offizielles organ des Bundesverbandes Möbelspedition und logistik (amö) e.v. und der Gruppe internationaler Möbelspediteure GiM e.v.

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1 83630 offizielles organ des Bundesverbandes Möbelspedition und logistik (amö) e.v. und der Gruppe internationaler Möbelspediteure GiM e.v das MaGaZiN FÜr UMZUGSSPeditioN NeUMÖBelloGiStiK HaNdliNG SeNSiBler GÜter amö-vizepräsident FraNK SCHäFer im interview Wie Umzugskunden auf die geänderten Vertragswerke reagieren duell im eigenen Stall Doppeltest: Welcher Volvo FL 210 hat die Nase vorne? die 8,50-eUro-reCHNUNG So stellt sich der Gesetzgeber den Mindestlohn in der Praxis vor

2 FINDEN STATT SUCHEN! Kraftverkehrshandbuch 2015 Alles Wichtige auf einen Blick. Das ist neu in 2015: Die Reform des Punktesystems VO (EU) Nr. 165/2014 Ausführungen zum Mindestlohngesetz Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch Umsatzsteuer und Palettentausch Staffelpreise (zzgl. Versand) Menge ab 1 ab 10 ab 20 exkl. MwSt. 21,90 20,81 19,71 inkl. MwSt. 23,43 22,27 21,09 Christian Durmann / Sebastian Lechner Kraftverkehrshandbuch 2015 Taschenbuch, 10,2 x 18,3 cm, 504 Seiten Bestell-Nr Bestellen Sie jetzt! Tel: 089/ Fax: 089/ Oder einfach online bestellen:

3 editorial drei Jahre noch Eines muss man der Regierung in Berlin lassen: Sie hat die Arbeit mit ziemlich viel Schwung aufgenommen. Insbesondere in Sachen soziale Errungenschaften und Verteilung von Wohltaten ist bereits jetzt eine erhebliche Höhe erreicht. Dabei wird stets das Abarbeiten des Koalitionsvertrages betont und es stellt sich die Frage: Ist das alles oder kommt noch mehr? Noch rund drei Jahre dauert die aktuelle Legislaturperiode. Das heißt, die Regierung hat immer noch drei Jahre Zeit, Gesetze und Verordnungen zu verabschieden und zu erlassen. Geht es in diesem Tempo weiter, darf man sich Gedanken machen. Aber normalerweise laufen Legislaturperioden in einem gewissen Rhythmus ab. Zunächst allmähliches Erfüllen von Wahlversprechen, dann die Phase mit Verhandlungen über schwierigere, sich langfristig auswirkende Gesetze, dann der Vorwahlkampf mit neuen Ankündigungen sowie wo möglich und mit oder gegen den Koalitionspartner durchsetzbar die eine oder andere Wohltat, die man dem Wahlvolk ins Kurzzeitgedächtnis rufen kann, und die dann kommende Phase des Stillstands vor der nächsten Wahl. Aber ist das auch dieses Mal so? Grundsätzlich kann die Konstellation einer Regierung, wie wir sie derzeit erleben, ein außerordentlicher Glücksfall für ein Land sein. Angesichts der überwältigenden Stimmenmehrheit im Deutschen Bundestag und mittlerweile auch im Bundesrat ist davon auszugehen, dass praktisch jedes Gesetzesvorhaben, das innerhalb der Koalition auf Zustimmung stößt, auch seinen Weg durch die Gesetzgebung finden wird. Gerade jetzt gäbe es die Chance für eine zukunftsgerichtete Politik. Das Problem aber ist die Frage, was eigentlich zukunftsgerichtete Politik ist? Offensichtlich verstehen viele Politiker darunter etwas anderes als realitätsorientierte Unternehmerinnen und Unternehmer. Rechtzeitig in die Zukunft zu investieren und Ausgabenblöcke kritisch zu prüfen, ist das Überlebensmotto jedes Unternehmens. Deswegen ist es auch kein Wunder, dass vonseiten der Wirtschaft gerade jetzt erwartet worden wäre, unsere Wirtschaft demografiefest zu machen und zu investieren, statt zu konsumieren. Aus Sicht der Wirtschaft ist es kein gutes Signal, dass die Reformen der Vergangenheit derzeit wieder zurückgenommen werden. Dass diese Reformen keine uneingeschränkte Zustimmung gefunden haben, ist unbestritten. Manches wäre in jedem Fall verbesserungsfähig gewesen. Aber, bei aller Kritik, sie haben die deutsche Wirtschaft wettbewerbsfähiger gemacht und mehr Menschen in Beschäftigung gebracht, als wir das bislang hatten. Jetzt jedoch kommen wir zurück in die Phase des Regulierens, des Eröffnens immer neuer Ansprüche, für deren Erfüllung irgendwo der Gegenwert erwirtschaftet werden muss von denen, die unternehmerisch tätig sind und von denen, die arbeiten. Jeder Kaufmann lernt sehr früh, dass bei einer zu geringen Investitionsquote die Überlebensfähigkeit des Unternehmens akut gefährdet ist. Dies scheint für den Staat nicht zu gelten. In ihrem ersten Jahr hat die Bundesregierung vor allem soziale Wohltaten verteilt. Führt man sich vor Augen, dass die Legislaturperiode aber noch drei Jahre dauert, ist für die Zukunft entweder Stillstand zu erwarten, oder was wahrscheinlicher ist weitere Programme stehen an. Es ist ermutigend, dass ausgerechnet der Wirtschaftsminister mittlerweile warnend den Finger hebt und eine Entlastung der Wirtschaft fordert. Die rückläufigen Erwartungen für das Wirtschaftswachstum haben ganz offensichtlich bereits Spuren in der Wahrnehmung hinterlassen. Die bereits beschlossenen sozialen Kosten erreichen langfristig dreistellige Milliardenbeträge. Es bleibt abzuwarten, wie die Regierung diese Ausgaben bestreiten will, ohne den Abgabentopf noch weiter zu vergrößern. Es sollte das Gebot einer demokratischen Gesellschaft sein, dass die Bürger zumindest zum größten Teil selbst über die Verwendung ihrer Mittel bestimmen können. Hieran wird sich die Regierung auch bei der nächsten Wahl messen lassen müssen. Man darf auf die nächsten drei Jahre und die Wahl gespannt sein, dann wissen wir mehr. Dierk Hochgesang amö

4 inhalt 11 i 2014 recht MaNaGeMeNt GeWerBe + VerBaNG Fotolia/PhotoSG Fotolia/igor Mojzes Frey und Klein 14 Weihnachtsgeschenke: Was Unternehmer beim Schenken beachten sollten 22 Studie: Menschen in Norddeutschland ziehen am häufigsten um 33 Großprojekt: Die deutsche Botschaft und die OSZE-Vertretung in Wien ziehen um editorial Drei Jahre noch 03 NaCHriCHteN Mit der neuen LKW-Maut gibt es vier Achsklassen 06 Steuerlicher Freibetrag für Betriebsfeiern soll steigen 07 Klage gegen LKW-Maut-Erhöhung abgewiesen 08 Dobrindt will Verkehrsinvestitionen erhöhen 09 recht Urteil: Gestaffelte Kündigungsfristen verstoßen nicht gegen das Diskriminierungsverbot 15 Kurzurteile 16 Warum der BAG-Förderkatalog bald dünner werden könnte 18 MaNaGeMeNt Das ABC der Berufsbekleidung 20 Neue Freibeträge für Umzugsauslagen: Umziehende können mehr steuerlich absetzen 24 technik Doppeltest: Volvo schickt zwei verschieden konfigurierte FL 210 ins Rennen 26 Fotolia/M. Schuppich titelthema antworten zum Mindestlohn 10 In Teil zwei der Serie zur gesetzlichen Lohnuntergrenze beantwortet die MöbelLogistik die offenen Fragen rund um das Thema Mindestlohn im Transportgeschäft GeWerBe + VerBaNd Interview: Frank Schäfer und Sue Ann Becker von der AMÖ über die Reaktionen auf die neuen Umzugsverträge 30 Pfennig-Basar brachte Euro für den Kampf gegen Multiple Sklerose ein 32 Die Umsatzsteuer in Großbritannien wird angepasst 34 Hartmann International bezieht neuen Standort 35 Fastfix: Die AMÖ testet Verpackungslösung 36 Jahreshauptversammlung des GVN 37 Terminkalender, Impressum 38 titelbilder: Picture alliance/dpa/oliver dietze

5 HABEN SIE ETWAS ZU SAGEN? WIR SAGEN ES WEITER! CORPORATE PUBLISHING Verlag Heinrich Vogel Springer Fachmedien München GmbH Aschauer Straße München Telefon +49 (0) fotolia Paulo Cruz

6 NaCHriCHteN die meisten insolvenzen gibt es im Baugewerbe Fotolia/Coloures-pic Mit der neuen lkw-maut ändert sich die Zahl der achsklassen Wie aus einem Gesetzentwurf hervorgeht, soll es zum 1. Oktober 2015 vier statt bisher zwei Achsklassen bei der LKW-Maut geben. Unternehmensinsolvenzen gehen deutlich zurück Im Juli 2014 meldeten die Amtsgerichte 2111 Firmeninsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 14,2 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Im Wirtschaftszweig Verkehr und Lagerei ging 156 Betrieben die Luft aus. Einen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen hatte es zuletzt im Oktober 2012 gegeben (plus 1,8 Prozent gegenüber Oktober 2011). aba Umsätze der Möbelindustrie ziehen wieder leicht an Die Umsätze der Möbelindustrie sind im Juli 2014 wieder leicht gestiegen: Die Hersteller verzeichneten Umsatzsteigerungen von 1,6 Prozent. Die Erlöse im Ausland gingen statistisch betrachtet um drei Prozent nach oben. Die Inlandsumsätze gewannen rund ein Prozent. Im Juli des Vorjahres wurde ebenfalls ein Zuwachs um 1,2 Prozent erwirtschaftet. Die Auslandsumsätze legten damals um 2,3 Prozent zu, während die Inlandsumsätze insgesamt um 0,7 Prozent stiegen. aba Umsatz der Holzindustrie steigt im ersten Halbjahr Die Holzindustrie hat im ersten Halbjahr nach Angaben des Hauptverbandes der Deutschen Holzindustrie (HDH) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein Umsatzwachstum von 3,9 Prozent auf 16,4 Milliarden Euro (15,8 Milliarden Euro) verzeichnet. Dabei war die Lage im vergangenen Jahr alles andere als rosig. Der Umsatz im Holzgewerbe dieses umfasst die Holzindustrie ohne die Möbelindustrie legte demnach zwischen Januar und Juni im Vergleich zum ersten Halbjahr des Vorjahres noch kräftiger um 6,6 Prozent auf 7,8 Milliarden Euro zu. aba Wenn zum 1. oktober 2015 die Mautpflichtgrenze von 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auf 7,5 Tonnen sinkt, soll es vier statt bisher zwei Achsklassen geben. Das geht aus dem Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes hervor. Als neue Mautteilsätze für die Infrastrukturkosten je Kilometer sind für mautpflichtige Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen danach folgende Sätze vorgesehen: bei zwei Achsen 0,081 Euro, bei drei Achsen 0,113 Euro, bei vier Achsen 0,117 Euro und bei fünf oder mehr Achsen 0,135 Euro. Der Mautteilsatz für die verursachten Luftverschmutzungskosten je Kilometer bleibt unbeschadet der Zahl der Achsen und der benutzten Straßen in der bisherigen Höhe. euro 5/eeV ZaHlt drauf Die zum 1. Oktober 2015 geplanten Mautsätze liegen allesamt unter den heute geltenden Mautsätzen, außer bei Fahrzeugen mit fünf und mehr Achsen der Klasse Euro 5/EEV. Hier liegt der geplante Kilometersatz mit 15,6 Eurocent leicht über dem heutigen Satz von 15,5 Cent. Im Vergleich zu den wegen des Wegekostengutachtens erniedrigten Mautsätzen zum 1. Januar 2015 fällt auf, dass Fahrzeuge mit 5 und mehr Achsen zum 1. Oktober 2015 wieder zwischen 1,8 und 3 Prozent mehr Maut zahlen müssen. Der Effekt der Absenkung durch das Wegekostengutachten wäre für diese Fahrzeuge damit nur von kurzer Dauer. Betroffen von der neuen LKW-Maut sind auch Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht inklusive Fahrzeuggespanne. Heiß diskutiert wird daher in der Transportbranche, wie sich diese neue Differenzierung nach Achsklassen auf die Zusammensetzung der Fuhrparks in Deutschland und Europa auswirken wird. MaUt auf BUNdeSStraSSeN Vor der Mautabsenkung auf LKW ab 7,5 Tonnen wird die Mautpflicht zum Juli 2015 auf weitere 1100 Kilometer vierspurige Bundesstraßen ausgeweitet. diwi/ak Neuer ausbildungsberuf gestartet die Mautpflicht wird ab Juli 2015 zunächst auf weitere Bundesstraßen ausgeweitet und ab oktober 2015 auf lkw ab 7,5 t ausgedehnt Mit Beginn des neuen ausbildungsjahres zum 1. August 2014 sind in dem neu geordneten Ausbildungsberuf Kaufmann/ -frau für Büromanagement, die bisherigen Berufe Bürokaufmann/-frau, Kaufmann/-frau für Bürokommunikation und Fachangestellte/-r für Bürokommunikation zu einem inhaltlich überarbeiteten Ausbildungsberuf zusammengeführt worden. Die neue, dreijährige Berufsausbildung ist auf moderne Büro- und Geschäftsprozesse ausgerichtet und beinhaltet Wahlqualifikationen, mit denen Betriebe aller Branchen flexibel ausbilden können. Um Unternehmen die Ausbildung zu erleichtern, hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in seiner Schriftenreihe Ausbildung gestalten Umsetzungshilfen und Praxistipps zur neuen Büromanagement-Lehre veröffentlicht. Das BIBB gibt Hinweise zur Planung und Durchführung, zu Lernformen und -methoden sowie zur Prüfung. aba Picture alliance/dpa/mcphoto

7 NaCHriCHteN Betriebsfeiern dürfen ab 2015 mehr kosten Zum 1. Januar 2015 soll der Höchstbetrag für steuerfreie Betriebsfeiern von 110 auf 150 Euro steigen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor. Voraussetzung ist demnach, dass die Veranstaltung im ganz überwiegenden Interesse des Arbeitgebers liegt und es sich um eine übliche Betriebsveranstaltung handelt. In den Höchstbetrag sind künftig sämtliche zu der Veranstaltung gehörenden Aufwendungen mit ihrem Bruttosatz einzurechnen. Darunter fallen zum Beispiel Kosten für Speisen und Getränke, Unterhaltungsprogramm, Räumlichkeiten jeweils inklusive Umsatzsteuer. In den steuerlichen Freibetrag sind auch gegebenenfalls anfallende Reisekostenvergütungen (Geld- und Sachleistungen) im Zusammenhang mit der Betriebsveranstaltung einzubeziehen. Bleiben die Kosten einer Betriebsveranstaltung unter 150 Euro pro teilnehmendem Unternehmensangehörigen, stellt diese Zuwendung keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Die neue steuerliche Freigrenze von 150 Euro pro Arbeitnehmer können die Unternehmen zweimal pro Jahr nutzen. Gleichzeitig sieht der Gesetzentwurf jedoch vor, anteilige Kosten für Begleitpersonen dem Arbeitnehmer zuzurechnen Picture alliance/dpa/jens Kalaene Um eines der schlimmsten Nadelöhre im deutschen Autobahnnetz zu beseitigen, will der Bund den Neubau der Autoab 2015 dürfen arbeitgeber mehr spendieren entgegen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BGH). In seiner jüngsten Rechtsprechung hatte der BGH geurteilt, dass Gemeinkosten, von denen der Steuerpflichtige keinen unmittelbaren Vorteil hat, insbesondere für den äußeren Rahmen einer Veranstaltung, zum Beispiel Raummieten, ebenso wenig zu einem geldwerten Vorteil des Arbeitnehmers führen wie Zuwendungen an dessen Begleitung. Dies wird mit der geplanten Präzisierung des Paragrafen 19 des Einkommensteuergesetzes aufgehoben. Die Neuregelung wurde vom Kabinett mit dem Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodes der Union verabschiedet. Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen. dho Meter Förderhöhe KilograMM Nutzlast MilliMeter rangierbreite schon ab 380,- + Mwst. monatlich Mietkauf mit 72 Monaten Laufzeit / Angebot unverbindlich Gesetz soll Brückenbau beschleunigen Picture alliance/dpa/ralph Goldmann die rheinbrücke an der a1 soll ersetzt werden bahnbrücke über den Rhein bei Leverkusen beschleunigen. Das Bundesverwaltungsgericht soll die erste und einzige Instanz für mögliche Klagen gegen die Baugenehmigung sein. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums vor. Das Risiko langwieriger juristischer Auseinandersetzungen soll so minimiert werden. Dadurch gewinnen wir wertvolle Zeit von ein bis eineinhalb Jahren, sagte Ressortchef Alexander Dobrindt (CSU) kürzlich der Rheinischen Post. Die bisherige Brücke an der Autobahn A1 ist wegen Schweißnahtrissen so marode, dass sie für LKW ab 3,5 Tonnen gesperrt ist. Bis 2020 soll sie durch einen rund eine halbe Milliarde Euro teuren Neubau ersetzt werden. dpa/ag So höchst effizient können Möbelaufzüge sein böcker. Böcker Maschinenwerke GmbH Lippestr Werne Fon +49 (0) 23 89/

8 NaCHriCHteN Picture alliance/dpa/jürgen lösel Gericht weist Klage gegen lkw-maut-erhöhung ab Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Köln ist die Erhöhung der LKW-Maut im Jahr 2009 durchaus mit dem EU-Recht vereinbar. das Verwaltungsgericht Köln hat eine Klage gegen die Erhöhung der LKW-Maut von 2009 abgewiesen. Die Erhöhung sei mit EU-Recht vereinbar, entschieden die Richter Ende September. Die Kläger drei Speditionsunternehmen, die vom Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) unterstützt werden deuteten aber an, notfalls durch mehrere Instanzen gehen zu wollen. Wir wollen das eigentlich durch den EuGH (Europäischen Gerichtshof) geklärt haben. Da liegen unsere Hoffnungen, sagte BGL- Hauptgeschäftsführer Karlheinz Schmidt. Die nächste Instanz wäre das Oberverwaltungsgericht von NRW in Münster. Der BGL wirft dem Bund ein ungerechtes Berechnungssystem für die Maut vor. Diese werde ausgehend von der Annahme berechnet, dass sich alle Autobahnen in perfektem Zustand befänden, und sei dementsprechend hoch, kritisierte Schmidt. Der Staat kassiert für eine Luxus-Infrastruktur, die tatsächlich nicht vorhanden ist, denn sonst dürfte es die Leverkusener Brücke nicht geben. Die Leverkusener Rheinbrücke ist marode und deshalb für Lastwagen gesperrt, was die Wirtschaft erheblich belastet. Der Staat verlangt für eine Hundehütte die Miete eines Bungalows, so Schmidt. Für das Gericht war jedoch ausschlaggebend, dass das Berechnungsverfahren nicht gegen europäische Vorgaben verstoße. Dem nationalen Gesetzgeber werde keine bestimmte Kalkulationsmethode vorgegeben, er habe eigenen Gestaltungsspielraum, urteilten die Richter. Das Verfahren war in Köln anhängig, weil dort die für die LKW-Maut zuständige Behörde das Bundesamt für Güterverkehr ansässig ist. Beklagte war die Bundesrepublik Deutschland. dpa/ag Weniger Verkehrstote im august In Deutschland haben im August dieses Jahres 276 Menschen ihr Leben im Straßenverkehr verloren. Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren das 47 Personen oder 14,6 Prozent weniger als im August Ebenfalls wurden mit rund Personen auch weniger Menschen verletzt als im Vorjahresmonat (minus 11,3 Prozent). Das im Vergleich zum Vorjahr schlechte Wetter im August 2014 dürfte zu dieser Entwicklung beigetragen haben. aba GtÜ-Mängelreport: transporter schneiden am schlechtesten ab Picture alliance/bildagentur-online transporter weisen am häufigsten Mängel auf die Gesellschaft für technische Überwachung (GtÜ) hat ihre aktuelle Mängelstatistik vorgestellt. Auf Deutschlands Straßen sind demnach vergleichsweise mehr Nutzfahrzeuge mit technischen Mängeln unterwegs als Personenwagen. Besondere Sorgen bereiten bei der amtlichen Hauptuntersuchung (HU) mit überdurchschnittlich vielen Mängeln die Transporter bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. In dieser Fahrzeugklasse wiesen 2013 knapp die Hälfte aller untersuchten Fahrzeuge Mängel auf. 27,3 Prozent hatten laut der GTÜ sogar erhebliche Mängel oder waren verkehrsunsicher. Nur rund 52 Prozent der Transporter erhielten demnach bei der HU die Plakette ohne Beanstandung. Die Gründe dafür lägen in den hohen jährlichen Kilometerleistungen und schlechter Wartung. aba

9 NaCHriCHteN dobrindt will investitionen in infrastruktur steigern Der Bundesverkehrsminister will die Verkehrsinvestitionen eigenen Aussagen zufolge um 45 Prozent von jährlich rund 10 auf 14,5 Milliarden Euro erhöhen. Experten zeigen sich verwundert. Bundesverkehrsminister alexander dobrindt (CSU) versprach im Rahmen der Eröffnung der IAA Nutzfahrzeuge 2014 in Hannover im September ein Plus von rund 45 Prozent bei den Verkehrsinvestitionen des Bundes. Ich teile die Einschätzung der Daehre-Bodewig-Kommission, dass unserer Infrastruktur jährlich etwa 7,5 Milliarden Euro fehlen, sagte der Minister. Diesen Betrag müssten Bund, Länder und Kommunen insgesamt aufbringen. Der Bund wird seinen Anteil erfüllen und übererfüllen, versprach Dobrindt. Die Investitionen des Bundes würden von jährlich rund 10 Milliarden auf 14,5 dobrindt eröffnete die iaa Nutzfahrzeuge 2014 Picture alliance/dpa/lars Kaletta; Joachim Sielski Milliarden Euro im Jahr 2018 anwachsen. Das sind rund 45 Prozent mehr und das in wenigen Jahren, zeigte sich Dobrindt stolz. Eine ähnliche Anstrengung müssten nach Meinung des CSU-Ministers auch Länder und Kommunen erbringen. im HaUSHalt SteHeN eigentlich 11,6 MilliardeN euro ZUr VerFÜGUNG Diese neuen Zahlen des Bundes sorgten für Verwunderung bei so manchem Verkehrs- und Haushaltsexperten. Findet sich doch im aktuellen Haushaltsentwurf ein Investitionsetat für 2018 von 11,6 Milliarden Euro. Der Minister verspricht damit fast drei Milliarden Euro mehr als im Haushaltsentwurf niedergeschrieben. ak Violeta Bulc ist neue eu-verkehrskommissarin Picture alliance/dpa/jure Makovec Violeta Bulc ist eu-verkehrskommissarin Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments (EP) hat der Ernennung von Violeta Bulc als Verkehrskommissarin der Europäischen Union (EU) zugestimmt. Die Slowenin ersetzt den Slowaken Maros Sefcovic, der zuvor für diese Aufgabe vorgesehen war, nun aber auf Geheiß von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker Vizepräsident der EU-Kommission für die Energiepolitik wird. Die nachnominierte Bulc stand den Abgeordneten am 20. Oktober in einer dreistündigen Befragung Rede und Antwort. In Brüssel ist sie weitgehend unbekannt. Ihre politische Karriere begann im Sommer dieses Jahres mit einer Kandidatur für das slowenische Parlament. Im September avancierte sie in der neuen slowenischen Regierung zur stellvertretenden Ministerpräsidentin. Arbeitsbeginn der neuen EU-Kommission war Anfang November. aba erster lng-lkw fährt für iveco iveco hat vor kurzer Zeit für den Schwer- LKW Stralis die europäische Gesamtbetriebserlaubnis (WVTA) nach ECE R 110 erhalten. Damit geht das erste derart zugelassene Fahrzeug in den Kundeneinsatz derzeit nur auf festen Linien, da die Infrastruktur noch nicht ermöglicht, im freien Ladungsverkehr zu fahren. Verflüssigtes Erdgas (LNG) eignet sich wegen seiner hohen Energiedichte gegenüber normalem komprimierten Erdgas (CNG) auch für Nutzfahrzeuganwendungen über längere Distanzen. aba International tätige Möbelspedition mit Hauptschwerpunkt Privatumzüge, Firmenverlegungen und Lagerungen sucht zur Verstärkung des Teams Disponent (m/w) Ihre Voraussetzungen sollten sein: abgeschlossene kaufmännische Ausbildung Kenntnisse im Bereich der Buchhaltung fundierte Kenntnisse in MS Office mit Word und Excel Sie haben Erfahrung in Personalführung von gewerbl. Mitarbeitern Sie sind bereit in unserer Möbelspedition die Frühschicht zu übernehmen Sie beherrschen Englisch in Wort und Schrift Sie können spontan und flexibel auf kaufmännische Belange reagieren Sie sind sicher in deutscher Grammatik, Stilistik sowie in Wort und Schrift Ihre Bewerbung mit Gehaltsvorstellung richten Sie bitte a.aschendorf@aschendorf.com oder schriftlich an ASCHENDORF Möbelspedition u. Lagerhaus GmbH, Neuss, Eisenstraße

10 titelthema theorie versus Praxis Derzeit besteht große Unsicherheit über die Auslegung einzelner Vorschriften des Mindestlohngesetzes und die Folgen für die Umzugsbranche. stellt im zweiten Teil der dreiteiligen Serie Antworten der Politik auf offene Fragen vor. das für den Mindestlohn federführend zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) am 24. September 2014 zu einem Fachgespräch bezüglich der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) eingeladen. In den wichtigen Themenkomplexen wie der Behandlung ausländischer Arbeitgeber konnten elementare Auslegungsfragen geklärt werden. Andere Teilbereiche wie die Meldepflichten nach Paragraf 16 MiLoG und die Verpflichtung zum Erstellen und Bereithalten von Dokumenten nach Paragraf 17 MiLoG werden eine nähere Ausgestaltung durch den noch ausstehenden Erlass von Rechtsverordnungen erfahren. Nach deren Erarbeitung wird die AMÖ Gelegenheit erhalten, hierzu erneut Stellung zu nehmen. Die Ministerien haben zugesagt, bei der Umsetzung die spezifischen Probleme, die sich insbesondere aus der Mobilität des Transportgewerbes ergeben, zu berücksichtigen. SEriE die Fakten zum Mindestlohn Eine dreiteilige Serie gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den gesetzlichen Mindestlohn MöLo 10: Grundlagen zum Mindestlohn MöLo 11: Antworten der Politik auf offene Fragen MöLo 12: Detailfragen zum Mindestlohn

11 titelthema MiNdeStloHN Bei ausländischen arbeitgebern Die Paragrafen 16 und 20 des MiLoG verpflichten nach ihrem Wortlaut auch Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die Arbeitnehmer auch nur vorübergehend in Deutschland im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrages beschäftigen, den Mindestlohn zu zahlen. Hier bestand große Unsicherheit darüber, welche Verkehre von dieser Verpflichtung betroffen sein werden und nach welchen Kriterien abgegrenzt werden kann. Die Ministerien teilten hierzu mit, dass von dieser Verpflichtung nicht nur Auftraggeber von grenzüberschreitenden Verkehren betroffen sind. Sowohl bei Kabotagefahrten als auch bei Transitverkehren finden die Regeln des MiLoG Anwendung. Sie begründen diese Auslegung mit dem international zwingenden Charakter von Paragraf 20 MiLoG. In welchem Staat der Arbeitgeber seinen Sitz hat, ist demnach ebenso irrelevant, wie die Dauer des Aufenthaltes des Arbeitnehmers auf deutschem Boden. Es kommt ausschließlich darauf an, dass der Arbeitnehmer in Deutschland eingesetzt wird. Die Vorschrift setzt sich gegenüber dem im Übrigen geltenden ausländischen Arbeitsrecht für die Dauer der Tätigkeit auf deutschem Territorium durch. Fotolia/Vrd Will man hierin einen Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit sehen, so ist dieser nach Aussage der Ministerien jedenfalls gerechtfertigt. Die Entsende-Richtlinie der EU würde das Verhältnis von Dienstleistungsfreiheit zu Arbeitnehmerschutz regeln. Es sei möglich, die Dienstleistungsfreiheit unter Abwägung der Interessen einzuschränken. Das Interesse, dass Arbeitnehmer einen angemessenen Lohn erhielten und somit Sozialdumping vermieden würde, rechtfertige einen Eingriff. KoNtrolle der VorSCHriFteN Hinsichtlich der Kontrolle der von ausländischen Unternehmen verpflichtet Paragraf 16 MiLoG Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die einen Mitarbeiter auf deutschem Boden beschäftigen, dazu, Transporte auf deutschem Staatsgebiet vor Beginn schriftlich anzumelden. Zuständig für diese Anmeldungen sei zukünftig die Bundesfinanzdirektion West. Die Bedenken der AMÖ, dass dies im Transportbereich, der häufig als Zurufgeschäft ausgestaltet ist, nur schwer möglich sei, sollen im Rahmen der Erarbeitung einer Rechtsverordnung Berücksichtigung finden. Da Betriebskontrollen grenzüberschreitend nicht möglich seien, teilten die Ministe- das Mindestlohngesetz sorgt in den Umzugsunternehmen teilweise für Verwirrung Fotolia/doc rabe Media

12 titelthema Fotolia/M. Schuppich rien mit, dass hauptsächlich auf der Straße kontrolliert würde. Es sei dann möglich, Unterlagen bei ausländischen Unternehmern anzufordern. Auch ein Behördenkontakt ins Ausland sei möglich und die Kontrolle daher gewährleistet. Das BMF plant eine Rechtsverordnung nach Paragraf 16 Absatz 5 MiLoG. Im Rahmen dieser Verordnung soll festgelegt werden, wo und welche Unterlagen im Inland vorgehalten werden müssen und wie dies bei mobiler Tätigkeit praxisnah möglich ist. dokumentationspflichten FÜr arbeitgeber Paragraf 17 MiLoG statuiert die Pflicht des Arbeitgebers, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit seiner Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Dieser Aufzeichnungspflicht muss der Unternehmer bis spätestens zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages genügen. Die Aufzeichnungen müssen mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Die Ministerien stellten hierzu klar, dass es, sofern Arbeitszeiten schon aus anderen Gründen aufgezeichnet würden, nicht notwendig sei, zusätzlich spezielle Aufzeichnungen für das Mindestlohngesetz anzufertigen. anspruch auf 8,50 euro brutto haben ab nächstem Jahr alle arbeitnehmer ab 18 Jahren Notwendig sei lediglich eine Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit. Pausen müssten hier nicht exakt verortet, sondern lediglich in Abzug gebracht werden. Das BMF wies darauf hin, dass es möglich sei, bei Unterwegskontrollen den digitalen Tachographen auszulesen. Zu diesem Zweck sei eine gesonderte Aufzeichnung daher nicht nötig. Auch in diesem Bereich soll Näheres durch eine Verordnung geregelt werden, zu der die AMÖ Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten wird. arbeitszeitkonten Trotz der eindeutigen Regelung, dass der Mindestlohn für jede geleistete Arbeitsstunde und zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu Fotolia/Vrd zahlen ist, bleibt es weiterhin möglich, monatliche Festgehälter zu zahlen. Zu diesem Zweck muss die Einstellung von über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehende oder sie unterschreitende effektiv geleistete Arbeitszeit in ein Arbeitszeitkonto vereinbart werden. Spätestens nach zwölf Monaten müssen die auf dem Arbeitszeitkonto eingestellten Stunden durch bezahlte Freizeitgewährung oder Zahlung des Mindestlohns ausgeglichen werden. Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, müssen die auf dem Arbeitszeitkonto verbliebenen Stunden spätestens nach Ablauf des auf die Kündigung folgenden Monats ausgeglichen werden. Die eingestellten Überstunden dürfen monatlich 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nicht übersteigen. BereitSCHaFtSZeiteN Offen blieb trotz Nachfrage der AMÖ, ob auch Bereitschaftszeiten mit dem Mindestlohn vergütet werden müssen. Grundsätzlich statuiert das MiLoG die Verpflichtung, pro Arbeitszeitstunde mindestens einen Bruttolohn von 8,50 Euro an den Arbeitnehmer zu zahlen. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sieht für Bereitschaftszeiten spezielle Vergütungsregeln vor, da es sich nach dem Sinn dieses Gesetzes hierbei eben nicht um Arbeitszeit handelt. In welchem Verhältnis die Ausnahmeregelung des Paragrafen 21 a Absatz 3 ArbZG zu dieser Verpflichtung steht, bedarf noch einer Klärung. Ein Eingriff in den Anwendungsbereich des Arbeitszeitgesetzes sei grundsätzlich nicht Ziel der Mindestlohnvorschriften gewesen, heißt es aus Berlin. Da das Arbeitszeitgesetz allerdings lediglich dem Arbeitsschutz diene und nicht Fragen der Bezahlung der Arbeitnehmer beantworten solle, sei es möglich, dass sich die Anwendungsbereiche überschneiden würden. auwirkungen auf ein-euro-jobs offen Auch die Frage, wie sich das Mindestlohngesetz auf die Praxis von gemeinnützigen Körperschaften und Ein-Euro-Jobs auswirkt, wurde vonseiten der AMÖ an das Bundesarbeitsministerium herangetragen. Eine Antwort steht derzeit noch aus. Die AMÖ ist weiterhin um Klärung dieser Frage bemüht und wird Sie informieren, sobald wir die offenen Fragen eindeutig beantworten können. Wir hoffen, diese Fragen in der nächsten Ausgabe der MöbelLogistik beantworten zu können. Darüber hinaus werden wir Sie im letzten Teil der Mindestlohn-Serie über die praktischen Anwendungsbereiche der Generalunternehmerhaftung in der Möbelspedition informieren. Wie sich die zivilrechtlichen und bußgeldrechtlichen Vorschriften des Mindestlohngesetzes auf spezielle Bereiche wie Privatumzüge oder auch die Neumöbellogistik auswirken, wird dann anhand von Fallbeispielen erläutert. Sue Ann Becker

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14 recht Für Weihnachtsgeschenke an arbeitnehmer macht der Fiskus Vorschriften: in der regel sind Präsente nur bis 40 euro für arbeitgeber steuerfrei Fotolia/PhotoSG achtung, Präsente! Welche Geschenke dürfen Unternehmen zu Weihnachten verschenken und welche eignen sich eher nicht? gibt Ratschläge zu dem aktuellen Thema. alle Jahre wieder stehen viele Unternehmen der Umzugsbranche vor derselben Frage: In welchem Rahmen dürfen sie Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter verschicken und was genau müssen sie dabei beachten? Ratsam ist es auf jeden Fall, sich bereits früh darüber Gedanken zu machen. Was zunächst harmlos klingt, kann nämlich sowohl für den Absender als auch den Beschenkten zum Problem werden. Das Wichtigste vorweg: Probleme entstehen erst, sobald mit der Schenkung eine Gegenleistung verbunden ist was bei Weihnachtsgeschenken in der Regel nicht der Fall ist. Die Faustregel dazu lautet: Weihnachtsgeschenke sollten an die Büro- und nicht an die Privatadresse verschickt werden. Allerdings ist nicht festgelegt, wie groß ein Weihnachtsgeschenk sein darf. Ein kleiner Blumenstrauß, eine Flasche Wein oder etwa Pralinen eignen sich durchaus. Eintrittskarten für ein Fußballspiel oder teure Spirituosen aber können unter Umständen zu einem Ermittlungsverfahren führen oder sogar mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen enden. Um auf Nummer sicherzugehen, sollten Möbelspediteure einige Regeln beachten auch bei Weihnachtsgeschenken an die eigenen Beschäftigten: Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber unter Wahrung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes alle Arbeitnehmer beschenken. Unerheblich ist dabei, ob dies Vollbeziehungsweise Teilzeitkräfte sind oder ob sie als Aushilfen arbeiten. SteUerliCHer FreiBetraG Weiter gilt, dass Zuwendungen bis zu einem Wert von 40 Euro in der Regel akzeptabel sind. Dieser Betrag stellt allerdings nur die Grenze dar, damit Geschenke steuerfrei bleiben. Ein Geschenk über 40 Euro ist nicht von den Betriebsausgaben abzugsfähig und muss als geldwerter Vorteil entweder vom Empfänger individuell oder vom Schenkenden pauschal versteuert werden. Betrieblich veranlasste Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer sind beispielsweise Geschäftsfreunde können seit 2004 nur noch bis 35 Euro steuerfrei verschenkt werden. Dieser Betrag gilt bei Kleinunternehmen als Brutto- und für alle anderen Unternehmen als Nettobetrag. Wird diese Grenze überschritten, ist ein Vorsteuerabzug sowie ein Betriebsausgabenabzug nicht mehr möglich. Wer sich absichern will, sollte insbesondere in sensiblen Arbeitsbereichen klare Regeln aufstellen, welche Geschenke akzeptiert werden und eine sogenannte Ethikklausel im Arbeitsvertrag verankern. Diese sollte zum Beispiel beinhalten, dass es Mitarbeitern untersagt ist, von Geschäftspartnern oder Kunden Geschenke, Wertgegenstände oder sonstige Zuwendungen anzunehmen, die den Wert von 30 Euro übersteigen. Entscheidend ist dabei, eine klare Grenze für die Mitarbeiter zur Annahme von Weihnachtsgeschenken zu ziehen. Dies schafft Sicherheit für alle Beteiligten. André Badouin

15 recht Chef darf Fristen staffeln Die Kündigungszeiten des BGB verstoßen nicht gegen das Diskriminierungsverbot. das Bundesarbeitsgericht hat aktuell entschieden, dass die Kündigungsfristen des Paragrafen 622 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nicht gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen. In dem Fall hatte ein seit drei Jahren als Aushilfe beschäftigter Mitarbeiter geklagt, nachdem ihm sein Chef gekündigt hatte. Der Arbeitgeber beschäftigte nicht mehr als zehn Arbeitnehmer. Damit fand das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung, sondern die Kündigungsfristen nach dem BGB griffen. Der Arbeitgeber entließ den Mitarbeiter gemäß der Kündigungsfrist des Paragrafen 622 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BGB mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende. BetrieBSZUGeHÖriGKeit entscheidet Die vom Arbeitgeber einzuhaltende gesetzliche Kündigungsfrist des Paragrafen 622 Absatz 1 BGB beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder Ende eines Kalendermonats. Sie verlängert sich gemäß Paragraf 622 Absatz 2 Satz 1 BGB bei längerer Betriebszugehörigkeit in mehreren Stufen (siehe Kasten unten). Der entlassene Mitarbeiter hatte die prinzipielle Wirksamkeit dieser Kündi- 622 BGB: Kündigungsfristen bei arbeitsverhältnissen Fotolia/Joachim lechner Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen 1.: zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats, 2.: fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats, 3.: acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats, 4.: zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats, 5.: zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats, 6.: 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats, 7.: 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats. Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt. der angestellte sah in den gestaffelten Fristen eine diskriminierung jüngerer Mitarbeiter gung nicht in Zweifel gezogen. Er war jedoch der Auffassung, die nach Länge der Betriebszugehörigkeit gestaffelten Kündigungsfristen begünstigten ältere Arbeitnehmer, weil langjährig beschäftigte Arbeitnehmer naturgemäß älter seien. Jüngere Arbeitnehmer wie er würden dagegen benachteiligt. Darin liege eine von der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (RL 2000/78/EG) untersagte mittelbare Diskriminierung wegen des Alters. Dies habe zur Folge, dass die in Paragraf 622 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 BGB vorgesehene längst mögliche Kündigungsfrist von sieben Monaten zum Ende eines Kalendermonats für alle Arbeitnehmer gelten müsse, unabhängig von der tatsächlichen Dauer der Betriebszugehörigkeit. treue Wird BeloHNt Das Bundesarbeitsgericht hat dazu ausgeführt, dass die Differenzierung der Kündigungsfrist nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit zwar tatsächlich zu einer mittelbaren Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer führe. Die Verlängerung der Kündigungsfristen durch Paragraf 622 Absatz 2 Satz 1 BGB verfolgt demnach aber das rechtmäßige Ziel, länger beschäftigten und damit betriebstreuen, typischerweise älteren Arbeitnehmern durch längere Kündigungsfristen einen verbesserten Kündigungsschutz zu gewähren. Um dieses Ziel zu erreichen, sei es angemessen, die Fristen zu verlängern und zu staffeln und erforderlich im Sinne des Artikels 2 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer i) RL 2000/78/ EG. Darum liege keine mittelbare Diskriminierung wegen des Alters vor. Sämtliche Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen. Die Revision der Klägerin hatte auch vor dem Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Dierk Hochgesang Bundesarbeitsgericht aktenzeichen: 6 azr 636/13 Urteil vom

16 recht die aufsichtsbehörde muss im impressum stehen Unternehmen sollten auf ihrer Internetseite die Aufsichtsbehörde ins Kleingedruckte schreiben, um Abmahnungen von Wettbewerbern vorzubeugen. Verstöße gegen die impressumspflichten im internet können zu abmahnungen führen Paragraf 5 des telemediengesetzes (tmg) legt Angaben fest, die jeder Unternehmer auf seiner Internetseite im Impressum zu veröffentlichen hat, um sich nicht wettbewerbswidrig zu verhalten. Die Gerichte haben in der Vergangenheit häufig zwischen erheblichen oder unerheblichen Verstößen gegen diese Pflicht unterschieden. Lediglich erhebliche Verstöße, die geeignet sind, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu Fotolia/Stauke beeinträchtigen, führten zu einem Wettbewerbsverstoß. Diese scharfe Trennung ist mittlerweile beinahe aufgehoben. Beinahe jeder Verstoß wird nun als wettbewerbswidrig beurteilt und ist somit abmahnfähig durch Wettbewerber. Das Landgericht Leipzig stellte in seiner Entscheidung vom 12. Juni 2014 (Aktenzeichen 05 O 848/13) fest, dass es einen erheblichen Verstoß gegen die Impressumspflichten darstellt, wenn es ein Unternehmer unterlässt, die zuständige Aufsichtsbehörde auf seiner Internetseite anzugeben. Alle Unternehmer sollten daher dringend sowohl die Aufsichts- als auch die Erlaubnisbehörde auf ihrer Homepage angeben, um zu vermeiden, dass Wettbewerber sie abmahnen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bundesamt für Güterverkehr, die Zuständigkeit der Erlaubnisbehörde richtet sich nach den landesrechtlichen Regelungen. Sue Ann Becker ausparkender haftet alleine bei Unfall auf rastplatz auf Parkplätzen kann der fließende Verkehr darauf vertrauen, dass aus einem Stellplatz ausfahrende Verkehrsteilnehmer warten, wenn die Fahrspuren zwischen den Parkplätzen Straßencharakter haben. Darauf verwies jetzt das Oberlandesgericht Hamm. In dem dort verhandelten Fall kollidierte ein Lastzug auf einem Autobahnrastplatz mit einem aus einem Stellplatz ausparkenden Lastzug. Dessen Versicherung wollte nur 50 Prozent des Schadens zahlen. Da es sich um einen Parkplatz handelte, hätte ihr Klient nicht mit fließendem Verkehr rechnen müssen, so das Argument der Versicherung. Damit kam sie nicht durch. Die Straße, auf der der Geschädigte fuhr, sei breit und diene überwiegend der Autobahnzufahrt, so die Richter. Dem fließenden Verkehr auf einer Zufahrtsstraße habe ein Ausparkender Vorrang zu gewähren. Die Versicherung in dem verhandelten Fall waren zwei lastzüge miteinander kollidiert des Unfallverursachers musste den ganzen Schaden zahlen. ctw/ag oberlandesgericht Hamm Urteil vom aktenzeichen 9 U 26/14 Picture alliance/dpa/horst Galuschka

17 Picture alliance/bildagentur-online recht richter beenden Verwirrung um Verkehrsschild Eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit dem Zusatzschild Schneeflocke gilt auch, wenn es gar nicht schneit. Das stellte das Oberlandesgericht Hamm klar. ein tempolimit mit einem Warnschild vor winterlichen Straßenverhältnissen gilt auch bei gutem Wetter. Das bekräftigte kürzlich das Oberlandesgericht Hamm. Zum Zankapfel geriet dort ein rotes Dreieck mit einer schwarzen Schneeflocke auf weißem Grund. Ein Autofahrer war im Januar auf einer Bundesstraße im Siegerland mit Tempo 125 geblitzt worden. Ein elektronisches gesteuertes Verkehrszeichen zeigte aber nur Tempo 80 an. Darunter hing das Schneeflocke -Schild. Der Mann lehnte sich dagegen auf, dass er für eine Überschreitung von 45 Kilometern pro Stunde belangt werden sollte. Das Tempolimit bei trockener Fahrbahn sei irreführend gewesen, sagte er. Darauf ließen sich die Richter in Hamm nicht ein und folgten dem erstinstanzlichen Urteil des Amtsgerichts Siegen. Das hatte den Mann zu 160 Euro Geldbuße und einem einmonatigen Fahrverbot verdonnert. Auf deutschen Bundesstraßen gilt allgemein Tempo 100. Das Mindestlohn gilt nicht zwingend im ausland der europäische Gerichtshof sitzt in luxemburg Mindestlohnvorgaben bei öffentlichen Aufträgen gelten nicht automatisch für Subunternehmer im Ausland. Falls die Arbeiten komplett im Ausland erledigt werden, kann etwa der Mindestlohn des Auftraggeberlandes nicht vorgeschrieben werden, wie der Europäische Gerichtshof in Luxemburg klarstellte. Fotolia/MHP das Schild sollte laut dem Gericht nur die akzeptanz des angeordneten tempolimits erhöhen Warnschild Schneeflocke solle nur die Akzeptanz der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung erhöhen, erläuterte Hintergrund war der Streit um die Vergabe eines Auftrags der Stadt Dortmund zur Digitalisierung von Akten. In Nordrhein-Westfalen (NRW) gilt in solchen Fällen ein Mindestlohn von 8,62 Euro pro Stunde. Die Stadt hatte gefordert, diesen auch Arbeitern von Subunternehmern im Ausland zu zahlen. Die Bundesdruckerei, die den Auftrag nach Polen weitergeben wollte, wehrte sich. Wie der Europäische Gerichtshof erklärte, verstößt die Dortmunder Vorgabe gegen die Dienstleistungsfreiheit. Es müssten die Lebenshaltungskosten in Polen beachtet werden, so die Richter. Der in NRW vorgeschriebene Mindestlohn gelte nicht. dpa/ks europäischer Gerichtshof Urteil vom aktenzeichen C-549/13 der zuständige Bußgeldsenat. Anders als das Schild bei Nässe gebe es bei dem Schild mit der Schneeflocke im Dreieck keine zeitliche Einschränkung der angeordneten zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Kraftfahrer müssten die die Geschwindigkeit begrenzende Anordnung daher auch bei trockener Fahrbahn beachten, so das Oberlandesgericht. dpa/ag oberlandesgericht Hamm Urteil vom aktenzeichen: 1 rbs 125/14 Stark Mobile Waschanlage NEU: Selbstfahrend mit Wassertank Batterie Benzin Diesel Strom altgeräterücknahme Neue Modelle tel.: Gebrauchte MöbelaufzüGe mit Garantie finden Sie einfach preiswert unter:

18 recht Förderung auf der Kippe Eine neue EU-Vorgabe verbietet staatliche Zuschüsse für gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen. Bestimmte Weiterbildungen könnten nun aus dem BAG-Förderkatalog gestrichen werden. Die Weiterbildung ihrer Fahrer gemäß BKrFQG bekommen Unternehmer ab 2015 womöglich nicht mehr bezuschusst Viele Weiterbildungsmaßnahmen, für die Transportunternehmen beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) bisher im Rahmen des gleichnamigen Förderprogrammes staatliche Zuschüsse beantragen können, stehen auf der Kippe. Wie aus Kreisen der Verkehrsverbände zu hören war, planen das Bundeswirtschaftsund das Bundesverkehrsministerium, mehrere Weiterbildungen ab der Förderperiode 2015 aus dem Katalog der zuwendungsfähigen Maßnahmen zu streichen. es GiBt eine NeUe rechtsgrundlage Grund dafür ist eine Überarbeitung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), die in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Diese Verordnung der Europäischen Union regelt die unterschiedlichen Beihilfen in den Mitgliedstaaten im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht in Europa und ist zum 1. Juli 2014 überarbeitet worden. Sie besagt seitdem, dass für Ausbildungsmaßnahmen von Unternehmen zur Einhaltung verbindlicher Ausbildungsnormen keine Beihilfen gewährt werden dürfen (Artikel 31). Zu gut Deutsch heißt das: Für Maßnahmen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, bekommen Unternehmen, die Güterkraftverkehr oder Werkverkehr mit schweren LKW durchführen, kein Geld. Betroffen sind neben der Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) vermutlich weitere Maßnahmen. Unter anderem die beschleunigte Grundqualifikation und Weiterbildungen für bestimmte Transportarten wie die Beförderung von Gefahrgut. Ein Experte schätzt, dass rund 70 Prozent des bisherigen Fördervolumens für Weiterbildungsmaßnahmen wegfallen, wenn es nach den beiden Ministerien geht. Übrig blieben nach dieser Logik lediglich Weiterbildungen, die nicht unmittelbar vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind. BaG-Programm ausbildung soll wie geplant starten Fotolia/B. Wylezich, Daniel Ernst (Montage/MöLo/Alexander Wallnöfer) Die Verkehrsverbände darunter auch die AMÖ wehren sich gegen eine enge Auslegung der EU-Vorgabe. Sie warnen, dass dem Arbeitgeber damit künftig der Anreiz fehle, einem Arbeitnehmer bestimmte Lehrgänge, Seminare und Schulungen zu bezahlen. eu Soll licht ins dunkel BriNGeN Wenn viele Weiterbildungen nicht mehr gefördert würden, führe das zu einem Qualitätsverlust im Güterverkehr, lautet eines der Argumente. Als Beispiel wurde das BKrFQG angeführt: Übernehme der Chef die Weiterbildung alle fünf Jahre mangels Förderung nicht mehr, würde der Fahrer das billigste Angebot wählen, das oft nicht das beste sei. Ein Krisengipfel in Berlin brachte keine Lösung des Problems. Nun soll die EU- Kommission klären, wie die überarbeitete AGVO im Hinblick auf Beihilfen für Weiterbildungsmaßnahmen in deutsches Recht umzusetzen ist. Darauf verständigten sich die Verkehrsverbände Mitte Oktober mit Vertretern der Ministerien. Bevor Brüssel nicht entschieden hat, soll es keine deutsche Förderrichtlinie für das Weiterbildungsprogramm geben ein Prozess, der Wochen dauern kann. Es ist möglich, dass Güterverkehrsunternehmer ihre Anträge auf Weiterbildungsförderung erst im Februar stellen können. Noch ist offen, wie der Streit ausgeht. André Gieße Damit zumindest ein Teil der Fördergelder wie geplant beim BAG abgerufen werden kann, haben sich die Verkehrsverbände und die Vertreter des Bundeswirtschafts- und Bundesverkehrsministeriums auf einen Kompromiss geeinigt: Entgegen der bisherigen Praxis soll zunächst eine Förderrichtlinie für das Programm Ausbildung erscheinen und getrennt davon später eine Förderrichtlinie für das Programm Weiterbildung erarbeitet werden. Damit soll für Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen der BAG-Förderung ganz normal am 2. Januar das Antragsverfahren beginnen können. ag

19 Kipper Leichte Lieferwagen Mercedes Wechselbrücken Krane verkehrs Volvo Rundschau Spezial SpezialfahrzeugeEuro6 Holztransport Nutzfahrzeug Zukunft Katalog 2015 Kühler Pick-Ups SchubbodenKoffer Das Jahrbuch für den Transport-Profi 12 Lastwagen und transporter Alle Neuentwicklungen seit der Ladebordwände IAA vom leichten Verteilerfahrzeug bis zur Schwerlastzugmaschine 77 a nhänger, aufbauten und LadehiLfen Brandneue Entwicklungen etlicher Kategorien inklusive erweiterter Adressen Getränkeaufbaute Aerodynamik Tieflader Transporter mit Allradantrieb Nutzfahrzeug Leasing Leichte Lieferwagen Ladungssicherung Containerchassis Nutzfahrzeug Leasing Ladungssicherung Tankfahrzeuge Leichte Lieferwagen Getränkeaufbauten Curtainsider Pick Merc Alle auf einen Blick. Der Nutzfahrzeugkatalog 2015: Alle großen LKW-Typen geordnet nach Hersteller und Einsatzart Inklusive aller Transporter, City Vans und Pick Ups Testberichte der wichtigsten LKW, Trailer Leichte Lieferwagen Getränkeaufbauten Leichte und Transporter Praxistipps zu Anhängern und Aufbauten Die wichtigsten Adressen der Branche Mit großem Serviceteil: Ladehilfe und Ladungssicherung, Zubehör, u.v.m Holztransport Containerchassis Curtainsider Getränkeauf Jetzt bestellen. Jetzt sichern: Das Nachschlagewerk für Transport-Profis. Alle neuen Nutzfahrzeuge. Aller Klassen. In jeder Größe. Ja, ich bestelle Exemplare des Nutzfahrzeugkatalogs 2015 zum Einzelpreis von je 4,90 (inkl. 7 % MwSt., zzgl. Versandkosten) An folgende Adresse ANNFK2015 Firma (falls Firmenanschrift) Funktion Telefon Name Vorname Fax Straße Nr. PLZ Wohnort Land Datum Unterschrift Bei gegebenem Anlass werden wir Ihre -Adresse nutzen, um Sie über ähnliche Waren bzw. Dienstleistungen zu informieren. Sie können dieser Nutzung jederzeit durch eine an vertriebsservice@springer.com oder ein Fax an (089) widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Es gelten die AGB der Springer Fachmedien GmbH - Springer Fachmedien München GmbH Verlag Heinrich Vogel Aschauer Str München und Internet vertriebsservice@springer.com Bestell-Telefon 089/ Bestell-Fax 089/

20 MaNaGeMeNt Sicher und zweckmäßig Berufskleidung schützt, fördert den Teamgeist und macht einen guten Eindruck beim Kunden. Aber welche Kleidung nützt wirklich und wer muss für die Kosten tragen? Wenn alle das Gleiche anhaben, kommt das auch beim Kunden gut an Jankowiak Fotografie/Matthias Jankowiak ein Umzug in einer Stadt im ruhrgebiet: Alles läuft planmäßig. Die Organisation hat geklappt, der Ablauf stimmt. Doch beim genaueren Hinsehen fällt auf, dass ein Mitarbeiter des Umzugsunternehmens sich von den zwei anderen unterscheidet. Die beiden arbeiten in Firmen- Pullover beziehungsweise T-Shirt, Arbeitshosen und Sicherheitsschuhen. Einer hingegen trägt ein Arbeitshemd, Jeans und Sportschuhe: Die zwei Mitarbeiter gehören zum Stammpersonal der Umzugsfirma, der weitere Mitarbeiter ist als Leiharbeiter kurzfristig eingesprungen. Obwohl Möbelspediteure großen Wert auf das äußere Erscheinungsbild legen, kann es in Einzelfällen vorkommen, dass Beschäftigte unangemessen bekleidet sind. Und das führt mitunter zu Problemen. Denn Arbeitskleidung soll die Leute nicht nur schützen, sondern auch nach außen erkennbar deren Arbeitgeber repräsentieren. Bei uneinheitlicher Bekleidung steht also sowohl die Gesundheit des Mitarbeiters als auch der gute Ruf des Unternehmens auf dem Spiel. einheits-outfit MaCHt eindruck Möbelspediteure legen großen Wert auf ein einheitliches Auftreten, denn der Kunde verbindet damit die Merkmale Qualität, Loyalität und Zuverlässigkeit, erklärt AMÖ-Geschäftsführer Dierk Hochgesang. Doch was genau ist Berufskleidung? Das ist Kleidung, die bei der Ausübung eines Dienstleistungsberufes, eines Handwerks oder eines technischen Berufes getragen wird. Sie dient entweder zum Schutz des eigenen Körpers (Schutzkleidung), lässt den Träger eindeutig erkennen (Uniform) oder ist aus hygienischen Gründen notwendig (zum Beispiel bei Ärzten). Teilweise wird Berufskleidung auch aus Tradition getragen (Zunftbekleidung). In manchen Unternehmen wird das Tragen von Berufskleidung durch eine Kleiderordnung vorgeschrieben und setzt das Corporate Design um. Berufsbekleidung etwa, die nicht nur den reinen Schutz vor Gefahren zum Ziel hatte, entstand bereits im Mittelalter. Handwerker trugen zu dieser Zeit Kleidungsstücke, die sie als zugehörig zu ihrem Berufsstand kennzeichneten. Im

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