Zusatzbericht. nicht ständigen Kommission Behördenreorganisation. Gemeinderatsbeschluss. der. vom 12. August mit

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1 Zusatzbericht der nicht ständigen Kommission Behördenreorganisation vom 12. August 2014 mit Gemeinderatsbeschluss vom 1. September 2014

2 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 Teil I. Einleitung Ausgangslage Vernehmlassung... 3 Teil II. Bereinigter Bericht der Kommission mit Gegenüberstellung der Varianten mit fünf, sechs und sieben Gemeinderatsmitgliedern A Gemeinderat mit fünf Mitgliedern B Gemeinderat mit sechs Mitgliedern C Gemeinderat mit sieben Mitgliedern Kommissionen Reorganisation Verwaltung Teil IV. Zusammenfassung und Antrag Zusammenfassung Antrag Anhang 1: Zuordnung der Gemeindeaufgaben zu den Ressorts bei fünf Gemeinderatsmitgliedern Anhang 2: Zuordnung der Gemeindeaufgaben zu den Ressorts bei sechs Gemeinderatsmitgliedern 26 Anhang 3: Zuordnung der Gemeindeaufgaben zu den Ressorts bei sieben Gemeinderatsmitgliedern Anhang 4: Gliederung der Verwaltung bei fünf, sechs und sieben Gemeinderatsmitgliedern Anhang 5: Berechnungsbeispiel für Abgangsentschädigung Gemeindepräsidium Beschluss des Gemeinderats vom 1. September

3 Seite 3 Teil I. Einleitung 1. Ausgangslage Die nicht ständige Kommission Behördenreorganisation hat ihren Bericht mit Vorschlägen zur Behördenreorganisation am 17. März 2014 dem Gemeinderat eingereicht. Der Gemeinderat hat den Bericht in seiner Klausur vom 28. März 2014 und in der Gemeinderatssitzung vom 31. März 2014 zur Kenntnis genommen und folgenden Beschluss gefasst: 1. Der Bericht der nicht ständigen Kommission Behördenreorganisation vom 17. März 2014 wird zur Kenntnis genommen und verdankt. 2. Die nicht ständige Kommission Behördenreorganisation wird ermächtigt, auf der Basis ihres Kommissionsantrags eine öffentliche Vernehmlassung zum Bericht durchzuführen und diese mit einer Informationsveranstaltung für die Mitglieder des Grossen Gemeinderats und der ständigen Kommissionen zu unterstützen. 2. Vernehmlassung Gestützt auf diesen Beschluss hat die nicht ständige Kommission eine öffentliche Vernehmlassung durchgeführt, die am 17. April 2014 im Anzeiger Interlaken publiziert worden ist, mit Hinweis auf eine Informationsveranstaltung am 6. Mai 2014 im Kunsthaus. Die im Grossen Gemeinderat vertretenen Parteien, die Mitglieder des Grossen Gemeinderats, die ständigen Kommissionen inklusive Verwaltungsrat der Industriellen Betriebe und die Bereichsleitenden sind am 9. April 2014 direkt angeschrieben worden. An der Informationsveranstaltung vom 6. Mai 2014 im Kunsthaus waren rund 40 Personen anwesend. Der Berner Oberländer hat am 8. Mai 2014 über die Veranstaltung berichtet. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 30. Juni Die Kommission hat die Eingaben an ihrer Sitzung vom 22. Juli 2014 beurteilt und Anpassungen an ihrem Bericht beschlossen. Es wird auf den separaten Vernehmlassungsbericht der Kommission vom 5. August 2014 verwiesen. Der vorliegende Zusatzbericht ist von der Kommission am 12. August 2014 auf dem Zirkulationsweg genehmigt worden. Die Vernehmlassung ist dem Gemeinderatsbeschluss vom 31. März 2014 entsprechend ab Frage 2 auf der Basis des Reorganisationsvorschlags mit fünf Gemeinderatsmitgliedern durchgeführt worden. Vernehmlassungsteilnehmende, die eine Reduktion auf fünf Mitglieder abgelehnt haben, konnten sich deshalb bei einzelnen Fragen nicht zu einer Ausgestaltung bei weiterhin sieben Mitgliedern äussern. Aufgrund der (gewichteten) mehrheitlichen Ablehnung der Verkleinerung des Gemeinderats auf fünf Mitglieder (Frage 1) hat die Kommission die Varianten mit fünf Mitgliedern, mit sechs Mitgliedern und wie bisher mit sieben Mitgliedern auf den gleichen Stand gebracht, um einen Grundsatzentscheid durch den Gemeinderat und den Grossen Gemeinderat zu ermöglichen. Die im Bericht vom 17. März 2014 nicht empfohlene Variante mit sechs Gemeinderatsmitgliedern wird deshalb wieder aufgegriffen, weil die Kommission bei der Verfeinerung der Variante mit sieben Mitgliedern feststellen musste, dass es nicht möglich scheint, das heutige Ressort Bau und Planung sinnvoll in zwei separate und von der zeitlichen Belastung gleichwertige Ressorts aufzuteilen, ohne zusätzliche Schnittstellen und Zuständigkeitskonflikte zu schaffen.

4 Seite 4 Teil II. Bereinigter Bericht der Kommission mit Gegenüberstellung der Varianten mit fünf, sechs und sieben Gemeinderatsmitgliedern 5.A Gemeinderat mit fünf Mitgliedern 5.1.A Führungsstruktur Departementssystem (Ressortsystem) mit Personalführung. Der direkte Kontakt zwischen Ressortvorsteherin oder Ressortvorsteher und der Ressortleitung auf Verwaltungsebene ist eng. Eine Trennung der strategischen Führung des Ressorts und der Personalführung ist kaum machbar. Durch diesen engen Kontakt ist es auch sinnvoll, wenn das Mitarbeitergespräch mit den direkt unterstellten Bereichsleitenden durch die zuständigen Ressortvorstehenden geführt wird. 5.2.A Ressortorganisation Bei fünf Gemeinderatsmitgliedern werden folgende Ressorts mit den entsprechenden Gemeindeaufgaben vorgeschlagen: Ressort 1: Präsidiales Ressort 2: Infrastruktur Ressort 3: Bildung und Soziales Ressort 4: Sicherheit Ressort 5: Finanzen 5.B Gemeinderat mit sechs Mitgliedern 5.1.B Führungsstruktur Departementssystem (Ressortsystem) mit Personalführung. Der direkte Kontakt zwischen Ressortvorsteherin oder Ressortvorsteher und der Ressortleitung auf Verwaltungsebene ist eng. Eine Trennung der strategischen Führung des Ressorts und der Personalführung ist kaum machbar. Durch diesen engen Kontakt ist es auch sinnvoll, wenn das Mitarbeitergespräch mit den direkt unterstellten Bereichsleitenden durch die zuständigen Ressortvorstehenden geführt wird. 6.2.B Ressortorganisation Bei sechs Gemeinderatsmitgliedern werden folgende Ressorts mit den entsprechenden Gemeindeaufgaben vorgeschlagen: Ressort 1: Präsidiales Ressort 2: Bildung Ressort 3: Soziales Ressort 4: Finanzen Ressort 5: Infrastruktur Ressort 6: Sicherheit 5.C Gemeinderat mit sieben Mitgliedern 5.1.C Führungsstruktur Departementssystem (Ressortsystem) mit Personalführung. Der direkte Kontakt zwischen Ressortvorsteherin oder Ressortvorsteher und der Ressortleitung auf Verwaltungsebene ist eng. Eine Trennung der strategischen Führung des Ressorts und der Personalführung ist kaum machbar. Durch diesen engen Kontakt ist es auch sinnvoll, wenn das Mitarbeitergespräch mit den direkt unterstellten Bereichsleitenden durch die zuständigen Ressortvorstehenden geführt wird. 6.2.C Ressortorganisation Bei sieben Gemeinderatsmitgliedern werden folgende Ressorts mit den entsprechenden Gemeindeaufgaben vorgeschlagen: Ressort 1: Präsidiales Ressort 2: Bildung Ressort 3: Soziales Ressort 4: Finanzen Ressort 5: Hochbau Ressort 6: Tiefbau Ressort 7: Sicherheit

5 Seite 5 Für die Verteilung der Gemeindeaufgaben auf die Ressorts wird auf die Tabelle in Anhang 1 verwiesen. Gegenüber dem Ist-Zustand mit sieben Ressorts werden im Wesentlichen die Ressorts Bildung und Soziales zu einem Ressort zusammengefasst und das Ressort Industrielle Betriebe wird aufgehoben. Aus dem Ressort 2 werden die Gemeindeentwicklung und das Planungswesen herausgelöst und dem Ressort Präsidiales zugewiesen. Die übrigen Aufgabenverschiebungen sind minim. In den Fragebogen zur Arbeitsbelastung der Gemeinderatsmitglieder war das Ressort Bau und Planung zeitlich stark belastet. Mit der Verschiebung des Planungswesens wird das Ressort entlastet. Mit dem Verzicht auf das Verwaltungsratspräsidium der Industriellen Betriebe von Amtes wegen durch das zuständige Gemeinderatsmitglied reduziert sich der Aufwand für die Industriellen Betriebe. Die Industriellen Betriebe werden keinem Ressort fest zugeordnet. Der Gemeinderat soll von Legislatur zu Legislatur die Möglichkeit haben, die Industriellen Betriebe einem Ressort zuzuweisen. Das zuständige Gemeinderatsmitglied erhält die Verwaltungsratsentschädigung zusätzlich zur Gemeinderatsentschädigung für das zugeteilte Ressort. Die Entlastung des oder der Ressortvorstehenden Bildung und Soziales ist auf der Kommissionsebene vorzusehen (Zusammenlegung oder Aufhebung von Kommissionen) und durch die Übertragung von Vorstandssitzen in Gemeindeverbänden und Verei- Für die Verteilung der Gemeindeaufgaben auf die Ressorts wird auf die Tabelle in Anhang 2 verwiesen. Gegenüber dem Ist-Zustand mit sieben Ressorts wird das Ressort Industrielle Betriebe aufgehoben. Mit dem Verzicht auf das Verwaltungsratspräsidium der Industriellen Betriebe von Amtes wegen durch das zuständige Gemeinderatsmitglied reduziert sich der Aufwand für die Industriellen Betriebe. Die Industriellen Betriebe werden keinem Ressort fest zugeordnet. Der Gemeinderat soll von Legislatur zu Legislatur die Möglichkeit haben, die Industriellen Betriebe einem Ressort zuzuweisen. Das zuständige Gemeinderatsmitglied erhält die Verwaltungsratsentschädigung zusätzlich zur Gemeinderatsentschädigung für das zugeteilte Ressort. Aus dem Ressort 5 werden die Gemeindeentwicklung und das Planungswesen herausgelöst und dem Ressort Präsidiales zugewiesen. Die übrigen Aufgabenverschiebungen sind minim. In den Fragebogen war das Ressort Bau und Planung zeitlich stark belastet. Mit der Verschiebung des Planungswesens wird das Ressort etwas entlastet, liegt jedoch deutlich über den weiteren Ressorts. Diesem Umstand wird mit einem Pensum von 40 Prozent Rechnung getragen (gegenüber 25 Prozent bei den andern Ressorts). Für die Verteilung der Gemeindeaufgaben auf die Ressorts wird auf die Tabelle in Anhang 3 verwiesen. Dabei ist von der nicht ständigen Kommission auch eine Aufteilung der Aufgaben des heutigen Ressorts Bau und Planung in ein Ressort Bau und ein Ressort Planung geprüft worden. Diese Aufteilung konnte noch weniger befriedigen als die Aufteilung in ein Ressort Hochbau und ein Ressort Tiefbau. Mit Ausnahme des stark belasteten Ressorts Bau und Planung ist die heutige Ressortorganisation bereits optimiert worden und bewährt sich grundsätzlich. Da die Pensen der Gemeinderatsmitglieder gemäss Fragebogen Ressortvorstehende mit Ausnahme des Gemeindepräsidiums und des Ressorts Bau und Planung innerhalb von zehn Prozentpunkten liegen, sollten die gleichwertigen Ressorts nicht angetastet werden, mit Ausnahme des Ressorts Industrielle Betriebe, das zugunsten einer Aufsplittung des heutigen Ressorts Bau und Planung in zwei Ressorts (Hochbau und Tiefbau) aufgehoben wird. Mit dem Verzicht auf das Verwaltungsratspräsidium der Industriellen Betriebe von Amtes wegen durch das zuständige Gemeinderatsmitglied reduziert sich der Aufwand für die Industriellen Betriebe. Die Industriellen Betriebe werden keinem Ressort fest zugeordnet. Der Gemeinderat soll von Legislatur zu Legislatur die Möglichkeit haben, die Industriellen Betriebe einem Ressort zuzuwei-

6 Seite 6 nen an Kommissionsmitglieder oder die Verwaltung (evtl. Stellenaufstockung). Zudem entfallen einmal alle Tätigkeiten, welche beide Ressortvorstehenden bei zwei Ressorts je selber erledigt hätten (Sitzungen, an denen beide anwesend wären; Aktenstudium gemeinsamer Sitzungen, etc.). Ein Zusammenschluss der Ressorts Präsidiales und Finanzen ist von der Kommission wegen der dadurch zu grossen Machtballung beim Gemeindepräsidium verworfen worden. Als flankierende Massnahmen sind die Zuständigkeiten der Kommissionen und der Verwaltung zu erhöhen, um die Ressortvorstehenden zu entlasten, damit die Gemeinderatstätigkeit auch bei nur noch fünf Ressorts im Milizsystem bewältigt werden kann. Die Ressortvorstehenden sollten nur noch in den insbesondere aus finanzieller Sicht wichtigsten Gemeindeverbänden in der Exekutive Einsitz nehmen. In andern Gemeindeverbänden könnten sie durch Kommissionsmitglieder oder Mitarbeitende der Verwaltung ersetzt werden. Der Gemeinderat sollte Vorstandssitze in Vereinen sowie Stiftungsratsoder Verwaltungsratsmandate so weit als möglich nicht den Ressortvorstehenden zuweisen. Der Sitzungsrhythmus sollte von zwei auf drei Wochen verlängert werden. Als flankierende Massnahmen sind die Zuständigkeiten der Kommissionen und der Verwaltung zu erhöhen, um die Ressortvorstehenden zu entlasten, damit die Gemeinderatstätigkeit weiterhin im Milizsystem bewältigt werden kann. Die Ressortvorstehenden sollten nur noch in den insbesondere aus finanzieller Sicht wichtigsten Gemeindeverbänden in der Exekutive Einsitz nehmen. In andern Gemeindeverbänden könnten sie durch Kommissionsmitglieder oder Mitarbeitende der Verwaltung ersetzt werden. Der Gemeinderat sollte Vorstandssitze in Vereinen sowie Stiftungsrats- oder Verwaltungsratsmandate so weit als möglich nicht den Ressortvorstehenden zuweisen. Der Sitzungsrhythmus sollte von zwei auf drei Wochen verlängert werden. sen. Das zuständige Gemeinderatsmitglied erhält die Verwaltungsratsentschädigung zusätzlich zur Gemeinderatsentschädigung für das zugeteilte Ressort. Kleinere Aufgabenverschiebungen wirken sich auf die Belastung der Ressortvorstehenden kaum aus, mit Ausnahme allenfalls der Verschiebung der Kultur vom Ressort Präsidiales zum Ressort Bildung. Als flankierende Massnahmen sind die Zuständigkeiten der Kommissionen und der Verwaltung zu erhöhen, um die Ressortvorstehenden zu entlasten, damit die Gemeinderatstätigkeit weiterhin im Milizsystem bewältigt werden kann. Die Ressortvorstehenden sollten nur noch in den insbesondere aus finanzieller Sicht wichtigsten Gemeindeverbänden in der Exekutive Einsitz nehmen. In andern Gemeindeverbänden könnten sie durch Kommissionsmitglieder oder Mitarbeitende der Verwaltung ersetzt werden. Der Gemeinderat sollte Vorstandssitze in Vereinen sowie Stiftungsrats- oder Verwaltungsratsmandate so weit als möglich nicht den Ressortvorstehenden zuweisen. Der Sitzungsrhythmus sollte von zwei auf drei Wochen verlängert werden.

7 Seite 7 Die Kommission schätzt bei dieser Aufgabenverteilung die zeitliche Belastung für die Ressortvorstehenden wie folgt ein: 1 Präsidiales 65 % 2 Infrastruktur 40 % 3 Bildung und Soziales 35 % 4 Sicherheit 25 % 5 Finanzen 25 % Total 190 % 5.3.A Entschädigungen Gemeindepräsidium/ Gemeinderatsmitglieder Die Kommission schätzt bei dieser Aufgabenverteilung die zeitliche Belastung für die Ressortvorstehenden wie folgt ein: 1 Präsidiales 65 % 2 Bildung 25 % 3 Soziales 25 % 4 Finanzen 25 % 5 Infrastruktur 40 % 6 Sicherheit 25 % Total 205 % 5.3.B Entschädigungen Gemeindepräsidium/ Gemeinderatsmitglieder Die Kommission schätzt bei dieser Aufgabenverteilung die zeitliche Belastung für die Ressortvorstehenden wie folgt ein: 1 Präsidiales 60 % 2 Bildung 25 % 3 Soziales 25 % 4 Finanzen 25 % 5 Hochbau 25 % 6 Tiefbau 25 % 7 Sicherheit 25 % Total 210 % 5.3.C Entschädigungen Gemeindepräsidium/ Gemeinderatsmitglieder Pensum Entschädigung (CHF) (Gst 60) um 20 % EA bereinigt in CHF tiefe EA Präsidium (GK 25) 65 % Mitglied (GK 24) 40 % Mitglied (GK 24) 35 % Mitglieder (GK 24) 2 x 25 % 2 x x Total 190 % x Pauschalspesen IBI-Pauschale Gesamttotal Mehrkosten zu heute (CHF ) ohne IBI-Pauschale EA =Ehrenamtlichkeit % Pensum Entschädigung (CHF) (Gst 60) um 20 % EA bereinigt in CHF tiefe EA Präsidium (GK 25) 65 % Mitglied (GK 24) 40 % Mitglieder (GK 24) 4 x 25 % 4 x x Total 205 % x Pauschalspesen IBI-Pauschale Gesamttotal Mehrkosten zu heute (CHF ) ohne IBI-Pauschale EA =Ehrenamtlichkeit % Pensum Entschädigung (CHF) (Gst 60) um 20 % EA bereinigt in CHF tiefe EA Präsidium (GK 25) 60 % Mitglieder (GK 24) 6 x 25 % 6 x x Total 210 % x Pauschalspesen IBI-Pauschale Gesamttotal Mehrkosten zu heute (CHF ) ohne IBI-Pauschale EA =Ehrenamtlichkeit %

8 Seite A Schnittstellen zur Verwaltung Departementsmodell mit direkten Kontakten der Ressortvorstehenden zu ihren Ressorts. Es bietet sich die Gliederung gemäss Anhang 4 an. 5.5.A Sitzungsgeld Unverändert die heutige Regelung. 5.6.A Wahlverfahren Majorzwahl des Gemeinderats. Variante: Proporzwahlen analog heute 5.7.A Bewertung der Organisation mit fünf Gemeinderatsmitgliedern Legitimation Politische Abstützung: Die politische Abstützung ist nicht schlecht. In einer Parlamentsgemeinde mit keinen in der Sitzverteilung zu berücksichtigenden Aussendörfern sind an eine möglichst breite Abstützung weniger hohe Anforderungen zu stellen. Miliztauglichkeit: Die Pensen von 65 Prozent beim Gemeindepräsidium und 40, 35 und 25 Prozent bei den Gemeinderatsmitgliedern sind machbar. Beim Gemeindepräsidium fällt ein Teil der Aufgaben (Reprä- 5.4.B Schnittstellen zur Verwaltung Departementsmodell mit direkten Kontakten der Ressortvorstehenden zu ihren Ressorts. Es bietet sich die Gliederung gemäss Anhang 4 an. 5.5.B Sitzungsgeld Unverändert die heutige Regelung. 5.6.B Wahlverfahren Proporzwahlen analog heute. 5.7.B Bewertung der Organisation mit sieben Gemeinderatsmitgliedern Legitimation Politische Abstützung: Gut. Ein politisches Patt mit drei bürgerlichen und drei rotgrünen Gemeinderatsmitgliedern ist möglich. Miliztauglichkeit: Die Pensen von 65 Prozent beim Gemeindepräsidium und von 40 bzw. 25 Prozent bei den Gemeinderatsmitgliedern sind machbar. Beim Gemeindepräsidium fällt ein Teil der Aufgaben 5.4.C Schnittstellen zur Verwaltung Departementsmodell mit direkten Kontakten der Ressortvorstehenden zu ihren Ressorts. Es bietet sich die Gliederung gemäss Anhang 4 an. 5.5.C Sitzungsgeld Unverändert die heutige Regelung. 5.6.C Wahlverfahren Proporzwahlen analog heute. 5.7.C Bewertung der Organisation mit sieben Gemeinderatsmitgliedern Legitimation Politische Abstützung: Gut. Miliztauglichkeit: Die Pensen von 60 Prozent beim Gemeindepräsidium und 25 Prozent bei den Gemeinderatsmitgliedern sind machbar. Beim Gemeindepräsidium fällt ein Teil der Aufgaben (Repräsentation) am

9 Seite 9 sentation) am Abend oder am Wochenende an. Die Miliztauglichkeit ist mit gewissen Einschränkungen gegeben (nicht an jeder Arbeitsstelle wird eine Reduktion des Beschäftigungsgrads zugunsten des Gemeinderatsmandats möglich sein). Für das Gemeindepräsidium ist auf eine Amtszeitbeschränkung zu verzichten und für den Fall der Nichtwiederwahl eine Entschädigung vorzusehen (Fallschirm, siehe auch Anhang 5). Starke Rolle des Gemeindepräsidiums: Starke Rolle des Gemeindepräsidiums durch die neue Aufgabenstruktur des Ressorts Präsidiales (Gemeindeentwicklung, Planung, Aussenpolitik ). Segmentierung: Das Kollegialitätsprinzip ist umsetzbar. Die Gefahr einer Schwächung durch zu starke Konzentration der Gemeinderatsmitglieder auf ihr eigenes Ressort ist gering. Gleichwertige Ressorts: Die Pensen der weiteren Ressorts neben dem Ressort Präsidiales lassen sich auch mit Aufgabenverschiebungen nicht vereinheitlichen. Mit den Ressorts Infrastruktur und Bildung/ Soziales bestehen zwei Ressorts, die arbeitsintensiver sind als die Ressorts Finanzen bzw. Sicherheit, und auch unter sich unterschiedlich. Bei fünf Gemeinderatsmitgliedern ergeben sich vier verschiedene Pensen. (Repräsentation) am Abend oder am Wochenende an. Die Miliztauglichkeit ist mit kleinen Einschränkungen gegeben (nicht an jeder Arbeitsstelle wird eine Reduktion des Beschäftigungsgrads zugunsten des Gemeinderatsmandats möglich sein). Für das Gemeindepräsidium ist auf eine Amtszeitbeschränkung zu verzichten und für den Fall der Nichtwiederwahl eine Entschädigung vorzusehen (Fallschirm, siehe auch Anhang 5). Starke Rolle des Gemeindepräsidiums: Starke Rolle des Gemeindepräsidiums durch die neue Aufgabenstruktur des Ressorts Präsidiales (Gemeindeentwicklung, Planung, Aussenpolitik ). Segmentierung Das Kollegialitätsprinzip ist umsetzbar. Die Gefahr einer Schwächung durch zu strake Konzentration der Gemeinderatsmitglieder auf ihr eigenes Ressort ist gering. Gleichwertige Ressorts: Das Pensum des Ressorts Infrastruktur liegt deutlich über den weiteren Ressorts (exklusive Ressort Präsidiales), die in etwa gleichwertig sind. Abend oder am Wochenende an. Die Miliztauglichkeit ist mit kleinen Einschränkungen gegeben (nicht an jeder Arbeitsstelle wird eine Reduktion des Beschäftigungsgrads zugunsten des Gemeinderatsmandats möglich sein). Für das Gemeindepräsidium ist auf eine Amtszeitbeschränkung zu verzichten und für den Fall der Nichtwiederwahl eine Entschädigung vorzusehen (Fallschirm, siehe auch Anhang 5). Starke Rolle des Gemeindepräsidiums: Die Rolle des Gemeindepräsidiums ist eher als Primus inter pares zu verstehen. Sie wird gegenüber dem Ist-Zustand nicht gestärkt. Segmentierung: Das Kollegialitätsprinzip ist umsetzbar. Die Gefahr einer Schwächung durch zu strake Konzentration der Gemeinderatsmitglieder auf ihr eigenes Ressort ist sehr gering. Gleichwertige Ressorts: Die Pensen der weiteren Ressorts neben dem Ressort Präsidiales sind gleichwertig.

10 Seite 10 Erscheinungsbild gegen aussen (politische Ausstrahlung): Ein Fünfergremium ist kompakt und trotzdem breit abgestützt. Die Gemeinderatsmitglieder erhalten eine Bekanntheit in der Öffentlichkeit. Handlungsfähigkeit Führungsstruktur / Effizienz: Die Lösung ist mit weniger Gemeinderatsmitgliedern und weniger Verwaltungseinheiten und damit weniger Schnittstellen als heute effizient. Professionalisierung: Die Professionalisierung gegenüber heute wird verbessert, ohne den Milizgedanken einzuschränken. Anzahl Schnittstellen: Weniger als heute und auch deutlich weniger als in der Variante mit sieben Gemeinderatsmitgliedern. Die Schnittstelle Infrastruktur Industrielle Betriebe bleibt jedoch bestehen. Erscheinungsbild gegen aussen (politische Ausstrahlung): Eine Exekutive mit einer geraden Mitgliederzahl ist in der schweizerischen Politlandschaft nicht üblich und in der der Bevölkerung nicht verankert (Angst vor einer Vielzahl von Stichentscheiden des Gemeindepräsidiums). Der Vorschlag ist wenig fortschrittlich, möglicherweise aber ein guteidgenössischer Kompromiss. Handlungsfähigkeit Führungsstruktur / Effizienz: Keine merkliche Verbesserung gegenüber heute. Professionalisierung: Nur unwesentlich besser als heute. Anzahl Schnittstellen Immer noch gross. Keine markante Verbesserung gegenüber heute. Erscheinungsbild gegen aussen (politische Ausstrahlung): Der Vorschlag ist konservativ. Stabilität kommt vor Reform, was nicht dem Bild der Gemeinde Interlaken entspricht, das der Gemeinderat in den letzten Jahren aufgebaut hat. Handlungsfähigkeit Führungsstruktur / Effizienz: Kaum Verbesserungen gegenüber heute. Doppelspurigkeiten in den Ressorts 5 und 6 lassen sich kaum vermeiden. Professionalisierung: Ein Beibehalt der Mitgliederzahl des Gemeinderats steht einer weitergehenden Professionalisierung als heute im Wege. Anzahl Schnittstellen: Unverändert hoch. Insbesondere die Schnittstellen Bildung Soziales und Hochbau/Tiefbau Industrielle Betriebe bleiben unverändert bestehen. Zwischen den Ressorts Hochbau und Tiefbau werden neue Schnittstellen geschaffen und die Zuständigkeiten in der Verwaltung verwischt.

11 Seite 11 Kosten: Die Kosten sind bei Annahme eines tiefen Anteils an Ehrenamtlichkeit akzeptabel, insbesondere auch im Vergleich mit einer reinen Entschädigungsanpassung ohne Behördenreorganisation. Mindestens für das Gemeindepräsidium ist eine Entschädigung für den Fall der Nichtwiederwahl vorzusehen (Abgangsentschädigung, siehe auch Anhang 5). Kosten: Noch vertretbar, wenn auch höher als in der Variante mit fünf Gemeinderatsmitgliedern. Eine reine Entschädigungsanpassung ergäbe noch höhere Kosten. Mindestens für das Gemeindepräsidium ist eine Entschädigung für den Fall der Nichtwiederwahl vorzusehen (Abgangsentschädigung, siehe auch Anhang 5). Kosten: Deutlich höher als in der Variante mit fünf Gemeinderatsmitgliedern. Eine reine Entschädigungsanpassung ergäbe praktisch dieselben Kosten. Mindestens für das Gemeindepräsidium ist eine Entschädigung für den Fall der Nichtwiederwahl vorzusehen (Abgangsentschädigung, siehe auch Anhang 5).

12 Seite Kommissionen Die Empfehlungen der nicht ständigen Kommission im Kapitel Kommissionen sind nicht von der Wahl des Modells für den Gemeinderat abhängig und sollten deshalb unabhängig von einer Reorganisation des Gemeinderats beschlossen und umgesetzt werden Allgemeine Bemerkungen In der Gemeinde Interlaken bestehen 17 ständige Kommissionen mit ganz unterschiedlicher Bedeutung in der politischen Arbeit. Während einzelne Kommission, insbesondere die Fachkommissionen, ein bestimmtes Aufgabengebiet betreuen und darin weitreichende Entscheidbefugnisse haben, gibt es auch Kommissionen, die überwiegend vorberatend für den Gemeinderat tätig sind. In andern Kommissionen halten sich selbstständige und vorberatende Geschäfte die Waage. Die nicht ständige Kommission hat für die Kommissionen den Ist-Zustand erhoben, diesen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Fragebogen der Kommissionen, aber auch der Vernehmlassungsergebnisse, beurteilt und Vorschläge für die künftige Ausgestaltung formuliert. Die folgenden Ausführungen gliedern sich in: Kommissionen mit Sitzungsrhythmus analog dem Gemeinderat oder mindestens monatlichen Sitzungen (Baukommission ; Finanzkommission ; Sicherheitskommission ). Weitere politisch zusammengesetzte Kommissionen (Wirtschafts- und Tourismuskommission 6.3.1; Kulturkommission ; Schulkommission ). Fachkommissionen oder fachkommissionsähnliche Kommissionen (Anerkennungskommission Bödeli ; Fachkommission Rechenzentrum Interlaken ; Fachkommission Zivilschutzorganisation Jungfrau ; Fachkommission Spezialunterricht ; Sozialkommission ; Fachkommission Alter ). Übrige Kommissionen (Abstimmungskommission ; Personalkommission der Gemeinde ; Personalkommission der Industriellen Betriebe Interlaken ; Verwaltungsrat der Industriellen Betriebe Interlaken ; Geschäftsprüfungskommission ) Wählbarkeit Ist-Zustand Bei parteipolitisch zusammengesetzten Kommissionen berechnet sich der Sitzanspruch je ständiger Kommission mit Entscheidbefugnis aus den Parteistimmenzahlen der Parteien und Listen bei den letzten Wahlen in den Grossen Gemeinderat. Aufgrund des Wortlauts dieser Bestimmung werden Listenverbindungen nicht berücksichtigt. Diese Berechnung führt in der laufenden Legislatur 2012 bis 2016 zu folgenden Sitzverteilungen in den Kommissionen: 3er-Kommission: 1 SVP, 1 SP, 1 FDP 4er-Kommission: 2 SVP, 1 SP, 1 FDP 5er-Kommissionen: 2 SVP, 2 SP, 1 FDP 7er-Kommissionen: 2 SVP, 2 SP, 2 FDP, 1 Grüne 9er-Kommissionen: 3 SVP, 2 SP, 2 FDP, 1 Grüne, 1 EDU&EVP

13 Seite 13 Empfehlung für die parteipolitische Zusammensetzung der Kommissionen Es bietet sich folgende Neuregelung an, die allerdings eine Änderung des Organisationsreglements (Artikel 27, Zusammensetzung der Kommissionen) erfordern würde: Die Gesamtzahl aller Kommissionssitze wird nach dem heutigen Schlüssel (Ist-Zustand weiter oben) auf die politischen Parteien verteilt. Die Parteien verständigen sich unter sich auf die Verteilung der ihnen zustehenden Sitze auf die einzelnen Kommissionen, wobei den drei grössten Parteien in allen Kommissionen je ein Sitz zusteht. Aufgrund der Erfahrungen in anderen Gemeinden funktioniert eine solche einvernehmliche Sitzverteilung unter den Parteien gut. Können sich die Parteien nicht einigen, entscheidet der Grosse Gemeinderat. Aus den folgenden Empfehlungen der nicht ständigen Kommission zu den einzelnen Kommissionen verbleiben noch 42 oder 49 parteipolitisch besetzte Kommissionssitze. Die Anwendung des obigen Vorschlags ergäbe auf der Basis der Parteistimmen der Gesamterneuerungswahl des Grossen Gemeinderats 2011 folgende Sitzansprüche: Partei Sitzanspruch bei 42 Kommissionssitzen Sitzanspruch bei 49 Kommissionssitzen SVP 12 Sitze 14 Sitze SP 12 Sitze 14 Sitze FDP 9 Sitze 11 Sitze Grüne 5 Sitze 5 Sitze EDU&EVP 4 Sitze 5 Sitze 6.2. Kommissionen mit Sitzungsrhythmus analog dem Gemeinderat oder mindestens monatlichen Sitzungen Baukommission Empfehlungen Mitgliederzahl auf sieben Mitglieder reduzieren Planungsgeschäfte nur noch bezüglich Mitwirkungseingaben in der Kommission behandeln (übrige Beschlüsse Gemeinderat, evtl. Ressortvorsteher/in Bauverwalter/in) Zuständigkeit für Baubewilligungen und Mitberichte zuhanden des Regierungsstatthalteramts an Ressortvorsteher/in Bauverwalter/in, wenn die Bausumme CHF 1 Mio. nicht übersteigt Arbeitsvergaben bis CHF durch Bauverwalter/in Arbeitsvergaben bis CHF durch Ressortvorsteher/in Bauverwalter/in, wenn wirtschaftlich günstigstes Angebot berücksichtigt werden soll, andernfalls Antrag an Baukommission Arbeitsvergaben im freihändigen Verfahren nur noch über CHF durch Kommission 1 Arbeitsvergaben über dem freihändigen Verfahren: Antrag Kommission an Gemeinderat Betreffend Planungswesen Ziffer Empfehlungen zur Wirtschafts- und Tourismuskommission (nur bei Gemeinderat mit fünf oder sechs Mitgliedern) 1 Aller Voraussicht nach wird der Schwellenwert des freihändigen Verfahrens bis zum Inkrafttreten einer Behördenreorganisation deutlich über den heutigen CHF liegen.

14 Seite 14 Ziel: Sitzungsrhythmus alle drei Wochen (ca. 16 Sitzungen), wenn der Gemeinderat einen Drei-Wochen- Rhythmus einführt. Kosteneinsparung: [(24 Sitzungen x 2 Mitglieder) + (8 Sitzungen x 7 Mitglieder)] x Sitzungsgeld CHF 50 = CHF Finanzkommission Empfehlungen Mitgliederzahl auf sieben Mitglieder belassen Konzentration auf Finanzplanung, Budget und Jahresrechnung Mitberichte zwingend nur noch bei Vorlagen über mehr als CHF Mitberichte zu Vorlagen zwischen CHF und CHF durch Ressortvorsteher/in Finanzverwalter/in Erlasszuständigkeit bis CHF bei Ressortvorsteher/in Finanzverwalter/in Entscheid über Jugendförderungsbeiträge bei Finanzverwalter/in (Festlegung des Prozentsatzes gemäss Artikel 26 Absatz 1 OgV 2013 durch Kommission) Entscheid über Raummietenbeiträge bei Ressortvorsteher/in Finanzverwalter/in Prüfung von Geschäften von Gemeindeverbänden durch Geschäftsleitung oder Finanzverwalter/in Gemeindeschreiber/in Ziel: Sitzungsrhythmus alle drei Wochen (ca. 16 Sitzungen), wenn der Gemeinderat einen Drei-Wochen- Rhythmus einführt. Kosteneinsparung: 4 Sitzungen x 7 Mitglieder x Sitzungsgeld CHF 50 = CHF Sicherheitskommission Empfehlung Kommission mit sieben Mitgliedern beibehalten Klarere Zuordnung der Geschäfte, die in die Zuständigkeit der Kommission fallen Neue Zuständigkeiten Ressortvorsteher/in Einwohnerdienstleiter/in sowie Einwohnerdienstleiter/in abschliessend definieren (Funktionendiagramm) Kosteneinsparung: Keine 6.3. Weitere politisch zusammengesetzte Kommissionen Wirtschafts- und Tourismuskommission Empfehlung Die Aufgaben der Kommission und deren Zusammensetzung, insbesondere die Sitze für eine Vertretung der Nachbargemeinden, sind zu überprüfen. Die nicht ständige Kommission verzichtet im heutigen Zeitpunkt auf eine Empfehlung betreffend Auflösung oder Weiterbestand der Kommission. Das Gemeindepräsidium oder die Wirtschafts- und Tourismuskommission initiiert ein Forum Wirtschaft und Tourismus und lädt Exponentinnen und Exponenten aus Wirtschaft und Tourismus ein bis zwei Mal pro Jahr zusammen mit einer Gemeinderatsdelegation zu einem Gedankenaustausch ein (unabhängig vom bereits bestehenden Politapéro der drei Bödeligemeinden in der

15 Seite 15 Altjahrswoche). Dieses Forum sollte unabhängig vom allfälligen Weiterbestand der Wirtschaftsund Tourismuskommission geschaffen werden. Die Gemeindeentwicklung und das Planungswesen gehören eng zusammen und betreffen in der Gemeinderatsvariante mit fünf Mitgliedern alle Ressorts, weshalb solche Geschäfte schwergewichtig im Gesamtgemeinderat (allenfalls in zusätzlichen Klausuren) behandelt werden sollten. Kosteneinsparung: Offen Kulturkommission Empfehlung Die Kulturkommission und die Schulkommission werden zur neuen Kommission für Bildung, Kultur und Sport mit sieben Mitgliedern zusammengelegt. Kosteneinsparung: 6 Sitzungen x 8 Mitglieder 2 x Sitzungsgeld CHF 50 = CHF Schulkommission Empfehlung Die Schulkommission und die Kulturkommission werden zur neuen Kommission für Bildung, Kultur und Sport mit sieben Mitgliedern zusammengelegt. Kosteneinsparung: Keine (die Einsparung durch die Zusammenlegung ist bei der Kulturkommission ausgewiesen) 6.4. Fachkommissionen oder fachkommissionsähnliche Kommissionen Anerkennungskommission Bödeli Empfehlung Kommission beibehalten, Reduktion Mitgliederzahl auf sechs Mitglieder (zwei Interlaken, zwei Unterseen, zwei Matten bei Interlaken) Kosteneinsparung: 6 Sitzungen x 3 Mitglieder x Sitzungsgeld CHF 50 = CHF Fachkommission Rechenzentrum Interlaken Empfehlungen Kommission unverändert beibehalten Wahl der jeweiligen Kommissionsmitglieder in die Zuständigkeit der Exekutiven der angeschlossenen Körperschaften legen (heute: Wahl der Kommissionsmitglieder durch den Gemeinderat Interlaken auf Antrag der Exekutiven der angeschlossenen Körperschaften) 2 Sieben Mitglieder plus doppeltes Sitzungsgeld Präsidium

16 Seite Fachkommission Zivilschutzorganisation Jungfrau Empfehlung Kommission unverändert beibehalten Fachkommission Spezialunterricht Empfehlung Kommission unverändert beibehalten Sozialkommission Empfehlung Mitgliederzahl weiterhin sieben Mitglieder (z. B. 2 Interlaken, 2 Unterseen, 1 Sozialdienst Region Jungfrau, 1 Jugendorganisationen, 1 Organisationen im Altersbereich) Zusammenlegung der Kommission mit der Fachkommission Alter Ziffer Übernahme von Vorstandsmandaten der/des Ressortvorstehenden durch Kommissionsmitglieder oder die Verwaltung, so weit nicht ganz auf solche Vorstandsmandate verzichtet werden kann Kommissionsaufgaben kritisch überprüfen, streichen oder Ressortvorsteher/in Kommissionssekretär/in zuweisen Kosteneinsparung: Keine Fachkommission Alter Empfehlung Die Fachkommission wird aufgelöst und in die Sozialkommission integriert, allenfalls mit Ergänzung der Sozialkommission mit einer Fachperson aus dem Bereich Alter. Kosteneinsparung: 3 Sitzungen x 11 Mitglieder 3 x Sitzungsgeld CHF 50 = CHF Übrige Kommissionen Abstimmungskommission Empfehlung Die Kommissionsgrösse wird neu variabel mit 5 bis 19 Mitgliedern festgelegt. Fünf Mitglieder, darunter das Kommissionspräsidium (ein Gemeinderatsmitglied), werden politisch zusammengesetzt, auch zur politischen Legitimation der Kommission im Sinne der kantonalen Gesetzgebung über die politischen Rechte. Diese fünf Mitglieder kommen im Grundsatz an jedem Wahl- und Abstimmungssonntag zum Einsatz. Weitere zehn Mitglieder werden aus den Stimmberechtigten für eine Amtsdauer gewählt. Diese werden je nach Abstimmungsvorlagen und/oder Wahlgeschäften nach Bedarf aufgeboten. Eine ausgewogene Belastung dieser zehn Mitglieder über die gesamte Amtsdauer ist anzustreben. Diese zehn Mitglieder können von den Fraktionen gemeldet werden oder sich auf eine Ausschreibung im amtlichen Anzeiger zur Verfügung stellen. Die Wahl erfolgt durch den Gemeinderat. Der Kommission gehören weiter der/die Gemeindeschreiber/in und der/die Stimmregisterführer/in sowie deren jeweilige Stellvertretungen an. Es genügt, wenn diese vier Personen in eidgenössischen und kantonalen Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind (Änderung des Organisationsreglements 2000 nötig). Sie sind für die administrativen Arbeiten bis zur Urnenöffnung am Abstimmungstag zuständig. Eine Teilnahme an den Ausmittlungsarbeiten erfolgt nur ausnahms- 3 Zehn Mitglieder plus doppeltes Sitzungsgeld Präsidium

17 Seite 17 weise und in Absprache mit dem Kommissionspräsidium und nicht an Wahltagen mit Proporzwahlen (bei Proporzwahlen sind der/die Gemeindeschreiber/in und ihre Stellvertretung für die IT-gestützte Ausmittlung der Proporzwahlen verantwortlich). Der Sonntagszuschlag für das Personal der Gemeinde Interlaken beträgt 50 Prozent. Ein Faktor 1,5 auf den Sitzungsgeldern dürfte dem Sonntagseinsatz der Kommissionsmitglieder gerecht werden. Kosten: Bei Einsatz aller 15 Mitglieder (ohne Verwaltung) an vier Abstimmungssonntagen von bis Uhr: (4 Abstimmungssonntage x 15 Mitglieder x Sitzungsgeld CHF 90 x Faktor 1,5) + (4 x Präsidiumszuschlag CHF 100) = CHF Heutige Kommission: (4 Abstimmungssonntage x 9 Mitglieder x Sitzungsgeld CHF 90 x Faktor 2) + (4 x Präsidiumszuschlag CHF 100) + (4 Abstimmungssonntage x 8 nicht ständige Mitglieder x Rekachecks CHF 20) = CHF Mehrkosten Vorschlag Neuregelung: CHF Personalkommission der Gemeinde Empfehlung Keine Änderung Personalkommission der Industriellen Betriebe Empfehlung Keine Änderung Verwaltungsrat des Gemeindeunternehmens der Industriellen Betriebe Empfehlung Verzicht auf das Präsidium im Verwaltungsrat der Industriellen Betriebe von Amtes wegen durch das für die Industriellen Betriebe zuständige Gemeinderatsmitglied Geschäftsprüfungskommission Beurteilung Die Überprüfung der Geschäftsprüfungskommission als direkt dem Grossen Gemeinderat unterstellte Kommission gehört nicht zum Auftrag der nicht ständigen Kommission Behördenreorganisation Sitzungsrhythmus Gemeinderat, Baukommission, Finanzkommission und Sicherheitskommission Heute tagen der Gemeinderat alle zwei Wochen am Montag, die Baukommission in der gleichen Woche wie der Gemeinderat alle zwei Wochen am Donnerstag, die Finanzkommission in der gleichen Woche wie der Gemeinderat alle zwei Wochen am Mittwoch, die Sicherheitskommission um die Monatsmitte am Montag einer Woche, der nicht mit einer Sitzung des Gemeinderats zusammenfällt.

18 Seite 18 Bei Geschäften der Baukommission und der Sicherheitskommission, die einen Mitbericht der Finanzkommission erfordern, verlängert sich die Behandlungsfrist zwischen dem Antrag der Baukommission und dem Entscheid des Gemeinderats nicht, wenn folgende Sitzungstermine festgelegt werden: Gemeinderat alle drei Wochen am Montag, Baukommission in der Woche vor einer Gemeinderatssitzung alle drei Wochen am Donnerstag, die Finanzkommission in der Woche nach einer Gemeinderatssitzung alle drei Wochen am Mittwoch, die Sicherheitskommission um die Monatsmitte am Montag eine Woche vor einer Sitzung des Gemeinderats oder am gleichen Tag wie die Gemeinderatssitzung. Heute Wo X-1 Wo X Wo X+1 Wo X+2 WoX+3 Wo X+4 Wo X+5 Wo X+6 GR: Mo GR: Mo GR: Mo GR: Mo Fiko: Mi Fiko: Mi Fiko: Mi Fiko: Mi Bauko: Do Bauko: Do Bauko: Do Bauko: Do Siko: Mo Siko: Mo Neu Wo X-1 Wo X Wo X+1 Wo X+2 WoX+3 Wo X+4 Wo X+5 Wo X+6 GR: Mo GR: Mo GR: Mo Fiko: Mi Fiko: Mi Bauko: Do Bauko: Do Bauko: Do Siko: Mo Siko: Mo Die schwarzen Pfeile in den obigen beiden Tabellen zeigen den zeitlichen Ablauf von Geschäften der Baukommission und der Sicherheitskommission, die einen Mitbericht der Finanzkommission erfordern, bis zum Gemeinderat. Der Ablauf verlängert sich bei Geschäften, die direkt von der Baukommission in den Gemeinderat gelangen (rot gestrichelte Pfeile). Dies sind insbesondere Arbeitsvergaben, für die neue Zuständigkeiten vorgeschlagen werden, und Planungsgeschäfte, die in den Varianten mit fünf und mit sechs Mitgliedern nicht mehr in die Zuständigkeit der Baukommission fallen, sondern vom Bereich Bauverwaltung direkt dem Gemeinderat vorgelegt werden. In dringenden Fällen ist eine Nachtraktandierung zu Beginn der Gemeinderatssitzung möglich. Neben der Anpassung des Sitzungsrhythmus des Gemeinderats auf drei Wochen sollte der Gemeinderat im Modell mit fünf und mit sechs Gemeinderatsmitgliedern jährlich ein bis zwei zusätzliche Klausuren zur Gemeindeentwicklung und zum Planungswesen durchführen, die eng zusammengehören und mindestens in der Gemeinderatsvariante mit fünf Mitgliedern alle Ressorts betreffen Finanzielle Auswirkungen Baukommission, Reduktion Mitglieder und Sitzungsrhythmus CHF Finanzkommission, Sitzungsrhythmus CHF Kulturkommission, Zusammenschluss mit Schulkommission CHF Anerkennungskommission, Reduktion Mitglieder CHF 900 Fachkommission Alter, Zusammenschluss mit Sozialkommission CHF Abstimmungskommission, neue Zusammensetzung + CHF 980 Total Kosteneinsparung CHF Wirtschafts- und Tourismuskommission, bei Auflösung CHF 3 000

19 Seite Fazit Bei einem Grossteil der Kommissionen erscheint ein Beibehalt der heutigen Mitgliederzahl als angebracht. Kommissionen mit sieben Mitgliedern sind politisch breiter abgestützt als Kommissionen mit fünf Mitgliedern und es sind im Extremfall nicht nur drei Mitglieder (Beschlussfähigkeit einer Fünferkommission), die über Geschäfte entscheiden. Kommissionen mit mehr als sieben Mitgliedern erscheinen nicht mehr zeitgemäss (Ausnahme Spezialfall Abstimmungskommission). Einzelne Kommissionen können zusammengelegt werden. Das Einsparpotenzial ist mit rund CHF pro Jahr eher gering. Eine Änderung des Sitzungsrhythmus bei den arbeitsintensivsten Kommissionen (Baukommission, Finanzkommission) von Sitzungen alle zwei Wochen auf neu alle drei Wochen verbessert die Miliztauglichkeit der Kommissionsarbeit. Eine solche Anpassung des Sitzungsrhythmus bedingt aber, dass auch der Gemeinderat nur noch alle drei Wochen tagt.

20 Seite Reorganisation Verwaltung 7.1. Allgemeine Bemerkungen Die Gemeindeverwaltung ist bereits 2007 reorganisiert und 2010 teilreorganisiert worden, ohne gleichzeitig eine Behördenreorganisation vorzunehmen. Die nicht ständige Kommission wollte deshalb die Verwaltungsstrukturen möglichst wenig verändern. Die möglichen finanziellen Auswirkungen einer Verwaltungsreorganisation sind durch die Kommission nicht berechnet worden. Die Berechnungen können später für die vom Gemeinderat zur Weiterbearbeitung beschlossene Variante durchgeführt werden, dürften jedoch bescheiden sein Organigramm Es wird auf die Organigramme in Anhang 5 verwiesen, welche das Gemeindeunternehmen der Industriellen Betriebe nicht berücksichtigen. Die Bereiche Werkhof und Hauswartschaften sind zu einem Bereich Infrastruktur zusammengefasst. Bezüglich Stellenprozente dürfte sich gegenüber der heutigen Situation kaum etwas ändern. In der Detailausgestaltung ist den Aufgaben, den Kompetenzen und der Zusammensetzung der Geschäftsleitung besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Dabei wird auch zu klären sein, ob es eine Unterscheidung in Abteilungsleitende und Bereichsleitende braucht. Prüfenswert könnte auch die Schaffung einer dem Gemeindepräsidium direkt unterstellten Stabsstelle Personal sein.

21 Seite 21 Teil IV. Zusammenfassung und Antrag 8. Zusammenfassung 8.1. Gründe für die Reorganisation Der Wegfall des Vormundschaftswesen, das deutlich weniger zeitintensive Ressort Industrielle Betriebe, das deutlich überbelastete Ressort Bau und Planung und das dem Aufwand entsprechend zu schlecht honorierte Gemeindepräsidium erfordern eine Reorganisation insbesondere des Gemeinderats. Dabei bietet sich eine materielle Änderung von bisher sieben auf neu fünf (oder sechs) Gemeinderatsmitglieder an. Dies ist einer kosmetischen Anpassung bei weiterhin sieben Gemeinderatsmitgliedern vorzuziehen, bei der es der nicht ständigen Kommission nicht gelungen ist, einen sinnvollen Vorschlag für eine Ressortorganisation mit gleichmässiger Belastung der Ressortvorstehenden (exklusive Gemeindepräsidium) aufzuzeigen. Die Anpassungen bei den Kommissionen rechtfertigen sich unabhängig von einer Reorganisation des Gemeinderats Abbildung der Vorschläge Siehe folgende zwei Seiten Kommissionsauftrag Die Kommission erachtet ihren Zusatzauftrag zur Durchführung der Vernehmlassung mit der Vorlage des separaten Vernehmlassungsberichts und des vorliegenden Zusatzberichts als erfüllt Empfehlung zum weiteren Vorgehen Dem Gemeinderat wird folgendes Vorgehen empfohlen: 1. Grundsatzbeschluss Gemeinderat 2. Grundsatzbeschluss des Grossen Gemeinderat zu den Eckpunkten der Reorganisation (Mitgliederzahl Gemeinderat, Wahlverfahren Gemeinderat, Amtszeitbeschränkung Gemeindepräsidium, Abgangsentschädigung Gemeindepräsidium, Sitzverteilung Kommissionen) 3. Verfeinerung und Ausarbeitung der Detailregelungen inklusive Anpassung von Erlassen (wenn gewünscht durch die nicht ständige Kommission) und evtl. zweite Vernehmlassung 4. Beschlussfassung Gemeinderat 5. Beschlussfassung Grosser Gemeinderat 6. Beschlussfassung Stimmberechtigte (Änderung Organisationsreglement)

22 Seite 22 Gemeinderat mit fünf Mitgliedern Ressort 1: Präsidiales (geführt durch das Gemeindepräsidium) Pensum Gemeindepräsidium: 65 Prozent Kommissionen (Abstimmungskommission) evtl. Wirtschafts- und Tourismuskommission (Fachkommission Rechenzentrum) (Anerkennungskommission) (Personalkommission Gemeinde) Ressort 2: Infrastruktur Pensum Gemeinderatsmitglied: 40 Prozent Kommission Baukommission mit sieben Mitgliedern Ressort 3: Bildung und Soziales Pensum Gemeinderatsmitglied: 35 Prozent Kommissionen Kommission für Bildung, Kultur und Sport mit sieben Mitgliedern Sozialkommission mit sieben Mitgliedern (Fachkommission Spezialunterricht) Ressort 4: Sicherheit Pensum Gemeinderatsmitglied: 25 Prozent Kommissionen Sicherheitskommission mit sieben Mitgliedern (Fachkommission Zivilschutzorganisation) Gemeinderat mit sechs Mitgliedern Ressort 1: Präsidiales (geführt durch das Gemeindepräsidium) Pensum Gemeindepräsidium: 65 Prozent Kommissionen (Abstimmungskommission) evtl. Wirtschafts- und Tourismuskommission (Fachkommission Rechenzentrum) (Anerkennungskommission) (Personalkommission Gemeinde) Ressort 2: Bildung Pensum Gemeinderatsmitglied: 25 Prozent Kommissionen Kommission für Bildung, Kultur und Sport mit sieben Mitgliedern (Fachkommission Spezialunterricht) Ressort 3: Soziales Pensum Gemeinderatsmitglied: 25 Prozent Kommission Sozialkommission mit sieben Mitgliedern Ressort 4: Finanzen Pensum Gemeinderatsmitglied: 25 Prozent Kommission Finanzkommission mit sieben Mitgliedern Ressort 5: Infrastruktur Pensum Gemeinderatsmitglied: 40 Prozent Kommission Baukommission mit sieben Mitgliedern Gemeinderat mit sieben Mitgliedern Ressort 1: Präsidiales (geführt durch das Gemeindepräsidium) Pensum Gemeindepräsidium: 60 Prozent Kommissionen (Abstimmungskommission) evtl. Wirtschafts- und Tourismuskommission (Fachkommission Rechenzentrum) (Anerkennungskommission) (Personalkommission Gemeinde) Ressort 2: Bildung Pensum Gemeinderatsmitglied: 25 Prozent Kommissionen Kommission für Bildung, Kultur und Sport mit sieben Mitgliedern (Fachkommission Spezialunterricht) Ressort 3: Soziales Pensum Gemeinderatsmitglied: 25 Prozent Kommission Sozialkommission mit sieben Mitgliedern Ressort 4: Finanzen Pensum Gemeinderatsmitglied: 25 Prozent Kommission Finanzkommission mit sieben Mitgliedern Ressort 5: Hochbau Pensum Gemeinderatsmitglied: 25 Prozent Kommission Baukommission mit sieben Mitgliedern

23 Seite 23 Ressort 5: Finanzen Pensum Gemeinderatsmitglied: 25 Prozent Kommission Finanzkommission mit sieben Mitgliedern Gemeinderat total: 190 Stellenprozente Wahlverfahren: Majorz 4 (Variante: Proporz) Verwaltungsorganisation siehe Anhang 4 Kosten Gemeinderat Bei tiefem Anteil Ehrenamtlichkeit CHF Mehrkosten gegenüber heute (ohne IBI-Pauschale) CHF Mehrkosten in % 21 % Ressort 6: Sicherheit Pensum Gemeinderatsmitglied: 25 Prozent Kommissionen Sicherheitskommission mit fünf Mitgliedern (Fachkommission Zivilschutzorganisation) Gemeinderat total: 205 Stellenprozente Wahlverfahren: Proporz 5 Verwaltungsorganisation siehe Anhang 4 Kosten Gemeinderat Bei tiefem Anteil Ehrenamtlichkeit CHF Mehrkosten gegenüber heute (ohne IBI-Pauschale) CHF Mehrkosten in % 29 % Ressort 6: Tiefbau Pensum Gemeinderatsmitglied: 25 Prozent Kommission Keine Ressort 7: Sicherheit Pensum Gemeinderatsmitglied: 25 Prozent Kommission Sicherheitskommission mit sieben Mitgliedern (Fachkommission Zivilschutzorganisation) Gemeinderat total: 210 Stellenprozente Wahlverfahren: Proporz Verwaltungsorganisation siehe Anhang 4 Kosten Gemeinderat Bei tiefem Anteil Ehrenamtlichkeit CHF Mehrkosten gegenüber heute (ohne IBI-Pauschale) CHF Mehrkosten in % 33 % 4 Der Gemeinderat beantragt: Majorz 5 Der Gemeinderat beantragt: Majorz

24 Seite Antrag Die nicht ständige Kommission Behördenreorganisation beantragt dem Gemeinderat: A. Der Zusatzbericht der nicht ständigen Kommission Behördenreorganisation vom 12. August 2014 und der Vernehmlassungsbericht vom 5. August 2014 werden zustimmend zur Kenntnis genommen. B. Der Vernehmlassungsbericht wird allen Vernehmlassungsteilnehmenden zugestellt. C. Der Gemeinderat unterbreitet dem Grossen Gemeinderat folgende Anträge zu einem Grundsatzentscheid: 1. die Mitgliederzahl des Gemeinderats zu reduzieren und neu mit fünf oder sechs Mitgliedern festzulegen (Ablehnung einer Reduktion der Mitgliederzahl durch den Grossen Gemeinderat bedeutet weiterhin sieben Mitglieder); 2. auf einen Gemeinderat mit fünf Mitgliedern das Majorzwahlverfahren anzuwenden (Ablehnung durch den Grossen Gemeinderat bedeutet Proporzwahlverfahren); 3. für das Gemeindepräsidium auf eine Amtszeitbeschränkung zu verzichten (Ablehnung durch den Grossen Gemeinderat bedeutet bisherige Amtszeitbeschränkung auf drei Amtsdauern); 4. für das Gemeindepräsidium eine Abgangsentschädigung bei Nichtwiederwahl (Abwahl) vorzusehen (Ablehnung durch den Grossen Gemeinderat bedeutet keine Abgangsentschädigung); 5. die Gesamtzahl der politischen Kommissionsmitglieder aufgrund der Parteistärke in den letzten Gesamterneuerungswahlen des Grossen Gemeinderats auf die Parteien zu verteilen, wobei den drei grössten Parteien in allen Kommissionen je ein Sitz zustehen soll, und diese Änderung losgelöst von einer weitergehenden Behördenreorganisation zu beschliessen und umzusetzen (Ablehnung durch den Grossen Gemeinderat bedeutet weiterhin parteipolitische Sitzverteilung je Kommission). 12. August 2014 Nicht ständige Kommission Behördenreorganisation sig. Burkhard Hans-Rudolf Burkhard Präsident sig. Goetschi Philipp Goetschi Sekretär Anhänge und Beilage Anhang 1: Zuordnung der Gemeindeaufgaben zu den Ressorts bei fünf Gemeinderatsmitgliedern Anhang 2: Zuordnung der Gemeindeaufgaben zu den Ressorts bei sechs Gemeinderatsmitgliedern Anhang 3: Zuordnung der Gemeindeaufgaben zu den Ressorts bei sieben Gemeinderatsmitgliedern Anhang 4: Gliederung der Verwaltung bei fünf, sechs und sieben Gemeinderatsmitgliedern Anhang 5: Berechnungsbeispiel für Abgangsentschädigung Gemeindepräsidium Beilage: Vernehmlassungsbericht der nicht ständigen Kommission Behördenreorganisation vom 5. August 2014 Verteiler Geht an: Gemeinderat Kopie an: Mitglieder der nicht ständigen Kommission externer Berater

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