlagen, Wärme- und Brennstoffversorgungsanlagen - (Feuerungsverordnung - FeuV) *) Seite 1 von 11 Verordnung über Feuerungsanlagen, Wärme- und Brennstoffversorgungsanlagen - (Feuerungsverordnung - FeuV) *) Vom 6. März 1998 *) Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 83/189/EWG des Rates

Mehr

Feuerungsverordnung (FeuVO) Vom 27. Februar 1997

Feuerungsverordnung (FeuVO) Vom 27. Februar 1997 1997 Ausgegeben zu Mainz, den 15. April 1997 Nr. 8 Tag Inhalt Seite 27.2.1997 Feuerungsverordnung (FeuVO) 116 Feuerungsverordnung (FeuVO) Vom 27. Februar 1997 Aufgrund von 85 Abs. 1 Nr. 4 und 6 der Landesbauordnung

Mehr

Lagerung fester Brennstoffe in Gebäuden

Lagerung fester Brennstoffe in Gebäuden BVS-Brandverhütungsstelle für OÖ. reg. Genossenschaft m. b. H. A-4017 Linz, Petzoldstraße 45, Telefon +43 (0)732 / 7617-250, Fax +43 (0)732 / 7617-29, Internet: www.bvs-linz.at, E-mail: office@bvs-linz.at

Mehr

Feuerungsverordnung (FeuVO) Vom 27. Februar 1997

Feuerungsverordnung (FeuVO) Vom 27. Februar 1997 Feuerungsverordnung (FeuVO) Vom 27. Februar 1997 Auf Grund des 85 Abs. 1 Nr. 4 und 6 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 8. März 1995 (GVBl. S. 19, BS 213-1) wird verordnet: 1 Anwendungsbereich

Mehr

232 Feuerungsverordnung - FeuVO NRW - *) Vom 21. Juli 1998 (GV. NRW. S. 481/SGV. NRW. 232)

232 Feuerungsverordnung - FeuVO NRW - *) Vom 21. Juli 1998 (GV. NRW. S. 481/SGV. NRW. 232) 232 Feuerungsverordnung - FeuVO NRW - *) Vom 21. Juli 1998 (GV. NRW. S. 481/SGV. NRW. 232) Auf Grund des 85 Abs. l Nrn. 1, 4 und 5 sowie Abs. 7 der Landesbauordnung (BauO NW) vom 7. März 1995 (GV. NW.

Mehr

Feuerungsverordnung ( FeuVO) *) Vom 8. Dezember 1997

Feuerungsverordnung ( FeuVO) *) Vom 8. Dezember 1997 Nds. GVBl. Nr. 23/1997, ausgegeben am 19.12.1997 Feuerungsverordnung ( FeuVO) *) Vom 8. Dezember 1997 Aufgrund von 95 Abs. 1 und 4 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in der Fassung vom 13. Juli 1995

Mehr

Schwebende Abgasanlage

Schwebende Abgasanlage Merkblatt 6 Technischer Ausschuss (Österreichischer Kachelofenverband) : Seite 2 / 9 Inhalt 1 Anwendungsbereich... 3 2 Literaturhinweise... 3 3 Begriffe... 3 3.1... 3 4 Anforderungen beim Kachelofen...

Mehr

6. Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung (Feuerungsverordnung FeuVO) 1) 2) 3)

6. Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung (Feuerungsverordnung FeuVO) 1) 2) 3) 6. Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung (Feuerungsverordnung FeuVO) 1) 2) 3) Vom 3. Februar 2009 (GVBl. I S. 30) GVBl. II 361-117 Aufgrund des 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz

Mehr

Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung. (Feuerungsverordnung - FeuVO) vom 3. Februar 2009 (GVBl. I S. 30)

Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung. (Feuerungsverordnung - FeuVO) vom 3. Februar 2009 (GVBl. I S. 30) Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung (Feuerungsverordnung - FeuVO) vom 3. Februar 2009 (GVBl. I S. 30) Verordnung über Feuerungsanlagen, Brennstofflagerung, Garagen und über Zuständigkeiten

Mehr

Feuerungsverordnung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 7. Dezember 1995

Feuerungsverordnung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 7. Dezember 1995 Feuerungsverordnung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 7. Dezember 1995 1 Anwendungsbereich 2 Begriffe 3 Verbrennungsluftversorgung von Feuerstätten 4 Aufstellung von Feuerstätten 5 Aufstellräume

Mehr

Sächsische Feuerungsverordnung

Sächsische Feuerungsverordnung 1 Einschränkung des Anwendungsbereichs 2 Begriffe 3 Verbrennungsluftversorgung von Feuerstätten 4 Aufstellung von Feuerstätten 5 Aufstellräume für Feuerstätten 6 Heizräume 7 Abgasanlagen 8 Abstände von

Mehr

Vom 21. Juli 1998 (GVBl. für das Land Nordrhein-Westfalen 1998 Nr. 33, Seite 481)

Vom 21. Juli 1998 (GVBl. für das Land Nordrhein-Westfalen 1998 Nr. 33, Seite 481) Feuerungsverordnung 1) (FeuVO NW) Vom 21. Juli 1998 (GVBl. für das Land Nordrhein-Westfalen 1998 Nr. 33, Seite 481) Änderung vom 5. April 2005 Inhalt 1 Einschränkung des Anwendungsbereichs 2 Begriffe 3

Mehr

Garagen und Unterstände für Motorfahrzeuge mit einer Grundrissfläche bis 150 m 2

Garagen und Unterstände für Motorfahrzeuge mit einer Grundrissfläche bis 150 m 2 Spannerstrasse 8 8510 Frauenfeld T 052 724 90 70 F 052 724 90 01 info@gvtg.ch www.gvtg.ch n und Unterstände für Motorfahrzeuge mit einer fläche bis 150 m 2 (Merkblatt Nr. 6, Ausgabe 3.2012) Erläuterungen

Mehr

Feuerungsverordnung 1) (FeuV) Vom 11. November 2007

Feuerungsverordnung 1) (FeuV) Vom 11. November 2007 Feuerungsverordnung 1) (FeuV) Vom 11. November 2007 Fundstelle: GVBl 2007, S. 800 Stand: letzte berücksichtigte Änderung: 8 und 12 geänd. ( 1 V v. 8.7.2009, 332) Fußnoten 1) Die Verpflichtungen aus der

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung

Nichtamtliche Lesefassung Feuerungsverordnung (FeuVO) Vom 27. März 2006 (GVBI. LSA Nr.12/2006. ausgegeben am 31. 3. 2006) Aufgrund des 84 Abs..1 Nm. 1, 2 und 4 in Verbindung mit 56 Abs:,1 Satz 1 Nr. 3 der Bauordnung des Landes

Mehr

Die neue FeuVO. In Brandenburg

Die neue FeuVO. In Brandenburg Die neue FeuVO In Brandenburg Brandenburgische Feuerungsverordnung (BbgFeuV) ) Stand: März 2006 Aufgrund des 80 Abs. 1 Nr. 1 der Brandenburgischen Bauordnung vom 16. Juli 2003 (GVBl. I S. 210) verordnet

Mehr

Feuerungsverordnung (FeuVO) Vom 25. September Fundstelle: HmbGVBl. 2007, S. 338

Feuerungsverordnung (FeuVO) Vom 25. September Fundstelle: HmbGVBl. 2007, S. 338 Feuerungsverordnung (FeuVO) Vom 25. September 2007 Fundstelle: HmbGVBl. 2007, S. 338 Stand: letzte berücksichtigte Änderung: 7, 8 geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 2. November 2010 (HmbGVBl.

Mehr

Feuerungsverordnung (FeuVO) 1

Feuerungsverordnung (FeuVO) 1 Arbeits- und Lesefassung Feuerungsverordnung (FeuVO) 1 Vom 31. Januar 2006, geändert durch Verordnung vom 28. November 2008 (GVBl. Seite 468) INHALTSVERZEICHNIS 1 Einschränkung des Anwendungsbereichs...1

Mehr

3 Verbrennungsluftversorgung von Feuerstätten

3 Verbrennungsluftversorgung von Feuerstätten Feuerungsverordnung Fassung 2007 Muster -Feuerungsverordnung *) Stand: September 2007 (MFeuV) INHALTSÜBERSICHT: 1 Einschränkung des Anwendungsbereichs 2 Begriffe 3 Verbrennungsluftversorgung von Feuerstätten

Mehr

Die neue FeuVO. In Brandenburg

Die neue FeuVO. In Brandenburg Die neue FeuVO In Brandenburg Die Brandenburger-Feuerungsverordnung BbgFeuV ist am Tag nach ihrer Verkündung, am 04.April 2006 in Brandenburg in Kraft getreten Brandenburgische Feuerungsverordnung (BbgFeuV)

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2018 Nr. 30 vom Seite 669 bis 682

Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2018 Nr. 30 vom Seite 669 bis 682 Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2018 Nr. 30 vom 17.12.2018 Seite 669 bis 682 232 Feuerungsverordnung (FeuVO NRW) [1] Vom 10. Dezember 2018 Auf Grund des 87 Absatz 1 Nummer 1 und 5, Absatz

Mehr

Zutreffendes bitte ausfüllen bzw. ankreuzen. Datenblatt zur Rauchsaugerauslegung nach EN

Zutreffendes bitte ausfüllen bzw. ankreuzen. Datenblatt zur Rauchsaugerauslegung nach EN Datenblatt zur Rauchsaugerauslegung nach EN 13384-1 für offene Kamine, Kaminöfen, Heizeinsätze, Grillstätten... Kundennummer: Kundenanschrift: Feuerstätte 0 Holz 13 Pellets 13 Koks D öl 0 Kohle El Erdgas

Mehr

Auszüge und Erläuterungen zur Muster-Feuerungsverordnung

Auszüge und Erläuterungen zur Muster-Feuerungsverordnung Bundesverband des Schornsteinhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - VSE Info 210.001 Auszüge und Erläuterungen zur Muster-Feuerungsverordnung Fassung Mai 1998, erste überarbeitete Auflage Verband Schornstein-Elemente

Mehr

+ + + WICHTIGE INFORMATION IHRES MEISTERBETRIEBES DER SCHORNSTEINFEGER IHR EXE

+ + + WICHTIGE INFORMATION IHRES MEISTERBETRIEBES DER SCHORNSTEINFEGER IHR EXE + + + WICHTIGE INFORMATION IHRES MEISTERBETRIEBES + + + Christian Zebisch DER SCHORNSTEINFEGER IHR EXE PERTE FÜR ABGASA N- LAGEN Die hier aufgeführten Stichpunkte sind mit den Erläuterungen verlinkt. Inhalt:

Mehr

INSTALLATIONS- UND BEDIENUNGSANLEITUNG

INSTALLATIONS- UND BEDIENUNGSANLEITUNG INSTALLATIONS- UND BEDIENUNGSANLEITUNG LUFTHEIZENDE KAMINÖFEN Wichtige Hinweise: Infrmieren Sie Ihren Bezirksschrnsteinfeger, eventuell den Schrnsteinsmeister. Lesen Sie die Installatins- und Bedienungsanleitung

Mehr

223 Feuerungsverordnung*(FeuVO NRW) Vom 11. März 2008

223 Feuerungsverordnung*(FeuVO NRW) Vom 11. März 2008 223 Feuerungsverordnung*(FeuVO NRW) Vom 11. März 2008 Aufgrund von 85 Abs. 1 Nr. 1, 4 und 5 sowie Abs. 7 der Landesbauordnung (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Artikel

Mehr

Wärme aus der OBERPFALZ. Individuell, innovativ, bewährt. Gasöfen

Wärme aus der OBERPFALZ. Individuell, innovativ, bewährt. Gasöfen Wärme aus der OBERPFALZ Individuell, innovativ, bewährt. Stahl schwarz mit 1 Unterbau-Modul Der neue Gaskaminofen LIO bietet Ihnen durch seine innovative Brenntechnik ein Höchstmaß an Komfort und Entspannung

Mehr

Brandschutz in der Landwirtschaft

Brandschutz in der Landwirtschaft Brandschutz in der Landwirtschaft 1 Steiermärkisches Bautechnikverordnung Mit 1. Jänner 2013 in Kraft getreten: Steiermärkisches Bautechnikverordnung 2 OIB Brandschutz OIB RL 2 Brandschutz OIB RL 2.1 Brandschutz

Mehr

Feuerungsverordnung* (FeuVO NRW)

Feuerungsverordnung* (FeuVO NRW) Feuerungsverordnung* (FeuVO NRW) vom 11. März 2008 Aufgrund von 85 Abs. 1 Nr.1, 4 und 5 sowie Abs. 7 der Landesbauordnung (BauO NRW) vorn 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Artikel

Mehr

Vom 24. November 1995 (GBl. S. 806), zuletzt geändert durch Artikel 226 der Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65, 90)

Vom 24. November 1995 (GBl. S. 806), zuletzt geändert durch Artikel 226 der Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65, 90) Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über Anforderungen an Feuerungsanlagen, Wärme und Brennstoffversorgungsanlagen (Feuerungsverordnung FeuVO) Vom 24. November 1995 (GBl. S. 806),

Mehr

BSR Wärmetechnische Anlagen

BSR Wärmetechnische Anlagen BSR 24-15 Wärmetechnische Anlagen 11.12.2014 BSR 24-15 1 Allgemeine Anforderungen an die Aufstellung von WT-A 3.2 Räume für Feuerungsaggaregate in EFH, innerhalb von Wohnungen und Gebäuden mit geringen

Mehr

zur Liste der Technischen Baubestimmungen; Ministerialblatt vom 15. August 2000, S. 234

zur Liste der Technischen Baubestimmungen; Ministerialblatt vom 15. August 2000, S. 234 Anlage E zur Liste der Technischen Baubestimmungen; Ministerialblatt vom 15. August 2000, S. 234 Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr Fassung Juli 1998 Rheinland-Pfalz Zur Ausführung der 7 und 15

Mehr

Merkblatt zum Brandschutznachweis

Merkblatt zum Brandschutznachweis Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Planen Bauen Whnen Natur Verkehr OBERSTE BAUAUFSICHT (Stand 29. Juni 2007) 1. Allgemeines Der Brandschutznachweis ist ein bautechnischer Nachweis gemäß 67 Abs. 1 BauO

Mehr

Inhalt. 1 Einschränkung des Anwendungsbereichs

Inhalt. 1 Einschränkung des Anwendungsbereichs Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über Anforderungen an Feuerungsanlagen, Wärme- und Brennstoffversorgungsanlagen (Feuerungsverordnung - FeuVO) Vom 24. November 1995 (GBl. S. 806)

Mehr

Korrektur zu DVGW-Arbeitsblatt G 600 Technische Regel für Gasinstallationen; DVGW-TRGI, September 2018

Korrektur zu DVGW-Arbeitsblatt G 600 Technische Regel für Gasinstallationen; DVGW-TRGI, September 2018 Korrektur zu DGW-Arbeitsblatt G 600 Technische Regel für Gasinstallationen; DGW-TRGI, September 2018 Trotz größter Sorgfalt sind bei der Erstellung eines so umfangreichen Werkes wie der DGW-TRGI Fehler

Mehr

Olsberg Palena Compact

Olsberg Palena Compact Kaminofen Olsberg Palena Compact Nennleistung Leistungsbereich Wirkungsgrad 5 kw 3-7 kw > 80% Produktvorteile Compact-Türverschluss / raumluft - unabhängig Wirbelbrennkammer OEC Belüfteter Türgriff Drehbar

Mehr

Brandschutzseminar TS Pfäffikon vom 19. April Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz. Brandschutzseminar. Stand der Technik-Papiere

Brandschutzseminar TS Pfäffikon vom 19. April Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz. Brandschutzseminar. Stand der Technik-Papiere Brandschutzseminar Stand der Technik-Papiere Neue Stand der Technik Papiere Lignum-Dokumentation Brandschutz Teil A STP Abgasanlagen Teil B STP Ofen- und Cheminéebau STP Brandschutz in Lüftungen von Wohnbauten

Mehr

Ausfüllanleitung für die Anlage 5 (Vordruck für Feuerungsanlagen)

Ausfüllanleitung für die Anlage 5 (Vordruck für Feuerungsanlagen) Ausfüllanleitung für die Anlage 5 (Vordruck für Feuerungsanlagen) Grundsätzliches wichtig bitte lesen!! Die Anlage 5 ist in 11 Abschnitte eingeteilt (siehe Nummern am Rand links), Jeder Abschnitt ist für

Mehr

Bauprodukte und Zulassungen

Bauprodukte und Zulassungen Bauprodukte und Zulassungen Feuerschutzabschlüsse Bauordnungsrechtlich werden nach der Bauordnung erforderliche Türen, Tore oder Klappen mit dem Oberbegriff Abschlüsse bezeichnet. Neben Wänden und Decken

Mehr

VIGW Tagung Frauenfeld. BSR Wärmetechnische Anlagen

VIGW Tagung Frauenfeld. BSR Wärmetechnische Anlagen VIGW Tagung 23.04.2015 Frauenfeld BSR 24-15 Wärmetechnische Anlagen 23.04.2015 BSR 24-15 1 Ausgangslage Die technische Entwicklung, gefördert durch anderweitige Gesetzgebungen, europäische Produktenormen

Mehr

Luftabsaugende Einrichtungen in Verbindung mit Feuerstätten

Luftabsaugende Einrichtungen in Verbindung mit Feuerstätten Luftabsaugende Einrichtungen in Verbindung mit Feuerstätten Dipl. Ing. Anton Höß ish Frankfurt 13.03.2015 1 FS + LÜ Inhalt Inhalt 1. Situation 2. Technisches Regelwerk 3. Beiblätter zu DIN 1946-6 4. Beiblatt

Mehr

Gebäude bis zur BauO VVBbgBO geringer Höhe Hochhausgrenze Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes Nr. H 7m 7m < H 22m

Gebäude bis zur BauO VVBbgBO geringer Höhe Hochhausgrenze Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes Nr. H 7m 7m < H 22m BRANDENBURG Gebäude bis zur BauO VVBbgBO geringer Höhe Hochhausgrenze Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes Nr. H 7m 7m < H 22m 1. Wände 1.1 Tragende und aussteifende Wände 24 24.1. 1.1.1. Tragende

Mehr

OIB Richtlinie 4 Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit

OIB Richtlinie 4 Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit OIB Richtlinie 4 Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit zu Punkt der OIB-RL-4 2.7.1 Muss die Breite der nutzbaren Durchgangslichte vn Türen in WC-Trennwandsystemen mindestens 80 cm betragen? 2.9.1 Warum

Mehr

müller kaminsteinwerk Versetzanweisung für den Müller-L90-Formstein LM

müller kaminsteinwerk Versetzanweisung für den Müller-L90-Formstein LM müller kaminsteinwerk Versetzanweisung für den Müller-L90-Formstein LM müller kaminsteinwerk schornsteinsysteme und abgasanlagen murrer straße 2 71691 freiberg am neckar telefon: (0 71 41) 6 43 79-0 telefax:

Mehr

Ausfüllanleitung für die Anlage 5 (Vordruck für Feuerungsanlagen)

Ausfüllanleitung für die Anlage 5 (Vordruck für Feuerungsanlagen) harm.ladewig@t-online.de www.ladewig-schornsteinfeger.de Ausfüllanleitung für die Anlage 5 (Vordruck für Feuerungsanlagen) Grundsätzliches wichtig bitte lesen!! Die Anlage 5 ist in 11 Abschnitte eingeteilt

Mehr

ENERGIE CHECK. Name und Anschrift Name / Anschrift: Straße: Ort: Telefon: E-Mail: MODERNISIEREN SIE MIT WEITBLICK! Ing.

ENERGIE CHECK. Name und Anschrift Name / Anschrift: Straße: Ort: Telefon: E-Mail: MODERNISIEREN SIE MIT WEITBLICK! Ing. Name und Anschrift Name / Anschrift: Straße: Ort: Telefn: E-Mail: ENERGIE CHECK Wärmeverluste eines freistehenden Einfamilienhauses (Baujahr vr 1984) MODERNISIEREN SIE MIT WEITBLICK! Viele Anlässe, können

Mehr

Ausfüllanleitung für die Anlage 5 (Vordruck für Feuerungsanlagen)

Ausfüllanleitung für die Anlage 5 (Vordruck für Feuerungsanlagen) erik@schornsteinfeger-barth.de www.schornsteinfeger-barth.de Ausfüllanleitung für die Anlage 5 (Vordruck für Feuerungsanlagen) Grundsätzliches wichtig bitte lesen!! Die Anlage 5 ist in 11 Abschnitte eingeteilt

Mehr

Aufstellungs- und Bedienungsanleitung sowie Sicherheitshinweise

Aufstellungs- und Bedienungsanleitung sowie Sicherheitshinweise Aufstellungs- und Bedienungsanleitung swie Sicherheitshinweise Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, wir beglückwünschen Sie zum Kauf eines Kaminfens vn H&M. Mit Ihrem neuen Kaminfen haben Sie sich

Mehr

1 Definition Anforderungen beim Kachelofen Anforderungen beim offenen Kamin und Heizkamin Anhang... 5

1 Definition Anforderungen beim Kachelofen Anforderungen beim offenen Kamin und Heizkamin Anhang... 5 #$%& 1 Definition... 2 2 Anforderungen beim Kachelofen... 2 3 Anforderungen beim offenen Kamin und Heizkamin... 5 4 Anhang... 5 Vorbemerkung: Die jeweils gültigen Landesgesetze und Normen sind zwingend

Mehr

Die Bauplanung meines Hauses beginnt! Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr, durch das Bauamt der Stadt Alzenau wurde mir mitgeteilt, dass Sie innerhalb des von mir zu verwaltenden Kehrbezirkes

Mehr

Inhalt: Verordnung über elektrische Betriebsräume - EltVO Drucken

Inhalt: Verordnung über elektrische Betriebsräume - EltVO Drucken Inhalt: Verordnung über elektrische Betriebsräume - EltVO Drucken Erlass vom 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmung 3 Allgemeine Anforderungen 4 Anforderungen an elektrische Betriebsräume 5 Zusätzliche

Mehr

Olsberg Tipas Compact

Olsberg Tipas Compact Kaminofen Nennleistung Leistungsbereich Wirkungsgrad 4 kw 2-6 kw > 80% Produktvorteile Compact-Türverschluss / raumluft - unabhängig Wirbelbrennkammer OEC (Zubehör) Belüfteter Türgriff Drehbar (Zubehör)

Mehr

Merkblatt für die Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr

Merkblatt für die Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr Merkblatt für die Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr 1. Allgemeines Die Sächsische Bauordnung, die zugehörige Verwaltungsvorschrift sowie die technische

Mehr

TRVB 105 H FEUERSTÄTTEN FÜR FESTE BRENNSTOFFE

TRVB 105 H FEUERSTÄTTEN FÜR FESTE BRENNSTOFFE TRVB 105 H FEUERSTÄTTEN FÜR FESTE BRENNSTOFFE VERSION ZUR STELLUNGNAHME STAND: 18. SEPTEMBER 2017 INHALTSÜBERSICHT 1. Allgemeines 2. Begriffsbestimmungen 3. Gesetzliche Bestimmungen und Sicherheitsvorschriften

Mehr

LANDESINNUNGSVERBAND FÜR DAS BAYERISCHE KAMINKEHERERHANDWERK

LANDESINNUNGSVERBAND FÜR DAS BAYERISCHE KAMINKEHERERHANDWERK LANDESINNUNGSVERBAND FÜR DAS BAYERISCHE KAMINKEHERERHANDWERK Presseinformation Heizen mit Holz Der Winter steht vor der Tür Energiepreise erreichen Höchstniveau Boom bei der Nachfrage nach Holzöfen Feuerstättenhersteller

Mehr

BRANDSCHUTZNACHWEIS zum Bauantrag vom als erweiterte Baubeschreibung zum Brandschutz

BRANDSCHUTZNACHWEIS zum Bauantrag vom als erweiterte Baubeschreibung zum Brandschutz BRANDSCHUTZNACHWEIS vom als erweiterte Baubeschreibung zum Brandschutz Bauvorhaben. Grundstück (Ort, Straße, Hausnummer). Gemarkung. Flur Flurstück Antragssteller(in) / Bauherr(in) Anschrift. Datum / Unterschrift...

Mehr

Aufstellungs- und Bedienungsanleitung sowie Sicherheitshinweise

Aufstellungs- und Bedienungsanleitung sowie Sicherheitshinweise Aufstellungs- und Bedienungsanleitung swie Sicherheitshinweise Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, wir beglückwünschen Sie zum Kauf eines Kaminfens vn der igelofen Manufaktur. Mit Ihrem neuen Kaminfen

Mehr

Funktionsnachweis nach DIN EN Alfons Mustermann Musterbach Zell am Musterbach

Funktionsnachweis nach DIN EN Alfons Mustermann Musterbach Zell am Musterbach Funktionsnachweis nach DIN EN 13384 Alfons Mustermann Musterbach 2 78910 Zell am Musterbach Herr Alfons Mustermann Am Musterbach. 2 78910 Zell am Musterbach Bitte beachten Sie die Bemerkungen auf Seite

Mehr

MFB 02 Abgasklappe (thermisch oder motorisch) min. 3,0 m Gasfeuerstätte ohne Gebläse mit Strömungssicherung und Abgasüberwachungseinrichtung Feuerstät

MFB 02 Abgasklappe (thermisch oder motorisch) min. 3,0 m Gasfeuerstätte ohne Gebläse mit Strömungssicherung und Abgasüberwachungseinrichtung Feuerstät MFB 01 Feuerstätte für flüssige oder gasförmige Brennstoffe mit Gebläse / Gebläsebrenner: Nennwärmeleistung max. 30 kw Feuerstätte für feste Brennstoffe: Nennwärmeleistung max. 20 kw Die Feuerstätte für

Mehr

Kleine Exkursion. Dienstag, , 11:45 Uhr. Feuerwache der Berufsfeuerwehr An der Feuerwache 1. Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz

Kleine Exkursion. Dienstag, , 11:45 Uhr. Feuerwache der Berufsfeuerwehr An der Feuerwache 1. Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz Kleine Exkursion Dienstag, 07.07.2015, 11:45 Uhr Feuerwache der Berufsfeuerwehr An der Feuerwache 1 IHT- Baulicher Brandschutz Fachgebiet Baulicher Brandschutz Dienstag, 23.06.15, 11:45 bis 13:15, 13-222

Mehr

Leitfaden zur Risikobeurteilung an automatischen Schiebe- und Teleskopschiebetüren

Leitfaden zur Risikobeurteilung an automatischen Schiebe- und Teleskopschiebetüren 15.04.2008 1 / 11 Leitfaden zur Risikbeurteilung an autmatischen Schiebe- und Teleskpschiebetüren 1. Grundlagen einer Risikanalyse Gemäß der DIN 18650, die die sicherheitstechnischen Anfrderungen an autmatische

Mehr

OIB Richtlinie 3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

OIB Richtlinie 3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz OIB Richtlinie 3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz zu Punkt der OIB-RL-3 5.1.3 Wie ist eine Mündung einer Abgasanlage situiert, die "vor einem Fenster" liegt? 5.6.2 Gibt es für den Anschluss mehrerer

Mehr

Eine Information für unsere Kunden. Lagerung Gegenstände lagern. So schützen Sie sich vor Schäden.

Eine Information für unsere Kunden. Lagerung Gegenstände lagern. So schützen Sie sich vor Schäden. Eine Information für unsere Kunden. Lagerung Gegenstände lagern. So schützen Sie sich vor Schäden. Dachböden Brennbares Material ist Brandlast. In Dachräumen keine Lagerung von festen Brennstoffen in offenen

Mehr

LebensWert Bauen. Ein Unternehmen von. Schiedel GmbH & Co. Lerchenstraße München Tel

LebensWert Bauen. Ein Unternehmen von. Schiedel GmbH & Co. Lerchenstraße München Tel LebensWert Bauen Ein Unternehmen von Schiedel GmbH & Co. Lerchenstraße 9 80995 München Tel. 0180-172 44 33 email: info@schiedel.de www.schiedel.de Hände weg vom einschaligen Schornstein! In 5 Gründen erläutern

Mehr

BEW Bergische Energie- und Wasser-GmbH

BEW Bergische Energie- und Wasser-GmbH BEW Bergische Energie- und Wasser-GmbH Technische Anschlussbedingungen Gas für den Netzanschluss zur Ausspeisung Gültig ab: 01. September 2007 Vertragstyp: Ausspeisevertrag im Sinne der Vereinbarung über

Mehr

Feuerstätten für feste Brennstoffe Aufstellung und Benutzung

Feuerstätten für feste Brennstoffe Aufstellung und Benutzung Feuerstätten für feste Brennstoffe Aufstellung und Benutzung Heizen mit Holz Emil Gernert Bezirkskaminkehrermeister Gebäude-Energieberater (HWK) Vereidigter Sachverständiger (HWK) Emil Gernert 2 Wesentliche

Mehr

Merkblatt Brandschutzvorschriften / Nr. 17.2

Merkblatt Brandschutzvorschriften / Nr. 17.2 Merkblatt Brandschutzvorschriften / Nr. 17.2 Datum: 16. September 2013 zu Richtlinie: Wärmetechnische Anlagen für flüssige Brennstoffe (Ölfeuerung) Bewilligung Allgemein: Zentral versorgte wärmetechnische

Mehr

Olsberg Ipala Compact

Olsberg Ipala Compact Kaminofen Nennleistung Leistungsbereich Wirkungsgrad 5 kw 3-7 kw > 80% Produktvorteile OEC (Zubehör) Belüfteter Türgriff Speicher (Zubehör) Wirbelbrennkammer Baukastensystem Compact-Türverschluss / raumluft

Mehr

Brandschutzanforderungen

Brandschutzanforderungen BADEN-WÜRTTEMBERG Gebäude LBO geringer Höhe bis zur BauO AVO 1 Geschoss od. sonstige Hochhausgrenze Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes 1 Wohnung in höchst. 2 Gesch. 1. Wände 1.1 Tragende und

Mehr

Die Lösung für Ihr Pellet Lager

Die Lösung für Ihr Pellet Lager Die Lösung für Ihr Pellet Lager Stahlschrägböden für Pellet Räume ENERGIE SYSTEM PARTNER GmbH Am Agerring 2 4844 Regau, Austria Mbil: +43 (0) 664/ 3874625 Fax: +43 (0) 7672/98103 e-mail: ffice@esp.r.at

Mehr

ABS. Das absolut universelle Schornsteinsystem Querschnittsbemessungen ABSOLUT.

ABS. Das absolut universelle Schornsteinsystem Querschnittsbemessungen ABSOLUT. ABSOLUT Das absolut universelle Schornsteinsystem Querschnittsbemessungen ABSOLUT www.schiedel.de www.schiedel.de Inhalt Seite Grundlagen der Querschnittsbemessung 3 Diagrammauswahl 4 Ausgangswerte 6 Bemessungsbeispiele

Mehr

AZB 614. Basispaket Ø 80 mm für Abgasführung im Schacht bei Brennwertgeräten. Best.-Nr B22 B28 B25 B29 B33. Bild 1

AZB 614. Basispaket Ø 80 mm für Abgasführung im Schacht bei Brennwertgeräten. Best.-Nr B22 B28 B25 B29 B33. Bild 1 Basispaket Ø 80 mm für Abgasführung im Schacht bei Brennwertgeräten 6 720 604 509 (99.09) Fu Best.-Nr. 7 719 001 529 50 82 Typenschild!!! hier abtrennen 80 82 205 entsprechend Zulassung Z-7.2.1359 und

Mehr

QUERSCHNITTSBEMESSUNG Diagrammauswahl. QUERSCHNITTSBEMESSUNG Grundlagen TNS. eigenen Kamin angeschlossen. Die Querschnittsdiagramme

QUERSCHNITTSBEMESSUNG Diagrammauswahl. QUERSCHNITTSBEMESSUNG Grundlagen TNS. eigenen Kamin angeschlossen. Die Querschnittsdiagramme Grundlagen Diagrammauswahl Die richtige Bemessung des Kaminquer- schnitts ist Grundlage und Voraussetzung für die einwandfreie Funktion jeder Feuerungsanlage. Der passende Kaminquerschnitt sorgt zusammen

Mehr

Produktinformation. Olsberg Tenorio PowerSystem Compact. Kaminofen. Nennleistung Leistungsbereich Wirkungsgrad. 5 kw 2-6 kw > 80% Produktvorteile

Produktinformation. Olsberg Tenorio PowerSystem Compact. Kaminofen. Nennleistung Leistungsbereich Wirkungsgrad. 5 kw 2-6 kw > 80% Produktvorteile Kaminofen Nennleistung Leistungsbereich Wirkungsgrad 5 kw 2-6 kw > 80% Produktvorteile Compact-Türverschluss / raumluft - unabhängig Belüfteter Türgriff OEC (Zubehör) OEC II (Zubehör) Speicher Wirbelbrennkammer

Mehr

Zu 2 Abs. 3 Nr. 3 Die Regelung zur Gebäudeklasse 3 fängt alle Gebäude mit bis zu 7 m Höhe auf, ungeachtet von Anzahl und Größe der Nutzungseinheiten.

Zu 2 Abs. 3 Nr. 3 Die Regelung zur Gebäudeklasse 3 fängt alle Gebäude mit bis zu 7 m Höhe auf, ungeachtet von Anzahl und Größe der Nutzungseinheiten. 22 2Höhe im Sinne des Satzes 1 ist das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel. 3 Die Grundflächen der Nutzungseinheiten

Mehr

Technische Anschlußbedingungen Gas- Druckregel und Meßanlagen (GDRM) bei Sondervertragskunden

Technische Anschlußbedingungen Gas- Druckregel und Meßanlagen (GDRM) bei Sondervertragskunden 1. Eigentumsverhältnisse Die GDRM ist Eigentum des Kunden. Lediglich die Meßanlage steht im Eigentum der star.energiewerke GmbH&Co KG Rastatt. Die Grenzen sind in den anhängenden Zeichnungen eingetragen.

Mehr