Altenpfleger/Altenpflegerin

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1 Freistaat Sachsen Sächsisches Staatsministerium für Kultus Lehrpläne für die Berufsfachschule Altenpfleger/Altenpflegerin Fachlicher Bereich Klassenstufen 1 bis 3 August 2003

2 Der Lehrplan ist ab 1. August 2003 bis zu seiner endgültigen Inkraftsetzung zur Erprobung freigegeben. I m p r e s s u m Der Lehrplan basiert auf dem Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz - AltPflG) vom 17. November 2000 (BGBl. I S. 1513), der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (Altenpflege- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - AltPflAPrV) vom 26. November 2002 (BGBl. I S. 4418) und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über die Berufsfachschule im Freistaat Sachsen vom 11. August 1999, zuletzt geändert durch Verordnung vom 9. August Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre. Die Grobkonzeption wurde unter Leitung des Sächsischen Staatsinstituts für Bildung und Schulentwicklung Comenius-Institut Dresdner Straße 78 c Radebeul unter Mitwirkung von Evelyn Frenzel Aue Sieglinde Müller Dresden Adelheid Hummitzsch Leipzig Manon Schurz (Beraterin) Dresden Sabine Jackisch Görlitz Christine Spilka Großenhain Ramona Lauterbach (Beraterin) Döbeln Rena Umlauf Chemnitz Andrea Leidler (Beraterin) erarbeitet. Bautzen HERAUSGEBER Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz Dresden HERSTELLUNG UND VERTRIEB Stoba Druck GmbH Am Mart Lampertswalde Stoba-Druck@t-online.de Best.-Nr.: 03/L Der Lehrplan wurde auf chlorfrei gebleichtem Papier gedruckt.

3 Berufsfachschule Altenpfleger/Altenpflegerin Klassenstufen 1 bis 3 Inhaltsverzeichnis Seite Vorbemerkungen 5 Kurzcharakteristik des Bildungsganges 6 Stundentafel 8 Aufbau und Verbindlichkeit der Einzellehrpläne 9 Einzellehrpläne 10 Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen 10 Kurzcharakteristik 10 Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte 11 Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken 38 Kurzcharakteristik 38 Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte 38 Alte Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung unterstützen 44 Kurzcharakteristik 44 Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte 44 Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden 53 Kurzcharakteristik 53 Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte 53 Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen 60 Kurzcharakteristik 60 Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte 60 Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen 66 Kurzcharakteristik 66 Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte 67 Berufliches Selbstverständnis entwickeln 74 Kurzcharakteristik 74 Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte 74 Lernen lernen 78 Kurzcharakteristik 78 Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte 78 Anleiten, beraten und Gespräche führen 81 Kurzcharakteristik 81 Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte 81 3

4 Klassenstufen 1 bis 3 Altenpfleger/Altenpflegerin Berufsfachschule Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen 86 Kurzcharakteristik 86 Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte 86 An qualitätssichernden Maßnahmen in der Altenpflege mitwirken 90 Kurzcharakteristik 90 Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte 90 Die eigene Gesundheit erhalten und fördern 93 Kurzcharakteristik 93 Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte 93 4

5 Berufsfachschule Altenpfleger/Altenpflegerin Klassenstufen 1 bis 3 Vorbemerkungen Die Verfassung des Freistaates Sachsen fordert in Artikel 101 für das gesamte Bildungswesen: "(1) Die Jugend ist zur Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Nächstenliebe, zum Frieden und zur Erhaltung der Umwelt, zur Heimatliebe, zu sittlichem und politischem Verantwortungsbewusstsein, zu Gerechtigkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des Anderen, zu beruflichem Können, zu sozialem Handeln und zu freiheitlicher demokratischer Haltung zu erziehen." Das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen legt in 1 fest: "(1) Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage. (2) Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beitragen. Diesen Auftrag erfüllt die Schule, indem sie Kenntnisse, Fähigkeiten und Werthaltungen vermittelt, um so die Erziehungs- und Bildungsziele zu erreichen und Freude am Lernen zu wecken. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Freistaates Sachsen bilden hierfür die Grundlage." Für die Berufsfachschule gilt 9 des Schulgesetzes: "(1) In der Berufsfachschule werden die Schüler in einen oder mehrere Berufe eingeführt oder für einen Beruf ausgebildet. Außerdem wird die allgemeine Bildung gefördert. In der Berufsfachschule können die Schüler auch schulische Abschlüsse erwerben, die sie befähigen, ihren Bildungsweg in der Sekundarstufe II fortzusetzen." Neben diesen landesspezifischen gesetzlichen Grundlagen sind die in der "Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ) festgeschriebenen Ziele umzusetzen. 5

6 Klassenstufen 1 bis 3 Altenpfleger/Altenpflegerin Berufsfachschule Kurzcharakteristik des Bildungsganges Altenpfleger/Altenpflegerinnen sind in eigener Kompetenz für die umfassende, gezielte und geplante Pflege und Betreuung alter Menschen in stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen der Altenhilfe verantwortlich. Sie stehen für die Wahrung der Würde, der Rechte und des Wohlbefindens der alten Menschen ein und geben ihnen eine umfassende Unterstützung bei ihrer Lebensgestaltung einschließlich der Sterbebegleitung. Dabei arbeiten sie eng mit den Angehörigen sowie anderen in der Altenhilfe tätigen Personen zusammen und erledigen altenpflegespezifische Verwaltungsarbeiten. Im Rahmen ihrer Kompetenzen üben Altenpfleger/Altenpflegerinnen eigenverantwortlich folgende Tätigkeiten aus: - Ermitteln des Pflegebedarfs - Gestalten des Pflegeprozesses entsprechend pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Beachtung qualitätssichernder Maßnahmen - Mitwirken bei der Behandlung kranker alter Menschen sowie bei geriatrischen und gerontopsychiatrischen Rehabilitationskonzepten - Unterstützen alter Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung und Fördern sozialer Kontakte - Beraten und Betreuen alter Menschen und deren Angehörigen in ihren persönlichen und sozialen Angelegenheiten - Begleiten Sterbender - Anleiten, Beraten und Unterstützen von Pflegekräften, die nicht Pflegefachkräfte sind Das Anliegen der Ausbildung besteht darin, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln, die zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen erforderlich sind. Die Schülerinnen und Schüler erwerben aufgaben- und persönlichkeitsbezogen sozialpädagogische und pflegerische Kompetenzen. Schwerpunkt bildet die Gesamtsituation der alten Menschen mit ihren sozialen, psychischen und physischen Problemen. Die Schülerinnen und Schüler entwickeln eine ganzheitliche Sichtweise für die alten Menschen und können diese bei ihrer Arbeit in den Einrichtungen der Altenhilfe umsetzen. Sie sind in der Lage, unter Berücksichtigung der individuellen Biografie und Bedürfnisse, die Betreuung und Begleitung einschließlich der Beratung der ihnen anvertrauten Personen zu planen, durchzuführen und zu reflektieren. Neben umfassendem berufsspezifischen Wissen sind eine hohe personale Kompetenz sowie eine ausgeprägte Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit charakteristisch für diesen Beruf. Daher ist neben der Vermittlung von fachlichem Wissen die weitere Ausprägung und Festigung humanistischer Persönlichkeitsmerkmale wie menschliche Zuwendung und Empathie, Verantwortungsbewusstsein und Leistungsbereitschaft als durchgängiges Prinzip schulischer und praktischer Ausbildung zu gewährleisten. 6

7 Berufsfachschule Altenpfleger/Altenpflegerin Klassenstufen 1 bis 3 Die Anforderungen an das Tätigkeitsprofil des Altenpflegers/der Altenpflegerin sind eng an pflege- und sozialwissenschaftliche Erkenntnisse gebunden und unterliegen damit einem ständigen Wandel. Die Ausbildung ist so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler zu einem lebenslangen und selbstständigen Lernen befähigt werden. Sie setzen sich aktiv mit den sich ändernden Anforderungen im Arbeitsprozess auseinander und entwickeln die Fähigkeit und Bereitschaft zur eigenen beruflichen Fort- und Weiterbildung. Die Strukturierung der Ausbildung im berufsbezogenen Bereich setzt das didaktische Prinzip der Handlungsorientierung um, Lehr- und Lernprozesse richten sich an beruflich relevanten Handlungen aus. Theoretisches Wissen ist in engem Zusammenhang mit der Herausbildung praktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler zu theoriegeleitetem Handeln in der Praxis befähigt werden. Durch eine sinnvolle Vernetzung pflegerisch orientierter Komponenten mit sozialpädagogischen Betreuungsaspekten sind sie in der Lage, komplexe Aufgabenstellungen situationsbezogen zu bewältigen. Handlungsorientierter Unterricht erfordert von den Lernenden das komplexe Erfassen der beruflichen Wirklichkeit. Das Nachvollziehen, Einschätzen und Bewerten von Handlungen steht im Vordergrund. Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, selbstständig Arbeitsabläufe zu verinnerlichen, zu planen, durchzuführen, Kompromisse zu finden und dabei eigene Erfahrungen und Wertschätzungen einzubringen. Um die Komplexität der beruflichen Aufgaben zu erfassen, ist vernetztes und integratives Arbeiten generelles Unterrichtsprinzip. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass er die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aus der praktischen Ausbildung aufgreift und die Anforderungen der beruflichen Praxis widerspiegelt. Der Bildungsgang ist in einen allgemeinen Bereich, einen fachlichen Bereich und eine praktische Ausbildung strukturiert, wobei letztere in Einrichtungen der ambulanten und stationären Altenhilfe erfolgt. Die Inhalte der Lehrpläne des allgemeinen Bereiches sind entsprechend der gesetzten Schwerpunkte berufsspezifisch zu modifizieren. Der Wahlpflichtbereich ist zur Vertiefung und Erweiterung soziotherapeutischer und pflegerischer Fähigkeiten und Fertigkeiten zu nutzen, in dem thematische Schwerpunkte, wie z. B. - Techniken des künstlerisch-kreativen Bereiches, - Umsetzung spezifischer Pflegekonzepte und Pflegetechniken, - Kommunikative Techniken, - Entspannungstechniken und - hauswirtschaftliche Tätigkeiten angeboten werden. In den Einzellehrplänen weisen die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus. In der Anlage sind Empfehlungen zur Gestaltung der praktischen Ausbildung aufgeführt. 7

8 Klassenstufen 1 bis 3 Altenpfleger/Altenpflegerin Berufsfachschule Stundentafel Unterrichtsfächer und Praktika Pflichtfächer 760 (320) 1 Ausbildungsstunden in den Klassenstufen (360) (300) 1 Gesamtausbildungsstunden 2140 (980) 1 Allgemeiner Bereich Deutsch Englisch Religion/Ethik Fachlicher Bereich Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken Alte Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung unterstützen 2 Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden 3 Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen 660 (320) 640 (360) 600 (300) 1900 (980) 280 (120) 220 (80) 220 (60) 720 (260) 60 (60) 100 (100) 40 (40) 200 (200) 60 (40) 60 (40) 60 (40) 180 (120) 80 (20) 80 (60) 40 (40) 200 (120) (20) 40 (20) 120 (40) Berufliches Selbstverständnis entwickeln Lernen lernen 40 (20) (20) Anleiten, beraten und Gespräche führen 40 (40) 40 (40) - 80 (80) Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen An qualitätssichernden Maßnahmen in der Altenpflege mitwirken Die eigene Gesundheit erhalten und fördern (60) 80 (60) (20) 40 (20) 20 (20) 20 (20) 20 (20) 60 (60) Wahlpflichtfächer 4 40 (40) 60 (60) 100 (100) 200 (200) Praktische Ausbildung Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus. 2 Der Bereich "Alte Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung unterstützen" bündelt die in der Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung geregelten Inhalte von "Alte Menschen bei der Wohnraumund Wohnumfeldgestaltung unterstützen" und "Alte Menschen bei der Tagesgestaltung und bei selbstorganisierten Aktivitäten unterstützen". 3 Der Bereich "Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden" bündelt die in der Altenpflege- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung geregelten Inhalte von "Theoretische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen" und "Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren". 4 Aus dem Wahlpflichtfachbereich sind von der Schule mindestens zwei Wahlpflichtfächer zur fachlichen Vertiefung anzubieten. 8

9 Berufsfachschule Altenpfleger/Altenpflegerin Klassenstufen 1 bis 3 Aufbau und Verbindlichkeit der Einzellehrpläne Jeder Einzellehrplan enthält eine Kurzcharakteristik sowie eine Darstellung der Lehrplaneinheiten (LPE) mit Zeitrichtwerten in Unterrichtsstunden (Ustd.), Zielen, Inhalten und Hinweisen zum Unterricht. Die Ziele bilden die entscheidende Grundlage für die didaktisch begründete Gestaltung des Lehrens und Lernens an den berufsbildenden Schulen. Sie geben verbindliche Orientierungen über die Qualität der Leistungs- und Verhaltensentwicklung der Schülerinnen und Schüler und sind damit eine wichtige Voraussetzung für die eigenverantwortliche Vorbereitung des Unterrichts durch die Lehrkräfte. Es werden drei wesentliche Dimensionen von Zielen berücksichtigt: - Kenntnisse (Wissen) - Fähigkeiten und Fertigkeiten (intellektuelles und praktisches Können) - Verhaltensdispositionen und Wertorientierungen (Wollen) Diese drei Dimensionen sind stets miteinander verknüpft und bedingen sich gegenseitig. Ihre analytische Unterscheidung im Lehrplan ist insbesondere mit Blick auf die Unterrichtsplanung sinnvoll, um die Intentionen von Lehr- und Lernprozessen genauer zu akzentuieren. Die Inhalte werden in Form von stofflichen Schwerpunkten festgelegt und in der Regel nach berufssystematischen und/oder fachsystematischen Prinzipien geordnet. Zusammenhänge innerhalb einer Lehrplaneinheit und Verbindungen zu anderen Lehrplaneinheiten werden ausgewiesen. Die Hinweise zum Unterricht umfassen methodische Vorschläge wie bevorzugte Unterrichtsverfahren und Sozialformen, Beispiele für exemplarisches Lernen, wünschenswerte Schüler- und Lehrerhandlungen sowie Hinweise auf geeignete Unterrichtshilfen (Medien). Des Weiteren werden unterrichtspraktische Erfahrungen in Form kurzer didaktischer Kommentare wissenschaftlich reflektiert weitergegeben. Die Ziele und Inhalte sind verbindlich. Zeitrichtwerte der einzelnen Lehrplaneinheiten sind Empfehlungen und können, soweit das Erreichen der Ziele gewährleistet ist, variiert werden. Hinweise zum Unterricht haben gleichfalls Empfehlungscharakter. Im Rahmen dieser Bindung und unter Berücksichtigung des sozialen Bedingungsgefüges schulischer Bildungs- und Erziehungsprozesse bestimmen die Lehrkräfte die Themen des Unterrichtes und treffen ihre didaktischen Entscheidungen in freier pädagogischer Verantwortung. Für die Gestaltung der Lehrplaneinheiten wird folgende Form gewählt: Lehrplaneinheit Zeitrichtwert: Ustd. Ziele Inhalte Hinweise zum Unterricht 9

10 Klassenstufen 1 bis 3 Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Berufsfachschule Einzellehrpläne Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Kurzcharakteristik Der Bereich "Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen" nimmt innerhalb der Gesamtausbildung eine zentrale Stellung ein. Es basiert auf der Verknüpfung der fachwissenschaftlichen Inhalte von Pflege, Anatomie, Physiologie, Geriatrie, Gerontopsychiatrie, Psychologie, spezieller Arzneimittelkunde, Hygiene und Ernährungslehre. Die Schülerinnen und Schüler erwerben anatomisch-physiologische Kenntnisse und begreifen den Organismus als einheitliches Ganzes. Sie werden befähigt, alterstypische und pathologische Veränderungen sowie deren Komplikationen zu erkennen und zu beurteilen, Ätiologie und Pathogenese, diagnostische und therapeutische Strategien bei Erkrankungen zu verstehen. Auf der Grundlage dieses Wissens entwickeln sie ein intellektuelles Pflegeverständnis, welches ein geplantes Beraten, Betreuen und Pflegen des alten Menschen in den Einrichtungen der Altenhilfe ermöglicht. Schwerpunkte ihres pflegerischen, sozialen und medizinischen Könnens sind die Begleitung und Unterstützung im Alltag, die geplante umfassende Pflege bei akuten und chronischen Erkrankungen, bei Behinderungen und beim Sterben. In den LPE 1 und 2 erwerben die Schülerinnen und Schüler neben grundlegendem pflegerischen Wissen Basiswissen zur Anatomie, Physiologie, Pathologie und Psychologie. In den folgenden LPE setzen sie sich unter pflegerelevanter Schwerpunktsetzung mit der Anatomie und Physiologie der einzelnen Organsysteme des Menschen, deren Erkrankungen sowie der speziellen medikamentösen Therapie auseinander. Dabei werden die Krankheitsbilder themenbezogen und stets in enger Verbindung von Ätiologie, Pathogenese, Symptomatik, Diagnostik, Therapie, Komplikationen, Prognose und Prävention behandelt. Aufbauend auf diesem Wissen sind prophylaktische und pflegerische Maßnahmen abzuleiten. Die Arzneimittelgruppen sind den entsprechenden Organsystemen zuzuordnen. Die Schülerinnen und Schüler werden zunehmend befähigt, die ihnen anvertrauten Menschen gezielt zu beobachten, den Pflegebedarf zu erfassen sowie entsprechend der individuellen Pflegesituation, Pflegemaßnahmen kompetent zu planen, durchzuführen und zu beurteilen. Dabei wenden sie psychologisches Wissen pflegerelevant an. Vernetztes Arbeiten ist als grundlegendes Unterrichtsprinzip zu gewährleisten. Handlungsorientierte Lehr- und Lernformen und Methoden sind bevorzugt auszuwählen, damit die Schülerinnen und Schüler dem eigenverantwortlichen, situationsgerechten Entscheiden und Handeln in seiner Komplexität gerecht werden können. Anschaulichkeit und Praxisnähe sind durch den Einsatz geeigneter Lehrmaterialien, Medien, Fallbeispiele, Demonstrationen und praktische Übungen zu realisieren. Interaktive Unterrichtsformen wie Gruppen- und Partnerarbeit sind verstärkt zu nutzen. Dabei sind insbesondere die Lehrinhalte der Grund- und Behandlungspflege in Verbindung mit der berufspraktischen Ausbildung zu vermitteln, um gezielt Fertigkeiten zu entwickeln. 10

11 Berufsfachschule Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Klassenstufen 1 bis 3 Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte Klassenstufe 1 Zeitrichtwerte: 280 (120) 1 Ustd. 1 Grundlagen der ganzheitlichen Alten- und Altenkrankenpflege 40 Ustd. 1.1 Leitlinien der Altenpflege und der Altenkrankenpflege 4 Ustd. 1.2 Anatomisch-physiologische Grundlagen 12 Ustd. 1.3 Allgemeine Krankheitslehre 18 Ustd. 1.4 Pflegerelevante Aspekte der Psychologie 6 Ustd. 2 Grundlegende altenpflegerische Aufgaben 70 (60) Ustd. 2.1 Dem alten Menschen Sicherheit vermitteln 15 (15) Ustd. 2.2 Den alten Menschen beim Ruhen und Schlafen unterstützen 8 (8) Ustd. 2.3 Den alten Menschen bei der Körperpflege unterstützen 25 (25) Ustd. 2.4 Pflegerelevante Aspekte der Psychologie 10 Ustd. 2.5 Den alten Menschen im Sterbeprozess begleiten 12 (12) Ustd. 3 Pflege zur Unterstützung der Mobilität und bei Störungen der Bewegung 50 (20) Ustd. 3.1 Anatomie und Physiologie des Stütz- und Bewegungssystems 10 Ustd. 3.2 Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems 20 Ustd. 3.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems pflegen 20 (20) Ustd. 4 Pflege zur Unterstützung der Ernährung und bei Störungen des Verdauungssystems 70 (26) Ustd. 4.1 Anatomie und Physiologie des Verdauungssystems 12 Ustd. 4.2 Erkrankungen des Verdauungssystems 26 Ustd. 4.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und Erkrankungen des Verdauungssystems pflegen 26 (26) Ustd. 4.4 Pflegerelevante Aspekte der Psychologie 6 Ustd. Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 50 (14) Ustd. 1 Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus. 11

12 Klassenstufen 1 bis 3 Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Berufsfachschule Klassenstufe 2 Zeitrichtwerte: 220 (80) 1 Ustd. 5 Pflege zur Unterstützung der Urinausscheidung und bei Störungen des Urogenitalsystems 40 (16) Ustd. 5.1 Anatomie und Physiologie des Urogenitalsystems 10 Ustd. 5.2 Erkrankungen des Urogenitalsystems 14 Ustd. 5.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und Erkrankungen des Urogenitalsystems pflegen 16 (16) Ustd. 6 Pflege zur Aufrechterhaltung der Herz-Kreislauffunktion und bei Störungen des Herz-Kreislaufsystems 75 (16) Ustd. 6.1 Anatomie und Physiologie des Herz-Kreislaufsystems 17 Ustd. 6.2 Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems 42 Ustd. 6.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems pflegen 16 (16) Ustd. 7 Pflege zur Aufrechterhaltung der Atemfunktion und bei Störungen des Atmungssystems 30 (10) Ustd. 7.1 Anatomie und Physiologie des Atmungssystems 6 Ustd. 7.2 Erkrankungen des Atmungssystems 14 Ustd. 7.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und Erkrankungen des Atmungssystems pflegen 10 (10) Ustd. 8 Pflege bei Erkrankungen des endokrinen Systems und des Stoffwechsels 30 (12) Ustd. 8.1 Anatomie und Physiologie des endokrinen Systems 6 Ustd. 8.2 Endokrine und stoffwechselbedingte Erkrankungen 12 Ustd. 8.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und Erkrankungen des endokrinen Systems und des Stoffwechsels pflegen 12 (12) Ustd. Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 45 (26) Ustd. 1 Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus. 12

13 Berufsfachschule Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Klassenstufen 1 bis 3 Klassenstufe 3 Zeitrichtwerte: 220 (60) 1 Ustd. 9 Pflege bei Störungen der Sinnesorgane 60 (24) Ustd. 9.1 Anatomie und Physiologie der Sinnesorgane 8 Ustd. 9.2 Erkrankungen der Sinnesorgane 28 Ustd. 9.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und Erkrankungen der Sinnesorgane pflegen 24 (24) Ustd. 10 Pflege bei neurologischen, psychiatrischen und gerontopsychiatrischen Erkrankungen 115 (20) Ustd Anatomie und Physiologie des Nervensystems 17 Ustd Neurologische, psychiatrische und gerontopsychiatrische Erkrankungen 70 Ustd Alte Menschen mit neurologischen, psychiatrischen und gerontopsychiatrischen Erkrankungen pflegen 20 (20) Ustd Altern als Auseinandersetzung mit kognitiven Veränderungen 8 Ustd. Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 45 (16) Ustd. 1 Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus. 13

14 Klassenstufe 1 Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Berufsfachschule Klassenstufe 1 1 Grundlagen der ganzheitlichen Alten- und Altenkrankenpflege Zeitrichtwert: 40 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler kennen die Grundsätze einer ganzheitlichen und bedürfnisorientierten Pflege und werden sich der Bedeutung ihres pflegerischen Handelns bewusst. Unter Bezugnahme auf die Definitionen von Gesundheit und Krankheit erwerben sie Grundlagenkenntnisse über Aufbau und Funktion des menschlichen Körpers und sind in der Lage, altersbedingte und pathologische Veränderungen des Menschen zu erfassen. Sie erkennen den Stellenwert von Alltagspsychologie und wissenschaftlicher Psychologie und wissen um das Erleben und Verhalten alter Menschen. 1.1 Leitlinien der Altenpflege und der Altenkrankenpflege Zeitrichtwert: 4 Ustd. Begriffe - pflegerisches Selbstverständnis - pflegerische Einstellung - pflegerische Verpflichtung vgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden" Selbstpflege, Laienpflege, professionelle Pflege 1.2 Anatomisch-physiologische Grundlagen Zeitrichtwert: 12 Ustd. Organismus als einheitliches Ganzes Orientierung am menschlichen Körper - Richtungsbezeichnungen - Achsen - Ebenen Aufbau des Körpers - Zelle - Gewebe - Organ - Organsystem 14

15 Berufsfachschule Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Klassenstufe Allgemeine Krankheitslehre Zeitrichtwert: 18 Ustd. Definition Gesundheit und Krankheit vgl. Lehrplan "Die eigene Gesundheit erhalten und fördern" Regulationsmechanismen des menschlichen Körpers und deren Störungen Pathologie der Zelle Entzündungen Immunität und pathogene Immunreaktion Infektionen Wunden, Wundheilung und Wundheilungsstörungen vgl. LPE 2 und LPE 9 Morphologische und funktionelle Veränderungen im Alter 1.4 Pflegerelevante Aspekte der Psychologie Zeitrichtwert: 6 Ustd. Gegenstand der Psychologie Alltagspsychologie und wissenschaftliche Psychologie Ziele Disziplinen Methoden Überblick z. B. Beobachtung, Befragung, Experiment, Test vgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden" 15

16 Klassenstufe 1 Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Berufsfachschule 2 Grundlegende altenpflegerische Aufgaben Zeitrichtwert: 70 (60) Ustd. Den Schülerinnen und Schülern wird die Bedeutung einer sicheren und fördernden Umgebung für das Wohlbefinden der alten Menschen bewusst. Sie erkennen die Notwendigkeit der Einhaltung hygienischer und arbeitsrechtlicher Grundsätze für den Fremd- und Eigenschutz und sind befähigt, diese in ihrer beruflichen Tätigkeit anzuwenden. Durch gezielte Beobachtung und einfühlsame Begleitung erfassen sie die Bedürfnisse der alten Menschen nach Sauberkeit und Wohlbefinden und können durch entsprechende Pflegemaßnahmen zu deren Befriedigung beitragen. Sie sind in der Lage, Komplikationen rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten. Auf der Grundlage ihres Wissens über Motivation, Emotionen und Einstellungen sind die Schülerinnen und Schüler in der Lage, sensibel und wissend das Erleben und Verhalten alter Menschen im Zusammenhang mit ihrer Lebensgeschichte und ihrer aktuellen Befindlichkeit zu erkennen und zu verstehen. Sie integrieren diese Kenntnisse in alle altenpflegerische Tätigkeiten. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit dem Sterbeprozess auseinander. Für den Umgang mit Sterbenden sind sie sensibilisiert und begleiten diese im Sterbeprozess. Sie können mit Verlusterfahrungen umgehen sowie Trauerarbeit leisten und unterstützen. 2.1 Dem alten Menschen Sicherheit vermitteln Zeitrichtwert: 15 (15) Ustd. Sichere Umgebung vgl. Lehrplan "Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen" - Unfallverhütung - Vorgehen bei einem Notfall gesetzliche Grundlagen Rettungskette Persönliche und berufliche Hygiene - Begriffe vgl. Lehrplan "Die eigene Gesundheit erhalten und fördern" - Entstehung und Ausbreitung von Infektionen in den Einrichtungen der Altenpflege - Erkennen von Infektionen - Infektionsprophylaxe - Infektionsbekämpfung 16

17 Berufsfachschule Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Klassenstufe 1 Schmerz vgl. Lehrplan "Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken" - Schmerzentstehung, -zeichen und -arten - Grundregeln im Umgang mit Schmerzkranken 2.2 Den alten Menschen beim Ruhen und Schlafen unterstützen Zeitrichtwert: 8 (8) Ustd. Der Schlaf - Bedeutung des Schlafes - gesunder und gestörter Schlaf - Maßnahmen zur Schlafförderung Das Pflegebett als Lebensraum - technische Anforderungen - Zubehör und Hilfsmittel Das Richten des Bettes - Richten eines leerstehenden Bettes - Betten von Bettlägerigen - Lagerungsmöglichkeiten z. B. 30 -Lagerung, Lagerung nach Bobath - Wäschewechsel 2.3 Den alten Menschen bei der Körperpflege unterstützen Zeitrichtwert: 25 (25) Ustd. Körperpflege - Bedeutung - Ziele - Planung der notwendigen Unterstützung vgl. LPE

18 Klassenstufe 1 Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Berufsfachschule - Maßnahmen Körperpflege im Bett Basale Stimulation Körperpflege am Waschbecken Duschbad Wannenbad Mundpflege Augenpflege Nasenpflege Ohrenpflege Hautpflege Intimpflege Haarpflege Rasur Nagelpflege Prophylaktische Maßnahmen zur Verhütung von Komplikationen an Haut, Schleimhäuten und Hautanhangsorganen vgl. LPE Dekubitusprophylaxe - Intertrigoprophylaxe - Soorprophylaxe - Parotitisprophylaxe Kleidung vgl. LPE Bedeutung - Funktion - jahreszeitgemäße Kleidungs- und Verhaltensgewohnheiten - Verwahrlosungssituation - pflegerische Unterstützung 2.4 Pflegerelevante Aspekte der Psychologie Zeitrichtwert: 10 Ustd. Motivation und Emotion - Begriffe Integration in allen LPE, Einbeziehung in den Pflegeprozess vgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden" - Entstehung von Motiven - primäre und sekundäre Bedürfnisse - Bedürfnishierarchie nach Maslow 18

19 Berufsfachschule Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Klassenstufe 1 - Bedürfnisbefriedigung und ihre Bedeutung - Grenzen der Bedürfnisbefriedigung und ihre Folgen in der Altenpflege - Entstehung von Emotionen - Komponenten von Emotionen - Funktionen von Emotionen - Zusammenhang von Emotion und Motivation - Bedeutung von Emotion und Motivation Angst Aggression Einstellungen - Begriff Fallbeispiele - Komponenten - Funktionen - Bedeutung für das Erleben und Verhalten - Selbstkonzept 2.5 Den alten Menschen im Sterbeprozess begleiten Zeitrichtwert: 12 (12) Ustd. Sterbephasen Bedürfnisse Sterbender z. B. Kübler-Ross vgl. Lehrpläne "Religion/Ethik" und "Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen" vgl. Lehrplan "Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen" Pflegerische Aufgaben in den Sterbephasen Zeichen des herannahenden Todes Klinischer Tod Biologischer Tod 19

20 Klassenstufe 1 Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Berufsfachschule Todeszeichen Maßnahmen nach Eintritt des Todes Trauerarbeit Betreuung der Hinterbliebenen, Bewältigungsstrategien vgl. Lehrpläne "Lebenswelten und soziale Netzwerke beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen" und "Religion/ Ethik" 3 Pflege zur Unterstützung der Mobilität und bei Störungen der Bewegung Zeitrichtwert: 50 (20) Ustd. Die Schülerinnen und Schüler erfassen die Bedeutung von Körperhaltung und Beweglichkeit für die Lebensqualität des Menschen. Auf Grundlage ihrer anatomischen und physiologischen Kenntnisse des Stütz- und Bewegungssystems erkennen sie pathologische Veränderungen. Sie führen prophylaktische sowie pflegerische Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Beweglichkeit selbstständig, eigenverantwortlich und unter Einhaltung arbeitsrechtlicher Bestimmungen aus. In Notfallsituationen leisten sie sachgerecht Erste Hilfe. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich intensiv mit dem Erleben und Verhalten der alten Menschen bei körperlichen Veränderungen des Stützund Bewegungssystems auseinander und unterstützen sie bei den Möglichkeiten der Lebensbewältigung. 3.1 Anatomie und Physiologie des Stütz- und Bewegungssystems Zeitrichtwert: 10 Ustd. Anatomie und Physiologie des passiven Bewegungssystems Anatomie und Physiologie des aktiven Bewegungssystems Veränderungen im Alter 3.2 Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems Zeitrichtwert: 20 Ustd. Rheumatische Erkrankungen Degenerative Gelenkerkrankungen z. B. rheumatoide Arthritis, Spondylitis ankylans, Weichteilrheumatismus z. B. Arthrose vgl. Lehrplan "Die eigene Gesundheit erhalten und fördern" 20

21 Berufsfachschule Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Klassenstufe 1 Erkrankungen der Wirbelsäule Fehlstellungen der Gelenke Erkrankungen mit veränderter Knochendichte Knochentumoren z. B. Lumbago, Bandscheibenprolaps vgl. Lehrplan "Die eigene Gesundheit erhalten und fördern" z. B. Kontrakturen, Hallux valgus z. B. Osteoporose, Osteomalazie z. B. Plasmozytom, Osteosarkom - primäre - sekundäre Verletzungen z. B. Kontusion, Distorsion, Luxation, Frakturen Amputationen 3.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems pflegen Zeitrichtwert: 20 (20) Ustd. Bedeutung von Bewegung und Mobilität im Alter Beobachtung von Haltung, Lage und Gang Mobilitätsstörungen - Ursachen - Folge von Immobilität Förderung der Mobilität - Mobilisation in der Liegephase - Mobilisation in der Sitzphase z. B. Kinästhetik vgl. Lehrplan "Die eigene Gesundheit erhalten und fördern" - Mobilisation der Steh- und Gehphase Prophylaktische Maßnahmen - Kontrakturenprophylaxe - Thromboseprophylaxe Kompressionsmethoden, Lagerungen vgl. Lehrplan "Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken" 21

22 Klassenstufe 1 Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Berufsfachschule Spezifische Kostformen Erste Hilfe in Notfallsituationen Psychologische Aspekte der Auseinandersetzung mit körperlichen Veränderungen des Alterns z. B. bei Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises, Osteoporose z. B. Kontusion, Distorsion, Luxation, Frakturen Einbeziehung in den Pflegeprozess vgl. LPE Pflege zur Unterstützung der Ernährung und bei Störungen des Verdauungssystems Zeitrichtwert: 70 (26) Ustd. Die Schülerinnen und Schüler erkennen, welche Bedeutung die Ernährung und Ausscheidung für die alten Menschen besitzt. Sie erwerben Kenntnisse über Anatomie, Physiologie und Pathologie des Verdauungssystems, beobachten und werten Veränderungen. Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, den Ernährungszustand und das Ernährungsverhalten einzuschätzen. Sie bieten angemessene Unterstützung, Pflege und Beratung bei der Nahrungsaufnahme und der Nahrungsausscheidung an. In Notfallsituationen leisten sie sachgerecht Erste Hilfe. Insbesondere stellen sie den Zusammenhang zwischen Ernährung und psychisch bedingten Zuständen her. 4.1 Anatomie und Physiologie des Verdauungssystems Zeitrichtwert: 12 Ustd. Anatomie der Verdauungsorgane Physiologie der Verdauungsorgane Veränderungen im Alter 4.2 Erkrankungen des Verdauungssystems Zeitrichtwert: 26 Ustd. Erkrankungen der Mundhöhle Erkrankungen der Speiseröhre Erkrankungen des Magens Erkrankungen des Darms z. B. Soor, Parotitis, Parodontose z. B. Ösophagitis, Hiatushernie, Ösophaguskarzinom z. B. Gastritis, Ulkuskrankheit, Magenkarzinom z. B. entzündliche Erkrankungen, Divertikulose, Ileus, Kolonkarzinom 22

23 Berufsfachschule Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Klassenstufe 1 Erkrankungen der Leber Erkrankungen der Gallenblase und -wege Erkrankungen der Bauchspeicheldrüse Erkrankungen der Bauchhöhle z. B. Virushepatiten, Leberzirrhose, Lebertumoren z. B. Cholelithiasis, Cholezystitis z. B. chronische Pankreatitis, Pankreaskarzinom z. B. Hernien, Peritonitis Akutes Abdomen 4.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und Erkrankungen des Verdauungssystems pflegen Zeitrichtwert: 26 (26) Ustd. Bedeutung der Ernährung und Ausscheidung Beobachtung des Ernährungszustandes Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme - Probleme bei der Nahrungsaufnahme - Darreichen der Kost vgl. Lehrpläne "Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken" und "Alte Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung unterstützen" z. B. Adipositas, Kachexie z. B. Nahrungsverweigerung, Aspiration Erbrechen Flüssigkeitsbilanzierung Spezifische Kostformen z. B. bei Gastritis, Ulkus Beobachtungskriterien der Stuhlausscheidung Hilfeleistung beim Verrichten der Notdurft Inkontinenzpflege Pflege bei Obstipation Pflege bei Diarrhoe Erste Hilfe in Notfallsituationen z. B. Vergiftungen, Verätzungen, akutes Abdomen, Blutungen 23

24 Klassenstufe 1 Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Berufsfachschule 4.4 Pflegerelevante Aspekte der Psychologie Zeitrichtwert: 6 Ustd. Psychisch bedingte Zustände - Antriebslosigkeit vgl. LPE Angst z. B. Angst vor Vergiftung, Aspiration und Erstickung vgl. LPE Aggression vgl. LPE

25 Berufsfachschule Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Klassenstufe 2 Klassenstufe 2 5 Pflege zur Unterstützung der Urinausscheidung und bei Störungen des Urogenitalsystems Zeitrichtwert: 40 (16) Ustd. Ausgehend von ihren erworbenen anatomischen, physiologischen Kenntnissen und ihrem Wissen um Erkrankungen des Urogenitalsystems sind die Schülerinnen und Schüler befähigt, Störungen und Erkrankungen wahrzunehmen und Veränderungen zu beurteilen. Sie sind in der Lage, eigenverantwortlich situationsgerecht Unterstützung anzubieten und pflegerische Maßnahmen durchzuführen. Insbesondere beim Kontinenztraining werden sie sich ihrer beratenden Aufgabe bewusst. Sie erfassen die Notwendigkeit, bei Ausscheidungsproblemen prophylaktisch wirksam zu werden, und reagieren in Notfallsituationen kompetent. Die Schülerinnen und Schüler können die besondere Situation der alten Menschen bezüglich ihrer Ausscheidung verstehen, sensibel reagieren sowie eigene Befindlichkeiten erleben und sich anderen mitteilen. 5.1 Anatomie und Physiologie des Urogenitalsystems Zeitrichtwert: 10 Ustd. Anatomie und Physiologie der Niere Anatomie und Physiologie der ableitenden Harnwege Anatomie und Physiologie des weiblichen Genitalsystems Anatomie und Physiologie des männlichen Genitalsystems Veränderungen im Alter 5.2 Erkrankungen des Urogenitalsystems Zeitrichtwert: 14 Ustd. Erkrankungen der ableitenden Harnwege Erkrankungen der Niere Erkrankungen der weiblichen Geschlechtsorgane und der Brustdrüse Erkrankungen der männlichen Geschlechtsorgane z. B. Zystitis, Blasenkarzinom, Blasensteine z. B. Pyelonephritis, Nephrolitiasis, Tumore, Niereninsuffizienz z. B. Descensus uteri, Kolpitis, Vulvakarzinom, Mammakarzinom z. B. Phimose, Hydrocele, Prostatahyperplasie, Prostatakarzinom 25

26 Klassenstufe 2 Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Berufsfachschule 5.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und Erkrankungen des Urogenitalsystems pflegen Zeitrichtwert: 16 (16) Ustd. Bedeutung der Urinausscheidung Beobachtungskriterien der Urinausscheidung Harninkontinenz Unterstützung bei der Harnausscheidung - Einsatz von Hilfsmitteln z. B. Handhabung von Urinflaschen, Steckbecken, Urinalkondomen, aufsaugendes Inkontinenzmaterial - Toilettentraining - Kontinenztraining z. B. Beckenbodengymnastik, Triggern Prophylaxe von Harnwegserkrankungen Spezifische Kostformen Ausgewählte Pflegemaßnahmen Erste Hilfe in Notfallsituationen Psychisch bedingte Zustände der alten Menschen bei Erkrankungen des Urogenitalsystems vgl. Lehrplan "Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken" z. B. Nierenkolik, Blutungen z. B. Scham und Ekel, Hemmungen, Ausgrenzung, Isolation, Einsamkeit, Störungen des Selbstwertgefühls vgl. LPE 2.4 sowie Lehrpläne "Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen" und "Anleiten, beraten und Gespräche führen" 26

27 Berufsfachschule Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Klassenstufe 2 6 Pflege zur Aufrechterhaltung der Herz-Kreislauffunktion und bei Störungen des Herz-Kreislaufsystems Zeitrichtwert: 75 (16) Ustd. Die Schülerinnen und Schüler verfügen über grundlegendes anatomisches und physiologisches Wissen zum Herz-Kreislauf-Systems sowie zu den Regulationsmechanismen. Sie erwerben Fähigkeiten und Fertigkeiten, die vitalen Funktionen zu beobachten und zu erfassen sowie in ihrer Wechselwirkung und Komplexität zu begreifen und zu beurteilen. Auf Grund ihrer Kenntnisse über die wesentlichsten Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems sind sie in der Lage, Störungen zu erkennen, sich mit ihren Folgen auseinander zu setzen und alte Menschen ganzheitlich zu pflegen. Sie leisten in lebensbedrohlichen Situationen sachkompetent Erste Hilfe. In angstbesetzten Situationen geben die Schülerinnen und Schüler den alten Menschen Hilfe und Unterstützung. 6.1 Anatomie und Physiologie des Herz-Kreislaufsystems Zeitrichtwert: 17 Ustd. Anatomie und Physiologie des Herzens Anatomie und Physiologie des Gefäßsystems Anatomie und Physiologie des Blutes Anatomie und Physiologie der Lymphe und Lymphorgane Veränderungen im Alter 6.2 Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems Zeitrichtwert: 42 Ustd. Erkrankungen des Herzens - koronare Herzkrankheiten z. B. Angina pectoris, Herzinfarkt - Herzinsuffizienz - Herzrhythmusstörungen - entzündliche Herzerkrankungen z. B. Endokarditis, Myokarditis Erkrankungen des Gefäßsystems - Erkrankungen des arteriellen Gefäßsystems - Erkrankungen des venösen Gefäßsystems z. B. Arteriosklerose, periphere arterielle Verschlusskrankheit, Aneurysma z. B. Thrombophlebitis, Phlebothrombose, chronisch venöse Insuffiziens 27

28 Klassenstufe 2 Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Berufsfachschule Embolien z. B. Lungenembolie, Extremitätenembolie Blutdruckregulationsstörungen - Hypertonie - Hypotonie - Schock Erkrankungen des Blutes - Erkrankungen der Erythrozyten z. B. Blutungsanämie, hämolytische Anämie, erythropoetische Anämie - Erkrankungen der Leukozyten z. B. akute Leukämien, chronische Leukämien - Störungen der Blutgerinnung z. B. Thrombopenien, Koagulopathien, Hämophilien Erkrankungen des lymphatischen Systems z. B. Lymphangitis, Lymphadenitis, Lymphödem 6.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems pflegen Zeitrichtwert: 16 (16) Ustd. Puls - Beobachtungskriterien - physiologische Werte vgl. Lehrplan "Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken" - pathologische Abweichungen - Feststellen des Pulses Blutdruck - Beobachtungskriterien - physiologische Werte vgl. Lehrplan "Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken" - pathologische Abweichungen - Feststellen des Blutdruckes Bewusstsein - Beobachtungskriterien - Bewusstseinsstörungen 28

29 Berufsfachschule Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Klassenstufe 2 Körpertemperatur - Beobachtungskriterien - physiologische Werte - Regulationsmechanismen - Feststellen der Körpertemperatur - Fieber - Pflege bei Fieber - Anwendung physikalischer Behandlungsmaßnahmen Spezifische Kostformen Ausgewählte Pflegemaßnahmen bei Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems Ausgewählte Pflegemaßnahmen bei Erkrankungen des Blutes und des lymphatischen Systems Erste Hilfe in Notfallsituationen Psychisch bedingte Zustände der alten Menschen bei Erkrankungen des Herz- Kreislaufsystems z. B. Wadenwickel, Waschungen mit Salbeitee z. B. bei Herzinsuffizienz, Hypertonie, Anämien z. B. Lagerungen, Beratung von Herzschrittmacherpatienten vgl. Lehrplan "Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken" z. B. Lagerungen, Infektionsprophylaxe, Pflege bei Therapie mit Antikoagulantien vgl. Lehrplan "Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken" z. B. Schock, Reanimation, Blutungen, Elektrounfälle, thermische Schäden z. B. Angst spezifizieren von leicht über Panik bis Todesangst vgl. LPE 2.4 sowie Lehrpläne "Anleiten, beraten und Gespräche führen" und "Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen" 29

30 Klassenstufe 2 Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Berufsfachschule 7 Pflege zur Aufrechterhaltung der Atemfunktion und bei Störungen des Atmungssystems Zeitrichtwert: 30 (10) Ustd. Die Schülerinnen und Schüler erwerben grundlegende anatomisch-physiologische Kenntnisse der Atmung und nutzen ihr Wissen in der Auseinandersetzung mit alterstypischen Krankheitsbildern des Atmungssystems. Sie beobachten die Atmung, erheben Werte, beurteilen diese und richten ihr pflegerisches Handeln danach aus. Die Notwendigkeit einer gezielten Pneumonieprophylaxe ist ihnen bewusst und bestimmt ihr pflegerisches Tun. Unter Einhaltung hygienischer Richtlinien wenden sie gezielt Pflegemaßnahmen an. Dabei gewinnen sie zunehmend Sicherheit im Umgang mit Arbeitsmitteln. Unter Nutzung ihrer Kenntnisse aus LPE 6 können sie in Notfällen kompetent Erste Hilfe leisten. Die Schülerinnen und Schüler stehen alten Menschen mit Störungen des Atmungssystems und einer damit oftmals verbundenen existentiellen Verzweiflung und Angst durch Zuwendung bei. 7.1 Anatomie und Physiologie des Atmungssystems Zeitrichtwert: 6 Ustd. Anatomie der Atmungsorgane Physiologie der Atmung Veränderungen im Alter 7.2 Erkrankungen des Atmungssystems Zeitrichtwert: 14 Ustd. Infektiöse Erkrankungen Chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen Tumoren der Atemwege z. B. Influenza, akute Bronchitis, Pneumonie, Tuberkulose z. B. Asthma bronchiale, chronische Bronchitis, Lungenemphysem, Cor pulmonale z. B. Larynxkarzinom, Bronchialkarzinom 7.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und Erkrankungen des Atmungssystems pflegen Zeitrichtwert: 10 (10) Ustd. Beobachtungskriterien und Beurteilung der Atmung - physiologische Werte vgl. Lehrplan "Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken" - pathologische Abweichungen - Feststellen der Atmung 30

31 Berufsfachschule Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Klassenstufe 2 Beobachtung und Beurteilung des Sputums Umgang mit infektiösem Material Ausgewählte Pflegemaßnahmen - Pneumonieprophylaxe vgl. Lehrplan "Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken" - Atemstimulierung und Atemunterstützung Erste Hilfe in Notfallsituationen Psychisch bedingte Zustände der alten Menschen bei Erkrankungen des Atmungssystems z. B. Aspiration, Thoraxverletzungen, Vergiftungen durch Dämpfe und Gase vgl. LPE 6 z. B. existentielle Verzweiflung, Sinnkrise, Stress vgl. LPE 2.4 sowie Lehrpläne "Anleiten, beraten und Gespräche führen", "Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen" und "Religion/Ethik" 8 Pflege bei Erkrankungen des endokrinen Systems und des Stoffwechsels Zeitrichtwert: 30 (12) Ustd. Die Schülerinnen und Schüler verstehen unter Zuhilfenahme ihrer anatomischphysiologischen Kenntnisse zum endokrinen System die Stoffwechselvorgänge und verschaffen sich einen Überblick zu ausgewählten Krankheitsbildern. Dadurch sind sie befähigt, Störungen rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten. Sie begreifen, dass Erkrankungen des endokrinen Systems, insbesondere Diabetes mellitus, auch Veränderungen der Lebensführung mit sich bringen, beraten die alten Menschen einfühlsam und geben ihnen Hilfestellung. Bei Stoffwechselentgleisungen leisten sie fachgerecht Erste Hilfe. Die Schülerinnen und Schüler unterstützen die alten Menschen bei der Annahme und Bewältigung ihrer Krankheit. 8.1 Anatomie und Physiologie des endokrinen Systems Zeitrichtwert: 6 Ustd. Aufbau des endokrinen Systems Bedeutung der Hormone Veränderungen im Alter 31

32 Klassenstufe 2 Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Berufsfachschule 8.2 Endokrine und stoffwechselbedingte Erkrankungen Zeitrichtwert: 12 Ustd. Erkrankungen der Hypophyse Erkrankungen der Schilddrüse Erkrankungen der Nebennierenrinde z. B. Euthyreote Struma, Hypothyreose, Hyperthyreose z. B. Morbus Cushing Diabetes mellitus Hypercholesterinämie Hyperurikämie und Gicht 8.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und Erkrankungen des endokrinen Systems und des Stoffwechsels pflegen Zeitrichtwert: 12 (12) Ustd. Beobachtungskriterien und Beurteilung des körperlichen und psychischen Zustandes Spezifische Kostformen Ausgewählte Pflegemaßnahmen Pflege bei Diabetes mellitus Erste Hilfe in Notfallsituationen Psychisch bedingte Zustände der alten Menschen bei Erkrankungen des Stoffwechsels vgl. Lehrplan "Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken" z. B. bei Hypercholesterinämie, Gicht vgl. Lehrplan "Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken" Projektarbeit vgl. Lehrplan "Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken" z. B. hypoglykämischer Schock, hyperglykämischer Schock, thyreotoxische Krise z. B. Bewältigung von Anpassungsproblemen, Akzeptanz von Veränderungen vgl. LPE 2.4 und Lehrplan "Anleiten, beraten und Gespräche führen" 32

33 Berufsfachschule Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Klassenstufe 3 Klassenstufe 3 9 Pflege bei Störungen der Sinnesorgane Zeitrichtwert: 60 (24) Ustd. Die Schülerinnen und Schüler erwerben anwendungsbereite Kenntnisse über die Anatomie und Physiologie der Sinnesorgane und ihrer Erkrankungen. Mit Hilfe ihres Wissens erkennen sie Störungen und führen gezielt prophylaktische und pflegerische Maßnahmen unter Beachtung der Hygiene durch. Sie handeln situationsgerecht und entwickeln Sicherheit bei der Handhabung von technischen und kosmetischen Hilfen. Bei Verletzungen leisten sie kompetent Erste Hilfe. Die Schülerinnen und Schüler können alte Menschen in der Auseinandersetzung mit Wahrnehmungsveränderungen anleiten, beraten und ihnen bei der Anpassung an Belastungssituationen Unterstützung geben. 9.1 Anatomie und Physiologie der Sinnesorgane Zeitrichtwert: 8 Ustd. Haut und Hautsensibilität z. B. Basale Stimulation Auge und Sehsinn Ohr, Hör- und Gleichgewichtssinn Geruchsorgan, Geruchssinn Geschmacksorgan, Geschmackssinn Veränderungen im Alter 9.2 Erkrankungen der Sinnesorgane Zeitrichtwert: 28 Ustd. Erkrankungen der Haut Erkrankungen des Auges Erkrankungen des Ohres z. B. Mykosen, Entzündungen, Neu- und Fehlbildungen, primäre Hauterkrankungen z. B. Fehlsichtigkeit, Glaukom, Katarakt, Netzhauterkrankungen, Konjunktivitis, diabetische Retinopathie z. B. Entzündungen, Schwerhörigkeit, Erkrankungen mit Tinnitus, Vertigo 33

34 Klassenstufe 3 Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Berufsfachschule 9.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und Erkrankungen der Sinnesorgane pflegen Zeitrichtwert: 24 (24) Ustd. Pflege der Haut - Beobachtungskriterien - physiologischer Zustand - pathologische Veränderungen - ausgewählte Pflegemaßnahmen vgl. LPE 2 - Erste Hilfe in Notfallsituationen z. B. Wunden durch mechanische, chemische und thermische Einwirkungen Pflege des Auges - Beobachtungskriterien vgl. LPE 2 - physiologischer Zustand - pathologische Veränderungen - ausgewählte Pflegemaßnahmen z. B. Handhabung und Pflege von Sehhilfen und Augenprothesen - Umgang mit Sehbehinderten und Blinden - Erste Hilfe in Notfallsituationen z. B. Verätzungen, Fremdkörper Pflege des Ohres - Beobachtungskriterien - physiologischer Zustand vgl. LPE 2 - pathologische Veränderungen - Handhabung und Pflege von technischen Hilfen für Hörgeschädigte - Umgang mit Hörgeschädigten - Erste Hilfe in Notfallsituationen z. B. Fremdkörper, Blutungen, Hörsturz Unterstützung in der Auseinandersetzung mit Wahrnehmungsveränderungen vgl. LPE 2.4 sowie Lehrpläne "Anleiten, beraten und Gespräche führen" und "Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden" 34

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