Gesetzlich geregelte Qualifizierungen. Training, Seminare und Beratung unser Angebot

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1 Gesetzlich geregelte Qualifizierungen Training, Seminare und Beratung unser Angebot

2 Gesetzlich geregelte Qualifizierungen Vorwort 3 1 Gefahrgutlogistik Gefahrgutfahrer ADR Sonstiges Personal Gefahrgutbeauftragte Personen mit Gefahrgutverantwortung Befähigungsschein Sprengstoff 16 2 Gefahrgutlogistik Luftverkehr Versender/Verpacker (PK 1 2) Spediteure (PK 3 5) Luftfrachtabfertigungs-Dienstleister (PK 6 10) Besatzungs- und Securitypersonal (PK 11 12) 30 3 Luftfracht 32 4 Gefahrstoffe Tätigkeit mit Gefahrstoffen Asbest Begaste Container und sachkundepflichtige Stoffe und Zubereitungen 42 5 Arbeitsschutz Betrieblicher Arbeitsschutz SCC-Schulung Baustellensicherung/Luftreinhaltung am Bau Brandschutz Elektrotechnik Baumaschinen/Krane 58 6 Abfall Abfalltransporte Abfallbeauftragte/Sonstiges Personal 66 7 Gewässerschutz 68 8 Kfz-Werkstatt 72 9 Transport/Lager/Logistik EU-Kraftfahrer Training Lkw Training Bus 88 Auf einen Blick 90 Ihr Bedarf ist unser Auftrag/Allgemeiner Hinweis 94 DEKRA Standorte/Impressum 95

3 1. Gefahrgutlogistik 2. Gefahrgutlogistik Luftverkehr 3. Luftfracht 4. Gefahrstoffe 5. Arbeitsschutz 6. Abfall 7. Gewässerschutz 8. Kfz-Werkstatt 9. Transport/Lager/Logistik 10. EU-Kraftfahrer Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Katalog stellt Ihnen DEKRA Akademie GmbH das umfangreiche Angebot an Seminaren und Lehrgängen in der Gesetzlich geregelten Qualifizierung vor. Damit wollen wir Ihnen eine Hilfe an die Hand geben: Der Unternehmer ist mit einer Vielzahl von Gesetzen konfrontiert. Das Wissen muss regelmäßig aufgefrischt werden, da sich nationale und internationale Vorschriften immer wieder ändern. Von der Gefahrgutlogistik, dem Umgang mit gefährlichen Stoffen, Arbeitsschutz, Abfallentsorgung, Gewässerschutz, Mitarbeiterschulungen im Kfz- und Transportbereich, der gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikation für Berufskraftfahrer bis hin zum Qualitätsmanagement: In dieser Auswahl finden Sie das für Ihren Arbeitsbereich Passende. Der gesetzlich vorgeschriebene Sachkundenachweis hilft, Unfälle und Gefahren für Mensch und Umwelt zu vermeiden. Unsere von den Behörden anerkannten Seminare eröffnen Ihnen aber auch neue Aufgaben- felder: in der Asbestsanierung, bei Abfalltransporten oder der Anerkennung als zertifizierter Auftragnehmer (SCC). Sie verbessern Ihre Effizienz und sparen letztlich Kosten. Seit über 80 Jahren steht DEKRA für die Sicherheit von Mensch und Technik. Die Spezialisten der DEKRA Akademie gewährleisten Schulungen auf höchstem Niveau an über 100 Standorten in Deutschland oder auch bei Ihnen vor Ort. Mit freundlichen Grüßen Jörg Mannsperger Geschäftsführer DEKRA Akademie GmbH Mitglied des Vorstands der DEKRA SE 2 3

4 Gefahrgutlogistik

5 1. Gefahrgutlogistik >> 2. Gefahrgutlogistik Luftverkehr 1.1 Gefahrgutfahrer ADR 3. Luftfracht 1.2 Sonstiges Personal 4. Gefahrstoffe 1.3 Gefahrgutbeauftragte 5. Arbeitsschutz 1.4 Personen mit Gefahrgutverantwortung 6. Abfall 1.5 Befähigungsschein Sprengstoff 7. Gewässerschutz 8. Kfz-Werkstatt 9. Transport/Lager/Logistik 10. EU-Kraftfahrer 1. Gefahrgutlogistik 4 5

6 Gefahrgutlogistik 1.1 Gefahrgutfahrer ADR Basis- und Aufbaukurse Seit 1957 ist der Gefahrguttransport auf der Straße europaweit einheitlich geregelt durch das Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route (Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, ADR). Wer Gefahrgut in kennzeichnungspflichtigen Mengen transportieren will, braucht eine ADR-Schulungsbescheinigung. Der Basiskurs ist die für alle Gefahrgutfahrer vorgeschriebene Grundschulung (Kurs ). Wer den Kurs besteht, erhält die auf fünf Jahre befristete ADR-Schulungsbescheinigung. Sie wird um weitere fünf Jahre verlängert, wenn Fahrer vor Ablauf eine Fortbildung besuchen und die abschließende Prüfung bestehen (312.61). Diese Fortbildung kann bis zu zwölf Monate vor Ablauf der ADR-Bescheinigung besucht werden. Für die Verlängerung bleibt das Ablaufdatum maßgeblich. Die häufigsten Gefahrgüter auf der Straße sind Treibstoffe: Heizöl und Diesel machen mehr als die Hälfte aller Gefahrguttransporte aus, Transporte von Benzin nehmen rund 27 Prozent ein. Für Tanktransporte verlangt der Gesetzgeber einen eigenen Aufbaukurs zusätzlich zur ADR-Schulungsbescheinigung (Kurs ). Explosive Güter spielen im Gefahrgutbereich eine untergeordnete Rolle und sind hauptsächlich saisonal beschränkt (zum Beispiel Silvester). Auch hierfür gibt es einen Aufbaulehrgang (Kurs ) ebenso wie für radioaktive Stoffe (Kurs ). DEKRA Akademie ist ein von den Industrieund Handelskammern (IHK) anerkannter Lehrgangsträger für die Schulungen im Gefahrgutbereich. Titel Gefahrgutfahrer/-innen Erstschulung: Basiskurs Gefahrgutfahrer/-innen Erstschulung: Aufbaukurs Tank Zielgruppe Fahrer von Gefahrgut Fahrer von Tanktransporten, die den Basiskurs erfolgreich absolviert haben Ziel Berechtigung, Stückgut- und Schüttguttransporte von Gefahrgut (außer Klassen 1 und 7) durchzuführen; Zulassung zu weiteren Aufbaukursen Berechtigung für Tanktransporte gemäß den Gefahrgutvorschriften für die Straße Dauer 2,5 Tage 1,5 Tage Rechtl. Grundlage ADR 8.2 ADR 8.2 Voraussetzung Gültige Fahrerlaubnis (entsprechend den für den Gefahrguttransport vorgesehenen Fahrzeugen) - Gültige Fahrerlaubnis (entsprechend den für den Gefahrguttransport vorgesehenen Fahrzeugen) - Erfolgreicher Abschluss des Basiskurses Abschluss/Prüfung ADR-Schulungsbescheinigung mit IHK-Prüfung ADR-Schulungsbescheinigung mit IHK-Prüfung Gültigkeit 5 Jahre Abhängig vom ADR-Basiskurs Inhalt - Allgemeine Vorschriften - Gefahreneigenschaften - Dokumentation - Fahrzeug- und Beförderungsarten - Umschließungen/Ausrüstung - Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln - Durchführung der Beförderung mit Übung zur Abfahrtskontrolle und Ladungssicherung am Fahrzeug über 3,5 t - Pflichten, Verantwortlichkeiten, Sanktionen - Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen mit praktischer Feuerlösch übung Zusätzliche tankspezifisch ausgerichtete Themen: - Allgemeine Vorschriften - Dokumentation - Fahrzeug- und Beförderungsarten - Umschließungen/Ausrüstung - Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln - Durchführung der Beförderung - Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen

7 1. Gefahrgutlogistik >> 2. Gefahrgutlogistik Luftverkehr 1.1 Gefahrgutfahrer ADR 3. Luftfracht 1.2 Sonstiges Personal 4. Gefahrstoffe 1.3 Gefahrgutbeauftragte 5. Arbeitsschutz 1.4 Personen mit Gefahrgutverantwortung 6. Abfall 1.5 Befähigungsschein Sprengstoff 7. Gewässerschutz 8. Kfz-Werkstatt 9. Transport/Lager/Logistik 10. EU-Kraftfahrer Gefahrgutfahrer/-innen Erstschulung: Aufbaukurs Klasse 1 Gefahrgutfahrer/-innen Erstschulung: Aufbaukurs Klasse 7 Gefahrgutfahrer/-innen Auffrischungsschulung Fahrer von Transporten mit explosiven Stoffen (Klasse 1), die den Basiskurs erfolgreich absolviert haben Möglichkeit, als Gefahrgutfahrer für die Klasse 1 (explosive Stoffe und Gegenstände) eingesetzt zu werden Fahrer von Transporten mit radioaktiven Stoffen (Klasse 7), die den Basiskurs erfolgreich absolviert haben Möglichkeit, als Gefahrgutfahrer für die Klasse 7 (radioaktive Stoffe) eingesetzt zu werden Kraftfahrer, die ihre ADR-Bescheinigung verlängern sollen Verlängerung der ADR-Bescheinigung um 5 Jahre inklusive aller gültigen Aufbaukurse 1 Tag 1 Tag 1,5 Tage Aufbaukurs Klasse 1, 8.2 ADR Aufbaukurs Klasse 7, 8.2 ADR ADR Gültige Fahrerlaubnis (entsprechend den für den Gefahrguttransport vorgesehenen Fahrzeugen) - Erfolgreicher Abschluss des Basiskurses ADR-Schulungsbescheinigung mit IHK-Prüfung - Gültige Fahrerlaubnis (entsprechend den für den Gefahrguttransport vorgesehenen Fahrzeugen) - Erfolgreicher Abschluss des Basiskurses ADR-Schulungsbescheinigung mit IHK-Prüfung - Gültige Fahrerlaubnis (entsprechend den für den Gefahrguttransport vorgesehenen Fahrzeugen) - Gültige ADR-Bescheinigung ADR-Schulungsbescheinigung mit IHK-Prüfung Abhängig vom ADR-Basiskurs Abhängig vom ADR-Basiskurs 5 Jahre ab letztem Gültigkeitsdatum Zusätzliche, auf die Notwendigkeiten der Klasse 1 zugeschnittene Themen: - Allgemeine Vorschriften - Gefahreneigenschaften - Dokumentation - Fahrzeug- und Beförderungsarten - Umschließungen/Ausrüstung - Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln - Durchführung der Beförderung - Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen mit explosiven Stoffen; unter Umständen muss ein Befähigungsschein Sprengstoff (s. S. 16) erworben werden Zusätzliche, auf die Notwendigkeiten der Klasse 7 zugeschnittene Themen: - Allgemeine Vorschriften - Gefahreneigenschaften - Dokumentation - Fahrzeug- und Beförderungsarten - Umschließungen/Ausrüstung - Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln - Durchführung der Beförderung - Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen mit radioaktiven Stoffen Die Inhalte entsprechen denen der Erstschulung mit Schwerpunkt auf aktuellen Änderungen und Neuerungen: - Allgemeine Vorschriften - Gefahreneigenschaften - Dokumentation - Fahrzeug- und Beförderungsarten - Umschließungen/Ausrüstung - Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln - Durchführung der Beförderung mit praktischer Übung am Fahrzeug - Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen 6 7

8 Gefahrgutlogistik 1.2 Sonstiges Personal Jede Person, die mit der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße befasst ist, muss über die dafür gültigen Bestimmungen unterwiesen werden. Für die Fahrer wird eine ADR-Schulungsbescheinigung aber erst ab bestimmten Mengen notwendig. Die Fahrer sind unterhalb dieser Grenzen auf dieser Grundlage dem Sonstigen Personal zuzuordnen. Für die Fahrer dieser Transporte ist eine Unterweisung notwendig. Die Pflicht zur Unterweisung gilt auch für das übrige Personal, das zum Beispiel beim Be- und Entladen gefährlicher Güter beteiligt ist. Dieser Kurs ist vorgeschrieben, wenn gefährliche Güter in Mengen befördert werden, die nach der Tabelle der höchstzulässigen Gesamtmenge je Beförderungseinheit einen Verzicht auf die ADR-Schulungsbescheinigung erlauben. Ebenso reicht dieser Kurs aus für Transporte, wenn die Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von in begrenzten Mengen verpackten, gefährlichen Gütern genutzt werden. Titel Gefahrgut Fahrzeugführer/-innen gemäß 1.3 ADR Lehrgang Fahrzeugführer/-innen gemäß 1.3 ADR und ADR Fortbildung Zielgruppe Ziel Fahrer von Gefahrgut in geringen Mengen, sonstiges am Transport beteiligtes Personal (z. B. Be- und Entlader) Gefahrgut in geringen Mengen kann bei Beachtung der Vorschriften auch ohne ADR-Schulungsbescheinigung transportiert werden Dauer 0,5 Tag 0,5 Tag Rechtl. Grundlage ADR ADR Bereits geschultes Gefahrgutpersonal Unterweisung bei veränderten Vorschriften Voraussetzung Abschluss/Prüfung Gültigkeit Inhalt Gültige Fahrerlaubnis (entsprechend den für den Gefahrguttransport vorgesehenen Fahrzeugen) Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie Bei Änderungen der Gefahrgutvorschriften soll eine Auffrischungsschulung erfolgen (1.3 ADR) - Allgemeine Vorschriften (Gefahrgutbeförderungsgesetz, GGVSEB/ADR usw.) - Allgemeine Gefahreigenschaften (Gefahrklassen) - Dokumentation (Begleitpapiere) - Fahrzeug- und Beförderungsarten - Umschließungen, Ausrüstung - Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln - Durchführung der Beförderung (Be- und Entladen usw.) - Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen - Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen Gültige Fahrerlaubnis (entsprechend den für den Gefahrguttransport vorgesehenen Fahrzeugen) und erfolgreiche Schulung Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie Bei Änderungen der Gefahrgutvorschriften soll eine Auffrischungsschulung erfolgen (1.3 ADR) Die Inhalte entsprechen denen der Erstschulung mit Schwerpunkt auf aktuellen Änderungen und Neuerungen: - Allgemeine Vorschriften - Gefahreneigenschaften - Dokumentation - Fahrzeug- und Beförderungsarten - Umschließungen/Ausrüstung - Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln - Durchführung der Beförderung mit praktischer Übung am Fahrzeug - Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen

9 CONTENTS... ACTIVITY Gefahrgutlogistik >> 2. Gefahrgutlogistik Luftverkehr 1.1 Gefahrgutfahrer ADR 3. Luftfracht 1.2 Sonstiges Personal 4. Gefahrstoffe 1.3 Gefahrgutbeauftragte 5. Arbeitsschutz 1.4 Personen mit Gefahrgutverantwortung 6. Abfall 1.5 Befähigungsschein Sprengstoff 7. Gewässerschutz 8. Kfz-Werkstatt 9. Transport/Lager/Logistik 10. EU-Kraftfahrer Gefahrgutklassen... Klasse Beschreibung Klasse Beschreibung 1 Explosive Stoffe und Gegenstände, die explosive Stoffe enthalten Entzündend wirkende Stoffe Entzündbare Gase Organische Peroxide Nicht entzündbare/ nicht giftige Gase Giftige Stoffe Giftige Gase Ansteckungsgefährliche Stoffe 3 3 Entzündbare flüssige Stoffe RADIOACTIVE III TRANSPORT INDEX 7 7 Radioaktive Stoffe Entzündbare feste Stoffe 8 8 Ätzende Stoffe Selbstentzündliche Stoffe 9 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände Stoffe, die mit Wasser entzündliche Gase bilden Umweltgefährdend Erwärmter Stoff 8 9

10 Gefahrgutlogistik 1.3 Gefahrgutbeauftragte Unternehmen, die zum Beispiel als Absender, Verlader, Verpacker oder Beförderer an der Beförderung gefährlicher Güter mit Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen beteiligt sind, müssen schriftlich mindestens einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer über eine gültige Schulungsbescheinigung für den betreffenden Verkehrsträger verfügt. Die Teilnahme an der Grundausbildung (321.61) schafft hierfür die Voraussetzung. Die Lehrgänge für Gefahrgutbeauftragte bestehen aus einem ersten Teil und weiteren Teilen. Wer Gefahrgüter auf der Straße, per Eisenbahn, Binnenschiff oder Seeschiff transportieren will, braucht eine zusätzliche Schulung. Die Bescheinigung für Gefahrgutbeauftragte ist auf fünf Jahre befristet. DEKRA Akademie bereitet zukünftige Gefahrgutbeauftragte auf die Prüfung bei der IHK vor. Titel Gefahrgutbeauftragte/-r Grundschulung: Verkehrsträger Straße (erster Teil) Gefahrgutbeauftragte/-r Grundschulung: Verkehrsträger Schiene Zielgruppe Mitarbeiter von Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Straßenfahrzeugen beteiligt sind Mitarbeiter von Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Schienenfahrzeugen beteiligt sind und bereits die Grundschulung erster Teil absolviert haben Ziel Erwerb der Sachkunde Straße Erwerb der Sachkunde Schiene Dauer 3 Tage (30 UE) 1 Tag Rechtl. Grundlage Gefahrgutbeauftragtenverordnung Gefahrgutbeauftragtenverordnung Voraussetzung Keine Gefahrgutbeauftragtengrundschulung erster Teil Abschluss/Prüfung Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie als Voraussetzung zur IHK- Prüfung Gefahrgutbeauftragter Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie als Voraussetzung zur IHK- Prüfung Gefahrgutbeauftragter Gültigkeit 5 Jahre ab Prüfung 5 Jahre bezogen auf die Gültigkeit der Prüfung des ersten Teils Inhalt - Nationale und internationale Organisationen und Vorschriften - Nationale Gesetze und Verordnungen - Strafrechtliche und zivilrechtliche Haftung - Gefährliche Güter - Freistellungsregelungen und begrenzte Mengen - Dokumentation - Versandstücke - Kennzeichnung - Beförderungsvorschriften Straße Die inhaltliche Grundlage bilden die Gefahrgutvorschriften für den Verkehrsträger Straße (GGVSEB/ADR). - Nationale und internationale Organisationen und Vorschriften - Gefährliche Güter - Freistellungsregelungen und begrenzte Mengen - Dokumentation - Versandstücke - Kennzeichnung - Beförderungsvorschriften Eisenbahn Die inhaltliche Grundlage bilden die internationalen und nationalen Gefahrgutvorschriften für den Schienenverkehr (GGVSEB/RID).

11 1. Gefahrgutlogistik >> 2. Gefahrgutlogistik Luftverkehr 1.1 Gefahrgutfahrer ADR 3. Luftfracht 1.2 Sonstiges Personal 4. Gefahrstoffe 1.3 Gefahrgutbeauftragte 5. Arbeitsschutz 1.4 Personen mit Gefahrgutverantwortung 6. Abfall 1.5 Befähigungsschein Sprengstoff 7. Gewässerschutz 8. Kfz-Werkstatt 9. Transport/Lager/Logistik 10. EU-Kraftfahrer Gefahrgutbeauftragte/-r Grundschulung: Binnenschifffahrt Gefahrgutbeauftragte/-r Grundschulung: Seeschifffahrt Mitarbeiter von Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Binnenschiffen beteiligt sind und bereits die Grundschulung erster Teil absolviert haben Erwerb der Sachkunde Binnenschifffahrt Mitarbeiter von Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen beteiligt sind und bereits die Grundschulung erster Teil absolviert haben Erwerb der Sachkunde Seeschifffahrt 1 Tag 1 Tag Gefahrgutbeauftragtenverordnung Gefahrgutbeauftragtengrundschulung erster Teil Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie als Voraussetzung zur IHK- Prüfung Gefahrgutbeauftragter 5 Jahre bezogen auf die Gültigkeit der Prüfung des ersten Teils - Nationale und internationale Organisationen und Vorschriften - Gefährliche Güter - Freistellungsregelungen und begrenzte Mengen - Dokumentation - Versandstücke - Kennzeichnung - Beförderungsvorschriften Binnenschifffahrt Die inhaltliche Grundlage bilden die Gefahrgutvorschriften für die Binnenschifffahrt (GGVSEB/ADN). Gefahrgutbeauftragtenverordnung Gefahrgutbeauftragtengrundschulung erster Teil Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie als Voraussetzung zur IHK- Prüfung Gefahrgutbeauftragter 5 Jahre bezogen auf die Gültigkeit der Prüfung des ersten Teils - Nationale und internationale Organisationen und Vorschriften - Gefährliche Güter - Freistellungsregelungen und begrenzte Mengen - Dokumentation - Versandstücke - Kennzeichnung - Beförderungsvorschriften See Die inhaltliche Grundlage bilden die Gefahrgutvorschriften für die Seeschifffahrt (IMDG-Code und GGVSee)

12 Gefahrgutlogistik >> Fortsetzung Titel Prüfungsvorbereitung für Gefahrgutbeauftragte Zielgruppe Ziel Dauer Rechtl. Grundlage Voraussetzung Abschluss/Prüfung Gültigkeit Inhalt Schulungsteilnehmer (angehende und/ oder bereits bestellte Gefahrgutbeauftragte), die an einer zusätzlichen Vorbereitung auf die Prüfung interessiert sind beziehungsweise ihre Kenntnisse auffrischen wollen Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten der jeweiligen Verkehrsträger 1 2 Tage je nach Verkehrsträger Gefahrgutbeauftragtenverordnung Keine Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie Unbefristet - Allgemeine Vorschriften (Gefahrgutbeförderungsgesetz, GGVSEB/ADR usw.) - Dokumentation (Begleitpapiere) - Fahrzeug- und Beförderungsarten - Umschließungen, Ausrüstung - Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln - Durchführung der Beförderung (Be- und Entladen usw.) - Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen Die Inhalte werden im Rahmen mehr oder weniger komplexer Gefahrguttransportaufgaben vermittelt (Fragebogen der Gefahrgutbeauftragtenprüfung).

13 1. Gefahrgutlogistik >> 2. Gefahrgutlogistik Luftverkehr 1.1 Gefahrgutfahrer ADR 3. Luftfracht 1.2 Sonstiges Personal 4. Gefahrstoffe 1.3 Gefahrgutbeauftragte 5. Arbeitsschutz 1.4 Personen mit Gefahrgutverantwortung 6. Abfall 1.5 Befähigungsschein Sprengstoff 7. Gewässerschutz 8. Kfz-Werkstatt 9. Transport/Lager/Logistik 10. EU-Kraftfahrer Erwerb des Schulungsnachweises Gefahrgutbeauftragter Verlängerung des Schulungsnachweises Gefahrgutbeauftrager nach IHK-Prüfung (alle 5 Jahre) Ausstellung des Schulungsnachweises Gefahrgutbeauftrager durch die IHK Anmeldung und Prüfung bei der IHK Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie für die Schulungen für Gefahrgutbeauftragte Verkehrsträger Seeschiff Verkehrsträger Binnenschiff Verkehrsträger Schiene Gefahrgutbeauftragter Grundschulung erster Verkehrsträger Straße 12 13

14 Gefahrgutlogistik 1.4 Personen mit Gefahrgutverantwortung Nach 1.3 ADR/RID/IMDG müssen Unternehmen, die Umgang mit Gefahrgut haben, verantwortliche Personen bestellen. Diese Personen sind verantwortlich für die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften in den Betrieben. Sie müssen spezifisch für die anfallenden Aufgaben ausgebildet sein. Titel Mitarbeiterschulung nach Gefahrgutrecht: Straße Mitarbeiterschulung nach Gefahrgutrecht: Straße Auffrischung Zielgruppe Alle Mitarbeiter im Bereich Gefahrgut Personen, die ihre Kenntnisse auffrischen müssen Ziel Erfüllung der Pflichten nach den Gefahrgutvorschriften (ADR/GGVSEB) Aufgabenspezifische Ausbildung für den Bereich Straße, Aktualisierung des Wissens (Vorschriftenänderung) Dauer 1 Tag 0,5 Tag Rechtl. Grundlage 1.3 ADR 1.3 ADR Voraussetzung Keine Grundschulung Abschluss/Prüfung Gültigkeit Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie Die Schulung ist bei Änderung von Vorschriften zu erneuern Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie Die Schulung ist bei Änderung von Vorschriften zu erneuern Inhalt - Allgemeine Vorschriften - Allgemeine Gefahreigenschaften - Dokumentation - Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung - Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln - Durchführung der Beförderung - Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen - Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen Bei den Inhalten werden die Aufgaben des teilnehmenden Personenkreises berücksichtigt. - Allgemeine Vorschriften - Allgemeine Gefahreneigenschaften - Dokumentation - Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung - Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln - Durchführung der Beförderung - Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen - Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen Der Schwerpunkt liegt auf Änderungen und Neuerungen im Gefahrgutrecht.

15 1. Gefahrgutlogistik >> 2. Gefahrgutlogistik Luftverkehr 1.1 Gefahrgutfahrer ADR 3. Luftfracht 1.2 Sonstiges Personal 4. Gefahrstoffe 1.3 Gefahrgutbeauftragte 5. Arbeitsschutz 1.4 Personen mit Gefahrgutverantwortung 6. Abfall 1.5 Befähigungsschein Sprengstoff 7. Gewässerschutz 8. Kfz-Werkstatt 9. Transport/Lager/Logistik 10. EU-Kraftfahrer Mitarbeiterschulung nach Gefahrgutrecht: Seeverkehr (Landpersonal) Mitarbeiterschulung nach Gefahrgutrecht: Seeverkehr (Landpersonal) Auffrischung Mitarbeiter im Gefahrguttransport Seeverkehr Verantwortung als Landpersonal für den sicheren Transport auch auf Straße, Eisenbahn und Binnenschiff im Vorlauf zum Seeverkehr Mitarbeiter im Gefahrguttransport Seeverkehr Verantwortung als Landpersonal für den sicheren Transport auch auf Straße, Eisenbahn und Binnenschiff im Vorlauf zum Seeverkehr 1 Tag 0,5 Tag 1.3 IMDG-Code 1.3 IMDG-Code Keine Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie Die Schulung ist bei Änderung von Vorschriften spätestens nach 5 Jahren zu wiederholen - Verantwortliche Personen und ihre Pflichten - Allgemeine Vorschriften GGVSee/ IMDG-Code - Allgemeine Gefahreigenschaften, Gefahrgutklassen, Verpackungsgruppen - Meeresschadstoffe - Gefahrgutliste und Vorschriften über begrenzte Mengen - Verpackungsvorschriften - Dokumentation - Kennzeichnung, Bezettelung,Markierung - Trennungsvorschriften - CTU-Packrichtlinien/CTU Code of Practice - Durchführung der Beförderung - Pflichten, Verantwortlichkeiten, Sanktionen Keine Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie Die Schulung ist bei Änderung von Vorschriften spätestens nach 5 Jahren zu wiederholen - Verantwortliche Personen und ihre Pflichten - Allgemeine Vorschriften GGVSee/ IMDG-Code - Allgemeine Gefahreigenschaften, Gefahrgutklassen, Verpackungsgruppen - Meeresschadstoffe - Gefahrgutliste und Vorschriften über begrenzte Mengen - Verpackungsvorschriften - Dokumentation - Kennzeichnung, Bezettelung,Markierung - Trennungsvorschriften - CTU-Packrichtlinien/CTU Code of Practice - Durchführung der Beförderung - Pflichten, Verantwortlichkeiten, Sanktionen 14 15

16 Gefahrgutlogistik 1.5 Befähigungsschein Sprengstoff Menschen, die mit explosionsgefährlichen Stoffen arbeiten, benötigen einen behördlichen Befähigungsschein nach 20 Sprengstoffgesetz. Wer mit dem Transport von Sprengstoffen und explosionsgefährlichen Stoffen zu tun hat, braucht neben der entsprechende ADR- Schulungsbescheinigung (Kurse und ) deshalb auch einen Befähigungsschein, der den fachgerechten Umgang mit dem explosiven Transportgut ermöglichen soll. Dazu ist ein Nachweis der Fachkunde notwendig. Bei der Schulung der DEKRA Akademie können die Teilnehmer den Befähigungsschein Sprengstoff und den Aufbaukurs zum ADR-Schein Klasse 1 an einem Tag erwerben. Titel Befähigungsschein nach 20 Sprengstoffgesetz Grundschulung Befähigungsschein nach 20 Sprengstoffgesetz Wiederholungsschulung Zielgruppe Ziel Personen, die zum Transport explosionsgefährlicher Stoffe bestellt werden sollen - Aufgaben als Verantwortliche Personen im Sinne des 19 Sprengstoffgesetz und Sachkunde im Verbringen nach 20 Sprengstoffgesetz - Aufbaukurs Klasse 1 zur ADR-Schulungsbescheinigung Personen, die zum Transport explosionsgefährlicher Stoffe bestellt werden sollen - Aufgaben als Verantwortliche Personen im Sinne des 19 Sprengstoffgesetz und Sachkunde im Verbringen nach 20 Sprengstoffgesetz - Aufbaukurs Klasse 1 zur ADR-Schulungsbescheinigung Dauer 4 Stunden 4 Stunden Rechtl. Grundlage 19 Sprengstoffgesetz 32 Sprengstoffverordnung 19 Sprengstoffgesetz 32 Sprengstoffverordnung Voraussetzung - ADR-Schulungsbescheinigung Klasse 1 - Unbedenklichkeitsbescheinigung - Grundlehrgang Befähigungsschein - Unbedenklichkeitsbescheinigung Abschluss/Prüfung Abschlussprüfung Gewerbeaufsichtsamt Zeugnis zur Verlängerung des Befähigungsscheins durch die zuständige Behörde Gültigkeit Inhalt 5 Jahre ab letztem Gültigkeitsdatum. Es muss einmal im Jahr ein Transport durchgeführt werden - Sonderlehrgang nach 32 (3) 1. VO zum SprengG - Empfindlichkeit und Wirkungsweise der gebräuchlichen explosionsgefährlichen Stoffe - Unfallsichere Handhabung und Anwendung von explosionsgefährlichen Stoffen - Rechtsvorschriften über den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen sowie deren Beförderung - Ein praktischer Teil entfällt 5 Jahre ab letztem Gültigkeitsdatum. Es muss einmal im Jahr ein Transport durchgeführt werden - Aufbaukurs Kl. 1 im Rahmen der Schulung der Fahrzeugführer nach Kapitel 8.2 ADR - Sonderlehrgang nach 32 (3) 1. VO zum SprengG - Empfindlichkeit u. Wirkungsweise der gebräuchlichen explosionsgefährlichen Stoffe - Unfallsichere Handhabung und Anwendung von explosionsgefährlichen Stoffen - Rechtsvorschriften über den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen sowie deren Beförderung

17 1. Gefahrgutlogistik >> 2. Gefahrgutlogistik Luftverkehr 1.1 Gefahrgutfahrer ADR 3. Luftfracht 1.2 Sonstiges Personal 4. Gefahrstoffe 1.3 Gefahrgutbeauftragte 5. Arbeitsschutz 1.4 Personen mit Gefahrgutverantwortung 6. Abfall 1.5 Befähigungsschein Sprengstoff 7. Gewässerschutz 8. Kfz-Werkstatt 9. Transport/Lager/Logistik 10. EU-Kraftfahrer Befähigungsschein nach 20 Sprengstoffgesetz Grundschulung mit Aufbaukurs ADR Klasse Personen, die zum Transport explosionsgefährlicher Stoffe bestellt werden sollen - Aufgaben als Verantwortliche Personen im Sinne des 19 Sprengstoffgesetz und Sachkunde im Verbringen nach 20 Sprengstoffgesetz - Aufbaukurs Klasse 1 zur ADR-Schulungsbescheinigung 10 Stunden 19 Sprengstoffgesetz 32 Sprengstoffverordnung - ADR-Schulungsbescheinigung - Unbedenklichkeitsbescheinigung ADR-Schulungsbescheinigung Klasse 1: Prüfung unter Aufsicht der IHK in Kombination mit diesem Sonderlehrgang mit Prüfung durch das Gewerbeaufsichtsamt 5 Jahre ab letztem Gültigkeitsdatum. Es muss einmal im Jahr ein Transport durchgeführt werden - Aufbaukurs Kl. 1 im Rahmen der Schulung der Fahrzeugführer nach Kapitel 8.2 ADR - Sonderlehrgang nach 32 (3) 1. VO zum SprengG - Empfindlichkeit u. Wirkungsweise der gebräuchlichen explosionsgefährlichen Stoffe - Unfallsichere Handhabung und Anwendung von explosionsgefährlichen Stoffen - Rechtsvorschriften über den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen sowie deren Beförderung 16 17

18 Gefahrgutlogistik Luftverkehr

19 1. Gefahrgutlogistik 2. Gefahrgutlogistik Luftverkehr >> 3. Luftfracht 2.1 Versender/Verpacker (PK 1 2) 4. Gefahrstoffe 2.2 Spediteure (PK 3 5) 5. Arbeitsschutz 2.3 Luftfrachtabfertigungs-Dienstleister (PK 6 10) 6. Abfall 2.4 Besatzungs- und Securitypersonal (PK 11 12) 7. Gewässerschutz 8. Kfz-Werkstatt 9. Transport/Lager/Logistik 10. EU-Kraftfahrer 2. Gefahrgutlogistik Luftverkehr 18 19

20 Gefahrgutlogistik Luftverkehr 2.1 Versender/Verpacker (PK 1 2) Die Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr unterliegt besonderen Anforderungen. Die relevanten Gefahrgutvorschriften legen auch die Qualifikation des Personals fest: Alle an der Vorbereitung und Durchführung der Transporte beteiligten Personen müssen über spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die sie mit Erstund Wiederholungsschulungen erwerben beziehungsweise auffrischen müssen. Das Luftfahrtbundesamt (LBA) kann Unternehmen diesbezüglich überprüfen. DEKRA Akademie hilft Ihnen mit LBAanerkannten Seminaren bei der Grundschulung des Personals und der regelmäßigen Auffrischung der Kenntnisse. Die Gültigkeit des DEKRA-Zertifikats beträgt zwei Jahre. Titel LBA-anerkannter Lehrgang für Versender (Personalkategorie 1) Grundschulung LBA-anerkannter Lehrgang für Versender (Personalkategorie 1) Wiederholungsschulung (Refresher) Zielgruppe Ziel Personen der Personalkategorie 1, die Versenderpflichten wahrnehmen, einschließlich Personal von Luftfahrtunternehmen, die als Versender handeln Grundschulung des Personals entsprechend den Vorgaben des Luftfahrtbundesamts Personen der Personalkategorie 1, die bereits die Grundschulung absolviert haben Die speziellen Kenntnisse und Fähigkeiten müssen vor Ablauf von 2 Jahren aufgefrischt werden Dauer 4 Tage 2 Tage Rechtl. Grundlage Tabelle 1.5 A der IATA-DGR/ ICAO T.I. Part 1, Chapter 4 Tabelle 1.5 A der IATA-DGR/ ICAO T.I. Part 1, Chapter 4 Voraussetzung Keine Gültiges Zertifikat gemäß 1.5 IATA-DGR (Grundschulung) Abschluss/Prüfung Zertifikat mit Bezug auf die Anerkennung der DEKRA Akademie durch das Luftfahrtbundesamt (nach bestandenem Test) Zertifikat mit Bezug auf die Anerkennung der DEKRA Akademie durch das Luftfahrtbundesamt (nach bestandenem Test) Gültigkeit 2 Jahre 2 Jahre Inhalt - Grundlagen der Gefahrgutbeförderung - im Luftverkehr - Beschränkungen - Identifizierung (Gefahrgutliste) - Klassifizierung - Allgemeine Verpackungsanforderungen - Verpackungsvorschriften - Markierung und Kennzeichnung - Versendererklärung - Erkennen von nicht deklariertem - Gefahrgut - Bestimmungen für Passagiere und - Besatzung - Abschlusstest - Grundlagen der Gefahrgutbeförderung - im Luftverkehr - Beschränkungen - Identifizierung (Gefahrgutliste) - Klassifizierung - Allgemeine Verpackungsanforderungen - Verpackungsvorschriften - Markierung und Kennzeichnung - Versendererklärung - Erkennen von nicht deklariertem - Gefahrgut - Bestimmungen für Passagiere und - Besatzung - Abschlusstest

21 1. Gefahrgutlogistik 2. Gefahrgutlogistik Luftverkehr >> 3. Luftfracht 2.1 Versender/Verpacker (PK 1 2) 4. Gefahrstoffe 2.2 Spediteure (PK 3 5) 5. Arbeitsschutz 2.3 Luftfrachtabfertigungs-Dienstleister (PK 6 10) 6. Abfall 2.4 Besatzungs- und Securitypersonal (PK 11 12) 7. Gewässerschutz 8. Kfz-Werkstatt 9. Transport/Lager/Logistik 10. EU-Kraftfahrer LBA-anerkannter Lehrgang für Verpacker (Personalkategorie 2) Grundschulung LBA-anerkannter Lehrgang für Verpacker (Personalkategorie 2) Wiederholungsschulung (Refresher) Personen der Personalkategorie 2, die Gefahrgut für den Lufttransport verpacken oder dies beauftragen Personen der Personalkategorie 2, die bereits die Grundschulung absolviert haben Grundschulung des Personals entsprechend den Vorgaben des Luftfahrtbundesamts Die speziellen Kenntnisse und Fähigkeiten müssen vor Ablauf von 2 Jahren aufgefrischt werden 3 Tage 1,5 Tage Tabelle 1.5 A der IATA-DGR/ ICAO T.I. Part 1, Chapter 4 Keine Zertifikat mit Bezug auf die Anerkennung der DEKRA Akademie durch das Luftfahrtbundesamt (nach bestandenem Test) Tabelle 1.5 A der IATA-DGR/ ICAO T.I. Part 1, Chapter 4 Gültiges Zertifikat gemäß 1.5 IATA-DGR (Grundschulung) Zertifikat mit Bezug auf die Anerkennung der DEKRA Akademie durch das Luftfahrtbundesamt (nach bestandenem Test) 2 Jahre 2 Jahre - Grundlagen der Gefahrgutbeförderung - im Luftverkehr - Identifizierung (Gefahrgutliste) - Klassifizierung - Allgemeine Verpackungsanforderungen - Verpackungsvorschriften - Markierung und Kennzeichnung - Erkennen von nicht deklariertem - Gefahrgut - Bestimmungen für Passagiere und - Besatzung - Abschlusstest - Grundlagen der Gefahrgutbeförderung - im Luftverkehr - Identifizierung (Gefahrgutliste) - Klassifizierung - Allgemeine Verpackungsanforderungen - Verpackungsvorschriften - Markierung und Kennzeichnung - Erkennen von nicht deklariertem - Gefahrgut - Bestimmungen für Passagiere und - Besatzung - Abschlusstest Die Mindestinhalte der Schulungen sind in der Tabelle 1.5 A der IATA-DGR festgelegt. Seminarveranstalter werden auf dieser Grundlage vom Luftfahrtbundesamt anerkannt

22 Gefahrgutlogistik Luftverkehr 2.2 Spediteure (PK 3 5) Speditionen, die Gefahrgut für den Luftverkehr vorbereiten, sind für die richtige Deklarierung und Einhaltung aller Vorschriften verantwortlich. Für diese verantwortungsvolle Aufgabe muss das Personal richtig geschult und geprüft sein. Für den Spediteur hat dies auch klare betriebswirtschaftliche Vorteile: Durch neue oder veränderte Vorschriften wird immer häufiger falsch oder nicht deklariertes Gefahrgut an der Frachtabfertigung der deutschen Flughäfen zurückgewiesen. Ärgerliche Verzögerungen sind dabei noch das kleinere Problem: Verstöße gegen die IATA-DGR (International Air Transport Association Dangerous Goods Regulations) können als Straftat verfolgt werden. Aber auch wenn kein Gefahrgut transportiert wird, muss das Personal von Spediteuren den Vorschriften entsprechend geschult sein, um mögliches Gefahrgut zu erkennen (Personalkategorie 4, Seminar ). DEKRA Akademie bietet vom Luftfahrtbundesamt anerkannte Lehrgänge an, die zwei Jahre lang gültig sind. Titel LBA-anerkannter Lehrgang für Personal von Spediteuren (Personalkategorie 3) Grundschulung LBA-anerkannter Lehrgang für Personal von Spediteuren (Personalkategorie 3) Wiederholungsschulung (Refresher) Zielgruppe Ziel Personal von Spediteuren, das an der Abwicklung von Gefahrgut beteiligt ist Grundschulung des Personals entsprechend den Vorgaben des Luftfahrtbundesamts Personen der Personalkategorie 3, die bereits die Grundschulung absolviert haben Die speziellen Kenntnisse und Fähigkeiten müssen vor Ablauf von 2 Jahren aufgefrischt werden Dauer 4 Tage 2 Tage Rechtl. Grundlage Tabelle 1.5 A der IATA-DGR/ ICAO T.I. Part 1, Chapter 4 Tabelle 1.5 A der IATA-DGR/ ICAO T.I. Part 1, Chapter 4 Voraussetzung Keine Gültiges Zertifikat gemäß 1.5 IATA-DGR (Grundschulung) Abschluss/Prüfung Zertifikat mit Bezug auf die Anerkennung der DEKRA Akademie durch das Luftfahrtbundesamt (nach bestandenem Test) Zertifikat mit Bezug auf die Anerkennung der DEKRA Akademie durch das Luftfahrtbundesamt (nach bestandenem Test) Gültigkeit 2 Jahre 2 Jahre Inhalt - Grundlagen der Gefahrgutbeförderung - im Luftverkehr - Beschränkungen - Identifizierung (Gefahrgutliste) - Klassifizierung - Allgemeine Verpackungsanforderungen - Verpackungsvorschriften - Markierung und Kennzeichnung - Versendererklärung - Erkennen von nicht deklariertem - Gefahrgut - Bestimmungen für Passagiere und - Besatzung - Abschlusstest - Grundlagen der Gefahrgutbeförderung - im Luftverkehr - Beschränkungen - Identifizierung (Gefahrgutliste) - Klassifizierung - Allgemeine Verpackungsanforderungen - Verpackungsvorschriften - Markierung und Kennzeichnung - Versendererklärung - Erkennen von nicht deklariertem - Gefahrgut - Bestimmungen für Passagiere und - Besatzung - Abschlusstest

23 1. Gefahrgutlogistik 2. Gefahrgutlogistik Luftverkehr >> 3. Luftfracht 2.1 Versender/Verpacker (PK 1 2) 4. Gefahrstoffe 2.2 Spediteure (PK 3 5) 5. Arbeitsschutz 2.3 Luftfrachtabfertigungs-Dienstleister (PK 6 10) 6. Abfall 2.4 Besatzungs- und Securitypersonal (PK 11 12) 7. Gewässerschutz 8. Kfz-Werkstatt 9. Transport/Lager/Logistik 10. EU-Kraftfahrer 22 23

24 Gefahrgutlogistik Luftverkehr >> Fortsetzung Titel LBA-anerkannter Lehrgang für Personal von Spediteuren (Personalkategorie 4) Grundschulung LBA-anerkannter Lehrgang für Personal von Spediteuren (Personalkategorie 4) Wiederholungsschulung (Refresher) Zielgruppe Ziel Personal von Spediteuren, das an der Abwicklung von Fracht oder Post (kein Gefahrgut) beteiligt ist Grundschulung des Personals entsprechend den Vorgaben des Luftfahrtbundesamts Personen der Personalkategorie 4, die bereits die Grundschulung absolviert haben Die speziellen Kenntnisse und Fähigkeiten müssen vor Ablauf von 2 Jahren aufgefrischt werden Dauer 1,5 Tage 1 Tag Rechtl. Grundlage Tabelle 1.5 A der IATA-DGR/ ICAO T.I. Part 1, Chapter 4 Tabelle 1.5 A der IATA-DGR/ ICAO T.I. Part 1, Chapter 4 Voraussetzung Keine Gültiges Zertifikat gemäß 1.5 IATA-DGR (Grundschulung) Abschluss/Prüfung Zertifikat mit Bezug auf die Anerkennung der DEKRA Akademie durch das Luftfahrtbundesamt (nach bestandenem Test) Zertifikat mit Bezug auf die Anerkennung der DEKRA Akademie durch das Luftfahrtbundesamt (nach bestandenem Test) Gültigkeit 2 Jahre 2 Jahre Inhalt - Grundlagen der Gefahrgutbeförderung - im Luftverkehr - Begrenzungen - Markierung und Kennzeichnung - Erkennen von nicht deklariertem - Gefahrgut - Bestimmungen für Passagiere und - Besatzung - Verfahren bei Notfällen - Abschlusstest - Grundlagen der Gefahrgutbeförderung - im Luftverkehr - Begrenzungen - Markierung und Kennzeichnung - Erkennen von nicht deklariertem - Gefahrgut - Bestimmungen für Passagiere und - Besatzung - Verfahren bei Notfällen - Abschlusstest

25 1. Gefahrgutlogistik 2. Gefahrgutlogistik Luftverkehr >> 3. Luftfracht 2.1 Versender/Verpacker (PK 1 2) 4. Gefahrstoffe 2.2 Spediteure (PK 3 5) 5. Arbeitsschutz 2.3 Luftfrachtabfertigungs-Dienstleister (PK 6 10) 6. Abfall 2.4 Besatzungs- und Securitypersonal (PK 11 12) 7. Gewässerschutz 8. Kfz-Werkstatt 9. Transport/Lager/Logistik 10. EU-Kraftfahrer LBA-anerkannter Lehrgang für Personal von Spediteuren (Personalkategorie 5) Grundschulung LBA-anerkannter Lehrgang für Personal von Spediteuren (Personalkategorie 5) Wiederholungsschulung (Refresher) Personal von Spediteuren, das an der Abfertigung, Lagerung und dem Ein- und Ausladen von Fracht oder Post beteiligt ist Grundschulung des Personals entsprechend den Vorgaben des Luftfahrtbundesamts Personen der Personalkategorie 5, die bereits die Grundschulung absolviert haben Die speziellen Kenntnisse und Fähigkeiten müssen vor Ablauf von 2 Jahren aufgefrischt werden 1,5 Tage 1 Tag Tabelle 1.5 A der IATA-DGR/ ICAO T.I. Part 1, Chapter 4 Keine Zertifikat mit Bezug auf die Anerkennung der DEKRA Akademie durch das Luftfahrtbundesamt (nach bestandenem Test) Tabelle 1.5 A der IATA-DGR/ ICAO T.I. Part 1, Chapter 4 Gültiges Zertifikat gemäß 1.5 IATA-DGR (Grundschulung) Zertifikat mit Bezug auf die Anerkennung der DEKRA Akademie durch das Luftfahrtbundesamt (nach bestandenem Test) 2 Jahre 2 Jahre - Grundlagen der Gefahrgutbeförderung - im Luftverkehr - Begrenzungen - Markierung und Kennzeichnung - Erkennen von nicht deklariertem - Gefahrgut - Lagerung und Beladungsverfahren - Bestimmungen für Passagiere und - Besatzung - Verfahren bei Notfällen - Abschlusstest - Grundlagen der Gefahrgutbeförderung - im Luftverkehr - Begrenzungen - Markierung und Kennzeichnung - Erkennen von nicht deklariertem - Gefahrgut - Lagerung und Beladungsverfahren - Bestimmungen für Passagiere und - Besatzung - Verfahren bei Notfällen - Abschlusstest 24 25

26 Gefahrgutlogistik Luftverkehr 2.3 Luftfrachtabfertigungs-Dienstleister (PK 6 10) Die International Air Transport Association (IATA) hat für den Transport gefährlicher Güter international einheitliche Regeln zur Klassifikation, Verpackung, Beschriftung und Dokumentation gefährlicher Güter erarbeitet (Dangerous Goods Regulations, DGR). Diese Regeln werden immer wieder angepasst. Für das Personal der Luftfahrtunternehmen und Frachtagenten, die im Auftrag von Airlines arbeiten, ist es daher wichtig, immer auf dem neuesten Stand zu sein. Nicht deklariertes Gefahrgut ist eine besondere Gefahr bei Fracht- und Personenverkehr. Daher muss nicht nur das Personal geschult sein, das Gefahrgutsendungen annimmt, sondern auch die Mitarbeiter, die mit anderer Fracht als gefährlichen Gütern (PK 7, Seminar ) zu tun haben. Bei der Schulung geht es darum, nicht oder falsch deklariertes Gefahrgut zu erkennen und gegebenenfalls zurückzuweisen. Das Luftfahrtbundesamt (LBA) überprüft die Einhaltung der Vorschriften zum Gefahrgut. In den vom LBA anerkannten Kursen der DEKRA Akademie werden die Mitarbeiter bei der Frachtannahme und Passagierabfertigung geschult, gefährliche Stoffe zu erkennen und im Notfall richtig zu reagieren. Titel LBA-anerkannter Lehrgang für Personal von Luftfahrtunternehmen/ Frachtabfertigungs-Dienstleistern, die Gefahrgut annehmen (Personalkategorie 6) Grundschulung LBA-anerkannter Lehrgang für Personal von Luftfahrtunternehmen/ Frachtabfertigungs-Dienstleistern, die Gefahrgut annehmen (Personalkategorie 6) Wiederholungsschulung (Refresher) Zielgruppe Alle Mitarbeiter, die Gefahrgut für den Lufttransport annehmen Alle Mitarbeiter, die Gefahrgut für den Lufttransport annehmen Ziel Erwerb/Auffrischung von Kenntnissen für Vorbereitung und Durchführung des Transports gefährlicher Güter im Luftverkehr Erwerb/Auffrischung von Kenntnissen für Vorbereitung und Durchführung des Transports gefährlicher Güter im Luftverkehr Dauer 5 Tage 3 Tage Rechtl. Grundlage IATA-DGR/ICAO T.I. Part 1, Chapter 5 IATA-DGR/ICAO T.I. Part 1, Chapter 5 Voraussetzung Keine Gültiges Zertifikat gemäß 1.5 IATA-DGR (Grundschulung) Abschluss/Prüfung Zertifikat mit Bezug auf die Anerkennung der DEKRA Akademie durch das Luftfahrtbundesamt (nach bestandenem Test) Zertifikat mit Bezug auf die Anerkennung der DEKRA Akademie durch das Luftfahrtbundesamt (nach bestandenem Test) Gültigkeit 2 Jahre 2 Jahre Inhalt - Allgemeine Philosophie - Begrenzungen - Identifizierung und Klassifizierung - Verzeichnis der gefährlichen Güter - Allgemeine Verpackungsanforderungen - Markierung und Kennzeichnung - Versendererklärung u. andere Dokumente - Annahme- und Beladungsverfahren, Lagerung - Information an den Flugzeugführer - Erkennen von nicht deklariertem Gefahrgut - Bestimmungen für Besatzung/Passagiere - Handlung bei Notfällen - Allgemeine Philosophie - Begrenzungen - Identifizierung und Klassifizierung - Verzeichnis der gefährlichen Güter - Allgemeine Verpackungsanforderungen - Markierung und Kennzeichnung - Versendererklärung u. andere Dokumente - Annahme- und Beladungsverfahren, Lagerung - Information an den Flugzeugführer - Erkennen von nicht deklariertem Gefahrgut - Bestimmungen für Besatzung/Passagiere - Handlung bei Notfällen

27 1. Gefahrgutlogistik 2. Gefahrgutlogistik Luftverkehr >> 3. Luftfracht 2.1 Versender/Verpacker (PK 1 2) 4. Gefahrstoffe 2.2 Spediteure (PK 3 5) 5. Arbeitsschutz 2.3 Luftfrachtabfertigungs-Dienstleister (PK 6 10) 6. Abfall 2.4 Besatzungs- und Securitypersonal (PK 11 12) 7. Gewässerschutz 8. Kfz-Werkstatt 9. Transport/Lager/Logistik 10. EU-Kraftfahrer LBA-anerkannter Lehrgang für Personal von Luftfahrtunternehmen/ Frachtabfertigungs-Dienstleistern, die Fracht oder Post annehmen (Personalkategorie 7) Grundschulung LBA-anerkannter Lehrgang für Personal von Luftfahrtunternehmen/ Frachtabfertigungs-Dienstleistern, die Fracht oder Post annehmen (Personalkategorie 7) Wiederholungsschulung (Refresher) LBA-anerkannter Lehrgang für Personal von Luftfahrtunternehmen/ Frachtabfertigungs-Dienstleistern (Personalkategorie 8) Grundschulung Personal von Luftfahrtunternehmen u. Frachtabfertigungsdienstleistern, das im Auftrag von Luftverkehrsgesellschaften mit der Annahme von Sendungen (kein Gefahrgut) betraut sind Grundschulung des Personals entsprechend den Vorgaben des Luftfahrtbundesamts Mitarbeiter der Personalkategorie 7, die bereits die Grundschulung absolviert haben Die speziellen Kenntnisse und Fähigkeiten müssen vor Ablauf von 2 Jahren aufgefrischt werden Personal von Luftverkehrsgesellschaften und Frachtspediteuren, das für Handhabung, Lagerung und Beladung von Fracht, Post und Gepäck verantwortlich ist Grundschulung des Personals entsprechend den Vorgaben des Luftfahrtbundesamts 1,5 Tage 1 Tag 1,5 Tage IATA-DGR/ICAO T.I. Part 1, Chapter 5 IATA-DGR/ICAO T.I. Part 1, Chapter 5 IATA-DGR/ICAO T.I. Part 1, Chapter 5 Keine Zertifikat mit Bezug auf die Anerkennung der DEKRA Akademie durch das Luftfahrtbundesamt (nach bestandenem Test) Gültiges Zertifikat gemäß 1.5 IATA-DGR (Grundschulung) Zertifikat mit Bezug auf die Anerkennung der DEKRA Akademie durch das Luftfahrtbundesamt (nach bestandenem Test) Keine Zertifikat mit Bezug auf die Anerkennung der DEKRA Akademie durch das Luftfahrtbundesamt (nach bestandenem Test) 2 Jahre 2 Jahre 2 Jahre -- Allgemeine Philosophie - Begrenzungen - Markierung und Kennzeichnung - Versendererklärung - Erkennen von nicht deklariertem - Gefahrgut - Bestimmungen für Passagiere und - Besatzung - Verfahren bei Notfällen - Abschlusstest -- Allgemeine Philosophie - Begrenzungen - Markierung und Kennzeichnung - Versendererklärung - Erkennen von nicht deklariertem - Gefahrgut - Bestimmungen für Passagiere und - Besatzung - Verfahren bei Notfällen - Abschlusstest - Allgemeine Philosophie - Begrenzungen - Markierung und Kennzeichnung - Erkennen von nicht deklariertem - Gefahrgut - Lagerung und Beladungsverfahren - Information an den Flugzeugführer - Bestimmungen für Passagiere und - Besatzung - Verfahren bei Notfällen - Abschlusstest 26 27

28 Gefahrgutlogistik Luftverkehr >> Fortsetzung Titel LBA-anerkannter Lehrgang für Personal von Luftfahrtunternehmen/ Frachtabfertigungs-Dienstleistern (Personalkategorie 8) Wiederholungsschulung (Refresher) LBA-anerkannter Lehrgang für Personal der Passagierabfertigung (Personalkategorie 9) Grundschulung Zielgruppe Ziel Mitarbeiter der Personalkategorie 8, die bereits den Basiskurs absolviert haben Die speziellen Kenntnisse und Fähigkeiten müssen vor Ablauf von 2 Jahren aufgefrischt werden Personal der Passagierabfertigung Grundschulung des Personals entsprechend den Vorgaben des Luftfahrtbundesamts Dauer 1 Tag 1 Tag Rechtl. Grundlage IATA-DGR/ICAO T.I. Part 1, Chapter 5 IATA-DGR/ICAO T.I. Part 1, Chapter 5 Voraussetzung Abschluss/Prüfung Gültiges Zertifikat gemäß 1.5 IATA-DGR (Grundschulung) Zertifikat mit Bezug auf die Anerkennung der DEKRA Akademie durch das Luftfahrtbundesamt (nach bestandenem Test) Keine Zertifikat mit Bezug auf die Anerkennung der DEKRA Akademie durch das Luftfahrtbundesamt (nach bestandenem Test) Gültigkeit 2 Jahre 2 Jahre Inhalt - Allgemeine Philosophie - Begrenzungen - Markierung und Kennzeichnung - Erkennen von nicht deklariertem - Gefahrgut - Lagerung und Beladungsverfahren - Information an den Flugzeugführer - Bestimmungen für Passagiere und - Besatzung - Verfahren bei Notfällen - Abschlusstest - Allgemeine Philosophie - Begrenzungen - Markierung und Kennzeichnung - Erkennen von nicht deklariertem - Gefahrgut - Bestimmungen für Passagiere und - Besatzung - Verfahren bei Notfällen - Abschlusstest

29 1. Gefahrgutlogistik 2. Gefahrgutlogistik Luftverkehr >> 3. Luftfracht 2.1 Versender/Verpacker (PK 1 2) 4. Gefahrstoffe 2.2 Spediteure (PK 3 5) 5. Arbeitsschutz 2.3 Luftfrachtabfertigungs-Dienstleister (PK 6 10) 6. Abfall 2.4 Besatzungs- und Securitypersonal (PK 11 12) 7. Gewässerschutz 8. Kfz-Werkstatt 9. Transport/Lager/Logistik 10. EU-Kraftfahrer LBA-anerkannter Lehrgang für Personal der Passagierabfertigung (Personalkategorie 9) Wiederholungsschulung (Refresher) LBA-anerkannter Lehrgang für Flugbesatzung und Personal, das mit der Beladungsplanung betraut ist (Personalkategorie 10) Grundschulung LBA-anerkannter Lehrgang für Flugbesatzung und Personal, das mit der Beladungsplanung betraut ist (Personalkategorie 10) Wiederholungsschulung (Refresher) Mitarbeiter der Personalkategorie 9, die bereits den Basiskurs absolviert haben Die speziellen Kenntnisse und Fähigkeiten müssen vor Ablauf von 2 Jahren aufgefrischt werden Cockpit-Besatzung, Lademeister, Mitarbeiter der Ladeplanung Grundschulung des Personals entsprechend den Vorgaben des Luftfahrtbundesamts Mitarbeiter der Personalkategorie 10, die bereits den Basiskurs absolviert haben Die speziellen Kenntnisse und Fähigkeiten müssen vor Ablauf von 2 Jahren aufgefrischt werden 0,5 Tag 1,5 Tage 1 Tag IATA-DGR/ICAO T.I. Part 1, Chapter 5 IATA-DGR/ICAO T.I. Part 1, Chapter 5 IATA-DGR/ICAO T.I. Part 1, Chapter 5 Gültiges Zertifikat gemäß 1.5 IATA-DGR (Grundschulung) Zertifikat mit Bezug auf die Anerkennung der DEKRA Akademie durch das Luftfahrtbundesamt (nach bestandenem Test) Keine Zertifikat mit Bezug auf die Anerkennung der DEKRA Akademie durch das Luftfahrtbundesamt (nach bestandenem Test) Gültiges Zertifikat gemäß 1.5 IATA-DGR (Grundschulung) Zertifikat mit Bezug auf die Anerkennung der DEKRA Akademie durch das Luftfahrtbundesamt (nach bestandenem Test) 2 Jahre 2 Jahre 2 Jahre - Allgemeine Philosophie - Begrenzungen - Markierung und Kennzeichnung - Erkennen von nicht deklariertem - Gefahrgut - Bestimmungen für Passagiere und - Besatzung - Verfahren bei Notfällen - Abschlusstest -- Allgemeine Philosophie - Begrenzungen - Gefahrgutliste - Markierung und Kennzeichnung - Erkennen von nicht deklariertem - Gefahrgut - Lagerung und Beladungsverfahren - Information an den Flugzeugführer - Bestimmungen für Passagiere und - Besatzung - Verfahren bei Notfällen - Abschlusstest - Allgemeine Philosophie - Begrenzungen - Gefahrgutliste - Markierung und Kennzeichnung - Erkennen von nicht deklariertem - Gefahrgut - Lagerung und Beladungsverfahren - Information an den Flugzeugführer - Bestimmungen für Passagiere und - Besatzung - Verfahren bei Notfällen - Abschlusstest 28 29

30 Gefahrgutlogistik Luftverkehr 2.4 Besatzungs- und Securitypersonal (PK 11 12) Die Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr unterliegt besonderen Anforderungen. Die relevanten Gefahrgutvorschriften legen auch die Qualifikation des Personals fest: Alle an der Vorbereitung und Durchführung der Transporte beteiligten Personen müssen über spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die sie im Rahmen von Erst- und Wiederholungsschulungen erwerben beziehungsweise auffrischen müssen. Das Luftfahrtbundesamt (LBA) kann Unternehmen diesbezüglich überprüfen. Im Luftverkehr unterliegt die Beförderung von Gefahrgut starken Einschränkungen. Deshalb geht es bei den Schulungen auch darum, nicht deklariertes oder falsch verpacktes Gefahrgut zu erkennen und zurückzuweisen. So gelten zum Beispiel neue Vorschriften für Lithiumbatterien. DEKRA Akademie hilft Ihnen mit LBAanerkannten Seminaren bei der Grundschulung des Personals und der regelmäßigen Auffrischung der Kenntnisse. Das DEKRA- Zertifikat ist zwei Jahre lang gültig. Titel LBA-anerkannter Lehrgang für Besatzungsmitglieder (Personalkategorie 11) Grundschulung LBA-anerkannter Lehrgang für Besatzungsmitglieder (Personalkategorie 11) Wiederholungsschulung (Refresher) Zielgruppe Besatzungsmitglieder (ohne Cockpitpersonal) und Securitypersonal Mitarbeiter der Personalkategorie 11, die bereits den Basiskurs absolviert haben Ziel Grundschulung des Personals entsprechend den Vorgaben des Luftfahrtbundesamts Die speziellen Kenntnisse und Fähigkeiten müssen vor Ablauf von zwei Jahren aufgefrischt werden Dauer 1 Tag 0,5 Tag Rechtl. Grundlage IATA-DGR/ICAO T.I. Part 1, Chapter 5 IATA-DGR/ICAO T.I. Part 1, Chapter 5 Voraussetzung Keine Gültiges Zertifikat gemäß 1.5 IATA-DGR (Grundschulung) Abschluss/Prüfung Zertifikat mit Bezug auf die Anerkennung der DEKRA Akademie durch das Luftfahrtbundesamt (nach bestandenem Test) Zertifikat mit Bezug auf die Anerkennung der DEKRA Akademie durch das Luftfahrtbundesamt (nach bestandenem Test) Gültigkeit 2 Jahre 2 Jahre Inhalt - Allgemeine Philosophie - Begrenzungen - Markierung und Kennzeichnung - Erkennen von nicht deklariertem - Gefahrgut - Bestimmungen für Passagiere und - Besatzung - Verfahren bei Notfällen - Abschlusstest - Allgemeine Philosophie - Begrenzungen - Markierung und Kennzeichnung - Erkennen von nicht deklariertem - Gefahrgut - Bestimmungen für Passagiere und - Besatzung - Verfahren bei Notfällen - Abschlusstest

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