Wichtige Hinweise zur Antragsstellung im Programm STÄRKEN vor Ort in Neukölln für das Jahr 2011

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Wichtige Hinweise zur Antragsstellung im Programm STÄRKEN vor Ort in Neukölln für das Jahr 2011"

Transkript

1 Bezirksamt Neukölln von Berlin Abt. Bildung, Schule Kultur und Sport Lokale Koordinierungsstelle STÄRKEN vor Ort Wichtige Hinweise zur Antragsstellung im Programm STÄRKEN vor Ort in Neukölln für das Jahr 2011 Inhaltverzeichnis 1. Inhaltliche Planung 1.1. Altersgrenzen der Zielgruppen Wohnort der Teilnehmer/innen Ziele und Entwicklungsziele Laufzeit Weitere Informationen 2 2. Finanztechnische Planung 2.1. Erstattung von Kosten Finanzplan NEU: Pauschale für indirekte Kosten Honorarkräfte Personalkosten Versicherungen Anteilig eingebrachte Kosten Nicht zuwendungsfähige Ausgaben Weitere Informationen 6 Anlage 1: Aufstellung der direkten und indirekten Kosten für die Verwaltungskostenpauschale Ansprechpartner: Im Bezirksamt Bezirksamt Neukölln von Berlin Abt. Bildung, Schule, Kultur und Sport Lokale Koordinierungsstelle SvO Frau Rita Buth-Umlauf Tel Rita.Buth@bezirksamt-neukoelln.de Dienstgebäude: Boddinstr Berlin Postanschrift: Karl-Marx-Straße Berlin Administratives Finanzmanagement Martin Grafe Projekt- und Fördermittelmanagement Tel.: Fax: svo-finanzen@berlin.de Büro: Uthmannstraße Berlin Postanschrift: Martin Grafe Projekt- und Fördermittelmanagement Postfach Berlin Gefördert von:

2 1.1 Altersgrenzen der Zielgruppen: Wichtige Hinweise zur Antragsstellung SvO Neukölln Inhaltliche Planung Folgende Altersgrenzen sind für die Zielgruppen des Projektes festgelegt: - Mädchen und Frauen: ab 14 Jahren bis 65 Jahren - Jungen und Männer: ab 14 Jahren bis 25 Jahren Über 25 Jahre dürfen Männer nur Zielgruppe des Mikroprojektes sein, wenn sie hierdurch zur ehrenamtlichen Mitarbeit befähigt werden sollen! 1.2 Wohnort der Teilnehmer/innen Die Teilnehmer/innen müssen im Fördergebiet in dem das Projekt durchgeführt ihren Wohnsitz haben. In Ausnahmefällen können Teilnehmer/innen aufgenommen werden die zwar nicht im Gebiet wohnen, hier jedoch ihren Lebensmittelpunkt haben. 1.3 Ziele und Entwicklungsziele Bitte berücksichtigen Sie bei der Antragsstellung in Ihrem Konzept die Ziele des Programms STÄRKEN vor Ort und die Entwicklungsziele für die Durchführung im Bezirk Neukölln. Die zentralen Ziele des ESF-Programms Lokales Kapital für soziale Zwecke bestehen in der - erfolgreichen sozialen, schulischen und beruflichen Integration von benachteiligten jungen Menschen, - erfolgreichen beruflichen Integration von Frauen mit Problemen beim Einstieg und Wiedereinstieg in das Erwerbsleben, - Förderung von Teilhabe, Chancengleichheit und Bildung der Adressaten durch ihre Aktivierung sowie - Aktivierung, zivilgesellschaftlichen Beteiligung und Vernetzung der lokalen Akteure. Die auf den zentralen Zielen aufbauenden Entwicklungsziele des Bezirks Neukölln bestehen in der, - Verbesserung der Schul- und Ausbildungssituation von Jugendlichen durch besseren Bildungs- und Spracherwerb, - Verbesserung der Chancen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt durch mehr Bildung, Weiterbildung, Spracherwerb und die Förderung des Allgemeinwissens, - Vernetzung und stärkeren Zusammenarbeit der Bildungs- und Beratungseinrichtungen mit den lokalen Akteuren zur Förderung der beruflichen und sozialen Integration, - Information über bestehende Angebote die als Anschlussmöglichkeit über das Projekt hinaus gehen, - Erhöhung der von den Bewohnern getragenen soziokulturellen Aktivitäten und Verbesserung des multiethnischen Zusammenlebens und der Toleranz gegenüber Minderheiten, - Aktivierung der ProjektteilnehmerInnen für eine ehrenamtliche Mitarbeit in Vereinen, Organisatione etc. 1.4 Laufzeit: Ihr Projekt kann frühestens am beginnen und muss spätestens am beendet werden. 1.5 Weitere Informationen Ausführliche Informationen zur Antragsstellung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Handbuch für Mikroprojektträger 2/10

3 Wichtige Hinweise zur Antragsstellung SvO Neukölln Finanztechnische Planung 2.1 Erstattung von Kosten Das Projekt wird nach dem Erstattungsprinzip durchgeführt. D.h. die Kosten werden vom Projektträger verauslagt (kassenwirksam bezahlt) und dann mit Hilfe eines Verwendungsnachweises bei der Lokalen Koordinierungsstelle SvO angefordert. Es können nach dem Zuwendungsrecht auf Ausgabenbasis generell nur Ausgaben erstattet werden, die im Förderzeitraum also nach dem vertraglich oder per Bescheid festgelegten Projektbeginn und vor Ende des Förderzeitraums - entstanden und kassenwirksam bezahlt worden sind. Ausgaben für Aufträge, die davor ausgelöst wurden, oder die nach dem Ende des Förderzeitraums entstehen, sind nicht erstattungsfähig. Ausnahme vom Prinzip der Kassenwirksamkeit gibt es nur bei der Abschreibung. Hier kann die Kassenwirksamkeit vor Beginn des Bewilligungszeitraums liegen. Sollten im Rahmen des Projektes zusätzliche Einnahmen erzielt werden, müssen diese auch in den Anträgen und Beleglisten entsprechend erfasst werden, d.h. dass diese Einnahmen den Zuwendungsbetrag mindern. 2.2 Finanzplan Die im Finanzplan (siehe Antragsformular) vorgegeben Kostenstellen sind nur Beispiele und können präzisiert werden. Wenn Sie z.b. einen Flyer drucken möchten, dann löschen Sie Veröffentlichungen / Druckkosten und schreiben dafür Druckkosten Flyer. Geben Sie des Weiteren die geplanten Honorarstellen einzeln mit Namen (wenn diese feststehen) und geplantem Stundenumfang an. Beispiel: Zahl der Einheiten Stückkosten in Betrag in Honorare Erika Mustermann, Projektleitung ,00 N.N., Seminar Berufsvorbereitung ,00 Max Mustermann, Organisation Seminare , NEU: Pauschale für indirekte Kosten Im Rahmen der Durchführung Ihres Projektes ist es möglich, die Pauschale für bestimmte Kosten, die nicht direkt dem Projekt zuzuordnen sind (indirekte Kosten), in Anspruch zu nehmen. Die Pauschale beinhaltet unter anderem Kosten für Telefon, Porto, Internet, Büromaterialien etc. (eine genaue Auflistung ist am Ende dieses Dokuments in der Anlage 1 zu finden). Die Pauschale errechnet sich anhand der direkten Kosten (Sachausgaben und Personalausgaben) und ist in jedem Fall mit dem Prozentsatz in Höhe von 7 % anzuwenden. Für die in der Pauschale abgerechneten Kosten müssen keine Einzelbelege bei der Abrechnung mit der Lokalen Koordinierungsstelle eingereicht werden. Die Pauschale wird mit der letzten Abrechnung erstattet. Hier ist dann nur eine formlose Aufstellung der in der Pauschale enthaltenen Kosten einzureichen. Falls Sie die Pauschale für Ihr Projekt in Anspruch nehmen wollen, dann benutzen Sie bitte im Antragsformular den Finanzplan mit Pauschale hier wird die Pauschale in Bezug auf die direkten Kosten automatisch berechnet. Beispiel zur Berechnung der Pauschale: direkte Kosten x 0,07 = Pauschale indirekte Kosten Gesamtzuwendung = direkte Kosten + indirekte Kosten 3/10

4 Wichtige Hinweise zur Antragsstellung SvO Neukölln 2011 Zahlenbeispiel mit einer Zuwendungssumme von : Pauschale indirekte Kosten = 9.345,79 x 0,07 = 654,21 Gesamtzuwendung = 9.345, ,21 = ,- 2.4 Honorarkräfte Honorarausgaben sind unter Sachausgaben zu beantragen und abzurechnen. Bei der Vergabe von Honoraraufträgen (hierzu zählen alle Honoraraufträge, egal ob es sich um interne oder externe handelt) ist folgendes zu beachten: (Das gleiche Verfahren gilt für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen) - Bei der Auftragsvergabe ist der Grundsatz der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelbewirtschaftung zu beachten - Leistungen bis zu einem geschätzten Auftragswert von ohne Umsatzsteuer können freihändig vergeben werden. - Ab einem geschätzten Auftragswert von 500,00 bis 1.000,00 (ohne Umsatzsteuer) ist bei der freihändigen Vergabe eine nachvollziehbare, formlose Preisermittlung bei mindestens drei Anbietern durchzuführen. - Es sind mindestens drei schriftliche Angebote (ein Angebot per ist möglich) einzuholen, wenn der geschätzte Auftragswert bei freihändigen Vergaben zwischen 1.000,01 bis ohne Umsatzsteuer beträgt. - Die Teilung eines Auftrages in mehrere Vergaben ist unzulässig, wenn damit der Zweck verfolgt wird, die vorgenannten Höchstwerte zu unterschreiten. - Es ist stets aktenkundig zu machen, weshalb von einer öffentlichen oder beschränkten Ausschreibung abgesehen wurde (ein Hinweis auf die hier festgelegten Höchstgrenzen reicht aus) und zu welchem Ergebnis die Preisermittlung geführt hat. - Vergleichsangebote müssen für alle Honorar-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge vor Auftragsbeginn vorliegen. Sämtliche zu erbringende Leistungen sind im Vorfeld schriftlich zu fixieren bspw. in Form einer Miet-, Wartungs- oder Honorarvereinbarung. Die Höhe des förderfähigen Stundensatzes regelt sich wie folgt: - Bei Honorarkräften mit vergleichbaren Aufgaben von Mitarbeiter/innen der öffentlichen Hand ist ein am TVÖD-Bund angelehnter Stundensatz erstattungsfähig. Die Befähigung ist im Falle einer Förderung anhand eines Qualifikationsnachweises zu belegen (z.b. Kopie des Abschlusszeugnisses). - Bei Honorarkräften, deren Tätigkeit nicht mit Aufgaben von Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes vergleichbar ist, sind marktübliche Preise förderfähig (Begründung und Qualifikationsnachweise erforderlich) - Geforderte Qualifikationen zu den Stundensätzen: Tätigkeiten erforderlich mit Stundensatz Hochschul- oder Fachhochschulbildung 23,78 25,00 * Fachschulausbildung oder handwerkliche Qualifikation 19,41 22,77 Berufliche Ausbildung 14, 85-19,40 Hilfstätigkeiten ohne spezielle Ausbildung Bis 14,84 * der Höchstsatz von 25,- wurde vom Begleitausschuss im Jahr 2010 festgelegt 4/10

5 Wichtige Hinweise zur Antragsstellung SvO Neukölln Personalkosten: Falls Sie Personalkosten einplanen, reichen Sie bitte mit dem Projektantrag die ausgefüllte Erklärung zum Besserstellungsverbot (siehe Anhang) schriftlich ein. Das Besserstellungsverbot ist generell bei allen Personalausgaben zu beachten, d.h. dass das für das Projekt eingesetzte Personal nicht besser gestellt werden darf als vergleichbare Arbeitnehmer/-innen des öffentlichen Dienstes. Als Vergleichsgrundlage ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-Bund) mit den entsprechenden Eingruppierungen heranzuziehen. Als Vergleichsbasis dient dabei die tatsächliche Tätigkeit im Rahmen des Projektes. Ein Nachweis des Anteils der Personalausgaben erfolgt über einen Stundennachweis. Eine Abrechnung ist auf Basis dieses Stundennachweises und den entsprechenden Gehaltsbelegen durchzuführen, wobei der entsprechende Anteil am Arbeitgeberbrutto erstattungsfähig ist. Die Berechnung geplanter anteiliger Personalausgaben ist wie folgt vorzunehmen: Personalausgaben = Projektstunden * Förderfähiger Stundensatz Der Förderfähige Stundensatz berechnet sich nach der Formel: Monatsarbeitgeberbrutto/Wöchentliche Arbeitszeit/4,348 Der Divisor 4,348 berechnet sich nach der Formel: 52,176 Wochen im Jahr/12 Monate im Jahr = 4,348 Wochen pro Monat Die Projektstunden können nach folgender Formel berechnet werden: Wöchentliche Arbeitszeit* Monate im Projekt * prozentualer Anteil im Projekt * 4,348. Sonderleistungen, die nicht vergleichbaren TVöD-Regelungen entsprechen, z.b. Direktversicherungen oder Gewinnbeteiligungen, sind nicht zuwendungsfähig. Eine Erstattung für Ausgaben von bereits geförderten Arbeitnehmer/-innen (z.b. Lohnkostenzuschuss) ist generell nicht möglich. 2.6 Versicherungen Es sind nicht alle Versicherungen im Erstattungsverfahren anrechnungsfähig, sondern nur solche, die Risiken abdecken, die in ursächlichem und belegbarem Zusammenhang mit der Durchführung des Mikroprojekts stehen. Insbesondere sind nicht anrechnungsfähig: - Firmen-/Betriebsrechtsschutzversicherung - Betriebshaftpflichtversicherung (allgemeines Betriebsrisiko) - Betriebunterbrechungsversicherung - Kfz-Versicherungen (diese werden über die Kilometerpauschale im Rahmen des BRKG abgerechnet) Erstattungsfähig sind hingegen (anteilig): - Glas-/Sturm-/Feuer/Einbruch-/Diebstahl-/Leitungswasserversicherung - Unfallversicherung (z.b. für Teilnehmer/-innen) - Elektronikversicherung (für geförderte Ausstattungsgegenstände) 5/10

6 2.7 Anteilig eingebrachte Kosten Wichtige Hinweise zur Antragsstellung SvO Neukölln 2011 Ist eine direkte Zuordnung einzelner Originalbelege zum Projekt nicht möglich, können Ausgaben abgerechnet werden, die anhand eines anerkannten und nachprüfbaren Kostenschlüssels anteilig dem Projekt zuzurechnen sind. Dieses Verfahren wird häufig bei anteiligen Sachausgaben, wie z.b. Mieten, angewandt. Die Berechnung erfolgt über einen Kostenschlüssel, aus dem die Aufteilung der gesamten Ausgabepositionen auf die verschiedenen Projekte ersichtlich wird. Die Wahl des Umlageschlüssels ist zu begründen und zu dokumentieren. Bei den umgelegten Ausgaben ist die gesamte Ausgabeposition, d.h. bspw. die gesamte Miete des Projektträgers, durch Ausgabenbelege nachzuweisen und den Abrechnungsunterlagen beizufügen. 2.8 Nicht zuwendungsfähige Ausgaben - Sollzinsen - Erstattungsfähige Mehrwertsteuer - Kautionen, Rückstellungen, Gesellschaftereinlagen, Provisionen - Nicht projektbezogene Ausgaben - Investitionen abschreibungsfähiger Wirtschaftsgüter/ - Ausrüstungen/ Gebäude, insbesondere Kauf von Fahrzeugen, - Immobilien, Grundstücken oder sonstiger Ausstattung (inkl. - Möbel) bzw. Infrastruktur, sofern sie nicht als geringwertige - Wirtschaftsgüter eingestuft werden können - Baumaßnahmen - Pauschalen; mit Ausnahme der explizit gewährten - Bewirtungs- und Verpflegungskosten 2.9 Weitere Informationen Ausführliche Informationen zu den rechtlichen Grundlagen entnehmen Sie bitte der Europäischen Verordnung (EG) Nr. 1083/2006, der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 und der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006. Weiterhin sind nationale Bestimmungen, insbesondere die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VV) zu den 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), sowie die Förderrichtlinien zur Förderung des Programms STÄRKEN vor Ort gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) zu beachten. Der ESF stellt sowohl von Seiten der Europäischen Kommission als auch von seiner bundesbezogenen Umsetzung ein sich fortlaufend in Entwicklung begriffenes Instrument dar. Aus den Angaben in diesem Dokument kann kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität abgeleitet werden. Eine Haftung ist deshalb ausdrücklich ausgeschlossen. 6/10

7 Anlage 1 Aufstellung der direkten und indirekten Kosten für die Verwaltungskostenpauschale Anlage 1 Aufstellung der direkten und indirekten Kosten für die Verwaltungskostenpauschale im Programm SvO bei Mikroprojekten 7/10

8 Anlage 1 Aufstellung der direkten und indirekten Kosten für die Verwaltungskostenpauschale 8/10

9 Anlage 1 Aufstellung der direkten und indirekten Kosten für die Verwaltungskostenpauschale Erläuterungen zur Aufstellung Direkte und Indirekte Kosten 1.) A. Personalausgaben (einschl. Sozialversicherung) / Umlagen U1, U2, U3 Die Zuordnung der U1, U 2 und U3 kann sowohl bei den indirekten (für Verwaltungskräfte) als auch bei den direkten Personalausgaben (für Projektmitarbeiter) als Teile der Sozialversicherungsbeiträge erfolgen. Begründung: Ab 2009 müssen Unternehmen die Insolvenzgeldumlage (U3) monatlich zusammen mit den Gesamtsozialversicherungsbeitrag sowie den Umlagen U1 (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) und U2 (Entgelt in der Mutterschaftszeit) abführen. Die U3 ist damit ab 2009 Bestandteil des Gesamt- Sozialversicherungsbeitrags. Zuständig für den Einzug der Umlagen sind ab die Krankenkassen. Für geringfügig Beschäftigte die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Die Umlagen werden im monatlichen Beitragsnachweis ausgewiesen. Besonderheit in der Übergangsphase 2009: Zuvor wurde die U 3 von den Berufsgenossenschaften eingezogen. Die Beitragsbescheide der Berufsgenossenschaften im Jahr 2009 enthalten letztmalig einen Insolvenzgeld-Beitrag. Im Jahr 2009 wird die U3 noch einmal rückwirkend für das Jahr 2008 an die Berufsgenossenschaft gezahlt. Daneben wird über monatliche Beiträge an die Krankenkassen die U3 für das laufende Jahr erhoben. Es gibt damit in 2009 keine Doppelzahlungen, sondern Zahlungen für die unterschiedlichen Jahre. Folglich sind für alle Bewilligungen ab 2009 nur die monatlichen Umlagen relevant. 9/10

10 Anlage 1 Aufstellung der direkten und indirekten Kosten für die Verwaltungskostenpauschale 2.) B. Raumkosten (Mieten / Abschreibungen für im Projekt genutzte Gebäude) Die unter B.) aufgeführten indirekten Kosten können im Fall einer eindeutigen und ausschließlichen Projektzuordnung auch direkt abgerechnet werden (z.b. ausschließliche Nutzung einer kompletten Immobilie durch das Projekt). 3.) C. Abschreibungen für Abnutzung / Leasing Die Anschaffung von Möbeln ist gem. ESF-VO nicht zulässig, jedoch besteht die Möglichkeit der Sofortabschreibung. 4.) D. Reisekosten Die im BRKG gelisteten (Auslands-)Tagessätze entsprechen in ihrer Höhe oft nicht den tatsächlichen Projekterfordernissen. Daher ist u.u. eine Reduzierung der Sätze für pauschalierte Tagegelder für Projektmitarbeiter und Projektteilnehmer (insbesondere bei Auslandreisen) notwendig. 5.) Versicherungen Vertraglich vorgeschriebene Wartungsverträge bleiben hier unberücksichtigt. 10/10

in Wuppertal Abrechnungsverfahren

in Wuppertal Abrechnungsverfahren Abrechnungsverfahren Grundlage ist in der Regel der Mittelabruf auf dem Excel-Formular. In der Regel Erstattung von Ausgaben. Neben dem Formular (sowohl auf dem Postweg als auch per Mail) werden die Original-Belege

Mehr

Hinweise und Ausfüllhilfe zur Belegführung

Hinweise und Ausfüllhilfe zur Belegführung Hinweise und Ausfüllhilfe zur Stand Dezember 2014 Erläuterung Zuwendungsvertrag Was gibt den Rahmen für die Durchführung der Maßnahme vor? Förderrichtlinie Kultur macht stark Vertrag und Nebenbestimmungen

Mehr

Herzlich willkommen. zur Informationsveranstaltung in Berlin am 30.06.2011 und 01.07.2011

Herzlich willkommen. zur Informationsveranstaltung in Berlin am 30.06.2011 und 01.07.2011 Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung in Berlin am 30.06.2011 und 01.07.2011 Begrüßung Agenda Zusammenarbeit BMVBS BBSR BVA Vorstellung des EDV-Systems zur Bearbeitung von Zuwendungen im ESF-Bereich

Mehr

Grundsätze der ESF- Förderung

Grundsätze der ESF- Förderung Grundsätze der ESF- Förderung Allgemeine Fördergrundsätze für Förderungen im Rahmen des Operationellen Programms des Bundes für den Europäischen Sozialfonds vom 25.02.2009 ESF-Projektförderungen im Bundesverwaltungsamt

Mehr

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1. Merkblatt Starthilfe (Stand: 01.07.2014) Das Ziel der Starthilfeförderung ist der Aufbau nachhaltiger, personenorientierter und sozialraumbezogener ambulanter Unterstützungsangebote. Zielgruppen der Förderung

Mehr

Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht

Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht Ab einem bestimmten Wert dürfen Anschaffungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nicht sofort im Jahr der Anschaffung vollständig steuerwirksam

Mehr

APA 2 Arbeits- / Prüfanweisung Rev. 4. Titel: Abrechnung von Bildungs- und Fortbildungsmaßnahmen

APA 2 Arbeits- / Prüfanweisung Rev. 4. Titel: Abrechnung von Bildungs- und Fortbildungsmaßnahmen Erstellt für die LMJ NRW: Geprüft: Fachbereich LMJ NRW Genehmigt: Vorstandsitzung Beauftr. Christoph Stein Jörg Holland-Moritz. Vorsitzender Dietmar Anlauf Datum: 03.03.2009 Datum: 26.03.09 Datum: 27.03.09

Mehr

der bürgermeister soest Kulturförderrichtlinie der Stadt Soest

der bürgermeister soest Kulturförderrichtlinie der Stadt Soest der bürgermeister soest Kulturförderrichtlinie der Stadt Soest 1. Allgemeine Ziele der Kulturförderung 2. Gegenstand der Projektförderung 3. Antrags- und Bewilligungsverfahren 3.1 Allgemeine Bewilligungsbedingungen

Mehr

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV)

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) Vertrag zwischen der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) über die Abgrenzung, Vergütung und Abrechnung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit 1) Dem

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem

Mehr

Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen

Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen Anita Schäfer Mitglied des Deutschen Bundestages Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert über die Einzelheiten: Ab 2011 haben bedürftige Kinder

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Die Allianz für Beteiligung setzt sich dafür ein, dass alle Personengruppen der

Mehr

2. Besonderheit Teilnehmereinkommen für ALG II - Empfänger:

2. Besonderheit Teilnehmereinkommen für ALG II - Empfänger: Beiblatt zu den Ausfüllhinweisen für die aktuellen Beleglisten der 2. Förderrunde des ESF-BAMF-Programms zur Förderrichtlinie vom 01.10.2009 i. d. F. vom 21.12.2011 1. Einleitung Auf Grundlage der Trägerrundschreiben

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 21. November

Mehr

Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Psychotherapeutenkammer NRW

Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Psychotherapeutenkammer NRW Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Psychotherapeutenkammer NRW Beschlossen von der Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer NRW am 14.09.2002 mit Änderungen durch Beschluss der Kammerversammlung

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 20. November 2009 (9211-05

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Psychotherapeutenkammer NRW

Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Psychotherapeutenkammer NRW Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Psychotherapeutenkammer NRW Beschlossen von der Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer NRW am 14.09.02 mit Änderung durch Beschluss der Kammerversammlung

Mehr

APA 2 Arbeits- / Prüfanweisung Rev. 6. Titel: Abrechnung von Bildungs- und Fortbildungsmaßnahmen

APA 2 Arbeits- / Prüfanweisung Rev. 6. Titel: Abrechnung von Bildungs- und Fortbildungsmaßnahmen Erstellt für die LMJ NRW: Beauftr. Christoph Stein Geprüft: Fachbereich LMJ NRW Genehmigt: Vorstandsitzung Vorsitzender Jörg Holland-Moritz Datum: 06.07.2013 Datum: 07.09.2013 Datum: 07.09.2013 Die Arbeits-

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

8. Nachtrag. zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

8. Nachtrag. zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 8. Nachtrag zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn- See vom 01.01.2009 in der

Mehr

Vom 21. Dezember 2006

Vom 21. Dezember 2006 Sozialversicherungsentgeltverordnung SvEV 838 Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV)

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Von Nebenerwerb wird gesprochen, wenn eine Selbstständigkeit nicht hauptberuflich, sondern neben einer zeitlich überwiegenden Tätigkeit oder während der Arbeitslosigkeit

Mehr

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) Anlage zum BMF-Rundschreiben vom 14. Dezember 2011 II A 3 - H 1005/11/10008 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) Nach

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS. Merkblatt. zum Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab Januar 2006

ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS. Merkblatt. zum Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab Januar 2006 ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS Merkblatt zum Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab Januar 2006 Abteilung Sozialpolitik Berlin, Dezember 2005 - 2 - Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

Mehr

Sobald jedes Jahr im Januar das Jahrsprogramm des FED erschienen ist, können alle Reisen - auch die hier noch nicht ausgeschriebenen - gebucht werden.

Sobald jedes Jahr im Januar das Jahrsprogramm des FED erschienen ist, können alle Reisen - auch die hier noch nicht ausgeschriebenen - gebucht werden. EF 6) Sommerurlaub auf der Schwäbischen Alb in O 08.08.15 15.08.15 EF 12) Kooperations- Silvesterfreizeit 27.12. 02.01.2015 Sobald jedes Jahr im Januar das Jahrsprogramm des FED erschienen ist, können

Mehr

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,

Mehr

Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse

Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse 1. Definition: 2. Ziel der Abfrage: Das Persönliche Budget ist eine alternative Leistungsform zur Ausführung von Teilhabeleistungen

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter.

Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter. Stundenverwaltung Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter. Dieses Programm zeichnet sich aus durch einfachste

Mehr

Informationen für: Partner Vereine Schulen Kitas. Das Bildungspaket. Mitmachen möglich machen

Informationen für: Partner Vereine Schulen Kitas. Das Bildungspaket. Mitmachen möglich machen Informationen für: Partner Vereine Schulen Kitas Das Bildungspaket Mitmachen möglich machen So informieren Sie Eltern, Kinder und Jugendliche Helfen Sie mit, dass bedürftige Kinder die Leistungen auch

Mehr

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang

Mehr

Das Bildungsund Teilhabe- Paket

Das Bildungsund Teilhabe- Paket Das Bildungsund Teilhabe- Paket Mehr Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder im Rhein-Neckar-Kreis Seit 2011 haben Kinder aus Familien, die Leistungen nach dem 2. oder 12. Buch Sozialgesetzbuch, Kinderzuschlag

Mehr

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Postfach 10 34 42 70029 Stuttgart An die Träger von Maßnahmen der außerschulischen und außerunterrichtlichen

Mehr

Das EU-Bildungsprogramm Lebenslanges Lernen 2007 2013

Das EU-Bildungsprogramm Lebenslanges Lernen 2007 2013 Das EU-Bildungsprogramm Lebenslanges Lernen 2007 2013 Kick-Off Meeting Innovationstransferprojekte LEONARDO DA VINCI 2013 Günnewig Hotel Bristol Bonn 09. Oktober 2013 Regeln Beschluss Nr. 1720/2006/EG

Mehr

Informationen für Unternehmen. Beschäftigen und Qualifizieren Weiterbildung von Beschäftigten Programm WeGebAU

Informationen für Unternehmen. Beschäftigen und Qualifizieren Weiterbildung von Beschäftigten Programm WeGebAU Informationen für Unternehmen Beschäftigen und Qualifizieren Weiterbildung von Beschäftigten Programm WeGebAU Mehr gewinnen durch Qualifizierung wir helfen Ihnen dabei! Eigentlich ist dies eine ganz einfache

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Prozentrechnung. Wir können nun eine Formel für die Berechnung des Prozentwertes aufstellen:

Prozentrechnung. Wir können nun eine Formel für die Berechnung des Prozentwertes aufstellen: Prozentrechnung Wir beginnen mit einem Beisiel: Nehmen wir mal an, ein Handy kostet 200 und es gibt 5% Rabatt (Preisnachlass), wie groß ist dann der Rabatt in Euro und wie viel kostet dann das Handy? Wenn

Mehr

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen

Mehr

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege. Erl. d. MS v. 28. 5. 2013 104.2 43580 /28 VORIS 21064

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege. Erl. d. MS v. 28. 5. 2013 104.2 43580 /28 VORIS 21064 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege Erl. d. MS v. 28. 5. 2013 104.2 43580 /28 VORIS 21064 Bezug : Erl. v. 15. 6. 2010 (Nds. MBl. S. 615), zuletzt

Mehr

Informationschreiben 85 / 2015

Informationschreiben 85 / 2015 Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000

Mehr

VOLKER von WÜLFING IMMOBILIEN GMBH 0531/20 90 06 66 Seite 1/5. Kurzangebot 912250

VOLKER von WÜLFING IMMOBILIEN GMBH 0531/20 90 06 66 Seite 1/5. Kurzangebot 912250 VOLKER von WÜLFING IMMOBILIEN GMBH 0531/20 90 06 66 Seite 1/5 Kurzangebot 912250 ZUM OBJEKT: Modernisierungsbedürftiges Reihenendhaus mit kleinem, pflegeleichtem Garten...! DIE LAGE: Dorfstraße 9, 38300

Mehr

Hinweise der Selbstverwaltungspartner zur Abrechnung und Handhabung des DRG-Systemzuschlags 2012

Hinweise der Selbstverwaltungspartner zur Abrechnung und Handhabung des DRG-Systemzuschlags 2012 Hinweise der Selbstverwaltungspartner zur Abrechnung und Handhabung des DRG-Systemzuschlags 2012 Die folgenden Hinweise sollen die Abrechnung und Handhabung des DRG- Systemzuschlags im Jahr 2012 verdeutlichen.

Mehr

Verordnung zur Feststellung der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung (Verwaltungskostenfeststellungsverordnung - VKFV)

Verordnung zur Feststellung der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung (Verwaltungskostenfeststellungsverordnung - VKFV) Verordnung zur Feststellung der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung (Verwaltungskostenfeststellungsverordnung - VKFV) VKFV Ausfertigungsdatum: 02.08.2011 Vollzitat: "Verwaltungskostenfeststellungsverordnung

Mehr

Prozessordnung Investition

Prozessordnung Investition Prozessordnung Investition Gliederung: 0 Grundlagen 1 Zielstellung 2 Geltungsbereich 3 Begriffsbestimmung 4 Grundsätze zum Investitionsablauf aus Eigenmitteln 5 Investitionen mit Fördermitteln zur Projektförderung

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

Die selbst genutzte Immobilie... 13 Immobilien als Geldanlage... 14 Kaufen, bauen, sanieren: Was ist sinnvoll für mich?.. 15

Die selbst genutzte Immobilie... 13 Immobilien als Geldanlage... 14 Kaufen, bauen, sanieren: Was ist sinnvoll für mich?.. 15 Inhalt Vorwort........................................... 9 Einführung........................................... 11 Kapitel 1: Welche Immobilie ist die richtige?............... 13 Die selbst genutzte

Mehr

Erklärung Antrag für Ausgaben

Erklärung Antrag für Ausgaben Referat für Finanzen Erklärung Antrag für Ausgaben Der Antrag für Ausgaben dient zur Anmeldung und Dokumentation jeglicher Ausgaben für Waren oder Dienstleistungen ab einem Wert von 150. Unter 150 genügt

Mehr

Rente = laufende Zahlungen, die in regelmäßigen Zeitabschnitten (periodisch) wiederkehren Rentenperiode = Zeitabstand zwischen zwei Rentenzahlungen

Rente = laufende Zahlungen, die in regelmäßigen Zeitabschnitten (periodisch) wiederkehren Rentenperiode = Zeitabstand zwischen zwei Rentenzahlungen 5.2. entenrechnung Definition: ente = laufende Zahlungen, die in regelmäßigen Zeitabschnitten (periodisch) wiederkehren entenperiode = Zeitabstand zwischen zwei entenzahlungen Finanzmathematisch sind zwei

Mehr

Korrigenda Handbuch der Bewertung

Korrigenda Handbuch der Bewertung Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz

Mehr

Protokoll: Fragen und Antworten zu Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS und WKW

Protokoll: Fragen und Antworten zu Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS und WKW 1 Protokoll Informationsveranstaltung Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS Datum: 25. Juni 14.00 15.45 Uhr, Ort: BIWI, Währingergürtel 97, 1180 Wien, Erstellt: Koordinationsstelle Jugend Bildung

Mehr

Personalausgaben liegen vor, wenn der Zuwendungsempfänger Ausgaben für eigenes (zusätzliches oder abgestelltes) Personal abrechnet.

Personalausgaben liegen vor, wenn der Zuwendungsempfänger Ausgaben für eigenes (zusätzliches oder abgestelltes) Personal abrechnet. Merkblatt Abrechnung von Personalausgaben in den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur und zur Förderung wirtschaftsnaher Infrastrukturmaßnahmen

Mehr

Das Freiwillige Soziale Jahr. Der Bundes-Freiwilligen-Dienst

Das Freiwillige Soziale Jahr. Der Bundes-Freiwilligen-Dienst Das Freiwillige Soziale Jahr Die Abkürzung für Freiwilliges Soziales Jahr ist: FSJ Das bedeutet: Junge Menschen arbeiten 1 Jahr in einer gemeinwohl-orientierten Einrichtung. Gemeinwohl-orientierte Einrichtungen

Mehr

57 Sozialgesetzbuch III

57 Sozialgesetzbuch III Informationsveranstaltung für Existenzgründer IHK Gummersbach 27.01.2010 Frau Kaminetzki, Teamleiterin Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit GM Gründungszuschuss 57 Sozialgesetzbuch III Ziele des Gründungszuschusses

Mehr

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

Präzisierungen zur MWST Übergangsinfo 01

Präzisierungen zur MWST Übergangsinfo 01 Januar 2010 www.estv.admin.ch MWST-Praxis-Info 01 Präzisierungen zur MWST Übergangsinfo 01 vom 31. März 2010 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV MWST-Praxis-Info

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Zahnärztliche Leitlinienvorhaben nach Vorgaben der AWMF

Zahnärztliche Leitlinienvorhaben nach Vorgaben der AWMF Zahnärztliche Leitlinienvorhaben nach Vorgaben der AWMF Antrag auf Gewährung einer Finanzierung nach den Fördergrundsätzen von DGZMK, KZBV und BZÄK zur gemeinsamen Leitlinienfinanzierung (Fassung vom 26.11.2015)

Mehr

Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen

Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen Kongress Kinder.Stiften.Zukunft Workshop Willst Du mit mir gehen? Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen Dr. Christof Eichert Unsere Ziele: Ein gemeinsames Verständnis für die

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund

Mehr

Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland

Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Inhalt Wer bekommt eine Arbeitslosenleistung? 2 Kündigung in gegenseitigem Einvernehmen 2 Welche Arbeitslosenleistung bekommen Sie? 2 Wie

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

BARMER GEK - Selbsthilfeförderung

BARMER GEK - Selbsthilfeförderung Anlagen 1 bis 3 BARMER GEK - Selbsthilfeförderung nach 20c SGB V Antragsunterlagen für die örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen - Pauschalförderung / Projektförderung Damit die BARMER GEK über eine

Mehr

Das Ausbildungsstrukturprogramm JOBSTARTER

Das Ausbildungsstrukturprogramm JOBSTARTER Das Ausbildungsstrukturprogramm JOBSTARTER Projektbegleitung durch die Programmstelle beim BIBB Auftaktveranstaltung Süd am 21. / 22. April 2009 in Nürnberg Informationen über: Programmstelle beim BIBB

Mehr

Zusatzversicherung Ergänzungsstufe

Zusatzversicherung Ergänzungsstufe Zusatzversicherung Ergänzungsstufe Im Gesundheitsbereich setzt der Gesetzgeber immer stärker auf Eigenverantwortung und private Vorsorge. Leistungen, die noch vor Jahren zur Grundsicherung gehörten, werden

Mehr

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 UNIVERSITÄT LEIPZIG Inhalt ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 1 Gasthörerschaft 2 Zulassung 3 Geltungsdauer der Zulassung 4 Der Gasthörerschein

Mehr

Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010?

Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010? Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010? Der Reisende muss die Frühstückskosten selbst tragen. Der Arbeitgeber (oder Reisestelle oder neu, der Arbeitnehmer selbst) bestellt,

Mehr

Sonderbeitrag ab 01.07.2005

Sonderbeitrag ab 01.07.2005 SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden

Mehr

Gründungszuschuss 93 SGB III

Gründungszuschuss 93 SGB III Gründungszuschuss 93 SGB III Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Wichtige Tipps für Existenzgründer Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Telefon

Mehr

Beschäftigung und Qualifizierung

Beschäftigung und Qualifizierung Beschäftigung und Qualifizierung Weiterbildung von Beschäftigten - Programm WeGebAU Das Programm Das Programm WeGebAU unterstützt Weiterbildungen im Rahmen bestehender Arbeitsverhältnisse. Es setzt sich

Mehr

Vereinigtes Königreich. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Vereinigtes Königreich. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Vereinigtes Königreich Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Nein.

Mehr

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines Merkblatt zur Gewährung von Umzugskostenvergütung Anlage 13 I. Allgemeines Die Gewährung von Umzugskostenvergütung richtet sich nach dem Sächsischen Umzugskostengesetz (SächsUKG) vom 23. November 1993

Mehr

Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt

Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt 14. Oktober 2014 Referent Diplom Verwaltungswirt 1985 1993 Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der Bundesknappschaft (heute: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See); Studium

Mehr

-Prüfung der Tragwerksplanung-

-Prüfung der Tragwerksplanung- Vertrag -Prüfung der Tragwerksplanung- RifT-Muster L214 Land Fassung: April 2005 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4»

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses. Widerrufsbelehrung Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU ein Widerrufsrecht für Endverbraucher bei Internetgeschäften. Die EU-Richtlinie gilt nur für

Mehr

KREIS OSTHOLSTEIN. Bildung und Teilhabe Informationsveranstaltung

KREIS OSTHOLSTEIN. Bildung und Teilhabe Informationsveranstaltung Bildung und Teilhabe Informationsveranstaltung Ablauf Begrüßung und Einleitung Lt. Kreisverwaltungsdirektor Birkner Kreis Ostholstein Das Bildungspaket in Ostholstein Geschäftsführer Marzian Jobcenter

Mehr

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten Hinweise RECHNUNGEN FÜR BESTELLUNGEN Lieferantenname Der Lieferantenname muss der Bestellung an -Bezeichnung auf anderen Bestellungen von Colgate/Hill s entsprechen. Wenn sich Ihr in der Bestellung angegebener

Mehr

Förderleitfaden zur finanztechnischen Umsetzung des Landkreises Nordwestmecklenburg im Rahmen des Bundesprogramms TOLERANZ FÖRDERN KOMPETENZ STÄRKEN

Förderleitfaden zur finanztechnischen Umsetzung des Landkreises Nordwestmecklenburg im Rahmen des Bundesprogramms TOLERANZ FÖRDERN KOMPETENZ STÄRKEN Das Programm TOLERANZ FÖRDERN KOMPETENZ STÄRKEN wird gefördert vom: Anlage 2 Förderleitfaden zur finanztechnischen Umsetzung des Landkreises Nordwestmecklenburg im Rahmen des Bundesprogramms TOLERANZ FÖRDERN

Mehr

1. Einführung 2. 2. Erstellung einer Teillieferung 2. 3. Erstellung einer Teilrechnung 6

1. Einführung 2. 2. Erstellung einer Teillieferung 2. 3. Erstellung einer Teilrechnung 6 Inhalt 1. Einführung 2 2. Erstellung einer Teillieferung 2 3. Erstellung einer Teilrechnung 6 4. Erstellung einer Sammellieferung/ Mehrere Aufträge zu einem Lieferschein zusammenfassen 11 5. Besonderheiten

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch

Mehr

Das Bildungsund Teilhabepaket in der Stadt Hamm. mehr Chancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Das Bildungsund Teilhabepaket in der Stadt Hamm. mehr Chancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Das Bildungsund Teilhabepaket in der Stadt Hamm mehr Chancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene n Schulbedarf n Ausflüge n Schülerbeförderung 1n Lernförderung/ Nachhilfe 2 Zuschuss zum gemeinschaftlichen

Mehr

Arbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten

Arbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten Arbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten Verwaltungsvorschrift vom 29. März 2001 Az.: 15-0304.5/83 1. Verantwortlichkeiten Für die Beachtung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften ist als Arbeitgeber

Mehr

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Gültig ab 1. Januar 1999 318.104.01 d/vkv 6.07 3 Vorbemerkung Dieses Kreisschreiben

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Mittagsverpflegung von bedürftigen Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege bis zum Eintritt in die Schule (Richtlinie Mittagsverpflegung)

Mehr

Stadt Weingarten. Finanzielle Richtlinien für partnerschaftliche Begegnungen. 1 Grundsatz

Stadt Weingarten. Finanzielle Richtlinien für partnerschaftliche Begegnungen. 1 Grundsatz Stadt Weingarten Finanzielle Richtlinien für partnerschaftliche Begegnungen 1 Grundsatz Die Stadt Weingarten fördert partnerschaftliche Begegnungen im Rahmen der Städtepartnerschaft mit folgenden Städten:

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

1.2.1 Die laufende Geldleistung wird ausschließlich unter den Voraussetzungen des 24 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII erbracht.

1.2.1 Die laufende Geldleistung wird ausschließlich unter den Voraussetzungen des 24 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII erbracht. Richtlinien der Stadt Aachen über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen nach 23 Abs. 1 und Abs. 2 des SGB VIII (gültig ab 01.08.2013) 1. Voraussetzungen 1.1 Zuständigkeit

Mehr