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1 TEILNAHMEBEDINGUNGEN für die Facebook-Aktion Abi 2016 push your party Im Zeitraum vom bis zum führt die Förde Sparkasse (im Folgenden Sparkasse) in ihrem Geschäftsgebiet die Facebook-Aktion Abi 2016 push your party zur Vergabe von insgesamt 11 Geldpreisen im Gesamtwert von 8.500,00 Euro durch. An der Facebook-Aktion Abi 2016 push your party können Abiturjahrgänge von Schulen mit Sitz im Geschäftsgebiet der Förde Sparkasse teilnehmen und sich online mit ihrem Abi-Video bewerben. Über die Vergabe der 10 Geldpreise entscheiden die Facebook-Nutzer durch Stimmabgabe in der entsprechenden Facebook-App im Zeitraum vom , 12:00 Uhr bis um 12:00 Uhr. Die Geldpreise gehen an die 10 bestplatzierten Teilnehmer, die bei innerhalb der Facebook- Applikation die meisten Stimmen erhalten haben. Der Sonderpreis wird von der Sparkassen-Jury vergeben. Für die Teilnahme und Durchführung der Facebook-Aktion Abi 2016 push your party gelten die vorliegenden Teilnahmebedingungen. I. Teilnahmebedingungen für die Bewerber um die Geldpreise 1. Teilnahmeberechtigte Bewerber ( Bewerber ) An der Facebook-Aktion Abi 2016 push your party können als Bewerber ausschließlich Abiturjahrgänge teilnehmen, die a) einer Schule angehören, die ihren Sitz im Geschäftsgebiet der Sparkasse hat, b) und die vorliegenden Teilnahmebedingungen akzeptieren und erfüllen. Die Sparkasse behält sich vor, Bewerber in begründeten Einzelfällen aus sachlichen Gründen, insbesondere zum Zwecke der ordnungsgemäßen Durchführung, von der Teilnahme an der Facebook-Aktion Abi 2016 push your party auszuschließen. Hierbei wird die Sparkasse die berechtigten Interessen der Bewerber berücksichtigen. c) Die Person, die die Abi-Motto-Bewerbung einreicht, muss volljährig sein. 2. Teilnahmeberechtigte Abi-Mottos ( Abi-Motto-Bewerbungen ) a) Jede teilnahmeberechtigte Schule kann nur mit einem (1) Beitrag am Wettbewerb teilnehmen (eine Abi-Motto-Bewerbung je Schule). b) Gehen gleichwohl mehrere Abi-Motto-Bewerbungen eines Jahrganges bei der Förde Sparkasse ein, ist nur die zuerst eingegangene, vollständige Abi-Motto-Bewerbung teilnahmeberechtigt. c) Unzulässig und von der Teilnahme ausgeschlossen sind Abi-Motto-Bewerbungen mit folgenden Inhalten: -1-

2 i) Politische oder religiöse Aussagen. ii) Nationalsozialistische oder kommunistische Propaganda iii) Rassistische oder menschenverachtende Aussagen. iv) Pornographische oder sexuell anstößige Inhalte oder Bilder. v) Aufrufe zu Gesetzes- oder Rechtsverstößen. vi) Gewaltverherrlichung oder Aufrufe zu Gewalt. vii) Diskriminierung, Diffamierung, Beleidigung von Personen, Vereinen etc. viii) Aufrufe zu Missbrauch von Drogen, Medizin, Arzneimitteln o. ä. ix) Handel mit Organen, Waffen, radioaktiven Stoffen o. ä. x) Absatzförderung für kommerzielle Produkte. II. Bewerbungsdurchführung und Bewerbungsablauf 1. Die Teilnahme an der Facebook-Aktion Abi 2016 push your party kann nur online über die Facebook-Seite erfolgen. 2. Einsendeschluss für die Abi-Motto-Bewerbungen ist der um 12:00 Uhr. 3. Für die Teilnahme als Bewerber ist das auf der Facebook-Seite eingerichtete Formular für Abi-Motto- Bewerbungen vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und an die Sparkasse abzusenden, einschließlich einer Beschreibung des Abi-Mottos (max Wörter), des quadratischen Abi-Motto-Logos und eines Abi-Motto-Videos (max. 3:15 min), welches als Upload der Abi-Motto-Bewerbung beizufügen oder auf einem gängigen und lesbaren Datenträger per Post an die Sparkasse zu übersenden ist. Die Postanschrift lautet: Förde Sparkasse Multikanalvertrieb z.hd. Kerstin Zehm Lorentzendamm 28-30, Kiel Dabei ist die Abi-Motto-Bewerbung erst dann vollständig abgegeben/zugegangen, wenn der Datenträger bei der Sparkasse eingegangen ist. Eine Rückgabe des Datenträgers durch die Sparkasse erfolgt nicht. 4. Die Abi-Motto-Bewerbungen werden von der Sparkasse spätestens zu Beginn der Abstimmungsphase am , 12:00 Uhr veröffentlicht. Innerhalb der Sparkasseneigenen Facebook-Anwendung wird eine Liste mit allen eingegangenen Beiträgen dargestellt, 5. Jeder Bewerber erklärt mit der Einsendung des Projektvideos an die Sparkasse unwiderruflich sein Einverständnis mit einer Veröffentlichung des Abi-Motto-Videos im Internet, insbesondere -2-

3 bei Facebook auf der Sparkassen-eigenen Facebook-Anwendung (App), bei vimeo im Sparkassen-eigenen vimeo- und youtube-channel und auf den Homepages der Sparkasse. 6. Für die Veröffentlichung des Abi-Motto-Videos bei Facebook auf der Sparkassen-eigenen Facebook-Anwendung (App) sowie auf vimeo und youtube gelten ergänzend die jeweiligen Nutzungsbedingungen von Facebook bzw. vimeo und youtube, welche auf den Internetseiten und und youtube.com einsehbar sind. 7. Die Sparkasse weist darauf hin, dass mit der Veröffentlichung der Videoclips bei Facebook auf der Sparkassen-eigenen Facebook-Anwendung (App), bei vimeo und youtube automatisch eine Einräumung von Nutzungs-Rechten (non-exklusive Lizenz) an Facebook, vimeo und youtube verbunden ist. Umfang, Inhalt und die weiteren Details dieser Rechtseinräumung ergeben sich aus den vorgenannten jeweiligen Nutzungsbedingungen der Plattformen. 8. Die Sparkasse weist ferner darauf hin, dass die Veröffentlichung der Videoclips bei Facebook auf der Sparkassen-eigenen Facebook-Anwendung (App), bei vimeo und youtube zu Nutzungshandlungen durch Dritte, wie z.b. Downloads, Bearbeitungen, Entstellungen oder anderen Nutzungen, führen kann, welche außerhalb des Einflussbereichs der Sparkasse liegen. 9. Die Aktion Abi 2016 push your party wird in keiner Weise von Facebook, vimeo und/oder youtube gesponsert, unterstützt oder organisiert und steht in keiner Verbindung zu diesen Plattformen. Die Teilnehmer stellen ihre Angaben und Daten in erster Linie der Sparkasse und nicht den genannten Plattformen bereit. 10. Die Sparkasse ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Videoclips zu prüfen. Eine Bearbeitung der Videoclips durch die Sparkasse findet nicht statt. Abi-Motto-Videos, welche gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, können von der Sparkasse jederzeit zurückgewiesen oder gelöscht werden. Die Bewerber werden hierüber durch die Sparkasse informiert. Die Löschung oder Zurückweisung von Projektvideos hat zur Konsequenz, dass keine vollständige Abi-Motto-Bewerbung (mehr) vorliegt und die Abi-Motto-Bewerbung folglich nicht mehr bei der Facebook-Aktion Abi push your party berücksichtigt werden kann. III. Voraussetzungen für die Abi-Motto-Bewerbungen Notwendige Bestandteile jeder Abi-Motto-Bewerbung sind ein Projektvideo, eine Projektbeschreibung und ein Abi-Motto-Logo. Voraussetzungen für das Projektvideo: 1. Die Projektvideos dürfen eine Länge von maximal drei (3) Minuten und fünfzehn (15) Sekunden aufweisen. -3-

4 2. Die Projektvideos sind in einem gängigen und lesbaren 16:9-Format (z.b. wmv, flv, avi, mpeg und mp4) einzureichen und dürfen 50 MB nicht überschreiten. 3. Die Videoclips müssen selbst oder privat gedreht sein, das heißt, die Videoclips dürfen nicht aus einer fremden professionellen Film- oder Fernsehproduktion stammen oder entnommen sein (Fernsehbericht o. ä.). 4. Nicht zum Wettbewerb Abi 2016 push your party zugelassen sind Videos, die bereits in anderen Video-Wettbewerben verwandt worden sind. 5. Die Videoclips dürfen keine urheberrechtlich geschützte Musik oder Gesang enthalten (Vermeidung rechtlicher Konflikte). 6. Nicht zugelassen sind ferner Videoclips mit Inhalten, die unwahr sind und/oder gegen geltende Gesetze oder gegen Rechte Dritter verstoßen. Dies gilt insbesondere für Persönlichkeitsrechte Dritter (insbesondere Recht am eigenen Bild) sowie für gewerbliche Schutzrechte Dritter wie Markenrechte, Geschmacksmusterrechte Gebrauchsmusterrechte, Urheberrechte, Patentrechte und Betriebsgeheimnisse. Voraussetzungen für die Projektbeschreibung: 1. In der Projektbeschreibung soll das Abi-Motto erläutert werden. 2. Die Projektbeschreibung darf max Wörter lang sein/beinhalten. Voraussetzungen für das Abi-Motto-Logo 1. Das Abi-Motto-Logo muss im quadratischem Format gestaltet sein 2. Das Abi-Motto-Logo muss als jpg-, png- oder gif-datei eingereicht werden (max. 5MB). IV. Abstimmung über die Geldpreise 1. Die Stimmabgabe im Internet über das "Beste Abi-Motto" für die Vergabe der Geldpreise erfolgt im Zeitraum vom , 12:00 Uhr bis zum um 12:00 Uhr. 2. Die Stimmabgabe erfolgt ausschließlich online auf der Sparkassen-Facebook-Anwendung. Zu dieser Online-Stimmabgabe ist jeder berechtigt, der über einen Facebook-Zugang verfügt. Für den Facebook-Zugang gelten zusätzlich die jeweiligen Nutzungsbedingungen von Facebook ( ), auf welche die Sparkasse keinen Einfluss hat. 3. Jeder Facebook-Nutzer hat grundsätzlich eine Stimme. Sofern eine app-interne Schaltfläche (Teilen des Wettbewerbs) aktiviert wird, ist eine zweite Stimmabgabe möglich. Die -4-

5 Zweitstimme kann frei genutzt werden. Somit kann entweder für dasselbe Projekt zweimal oder aber auch für zwei verschiedene Projekte mit je einer Stimme gestimmt werden. 4. Zusatz Gewinnspiel für die abstimmenden Facebook-Nutzer: Im Anschluss an das Teilen des Wettbewerbs erhält jeder Facebook-Nutzer die Möglichkeit, durch das Ausfüllen eines Formulars an einem zusätzlichen Gewinnspiel teilzunehmen und einen von fünf 100,-EUR-Gutscheinen für ein lokales Elektrofachgeschäft zu gewinnen. Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel ist freiwillig und beeinflusst nicht die Stimmabgabe. Die Gewinner werden im Losverfahren ermittelt und anschließend per kontaktiert. Erfolgt keine Reaktion auf die Gewinnbenachrichtigung innerhalb von 48 Stunden, wird der Preis an eine/n andere/n Teilnehmer/in übertragen. 5. Die Gewinner der Geldpreise der Aktion Abi 2016 push your party werden durch die Abstimmung im Internet bei Facebook auf der Sparkassen-eigenen Facebook-Anwendung (App) ermittelt. Gewinner der Geldpreise sind die 10 Bestplatzierten, also die Beiträge, die am Ende der Abstimmungsphase die meisten Stimmen auf der Sparkassen-eigenen Facebook- Anwendung (App) erhalten haben. 6. Der erste Sieger erhält einen Geldpreis in Höhe von 2.000,00 Euro, der zweite Sieger in Höhe von 1.500,00 Euro und der dritte Sieger in Höhe von 1.000,00 Euro. 7. Die Platzierungen 4-10 erhalten jeweils 500,00 Euro, sofern sie mindestens 500 Stimmen für sich erzielen konnten. 8. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. 9. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 10. Die Gewinner werden von der Sparkasse benachrichtigt. 11. Der jeweilige aktuelle Stand der Stimmabgaben kann über die Sparkassen-eigene Facebook- Anwendung abgefragt werden. V. Vergabe des Sonderpreises 1. Der Sonderpreis i.h.v. 500,00 Euro wird separat von einer Jury vergeben. 2. Der Sonderpreis geht an das beste Video. Bewertet werden hierbei die technische Umsetzung, die Kreativität der Beiträge und auch die jeweilige Geschichte -5-

6 3. Die Bekanntgabe, welcher Beitrag den Sonderpreis i.h.v. 500 EUR erhält, erfolgt bei der offiziellen Preisvergabe am Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 5. Die Gewinner werden von der Sparkasse benachrichtigt. VI. Übergabe der Preise 1. Die Übergabe und Überweisung der Geldpreise durch die Sparkasse an die Sieger erfolgt nach Ende der Abstimmungsphase. 2. Die Sparkasse ist berechtigt, nach Abschluss der Facebook-Aktion Abi 2016 push your party bei den Siegern eine Bestätigung über die Verwendung der Geldpreise einzuholen und hierüber in Wort und Bild zu berichten, auch im Rahmen einer Neuauflage der Internet-Aktion Abi 2016 push your party oder vergleichbarer Nachfolgeaktionen. Die Sieger können hierzu der Sparkasse auf freiwilliger Basis Text- und Bildmaterial zur Verfügung stellen. Es liegt alleine im Ermessen der Sparkasse, ob und inwieweit dieses Material von der Sparkasse verwendet wird, z.b. auf der Sparkassen-Homepage, auf der Sparkassen-eigenen Facebook- Seite oder in weiteren Kanälen mit Förde Sparkassen-Präsenz. 3. Die Preisverleihung findet am statt. VII. Allgemeine Bestimmungen, Einräumung von Nutzungsrechten, Rechtegarantie und Freistellung 1. Jeder Bewerber und Teilnehmer an der Facebook-Aktion Abi 2016 push your party versichert mit seiner Teilnahme, dass die von ihm gemachten Angaben nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen. Der Bewerber ist ausschließlich für die inhaltliche Richtigkeit seiner Abi-Motto-Bewerbung und der mitgeteilten Angaben verantwortlich. Mit der Teilnahme an der Facebook-Aktion Abi 2016 push your party übernimmt der Bewerber die gesamte Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit seiner Abi-Motto-Bewerbung und seiner sonstigen Angaben. 2. Jede/r Bewerber/in, der an der Facebook-Aktion Abi 2016 push your party teilnimmt, räumt der Sparkasse an sämtlichen der Sparkasse eingereichten Unterlagen und Daten einschließlich Texten, Bildern/Fotos und Projektvideos mit der Übergabe/Einreichung unwiderruflich und unentgeltlich das nicht ausschließliche, zeitlich, sachlich/inhaltlich und räumlich unbeschränkte und übertragbare Recht ein, die Unterlagen und Daten im Rahmen der Durchführung, Bewerbung, Nachbetrachtung und Dokumentation der Facebook-Aktion -6-

7 Abi 2016 push your party und etwaiger Folgeaktionen in allen derzeit bekannten und künftigen Nutzungsarten zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu verwerten und zu veröffentlichten sowie die eingeräumten Nutzungs- und Verwertungsrechte ganz oder teilweise Dritten einzuräumen oder an Dritte zu übertragen. 3. Jede/r Bewerber/in, der an der Facebook-Aktion Abi 2016 push your party teilnimmt, gewährleistet, dass a) er/sie durch keine anderweitigen Bindungen gehindert ist, an der Facebook-Aktion Abi 2016 push your party teilzunehmen und eine Abi-Motto-Bewerbung einzureichen, b) er/sie Inhaber/in aller Rechte einschließlich der Rechte sämtlicher Mitwirkender und Beteiligter an den eingereichten Unterlagen und Materialien (Texte, Bilder/Fotos und Projektvideos) ist, die für die Rechtseinräumung an die Sparkasse gemäß der vorstehenden Ziffer VII. 2. und die Veröffentlichung und Nutzung der Unterlagen und Materialien erforderlich sind, c) dass die von ihr/ihm bei der Sparkasse eingereichten Unterlagen und Daten einschließlich Texten, Bildern/Fotos und Projektvideos keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte Dritter, d) und auch sonst Rechte Dritter der Rechtseinräumung an die Sparkasse sowie der Veröffentlichung und Nutzung der eingereichten Unterlagen und Daten einschließlich Texten, Bildern/Fotos und Projektvideos nicht entgegenstehen. 4. Jede/r Bewerber/in, der an der Facebook-Aktion Abi 2016 push your party teilnimmt, stellt die Sparkasse mit ihrer/seiner Teilnahme von sämtlichen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Kosten der Rechtsberatung, Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung frei, die dadurch entstehen, dass Dritte Ansprüche gegen die Sparkasse geltend machen, welche im Widerspruch zu der vorstehenden Rechtegarantie stehen. 5. Die Sparkasse ist berechtigt, die Facebook-Aktion Abi 2016 push your party vorzeitig zu beenden oder auf andere, als die in den Teilnahmebedingungen beschriebene Weise zu Ende zu führen, wenn die vorgesehene Durchführung, etwa aufgrund technischer oder sonstiger zwingender äußerer Umstände, nicht erfolgen kann. 6. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Kiel. Kiel, im Oktober 2016 Förde Sparkasse -7-

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