2. Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde
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- Silvia Brauer
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1 2. Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde vom Montag, 2. Dezember 2013, Uhr im Schulhaus Oberwil i.s. Vorsitz: Protokoll: Gemeindepräsident Andreas Gafner Gemeindeverwalter Ramon Kunz Mit dem Verlesen der in den Amtsanzeigern Nr. 44 vom 31. Oktober 2013 und Nr. 48 vom 28. November 2013 publizierten Traktanden erklärt der Vorsitzende die Versammlung als eröffnet. Es wird festgestellt, dass die Versammlung nach den gesetzlichen Bestimmungen rechtzeitig einberufen wurde. Als Stimmenzähler werden gewählt: Stocker Ueli: 35 Stimmberechtigte Aegerter Ferdinand: 30 Stimmberechtigte Niklaus Kropf: 29 Stimmberechtigte Von den auf den heutigen Tag in Gemeindesachen 656 Stimmberechtigten sind deren 94 anwesend, was 14.33% entspricht. Folgende Personen sind nicht stimmberechtigt: - Peter Rothacher, Berner Oberländer - Ramon Kunz, Gemeindeverwalter - Joelle Matti, Lernende Gemeindeverwaltung - Seraina Hiltbrand Alle übrigen Anwesenden werden als stimmberechtigt anerkannt. Zu den publizierten Traktanden erfolgen keine Bemerkungen. Verhandlungen Verwaltungsrechnung Betriebsbeitrag Skilift Rossberg AG 2014/2015 Referent: Hans Ast Hans Ast erläutert die Betriebszahlen 2010/2011, 2011/2012 und 2012/2013. Im vergangenen Winter war der Skilift an 81 Tagen in Betrieb. Dank Einnahmen von Fr konnten wie im Vorjahr wiederum schwarze Zahlen verbucht werden. Es resultierte ein Gewinn von Fr In den nächsten Jahren muss die Billettanlage ersetzt werden. Der Präsident eröffnet die Diskussion Keine Wortmeldungen Der Präsident schliesst die Diskussion Antrag des Gemeinderates: Der Gemeinderat stellt den Antrag, den Betriebsbeitrag von Fr für die Saison 2014/2015 zu genehmigen
2 Beschluss: Die Stimmberechtigten genehmigen den Betriebsbeitrag von Fr einstimmig Voranschläge Voranschlag 2014 Referent: Ramon Kunz Der Voranschlag 2014 schliesst bei gleichbleibender Steueranlage von 1.74 Einheiten mit einem Aufwandüberschuss von Fr ab. Die Gebührenansätze bleiben ebenfalls gleich. Gegenüber dem letztjährigen Voranschlag wird eine Verschlechterung von Fr erwartet. Es ist ein Totalaufwand von Fr und ein Ertrag von Fr zu erwarten. Die harmonisierten Abschreibungen betragen Fr Der Aufwandüberschuss begründet sich insbesondere in den hohen Abschreibungen aufgrund der geplanten Investitionen von Fr Weiter muss mit höheren Finanzund Lastenausgleichsbeiträgen im öffentlichen Verkehr und bei neuen Aufgaben (KESG) gerechnet werden. Die Steuereinnahmen sinken im Vergleich zum Voranschlag Die Stimmberechtigten nehmen den Voranschlag der Investitionsrechnung zur Kenntnis. Dieser ist rechtlich nicht verbindlich. Einzelne Kredite wurden bereits genehmigt oder werden dem zuständigen Organ vor Projektstart noch zur Genehmigung vorgelegt. Der Präsident eröffnet die Diskussion Keine Wortmeldungen Der Präsident schliesst die Diskussion Antrag: Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten den Voranschlag 2014 mit einem Aufwandüberschuss von Fr , einer Steueranlage von 1.74 Einheiten und gleichbleibenden Gebührenansätzen zu genehmigen. Beschluss: Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt Finanzplanung Finanzplanung Referent: Ramon Kunz Der Finanzplan wird jährlich überprüft und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Der Finanzplan hat nur einen Planungscharakter und ist rechtlich nicht verbindlich. Der Kanton gibt jährlich die Zahlen für die Berechnung des Finanzplans heraus. Während der gesamten Planungsperiode ist mit einem Steueransatz von 1.74 Einheiten gerechnet worden. Die Rechnung der Gemeinde Oberwil wird in den nächsten Jahren stark durch Investitionsfolgekosten belastet. Zudem sind in verschiedenen Bereichen des Finanz- und Lastenausgleichs massive Erhöhungen zu erwarten. Der Finanzplan ist ein Planungsinstrument der insbesondere aufzeigt, ob die geplanten Investitionen tragbar sind. Die Zahlen können jährlich ändern. Trotz diesen Tatsachen ist die Finanzlage weiterhin stabil. Ende der Planungsperiode 2018 wird immer noch ein Eigenkapital von Fr vorhanden sein. Das Eigenkapital dient zur Deckung allfälliger Aufwandüberschüsse der Laufenden Rechnung
3 Der Präsident eröffnet die Diskussion Keine Wortmeldungen Der Präsident schliesst die Diskussion Der Finanzplan wurde an der Gemeinderatssitzung vom 28. Oktober 2013 genehmigt. Die Versammlung nimmt Kenntnis vom Ergebnis Wahlen durch Gemeindeversammlung: Demissionen, Wahlvorschläge, Wahlprotokolle Neuwahlen Wahlen und Wiederwahlen Referent: Andreas Gafner Die Wahlen und Wiederwahlen wurden gemäss Art. 49 des Organisationsreglements im Amtsanzeiger Nr. 39 vom 26. September 2013 und Nr. 40 vom 4. Oktober 2013 publiziert. Bis am 28. Oktober 2013 hatten die Stimmberechtigten die Möglichkeit, ihre Wahlvorschläge einzureichen. Wiederwahlen: Gemeinderat: Schär-Kunz Marlen Es sind keine Gegenvorschläge eingegangen. Marlen Schär-Kunz wird für vier weitere Jahre in stiller Wahl bestätigt. Rechnungsprüfungskommission: Mann-Flück Sven Es sind keine Gegenvorschläge eingegangen. Sven Mann wird für vier weitere Jahre in stiller Wahl bestätigt. Externe Revisionsstelle: T & R Oberland AG, Lenk Antrag: Der Gemeinderat stellt den Antrag, das Treuhandbüro T & R Oberland AG mit Sitz in Lenk für vier weitere Jahre als externe Revisionsstelle wiederzuwählen. Beschluss: Dem Antrag wird ohne Gegenstimme zugestimmt. Neuwahlen: Gemeinderat: Klopfenstein-Siegenthaler Niklaus hat demissioniert. Während der publizierten Frist sind folgende Wahlvorschläge eingegangen: Blatti Michael, 1983, Zelg Heimberg-Knutti Hans, 1964, Bannwald Aus der Mitte der Versammlung werden keine weiteren Wahlvorschläge gemacht. Wahlergebnis Ausgeteilgte Wahlzettel: 94 Eingegangene Wahlzettel: 94 Leere / ungültige Wahlzettel: 0 Gültige Stimmen 94 (Absolutes Mehr 48) Stimmen haben erhalten Blatti Michael 55 Heimberg Hans 39 Gewählt ist somit mit 55 Stimmen Michael Blatti
4 Rechnungsprüfungskommission: Stocker-Teuscher Lea ist infolge Amtszeitbeschränkung nicht wiederwählbar. Während der publizierten Frist sind keine Wahlvorschläge eingegangen. Seit 1. Januar 2012 ist ein Sitz in der Rechnungsprüfungskommission vakant. Der Gemeinderat schlägt folgende Personen in die Rechnungsprüfungskommission vor: Pryhara-Knutti Andrea, 1977, Bunschen Müller-Kocher Ruth, 1955, Gerbrunnen Aus der Mitte der Versammlung werden keine weiteren Wahlvorschläge gemacht. Somit gelten die beiden vorgeschlagenen Kandidatinnen als gewählt Bestattungs- und Friedhofreglement Beratung und Genehmigung Bestattungs- und Friedhofreglement, Inkrafttreten Referentin: Susanne Stocker Das Beerdigungs- und Friedhofreglement vom 1. Juni 1976 entspricht nicht mehr der heutigen Zeit und musste deshalb erneuert werden. Das neue Bestattungs- und Friedhofreglement wurde nach dem kantonalen Muster und im Vergleich mit Reglementen der Nachbargemeinden erarbeitet und an die Gegebenheiten der Gemeinde Oberwil angepasst. Der Bestatter und der Friedhofgärtner wurden in den Erarbeitungsprozess einbezogen. Das Beerdigungs- und Friedhofreglement lag 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung jedermann zur Einsichtnahme auf. Nach Genehmigung durch das zuständige Organ tritt das Reglement per 1. Januar 2014 in Kraft. Susanne Stocker, Gemeinderätin RV Friedhof, erläutert die wichtigsten Änderungen und Artikel. Der Präsident eröffnet die Diskussion Maja Lörtscher: Die Urnengräber sind auf unserem Friedhof zu gross. Maja Lörtscher schlägt vor, die angefangene Reihe der Urnengräber in den bisherigen Massen fortzuführen. Die Masse der Urnengräber sind in Artikel 17 Absatz 2 entsprechend anzupassen und künftig kleiner zu gestalten. Alceo Gottardi: Die Masse gemäss Art. 17 Abs. 2 entsprechen nicht der heutigen Praxis. Die Grabeinfassungen bei Erwachsenen werden bereits seit Jahren mit den Massen 165cm x 70cm erstellt. Die Urnengräber sind mit 50cm in der Breite zu schmal. Bei den Kindergräbern sollte zudem bei der Grösse der Grabeinfassungen kein Altersunterschied im Reglement festgehalten werden. Alceo Gottardi beantragt folgende Änderungen von Art. 17 Abs. 2: a) Reihengräber Erwachsener: Länge: 165cm Breite: 70cm b) Kindergräber einheitlich Länge: 120cm Breite: 60cm c) Urnengräber Länge: 110cm Breite: 55cm Maja Lörtscher: Viele Gräber sind mit einem Grabstein versehen. Damit keine Probleme entstehen, müssten die Urnengräber vermehrt mit Verbundsteinen umrandet werden. Alceo Gottardi:
5 Die Vorgabe betreffend Verbundsteine müsste von der Gemeinde kommen und die Ausführung durch einen Fachmann erfolgen. In Därstetten und Diemtigen werden die Umrandungen durch den Friedhofgärnter erstellt. Erwin Seewer: Den Änderungen von Alceo Gottardi soll zugestimmt werden. Viele Gräber auf dem Friedhof sind in einem schlechten Pflege-Zustand. Der Friedhofgärtner soll nicht noch mit dem Verlegen von Verbundsteinen beauftragt werden. Alceo Gottardi: Art. 17 Abs. 1 regelt die Höhe der Grabmäler, welche 100cm nicht überschreiten dürfen. Alceo Gottardi beantragt eine Höhe von 110cm, weil viele Gräber mit einem Holzkreuz versehen werden. Andreas Gafner: Der Vorsitzende wiederholt die beantragten Änderungen: Art. 17 Abs. 1: Höhe der Grabmäler: 110cm statt 100cm Höhe der Grabmähler Urnengraber: 80cm Art. 17 Abs. 2: Länge Reihengräber Erwachsener: 165cm statt 180cm Kindergräber einheitlich für alle Gräber 120 x 60cm Urnengräber 110 x 55cm statt 120 x 50cm Der Präsident schliesst die Diskussion Beschluss l: Den beantragten und besprochenen Änderungen wird einstimmig zugestimmt. Antrag: Der Gemeinderat stellt den Antrag, das Bestattungs- und Friedhofreglement mit Inkrafttreten per 1. Januar 2014 zu genehmigen. Beschluss: Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt Kredite Ortsplanungsrevision Referent: Andreas Gafner Die Ortsplanungsrevision ist seit dem vergangenen Herbst abgeschlossen und vom Kanton genehmigt. An der Gemeindeversammlung vom 5. Mai 2008 genehmigten die Stimmberechtigten einen Objektkredit von Fr Die Kreditabrechnung sieht wie folgt aus: Ausgaben Fr Beschlossener Objektkredit Fr Kreditunterschreitung Fr Die Versammlung nimmt Kenntnis von der Kreditabrechnung Jungbürgerfeier Gratulationen, Ehrungen, Geschenke Ehrung Jungbürger, Ehrung für ausserordentliche Leistungen
6 Der Vorsitzende ehrt drei Jungbürgerinnen und sieben Jungbürger und überreicht ihnen den Bürgerbrief. Leider konnten nicht alle Jungbürger der Einladung Folge leisten. Vor der Versammlung fand ein gemeinsames Nachtessen im Restaurant Heidenweidli statt. Der Präsident weist die jungen Leute auf die Leistungsbereitschaft, Leistungsfähigkeit und Leistungsmöglichkeit eines jeden Einzelnen hin und ermuntert zur aktiven Teilnahme am Gemeindegeschehen. Er dankt bei dieser Gelegenheit den Betrieben in unserer Gemeinde, welche Lehrlinge ausbildet und so vielen die Chance für den Einstieg ins Berufsleben bieten. Die Jungbürgerinnen und Jungbürger sollen die Möglichkeiten der direkten Demokratie und des einmaligen politischen Systems in der Schweiz nutzen. In der Reihenfolge des Alphabetes stellen sich alle Jungbürger kurz vor und erhalten vom Vorsitzenden den Bürgerbrief überreicht Informationen, Mitteilungen an Bürger Orientierungen und Verschiedenes Orientierung über den aktuellen Stand der generellen Wasserversorgungsplanung (GWP): Bernhard Hiller, Amt für Wasser und Abfall (AWA) und Reinhard Gurtner, Holinger Ingenieure AG, orientieren anhand einer Präsentation über die Aufgaben, den Zweck und den aktuellen Stand der GWP in Oberwil. Die vorhandenen Grundlagen der öffentlichen Wasserversorgungen Bunschen, Dörfli-Hüpbach und Schattseite wurden dem Ingenieurbüro Holinger AG überreicht. An zwei Tag fanden Besichtigungen, sowohl von öffentlichen als auch von privaten Genossenschaften statt. Der Präsident eröffnet die Diskussion: Hanspeter Blatti bedauert, dass einzelne Quellen keine Erwähnung finden. Diese müssen noch in die Planung integriert werden. Reinhard Gurtner: Es sind noch nicht alle Quellen vollständig erfasst. Die Ingenieure sind sich dessen bewusst. Martin Müller: Vor rund zehn Jahren musste die Gemeinde einen Betrag von über Fr für die Ausscheidung von Quellschutzzonen an den Kanton leisten. Seither ist jedoch nichts passiert. Andreas Gafner: Die Quellschutzzonenpläne waren fertiggestellt, blieben jedoch beim AWA liegen. Die Verwaltung hat jährlich mehrmals nachgefragt. Die Brunnengenossenschaft Bunschen muss ihr Leitungsnetz sanieren und hat deshalb beim AWA um Subventionen ersucht. Der Kanton teilte mit, dass zuerst die GWP überarbeitet werden müsse. Die Quellschutzzonenpläne werden in diese Planung integriert. Der Vorsitzende stellt die eingesetzte GWP-Kommission vor. Folgende Personen nehmen Einsitz: Andy Gafner, Gemeindepräsident Ruedi Müller, Ressortvorsteher Gemeindebetriebe Hansueli Knutti jun., Brunnenmeister WV Schattseite Markus Kropf, Vertreter WV Dörfli-Hüpbach Rudolf Ast, Brunnenmeister WV Bunschen Ferdinand Aegerter, Vertreter private Genossenschaften Dominik Blatti, Vertreter Feuerwehr Ramon Kunz, Sekretariat
7 Jakob Eschler stellt den Antrag, dass von sämtlichen privaten Quellen ein Vertreter in der Kommission Einsitz nimmt. Andreas Gafner hält fest, dass über diesen Antrag kein Beschluss gefasst werden kann, da das Geschäft nur der Information dient und nicht ordentlich traktandiert wurde. Ruedi Müller hält fest, dass einzig Ferdinand Aegerter als Vertreter aller privaten Genossenschaften in die Kommission delegiert wurde, da ansonsten die Kommission zu gross wird und schwerfällige und lange Sitzungen die Folge davon sind. Bernhard Hiller AWA: Die GWP wird durch das Ingenieurbüro Holinger AG weitergeführt. Die privaten Genossenschaften werden alle in die Planung einbezogen. Es gibt grosse Unterschiede zwischen öffentlichen und privaten Genossenschaften. Der Sinn einer privaten Genossenschaft wird in der GWP festgestellt. Gewisse private Quellen werden mit Sicherheit weiterbestehen. Es ist der Auftrag der Gemeindevertreter und der Ingenieure, eine optimale Ressourcennutzung zu erzielen. Ruedi Müller ist klar gegen die Abschlachtung der privaten Quellen. Andreas Gafner: Im weiteren Verlauf der Planung werden die privaten Wasserbezüger ab Gutwüsch sonnseitig angeschrieben und in den Prozess einbezogen. Der Bedarf muss überprüft werden. Aus dem genannten Gemeindegebiet kamen bereits Begehren für öffentliches Wasser. Private Quellen benötigen keinen Quellschutz. Öffentliche Versorgungen müssen aber entsprechende Qualitätsanforderungen erfüllen. Michael Blatti unterstützt den Vorschlag von Jakob Eschler. Das private Wasser darf man trinken. Andere Handlungen wie das Waschen der Milchkannen sind jedoch womöglich in absehbarer Zeit verboten. Der Kanton nimmt vermehrt Einfluss und erstellt Auflagen, die mit hohen Kosten verbunden sind. Es entstehen ähnliche Umstände, wie dies mit dem erwähnten Quellschutzzonenplan passiert ist. Andreas Gafner: Die Überarbeitung der GWP musste auf Druck des Kantons in Angriff genommen werden. Die letzte Aktualisierung fand im Jahr 1989 statt. Jakob Eschler präzisiert, dass er nicht gegen öffentliche Versorgungen ist. Ihm geht es primär um die Interessen der Bürger, die eine eigene Quelle unterhalten und diese entsprechend schätzen. Andreas Gafner: Das Votum von Jakob Eschler wird zur Kenntnis genommen und an der nächsten Sitzung der GWP-Kommission diskutiert. Der Präsident schliesst die Diskussion zur GWP. Weitere Orientierungen: Andreas Gafner weist auf den Standort des Defibrillators hin. Dieser befindet sich bei der öffentlichen Toilette der Gemeindeverwaltung. Die Arbeiten beim Wohnhaus im Hüpbach verlaufen planmässig. Der Vorsitzende bedankt sich bei allen Anwohnern für das Verständnis betreffend Verkehrsbeschränkungen. Weiter dankt er Hansruedi Wyssmüller für die Bereitschaft, Container der Baufirmen auf seinem Land unentgeltlich zu dulden. Der Gemeinderat hofft, dass die drei Wohnungen im Sommer bezugsbereit sind
8 Ab der Unterführung Schwendi ist ein Gehweg geplant, damit die Verkehrssicherheit, insbesondere für die Schüler, erhöht werden kann. Beim Kanton wurden Abklärungen getroffen. Weitere Einzelheiten sind jedoch noch nicht bekannt. Im nächsten Jahr ist die Sanierung der Strasse Enge Kreuzgasse geplant. Diese erfolgt in Etappen. Gemäss Schreiben des Amtes für Landwirtschaft und Natur wird der gesamte Abschnitt nicht mit Beiträgen unterstützt. Da Gewerbe- Wohn- oder Mischzonen erschlossen werden, steht kein landwirtschaftliches Interesse im Vordergrund. Der Gemeinderat ist gefordert, andere Geldgeber für die Sanierung zu suchen. Ruedi Müller: Unsere Wegmeister fanden bei der Sammelstelle Moos gewisse Disziplinlosigkeiten vor. In den Mulden für Kaffeekapseln befand sich eine Menge Altöl. Ruedi Müller bittet alle Gemeindebürger, die Sammelstelle nicht zu missbrauchen. Ruedi Müller dankt den Herren Hiller und Gurtner für die ausführliche Information zur GWP. Das AWA hat sich betreffend Quellschutzzonenplan bei der Gemeinde entschuldigt. Aufgrund der Besichtigungen der Anlagen ist der Ressortchef guten Mutes, dass alle Beteiligte in das Projekt miteinbezogen werden und dieses einen erfolgreichen Abschluss finden wird. Eliane Wyssmüller weist darauf hin, dass in der Morgendämmerung viele Schulkinder schlecht ersichtlich sind und somit eine erhöhte Gefahr für Unfälle besteht. Der Vorsitzende hält fest, dass die Eltern seitens der Schulkommission darauf hingewiesen werden müssen. Therese Gerber dankt den Kindern, welche den Schulweg mit einer Taschenlampe bestreiten. Ramon Kunz dankt Andreas Gafner bestens für die gute Zusammenarbeit, seinen grossen Einsatz und auch dafür, dass er stets ein offenes Ohr für die Verwaltung hat. Andreas Gafner erhält vom Gemeindeverwalter ein kleines Geschenk überreicht. Andreas Gafner dankt seinen Kollegen vom Gemeinderat, dem Verwaltungsteam und allen Mitarbeitern der Gemeinde bestens für den geleisteten Einsatz. Der Vorsitzende weist auf die Protokollgenehmigung gemäss Art. 63 des Organisationsreglementes hin. Er wünscht allen eine besinnliche Advents- und Weihnachtszeit. NAMENS DER EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG Der Präsident: Der Sekretär:
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