Verzeichnis der Leistungsentgelte. Gültig ab 1. Juli 2015

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1 Verzeichnis der Leistungsentgelte Gültig ab 1. Juli 2015

2 Verzeichnis der Leistungsentgelte Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis und Leistungsnummernverzeichnis 1. Bestimmungen für die Durchführung von besonderen Leistungen und Lieferungen (Sonderleistungen) durch die Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide 1.1. Begriff 1.2. Verpflichtungen der Fraport AG 1.3. Haftung 1.4. Feststellung der erbrachten Sonderleistungen und der Entgelte 1.5. Umsatzsteuer 2. Berechnungsverfahren 2.1. Berechnungseinheit 2.2. Fahrzeuge und Geräte, die keinen Fahrer bzw. kein Bedienungspersonal benötigen 2.3. Kilometerpauschale 2.4. Erfassung der Einsatzzeiten von Personal und Gerät 2.5. Erfassung der Einsatzzeiten von Flugzeugschlepper 2.6. Verwaltungsgemeinkosten 2.7. Abfertigung Schuldnerregelung 3. Bodenverkehrsdienste (BVD) Operations, Ladeund Transportservice 3.1. Personalstundensätze Zusätzliche Dienstleistungen 3.2. Fahrzeuge und Geräte Be und Entladegeräte Treppen Transport und Schleppleistungen Spezialtransporte Personentransporte Flugzeugschlepper Versorgungsgeräte Startluftversorgung FlugzeugKlimatisierung 3.3. Verkauf von Betriebsmitteln 3.4. Flugzeugkabinenreinigung Reinigung von Klapptischen Reinigung von Klapptischen Passagierflugzeuge Auswechseln von Kopfpolsterbezügen Auswechseln von Kopfpolsterbezügen Passagierflugzeuge Leeren von Küchenabfallcontainern Leeren von Küchenabfallcontainern Außenreinigung Cockpitscheiben Frachtraumreinigung 3.5. Gepäckidentifikation, BRS, Einsatz von Röntgengeräten Baggage Reconciliation variabler Anteil Einsatz von Röntgengeräten 3.6. Sonstige Leistungen Benutzung der automatischen Waschanlage Benutzung eines Waschraums zum manuellen Waschen von Fahrzeugen und Geräten Innenreinigung von PKW und Bussen Palettierung/Containerisierung von Fracht und Post Bergung von defektem Gerät 4. Fraport Executive Aviation 4.1. Fahrzeuge, Geräte und Personal 4.2. Transporte Executive Aviation 4.3. Sonstige Leistungen Gültig ab 1. Juli 2015 Seite 2

3 Verzeichnis der Leistungsentgelte Inhaltsverzeichnis 4.4. Business und/oder Executive Konferenzräume 5. Bodenverkehrsdienste Passagierservice und Operations 5.1. Personalstundensätze 5.2. Zusätzliche Dienstleistungen 6. Extraleistungen Zentrale BVD Infrastruktur 6.1. Bodenstromversorgung Passagier und MixedVersionFlugzeuge 6.2. Bodenstromversorgung Frachtflugzeuge 6.3. Zollgepäcksammellager 6.4. Gepäckmitarbeiter 6.5. Administrative Unterstützung 6.6. Leistungen Instandhaltung 6.7. BRS Sonderleistungen 6.8. Sortierkriterien 6.9. Fluggastbrücken Sonderleistungen 7. Immobilien und Facility Management (IFM) 7.1. Technisches Gebäudemanagement Service und Verwaltungsgebäude (IFMTS) und Terminals (IFM TT) Postdienste Airport Print Center / Lettershop Fahrdienste Tankdienste Fahrzeugvermietung (Kurzzeitvermietung CarPool) Ersatzteilversorgung 7.2. Gebäudereinigungsmanagement (IFMIS4) 7.3. Fahrzeugtechnik (IFMIF) Werkstattleistungen Karosserie und Lackierarbeiten Batteriedienst Reifendienst Vermietung Abfertigungs und Sondergeräte Ingenieurwesen Fahrzeuge Fahrzeugvermietung (Langfristvermietung Serienfahrzeuge) 8. Flug und Terminalmanagement, Unternehmenssicherheit 8.1. VIP Betreuung 8.2. Flugplanstelle 8.3. Elektrowagenmanagement 8.4. Fundbüro 8.5. Aufbewahrung von Gefahrgut im Fundbüro 8.6. Vermietung von Absperrelemente mit Rollbändern 8.7. Benutzung von Schaltern im Terminal 8.8. Vermietung von Schalterschränken 8.9. Vermietung von LogoMonitoren Einspielung/ Änderung von Logos auf Logomonitoren Flughafenfeuerwehr Personalstundensätze Planerstellung, Plotterleistungen und UVbeständige Drucke Planerstellung Plotterleistungen Fahrzeuge und Geräte Löschfahrzeuge Rettungsfahrzeuge Gerätetransportfahrzeuge Anhänger und Geräte Gültig ab 1. Juli 2015 Seite 3

4 Verzeichnis der Leistungsentgelte Inhaltsverzeichnis 9. Medizinische Dienste 10. Informations und Kommunikationsdienstleistungen (IUK) 11. ASM / FraSec Vermietung von Bergungsgerät für Luftfahrzeuge (LFZ) Einzelgeräte Vermietung von Kleinlöschgeräten Ausbildung an Handfeuerlöschgeräten Vermietung von Lehrsälen Sonstige Leistungen Tierschutz / Tierrettung Servicecenter Flughafenausweise Sonstige Leistungen Safety & Security 9.1. Personalstundensätze 9.2. Sanitätsfahrzeuge (Krankentransporte) Rettungsdiensttransport Krankentransport Stretchertransport 9.3. Sonstige Leistungen Benutzung eines Krankenzimmers Trainingskurs AED TKWählanschlüsse Analoge Anschlüsse Digitale Anschlüsse Schnurlose Anschlüsse Funktionale Erweiterungen Zubehör/ Dienste Kauf von Zubehör Miete von Zubehör VOIP Anschlüsse Fax Messaging Service Mobilfunknetze Call Center Lösungen HICOM Flexrouting AspectSystem LAN Netzzugang WirelessLAN Netzzugang Festverbindungen Internetzugang Internet über ADSL Internet über LAN oder SDSL Firewall Fraport IPTV Anschluss Flugdatenportal Funk Sondersysteme Kommunikationssysteme Brandmeldeanlage Personalleistungen Airport Security Hundepension Sonstiges FraSec Werttransporte Sonstiges Gültig ab 1. Juli 2015 Seite 4

5 Verzeichnis der Leistungsentgelte Inhaltsverzeichnis 12. Handels und Vermietungsmanagement ACC Airport Conference Center 13. KNE Kostenbezogenes Nutzungsentgelt Kostenbezogenes Nutzungsentgelt für Unternehmen ohne Gestattungsvertrag und Umsatzmeldung Kostenbezogenes Nutzungsentgelt für Unternehmen mit Gestattungsvertrag und Umsatzmeldung Gültig ab 1. Juli 2015 Seite 5

6 Verzeichnis der Leistungsentgelte Leistungsnummernverzeichnis Leistungsnummernverzeichnis LVNr. Kapitel LVNr. Kapitel LVNr. Kapitel LVNr. Kapitel , 10.6., , , , Gültig ab 1. Juli 2015 Seite 6

7 Verzeichnis der Leistungsentgelte Leistungsnummernverzeichnis LVNr. Kapitel LVNr. Kapitel LVNr. Kapitel LVNr. Kapitel Gültig ab 1. Juli 2015 Seite 7

8 Verzeichnis der Leistungsentgelte Leistungsnummernverzeichnis LVNr. Kapitel LVNr. Kapitel LVNr. Kapitel LVNr. Kapitel Gültig ab 1. Juli 2015 Seite 8

9 Verzeichnis der Leistungsentgelte Leistungsnummernverzeichnis Gültig ab 1. Juli 2015 Seite 9

10 1. Bestimmungen für die Durchführung von besonderen Leistungen und Lieferungen (Sonderleistungen) durch die Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide

11 Verzeichnis der Leistungsentgelte Abschnitt Bestimmungen für die Durchführung von besonderen Leistungen und Lieferungen (Sonderleistungen) durch die Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide 1.1. Begriff Sonderleistungen, im Sinne dieses Verzeichnisses, sind alle Leistungen und Lieferungen der Fraport AG, die von ihr zusätzlich zu einem bestehenden Abfertigungsvertrag erbracht werden Verpflichtungen der Fraport AG Die Bestellung von Sonderleistungen begründet keinen Anspruch gegen die Fraport AG auf Durchführung der angeforderten Sonderleistungen. Auch nach eventueller Annahme eines Auftrages behält sich die Fraport AG die Disposition über ihre Bediensteten, ihr Gerät, ihre Werkzeuge und Einrichtungen während der Ausführung von Sonderleistungen vor Haftung Die Fraport AG haftet nicht für Schäden, die aus gleich welchem Grund an Personen oder Sachen bei oder in Verbindung mit der Ausführung der geforderten Dienste oder der Überlassung von Geräten, Werkzeugen oder Einrichtungen entstehen, auch wenn sie im Zusammenhang mit der Ausführung die Obhut übernimmt, es sei denn, diese Schäden werden von ihr oder ihren Bediensteten vorsätzlich herbeigeführt. Im Verhältnis zu NichtKaufleuten haftet die Fraport AG auch, wenn diese Schäden von ihr oder ihren Bediensteten grob fahrlässig herbeigeführt werden. Handelt es sich um Leistungen, die mit der Verkehrsabfertigung von Luftfahrzeugen (Bodenverkehrsdienste) in unmittelbarem Zusammenhang stehen, gelten die Haftungsbestimmungen der jeweiligen Bodenverkehrsdienstverträge. Der Auftraggeber stellt die Fraport AG von allen Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages von Dritten gegen die Fraport AG erhoben werden. Der Auftraggeber haftet der Fraport AG für alle Schäden an Personen oder Sachen, die durch das Verhalten seiner Leute oder durch den Zustand übergebener Gegenstände bei oder bei Gelegenheit der Ausführung von Sonderleistungen verursacht werden Feststellung der erbrachten Sonderleistungen und der Entgelte Der Umfang der erbrachten Sonderleistungen wird im Rechnungsanhang der Sonderleistungsrechnung spezifiziert. Einwendungen gegen den Umfang der Sonderleistungen sind spätestens innerhalb von 30 Werktagen nach Zugang der Rechnung geltend zu machen. Danach gilt der Umfang der von Fraport AG erbrachten Sonderleistungen als anerkannt. Es gelten die Bestimmungen des Verzeichnisses der Leistungsentgelte der Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide Umsatzsteuer Die aufgeführten Entgelte sind Nettoentgelte (ohne Umsatzsteuer). Ausnahmen sind gekennzeichnet. Bei Änderung von Kostenfaktoren behalten wir uns eine Anpassung der Entgelte vor. Gültig ab 1. Juli 2015 Seite 11

12 2. Berechnungsverfahren Das Kapitel enthält folgende Punkte: 2.1 Berechnungseinheit 2.2 Fahrzeuge und Geräte 2.3 Kilometerpauschale 2.4 Erfassung der Einsatzzeiten von Personal und Gerät 2.5 Erfassung der Einsatzzeiten von Flugzeugschlepper 2.6 Verwaltungsgemeinkosten 2.7 Schuldner der Entgelte für Bodenabfertigungsleistungen

13 Verzeichnis der Leistungsentgelte Abschnitt Berechnungsverfahren 2.1. Berechnungseinheit Bei Leistungen, für die ein Stundensatz festgelegt ist, beträgt die kleinste Berechnungseinheit sofern nicht nicht anders angegeben eine halbe Stunde. Bei längerer Inanspruchnahme wird jeweils auf eine halbe Stunde aufgerundet Fahrzeuge und Geräte, die keinen Fahrer bzw. kein Bedienungspersonal benötigen Bei Inanspruchnahme bis zu 12 Stunden in ununterbrochener Folge werden die bestehenden Stundensätze zugrundegelegt. Bei Inanspruchnahme über 12 Stunden bis zu 24 Stunden kommt ein Tagessatz in Höhe des Entgeltes von 12 Stunden zur Anwendung. Jede weiteren angefangenen 24 Stunden werden mit einem Tagessatz berechnet. Für die Gestellung von Fahrzeugen und Geräten, für die ein Stundensatz festgelegt ist und deren Leistungsnummer mit einem *) gekennzeichnet ist, gilt: Beispiele: 9 Stunden = 9 Stundensätze 14 Stunden = 1 Tagessatz 48 Stunden = 2 Tagessätze 50 Stunden = 3 Tagessätze 2.3. Kilometerpauschale Bei Gestellung von Kraftfahrzeugen bei Einsatz außerhalb des Flughafenbereichs ist neben dem Entgelt je Stunde Nutzung eine Kilometerpauschale je gefahrenem Kilometer zu berechnen Erfassung der Einsatzzeiten von Personal und Gerät Einsatzzeiten sind: Der Beginn der Einsatzzeit wird jeweils auf den nächsten 5MinutenWert aufgerundet. Das Ende der Einsatzzeit wird jeweils auf den vorherigen 5MinutenWert abgerundet. Beispiel 1: Einsatzbeginn Uhr, korrigiert Uhr Einsatzende Uhr, korrigiert Uhr Einsatzzeit 32 Min., korrigiert 25 Min. Berechnungszeit 30 Min. Beispiel 2: Einsatzbeginn Uhr, korrigiert Uhr Einsatzende Uhr, korrigiert Uhr Einsatzzeit 36 Min., korrigiert 30 Min. Berechnungszeit 30 Min. Beispiel 3: Einsatzbeginn Uhr, korrigiert Uhr Einsatzende Uhr, korrigiert Uhr Einsatzzeit 45 Min., korrigiert 40 Min. Berechnungszeit 60 Min. Gültig ab 1. Juli 2015 Seite 13

14 Verzeichnis der Leistungsentgelte Abschnitt Erfassung der Einsatzzeiten von Flugzeugschlepper Im Gegensatz zu den Einsatzzeiten von Personal und Gerät unter 2.4 werden die Einsatzzeiten beim Pushout wie folgt erfasst: Die Berechnung der Einsatzzeit für den PushoutVorgang beginnt 2 Minuten vor einer zeitgerecht gesetzten TOBT bzw. mit einer vertraglich vereinbarten Vorlaufzeit vor der letzten zeitgerecht gesetzten TOBT oder spätestens mit der Ankunft des Schleppers auf der Position. Die Einsatzzeit endet mit Abfahrt des Fluzeugschleppers nach dem PushoutVorgang Beispiel für die Erfassung der Einsatzzeiten beim Pushout: Zeitgerecht gesetzte TOBT Uhr Ankunft des Schleppers auf Position Uhr Einsatzbeginn Uhr Abfahrt des Schleppers Uhr Einsatzende Uhr Einsatzzeit 18 Minuten Berechnungszeit 20 Minuten 2.6. Verwaltungsgemeinkosten Alle von der Abfertigungsgesellschaft im Namen des Kunden getätigten Auslagen erstattet der Kunde zuzüglich eines Aufschlags von 12%, soweit nicht anders vereinbart Abfertigung Schuldnerregelung Schuldner der Entgelte für Bodenabfertigungsdienstleistungen ist die Luftverkehrsgesellschaft, unter deren Airline Code/Flugnummer der jeweilige Flug durchgeführt wird. Hiervon abweichende Regelungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung Gültig ab 1. Juli 2015 Seite 14

15 3. Bodenverkehrsdienste (BVD) Operations, Ladeund Transportservice Die Serviceleistungen der Abteilung Bodenverkehrdienste werden von allen Frankfurt anfliegenden Luftverkehrsgesellschaften in Anspruch genommen. Neben den sehr umfangreichen Grundleistungen, die bereits in den Pauschalvereinbarungen enthalten sind, bietet BVD eine Vielzahl von zusätzlichen Dienstleistungen an z. Beispiel: Rund ums Flugzeug Startluft und Bodenstrom Leercontainerlagerung Personalgestellung Gerätegestellung Crew und Crewgepäcktransport weitere Leistungen, gemäß diesem Verzeichnis oder auf Anfrage. Im Flugzeug Sonderreinigungen nach Ihren Wünschen Lagern, Zusammenstellen und Verteilen von Bordmaterial und Kabinenausstattung Reinigung von Cockpitscheiben von außen weitere Leistungen, gemäß diesem Verzeichnis oder auf Anfrage. Sicherheit Röntgen Baggage Reconciliation System (BRS) Bestellungen/Anfragen (24StundenService) Betriebsleiter vom Dienst Telefon: +49 (0) /30 Fax: +49 (0) Verträge Bodenverkehrsdienstverträge und Sondervereinbarungen Frau Hiltrud Winkel Telefon: +49 (0) Fax: +49 (0) Sita: FRANB7X.

16 Verzeichnis der Leistungsentgelte Abschnitt 3. LVNr. Leistung Einheit EUR 3. Bodenverkehrsdienste (BVD) Operations, Ladeund Transportservice 3.1. Personalstundensätze Betriebsassistent 1 Stunde 99, Fahrer im Bodenverkehrsdienst 1 Stunde 88, Flugzeugreinigungspersonal 1 Stunde 60, Ladearbeiter im Bodenverkehrsdienst 1 Stunde 81, Meister im Bodenverkehrsdienst 1 Stunde 96, Zusätzliche Dienstleistungen ULD Schieben bei defektem Rührwerk Vorgang bis 30 60,00 Min Walk out assistance Vorgang bis 15 87,00 Min Walk out assistance Commuter A/C Vorgang bis 15 87,00 Min Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel Vorgang 13, Reinigung von Transportmittel nach AVITransport 1 Stunde 111, Wasserbläser Vorgang 242, BremsenKühlung A 380 Vorgang 1.185, BremsenKühlung Widebody außer A 380 Vorgang 876, Fahrzeuge und Geräte Be und Entladegeräte KCH ContainerHubwagen, bis 1,5 t, mit Bedienung 1 Stunde 191, KCH ContainerHubwagen, bis 3,5 t, mit Bedienung 1 Stunde 252, KFB Förderbandwagen mit Bedienung 1 Stunde 127, KMS MotorStapler bis 4 t, mit Fahrer 1 Stunde 152, KMS MotorStapler bis 15 t, mit Fahrer 1 Stunde 349, KPH PalettenHubwagen bis 7 t, mit Bedienung 1 Stunde 335, KPH PalettenHubwagen bis 30 t, mit Bedienung 1 Stunde 659, KCT Container/PalettenTransporter, mit Fahrer 1 Stunde 242, Treppen KST Crew/ServiceTreppe für Großraumflugzeuge, ohne 1 Stunde 46,00 Schleppfahrzeug KST Servicetreppe ohne Schleppfahrzeug 1 Stunde 46, KPT Fluggasttreppe, verstellbare Schwellenhöhe von 2,40 bis 1 Stunde 46,00 3,45 m, ohne Schleppfahrzeug KPT Fluggasttreppe, verstellbare Schwellenhöhe von 1,60 bis 1 Stunde 46,00 2,10 m, ohne Schleppfahrzeug KMT Motorisierte Fluggasttreppe bis 5,40 m Schwellenhöhe, 1 Stunde 289,00 mit Fahrer KMT Motorisierte Fluggasttreppe bis 5,40 m Schwellenhöhe (überdacht), mit Fahrer 1 Stunde 508,00 Gültig ab 1. Juli 2015 Seite 16

17 Verzeichnis der Leistungsentgelte Abschnitt 3. LVNr. Leistung Einheit EUR Transport und Schleppleistungen KDW Dieselwagen, mit Fahrer 1 Stunde 116, KEZ ElektroZugmaschine schwer, mit Fahrer 1 Stunde 162, KFC FrachtcontainerAnhänger 1 Stunde 8, KFC Frachtcontainer Anhänger 24 Stunden 35, KFW FrachtwagenAnhänger 1 Stunde 4, KFW FrachtwagenAnhänger 24 Stunden 20, KZF 20 FußAnhänger 1 Stunde 39, KZF 20 FußAnhänger 24 Stunden 162, KGC GepäckcontainerAnhänger 1 Stunde 8, KGC GepäckcontainerAnhänger 24 Stunden 65, KGC GepäckcontainerAnhänger für Doppelcontainer 1 Stunde 15, KGC GepäckcontainerAnhänger für Doppelcontainer 24 Stunden 119, KGW GepäckwagenAnhänger 24 Stunden 37, KGW GepäckwagenAnhänger 1 Stunde 4, KHT Hubtransporter 20 Fuß, mit Fahrer 1 Stunde 314, KKB Kleinbus mit Fahrer 1 Stunde 137, KTL TiefladeAnhänger 1 Stunde 8, KTL TiefladeAnhänger 24 Stunden 35, KLT Transporter bis 1 t, mit Fahrer 1 Stunde 118, KLT Transporter bis 1 t, mit Fahrer 1 Stunde 118, KPA PalettenAnhänger 1 Stunde 18, KPA PalettenAnhänger 24 Stunden 65, KPB PalettenAnhänger (Blechaufbau) 1 Stunde 28, KSZ Motorzugmaschine, schwer, mit Fahrer 1 Stunde 151, KTC Tiertransporter für Container 1 Stunde 29, KTT ThermoPalettenanhänger, ohne Fahrer 1 Stunde 82, KZH Hybridzugmaschine mit Fahrer 1 Stunde 171, KZU UNIMOG mit Abschleppkran/Hubstapler einschließlich 1 Stunde 239,00 Bedienung Bestellung von Frachttransporten via Fax 1 Stück 4, Spezialtransporte Kurierfahrt mit Transporter (bis zu 30 Minuten) Vorgang 90, Kurierfahrt mit Hybridfahrzeug einschließlich Vorgang 106,00 Gepäckwagenanhänger (bis zu 30 Minuten) KLK LKW für Transport von wärme/kälteempfindlicher 1 Stunde 239,00 Ladung, mit Fahrer Sonderfahrten mit ThermoPalettenanhänger inclusive 1 Stunde 234,00 Zugmaschine, mit Fahrer, mit Anhänger Sonderfahrt mit 40FußTrailer (KZU + KZF2) mit Fahrer 1 Stunde 565, Personentransporte Direkttransfer von Passagieren Preis auf Anfrage LVGPersonalfahrten 1 Stunde 127, Crewtransporte 1 Stunde 127, Zusätzliche Crewtransporte 1 Stunde 127, Kilometerpauschale beim Einsatz von Passagierbussen 1 km 2,41 außerhalb des Flughafenbereichs KKO PassagierBus (max. 50 Pax) mit Fahrer 1 Stunde 158, KKO PassagierGliederbus (max. 95 Pax) mit Fahrer 1 Stunde 180,00 Passagierbegleitservice im Terminal Preis auf Anfrage PRMHubliftfahrzeug 1 Stunde 180,00 Gültig ab 1. Juli 2015 Seite 17

18 Verzeichnis der Leistungsentgelte Abschnitt 3. LVNr. Leistung Einheit EUR Flugzeugschlepper KFZ Flugzeugschlepper einschließlich Fahrer und 1 Stunde 365,00 Schleppstange KFZ Flugzeugschlepper / Push Out Überzeit Vorgang bis ,00 Min KSZ Flugzeugschlepper einschließlich Fahrer und 1 Stunde 166,00 Schleppstange KSZ Flugzeugschlepper / Push Out Überzeit Vorgang bis 20 56,00 Min KFZTLT Flugzeugschlepper (schleppstangenlos) 1 Stunde 530, KFZTLT Flugzeugschlepper / Push Out Überzeit Vorgang bis ,00 Min KSS Schleppstange 1 Stunde 19, Versorgungsgeräte *) Für größere Einheiten wird jeweils die Anzahl der tatsächlich belegten Stellflächen berechnet KMA BodenstromgerätAnhänger 28/112 V (ohne Bedienung 1 Stunde 110,00 und Schleppfahrzeug) außerhalb BVDLeistungen KJA BodenstromgerätAnhänger 400 Hz (ohne Bedienung 1 Stunde 158,00 und Schleppfahrzeug) außerhalb der BVDLeistungen KFA Fäkalienwagen mit Bedienung 1 Stunde 187, KHS Heckstütze (B 747) ohne Schleppfahrzeug 1 Stunde 20, KAA WasserablaßwagenAnhänger (ohne Schleppfahrzeug) 1 Stunde 17, KWW Wasserwagen mit Bedienung 1 Stunde 147, KPR Abrollbahn für Container mit einer Stellfläche (z.b.ld1,ld2,ld3 und LD46) Startluftversorgung Stellfläche und Tag 6,20 *) Startluftversorgung narrow body aircraft Vorgang bis 30 Min Startluftversorgung wide body aircraft Vorgang bis 30 Min Startluftversorgung narrow body aircraft maintenance Vorgang bis 30 Min Startluftversorgung wide body aircraft maintenance Vorgang bis 30 Min. 205,00 375,00 205,00 375, FlugzeugKlimatisierung FlugzeugKlimatisierung (Dauer 60 Minuten) Vorgang 379, FlugzeugKlimatisierung Überzeit (Dauer 30 Minuten) Vorgang 187, KJL Klimatisierung mit Airstarter (Dauer 30 Min.) Vorgang bis 30 Min. 245, Verkauf von Betriebsmitteln *) Eine Preisanpassung infolge von geänderten Einkaufspreisen bleibt vorbehalten Ballastsack mit Füllung 25 kg 1 Stück 5,40 *) Unterlegbohlen 27 mm 1 qm 10,70 *) Verzurrleine SisalPerlon 5 m 1 Bund 2,90 *) Verzurrleine SisalPerlon 10 m 1 Bund 5,40 *) Verzurröse, klein 1 Stück 2,80 *) Verzurröse, groß 1 Stück 4,50 *) Saugmatten AVIPRT 1 Stück 8,10 *) Gültig ab 1. Juli 2015 Seite 18

19 Verzeichnis der Leistungsentgelte Abschnitt 3. LVNr. Leistung Einheit EUR 3.4. Flugzeugkabinenreinigung Weitere Reinigungs/Commissary Leistungen auf Anfrage. *) nur in Verbindung mit der Flugzeugkabinenreinigung KLT Transporter bis 1t, mit Fahrer 1 Stunde 67,00 *) Staubsauger ohne Bedienung 1 Stunde 5,90 *) Stromaggregat 220 V o. Bedienung / Schlepp 1 Stunde 16,60 *) Reinigung von Klapptischen Reinigung von Klapptischen Passagierflugzeuge Kleinflugzeuge bis zu kg Höchstabfluggewicht Vorgang 2, A 300 Vorgang 47, A 310 Vorgang 40, A 318 Vorgang 18, A 319 Vorgang 26, A 320 Vorgang 27, A 321 Vorgang 30, A 330 Vorgang 60, A / 300 / 500 Vorgang 47, A Vorgang 55, A / 900 Vorgang 47, A Vorgang 55, A 380 Vorgang 127, A 748 Vorgang 6, ATR 42 Vorgang 6, ATR 72 Vorgang 10, B bis 700 Vorgang 27, B / 900 Vorgang 32, B / 200 / 300 / 400 Vorgang 76, B 747 SP / PC Vorgang 47, B Vorgang 76, B 757 Vorgang 41, B 767 Vorgang 45, B 777 Vorgang 49, BAe ATP Vorgang 13, BAe 146 / Avro RJ Vorgang 17, B Vorgang 45, B Vorgang 47, CRJ / CL Vorgang 10, DC 9 Vorgang 18, DHC 7 / 8 Vorgang 10, DO 328 Vorgang 6, EMB 120 / 135 / 145 Vorgang 6, EMB 170 Vorgang 15, EMB 190 Vorgang 27, FK 27 / 28 / 50 Vorgang 10, FK 70 / 100 Vorgang 14, IL 62 Vorgang 27, IL 86 / 96 Vorgang 50, MD 11 Vorgang 57, MD 80 / 83 / 87 / 88 / 90 Vorgang 30, SAAB 2000 Vorgang 8, YAK 42 Vorgang 17,70 Gültig ab 1. Juli 2015 Seite 19

20 Verzeichnis der Leistungsentgelte Abschnitt 3. LVNr. Leistung Einheit EUR Auswechseln von Kopfpolsterbezügen Auswechseln von Kopfpolsterbezügen Passagierflugzeuge Kleinflugzeuge bis zu kg Höchstabfluggewicht Vorgang 2, A 300 Vorgang 50, A 310 Vorgang 43, A 318 Vorgang 20, A 319 Vorgang 24, A 320 Vorgang 32, A 321 Vorgang 37, A 330 Vorgang 66, A / 300 / 500 Vorgang 55, A Vorgang 61, A / 900 Vorgang 55, A Vorgang 61, A 380 Vorgang 136, A 748 Vorgang 8, ATR 42 Vorgang 8, ATR 72 Vorgang 12, B bis 700 Vorgang 28, B / 900 Vorgang 38, B / 200 / 300 / 400 Vorgang 81, B 747 SP / PC Vorgang 53, B Vorgang 81, B 757 Vorgang 45, B 767 Vorgang 47, B 777 Vorgang 59, B Vorgang 47, B Vorgang 55, BAe ATP Vorgang 12, BAe 146 / Avro RJ Vorgang 20, CRJ / CL Vorgang 12, DC 9 Vorgang 20, DHC 7 / 8 Vorgang 12, DO 328 Vorgang 8, EMB 120 / 135 / 145 Vorgang 8, EMB 170 Vorgang 16, EMB 190 Vorgang 28, FK 27 / 28 / 50 Vorgang 12, FK 70 / 100 Vorgang 16, IL 62 Vorgang 30, IL 86 / 96 Vorgang 57, MD 11 Vorgang 62, MD 80 / 83 / 87 / 88 / 90 Vorgang 31, SAAB 2000 Vorgang 8, YAK 42 Vorgang 20,00 Gültig ab 1. Juli 2015 Seite 20

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