Veröffentlichung gemäß Artikel 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) 1370 / 2007
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- Brigitte Siegel
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1 ZSPNV Süd Jahresbericht 2014 Veröffentlichung gemäß Artikel 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) 1370 / VORBEMERKUNGEN 2 2. BESCHREIBUNG DER GEMEINWIRTSCHAFTLICHEN VERPFLICHTUNG Betreiber öffentlicher Dienstleistungsaufträge im Schienenpersonennahverkehr Betreiber öffentlicher Dienstleistungsaufträge im Busverkehr, hier RegioLinien 5 3. QUALITÄT Beförderungsqualität im Schienenpersonennahverkehr Beförderungsqualität bei RegioLinien 6 4. VERTRAGS- UND QUALITÄTSCONTROLLING Vertrags- und Qualitätscontrolling in Verträgen des SPNV Vertrags- und Qualitätscontrolling in Verträgen des Busverkehrs 7 5. AUSGLEICHSLEISTUNGEN Ausgleichsleitungen im Schienenpersonennahverkehr Ausgleichsleistungen im Busverkehr 7
2 1. VORBEMERKUNGEN Durch das 1995 verabschiedete Nahverkehrsgesetz Rheinland-Pfalz (NVG) wurde 1997 die Organisation des Zugangebots im Nahverkehr und der Bus RegioLinien in Rheinland-Pfalz den beiden Zweckverbänden Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd und Nord übertragen. Als Zusammenschluss der jeweils zugehörigen Landkreise, kreisfreien Städte und des Landes ist der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd (ZSPNV Süd) seitdem der Aufgabenträger sämtlicher Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs auf derzeit 24 Strecken und 15 Bus RegioLinien im Süden von Rheinland-Pfalz 1 und damit die für den Schienen- und RegioLinienverkehr zuständige Behörde im Sinne der VO BESCHREIBUNG DER GEMEINWIRTSCHAFTLICHEN VERPFLICHTUNG Die formale Ausgestaltung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen erfolgt durch bzw. unter Mitwirkung des ZSPNV Süd. Zur Vermeidung von Überscheidungen berichtet der ZSPNV Süd hier weder im Schienenpersonennahverkehr noch im Busverkehr über gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen, die unter der Federführung Dritter zuständiger Behörden unter Beteiligung des ZSPNV Süd wettbewerblich vergeben und worüber öffentliche Dienstleistungsaufträge geschlossen wurden oder werden. Federführend wurden durch den ZSPNV Süd die Vergaben in Tabelle 1 lfd. Nr.: 2, 6, 7, 8, 9, 12, 15, 16, 17, 18, 19 vergeben. Die unter Tabelle 3 genannten RegioLinien sind in die Linienbündel der Verkehrsverbünde integriert und werden durch diese federführend ausgeschrieben. 1 Stadt Mainz, Landkreis Mainz-Bingen, Landkreis Bad Kreuznach, Landkreis Birkenfeld, Landkreis Alzey-Worms, Landkreis Donnersbergkreis, Landkreis Kusel, Stadt Worms, Landkreis Bad Dürkheim, Landkreis Kaiserslautern, Stadt Kaiserslautern, Stadt Frankenthal, Stadt Ludwigshafen, Landkreis Rhein- Pfalz-Kreis, Stadt Neustadt an der Weinstraße, Stadt Speyer, Stadt Landau in der Pfalz, Landkreis Südwestpfalz, Stadt Zweibrücken, Stadt Pirmasens, Landkreis Südliche Weinstraße, Landkreis Germersheim, Land Rheinland-Pfalz. 2
3 2.1. Betreiber öffentlicher Dienstleistungsaufträge im Schienenpersonennahverkehr Zum 31. Dezember 2014 bestanden im Schienenpersonennahverkehr im südlichen Rheinland-Pfalz 19 öffentliche Dienstleistungsaufträge mit Eisenbahnunternehmen, im Rahmen dieser 18,95 Mio. Zugkilometern erbracht wurden. Tabelle 1: Bestehende SPNV-Verkehrsverträge des ZSPNV Süd in 2014 Lfd. Nr. Netz Beginn der Ende der Betriebsleistung pro Kalenderjahr in Mio. Zugkm im 1. Fahrplanjahr * Betreiber Bemerkungen 1 Landesverkehrsvertrag ,10 DB Regio AG Stand 2003:16,6 Zug-Km (wird mit jedem Vergabeverfahren abgeschmolzen) 2 Donnersbergbahn ,16 Rhenus Veniro GmbH & Co. KG 3 S-Bahn Rhein-Neckar ,03 DB Regio AG 4 Mittelrheinbahn ,86 TransRegio Deutsche Regionalbahn GmbH 5 Südhessennetz ,10 DB Regio AG 6 Süd- und Westpfalznetz, Los 1 - Westpfalz ,90 DB Regio AG 7 Süd- und Westpfalznetz, Los 2 - Südpfalz ,10 DB Regio AG 8 Stadtbahn Karlsruhe Karlsruhe - Wörth ,12 Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbh 9 Stadtbahn Karlsruhe Karlsruhe - Wörth - Germersheim ,54 Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbh 10 Trier - Saarbrücken - Kaiserslautern ,46 DB Regio AG 11 RE-Netz Rheinland-Pfalz ,08 DB Regio AG 12 Dieselnetz Südwest, Los 2 (vlexx) ,90 Vertragsübergabe: Regentalbahn AG / Die Länderbahn an: 5,34 Zugkm ab dem 3. Fahrplanjahr vlexx GmbH RE Neustadt - Landau - Karlsruhe & RB Landau-Pirmasens KBS 670 => S-Bahn S1 Kaiserslautern Landesgrenze ( Homburg) KBS => S-Bahn Germersheim Landesgrenze ( Bruchsal) ,61 DB Regio AG ,36 DB Regio AG Die Strecke Landau-Pirmasens wird aus dem Südpfalznetz herausgelöst, um ein Flügeln und Kuppeln der Züge in Landau Hbf zu ermöglichen. Betriebsaufnahme der S-Bahn Rhein- Neckar, Los 1, im Dezember KBS 670, , (je einzelne Leistungen) => Kaiserslautern/Wörth - Ludwigshafen BASF ,15 DB Regio AG Betriebsaufnahme der S-Bahn Rhein- Neckar, Los 1, im Dezember KBS 660 => Mainz Ludwigshafen Landesgrenze ( Mannheim Mannheim- Friedrichsfeld) ,61 DB Regio AG Betriebsaufnahme der S-Bahn Rhein- Neckar, Los 2, im Dezember KBS 670 => Kaiserslautern Landesgrenze ( Homburg Saarbrücken) KBS 680 => Neubrücke Landesgrenze ( St. Wendel Saarbrücken) ,38 DB Regio AG Betriebsaufnahme RB Saar. *Die Angaben basieren auf dem Stand des jeweiligen Vertragsabschlusses, stellen also den Anteil des ZSPNV Süd dar und berücksichtigen nicht die Anteile Dritter. 3
4 Nachrichtlich stellt der ZSPNV Süd in der nachfolgenden Übersicht die Dienstleistungsaufträge dar, die neu wettbewerblich vergeben wurden sowie jene, welche sukzessive den Bestand der Alt- Verkehre der lfd. Nrn. 1 der Tabelle 1 mindern und deren Betriebsaufnahme außerhalb des Berichtszeitraumes liegt. Weiterhin sind Dienstleistungsaufträge dargestellt, die sich derzeit im wettbewerblichen Verfahren befinden. Tabelle 2: Verkehrsverträge, die der ZSPNV SÜD wettbewerblich vergeben hat oder die sich im Vergabeverfahren befinden Lfd. Nr. Netz Beginn der Ende der Betriebsleistung pro Kalenderjahr in Mio. Zugkm im 1. Fahrplanjahr * Betreiber Bemerkungen 20 Dieselnetze Südwest: Los ,40 DB Regio AG 21 S-Bahn Rhein-Neckar: Los ,08 DB Regio AG 22 S-Bahn Rhein-Neckar: Los (noch offen) 3,19 Verfahren befindet sich noch nicht in der Ausschreibungsphase *Die Angaben basieren auf dem Stand des jeweiligen Vertragsabschlusses und berücksichtigen nicht die Anteile Dritter. 4
5 2.2. Betreiber öffentlicher Dienstleistungsaufträge im Busverkehr, hier RegioLinien Dienstleistungsaufträge im Busverkehr werden unter der Führung anderer Aufgabenträger (siehe Spalte veröffentlicht durch ) im Rahmen von Linienbündeln vergeben. Die RegioLinien in der Zuständigkeit des ZSPNV Süd sind in diese Linienbündel integriert und stellen somit innerhalb eines Linienbündels einen Teil der Vergaben durch Dritte dar. Daher wird hier nicht weiter auf diese Vergaben eingegangen. Informationen zu den einzelnen RegioLinien werden beim entsprechenden Aufgabenträger veröffentlicht. Tabelle 3: RegioLinien im Verbandsgebiet des ZSPNV Süd Linie Von Nach Veröffentlicht durch Konzession bis 007 Homburg/Saar Zweibrücken Saar-Pfalz-Kreis 12/ Bingen Simmern RNN 12/ Bad Kreuznach Stromberg RNN 07/ Pirmasens Dahn VRN 12/ Bad Sobernheim Lauterecken RNN 03/ Lauterecken Kusel VRN 07/ Kusel Homburg/Saar VRN 07/ Idar-Oberstein Birkenfeld Kreisverwaltung Birkenfeld 12/ Dahn Bad Bergzabern VRN 12/ Landau Germersheim VRN 12/ Nieder-Olm Ingelheim RNN 12/ Mainz Sprendlingen RNN 12/ Alzey Mainz RNN 12/ Kirchheimbolanden Eisenberg VRN 12/2016 5
6 3. QUALITÄT 3.1. Beförderungsqualität im Schienenpersonennahverkehr Die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im Schienenpersonennahverkehr sind gemäß Art. 4 (1) VO 1370 in den verschiedenen Dienstleistungsaufträgen dargelegt und betreffen im Wesentlichen nachfolgende Inhalte: Einhaltung des vorgegebenen Betriebsprogramms (Fahrplan) und der Fahrzeugkapazitäten über die Einhaltung der Mindestanforderungen an die einzusetzenden Fahrzeuge Einsatz von qualifiziertem Zugpersonal Entlohnung des Personals nicht unterhalb eines Mindesttarifniveaus Branchentarifvertrag SPNV Anwendung der geltenden Tarife sowie der Beförderungs- und Tarifbestimmungen des entsprechenden Verbundtarifs Qualitätsmesssystem mit der Messung verschiedener Kriterien, wie z.b. Pünktlichkeit, Sauberkeit, Leistungsausfälle Erfüllung der Vorgaben zu Berichts- und Meldepflichten, insbes. im Fall von Nicht- und/oder Schlechtleistungen Beförderungsqualität bei RegioLinien Die Beförderungsqualität bei den RegioLinien wird von den entsprechenden federführenden Aufgabenträgern vorgegeben. Daher wird auch hier auf deren Veröffentlichungen verwiesen. 4. VERTRAGS- UND QUALITÄTSCONTROLLING 4.1. Vertrags- und Qualitätscontrolling in Verträgen des SPNV Die Betreiber der öffentlichen Schienenpersonennahverkehrsdienstleistungsaufträge sind vertraglich verpflichtet, alle erforderlichen Angaben bezüglich der gelieferten Qualität und des Umfangs der Leistungserfüllung zu machen (sog. Berichtspflichten) und die Ergebnisse gegen sich gelten zu lassen. Mit Vorgenanntem sowie den vertraglichen Regelungen in den öffentlichen Dienstleistungsaufträgen wird die Einhaltung der öffentlichen Dienstleistungsaufträge überprüft und gewährleistet. Im Fall von Nicht- oder Schlechterfüllung vertraglicher Vorgaben steht dem ZSPNV Süd neben den Statusberichten und dem Qualitätsmesssystem ein Instrumentarium zur Reduzierung der Ausgleichsleistungen oder Verhängung von Vertragsstrafen zur Verfügung. Im Fall gravierender und dauerhafter Vertragsverletzungen ist die Kündigung des öffentlichen Dienstleistungsauftrages durch den ZSPNV Süd möglich. 6
7 Folgende Kriterien werden u.a. mittels des Qualitätsmesssystems erfasst: Pünktlichkeit Zugbildung Zugausfälle Zugbegleiter Fahrzeugmängel Bericht über täglich eingesetzte Fahrzeuge Bericht über durchgeführte Reinigungen Schwarzfahrerquote Security und Safety 4.2. Vertrags- und Qualitätscontrolling in Verträgen des Busverkehrs Die RegioLinien sind Bestandteile von Verträgen, die im Rahmen von Linienbündelausschreibungen anderer Aufgabenträger geschlossen werden. Die Daten zum Vertrags- und Qualitätscontrolling werden bei dem zuständigen Aufgabenträger dargestellt. Daher wird hier auf die Veröffentlichung der entsprechenden Aufgabenträger verwiesen. 5. AUSGLEICHSLEISTUNGEN Bei den vorliegenden Verträgen handelt es sich überwiegend um Nettoverträge. Das vom EVU zu erbringende Verkehrsangebot wird daher durch den ZSPNV Süd bezuschusst. Das Erlös- und Kostenrisiko regelt sich nach den entsprechenden Verdingungsunterlagen. Abweichend zu Vorgenanntem handelt es sich im Zuständigkeitsbereich des RMV, bzw. des ZSPNV Süd bei den Streckenabschnitten Mainz Hbf. - Frankfurt Hbf bzw. Mainz Wiesbaden um Bruttoverträge Ausgleichsleitungen im Schienenpersonennahverkehr Die Summe der Ausgleichsleistungen beträgt für das Jahr 2014: 206 Mio. Euro Ausgleichsleistungen im Busverkehr Die Summe der Ausgleichleistungen, die für die RegioLinien im Jahr 2014 geleistet wurden beträgt: Euro. 7
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