Allgemeinzuteilung von Frequenzen für drahtlose Mikrofone für professionelle Nutzungen in den Frequenzbereichen
|
|
- Ralph Beckenbauer
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Vfg. 91 / 2005 Allgemeinzuteilung von en für drahtlose Mikrofone für professionelle Nutzungen in den bereichen und MHz Gemäß 55 Telekommunikationsgesetz (TKG) werden mit Wirkung vom 1. Januar 2006 nachfolgende en den jeweiligen Nutzergruppen zur Nutzung durch drahtlose Mikrofone für professionelle Nutzungen allgemein zugeteilt. 1. en a) Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind jeweils 13 intermodulationsfreie Nutzfrequenzen innerhalb eines s allgemein zugeteilt: 1 790, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,900 b) Private Programmanbieter und Programmproduzenten Privaten Programmanbietern und Programmproduzenten sind jeweils 13 intermodulationsfreie Nutzfrequenzen innerhalb eines s allgemein zugeteilt: 1 790, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,900 c) Sonstige professionelle Veranstalter Sonstigen professionellen Veranstaltern, z.b. Bühnen aller Art (auch Wanderbühnen) oder "Dienstleistern der Veranstaltungstechnik", bei denen die nutzung durch Dritte im Beisein der professionellen Veranstalter
2 erfolgt, sind in den gruppen A D jeweils die entsprechende Anzahl intermodulationsfreier Nutzfrequenzen innerhalb eines s allgemein zugeteilt: aa) gruppe A 1 790, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,575 bb) gruppe B 1 790, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,600 cc) gruppe C 1 790, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,650
3 dd) gruppe D 1 790, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,700 d) Weitere professionelle Anwender Weiteren professionellen Anwendern, welche die en in eigener Verantwortung nutzen und ihre drahtlosen Mikrofone an verschiedenen Orten zum Einsatz bringen wollen, wie z.b. Musikgruppen, sind Nutzfrequenzen aus den blöcken der en 1-5, 6-9, 10-15, 16-21, 22-24, 25-41, 42-44, 45-48, 49-56, 57-60, und allgemein zugeteilt. Es handelt sich dabei um 12 blöcke pro mit einer jeweils verschiedenen Anzahl von Nutzfrequenzen je block, die eine Vielzahl von intermodulationsfreien Kombinationen mit den Nutzfrequenzen der anderen blöcke innerhalb eines s erlauben. Die blöcke liegen jeweils in den Lücken zwischen den Nutzfrequenzen der anderen Nutzergruppen , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,075
4 32 794, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,800 e) nutzung innerhalb geschlossener Räume ( Inhouse ) Für Inhouse -Nutzungen sind en für drahtlose Mikrofone für den ausschließlichen Einsatz innerhalb von geschlossenen Räumen allgemein zugeteilt, z.b. für die Nutzung in Schauspielhäusern, Theatern, Produktionsstudios, Kongresszentren, Messen sowie in Hallen der Kreise, Städte und Gemeinden sowie entsprechender Einrichtungen des Bundes und der Länder. Es handelt sich um beliebige Nutzfrequenzen aus den Kanälen und die bedarfsorientiert genutzt werden können. Diese en sind, in Abhängigkeit von ihrer jeweiligen Verfügbarkeit, auch für den Einsatz ausschließlich in Gebäuden bzw. Räumen allgemein zugeteilt, in denen Veranstaltungen stattfinden, die nach Art, Umfang und Häufigkeit mit den in den vorher genannten Gebäuden stattfindenden Veranstaltungen vergleichbar sind. Die genutzten en müssen mindestens 100 khz von der grenze entfernt auf einem 25 khz-raster liegen.
5 ,100; 790,125; 790,150; 790,200; 790,250;...; 797,900 MHz 798,100; 798,125; 798,150; 798,200; 798,250;...; 805,900 MHz 806,100; 806,125; 806,150; 806,200; 806,250;...; 813,900 MHz 838,100; 838,125; 838,150; 838,200; 838,250;...; 845,900 MHz 846,100; 846,125; 846,150; 846,200; 846,250;...; 853,900 MHz 854,100; 854,125; 854,150; 854,200; 854,250;...; 861,900 MHz f) Regie- und Kommandofunk Für Regie- und Kommandofunk sind die en für drahtlose Mikrofone als sog. breitbandiger Rückkanal zur einseitigen Übertragung von Regie- und Kommandosignalen sowie für das sog. In-Ear-Monitoring (am Ohr getragener Kleinstempfänger für den Liveton, für Regieanweisungen und/oder ähnliches) bei Veranstaltungen sowie bei Rundfunk- und Bühnenproduktionen allgemein zugeteilt. Es gelten die o.a. Bestimmungen für drahtlose Mikrofone. Kommt es beim Zusammentreffen mehrerer Nutzer vor Ort zu engpässen, so genießen die nutzungen durch drahtlose Mikrofone Vorrang vor den nutzungen für den Regie- und Kommandofunk. Entsprechende Festlegungen werden von den nutzern vor Ort im Vorfeld der Produktion selbst getroffen, um störungsfreie Funkübertragungen zu gewährleisten. 2. nutzungsbestimmungen a) Maximal belegte Bandbreite: 200 khz. b) Maximal zulässige Strahlungsleistung (ERP): 50 mw. c) Die nutzung ist nur im Zusammenhang mit der Aussendung eines Nutzsignals gestattet (keine Daueraussendung eines unmodulierten Trägers). 3. Befristung Diese Allgemeinzuteilung ist bis zum befristet. 4. Auflagen Bei Beeinträchtigung militärischer nutzungen sind die drahtlosen Mikrofone sofort abzuschalten Hinweise 1. Die en können auch durch andere Funkanwendungen genutzt werden. Die Bundesnetzagentur ü- bernimmt keine Gewähr für eine Mindestqualität oder Störungsfreiheit des Funkverkehrs. Ein Schutz vor Beeinträchtigungen durch andere bevorrechtigte nutzungen (insbesondere militärische nutzungen und Fernseh-Rundfunkversorgung benachbarter Länder) kann nicht gewährleistet werden. Bei gemeinschaftlicher nutzung sind gegenseitige Beeinträchtigungen nicht auszuschließen und hinzunehmen bzw. sind vor Ort koordinierende Maßnahmen für eine störungsfreien nutzung zu treffen. 2. Die Nutzung der en ist nicht an einen bestimmten technischen Standard gebunden. Geräte, die im Rahmen dieser nutzung eingesetzt werden, unterliegen den Bestimmungen des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) und des Gesetzes über die Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG). 3. Die zuteilung berührt nicht rechtliche Verpflichtungen, die sich für die nutzer aus anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, auch telekommunikationsrechtlicher Art, oder Verpflichtungen privatrechtlicher Art ergeben. Dies gilt insbesondere für Genehmigungs- oder Erlaubnisvorbehalte. 4. Der nutzer ist für die Einhaltung der Zuteilungsbestimmungen und für die Folgen von Verstößen, z.b. Abhilfemaßnahmen und Ordnungswidrigkeiten verantwortlich. 5. Beauftragten der Bundesnetzagentur ist gemäß 7 und 8 EMVG der Zugang zu Grundstücken, Räumlichkeiten und Wohnungen, in denen sich Funkanlagen und Zubehör befinden, zur Prüfung der Anlagen und Einrichtungen zu gestatten bzw. zu ermöglichen.
6 6. Beim Auftreten von Störungen sowie im Rahmen technischer Überprüfungen werden die Parameter der europäisch harmonisierten Norm EN zu Grunde gelegt. Hinweise zu Messvorschriften und Testmethoden, die zur Überprüfung der o.g. Parameter beachtet werden müssen, sind ebenfalls dieser Norm zu entnehmen
Zusätzliche Parameter / Frequenzzugangs- und Störungsminderungstechniken. Arbeitszyklus für Modellfernsteuerungen 100 % 40,660-40, mw
Vfg 5 / 2018 Allgemeinzuteilung von Frequenzen zur Nutzung durch Funkanwendungen mit geringer Reichweite für nicht näher spezifizierte Anwendungen; Non-specific Short Range Devices (SRD) Auf Grund des
MehrAllgemeinzuteilung von Frequenzen zur Nutzung von Mobilfunkdiensten an Bord von Flugzeugen (MCA-Dienste)
Vfg Nr. 46/2017 Allgemeinzuteilung von Frequenzen zur Nutzung von Mobilfunkdiensten an Bord von Flugzeugen (MCA-Dienste) Auf Grund 55 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) werden hiermit Frequenzen zur
MehrVfg 40/2010. 1. Frequenznutzungsparameter: Maximale äquivalente Strahlungsleistung (ERP) / Maximale Magnetische Feldstärke. Frequenzbereich in MHz 1)
Vfg 40/2010 Allgemeinzuteilung von Frequenzen zur Nutzung durch Funkanwendungen mit geringer Reichweite für nicht näher spezifizierte Anwendungen; Non-specific Short Range Devices (SRD) Auf Grund des 55
MehrAllgemeinzuteilung von Frequenzen für nichtöffentliche Funkanwendungen geringer Reichweite für Bodenradaranwendungen; Ground Probing Radar (GPR)
Vfg 14/2011 Allgemeinzuteilung von Frequenzen für nichtöffentliche Funkanwendungen geringer Reichweite für Bodenradaranwendungen; Ground Probing Radar (GPR) Gemäß 55 des Telekommunikationsgesetzes (TKG)
MehrAllgemeinzuteilung von Frequenzen zur Nutzung von Mobilfunkdiensten an Bord von Schiffen (MCV-Dienste)
Vfg Nr. 66/2017 Allgemeinzuteilung von Frequenzen zur Nutzung von Mobilfunkdiensten an Bord von Schiffen (MCV-Dienste) Auf Grund 55 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) werden hiermit Frequenzen zur Nutzung
MehrVfg 30 / 2014, geändert mit Vfg 36 / 2014, geändert mit Vfg 69 / 2014
Vfg 30 / 2014, geändert mit Vfg 36 / 2014, geändert mit Vfg 69 / 2014 Allgemeinzuteilung von Frequenzen zur Nutzung durch Funkanwendungen mit geringer Reichweite für nicht näher spezifizierte Anwendungen;
MehrSSB LA-NOE 019. Schnittstellenbeschreibung für Funkanlagen für drahtlose Audioanwendungen. Ausgabe: April 2013
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen SSB LA-NOE 019 Schnittstellenbeschreibung für Funkanlagen für drahtlose Audioanwendungen Ausgabe: April 2013 Die Notifizierung
MehrVerwaltungsvorschrift für die. Zuteilung von Frequenzen des. Festen Funkdienstes sowie des. Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunkdienstes.
Verwaltungsvorschrift für die Zuteilung von Frequenzen des Festen Funkdienstes sowie des Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunkdienstes unter 30 MHz (VVLW/MW/KW) Stand 19.02.2013 Inhalt A. ALLGEMEINER TEIL
MehrInformationen zum Betrieb von drahtlosen Mikrofonanlagen und der Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur (ehemals RegTP)
Informationen zum Betrieb von drahtlosen Mikrofonanlagen und der Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur (ehemals RegTP) Durch den flächendeckenden Sendestart von zusätzlichen Diensten wie DVB-T
MehrFunk Schnittstellenbeschreibungen
FSB-LT Funk Schnittstellenbeschreibungen Ton- und Bildübertragung Ausgabe: 24.03.2014 H I N W E I S Die vorliegenden Fassungen der FSB-LT wurden entsprechend Artikel 4.1 der Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen
MehrVfg. 37/2005, zuletzt geändert durch Vfg. 64/2015
Vfg. 37/2005, zuletzt geändert durch Vfg. 64/2015 Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die Benutzung durch die Allgemeinheit für den CB-Funk Auf Grund des 55 Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom 26.Juni
MehrAntrag auf Frequenzzuteilung für nichtöffentlichen mobilen Landfunk (nöml)
(1) Antragsteller: (2) Ansprechpartner und Rufnummer für Rückfragen: (3) Handelsregister/Amtsgericht: Geburtsdatum: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Außenstelle
MehrFrequenzen für den CB-Funk
Vfg. 37/2005, zuletzt geändert durch Vfg. 57/2006 Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die Benutzung durch die Allgemeinheit für den CB- Funk Auf Grund des 55 Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom 26.Juni
MehrVerfügung Nr. 23/2017 Amtsblatt der Bundesnetzagentur 05/2017 vom
Verfügung Nr. 23/2017 Amtsblatt der Bundesnetzagentur 05/2017 vom 15.03.2017 Allgemeinzuteilung von Frequenzen für mobile Funkanwendungen des See- und Binnenschifffahrtsfunks Auf Grund 55 des Telekommunikationsgesetzes
MehrMitteilung Nr / 2015
Mitteilung Nr. 1224 / 2015 Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die Benutzung durch die Allgemeinheit für den CB-Funk öffentliche Kommentierung des Entwurfs einer Allgemeinzuteilung Die Verfügung 37/2005,
MehrVerordnung über Beiträge nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten für die Jahre 1999, 2000, 2001 und 2002 (EMVBeitrV)
Verordnung über Beiträge nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten für die Jahre 1999, 2000, 2001 und 2002 (EMVBeitrV) EMVBeitrV Ausfertigungsdatum: 12.08.2002 Vollzitat:
MehrVerordnung über Beiträge nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten für die Jahre 1999, 2000, 2001 und 2002 (EMVBeitrV)
Verordnung über Beiträge nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten für die Jahre 1999, 2000, 2001 und 2002 (EMVBeitrV) Vom 12. August 2002 Auf Grund des 11 Abs. 2 des Gesetzes
MehrIhr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen, meine Nachricht vom < > < > < > <Datum>
Bundesnetzagentur Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen, meine Nachricht vom < > < > < > Festsetzung der standortbezogenen Frequenznutzungsparameter im 800 MHz Frequenzbereich
MehrBedienungsanleitung Soundsystem Hollywood Port-25
Bedienungsanleitung Soundsystem Hollywood Port-25 Einführung Geehrter Kunde, wir möchten Ihnen zum Erwerb Ihres neuen Soundsystems gratulieren! Mit dieser Wahl haben Sie sich für ein Produkt entschieden,
MehrJuniorenweltmeisterschaft in Hinterzarten
Juniorenweltmeisterschaft in Hinterzarten 24.01.-31.01.2010 Frequenznutzungen in Deutschland Wie erhält man eine Frequenzzuteilung? In Deutschland bedarf jede Frequenznutzung einer Frequenzzuteilung durch
MehrKapitel B e z e i c h n u n g Seite
Zweiter Nachtrag zum Bundeshaushaltsplan Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Inhalt Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Überblick zum Einzelplan... 2 0918 Bundesnetzagentur für Elektrizität,
MehrAllgemeinzuteilung von Frequenzen für die Benutzung durch die Allgemeinheit für den CB-Funk. Frequenzen für den CB-Funk
Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die Benutzung durch die Allgemeinheit für den CB-Funk Hiermit werden auf Grund 47 Abs. 1 und 5 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom 25. Juli 1996 (BGBI. I S.1120)
MehrPressekonferenz Save Our Spektrum am in Berlin
Pressekonferenz Save Our Spektrum am 10.11. in Berlin Eröffnung durch Herrn Helmut G. Bauer, Moderator: Ich begrüße Sie sehr herzlich zu der ersten Pressekonferenz der neu gegründeten APWPT Association
MehrBedingungen zur Sicherung des Spektrumsbedarfs für drahtlose Produktionsmittel
Bedingungen zur Sicherung des Spektrumsbedarfs für drahtlose Produktionsmittel 1. Zur Sicherung des Bedarfs an drahtlosen Frequenzen für die täglich stattfindenden Produktionen sind 3 x 24 MHz unbedingt
MehrVerwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im Rahmen von Kurzzeitnutzungen (VVKuNz)
Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im Rahmen von Kurzzeitnutzungen (VVKuNz) Bundesnetzagentur 223 1 Stand 15.01.2015 Inhaltverzeichnis VVKuNz Teil A 1. Anwendungsbereich... 4 2. Begriffsbestimmungen...
MehrEntwurf. Frequenzzuteilungsverordnung. (FreqZutV) Vom XX.YY. 2000
1 Entwurf Frequenzzuteilungsverordnung (FreqZutV) Vom XX.YY. 2000 Auf Grund des 47 Abs. 4 des Telekommunikationsgesetzes vom 25. Juli 1996 (BGBl. I S. 1120) verordnet die Bundesregierung: 1 Geltungsbereich
MehrVerordnung zur Änderung der Frequenzverordnung
Bundesrat Drucksache 59/15 12.02.15 Verordnung der Bundesregierung Vk - In - K - Wi Verordnung zur Änderung der Frequenzverordnung A. Problem und Ziel Im Zuge der geplanten Umstellung auf modernere Übertragungs-
MehrRegulierung. Telekommunikation
2680 Regulierung Telekommunikation Vfg Nr. 60/2017 Aufstellung des Frequenzplans gemäß 54 Telekommunikationsgesetz (TKG); Aktualisierung des Frequenzplans bei 700 MHz (drahtloser Netzzugang, BOS, BMVg),
MehrRatgeber für Funkfrequenzen
Ratgeber für Funkfrequenzen Aktuelle Informationen zu Funk-Frequenzen Jedes Mipro Funk-Produkt ist in verschiedenen Frequenzbändern (z.b. 5E, 6F, ) erhältlich und funkt somit in verschiedenen Frequenzbereichen.
MehrNeuordnung der Funkfrequenzen. Neuordnung der Funkfrequenzen
Neuordnung der Funkfrequenzen Auswirkungen der VVnömL (Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im nichtöffentlichen mobilen Landfunk) der Bundesnetzagentur vom 03.03.2010 auf die Nutzung von UHF
MehrFestsetzung der standortbezogenen Frequenznutzungsparameter. im Bereich 800 MHz
Festsetzung der standortbezogenen Frequenznutzungsparameter im Bereich 800 MHz I. Allgemeines Nach Maßgabe der Breitbandstrategie der Bundesregierung soll die Versorgung der Bevölkerung mit breitbandigen
MehrRED Richtlinie Radio Equipment Directive
RED RICHTLINIE RED Richtlinie Radio Equipment Directive RICHTLINIE 2014/53/EU Josip Horvat Bereichsleiter EMV Labor Die RED Richtlinie löste zum 12.06.2016 die bisherige R&TTE Richtlinie ab (Übergangsfrist
MehrZuteilung von Frequenzen an den Mobilfunk: Folgen
Bundesamt für Kommunikation Aufsicht und Funkkonzessionen Zuteilung von Frequenzen an den Mobilfunk: BAKOM-Mediengespräch, 3. Juli 2012 Übersicht Neuverteilung der Frequenzen Neue Instrumente zur Verwaltung
MehrAchtung beim Neukauf von Funkmikrofonanlagen!
Achtung beim Neukauf von Funkmikrofonanlagen! Die im Moment noch von Funkmikrofonanlagen genutzten Frequenzen sind nur noch bis maximal 2015 störungsfrei zu nutzen. Die bisher genutzten Frequenzen sind
MehrFrequenzbereichszuweisungsplan -Verordnung Novelle 2009
Rainer Wegner Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Referat Frequenzpolitik Telefon: +49 30 2014 7773 Fax: +49 30 2014 3264 E-mail: rainer.wegner@bmwi.bund.de Vorblatt Zielsetzung: Die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung
MehrProfessionelle Funknetzplanung für die Industrie
Professionelle Funknetzplanung für die Industrie 6. Jahrestagung Funkgestützte Kommunikation in der industriellen Automatisierungstechnik GHMT AG In der Kolling 13 D-66450 Bexbach www.ghmt.de Datum:28.
MehrFrequenzen zur Nutzung im CB-Funk. in MHz
CB-Funk Vfg Nr. 11 / 2016 Allgemezuteilung von Frequenzen für den CB-Funk Auf Grund des 55 Telekommunikationsgesetzes (TKG) werden hiermit die dieser Allgemezuteilung aufgeführten Frequenzen im Rahmen
MehrInstitut für Rundfunktechnik
Institut für Rundfunktechnik Sachgebiet Rundfunkübertragungssysteme (RS) München, 8. Februar 1999 Jürgen Mielke KOMMENTIERUNG ZUR MITTEILUNG NR. 1/1999 DER REG TP IM AMTSBLATT 1/1999 Anhörung zum Entwurf
MehrVerordnung über Beiträge zum Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung (Frequenzschutzbeitragsverordnung FSBeitrV)
Verordnung über Beiträge zum Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung (Frequenzschutzbeitragsverordnung FSBeitrV) vom 13. Mai 2004 (BGBl. I S. 958) 1 Beitragspflicht (1) Beitragspflichtig für die Kosten,
MehrBundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Frequenzzuteilung
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Frequenzzuteilung Ausstellungsdatum: XX.XX.2010 Aufgrund des Antrags vom XX.XX.2010 in Verbindung mit dem Antrag auf Zulassung
MehrON-OFF: Fachaustausch zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung von WEA Veranstalter: FA Wind
ON-OFF: Fachaustausch zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung von WEA Veranstalter: FA Wind Thomas Heutmann, Bundesnetzagentur Schwerin, 14. November 2017 www.bundesnetzagentur.de Überblick Frequenzzuteilung
MehrHinweise. zu Anmeldung und Betrieb von BOS- Funkanlagen der Feuerwehren. (Hinweise BOS-Funkanlagen)
REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN Hinweise zu Anmeldung und Betrieb von BOS- Funkanlagen der Feuerwehren (Hinweise BOS-Funkanlagen) vom 13.03.2009 - Az.: 14-12 / 0268.1/2 - - 2-1. Allgemeines Die Verwaltungsvorschrift
MehrVerordnung zum Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkverordnung AFuV)
242 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 18. Februar 2005 Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkverordnung AFuV) Vom 15. Februar 2005 Auf Grund des 3 Abs.
MehrReport: Das 440-MHz-Versprechen
Report: Das 440-MHz-Versprechen In der Auseinandersetzung über die Frage, ob es in Zukunft für den wachsenden Bedarf an Frequenzen für den Einsatz von drahtlosen Produktionsmitteln noch genügend Kapazitäten
MehrTechnische und administrative Vorschriften
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Kommunikation BAKOM Anhang 5.4 zur Verordnung des BAKOM vom 26. Mai 2016 über Fernmeldeanlagen (SR 784.101.21
MehrStellungnahme des VPRT
Stellungnahme des VPRT Entwurf der Vergabe und Auktionsregeln für die Frequenzen in den Bereichen 700, 900 und 1800 MHz sowie 1,5 GHz der Bundesnetzagentur (BNetzA) - AZ: BK1-11/003 November 2014 H:\WORD\USER07_(SAr)\Briefe\14_11_26_Vergabe-und_Auktionsregeln_VPRT.docx
MehrRED Funkanlagen statt bisher R&TTE
DVSI Information RED Funkanlagen statt bisher R&TTE (DVSI-Seminarthema am 10.04.15, 02.10.15, 07.04.16,001.12.16 und 06.04.17) Q u a l i t ä t s m a n a g e m e n t / Q u a l i t ä t s s i c h e r u n
MehrKurztitel Erteilung genereller Bewilligungen. Kundmachungsorgan BGBl. II Nr. 85/1998 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 292/1999
Kurztitel Erteilung genereller Bewilligungen Kundmachungsorgan BGBl II Nr 85/1998 zuletzt geändert durch BGBl II Nr 292/1999 /Artikel/Anlage Anl 3 Inkrafttretensdatum 28081999 Außerkrafttretensdatum 07042000
MehrTON & TECHNIK. Leitfaden drahtlose Sendestrecken. Stand
Ingenieurbüro für Raumakustik und Beschallungstechnik Festinstallation von Medientechnik Beschallung / Licht / Video Mediensteuerung Beratung / Service / Verkauf Tonstudio und Konzertmitschnitte CD-, DVD-,
Mehr26960,0 khz - 27410,0 khz folgende Frequenzen dürfen nicht verwendet werden: (Frequency band)
Diverse Funknetze FSB-LN001 Entwurf 22.10.2013 Beweglicher Funkdienst CB-Funk 26960,0 khz - 27410,0 khz folgende Frequenzen dürfen nicht verwendet werden: 26,995MHz; 27,045MHz; 27,095MHz; 27,145MHz; 27,195MHz
MehrA1 Messungen Thomas Hasenpusch, Felix Schad Prüf- und Messdienst Expertengruppe Flugfunk Mainz,
www.bundesnetzagentur.de A1 Messungen Thomas Hasenpusch, Felix Schad Prüf- und Messdienst Expertengruppe Flugfunk Mainz, 29.11.2012 Themenübersicht Messverfahren Auswertung Beispiele Fazit Hasenpusch,
Mehr1 Frequenzen für den CB-Funk
Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die Benutzung durch die Allgemeinheit für den CB- Funk Auf Grund des 55 Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom 26.Juni 2004 (BGBl. I S. 1190) werden hiermit die in dieser
MehrDRM+ Der letzte Baustein zur Digitalisierung des terrestrischen Hörfunks. Stuttgart, LfK
DRM+ Der letzte Baustein zur Digitalisierung des terrestrischen Hörfunks Stuttgart, LfK 27.09.2007 Dipl.-Ing. Detlef Pagel Niedersächsische Landesmedienanstalt Hannover 1 Gliederung Merkmale der digitalen
MehrAntrag auf Zuteilung einer UKW Frequenz (Blaue Felder sind Pflichtfelder)
Antragsteller/in (Name und vollständige Anschrift): Ansprechpartner/in und Rufnummer für Rückfragen: Handelsregister/Amtsgericht: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
MehrKurz-Anleitung zur Berechnung kompatibler Setups mittels der Shure Wireless Workbench Software
Kurz-Anleitung zur Berechnung kompatibler Setups mittels der Shure Wireless Workbench Software Shure Europe GmbH Wannenäckerstr. 28 74078 Heilbronn 07131-7214-30 support@shure.de Diese Kurzanleitung soll
Mehr"Nichtkonforme Produkte in Deutschland"
"Nichtkonforme Produkte in Deutschland" Datum der Meldung: 29.11.2017 Angaben zum Produkt Produkttyp: Markenname: Brightsolar Modell: LEDF-207S GTIN 6438014083827 Seriennummer: n.n. Hersteller/ Name und
MehrEinführung in das. Dr. Christopher Wolf
Einführung in das Telekommunikationsrecht V Dr. Christopher Wolf Vergabe von Frequenzen, Nummern und Wegerechten Der fünfte Teil des TKG ( 52-77) regelt die Vergabe von Frequenzen, Nummern und Wegerechten.
MehrGrundlagen Videotechnik, Modulation
Grundlagen Videotechnik, Modulation AM Spektrum: Spektrum des Nutzsignals viele Sinus-Komponenten Ampl.moduliertes Signal Frequenz der Trägerwelle Beachte: Bandbreite des AM Signals ist doppelt so groß
MehrL 312/66 Amtsblatt der Europäischen Union
L 312/66 Amtsblatt der Europäischen Union 11.11.2006 ENTSCHEIDUNG R KOMMISSION vom 9. November 2006 zur Harmonisierung der Frequenznutzung durch Geräte mit geringer Reichweite (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen
MehrSpektrumsnutzung während des DFB-Pokalfinales. zwischen. Bayern München und Borussia Dortmund. am in Berlin
Spektrumsnutzung während des DFB-Pokalfinales zwischen Bayern München und Borussia Dortmund am 17.5.2014 in Berlin Bericht des DKE Arbeitskreises 731.0.8 Professionelle Mikrofone 1 Einleitung Das Olympiastadion
MehrVerordnung über Beiträge zum Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung (Frequenzschutzbeitragsverordnung - FSBeitrV)
Verordnung über Beiträge zum Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung (Frequenzschutzbeitragsverordnung - FSBeitrV) FSBeitrV Ausfertigungsdatum: 13.05.2004 Vollzitat: "Frequenzschutzbeitragsverordnung
MehrVerordnung über Beiträge zum Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung (Frequenzschutzbeitragsverordnung - FSBeitrV)
Verordnung über Beiträge zum Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung (Frequenzschutzbeitragsverordnung - FSBeitrV) FSBeitrV Ausfertigungsdatum: 13.05.2004 Vollzitat: "Frequenzschutzbeitragsverordnung
MehrFREQUENZGUIDE SCHWEIZ NUTZUNG VON FREQUENZEN FÜR FUNKMIKROFONE
FREQUENZGUIDE SCHWEIZ NUTZUNG VON FREQUENZEN FÜR FUNKMIKROFONE Stand: Juni 2018 WO DARF ICH EIGENTLICH FUNKEN? Jedes Shure Drahtlos-Produkt ist in verschiedenen Frequenzbändern (z. B. S8, T11, ) erhältlich
MehrZweite Verordnung zur Änderung der Frequenzverordnung
Bundesrat Drucksache 590/17 02.08.17 Verordnung der Bundesregierung Vk - In - K - Wi Zweite Verordnung zur Änderung der Frequenzverordnung A. Problem und Ziel In 53 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes
MehrVerwaltungsvorschrift. Frequenzzuteilungen im Flugfunkdienst. (VV Flufu)
Verwaltungsvorschrift für Frequenzzuteilungen im Flugfunkdienst (VV Flufu) Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Referat 226 Stand: 12.03.2018 Inhaltsverzeichnis
MehrNeuordnung der Funkfrequenzen
Neuordnung der Funkfrequenzen Aktueller Stand und erforderliche Maßnahmen Rudolf Seuss Account Manager Installed Sound Sennheiser Vertrieb und Service Die neuen UHF Nutzungsbereiche 3 Neuordnung der Funkfrequenzen
MehrDarstellung der aktuellen analogen und digitalen Belegungssituation in den TV- Kabelnetzen und des Anpassungsbedarfs
Darstellung der aktuellen analogen und digitalen Belegungssituation in den TV- Kabelnetzen und des Anpassungsbedarfs ANGA Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.v. 14.04.2010, 1 Digital / Analog Belegung
MehrFREQUENZEN FÜR DRAHTLOSSYSTEME
NUTZUNG VON Brandstrasse 26 CH-8952 Schlieren FREQUENZEN FÜR DRAHTLOSSYSTEME Tel.: +41 44 456 58 58 Fax: +41 44 456 58 59 Email: office@shure.ch Frequenzguide Schweiz Shure Distribution Switzerland GmbH
Mehrelectronicved exclusiv electronicved plus
Gebrauchsanweisung Für den Betreiber Gebrauchsanweisung electronicved exclusiv electronicved plus Fernbedienung für VED E exclusiv und VED E plus DE, AT Inhaltsverzeichnis Mitgeltende Unterlagen...3 CE-Kennzeichnung...3
MehrAnforderungen aus regulatorischer Sicht an die Normung und Standardisierung der IKT
Anforderungen aus regulatorischer Sicht an die Normung und Standardisierung der IKT Annegret Kübler-Bork, Referatsleiterin Berlin, 30. Oktober 2014 www.bundesnetzagentur.de New Approach EMV-Richtlinie
MehrSchnittstellenbeschreibung für CB-Funkgeräte im Frequenzbereich 26560 khz - 27410 khz
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post Schnittstellenbeschreibung für CB-Funkgeräte im Frequenzbereich 26560 khz - 27410 khz Ausgabe: Oktober 2004 Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG
MehrAmateurfunk. Herzlich willkommen auf diesen Seiten! 1. Amateurfunk ist ein Hobby 2. Amateurfunk ist ein Funkdienst
Amateurfunk Herzlich willkommen auf diesen Seiten! 1. Amateurfunk ist ein Hobby 2. Amateurfunk ist ein Funkdienst Wer Fragen hat, soll sie einfach stellen! Amateurfunk Bei Amateurfunk denkt man zuerst
Mehr"Nichtkonforme Produkte in Deutschland"
"Nichtkonforme Produkte in Deutschland" Datum der Meldung: 13.06.2018 Angaben zum Produkt Produkttyp: Markenname: NHDBOX Modell: FH887 GTIN n.n. Seriennummer n.n. Hersteller/ Name und Adresse INHDBOX,
MehrGesetzliche Grundlage 57 Abs. 1 S. 6, 7 TKG 2012
Antrag auf Zuteilung einer UKW-Frequenz Das Formular der Bundesagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) Gesetzliche Grundlage 57 Abs. 1 S. 6, 7 TKG 2012 Hat die zuständige
MehrÄnderungen UBI zum 1. Oktober 2018 Vergleich der Änderungen im Fragenkatalog
Änderungen UBI zum 1. Oktober 2018 Vergleich der Änderungen im Fragenkatalog # ALT NEU 5 Was ist eine Revierzentrale? Was ist eine Revierzentrale? a. Zentrale Landfunkstelle b. Zentrale Schiffsfunkstelle
MehrAmateurfunk. Herzlich willkommen auf diesen Seiten! 1. Amateurfunk ist ein Hobby 2. Amateurfunk ist ein Funkdienst
Amateurfunk Herzlich willkommen auf diesen Seiten! 1. Amateurfunk ist ein Hobby 2. Amateurfunk ist ein Funkdienst Wer Fragen hat, soll sie einfach stellen! Amateurfunk Bei Amateurfunk denkt man zuerst
MehrVerwaltungsvorschriften für die Zuteilungen von Frequenzen für Satellitenfunk (VVSatFu)
Verwaltungsvorschriften für die Zuteilungen von Frequenzen für Satellitenfunk (VVSatFu) BNetzA 223 I V 5.0 vom 01.03.2010 Inhaltsverzeichnis A Allgemeiner Teil 1. Anwendungsbereich 2. Begriffsbestimmungen
MehrAktuelle Änderungen bei den Amateurfunkbändern in DL
Aktuelle Änderungen bei den Amateurfunkbändern in DL 60m: Neues AFU-Band in DL 6m: Verbesserungen verlängert 4m: Keine neue Duldung für 4m Experimentalbänder auf LW und MW 60m Situation in DL (1) Weltfunkkonferenz
MehrHaus- und Benutzungsordnung
Haus- und Benutzungsordnung Die katholische Kirchengemeinde gestattet für kulturelle und gesellige Veranstaltungen die Benutzung ihrer Räumlichkeiten im Pfarrheim / Haus nach folgender Ordnung. 1 Die Räumlichkeiten
MehrAntrag auf Frequenzzuteilung für nichtöffentlichen mobilen Landfunk (nöml)
(1) Antragsteller: (2) Ansprechpartner und Rufnummer für Rückfragen: (3) Handelsregister/Amtsgericht: Geburtsdatum: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Außenstelle
MehrVdS VdS-Richtlinien für Brandmeldeanlagen. Brandmelderzentralen. Anforderungen und Prüfmethoden. VdS 2540 : (02)
VdS-Richtlinien für Brandmeldeanlagen VdS 2540 Brandmelderzentralen Anforderungen und Prüfmethoden VdS 2540 : 2010-12 (02) Herausgeber und Verlag: VdS Schadenverhütung GmbH Amsterdamer Str. 172-174 50735
MehrFunk Schnittstellenbeschreibungen
FSB-RU Funk Schnittstellenbeschreibungen Satellitenfunk Ausgabe: 23.04.2009 H I N W E I S Die vorliegenden Fassungen der FSB-RU wurden entsprechend Artikel 4.1 der Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen
MehrAmateurfunk. Herzlich willkommen auf diesen Seiten! 1. Amateurfunk ist ein Hobby 2. Amateurfunk ist ein Funkdienst
Amateurfunk Herzlich willkommen auf diesen Seiten! 1. Amateurfunk ist ein Hobby 2. Amateurfunk ist ein Funkdienst Wer Fragen hat, soll sie einfach stellen! Amateurfunk Bei Amateurfunk denkt man zuerst
Mehr"Nichtkonforme Produkte in Deutschland"
"Nichtkonforme Produkte in Deutschland" LED-Lampe Datum der Meldung: 14.06.2017 Angaben zum Produkt Produkttyp: LED-Lampe 10W Markenname: Grönt ljus Modell: PAR 20 GTIN nicht bekannt Seriennummer nicht
MehrFreqScan. Ein Web-Tool zum Finden nutzbarer UHF-Frequenzen im Bereich der Reportage und Programmproduktion. Karl-Heinz Schwaiger Frequenzmanagement
Ein Web-Tool zum Finden nutzbarer UHF-Frequenzen im Bereich der Reportage und Programmproduktion Karl-Heinz Schwaiger Frequenzmanagement Änderungen der Frequenznutzung und deren Auswirkungen aus Sicht
Mehr11.6.2008 Amtsblatt der Europäischen Union L 151/49 KOMMISSION
11.6.2008 Amtsblatt der Europäischen Union L 151/49 KOMMISSION ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 23. Mai 2008 zur Änderung der Entscheidung 2006/771/EG zur Harmonisierung der Frequenznutzung durch Geräte
MehrFREQUENZGUIDE NUTZUNG VON FREQUENZEN FÜR FUNKMIKROFONE
FREQUENZGUIDE NUTZUNG VON FREQUENZEN FÜR FUNKMIKROFONE Stand: Juni 2018 WO DARF ICH EIGENTLICH FUNKEN? Jedes Shure Drahtlos-Produkt ist in verschiedenen Frequenzbändern (z.b. S8, T11, ) erhältlich und
MehrPMSE Anwendungen und Digitalisierung des terrestrischen Fernsehens in Österreich
PMSE Anwendungen und Digitalisierung des terrestrischen Fernsehens in Österreich dargestellt am Beispiel Bregenz Josef Hotter 13.02.2009 Randbedingungen seit 2001 Digitalisierungsprozess des digitalen
MehrDrahtlose Mikrofone und die Zukunft der Frequenznutzung. Digitale Dividende II
Drahtlse Mikrfne und die Zukunft der Frequenznutzung Digitale Dividende II Drahtlse Mikrfne sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Ob Rundfunk, Fernsehen, Live- Perfrmance, Theater, Schulen, Kngresszentren
MehrVerordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung
Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) Änderung vom 1. Juli 2009 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 23. Dezember 1999 1 über den Schutz vor nichtionisierender
MehrVerordnung über Beiträge zum Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung (Frequenzschutzbeitragsverordnung - FSBeitrV)
Verordnung über Beiträge zum Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung (Frequenzschutzbeitragsverordnung - FSBeitrV) FSBeitrV Ausfertigungsdatum: 13.05.2004 Vollzitat: "Frequenzschutzbeitragsverordnung
MehrRechtsgrundlagen und Betriebsorganisation im Sprechfunkverkehr der BOS
Rechtsgrundlagen und Betriebsorganisation im Sprechfunkverkehr der BOS Rechtliche Grundlagen für die Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei den Feuerwehren: Gesetze Verordnungen Erlasse Richtlinien Dienstvorschriften
MehrBundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Frequenzzuteilung
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Frequenzzuteilung Ausstellungsdatum: XX.XX.2010 aufgrund des Antrags vom XX.XX.2010 in Verbindung mit dem Antrag auf Zulassung
MehrSportstätten sind auch Versammlungsstätten: Betreiber stehen in der Pflicht
Sportstätten sind auch Versammlungsstätten: Betreiber stehen in der Pflicht Die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) ist in Bayern zum 1.Januar 2008 in Kraft getreten. Schutzziel dieser Verordnung ist
MehrPetition zur Verfahrensanweisung und Arbeitsanweisung der Bundesnetzagentur für die Bearbeitung elektromagnetischer Störungen
Petition zur Verfahrensanweisung und Arbeitsanweisung der Bundesnetzagentur für die Bearbeitung elektromagnetischer Störungen Karl Fischer Amateurfunkstelle DJ5IL Friedenstr. 42 75173 Pforzheim Das Gesetz
MehrENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION
L 119/32 Amtsblatt der Europäischen Union 14.5.2009 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 13. Mai 2009 zur Änderung der Entscheidung 2006/771/EG zur Harmonisierung der Frequenznutzung durch Geräte mit (Bekannt
MehrFunk Schnittstellenbeschreibungen
FSB-LM Funk Schnittstellenbeschreibungen Funk Systeme Ausgabe: 24.03.2014 H I N W E I S Die vorliegenden Fassungen der FSB-LM wurden entsprechend Artikel 4.1 der Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlamentes
Mehr