Vereinbarung zwischen. der AOK-Sachsen-Anhalt, und. der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt. Präambel

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1 Anlage 13 Vergütung Abrechnung zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der AOK Sachsen-Anhalt, der KNAPPSCHFT, Regionaldirektion Cottbus, der IKK ges plus der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt in der Fassung vom Vereinbarung zwischen der AOK-Sachsen-Anhalt, der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt Präambel Diese Vereinbarung regelt die Vergütung der ärztlichen Leistungen im Zusammenhang mit dem Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach t 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 (im Folgenden DMP-DM2-Vertrag ). Abschnitt I 1 Vertragsärztliche Leistungen (1) Die Vergütungen der vertragsärztlichen Leistungen für eingeschriebene Versicherte erfolgen nach Maßgabe des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) sind mit der in der Gesamtvergütungsvereinbarung mit der KVSA abgegolten, soweit im Folgenden keine davon abweichende Regelung getroffen wird. (2) Die Vertragspartner beobachten die Entwicklung der Leistungsmengen der Kosten in der vertragsärztlichen Versorgung der eingeschriebenen Versicherten mit der Diagnose Diabetes mellitus Typ 2 einschließlich der veranlassten Leistungen berücksichtigen diese bei den Vertragsverhandlungen nach 83 bis 85 SGB V.

2 2 Einschreibung Dokumentation (1) Für die vollständigen Dokumentationen gemäß der Anlage 2 i. V. m. 8 der DMP- A-RL in der jeweils gültigen Fassung die fristgemäße Übermittlung der vollständigen Dokumentation für Versicherte nach diesem Vertrag werden folgende Vergütungen vereinbart: Information, Beratung Einschreibung der Versicherten, Erstellung der Erstdokumentation sowie Versand der entsprechenden Unterlagen durch Ärzte nach 3 des DMP-DM2-Vertrages Erstellung Versand der Folgedokumentationen durch Ärzte nach 3 Führung des Diabetespasses Behandlung Betreuung eines eingeschriebenen bei halbjährlicher Dokumentation in einem Quartal, in dem keine Dokumentation erstellt wurde, aber ein Arzt-Versicherten-Kontakt erfolgt ist 22,50 22,50 10, Die Vergütungen der vorgenannten Leistungen erfolgen außerhalb der pauschalierten Gesamtvergütung. Die Pseudo-Ziffer kann grsätzlich je Patient Arzt nur einmal abgerechnet werden. Die Pseudo- Ziffer kann je Patient Arzt nur einmal im Quartal abgerechnet werden. Die kann je Patient Arzt einmal im Quartal abgerechnet werden. Eine Abrechnung der im gleichen Quartal ist nicht möglich. (2) Die Datenstelle erstellt für jedes Quartal je Arzt einen Nachweis der vollständig erbrachten fristgerecht eingegangenen Dokumentationen unter Angabe der Versichertennummer übermittelt das Ergebnis der KVSA nach Ablauf des Korrekturzeitraums des Dokumentationsquartals. Die Krankenkasse erhält von der Datenstelle die Anzahl der vertragskonformen fristgerecht eingegangenen Dokumentationen. Dieser Nachweis ist allein maßgeblich zur Berechnung der Zahlungsverpflichtung der Krankenkasse an die KVSA.

3 Abschnitt II 3 Schulungen (1) Die schulungen im Rahmen dieses Vertrages können ausschließlich durch Ärzte abgerechnet werden, die gemäß 21 Abs. 3 des DMP-DM2- Vertrages Schulungsleistungen erbringen die folgende Abrechnungsgenehmigung von der KVSA erhalten haben: für die Schulung Betreuung von Typ2-Diabetikern /oder für die Schulung Betreuung von mit Hypertonie /oder für die Schulung Betreuung von mit oraler Gerinnungshemmung /oder betreffend die Zuweisung ihrer für die Schulung Betreuung von Typ2-Diabetiker /oder von mit Hypertonie /oder oraler Gerinnungshemmung für die Schulung Betreuung von mit Asthma /oder betreffend die Zuweisung ihrer für die Schulung Betreuung von mit Asthma, für die Schulung Betreuung von mit COPD /oder betreffend die Zuweisung ihrer für die Schulung Betreuung von mit COPD. (2) Die Schulungen werden je Patient je Schulungseinheit wie folgt vergütet, wobei eine Unterrichtseinheit einen Zeitraum von 90 Minuten darstellt. Die Vergütung der Angehörigenschulung ist in der Vergütung für die schulung enthalten. Typ- 2-Diabetiker, die nicht Insulin spritzen Typ- 2-Diabetiker, die nicht Insulin spritzen (Verbrauchsmaterial ohne Diabetes-Pass) 1 Typ- 2-Diabetiker, die Insulin spritzen 4 Unterrichtseinheiten, die im Laufe von 4 bis 6 Wochen erteilt werden sollten.; für 4 bis 10, 5 Unterrichtseinheiten, die im Laufe von 4 bis 6 Wochen erteilt werden sollten; für 4 bis D 99821D 99820C 1 Bei Änderungen des Preisgefüges erfolgen Nachverhandlungen, ohne dass es einer Kündigung dieser Vereinbarung bedarf.

4 Typ- 2-Diabetiker, die Insulin spritzen (Verbrauchsmaterial ohne Diabetes-Pass) 1 Behandlungs- Typ 2 Diabetiker, die Normalinsulin spritzen Behandlungs- Typ 2 Diabetiker, die Normalinsulin spritzen (Verbrauchsmaterial ohne Diabetes-Pass) 1 MEDIAS 2 (Mehr Diabetes- Selbstmanagement für Typ-2 ohne Insulinbehandlung) 5 Unterrichtseinheiten, die im Laufe von 4 Wochen erteilt werden sollten; bis 4 12 Unterrichtseinheiten die im Laufe von 8 Wochen erteilt werden sollten; für 6 bis 10 im mittleren Lebensalter (40-65 Jahre) Schulungsmaterial Diabetes II im Gespräch 1 Schulungsprogramm MEDIAS 2 (Mehr Diabetes-Selbst- Management für Typ 2) (Verbrauchsmaterial ohne Diabetes-Pass) 1 Diabetes II im Gespräch Bis zu 12 Unterrichtseinheiten, die im Laufe von 8 Wochen erteilt werden sollten; für 4 bis 10 Behandlungs- intensivierte Insulintherapie bzw. Diabetes Teaching and Treatment Programm (DTTP) Schulungsmaterial intensivierte Insulintherapie bzw. DTTP (Verbrauchsmaterial ohne Diabetes-Pass) 1 LINDA Diabetes- Selbstmanagementschulung 12 Unterrichtseinheiten für bis zu 4 10 Unterrichtseinheiten (Module 1 bis 5) für bis zu 10 10,74 10,74 25, C 99820B 99821B 99820E 99821E 99820H 99821H 99820K 99821K 99820M

5 Schulungsmaterial für LINDA Diabetes- Selbstmanagementschulung 1 Diabetes & Verhalten, Menschen mit Typ-2- Diabetes, die Insulin spritzen Schulungsmaterial für Diabetes & Verhalten, Menschen mit Typ-2- Diabetes, die Insulin spritzen 1 DiSko-Schulung (DiSko: wie Diabetiker zum Sport kommen) nur als Ergänzung zu einem Schulungsprogramm für DM2 MEDIAS 2 ICT (Mehr Diabetes-Selbst-Management für Typ 2-Diabetiker mit intensivierter Insulintherapie) Schulungsmaterial: MEDIAS 2 ICT SGS (Strukturiertes Geriatrisches Schulungsprogramm) Schulungsmaterial: SGS (Strukturiertes Geriatrisches Schulungsprogramm) Das Strukturierte Hypertonie Behandlungs- Schulungsprogramm (HBSP) Behandlungs- Schulungsprogramm mit Hypertonie für 10 Unterrichtseinheiten innerhalb von 3-5 Wochen für bis zu 10 1 Unterrichtseinheit für bis zu 10 im Zusammenhang bzw. nach einer Schulung für Typ 2 Diabetiker 12 Unterrichtseinheiten, die im Laufe von 8 Wochen erteilt werden sollten; für 4 bis 8 Typ 2-Diabetiker mit intensivierter Insulintherapie einem Hypertonus 7 Unterrichtseinheiten á 45 min. die im Laufe von 8 Wochen erteilt werden sollten; für Kleingruppen zwischen 4 6 Typ-2- Diabetikern im höheren Lebensalter (multimorbid, geriatrisch, ab 65 Jahre) 4 Unterrichtseinheiten, die innerhalb von 4 Wochen erteilt werden sollten; für 4 bis 6 4 Unterrichtseinheiten, die innerhalb von 4 Wochen erteilt werden sollten; bis zu 4 7,00 15,00 17, M 99820A 99821A 99820F 99830B 99831B 99830A 99831A 99820S 99820S

6 Schulungsprogramm HBSP bzw. zum Behandlungs- mit Hypertonie S Modulare Schulung IPM Bluthochdruck- 2 bis 10 Unterrichtseinheiten, die möglichst innerhalb von 8 Wochen erteilt werden für 8 bis 12 12, L Schulungsmaterial IPM je Modul 1 2, L SPOG Schulungs- Behandlungsprogramm für mit oraler Gerinnungshemmung (SPOG) Schulungsmaterial für: SPOG Schulungs- Behandlungsprogramm für mit oraler Gerinnungshemmung (SPOG) 4 Unterrichtseinheiten für bis zu 6 in wöchentlichen Abständen 5, G 99821G INRatio Gerinnungsselbstmanagement NASA = Nationales Ambulantes Schulungsprogramm für erwachsene Asthmatiker AFAS = Die Ambulante Fürther Asthmaschulung Schulungsmaterial: NASA AFAS 1 Qualitätsmanagement in der Asthmaschulung von Kindern Jugendlichen der AG Asthmaschulung im Kindes- Jugendalter e. V. Schulungsmaterial: Qualitätsmanagement in der Asthmaschulung von Kindern Jugendlichen der AG Asthmaschulung im Kindes- Jugendalter e. V. 1 6 Unterrichtseinheiten á 60 Minuten für bis zu 6 6 Unterrichtseinheiten á 60 Minuten; bis zu 8 18 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten (für Kinder) 12 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten (für Eltern); bis zu U 99820R 99821R 99820Q 99821Q

7 Chronisch obstruktive Bronchitis mit ohne Lungenemphysem Ambulantes Schulungsprogramm für COPD- (COBRA) das Ambulante Fürther mit chronisch obstruktiver Bronchitis Lungenemphysem (AFBE) Schulungsmaterial: COBRA AFBE 1 schulung COPD: Chronische Bronchitis Lungenemphysem nach dem Bad Reichenhaller Modell Schulungsmaterial für schulung COPD: Chronische Bronchitis Lungenemphysem nach dem Bad Reichenhaller Modell 1 6 Unterrichtseinheiten á 60 Minuten; bis zu 8 6 Unterrichtseinheiten (á 60 Minuten) für 8 bis T 99821T 99820X 99821X (3) In Einzelfällen können für das strukturierte Hypertonie-Behandlungs- Schulungsprogramm (HBSP) oder das strukturierte Hypertonie Therapie- Schulungsprogramm auch bis zu 10 in einer Schulungseinheit geschult werden. (4) Das mit oraler Gerinnungshemmung (SPOG) das Schulungsprogramm INRatio Gerinnungsselbstmanagement werden ausschließlich zur Einweisung in ein verordnetes durch die Krankenkasse im Einzelfall genehmigtes Gerät zur Blutgerinnungsselbstkontrolle zum Erlernen der Selbstmessung angeboten. Die Genehmigung erfolgt unter Berücksichtigung der medizinischen Indikationen im Hilfsmittelverzeichnis der persönlichen Voraussetzungen des zur Selbstmessung. (5) Das Schulungsprogramm SGS kann durch diabetologisch qualifizierte Ärzte gem. 4 des DMP-DM2-Vertrages durchgeführt werden. (6) Nach dieser Vereinbarung können nur geschult werden, die körperlich geistig schulungsfähig sowie für ihre Ernährung selbst verantwortlich sind. Der bestehende Schulungsstand der Versicherten sowie die Inhalte der evaluierten Schulungsprogramme sind zu berücksichtigen. (7) Die Vergütungen der Schulungsleistungen erfolgen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung. Die Krankenkasse erhält für jedes Quartal von der KVSA einen Nachweis über die abgerechneten Leistungen.

8 (8) Die Abrechnungsfrequenzen für die genannten Schulungen werden den Krankenkassen quartalsweise zur Verfügung gestellt. (9) Die Vertragspartner vereinbaren pro Jahr einen Betrag von 1,1 Mio. für die AOK Sachsen-Anhalt einen Betrag von 0,1 Mio. für die IKK ges plus als Obergrenze für die Schulungsleistungen. Im Falle der Unterschreitung der Obergrenze verständigen sich die Vertragspartner über die Verwendung der Mittel innerhalb der strukturierten Behandlungsprogramme. Sollten die erbrachten Schulungsleistungen die vereinbarte Obergrenze überschreiten, verständigen sich die Vertragspartner kurzfristig mit dem Ziel, diese Leistungen weiter anzubieten. (10) Die KVSA berichtet der Gemeinsamen Einrichtung über die Inanspruchnahme der Schulungen. Abschnitt III 4 Laufzeit Kündigung (1) Diese Vereinbarung tritt zum in Kraft löst die vorhergehenden Regelungen ab. (2) Sie kann bei einem wichtigen Gr, der die Geschäftsgrlage dieser Vereinbarung berührt, insbesondere bei Wegfall der RSA-Anbindung der strukturierten Behandlungsprogramme oder bei Wegfall der Zulassung des Programms durch das BVA oder durch Änderungen der RSAV, der Richtlinien des G-BA oder des SGB V, von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.

9 Vereinbarung über die Vergütung im Rahmen des strukturierten Behandlungsprogramms Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der AOK-Sachsen-Anhalt der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt Magdeburg, den Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt AOK Sachsen-Anhalt

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