Änderung des Flächennutzungsplans 2015/2020 in Mannheim. Parallelverfahren zur Umplanung in eine Sonderbaufläche Messe, Ausstellungen, Veranstaltungen

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1 Anlage 2 Änderung des Flächennutzungsplans 2015/2020 in Mannheim Parallelverfahren zur Umplanung in eine Sonderbaufläche Messe, Ausstellungen, Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Messepark im Mühlfeld nach 8 (3) BauGB Begründung Fassung zur Offenlage Stand Bearbeiter: Martin Müller Martina Seltmann 1 / 15

2 1. Ziel des Änderungsverfahrens Die Stadt Mannheim möchte ihren Messestandort weiter stärken. Deshalb hat sie bereits eine Vielzahl von Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur innerhalb und in der Umgebung des Messegeländes getätigt. Um langfristig weitere bauliche Einzelmaßnahmen, wie den Bau von zusätzlichen Messehallen im Bereich des Maimarkts umsetzen und die heute bereits vorhandene Nutzung planungsrechtlich sichern zu können, muss der maßgebliche Bebauungsplan geändert werden. Die im FNP dargestellte Nutzung Sonderbaufläche Großflächige Handelseinrichtung entspricht dabei nicht mehr dem eigentlichen und auch zukünftigen Nutzungszweck des Geländes. Damit der Bebauungsplan gemäß 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans notwendig. Dieser soll zukünftig den gesamten Bereich des Messegeländes sowie die der Messe zugeordneten Verkehrs- und Grünflächen als Sonderbaufläche Messe, Ausstellungen, Veranstaltungen darstellen. In diesem Zusammenhang erfolgt auch eine Umplanung einer Grünfläche in eine Sonderbaufläche Messe, Ausstellungen, Veranstaltungen. Dadurch vergrößert sich in der FNP-Darstellung die Sonderbaufläche um rund 2,9 ha. Der Nachbarschaftsverband verfügt derzeit jedoch über ein umfangreiches Potential an ungenutzten Bauflächen. Damit es nicht zu einer Zunahme an Bauflächen insgesamt kommt, können neue Bauflächen nur dann aufgenommen werden, wenn dafür ein Ausgleich an anderer Stelle geschaffen wird. Die im FNP dargestellte, direkt nördlich an das Mainmarktgelände angrenzende rund 3,2 ha große Entwicklungsfläche Verkehr wird daher im Gegenzug zurückgenommen. Dieser Bereich wird zukünftig als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. 2. Inhalte der Flächennutzungsplanänderung Im Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim vom ist das Maimarktgelände als Sonderbaufläche Großflächige Handelseinrichtung, nicht zentrenrelevant dargestellt. Der Bereich zwischen dem Messegelände und der BAB 656 wurde als Grünfläche aufgenommen. Auf dem Maimarktgelände finden neben dem einmal jährlich stattfindenden Maimarkt weitere regelmäßige Veranstaltungen wie beispielsweise die Messe für Arbeit, Aus- und Weiterbildung Jobs for Future, die Technoveranstaltung TDK Time Warp, die Veterama (Oldtimerausstellung) sowie in unregelmäßigen Abständen musikalische Konzerte unter freiem Himmel statt. Zudem liegt dort ein Fertighaus-Center. Um diesen Nutzungen gerecht zu werden, wird das gesamte Maimarktgelände im FNP zukünftig als Messe, Ausstellungen, Veranstaltungen dargestellt. Die im FNP dargestellte Grünfläche wird insbesondere bei Veranstaltungen des Reitsportvereins als Reserve- bzw. Abstellfläche gebraucht. Zwischen dieser Fläche und dem Messegelände befindet sich ein befestigter Weg, der zum Eingangstor der Messe sowie im weiteren Verlauf an die Landwirtschaftswege östlich des Messegeländes angeschlossen ist. Die bisherige Grünflächendarstellung im FNP soll aufgegeben werden und der Bereich zukünftig als Sonderbaufläche Messe, Ausstellungen, Veranstaltungen dargestellt werden. 2 / 15

3 Da die nördlich an das Messegelände anschließende Entwicklungsfläche Verkehr nicht mehr benötigt wird, wird den Maßgaben zum Flächentausch der Flächennutzungsplanung Rechnung getragen und die Darstellung aus dem FNP herausgenommen. 3. Landschaftsplan Der Landschaftsplan des Nachbarschaftsverbandes enthält die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für das ganze Verbandsgebiet und ist im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung entsprechend zu berücksichtigen. Für den Bereich des Maimarkts liegen keine speziellen Zielaussagen vor. Die dortigen Flächen haben allerdings eine hohe Bedeutung für den Klimaausgleich im Verdichtungsraum. Die Planung steht somit nicht in Widerspruch zu den Empfehlungen der Landschaftsplanung. Abbildung 1: Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan: Konfliktplan Freiflächen mit hoher Bedeutung für Klimaausgleich im Verdichtungsraum Sicherung zusammenhängender klimawirksamer Freiflächen entsprechend der Vorgaben aus vorliegendem Klimagutachten 3 / 15

4 4. Der Bebauungsplan Messepark im Mühlfeld Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die baulichen Vorhaben wird der rechtskräftige, am genehmigte Bebauungsplan Nr. 61/5 für das Maimarkgelände im Mühlfeld geändert und ergänzt. Der Ausschuss für Umwelt und Technik der Stadt Mannheim hat am den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr Messepark im Mühlfeld gefasst. Grundlage für die Bebauungsplanung ist der 2003 erarbeitete Masterplan Messe Mannheim, der im Dezember 2007 fortgeschrieben und 2012 nochmals angepasst wurde. Aus artenschutzrechtlichen Gründen entfallen darin der ursprünglich vorgesehene Ausbau der Parkplätze im Norden des Maimarktgeländes und der weitere Ausbau des Logistikrings. Mit dem Bebauungsplan wird ein Sondergebiet Messen, Ausstellungen, Kongresse, Veranstaltungen festgesetzt. In vier Teilsondergebieten Messe, Reitsportanlage, Fertighaus-Center und Erschließung werden jeweils die gebietsspezifischen Nutzungen präzisiert. Insgesamt sind rund 54% des Bodens vollständig versiegelt, weitere 29% wasserdurchlässig befestigt und rund 17% begrünt. Die Bauhöhen dürfen 16m nicht überschreiten. Grünordnungsplan und Umweltbericht enthalten die geplanten Ausgleichsmaßnahmen. Durch entsprechende Festsetzung werden diese Bestandteil des Bebauungsplans. Vorgesehen sind neben einer Feuchtwiese im Bereich des Fertighaus Centers, Pflanzungen in und außerhalb des Bebauungsplanumgriffs sowie Maßnahmen zur Bodenbefestigung. 4 / 15

5 Abbildung 2: Städtebauliches Konzept der Stadt Mannheim (Entwurf Januar 2012) 5 / 15

6 5. Vorgaben der Raumordnung (Landesentwicklungsplan und Regionalplan) Der am im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg veröffentlichte Regionalplan Unterer Neckar stellt den Bereich Messegeländes als landwirtschaftliche Fläche dar, überlagert von einem Regionalen Grünzug. Im Zusammenhang mit der Verlagerung des Maimarkts auf das heutige Messegelände wurde die Abweichung von den Zielen der Regionalplanung in diesem Bereich zugelassen. Entwurf zum einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar Seit März 2012 liegt der Entwurf für den einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar vor. Die öffentliche Anhörung fand in den Monaten Juni bis August 2012 statt. Am wurde der Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar von der Verbandsversammlung des Verbands Region Rhein- Neckar als Satzung beschlossen. Im Neuentwurf der Raumnutzungskarte ist das Plangebiet nachrichtlich als Siedlungsfläche Gewerbe und Industrie dargestellt. Mit vorliegender FNP-Änderung wird die Darstellung im FNP an die tatsächliche Nutzung angepasst sowie der Umgriff der Baufläche verändert. Ziele der Raumordnung sind damit nicht betroffen. 6. Verfahren Der Mannheimer Gemeinderat hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Messepark im Mühlfeld beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß BauGB durchzuführen. Da der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, wird der Flächennutzungsplan nach 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren geändert. Mit Schreiben vom wurden die Behörden nach 4 Absatz 1 BauGB am Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans beteiligt und bis um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Es gingen mehrere Stellungnahmen ein, die Darstellung im FNP musste jedoch nicht geändert werden. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Absatz 1 BauGB lag die Flächennutzungsplanänderung vom bis zum öffentlich aus. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ging eine Stellungnahme zur Änderung des FNP ein. 8. Umweltbericht Nach 2a BauGB ist der Begründung zum Bauleitplan ein Umweltbericht beizufügen. Innerhalb der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB werden im Umweltbericht alle voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung, Planungsalternativen sowie Kompensationsmaßnahmen dargestellt. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen. Der vorliegenden Teiländerung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren liegt der Umweltbericht des Bebauungsplans Messepark im Mühlfeld zugrunde. Dieser behandelt alle umweltspezifischen Aspekte, die für die Änderung des Flächennutzungsplans und darüber hinausgehend relevant sind in detaillierter und umfassender Weise. Er wird vollständig im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Geschäftsstelle des Nachbarschaftsverbands ausgelegt und zeitgleich im Internet veröffentlicht. Nachfolgende allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichts gibt einen Überblick über die wesentlichen Ergebnisse der Umweltprüfung. 6 / 15

7 Kurzfassung des Umweltberichts: Allgemein verständliche Zusammenfassung der Umweltprüfung (Überarbeitungsstand September 2013) I Einleitung Die nachfolgend dargestellten Ergebnisse stellen die allgemein verständliche Zusammenfassung (AVZ) der Umweltprüfung zum Bebauungsplan dar, die im Umweltbericht dokumentiert wurde. Die folgenden Ausführungen wurden vom Büro AS&P auf Grundlage der Ergebnisse der Fachgutachten vom Büro Planung+Umwelt, Stuttgart, erarbeitet und zusammengestellt. II, Umweltauswirkungen des Planes, Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung und zum Ausgleich Zur besseren Lesbarkeit werden die Ergebnisse für jeden Umweltbelang in tabellarischer Form dargestellt. Eine Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes erfolgt in der Bestandsaufnahme. Dort werden die einzelnen Umweltbelange nach ihrer Funktion im Naturhaushalt und in der Umwelt des Menschen nach ihrem derzeitigen Zustand beschrieben und hinsichtlich ihrer Bedeutung im Naturhaushalt bzw. in der Umwelt des Menschen bewertet. In der Wirkungsprognose werden die zu erwartenden Umweltauswirkungen des Vorhabens (Planfall) beschrieben (vgl. Anlage zu 2 & 2a BauGB). Die zu erwartenden vorhabenbezogenen Umweltauswirkungen werden dabei dem Nullfall gegenüber gestellt. Bei der Feststellung erheblicher Auswirkungen wird geprüft, ob diese durch Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung auf ein unerhebliches Maß reduziert werden können. Zusätzlich wird dargestellt, durch welche Maßnahmen zum Ausgleich die nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen kompensierbar sind. Nachfolgend werden die Ergebnisse der Bestandsaufnahme, der Wirkungsprognose und der geprüften Maßnahmen zu Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen dargestellt. Dabei wird auf die Ergebnisse der Sondergutachten im Anhang zurückgegriffen bzw. verwiesen. Menschen einschl. Gesundheit und Bevölkerung insgesamt Sondergebiet für Messe, Ausstellungen und Sonderveranstaltungen. Die landwirtschaftlichen Wege werden zur Erholung (Fuß- und Radwege) genutzt. Beeinträchtigungen der Erholungsnutzung durch Emissionen aus Verkehr und bei Veranstaltungen. Bestehende Nutzungen werden fortgeschrieben, keine wesentlichen Änderungen. Durch den Bau des Logistikrings entstehen baubedingte Lärmemissionen, Abgasbelastungen und Gefährdung durch Transportverkehr. Durch Erweiterung der landwirtschaftlichen Wege für die Erschließung der Messe können sich im Betrieb Konflikte mit der Erholungsnutzung (Fuß- und Radweg) ergeben. Bei Veranstaltungen auf dem Messegelände kann es zu Lärmimmissionen auf den angrenzenden 7 / 15

8 Freiflächen kommen. Es bedarf ggf. ordnungsrechtlicher Maßnahmen zur Vermeidung von Konflikten beim Bau und bei Durchführung von Veranstaltungen. Wohnnutzungen mit z.t. sehr hohen Belastungen aus dem Verkehr (z.b. Seckenheimer Landstraße) Empfindliche Wohnnutzungen teilweise belastet durch Verkehr und Lärm aus dem Veranstaltungsgelände (Xaver-Fuhr-Str., Hans-Thoma-Str., Rohrlachstr., Emy.Roeder-Str., Konrad-Witz-Str., Dürerstr.). Bei Veranstaltungen kann es im Straßennetz der weiteren Umgebung zu Verkehrszunahmen und damit zu verkehrsbedingten Emissionen kommen. Insbesondere bei sehr großen Veranstaltunanstaltungsgelände im Freibereich (Konzerte) kann es zu erheblichen Lärmemissionen der näheren und weiteren Umgebung kommen. Zur Vermeidung von Konflikten mit empfindlichen Nutzungen bedarf es ordnungsrechtlicher Maßnahmen zur Verkehrslenkung und zur Vermeidung von unzulässigen Lärmimmissionen bei der Genehmigung von Veranstaltungen. Überwachung des Verkehrsgeschehens erforderlich (siehe Monitoring). Tiere Im Bereich des Bebauungsplans konnten vier Säugetierarten, 14 Brutvogelarten, eine Reptilienart, 58 Insektenarten und zwei Schneckenarten erfasst werden. Artenschutzrechtlich relevant im Sinne des BNatSchG sind insgesamt 39 besonders geschützte Arten (Säugetiere 4, Vögel 14, Reptilien 1, Insekten 20). FFH-relevante Arten gibt es drei im Gebiet (Zwergfledermaus, Feldhamster, Mauereidechse). Temporäre Nutzung des Veranstaltungsgeländes als Nahrungshabitat durch die Haubenlerche. Vorkommen Gehölz brütender Vogelarten in den randlichen Strukturen. Vorkommen streng geschützter Arten (Feldhamster, Eingriffe in Lebensräume durch bauliche Maßnahmen; Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Beschränkung der Bauzeit auf Zeiten außerhalb der Brutperiode. Verzicht auf Werbelichtanlagen mit weit sichtbarem, wechselndem, bewegtem oder grellem Licht (Himmelsstrahler); Verwendung von Straßenbeleuchtung, die das Anlocken nachtaktiver Insekten minimiert. Sicherung (A&E 1, A&E 2) und Schaffung von strukturreichen Lebensräumen für gehölzbrütende Vogelarten (Baumreihe A 2, Feldgehölze A 3). Eingriffe in den Lebensraum des Feldhamsters durch die Erweiterung der landwirtschaftlichen Wege (0,3 ha); Ausgleich durch Extensivierung entsprechend dem Artenhilfsprogramm Feldhamster im Mühlfeld (Grünstreifen 0,47 ha als Blühstreifen ); Maßnahme ist auch für andere Arten wirksam. Die Wirksamkeit der Maßnahmen ist im Rahmen eines regelmäßigen Monitoring zu überprüfen. Bei sämtlichen Baumaßnahmen, insbesondere bei der Erweiterung der landwirtschaftlichen Wege am östlichen und nördlichen Rand des Geltungsbereiches ist eine artenschutzrechtliche Prüfung zur Vermeidung von Verbotstatbeständen bei den streng geschützten Arten durchzuführen. Keine erheblichen Veränderungen. 8 / 15

9 Haubenlerche, Feldlerche, Fasan) auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen nördlich und östlich des Messegeländes (Artenhilfsprogramm Feldhamster). Vorkommen von Zwergfledermaus und Mauereidechsen an den Böschungen der Verkehrswege konnten nachgewiesen werden. Auelandschaft mit hoher Zerschneidung von Freiflächen. Nähe zu Gewässern (Rhein, Neckar) mit überörtlicher Vernetzungsfunktion. Durch randliche Bepflanzungen am Ostrand des Geltungsbereiches treten Silhouettenwirkungen für die Offenlandarten bei den Vögeln auf. Diese wirken sich aber nicht beeinträchtigend auf die örtliche Population aus. Auwaldpflanzung im Gewann Im Wörthel (externe Maßnahme M 2, 1,66 ha). Pflanzen Überwiegend versiegelte Flächen mit geringem Grünflächenanteil. Randliche Strukturen mit gewisser Bedeutung als Lebensraum. Flächen. Geringer Anteil an geschützten Biotopen in Randbereichen. Auelandschaft mit hoher Zerschneidung von Freiflächen; Nähe zu Gewässern (Rhein, Neckar) mit überörtlicher Vernetzungsfunktion. Sicherung bestehender Strukturen und Erhöhung des Grünflächenanteils durch Pflanzbindungen und Pflanzgebote (A&E 1, A&E 2). Beeinträchtigungen werden im Geltungsbereich weitgehend kompensiert (Baumreihe A 2, Feldgehölze A 3). Auwaldpflanzung im Gewann Im Wörthel (externe Maßnahme M 2, 1,66 ha). Biologische Vielfalt Überwiegend versiegelte Flächen mit geringem Grünflächenanteil. Randliche Strukturen mit gewisser Bedeutung als Lebensraum. Flächen. Geringer Anteil an geschützten Biotopen in Randbe- Sicherung bestehender Strukturen und Erhöhung des Grünflächenanteils durch Pflanzbindungen und Pflanzgebote. Beeinträchtigungen werden im Geltungsbereich weitgehend kompensiert. Auwaldpflanzung im Gewann Im Wörthel (externe Maßnahme M 2, 1,66 ha); keine erheblichen Veränderungen. Keine erheblichen Veränderungen. 9 / 15

10 reichen. Auelandschaft mit hoher Zerschneidung von Freiflächen Nähe zu Gewässern (Rhein, Neckar) mit überörtlicher Vernetzungsfunktion. Für Zugvögel ist eine Irritation durch grelle bewegliche Lichtquellen (Himmelsstrahler) möglich. Natura 2000 Keine Relevanz. Keine Relevanz. Keine Relevanz. Keine Maßnahmen erforderlich Boden Überwiegend anthropogen überformte Böden. Starke Beeinträchtigung der natürlichen Funktionen. Überwiegend versiegelte Flächen. Im nördlichen und östlichen Randbereich intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen mit hohem Anbaupotenzial (Standort für Kulturpflanzen). Flächen mit hohem Anbaupotenzial (Standort für Kulturpflanzen). Flächen mit hohem Anbaupotenzial. Keine Beeinträchtigungen natürlicher Böden. Verbesserung der Ausgleichsfunktion im Wasserhaushalt durch wasserdurchlässige Beläge und Mulden-Rigolen-Systeme. Inanspruchnahme von Böden bei der Erweiterung der landwirtschaftlichen Wege für die Erschließungsfunktion des Geländes (1,2 ha). Teilweiser Ausgleich durch Nutzungsextensivierungen im Außenbereich möglich; Auwaldpflanzung im Gewann Im Wörthel (externe Maßnahme M 2, 1,66 ha). Grundwasser Überwiegend versiegelte Flächen mit geringem Grünflächenanteil und geringer Grundwasseranrei- Verbesserung der Ausgleichsfunktion im Wasserhaushalt durch die Anlage von begrünten Entwässe- 10 / 15

11 cherung. Flächen (mittlere Bedeutung für die Grundwasseranreicherung). Grundwasser z.t. stark belastet mit Nitrat, Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln. Flächen (mittlere Bedeutung für die Grundwasseranreicherung). rungsmulden und die Verwendung wasserdurchlässiger Beläge. Anlagebedingt ist eine Reduzierung der Grundwasserneubildung aufgrund der zusätzlichen Versiegelung von Flächen denkbar. Keine Maßnahmen erforderlich, die Qualität sollte im Monitoring überwacht werden. Oberflächenwasser Überwiegend versiegelte Flächen mit geringem Grünflächenanteil, keine Oberflächengewässer vorhanden. Teilweise Überflutung von Flächen im südöstlichen Bereich. Flächen mit mittlerer Versickerung von Niederschlägen. keine Oberflächengewässer vorhanden. Flächen mit mittlerer Versickerung von Niederschlägen. Lage im Einzugsgebiet des Neckar (ca. 700m). Verbesserung der Ausgleichsfunktion im Wasserhaushalt durch wasserdurchlässige Beläge und Mulden-Rigolen-Systeme. Verbesserung der Entwässerung. Keine erheblichen Veränderungen. Keine erheblichen Veränderungen. Klima und Luft Gewerbe-/ Industrieklimatop mit überwiegend versiegelten Flächen und geringem Grünflächenanteil. Lage in vorbelastetem Gebiet. Sicherung bestehender Strukturen und Erhöhung des Grünflächenanteils durch Pflanzbindungen Pflanzgebote (A&E 1, A&E 2), Dach- und Fassadenbegrünungen. Vermeidung der Beeinträchtigungen des Luftaustausches durch Größen-/ Höhenbegrenzung und Stellung der Gebäude. Keine Verschlechterung der ökoklimatischen Gesamtsituation. Schaffung einer klimatisch wirksamen Durchgrünung des Messeparks durch Erhaltung und Pflanzung von Bäumen. Vermeidungsmaßnahmen bei Bauphasen (Wasserberieselung von staubenden Schüttgütern z.b. 11 / 15

12 Freilandklimatope mit wichtigen Ausgleichsfunktionen für das Stadtgebiet von Mannheim. Flächen mit mittlerer Versickerung von Niederschlägen. Erdaushub und regelmäßige Straßenreinigung während der Bauphasen). Keine erheblichen Veränderungen. Mögliche Zunahme verkehrsbedingter Luftbelastungen bei Veranstaltungen. Anordnung ordnungsrechtlicher Maßnahmen zur Verkehrslenkung bei Veranstaltungen. Überwachung des Verkehrsgeschehens erforderlich (siehe Monitoring). Landschaft und Landschaftsbild Überwiegend versiegelte Flächen mit geringem Grünflächenanteil. Flächen mit Erholungsnutzung. Ebenes Gelände mit hoher Einsehbarkeit. Durch Verkehrsinfrastrukturen stark verändertes Gebiet mit geringer landschaftlicher Eigenart. Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen durch Höhenbegrenzung der Gebäude und baulicher Anlagen. Sicherung bestehender Strukturen und Erhöhung des Grünflächenanteils durch Pflanzbindungen und Pflanzgebote (A&E 1, A&E 2). Landschaftsgerechte Einbindung des Messeparks durch Erhaltung und Pflanzung von Bäumen sowie durch Regelungen zur Begrünung und Gestaltung baulicher Anlagen. Einbindung des Geländes durch Pflanzung einer Baumreihe am östlichen Rand des Geltungsbereiches (A 2) und Feldgehölzen (A 3). Keine erheblichen Veränderungen. Wechselwirkungen Aufgrund intensiver Nutzungen im Plangebiet bestehen vielfältige Wechselwirkungen zwischen Umweltbelangen. Es ist nicht mit wesentlichen zusätzlichen Wechselwirkungen zu rechnen. Kultur- und sonstige Sachgüter Überwiegend versiegelte Flächen, teilweise überbaut. Archäologische Bodenfunde möglich (Grabungsfunde aus der Bronzezeit/Urnenfelderzeit). Prospektion bei baulichen Maßnahmen erforderlich. 12 / 15

13 Flächen mit hohem Anbaupotenzial. Archäologische Bodenfunde möglich. Inanspruchnahme von Böden bei der Erweiterung der landwirtschaftlichen Wege für die Erschließungsfunktion des Geländes. Prospektion bei baulichen Maßnahmen erforderlich. Vermeidung von Emissionen Keine Festsetzungen im Bebauungsplan, Monitoring der Verkehrsentwicklung erforderlich. Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwasser Abfall-und Abwassersatzung der Stadt Mannheim vorhanden. Anschluss an Kanalisation vorhanden. Nutzung erneuerbarer Energien, sparsame und effiziente Nutzung von Energie / Vermeidung des Klimawandels Keine Festsetzung, Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Energien in den Hinweisen zum Bebauungsplan enthalten. Anpassung an den Klimawandel Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität Derzeit werden Überschreitungen von Grenzwerten für Luftschadstoffe (Feinstaub, NO2) festgestellt. Festsetzung von Dachbegrünungen (Pflanzgebote), Erhalt und Pflanzung von Einzelbäumen (Pflanzbindungen und Pflanzgebote sowie Ausgleichsmaßnahmen). Monitoring der Verkehrsentwicklung und Maßnahmen zur Vermeidung von Emissionen bedeutsam. III Prognose bei Nicht-Realisierung des Planes (Null-Fall) Bei Nicht-Realisierung des Bebauungsplanes können Veränderungen der derzeitigen Umweltsituation aufgrund allgemeiner Rahmenbedingungen eintreten. Eine Prognose ist generell mit Unsicherheiten behaftet und basiert auf bestimmten Annahmen. Für den Menschen können Luft- und Lärmbelastungen insbesondere aus dem Verkehr zu zunehmenden Beeinträchtigungen der Wohn- und Erholungsqualität in der näheren und weiteren Umgebung führen. Auch eine Verschlechterung der bioklimatischen Situation im ohnehin schon belasteten Rheintal kann nicht ausgeschlossen werden. Sofern die derzeitigen Nutzungen beibehalten werden ist nicht von wesentlichen Veränderungen der Biotop- und Nutzungsstrukturen auszugehen. Eine weitere Degradierung der bereits stark verarmten Landschaft ist nicht zu erwarten. Bei den Tieren ist aufgrund unterschiedlicher Einflüsse, insbesondere der hohen Nutzungsintensität auf den landwirtschaftlichen Flächen, von einer weiteren Verschlechterung der Lebensbedingungen auszugehen. Dies kann auch die streng geschützten Arten Feldhamster und Haubenlerche betreffen, deren Lebensbedingungen u.a. aufgrund verinselter Lage als ungünstig einzustufen sind. 13 / 15

14 Sofern die derzeitigen Nutzungen beibehalten werden, können wesentliche Veränderungen der Böden nicht ausgeschlossen werden, insbesondere eine erhöhte Akkumulation von Schad- und Nährstoffen aus unterschiedlichen Quellen ist zu erwarten. Damit zusammen hängend kann auch eine Verschlechterung der Grundwasserqualität nicht ausgeschlossen werden. Bei Beibehaltung der derzeitigen Nutzungen ist nicht von wesentlichen Änderungen des Wasserhaushalts (Grundwasseranreicherung, Oberflächenwasserabfluss, Retention) auszugehen. Die klimatische und lufthygienische Situation im Plangebiet ist z.t. stark vorbelastet. Bei dem zu erwartenden Klimawandel wird sich die bioklimatische Situation für den Menschen, aber auch die klimatische Situation für alle anderen Lebewesen (Pflanzen und Tiere) verändern mit einer Zunahme von Wetterextremen, längeren Trockenzeiten und erhöhten Niederschlägen bei Unwettersituationen. Durch Nutzungsintensivierungen in bestehenden Siedlungsgebieten kann eine weitere Veränderung der heute bereits stark anthropogen überformten Landschaft nicht ausgeschlossen werden. IV Anderweitige Planungsmöglichkeiten Die Planungen beziehen sich auf das bestehende Sondergebiet. Standortalternativen kommen daher nicht in Betracht. Im Zuge der Planung wurden Varianten geprüft, die teilweise eine Vergrößerung des Geltungsbereiches vorgesehen hatten. Auf wesentliche Erweiterungen von Parkierungsflächen im Norden des Gebietes (P 12) wurde insbesondere aufgrund des Artenschutzes (Vorkommen des streng geschützten Feldhamsters) verzichtet. Auch auf eine geschlossene Erschließung des Messegeländes (Logistikring) wurde verzichtet. V Beschreibung der wichtigsten Merkmale der technischen Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten und Lücken Die Methodik der Umweltprüfung basiert generell für alle Umweltbelange auf einer Überlagerung der Situation im Bestand mit den geplanten Festsetzungen des Bauleitplanes. Daraus ergeben sich prognostizierte Veränderungen, die als Wirkungen des Planes dargestellt werden. Bei flächenhaften Veränderungen ergibt sich die Prognose aus der Overlay-Methode. Bei den Umweltbelangen Luft, Klima und Mensch (Lärm) werden spezifische Berechnungsmethoden verwendet, die in den jeweiligen Fachgutachten dargestellt sind. Der anerkannte fachliche Kenntnisstand wurde hierbei berücksichtigt. Die Wirkungen der Festsetzungen des Bebauungsplanes auf die einzelnen Umweltbelange können weitgehend zuverlässig prognostiziert werden für flächenhafte Inanspruchnahmen und daraus resultierenden Wirkungen/ Wechselwirkungen. Für Umweltbelange mit starker Vorbelastung (Grundwasser, Fauna insbesondere Feldhamster, Luft und Lärm) ergeben sich Notwendigkeiten zur Überwachung aus Belastungen, die bereits im Bestand bestehen und nicht unmittelbar den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugeordnet werden können. 14 / 15

15 Schwierigkeiten in der Prognose ergeben sich aus den betriebsbedingten Wirkungen, die sich aus der Durchführung von unterschiedlichen Veranstaltungen ergeben. Dabei handelt es sich weniger um bauplanungsrechtliche Festsetzungen als mehr um ordnungsrechtliche Maßnahmen im Zuge der Genehmigung von Veranstaltungen. Hierbei spielen die Wirkungen des Verkehrs auf Lärmimmissionen und auf Luftqualität eine große Rolle sowie die Lärmemissionen aus den einzelnen Veranstaltungen. VI Konzept der Umweltüberwachung (Monitoring) Die Prognose der Umweltwirkungen des Planes beruht auf bestimmten Annahmen und zeitlich bedingten Erkenntnissen. Zudem sind Festsetzungen eines Bebauungsplanes nicht immer im Detail auf ihre Wirkungen auf die Umwelt zu prognostizieren. Durch Änderung von Rahmenbedingungen können sich zudem Änderungen ergeben. Ein Problem des Bestandes stellen die Grundwasserbelastungen und die Gefährdung des Vorkommens des Feldhamsters sowie die Lärm- und Luftschadstoffbelastungen dar. Die in der Umgebung des Plangebietes vorhandenen Grundwassermessstellen in Neuostheim und in der Gottlieb-Daimler-Straße bleiben erhalten und können in diesem Sinn weiter genutzt werden. Das Mühlfeld ist eines der letzten bekannten Gebiete für das Vorkommen von Feldhamsterpopulationen im Rhein-Neckar-Kreis und ihm kommt damit eine äußerst hohe Bedeutung für den Erhalt der Art in der Region und deren spezifischen genetischen Profils zu. Es wurde im Rahmen des faunistisch-ökologischen Gutachtens Institutes für Faunistik (IFF), Heiligkreuzsteinach, festgestellt, dass die Art einem hohen Aussterberisiko unterliegt und sich derzeit in keinem günstigen Erhaltungszustand befindet. Daher wird im Rahmen des städtischen Artenhilfsprogramms für den Feldhamster der Erhaltungszustand regelmäßig beobachtet und überwacht. Prognoseunsicherheiten bestehen insbesondere bei der Verkehrsentwicklung und den damit zusammen hängenden umweltrelevanten Emissionen und den Lärmemissionen bei besonderen Veranstaltungen. Die in den Fachgutachten getroffenen Annahmen sollten durch ein Monitoring des Verkehrsgeschehens und der Luftschadstoff- und Lärmemissionen bzw. immissionen in den umgebenden empfindlichen Siedlungsgebieten überprüft werden. Ggf. sind ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Vermeidung unzulässiger Beeinträchtigungen zu treffen. Mittels der Erarbeitung und Fortschreibung der strategischen Lärmkarten kann die Stadt Mannheim erkennen, ob sich im Plangebiet höhere Geräuscheinwirkungen einstellen, als im Bebauungsplanverfahren ermittelt. Insofern stellt das Instrument der Lärmminderungsplanung ein geeignetes Instrument zum Monitoring der schalltechnischen Auswirkungen in bestimmten Zeitintervallen dar. Gegebenenfalls sind Maßnahmen zur Verbesserung der Geräuschsituation in der Fortschreibung des Lärmaktionsplans zu entwickeln. Die Luftqualität in der Stadt Mannheim wird über die im Stadtgebiet gelegenen drei Messstellen der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) fortlaufend überwacht. Weitere Monitoringmaßnahmen sind nicht erforderlich. 15 / 15

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