AKTIONSPROGRAMM. von Erwerbs- & Privatleben. Verfahrensbeschreibung

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1 AKTIONSPROGRAMM von Erwerbs- & Privatleben 2012 Verfahrensbeschreibung

2 AKTIONSPROGRAMM von Erwerbs- & Privatleben Verfahrensbeschreibung 1. Grundsätzliche Programminformationen Grundlage A Prioritätsachse Ziel des Aktionsprogramms Gegenstand der Förderung Handlungsfelder für Projekte Beginn und Finanzvolumen Rechtsgrundlage Verfahren 5 2. Wer kann teilnehmen? 6 3. Spezifische Aspekte des Aktionsprogramms Fördervoraussetzungen für Antragstellende Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Projektbudget und Ausgabenaufstellung Zeitschiene für die Umsetzung des Aktionsprogramms 8 4. Verfahren Projektentwicklung und -beantragung Auswahlverfahren und Beteiligte Auswahlkriterien Durchführung des Projektes Bewilligung und Zielvereinbarungen Kooperationsvereinbarungen mit Projektpartnern Auszahlungsverfahren und Abrechnung Externe Unterstützung und Erfolgskontrolle Kontakte 16

3 1. Grundsätzliche Programminformationen 1.1. Grundlage A 3.1 Das Aktionsprogramm 2 Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern wird im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Verbesserung der Vereinbarkeit von Arbeits- und Familien-/Privatleben A.3.1, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), durchgeführt. Gefördert werden innovative und für M-V zukunftsweisende Projekte, welche die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben bedarfsgerecht, praxiswirksam und nachhaltig ermöglichen. l Informationen zur Richtlinie unter: (file: Förderangelegenheiten Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF)) Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales steuert partnerschaftlich mit dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus sowie den Wirtschafts- und Sozialpartnern die Durchführung des Aktionsprogramms Prioritätsachse Das Aktionsprogramm 2 ist an der Prioritätsachse A des Operationellen Programms (OP) ausgerichtet und soll die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen steigern. Gleichzeitig trägt das Programm dazu bei, die Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen und Männern als eines der Querschnittsziele des OP umzusetzen. Als Instrument soll das Aktionsprogramm zielgerichtet Entwicklungs- und Strukturprobleme in einzelnen Branchen oder auf Querschnittsthemen bezogen abbauen Ziel des Aktionsprogramms 2 Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Bedingungen für eine gute Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben im Land nachhaltig zu verbessern. Ebenso ist die Europäische Union bestrebt, Unternehmen und ihre Beschäftigten wettbewerbsfähiger zu machen, indem Projekte unterstützt werden, die dieses Ziel erreichen. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ist es insbesondere erforderlich, der selektiven Abwanderung von Hochqualifizierten und Leistungsstarken, insbesondere von jungen, gut ausgebildeten Frauen in oder kurz vor der Phase der Familiengründung entgegenzuwirken. Aktionsprogramm 2 Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben Verfahrensbeschreibung Seite 3

4 1.4. Gegenstand der Förderung Die Projekte sollen nachweisbar folgenden Zielgruppen zugutekommen: Erwerbstätigen in M-V und deren Familien, insbesondere Frauen und Männern mit Kindern, allein erziehenden Müttern und Vätern, Menschen mit Pflege- und Sorgeaufgaben. Gefördert werden ausschließlich Projekte, die zur Verbesserung der betrieblichen und außerbetrieblichen Rahmenbedingungen vor dem Hintergrund der besonderen Vereinbarkeitsanforderungen der genannten Zielgruppen beitragen. Ziel sollte ein grundsätzlicher Beitrag zur besseren Integration der Zielgruppe in den Arbeitsmarkt sein. Projekte zur Förderung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit einzelner Personen werden im Rahmen des Aktionsprogramms 2 nicht gefördert. Kooperationen mit solchen auf Individualpersonen ausgerichteten Projekten sind ausdrücklich erwünscht Handlungsfelder für Projekte Gefördert werden vornehmlich Projekte und Maßnahmen aus folgenden Handlungsbereichen: 1. Flexibilisierung bzw. Erweiterung von Dienstleistungsangeboten kommunaler Einrichtungen und Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge bzw. der gesundheitlichen Versorgung 2. Kinderbetreuung außerhalb der Betreuungszeiten von öffentlichen Kindertageseinrichtungen und Horten 3. Vereinbarkeit der Erwerbstätigkeit mit der Pflege von Angehörigen 4. Bereitstellung familienorientierter Dienstleistungen für Beschäftigte 1.6. Beginn und Finanzvolumen Das Aktionsprogramm 2 beginnt am Tag der Bekanntmachung. Förderfähig sind Projekte in der Regel maximal für eine Dauer von 2 Jahren. Insgesamt stehen 1 Mio. Euro aus den Mitteln des ESF zur Verfügung Rechtsgrundlage Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt die Zuwendungen auf der Grundlage der Richtlinie A 3.1 zur Förderung der Verbesserung der Vereinbarkeit von Arbeits- und Familien-/Privatleben des OP des ESF für Mecklenburg-Vorpommern in der Förderperiode 2007 bis 2013, der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Sozial- Aktionsprogramm 2 Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben Verfahrensbeschreibung Seite 4

5 fonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1784/1999 (ABl. EU Nr. L 210 S. 12), der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 (ABl. EU Nr. L 210 S. 25, 2007 Nr. L 164 S. 36), der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission vom 8. Dezember 2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (ABl. EU Nr. L 45 S. 3, 2007 Nr. L 371 S. 1) sowie der Verwaltungsvorschriften zu 44 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern Verfahren Die Beantragung und Auswahl der Projekte erfolgen in zwei Schritten. Im ersten Schritt können Projektideen bis zum 30. April 2012 beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) eingereicht werden (Ideenwettbewerb). Alle eingehenden Projektvorschläge werden zunächst durch die Regiestelle Kompetenzzentrum Vereinbarkeit Leben in MV (KVL.MV) vorgeprüft und in Zusammenarbeit mit dem LAGuS für die Bewertung durch die Jury aufbereitet. Hierzu kann die Regiestelle neben den vorliegenden Projektideen auch Erkenntnisse im Rahmen persönlicher Gespräche mit den potenziellen Projektträgern und Projektmitarbeitern heranziehen. Die Jury ist berechtigt, an diesen Gesprächen teilzunehmen. Die Jury bewertet anhand eines Kriterienkataloges (einsehbar unter Menüpunkt Aktionsprogramm 2) die Projektideen. Die Ergebnisse werden veröffentlicht. In der Antragsstellungsphase werden die Träger bzw. Einzelpersonen der positiv bewerteten Projektideen aufgefordert, bis zum 30. September 2012 eine ausführliche Untersetzung ihrer Idee in Form eines formellen Förderantrags an das LAGuS zu richten. Neben der förderrechtlichen Prüfung durch das LAGuS erfolgt eine kriterienbasierte Prüfung durch die Regiestelle, ob der Projektantrag inhaltlich mit der votierten Projektidee übereinstimmt. Besteht das Projekt diese Prüfung nicht, befasst sich die Jury erneut mit dem Projekt. Falls inhaltliche und formale Anforderungen nicht zufriedenstellend eingehalten wurden, wird der Antrag abgelehnt. Als Bewilligungsbehörde entscheidet das LAGuS auf der Basis der eingereichten Unterlagen im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens und der verfügbaren Haushaltsmittel über die Förderanträge. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Das Landesamt informiert die Träger und reicht die Zuwendungsbescheide aus. Alle bewilligten Projekte werden auf der Seite zum Aktionsprogramm unter veröffentlicht. Aktionsprogramm 2 Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben Verfahrensbeschreibung Seite 5

6 2. Wer kann teilnehmen? Projektideen können eingereicht werden von: Unternehmen, Unternehmensnetzwerken oder Unternehmensverbänden, Regionalen Wirtschaftsfördergesellschaften, Gebietskörperschaften, Verbänden, Vereinen und anderen gemeinnützigen Einrichtungen sowie Einzelpersonen oder Initiativen mit Ideen, für die ein geeigneter Träger spätestens nach der Auswahl der Projektidee durch die Jury gefunden werden muss. Zuwendungsempfänger sind grundsätzlich juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. 3. Spezifische Aspekte des Aktionsprogramms Fördervoraussetzungen für Antragstellende Die Projekte sollten sich zu einem der vier Handlungsfelder (s. Pkt. 1.5) inhaltlich zuordnen lassen. Von den Antragstellenden wird eine realistische Projektplanung sowohl finanziell als auch inhaltlich erwartet. Es besteht ein Kumulationsverbot mit anderen Programmen, die aus Mitteln der Europäischen Union für den gleichen Förderzweck finanziert werden. Obligatorisch ist die Umsetzung des Querschnittsziels Gleichstellung von Frauen und Männern innerhalb des Projektes. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein. Voraussetzung für die Projektförderung ist der vollständige Nachweis der beizubringenden Kofinanzierung (Eigenmittel, Drittmittel) für das Projekt. Zuwendungen werden nur für solche Vorhaben bewilligt, die noch nicht begonnen worden sind. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Ein unabdingbares Kriterium für die Bewilligung von Projekten ist eine nachhaltige Zielsetzung, Konzeption und Projektdurchführung. Darunter wird verstanden, dass ein Projekt darauf abzielen muss, entweder vorhandene Strukturen im Sinne einer besseren Vereinbarkeit dauerhaft zu verändern, neue Angebote oder Ressourcen zu schaffen. Diese sollen auch nach Auslaufen der Förderung tragfähig sein bzw. zur Verfügung stehen. Dieser Anspruch muss in der Konzeption des Projektes sichtbar werden. Bestandteil der Projektarbeit muss es deshalb von Anbeginn sein, die Zeit nach Auslaufen der Förderung mitzudenken und eine Etablierung der Projektidee im Sinne der Nachhaltigkeit des Projektes anzubahnen. Hierfür sind Ressourcen einzuplanen. Aktionsprogramm 2 Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben Verfahrensbeschreibung Seite 6

7 3.2. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Erwartet wird ein Eigenanteil der Antragstellenden (s. auch Hinweisblatt zur Ausgestaltung des Eigenanteils). Bereits in der einzureichenden Projektidee (Ideenwettbewerb) ist zu beschreiben, wie hoch der Eigenanteil sein wird und wie dieser ausgestaltet sein soll. Eine Zuwendung zu 100% ist ausgeschlossen. Bei der Ideenbewertung fließt die Höhe des Eigenanteils ein. Staatliche Beihilfen im Sinne des Art. 87 Abs. 1 EG-Vertrag werden nur vergeben, soweit diese mit der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis - Beihilfen vereinbar sind. Das bedeutet, die Gesamtsumme der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren nicht übersteigen. Sofern eine Finanzierung des Projektes oder einzelner Projektinhalte aus anderen Richtlinien des Landes möglich ist, sind diese zu nutzen (siehe Fördermöglichkeiten unter Projektbudget und Ausgabenaufstellung Die Grundlage für die Bemessung der Zuwendung bilden die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Diese setzen sich wie folgt zusammen: 1. Personalausgaben 2. Reise- und Fahrtausgaben 3. Projektbezogene Sachausgaben 4. Verwaltungsgemeinausgaben Zu 1: Personalausgaben Hierzu zählen Personalausgaben für hauptamtliche Mitarbeitende sowie Ausgaben für Honorarkräfte. Eine Beschreibung der Anforderungen an Personal und Tätigkeiten erfolgt für jede Stelle über das Formular Anforderungsprofil. Zu 2: Reise- und Fahrtausgaben Dazu zählen die Reise- und Aufenthaltsausgaben für das hauptamtliche Personal. Zu 3: Projektbezogene Sachausgaben Hierzu zählen beispielsweise Mieten, Büromaterial sowie Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit. Zudem sind in jeder Projektidee 500 für von der Regiestelle organisierte Netzwerkveranstaltungen einzuplanen. Aktionsprogramm 2 Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben Verfahrensbeschreibung Seite 7

8 Zu 4: Verwaltungsgemeinausgaben Abgerechnet werden können Ausgaben, die für die Verwaltung des Projektes entstehen wie allgemeines Verwaltungspersonal, Kosten für Telekommunikation, Porto und Raumkosten. Die Zuwendungsfähigkeit der Ausgaben richtet sich darüber hinaus nach den Bestimmungen des Artikels 11 der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom (ABl. EU Nr. L 210 S. 12) und den Bestimmungen der Art. 53 und 56 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom (ABl. EU Nr. L 210 S. 25) Zeitschiene für die Umsetzung des Aktionsprogramms 1. Informationsveranstaltungen zum Aktions programm und seinen Schwerpunkten 2. Einreichung der Projektidee an das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS), Dezernat Zuwendungen ESF/Soziales, Erich-Schlesinger-Str. 35, Rostock poststelle.amf@lagus.mv-regierung.de Betreff: Aktionsprogramm Schwerin Stralsund Neubrandenburg Rostock Frist: Unter Verwendung der Formulare Projektidee sowie Anforderungsprofil bei zu besetzenden Stellen 3. Ideenauswahl durch die Jury Bis voraussichtlich (abhängig von der Anzahl der eingereichten Projektideen) Auswahlkriterien unter Aktionsprogramm- Vereinbarkeit html 4. Bekanntgabe der ausgewählten Ideen und Aufforderung, diese in einem Antrag auszuformulieren bis Antragstellung Frist: Hilfe bei der Antrag stellung durch das LAGuS MV 6. Endgültige Bewilligung ab Ausreichung des Zuwendungsbescheides ab Beginn der Projekte ab Aktionsprogramm 2 Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben Verfahrensbeschreibung Seite 8

9 4. Verfahren 4.1. Projektentwicklung und -beantragung Jedem guten Projekt geht eine gute Idee voraus. Diese Projektidee sollte sich an den konkreten Bedarfen orientieren. Das heißt, es können sowohl unternehmensbezogene, unternehmensnahe, regionale als auch überregional ausgerichtete Projektideen eingereicht werden. Beispiel für lokale / regionale Ausrichtung: Die vereinbarkeitsfördernde Veränderung und Abstimmung bedarfsgerechter Öffnungszeiten z. B. von Kinderbetreuungseinrichtungen, Horten, von Ämtern, Dienstleister, Einrichtungen, ÖPNV etc. Beispiel für überregionale Ausrichtung: Instrumente zur Unterstützung von Existenzgründungen bei der Lösung von Vereinbarkeitsproblemen oder die Vereinbarkeit für Väter in Unternehmen; Zusammenarbeit von Kommunen, Unternehmensnetzwerke Beispiel für unternehmensbezogene Ausrichtung: Arbeitszeitmodelle, innerbetriebliche Einzelmaßnahmen, Kinderferienbetreuung in Kooperation mit anderen Partnern vor Ort l Auf vier Informationsveranstaltungen haben Interessierte die Gelegenheit, sich über das Aktionsprogramm, das Verfahren und die Projektdurchführung zu informieren (siehe Pkt Zeitschiene sowie weitere Informationen unter Menüpunkt Aktionsprogramm 2). Unterstützung durch Impuls MV n n Idee entwickeln l ggf. Partner einbinden m l Ideenskizze einreichen m Formelle Fragen l LAGuS Inhaltliche Fragen l KVL.MV Aktionsprogramm 2 Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben Verfahrensbeschreibung Seite 9

10 Die Projektidee ist anhand des Formulars Projektidee beim LAGuS bis zum 30. April 2012 einzureichen, wobei die Zielsetzung, die Aufgaben-, Zeit- und Finanzplanung realistisch formuliert sein sollen. Diese Ideenskizze ist in elektronischer (Betreff: Aktionsprogramm 2) und schriftlicher Form einzureichen (Formular unter oder Menüpunkt Aktionsprogramm 2). Die Projektideen und die Förderanträge müssen grundsätzlich Aussagen zu folgenden Punkten enthalten: Ausgangslage und Zielsetzung des Vorhabens, Arbeits- und Zeitplan, Zusammenarbeit mit den relevanten Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern, Ausgaben- und Finanzierungsplan sowie Angaben zum Träger/Antragsteller. Vor Bewilligung der Anträge ist eine selbstverpflichtende Absichtserklärung der relevanten Kooperationspartner/Kooperationspartnerinnen vorzulegen, die die konkreten Ziele der Zusammenarbeit enthält. Das Formular für diese Projektidee ist unter sowie Menüpunkt Aktionsprogramm 2 abrufbar. Antragannehmende Behörde: Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS), Zuwendungen ESF/Soziales, Erich-Schlesinger-Straße 35, Rostock Auswahlverfahren und Beteiligte Die Auswahl der Projekte erfolgt anhand verbindlicher Kriterien, die unter www. vereinbarkeit-leben-mv.de; Menüpunkt Aktionsprogramm 2 einzusehen sind, durch eine Jury. Diese Jury setzt sich aus Vertretern folgender Institutionen zusammen: Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales, Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus, Vereinigung der Unternehmensverbände, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB Nord) sowie Landesfrauenrat MV e.v. Die Jury gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Jury wird durch das LAGuS und die beim KVL.MV angesiedelte Regiestelle unterstützt. Als beratendes Mitglied fungiert ein Vertreter/eine Vertreterin der Bundesagentur für Arbeit. Aktionsprogramm 2 Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben Verfahrensbeschreibung Seite 10

11 Die im ersten Schritt eingereichten Projektideen werden zunächst durch die Regiestelle vorgeprüft und in Zusammenarbeit mit dem LAGuS für die Bewertung durch die Jury aufbereitet. Die Jury bewertet anhand eines Kriterienkataloges (einsehbar unter Menüpunkt Aktionsprogramm 2) die Projektideen und entscheidet darüber, welche Projektvorschläge zur formellen Antragstellung zugelassen und welche abgelehnt werden. l Die Termine und Ergebnisse des Auswahlverfahrens werden unter und Menüpunkt Aktionsprogramm 2 veröffentlicht. Die Träger bzw. Einzelpersonen, deren Projektideen von der Jury positiv bewertet wurden, können bis zum 30. September 2012 einen formellen Förderantrag an das LAGuS richten. Nach der formalen Antragstellung erfolgt die obligatorische förderrechtliche Prüfung durch die Bewilligungsbehörde. Des Weiteren wird durch die Regiestelle geprüft, ob der eingereichte Projektantrag mit der votierten Projektidee übereinstimmt. Weicht der Antrag in entscheidenden Punkten von der Projektidee ab, befasst sich die Jury erneut mit dem Projekt. Liegt die formale und inhaltliche Förderfähigkeit des Projektes vor, erteilt das LAGuS als Bewilligungsbehörde den Zuwendungsbescheid. l Die ausgewählten Projekte werden unter Menüpunkt Aktionsprogramm 2 veröffentlicht. Das KVL.MV fungiert als Regiestelle und übt eine Sekretariatsfunktion aus. Das KVL. MV bereitet die eingegangenen Projektideen zur Votierung auf und dokumentiert die Ergebnisse. Zu den weiteren Kernaufgaben der Regiestelle zählen: die inhaltliche Beratung und Unterstützung von Antragstellenden bei der Entwicklung von Vorhaben, die inhaltliche Vorprüfung der eingereichten Projektanträge in enger Kooperation mit dem LAGuS und dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern, die inhaltliche Begleitung der Projektumsetzung, die Information über den Stand der Entwicklungen an das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern, die Erfolgsbeobachtung sowie der Austausch und Transfer von Erfahrungen zwischen den verschiedenen Projekten (unter Einbeziehung der Steuerungsgruppenmitglieder). Die Bewilligungsbehörde ist das LAGuS mit folgenden Aufgaben: die Information und fördertechnische Beratung der Antragstellenden, die Prüfung der Anträge, die Bewilligung der Zuwendungen, die Auszahlung der Zuwendungen an die Antragstellenden sowie die Prüfung der Mittelverwendung (Ausgaben-, Verwendungsnachweisprüfung) und die Berichterstattung. Aktionsprogramm 2 Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben Verfahrensbeschreibung Seite 11

12 Verfahrensablauf IMPULS MV k Unterstützung 1. Idee entwickeln k Beratung KVL.MV 2. Projektidee beim LAGuS einreichen 3. Auswahl der Projektideen durch die Jury k 4. Antragstellung der ausgewählten Ideen Anhand des Kriterienkatalogs 5. Prüfung der Anträge und Bewilligung der Projekte durch das LAGuS k 6. Projektstart 7. Durchführung des Projektes kl LAGuS KVL.MV l Erforderliche Formulare und Erläuterungen stehen unter und Menüpunkt Aktionsprogramm 2 bereit Auswahlkriterien Die Auswahl der Projekte erfolgt anhand eines Kriterienkataloges, der unter www. vereinbarkeit-leben-mv.de; Menüpunkt Aktionsprogramm 2 einsehbar ist. Folgende Kriterien werden für die Bewertung der Projektideen zu Grunde gelegt: 1. Darstellung der Ausgangssituation und Ableitung des konkreten Handlungsbedarfs 2. Realistische Zielsetzung 3. Mehrwert des Projektes 4. Nachhaltigkeit 5. Innovativer Charakter des Projektes 6. Zielgruppenkompetenz Aktionsprogramm 2 Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben Verfahrensbeschreibung Seite 12

13 7. Einbindung von Kooperationspartnern 8. Fachliche Eignung / Projektmanagementkompetenz / Trägerkompetenz (entfällt im Falle von Ideeneinreichung von Einzelpersonen) 9. Schlüssige Skizze des Arbeitsplans 10. Schlüssige Darstellung des Finanzgrobkonzeptes 11. Querschnittsziele Chancengleichheit und Bewältigung demografischer Herausforderungen Die Jury vergibt für jede eingereichte Projektidee, welche die Fördervoraussetzungen erfüllt, je Auswahlkriterium einen Punktwert. Als mögliche Punktwerte können die Werte 0 (inakzeptabel), 1 (unzureichend), 2 (ausreichend), 3 (befriedigend), 4 (gut) und 5 (sehr gut) vergeben werden. Bei den Kriterien 1-6 sowie 8-10 sind Mindestpunktwerte in unterschiedlicher Höhe zu erreichen. Werden diese Mindestpunktwerte nicht erreicht, scheidet die Projektidee aus. Das Gesamtergebnis errechnet sich, indem für jedes Kriterium der vergebene Punktwert mit einem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert wird und diese Punktwerte anschließend addiert werden. l ausführlicher Kriterienkatalog unter Menüpunkt Aktionsprogramm 2 In der Antragstellungsphase werden die Anträge anhand der vorgenannten Kriterien dahingehend noch einmal geprüft, ob sie mit der Ideenskizze übereinstimmen und in dieser vertieften Ausführung der Jurybewertung entsprechen Durchführung des Projektes Die Projekte können nur nach Erteilung eines Zuwendungsbescheides oder Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns (auf Antrag) durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales, Erich-Schlesinger-Straße 35, Rostock beginnen Bewilligung und Zielvereinbarungen Die Bewilligung der Projekte erfolgt nach formaler Prüfung durch das LAGuS und die Auswahl des Projektes im Rahmen des Auswahlverfahrens. Zu Beginn der Projektlaufzeit werden mit den Trägern jeweils konkrete Projektziele vereinbart, welche die Grundlage der Projektbegleitung durch das KVL.MV sind Kooperationsvereinbarungen mit Projektpartnern Soweit in das Projekt neben dem Träger weitere Partner involviert sind, die abrechenbare Leistungen für das Projekt erbringen, ist ein Kooperationsvertrag zu schließen. Dieser sollte mindestens enthalten: Aktionsprogramm 2 Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben Verfahrensbeschreibung Seite 13

14 Aufgaben und Zuständigkeiten jedes Partners in der Projektdurchführung, Verpflichtungen und Rechte jedes Partners, Budget jedes Partners, bezogen auf die jeweiligen Teilleistungen und unterteilt in die zuwendungsfähigen Ausgabenpositionen, Regelungen für den Fall der Rückforderung, Auflösungsbestimmungen bei Konflikten in der Zusammenarbeit, Informations- und Kommunikationsanforderungen sowie Termine für den Abschluss von Teil- und Gesamtleistungen jedes Partners (Zeitplan). l Ein Hinweis zur Ausgestaltung einer Kooperationsvereinbarung steht unter Menüpunkt Aktionsprogramm 2 zum Download bereit Auszahlungsverfahren und Abrechnung Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt in Höhe von bis zu 95 v. H. der bewilligten Zuwendung in Form von Ratenzahlungen. Der Restbetrag wird nach Vorlage des Verwendungsnachweises ausgezahlt. Die erste Zahlung erfolgt nach Bestandskraft dieses Zuwendungsbescheides auf Mittelanforderung. Bei allen weiteren Zahlungen sind mit jeder Mittelanforderung die Höhe der tatsächlichen Ausgaben unter Verwendung des Formblattes Ausgabenerklärung zu erklären. Außerdem ist eine Einzelaufstellung über die getätigten Ausgaben mit den dazugehörigen Belegnummern (Belegliste) per einzureichen. Hierzu wird ein entsprechendes Formblatt in elektronischer Form mit weiteren Verfahrenshinweisen zur Verfügung gestellt. Jeder Ausgabenerklärung sind Originalbelege zu den erklärten Ausgaben beizufügen. Das gilt auch für sämtliche Ausgaben, die ggf. im Rahmen einer Weiterleitung an Dritte erklärt werden, sofern der zugrunde liegende Werkvertrag nicht unter Einhaltung der VOL zustande gekommen ist. Eine Auszahlung der jeweils abgerufenen Mittel erfolgt erst nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen (Ausgabenerklärung, Belegliste, Originalbelege und Zahlungsnachweise) sowie einer Prüfung durch das LAGuS. Nach Abschluss dieser Prüfung werden die Originalbelege zurückgeschickt. Dieses Verfahren beruht auf Bestimmungen der Europäischen Kommission, wonach eine Prüfung jedes von den Begünstigten eingereichten Antrags auf Ausgabenerstattung zu erfolgen hat (Art. 13 Abs. 2 der VO (EG) 1828/2006). Aktionsprogramm 2 Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben Verfahrensbeschreibung Seite 14

15 Externe Unterstützung und Erfolgskontrolle Die inhaltliche Begleitung der Programmumsetzung wird durch das KVL.MV wahrgenommen. Als übergreifende Fachstelle zum Thema Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben in Mecklenburg-Vorpommern übernimmt es im Rahmen des Aktionsprogramms insbesondere folgende Funktionen und Aufgaben: Beratung und Unterstützung der Träger bei der Projektdurchführung sowie Erfolgsbeobachtung Hierzu zählen: 1. die Abstimmung von evaluationstauglichen Projektzielen mit den Trägern unter Einbeziehung des LAGuS und des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales in den ersten sechs Wochen ab Projektbeginn, 2. Evaluation und Reflexion der Projektarbeit und Zwischenergebnisse nach Ablauf des ersten Jahres und zum Ende der Projektlaufzeit, 3. Vermittlung von geeigneten Kooperations- und Ansprechpartnerinnen/ Ansprechpartnern, 4. ggf. Unterstützung der Projekte bei der Erreichung ihrer projektrelevanten Zielgruppe(n) sowie 5. inhaltliche Unterstützung auf Anfrage. Vernetzung der Projekte und Organisation des Wissens- und Erfahrungsaustauschs 1. Bereitstellung von Informationen über die einzelnen Projekte auf der Internetplattform 2. Organisation eines Auftakt- und Abschlussworkshops für die bewilligten Projekte, abhängig von deren Anzahl entweder pro Handlungsbereich oder programmweit sowie 3. Vernetzung von Projekten und Verknüpfung von Projektergebnissen. Öffentlichkeitsarbeit und Transfer der Projektergebnisse 1. Verbreitung von Erkenntnissen, Ergebnissen und Angeboten der Projekte in der Öffentlichkeit sowie 2. ggf. Organisation von projekteübergreifenden Veranstaltungen, z. B. Fachtagungen. Aktionsprogramm 2 Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben Verfahrensbeschreibung Seite 15

16 5. Kontakte Kompetenzzentrum Vereinbarkeit Leben in MV (KVL.MV) Heiligengeisthof Rostock Tel.: 0381 / info@vereinbarkeit-leben-mv.de Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS), Dezernat Zuwendungen ESF/Soziales Erich-Schlesinger-Str Rostock poststelle.amf@lagus.mv-regierung.de Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Frau Tamm Werderstr Schwerin Tel.: 0385 / Birgit.Tamm@sm.mv-regierung.de Aktionsprogramm 2 Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben Verfahrensbeschreibung Seite 16

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