Gesetzliche Grundlagen zur Durchführung von Tierversuchen: Einreichevorschriften & Tipps
|
|
- Emil Beyer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gesetzliche Grundlagen zur Durchführung von Tierversuchen: Einreichevorschriften & Tipps Dr. Michaela Thallmair-Honold Tierschutzbeauftragte der Universität Zürich Tel Veranstaltung «Forschungsanträge erfolgreich planen» Seite 1
2 Inhaltsverzeichnis Tierschutzgesetzgebung Wann brauche ich eine Tierversuchsbewilligung? Wie erhalte ich eine Tierversuchsbewilligung? Wichtige Punkte beim Verfassen des Antrags für eine Tierversuchs Tierversuchsantrag Forschungsantrag Wichtige Punkte zum Thema «Tierversuche» Gesetzliche Grundlagen zur Durchführung von Tierversuchen, Dr. M. Thallmair-Honold Seite 2
3 Tierschutzgesetzgebung Tierschutzgesetz Tierschutzverordnung Tierversuchsverordnung Ausbildungsverordnung Interne Richtlinien (z.b. Policy der Universität Zürich zur tierexperimentellen Forschung) TSchG, Art. 1: Schutz von Würde und Wohlergehen des Tieres Tiere sind so zu behandeln, dass ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung getragen wird. Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden, Schäden zufügen oder es in Angst versetzen oder in andere Weise seine Würde verletzen. Würde: Eigenwert des Tieres, der im Umgang mit ihm geachtet werden muss. Die Würde des Tieres wird missachtet, wenn eine Belastung des Tieres nicht durch überwiegende Interessen gerechtfertigt werden kann.
4 Für welche Tiere gilt die Tierschutzgesetzgebung? Geltungsbereich (TSchV Art. 112): Wirbeltiere, Panzerkrebse und Kopffüsser Säugetiere, Vögel, Kriechtiere im letzten Drittel der Entwicklungszeit vor der Geburt oder dem Schlüpfen Larvenstadien von Fischen und Lurchen, die frei Futter aufnehmen (z.b. Zebrafisch: ab Tag 5 nach dem Schlüpfen der Larve) Seite 4
5 Wann brauche ich eine Tierversuchsbewilligung? sobald Sie einen Tierversuch durchführen wollen Was versteht man in der Schweiz unter einem Tierversuch? Gesetzliche Grundlagen zur Durchführung von Tierversuchen, Dr. M. Thallmair-Honold Seite 5
6 Was versteht man in der Schweiz unter einem Tierversuch? Tierversuch: jede Maßnahme, bei der lebende Tiere verwendet werden mit dem Ziel: 1. eine wissenschaftliche Annahme zu prüfen 2. die Wirkung einer bestimmten Maßnahme am Tier festzustellen 3. einen Stoff zu prüfen 4. Zellen, Organe oder Körperflüssigkeiten zu gewinnen oder zu prüfen, außer wenn dies im Rahmen der landwirtschaftlichen Produktion, der diagnostischen oder kurativen Tätigkeit am Tier oder für den Nachweis des Gesundheitsstatus von Tierpopulationen erfolgt 5. artfremde Organismen zu erhalten oder zu vermehren 6. der Lehre sowie der Aus- und Weiterbildung zu dienen Gesetzliche Grundlagen zur Durchführung von Tierversuchen, Dr. M. Thallmair-Honold Seite 6
7 Anzahl Tiere im Versuch von
8 Belastende und nicht-belastende Tierversuche Was sind nicht-belastende Tierversuche? z.b. tierschutzkonformes Töten von Tieren ohne vorherige Eingriffe oder Massnahmen, z.b. zur Organentnahme die meisten Verhaltensbeobachtungen ohne invasive Eingriffe Futterversuche mit physiologischer Diät ohne schädliche/toxische Auswirkung
9 Belastende und nicht-belastende Tierversuche TSchV, Art. 136 Belastende Tierversuche nach Artikel 17 TSchG sind solche, in deren Rahmen: a. das Wohlergehen der Tiere beeinträchtigt wird; b. an den Tieren chirurgische Eingriffe vorgenommen werden; c. erhebliche physikalische Einwirkungen auf die Tiere erfolgen; d. Stoffe und Stoffgemische den Tieren verabreicht oder auf ihnen aufgetragen werden, bei denen die Wirkung auf die Tiere nicht bekannt ist oder Schädigungen nicht ausgeschlossen werden können e. pathologische Effekte an den Tieren erzeugt werden; f. Tiere immunisiert oder mit Mikroorganismen oder Parasiten infiziert werden oder ihnen Zellmaterial verabreicht wird; Seite 9
10 Belastende Tierversuche (Fortsetzung) g. Tiere einer Allgemeinanästhesie unterzogen werden (auch bei präterminaler Narkose z.b. für Perfusion); h. Tiere wiederholt oder lang andauernd in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt oder isoliert gehalten werden; i. Tiere abweichend von den Haltungs- und Umgangsvorschriften gehalten werden; j. mit Tieren von belasteten Linien oder Stämmen gearbeitet wird; k. Tiere von Linien oder Stämmen eingesetzt werden, bei deren Zucht ein Anteil von über 80 Prozent der Individuen ohne die gewünschten Eigenschaften ist oder bei denen die Zucht nur mittels in-vitro- Fertilisation möglich ist. Seite 10
11 Konflikt Tierversuch Rechtfertigung im Einzelfall notwendig (Güterabwägung für belastende Tierversuche) Grund, weshalb Tierversuche bewilligt sein müssen Art. 18 Bewilligungspflicht Webapplikation e-tierversuche Abs. 1: Wer Tierversuche durchführen will, benötigt eine Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde Dies gilt auch für Tierversuche OHNE Belastung! Antragstellung über e-tierversuche inkl- Angaben über Personen, die am Tierexperiment beteiligt sind Wie erhalte ich eine Tierversuchsbewilligung? Seite 11
12 Wichtige Punkte beim Verfassen eines Antrags für einen Tierversuch Das unerlässliche Mass Beurteilung des unerlässlichen Masses von belastenden Tierversuchen - Art. 17 (TSchG) Beschränkung auf das unerlässliche Mass Tierversuche, die dem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, es in Angst versetzen, sein Allgemeinbefinden erheblich beeinträchtigen oder seine Würde in anderer Weise missachten können, sind auf das unerlässliche Mass zu beschränken. Seite 12
13 Tierversuche vermeiden, verringern, verbessern das 3R Prinzip Replace Reduce Refine Vermeiden, Ersetzen Verringern, Vermindern Verfeinern, Verbessern Swiss 3R Network Diskussionsplattform Stiftung Forschung 3R Zeitschrift ALTEX National Centre for the Replacement, Refinement & Reduction of Animals in Research
14 Replace: Methoden, die es ermöglichen, ein Versuchsziel ohne Experimente oder Eingriffe am lebenden Tier zu erreichen («absolute replacement»). Reduce: Methoden, um mit weniger Tieren eine vergleichbare Menge von Informationen zu erhalten oder eine grössere Menge Information mit der gleichen Anzahl von Tieren. Refine: Tierversuche vermeiden, verringern, verbessern das 3R Prinzip Verbesserungen der Methoden im Versuch und der Tierhaltung, die potentielle Schmerzen, Stress etc. lindern und Leiden minimalisieren und/oder das Wohl der Tiere verbessern.
15 Replace - Ersatzmethoden Der lebende Organismus wird durch «schmerzfreie» Systeme ersetzt z.b. in vitro oder in silico Experimente (Computersimulation) Erlaubte Ersatzmethoden beinhalten u.a. Etablierte Zelllinien In vitro Zellkulturen, organotypische Kulturen, Organe (Bedingung: «humane», stressfreie Euthanasie) Schlachthofmaterial Invertebraten (z.b. Drosophila melanogaster, C. elegans) Larvale Formen von Amphibien und Fischen (in früher Entwicklungsform bis zur selbstständigen Nahrungsaufnahme) Menschliche Probanden
16 Replace: Methoden, die es ermöglichen, ein Versuchsziel ohne Experimente oder Eingriffe am lebenden Tier zu erreichen («absolute replacement»). Reduce: Methoden, um mit weniger Tieren eine vergleichbare Menge von Informationen zu erhalten oder eine grössere Menge Information mit der gleichen Anzahl von Tieren. Refine: Tierversuche vermeiden, verringern, verbessern das 3R Prinzip Verbesserungen der Methoden im Versuch und der Tierhaltung, die potentielle Schmerzen, Stress etc. lindern und Leiden minimalisieren und/oder das Wohl der Tiere verbessern.
17 Reduce Tierzahlen reduzieren z.b. durch nicht-invasive Methoden Moderne Imaging Methoden: CT, PET, MRI, Biolumineszenz; Fluoreszenz Messung im lebenden Tier The image above shows biophotonic imaging (BPI) of a single mouse infected intraperitoneally with a bioluminescently engineered strain of the bacterium, Pseudomonas aeroginosa. From:
18 Replace: Methoden, die es ermöglichen, ein Versuchsziel ohne Experimente oder Eingriffe am lebenden Tier zu erreichen («absolute replacement»). Reduce: Methoden, um mit weniger Tieren eine vergleichbare Menge von Informationen zu erhalten oder eine grössere Menge Information mit der gleichen Anzahl von Tieren. Refine: Tierversuche vermeiden, verringern, verbessern das 3R Prinzip Verbesserungen der Methoden im Versuch und der Tierhaltung, die potentielle Schmerzen, Stress etc. lindern und Leiden minimalisieren und/oder das Wohl der Tiere verbessern.
19 Refine Tierwohl verbessern, Tierleid verhindern Refine Verbesserung der Bedingungen für das Tier vor, während und nach dem Versuch, z.b. Tierhaltung (Herkunft, Aufzucht, Transport, Enrichment, Handling, Markierung, Gesundheitsüberwachung, Hygiene etc.) Vermeidung von Schmerz und Distress (Anästhesie, Analgesie, Euthanasie, Überwachungsblätter, humane Abbruchkriterien) Arbeitstechnik (Training des Personals, erlernte Kooperation des Tiers, Eingriffe wie Injektionen, Chirurgie, Hygiene, Methodik, Wahl der Mittel etc.) Aussagekraft und Qualität (geeignete Tiermodelle, Studiendesign, Kontrollgruppen, Qualitätskontrolle, Statistische Methoden, Fehleranalyse, etc.) Das «Refinement» dient nicht nur dem Tierwohl, es erhöht auch die Aussagekraft und die Reliabilität der Tierversuche.
20 Wichtige Punkte beim Verfassen eines Antrags für einen Tierversuch Art. 137, TSchV, Kriterien für die Beurteilung des unerlässlichen Masses von belastenden Tierversuchen 1. Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller muss belegen, dass das Versuchsziel: a. in Zusammenhang mit der Erhaltung oder dem Schutz des Lebens und der Gesundheit von Mensch und Tier steht; b. neue Kenntnisse über grundlegende Lebensvorgänge erwarten lässt; oder c. dem Schutz der natürlichen Umwelt dient. Seite 20
21 Art. 137, TSchV; Fortsetzung 2. Sie oder er muss ausserdem belegen, dass das Versuchsziel mit Verfahren ohne Tierversuche, die nach dem Stand der Kenntnisse tauglich sind, nicht erreicht werden kann. 3. Die Methode muss unter Berücksichtigung des neusten Standes der Kenntnisse geeignet sein, das Versuchsziel zu erreichen. Seite 21
22 Art. 137, TSchV, Fortsetzung & Ende 4. Ein Tierversuch und dessen einzelne Teile müssen so geplant werden, dass: a. die kleinste notwendige Anzahl Tiere eingesetzt und die geringstmögliche Belastung der Tiere angestrebt wird; b. die zweckmässigsten Verfahren zur Auswertung der Versuchsergebnisse sowie dem aktuellen Stand des Wissens entsprechende statistische Verfahren angewendet werden; und c. die einzelnen Teile zeitlich gezielt gestaffelt werden. Jede Belastung muss im TV-Antrag, also vor Start des Versuchs, gerechtfertigt werden Abbruchkriterien müssen festgelegt werden (bei welcher Belastung nehme ich ein Tier aus dem Versuch) humane Endpunkte Es bedarf stets einer Güterabwägung Seite 22
23 Güterabwägung entscheidet über die Zulässigkeit des Versuches Art 19 Abs 4 Tierschutzgesetz Wichtige Punkte beim Verfassen eines Antrags für einen Tierversuch Ein Tierversuch ist insbesondere unzulässig, wenn er gemessen am erwarteten Kenntnisgewinn dem Tier unverhältnismässige Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt oder es in unverhältnismässige Angst versetzt. Seite 23
24 Anleitung Güterabwägung durch Arbeitsgruppe (BLV) 1. Ziel des vorgesehenen Eingriffs formulieren 2. Darstellung des Sachverhaltes 3. Frage der Eignung 4. Frage der Erforderlichkeit (Alternativen, z.b. weniger belastende Massnahme?) 5. Feststellen und Gewichten der Belastungen (nicht nur Ja/Nein oder Verweis auf Schweregrad bzw. abstrakte Aussage, sondern genaue Beschreibung im Antrag nötig) Schmerzen, Leiden oder Angst Schäden, insbesondere Schädigung von Wachstum, Reproduktionsfähigkeit, Anpassungsfähigkeit, Bewegungsfähigkeit, artgemässe soziale Verhaltensweisen Tief greifender Eingriff in das Erscheinungsbild Erniedrigung und übermässige Instrumentalisierung Andere Wichtige Punkte beim Verfassen eines Antrags für einen Tierversuch Seite 24
25 Anleitung Güterabwägung durch Arbeitsgruppe (BLV) 1. Ziel des vorgesehenen Eingriffs formulieren 2. Darstellung des Sachverhaltes 3. Frage der Eignung Wichtige Punkte beim Verfassen eines Antrags für einen Tierversuch 4. Frage der Erforderlichkeit (Alternativen, z.b. weniger belastende Massnahme?) 5. Feststellen und Gewichten der Belastungen Gewichtung der Belastungen (leicht/mittel/schwer) Schweregradeinteilung des BLV kann helfen (SG0-3) Richtlinien auf BLV Website Seite 25
26 Anleitung Güterabwägung durch Arbeitsgruppe (BLV) 1. Ziel des vorgesehenen Eingriffs formulieren 2. Darstellung des Sachverhaltes 3. Frage der Eignung 4. Frage der Erforderlichkeit (Alternativen, z.b. weniger belastende Massnahme?) 5. Feststellen und Gewichten der Belastungen 6. Feststellen und Gewichtung der schutzwürdigen Interessen (im Antrag genau zu beschreiben) Gesundheit von Mensch und/oder Tier Wissensvermehrung Erhaltung und Verbesserung ökologischer Lebensbedingungen Schutz vor Eingriffen in Grundrechte wie Wirtschaftsfreiheit, Eigentumsfreiheit, Forschungsfreiheit Andere Wichtige Punkte beim Verfassen eines Antrags für einen Tierversuch Seite 26
27 Anleitung Güterabwägung durch Arbeitsgruppe (BLV) 1. Ziel des vorgesehenen Eingriffs formulieren 2. Darstellung des Sachverhaltes 3. Frage der Eignung Wichtige Punkte beim Verfassen eines Antrags für einen Tierversuch 4. Frage der Erforderlichkeit (Alternativen, z.b. weniger belastende Massnahme?) 5. Feststellen und Gewichten der Belastungen 6. Feststellen und Gewichtung der schutzwürdigen Interessen 7. Abwägung (Für die Abwägung entscheidend: Schwerwiegendste Belastung und gewichtigstes Interesse.) ergibt Zulässigkeit (Ja/Nein im Schema) Seite 27
28 Wichtige Punkte beim Verfassen eines Antrags für einen Tierversuch Wer beurteilt den Tierversuchsantrag? Nicht-belastender Versuch (SG0)? - Veterinäramt entscheidet ohne Einbezug der Tierversuchskommission (außer Versuch mit Primaten) Belastender Versuch (SG1-3)? Gesuch geht an die Kantonale Tierversuchskommission (Subkommission bzw. SG3 ganze Kommission), die Rückfragen zum Gesuch stellen kann und schliesslich einen Antrag auf Bewilligung oder Ablehnung stellt In Zürich Rückweisung des Gesuchs (wird nicht an TVK weitergeleitet), wenn Zweisprachig verfasst oder Score Sheet fehlend bei SG2/3 Versuchen Rückfragen bei Klärungsbedarf Antrag rechtzeitig vor geplantem Versuchsbeginn einreichen (kantonale Besonderheiten beachten mind. 3 Monate in ZH!) Seite 28
29 Wichtige Punkte beim Verfassen eines Antrags für einen Tierversuch Wer beurteilt den Tierversuchsantrag? Kantonale Tierversuchskommission (TVK) in Zürich 11 Mitglieder, 3 von Tierschutzorganisationen nominierte Mitglieder, angemessene ETH- und UZH-Vertretung (davon 1 Ethiker) unterteilt in Subkommissionen 3 Mitglieder zusammen sind Rekurs-berechtigt (gegen den Entscheid des VETA) wirkt beim Vollzug mit Akteneinsichtsrecht, untersteht dem Amtsgeheimnis Seite 29
30 Ablauf des Antrags-/Bewilliungsverfahrens Beratung Review Rückfrage Gesuchsteller/in Rückfrage BLV Kantonales Veterinäramt Rückfrage VetA/KTVK Entscheid Entscheid Antrag Rückfragen Tierschutzbeauftragte(r) Kantonale Tierversuchskommission (TVK) Konsultation möglich Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Eidg. Kommission für Tierversuche (ETKV) Seite 30 30
31 Wichtige Punkte betreffend Tierversuchsantrag Ausstellen einer Bewilligung oder Ablehnung durch VETA aufgrund Antrag TVK (max. Bewilligungsdauer 3 Jahre, in begründeten Ausnahmefällen max. 3 Monate verlängerbar), Auflagen möglich Fortsetzungsgesuch: bisherigen Erkenntnisgewinn und evtl. Änderungen einfügen Rekursfrist abwarten 30 Tage (ZH: TVK, BLV Rekursrecht), andere Kantone unterschiedlich geregelt Änderungen der Methodik, der Abbruchkriterien, etc. oder Erhöhungen der Tierzahl sind bewilligungspflichtig (Ergänzungsbewilligung notwendig hier keine Rekursfrist!) Behörden, Tierversuchskommission dürfen bei der Durchführung von Tierversuchen dabei sein Seite 31
32 Forschungsantrag - Tierversuchsbewilligung Im Antrag für Tierversuche wird gefragt, ob das Projekt begutachtet wurde. Wurde schon eine Förderung für das Projekt gesprochen, so zeigt dies der Tierversuchskommission, dass der wissenschaftliche Wert des Projekts gegeben ist. Wurde eine Förderung für ein Projekt gesprochen, aber die Bewilligung für die Tierversuche liegt noch nicht vor, wird i.d.r. der Grant nicht ausbezahlt bis eine eine gültige Bewilligung vorliegt. Wird im Tierversuch mit genetisch modifizierten Tieren oder Vektoren gearbeitet, kann zusätzlich auch nach Bewilligung für das Arbeiten mit genetisch modifizierten Organismen gefragt werden (Einschliessungsverordnung etc.) Biosicherheitsbeauftragte/r Seite 32
33 Forschungsantrag - Tierversuchsbewilligung Bewirbt man sich für Forschungsgelder ausserhalb der Schweiz und Europa, werden z.t. weitere Gutachten verlangt, z.b. Stellungnahme der Tierschutzbauftragten zum Bewilligungsverfahren in der Schweiz oder ethische Beurteilung, wenn ein Projekt im Ausland durchgeführt werden soll (und damit der Gesetzgebung im entsprechenden Land unterliegt) Seite 33
34 Wichtige Punkte zum Thema Tierversuche Tierversuch: jede Maßnahme, bei der lebende Tiere verwendet werden mit dem Ziel eine wissenschaftliche Annahme zu prüfen Kein Tierversuch ohne gültige Bewilligung Nur das, was in der gültigen Bewilligung steht, darf gemacht werden Jede Person, die am Tierversuch beteiligt ist, a. muss im Gesuch aufgeführt sein; neue Personen müssen über die Spezialergänzung Personal hinzugefügt werden b. muss den Inhalt des bewilligten Gesuchs und die eventuellen Auflagen kennen c. benötigt 4 Tage Weiterbildung in den für sie relevanten Bereichen der Tierversuche innert 4 Jahren Seite 34
35 Wichtige Punkte zum Thema Tierversuche Über jeden bewilligten Tierversuch muss jährlich Bericht erstattet werden Angaben über jährliche Versuchstierzahlen werden vom BLV publiziert und nach Abschluss der Bewilligung werden Titel, Fachgebiet, Schweregrad, Tierart zusätzlich zu den Tierzahlen publiziert Alle Informationen findet man unter kein Eingriff ohne Anästhesie & Analgesie; Ausnahme: Eingriffe oder Maßnahmen mit geringfügigen Schmerzen (mit anschliessender ausreichender Schmerzausschaltung) z.b. bei gewissen Injektionen/Blutabnahmen Schmerz- Zeichen der jeweiligen Tierart kennen! Das 3R-Prinzip berücksichtigen! Ein 4. und 5. R : Respect & Responsibilty Respekt und Verantwortung dem Tier gegenüber Seite 35
36 Kantonales Veterinäramt Zürich Dr. Simone Gilg Dr. Claudia Lawnitzak Dr. Stefanie Kochinger Page 36
Das Leitbild vom Verein WIR
Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich
MehrVeranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de
1 Veranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de Innerhalb des Studienanteils Bildungswissenschaften sind alle Proseminare und Seminare belegpflichtig;
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT
PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrGesetzesänderungen «Nominee», Entwurf
Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom
MehrIhr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig?
Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig? Oft wirft die Aufnahme neuer Gesellschafter oder auch die Einstellung
MehrDie Forschung mit embryonalen Stammzellen ist ethisch nicht akzeptabel
Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ist ethisch nicht akzeptabel Das Schweizer Volk soll sich selber äussern bezüglich der Gesetzgebung zur embryonalen Stammzellenforschung. Die ethische Bedeutung
MehrKurzinformation betreffend das Recht zur Verwendung bzw. Führung des burgenländischen Landeswappens. A) Allgemeines
Kurzinformation betreffend das Recht zur Verwendung bzw. Führung des burgenländischen Landeswappens A) Allgemeines 1. Wo finden sich Rechtsvorschriften über den Gebrauch des burgenländischen Landeswappens?
MehrDas NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten
Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
MehrDOKUMENTATION. Verfahren bei Schliessungen und Verlegungen von Poststellen und Postagenturen (Art. 34 VPG)
Eidgenössische Postkommission PostCom Commission fédérale de la poste PostCom Commissione federale delle poste PostCom Federal Postal Services Commission PostCom DOKUMENTATION Verfahren bei Schliessungen
MehrVeterinärdienst Hauptgasse 72 4509 Solothurn. Gesuch für die Haltung eines bewilligungspflichtigen Hundes 4 Ziff. 1 Gesetz über das Halten von Hunden
Amt für Landwirtschaft Veterinärdienst Hauptgasse 72 4509 Solothurn Telefon 032 627 25 02 Telefax 032 627 25 09 Veterinärdienst Hauptgasse 72 4509 Solothurn Gesuch für die Haltung eines bewilligungspflichtigen
MehrWas denken die Deutschen über drohende Pflegebedürftigkeit und assistierten Suizid?
13. Dezember 2012 Umfrage Umfrage Umfrage Umfrage Umfrage Umfrage Umfrage Was denken die Deutschen über drohende Pflegebedürftigkeit und assistierten Suizid? TNS Infratest-Umfrage im Auftrag der Patientenschutzorganisation
MehrPrivatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz
Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrZwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung
Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung ÄNDERUNG DES ÜBEREINKOMMENS ÜBER DEN ZUGANG ZU INFORMATIONEN, DIE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG AN ENTSCHEIDUNGSVERFAHREN
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrMobile Intranet in Unternehmen
Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet
MehrPowerPoint 2010 Mit Folienmastern arbeiten
PP.002, Version 1.1 07.04.2015 Kurzanleitung PowerPoint 2010 Mit Folienmastern arbeiten Der Folienmaster ist die Vorlage für sämtliche Folien einer Präsentation. Er bestimmt das Design, die Farben, die
MehrDieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.
Millennium SMS Service Schnellübersicht Seite 1 von 6 1. Tägliche Arbeiten mit der SMS Bestätigung Dieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.
MehrDeutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe
Allensbacher Kurzbericht 6. Oktober 2014 Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Zwei Drittel sind für die Erlaubnis aktiver Sterbehilfe, 60 Prozent für die Zulassung privater Sterbehilfe-Organsationen.
MehrVorbereitung. Zwischenevaluierung Research Studios Austria
Vorbereitung Zwischenevaluierung Research Studios Austria Herbst 2009 Inhaltsverzeichnis 1. Wer evaluiert?... 2 2. Was wird inhaltlich geprüft?... 2 3. Was wird wirtschaftlich geprüft?... 2 4. Wie sieht
MehrRECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht
RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrWerte und Grundsätze des Berufskodexes für interkulturell Dolmetschende. Ethische Überlegungen: Was ist richtig? Wie soll ich mich verhalten?
Werte und Grundsätze des Berufskodexes für interkulturell Dolmetschende Ethische Überlegungen: Was ist richtig? Wie soll ich mich verhalten? 1 Was ist «Moral»? «ETHIK» und «MORAL» Moralische Grundsätze
MehrTipps und Tricks zu Netop Vision und Vision Pro
Tipps und Tricks zu Netop Vision und Vision Pro Zulassen, filtern, sperren: Das Internet im Unterricht gezielt einsetzen Das Internet ist ein dynamisches Gebilde, das viel Potenzial für den Unterricht
MehrStudieren- Erklärungen und Tipps
Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das
Mehr40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.
40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass
MehrZulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)
Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen
MehrE-Government Sondertransporte (SOTRA) Registrierung von Benutzerkennung
E-Government Sondertransporte (SOTRA) Registrierung von Benutzerkennung Projektteam Sondertransporte Land OÖ Version September 2012 Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung, Verbreitung
Mehr-> Wir können bei Ihnen alle Behandlungen mit aufwendigen Maßnahmen, Spezialgeräten und hochwertigen Materialien, entsprechend den Kriterien
Behandlungen auf Chip-Karte oder Rechnung? Seit dem 01.07.1999 haben leider nur noch die Freiwillig Versicherten in der Gesetzlichen Krankenkasse das Recht, sich bei ihrem Arzt und Zahnarzt als "Privatpatient"
MehrPOINT. of Reha Sport e.v. Reha-Sport. Der Wegweiser zum. Eine Information für Patientinnen, Patienten und Angehörige
POINT of Reha Sport e.v. Der Wegweiser zum Reha-Sport Eine Information für Patientinnen, Patienten und Angehörige Was ist Reha Sport? Reha Sport wird in Form von Wirbelsäulengymnastik und Bewegungsschule,
MehrFragebogen zur Mitarbeiterzufriedenheit in Rehabilitationskliniken
Name der Klinik Fragebogen zur Mitarbeiterheit in Rehabilitationskliniken Sie werden im Fragebogen zu verschieden Bereichen befragt, die Ihren Arbeitsalltag bestimmen. Bitte beantworten Sie die Fragen
MehrD i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s
M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine
MehrRegelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65
Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Ernst Ludwig, Dipl. Math., BAV-Ludwig Wie bereits in unserem Newsletter IV/2012 berichtet, hat das BAG mit seinem
MehrLeitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache
Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild
Mehr6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb
6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb WIEDNER Wie schon im Kapitel VI erwähnt, ist die Probenahme in Betrieben, die Produkte nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch herstellen oder in den Verkehr
MehrLeseauszug DGQ-Band 14-26
Leseauszug DGQ-Band 14-26 Einleitung Dieser Band liefert einen Ansatz zur Einführung von Prozessmanagement in kleinen und mittleren Organisationen (KMO) 1. Die Erfolgskriterien für eine Einführung werden
MehrCheckliste «Datenbekanntgabe»
Checkliste «Datenbekanntgabe» 21 Abs. 1 des Informations- und Datenschutzgesetzes 1 regelt die Bekanntgabe von Personendaten wie folgt: 21 Bekanntgabe von Personendaten 1 Das öffentliche Organ gibt Personendaten
MehrPrüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau. Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I
Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I 1 Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/
MehrWas ist Sozial-Raum-Orientierung?
Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume
MehrKostenstellen verwalten. Tipps & Tricks
Tipps & Tricks INHALT SEITE 1.1 Kostenstellen erstellen 3 13 1.3 Zugriffsberechtigungen überprüfen 30 2 1.1 Kostenstellen erstellen Mein Profil 3 1.1 Kostenstellen erstellen Kostenstelle(n) verwalten 4
MehrVerordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung)
Swisslos-Sportfonds: Verordnung 56. Verordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung) Vom 6. November 0 (Stand.
MehrTierschutzgesetz und Bewilligungspraxis bei Tierversuchen Was ist neu?
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BVL Tierschutzgesetz und Bewilligungspraxis bei Tierversuchen Was ist neu? Heinrich Binder Bundesamt
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrOhne Fehler geht es nicht Doch wie viele Fehler sind erlaubt?
Ohne Fehler geht es nicht Doch wie viele Fehler sind erlaubt? Behandelte Fragestellungen Was besagt eine Fehlerquote? Welche Bezugsgröße ist geeignet? Welche Fehlerquote ist gerade noch zulässig? Wie stellt
MehrRichtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender"
Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" vom 18.01.2012 (Um die Lesbarkeit der Richtlinien zu erleichtern, ist zumeist nur die männliche Form
MehrEin Gesuch erfassen und einreichen
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Kultur BAK Förderplattform (FPF) - Anleitung Ein Gesuch erfassen und einreichen Seit Mitte September 2014, bietet das BAK für die Eingabe von Gesuchen
MehrAllgemeine Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung (betrieblicher und schulischer Teil)
Allgemeine Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung (betrieblicher und schulischer Teil) Grundlagen Bundesgesetz über die Berufsbildung (abbg) vom 9. April 978; Verordnung über die Berufsbildung
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus:
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: If-clauses - conditional sentences - Nie mehr Probleme mit Satzbau im Englischen! Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de
MehrAlle gehören dazu. Vorwort
Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören
MehrIm Prüfungsteil Mündlicher Ausdruck sollen Sie zeigen, wie gut Sie Deutsch sprechen.
Im Prüfungsteil Mündlicher Ausdruck sollen Sie zeigen, wie gut Sie Deutsch sprechen. Dieser Teil besteht aus insgesamt 7 Aufgaben, in denen Ihnen unterschiedliche Situationen aus dem Universitätsleben
MehrWir empfehlen Ihnen eine zeitnahe Bewerbung, da in jedem Halbjahr nur eine limitierte Anzahl an Bündnissen bewilligt werden können.
Ich bin ein LeseHeld Bewerbungsformular zur Teilnahme am Leselernförderprojekt des Borromäusverein e.v. im Rahmen des Programms Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung des Bundesministeriums für Bildung
MehrSanktionsreglement zu den Richtlinien für Regionalmarken. Eigentümer: IG Regionalprodukte Letzte Aktualisierung: 20.11.2014 Version: 4.
Sanktionsreglement zu den Richtlinien für Regionalmarken Eigentümer: IG Regionalprodukte Letzte Aktualisierung: 20.11.2014 Version: 4.00 INHALT 1 Zielsetzung / Geltungsbereich... 3 2 Erläuterungen und
MehrIm Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)
P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus
MehrStand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten:
Erziehungsberechtigte/r Vor- u. Zuname: Geb. am: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Ortsteil: Handy: Kinder und Betreuungszeiten: Vor- und Zuname Geb.-Datum Besonderheiten (z. B. Krankheiten, Allergien, besondere
MehrLeitfaden zu Jameica Hibiscus
Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Leitfaden zu Jameica Hibiscus Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat, und diese
MehrDeine Meinung ist wichtig. Informationen für Kinder und Jugendliche zur Anhörung
Deine Meinung ist wichtig Informationen für Kinder und Jugendliche zur Anhörung Text und Gestaltung Dr. phil. Ruth Donati, Psychologin FSP Lic. phil. Camille Büsser, Psychologe FSP unter Mitwirkung von:
Mehrteischl.com Software Design & Services e.u. office@teischl.com www.teischl.com/booknkeep www.facebook.com/booknkeep
teischl.com Software Design & Services e.u. office@teischl.com www.teischl.com/booknkeep www.facebook.com/booknkeep 1. Erstellen Sie ein neues Rechnungsformular Mit book n keep können Sie nun Ihre eigenen
MehrBürgerhilfe Florstadt
Welche Menschen kommen? Erfahrungen mit der Aufnahme vor Ort vorgestellt von Anneliese Eckhardt, BHF Florstadt Flüchtlinge sind eine heterogene Gruppe Was heißt das für Sie? Jeder Einzelne ist ein Individuum,
MehrInnovativ gründen? Pro-Ideenfonds. Förderung technologieorientierter Existenzgründungen in Hamburg
Innovativ gründen? Pro-Ideenfonds Förderung technologieorientierter Existenzgründungen in Hamburg Gute Geschäftsideen mit Aussicht auf Erfolg dürfen nicht am Geld scheitern. Ambitionierte Gründer mit
MehrAnhang V zur Weiterbildungsordnung SSO
Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Reglement über die Erlangung eines eidgenössischen oder von der SSO anerkannten Weiterbildungstitels und betreffend die Anerkennung vergleichbarer ausländischer Titel
MehrGesetz für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Erklärt in leichter Sprache
Gesetz für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Erklärt in leichter Sprache Wichtiger Hinweis Gesetze können nicht in Leichter Sprache sein. Gesetze haben nämlich besondere Regeln. Das nennt
MehrDr. Kraus & Partner Ihr Angebot zu Konfliktmanagement
Dr. Kraus & Partner Ihr Angebot zu Konfliktmanagement Sämtliche Zeichnungen und Karikaturen dieser Präsentation sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung seitens Dr.
MehrJAN HÖNLE. Checkliste Tierversicherungen
JAN HÖNLE Checkliste Tierversicherungen Auf diese Insider Tipps müssen Sie achten, um Ihr Haustier richtig, gut und günstig zu versichern Die Checkliste für Ihre Tierversicherungen Auf diese Insider-Tipps
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrGemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen
Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen Die EU und die einzelnen Mitglieds-Staaten bezahlen viel für die Unterstützung von ärmeren Ländern. Sie bezahlen mehr als die Hälfte des Geldes, das alle
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrHerzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich?
Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Was verkaufen wir eigentlich? Provokativ gefragt! Ein Hotel Marketing Konzept Was ist das? Keine Webseite, kein SEO, kein Paket,. Was verkaufen
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/3523 19. Wahlperiode 14.07.09 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Peter Tschentscher (SPD) vom 08.07.09 und Antwort des Senats
Mehr78 Prozent der Deutschen wollen kein Genfood. Umfrage des Meinungsforschungsinstituts FORSA für SLOW FOOD Deutschland. 19.
78 Prozent der Deutschen wollen kein Genfood. Umfrage des Meinungsforschungsinstituts FORSA für SLOW FOOD Deutschland. 19. Mai 2009 Kontakt: Ulrich Rosenbaum Slow Food Deutschland / Presse Georgenstr.
MehrBewilligungs- und Ausbildungspflicht für das gewerbsmässige Züchten von Heimtieren
.0.04 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Fachinformation Tierschutz Heimtiere Bewilligungs- und Ausbildungspflicht für das gewerbsmässige
MehrUrheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten
Band 2 herausgegeben von Stefan Haupt Stefan Haupt Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten 2., überarbeitete Auflage Verlag
MehrXT Großhandelsangebote
XT GROßHANDELSANGEBOTE XT Großhandelsangebote Die neuen XT- Großhandelsangebote bieten Ihnen eine große Anzahl an Vereinfachungen und Verbesserungen, z.b. Großhandelsangebote werden zum Stichtag automatisch
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrCharakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.
Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)
MehrWelches Übersetzungsbüro passt zu mir?
1 Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 2 9 Kriterien für Ihre Suche mit Checkliste! Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Übersetzungsbüro das Internet befragen, werden Sie ganz schnell feststellen,
MehrPrüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz
Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)
MehrBefrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten?
DKG-Veranstaltung: DER NEUE 17C KHG IN DER UMSETZUNG Befrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten? 29. August 2014, Hotel Meliá, Berlin Friedrich W. Mohr
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrSelbsttest Prozessmanagement
Selbsttest Prozessmanagement Zur Feststellung des aktuellen Status des Prozessmanagements in Ihrem Unternehmen steht Ihnen dieser kurze Test mit zehn Fragen zur Verfügung. Der Test dient Ihrer persönlichen
MehrDann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.
Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es
MehrKreativ visualisieren
Kreativ visualisieren Haben Sie schon einmal etwas von sogenannten»sich selbst erfüllenden Prophezeiungen«gehört? Damit ist gemeint, dass ein Ereignis mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt, wenn wir uns
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrDie Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?
Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern zum Thema Online - Meetings Eine neue Form der Selbsthilfe? Informationsverhalten von jungen Menschen (Quelle: FAZ.NET vom 2.7.2010). Erfahrungen können
MehrDatenschutz im Unternehmen. Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen?
Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen? 1 Herzlich willkommen! Die Themen heute: Datenschutz ein aktuelles Thema Gründe für einen guten Datenschutz Welche Grundregeln sind zu beachten?
MehrCHECK24 Versicherungscheck
CHECK24 Versicherungscheck Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung 06. April 2011 1 Übersicht 1. Berufsunfähigkeit: Die wichtigsten Fakten 2. Die günstigsten Berufsunfähigkeitsversicherungen 3. Unfallversicherung:
MehrEin neues System für die Allokation von Spenderlungen. LAS Information für Patienten in Deutschland
Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen LAS Information für Patienten in Deutschland Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen Aufgrund des immensen Mangels an Spenderorganen
MehrSchärfere Haftung in Sachen Umwelt.
Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Das Umweltschadensgesetz. Wichtige Informationen zum USchadG! DER FELS IN DER BRANDUNG Das neue Umweltschadensgesetz. Umweltschutz hat in Deutschland einen sehr hohen
MehrSEPA Lastschriften. Ergänzung zur Dokumentation vom 27.01.2014. Workshop Software GmbH Siemensstr. 21 47533 Kleve 02821 / 731 20 02821 / 731 299
SEPA Lastschriften Ergänzung zur Dokumentation vom 27.01.2014 Workshop Software GmbH Siemensstr. 21 47533 Kleve 02821 / 731 20 02821 / 731 299 www.workshop-software.de Verfasser: SK info@workshop-software.de
MehrFehler und Probleme bei Auswahl und Installation eines Dokumentenmanagement Systems
Fehler und Probleme bei Auswahl und Installation eines Dokumentenmanagement Systems Name: Bruno Handler Funktion: Marketing/Vertrieb Organisation: AXAVIA Software GmbH Liebe Leserinnen und liebe Leser,
MehrPsychosoziale Gesundheit. Schulentwicklung. Suchtprävention. Bewegung. Ernährung
wgkk.at Schulentwicklung Bewegung Psychosoziale Gesundheit Suchtprävention Ernährung Qualitätsgesicherte Angebote in der schulischen Gesundheitsförderung für alle Wiener Schulen Impressum Herausgeber und
MehrZeichen bei Zahlen entschlüsseln
Zeichen bei Zahlen entschlüsseln In diesem Kapitel... Verwendung des Zahlenstrahls Absolut richtige Bestimmung von absoluten Werten Operationen bei Zahlen mit Vorzeichen: Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren
MehrThemenbereich "Trauer"
Ergebnisse aus der Meinungsforschung: "So denken die Bürger" Übersicht Zu dem Verlust eines Menschen gehört meist auch die Trauer danach. Wissenschaftler sprechen dabei gerne von Trauerphasen und suchen
MehrAnmeldeverfahren. Inhalt. 1. Einleitung und Hinweise
Anmeldeverfahren Inhalt In dieser Anleitung finden Sie eine detaillierte Beschreibung der verschiedenen Anmeldeverfahren bzw. Zugangsberechtigungen anhand der verschiedenen Szenarien, die für Sie in der
Mehr