Klinikum der Universität München Neubau für das Centrum für Schlaganfall- und Demenzforschung (CSD), Marchioninistraße 21, München

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1 Staatliches Bauamt München 2 Hochschulbau Klinikum der Universität München Neubau für das Centrum für Schlaganfall- und Demenzforschung (CSD), Marchioninistraße 21, München Kap.1507/Tit und Kap.1340/ Tit Kap.1508/Tit und Kap.1340/ Tit Auslobung eines Wettbewerbs zur künstlerischen Gestaltung der Außenbereiche Auslobung März 2013 STAND ÜBERARBEITUNG

2 Im folgenden Text wird ohne Diskriminierungsabsichten bei der Bezeichnung des Personenkreises nur die maskuline Form verwendet. 0. Anlass des Wettbewerbs Auf dem Campus des Klinikums Großhadern wird vom Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt München 2, der Neubau für das Centrum für Schlaganfall- und Demenzforschung (CSD) errichtet. Das Forschungsgebäude beherbergt die beiden Institute DZNE, Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen, und ISD, Institut für Schlaganfall- und Demenzforschung. Die gemeinsame Nutzung soll neue, interdisziplinäre Möglichkeiten der Zusammenarbeit ermöglichen. Synergieeffekte entstehen z. B. durch die gemeinsame Nutzung der Tierhaltung und Sonderlabore, allgemeiner Lehrflächen und attraktiver Kommunikationsflächen beider Institute. Nach den Richtlinien zur Durchführung von Hochbauaufgaben des Freistaates Bayern sind bei Großen Baumaßnahmen Aufträge in angemessenem Umfang an bildende Künstler zu vergeben. Zum Zwecke der Auswahl geeigneter Kunstobjekte wird ein Kunstwettbewerb in zwei Verfahrensschritten durchgeführt. Das Gebäude entsteht nach den Plänen der Nickl & Partner Architekten AG aus München. Die Übergabe an das Klinikum der Universität München als Betreiber des Gebäudes ist für Mitte 2014 geplant. Beschreibung der Forschungstätigkeit im CSD von Prof. Dr. Dr. h.c. Christian Haass, DZNE Am Centrum für Schlaganfall- und Demenzforschung (CSD) werden häufige Gehirnerkrankungen wie Schlaganfall, Alzheimer, Parkinson und ALS erforscht. Diese Erkrankungen nehmen in unserer alternden Gesellschaft dramatisch zu. Weltweit erleiden jedes Jahr etwa 15 Millionen Menschen einen Schlaganfall. Die Anzahl dementer Patienten wird Hochrechnungen zufolge von weltweit etwa 25 Millionen in 2005 auf mehr als 80 Millionen in 2040 ansteigen. Allein in Deutschland haben wir im Moment bereits mehr als 1 Millionen Alzheimerpatienten und eine vergleichbare Anzahl von Patienten, die an den Folgen eines Schlaganfalles leiden. Für die Alzheimererkrankung gibt es keine Heilung. Im CSD werden mit modernsten biomedizinischen Methoden die molekularen Mechanismen der Demenz und des Schlaganfalles untersucht mit dem Ziel therapeutische Ansätze zur Verhinderung dieser Erkrankungen zu finden. Eine zentrale Aufgabe des CSDs ist es dabei Forschung am Molekül und am Patienten miteinander zu verbinden und so die Umsetzung der Forschungsergebnisse vom Patienten zum Molekül bzw. vom Molekül zum Menschen zu ermöglichen. Hierzu wird neben modernsten Forschungslaboren eine zentrale Demenzsprechstunde im neuen Gebäude errichtet. Im CSD werden hochmotivierte Wissenschaftler aus allen Ländern der Welt aber auch Patienten und deren Angehörigen ausund eingehen. "Kunst am Bau" muss daher die Sorgen der Patienten und ihrer Angehöriger unbedingt berücksichtigen. Beide werden oft mit fatalen Diagnosen konfrontiert werden - und das mit dem Wissen, dass es im Moment keinerlei Heilung gibt. Auguste Deter, die erste von Alois Alzheimer Seite 2 von 12

3 beschriebene Patientin hat die trostlose Perspektive von Demenzpatienten mit den erschreckenden Worten "ich habe mich selbst verloren" eindrucksvoll geschildert. "Kunst am Bau" könnte den Patienten und ihren Angehörigen die Möglichkeit geben zu verweilen und vielleicht auch Hoffnung zu schöpfen. Stichwortsammlung zum Thema: Alterung, Gehirnerkrankungen, Alzheimer, Schlaganfall, Demenz, Tod, Hoffnung 1. Städtebauliche Struktur und Freiflächenplanung Das CSD entsteht als weiterer Baustein der sog. Institutsspange zwischen Feodor-Lynenstraße und Marchioninistraße auf dem Campusgelände des Klinikums Großhadern. Der sechsgeschossige, kubische Baukörper mit den Außenmaßen von rd. 53 x 53 m reiht sich als Solitärbau in die vorhandene städtebauliche Grundstruktur ein. Östlich und westlich des Baufeldes befinden sich noch weitere bebaubare Flächen, für die im Zuge des Architektenwettbewerbs ein städtebauliches Konzept entwickelt wurde. Um den Campuscharakter des gesamten Geländes zu stärken, schließt die Freiflächenplanung des neu entstehenden Forschungsgebäudes an die bestehenden Grünflächen der nördlich angrenzenden Fakultät für Chemie und Pharmazie (FCP) an und setzt diese nach Süden hin Richtung Klinikum fort. Der Höhenunterschied von ca. 3m zwischen Feodor-Lynen-Straße und Marchioninistraße wird über einen geschwungenen Fußweg auf einer modellierten Landschaftsrampe bewältigt und schafft somit eine barrierefreie Wegeverbindung in Nord-Süd- Richtung. Durch diese Freiflächenplanung wird im Außenraum konsequent die Verzahnung von Forschung, Lehre und Klinikbetrieb fortgesetzt, wie sie im Inneren des Gebäudes CSD praktiziert wird. Das CSD erhält ein großzügiges, überwiegend begrüntes Vorfeld mit einem repräsentativen Entree an der Feodor-Lynen-Straße (Ebene U1). Der vorhandene dreieckige Verteilerplatz am Ende der Feodor-Lynenstraße wird nahtlos an den Vorplatz des CSD angeschlossen. Es entsteht ein Ort für Aufenthalt und Kommunikation. An der Ostseite des CSD wird das Gelände über zwei Gabionenwände zum Gebäude hin abgestuft, um die Belichtung der Ebene U2 zu ermöglichen. Der Lieferhof der Ebene U2 auf der Westseite wird von der Feodor-Lynen-Straße aus über eine Rampe erschlossen. An der Zufahrt sind mit direkter Anbindung an den Hauptzugang Kurzzeitparkplätze und behindertengerechte PKW-Stellflächen angelagert. Der Innenhof wird mit einer Oberfläche aus Schieferplatten belegt. Kleine grüne Inseln sowie eine Zierkirsche akzentuieren den Raum, der zum Aufenthalt für Mitarbeiter und Besucher sowie zur Nutzung für interne Veranstaltungen vorgesehen ist. Auf der Südseite verbindet eine Brücke das 1.Obergeschoss (Ebene 00) mit der Marchioninistraße und schafft somit einen weiteren barrierefreien Zugang zum Gebäude. Seite 3 von 12

4 2. Gebäudestruktur und Nutzung Der Haupteingang des Gebäudes befindet sich in der Ebene U1 auf der Nordseite und orientiert sich in Richtung der bestehenden Institutsgebäude. Vom Vorplatz an der Feodor-Lynenstraße aus betritt man ebenerdig die Eingangshalle, an der ein Hörsaal und Seminarräume liegen. Die Personenaufzüge als vertikale Erschließung der Laborbereiche und eine Treppe in die Ebene 00 sind von hier zugänglich. An der Marchioninistraße auf der Südseite des Gebäudes befindet sich ein weiterer Zugang zur Ebene 00, der vorrangig der Erschließung der in diesem Geschoss angeordneten Ambulanz mit Patientenbetrieb dient. In den Ebenen 01 bis 03 befinden sich überwiegend Labore. Große, offene Laborbereiche sind entlang der Ost- und Westfassade angeordnet. Schreib- und Auswerteplätze werden dieser Laborzone vorgelagert angeboten. An der Nordfassade sowie der nördlichen Innenhoffassade liegen Büroräume. Im Untergeschoss auf der Ebene U2 ist eine Tierhaltung angeordnet, welche von beiden Instituten gemeinsam betrieben und genutzt wird. Im Untergeschoß U3 und in der Ebene 04 befinden sich die Technikzentralen. 3. Konstruktion Die Tragstruktur des Gebäudes bildet eine Stahlbeton-Skelettkonstruktion. Die äußere Gebäudehülle besteht aus Streckmetallpaneelen, welche im Bereich der Fenster mechanisch aufgefahren werden können und somit eine flexible Verschattungsregulierung ermöglichen. Dahinter befinden sich ein Wartungsbalkon und die wärmegedämmte Lochfassade. Die Fassade zum Innenhof ist gekennzeichnet durch umlaufende Fensterbänder mit massiven Brüstungen. In Ebene U1 und teilweise in Ebene 00 im Bereich der Eingangshallen mit angrenzenden Fluren reicht die Glaskonstruktion bis zum Fußboden. Sichtbetonflächen gibt es im Innenraum in den Fluchttreppenhäusern, im Hörsaal und den Seminarräumen sowie in den Eingangshallen und den Personalaufenthaltsräumen. In den Auswertezonen der Großraumlabore sind lediglich die Stützen in Sichtbeton ausgeführt. 4. Wettbewerbsbereiche Als Wettbewerbsbereiche stehen der Vorplatz im Norden, der modellierte Grünzug östlich des CSD sowie auf der Südseite die Brücke von der Marchioninistraße zum Gebäude zur Verfügung. Die Bereiche sind im Lageplan markiert. Erläuterungen finden sich auch unter Punkt 5. Bindungen. 5. Bindungen Die baulichen und planerischen Bindungen sind aus den beiliegenden Plänen zu entnehmen. Die räumlichen Abmessungen, tragende Strukturen und die raumbegrenzenden Fassaden und Abmessungen der Höfe an der Ost- und Westseite des Gebäudes sind fixe Vorgaben für die Wettbewerbsbereiche. Seite 4 von 12

5 Beschränkte Eingriffe in die Oberflächen der Bodenbeläge innerhalb der zur Verfügung stehenden Wettbewerbsbereiche (siehe Punkt 4) sind möglich. Vorplatz: Grünzug: Feuerwehrzufahrten: Brücke Der Vorplatz am Haupteingang an der Feodor-Lynenstraße ist mit Betonpflastersteinen, durchzogen von Natursteinbändern (Theumaer Fruchtschiefer), belegt. Hier befinden sich Sitzbänke aus Beton und Fahrradstellplätze (siehe Lageplan). Der Vorplatz ist bereits stark gestaltet und unterliegt verschiedenen Funktionen (Eingang, Fahrradständer, Sitzmöglichkeiten). Er soll daher nicht grundsätzlich verändert werden, ist aber Teil des Wettbewerbsbereichs. Die Befestigung des Rampenweges zwischen Marchioninistraße und Feodor- Lynen- besteht aus Olympiamastix. Der Grünzug wird mit einer Wiesenansaat begrünt, vereinzelt sind Baumpflanzungen vorgesehen. Grundsätzlich ist geplant, dass der Grünzug nur zweimal im Jahr gemäht wird. Der Fußweg und der angrenzende Grünbereich können durch die Künstler relativ frei verändert und gestaltet werden. Dies gilt sowohl für Verlauf als auch Belag des Weges und die Gestaltung des Grünzugs. Eine Barrierefreiheit muss aber weiterhin garantiert werden. Zur gefahrlosen Nutzung müssen Gehwege und Verkehrsflächen eine feste und ebene Oberfläche aufweisen, die z. B. auch Rollstuhl- und Rollator-Nutzer leicht und erschütterungsarm befahren können. Die Längsneigung darf bis zu 6 % betragen, wenn in Abständen von höchstens 10 m Zwischenpodeste mit einem Längsgefälle von höchstens 3 % angeordnet werden. Bei Längsneigung < 3 % darf die Querneigung des Weges 2,5 % nicht übersteigen, bei Längsneigung > 3 % ist der Weg ohne Querneigung auszubauen. Der ausgewiesene Wettbewerbsbereich dient nicht als Feuerwehrzufahrt. Die Fußgängerbrücke auf der Südseite des Gebäudes erhält ebenfalls als Belag Olympia-Mastix, sie ist nicht befahrbar. Die Brüstungen werden durch oberflächenfertige Beton-Fertigteile mit eingelassenen Leuchten gebildet, Brüstungshöhe 1,05 m. Die lichte Breite der Brücke beträgt 5,90 m bei einer Länge von ca. 16m, Durchgangshöhe unter der Brücke ca. 3,10. Zusätzliche Informationen: Bodenbeläge: Der gesamte Eingangsbereich mit Eingangshalle, Hörsaal, Seminarraum und Nebenräumen in der Ebene U1 sowie die Eingangshalle auf Ebene 00 mit weiterführenden Fluren zu den Personenaufzügen auf der Nordseite und die Flure und Wartebereiche innerhalb der Ambulanz erhalten einen Bitumenterrazzo. Fassaden: Außenfassaden als Wärmedämmverbundsystem mit anthrazitfarbener Putzoberfläche; davor Sonnenschutz aus Streckmetallpaneele in Weiß mit Wartungsbalkon. Seite 5 von 12

6 Innenhoffassade als Pfosten-Riegel-Fassade, horizontale Bänder; Brüstungen Wärmedämmverbundsystem mit weißer Putzoberfläche. In der Ebene U1 und teilweise in Ebene 00 raumhohe Verglasung. Tragstruktur: Stahlbeton-Skelettkonstruktion, Stahlbetondecken, Treppenkerne und Aufzugsschachtwände aus Stahlbeton. 6. Wettbewerbsaufgabe Die teilnehmenden Künstler sind aufgefordert, einen wettbewerbsfähigen Gestaltungsvorschlag zu unterbreiten. Jeder Künstler darf nur einen Wettbewerbsbeitrag einreichen. Eine Einschränkung auf eine bestimmte Kunstgattung erfolgt nicht. Wünschenswert ist ein Kunstwerk, das einen Bezug zur Nutzung des Gebäudes herstellt (siehe Nutzerbeschreibung Pkt. 0). Denkbar sind auch Kunstkonzepte, die einer funktionalen Nutzung unterliegen können und hierüber die Kommunikation der Personen im Sinne der interdisziplinären Zusammenarbeit auf dem gesamten Campus fördern. Die Beachtung der Themen Verzahnung der Außenräume zur Verbindung der bestehenden Bereiche von Klinikum mit Patientenbetrieb, und Instituten für Forschung und Lehre, sowie Stärkung des Campuscharakters des gesamten Areals ist wichtig. Die Kunst soll durch künstlerische Qualität und Aussagekraft überzeugen, sie soll auch die Aufenthaltsqualität des Außenbereichs aufwerten. Störende Einflüsse (z.b. nächtliche Lichteffekte oder Geräusche) durch die im Außenbereich geplanten Kunstwerke auf das benachbarte OPZ mit Patientenzimmern und die Wohnbebauung sind auszuschließen. Grundsätzlich ist beabsichtigt im Außenbereich eine Arbeit zu realisieren. Sollte aber eine weitere Arbeit überzeugen, behält es sich der Auftraggeber vor, auch diese umzusetzen. Für die Realisierung der Arbeit(en) stehen für den Außenraum insgesamt ,- zur Verfügung. Die Unterhaltskosten sind zu minimieren. 7. Verfahren 7.1 Auslober des Wettbewerbs ist das Staatliche Bauamt München 2. Der Kunstwettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb in zwei Verfahrensschritten ausgelobt. Im ersten Schritt wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Im zweiten Schritt wird unter den ausgewählten Teilnehmern ein anonymer Wettbewerb durchgeführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen Auswahlverfahren Auswahl der teilnehmenden Künstlern: Bewerbung Die Bewerber reichen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist ihre Bewerbungsunterlagen ein. Die Bewerbungsunterlagen sind auf dem Umschlag deutlich erkennbar mit folgendem Hinweis zu versehen Bewerbung Kunstwettbewerb Neubau CSD. Seite 6 von 12

7 Adresse für die Abgabe der Bewerbungsunterlagen: Staatliches Bauamt München 2 Ludwigstr München Zu den Bewerbungsunterlagen gehören: Lebenslauf mit Angaben zum künstlerischen Werdegang (max. 1 Seite DIN A4,bei Arbeitsgemeinschaften: je Mitglied max. 1 Seite DIN A4) Bei Arbeitsgemeinschaften: Benennung aller Mitglieder und des verantwortlichen Vertreters (Formblatt siehe Anlage 01) Referenzen von Projekten, die mit der Wettbewerbsaufgabe vergleichbar sind, mit Beschreibung der Projekte (max. 5 Seiten DIN A3 und max. 3 Kataloge) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt siehe Anlage 02) Auswahl der Teilnehmer Aus den Bewerbern werden zur Sicherstellung des Wettbewerbs 15 Teilnehmer ausgewählt. Zur Auswahl zugelassen werden alle Bewerbungen, die den formalen Bedingungen entsprechen und termingerecht eingegangen sind. Über die Zulassung entscheidet das Auswahlgremium auf Basis der Bewerbungsunterlagen. Die Auswahl trifft das Gremium anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen. Auswahlkriterien sind die Bewerbungsunterlagen sowie die anhand der Referenzen festgestellte augenscheinliche Eignung für die Realisierung eines Kunstobjekts. Sofern die ausgewählten Bewerbungen die festgelegte Anzahl der Teilnehmer überschreitet, behält sich der Auslober das Recht vor, unter den geeigneten Bewerbern zu losen. Das Auswahlgremium wurde in folgender Zusammensetzung gebildet: Künstlervertreter Herr Klaus von Gaffron, Vorstand des Berufsverband bildender Künstler, Landesverband Bayern Frau Brigitte Schwacke, freischaffende Künstlerin Bauherrenvertreter: Herr Gero Hoffmann, Bereichsleiter Hochbau im Staatlichen Bauamt München 2 Das Auswahlgremium tagt in nichtöffentlicher Sitzung. Die Sitzung wird protokolliert. Die Entscheidungen des Auswahlgremiums sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen Teilnahmeberechtigte und Arbeitsgemeinschaften Die Teilnahme steht allen freischaffenden Künstlern offen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt und benannt sein. Arbeitsgemeinschaften gelten als ein Teilnehmer. Im Falle einer Beauftragung verpflichten sich die Partner der Arbeitsgemeinschaften zu deren Aufrechterhaltung bis zur Schlussabwicklung des Verfahrens. Sofern eine Arbeitsgemeinschaft Teilnehmer ist, übernimmt das mit der Vertretung beauftragte, in den Bewerbungsunterlagen genannte Mitglied die Federführung. Es vertritt alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft dem Seite 7 von 12

8 Auftraggeber gegenüber. Beschränkungen seiner Vertretungsbefugnis, die sich aus dem Arbeitsgemeinschaftsvertrag ergeben, sind gegenüber dem Auftraggeber unwirksam. Jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft haftet auch nach deren Auflösung gesamtschuldnerisch. Die Zahlungen werden mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber ausschließlich an den genannten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. Projektgemeinschaften und Künstlergruppen werden wie Arbeitsgemeinschaften behandelt Teilnahmehindernisse Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Familienangehörige (bis 3.Grades) des Auswahlgremiums und der Preisrichter, sowie deren Stellvertreter, Assistenten oder Schüler. Die Teilnehmer bestätigen mit Hilfe des Formulars (Anlage 2) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, dass keine Teilnahmehindernisse vorliegen Verbleib der Bewerbungsunterlagen Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet. Die Bewerbungsunterlagen können innerhalb der ersten drei Juniwochen abgeholt werden. Sollten sie nicht abgeholt werden, behält sich die Bauverwaltung vor, diese zu vernichten Wettbewerb Vorprüfung Die ausgewählten Teilnehmer werden aufgefordert, die Arbeiten anonym einzureichen. Die Vorprüfung erfolgt durch das Staatliche Bauamt München 2. Die Vorprüfung berichtet dem Preisgericht darüber, ob und inwieweit die Teilnehmerbeiträge die Wettbewerbsanforderungen formal erfüllen Preisgericht Der Auslober beruft folgendes Preisgericht: Künstlervertreter 1 Herr Dr. Bernhart Schwenk Leitender Kurator Pinakothek der Moderne 2 Frau Elisabeth Mehrl Freischaffende Künstlerin 3 Herr Georg Thumbach Freischaffender Künstler 4 Herr Gregor Passens Freischaffender Künstler Nutzervertreter 5 Herr Prof. Christian Haass 6 Herr Prof. Martin Dichgans Bauherrenvertreter 7 Herr MR Prof. Peter Pfab, OBB 8 Frau MRin Dr. Stephanie Herrmann, StMWFK Seite 8 von 12

9 9 Herr Prof. Burkhard Göke, Ärztlicher Direktor KUM 10 LBD Reinhold Pfeufer, StBAM2 Planervertreter 11 AB Nickl, Architekturbüro 12 AB Horst Kübert, Landschaftsarchitekt 7.2 Vergütung / Budget Für die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe erhalten die Teilnehmer am Wettbewerb eine Vergütung von pauschal 2.500, wenn ihre Wettbewerbsarbeit zur Beurteilung zugelassen wird. (Zulassungsvoraussetzungen: siehe Punkt 7.5). Für die Honorierung der künstlerischen Leistung, die Erstellung der künstlerischen Gestaltung und deren Integration in die baulichen Anlagen steht ein Budget von insgesamt zur Verfügung. Der Auslober behält sich das Recht vor, die Budgetverteilung zu verändern. Der Auslober verpflichtet sich nicht, das gesamte Budget im Rahmen dieses Verfahrens zu verwenden. Das Bearbeitungshonorar wird im Falle der Beauftragung auf die Honorierung der künstlerischen Leistung angerechnet. Die genannten Beträge sind als Bruttobeträge zu verstehen. Anfallende Umsatzsteuer ist daher als Bestandteil der Ansätze für das Gesamtbudget und die Vergütung zu berücksichtigen. Anfallende Material- und Nebenkosten, wie bspw. Reisekosten oder sonstige Auslagen sind innerhalb der genannten Beträge zu kalkulieren. 7.3 Kennzeichnung Alle Teilnehmerleistungen sind rechts oben durch eine Kennzahl aus 6 verschiedenen arabischen Ziffern (1 cm hoch, 6 cm breit) zu kennzeichnen. Jeder Teilnehmer darf nur einen Entwurf einreichen. Varianten, auch die Abwandlung von Entwurfsteilen unter Beibehaltung der Gesamtlösung sind nicht zulässig. Die Urheberschaft ist in einem verschlossenen Umschlag, der durch die Kennzahl eindeutig dem Wettbewerbsbeitrag zugeordnet werden kann, zu erklären. 7.4 Verlangte Leistungen - Darstellung und Integration des künstlerischen Objekts in die Grundrisse bzw. Ansichten im Maßstab M 1:50 beziehungsweise in den Lageplan im Maßstab 1:500 auf Grundlage der gelieferten Planvorlagen. Zur Verdeutlichung der Gestaltungsabsicht ist für Teilbereiche in Abhängigkeit vom Entwurf ein größerer Maßstab zu wählen. Insgesamt sollen maximal 3 Pläne bis DIN A0 eingereicht werden. - Fotomontagen oder modellhafte Darstellungen sind möglich. Plastische Objekte sind durch ein Modell in einem der Größe des Objekts angemessenen Maßstab darzustellen. Materialproben können vorgelegt werden. - Schriftliche Entwurfserläuterungen der künstlerischen Absichten und der technischen Ausführungen sowie Angaben über Beteiligung weiterer Personen oder Firmen zur Realisierung notwendiger baulicher Vorleistungen auf max. zwei DIN A4-Seiten. Soweit erforderlich, sind Lösungsansätze für die Befestigung bzw. Aufstellung der Kunstwerke aufzuzeigen. Seite 9 von 12

10 Die erläuternden Angaben sollen es dem Auslober sowie dem Preisgericht ermöglichen auf schnelle und einfache Weise die künstlerische Idee und Konzeption erfassen und bewerten zu können. - Kostenaufstellung der zur Realisierung notwendigen Kosten. Das Budget in Höhe von ,-, brutto, darf nicht überschritten werden. Unterhaltskosten sind möglichst gering zu halten. Die Kostenaussagen sind auf einer separaten Seite DIN A4 darzustellen. Die Aufstellung ist aufzuschlüsseln nach: - Ausführungs- bzw. Herstellungskosten getrennt von Honorarkosten und baukonstruktiver Vorleistungen (dies ist alles Bestandteil des Budgets) - Unterhaltskosten/ Folgekosten (nicht Bestandteil des Budgets) - Erklärung der Urheberschaft - Verzeichnis der eingereichten Unterlagen Adresse für die Abgabe der Teilnehmerbeiträge: Staatliches Bauamt München 2 Ludwigstraße München 7.5 Zulassung der Arbeiten, Voraussetzungen, Vorprüfung und Beurteilung durch das Preisgericht. Zur Beurteilung zugelassen werden alle Arbeiten, die den formalen Bedingungen entsprechen/ Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen; in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen; termingerecht eingegangen sind; keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht; die Entscheidungen, insbesondere über den Ausschluss von Arbeiten werden protokolliert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 7.6 Terminübersicht Auswahlverfahren Auswahl der teilnehmenden Künstler: : Bekanntmachung des Wettbewerbes , 13:00: Abgabe der Bewerbung : Tagung des Auswahlgremiums : Aufforderung der ausgewählten Bewerber zur Teilnahme Für die persönliche Einreichung der Bewerbungsunterlagen ist die Poststelle am Abgabetag bis 13:00 Uhr besetzt. Später eingereichte Arbeiten werden nicht berücksichtigt. Bei Versand der Bewerbungsunterlagen gilt das Datum des Poststempels. Das Versandrisiko liegt beim Teilnehmer. Seite 10 von 12

11 Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe: : Einsendeschluss für Rückfragen der teilnehmenden Künstler : Ortsbesichtigung und Kolloquium (alternativ ) , 13:00: Abgabe der Wettbewerbsarbeiten Rückfragen können schriftlich per an den Auslober gerichtet werden an: Herr Christian Schwertl Als Betreff ist dabei Kunstwettbewerb Neubau CSD anzugeben. Zur Klärung der Rückfragen wird ein Kolloquium unter Teilnahme von Vertretern des Preisgerichts durchgeführt. Bestandteil des Kolloquiums ist eine Ortsbesichtigung. Die Ergebnisse des Kolloquiums werden protokolliert und den Teilnehmern übersandt. Das Protokoll wird Bestandteil der Auslobungsunterlagen. Für die persönliche Einreichung der Entwürfe ist die Poststelle am Abgabetag Tag bis 13:00 Uhr besetzt. Später eingereichte Arbeiten werden nicht berücksichtigt. Bei Versand der Bewerbungsunterlagen gilt das Datum des Poststempels. Das Versandrisiko liegt beim Teilnehmer. Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die Anschrift des Empfängers einzusetzen. Umschläge und sonstige Verpackungen sind mit der Kennzeichnung Teilnehmerbeitrag Kunstwettbewerb Neubau CSD zu versehen. Entscheidung: : Tagung des Preisgerichts (alternativ ) : Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse ca. 2 Wochen: Ausstellung der Wettbewerbsergebnisse Realisierung: bis ca. März 2014: Realisierung der ausgewählten Arbeit(en) 7.7 Urheberrecht und weitere Bearbeitung Urheberrecht Die eingereichten Entwürfe bleiben geistiges Eigentum des Verfassers. Die Teilnehmer versichern mit der Abgabe der Wettbewerbsarbeit, dass sie Urheber der eingereichten Arbeit sind, den eingereichten Entwurf noch nirgends realisiert haben und im Falle des Auftrags diesen Entwurf nicht noch einmal an anderer Stelle realisieren werden. Die realisierten Arbeiten gehen in das Eigentum des Auftraggebers um. Der Auftraggeber darf das fertige Werk für den im Vertrag bestimmten Zweck nutzen. Er darf es bei Bedarf auch an einem anderen Standort auf dem Baugrundstück oder auf einem anderen Grundstück aufstellen. Wenn der Aufstellort in das künstlerische Konzept einbezogen war, darf er nur mit Einverständnis des Auftragnehmers verändert werden. Seite 11 von 12

12 Bei Gefahr im Verzug darf der Auftraggeber das Werk auch ohne Einverständnis des Auftragnehmers den Erfordernissen der Verkehrssicherheit anpassen. Beeinträchtigungen, die sich durch Einwirkung Dritter ergeben, wird der Auftraggeber im Rahmen des ihm wirtschaftlich Zumutbaren beheben. Der Auftraggeber darf das vertragsgegenständliche Werk des Auftragnehmers im Rahmen von Berichten und Veröffentlichungen über die Baumaßnahme oder das fertige Gebäude veröffentlichen Bekanntmachung des Ergebnisses und Veröffentlichung Der Auslober wird das Ergebnis des Wettbewerbs unter dem Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung den Teilnehmern durch Übersendung des Protokolls über die Sitzung des Preisgerichts unverzüglich mitteilen. Eine Ausstellung der eingereichten Arbeiten ist beabsichtigt und soll zeitnah nach der Sitzung des Preisgerichts erfolgen. Die eingereichten Arbeiten können ohne weitere Vergütung veröffentlicht und ausgestellt werden. Die Namen der Verfasser werden dabei benannt Weiterbeauftragung und Vergütung der weiteren Bearbeitung Der Auslober beabsichtigt der Entscheidung des Preisgerichts zu folgen und entsprechend seiner Empfehlung zu beauftragen. Die Entwerfer der ausgewählte(n) Arbeit(en) werden anhand des beiliegenden Vertragsmusters für Künstlerische Leistungen beauftragt. Der Vertrag wird entsprechend dem Kunstwerk angepasst. Die Beauftragung ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Die Teilnehmer verpflichten sich, im Falle der Beauftragung durch den Auslober die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen Haftung, Eigentum und Rücksendung Für die Beschädigung oder den Verlust der eingereichten Arbeiten haftet der Auslober nur im Fall nachweisbar schuldhaften Verhaltens. Zur Ausführung ausgewählte Arbeiten (Pläne und Modelle) gehen in das Eigentum des Bauamts über. Alle anderen eingereichten Arbeiten sollen, nach Aufforderung durch das Bauamt von den Verfassern innerhalb eines Zeitraumes von 4 Wochen nach Entscheidung des Preisgerichtes wieder abgeholt werden. Erfolgt keine Abholung, so gehen Pläne und Modelle in das Eigentum des Bauamts über. 7.8 Baustellenbesuche sind nach Anmeldung möglich Tel , Herr Sahm (Bauleitung) Tel , Herr Brill (Bauleitung) Tel , Herr Schwertl (Bauamt) 8. Anlagen gem. Anlagenverzeichnis Staatliches Bauamt München Reinhold Pfeufer, LBD Leiter des Bauamtes Seite 12 von 12

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