Führerscheinausbildung, Grundqualifikation, Weiterbildungen und Spezialseminare für das Verkehrsgewerbe oder für Transportund Logistikbetriebe

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1 Führerscheinausbildung, Grundqualifikation, Weiterbildungen und Spezialseminare für das Verkehrsgewerbe oder für Transportund Logistikbetriebe

2 Rundum perfekt rundum persönlich Wir bilden Fahrprofis aus und finden Fahrprofis für Sie! Für Unternehmen im Transport- und Logistiksektor sind zuverlässige Mitarbeiter die vielleicht wichtigste Voraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg. Über die ACADEMY Fahrschulen können Sie zahlreiche Bewerber kennenlernen, die ideal geeignet sind, denn um die Qualifikation kümmern wir uns. Die Berufsausbildung zum EU-Kraftfahrer ist unter bestimmten Voraussetzungen förderungswürdig nach dem Recht der Arbeitsförderung. Wir informieren Sie gerne über Ihre Möglichkeiten! Wir suchen Berufs-Kraftfahrer (m/w) für Nah- und Fernverkehr Sie: Sie sind im Besitz eines Führerscheins der Klasse CE Sie verfügen über Erfahrungen als Berufskraftfahrer/ Kraftfahrer Sie sind zuverlässig, belastbar und können selbstständig und kundenorientiert arbeiten Sie sind teamfähig, flexibel und zeigen ein technisches Verständnis Sie beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift Sie kennen sich mit Zollvorschriften aus Wir: Wir bieten Herausforderungen mit anspruchsvollen Aufgaben in einem zielstrebigen Team Wir führen zielgerichtete Weiterbildungsmaßnahmen durch Wir haben einen interessanten Arbeitsplatz in einem modernen Unternehmen mit kurzen Entscheidungswegen zu vergeben Wir fördern Ihre Entwicklung Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie uns Ihre aussagekräftige Bewerbung per Post oder per . Wir freuen uns auf Ihre Unterlagen! Aus Gründen der vereinfachten Darstellung wurde auf die geschlechtsspezifische Schreibweise Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen im gesamten Dokument verzichtet. Natürlich bezieht sich die Bezeichnung Kraftfahrer im gesamten Dokument auf männliche sowie auf weibliche Personen. 2

3 Aus- und Weiterbildung in kürzester Zeit! Die veränderte Gesetzgebung gemäß Berufskraftfahrer- (Qualifikations-)Gesetz (BKrFQG) verlangt für alle neu ausgebildeten Kraftfahrer besondere Zusatzqualifikationen und regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen. Alle vom Gesetzgeber geforderten Weiterbildungen bieten wir modular im Rahmen von Tages- oder Kurzzeitseminaren an, damit Sie als Unternehmer diese obligatorischen Maßnahmen optimal einplanen können. Für Sie als Unternehmen im Transport- und Logistiksektor gilt es, diesen neuen Zeit- und Kostenfaktor effektiv in den Geschäftsablauf zu integrieren. Gerne übernehmen wir die professionelle Qualifizierung Ihres Personals. Flexibel. Kostengünstig. Jederzeit. Inhaltsverzeichnis Führerscheinausbildung C, CE, D, DE Seite 6 Grundqualifikation für Kraftfahrer Seite 7 Weiterbildung für Kraftfahrer Seite 9 Spezialseminare für Kraftfahrer Seite 16 Fördermittelmanagement Seite 22 FAQ (Häufig gestellte Fragen) Seite 23 3

4 Kraftfahrer ein Berufsbild im Wandel Seit September 2008 gilt das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) Seit dem 10. September 2008 (Bus-Fahrer) bzw. 10. September 2009 (LKW-Fahrer) muss jeder Fahrerlaubnis-Neuerwerber zusätzlich eine Grundqualifikation nachweisen. Nicht dem eilig angelernten, sondern vor allem dem umweltbewussten und in puncto Sicherheit umfassend ausgebildeten Fahrer gehört die Zukunft. Anforderungen an den Fahrer vor Inkrafttreten der BKrFQG: Führerscheinerwerb Anforderungen an den Fahrer in Zukunft: Ausübung Fahrerberuf Zum Erreichen der Grundqualifikation für Führerscheinneulinge gibt es verschiedene Möglichkeiten, die wir in dieser Broschüre kurz erläutern möchten. Führerscheinerwerb Weiterbildung 35 Stunden (5 x 7) Grundqualifikation Beschleunigte Grundqualifikation 5 Jahre Fahrerberuf Weiterbildung 35 Stunden (5 x 7) 5 Jahre Fahrerberuf Wichtig für bestehende Führerscheine Bus und LKW Vom Erwerb der Grundqualifikation nicht aber von der Weiterbildungspflicht ist freigestellt, wer eine der genannten Fahrerlaubnisse besitzt, die erworben wurde 4 vor dem (Personenverkehr, also Bus-Fahrer) vor dem (Güterverkehr, also LKW-Fahrer)

5 Grundqualifikation für Kraftfahrer Ein Muss für alle neuen Fahrer Die Möglichkeiten im Einzelnen: Alle Berufskraftfahrer, die vor den eingangs genannten Einführungsterminen die entsprechende Fahrerlaubnis erworben haben, bleiben von der neuen Richtlinie unberührt. Berufsausbildung Grundqualifikation Beschleunigte Grundqualifikation Die Grundqualifikation wird durch einen Befähigungsnachweis bescheinigt und codiert in den Führerschein eingetragen. Ziel der Grundqualifikation zum EU-Kraftfahrer ist unter anderem die Entwicklung eines defensiven Fahrstils unter Berücksichtigung eines rationellen Kraftstoffverbrauchs. Unternehmer, die Fahrten ohne entsprechende Qualifikation anordnen oder zulassen, trifft ein Bußgeld von bis zu Euro. Fahrern, die ohne die Qualifikation kontrolliert werden, droht ein Bußgeld von bis zu Euro. Das gilt für neue Führerscheininhaber: Wege zur Erlangung der Grundqualifikation Möglichkeit 1: Berufsausbildung Berufskraftfahrer Fachkraft im Fahrbetrieb alternative Ausbildungsberufe mit staatlicher Anerkennung Möglichkeit 2: Grundqualifikation Lehrgang nicht erforderlich 450 Minuten Prüfung vor der IHK Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist Voraussetzung Nachteil: Langwieriges Erlernen des Prüfungsstoffes in Eigenregie ohne professionelles Training. Hohe Prüfungsgebühren. Möglichkeit 3: Beschleunigte Grundqualifikation (BGQ) Besuch eines Theorie-Lehrganges (173,3 Unterrichtseinheiten (UE) = 130 Zeitstunden) Praktische Fahrstunden (13,3 Unterrichtseinheiten (UE) = 10 Zeitstunden) 90 Minuten Prüfung vor der IHK Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist nicht Voraussetzung! Die Berufsausbildung zum EU-Kraftfahrer ist unter bestimmten Voraussetzungen förderungswürdig nach dem Recht der Arbeitsförderung. Wir informieren Sie gerne über Ihre Möglichkeiten! Vorteil: Komprimierter Blockunterricht durch erfahrene Ausbilder. Erlangung der BGQ in lediglich 4 Wochen. Flexibler Einstieg möglich. Die entsprechende Fahrerlaubnis kann vor, während und im Anschluss des Lehrgangs bei uns erworben werden. 5

6 Nach Richtlinie 2003/59 EG, BKrFQG und BKrFQV Führerscheinausbildung Klasse C bzw. CE Führerscheinausbildung Klasse D bzw. DE Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. C Mindestalter 21 Jahre Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. D Mindestalter Jahre Das Mindestalter ist abhängig von Tätigkeit und Qualifikation. Preise/Termine: 6 Ziele: Klasse C: Kfz ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A: zg über kg max. 8 Personen außer dem Fahrer zg des Anhängers bis 750 kg Klasse CE: Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger: zg des Anhängers über 750 kg Theoretischer Unterricht: Für eine Führerscheinerweiterung auf Klasse C/CE ist ein Grundunterricht von 6 Doppelstunden Pflicht. Weiterhin ist ein klassenspezifischer Unterricht zu absolvieren. Er umfasst: bei Vorbesitz Klasse B: 10 Doppelstunden bei Vorbesitz Klasse C1/C1E: 4 Doppelstunden bei Vorbesitz Klasse D: 2 Doppelstunden Praktischer Unterricht: Grundausbildung: Die Anzahl der Fahrstunden richtet sich nach Ihren persönlichen Fähigkeiten. Sonderfahrten C: Bei Vorbesitz B: 5 Überlandfahrten 2 Autobahnfahrten 3 Beleuchtungsfahrten Bei Vorbesitz C1: 3 Überlandfahrten 1 Autobahnfahrt 1 Beleuchtungsfahrt Sonderfahrten CE: Bei Vorbesitz C: 5 Überlandfahrten 2 Autobahnfahrten 3 Beleuchtungsfahrten Sonderfahrten C+CE gemeinsam: 3+5 Überlandfahrten 1+2 Autobahnfahrten 0+3 Beleuchtungsfahrten Ziele: Klasse D: Kfz ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A: für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer mit Anhänger bis 750 kg zg Klasse DE: Kfz der Klasse D mit Anhänger: zg des Anhängers über 750 kg Theoretischer Unterricht: Für eine Führerscheinerweiterung auf Klasse D ist ein Grundunterricht von 6 Doppelstunden Pflicht. Weiterhin ist ein klassenspezifischer Unterricht zu absolvieren. Er umfasst: bei Vorbesitz Klasse B: 18 Doppelstunden bei Vorbesitz Klasse C1: 12 Doppelstunden bei Vorbesitz Klasse C oder D1: 8 Doppelstunden Praktischer Unterricht: Anzahl der Fahrstunden bei Vorbesitz B/C1 mehr als zwei Jahre (bis zwei Jahre): 33 (45) Übungsfahrten 8 (14) Autobahnfahrten 12 (22) Überlandfahrten 5 (8) Beleuchtungsfahrten Anzahl der Fahrstunden bei Vorbesitz C mehr als zwei Jahre (bis zwei Jahre): 7 (14) Übungsfahrten 4 (8) Autobahnfahrten 8 (16) Überlandfahrten 3 (6) Beleuchtungsfahrten Anzahl der Fahrstunden bei Vorbesitz D1: 20 Übungsfahrten 5 Überlandfahrten 5 Autobahnfahrten 5 Beleuchtungsfahrten

7 Grundqualifikation Nach Richtlinie 2003/59 EG, BKrFQG und BKrFQV Beschleunigte Grundqualifikation BGQ-C Fachrichtung Güterverkehr Fahrstunden (14 UE à 45 Minuten) auf einem Fahrzeug der Klasse C1, C1E, C oder CE Personen, die eine Tätigkeit als Fahrer von Kraftfahrzeugen über 3,5 t zul. Gesamtmasse im gewerblichen Güterkraftverkehr anstreben. BGQ-C 4 Wochen Bemerkungen: Der Besitz einer Fahrerlaubnis in den Klassen C1, C, C1E, CE ist nicht erforderlich. Diese kann auch während des Lehrgangs bzw. im Anschluss daran erworben werden. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung des Fahrzeugs Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs, um es zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs Anwendung der Vorschriften Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- oder Personenverkehr Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik Bewusstseinsbildung für Risiken im Straßenverkehr und Arbeitsunfälle Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen, Verhalten bei Notfällen Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung 7

8 Nach Richtlinie 2003/59 EG, BKrFQG und BKrFQV Beschleunigte Grundqualifikation BGQ-D Fachrichtung Personenverkehr Fahrstunden (14 UE à 45 Minuten) auf einem Fahrzeug der Klasse D1, D1E, D oder DE Personen, die eine Tätigkeit als Fahrer von Kraftfahrzeugen zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Fahrgastplätzen außer dem Führersitz im gewerblichen Personenverkehr anstreben. BGQ-D 4 Wochen Bemerkungen: Der Besitz einer Fahrerlaubnis in den Klassen D1, D, D1E, DE ist nicht erforderlich. Diese kann auch während des Lehrgangs bzw. im Anschluss daran erworben werden. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung des Fahrzeugs Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs, um es zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftomnibusses Anwendung der Vorschriften Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- oder Personenverkehr Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik Bewusstseinsbildung für Risiken im Straßenverkehr und Arbeitsunfälle Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen, Verhalten bei Notfällen Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und der Marktordnung 8

9 Weiterbildung für Kraftfahrer 5 x 7 ab für Bus- und ab für LKW-Fahrer Innerhalb von 5 Jahren 35 Stunden (à 60 Minuten) Weiterbildung Zulässig ist die Aufteilung in Unterrichtsblöcke à 7 Zeitstunden Nachweis der Weiterbildung durch Eintragung im Führerschein Karten-Führerschein erforderlich Die Weiterbildung kann in einzelnen, in sich abgeschlossenen, Unterrichtsmodulen zu je 7 Stunden (à 60 Minuten) oder als komplette Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden (à 60 Minuten) absolviert werden. Die Inhalte der einzelnen Blöcke entsprechen exakt den Vorgaben der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung. Ab dem ersten bei uns besuchten Kurs übernehmen wir gerne für Sie die Überwachung der für die Weiterbildung und Verlängerung der Fahrerlaubnis zu beachtenden Termine. Beginnen Sie rechtzeitig mit den Weiterbildungen Ihrer Fahrer! So ist die Weiterbildung abgeschlossen, wenn die Verlängerung der Fahrerlaubnis fällig ist. Jetzt gleich anmelden und Seminarplan sichern. 9

10 Nach Richtlinie 2003/59 EG, BKrFQG und BKrFQV Weiterbildungskurs WB1 Wirtschaftliches Fahren Weiterbildungskurs WB 2 Sozialvorschriften und digitaler Tachograf Kraftfahrer der Klassen C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, DE WB 1 1 Tag (7 Zeitstunden zzgl. Pausen) Kraftfahrer der Klassen C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, DE WB 2 1 Tag (7 Zeitstunden zzgl. Pausen) 1.1 Ziel: Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung Drehmomentkurven, Leistungskurven, spezifische Verbrauchskurven eines Motors optimaler Nutzungsbereich des Drehzahlmessers optimaler Drehzahlbereich beim Schalten. 2 Stunden 1.2 Ziel: Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs, um es zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen, Schwerpunkte: Besonderheiten der Zweikreisbremsanlage mit pneumatischer Übertragungseinrichtung Grenzen des Einsatzes der Bremsanlagen und der Dauerbremsanlage, kombinierter Einsatz von Bremsund Dauerbremsanlage bestes Verhältnis zwischen Geschwindigkeit und Getriebeübersetzung Nutzung der Trägheit des Kraftfahrzeugs Einsatz der Bremsanlagen im Gefälle Verhalten bei Defekten. 2 Stunden 2.1 Ziel: Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- oder Personenverkehr, Schwerpunkte: höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche Grundsätze, Anwendung und Auswirkungen der Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und Nr. 3821/85 Sanktionen für den Fall, dass der Fahrtenschreiber nicht benutzt, falsch benutzt oder verfälscht wird Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für den Güterkraft- oder Personenverkehr: Rechte und Pflichten der Fahrer von Kraftfahrzeugen im Bereich der Grundqualifikation und der Weiterbildung. 5 Stunden 2.2 Ziel: Kenntnis im Umgang mit dem digitalen Tachografen, Schwerpunkte: Aufbau und Funktion des Tachografen Einsatz der Fahrerkarte/Unternehmerkarte/ Werkstatt- und Kontrollkarte praktische Übungen Behebung von Fehlfunktionen Vorgehensweise bei Verlust Verstöße und deren Ahndung. 2 Stunden 1.3 Ziel: Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendung der Kenntnisse gemäß den Nummern 1.1 und Stunden 10

11 Weiterbildung Nach Richtlinie 2003/59 EG, BKrFQG und BKrFQV Weiterbildungskurs WB 3 Verkehrs- und Umweltsicherheit Weiterbildungskurs WB 4 Gesundheit und Ernährung Kraftfahrer der Klassen C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, DE WB 3 1 Tag (7 Zeitstunden zzgl. Pausen) Kraftfahrer der Klassen C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, DE WB 4 1 Tag (7 Zeitstunden zzgl. Pausen) 3.1 Ziel: Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle, Schwerpunkte: Typologie der Arbeitsunfälle in der Verkehrsbranche Verkehrsunfallstatistiken Beteiligung von Lastkraftwagen/ Kraftomnibussen menschliche, materielle und finanzielle Auswirkungen. 2 Stunden 3.2 Ziel: Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen, Schwerpunkte: allgemeine Information Folgen für die Fahrer von Kraftfahrzeugen Vorbeugungsmaßnahmen Checkliste für Überprüfungen Rechtsvorschriften betreffend die Verantwortung der Unternehmer. 3 Stunden 3.3 Ziel: Kenntnisse über einschlägige Umweltschutzbestimmungen, Gefahrgut und Abfallrecht, Schwerpunkte: Umweltschutzbestimmungen Folgen für die Fahrer von Kraftfahrzeugen bei Verstößen Vorbeugungsmaßnahmen Checkliste für Überprüfungen Rechtsvorschriften betreffend die Verantwortung der Unternehmer. 2 Stunden 4.1 Ziel: Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen, Schwerpunkte: Grundsätze der Ergonomie: gesundheitsbedenkliche Bewegungen und Haltungen physische Kondition Übungen für den Umgang mit Lasten individueller Schutz. 3 Stunden 4.2 Ziel: Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung, Schwerpunkte: Grundsätze einer gesunden und ausgewogenen Ernährung Auswirkungen von Alkohol, Arzneimitteln oder jedem Stoff, der eine Änderung des Verhaltens bewirken kann Symptome, Ursachen, Auswirkungen von Müdigkeit und Stress, grundlegende Rolle des Zyklus von Aktivität/Ruhezeit. 4 Stunden 11

12 Nach Richtlinie 2003/59 EG, BKrFQG und BKrFQV Weiterbildungskurs WB 5 Verhalten bei Notfällen und Erste Hilfe Weiterbildungskurs WB 6 (C) Kundenorientiertes Verhalten Güterkraftverkehr Kraftfahrer der Klassen C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, DE WB 5 1 Tag (7 Zeitstunden zzgl. Pausen) Kraftfahrer der Klassen C1, C, C1E, CE WB 6 (C) 1 Tag (7 Zeitstunden zzgl. Pausen) 5.1 Ziel: Fähigkeit zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen, Verhalten in Notfällen: Einschätzung der Lage Vermeidung von Nachfolgeunfällen Verständigung der Hilfskräfte Bergung von Verletzten und Leistung Erster Hilfe Reaktion bei Brand Evakuierung von Bussen und Lastkraftwagen Gewährleistung der Sicherheit aller Fahrgäste Vorgehen bei Gewalttaten Grundprinzipien für die Erstellung der einvernehmlichen Unfallmeldung. 3 Stunden 5.2 Ziel: Fähigkeit zur Bergung von Verletzten und Leistung Erster Hilfe, Schwerpunkte: Übungen zur Bergung von Verletzten aus Kraftfahrzeugen und Hilfeleistung stabile Seitenlage Atemspende Herzstillstand und Reanimation Nutzung eines Defibrillators Druckverband Umgang mit kranken Fahrgästen z.b. Diabetiker, Epileptiker, Lebensmittelvergiftung Versorgung von Stich- und Hiebverletzungen sowie Verstauchungen und Brüchen. 4 Stunden 6.1 C Ziel: Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen, Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt, Schwerpunkte: Verhalten des Fahrers und Ansehen des Unternehmens: Bedeutung der Qualität der Leistung des Fahrers von Kraftfahrzeugen für das Unternehmen unterschiedliche Rollen des Fahrers von Kraftfahrzeugen unterschiedliche Gesprächspartner des Fahrers von Kraftfahrzeugen Wartung des Fahrzeugs Arbeitsorganisation kommerzielle und finanzielle Konsequenzen eines Rechtsstreits. 4 Stunden 6.2 C Ziel: Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung, Schwerpunkte: Kraftverkehr im Verhältnis zu bestimmten Verkehrsmitteln (Wettbewerb, Verlader) unterschiedliche Tätigkeiten im Kraftverkehr (gewerblicher Güterkraftverkehr, Werkverkehr, Transporthilfstätigkeiten) Organisation der wichtigsten Arten von Verkehrsunternehmen oder Transporthilfstätigkeiten unterschiedliche Spezialisierungen (Tankwagen, Kühlwagen usw.) Weiterentwicklung der Branche (Ausweitung des Leistungsangebots, Huckepackverkehr, Subunternehmer usw.). 3 Stunden 12

13 Weiterbildung Nach Richtlinie 2003/59 EG, BKrFQG und BKrFQV Weiterbildungskurs WB 6 (D) Kundenorientiertes Verhalten Personenverkehr Weiterbildungskurs WB 7 (C) Ladungssicherung Kraftfahrer der Klassen D1, D, D1E, DE WB 6 (D) 1 Tag (7 Zeitstunden zzgl. Pausen) Kraftfahrer der Klassen C1, C, C1E, CE WB 7 (C) 1 Tag (7 Zeitstunden zzgl. Pausen) 6.1 D Ziel: Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt, Schwerpunkte: Verhalten des Fahrers und Ansehen des Unternehmens: Bedeutung der Qualität der Leistung des Fahrers von Kraftfahrzeugen für das Unternehmen unterschiedliche Rollen des Fahrers von Kraftfahrzeugen unterschiedliche Gesprächspartner des Fahrers von Kraftfahrzeugen Wartung des Fahrzeugs Arbeitsorganisation kommerzielle und finanzielle Konsequenzen eines Rechtsstreits. 4 Stunden 6.2 D Ziel: Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und der Marktordnung, Schwerpunkte: Personenverkehr im Verhältnis zu den verschiedenen Verkehrsmitteln zur Beförderung von Personen (Bahn, Personenkraftwagen) unterschiedliche Tätigkeiten im Personenverkehr Überschreiten der Grenzen (internationaler Personenkraftverkehr) Organisation der wichtigsten Arten von Unternehmen im Personenverkehr. 3 Stunden 7.1 C Ziel: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs, Schwerpunkte: bei der Fahrt auf das Kraftfahrzeug wirkende Kräfte Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Kraftfahrzeugs und dem Fahrbahnprofil Berechnung der Nutzlast eines Kraftfahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination Berechnung des Nutzvolumens Verteilung der Ladung Auswirkungen der Überladung auf Achse, Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt Arten von Verpackungen und Lastträgern: Kenntnisse über die wichtigsten Kategorien von Gütern, bei denen eine Ladungssicherung erforderlich ist Feststellund Verzurrtechniken, Verwendung der Zurrgurte Überprüfung der Haltevorrichtungen Einsatz des Umschlaggeräts Abdecken mit einer Plane und Entfernen der Plane. 7 Stunden 13

14 Nach Richtlinie 2003/59 EG, BKrFQG und BKrFQV Weiterbildungskurs WB 7a (C) Tank und Silo Weiterbildungskurs WB 7 (D) Sicherheit und Komfort der Fahrgäste und Ladungssicherung Kraftfahrer der Klassen C1, C, C1E, CE WB 7a (C) 1 Tag (7 Zeitstunden zzgl. Pausen) Kraftfahrer der Klassen D1, D, D1E, DE WB 7 (D) 1 Tag (7 Zeitstunden zzgl. Pausen) Ziel: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs, Schwerpunkt: bei der Fahrt auf das Kraftfahrzeug wirkende Kräfte Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Kraftfahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination Maßnahmen vor dem Beginn des Transports Laden und Entladen Umgang mit temperaturgeführten Waren Tankreinigung Qualität des Tank- und Silofahrers Qualitätsmanagement und Zertifikate Arbeitssicherheit und Arbeitskleidung Absicherung des Arbeitsplatzes Sicherheitspflichten beim Transport Fahrverhalten bei unterschiedlichen Beladungen Verhalten bei Unfällen. 7 Stunden 7.1 D Ziel: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste, Schwerpunkte: richtige Einschätzung der Längs- und Seitwärtsbewegungen des Kraftomnibusses rücksichtsvolles Verkehrsverhalten Positionierung auf der Fahrbahn sanftes Abbremsen Beachtung der Überhänge Nutzung spezifischer Infrastrukturen (öffentliche Verkehrsflächen, bestimmten Verkehrsteilnehmern vorbehaltene Verkehrswege) angemessene Prioritätensetzung im Hinblick auf die sichere Steuerung des Kraftomnibusses und die Erfüllung anderer Aufgaben Umgang mit den Fahrgästen Besonderheiten der Beförderung bestimmter Fahrgastgruppen (Behinderte, Kinder). 4 Stunden 7.2 D Ziel: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftomnibusses, Schwerpunkte: bei der Fahrt auf den Kraftomnibus wirkende Kräfte Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Fahrzeugs und dem Fahrbahnprofil Berechnung der Nutzlast eines Kraftomnibusses oder einer Kombination Verteilung der Ladung Auswirkungen der Überladung auf die Achse Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt. 3 Stunden 14

15 Weiterbildung Nach Richtlinie 2003/59 EG, BKrFQG und BKrFQV Weiterbildungskurs WB 8 (C) Vorschriften für den Straßenund Güterverkehr Weiterbildungskurs WB 8 (D) Vorschriften für den Straßen- und Personenverkehr Kraftfahrer der Klassen C1, C, C1E, CE WB 8 (C) 1 Tag (7 Zeitstunden zzgl. Pausen) Kraftfahrer der Klassen D1, D, D1E, DE WB 8 (D) 1 Tag (7 Zeitstunden zzgl. Pausen) 8.1 C Ziel: Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr, Schwerpunkte: Beförderungsgenehmigungen Verpflichtungen im Rahmen der Musterverträge für die Güterbeförderung Erstellen von Beförderungsdokumenten Genehmigungen im internationalen Verkehr Verpflichtungen im Rahmen des CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr) Erstellen des internationalen Frachtbriefs Überschreiten der Grenzen Verkehrskommissionäre besondere Begleitdokumente für die Güter. 4 Stunden 8.2 C Ziel: Kenntnis der Vorschriften für den Straßenverkehr, Schwerpunkte: Änderungen und Neuerungen der straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen (Straßenverkehrsgesetz, Straßenverkehrsordnung, Fahrerlaubnisverordnung, Straßenverkehrszulassungsordnung, Fahrzeugzulassungsverordnung, Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht). 3 Stunden 8.1 D Ziel: Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr, Schwerpunkte: Beförderung bestimmter Personengruppen Sicherheitsausstattung in Kraftomnibussen, Sicherheitsgurte Beladen des Kraftomnibusses. 4 Stunden 8.2 D Ziel: Kenntnis der Vorschriften für den Straßenverkehr, Schwerpunkte: Änderungen und Neuerungen der straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen (Straßenverkehrsgesetz, Straßenverkehrsordnung, Fahrerlaubnisverordnung, Straßenverkehrszulassungsordnung, Fahrzeugzulassungsverordnung, Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht). 3 Stunden Wir bieten natürlich auch eine individuelle, sich an Ihren Bedürfnissen ausgerichtete, Weiterbildung an. 15

16 Spezialseminare für Transport- und Logistikbetriebe bzw. Verkehrsgewerbe Kaum eine andere Branche erlebt derzeit einen ähnlichen Aufschwung wie das Transport- und Logistikgewerbe. Zudem wird immer mehr jüngeres qualifiziertes Personal benötigt, um Generationslücken zu schließen. Auch die neuen Gesetze und strengeren Verordnungen werden schon bald die Spreu vom Weizen trennen und ausgebildeten Spezialisten den Weg bereiten. Das beste Fundament für eine sichere berufliche Zukunft in den Bereichen Transport und Logistik sind die vorgeschriebenen Qualifikationen und Spezialseminare, die in den Schulungszentren sympathisch und kompetent vermittelt werden. Spezialseminare Fachkraft Transportwesen Gefahrgutfahrer Basiskurs Gefahrgutfahrer Aufbaukurs Tank Gefahrgutfahrer Aufbaukurs Klasse 7 Gefahrgutfahrer Fortbildung Gabelstapler-Ausbildung 16

17 Ausbildungskurs FTP-CE bzw. FTP-D Fachkraft Transportwesen Fachrichtung Güterkraft- oder Personenverkehr Berufsabschluss: Berufskraftfahrer Vorteile: Durch eine moderne, erfahrene und sachlich fundierte Ausbildung ermöglichen wir Ihnen den Einstieg in den Transport-Logistik-Bereich. Gleichzeitig bereiten wir Sie auf die kommenden Zugangsvoraussetzungen für Berufskraftfahrer gemäß den Vorgaben der Europäischen Union vor. FTP-CE bzw. FTP-D 5 Monate (inkl. betriebliches Praktikum) Förderung: Zugelassene Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung der beruflichen Weiterbildung, nach dem Recht der Arbeitsförderung zugelassen durch die fachkundigen Stellen der Bundesagentur für Arbeit. Voraussetzungen: Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift; mind. 2 Jahre Fahrpraxis auf Fahrzeugen der Kl. 3/B. Sonstige Bedingungen: Mindestalter 21 Jahre, körperliche und geistige Eignung zum Führen eines LKW bzw. eines Omnibus. Beschleunigte Grundqualifikation nach Richtlinie 2003/59 EG, BKrFQG und BKrFQV Führerscheinausbildung Klasse CE oder D (durch eine Vertragsfahrschule) Praktische Fahrausbildung Klasse CE oder D Rangieren/Perfektion Verkehrssicherheitslehre GGVSE/ADR-Fahrerschulung (Güterverkehr) Gabelstaplerfahrer-Ausbildung bzw. Personenverkehr mit Omnibussen Pflege und Wartung von Nutzfahrzeugen Transport von speziellen Gütern bzw. nationaler und internationaler Personenverkehr Bewerbertraining Kundenorientiertes Verhalten Betriebspraktikum Abschluss Führerschein der Klasse C, CE oder D Gabelstaplerfahrer-Ausweis ADR-Bescheinigung (IHK-Prüfung) Teilnahme-Zertifikat 17

18 Basiskurs GGVS-BK Gefahrgutfahrer Basiskurs Aufbaukurs Tank GGVS-AT Gefahrgutfahrer Aufbaukurs Tank Fahrer und Mitarbeiter von Unternehmen, die mit dem Transport gefährlicher Güter befasst sind GGVS-BK 2,5 Tage Fahrer und Mitarbeiter mit erfolgreich abgeschlossenem Gefahrgutfahrer-Basiskurs GGVS-AT 1,5 Tage Vorteile: Die Unternehmer oder Inhaber eines Betriebes sind verpflichtet, für den Gefahrgutbereich ihres Unternehmens fachkundiges Personal einzusetzen, damit die einschlägigen Vorschriften entsprechend angewandt und umgesetzt werden. In diesem Basiskurs erlangen (Berufs-)Kraftfahrer und Mitarbeiter im Transportbereich die Sicherheit im Umgang mit Gefahrgut. Neben der Reduzierung von Umweltgefahren wird die Kompetenz für Fahrer von Stückgut erweitert. Vorteile: Tanktransporte spielen im Gefahrgutbereich eine große Rolle und erfordern besondere Sicherheitsvorkehrungen. Die Anforderungen betreffen auch den Fahrzeugführer. Die einschlägigen Vorschriften fordern deshalb eine besondere Schulung. (Berufs-)Kraftfahrer, die den Gefahrgutfahrer- Basiskurs erfolgreich absolviert haben, können mit diesem Aufbaukurs ihre Kompetenz auf Tanktransporte erweitern. Inhalte: Allgemeine Vorschriften Begleitpapiere Kennzeichnung der Fahrzeuge Bezettelung Ausrüstung der Fahrzeuge und Durchführung der Beförderung Unfallverhütung, Unfallbekämpfung Allgemeine Gefahreneigenschaften Pflichten und Verantwortlichkeiten Fahrzeug- und Beförderungsarten Durchführung der Beförderung Prüfung Inhalte: Allgemeine Vorschriften Gefahreneigenschaften Dokumentation Fahrzeug- und Beförderungsarten Umschließungen/Ausrüstung Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Warntafeln Durchführung der Beförderung Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen Prüfung Abschluss: Der Basiskurs schließt mit einer schriftlichen Prüfung (45 Min.) unter Aufsicht der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer ab. Abschluss: Der Aufbaukurs Tanktransport schließt mit einer schriftlichen Prüfung (45 Min.) unter Aufsicht der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer ab. 18

19 Spezialseminare Aufbaukurs Kl. 7 GGVS-AK7 Gefahrgutfahrer Aufbaukurs Klasse 7 Fortbildungsschulung GGVS-FB Gefahrgutfahrer Fortbildung Fahrer und Mitarbeiter mit erfolgreich abgeschlossenem Gefahrgutfahrer-Basiskurs GGVS-AK7 1 Tag Personen, die im Besitz einer gültigen ADR-Bescheinigung sind GGVS-FB 1,5 Tage Hintergrund: Diese Schulung Aufbaukurs Klasse 7 müssen Fahrzeugführer absolvieren, die Stoffe der Klasse 7 (radioaktive Stoffe) transportieren. Im Mittelpunkt dieses Kurses stehen die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Fahrzeugführer sowie die speziellen Kenntnisse, die für den Transport von radioaktiven Stoffen erforderlich sind. Inhalte: Verkehrs- und Atomrecht Strahlenschutzregeln Aufbau der Klasse 7 Zusätzliche Vorschriften für die Klasse 7 Eigenschaften der Stoffe und Gegenstände der Klasse 7 Gefährdung durch Stoffe und Gegenstände der Klasse 7 Dokumentation Besondere Beförderungsarten Umschließung Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Warntafeln Be- und Entladen Durchführung der Beförderung Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen Prüfung Abschluss: Der Aufbaukurs Klasse 7 schließt mit einer schriftlichen Prüfung (45 Min.) unter Aufsicht der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer ab. Hintergrund: Fahrer von Gefahrgut benötigen eine gültige ADR-Bescheinigung. Diese Bescheinigung ist 5 Jahre gültig. Die Teilnahme an dieser Fortbildungsschulung ermöglicht die Verlängerung um weitere 5 Jahre. Das Bestehen der abschließenden IHK-Prüfung ist Voraussetzung für eine Verlängerung des ADR-Scheins. Voraussetzungen: Gültige ADR-Bescheinigung. Die Fortbildungsschulung kann bis zu 12 Monate vor Ablauf der ADR-Bescheinigung besucht werden; für die Verlängerung bleibt aber das Ablaufdatum maßgebend. Deutsche Sprache in Wort und Schrift. Inhalte: Allgemeine Vorschriften Gefahreneigenschaften Dokumentation Fahrzeug- und Beförderungsarten Umschließungen/Ausrüstung Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Warntafeln Durchführung der Beförderung Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen Prüfung Abschluss: Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Prüfung (30 Min.) unter Aufsicht der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer ab. Sie verlängert im Erfolgsfall die ADR-Bescheinigung um 5 Jahre. 19

20 Ausbildungskurs GSF Gabelstaplerfahrer-Schulung 2 Tage für die Sicherheit im Betrieb Vorteile: Der Fahrausweis für Gabelstapler gewährleistet, dass Mitarbeiter in der Lage sind, mit diesem Arbeitsgerät umzugehen. Mit dem Gabelstapler Güter ein- und auslagern, auf Laderampen rangieren, zwischen Stapeln und Regalen zu fahren, ist keine leichte Aufgabe und erfordert besondere Kenntnisse auch im Hinblick auf die Sicherheit im Unternehmen. Eine gründliche Ausbildung in Theorie und Praxis ist unerlässlich und zudem vom Gesetz her vorgeschrieben. GSF 2 Tage Voraussetzungen Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Mindestalter von 18 Jahren. Grundverständnisse der deutschen Sprache sind erforderlich. Vorlage eines Sehtests (nicht älter als 12 Monate), Passfoto. Theorie Unfallverhütung Innerbetriebliche Verantwortung Anforderungen an die Fahrer Flurförderzeugarten Gabelstapleraufbau Hydraulikanlage Abfahrtskontrolle Sicherheitszeichen Betrieb und Verkehr Stapeln von Lasten Standsicherheit Kräfte am Stapler Traglastdiagramme Anbaugeräte Praxis Praktische Übungen am Stapler Funktionen der Bedienelemente Lenkung, Hubeinrichtung Abfahrtskontrolle Demonstrieren der Schwerpunkte und deren Veränderung Fahrübungen mit und ohne Hindernisse Aufnehmen von Lasten Stapeln von Lasten Aufnehmen von Lasten mit möglichst wenig Fahrbewegung Abschluss Sowohl im theoretischen als auch im praktischen Teil der Gabelstapler- Ausbildung wird eine Prüfung abgenommen. 20

21 Weitere Spezialseminare: Gefahrgut-Schulung für verantwortliches Personal Ladekranausbildung Baumaschinenführerschein Ladungssicherung nach VDI Richtlinien Unternehmerschulung / Vorbereitung auf die Unternehmerprüfung bei der IHK Fachkundeprüfung Personen- oder Güterverkehr Sicherheitstraining Schulungen Digitaler Tacho Nähere Informationen erhalten Sie in Ihrer Fahrschule. 21

22 Fördermittelmanagement Wir beraten Sie umfassend und kompetent bei den Möglichkeiten der Fördermittelbeantragung. WeGebAU Das Kürzel WeGebAU steht für Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen. Das Programm wurde 2006 von der Agentur für Arbeit mit dem Ziel ins Leben gerufen, einem konjunkturell bedingten Arbeitsplatzverlust von Geringqualifizierten und älteren Beschäftigten entgegenzuwirken, indem diesen Risikogruppen eine geförderte Weiterbildung ermöglicht wird. Im Rahmen des Konjunkturpaket II von 2008 wurden auch qualifizierte Mitarbeiter in den förderungsfähigen Personenkreis aufgenommen. De-minimis Hinter dem Begriff De-minimis steckt ein Förderprogramm für die Bereiche der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ist für die Umsetzung des Förderungs-Programms zuständig. Es handelt sich bei diesem Förderprogramm um ein speziell für Speditionsunternehmen geschaffenes Projekt. Bildungsgutschein Der Bildungsgutschein ist ein von der Agentur für Arbeit ausgestelltes Dokument, welches bestätigt, dass die Kosten der Aus- oder Weiterbildung von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Mit den Bildungsgutscheinen sollen Arbeitssuchende und Personen, die von der Arbeitslosigkeit bedroht sind, individuell gefördert werden. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen können folgende Förderungen gewährt werden: Lehrgangsgebühren einschl. Prüfungsgebühren Fahrtkostenzuschuss/Kosten für Unterbringung Kinderbetreuungskosten Unterhaltskosten 22

23 FAQ (Häufig gestellte Fragen) Seit wann gelten die Regelungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations- Gesetzes (Stichtage)? Seit für Bus-Fahrer. Seit für LKW-Fahrer. Müssen Fahrer im gewerblichen Kraftverkehr ab diesen Stichtagen eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb nachweisen? Nein! Eine Berufsausbildung nach den Regelungen der Berufskraftfahrer-Ausbildungsordnung oder der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb ist auch nach diesen Stichtagen nicht erforderlich. Wen betreffen die Änderungen? Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE, die Kraftfahrzeuge des gewerblichen Kraftverkehrs führen (Fahrzeuge über 3,5 t zg oder mit mehr als 8 Fahrgastplätzen außer dem Führersitz). Das Gleiche gilt für Firmeninhaber und Aushilfsfahrer, auch wenn sie nur gelegentlich gewerblich fahren. Was ist unter Grundqualifikation zu verstehen? Die durch das Berufskraftfahrer-Qualifikations- Gesetz eingeführte Grundqualifikation dient der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse. Die Grundqualifikation wird erworben entweder durch erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung bei einer Industrieund Handelskammer (240 Minuten theoretische Prüfung, 120 Minuten Fahrprüfung, 30 Minuten praktische Prüfung und 60 Minuten Bewältigen kritischer Fahrsituationen ); der Besuch von vorbereitenden Kursen ist nicht vorgeschrieben, jedoch empfehlenswert (die Anforderungen dieser Prüfung entsprechen ungefähr denen der Facharbeiterprüfung für Berufskraftfahrer); oder durch Teilnahme am Unterricht in einer anerkannten Ausbildungsstätte (140 Stunden) und erfolgreiches Ablegen einer theoretischen Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer. Bei dieser Prüfung handelt es sich um eine schriftliche Prüfung im Umfang von 90 Minuten. Dieser Zugang wird als Beschleunigte Grundqualifikation bezeichnet. Der Erwerb der Grundqualifikation erübrigt sich durch den Abschluss einer Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin oder Fachkraft im Fahrbetrieb oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. Weiterbildung wie oft, wie viel, wie lange? Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz schreibt vor, dass innerhalb von jeweils 5 Jahren die Teilnahme an 35 Stunden (à 60 Minuten) Weiterbildung nachzuweisen ist. Zulässig ist die Aufteilung in Unterrichtsblöcke à 7 Zeitstunden. Der Nachweis über die Weiterbildung ist erstmals zum für Bus-Fahrer und zum für LKW-Fahrer zu erbringen. Wie ist die Weiterbildung nachzuweisen? Die Weiterbildung ist durch Eintragung im Führerschein nachzuweisen (Ausstellung eines neuen Karten-Führerscheins erforderlich). Kann die Weiterbildung geschoben werden? Zur Anpassung an den fälligen Verlängerungstermin der Fahrerlaubnis nach 24 der Fahrerlaubnisverordnung (Gesundheitsprüfung) kann die 5-Jahresfrist der Weiterbildung ausnahmsweise gestreckt bzw. gestaucht werden. Zulässig ist eine Fristverlängerung bzw. -verkürzung von höchstens 2 Jahren. Beispiel: Die Fahrerlaubnis des Bus-Fahrers Fritz wurde am 15. April 2005 bis zum 15. April 2010 verlängert. Eigentlich müsste Fritz die Teilnahme an der Weiterbildung erstmals zum nachweisen. Weil jedoch die Verlängerung seines Führerscheins nach 24 Fahrerlaubnisverordnung erst am fällig ist, genügt es, die Weiterbildung zu diesem Zeitpunkt nachzuweisen (Überschreitung der Fristverlängerung unter 2 Jahren). Es geht auch andersherum: Beispiel: Karl ist Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse D. Sie wurde am um 5 Jahre bis zum verlängert. Legt Karl bei dieser Verlängerung den Nachweis der fünftägigen Weiterbildung vor (Fristverkürzung unter 2 Jahre), wird in seinem Führerschein in Spalte 12 die Gültigkeit der Weiterbildung bis zum eingetragen. Kann es von Vorteil sein, frühzeitig mit den Weiterbildungen zu beginnen? Ja! Denn zum Ersten kann durch rechtzeitige Planung die Weiterbildung abgeschlossen sein, wenn die Verlängerung der Fahrerlaubnis fällig ist. Die Bescheinigungen gelten 7 Jahre lang. Zum Zweiten ist später mit starkem Andrang zu den Lehrgängen zu rechnen. Es ist zu bedenken, dass ab 2008/2009 jährlich ca. eine Million Weiterbildungen und über Grundqualifikationen anfallen. Dadurch können Engpässe entstehen, die die Einhaltung der Fristen in Frage stellen. Die Weiterbildung kann in unserem Hause in einzelnen, in sich abgeschlossenen Unterrichtsblöcken zu je 7 Stunden (à 60 Minuten) oder als komplette Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden (à 60 Minuten) absolviert werden. Die Inhalte der einzelnen Blöcke entsprechen exakt den Vorgaben der Berufskraftfahrer- Qualifikations-Verordnung. Als ein Beispiel mag das Thema wirtschaftliches Fahren gelten. Ab dem ersten, bei uns besuchten Kurs übernehmen wir gerne für Sie die Überwachung der für die Weiterbildung und Verlängerung der Fahrerlaubnis zu beachtenden Termine. 23

24 5087/1012 Die ACADEMY Fahrschulen sind der größte Verbund selbstständiger Fahrschulen in Deutschland. ACADEMY Holding Aktiengesellschaft Schwieberdinger Straße Ludwigsburg Telefon: 07141/ Telefax: 07141/

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