Postpolitik der neuen Regierung. Handbuch für Vertrauensleute neu aufgelegt. Tarifverträge bei Stute Logistics

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2 INHALT AKTIVITÄTEN Der Mindestlohn ist ein Meilenstein Interview mit der ver.di-vize Andrea Kocsis 3 4 POSTDIENSTE Briefdienstleister Pin Mail AG Tarifvertrag erkämpft 5 TITELTHEMA Deine Stimme wähl Dir Deinen Betriebsrat 6 7 SPEDITIONEN UND LOGISTIK Berufskraftfahrer-Qualifikations- Gesetz verpflichtende Weiterbildung 8 WELTWEIT Respekt für Fahrpersonal Christina Tilling von der ETF im Interview 9 SERVICE Termine Auf nach Wien zum ver.di-freizeit-, Kultur- und Gewerkschaftstreffen 11 MENSCHEN I MEINUNGEN I MELDUNGEN Postpolitik der neuen Regierung Alle zwei Jahre erstellt die Bundesnetzagentur für die Regierung einen Tätigkeitsbericht über die Entwicklung des Postsektors. So sieht es das Postgesetz vor. Der jüngste Bericht wurde nun im Dezember vorgelegt und er trägt an der ein oder anderen Stelle durchaus noch die Handschrift des bis dato zuständigen Wirtschaftsministers Philipp Rösler von der FDP. Eine Befassung der neuen Bundesregierung mit dem Bericht steht noch aus. Und diese dürfte durchaus interessant werden. Denn verantwortlicher Minister ist jetzt Vizekanzler Sigmar Gabriel von der SPD. Schon im Zuge der Koalitionsverhandlungen hatte sich abgezeichnet, dass die neue Regierung eine Postpolitik verfolgen wird, die nicht mehr allein nur den Wettbewerb, sondern auch die Frage des Gemeinwohls in den Blick nimmt. sis Handbuch für Vertrauensleute neu aufgelegt Die Arbeit der Vertrauensleute nah an den Beschäftigten im Betrieb und in den Betriebsgruppen ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Gewerkschaftsarbeit. Diese Schlüsselstellung gilt es zu nutzen und auszubauen. Viele Vertrauensleute AKTIVE IM BETRIEB und Aktive stärken auch die betriebliche Interessenvertretung. Das Handbuch von ver.di soll sie bei dieser wichtigen Arbeit unterstützen. Es steht im Mitgliedernetz unter zum Download bereit oder kann über die ver.di- Landesbezirke und Bezirke bestellt werden. Markus Nöthen Tarifverträge bei Stute Logistics Das Bremer Transport- und Kontraktlogistikunternehmen Stute Logistics hat bundesweit über 2300 Beschäftigte. Für die Beschäftigten an den Standorten Bremen und Stade schloss ver.di jetzt einen Anerkennungstarifvertrag. Dadurch gelten für sie seit Beginn dieses Jahres die Tarifverträge für die Speditions- und Logistikbranche in Hamburg. Damit reduziert sich ihre Wochenarbeitszeit von 40 auf 38 Stunden, ihr Urlaubsanspruch im Jahr erhöht sich von 25 auf bis zu 30 Arbeitstage und das Urlaubsgeld von 312,50 auf bis zu 450 Euro. Spürbar ändert sich auch das Monatsgrundentgelt. So steigt das beispielsweise für einen Lagermitarbeiter mit einer Betriebszugehörigkeit von mehr als sechs Jahren von 1650 auf 1901,73 Euro. Zudem wurde ein Ergänzungs- und Überleitungstarifvertrag für die Beschäftigten an den Standorten Bremen, Stade und Hamburg vereinbart. Das sichert allen zum einen die vorher individuell gezahlten Zulagen, die mit künftigen Lohnerhöhungen dynamisiert werden, zum anderen wurden Arbeits- und Einkommensbedingungen, die über die Regelungen der Hamburger Tarifverträge für die Speditions- und Logistikbranche hinausgehen, beispielsweise Jahressonderzahlungen, tarifvertraglich festgeschrieben. Boris Kusserow Zurück im Flächentarifvertrag Für die Distributionsgesellschaften Weinheim, Tamm und Bruchsal, die den Paketumschlag für das Unternehmen trans-o-flex erledigen, gilt zukünftig der Flächentarifvertrag, den ver.di mit dem Arbeitgeberverband Spedition und Logistik Baden-Württemberg (VSL) abgeschlossen hat. Damit finden ab 1. Januar 2014 die im Manteltarifvertrag fixierten Regelungen zu Arbeitszeit, Urlaubsdauer, Urlaubsgeld und Zulagen Anwendung. Die Tariflöhne werden ab 1. Januar 2017 entsprechend dem dann gültigen Flächentarifvertrag gezahlt. Zum Januar dieses Jahres steigen die tariflichen Entgelte zunächst um 2,8 Prozent, ab dem 1. Januar 2015 werden sie um weitere 2,2 Prozent sowie zum 1. Januar 2016 erneut um 2,2 Prozent steigen. Diesen tarifpolitischen Erfolg haben sich die Kolleginnen und Kollegen in den Distributionsgesellschaften Weinheim, Tamm und Bruchsal durch ihren Warnstreik erkämpft. Erwin Wolf 2 be wegen 1 I 2014

3 AKTIVITÄTEN Der Mindestlohn ist ein Meilenstein Interview mit der stellvertretenden ver.di-vorsitzenden Andrea Kocsis Die neue Bundesregierung hat sich Ende Januar zu ihrer ersten Kabinettsklausur getroffen und die Konturen der Regierungsarbeit weiter konkretisiert. Mit den ordentlichen Betriebsratswahlen in diesem Frühjahr gibt es für die Beschäftigten einen wichtigen Wahltermin. Auch sind im Mai Europawahlen. Über den Start ins neue Jahr, über den von der neuen Regierung geplanten gesetzlichen Mindestlohn, die Betriebsratswahlen und Europa sprach bewegen mit der stellvertretenden ver.di-vorsitzenden und Bundefachbereichsleiterin Postdienste, Speditionen und Logistik Andrea Kocsis. bewegen: Wie war für Dich Dein erster Arbeitstag im neuen Jahr? Andrea Kocsis: Ich habe mich an meinem ersten Arbeitstag im Januar sehr gefreut. Denn es lagen die Zahlen zur Mitgliederentwicklung auf meinem Tisch und ich konnte sehen, dass es uns als ver.di im letzten Jahr erstmals gelungen ist, ein Plus in der Mitgliederentwicklung zu haben. Wir hatten zum Jahresende insgesamt Mitglieder. Das sind 3343 mehr als ein Jahr zuvor. Auch unser Fachbereich Postdienste, Speditionen und Logistik hat das vergangene Jahr fast mit einer schwarzen Null abgeschlossen. Bundesweit haben uns hierfür nur 264 Eintritte gefehlt. Aktuell hat unser Fachbereich Mitglieder. Das ist ein super Erfolg für uns alle und zeigt, dass wir gemeinsam auf dem richtigen Weg sind. bewegen: Der Koalitionsvertrag ist unter Dach und Fach. Die neue Bundesregierung ist seit kurz vor Weihnachten im Amt und nun beginnt das Regieren. CDU/CSU und SPD haben sich auf die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns verständigt. Wie bewertest Du das? Andrea Kocsis: Dass die große Koalition vereinbart hat, diesen Schritt jetzt zu gehen, das ist ein wirklicher Meilenstein. Wir, ver.di und der DGB, haben über viele Jahre hierfür gekämpft, geworben und Überzeugungsarbeit geleistet. Wir brauchen den einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland dringend. Mit der ideologisch verbohrten FDP war ein solcher Schritt während der letzten vier Jahre nicht möglich. Die Menschen erwarten, dass die Politik das Problem der prekären Beschäftigung aufgreift. Der gesetzliche Mindestlohn ist hier ein ganz zentraler Baustein. bewegen: Was bedeutet das für die Beschäftigten bei den Postdiensten, Speditionen, den Kurier-, Express- und Paketdiensten sowie der Logistik? Andrea Kocsis: Diese verbindliche Untergrenze von 8,50 Euro hilft, die bestehenden Flächen- und Haustarifverträge zu stabilisieren. Tarifverträge sind ein wichtiger Faktor, um den Wettbewerb zu regulieren. Wenn es aber viele schwarze Schafe unter den Unternehmen gibt, die ihre Beschäftigten nicht nach Tarif bezahlen, gerät das Ganze unter Druck. Mit dem gesetzlichen Mindestlohn wird in Zukunft jeder Arbeitgeber seinen Beschäftigten mindestens 8,50 Euro pro Stunde bezahlen müssen. Das wird den ausbeuterischen Praktiken, die es in unserer Branche vielfach auch aufgrund der Subunternehmerstrukturen bei den Briefdiensten, bei den Fahrerinnen und Fahrern und bei Kurier-, Express- und Paketdiensten gibt, einen Riegel vorschieben. Foto: Kay Herschelmann bewegen: Noch steht der Mindestlohn erst auf dem Papier. Wie denkst Du wird der Weg hin zur praktischen Umsetzung sein? Andrea Kocsis: Im Koalitionsvertrag steht, dass es den einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro am 1. Januar 2015 geben wird. Für bestehende Tarifverträge soll es Übergangsfristen bis 1. Januar 2017 geben. Die Federführung für die Umsetzung in ein Gesetz liegt bei der Bundesarbeitsministerin. CDU, CSU und SPD haben sich darauf verständigt, das erforderliche Gesetz im Dialog mit den Arbeitgebern und Arbeitnehmern, deren Branchen davon betroffen sind, zu erarbeiten. Einen konkreten Fahrplan für die Umsetzung soll es im Frühjahr geben. Ganz sicher ist, dass uns da noch die ein oder andere schwierige Diskussion ins Haus stehen wird. Beispielsweise bei der Frage der Ausnahmen. Hier müssen wir als Gewerkschaften hart bleiben. Sonst läuft die positive Wirkung des Mindestlohns ins Leere. bewegen: Alle vier Jahre wählen die Beschäftigten ihre betriebliche Interessenvertretung, den Betriebsrat. In diesem Frühjahr finden die regulären Wahlen statt. Warum sind Betriebsräte wichtig? Andrea Kocsis: Es ist wichtig, dass nicht jeder Beschäftigte einzeln mit dem Arbeitgeber um seine Rechte feilschen muss, sondern, dass es für Beschäftigte eine kollektive Interessenvertretung, be wegen 1 I

4 AKTIVITÄTEN also den Betriebsrat, gibt. Grundlage seiner Arbeit ist das Betriebsverfassungsgesetz. Darin ist festgeschrieben, wie die Wahl funktioniert und bei welchen Sachverhalten der Arbeitgeber den Betriebsrat zu beteiligen hat. Auch kann der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber Betriebsvereinbarungen aushandeln, in denen beispielsweise festgelegt wird, wie die Arbeitszeit im Betrieb ausgestaltet wird, wie Pausen geregelt werden. Solche verbindlichen Regeln sind gerade bei unregelmäßigen Arbeitszeiten und stark schwankenden Arbeitsmengen besonders wichtig. Auch beim Arbeits- und Gesundheitsschutz schaut der Betriebsrat dem Arbeitgeber auf die Finger. Kurzum: Mit einem Betriebsrat können die Beschäftigten bei der Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen mitwirken. Ohne Betriebsrat bestimmt allein der Arbeitgeber, wo es lang geht. bewegen: Was kann jeder Einzelne tun? Andrea Kocsis: Wir haben bei uns in der Branche im Postbereich, bei den Speditionen, den Kurier-, Express- und Paketdiensten sowie in der Logistik ganz unterschiedliche betriebliche Situationen. Viele Betriebe haben einen guten Betriebsrat, da geht es nun im Frühjahr um die Neuwahl. Es gibt aber ebenso Betriebe, in denen es bislang keine gewählten Interessenvertreter gibt. Da ist jetzt ein guter Zeitpunkt, das anzupacken und zu verändern. Jeder Einzelne kann dabei aktiv werden. Es geht darum, mit den Kolleginnen und Kollegen Wahlvorschläge abzustimmen. Der Wahlvorstand muss gebildet werden. Natürlich ist es wichtig, im Betrieb, bei den Kolleginnen und Kollegen für die Kandidatinnen und Kandidaten von ver.di zu werben, sie zu unterstützen und für eine hohe Wahlbeteiligung zu sorgen. Denn nichts stärkt einen Betriebsrat mehr, als wenn der Arbeitgeber weiß, dass die Beschäftigten hinter ihrem Betriebsrat stehen. bewegen: Noch einmal weg vom Betrieb und hinein in die Politik. Die Bundestagswahl ist vorbei. Aber die Europawahl in den 28 Mitgliedsstaaten der EU steht vor der Tür, bei der das Europäische Parlament direkt gewählt wird. In Deutschland wird das am 25. Mai sein. Gibt es da eine Wahlempfehlung der DGB-Gewerkschaften, von ver.di? Andrea Kocsis: Ja, die gibt es und sie lautet: Wählen gehen! Wir Gewerkschaften wollen ein starkes, ein demokratisches und soziales Europa. Dazu brauchen wir ein Europaparlament, das aus Abgeordneten besteht, die konstruktiv an einer guten Zukunft für Europa arbeiten. Nicht warten mitmachen! Um es gleich zu sagen: Wir wollen mehr Menschen für ver.di interessieren und am liebsten auch als Mitglied gewinnen. Um etwas durchzusetzen, darf man über Gewerkschaften nicht nur reden. Man muss mitmachen. Der Fachbereich Postdienste, Speditionen und Logistik will 2014 eine positive Mitgliederentwicklung erreichen. Das heißt mehr neue Mitglieder gewinnen als den Fachbereich aus den unterschiedlichsten Gründen verlassen. Das geht nur mit Hilfe aller Mitglieder, denn nur Menschen überzeugen Menschen. Tipps für ein Gespräch mit der Kollegin oder dem Kollegen erhaltet ihr vor Ort bei euren ver.di-vertrauensleuten und ver.di-betriebsräten. Gemeinsam sind wir stark! Mehr Informationen zum Thema Mitgliederwerbung findet Ihr im ver.di-mitgliedernetz: aktiv-sein/aktiv-in-verdi/++topic++mitgliederwerbung Gemeinsam hohe Fachlichkeit! Gemeinsam eine gute Zukunft! Gemeinsam sind wir stark!

5 POSTDIENSTE Streikende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor der Geschäftsstelle der Pin Mail AG in Berlin Alt-Moabit. Foto: Pierre Grabczynski Zusteller beim Briefdienstleister Pin Mail AG Sie haben ihren Tarifvertrag erkämpft ver.di hatte für die rund 1000 Beschäftigten der Pin Mail AG in Berlin einen Mantel- und Entgelttarifvertrag gefordert. Nun hat sich der tariflose Zustand geändert. Dafür haben die ver.di-mitglieder in höchstem Maße motiviert und entschlossen gekämpft. Der Briefdienstleister Pin Mail ging im Jahr 1999 in Berlin an den Start. Eigentümer des Unternehmens sind heute zu jeweils 50 Prozent die Verlagsgruppe Holtzbrink und TNT Post. Neben der Zustellung für viele privatwirtschaftliche Unternehmen stellt die Pin Mail für das Land Berlin die komplette Behördenpost zu. Die Beschäftigten erhielten seither keine Entgelterhöhungen. Der Einstiegslohn eines Zustellers in den ersten zwei Beschäftigungsjahren betrug 7,93 Euro pro Stunde. Hinzu kam eine jederzeit widerrufbare Anwesenheitsprämie. Neu eingestellte Zusteller der Deutschen Post AG hingegen verdienen in den ersten zwei Beschäftigungsjahren 11,48 Euro pro Stunde. Um über die Runden zu kommen, mussten Beschäftigte der Pin Mail häufig in einen weiteren Job arbeiten oder ergänzende staatliche Leistungen bei den Arbeitsagenturen beantragen. Im Juni übergab ver.di dem Arbeitgeber die Tarifforderungen. In den ersten Verhandlungen legte der Arbeitgeber kein verhandlungsfähiges Angebot vor. ver.di rief deshalb zu Arbeitsniederlegungen in den Depots auf. Seit September kämpften Zustellerinnen und Zusteller in drei Warnstreikwellen und zwölf Tagen Erzwingungsstreik für ihren Tarifvertrag. Der Arbeitgeber griff während der Tarifauseinandersetzung zu allen Mitteln, um einen Tarifabschluss zu verhindern: Aussperrung, Prämien für Streikbruch, Polizeieinsätze. Kurz vor Weihnachten gab der Vorstand der Pin Mail dem Druck der entschlossen Streikenden und der zunehmenden Empörung in der Öffentlichkeit über die Verweigerungshaltung der Pin Mail nach. Am 18. Dezember konnte ver.di ein Verhandlungsergebnis erzielen. Das Verhandlungsergebnis nahmen 96 Prozent der ver.di-mitglieder der Pin Mail in einer Urabstimmung Anfang Januar an. Damit steigen die Einkommen der Beschäftigten bis 2015 in zwei Stufen um insgesamt 9,3 Prozent. Der Einstiegslohn für einen Briefzusteller, bislang monatlich 1380 Euro, beträgt nun 1540 Euro; ab 1. Januar nächsten Jahres 1560 Euro. Der Stundenlohn für die Zusteller liegt bei mindestens 8,90 Euro und kann bis zu 10,69 Euro betragen. Alle bisherigen Prämien und Zulagen sind jetzt feste Bestandteile des Entgelts bei allen Tätigkeitsgruppen der Zustellung und der Produktion. Für das Jahr 2013 beinhaltet der Tarifabschluss eine Einmalzahlung von 550 Euro. Der Mantel- und der Entgelttarifvertrag laufen bis 31. Dezember Benita Unger be wegen 1 I

6 TITELTHEMA Deine Stimme Wähl Dir Deinen Betriebsrat Von März bis Mai hat jeder von uns erneut die Wahl: Kolleginnen und Kollegen, die sich für gute Arbeit im Betrieb engagieren, kandidieren für den Betriebsrat. Doch was bringt mir ein Betriebsrat? Oder überhaupt: Wie gründe ich einen Betriebsrat, dort, wo es keinen gibt? Darauf geben wir hier Antworten. Im Jahr 2012 leistete jeder von uns durchschnittlich rund 1317 Arbeitsstunden. Am Ende des Arbeitslebens blickt jeder von uns auf durchschnittlich rund 37 Arbeitsjahre. Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes machen die Dimension dieses Teils unserer Lebenszeit deutlich. Doch über die Qualität der Arbeit, wie wir die Arbeitszeit erleben, sagt das nichts: Ob ich im Betrieb Gestaltungsmöglichkeiten habe, ob meine Sachkompetenz gefragt ist, ob ich Anerkennung erhalte, ob Ziele und Vorgaben der Vorgesetzten realistisch sind, ob ich Beruf und Familie unter einem Hut bekomme wie sich meine Arbeit gestaltet, ist in hohem Maße abhängig von der Arbeit des Betriebsrats. Durch meine Stimme zur Betriebsratswahl für die Kolleginnen und für die Kollegen, die sich für meine Interessen einsetzen, denen ich vertraue, ist das auch von mir abhängig. Wo kann gewählt werden? Im Betrieb müssen mindestens fünf ständig wahlberechtigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tätig sein. Sie müssen bis zum Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wahlberechtigt sind unter anderem auch die Auszubildenden, die geringfügig Beschäftigten und die Leiharbeitnehmer, wenn diese am Tag der Stimmabgabe länger als drei Monate eingesetzt sind oder ein Einsatz für diese Dauer vorgesehen ist. Wann kann gewählt werden? Die Wahlen finden alle vier Jahre vom 1. März bis 31. Mai statt. Bei Betriebsräten, die ab März 2013 gegründet wurden, finden jetzt keine Betriebsratswahlen statt. Sie haben eine gesetzlich verlängerte Amtszeit. Bei der Deutschen Post AG wird vom 6. bis 8. Mai gewählt. Wenn es bisher keinen Betriebsrat gibt oder er zurücktritt oder sich die Anzahl der Beschäftigten bedeutend verändert, dann kann jederzeit gewählt werden. Wer organisiert die Wahl? Ein Wahlvorstand bereitet die Wahl vor und führt sie durch. Gibt es schon einen Betriebsrat, bestellt er den Wahlvorstand. In Betrieben, in denen es noch keinen Betriebsrat gibt oder er nicht tätig wird, wird der Wahlvorstand auf einer Betriebsversammlung von der Mehrheit Informationen Im Web Auf den Websites von ver.di sind zu den Betriebsratswahlen 2014 viele Hinweise zu finden, ebenfalls Werbematerialien für den Wahlkampf wie Faltblätter, ein Plakat und eine ver.di-beitrittserklärung. Ein animiertes Video Betriebsrat ja aber wie? bringt einen Schnellüberblick. Der Bildungsträger ver.di-bildung+beratung hat für die Betriebsratswahlen, aber auch für die Wahlen von Jugendund Auszubildendenvertretungen und den Schwerbehindertenvertretungen wichtige Fakten zusammengetragen und bietet Seminare an. Der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB hat unter Mitbestimmung ein umfangreiches Dossier zur Thematik zusammengestellt. Die Hans-Böckler-Stiftung, das Mitbestimmungs-, Forschungs- und Studienförderungswerk des DGB, hält unter anderem Ratgeber zur Arbeitsorganisation des Betriebsratsgremiums bereit und informiert über Rechtsprechung für Betriebsräte. In einem Archiv sind etwa Betriebs- und Dienstvereinbarungen dokumentiert. Regelmäßig veröffentlicht die Hans-Böckler-Stiftung neue Analysen, Trendbeschreibungen und Gestaltungshilfen zur Betriebsratsarbeit. Per Post Das Starterpaket und Informationsmaterial zu den Betriebsratswahlen sind über den Fachbereich in den Landesbezirken von ver.di zu beziehen. Kontakte vor Ort sind unter zu finden oder über die kostenfreie Hotline von ver.di zu erfragen unter: 08 00/ Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr, Samstag von 9 bis 16 Uhr 6 be wegen 1 I 2014

7 TITELTHEMA der anwesenden Beschäftigten gewählt. Zur Betriebsversammlung können entweder drei wahlberechtigte Arbeitnehmer oder auch ver.di einladen. Wann muss der Wahlvorstand bestellt werden? Der Wahlvorstand muss zehn Wochen vor Ablauf der Amtszeit des Betriebsrats bestellt werden; beim vereinfachten Wahlverfahren spätestens drei Wochen vorher. Männer mindestens gemäß dieses Anteils im Betriebsrat vertreten sein muss. Der Fachbereich hat hierzu jüngst seine Grundsätze formuliert. So ist die Frauenquote sowohl in den Betriebsratsgremien als auch für die Freistellung einzuhalten. Kann im Einzelfall die Frauenquote nicht sofort realisiert werden, hat das spätestens bei einer Nachbesetzung zu geschehen (siehe bewegen Ausgabe 5/2013). Wer trägt die Kosten für die Wahl? Die Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen, dazu gehören auch beispielsweise die Ausgaben für Aushänge, Stimmzettel, Briefwahlunterlagen, Wahlurnen, Wahlkabinen, Formulare sowie die Kosten für die Ausfallzeiten für den Wahlvorstand und die Wahlhelfer. Ebenso muss der Arbeitgeber die Kosten für die Schulung des Wahlvorstandes übernehmen und dessen Freistellung in dieser Zeit. red Vertretung in den Branchen Was ist ein vereinfachtes Wahlverfahren? Es gilt im Regelfall für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten. Es kann aber auch bei Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten angewandt werden, wenn es vorher der Wahlvorstand mit dem Arbeitgeber vereinbart hat. Im Kern enthält dieses Wahlverfahren verkürzte Fristen zur Beschleunigung der Wahl und sieht außerdem die Wahl des Betriebsrates in einer Wahlversammlung in geheimer Wahl vor. Wer unterstützt mich bei der Betriebsratswahl? Die Wahl eines Betriebsrats ist ein formales und daher nicht ganz einfaches Unterfangen. Von der Bestellung des Wahlvorstands bis zur Konstituierung des neu gewählten Betriebsrats muss alles stimmen. Betriebsverfassungsrechtliche Fragen, Form- und Fristvorschriften müssen beachtet werden. Niemand kann alles wissen und alles richtig machen. Vor allem, wenn erstmals ein Betriebsrat gewählt werden soll, ist vieles unbekannt. Eine kompetente Schulung verhindert, dass im Zweifel eine Wahl wegen formaler Fehler wiederholt werden muss. ver.di bietet dafür eine ganze Palette an Unterstützung an (siehe Seite 6). Aber vor allem unterstützen die zuständigen Gewerkschaftssekretärinnen und -sekretäre vor Ort den Prozess. Was ist mit der Kandidatur von Frauen und Männern? Das Betriebsverfassungsgesetz regelt, dass entsprechend der Beschäftigungsstruktur die Minderheit der Frauen oder Was ist, wenn mein Arbeitgeber die Wahl behindert? Die Betriebsratswahl steht unter besonderem rechtlichen Schutz. Für die Beschäftigten, die zur Betriebsversammlung einladen, um einen Wahlvorstand zu bilden oder die beim Arbeitsgericht die Bestellung eines Wahlvorstandes einreichen, gilt ein besonderer Kündigungsschutz, ebenso für die Mitglieder des Wahlvorstandes und die Kandidatinnen und Kandidaten. Der Arbeitgeber darf die Betriebsratswahl weder behindern, noch Beschäftigte bei der Ausübung ihres Wahlrechts beschränken. Das kann sogar mit Freiheitsentzug bestraft werden. Doch wenn Arbeitgeber sich davon nicht abschrecken lassen, muss schnell reagiert werden, indem der Wahlvorstand ein Beschlussverfahren einleitet oder eine einstweilige Verfügung vor dem zuständigen Arbeitsgericht beantragt. Der dringende Rat in solchen Fällen ist, ver.di vor Ort einzuschalten. Gefragt bei internen Prozessen be wegen 1 I

8 SPEDITIONEN UND LOGISTIK Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Die verpflichtende Weiterbildung Wer nach dem 10. September 2014 noch Fahrten mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts für Kraftverkehrsunternehmen mit Sitz in der EU durchführen will, für den reicht in der Regel die Fahrerlaubnis in den Klassen C1, C1E, C und CE nicht mehr aus. Im Jahr 2006 erließ die Bundesregierung das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) zur Grundqualifikation und der darauf aufbauenden Weiterbildung für Fahrerinnen und Fahrer im gewerblichen Güterkraft- und Personen-verkehr. Damit wurde die EU- Richtlinie 2003/59/EG umgesetzt. Seit dem 10. September 2009 muss neben der entsprechende Fahrerlaubnis auch der Nachweis einer Grundqualifikation sowie einer im fünfjährigen Rhythmus zu absolvierenden Weiterbildung vorliegen. In Deutschland wird als Nachweis der Befähigung des Kraftfahrers die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen. Die Lkw-Fahrerinnen und Fahrer von Speditions- und Transportunternehmen sowie im Werkverkehr, die vor dem 10. September 2009 bereits eine Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E Wer die Frist zur Weiterbildung versäumt, für den enden die Fahrten mit diesen Fahrzeugen erst einmal. besaßen, brauchten die Grundqualifizierung nicht gesondert nachzuweisen. Zum 10. September 2014 endet jedoch diese Übergangsfrist. In Ausnahmefällen kann die Weiterbildung auch bis spätestens 10. September 2016 abgeschlossen werden, wenn dies mit dem Ende der Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis übereinstimmt. Ohne den Nachweis der Grundqualifikation beziehungsweise der Weiterbildung wird es teuer, diese Fahrzeuge zu führen. Geldbußen bis zu 5000 Euro werden für den Fahrer fällig und bis zu Euro für den Unternehmer. Außerdem besteht bis zum Nachweis der Weiterbildung Beschäftigungsverbot als Lkw-Fahrer. Die Chance der Qualifikation Berufskraftfahrer ist keine Jedermannqualifikation, die nur mit einem Führerschein zu bewältigen ist, legte das EU- Parlament sinngemäß seine Beweggründen für die Richtlinie dar. Grundqualifikation und Weiterbildung dienen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Sicherheit des Fahrers, ferner soll damit ein Imagewandel bewirkt und das Interesse für diesen Beruf geweckt werden. Auch wollten die Parlamentarier die Wettbewerbsbedingungen durch gleiche Rechtsvorschriften für die Ausübung des Kraftfahrerberufes angleichen. In der Vorbereitung des Entwurfes der Richtlinie haben die Gewerkschaften in der EU über ihren Foto: Mathias Thurm Dachverband die Europäische Transportarbeiter-Föderation (siehe Seite 9) intensive politische Überzeugungsarbeit leisten müssen. Denn auf Arbeitgeberseite und in einigen politischen Kreisen der EU fand die höhere Qualifikation des Fahrpersonals keineswegs überall Zustimmung. Doch es ist gelungen, eine Wegmarke zu setzen, um europaweit den Berufskraftfahrer vom Image des Hilfsarbeiters zu befreien. Die verpflichtende Weiterbildung besteht aus 35 Zeitstunden Unterricht mit Ausbildungseinheiten von mindestens je sieben Stunden. Eine Prüfung erfolgt nicht. Die Schulungsinhalte sind vielfältig. Sie reichen von der Ladungssicherung, den Lenk- und Ruhezeiten über die Optimierung des Kraftstoffverbrauchs bis hin zum Verhalten des Fahrers und Ansehen des Unternehmens in der Öffentlichkeit. Nicht geregelt wurde vom Gesetzgeber die Kostenübernahme für die Weiterbildung nach dem BKrFQG. Arbeitsgerichte in Deutschland ordnen Kosten von Weiterbildungen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu. Trägt also der Arbeitgeber die Kosten der Weiterbildung nach dem BKrFQG nicht, muss der Beschäftigte alle fünf Jahre rund 2000 Euro dafür aufwenden. Einige Unternehmen übernehmen die Kosten für die Weiterbildung aufgrund freiwilliger Vereinbarungen und oft auch, um den Fahrern und Fahrerinnen einen Anreiz zu bieten, sich längerfristig an das Unternehmen zu binden. Dabei können dem Beschäftigten Probleme bei eventuell vereinbarten Rückzahlungsverpflichtungen entstehen, wenn er vor der vereinbarten Frist das Unternehmen verlässt. Für das Fahrpersonal in den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg ist die Übernahme der Kosten und des Arbeitszeitaufwandes für die Weiterbildung nach dem BKrFQG geregelt. Die zwischen ver.di und den jeweiligen Arbeitgeberverbänden ausgehandelten Manteltarifverträge enthalten dazu Ausführungen. Detlef Dreyer 8 be wegen 1 I 2014

9 WELTWEIT Kampagne der Europäischen Transportarbeiter-Föderation Respekt für Fahrpersonal Die Vertretung der Arbeitnehmerinteressen endet nicht an Ländergrenzen. Dafür stehen internationale Gewerkschaftsbünde wie die Europäische Transportarbeiter-Föderation (ETF). In ihr haben sich Gewerkschaften der Verkehrsbereiche in der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum organisiert. Die ETF repräsentiert damit rund 2,5 Millionen Beschäftigte aus 40 Ländern. Für sie betreibt die ETF Lobbyarbeit. So vertritt sie im Sozialen Dialog also in den Diskussionen, Konsultationen und Verhandlungen deren Interessen gegenüber den EU-Organen und Arbeitgeberverbänden. Insofern tragen beispielsweise die Verordnung zu den Sozialvorschriften im Straßengüterverkehr, wie auch die Richtlinie über Grundqualifikation und Weiterbildung des Fahrpersonals ihre Handschrift. Die Arbeit der ETF ist so von langwierigen und komplizierten politischen Abstimmungen und Prozessen bestimmt. Doch auch Kampagnen werden organisiert, die richtig dick für Aufsehen sorgen und durchschlagende Erfolge verbuchen. Darüber sprach bewegen mit Cristina Tilling der Politischen Sekretärin für Straßentransport und Gleichstellungsfragen der ETF. bewegen: Die neue Kampagne der ETF fordert Respekt für Berufskraftfahrer. Was umfasst das genau? Cristina Tilling: Unsere Kampagne Respekt für Berufskraftfahrer richtet sich in erster Linie an EU-Institutionen und die nationalen Regierungen. Aus unserer Sicht tun diese nicht genug, um die EU-Rechtsvorschriften im Straßengüterverkehr durchzusetzen. So werden Lkw-Fahrer über Briefkastenfirmen eingesetzt. Das ist illegal. Briefkastenfirmen sind seit 2011 gesetzlich verboten. Wir sagen: Lkw-Fahrer sind Profis. Mit ihrer Arbeit versorgen sie Bevölkerung und Industrie mit Waren und Gütern. Das ist ein elementarer Beitrag für die Gesellschaft. Deshalb fordern wir in der Kampagne von den politischen Entscheidungsträgern die Durchsetzung der bestehenden Gesetze. bewegen: Die Kampagne der ETF zur Arbeitszeit im Jahr 2010 war ein großer Erfolg. Die aktuelle Kampagne richtet ihren Fokus umfassend auf die Arbeitsbedingungen, besonders der nicht-sesshaften Fahrer. Warum? Cristina Tilling: Ja, das war ein großer Erfolg, dass seither die EU-Arbeitszeitrichtlinie für alle Lkw-Fahrer gilt. Denn sonst hätten selbstständige Lkw-Fahrer bis zu 86 Wochenstunden schuften können und nicht wie angestellte Fahrer eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von maximal 48 Stunden gehabt, beziehungsweise 48 Stunden durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb von vier Monaten. Wettbewerbsverzerrung und Lohndumping wären Folgen gewesen. Vor allem der Lkw-Konvoi der Gewerkschaften durch halb Europa und seine punktgenaue Ankunft zur entscheidenden Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten in Brüssel, sorgte bei den Parlamentariern für Aufsehen. Der Ausschuss verschloss sich unseren Argumenten nicht, und entschied, dass die Arbeitszeitrichtlinie für alle Lkw-Fahrer gilt. Mit klarem Votum stimmte später auch das EU-Parlament dem zu. Nun konzentriert sich die ETF-Kampagne vor allem auf ausländische Fahrer. Sie sind die am meisten gefährdete Gruppe. Das bestätigen auch unserer Umfrage zu den Arbeitsbedingungen. Über vier Jahre wurden rund 1000 ausländische Fahrer befragt. Ihre Aussagen sind in der Broschüre Moderne Sklaverei im modernen Europa zusammengefasst. Danach verbringen 95 Prozent der Befragten ihre Ruhezeit und die Wochenenden im Lkw, 80 Prozent wird das Be- und Entladen nicht bezahlt, 60 Prozent werden nach gefahrenen Kilometern bezahlt. bewegen: Die ETF hat auf diese Situation mit einem Manifest reagiert. Cristina Tilling: Das Manifest enthält Vorschläge, die auch vorhandene Lücken in der Gesetzgebung schließen sollen, um Sozialdumping und unlauteren Wettbewerb im Straßenverkehr zu reduzieren. Darüber sind wir mit dem Arbeitgeberverband International Road Union (IRU) im Dialog. Die Gespräche spiegeln das gemeinsame Anliegen für eine nachhaltige Branche wider. Ein Ergebnis ist die gemeinsame Erklärung gegen eine weitere Liberalisierung des Güterkraftverkehrs in der EU. Der Bericht und das Manifest der ETF sind zu finden unter: nachrichten Christina Tilling im Gespräch mit Journalisten beim Aktionstag der Europäischen Transportarbeiter-Föderation in Brüssel. Foto: ETF be wegen 1 I

10 TERMINE AACHEN BeG Senioren FB 10, Jahreshauptversammlung und Wahlen, 10. März, 10 Uhr, ver.di-bezirk Aachen, Kaubendenstr. 8, Raum 8. ALBSTADT-EBINGEN BeG Senioren Zollernalb, Stammtisch, 3. Donnerstag im Monat, Uhr, Grüne Au. ASCHAFFENBURG BeG Senioren FB 9, 10, Mitgliederversammlung, 12. März, 15 Uhr; Stammtisch, 1. Donnerstag im Monat, 15 Uhr, Aschaffenburger Schloss, Turmstube. AUGSBURG BeG Post, Jahreshauptversammlung, 9. März, 10 Uhr, Hubertushof, Hubertusplatz 2. BACKNANG BeG Senioren FB 9, 10, Mitgliederversammlung und Wahlen, 17. März, Uhr, Treibhaus, Industriestr. 4. BALINGEN BeG VE Zollernalb, Mitgliederversammlung, 19. März, 15 Uhr, Naturfreundehaus, Stadtmühle 1. BERLIN BeG Senioren Charlottenburg/Spandau FB 10, Sitzung, 17. Februar, 24. März, 18 Uhr, Zur Sorgenpause, Krowelstr. 7. BeG Senioren Pankow/Weißensee/Prenzlauer Berg FB 10, Sprechstd., 3. Dienstag im Monat, Uhr, Volkssolidarität, Wichertstr. 71. BeG Senioren Reinickendorf/Wedding FB 10, Stammtisch, 2. Dienstag im Monat, Uhr, Dorfquelle, Alt- Wittenau 36. BeG Senioren Steglitz/Zehlendorf FB 10, Sprechstd., 1. Montag im Monat, Uhr, Ratskeller, Martin-Buber-Str. 9. BeG Senioren Tempelhof/Neukölln FB 10, Sprechstd., 17. Februar, 17. März, 10 Uhr, Café Klatsch, Alt Tempelhof 46, Tel., B. Färber, 01 70/ BOCHOLT OV Bocholt/Borken/Coesfeld, Stammtisch, 1. Freitag im Monat, 19 Uhr, Zum Großen Kurfürst, Dinxperloer Str. 26. BOCHUM BeG Senioren FB 10, Sprechstd., 1. Freitag im Monat, Uhr, Postamt, Multifunktionsraum. BÖBLINGEN BeG Senioren FB 9, 10, Mitgliederversammlung und Wahlen, 12. März, 14 Uhr, Katholische Betriebsseelsorge, Sindelfinger Str. 14. BOTTROP BeG Senioren FB 9, 10, Stammtisch, 1. Montag im Monat, Uhr, Hürter, Gladbecker Str. 19 a. BRAUNSCHWEIG/SALZGITTER OV Senioren FB 9, 10, Mitgliederversammlung und Wahlen, 18. Februar, 15 Uhr, Gewerkschaftshaus, Wilhelmstr. 5; Treff, letzter Dienstag im Monat, 15 Uhr, Rote Wiese, Kontakt: R. Klose, Tel / BREMEN OV Senioren FB 9, 10, Treff, 1. Dienstag im Monat, 15 Uhr, DGB-Haus, Bahnhofsplatz. CASTROP-RAUXEL BeG Senioren FB 10, Stammtisch, jd. Dienstag, Uhr, Kulisse, Münsterstr. 1b. CRAILSHEIM BeG Senioren FB 9, 10, Mitgliederversammlung und Wahlen, 26. Februar; Treff, letzter Mittwoch im Monat, 14 Uhr, ESV-Gaststätte, Horaffenstr. DARMSTADT BeG Brief FB 10, Mitgliederversammlung, 10. März, 16 Uhr, DGB-Haus, Hans-Böckler-Saal, Rheinstr. 50, Antragsschluss: 10. Februar. DORTMUND-LÜNEN BeG Senioren FB 10, Sprechstd., letzter Dienstag im Monat, Uhr, ver.di-haus. DÜSSELDORF BeG Senioren FB 10, Mitgliederversammlung und Wahlen, 26. März, 14 Uhr, Haus Gantenberg, Prof.-Dessauer-Weg 30; Stammtisch, 2. Dienstag im Monat, 14 Uhr, Goldener Kessel, Bolker Str. 44. GEVELSBERG OV Ennepe Süd FB 10, Mitgliederversammlung, 19. März, 19 Uhr, Am Ufer, Hagener Str ERFURT BeG Senioren FB 10, Frauentagsfeier, 13. März, 14 Uhr, VS-Begegnungsstätte, Schlemmerstr. 1. ESCHWEGE BeG Senioren FB 9, 10, Info-Veranstaltung, 11. Februar, 14 Uhr, Rost, An der B 27; ESSEN BeG Senioren FB 10, Info-Vormittag, 2. Mittwoch im Monat, Uhr, Sternquelle, Schäferstr. 17. FRANKFURT BeG Brief NL Frankfurt, Jahreshauptversammlung, 17. März, 15 Uhr, Gutleutstr , Verwaltungsgebäude A7. FÜRTH BeG Senioren FB 1, 9, 10, Stammtisch, 1. Dienstag im Monat, 14 Uhr, Pfarrzentrum St. Heinrich, Heinrichsklause, Sonnenstr. 21. GAU-BICKELHEIM Sprechstd. m. d. Polizei, 1. Dienstag im Monat, Uhr, Autohof. GERA BeG Senioren FB 10, Bowlingnachmittag, 17. Februar, Sportpark, Zopfstr. 6; Runder Tisch, 2. Mittwoch im Monat; Frauentagsfeier, 17. März, jeweils 14 Uhr, Begegnungsstätte, De-Smit-Str. GIESSEN OV Sped/KEP/Log Mittelhessen FB 10, Mitgliederversammlung, 15. März, 10 Uhr, DGB-Haus, Walltorstr. 17, Dachsaal, 7. Stock, Antragsschluss: 28. Februar; Stammtisch, 1. Samstag im Monat, Uhr, Justus im Hessischen Hof, Frankfurter Str. 7. GNUTZ BeG Brief Kiel, Mitgliederversammlung, 9. März, 11 Uhr, Gaststätte Gnutzer Mühle, Itzehoer Str. 15, Anmeldung Tel / GÖPPINGEN BeG Senioren FB 10, Stammtisch, 1. Donnerstag im Monat, 14 Uhr: Alternative Heilmethoden, 6. März, Gartenfreunde, Paul-Köpff-Weg 65. GREVEN BeG Brief Münster, Jahreshauptversammlung, 16. Februar, 10 Uhr, Anmeld. bis 7. Februar; gewerkschaftlicher Aschermittwoch, 5. März, 18 Uhr, Anmeld. bis 20. Februar, Deutsches Haus, Grevener Landstr. 13, Tel / GÜTERSLOH BeG Senioren FB 9, 10, Info-Treff, jd. Donnerstag, Uhr, Friedrich-Ebert-Str., Eingang Posthof. HAGEN BeG Senioren FB 10, Jahreshauptversammlung, 26. März, 15 Uhr, AWO-Altentagesstätte Altenhagen, Frauenhoferstr. 18. HAMBURG BeG Post Hamburg Süd FB 10, Jahreshauptversammlung, 24. März, 16 Uhr, Georg-Heyken-Str. 10, BZ Gebäude, Kantine 1. Stock. BeG Senioren Hamburg Süd FB 9, 10, Treff, 1. Montag im Monat, 15 Uhr, Dubrovnik Kupferkanne, J.-Ludowieg- Str. 6, Klubzimmer, 1. Stock. HEILBRONN BeG Brief FB 10, Mitgliederversammlung, 24. Februar, 16 Uhr, DGB-Haus, Gartenstr. 64, großer Saal. BeG Senioren Heilbronn-Neckar-Franken, Betriebsgruppenkonferenz, 23. März, 10 Uhr, Jugendheim, Gartenstr be wegen 1 I 2014

11 BeG Senioren Heilbronn Neckar FB 9, 10, Betriebsgruppenkonferenz, 27. März; Treff, 3. Donnerstag im Monat, 14 Uhr, Gaststätte Wirtshaus am Pfühlpark, Schlizstr. 78. HOF BeG Senioren FB 9, 10, Jahreshauptversammlung und Wahlen, 27. März, Uhr, Postsportheim Osseckerstr. 52. IBBENBÜREN UND UMGEBUNG ver.di-senioren, Treff, 1. Donnerstag im Monat, 10 Uhr, Büro OV Ibbenbüren, Pavillon am Bhf., Gleis 1. INGOLSTADT BeG Senioren FB 1, 9, 10, Stammtisch, 1. Mittwoch im Monat, Uhr, MTV-Vereinsgaststätte, Friedhofstr. 10. JENA BeG Senioren FB 9, 10, Wandergruppe, 1. Dienstag im Monat, 10 Uhr, Info: C. Lesche, Tel / ; Frauentagsfeier, 11. März, 15 Uhr, Spitzers Literatencafé, Unterm Markt 3. KAISERSLAUTERN BeG Senioren FB 9, 10, Literarische Weinprobe, 12. März, Anmeldung bis 10. März, P. Klein, Tel / KIEL BeG Senioren Kiel/Plön, Jahreshauptversammlung, 25. März, 15 Uhr, Gewerkschaftshaus, Legienstr. 22. KIRCHHEIM BeG Brief Göppingen, Mitgliederversammlung, 31. März, 17 Uhr, TG-Heim, Jesinger Str. 99. KIRCHHEIM/TECK BeG Senioren FB 10, Stammtisch, 3. Mittwoch im Monat, 15 Uhr, Rosi s Hasenstüble, Siechenwiesen 1. KOBLENZ BeG Brief, Mitgliederversammlung, 17.März, 14 Uhr, Briefzentrum, Kantine, Carl-Spaeter-Str. 2f. LUDWIGSBURG BeG Senioren FB 9, 10, Mitgliederversammlung und Wahlen, 26. Februar, 14 Uhr, Sport- und Kulturverein Eglosheim e. V., Tammer Str. 30. LÜDENSCHEID OV Lenne/Volme FB 10, Jahreshauptversammlung, 17. März, 18 Uhr, Zum Krug, Erfurter Str. 22, Werdohl-Ütterlingsen; Sprechstd., 1. Freitag im Monat, Uhr, Frachtbüro-Innendienst, Postamt, Tel / MANNHEIM BeG Senioren FB 10, Jahreshauptversammlung und Wahlen, 3. März; Treff, 1. Montag im Monat, 14 Uhr, Clubhaus ESC-Blau-Weiß, Am Neckarplatt. MAYEN Sprechstd. für alle DGB-Mitglieder, jd. Montag, Uhr, DAA, Hahnengasse 4; jd. Mittwoch, Uhr, Gebäude Bhf. Mayen Ost. MEINHEIM Senioren Altmühltal FB 9, 10, Jahreshauptversammlung und Wahlen, 26. Februar,14 Uhr, Grünsteutel. MECKENBEUREN BeG Brief Ravensburg, Mitgliederversammlung, 17. März, 19 Uhr, Hirsch, Liebenau. MOSBACH BeG VE Odenwald, Mitgliederversammlung und Wahlen, 18. März, 14 Uhr, Lamm, Antragsschluss: 1. März. MÜNCHEN BeG Senioren FB 9, 10, Führung im Rathaus, 11. Februar, 15 Uhr, Eingangspforte Marienplatz. MÜNSTER BeG Senioren FB 9, 10, Mitgliederversammlung, 10. März, 9.30 Uhr, Café Uferlos, Bismarckallee 11; Info-Nachmittag, 1. Montag im Monat,15 Uhr, Kasino der Telekom, Dahlweg 100. NEUSS BeG Senioren, Gesprächsrunde, Vorstand, VL, für Mitglieder aus Grevenbroich, Jüchen, Rommerskirchen, 12. März, Uhr, Haus Portz, Grevenbroich, Am Markt, Bushaltestelle Rathaus, Buslinien 101, 108, 858, 865, 869, 871, 877, 878, 879, 891, 982, 893. NEUBURG A. D. DONAU BeG Senioren FB 1, 9, 10, Jahreshauptversammlung und Wahlen, 20. Februar, 14 Uhr, Rödenhof, Musi Stub n. NÜRNBERG BeG Senioren FB 1, 9, 10, Jahreshauptversammlung und Wahlen m. Einschreiben Maifahrt, 3. April, Uhr, Versammlung, 1. Donnerstag im Monat, 6. März m. Anmeld. Seminar Schney, Uhr, Genossenschaftssaalbau, Matthäus-Herrmann-Platz 2; Fasching in Wilhelmsdorf, 13. Februar, Abfahrt Langwasser Süd, 11 Uhr. Walzer, Kaffeehaus und Nostalgie in Wien Für das Freizeit-, Kultur- und Gewerkschaftstreffen in diesem Jahr hat ver.di ein besonderes Schmankerl ausgesucht und lädt vom 19. bis 25. Oktober ein nach Wien. Von der klassischen Stadtführung, die auch den Besuch des typischen Kaffeehauses einschließt, über Ausflüge nach Schloss Schönbrunn, dem Prater und ins schöne Burgenland, über die Original Wiener Sisi Show, einen Abend mit Jazz, Swing, Pop & Rock sowie einen Konzertabend, ist vieles dabei, das verspricht, eine besonders schöne Reise zu werden. Für die Unterkunft sind 4-Sterne-Hotels im Raum Wien gebucht. Die Reise mit sechs Übernachtungen im Doppelzimmer ist für ver.di-mitglieder ab 649 Euro buchbar. Das Infotelefon unseres Reisepartners Ruefa-Reisen ist unter 08 95/ täglich von 8 bis 22 Uhr erreichbar (14 Cent/Minute aus dem Festnetz der Telekom). Mehr zur Reise auch unter OLDENBURG OV Senioren FB 9, 10, Digitalfotos, Info: W. Neugebauer, Tel / , Basteln, Malen, Skat, Klönen, Info: I. Frank, Tel / , E. Schaumberg, Tel /42 05, 2. Dienstag im Monat, 9 Uhr, Vereinslokal Postsportverein Ambiente, Alexanderstr. 488; alle drei Wochen Jakkolo, Info: Colberg, Tel /32 52, D. Punke, Tel / ; Fahrten, Info: M. Lojowsky, Tel / ORTENAU BeG Senioren FB 9, 10, Sprechstd., jd. Mittwoch, Uhr, ver.di-geschäftsstelle Offenburg, Okenstr. 1c, Tel / Foto: Wien Tourismus be wegen 1 I

12 TERMINE PFAFFENHOFEN BeG Senioren FB 9, 10, Jahreshauptversammlung, 12. März, Uhr, Stammtisch, jd. 3. Dienstag im Monat, 14 Uhr, jeweils Hofbergsaal. RATINGEN BeG Senioren FB 10, Sprechstd., jd. Dienstag, Uhr, Poststr , Zi. 210, Tel / RECKLINGHAUSEN BeG Senioren FB 10, Jahreshauptversammlung und Wahlen,19. März, 16 Uhr, Börsterstuben, Börster Weg 165. REUTLINGEN BeG Senioren FB 9, 10, Jahreshauptversammlung, 13. März; Stammtisch, 2. Donnerstag im Monat, jeweils Uhr, Sportparkgaststätte. RHEINE BeG Senioren, Treff, 1. Dienstag im Monat, 10 Uhr, AWO, Auf dem Thie 24; Vortrag Auslandseinsatz durch Senioren, 4. März, 10 Uhr, AWO; Besichtigung der Fa. Krone, Spelle, 26. März, 10 Uhr, Treff: 9.15 Uhr, Emstor, Kirmesplatz, Osnabrücker Str. ROSENHEIM BeG Senioren FB 10, Jahreshauptversammlung und Wahlen, 12. März, 14 Uhr, Kirchenwirt, Pang; Lichtbildervortrag, 21. Februar, 14 Uhr, AWO, Ebersbergerstr. 8. Info: R. Schubert, Tel / SAALFELD BeG Senioren FB 9, 10, Verkehrsteilnehmerschulung, 19. März, 14 Uhr, AWO, Rainweg 70. SCHWÄBISCH GMÜND BeG Senioren FB 9, 10, Stammtisch, 2. Dienstag im Monat, Uhr, Casino Altenheim St. Anna. BeG VE FB 9, 10, Mitgliederversammlung, 18. März, 14 Uhr, Gasthof Stadtwirt. SELINGHAUSEN OV Iserlohn FB 10, Wochenendschulung, März, Anmeld. bei VL o. Tel / SOLINGEN BeG Senioren FB 10, Jahreshauptversammlung und Wahlen, 12. Februar, Uhr, ver.di-bezirk Rhein-Wupper, Gasstr , Eingang C. STUTTGART BeG Senioren FB 9, 10, Mitgliederversammlung und Wahlen, 3. März, 14 Uhr, Casino der Telekom, Nauheimer Str BeG Banst PT FB 10, Mitgliederversammlung und Wahlen, 6. März, Uhr Banst PT, Kuppelsaal 2, Maybachstr TÜBINGEN BeG NL Brief Reutlingen, Mitgliederversammmlung, 17. Februar, 17 Uhr, TSG Sportgastronomie, Freibad 3. ULM BeG Neu-Ulm, Jahreshauptversammlung, 19. März, 17 Uhr, Haus der Gewerkschaften, Weinhof BeG Senioren FB 9, 10, Treff, 1. Donnerstag im Monat, Uhr, Krone, Ulf-Söflingen. WARBURG BeG Senioren Diemeltal FB 9, 10, Mitgliederversammlung und Wahlen, 25. März, 15 Uhr, Café Blome, Sternstr. 37. WEIDEN BeG Senioren Nordoberpfalz FB 9, 10, Jahreshauptversammlung und Wahlen, 5. März, Treff, 1. Mittwoch im Monat, jeweils 14 Uhr, Bräustüberl. WEIMAR BeG Senioren FB 9, 10, Frauentagsfeier, 12. März, 14 Uhr, Schwarzbierhaus, Scherfgasse 3. WOLFENBÜTTEL OV Senioren FB 9, 10, Sprechstd., jd. Mittwoch, Uhr, ver.di-büro, Harzstr. 7; ver.di- Lohnsteuer-Service, Tel / WORMS BeG Senioren FB 9, 10, Sprechstd., 1. Mittwoch im Monat, Uhr; Stammtisch, Uhr, Gerd-Lauber-Haus, Brucknerstr. 3 A. WÖRRSTADT Mitgliederversammlung FG 2 Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück und Bezirk Pfalz, 16. Februar, 10 Uhr, Hotel Wasseruhr, Keppenthaler Weg 10. WUPPERTAL BeG Briefpost, Mitgliederversammlung und Wahlen, 24. März, 14 Uhr, Alte Kantine ZSP, W.-Vohwinkel, Kaiserstr. 39. BeG Senioren FB 10, Mitgliederversammlung und Wahlen, 24. Februar, 10 Uhr, Fußballverband Niederrhein, Friedrich-Engels-Allee 125. WÜRZBURG BeG Senioren FB 9, 10, Jahreshauptversammlung und Wahlen, 6. März, Uhr; Versammlung, 1. Donnerstag im Monat, Uhr, Vierjahreszeiten, Fasching, 19. Februar, 13 Uhr, Schönfeld; Fischessen Urlaub Randersacker, 5. März; Frauentag, 8. März; Fahrt nach Bad Kissingen, 26. März, 13 Uhr; Seniorenwandergruppe, jd. Mittwoch im Landkreis, Info: 09 31/ ZERBST BeG Senioren FB 10, Eröffnung Kulturfesttage, 15. Februar, Uhr, Aula Francisceum; Frauentagsfrühstück, 3. März, 11 Uhr; Postamt, 1. Etage, Anmeld / Tagesordnung der Organisationswahlen Im Rahmen der Organisationswahlen finden in den Betriebsgruppen, Ortsvereinen, Bezirken, Bezirksfachbereichen, landesbezirklichen Fachbereichen, Landesbezirken und auf Bundesebene Mitgliederversammlungen und/oder Delegiertenversammlungen und -konferenzen statt. Dort gilt grundsätzlich folgende Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Wahl der Versammlungs- oder Konferenzleitung 3. Beschluss über die Tagesordnung 4. Beschluss über die Wahl- und Geschäftsordnung 5. Wahl der Mandatsprüfungs- und Wahlkommission 6. Bestätigung der Antragskommission 7. Geschäftsbericht und Entlastung des Vorstandes 8. Wahlen und Nominierungen 9. Antragsberatung REDAKTIONSSCHLUSS Heft 2/2014: 24. Februar 2014 Heft 3/2014: 31. März 2014 Heft 4/2014: 9. Mai 2014 Alle Termine sind auch zu finden unter: IMPRESSUM bewegen Nr. 1/2014, 13. Jahrgang Herausgeber: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Bundesvorstand: Frank Bsirske, Andrea Kocsis Redaktion: Dr. Sigrun Schmid (verantwortlich), Gabriele Sander bewegen.psl@verdi.de Anzeigenverkauf: Gabriele Sander, ver.di, Telefon 030/ , Fax 0 30/ , gabriele.sander@verdi.de Redaktionsanschrift: ver.di Bundesverwaltung, Fachbereich Postdienste, Speditionen und Logistik, Berlin, Telefon 030/6956-0, Fax 0 30/ Erscheinungsweise: 8 Ausgaben pro Jahr Druckauflage: Gesamtherstellung: apm AG, Darmstadt, Kleyerstraße 3, Darmstadt, Titelfoto: C. v. Polentz/transit Gedruckt auf GraphoSilk FSC 80 g/m 2 12 be wegen 1 I 2014

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