Tilman Bollacher Landrat LANDRATSAMT WALDSH U T. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

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2 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, der Kreistag hat im Juli 2010 den Teilhabeplan für Menschen mit Behinderung verabschiedet. Mit der Vorlage des Berichts und der Verabschiedung in den Kreisgremien ging die intensive Planungsphase zu Ende. Nahtlos schloss sich die Arbeit zur Verwirklichung der vereinbarten Ziele an. So wurden die Information und Fortbildung der Integrationskräfte in den allgemeinen Kindergärten intensiviert. Die Lebenshilfe als Anbieter der Frühförderung hat ein Konzept für den weiteren Aufbau dezentraler und mobiler Angebote erarbeitet. Auch im Bereich Arbeit wurden wichtige Schritte in Richtung mehr Integration eingeleitet. Im Jahr 2009 gingen die ersten beiden Integrationsbetriebe, deren Gründung vom Landkreis wesentlich mitinitiiert und unterstützt worden waren, in Betrieb. An den Sonderschulen für geistig behinderte Menschen wurden Berufswegekonferenzen eingeführt. Eine erste Netzwerkkonferenz fand im Februar 2010 statt. In seiner Sitzung am hat der Kreistag darüber hinaus die Fortführung des Projekts Wohntraining beschlossen. Ein wichtiges Element in der Arbeit ist die kontinuierliche Information und Transparenz der angebotenen Hilfen. Damit in der konkreten Lebenssituation die jeweils richtige Hilfe gewährt werden kann, wurde von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amts für Soziale Hilfen,, Abteilung Eingliederungshilfe, der jetzt vorliegende Wegweiser erarbeitet. Er gibt Hinweise auf Organisationen, Einrichtungen und Behörden, die in der jeweiligen Lebenssituation weiterhelfen. Des Weiteren enthält der Wegweiser Kontaktadressen von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, gegliedert nach unterschiedlichen Lebensbereichen, zum anderen Anschriften von Verbänden und Selbsthilfeorganisationen. Der jetzt vorliegende Wegweiser bietet sowohl für Fachleute als auch für Angehörige einen umfassenden Überblick über die Hilfen für Menschen mit Behinderung im Landkreis. Die Entwicklung in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ist ein dynamischer Prozess. Dementsprechend wird der Wegweiser ständig aktualisiert. Waldshut- Tiengen, im April 2012 Tilman Bollacher Landrat 2

3 Inhaltsverzeichnis Zur Einführung Einrichtungen für das Vorschul- und Schulalter Interdisziplinäre Frühförderstellen Sonderpädagogische Beratungsstellen Kindergärten Schulkindergärten Schulen Beratungs- und Betreuungsstellen / Fachdienste Offene Hilfen, Familienentlastende Dienste Ausbildungs- und Umschulungseinrichtungen Berufsförderungswerke Berufsbildungswerke und andere außerbetriebliche Ausbildungsstätten Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen mit medizinisch-beruflicher Rehabilitation Werkstätten Wohneinrichtungen Wohn- und Pflegeheime Betreutes Wohnen Tagesstätten Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen Orthopädische Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen Neurologische und Psychiatrische Kliniken sowie Rehabilitationseinrichtungen

4 6. Verbände der freien Wohlfahrtspflege und Selbsthilfeorganisationen Liga der freien Wohlfahrtspflege und ihre Verbände Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte Verbände und Vereinigungen für Menschen mit geistiger Behinderung Verbände und Vereine für körper- und mehrfachbehinderte Menschen Verbände für gehörlose und schwerhörige Menschen, Gehörlosenzentren und sonstige Einrichtungen Verbände für blinde und sehbehinderte Menschen u. sonstige Einrichtungen Behindertensportverbände Selbsthilfegruppen Behörden Behindertenbeauftragter der Landesregierung Baden-Württemberg Landesärzte für Behinderte Landratsamt Waldshut, Abteilung Versorgung und Gesundheitsamt Kommunalverband für Jugend und Soziales Schulbehörden Weitere Informationsquellen

5 Zur Einführung Dem Landkreis wurde im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform zum die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (Eingliederungshilfe) übertragen. Organisatorisch bildet diese Hilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) eine eigenständige Abteilung des Amts "Soziale Hilfen, ". Bearbeitet und betreut werden in der Abteilung "Eingliederungshilfe für behinderte Menschen" derzeit (Stand ) die Lebenssituationen von behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürgern. 159 von ihnen erhalten Blindenhilfe, 1114 unterschiedliche Hilfen der Eingliederungshilfe, entsprechend den vorliegenden Behinderungen. Der Wegweiser gibt Ihnen Hinweise auf Organisationen, Einrichtungen und Behörden, die Ihnen in bestimmten Situationen weiterhelfen können. Sie finden hier Kontaktadressen von Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung, Körperbehinderung oder Sinnesschädigung im Landkreis Waldshut. Der Wegweiser enthält zum einen Adressen von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, gegliedert nach unterschiedlichen Lebensbereichen bzw. Einrichtungstypen, zum anderen Adressen von Verbänden, Selbsthilfeorganisationen und Behörden mit Angeboten für Menschen mit Behinderung. Daneben gibt es eine Vielzahl anderer allgemeiner Dienste und Einrichtungen, die selbstverständlich auch für Menschen ohne Behinderung zur Verfügung stehen, wie z.b. Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen oder allgemeine ambulante Dienste. Diese konnten jedoch in dem vorliegenden Verzeichnis nicht alle aufgeführt werden. Mit der Aufnahme einer Einrichtung, eines Trägers oder eines Verbandes in den Wegweiser ist keine Wertung hinsichtlich der fachlichen Qualifikation der Einrichtung und ihrer Zuordnung und auch keine planerische Aussage zum Bedarf verbunden. Die Informationen wurden lediglich zusammengetragen. Die Einrichtungen sind nach ihrer Zugehörigkeit zu Stadt- bzw. Landkreis aufgeführt. In dem vorliegenden Wegweiser werden Einrichtungen und Angebote aufgelistet, die auch von Behinderung bedrohten psychisch kranken oder seelisch behinderten Menschen offen stehen. Diesbezüglich wird auch auf den Wegweiser Psychiatrie verwiesen. Dieser Wegweiser erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sollte trotz aller Sorgfalt etwas falsch angegeben, unvollständig sein oder sich geändert haben, bitten wir um einen kurzen Hinweis an das Landratsamt Waldshut Abteilung Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Kaiserstr. 110 Tel.: / Fax: / Reinhold.Heil@Landkreis-Waldshut.de Waldshut-Tiengen, April

6 1. Einrichtungen für das Vorschul- und Schulalter 1.1 Interdisziplinäre Frühförderstellen Frühförderung hat zum Ziel, Auffälligkeiten oder Beeinträchtigungen möglichst früh zu erkennen, das Auftreten von Behinderungen zu verhüten, Behinderungen und ihre Folgen zu mildern oder zu beheben. Kindern sollen dadurch bestmögliche Chancen für die Entfaltung ihrer Persönlichkeit, für die Entwicklung zu selbstbestimmtem Leben und zu gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe geboten werden. Frühförderung als ganzheitliches und interdisziplinäres System von Hilfen umfasst folgende Angebote: Diagnostik, Therapie, Pädagogische Förderung, Beratung, Anleitung und Unterstützung der Eltern. Die tragenden Pfeiler der Frühförderung in Baden-Württemberg sind niedergelassene Ärzte und Therapeuten, ein dichtes Netz von Kinderkliniken und Sozialpädiatrischen Zentren, die überregionale Arbeitsstelle Frühförderung, die Interministerielle Kommission Frühförderung, ein flächendeckendes Netz von insgesamt 333 Sonderpädagogischen Beratungsstellen sowie ein noch im Ausbau befindliches Netz von derzeit 34 interdisziplinär besetzten Frühförderstellen freier oder kommunaler Träger. Name / Träger Adresse Kontakt Sozialpädiatrisches Zentrum Lörrach St. Elisabethen Krankenhaus ggmbh Feldbergstraße Lörrach Tel.: / Fax: / Überregionale Arbeitsstelle Frühförderung Baden-Württemberg Medizinischer Bereich Nordbahnhofstr Stuttgart Tel / Fax 0711 / Überregionale Arbeitsstelle Frühförderung Baden-Württemberg Pädagogischer Bereich Landkreis Waldshut Beratung und Begleitung für Eltern von Kindern mit Behinderung Diakonisches Werk des Evang. Kirchenbezirks Hochrhein Breitscheidstr Stuttgart Waldtorstr. 1a Tel / Fax 0711 / Tel / Fax / g.dierks@dw-hochrhein.de Beratungs- und Förderzentrum für entwicklungsverzögerte Kinder und deren Eltern Lebenshilfe Hochrhein e. V. Zeppelinstraße 2 Tel /

7 1.2 Sonderpädagogische Beratungsstellen Hinweise auf Sonderpädagogische Beratungsstellen sind bei den Sonderschulen in Kapitel 1.4 aufgelistet. 1.3 Kindergärten Das Kindergartengesetz stärkt die gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung. Kann der individuelle Förderbedarf eines Kindes im wohnortnahen Kindergarten nicht erfüllt werden, steht den Eltern das Beratungsangebot des Landratsamtes oder der sonderpädagogischen Beratungsstellen zur Verfügung. Der Landkreis übernimmt bei Bedarf für behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Kinder im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch (12.Buch) die zusätzlich im Regelkindergarten anfallenden Betreuungskosten durch eine Integrationskraft. Für die Förderung des Kindes bietet gegebenenfalls der Besuch eines Schulkindergartens bessere Möglichkeiten. Die Schulkindergärten berücksichtigen den besonderen Förderbedarf des Kindes entsprechend seiner Behinderung. Der Besuch des Schulkindergartens wird vom staatlichen Schulamt bestimmt und ist nur mit Einverständnis der Eltern möglich. 1.4 Schulkindergärten Name Adresse Kontakt Hinweise (H = Heim) Christian-Heinrich-Zeller Schulkindergarten für Geistig- und Körperbehinderte Schulkindergarten für Körper- und Geistigbehinderte der Lebenshilfe e. V. Schulkindergarten für Geistigbehinderte (an der Carl-Heinrich-Rösch-Schule) Schulkindergarten für Körperbehinderte (an der Wutachschule) Schillerstraße Bad Säckingen Schulstraße Laufenburg Schulzentrum Sudetenstraße Tel / 8858 Fax / 8858 Tel / Tel / (Sekretariat der Schule) h.werner@chrschule.com Tel / Fax /

8 1.5 Schulen Wir müssen langfristig denken: In der Hilfe für Menschen mit Behinderung ist die Zielsetzung, Betroffene aktiv an ihrer Hilfegestaltung zu beteiligen und ihnen somit ein weitgehend normales, selbst bestimmtes Leben in eigener Verantwortung zu ermöglichen. Hier tritt der/die Fallmanager/in als zentrale/r Ansprechpartner/in und Berater/in an die Seite der Betroffenen und unterstützt sie/ihn im Rahmen einer individualisierten Gesamtplanung bei der Auswahl möglicher Hilfeangebote. Ob ein Kind seine Schulpflicht in einer Regelschule oder in einer speziellen Sonderschule zu erfüllen hat, müssen die örtlichen Schulämter gemeinsam mit Eltern, ÄrztInnen und PädagogInnen individuell entscheiden. Aufgrund der UN-Konvention bleibt die weitere Entwicklung bzw. Umorganisation der künftigen sonderpädagogischen Hilfen abzuwarten. Zur Zeit wird noch wie folgt verfahren: Ein gemeinsamer Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern ist grundsätzlich an vielen Grundschulen und auch an einigen weiterführenden Schulen möglich, jedoch vom Einzelfall abhängig. Die Frage sonderpädagogischer Hilfen in allgemeinen Schulen oder sonderpädagogischer Förderung in Sonderschulen stellt sich immer dann, wenn im Zusammenhang mit einer Behinderung erschwerte Lebensbedingungen sowie erhebliche Entwicklungs- und Lernprobleme auftreten. Kriterium für besondere Maßnahmen ist nicht die Behinderung selbst, sondern der mit ihr verbundene sonderpädagogische Förderbedarf. Die Entscheidung über den richtigen Lernort muss deshalb für jedes Kind nach einer ganzheitlichen Diagnostik und gemeinsamer Beratung mit den Eltern und allen an der Förderung des Kindes Beteiligten erfolgen. Diese wägen im Spannungsfeld von sozialer Integration und individueller Förderung ab, welches der persönlich beste Weg ist. Großen Wert wird bei der Klärung der Lernortfrage auf die Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten der allgemeinen Schulen gegebenenfalls mit Unterstützung mit integrativen Hilfen durch das Landratsamt gelegt. Sonderpädagogische Fachkräfte helfen im Rahmen der Kooperation an allgemeinen Schulen durch intensive Beratungs- und Gesprächsangebote, durch ambulanten Sprachheilunterricht, durch sonderpädagogische Unterstützung für Kinder mit Seh-, Hör- und Körperbehinderungen sowie durch sonderpädagogische Dienste für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Lern-, Entwicklungs- und Verhaltensproblemen, den Schulerfolg zu sichern. Medien- und Beratungszentren, regionale Ansprechpartner für spezifische sonderpädagogische Fragen und die Arbeitsstellen Kooperation bei den Staatlichen Schulämtern unterstützen diese Integrationsaufgaben. Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und einem besonders hohen und umfassenden sonderpädagogischen Förderbedarf steht ein ausgebautes differenziertes Sonderschulwesen mit optimalen sonderpädagogischen Angeboten zur Verfügung. Hier kann durch intensive sonderpädagogische Förderung auf die individuellen Förderbedürfnisse des einzelnen Kindes oder Jugendlichen in hohem Maße eingegangen werden. Deshalb können in den Sonderschulen alle Bildungsabschlüsse der allgemeinen Schulen erreicht werden. So weit die Behinderung es erforderlich macht, sind auch eigenständige spezifische Schulabschlüsse vorgesehen. Selbstverständlich ist ein Wechsel von einer Sonderschule in eine allgemeine Schule und umgekehrt möglich. Besonderen Wert wird in den Sonderschulen auf die enge Zusammenarbeit mit Partnern der Schulen, die Verantwortung für die beruflich-soziale Eingliederung haben und auf die Zusammenarbeit mit den Eltern gelegt, um die von dieser Seite notwendige Unterstützung in der 8

9 Förderung zu sichern, gleichzeitig aber auch Anhaltspunkte für die schulische Förderung zu gewinnen. Im Folgenden werden die Adressen der Schulen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen im Landkreis Waldshut aufgeführt. Schulen Name Adresse Kontakt Schulart Hinweise H = Heim SoB = Sonderpäd Berat.stelle Staatl. Schule für Körperbehinderte mit Heim Emmendingen-Wasser Esther-Weber-Schule In der Kohlgrube Emmendingen- Wasser Tel / Fax / mail@esther-weberschule.de Schule für Körperbehinderte H Landkreis Waldshut Private Schule für Erziehungshilfe St. Fridolin Hasenrütte Bad Säckingen Tel / Fax / Schule für Erziehungshilfe Abteilungen: - Grundschule - Hauptschule Rudolf-Graber-Schule Förderschule Werderstraße Bad Säckingen Tel / 6920 info@rgsfoerderschule.de Förderschule SoB Martin-Gerbert-Schule Förderschule Bonndorf Schwimmbadstraße Bonndorf Tel / Fax / Förderschule SoB Heil- und Erziehungsinstitut Sonnenhalde e. V. Schule für Geistigbehinderte Wührestraße Görwihl Tel / Fax / Schule für Geistigbehinderte mit Werkstufe H Laufenschule Schule für Geistigbehinderte Schulstraße Laufenburg Tel / 7721 Fax / 1446 Schule für Geistigbehinderte mit Berufsschulstufe SoB Schule am Haus Marienwald Förderschule und Schule für Erziehungshilfe Hennenmatt Rickenbach Tel / Fax / Schule für Erziehungshilfe Abteilungen: - Förderschule - Grundschule - Hauptschule 9

10 Name Adresse Kontakt Schulart Hinweise H = Heim SoB = Sonderpäd Berat.stelle Carl-Heinrich-Rösch-Schule Schule für Geistigbehinderte Tiengen Wutachstr Schulzentrum Tel / Fax / Schule für Geistigbehinderte mit Berufsschulstufe und Sonderschulkindergarten SoB Waldtor-Schule Förderschule Waldtorstraße 12 Tel / Fax / Förderschule SoB Langenstein-Schule Förderschule und Schule für Sprachbehinderte Tiengen Schulzentrum Tel / Fax / Schule für Sprachbehinderte Abteilungen: - Förderschule - Grundschule SoB Außenstelle: Sonderpädagogische Beratungsstelle Haus des Gastes St. Blasien Tel / SoB Wutachschule Schule für Körperbehinderte Sudetenstraße Tel / Fax / Schule für Körperbehinderte Abteilungen: - Förderschule - Grundschule - Schule für Geistigbehinderte - Sonderschulkindergarten SoB 10

11 Darüber hinaus stehen landesweit zur Verfügung: Name Adresse Kontakt Beratungszentrum für Computer- und Kommunikationshilfen für Körperbehinderte Staatliche Schule für Körperbehinderte mit Internat Medienberatungszentrum für elektronische Hilfsmittel für Sehbehinderte und Blinde an der Schule am Weinweg (Schule für Sehbehinderte) und der Staatlichen Schule für Blinde und Sehbehinderte Ilvesheim Beratungsstelle "Computer für Förderschulen und Schüler mit Lernschwierigkeiten" Landesinstitut für Erziehung und Unterricht Stuttgart Elisabeth-Kallenberg-Platz Markgröningen Weinweg Karlsruhe Rotebühlstraße Stuttgart Tel / Fax / bzentrum@sfk.lb.bw.schule.de Tel / Fax 0721 / info@schule-am-weinweg.de Tel / Fax 0711 / sonderschule@seminarstuttgart.de Medienberatungszentrum für Hörgeschädigte und Sprachbehinderte Staatliche Schule für Gehörlose, Schwerhörige und Sprachbehinderte Medien- und Beratungszentrum für Hörgeschädigte und Sprachbehinderte Bildungs- und Beratungszentrum für Hörgeschädigte Staatliche Schulen mit Internat Schützenhausstraße Neckargemünd Erwin-Kern-Straße Stegen Tel / Fax / post@hoersprachzentrum-hdn.de Tel / Fax / hoeren@stegen.de Beratungs- und Betreuungsstellen / Fachdienste Name Adresse Kontakt Hinweise Sozialpsychiatrischer Dienst Caritasverband Hochrhein e. V. Rathausplatz Bad Säckingen Tel / Sozialpsychiatrischer Dienst Caritasverband Hochrhein e. V. Poststraße 1 Tel / Beratung und Begleitung für Eltern von Kindern mit Behinderung Diakonisches Werk des Evang. Kirchenbezirks Hochrhein Waldtorstr. 1a Tel / Fax / g.dierks@dw-hochrhein.de Beratung 11

12 Name Adresse Kontakt Hinweise Betreuungs- und Fahrdienst DRK Fuller Str. 2 Tel / mobil@drk-kv-wt.de Hilfe für Schwerstbehinderte (Selbsthilfe, Fahrdienst) DRK Beratungsstelle für barrierefreies Wohnen DRK Fuller Str. 2 Tel / wohnberatung@drk-kv-wt.de Hausbesuche, Beratung über behindertengerechte Gestaltung der Wohnung Integrationsfachdienst (IFD) Waldshut Diakonisches Werk Lörrach Waldtorstr. 1a Tel / Fax / sekretariat@ifd-loerrachwaldshut.de Individuelle Unterstützung bei der Aufnahme, Ausübung und Sicherung von Beschäftigungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und der Einstellung von schwerbehinderten Menschen Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Waldshut e. V. Arbeiterwohlfahrt Spitalgasse Bad Säckingen Tel / Fax / pflegedienst@awo-waldshut.de Sprechstunde für Gehörlose Erzbistum Freiburg Poststr. 1 Tel / christian.dinter@seelsorgeamtfreiburg.de Beratung jeden 3. Mi im Monat Uhr Wohnungslosenhilfe im Landkreis Waldshut der AGJ Ziegelfeldstr. 16 Tel / Fax / eva-maria.hornung@agjfreiburg.de Fachberatung + Tagesstätte 12

13 1.7 Offene Hilfen, Familien entlastende Dienste Name Adresse Kontakt Hinweise FUD - Familienunterstützender Dienst Caritaswerkstätten Hochrhein ggmbh Schlüchttalstr. 1 Tel / Fax / c.baumgartner@caritaswfbm-wt.de stundenweise Betreuung, Begleitung zu Freizeitaktivitäten, sozialpädagogische, psychosoziale Beratung u. Beratung in sozialrechtlichen Fragen, Vermittlung weitergehender Hilfe FUD - Familienunterstützender Dienst Lebenshilfe Südschwarzwald e.v. Zeppelinstraße 2 Tel / Fax / e.stadler@lebenshilfessw.de stundenweise Betreuung, Begleitung zu Freizeitaktivitäten, Vermittlung weitergehender Hilfe Familienzentrum Hochrhein Diakonisches Werk Waldshut Hauptstr Lauchringen 07741/ / kontakt@faz-hochrhein.de Das Familienzentrum ist als ein offener Treffpunkt für jung und alt konzipiert. Familien können sich vernetzen, indem eine offene Tür mit vielfältigen Angeboten geschaffen wurde 2. Ausbildungs- und Umschulungseinrichtungen Einer qualifizierten Berufstätigkeit nachzugehen ist auch für behinderte Menschen eine wesentliche Voraussetzung, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Eingliederung in das Arbeitsleben ist daher eine zentrale Aufgabe der Leistungen zur gesellschaftlichen Rehabilitation. Der Gesetzgeber versucht im Schwerbehindertenrecht mit den Bestimmungen des 2. Teils des SGB IX einige der Nachteile behinderter Menschen im Arbeitsleben auszugleichen. Hier ist z. B. die Verpflichtung aller Arbeitgeber, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten oder die Ausstattung des Arbeitsplatzes mit erforderlichen technischen Arbeitshilfen zu nennen. Im Folgenden werden Ausbildungs- und Umschulungseinrichtungen aufgeführt, die sich speziell an die Zielgruppe der Menschen mit Behinderung richten. Daneben stehen für den Ausbildungsbereich alle allgemeinen Institutionen zur Verfügung, z.b. auch Hochschulen und Fachhochschulen. Das bundesweite Adressenverzeichnis "Studium und Behinderung. Verzeichnis der Beauftragten für Behindertenfragen an Hochschulen und Studentenwerken" (Herausgeber: DSW Deutsches Studentenwerk, Weberstraße 55, Bonn, Tel / oder -58, Fax 0228 / ) kann hier zum Beispiel nützliche Informationen liefern. 13

14 2.1 Berufsförderungswerke Berufsförderungswerke dienen der außerbetrieblichen Umschulung und Ausbildung von Erwachsenen, die ihren Beruf wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben können. Wesentlich für ein Berufsförderungswerk ist die ausbildungsbegleitende Förderung (Ärztlicher Dienst, Krankengymnastik, Psychologischer Dienst, Rehabilitationsberatung, u.a.). Hierdurch wird auch denjenigen Menschen mit Behinderung der Übergang zu einer anderen beruflichen Tätigkeit ermöglicht, die während der berufsfördernden Maßnahmen einer ständigen medizinischen, psychologischen oder pädagogischen Betreuung bedürfen, sodass eine betriebliche Umschulung nicht oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten möglich wäre. Die Unterbringung der Betroffenen erfolgt in aller Regel in angegliederten Internaten. Folgende Berufsförderungswerke stehen in Baden-Württemberg zur Verfügung: das Berufsförderungswerk Heidelberg mit Ausbildungsplätzen, das Berufsförderungswerk Schömberg mit 645 Plätzen, das Berufsförderungswerk Bad Wildbad mit 200 Plätzen und das Kurt-Lindemann-Haus Heidelberg-Schlierbach mit 85 Plätzen. Die wichtigsten Kostenträger sind die Bundesanstalt für Arbeit, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und die Unfallversicherungsträger. 2.2 Berufsbildungswerke und andere außerbetriebliche Ausbildungsstätten Berufsbildungswerke dienen der außerbetrieblichen Berufsausbildung von Jugendlichen mit Behinderung, die nur in einer auf ihre Behinderungsart speziell ausgerichteten Ausbildungsinstitution und nur bei kontinuierlicher, ausbildungsbegleitender Betreuung durch Ärzte, Psychologen, Sonderpädagogen und anderen Rehabilitationsfachkräften zu einem Ausbildungsabschluss befähigt werden können. Um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, sind die Berufsbildungswerke mit einer Vielzahl von Fachdiensten (Ärztlicher Dienst, Psychologischer Dienst, therapeutische Dienste, usw.) ausgestattet. Die Unterbringung der Jugendlichen erfolgt in der Regel im Internat des Berufsbildungswerks. Ziel ist grundsätzlich die Ausbildung in einem regulären Ausbildungsberuf. In den Fällen, in denen dies nicht möglich ist, wird eine Ausbildung nach besonderen Ausbildungsregelungen für Behinderte angestrebt. Die theoretische und die praktische Ausbildung sind in den Berufsbildungswerken miteinander verzahnt; die Berufsschule ist in das Berufsbildungswerk integriert. In Baden-Württemberg stehen den lern-, körper- oder sinnesbehinderten Jugendlichen in sieben Berufsbildungswerken rund Plätze einschließlich Förderlehrgänge zur Verfügung (Stand: November 2000). Hierzu gehören im Einzelnen: das Berufsbildungswerk Neckargemünd (Stiftung Rehabilitation Heidelberg) mit 470 Plätzen für körperbehinderte Jugendliche, das Berufsbildungswerk Mosbach (Johannes-Anstalten Mosbach) mit 340 Plätzen für lernund mehrfachbehinderte Jugendliche, das Berufsbildungswerk Waiblingen (Diakonie Stetten) mit 365 Plätzen für lernbehinderte Jugendliche, 14

15 das Berufsbildungswerk Winnenden (Paulinenpflege Winnenden) mit 260 Plätzen für hörgeschädigte Jugendliche, das Berufsbildungswerk Ravensburg (BBW Adolf Aich ggmbh) mit 300 Plätzen für lernbehinderte Jugendliche, das Berufsbildungswerk Offenburg (Christliches Jugenddorfwerk) mit 240 Plätzen für lernbehinderte Jugendliche und das Berufsbildungswerk Stuttgart (Nikolauspflege) mit 140 Plätzen für blinde und sehbehinderte Jugendliche. Die Kosten der Ausbildung trägt die Bundesanstalt für Arbeit in Form eines Tagessatzes. Eine Ausnahme gilt für die Betriebskosten der Sonderberufsschulen. Diese Kosten werden vom Land übernommen. Viele junge Menschen mit Behinderung, überwiegend Lernbehinderte, finden keinen betrieblichen Ausbildungsplatz, der ihnen die während der Ausbildung zusätzlich erforderlichen stabilisierenden Hilfen gewährleistet. Andererseits bedürfen diese Jugendliche aber auch nicht der Vielfalt und Intensität begleitender Dienste, wie sie in den Berufsbildungswerken angeboten werden. Daher gibt es über die genannten Berufsbildungswerke hinaus in Baden-Württemberg eine Vielzahl "anderer außerbetrieblicher Ausbildungsstätten". Im Folgenden werden die Adressen der Berufsbildungswerke und andere außerbetriebliche Ausbildungsstätten für Behinderte im Landkreis Waldshut aufgeführt: Berufsbildungswerke und andere außerbetriebliche Ausbildungsstätten Name / Adresse - Einrichtung - Träger Kontakt Aus bild. plätze Personenkreis Ausbildungsangebot Hinweise Jugendfördereinrichtung Christiani Mumpherfährstraße Bad Säckingen Tel / Lernbehinderte Menschen Reha-Ausbildung Ausbildungsbereiche Agrarwirtschaft Bautechnik Ernährung/Hauswirtschaft Farbtechnik Holztechnik Metalltechnik 15

16 2.3 Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen mit medizinischberuflicher Rehabilitation Die Leistungen dieser Einrichtungen sind durch das Ineinandergreifen von medizinischer Behandlung und Maßnahmen der beruflich-sozialen Rehabilitation "bereits am Krankenbett" gekennzeichnet. In den Einrichtungen mit medizinisch-beruflicher Rehabilitation werden angepasst an die jeweilige Krankheits- oder Behinderungsart folgende berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation erbracht: Berufsfindung und Arbeitserprobung Berufsvorbereitung Berufliche Anpassung Im Folgenden werden die Adressen der Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen mit medizinisch-beruflicher Rehabilitation für Behinderte im Landkreis Waldshut aufgeführt: Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen mit medizinisch-beruflicher Rehabilitation Name / Adresse - Einrichtung - Träger Kontakt Personenkreis Förderungsangebot / Berufsbereiche Hinweise Reha-Zentrum Christiani Verwaltungssitz Freudenbergstraße Albbruck- Schachen Tel / Fax / Menschen mit psychischseelischer Erkrankung und Behinderung Berufsfindung, Berufsvorbereitung, Berufsanpassung, Arbeitstraining, Förderungslehrgänge 1+2 psych. Dienst, ärztlicher Dienst, Bewegungstherapie, Sprachtherapie, Sozialdienst, Arbeits- und Beschäftigungstherapie, Rehabilitationseinrichtung 3. Werkstätten Werkstätten für behinderte Menschen (WfB) dienen der Eingliederung von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben. Sie bieten einen Arbeitsplatz oder Gelegenheit zur Ausübung einer geeigneten Tätigkeit sowie Förderung und Betreuung durch sozialpädagogisch geschulte Meister/innen und Mitarbeiter/innen. Derzeit werden in 6 Werkstätten im Landkreis Waldshut ca. 500 Plätze für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen angeboten. Diese ermöglichen den behinderten Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben. Die Werkstätten werden in der Regel von gemeinnützigen Vereinen oder Gesellschaften getragen, die Verbänden der freien Wohlfahrtspflege angehören. Funktional gliedern sich die Werkstätten in den Eingangs- und Berufsbildungs- sowie den Arbeitsbereich. Bei den Werkstätten bzw. "unter ihrem verlängerten Dach" bestehen in der Regel Förderungs- und Betreuungsgruppen für 16

17 diejenigen schwer behinderten Menschen, die die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in einer Werkstatt nicht erfüllen. Die Werkstätten führen sowohl die Teilfertigung für Industrieprodukte verschiedener Branchen als auch Montage- und Demontagearbeiten unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade aus. Einige Werkstätten bieten daneben Eigenprodukte von hoher Qualität an: Druckereierzeugnisse, Textilien, kunstgewerbliche Gegenstände und anderes. In dem von der Bundesagentur für Arbeit regelmäßig zu veröffentlichenden Verzeichnis der anerkannten Werkstätten werden die einzelnen Werkstätten mit ihrem nach Auftragsarbeit, Eigenfertigung und Dienstleistung gegliederten Leistungsangebot bekannt gegeben. Im Folgenden werden die Adressen der Werkstätten für Behinderte im Landkreis aufgeführt: Werkstätten Name / Träger Adresse Kontakt Hinweise Reha-Zentrum Christiani WfB Christiani e. V. Freudenbergstraße Albbruck-Schachen Tel / Fax / für psychisch erkrankte Menschen, WfB mit Eingangs-, Berufsbildungs- und Arbeitsbereich Werkstatt für Behinderte Caritaswerkstätten Hochrhein ggmbh Rotfluhstraße Bad Säckingen Tel / Fax / für geistig- und körperbehinderte Menschen WfB mit Eingangs-, Berufsbildungs- und Arbeitsbereich, Förder- und Betreuungsbereich Schlüchttalstraße 5 Tel / Fax / für geistig- und körperbehinderte Menschen WfB mit Eingangs-, Berufsbildungs- und Arbeitsbereich, Förder- und Betreuungsbereich Werkstatt für psychisch erkrankte Menschen Caritaswerkstätten Hochrhein ggmbh Standort: Bad Säckingen Basler Straße Bad Säckingen Tel / Fax / Werkgemeinschafte n für psychisch erkrankte Menschen, WfB mit Eingangs-, Berufsbildungs- und Arbeitsbereich 17

18 Name / Träger Adresse Kontakt Hinweise Standorte: Lauchringen und Tiengen Schlüchttalstraße 5 Tel / Fax / Werkgemeinschaften für psychisch erkrankte Menschen, WfB mit Eingangs-, Berufsbildungs- und Arbeitsbereich 4. Wohneinrichtungen Zu den Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung gehört ein breites Spektrum von Angeboten: Heime und Anstalten, Wohnheime, Pflegeeinrichtungen, Kurzzeitunterbringung, Außenwohngruppen, Gemeinschaftswohnanlagen, Betreute Wohnformen, usw Heime, Wohnheime, Pflegeeinrichtungen, Kurzzeitunterbringung Heime und Anstalten (sowie Dorf- und Lebensgemeinschaften auf anthroposophischer Grundlage) sind Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, bei denen die Betreuung durch Angehörige nicht (mehr) möglich oder nicht ausreichend ist. Die Konzeption dieser Heime sieht eine am Alter und der Art der Behinderung Differenzierung der Wohnsituation und der Therapieund Förderangebote vor, z. B. Kindergarten, Sonderschule, Sonderberufsfachschule und Ausbildungsplätze, Werkstatt für Behinderte auch mit Arbeitsplätzen im hauswirtschaftlichen Bereich, zweiter Lebensraum für Schwerstbehinderte, u. a.. Aufgenommen werden Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert sind, um deren Anspruch auf Eingliederungshilfe nach 53 SGB XII Rechnung zu tragen, d.h. dem behinderte Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihm die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder ihn so weit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen. Wohnheime für Menschen mit Behinderung sind Einrichtungen für erwachsene Menschen, die infolge ihrer Behinderung zu einer eigenständigen Lebensführung nicht in der Lage sind. Die Konzeption geht davon aus, dass die Bewohner/innen sich tagsüber in einem anderen Lebensbereich aufhalten, in der Regel in der Werkstatt für behinderte Menschen. Wohnheime sollen Plätze für solche schwerstbehinderten Menschen anbieten, die (noch) nicht werkstattfähig sind und tagsüber in einer Förderungs- und Betreuungsgruppe unter dem "verlängerten Dach" der Werkstatt gefördert werden. Im Zuge der Umsetzung der Pflegeversicherung wurden in mehreren Heimen Pflegeabteilungen geschaffen, die die gesetzlichen Voraussetzungen einer Pflegeeinrichtung im Sinne des 71 Abs. 2 SGB XI erfüllen und darüber hinaus den pflegebedürftigen Bewohner/innen auch Leistungen der Eingliederungshilfe gewähren. Der kurzzeitigen Unterbringung von ansonsten bei den Angehörigen lebenden Menschen mit Behinderung kommt als familienentlastende und unterstützende Maßnahme oder zur Überbrückung von Krisensituationen eine besondere Bedeutung zu. Kurzzeitunterbringung bzw. Verhinderungspflege soll deshalb im Interesse eines flächendeckenden Angebots nicht nur in den 18

19 Heimen und Anstalten, den Pflegeeinrichtungen (Kurzzeitpflege) oder speziellen Kurzzeitheimen, sondern auch in den Wohnheimen für behinderte Menschen durchgeführt werden. Im Folgenden werden die Adressen der Wohn- und Pflegeheime im Landkreis Waldshut aufgeführt: Wohn- und Pflegeheime Name / Adresse Kontakt Träger Personenkreis Haus Mutter Weißensteinweg St. Blasien Tel / 2475 Fax / 9425 Kim Baedecker Weißensteinweg St. Blasien Tel / 2475 Fax / 9425 Menschen mit psychischer Erkrankung Wohnheim St. Elisabeth Schlüchttalstraße 1 Tel / Fax / Caritaswerkstätten Hochrhein ggmbh Schlüchttalstraße 1 Tel / Fax / info@caritas-wfbm-wt.de Menschen - mit geistiger Behinderung (100 Plätze) Heil- und Erziehungsinstitut Sonnenhalde e. V. Tel: / Fax / Wührestraße Görwihl Seelenpflegebedürftige Kinder und Jugendliche Haus Sonnenbühl Forsthausstraße Todtmoos Tel / 571 Fax / 8368 Reuss Cornelia Forsthausstraße Todtmoos Tel / 571 Fax / 8368 Menschen mit psychischer Erkrankung Haus Krone Kirchbergstr Todtmoos Tel / Fax / Cura Senioritas Betreibergesellschaft mbh Hofmark Pleiskirchen Tel / 1250 Menschen mit psychischer Erkrankung Haus der Diakonie Brühlstraße Wehr-Öflingen Tel / Fax / Diakonieverein Wehr- Öflingen Brühlstraße Wehr-Öflingen Menschen mit geistiger Behinderung 19

20 Name / Adresse Kontakt Träger Personenkreis Reha-Zentrum Christiani Freudenbergstraße Albbruck-Schachen Tel / Fax / Reha Zentrum Christiani Verwaltungssitz Freudenbergstraße Albbruck- Schachen Menschen mit psychischer Erkrankung/Behinderung Wohngemeinschaft St. Martin Eschbacher Straße 32 Tel / Caritaswerkstätten Hochrhein ggmbh Schlüchttalstraße 1 Tel / Menschen mit psychischer Behinderung 4.2 Betreute Wohnformen und das private Wohnen mit unterstützenden Angeboten Zu den sog. "Betreuten Wohnformen" gehören insbesondere Wohnformen wie (Ambulant) Betreutes Wohnen von Einzelpersonen oder Paaren, Wohngemeinschaften (BWB) und Familienpflege (BWF). Charakteristisch ist, dass ein betreuender Träger, ein Dienst oder eine Einrichtung, wie z. B. ein Wohnheim, im Hintergrund steht und Betreuungsleistungen erbringt. Die im Betreuten Wohnen anfallenden Personal- und Sachkosten werden über eine Betreuungspauschale abgegolten. Zielgruppen für dieses Betreute Wohnen sind - neben anderen Gruppen wie AIDS-Kranken, Suchtkranken und psychisch Kranken bzw. seelisch behinderten Menschen - volljährige geistig und körperlich behinderte Menschen. Im Landkreis Waldshut nahmen im April 2011 insgesamt 224 Personen Plätze im Betreuten Wohnen in Anspruch. Träger des betreuten Wohnens im Landkreis Waldshut sind Caritasverband Hochrhein e.v., Caritaswerkstätten Hochrhein ggmbh, Arbeiterwohlfahrt und Christiani e.v.. Wohnen Menschen mit Behinderung in privaten Wohnungen, können sie auf eine Reihe offener Hilfen und ambulanter Dienste zurückgreifen, wie z. B. die (behindertenspezifischen) Familienunterstützenden Dienste, die (allgemeinen) Sozialstationen, Fahrdienste, Hausnotruf, Wohnberatung, etc.. Im Hinblick auf diesbezügliche Information, Anlaufstellen und Beratung wird auf die Kapitel 1.5 "Beratungs- und Betreuungsstellen / Fachdienste" und Kapitel 8 "Weitere Informationsquellen" verwiesen. 20

21 Betreutes Wohnen Name / Anschrift Träger Personenkreis Hinweise Wohngemeinschaften der AWO Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Waldshut Moltkestraße 3 Tel / post@awo-waldshut.de seelisch behinderte Menschen Betreutes Wohnen für erwachsene behinderte Menschen (BWB) Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Waldshut Moltkestraße 3 Tel / Caritasverband Hochrhein Poststraße 1 Tel / seelisch behinderte Menschen seelisch behinderte Menschen Reha-Zentrum Christiani Freudenbergstraße Albbruck-Schachen Tel / Fax / seelisch behinderte Menschen Betreutes Wohnen für erwachsene behinderte Menschen (BWB) Caritaswerkstätten Hochrhein Schlüchttalstraße 1 Tel / geistig und körperbehinderte Menschen Begleitetes Wohnen für Erwachsene in Familien (BWF) Caritaswerkstätten Hochrhein ggmbh Schlüchttalstraße 1 Tel / geistig- und körperbehinderte Menschen 21

22 Name / Anschrift Träger Personenkreis Hinweise Begleitetes Wohnen für erwachsene in Familien (BWF), Caritasverband Hochrhein Poststraße 1 Tel / seelisch behinderte Menschen 4.3 Tagesstätten Name / Anschrift Träger Personenkreis Hinweise St. Kolumban Tagesstätte für psychisch erkrankte Menschen Scheffelstraße 1 Tel / Caritaswerkstätten Hochrhein ggmbh Schlüchttalstraße 1 Mo, Di : Do : Fr, Sa : Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen Soweit Krankenhäuser berechtigt sind, Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen und der Ersatzkassen zu behandeln, sind ihre Aufgaben in 107 Absatz 1 Sozialgesetzbuch V beschrieben. Krankenhäuser im Sinne dieses Gesetzbuchs sind Einrichtungen, die 1. der Krankenhausbehandlung oder Geburtshilfe dienen, 2. fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende, ihrem Versorgungsauftrag entsprechende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und nach wissenschaftlich anerkannten Methoden arbeiten, 3. mit Hilfe von jederzeit verfügbarem ärztlichem Pflege-, Funktions- und medizinisch-technischem Personal darauf eingerichtet sind, vorwiegend durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten der Patienten zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten, Krankheitsbeschwerden zu lindern oder Geburtshilfe zu leisten, und in denen 4. die Patienten untergebracht und verpflegt werden können. Im Jahr 2012 sind im Landkreis Waldshut 10 Krankenhäuser mit den für Menschen mit Behinderung wichtigen Abteilungen Orthopädie und Neurologie sowie Rehabilitationseinrichtungen mit 868 Betten vorhanden. Kostenträger für die Krankenhausbehandlung sind die Krankenkassen und bei Arbeitsunfällen die Berufsgenossenschaften. Vor der Aufnahme in ein Krankenhaus muss - außer in Notfällen - ein Arzt eine Verordnung ausstellen. 22

23 Soweit Rehabilitationseinrichtungen berechtigt sind, Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen und der Ersatzkassen zu behandeln, sind ihre Aufgaben in 107 Absatz 2 Sozialgesetzbuch V beschrieben. Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen im Sinne dieses Gesetzbuchs sind Einrichtungen, die 1. der stationären Behandlung der Patienten dienen, um 1.1. eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken (Vorsorge) oder 1.2. eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern oder im Anschluss an Krankenhausbehandlung den dabei erzielten Behandlungserfolg zu sichern oder zu festigen, auch mit dem Ziel, einer drohenden Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vorzubeugen, sie nach Eintritt zu beseitigen, zu bessern oder eine Verschlimmerung zu verhüten (Rehabilitation), wobei Leistungen der aktivierenden Pflege nicht von den Krankenkassen übernommen werden dürfen, 2. fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Verantwortung und unter Mitwirkung von besonders geschultem Personal darauf eingerichtet sind, den Gesundheitszustand der Patienten nach einem ärztlichen Behandlungsplan vorwiegend durch Anwendung von Heilmitteln einschließlich Krankengymnastik, Bewegungstherapie, Sprachtherapie oder Arbeits- und Beschäftigungstherapie, ferner durch andere geeignete Hilfen, auch durch geistige und seelische Einwirkungen, zu verbessern und den Patienten bei der Entwicklung eigener Abwehr- und Heilungskräfte zu helfen, und in denen 3. die Patienten untergebracht und verpflegt werden können. Zur Zeit sind im Landkreis Waldshut 6 Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen mit insgesamt 612 Betten vorhanden. Kostenträger für die Rehabilitation sind je nach Lage des Einzelfalls die Krankenkassen, die Rentenversicherungsträger oder die Träger der Unfallversicherung. Die Prüfung der Zuständigkeit nehmen die Kostenträger selbst vor. Vor der Aufnahme in eine Rehabilitationseinrichtung muss ein Arzt eine entsprechende Verordnung ausstellen. Außerdem muss der Versicherte die Verordnung dem jeweiligen Kostenträger zur Prüfung und Genehmigung vorlegen. Soll dagegen nach einer Krankenhausbehandlung ein Anschlussheilverfahren oder ein Anschlussrehabilitationsverfahren durchgeführt werden, übernimmt im Regelfall das behandelnde Krankenhaus die Abstimmung mit dem Kostenträger. Eine Auswahl der Rehabilitationseinrichtungen, die Patienten mit neurologischen oder orthopädischen Erkrankungen aufnehmen, ist nachstehend aufgeführt. 23

24 5.1 Orthopädische Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen Name / Adresse Leitung Kontakt Hinweise Klinik St. Marienhaus Mineraltherme Waldshuter Straße Bad Säckingen Tel / Fax / Klinik für geriatrische und orthopädische Rehabilitation 54 Betten Park-Klinik GmbH Weihermatten Bad Säckingen Tel / Fax / rehainfo@parkklinik.de Fachklinik für rheumatisch orthopädische Erkrankungen 200 Betten Gesundheitspark Höchenschwand Sebastian-Kneipp-Str Höchenschwand Tel / Fax / Rehabilitationseinrichtung 90 Betten Fachkliniken Sonnenhof Kirchstr Höchenschwand Tel / Fax / Orthopädische Erkrankungen, Rehabilitationseinrichtung 198 Betten 5.2 Neurologische und Psychiatrische Kliniken sowie Rehabilitationseinrichtungen Name / Adresse Leitung Kontakt Hinweise Psychiatrische Tagesklinik Bad Säckingen Nagaistraße Bad Säckingen Tel / Fax / Betten Hochschwarzwaldklinik Albtalstraße St. Blasien Fr. Dr. Spindler Tel / Fax / Psychotherapeutische Medizin, Rehabilitationseinrichtung 54 Betten 24

25 Name / Adresse Leitung Kontakt Hinweise Hans-Carossa-Klinik GmbH Hauptstraße Stühlingen Dr. Habbaba Tel / Fax / Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapeutische Medizin, 36 Betten Kohlwaldklinik Johann-Rothmeier-Straße St. Blasien Rothmeier GmbH Tel / 4830 Psychotherapeutische Medizin, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung, 111 Betten Weissensteinklinik Johann-Rothmeier-Straße St. Blasien Rothmeier GmbH Tel / 4820 Psychotherapeutische Medizin, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung, 105 Betten Zentrum für Psychiatrie Reichenau Außenstelle Waldshut Dr. Temme Tel / Institutsambulanz 40 vollstationäre Betten 6. Verbände der freien Wohlfahrtspflege und Selbsthilfeorganisationen Im folgenden Kapitel werden die Adressen der Verbände der freien Wohlfahrtspflege und Selbsthilfeorganisationen aufgelistet. Zur weiteren Information über Selbsthilfegruppen für Menschen mit Behinderung wird insbesondere auf die verschiedenen NAKOS-Verzeichnisse verwiesen. Nähere Informationen bei: Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS), Albrecht-Achilles-Straße 65, Berlin, Tel. 030 / , Fax 030 / , nakos@gmx.de, Internet: Zu den Selbsthilfegruppen und Vereinigungen für Menschen mit psychischer Erkrankung und seelischer Behinderung auf örtlicher Ebene wird auf den "Wegweiser Psychiatrie" verwiesen, der in den vorliegenden Wegweiser eingearbeitet wurde. Der Wegweiser Psychiatrie wird vom Sozialministerium Baden-Württemberg herausgegeben und kann von dort kostenlos bezogen werden. Generell wird an dieser Stelle auf die Möglichkeit zu weitergehender Information und Beratung durch die Verbände und Selbsthilfegruppen und angegliederten Beratungsstellen verwiesen. 25

26 6.1 Liga der freien Wohlfahrtspflege und ihre Verbände Name Adresse Kontakt Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Waldshut e. V. Moltkestr. 3 Tel / Fax / post@awo-waldshut.de Caritasverband Hochrhein e. V. Poststr. 1 Tel / Fax / info@caritas-hochrhein.de Der PARITÄTISCHE Kreisverband Waldshut Vors. H. Murzik Freudenbergstr Albruck-Schachen Tel / Fax / kv-wt@paritaet-bw.de DRK - Deutsches Rotes Kreuz Kommunalverband Waldshut e. V. Fuller Str. 2 Tel / Fax / info@drk-kv-wt.de Diakonisches Werk des Evang. Kirchenbezirks Hochrhein Waldtorstr. 1a Tel / diakonie@dw-hochrhein.de 6.2 Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte Name Adresse Kontakt Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE behinderter Menschen Baden-Württemberg e. V. / LAG SELBSTHILFE Baden-Württemberg e. V. (Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte Baden-Württemberg e. V.) Rotebühlstr Stuttgart Tel / Fax 0711 / info@lag-selbsthilfe-bw.de 26

27 6.3 Verbände und Vereinigungen für Menschen mit geistiger Behinderung Name Adresse Kontakt Lebenshilfe für Behinderte e. V. Kreisvereinigung Hochschwarzwald Stalterstraße Titisee-Neustadt Tel / 3163 oder / 4842 Fax / Verbände und Vereine für körper- und mehrfachbehinderte Menschen Name Adresse Kontakt Ring der Körperbehinderten e. V. Meckelhof Freiburg Tel / Außenstelle: Schlüchttalstr. 1 Tel / Verein zur Förderung körperbehinderter junger Menschen in Waldshut-Tiengen Im Bungert 3a Dogern Tel /

28 6.5 Verbände für gehörlose und schwerhörige Menschen, Gehörlosenzentren und sonstige Einrichtungen Name Adresse Kontakt Sozialdienste für Hörgeschädigte St. Franziskus Heiligenbronn Okenstr. 15, Freiburg Sprechstunde Caritas Waldshut Steggelenbuck 6 Tel / Tel / Verbände für blinde und sehbehinderte Menschen und sonstige Einrichtungen Name Adresse Kontakt Blinden- u. Sehbehindertenverein Südbaden e. V. Außenstelle: Sabine Männel, Wölflinstraße Freiburg Steggelenbuck Waldshut-Tiengen Tel / Fax 0761 / bsv-suedbaden@t-online.de Behindertensportverbände Name Adresse Kontakt Behindertensportgruppe Tiengen-Jestetten Albbrucker Str Albbruck Tel /

29 6.8 Selbsthilfegruppen Name Adresse Kontakt Selbsthilfegruppe für seelische Gesundheit EA Angehörigengruppe psychisch Kranker in Waldshut-Tiengen Schirmpilz Treffpunkt für psychisch Kranke und Gesunde Diakonisches Werk des Ev. Kirchenbezirks Hochrhein Club junger Erwachsener Diakonisches Werk des Ev. Kirchenbezirks Hochrhein Club Sonnenblume Caritasverband Hochrhein Club Weggefährte Caritasverband Hochrhein Gruppenraum der Versöhnungskirche Waldtorstraße 10 a Waldtorstraße 1 a Kolpinghaus Poststraße 1 Rathausplatz Bad Säckingen Kontakt: Frau Funk Tel / 3372 Tel / Tel / Bei der AOK Hochrhein-Bodensee ist ein Wegweiser über Hilfen und Selbsthilfe mit allen Kontaktdaten der vorhandenen Selbsthilfegruppen erhältlich bzw. kann von der Homepage heruntergeladen werden. 7. Behörden Im folgenden Kapitel werden die Adressen des Behindertenbeauftragten der Landesregierung Baden-Württemberg (vgl. Kap. 7.1), der Landesärzte für Behinderte (Kapitel 7.2) des Gesundheits- und Versorgungsamtes des Landratsamtes Waldshut (Kapitel 7.3), Kommunalverband für Jugend und Soziales (Kapitel 7.4) und Schulbehörden (Kapitel 7.5) aufgelistet. Der Bereich Landesarzt für Behinderte in der Abteilung 3 des Landesgesundheitsamtes berät Landesbehörden und Gesundheitsämter zum Thema Behinderung aus ärztlicher Sicht. Den gesetzlichen Rahmen dafür stellt der 59 des Sozialgesetzbuches 12. Teil (SGB XII) dar. Hiernach ist landesärztliche Aufgabe neben Gutachten in schwierigen Einzelfällen die interessenunabhängige Beratung der Landesbehörden zu Art und Häufigkeit von Behinderungen und zu Situation und Entwicklungen im Hilfesystem für Menschen mit Behinderungen. 29

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