Einladung zur Seniorenfeier der Gemeinde

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1 Herausgeber: Gemeinde Obernheim Verantwortlich für den Textteil: Bürgermeisteramt Obernheim EITH Druck & Medienzentrum Albstadt GmbH & Co. KG Gartenstraße 95, Albstadt Tel.: 07436/ Fax 07436/ Verantwortlich für den Anzeigenteil: Telefon 07431/ Fax EITH Druck & Medienzentrum Albstadt GmbH & Co. KG 54. Jahrgang Freitag, 29. November 2013 Nummer 48 Einladung zur Seniorenfeier der Gemeinde Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Gemeinde Obernheim lädt jährlich zur Seniorenfeier ein, die in diesem Jahr am Sonntag, 1. Dezember 2013 im Bürgersaal stattfi ndet. Alle Damen und Herren über 65 Jahre mit Partner/Partnerin sind herzlich eingeladen! Zu diesem geselligen Tag sollten sich besonders die Alleinstehenden aufraffen. Alle Gäste sind bereits zum Mittagessen eingeladen. Vorgesehener Ablauf: Uhr Eintreffen der Gäste Uhr Gemeinsames Mittagessen Nachmittags Unterhaltung durch die Kindergartenkinder, Beiträge aus dem Kreis der Senioren und dem Männergesangverein Harmonie. Bei Kaffee und Kuchen klingt die Seniorenfeier aus. Die Bewirtung für die Gäste sowie der gewünschte Fahrdienst wird wieder von der DRK-Bereitschaft Obernheim-Oberdigisheim übernommen. Wer sich zu Hause abholen lassen möchte, ruft bitte die DRK-Bereitschaftsleiterin, Frau Ulrike Scheurer, Telefon: an. Sollte Frau Scheurer nicht direkt erreicht werden, dann benutzen Sie bitte den Anrufbeantworter. Wer sich noch nicht angemeldet hat, kann dies noch bis Freitag, , Uhr Telefon: bei Frau Pfeffer erledigen. Auch im Namen von Gemeinderat und Gemeindeverwaltung lade ich Sie herzlich zur Seniorenfeier der Gemeinde ein. Mit freundlichen Grüßen Josef Ungermann Bürgermeister

2 Seite 2 OBERNHEIMER MITTEILUNGEN VOM 29. November 2013 Nummer 48 Amtliche Bekanntmachungen Die stille Zeit Die Winterwelt zieht uns in ihren Bann, die Luft so rein und kalt und klar, die Welt hält kurz den Atem an - in der schönsten Zeit im Jahr! Die Schneefl öckchen im sanften Tanz, Ruhe und Frieden für den einen Moment, mit Kerzenschein und Lichterglanz kommt die stille Zeit -Advent! S a t z u n g zur Änderung der Wasserversorgungssatzung vom Aufgrund 4 Gemeindeordnung (GemO) sowie den 2 und 13 Kommunalabgabengesetz (KAG) hat der Gemeinderat am 19. November 2013 folgende Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung vom 7. März 2012 beschlossen: 1 (Satzungsänderung) 1.) In 43 -Verbrauchsgebühren wird in den Absätzen (1) bis (3) die Zahl 1,65 durch 2,15 ersetzt. 2 (Inkrafttreten) Diese Satzung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Obernheim, den 20. November 2013 Bürgermeister gez. Ungermann Zwangsversteigerung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Dienstag, den 3. Dezember 2013, 8.30 Uhr, im Sitzungssaal 213 des Amtsgerichts Albstadt, Gartenstraße 17, Albstadt- Ebingen folgender Grundbesitz, eingetragen im Grundbuch von Obernheim- Blatt Nr BV Nr. 1 öffentlich versteigert werden: Flst. 426 Obere Dorfstraße 8 Gebäude- und Freifl äche 16 a 26 qm Aus dem Gutachten (ohne Gewähr): Gaststätte mit Pächterwohnung und Fremdenzimmern (Gasthaus mit Metzgerei, zweigeschossig, unterkellert, teilw. ausgebautes Dachgeschoss, freistehend, mit Anbau) Der Verkehrswert ist gemäß 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf ,00 EUR. Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden. Ist ein Recht im Grundbuch nicht oder erst nach dem Versteigerungsvermerk eingetragen, muss der Berechtigte es anmelden, bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten auffordert; er hat das Recht glaubhaft zu machen, wenn der Gläubiger der Anmeldung widerspricht. Anderenfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses erst nach den übrigen Rechten befriedigt werden. Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundbesitzes oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, muss das Verfahren aufheben oder einstweilen einstellen lassen, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Anderenfalls tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Gemäß 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des festgesetzten Verkehrswertes zu leisten. Eine Sicherheitsleistung durch Bargeld ist ausgeschlossen. Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Die Vertretungsbefugnis für eine Einzelfi rma, Gesellschaft oder Genossenschaft ist im Termin sofort bei Abgabe des Gebotes durch Vorlage eines amtlichen aktuellen Ausdrucks neuesten Datums aus dem jeweiligen Register nachzuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen. Weitere Informationen fi nden Sie auch im lntenet unter: Öffnungszeiten des Rathauses über die Weihnachtszeit Von Montag, bis einschließlich Montag, ist das Rathaus geschlossen. Wir bitten um Beachtung! Ab sind wir wieder zu den üblichen Öffnungszeiten für Sie da. Planen Sie eine Urlaubsreise: Haben Sie noch gültige Ausweispapiere? Da es leider öfters vorkommt, dass immer wieder zu spät bemerkt wird, dass die Ausweispapiere abgelaufen sind, sehen Sie doch bitte einfach mal nach, ob und wie lange Ihre Ausweispapiere noch gültig sind. Sie vermeiden dadurch Stress für Sie und uns! Zur Beantragung aller Ausweispapiere ist zwingend ein biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme) erforderlich. Für den Reisepass ist die Abnahme von Fingerabdrücken ebenfalls zwingend notwendig, dagegen für den Personalausweis freiwillig. Welches Land -welches Ausweisdokument? Reisende sollten sich vor einer Reise sorgfältig informieren und sich vergewissern, welche Ausweispapiere erforderlich sind. Aktuelle Informationen zu Visa und Einreisebestimmungen einzelner Länder sind auf der Website des Auswärtigen Amts unter folgendem Link abrufbar: Reisen und Sicherheit/Reise und Sicherheitshinweise Forstrevier Meßstetten Sperrung der Gemeindeverbindungsstraße Obernheim - Tieringen Aufgrund von Holzerntemaßnahmen wird in der Zeit vom bis die Gemeindeverbindungsstraße nach Tieringen ab der Abzweigung Heidenhof stundenweise für den Verkehr gesperrt. Die angebrachten Verbotschilder sind zu beachten. Die Sperrung gilt auch für Fußgänger. Förster Thomas Holl Im Brandfall Notruf 112

3 Nummer 48 OBERNHEIMER MITTEILUNGEN VOM 29. November 2013 Seite 3 Advents- und Weihnachtszeit: Achtung! Erhöhte Vorsicht! Vorweihnachtszeit beschert Feuerwehren zusätzliche Arbeit -Tipps für mehr Sicherheit Die Brand- und Unfallgefahr ist in der bevorstehenden Adventsund Weihnachtszeit höher als im Jahresdurchschnitt. Damit die Feiertage nicht zu Feuertagen werden, hier einige Empfehlungen: In den kommenden Wochen sorgsam mit brennenden Kerzen umzugehen. Das Brandrisiko steigt, wenn Gestecke und Nadelbäume nicht mehr frisch sind. Trockene Tannenzweige brennen wie Zunder. Viele Brände könnten vermieden werden, wenn die Bürger selbst mehr Vorsorge treffen würden. Außerdem könnten Schäden verringert werden, wenn immer sofort nach Entdeckung eines Brandes die Feuerwehr gerufen würde. Über den Notruf 112 sind die Feuerwehren rund um die Uhr erreichbar. Im Einzelnen wir geraten: Stellen Sie den Adventskranz/Kerzen stets auf eine nicht brennbare Unterlage, fern von allen brennbaren Gegenständen und immer im Auge behalten. Keine Kerzenhalter aus Kunststoff verwenden. Durchzug vermeiden. Bewahren Sie Feuerzeuge und Zündhölzer stets außer Reichweite von Kindern auf. Kleine Kinder nicht unbeaufsichtigt beim Adventskranz oder Weihnachtsbaum lassen. Achtung! Nicht nur kleine Kinder, auch Haustiere wie Hunde und Katzen könnten sich für Kugeln und Lametta interessieren. Brennen Sie Kerzen nie unbeaufsichtigt ab und wechseln Sie abgebrannte Kerzen rechtzeitig aus (nicht zu weit herunterbrennen lassen). Adventskränze und Weihnachtsbäume trocknen mit der Zeit aus und sind dann umso leichter entfl ammbar. Das trockene Reisig brennt mit hoher Geschwindigkeit und Temperatur ab. Eine Ausbreitung auf das ganze Zimmer oder die Wohnung ist deshalb stets möglich. Halten Sie aus diesem Grund einen Eimer oder eine Bodenvase mit Wasser bereit. In Haushalten mit Kindern sind elektrische Kerzen ratsam. Diese sollten den VDE-Bestimmungen entsprechen und bewahren Sie Streichhölzer und Feuerzeuge an einen vor Kinder sichern Ort auf. Kinder sollten nur unter Anleitung von Erwachsenen mit Streichholz und Feuerzeug umgehen. Stellen Sie Ihren Adventskranz/Kerzen/Weihnachtsbaum so auf, dass er sicher und in ausreichender Entfernung zu brennbaren Gegenständen steht. Bringen Sie Kerzen am Weihnachtbaum so an, dass zu darüber liegenden Zweigen genug Abstand bleibt, und zünden Sie die Kerzen stets von hinten nach vorn und von oben nach unten an. Verfahren Sie beim Löschen der Kerzen in umgekehrter Reihenfolge. Brennen Sie Wunderkerzen nie in unmittelbarer Nähe zum Weihnachtsbaum ab, und entfernen Sie glühende Reste sorgfältig. Auch bei der Zubereitung eines Festessens gibt es Gefahren. Bedenken Sie, dass brennendes Fett in Pfanne oder Friteuse nie mit Wasser gelöscht werden darf. Dies führt zu einer Fettexplosion, die für Umstehende lebensgefährlich ist! Legen Sie im Falle eines Falles den Deckel auf Topf oder Pfanne, und nehmen Sie das Behältnis von der Herdplatte. Ein fest sitzender Deckel erstickt das Feuer, die Flamme erlischt. Ein Tip noch: Überprüfen Sie vor Beginn der Festtage sicherheitshalber Ihre Feuerlöschgeräte und notieren Sie die Notrufnummern. Fußgängerüberweg beachten Der Fußgängerüberweg auf der Stühl wird durch den ortsunkundigen Kraftfahrer erst relativ spät erkannt. Die einheimischen Kraftfahrer sollten deshalb für andere Verkehrsteilnehmer ein gutes Beispiel abgeben. Die Fußgänger sind hierfür sehr dankbar! Im Gesamtbereich Stühl sind in den dunklen Wintermonaten bei Schnee und Eisglätte besonders Schulkinder beim Überqueren der Fahrbahn gefährdet. Wir bitten auch hier die Autofahrer um besondere Vorsicht!!! Achtung - Räum- und Streupflicht der Straßenanlieger Aus gegebenem Anlass und nach wiederholten Beschwerden weisen wir erneut darauf hin, dass es innerhalb der geschlossenen Ortslage Aufgabe der Straßenanlieger ist, die Gehwege zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Ist kein Gehweg vorhanden, so ist am Fahrbahnrand eine Fläche von 1 m Breite zu räumen und zu bestreuen. Diesen Verpfl ichtungen müssen die Straßenanlieger werktags bis 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8.00 Uhr nachgekommen sein. Diese Pfl icht endet täglich um Uhr. Natürlich gelten diese Verpfl ichtungen auch für die Eigentümer nicht bewohnter Gebäude sowie für nicht bebaute Grundstücke! Räum- und Streupfl icht der eigenen Hoffl ächen -Hinweis! Es wird auch darauf hingewiesen, dass die eigenen Hoffl ächen geräumt werden sollten. Hierbei muss an die Zeitungsausträger frühmorgens, Austräger vom Mitteilungsblatt und die Briefträger gedacht werden. Vor allem Treppen, die zu den Briefkästen und Zeitungsrollen führen, sollten schnee- und eisfrei sein. Gerade dieser Personenkreis ist dafür sehr dankbar! Für Unfälle, die auf dem eigenen Grundstück passieren, haftet der Eigentümer. Des Weiteren: Schnee nicht auf die Fahrbahn schieben! Auch wird nach wie vor die Unsitte beobachtet, dass Schnee aus Hoffl ächen ganz einfach auf die Fahrbahn geschoben wird in der Hoffnung, der Schneepfl ug nimmt dieses Material mit und wird es beim Nachbarn abladen oder aber der Schnee bleibt auf der Fahrbahn liegen, führt er an Engstellen zu Verkehrsproblemen. Ein solches Verhalten ist den Mitmenschen gegenüber sehr ungerecht! Landratsamt Zollernalbkreis Jugendamt/Jugendpflege, Balingen Schulferienkalender mit Informationen zum Jugendschutz Ab jetzt gibt es Kalender für das Jahr 2014 bei der Kreisjugendpfl ege des Landkreises. Der Kalender zeigt nicht nur die Schulferien und schulfreien Tage des kommenden Schuljahres. Mit dem kostenfreien Schulferienkalender wird auch auf die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zum aktuellen Jugendschutzgesetz aufmerksam gemacht. Die Kalender liegen für einzelne Interessierte bei den Bürgermeisterämtern aus. Schulen, Jugendgruppen und Einrichtungen der Jugendarbeit können größere Stückzahlen bei Kreisjugendpfl ege, Hirschbergstr. 29, Balingen, Tel.: 07433/ anfordern. Agentur für Arbeit Balingen Mit Liebe zu Menschen und Wissen - Berufsziel Lehrer Für alle Jugendlichen, die gerne Lehrer oder Lehrerin werden möchten, bietet das Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit Balingen am Donnerstag, dem 5. Dezember 2013, um Uhr einen Vortrag mit dem Titel Berufsziel Lehrer an. Das Berufsbild des Lehrers und der Lehrerin ist komplex: Sie sollen fachliches und didaktisches Können mitbringen, ein positives Lernumfeld schaffen und neben dem Unterrichtsstoff auch soziale Kompetenzen und gesellschaftliche Werte vermitteln. Welche persönlichen Voraussetzungen man dafür mitbringen sollte, welche verschiedenen Lehramts- und Sonderstudiengänge es in Baden Württemberg gibt und was für Aufstiegs- und Verdienstmöglichkeiten der Schuldienst bietet - das sind einige der Themen des Vortrags. Referentin ist Ina Gonnermann vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg. Sie steht nach dem Vortrag auch noch für Fragen zur Verfügung. Selbstverständlich ist das BIZ an diesem Tag auch für diejenigen geöffnet, die andere berufskundliche Interessen haben. Sollten trotz des umfangreichen Informationsangebotes der Selbstinformationseinrichtung Fragen offen bleiben, hilft das BIZ-Team gerne weiter.

4 Seite 4 OBERNHEIMER MITTEILUNGEN VOM 29. November 2013 Nummer 48 Bürgerstiftung Obernheim ien- Viele unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger leben in angenehmem Wohlstand. Weil praktisch fast jeder alles hat was er zum Leben braucht, fällt das gegenseitige Schenken zu Weihnachten und auch während des Jahres, manchmal etwas schwer. In solchen Fällen bietet sich als gute Möglichkeit, dauerhaft etwas Gutes zu tun, an: eine Überweisung an die BÜRGERSTIF- TUNG OBERNHEIM: Eine Stiftung darf bekanntlich ihr Kapital nie angreifen und nur den Zinsertrag des Stiftungskapitals entsprechend der Stiftungssatzung verwenden. In der Satzung unserer BÜRGERSTIFTUNG ist klar festgelegt, dass nur Maßnahmen und Aktivitäten i n O b e r n h e i m unterstützt und gefördert werden dürfen. Stiftungskonto Nr , BLZ , bei der Sparkasse Zollernalb. Auskünfte zur BÜRGERSTIFTUNG OBERNHEIM erteilen gerne: Bürgermeister a.d. Georg Maier, Tel.: 8344, und der Stiftungsmanager der Sparkasse Jürgen Ulrich, Tel.: 07433/ Energieagentur Zollernalb vor Ort in Obernheim Wer sein Haus umweltfreundlich sanieren will, braucht dafür kompetente, neutrale Unterstützung. Diese bekommen Sie regelmäßig an den Infotagen der Energieagentur Zollernalb. Die Erstberatung ist kostenlos. Fachleute geben maßgeschneiderte Tipps zur Wärmedämmung und zum Austausch der Heizungsanlage. Sie informieren über erneuerbare Energien und nennen Möglichkeiten, den Stromverbrauch im Haushalt zu senken. Ergänzend schätzen die ausgebildeten Energieberater Investitionskosten ab und stellen Fördermöglichkeiten vor. Der nächste Termin zur kostenlosen Erstberatung im Rathaus Obernheim ist: Donnerstag, 5. Dezember Uhr bis Uhr Bitte melden Sie sich an unter Tel.: 07433/ oder per energieagentur@zollernalbkreis.de Weitere Informationen fi nden Sie im Internet unter Seniorentreff Am treffen wir uns im Parystüble in der Gaststätte Adler gegen Uhr zu unserer traditionellen Weihnachtsfeier. Um rege Beteiligung wird gebeten -neue Gäste sind herzlich willkommen! Euer Rainer Information, Beratung und Auskunft über Renten Medizinische Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Kranken- und Pfl egeversicherung der Rentner Versicherungsfragen Schwerpunktsprechtage PLZ Ortschaft Ort Raum Datum Zeit Albstadt-Tailfingen Bürgerbüro Trauzimmer Albstadt-Ebingen Rathaus Burladingen Rathaus Meßstetten Rathaus Beratungszimmer Albstadt-Tailfingen Bürgerbüro Trauzimmer Hechingen Rathaus 2. OG Zimmer Eine Terminvereinbarung für die Schwerpunktsprechtage ist unter Telefon: 07121/ ist zwingend erforderlich! Bitte bringen Sie Ihre Versicherungsunterlagen mit. Die Beratung erfolgt mit Laptop und deshalb können sofort Rentenanwartschaften festgestellt und Auskünfte über die Rentenhöhe erteilt werden. Unabhängig von den Schwerpunktsprechtagen fi ndet der ständige Sprechtag im Rathaus in Balingen, Färberstraße 2, Balingen statt. Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch: Uhr und Uhr Donnerstag: Uhr und Uhr Freitag: Uhr Für eine Beratung ist ebenso unbedingt eine Terminvereinbarung erforderlich. Die Termine sind mit dem Regionalzentrum Reutlingen unter der Telefonnummer: 07121/ zu vereinbaren. Haben Sie heute schon etwas für die Umwelt getan?

5 Nummer 48 OBERNHEIMER MITTEILUNGEN VOM 29. November 2013 Seite 5 Unsere Altersjubilare Wir gratulieren am zum 74. Geburtstag am zum 86. Geburtstag Frau Rosemarie Schnee Bühlstraße 2 Frau Mina Wäschle Hauptstraße 32 Bereitschaftsdienste Beginn freitags Uhr/Ende montags 8.00 Uhr Notdienst Allgemeinarzt Meßstetten und Umgebung Tel. 0180/ Kinderarzt Samstag, 30. November 2013 Praxis Dr. med. Fernandez, Bahnhofstraße 21, Balingen, Tel.: 07433/ Sonntag, 1. Dezember 2013 Praxis Dr. med. Czempiel, Goethestraße 33, Albstadt-Tailfi ngen, Tel.: 07432/3873 Zahnärztlicher Notdienst Meßstetten und Umgebung Tel. 0180/ Augenärztlicher Notdienst Meßstetten und Umgebung Tel. 0180/ Tierarzt Samstag, 30. November 2013 und Sonntag, 1. Dezember 2013 Praxis Dr. Metzger, Mühlstraße 41, Straßberg, Tel.: 07434/ Samstagssprechstunde von Uhr Praxis Dr. Eggert, Brahmsstraße 3, Albstadt-Truchtelfi ngen, Tel.: 07432/99060 Sozialstation Die Mitarbeiterinnen der Sozialstation sind unter der Telefonnummer 07431/96246 zu erreichen. Weitere fachärztliche Notdienste können beim Kreiskrankenhaus in Balingen, Tel.: 07433/9202, oder beim Kreiskrankenhaus in Albstadt-Ebingen, Tel.: 07431/990, erfragt werden. Nachbarschaftshilfe 07431/96247 Apotheken (im Internet unter Samstag, 30. November 2013 Kronen-Apotheke, Kronenstraße 1, Winterlingen, Tel.: 07434/93910 Bären-Apotheke, Jahnstraße 14, Frommern, Tel.: 07433/3270 Sonntag,1. Dezember 2013 Langenwand-Apotheke, Stadionplatz 14, Albstadt-Tailfi ngen, Tel.: 07432/6224 Stadt-Apotheke, Wangenstraße 4, Geislingen, Tel.: 07433/8676 der speed4-läufer einen Laufbon, auf dem die Einzelzeiten Reaktion, Sprint, Wende und Slalom sowie die Gesamtzeit erfasst sind. Über die Einzelzeiten ist eine optimale Vergleichbarkeit gegeben, was den Wettbewerbsgedanken fördert. Um die Kinder auf so eine Meisterschaft vorzubereiten, kam am Mittwoch 13. November 2013 ein Team der Heidelberger Ballschule zu uns an die Schule! Alle Grundschulkinder konnten beim Speed4-Test zeigen, wie schnell sie reagieren und laufen können. Ausnahmslos alle Kinder waren mit einer großen Begeisterung dabei und wollten viele Male laufen, um sich noch zu verbessern. Direkt nach jedem Lauf bekam jedes Kind seinen Lauf-Bon ausgedruckt, auf dem alle Zeiten abgedruckt waren. So konnten die Kinder sofort sehen, ob das zweite Ergebnis besser war als das erste. Am Ende der Veranstaltung wurden die Kinder von den beiden jungen Sportstudenten eingeladen, am großen Finale in Balingen teilzunehmen. Hier ein paar Eindrücke von dem Wettbewerb gegen sich selber! Das große speed4-schulmeisterschaftsfi nale in Balingen. Schulnachrichten Am Samstag den 16. November 2013 fand unter dem Motto: speed4 -Wir bewegen Kinder! die speed4- Schulmeisterschaft in Balingen statt. Was ist speed4? Hinter speed4 verbirgt sich ein Laufparcours, der über ein computergesteuertes Lichtschrankensystem eine genaue Messung verschiedener Laufdaten erlaubt. Der speed4-läufer schaut dabei auf eine Ampel, welche die Richtung des Laufweges vorgibt und somit Konzentration abverlangt. Der Laufweg selbst führt etwa sechs Meter gerade aus, bevor an einer Wendemarke der Rückweg im Slalom beginnt. Direkt nach dem Zieldurchlauf bekommt Am Samstag 16. November 2013 war es soweit, ca. 405 Kinder aus Balingen und Umgebung nahmen mit Begeisterung am Finale teil. Über 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmer allein stellte die GS Obernheim. Die Endläufe wurden von mehr als 600 Eltern und Besuchern verfolgt, die für eine prächtige Kulisse sorgten und mit Anfeuerungsrufen nicht sparten. Auch zwei Kinder (Mädchen) von der GS Obernheim durften mit aufs Treppchen. Das schnellste Mädchen aus der 2. Klasse wurde Jennifer Lehr, dafür erhielt sie einen Pokal. Platz 2 erreichte Svenja Junker aus der 3. Klasse. Zum Sieg fehlten Ihr nur 0,10 Sekunden. Alle Kinder die von der GS Obernheim am Finale teilnahmen, waren der Meinung: Uns hat es sehr viel Spaß gemacht! Die speed4-schulmeisterschaft in Balingen wurde präsentiert von REWE und unterstützt von: DAK Gesundheit, von peb -der Plattform für Ernährung und Bewegung und natürlich vom Volkswagen Autohaus bhg-autohandelsgesellschaft.

6 Seite 6 OBERNHEIMER MITTEILUNGEN VOM 29. November 2013 Nummer 48 Gymnasium Meßstetten Schulsozialarbeit am Gymnasium und an der Realschule Montag- Freitag Gesprächstermine nach Uhr Vereinbarung Johanna Burger Ludwig-Uhland-Straße 4, Meßstetten Tel.: 0173/ Schulsozialarbeit an der Burgschule und der Wilhelm- Busch- Schule Liebe Freunde des Gymnasiums Meßstetten, auch dieses Jahr möchten wir Sie wieder zu unserem traditionellen Adventsfest am Samstag, den ins Gymnasium einladen. Nach einem musikalischen Auftakt um Uhr und der Begrüßung wird Ihnen ein vorweihnachtliches Programm aus Musik, Theater und schulischen Beiträgen geboten. Alle Einnahmen des Festes werden wieder an das Projekt Sansibar in Afrika gespendet, das von der Schule seit dem Jahr 2000 unterstützt wird. Im Anschluss an den offi ziellen Teil laden wir Sie zum Verweilen ein und bewirten Sie mit Kaffee und Kuchen. Die Mensa wird das kulinarische Angebot ebenfalls mit Schnitzel oder Maultaschen mit Kartoffelsalat bereichern. Die Veranstaltung endet gegen Uhr. Wir freuen uns, Sie bei uns begrüßen zu können. N. Kantimm, Schulleiter Montag- Freitag Gesprächstermine nach Uhr Vereinbarung Montag Uhr Kids Activ und Kreativ : Grundschule im Bueloch Programm nach Plan Dienstag Uhr Gruppe Spielen und Lernen Wir backen Plätzchen; bitte eine Dose mitbringen Mittagsbetreuung und Mensaangebot der Schulsozialarbeit Montag Uhr Mensa: Mittagsbetreuung Rahmgulasch mit Champignons, Hörnle, Salat & Dessert Dienstag Uhr Mensa: Mittagsbetreuung Fleischkäse, Leipziger Allerlei, Soße, Kartoffelpüree, Salat & Dessert Ina Kästle-Müller Skistr. 39, Meßstetten Tel.: 0157/ Angebote und Öffnungszeiten im Jugendgruppenraum in Meßstetten Montag Uhr Internetcafe Dienstag Uhr Internetcafe Öffnungszeiten / Jugendraum Hangergasse Mittwoch Uhr Offener Treff Freitag Uhr Offener Treff Angebote im Bueloch Montag Uhr Sport & Spaß Turnhalle Bueloch. Gruppenangebot in Nusplingen in der Schule Donnerstag Uhr Grundschüler: Weihnachtsbastelei Gruppenangebote in Obernheim in der Grundschule Freitag Uhr Grundschüler: Nikolausparty mit tollen Spielen Freitag Uhr Kinder und Jugendliche ab Kl. 5 : Wir backen Weihnachtsplätzchen; bringt bitte eine Dose mit Öffnungszeiten / Jugendraum Obernheim Freitag Uhr Offener Treff

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