Begleitbroschüre für Lehrerinnen und Lehrer

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1 INFO 2007/2008 VERÖFFENTLICHUNGEN WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN Das Bundesministerium der Finanzen bietet eine umfangreiche Auswahl an Informationsmaterialien und Broschüren zu Themen rund um die Finanzund Steuerpolitik an. Das Arbeitsblatt des Monats bereitet aktuelle Themen schülergerecht auf. Die Publikationen und das Arbeitsblatt des Monats stehen im Internet zum kostenlosen Download bereit unter: (Sucheingabe Arbeitsblatt) Finanzen & Steuern Schriftliche Bestellungen oder Anfragen an das Bundesministerium der Finanzen können an die folgende Adresse gerichtet werden: Bundesministerium der Finanzen - Referat Bürgerangelegenheiten Berlin poststelle@bmf.bund.de Bestellen Sie das Medienpaket Finanzen & Steuern 2007/2008 kostenlos im Klassensatz! Jedem Klassensatz liegen 25 Schülerhefte und eine Lehrerbegleitbroschüre, jeder Sendung ein Foliensatz bei. Solange der Vorrat reicht. Bestellmöglichkeit (unter Angabe der Lieferanschrift und Kunden-Nummer, sofern vorhanden) per Telefax: vertrieb@universum.de oder Internet: 48 Begleitbroschüre für Lehrerinnen und Lehrer

2 Inhalt Ein Wort zuvor 3 Ein Wort zuvor 4 Steuerpolitik 7 Steuersystem 13 Steuergerechtigkeit 16 Einkommensteuer 20 Umsatzsteuer 22 Unternehmenssteuern 26 Bundeshaushalt 31 Gesellschaftspolitik 34 Familienpolitik 38 Umweltpolitik 41 Zukunftsprogramm 44 Internationale Zusammenarbeit Die Unterrichtsmaterialien Finanzen & Steuern vermitteln Schülerinnen und Schülern ein Grundwissen über das komplizierte Geflecht von Steuern, Staatshaushalt und ihren internationalen Einflüssen und veranschaulichen ihnen den Zusammenhang zwischen der Finanzpolitik und ihrem Lebensalltag. Die Materialien bereiten sie auf viele Fragen vor, mit denen sie spätestens nach dem Eintritt in das Berufsleben ständig konfrontiert sein werden. Denn alle Bürgerinnen und Bürger haben täglich mit Steuern zu tun, schließlich muss sie jeder bezahlen, und jeder nutzt die staatlichen Leistungen. Geben und Nehmen gehen dabei Hand in Hand. Das Schülerheft kann sowohl in den Fächern Politik, Gemeinschaftskunde und Wirtschaftslehre als auch im Fach Arbeitslehre oder im sozialwissenschaftlichen Unterricht eingesetzt werden. Die vorliegende Begleitbroschüre unterstützt Lehrerinnen und Lehrer bei der Vorbereitung des Unterrichts und gibt Anregungen und Tipps für die Unterrichtsgestaltung. Außerdem bietet sie weiterführende Informationen zu den verschiedenen Unterthemen. IMPRESSUM Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Jugend und Bildung e.v., Berlin in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Finanzen Texte: Michael Bornkessel, Caspar Dohmen Redaktion: Katharina Alexander, Michael Jäger (verantw.) Fachliche und pädagogische Beratung: Dr. Eva Maria Kabisch, Dr. Helmut Keim, Jörg Rüger Redaktionsschluss: August 2007 Titelbild: Oliver Rüther Gestaltungsraster: cmuk, Susanne Knieriemen, Wiesbaden Herstellung: Manfred Morlok, Wiesbaden Satz und Gestaltung: FREIsign GmbH, Eppstein Verlag: Universum Verlag GmbH, Taunusstraße 54, Wiesbaden, Vertretungsberechtigte Geschäftsführer Siegfried Pabst und Frank-Ivo Lube, Handelsregister: Amtsgericht Wiesbaden, Registernummer 2208, USt.-IdNr.: DE , Internet: uv@universum.de Druck: Greiserdruck GmbH & Co. KG, Rastatt Nicht immer lassen sich die Inhalte der einzelnen Kapitel klar voneinander trennen, die Einkommensteuer hängt beispielsweise eng mit dem Steuersystem oder der Steuergerechtigkeit zusammen. Viele Informationen können daher auch in anderen Zusammenhängen verwendet werden, einige Darstellungen bauen dagegen aufeinander auf. Die Materialien bieten zudem die Möglichkeit, die Themen neu zu strukturieren und/oder sich, nachdem die Grundlagen behandelt wurden, auf spezielle Aspekte zu konzentrieren. Der beiliegende Foliensatz erweitert darüber hinaus die Einsatzmöglichkeiten im Unterricht. Alle Beiträge sind sorgfältig recherchiert und entsprechen dem aktuellen Stand. Weder Autor noch Verlag können für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den im Text gegebenen praktischen Hinweisen resultieren, eine Haftung übernehmen. Diese Schrift wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Universum Verlag GmbH 3

3 Steuerpolitik [ Anregungen für den Unterricht] 3 Die Schüler diskutieren darüber, welche Ziele ein Staat mit Steuern erreichen kann, will und muss. [ Vorschläge für Arbeitsaufgaben] 3 Welche Ziele werden mit Steuern verfolgt? 3 Welche Unterschiede gibt es zwischen fiskalischen Steuern und Lenkungssteuern? 3 Warum gibt es Steuern? 3 Was würde passieren, wenn es keine Steuern mehr gäbe? 3 Gibt es eine Grenze bei der Steuerbelastung? [ Hinweis zu Folie 1] Folie 1: Steuer- und Aufgabenverteilung auf einen Blick Anhand der Folie kann sowohl die Steuerverteilung nach Steuerarten als auch die Zuordnung der Aufgaben zu den Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden erarbeitet werden. [ Sachinformationen] Finanzpolitik Die klassische Aufgabe der Finanzpolitik ist, dafür zu sorgen, dass der Staat die öffentlichen Aufgaben finanzieren kann. Damit verfolgt der Staat mittelbar übergeordnete Ziele, etwa die Sicherung von Wohlstand oder soziale Gerechtigkeit. Bei der Steuerpolitik muss jede Regierung das Rechts- und Sozialstaatsprinzip berücksichtigen (Steuergerechtigkeit). Daraus ergeben sich der Besteuerungsgrundsatz der Gleichmäßigkeit (gleiche Besteuerung der jeweiligen Steuerpflichten) sowie der Grundsatz der Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit (unterschiedliche Besteuerung einkommensschwacher beziehungsweise -starker Gesellschaftsschichten). 3 Die Schüler recherchieren, welche Steuern es in der Geschichte gab, die aus heutiger Sicht kurios erscheinen (wie z.b. die Spatzensteuer k s. Schülerheft S. 5). Folie 1 [Steuer- und Aufgabenverteilung auf einen Blick] vereinfachte Darstellung Gemeinden Länder Bund Die wichtigsten Steuereinnahmen Gemeindeanteil an Lohn- und Einkommensteuer (einschließlich Zinsabschlag) und Umsatzsteuer sowie Gewerbesteuer 1), Grundsteuer, kleinere eigene Steuern (u. a. Hundesteuer, Getränkesteuer, Vergnügungssteuer, Jagd- und Fischereisteuer) Länderanteil an Lohn- und Einkommensteuer (einschließlich Zinsabschlag), Kapitalertragsteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer sowie Erbschaftsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Grunderwerbsteuer, Biersteuer, Lotteriesteuer, Feuerschutzsteuer Bundesanteil an Lohn- und Einkommensteuer (einschließlich Zinsabschlag), Kapitalertragsteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer sowie Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Branntweinsteuer, Kaffeesteuer, Versicherungsteuer, Solidaritätszuschlag, Stromsteuer Wichtige Aufgaben Müllabfuhr, Kanalisation, Sozialhilfe, Baugenehmigungen, Meldewesen, Kindergärten, Schulbau, Grünanlagen, öffentlicher Nahverkehr, Wasser- und Energieversorgung Schulen, Universitäten, Polizei, Rechtspflege, Gesundheitswesen, Kultur, Wohnungsbauförderung, Steuerverwaltung Stand 2007 Soziale Sicherung (Schwerpunkt Rentenund Arbeitslosenversicherung), Verteidigung, auswärtige Angelegenheiten, Verkehrswesen, Geldwesen, Wirtschaftsförderung, Forschung (Großforschungseinrichtungen) 1) Die Gemeinden führen Teile ihres Gewerbesteueraufkommens in Form der Gewerbesteuerumlage an die Länder und den Bund ab. Steuergeschichte Das jeweilige Steuersystem eines Staates ist das Ergebnis historischer Entwicklungen und politischer Kompromisse. Abgaben in Form von Steuern gibt es bereits seit dem frühen Mittelalter. Schon seit Karl dem Großen wurde den Bauern und Jägern vorgeschrieben, welchen Teil sie an ihren Fürsten abführen mussten. Dabei handelte es sich um den sogenannten Zehnt, den Karl der Große als Kirchensteuer erhob. Im Mittelalter gelang es den Regierenden, erste Ansätze eines Steuerwesens aufzubauen. Es waren vor allem die Städte, die sich politisch immer stärker behaupteten und sich damit die Steuerhoheit sicherten. Schon damals orientierten sich die Stadtoberen an dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Die Bürger mussten nur entsprechend ihrer Vermögensverhältnisse zahlen. Dabei handelte es sich F inanzen & Steuern 2007/2008, Arbeitsgemeinschaft Jugend und Bildung e. V., zunächst um Grundsteuern. Im 15. Jahrhundert kamen verstärkt Verbrauchsteuern auf. Einige Städte erhoben sie beispielsweise auf Getränke oder Lebensmittel. Erste Grundlagen für unser heutiges Steuerrecht wurden um 1820 in Preußen geschaffen. Wichtigste Einnahmenuelle des Staates wurde nun zunehmend das Einkommen der Bürger oder die Erträge, die sie aus ihrem Vermögen erwirtschafteten. Der preußische Finanzminister Johannes von Miuel (1829 bis 1901) gilt als Schöpfer des modernen deutschen Einkommensteuersystems. Sein Einkommensteuergesetz von 1891 führte die allgemeine Steuererklärungspflicht ein und belastete höhere Einkommen progressiv. Im Jahre 1969 wurden die Steuerkarten zwischen den Gebietskörperschaften in Deutschland neu verteilt. Seit dieser Zeit stehen dem Bund die Einnahmen aus dem Branntweinmonopol und den meisten Verbrauchsteuern zu. An die Länder fielen die Kfz-Steuer sowie verschiedene Verkehrssteuern, etwa die Biersteuer. Im Kernpunkt der Finanzreform stand jedoch die verfassungsrechtliche Verankerung der Bund und Ländern gemeinsam zustehenden Gemeinschaftsteuern, etwa der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer. Finanzverfassung Unser Gesamtstaat gliedert sich in Bund, Länder und Gemeinden. Jedem Teilbereich sind nach dem Grundgesetz ganz bestimmte Aufgaben zugewiesen. Grundsätzlich muss jeder für diese Aufgaben auch die Ausgaben tragen (Art. 104a GG). Darum fließt das Geld, das die Bürger für öffentliche Aufgaben aufbringen, nicht in eine gemeinsame Kasse, sondern wird zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt. 3 Die untere Verwaltungseinheit ist die Gemeinde. Sie hat vor allem örtliche Versorgungs- und Dienstleistungsaufgaben wahrzunehmen, wie die Bereitstellung von Wasser, Strom oder Kanalisation. 3 Die Bundesländer bilden die nächste Ebene. Sie sind laut Art. 30 GG grundsätzlich verantwortlich für die Erfüllung aller staatlichen Aufgaben. Es sei denn, das Grundgesetz sieht eine andere Regelung vor. Zu ihren Aufgaben zählen vor allem das Kultur -, Schul- und Bildungswesen, die Rechtspflege, Polizei und das Gesundheitswesen. 3 Der Bund ist für alle Aufgaben zuständig, die den Gesamtstaat sichern. Dazu zählen vor allem die äußere und innere Sicherheit. 3 Immer wichtiger wird die Europäische Union (EU) als vierte Ebene, die sich unter anderem durch Zölle und Anteile an der Umsatzsteuer der Mitgliedstaaten finanziert. Steuern als politisches Lenkungsinstrument Durch steuerpolitische Maßnahmen kann eine Regierung den Wirtschaftsablauf beeinflussen oder einzelne Bereiche fördern. Um wirtschafts- oder sozialpolitische Ziele zu erreichen, gewährt sie beispielsweise Steuervergünstigungen (Sonderabschreibung, Steuerbefreiung). Bekannte Beispiele sind die Förderung des Steinkohlebergbaus oder der Landwirtschaft. Ohne ihre Unterstützung wären diese Wirtschaftsbereiche zu großen Teilen nicht mehr existenzfähig. Zwar werden Finanzhilfen wie für den deutschen Steinkohlebergbau stetig abgebaut, jedoch fließen jährlich noch Summen in Milliardenhöhe an ihn. Konjunktur und Steuern Finanzpolitische Instrumente setzt der Staat auch zur Steuerung konjunktureller Schwankungen ein. Bund und Länder müssen laut Verfassung auf das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht achten. Diese wirtschaftspolitische Gestaltungsfunktion ist seit 1969 im Artikel 109 Abs. 2 GG festgeschrieben. Das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz aus dem Jahre 1967 gibt dem Bund vielfältige Möglichkeiten, steuernd in die Konjunkturpolitik einzugreifen. Wachstum und Steuern Der Staat steht angesichts von mehr als 3,6 Millionen Arbeitslosen vor großen Herausforderungen. Zudem will die Regierung die jährliche Neuverschuldung auf Null reduzieren und den hohen Schuldenberg in Höhe von rund 1,5 Billionen Euro abbauen. 4 5

4 Würde dies nicht getan, wäre die finanzpolitische Handlungsfähigkeit des Bundes und der Länder gefährdet und damit die Basis für einen konjunkturgerechten Haushalt. Eine Bekämpfung der Arbeitslosigkeit durch kurzfristige Nachfragesteigerung über eine höhere Staatsverschuldung ist daher heute nicht mehr realisierbar. Das komplexe Steuerrecht In der Vergangenheit haben spezielle Steuervergünstigungen in Deutschland einen erheblichen Umfang erreicht. Diese Vergünstigungen haben die Bemessungsgrundlage also die Steuerbasis immer weiter ausgehöhlt. Die Verwaltungskosten der Finanzverwaltung, wie auch der Aufwand für die Steuerzahler, stiegen dagegen. Viele Bürger sahen in den Sonderregelungen unberechtigte Vorteile für Einzelne, die sie mitfinanzieren mussten. Doch ein Staat, der seine Bürger finanziell überfordert, lähmt deren Leistungsbereitschaft und schädigt damit die Volkswirtschaft. Eine moderne Steuerpolitik sollte dies berücksichtigen und das Steuersystem möglichst einfach und transparent gestalten. Abbau von (Steuer-)Subventionen Da der Bundeshaushalt in den letzten Jahren oft große Löcher aufwies, die man durch neue Schulden stopfen musste, kürzten die Bundesregierungen seit 1999 eine Vielzahl von Subventionen oder strichen sie ganz. So wurde beispielsweise die Eigenheimzulage, bis dahin eine der größten staatlichen Subventionen in Deutschland, zum 1. Januar 2006 abgeschafft. Auch hat man zahlreiche Steuerschlupflöcher, die insbesondere Unternehmen oder wohlhabende Privatpersonen zur Minimierung ihrer Steuerlast ausgenutzt haben, geschlossen. Steuersystem [ Anregungen für den Unterricht] [ Vorschläge für Arbeitsaufgaben] 3 Bevor die Schüler die einzelnen Steuerarten im Detail kennen lernen, sollen sie schätzen: Welche Steuern haben das größte Aufkommen? 3 Die Schüler überlegen, welche anderen Einnahmeuellen Bund, Länder und Gemeinden außer Steuern haben. Anschließend erkundigen sie sich bei ihrer Gemeinde/Stadt nach den konkreten Einnahmen, die diese hat. Welchen Anteil haben daran die Steuern? 3 Die Schüler sollen sich in Gruppenarbeit überlegen: Welche Steuer würden sie abschaffen, welche neu einführen? Anschließend stellen die Gruppen ihre Steuerpläne vor und diskutieren darüber. 3 Warum benötigt ein Staat Steuereinnahmen? 3 Welche Bedeutung haben die verschiedenen Steuerarten für die Finanzierung der staatlichen Aufgaben? 3 Wie verteilen sich die einzelnen Steuern auf Bund, Länder und Gemeinden? 3 Wie können die unterschiedlichen Steuerarten eingeteilt werden? 3 Welche Steuern zahlen die Bürger? 3 Wie viel Prozent von dem, was in Deutschland erarbeitet wird, erhält der Staat an Steuern? Zum Verständnis der Milliardenbeträge ist es gegebenenfalls sinnvoll, sie auf Einwohner umzurechnen (Wohnbevölkerung 2006 in Deutschland: ca. 82,3 Millionen). Das Steueraufkommen hängt von der Wirtschaftskraft ab. Ausdruck der Jahreswirtschaftsleistung Deutschlands ist das Bruttoinlandsprodukt, das im Jahr 2006 rund Milliarden Euro betrug. Auch dieses lässt sich je Einwohner errechnen. [ Info aktuell] [ Hinweis zu Folie 2] [Steuereinnahmen 2006] Die Steuereinnahmen der öffentlichen Haushalte Mit dem Arbeitsblatt des Monats bietet das Bundesministerium der Finanzen Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern weiterführende Informationen und Arbeitsanregungen für den Unterricht an. Das Arbeitsblatt greift aktuelle Themen aus der Finanzund Steuerpolitik auf und informiert über neue Gesetze, Zahlen und Vorhaben. Das Arbeitsblatt steht zum kostenlosen Download bereit unter (Sucheingabe Arbeitsblatt ) oder auf der Website der Arbeitsgemeinschaft Jugend und Bildung e. V. unter Folie 2: Steuereinnahmen 2006 Die Folie unterstreicht die Bedeutung der Umsatzund Lohnsteuer, die zusammen knapp 50 Prozent des gesamten Steueraufkommens ausmachen. Außerdem wird die Vielfalt des deutschen Steuersystems aufgezeigt. * gerundet Quelle: BMF (Bund, Länder und Gemeinden) beliefen sich im Jahr 2006 auf insgesamt 488 Milliarden Euro. Zu den größten Einnahmeuellen zählten: Milliarden Euro* Prozent Umsatzsteuer 146,7 30,1 Lohnsteuer 122,6 25,1 Mineralölsteuer 40,0 8,2 Gewerbesteuer 38,4 7,9 Körperschaftsteuer 22,9 4,7 Tabaksteuer 14,4 3,0 Einkommensteuer (veranlagte) 17,6 2,3 Solidaritätszuschlag 11,3 2,1 Grundsteuer 10,4 2,5 Kapitalertragsteuer 12,0 3,6 Kfz-Steuer 9,0 1,8 Versicherungsteuer 8,8 1,8 Zinsabschlag 7,6 1,6 Stromsteuer 6,3 1,3 Grunderwerbsteuer 6,1 1,3 Erbschaftsteuer 3,8 0,8 Branntweinsteuer 2,2 0,5 Kaffeesteuer 1,0 0,2 F inanzen & Steuern 2007/2008, Arbeitsgemeinschaft Jugend und Bildung e. V., Folie 2 [ Sachinformationen] Steuern sind die wichtigste öffentliche Einnahmeuelle für Bund, Länder und Gemeinden. Dagegen haben Gebühren (etwa für die Ausstellung des Personalausweises), Beiträge (beispielsweise für die Erschließung von Straßen), Einkünfte aus Bußgeldern und Geldstrafen sowie Einnahmen aus Wirtschaftstätigkeit für den Staat eine geringere Bedeutung. Die Erfahrung bei uns und auch in anderen Ländern zeigt, dass der Staat als Unternehmer im Allgemei- 6 7

5 nen wenig erfolgreich ist: Staatsbetriebe erwirtschaften häufig Verluste. In den vergangenen Jahren hat man unter anderem deswegen bei einer Reihe ehemaliger Staatsbetriebe die Privatisierung eingeleitet oder umgesetzt. So entstanden beispielsweise aus der Deutschen Bundespost die Telekom AG sowie die Post AG. Allerdings sind Bund und Länder noch an einer Reihe Unternehmen beteiligt. Dazu zählen neben Post und Telekom viele Flughäfen oder Messegesellschaften. Reichen die Einnahmen nicht aus, um alle öffentlichen Aufgaben zu finanzieren, muss der Staat diese Lücke durch Kredite schließen. Dies macht er beispielsweise durch die Ausgabe von Anleihen, Schuldscheindarlehen oder Bundesschatzbriefen. Die Zinsen aus diesen Krediten belasten künftige Haushaltsjahre und damit die nachfolgenden Generationen. Steuerdefinition Die Abgabenordnung von 1977 definiert den Steuerbegriff: Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein. Diese gesetzestechnische Definition darf aber nicht den Blick dafür verstellen, dass der demokratische Rechtsstaat dem Bürger für seine Steuern Gegenleistungen erbringt. Dazu zählen innere, äußere und soziale Sicherheit sowie Infrastruktur oder Bildung. Die Bedeutung eines funktionsfähigen demokratischen Rechtsstaats zeigte sich besonders beim Aufbau von Wirtschaft und Verwaltung in den neuen Ländern. Haupt- und Bagatellsteuern Auch wenn es in Deutschland mehr als 30 verschiedene Steuern gibt, der allergrößte Teil der Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden sprudelt aus einigen wenigen Quellen. So machten im Jahr 2006 allein die Steuern auf das Einkommen, das heißt die Lohn-, Einkommen-, Körperschaft- und Kapitalertragsteuer sowie der Solidaritätszuschlag, 39,7 Prozent der gesamten Steuereinnahmen aus. Zusammen mit der Umsatz- und der Mineralölsteuer steigt der Anteil auf 77,9 Prozent. Zählt man auch noch die Tabak- und die Gewerbesteuer hinzu, dann entfallen stolze 88,7 Prozent auf diese neun Steuern. Daneben gibt es noch weitere Steuern, von denen viele aber vergleichsweise nur geringe Erträge bringen. Sie werden als Bagatellsteuern bezeichnet. Dabei muss man aber berücksichtigen, dass ein Teil dieser Bagatellsteuern reine Gemeindesteuern sind, das heißt, Bund und Länder bekommen davon nichts ab. Für eine einzelne Gemeinde können sie daher trotzdem eine wichtige Rolle spielen, weil sie die übrigen Einnahmen wesentlich ergänzen. Ein Beispiel dafür ist die Zweitwohnungsteuer: Einige Gemeinden, insbesondere Fremdenverkehrsgemeinden in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, erheben diese. Zur Steuervereinfachung und -entlastung hat der Staat seit den 1980er-Jahren eine Reihe von Steuern abgeschafft. Im Zusammenhang mit der europäischen Verbrauchsteuerharmonisierung fielen Anfang 1993 beispielsweise die Tee-, Salz-, Zuckerund Leuchtmittelsteuer weg. Abgeschafft wurde auch die Gewerbekapitalsteuer, die das Vermögen besteuerte. Die jetzige Gewerbesteuer wird nur noch auf den Gewinn eines Betriebes erhoben. Die vertikale Steuerverteilung Die Verteilung der Steuereinnahmen auf die drei staatlichen Ebenen (Bund, Länder und Gemeinden) ergibt sich aus der staatlichen Aufgabenverteilung. Dabei wird ein Teil der Steuern jeweils nur einer Ebene zugeordnet. 3 Dem Bund stehen insbesondere zu: die Mineralölsteuer, der Ertrag des Branntweinmonopols, das Aufkommen aus den meisten Verbrauchsteuern sowie die Versicherungsteuer. 3 Dem EU-Haushalt stehen unter anderem das Aufkommen der Zölle und ein Teil der Umsatzsteuer zu. 3 Die Länder erhalten das Aufkommen aus Erbschaft-, Kraftfahrzeug-, Grunderwerb-, Bier-, Feuerschutz-, Rennwett- und Lotteriesteuer sowie steuerähnlichen Abgaben wie der Spielbankabgabe. 3 Das Aufkommen der Realsteuern (zum Beispiel Grundsteuer) und der örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern ist den Gemeinden oder Gemeindeverbänden überlassen. Sie können innerhalb einer gewissen Bandbreite durch Festlegung sogenannter Hebesätze die Höhe der von den in ihrer Gemeinde ansässigen Betrieben zu zahlenden Gewerbesteuer und die von den Grundeigentümern der Gemeinde zu zahlende Grundsteuer selbstständig festlegen. Damit stellen die Gewerbesteuer und die Grundsteuer die beiden Ausnahmen von dem Grundsatz einheitlicher Steuerbelastung im Bundesgebiet dar. Gemeinschaftsteuern Seit der Finanzreform 1969 gibt es sogenannte Gemeinschaftsteuern. Dazu zählen: 3 die Einkommensteuer, an denen der Bund und die Länder je zur Hälfte beteiligt sind. Allerdings fließt ein Teil auch den Gemeinden zu, andererseits sind Bund und Länder durch eine Umlage am Aufkommen der Gewerbesteuer beteiligt. 3 die Körperschaftsteuer, die zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt wird. 3 die Umsatzsteuer, deren Bundes- und Landesanteile entsprechend der Finanzentwicklung bei Bund und Ländern (einschließlich Gemeinden) in mehrjährigen Abständen gesetzlich angepasst werden. Durch das Verbundsystem bei den ertragreichsten Steuern soll eine gleichmäßige Einnahmenentwicklung bei Bund, Ländern und Gemeinden erreicht werden. Es liegt auf der Hand, dass die Aufteilung der Gemeinschaftsteuern zwischen den Beteiligten immer wieder umstritten ist. Dies gilt besonders für die Umsatzsteuer. Im Jahr 2006 entfielen mehr als zwei Drittel (67,4 Prozent) der gesamten Steuereinnahmen in Deutschland auf die Gemeinschaftsteuern. Es folgen die Bundessteuern mit 17,2 Prozent, die Gemeindesteuern mit etwa zehn Prozent und die Ländersteuern mit rund 4,4 Prozent. Die Beschäftigung im Unterricht mit der Aufteilung der einzelnen Steuerarten auf die öffentlichen Ebenen erleichtert die folgende Übersicht: AUSSCHLIESSLICHE STEUERN (nur einer bestimmten Ebene zugeordnet) Bund Länder Gemeinden Branntweinabgabe Mineralölsteuer Tabaksteuer Kaffeesteuer Schaumweinsteuer Versicherungsteuer Solidaritätszuschlag Ergänzungsabgabe Biersteuer Grunderwerbsteuer (Länderanteil) Kfz-Steuer Lotteriesteuer Feuerschutzsteuer Erbschaftsteuer Gemeinde-Getränkesteuer Grunderwerbsteuer (Gemeindeanteil) Grundsteuer Vergnügungsteuer Schankerlaubnissteuer Jagdsteuer Hundesteuer Zweitwohnungsteuer 8 9

6 So werden die Gemeinschaftsteuern 2006 verteilt Steuerart Anteil Bund Anteil Länder Anteil Gemeinden Einkommensteuer einschließlich Lohnsteuer Zinsabschlagsteuer Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer Umsatzsteuer Quelle: BMF [Warum ein Länderfinanzausgleich?] Ein Finanzausgleich zwischen den Bundesländern ist aus mehreren Gründen notwendig. So sind Finanzbedarf und -kraft der einzelnen Bundesländer teilweise sehr unterschiedlich, unter anderem wegen der verschiedenen Wirtschaftsstrukturen. Im Allgemeinen ist der Finanzbedarf in Ballungsräumen höher als in ländlichen Räumen. Nach Art. 107 Abs. 2 GG ist durch Gesetz sicherzustellen, dass diese unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen wird. [Das bundesstaatliche Finanzausgleichsystem] 42,5 Prozent 44 Prozent 50 Prozent 53 Prozent Das Gesetz über den Finanzausgleich regelt die finanziellen Beziehungen zwischen Bund, Länder und Gemeinden. Angesichts der heutigen Dominanz der Steuern geht es vor allem um die Verteilung der Steuereinnahmen. Im Rahmen des Finanzausgleichs erhalten die einzelnen staatlichen Ebenen Mittel aus den öffentlichen Einnahmen. Dabei übernimmt eine übergeordnete Ebene beispielsweise der Bund nur jene Aufgaben, welche die untergeordnete Gebietskörperschaft nicht erfüllen kann. Dies nennt man Subsidiaritätsprinzip. Dadurch sollen die Aufgaben möglichst wirtschaftlich erledigt werden. 42,5 Prozent 44 Prozent 50 Prozent 44,9 Prozent 15 Prozent 12 Prozent Die Verteilung der Einnahmen zwischen den Ländern erfolgt in drei Stufen: 1. Horizontale Steuerverteilung Die meisten Steuereinnahmen der Länder, das heißt die Ländersteuern und Länderanteile an der Einkommen- sowie Körperschaftsteuer, werden nach dem Prinzip des örtlichen Aufkommens länderweise zugeordnet. Das bedeutet, die Steuereinnahmen verbleiben in den Ländern, die sie eingenommen haben. Der Länderanteil an der Umsatzsteuer wird allerdings nicht nach dem örtlichen Aufkommen verteilt. Maximal ein Viertel des Länderanteils erhalten Länder, deren Steueraufkommen pro Kopf unter 92 Prozent des Länderdurchschnitts liegt, als sogenannte Ergänzungsanteile, so dass sie 92 Prozent des Länderdurchschnitts erreichen. Der übrige Länderanteil wird nach der Einwohnerzahl unter den Ländern verteilt. 2. Horizontaler Finanzausgleich Die zweite Stufe stellt der Finanzausgleich zwischen den Ländern (Länderfinanzausgleich) dar. Ausgangspunkt ist die Verteilung der Steuereinnahmen der Länder einschließlich der anteiligen Steuern. Ziel ist es, nach der vorausgehenden Steuerverteilung die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen auszugleichen (Art.107 Abs. 2 GG). 2,1 Prozent Grundlage des Ausgleichs ist die Länderfinanzkraft (Finanzkraftzahl). Diese ergibt sich aus der Summe der tatsächlichen Steuereinnahmen des einzelnen Landes zuzüglich 64 Prozent der Steuereinnahmen seiner Gemeinden. Dieser Finanzkraftzahl wird die Ausgleichmesszahl gegenübergestellt: Sie berechnet sich, indem man zunächst sämtliche Steuereinnahmen aller Bundesländer durch die Einwohnerzahl Deutschlands teilt. So erhält man das durchschnittliche Pro-Kopf-Steueraufkommen, das man nun mit der Einwohnerzahl des Bundeslandes multipliziert, für den man die Ausgleichsmesszahl ausrechnen will. Die drei Stadtstaaten (Berlin, Bremen und Hamburg) werden besonders behandelt. Hier muss man die Einwohnerzahl erst mit dem Faktor 1,35 multiplizieren. In einem zweiten Schritt werden die Steuereinnahmen der Gemeinden aller Bundesländer mit dem gesetzlich festgelegten Faktor 0,64 multipliziert und dann durch die Einwohnerzahl Deutschlands geteilt. Wieder erhält man ein durchschnittliches Pro- Kopf-Steueraufkommen, das abschließend mit der Einwohnerzahl des Bundeslandes multipliziert wird, für das die Ausgleichsmesszahl berechnet werden soll. Auch hier gibt es wieder Sonderregelungen: Während die Einwohnerzahl in Berlin, Bremen und Hamburg mit dem Faktor 1,35 multipliziert wird, ist es bei den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern der Faktor 1,05, bei Brandenburg 1,03 und bei Sachsen-Anhalt 1,02. Diese besondere Gewichtung ist in 9 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern festgehalten. Werden die Ergebnisse aus den beiden Teilrechnungen addiert, erhält man die Ausgleichsmesszahl. Diese wird mit der Finanzkraftmesszahl verglichen. Ist die Finanzkraftmesszahl höher, ist das Land ausgleichspflichtig: Es muss einen Teil seiner Steuereinnahmen abgeben. Ist sie niedriger als die Ausgleichsmesszahl, ist das Land ausgleichsberechtigt: Es bekommt von den anderen Ländern Geld. 3. Bundesergänzungszuweisungen/ vertikaler Finanzausgleich Bundesergänzungszuweisungen stellen die dritte Stufe des Finanzausgleichs dar. Sie werden leistungsschwachen Ländern vom Bund als ergänzende Deckung ihres allgemeinen Finanzbedarfs gewährt. Davon profitieren besonders die neuen Bundesländer. Nach geltendem Recht gewährt der Bund folgende Arten von Bundesergänzungszuweisungen (BEZ): 3 Fehlbetrags-BEZ an finanzschwache alte und neue Länder in Höhe von 90 Prozent der nach dem Länderfinanzausgleich verbleibenden Fehlbeträge, 3 Sonderbedarfs-BEZ an die neuen Länder zum Abbau teilungsbedingter Sonderlasten sowie zum Ausgleich unterproportionaler Finanzkraft der Gemeinden, 3 Sonderbedarfs-BEZ Kosten politischer Führung an kleinere alte und neue Länder wegen ihrer im Vergleich zu den bevölkerungsreicheren Ländern überproportionalen Belastungen für die politische Verwaltung, Letztlich wird die Finanzkraft der Nehmerländer auf mindestens 99,5 Prozent der durchschnittlichen Finanzkraft aller Länder angehoben. Die Finanzkraft der Geberländer sinkt auf 100 bis 105 Prozent des Durchschnitts. Neuregelung des Finanzausgleichs 1999 erklärte das Bundesverfassungsgericht nach Klagen der finanzstarken Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen, die sich als Geber übermäßig belastet sahen, den Finanzausgleich für teilweise verfassungswidrig und verpflichteten den Gesetzgeber bis zum Jahr 2005 zu einer grundsätzlichen Neuregelung. Die wichtigsten Änderungen sind: 3 Erhöhung des Auffüllvolumens bei den Ergänzungsanteilen zur Umsatzsteuer. 3 Flachere Ausgestaltung des Finanzausgleichstarifs. Die kommunale Steuerkraft wird stärker einbezogen, statt mit 50 Prozent nun mit 64 Prozent. 3 Stärkung des Eigenbehalts von Ländern, indem ein Teil der überproportionalen Steuerzuwächse vom 10 11

7 Steuergerechtigkeit Ausgleich befreit sind. So sollen die Länder ihre Steueruellen besser pflegen können. 3 Einführung einer Einwohnergewichtung von 1,35 für Stadtstaaten sowohl für Landes- als auch Gemeindesteuern und einer Gewichtung für dünn besiedelte Flächenländer bei den Gemeindesteuern. Dafür Wegfall der Gemeindeeinwohnergewichtung. 3 Vereinfachung des Ausgleichssystems durch die Streichung von Spezialregelungen. 3 Die neuen Länder erhalten bis zum Jahr 2019 die Sonderbedarfs-BEZ. 3 Die Fehlbetrags-BEZ und BEZ Kosten politischer Führung sind verringert. 3 Der Bund hat den Schuldendienst für den Fonds Deutsche Einheit übernommen. [ Anregungen für den Unterricht] 3 Die Schüler befragen Erwachsene: Was verstehen Sie unter gerechten Steuern? 3 Die Schüler diskutieren über die Problematik einer gleichmäßigen und leistungsgerechten Besteuerung. 3 Die Schüler suchen nach Beispielen dafür, welche Verbrauchsteuern sie in letzter Zeit bezahlt haben. 3 Die Schüler diskutieren die Frage: Sind Verbrauchsteuern gerechte Steuern? 3 Die Schüler erörtern, wie sich die Erhöhung von direkten beziehungsweise indirekten Steuern auswirkt und welche Unterschiede es dabei gibt. Debatte um die Föderalismusreform Die Gemeinschaftsaufgaben und die Mischfinanzierung haben in Deutschland nicht die hohen Erwartungen erfüllt, die man ursprünglich an sie geknüpft hat. Sowohl auf Landes- als auch Bundesebene gibt es seit längerem Bestrebungen, die Politikverflechtungen zu reduzieren. Denn alle 16 Länder mit ihren rund 140 Ministerien wurden im Laufe der Zeit Teil einer großen Kompromissmaschine, die Entscheidungen komplizierter und zeitaufwendiger gemacht hat. So konnte die öffentlichen Hand nur noch langsam auf die sich schnell verändernden Prozesse reagieren. Das Dickicht der föderativen Beziehungen wirft heute nicht nur Fragen der Effizienz und der Kosten, sondern auch der Sicherung der demokratischen Verantwortlichkeit auf., kritisierte Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Weder für den Bürger noch für den Fachmann sei es möglich, die politische Verantwortlichkeit für einzelne Entscheidungen zutreffend zuzuordnen. Wesentliche Entscheidungen seien längst aus dem Parlament abgewandert in einen Verhandlungsverbund von Regierungsvertretern aus Bund und Ländern. Dieses Problem hat die Politik erkannt: Erste Vorüberlegungen der Länder über eine Föderalismusreform gab es bereits Mitte der 1990er-Jahre. Im Jahr 2003 haben Bundestag und Bundesrat schließlich beschlossen, eine gemeinsame Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung einzusetzen. Diese sollte Vorschläge erarbeiten, um die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern zu verbessern, die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zuzuordnen sowie die Zweckmäßigkeit und Effizienz der Aufgabenerfüllung zu steigern. Nachdem das Vorhaben zunächst scheiterte, konnten sich Bund und Länder 2006 auf die sogenannte Föderalismusreform I verständigen, die zum 1. September 2006 in Kraft trat. Allerdings hatte man sich zunächst darauf konzentriert, die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen auf Bund und Länder sowie die Zuständigkeiten und Mitwirkungsrechte der Länder bei der Gesetzgebung des Bundes neu zu regeln. Die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern will man nun in einem zweiten Schritt, der sogenannten Föderalismusreform II, den veränderten Rahmenbedingungen inner- und außerhalb Deutschlands anpassen. Dazu haben Bundestag und Bundesrat eine neue 32-köpfige Kommission eingesetzt. [ Vorschläge für Arbeitsaufgaben] 3 Wie wirken sich im Einkommensteuertarif Überlegungen zu einer gerechten Besteuerung aus? 3 Wie wirken sich Familienstand und die Zahl der Kinder auf die Steuerbelastung aus? 3 Erarbeiten Sie Vor- und Nachteile direkter und indirekter Steuern. [ Sachinformationen] Gleichmäßigkeit der Besteuerung Bei der Behandlung des Themas Steuergerechtigkeit im Unterricht sollte vor allem der Grundsatz der Gleichmäßigkeit und damit der Orientierung an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit jedes einzelnen Bürgers hervorgehoben werden. Gleichmäßigkeit der Besteuerung bedeutet also: Gleiche Steuerlast bei gleicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Privilegien oder willkürliche Besteuerung sind mit dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit nicht zu vereinbaren. Es ist erforderlich, dass die Steuerlast bei unterschiedlichen Verhältnissen entsprechend differenziert wird. Wenn von einem Gehalt von Euro beispielsweise ein Ehepaar mit einem Kind leben müssen, dann verlangt eine gleichmäßige, gerechte Besteuerung eine niedrigere Steuerlast, als wenn vom gleichen Gehalt nur eine Person leben muss. Eine Gleichmäßigkeit der Besteuerung bedeutet also, gleiche Steuern bei gleichen Verhältnissen und abweichende Steuerlast bei abweichenden wirtschaftlichen Verhältnissen. Eine Kopfsteuer, die alle Steuerzahler auch bei unterschiedlichen Verhältnissen gleich belastet, widerspricht demnach der Gerechtigkeitsvorstellung. Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Eine gerechte Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit muss so ausgestaltet sein, dass die Belastung mit steigendem Einkommen zunimmt. Das Einkommen ist der zentrale Maßstab für die steuerliche Leistungsfähigkeit. Die Steuerbelastung sollte für alle den gleichen Nutzenverlust bedeuten. Geht man davon aus, dass mit steigendem Einkommen der Zusatznutzen jedes weiteren Euros sinkt, so nimmt der Nutzenverlust pro weg gesteuertem Euro mit steigendem Einkommen ab. Diese Überlegung entspricht der landläufigen Erkenntnis, dass ein finanzieller Verlust von beispielsweise 50 Euro einen Menschen mit höherem Einkommen weniger schmerzt als einen mit geringerem Verdienst. Damit die Einkommensteuerbelastung den gleichen Nutzenverlust bewirkt, muss also die Steuer für die Bezieher höherer Einkommen nicht nur absolut, sondern auch relativ höher sein als bei niedrigen Einkommen. Praktisch lässt sich jedoch ein solches Opfer als jeweils subjektiv empfundene Größe nicht zahlenmäßig ermitteln und kann daher auch nicht als 12 13

8 Direkte und indirekte Steuern Jahr Direkte Steuern Indirekte Steuern Direkte Steuern Indirekte Steuern Milliarden Euro Milliarden Euro in Prozent in Prozent ,3 5,2 50,6 49, ,8 16,2 53,8 46, ,2 36,6 53,6 46, ,1 77,5 58,5 41, ,5 121,6 56,7 43, ,5 223,7 52,1 47, ,8 233,2 48,4 51, , ,5 49,5 2007* 264,2 270,1 49,4 50,6 2008* 277,2 278,1 49,9 50,1 2009* 292,3 282,7 50,8 49,2 *Steuerschätzung vom Mai 2006 Quelle: Monatsbericht des BMF, Juni 2007 konkreter Maßstab für die Bemessung der Steuer herangezogen werden. Die Frage nach der Höhe der Steuersätze muss somit politisch entschieden werden. Bei der Ausgestaltung des Verlaufs der Steuersätze muss das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beachtet werden. Dies konkretisiert sich in zwei Richtungen: einerseits als prozentuale Mehrbelastung für diejenigen, die mehr verdienen (Progression) oder mit ihrem Einkommen nur sich zu versorgen haben. Andererseits als Entlastung beziehungsweise Steuerfreiheit für Geringverdienende (zum Beispiel Grundfreibetrag) und Familien. Die progressive Einkommensbesteuerung sorgt dafür, dass Einkommensteuerpflichtige mit hohem Einkommen überproportional herangezogen werden. Spitzenverdiener werden stärker herangezogen Angesichts der schwierigen Finanzlage des Bundeshaushaltes in den letzten Jahren hat die Bundesregierung Anfang 2007 den Spitzensteuersatz von 42 auf 45 Prozent angehoben. Damit tragen die absoluten Spitzenverdiener einen größeren Teil zur Sanierung der Staatsfinanzen bei als bisher. Davon betroffen sind Arbeitnehmer, die ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als Euro haben, Für ein Ehepaar verdoppelt sich die Grenze auf Euro. Im Zuge der Unternehmenssteuerreform, die im Jahr 2008 in Kraft tritt, werden auch unternehmerische Einkünfte der sogenannten Reichensteuer unterliegen. Direkte und indirekte Steuern Zur Bearbeitung im Unterricht bietet sich das Thema Vor- und Nachteile von indirekten Steuern (Verbrauchsteuern) und direkten Steuern (Steuern auf Einkommen) an. Die Einkommensbesteuerung ist zwar gerechter als die Verbrauchsbesteuerung, da sie sich nach den persönlichen Lebensverhältnissen richtet. Eine zu starke Einkommens- und Gewinnbesteuerung kann aber zu ökonomisch nachteiligen Folgen führen. Ein tragfähiges steuerpolitisches Konzept sollte deshalb auf eine Ausgewogenheit der beiden Steuergruppen achten. Beide Steuergruppen belasten das Einkommen. Die Einkommensteuer knüpft an die Einkommensentstehung an, die Verbrauchsteuern beziehen sich auf eine bestimmte Form der Einkommensverwendung, nämlich den Konsum. Die Einkommensteuer richtet sich nach der Höhe des Einkommens. Die Verbrauchsteuern hängen dagegen von der Art und der Höhe des steuerpflichtigen Verbrauchs ab. Werden Verbrauchsteuern erhöht, so trifft das in der Regel die Bezieher kleinerer Einkommen überproportional, denn diese geben einen wesentlich größeren Anteil ihres Geldes für den Konsum aus als die Bezieher höherer Einkommen. Wegen der konseuenten Bindung der Einkommensteuer an das persönliche Einkommen, also an [ Info aktuell] Mit dem Arbeitsblatt des Monats bietet das Bundesministerium der Finanzen Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern weiterführende Informationen und Arbeitsanregungen für den Unterricht an. Das Arbeitsblatt greift aktuelle Themen aus der Finanzund Steuerpolitik auf und informiert über neue Gesetze, Zahlen und Vorhaben. Das Arbeitsblatt die individuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, ist die Einkommensteuer vom Grundgedanken her eine besonders gerechte Steuer. Die Erhebung der Einkommensteuer ist aber mit Aufwand für die Steuerpflichtigen und mit entsprechenden staatlichen Verwaltungskosten die letztlich ja auch die Bürger belasten verbunden. Der Steuerpflichtige muss für Zwecke der Einkommensteuer dem Finanzamt seine persönlichen Verhältnisse offenbaren. Die so dem Finanzamt bekannt gewordenen persönlichen Daten unterliegen allerdings dem besonderen Schutz des gesetzlichen Steuergeheimnisses. Die Verbrauchsteuern berücksichtigen teilweise aber auch soziale Gesichtspunkte: So sind Lebensmittel nur mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent statt mit dem Regelsatz in Höhe von 19 Prozent belastet. Andere Umsätze wie ärztliche Leistungen und Mietzahlungen sind sogar umsatzsteuerfrei. Es gibt außerdem spezielle Verbrauchsteuern, wie Mineralöl-, Tabak- und Branntweinsteuer, bei denen sich die Steuerbelastung grundsätzlich nach der Höhe des Verbrauchs richtet. Die Erhebung der Verbrauchsteuern ist vergleichsweise einfach und deshalb kostengünstig. Die Bürger können sie zudem abgesehen vom täglichen Grundbedarf durch die Art und die Höhe des Verbrauchs beeinflussen. steht zum kostenlosen Download bereit unter (Sucheingabe Arbeitsblatt ) oder auf der Website der Arbeitsgemeinschaft Jugend und Bildung e. V. unter

9 Einkommensteuer [ Anregungen für den Unterricht] 3 Die Schüler diskutieren, wie sich die Progression im Einkommensteuertarif auswirkt. 3 Die Schüler befragen einen Fachmann (Fachlehrer, Finanzamtmitarbeiter), nach welchem Verfahren die Einkommensteuer veranlagt wird. 3 Die Schüler schätzen, wie hoch der Anteil der unterschiedlichen Einkommensgruppen (Wenig-, [ Vorschläge für Arbeitsaufgaben] 3 Wer ist einkommensteuerpflichtig? 3 Welcher Grundgedanke steht hinter der Ausgestaltung des Einkommensteuertarifs? 3 Weshalb gibt es den Grundfreibetrag? 3 Was bedeutet Progressionszone? 3 Wer zahlt Lohnsteuer? 3 Wozu dient die Lohnsteuerkarte? 3 Warum gibt es bei der Lohnsteuer verschiedene Steuerklassen? [ Hinweis zu Folie 3] Folie 3: Ermittlung der Einkommensteuer Die Folie zeigt in vereinfachter Darstellung, wie und worauf die Einkommensteuer erhoben wird. [Sachinformationen] Durchschnitts-, Besser- und Höchstverdiener) am gesamten Steueraufkommen ist. 3 Die Schüler ermitteln die steuerliche Belastung von Familien im Vergleich zu kinderlosen Steuerzahlern. Folie 3 [Ermittlung der Einkommensteuer] Die Einkommensteuer wird erhoben in Form von: Lohnsteuer (L), Zinsabschlag (Z) und/oder Veranlagung aufgrund der Steuererklärung (V). Einkommensteuer wird auf sieben Einkunftsarten erhoben: Selbstständige Arbeit V Nichtselbstständige Arbeit V Gewerbebetrieb L V Kapitalvermögen Land- und Forstwirtschaft Vermietung, Verpachtung Nicht besteuert werden in Form von gesonderten Freibeträgen oder abzugsfähigen Ausgaben: 1 Grundfreibetrag zur Sicherung des Existenzminimums. 2 Aufwendungen, die zur Erzielung des Einkommens notwendig sind (Werbungskosten). 3 Aufwendungen zur sozialen Sicherung, Vermögensbildung, Spenden usw. 4 Aus wirtschafts- oder sozialpolitischen Gründen begünstigte Aufwendungen (Subventionen). Auf das nach Abzug der Freibeträge und abzugsfähigen Ausgaben verbleibende Einkommen wird der progressive Steuertarif angewandt, der die Höhe der Steuerzahlung festlegt. V Bei der Einkommensteuerpflicht ist darauf hinzuweisen: 3 Jeder in Deutschland mit Hauptwohnsitz ansässige Bürger ist grundsätzlich mit seinem gesamten dings auch vorkommen, dass man Steuern nachzah- Bei der Einkommensteuerveranlagung kann es aller- Welteinkommen also auch mit Einkommen, das len muss, beispielsweise wenn neben dem Lohn noch er im Ausland erzielt in Deutschland einkom- andere Einkünfte etwa Mieteinnahmen oder Zins mensteuerpflichtig (unbeschränkte Steuerpflicht). Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom Lebensalter. 3 Auch nicht in Deutschland ansässige Personen können steuerpflichtig sein, nämlich mit Einkommen, das sie in Deutschland erzielen (beschränkte Steuerpflicht). Z V Sonstige Einkünfte (z. B. Ertragsanteil von Renten) V V F inanzen & Steuern 2007/2008, Arbeitsgemeinschaft Jugend und Bildung e. V., 3 Damit Menschen nicht in zwei Staaten besteuert werden, hat Deutschland eine Reihe von Verträgen mit anderen Ländern abgeschlossen (Doppelbesteuerungsabkommen). Es ist zu beachten, dass die Lohnsteuer bei Arbeitnehmern eine besondere Form der Einkommensteuer ist. Der Arbeitgeber behält die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und eventuell die Kirchensteuer bei der Lohnabrechnung zurück und führt diese direkt an das Finanzamt ab (Quellenabzugsverfahren). Als Hilfsmittel dienen ihm unter anderem die Lohnsteuerkarte und -klassen. [Lohnsteuerkarte] Die Lohnsteuer betrifft jeden Arbeitnehmer, also auch Schüler und Studenten, die einen Ferienjob machen. Allerdings hat der Staat ein Existenzminimum festgelegt, dass steuerfrei bleibt. In der Steuerklasse l, die für Schüler und Studenten typisch ist, kann man bis zu Euro verdienen, ohne dass dafür Einkommensteuer anfällt. Wichtige Voraussetzung für den Lohnsteuerabzug ist die Lohnsteuerkarte: 1. Die Lohnsteuerkarte erhält man von der Gemeinde (Meldebehörde). 2. Auf der Lohnsteuerkarte trägt die Gemeinde neben der Adresse die Besteuerungsmerkmale (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge) ein. 3. Jeder Arbeitnehmer hat seinem Arbeitgeber bei Arbeitsantritt oder zu Beginn des Jahres die Lohnsteuerkarte vorzulegen. 4. Vor Übergabe der Lohnsteuerkarte an den Arbeitgeber sollte man die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte (Steuerklasse, Religionszugehörigkeit, Zahl der Kinderfreibeträge, Pauschbeträge für Behinderte) überprüfen. 5. Bei Teilzeitbeschäftigten, Aushilfskräften und geringfügiger Beschäftigung kann unter bestimmten Voraussetzungen die Lohnsteuer auch ohne Lohnsteuerkarte abgeführt werden. In diesen Fällen zahlt der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach festen Prozentsätzen (zwei bis 25 Prozent) direkt an das Finanzamt. Vom Lohn wird dann nichts abgezogen, weil der Arbeitgeber die Lohnsteuer trägt. [Antrag auf Einkommensteuerveranlagung] Besteht keine Einkommensteuererklärungspflicht, kann sich ein Antrag auf Einkommensteuerveranlagung trotzdem lohnen, 3 wenn man während des Jahres nur zeitweilig erwerbstätig war (beispielsweise ein Student, der nur in den Semesterferien mit Lohnsteuerkarte gearbeitet hat). 3 wenn sich die Steuerklasse zugunsten des Arbeitnehmers geändert hat (beispielsweise durch Heirat). 3 wenn sich Nachwuchs eingestellt hat (zusätzliches Kindergeld oder Kinderfreibetrag). 3 wenn Werbungskosten, Sonderausgaben usw. höher sind als die in die Lohnsteuertabellen eingearbeiteten Pauschalen/Freibeträge. Das gilt beispielsweise, wenn die tatsächlich angefallenen Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro übertreffen. Wenn ein Arbeitnehmer Probleme beim Ausfüllen des Antrages hat, kann er sich an sein zuständiges Finanzamt wenden. Außerdem gibt es verschiedene Einrichtungen und Personen, wie Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine, die für den Arbeitnehmer den Antrag bearbeiten. Die Möglichkeit, einen Antrag auf Einkommensteuerveranlagung zu stellen, endet mit Ablauf des zweiten Jahres, das dem Jahr folgt, für das ein Antrag gestellt werden soll. Das Finanzamt stellt dem Antragsteller in jedem Fall einen schriftlichen Steuerbescheid aus. Zu viel bezahlte Lohnsteuer wird erstattet.

10 einkünfte vorliegen. In solchen Fällen ist ein Steuerpflichtiger sogar zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Selbstständige müssen die Einkommensteuer selbst an das Finanzamt zahlen. Es setzt dafür meist vierteljährlich Vorauszahlungen fest, die sich nach der Steuerschuld des Vorjahres richten. Bei der jährlichen Abrechnung auf Grundlage der Einkommensteuerveranlagung werden zu hohe Vorauszahlungen erstattet. [Steuerreform] Im Zuge der Steuerreform in den Jahren 2000 bis 2005 sank die Einkommen- und Lohnsteuerbelastung für die Bürger um insgesamt 21,5 Milliarden Euro. Die Reform hat zu der bisher größten Steuerentlastung bei der Einkommen- und Lohnsteuer in der Geschichte der Bundesrepublik geführt: 3 Der Grundfreibetrag stieg von Euro auf Euro. [ Info aktuell] Mit dem Arbeitsblatt des Monats bietet das Bundesministerium der Finanzen Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern weiterführende Informationen und Arbeitsanregungen für den Unterricht an. Das Arbeitsblatt greift aktuelle Themen aus der Finanzund Steuerpolitik auf und informiert über neue Gesetze, Zahlen und Vorhaben. Das Arbeitsblatt 3 Gleichzeitig sank der Eingangsteuersatz von 19,9 Prozent auf 15 Prozent. 3 Der Spitzensteuersatz sank von 48,5 auf 42 Prozent, wurde aber Anfang 2007 wieder auf 45 Prozent erhöht. Gleichzeitig wurden einige Steuervergünstigungen im Rahmen des Subventionsabbaus reduziert: 3 Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wurde von auf 920 Euro gekürzt. 3 Die Entfernungspauschale für Arbeitnehmer wurde auf einen einheitlichen Satz von 30 Cent je Kilometer reduziert und kann erst ab dem 21. Entfernungskilometer in Anspruch genommen werden. 3 Der Sparerfreibetrag wurde für Alleinstehende auf 750 Euro gesenkt, für Verheiratet gilt der doppelte Satz von Euro. 3 Die Eigenheimzulage wurde abgeschafft. 3 Die Wohnungsbauprämie verringerte sich von zehn auf 8,8 Prozent der förderungsfähigen Beiträge für Bausparverträge. steht zum kostenlosen Download bereit unter (Sucheingabe Arbeitsblatt ) oder auf der Website der Arbeitsgemeinschaft Jugend und Bildung e. V. unter Belastung von Arbeitnehmern mit Einkommen-/Lohnsteuer und Sozialabgaben 2005 Die Berechnungen beziehen sich auf die Einkommen- oder Lohnsteuer und die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung. Es zeigt sich, dass sich in Deutschland die Steuerbelastung eines solchen Arbeitnehmers international je nach den Familienverhältnissen in einem unteren bis mittleren Bereich bewegt. Unter Einbeziehung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gehört Deutschland jedoch zusammen mit mehreren anderen europäischen Staaten zu einer Gruppe hoch belastender Staaten. Dabei darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass die hohen Sozialbeiträge gut ausgebildete Sozialsysteme mit entsprechend hohen Leistungen finanzieren, für die in anderen Staaten mit geringeren Sozialbeiträgen Privatmittel aufgebracht werden müssen. EU-Staaten Alleinstehend, ohne Kind, Verheiratet, zwei Kinder, (Auswahl) Durchschnittseinkommen Alleinverdiener mit Durchschnittseinkommen (in Prozent des Bruttoarbeitslohns) (in Prozent des Bruttoarbeitslohns) Belgien 41,9 30,4 Dänemark 41,0 35,8 Deutschland 41,7 22,3 Finnland 31,3 31,3 Frankreich 29,0 21,5 Griechenland 21,6 22,1 Irland 17,7 8,7 Italien 27,3 19,6 Luxemburg 26,5 13,9 Niederlande 32,2 26,3 Österreich 32,1 30,1 Polen 32,0 30,3 Portugal 21,1 14,1 Schweden 31,1 31,0 Slowakei 22,1 9,0 Spanien 20,3 13,0 Tschechien 24,1 13,6 Ungarn 32,9 27,5 Vereinigtes Königreich 26,5 24,6 Quelle: OECD/OCDE, aus: Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2006, BMF

11 Umsatzsteuer Umsatzsteuer Mit dem Umsatzsteuergesetz von 1967 wurde hier ein Wechsel zur Erhebung der Nettoumsatzsteuer beziehungsweise Mehrwertsteuer vollzogen. Dieser Wechsel war auch im Zuge der Umsatzsteuer- Harmonisierung innerhalb der damaligen Europäischen Gemeinschaft notwendig. Nach dem Netto [ Anregungen für den Unterricht] 3 Die Schüler wählen einige Güter aus, erkundigen sich nach dem Verkaufspreis und berechnen dann auf Basis der im Schülerheft (S. 12) angegebenen Steuersätze den jeweiligen Steueranteil (Umsatzsteuer und Verbrauchsteuern). [ Vorschläge für Arbeitsaufgaben] 3 Warum wird die Umsatzsteuer auch als Mehrwertsteuer bezeichnet? 3 Für welche Waren gilt bei der Umsatzsteuer der ermäßigte Steuersatz? Warum? 3 Steuerschuldner und Steuerträger sind nicht immer identisch: Wie verhält es sich bei der Umsatzsteuer? [ Hinweis zu Folie 4] Folie 4: Die Umsatzsteuer Die Folie zeigt die Entwicklung der Umsatzsteuer in Deutschland: Nominalsätze und Aufkommen, umgerechnet in Euro. [Sachinformationen] Die Umsatzsteuer spielt neben der Einkommenbeziehungsweise Lohnsteuer eine besonders wichtige Rolle. Für die gesetzliche Bezeichnung Umsatzsteuer wird auch der Begriff Mehrwertsteuer verwendet. Der Vorläufer der als Mehrwertsteuer ausgestalteten Umsatzsteuer war die Bruttoumsatzsteuer. Während des Ersten Weltkrieges führte das Deutsche Reich zur Bewältigung der Kriegslasten erstmals eine Warenumsatzsteuer ein. Aus ihr ging 1918 eine allgemeine Umsatzsteuer hervor, deren Steuersatz von ursprünglich 0,5 auf zwei Prozent (1935), drei Prozent (1946) und schließlich 1951 auf vier Prozent stieg. Entscheidend ist, dass 3 Die Schüler diskutieren: Welche Vor- und Nachteile kann eine Erhöhung der Umsatzsteuer für bestimmte Waren haben? Folie 4 [Steuersätze und Aufkommen der Umsatzsteuer] * Schätzung Normalsatz 13 % Normalsatz 11 % 19 Normalsatz 14 % 48 Bei einem Normalsatz von elf Prozent betrug im Jahr 1970 der Umsatzsteueranteil am gesamten Steueraufkommen 19 Milliarden Euro. Seitdem stieg der Umsatzsteuersatz weiter auf 19 Prozent an (der ermäßigte Satz liegt derzeit bei sieben Prozent). Für das Jahr 2008 wird mit einem Aufkommen von etwa 180 Milliarden Euro gerechnet. Aufkommen in Milliarden Euro 200 Normalsatz % 185* 180* 173* 160 Normalsatz 16 % 140 Normalsatz % * 2008* 2009* diese Umsatzsteuer bis 1967 als Bruttoumsatzsteuer erhoben wurde. Damit ist gemeint, dass bei jedem Verkaufsvorgang die Umsatzsteuer auf den augenblicklichen Gesamtwert des Gutes erhoben wurde, sodass die schon einmal versteuerten Vorleistungen, die in das Gut eingegangen waren, erneut belastet wurden. [Ab 1968: Nettoumsatzsteuer] Quelle: BMF, Arbeitskreis Steuerschätzungen 2007 F inanzen & Steuern 2007/2008, Arbeitsgemeinschaft Jugend und Bildung e. V., prinzip wird seitdem auf jeder Unternehmensstufe nur noch die Differenz zwischen dem augenblicklichen Wert des Gutes und den auf früheren Stufen erbrachten Vorleistungen besteuert, also der jeweilige Mehrwert. So bürgerte sich die Bezeichnung Mehrwertsteuer ein. Im Gegensatz zur alten Bruttoumsatzsteuer ist die Umsatzsteuer wettbewerbsneutral: Die Höhe der Steuerbelastung ist unabhängig davon, wie viele Unternehmen die Ware auf dem Weg zum Verbraucher durchläuft. Der Endabnehmer zahlt auf alle Waren den gleichen Steuersatz. Dies wird durch den Vorsteuerabzug erreicht. Der Verkäufer stellt seinem Kunden die auf den gesamten Warenwert entfallende Umsatzsteuer in Rechnung. Er führt den eingenommenen Steueranteil jedoch nicht vollständig an das Finanzamt ab, sondern behält die in seiner Zahlung an den Vorlieferanten enthaltene Umsatzsteuer (die Vorsteuer) ein. Das Finanzamt erhält die auf dem Endverkaufspreis ruhende Umsatzsteuer also in Raten. (Ein Zahlenbeispiel zum Vorsteuerabzug findet sich im Schülerheft auf Seite 13.) Weil die Umsatzsteuer nicht direkt beim Konsumenten, sondern auf dem Umweg über den Unternehmer erhoben wird, zählt sie zu den indirekten Steuern. Diese sind für den Konsumenten weitgehend versteckte Steuern. Nur selten erkennt der Verbraucher beim Einkauf, welcher Steueranteil im Kaufpreis [ Info aktuell] Mit dem Arbeitsblatt des Monats bietet das Bundesministerium der Finanzen Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern weiterführende Informationen und Arbeitsanregungen für den Unterricht an. Das Arbeitsblatt greift aktuelle Themen aus der Finanzund Steuerpolitik auf und informiert über neue Gesetze, Zahlen und Vorhaben. Das Arbeitsblatt enthalten ist. Bei den Verbraucherpreisen im Einzelhandel ist der Umsatzsteueranteil nicht unmittelbar erkennbar, weil der vom Händler ausgezeichnete Endpreis schon die Umsatzsteuer enthält. [Umsatzsteuerbetrug] Ein zentraler Ansatzpunkt beim Kampf gegen Steuerbetrug ist die Umsatzsteuer. Diese wird insbesondere mittels grenzüberschreitender sogenannter Karussellgeschäfte hinterzogen. Dabei werden Waren nur auf dem Papier bewegt und Rechnungen nur zum Schein ausgestellt. Bund und Länder haben deshalb gemeinsam verstärkte Anstrengungen für eine noch effektivere Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges unternommen. Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick: 3 Verpflichtung zur monatlichen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung: Hierdurch werden die Finanzbehörden in die Lage versetzt, Scheinfirmen früher zu erkennen und zu bekämpfen. 3 Einführung eines besonderen Haftungstatbestands bei Karusselgeschäften. 3 Einführung des Instruments der Umsatzsteuer- Nachschau: Finanzämter haben die Möglichkeit, sich unangemeldet vor Ort einen Eindruck von dem Unternehmen zu verschaffen. 3 Vereinfachter Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten. steht zum kostenlosen Download bereit unter (Sucheingabe Arbeitsblatt ) oder auf der Website der Arbeitsgemeinschaft Jugend und Bildung e. V. unter

12 Unternehmenssteuern [ Anregungen für den Unterricht] 3 Die Schüler befragen Erwachsene: Kennen Sie die verschiedenen Steuern, die Unternehmen zu zahlen haben? 3 Die Schüler wenden sich an einen örtlichen Mittelständler und fragen ihn, welche und wie viele Steuern er zahlen muss. Welche Rolle spielen für ihn die Steuersätze, wenn er investieren will? [ Vorschläge für Arbeitsaufgaben] Wie wird sich die Unternehmenssteuerreform auf seinen Betrieb auswirken? 3 Pro-und-Kontra-Diskussion: Einführung einer Mindeststeuer für Unternehmen in der Europäischen Union? 3 Die Schüler überlegen, inwieweit die Unternehmensbesteuerung in Zusammenhang mit der Globalisierung steht. 3 Welche Steuern müssen Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften bezahlen? 3 Weshalb entlastet die Senkung der Einkommensteuer viele Unternehmer? 3 Welche Bedeutung hat die Unternehmensbesteuerung auf Investitionen und Arbeitsplätze? 3 Was ändert sich durch die Unternehmenssteuerreform? [ Hinweis zu Folie 5] Folie 5: Unternehmenssteuerreform Die Folie veranschaulicht die Auswirkung der Unternehmenssteuerreform auf das Körperschafts- und Gewerbesteueraufkommen bis zum Jahr Folie 5 [Unternehmenssteuern: Mehreinnahmen auf lange Sicht] Entwicklung des Aufkommens der Gewerbesteuer und der Körperschaftsteuer in den Jahren 1998 bis 2012 unter Berücksichtigung der Auswirkungen der geplanten Reform der Unternehmensbesteuerung. in Milliarden Euro * ab 2007 Schätzung = Körperschaftssteuer = Gewerbesteuer = insgesamt 74,9 70,5 49,7 64,8 46,9 61,3 58,3 58,1 43,9 38,4 49,5 50,6 48,4 37,4 52,6 40,2 44,3 27,1 27,0 36,7 41,5 32,1 25,8 28,4 32,4 24,1 26,4 24,1 22,4 23,6 24,5 23,5 25,2 22,9 23,6 20,9 20,9 18,5 16,3 17,9 15,9 13,1 8,3-0,4 2, * 2008* 2009* 2010* 2011* 2012* Quelle: BMF 2007 F& S 2006 Arbeitsgemeinschaft Jugend und Bildung e. V. unterschiedliche Weise definieren. Denn eine rechnerische Steuerbelastung von 60 Prozent ist anders zu beurteilen, wenn der steuerpflichtige Gewinn bereits zuvor durch Vergünstigungen, wie Sonderabschreibungen, auf 80 Prozent reduziert wurde. In einem solchen Fall beträgt die tatsächliche Steuerbelastung nur 48 Prozent. Um die Steuerbelastung vergleichen zu können, ist zudem von Bedeutung, wie streng ein Staat seine steuerlichen Ansprüche tatsächlich durchsetzt. Standortwettbewerb Der zunehmende Wettbewerb der Wirtschaftsstandorte um Investitionen und Arbeitsplätze geht insbesondere einher mit einer erheblichen Senkung der Steuersätze in anderen Staaten. Die steuerlichen Rahmenbedingungen für Investitionen sind ein wichtiger Aspekt für Standortentscheidungen und beeinflussen damit letztlich den Erhalt von alten und die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen. Der Gesetzgeber kann sie gestalten, im Gegensatz beispielsweise zum Lohnniveau. Für dessen Festlegung sind im Rahmen der Tarifautonomie die Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften in Deutschland zuständig. Die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze gehört daher zu den wesentlichen Handlungsparametern der Finanzpolitik. Bei der Unternehmensbesteuerung muss man die besondere Unternehmensstruktur in Deutschland beachten: Acht von zehn Unternehmen sind Einzelunternehmen oder Personengesellschaften ( Mittelstand ). Deren Steuerlast wird maßgeblich durch die Einkommensteuer bestimmt. Sie konnte der Gesetzgeber im Wesentlichen nur durch eine Senkung der Einkommensteuer entlasten. Obwohl sich Deutschland als wichtiger Standort in Europa immer noch behaupten kann, gewinnen im weltweiten Wettbewerb Länder wie Indien, China oder Russland zunehmend in der Gunst der Investoren. Das liegt insbesondere an den niedrigeren Arbeitskosten und günstigeren Besteuerungen von Unternehmen. Die Unternehmenssteuerreform 2008 Um den Standort Deutschland für ausländische Investoren interessanter zu machen und deutsche Unternehmen im weltweiten Wettbewerb zu stärken, hat die Bundesregierung eine Reform der Unternehmensbesteuerung beschlossen, die zum 1. Januar 2008 in Kraft treten wird. Denn viele Studien zur internationalen Unternehmensteuerbelastung zeigen, dass Deutschland im internationalen Vergleich bei Kapitalgesellschaften eine der höchsten Steuerbelastungen aufweist: Mit dem Belastungssatz von durchschnittlich 38,65 Prozent war Deutschland international bislang ein Spitzenreiter. [Sachinformationen] Es gab bereits deutliche Fortschritte zur Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland. So hat man die Vermögensteuer, deren Aufkommen zu fast 60 Prozent von Betrieben aufgebracht wurde, gestrichen. Seit Anfang 1998 ist die Gewerbekapitalsteuer abgeschafft. Für die Ausgestaltung einer solchen entlastenden Steuerpolitik gibt es verschiedene investitions- und arbeitsplatzfördernde Ansatzpunkte: Verlagerung der Steuerlast von Steuern, die an Einkommen und Gewinne anknüpfen, auf solche Steuern, die nur den Konsum erfassen, oder unmittelbare Senkung der Steuerbelastung des Gewinns. Allerdings erlaubt es die Haushaltslage nicht, die Unternehmen in einem großen Umfang finanziell zu entlasten. Daher umfasst die Reform nicht nur Steuersenkungen: Um einen Steuerausfall in Höhe von rund 30 Milliarden Euro zu kompensieren, schränkt die Bundesregierung zeitgleich weitere Steuervergünstigungen ein und versucht, Steuerschlupflöcher zu schließen. Das Finanzministerium hat ausgerechnet, dass die Unternehmen im Jahr 2008 rund 6,5 Milliarden Euro weniger Steuern zahlen müssen. Langfristig soll die Unternehmenssteuerreform aber wieder mehr Geld in die Staatskassen spülen, da sie das Wirtschaftswachstum nachhaltig ankurbeln wird. Zwar vermittelt ein Vergleich der Steuersätze Steuerbelastung im internationalen allein betrachtet kein zuverlässiges Bild. Dafür sind Vergleich die Steuersysteme in den verschiedenen Ländern zu Im europäischen Binnenmarkt steht die deutsche unterschiedlich. Gleichwohl ist das Steuersatzniveau ein wichtiges Kriterium, wenn sich Unterneh- Wirtschaft in einem harten Wettbewerb. In diesem Zusammenhang wird schon seit einigen Jahren die men für Investitionen entscheiden. Internationale Frage diskutiert, wie hoch die Steuerbelastung der Vergleiche der Unternehmenssteuerlast sind allerdings mit erheblichen methodischen Schwierigkei- deutschen Wirtschaft im Verhältnis zu vergleichbaren Industriestaaten sein darf, um eine Abwanderung von Unternehmen und Arbeitsplätzen zu verliche Belastungsunterschiede dadurch ergeben, ten verbunden. Beispielsweise können sich wesenthindern. dass die Staaten den steuerpflichtigen Gewinn auf 22 23

13 Die wichtigsten Änderungen im Überblick: 3 Die Körperschaftsteuer wird von 25 Prozent auf 15 Prozent und die Gewerbesteuermesszahl von maximal fünf Prozent auf einheitlich 3,5 Prozent gesenkt: Zukünftig werden Unternehmensgewinne dann mit durchschnittlich 29,83 Prozent besteuert Deutschland liegt damit wieder im europäischen Mittelfeld. 3 Auch Personengesellschaften werden weniger Steuern zahlen: Nur wenn sie den erzielten Gewinn ausschütten, das heißt an den/die Eigentümer auszahlen, greift der jeweilige persönliche Einkommensteuersatz (bis maximal 45 Prozent). Verbleibt der Gewinn aber im Unternehmen, beispielsweise um die Eigenkapitalbasis des Betriebs zu stärken, werden diese Erträge nur noch mit 28,3 Prozent belastet. Löst das Unternehmen diese sogenannte Thesaurierungsrücklage später ganz oder teilweise auf, und zahlt das Geld an den/die Firmenbesitzer aus, werden noch einmal 25 Prozent Abgeltungsteuer fällig. 3 Kleine und mittlere Personengesellschaften können von einer verbesserten Ansparabschreibung profitieren: Sie dürfen ab 2008 bis zu Euro für zukünftige Investitionen zurückstellen und damit eine den Gewinn mindernde Rücklage bilden, so dass nur ein kleinerer Betrag besteuert wird. 3 Für Kapitalgesellschaften wird eine sogenannte modifizierte Zinsschranke eingeführt. Das heißt, sie können Zinskosten dann nur noch abhängig von der Höhe des Gewinns von der Körperschaftsteuer abziehen. Dabei gilt: Je höher der Gewinn, desto mehr Steuerabzug ist möglich. Damit will die Bundesregierung verhindern, dass international agierende Unternehmen durch firmeninterne Buchungstricks ihre Kosten nach Deutschland verlagern, ihre Gewinne aber in ausländische Steueroasen verschieben. Ertragsunabhängige Bestandteile auch nach der Steuerreform gering Eine ertragsunabhängige Steuer ist zum Beispiel die Grundsteuer. Im Vergleich zu anderen Ländern ist der Anteil solcher Abgaben in Deutschland besonders niedrig. Durch die moderate Erhöhung ertragsunabhängiger Bestandteile wird die Senkung der Körperschaftsteuer mitfinanziert. Eine stärkere Abkopplung steuerlicher Abgaben vom Gewinn der Unternehmen schafft konstantere Einnahmen, ohne die Platzierung Deutschlands im Standortvergleich zu gefährden. Österreich 33,6 % Frankreich 18,0/19,2 % Vereinigtes Königreich 17,8 % Irland 10,1 % Ungarn 5,7/8,4 % Polen 6,9 % Finnland 5,1 % Slowakei 5,0 % Deutschland 1,4/3,5 % Schweden 3,4 % Niederlande 2,1 % Italien 2,0/2,8 % Bei der Berechnung der Gewerbesteuer werden verschiedene Schlupflöcher geschlossen und die Regelungen vereinfacht. Zudem kann die Gewerbesteuer fortan stärker auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Die Unternehmenssteuerreform beinhaltet auch die Einführung einer sogenannten Abgeltungssteuer, die im Jahr 2009 auf private Kapitalerträge erhoben wird. Der einheitliche Steuersatz wird 25 Prozent betragen, die jeweiligen Banken werden die Steuer direkt an die Finanzämter abführen. Mit der Reform der Unternehmensbesteuerung will die Bundesregierung die Finanzierung der öffentlichen Aufgaben für die Zukunft besser absichern. Denn sonst ist die nachhaltige Förderung von Familien, Investitionen in Bildung und Klimaschutz oder der Abbau der Neuverschuldung nur schwer möglich. Das Halbeinkünfteverfahren Seit 1977 wird das Problem der Doppelbelastung bei Körperschaften (Besteuerung der Gewinne sowohl auf der Ebene der Körperschaft als auch der ausgeschütteten Gewinne auf der Ebene der Anteilseigner) im Anrechnungsverfahren durch eine Berücksichtigung der gezahlten Körperschaftsteuer bei der Dividendenbesteuerung des Anteilseigners gelöst. Seit Anfang 2001 geschieht dies in pauschaler Form im Halbeinkünfteverfahren über eine jeweils ermäßigte Besteuerung der beiden Ebenen. Mittelstandsoffensive Der Mittelstand ist der Motor der deutschen Wirtschaft. Die große wirtschaftliche Bedeutung zeigt sich daran, dass fast 71 Prozent aller Arbeitnehmer und rund 83 Prozent aller Auszubildenden im Mittelstand arbeiten. Insgesamt gibt es in Deutschland fast 3,4 Millionen mittelständische Unternehmen. Mehr Wachstum und Beschäftigung können nur erzielt werden, wenn eine neue Dynamik im und für den Mittelstand erzeugt werden kann. Die von der Bundesregierung gestartete Mittelstandsoffensive pro Mittelstand war ein erster Schritt, um Gründer und bereits bestehende Unternehmen zu unterstützen: 3 Förderung von Existenzgründern und Kleinunternehmen unter anderem durch eine Anhebung der Grenze, bis zu der Unternehmen von der Umsatzsteuer befreit sind. 3 Novelle der Handwerksordnung: Der Meistervorbehalt als Berufszugangsvoraussetzung wurde auf den engen Kreis der gefahrgeneigten Handwerke beschränkt. 3 Existenzgründer mit einem Gewerbeertrag unter Euro brauchen in den ersten vier Jahren keine Beiträge für die Industrie- und Handelskammer zu zahlen. 3 Verbesserung der sozialen Sicherung von Selbstständigen. Zur Sicherung der Altersvorsorge wird ein Pfändungsschutz für Selbstständige eingeführt. 3 Die Eintragungen von Unternehmen in das Handelsregister erfolgen schneller. 3 Der unternehmerische Generationenwechsel ist steuerlich erleichtert. 3 Herausnahme des Kündigungsschutzes in Unternehmen mit zehn oder weniger Arbeitnehmern. Der neue Schwellenwert soll die Unternehmer ermutigen, auf eine günstige Auftragslage schneller als bisher mit Neueinstellungen zu reagieren. 3 Im Interesse größerer Rechtssicherheit ist die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen auf vier Kriterien beschränkt worden: Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflicht und Schwerbehinderung. Prozent 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0 35,0 Ertragsunabhängiger Anteil anderer Steuern Reine ertragsunabhängige Steuern Quelle: Bundesfinanzministerium, aus: Brotundbutterbrief,

14 Bundeshaushalt Die Aufgaben des Bundesrechnungshofs sind im Grundgesetz festgelegt. Artikel 114 des Grundgesetzes bestimmt: (Rechnungslegung, Rechnungsprüfung) (1) Der Bundesminister der Finanzen hat dem Bundestage und dem Bundesrate über alle Ein [ Anregungen für den Unterricht] [ Vorschläge für Arbeitsaufgaben] 3 Die Schüler diskutieren darüber, inwieweit ein Haushalt ein Regierungsprogramm in Zahlen ist. 3 Die Schüler suchen Verbindungen zum Geschichtsunterricht: In welchen historischen Situationen spielten Fragen des Etats beziehungsweise der Etatbewilligung eine besondere Rolle? 3 Die Schüler diskutieren, warum der Staat nicht unbegrenzt Schulden machen kann. 3 Exekutive und Legislative: Welche Rollen spielen sie bei der Aufstellung des Haushalts? 3 Warum gilt die jährliche Haushaltsdebatte im Bundestag als parlamentarischer Höhepunkt? 3 Warum ist die Beratung im Haushaltsausschuss eine besonders wichtige Etappe beim Entstehen des Bundeshaushalts? 3 Warum ist es wichtig, dass die Bundesregierung einen Haushalt und eine mittelfristige Finanzplanung aufstellt? 3 Warum gibt es den Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt? 3 Warum darf die Kreditaufnahme im Normalfall die Investitionsausgaben nicht überschreiten? [ Hinweis zu Folie 6] Folie 6: Bundeshaushalt Die Folie veranschaulicht die Entwicklung der öffentlichen Schulden seit Sie unterscheidet zwischen der insgesamten Schuldensumme und der Summe, die sich umgelegt auf den einzelnen Bürger ergibt. [Entwicklung der öffentlichen Schulden] Während die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1950 noch 9,6 Milliarden Euro Schulden hatte, hat sich der Schuldenberg bis zum Jahr 2006 auf knapp 1,5 Billionen Euro erhöht. Würde man diese Summe auf alle Bürger aufteilen, hätte jeder eine Schuldenlast von fast Euro zu tragen. Jahr Schulden insgesamt in Milliarden Euro 9,6 21,4 29,0 43,2 63,0 129,2 237,0 386,8 536,2 1009,3 1198, ,0 1481,0 Schulden je Einwohner insgesamt in Euro Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2007 F inanzen & Steuern 2007/2008, Arbeitsgemeinschaft Jugend und Bildung e. V., [Der Finanzplan] Der Zeitraum eines Haushaltsjahres ist zu kurz, um die mittelfristigen Vorhaben zu erfassen. Daher ist der Bundeshaushalt in eine fünfjährige Finanzplanung eingebettet. Aus dieser geht hervor, welche Ausgabenschwerpunkte die Bundesregierung in dieser Zeit plant und wie sie diese Ausgaben finanzieren will. Große Programme, etwa auf den Gebieten des Sozial-, Verkehrs- oder Bildungswesens, erstrecken sich über viele Jahre. Sie erfordern eine sorgfältige Planung und Vorausschau über den notwendigen Ausgabenbedarf. Wichtigste Aufgabe dieser Planung ist nicht zuletzt, längerfristige finanzpolitische Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen und ihnen frühzeitig entgegenwirken zu können. Die finanziellen Auswirkungen der verschiedenen Projekte müssen in einer Gesamtschau erfasst und daraufhin geprüft werden, ob sie sich finanzieren lassen. Der Finanzplan ist jedoch nicht fünf Jahre lang bindend, sondern wird entsprechend den veränderten wirtschaftlichen und politischen Verhältnissen in Form der gleitenden Planung jährlich fortgeschrieben. Wichtige Haushaltsgrundsätze Ein wichtiges Gremium zur Abstimmung der mehrjährigen Finanzplanung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ist der seit 1968 bestehende Finanzplanungsrat. Ihm gehören der Bundesminister der Finanzen als Vorsitzender, der Bundesminister für Wirtschaft, die für die Finanzen zuständigen Minister der Länder und vier Vertreter der Gemeinden an. Die Deutsche Bundesbank nimmt regelmäßig als Gast an den Sitzungen teil. Da Bund und Länder in ihrer Haushaltswirtschaft grundsätzlich selbstständig und unabhängig voneinander sind, kann der Finanzplanungsrat nur Empfehlungen aussprechen, die nach seiner Geschäftsordnung einstimmig beschlossen werden sollen. [Der Bundesrechnungshof] [Sachinformationen] [Etatrecht Königsrecht des Parlaments ] Die Bewilligung des Haushalts gilt als das klassische Recht des Parlaments. Im 17. Jahrhundert erkämpfte sich das englische Parlament als Erstes das Etatrecht. Die französische Verfassung von 1799 enthielt als Erste den Grundsatz, dass alle Einnahmen und Ausgaben für ein Jahr in einem Haushaltsplan gegenübergestellt werden und das Parlament diesen billigen muss. Folie 6 Im Deutschen Bundestag gibt es für die Beratung des Bundeshaushalts einen besonderen Ausschuss: den Haushaltsausschuss. Hier findet eine Arbeitsteilung statt: Es gibt für jeden Einzelplan eine Berichterstattergruppe aus Abgeordneten der Regierungsparteien und der Opposition. Gemeinsam nehmen diese Fachleute, die ihren Bereich genau kennen, den Einzelplan gründlich unter die Lupe. Im Bundestag gilt der Brauch, dass der Vorsitz im Haushaltsausschuss immer einem Abgeordneten der Opposition eingeräumt wird. Das unterstreicht die besondere Bedeutung der parlamentarischen Etatkontrolle gegenüber der Regierung. Vollständigkeit Ausgleich Klarheit Es sind alle voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben aufzuführen. Der Haushaltsplan muss für die gesamten veranschlagten Ausgaben die erforderliche Deckung ausweisen. Zurzeit geschieht das durch Kredite. Der Plan muss klar gegliedert sein, sodass aus den Haushaltsansätzen erkennbar ist, für welche Zwecke und aus welchem Grund Haushaltsmittel benötigt werden. Öffentlichkeit Ein geheimer Etat wäre unzulässig. Jeder Staatsbürger hat das Recht auf Einblick in den Haushaltsplan, über den auch öffentlich im Bundestag und Bundesrat beraten und abgestimmt wird

15 nahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen und die Schulden im Laufe des nächsten Rechnungsjahres zur Entlastung der Bundesregierung Rechnung zu legen. (2) Der Bundesrechnungshof, dessen Mitglieder richterliche Unabhängigkeit besitzen, prüft die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung. Er hat außer der Bundesregierung unmittelbar dem Bundestage und dem Bundesrate jährlich zu berichten. Im Übrigen werden die Befugnisse des Bundesrechnungshofes durch Bundesgesetz geregelt. Der Bundesrechnungshof übergibt seinen Bericht in der Regel im Herbst dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung. Wie er arbeitet, können die folgenden Worte des Präsidenten des Bundesrechnungshofes verdeutlichen: [Die Steuerschätzer] Wie ermittelt der Staat seine voraussichtlichen Steuereinnahmen? Dazu kommt regelmäßig der Kreis der Steuerschätzer zusammen. Die Wirtschaftsexperten ermitteln dann die voraussichtlichen Einnahmen. Ihre Arbeit hängt von vielen Faktoren ab. So wird nur geltendes Recht ausgewertet, etwaige Steuerreformen sind nicht berücksichtigt. Dies gilt selbst für bereits beschlossene Steuerrechtsänderungen, solange sie noch nicht im Bundesgesetzblatt stehen. Dass die Schätzer in den vergangenen Jahren das Steueraufkommen oft zu hoch angesetzt haben, die Steuerlöcher also oft größer waren als erwartet, lag unter anderem an zu positiven Konjunkturprognosen, die dem Arbeitskreise vorlagen. In den Jahren 2005 und 2006 lagen die tatsächlichen Steuereinnahmen allerdings deutlich über der Schätzung. Die Treffsicherheit der Steuerschätzer Prognosen und tatsächliche Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden insgesamt; Angaben in Milliarden Euro 448,3 453,1 466,0 467,3 455,6 446,2 454,8 441,7 449,8 Prognose des Arbeitskreises Steuerschätzung, jeweils im Mai Tatsächliche Einnahmen 444,9 443,8 442,2 442,8 465,5 488,4 534,3 Die Wirkung der Prüfungstätigkeit des Bundesrechnungshofes lässt sich nur in Einzelfällen in Zahlen fassen. Eine verbesserte Effizienz, etwa durch eine straffere Organisation der Datenverarbeitung, kann wenn überhaupt nur mit großen Schwierigkeiten in Geldbeträgen gemessen werden. Völlig unmöglich ist es, diejenigen öffentlichen Ausgaben zu beziffern, die allein schon aus der Besorgnis unterbleiben, dass eine funktionierende Finanzkontrolle unwirtschaftliche Mittelausgaben rügt, nach dem Motto: Der Prüfer könnte ja kommen. Auch wenn der Bundesrechnungshof nicht unmittelbar straft: Niemand verantwortet gern eigenes Fehlverhalten im Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages. Andererseits kommt es auch vor, dass Feststellungen des Bundesrechnungshofes zu Mehrkosten führen, dann nämlich, wenn dadurch ein besseres Ergebnis erzielt werden kann. Dies gilt zum Beispiel für die notwendige Verbesserung der Datensicherheit. Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes greifen insbesondere auch krasse Einzelfälle mangelnden Kostenbewusstseins auf. [Staatsverschuldung] Die Schulden von Bund, Ländern und Gemeinden zwingen den Staat, einen Konsolidierungskurs einzuschlagen. Alleine der Bund steht mit knapp 900 Milliarden Euro in der Kreide. Doch wem schuldet die Bundesrepublik das Geld überhaupt? Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler entfielen im Jahr 2006 rund 500 Milliarden Euro auf inländische Kreditinstitute. Zudem war der Staat mit 700 Milliarden Euro im Ausland verschuldet. Weitere 300 Milliarden Euro haben sich Kämmerer und Finanzminister bei Versicherungen, Bausparkassen und Privatleuten (zum Beispiel durch Ausgabe von Bundesschatzbriefen bei Banken und Sparkassen) geliehen. Die Staatsverschuldung hat sich seit 1980 fast versiebenfacht. Obwohl nach wie vor der größte Anteil auf den Bund entfällt, ist der Anteil der Länder und Gemeinden deutlich gewachsen: Zum 31. Dezember 2006 betrug die Gesamtschuld aller öffentlichen Haushalte dazu zählen neben Bund, Länder und Gemeinden auch die Sozialkassen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 1,48 Billionen Euro. Das sind fast 68 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von knapp 2,3 Billionen Euro. Der Stabilitätspakt der Europäischen Union sieht hier allerdings 60 Prozent als Zielvorgabe vor. Verschuldungsgrenzen Theoretisch kann sich der Staat beliebig weiter verschulden, zumindest solange er seine Schulden tilgen und die Zinsen bedienen kann. Schließlich ist die Kreditwürdigkeit von Deutschland hoch. Sollte die Verschuldungspolitik in den kommenden Jahrzehnten aber fortgeführt werden, dann droht dem Staat die Überschuldung. Historische Beispiele sind die Staatsbankrotte und Hyperinflationen nach den beiden Weltkriegen in Deutschland. Der Geldwert verfiel, viele Bürger wurden arm und verloren das Vertrauen in den Staat eine der Ursachen der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Jahr Kurzfristige Verschuldungsgrenzen setzen die Verfassung und der Europäische Stabilitätspakt. Laut Art. 115 GG dürfen die Schulden die im Bundeshaushalt eingeplanten Investitionen nicht übersteigen. Nur zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts sind Ausnahmen erlaubt. In diesem Fall muss aber gewährleistet sein, dass die Bundesregierung durch die höhere Kreditaufnahme die wirtschaftliche Störung beseitigen kann. Der Europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt besagt, dass die Neuverschuldung des Gesamtstaates maximal drei Prozent der Wirtschaftsleistung betragen darf. Der Stabilitätspakt soll sicherstellen, Quelle: Arbeitskreis Steuerschätzung

16 dass die Mitgliedstaaten auch nach Einführung der gemeinsamen Währung des Euro ihre Bemühungen um Haushaltsdisziplin fortsetzen. Der Pakt sieht in einem mehrstufigen Verfahren vor, dass der Ministerrat gegebenenfalls Sanktionen, schlimmstenfalls Geldbußen, verhängen kann, wenn ein Euro-Mitgliedstaat nicht die erforderlichen Schritte unternimmt, um sein übermäßiges Defizit zu beheben. Auswege aus der Verschuldungsspirale Gibt es einen Ausweg aus der Verschuldungsspirale? Eine Politik zwischen den beiden Polen Konsolidierung der Staatsausgaben und sinkende Steuerlast gilt als Gratwanderung. So hat der Bund der Steuerzahler ausgerechnet, dass die öffentliche Hand 125 Jahre lang jeden Monat eine Milliarde Euro an Schulden abbezahlen müsste, um den Schuldenberg abzutragen vorausgesetzt, der Staat nimmt zugleich keine neuen Schulden auf. Für die Wirtschaftsweisen führt deshalb kein Weg daran vorbei, die staatlichen Ausgaben zu begrenzen. Es gibt allerdings auch Gegenmeinungen, nach denen der Staat in einer wirtschaftlichen Rezession keine zusätzlichen Einsparungen beschließen sollte. So plädiert der amerikanische Wirtschaftsforscher Robert Solow für eine expansive Geld- und Fiskalpolitik in einer wirtschaftlichen Schwächephase. Der Staat solle den Nachfrageausfall der Bürger und Unternehmen kompensieren, um das Wachstum der Wirtschaft zu fördern. Gesellschaftspolitik 3 Die Schüler schätzen, wie hoch die Sozialausgaben in der Bundesrepublik insgesamt sind. Wer trägt diese Ausgaben? 3 Die Schüler erkundigen sich bei ihrer Gemeinde- /Stadtverwaltung über die Aufgaben, die sie für ihre Bürger wahrnehmen. [ Anregungen für den Unterricht] [ Vorschläge für Arbeitsaufgaben] 3 Welche Aufgaben soll der Staat zukünftig noch übernehmen, und für welche könnten die Bürger selbst verantwortlich sein? 3 Die Schüler stellen Vermutungen an: Welche Bundesausgaben werden in den vergangenen Jahren eher an Gewicht gewonnen, welche verloren haben? 3 Was alles gehört zu den Sozialausgaben? Warum sind sie so stark angestiegen? 3 Welche sind die Kernaufgaben des Staates? 3 Was drückt die Staatsuote aus? 3 Warum sind bürgerschaftliches Engagement und ehrenamtliche Arbeit der Bürger für den Staat wichtig? [ Info aktuell] Mit dem Arbeitsblatt des Monats bietet das Bundesministerium der Finanzen Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern weiterführende Informationen und Arbeitsanregungen für den Unterricht an. Das Arbeitsblatt greift aktuelle Themen aus der Finanzund Steuerpolitik auf und informiert über neue Gesetze, Zahlen und Vorhaben. Das Arbeitsblatt steht zum kostenlosen Download bereit unter (Sucheingabe Arbeitsblatt ) oder auf der Website der Arbeitsgemeinschaft Jugend und Bildung e. V. unter [Sachinformationen] Gesamtwirtschaftlicher Bezug Die hohen Milliardenbeträge im Bundeshaushalt können durch einen Vergleich mit dem Bruttoinlandsprodukt (BIP) besser eingeordnet und verstanden werden. Das Bruttoinlandsprodukt setzt sich zusammen aus dem Wert aller Güter und Dienstleistungen, die in Deutschland in einem Jahr erarbeitet und erwirtschaftet werden. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass es neben dem Bund auch noch andere öffentliche Ebenen gibt, die ebenfalls Haushalte mit Ausgaben und Einnahmen aufstellen. Im Finanzbericht, den das Bundesministerium der Finanzen herausgibt, finden sich Angaben zum öffentlichen Gesamthaushalt, in dem alle öffentlichen Ausgaben nachgewiesen sind. [Staatsuote] In der finanz- und wirtschaftspolitischen Diskussion wird bisweilen der Begriff Staatsuote verwendet. Sie wird errechnet, indem die gesamten Staatsausgaben ins Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt gesetzt werden. Der Begriff Staatsausgaben geht dabei noch über die Ausgaben des öffentlichen Gesamthaushalts, wie er im Finanzbericht dargestellt ist, hinaus. Er bezieht auch die Ausgaben der einzelnen Zweige der Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) mit ein (s. auch Kapitel Zukunftsprogramm ). Die Staatsuote gilt als umfassendste Kennziffer für die Beteiligung des Staates im weitesten Sinne am Wirtschaftsgeschehen. Die Tabelle Staatsuote im internationalen Vergleich gibt einen Überblick, wie sich die Staatsuoten der Länder entwickelt haben. Die niedrige Staatsuote in den USA erklärt sich unter anderem durch geringere Staatsleistungen beziehungsweise eine andere Finanzierung der sozialen Absicherung und des Bildungswesens. Dort werden erhebliche Teile des sozialen Schutzes, zum Beispiel die Krankenversicherung oder die Alterssicherung, vorwiegend privatwirtschaftlich finanziert. In der Um eine anschauliche Vorstellung von den genannten Größenordnungen zu vermitteln, könnte es zweckmäßig sein, sie umzurechnen, zum Beispiel: pro Kopf der Bevölkerung, pro Haushalt, pro Erwerbstätigen

17 Öffentliche Aufgaben Staatsuote im internationalen Vergleich (Gesamtausgaben des Staates in Prozent des BIP) Staatsuote Deutschland 1 43,4 45,1 46,8 44,3 Belgien 52, ,2 48,7 Dänemark 55,9 53,5 52,6 50,1 Finnland 47,9 48,3 50,3 47,7 Frankreich 49,6 51,6 53,6 53,2 Griechenland 50,2 51,1 47,1 45,4 Irland 42,8 31,6 34,4 35,1 Italien 52,9 46,2 48,2 48,1 Luxemburg 37,7 37,6 42,8 39 Lettland 31,6 37,3 35,5 37,3 Niederlande 54,4 44,2 45,4 47 Österreich 51,5 51,3 49,8 48,3 Polen 41,1 43,4 42,4 Portugal 40 43,1 47,5 45,8 Schweden 57,1 56,3 53 Spanien 39,0 38,2 38,3 Vereinigtes Königreich 41,5 36,8 43,7 44,2 Japan 32,3 50, ,2 USA 36 32,5 34, bis 1990 nur alte Bundesländer Quelle: BMF, 2006 unterschiedlichen Staatsuote drückt sich aus, dass in verschiedenen Ländern die Bürger mehr oder weniger öffentliche und soziale Leistungen vom Staat erwarten können. [Entwicklung der Haushaltsstruktur] In den langfristigen Strukturdaten zum Bundeshaushalt hat sich die Nachkriegsgeschichte Deutschlands niedergeschlagen. Die noch von Nachkriegsverhältnissen geprägten Haushaltsdaten von 1952 zeigen beispielsweise einen extrem hohen Verteidigungsanteil und einen hohen Anteil an Ausgaben für soziale Sicherung und Wiedergutmachung (für den Staat Israel und andere Länder, die Deutschland im Zweiten Weltkrieg angegriffen hat und unter der Besatzung litten). Der nächste grundlegende Bruch in den Finanzdaten zeigt sich 1990, als man erstmals nach der deutschen Währungs- und Wirtschaftsunion die Ausgaben für die neuen Länder im Haushalt berücksichtigt hat. Unabhängig von den genannten einschneidenden Veränderungen lassen die Haushaltsstrukturdaten beispielsweise erkennen, dass 3 der Anteil der Verteidigungsausgaben ( Friedensdividende ) langfristig stark abgenommen hat, 3 die Ausgaben für den Bereich Soziale Sicherung von 1991 bis 2006 von etwas mehr als einem Drittel (34,1 Prozent) auf mehr als die Hälfte des Bundeshaushalts (51,5 Prozent) gestiegen sind, 3 die Aufwendungen für den Schuldendienst von 1991 (9,9 Prozent) bis 2006 (15,5 Prozent) ebenfalls deutlich gewachsen sind. [Modernisierung der Sozialen Marktwirtschaft] In den letzten Jahren haben die jeweils amtierenden Bundesregierungen bereits eine Reihe von wichtigen Reformen auf den Weg gebracht, um Deutschland sowohl für die immer weiter voranschreitende Globalisierung als auch die demografische Entwicklung zukunftsfähig zu machen. Sowohl Bürger als auch Unternehmen mussten dabei einige teilweise schmerzhafte Einschnitte in Kauf nehmen, wie beispielsweise den Abbau von Subventionen. Allerdings kann nur ein handlungs- und leistungsfähiger Staat, der sich vorsorgend für die Zukunftsfähigkeit seiner Bürger einsetzt, diese Herausforderungen bewältigen. Daher ist es wichtig, dass sich der Staat auf seine Kern- und Zukunftsaufgaben konzentriert. Das bedeutet, dass der Staat beispielsweise im Sozialbereich nicht mehr jeden Anspruch erfüllt und keinen bestimmten sozialen oder materiellen Status gewährleistet. Nur dann kann der Staat noch die Menschen, die tatsächlich hilfsbedürftig oder in Not geraten sind, auch in Zukunft unterstützen und eine soziale Grundsicherung für alle seine Bürger garantieren. Zudem wird es im weltweiten Wettbewerb immer wichtiger, mehr Geld in die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft und der Wirtschaft zu investieren: das heißt in Bildung und Integration, Forschung und Technologie, Infrastruktur und Mittelstandsförderung, Ausbildung und Qualifikation sowie in eine Familienpolitik, die insbesondere gut ualifizierten Müttern und Vätern die Möglichkeit eröffnet, Kinder und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. [Bürgerschaftliches Engagement fördern] Das ehrenamtliche Engagement der Bürger entlastet und bereichert zugleich den Staat in vielen Bereichen: Nach Angaben des im Jahre 2006 erschienenen Berichts Freiwilliges Engagement in Deutschland setzen sich mehr als 23,4 Millionen Deutsche, das ist fast jeder Dritte über 14 Jahre, in vielen verschiedenen Organisationen für die Belange ihrer Mitmenschen ein. Ohne ihre Arbeit, beispielsweise im Sport, im Katastrophenschutz, in der Bildung, in der pädagogischen Betreuung, in Umwelt- und Tierschutz aber auch in der Politik, wäre unsere Gesellschaft um einiges ärmer. Um diese freiwillige und weitgehend unentgeltliche Arbeit zu unterstützen und finanziell attraktiver zu machen, hat die Bundesregierung ein entsprechendes Gesetz erarbeitet. Ziel ist es, das Ehrenamt und das Stiftungswesen in Deutschland zu stärken. Darüber hinaus wird das Spendenrecht insgesamt einfacher, übersichtlicher und praktikabler. So soll das gemeinnützige Engagement erleichtert und die Spendenbereitschaft der Bevölkerung unterstützt werden

18 Familienpolitik Familienpolitik [ Anregungen für den Unterricht] 3 Die Schüler vergleichen, wie groß die Familien in ihrem sozialen Umfeld sind. Welcher Trend lässt sich erkennen? 3 Die Schüler diskutieren, warum der Staat Familien fördert. [ Vorschläge für Arbeitsaufgaben] 3 Warum stellt das Grundgesetz die Ehe und Familie unter einen besonderen staatlichen Schutz und an welchen Maßnahmen wird dies deutlich? 3 Wie funktioniert das Elterngeld, und was soll damit erreicht werden? 3 Wie wichtig sind flächendeckende Betreuungsangebote? 3 Warum gibt es so große Unterschiede bei der Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige zwischen Ost- und Westdeutschland? [ Hinweis zu Folie 7] Folie 7: Wirkungen nachhaltiger Familienpolitik Die Folie veranschaulicht, wie eine nachhaltige Familienpolitik Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Wohlstand beeinflussen kann. [Sachinformation] Familienpolitik ist Zukunftspolitik Deutschland steht vor großen gesellschaftspolitischen Herausforderungen. Denn die seit Jahrzehnten auf niedrigem Niveau stagnierende Geburtenrate wirkt sich in vielerlei Hinsicht negativ auf die Gesellschaft aus. Da die Menschen immer älter, gleichzeitig aber zu wenige Kinder geboren werden, sind die Sozialversicherungssysteme in die Krise geraten. 3 Die Schüler überlegen: Was kann der Staat alles tun, um Familien und Kinder zu fördern? Folie 7 [Wirkungen nachhaltiger Familienpolitik] Eine nachhaltige Familienpolitik wirkt sich nicht nur auf die Familien selbst, sondern auch auf Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Wohlstand positiv aus. Nachhaltige Familienpolitik wirkt über verschiedene Kanäle... Absenkung des Fachkräftemangels... auf die Wachstumstreiber und auf Höhere Geburtenrate Abmilderung von Schrumpfung und Alterung die Unternehmen Mehr Investitionen Mehr Beschäftigung Bessere Vereinbarkeit Neue Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten Niedrigere Abgabenuote Höheres Bildungsniveau Höheres Humankapital Volkswirtschaft Weniger Armut Stabilisierung wirtschaftlicher Selbstständigkeit Höheres Erwerbspersonenpotenzial Niedrigere Arbeitslosenuote die Beschäftigten den Staat die Familie Höhere Einkommen Höhere Steuereinnahmen Größere Stabilität Mehr Konsum Mehr Investitionen Höhere Zufriedenheit Mehr Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Wohlstand Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Doch die Entscheidung, ein Kind zu bekommen, kann der Staat nicht erzwingen. Er kann aber so gute Rahmenbedingungen anbieten, dass er diese Entscheidung den Menschen möglichst leicht macht. Daher nimmt die Familienpolitik einen zentralen Stellenwert in der Politik einer jeden Bundesregierung ein. Sie sollte nachhaltig dafür sorgen, Familien zu unterstützen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. F inanzen & Steuern 2007/2008, Arbeitsgemeinschaft Jugend und Bildung e. V., [Das Elterngeld] Das neue Elterngeld hat Anfang 2007 das bisherige Erziehungsgeld ersetzt. Damit will der Staat den Einkommensverlust nach der Geburt eines Kindes zumindest teilweise reduzieren und die Väter ermutigen, sich mehr um die Erziehung ihrer Kinder zu kümmern. Das Elterngeld ist keine staatliche Sozialleistung, denn es steht nicht nur sozial Schwachen bis zu einer gewissen Einkommensgrenze zu. Es erhalten alle Eltern, unabhängig von ihrem Einkommen. Der Staat zahlt nach der Geburt des Kindes ein Jahr lang das bisherige Einkommen des erziehenden Elternteiles zu 67 Prozent, maximal Euro netto, aus. Maßgeblich für die Berechnung des Elterngeldes ist dabei der Durchschnittsbetrag aus dem Einkommen der vergangenen zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. Ein Mindestelterngeld von 300 Euro erhalten alle erziehenden Elternteile, auch wenn sie vor der Geburt nicht gearbeitet oder weniger als 300 Euro verdient haben. Die einzige Bedingung ist, dass man nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten darf. Die Bezugsdauer verlängert sich auf 14 Monate, wenn sich der Partner, in der Regel der Ehemann, in den ersten Lebensmonaten des Kindes auch an der Erziehung beteiligt und entsprechend weniger arbeitet. Alleinerziehende erhalten Elterngeld generell die vollen 14 Monate lang, sofern sie das alleinige Sorgerecht haben. Das Elterngeld ist steuer- und abgabenfrei. Es unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt, das heißt, das Elterngeld wirkt sich auf den Steuersatz für die übrigen Einkünfte aus. Für das Elterngeld gibt die Bundesregierung ab 2008 gut vier Milliarden Euro jährlich aus. Für 2007 rechnet sie mit Ausgaben von rund 1,6 Milliarden Euro für das Elterngeld und mit 1,94 Milliarden Euro für das auslaufende Erziehungsgeld. Kindergeld/Kinderfreibeträge Eine weitere wichtige staatliche Förderung für Familien ist das Kindergeld beziehungsweise der Kinder- freibetrag in Verbindung mit dem Betreuungsfreibetrag. Der Staat gewährt entweder Kindergeld oder die Freibeträge: Das Finanzamt überprüft bei der Steuererklärung, wovon die Eltern am meisten profitieren. Der Kinderfreibetrag beträgt Euro für ein Elternpaar (1.824 je Elternteil), der Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung beläuft sich auf Euro für ein Elternpaar (1.080 Euro je Elternteil). Das Kindergeld, das maximal bis zum 25. Lebensjahr ausbezahlt wird, beträgt heute für das erste, zweite und dritte Kind monatlich jeweils 154 Euro, ab dem vierten Kind sind es 179 Euro. Ehegattensplitting Verheiratete profitieren bereits seit 1958 von dem so genannten Ehegattensplitting. Dies ist ein Verfahren, um die Einkommensteuer von Ehepaaren zu berechnen, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Zunächst ermittelt das Finanzamt das zu versteuernde Einkommen des Ehepaares und halbiert (splittet) dieses. Dann berechnet das Finanzamt die darauf fällige Einkommensteuer und verdoppelt diese den so errechneten Betrag muss das Ehepaar als Einkommensteuer abführen. Mit diesem Verfahren wird das zu versteuernde Einkommen zu gleichen Teilen auf beide Ehegatten verteilt. Das Splitting stellt also sicher, dass alle Ehepaare mit gleichem Gesamteinkommen auch gleich besteuert werden. Infrastruktur für Familien Die finanzielle Unterstützung von Familien ist ein wichtiger Punkt. Der Staat muss aber auch dafür sorgen, dass Familien ihren Kinderwunsch und eine Erwerbstätigkeit miteinander vereinbaren können. Denn die klassische Familie, das heißt, der Mann geht arbeiten und die Frau erzieht die Kinder, ist inzwischen nicht mehr die Regel. Oft müssen oder wollen beide Elternteile arbeiten gehen, um den Lebensunterhalt ihrer Familie zu sichern. Die Familienpolitik muss auf diese gesellschaftlichen Veränderungen reagieren und dafür sorgen, dass Familien pädagogische Dienstleistungen, beispielsweise ausreichende Betreuungsplätze für Kinder aller 34 35

19 Altersklassen, in Anspruch nehmen können. Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen beim weiteren Ausbau der Betreuungsangebote, denn derzeit stehen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes nur rund Betreuungsplätze für Kleinkinder bis zu drei Jahren bundesweit zur Verfügung. Damit kann im Bundesdurchschnitt nur jedes zehnte Kinder unter drei Jahren in einer Krippe betreut werden. Zudem gibt es noch deutliche Unterschiede zwischen den alten und den neuen Bundesländern. Daher haben sich Bund, Länder und Kommunen darauf verständigt, diese Betreuungsangebote bis zum Jahr 2013 auf Plätze in Kindertagespflege oder in Tageseinrichtungen zu erhöhen. Damit würde für jedes dritte Kleinkind ein passendes Angebot zur Verfügung stehen. Mit diesem ehrgeizigen Ziel schließt sich Deutschland dem Vorbild erfolgreicher anderer europäischer Länder, etwa in Skandinavien, an. Der Bund wird bis 2013 insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung stellen, jährlich werden 600 Millionen Euro in die Finanzierung des Krippenausbaus fließen. Doch auch die Qualität der Kinderbetreuung spielt eine wichtige Rolle. Denn die Eltern haben einen [ Info aktuell] Mit dem Arbeitsblatt des Monats bietet das Bundesministerium der Finanzen Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern weiterführende Informationen und Arbeitsanregungen für den Unterricht an. Das Arbeitsblatt greift aktuelle Themen aus der Finanzund Steuerpolitik auf und informiert über neue Gesetze, Zahlen und Vorhaben. Das Arbeitsblatt Anspruch darauf, dass ihre Kinder gut aufgehoben sind und pädagogisch betreut und gefördert werden. Daher ist es besonders wichtig, die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher weiter zu verbessern und eine gute Zusammenarbeit zwischen den Betreuungseinrichtungen und den Elternhäusern anzustreben. Betreuungskosten steuerlich absetzbar Eltern können ihre Ausgaben für die Betreuung ihrer Kinder teilweise von der Steuer absetzen. Es hängt davon ab, wie alt das Kind ist und ob beide Eltern arbeiten oder nur ein Elternteil. Doppelverdiener mit Kindern bis zum Alter von 14 Jahren und Alleinverdiener mit Kindern zwischen drei und sechs Jahren können zwei Drittel ihrer Kosten, allerdings maximal Euro pro Kind, von der Steuer absetzen. Für Alleinverdiener mit Kindern bis zum Alter von drei Jahren, beziehungsweise von sechs bis 14 Jahren, gilt eine Pauschale von Euro. Damit will die Bundesregierung arbeitende Eltern unterstützen, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren und außerdem dafür sorgen, dass mehr Arbeitsplätze in den privaten Haushalten entstehen. Alleinerzieher erhalten einen zusätzlichen Freibetrag in Höhe von Euro pro Jahr. steht zum kostenlosen Download bereit unter (Sucheingabe Arbeitsblatt ) oder auf der Website der Arbeitsgemeinschaft Jugend und Bildung e. V. unter STEUERN UND AUSGABEN FÜR FAMILIENPOLITISCHE MASSNAHMEN Die Summe an Steuermindereinnahmen und Ausgaben für familienpolitische Maßnahmen betrugen im Jahr 2006 insgesamt knapp 59 Milliarden Euro. Steuermindereinnahmen durch familienpolitische Maßnahmen Ausgaben für familienpolitische Maßnahmen (Soll 2006) (Beträge in Millionen Euro) Kinderbetreuungskosten 620 Kinderfreibetrag Kindergeld als Steuervergünstigung Kinderkomponente bei Eigenheimförderung Ausbildungsfreibetrag 105 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 600 Unterstützung naher Angehöriger (Unterhaltsfreibetrag) 320 Pflegepauschbetrag 65 Aufwendungen für Beschäftigung einer Haushaltshilfe u.a. 175 Realsplitting 370 Summe Steuern insgesamt: (Beträge in Millionen Euro) Bundeskindergeldgesetz 262 Bundeserziehungsgeldgesetz Mutterschutzgesetz (hier: Mutterschaftsgeld) 4 Unterhaltsvorschussgesetz 278 Stiftung Mutter und Kind 92 Bundesausbildungsförderungsgesetz davon: Studierende (Zuschüsse und Darlehen) davon: Schüler 762 Beitragszahlung des Bundes für Kindererziehungszeiten Summe Ausgaben insgesamt: Quelle: BMF,

20 Umweltpolitik [ Anregungen für den Unterricht] 3 Die Schüler befragen einen örtlichen Unternehmer aus der Umwelt-Branche, wie sich sein Geschäft in den letzten Jahren entwickelt hat. 3 Die Schüler informieren sich über die Fördermöglichkeiten, die der Staat in Bezug auf erneuerbare Energien anbietet. [ Vorschläge für Arbeitsaufgaben] [Sachinformation] In den Gründerjahren der Bundesrepublik dachte niemand an den Umweltschutz, damals stand der Wiederaufbau und die wirtschaftliche Entwicklung an erster Stelle. Erst nachdem die Umweltprobleme, beispielsweise das Waldsterben oder die Luftverschmutzung, im nationalen Rahmen immer offener zu Tage traten, setzte im Laufe der 1980er-Jahre langsam ein Umdenken ein. Es entstanden zahlreiche Gruppen und Organisationen, in denen sich engagierte Menschen für den Umweltschutz einsetzten und die Öffentlichkeit für dieses Thema sensibilisierte. Heute ist es für uns selbstverständlich, dass die Politik den Themen Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung einen hohen Stellenwert einräumt. Der Staat setzt seit Jahren ein breites Instrumentarium ein, um verschiedene umweltpolitische Ziele zu erreichen. So gehört beispielsweise zu jedem bedeutenden öffentlichen oder privaten Projekt eine sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfung. 3 Die Schüler recherchieren den Energieverbrauch der Schule. Wo gibt es Verbesserungsmöglichkeiten? 3 An der Tafel werden Begriffe gesammelt, die den Schülern zum Thema umweltfreundliche Energien einfallen. 3 Was waren die ersten Umweltprobleme, die in Deutschland in den 1980er-Jahren für Aufsehen gesorgt haben? 3 Warum galt Umweltschutz lange als Jobkiller? 3 Welche Möglichkeiten eröffnen sich für die deutsche Umwelt-Industrie im Zusammenhang mit dem globalen Klimaschutz? 3 Inwiefern profitieren der Arbeitsmarkt und damit der Staat von Investitionen in die Öko-Branche? 3 Wie hat das Erneuerbare-Energien-Gesetz die Entwicklung der umweltfreundlichen Energien beeinflusst? Auch die Steuerpolitik ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung des Umweltschutzes. Ein Beispiel von vielen: Die höhere Steuerbelastung auf umweltschädliches verbleites Benzin oder die steuerliche Förderung des Einbaus von Katalysatoren hat, neben den unmittelbar positiven Wirkungen, auch zu einem insgesamt stärkeren Umweltbewusstsein beigetragen. Mit dem Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform wurde der marktwirtschaftliche Ansatz zu einem sparsamen Ressourcenverbrauch bei gleichzeitiger Reduzierung der Lohnnebenkosten fortgesetzt. Wachstumsbranche Umwelt Während die Politik früher vom Jobkiller Umweltschutz sprach und sich die Wirtschaft vehement gegen strengere Umweltauflagen gewehrt hat, hat sich die Lage heute grundlegend gewandelt: Politik und Wirtschaft haben inzwischen erkannt, dass die Öko-Branche ein gewaltiges Wachstumspotential hat und zahlreiche Arbeitsplätze für hochualifizierte Arbeitnehmer schaffen kann. Daher will die Politik die Entwicklung, den Einsatz und die Verbreitung von Umwelttechnologien fördern. Der erste Umwelttechnologie-Atlas für Deutschland, den das Bundesumweltministerium in Auftrag gegeben hat, analysiert die Marktpotentiale wie die Entwicklung von Umsatz, Beschäftigung und Absatzmärkten, illustriert technisches Knowhow und identifiziert technologische Trends ebenso wie Forschungsschwerpunkte in Deutschland. Die Ergebnisse sind eindeutig: Deutsche Unternehmen sind Marktführer und erwirtschaften 20 Prozent ihres Umsatzes mit Umwelttechnologien auf dem Weltmarkt. Geschätzt wird, dass sich der Umsatz in den nächsten zehn bis 15 Jahren von heute Milliarden Euro verdoppeln wird. Daher sind die Umwelttechnologien ein wichtiger Innovations- und Beschäftigungsmotor: Insgesamt sind in der Branche rund 1,5 Millionen Menschen beschäftigt. Die Unternehmen rechnen damit, dass das Beschäftigungswachstum im Schnitt bei 15 Prozent pro Jahr liegen wird. Da der Bedarf an ualifizierten Fachkräften weiter steigt, werden in den kommenden zwei Jahren voraussichtlich neue Ausbildungsplätze entstehen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz Insbesondere deutsche Unternehmen aus dem Bereich der erneuerbaren Energie, beispielsweise Wind- oder Solarenergie, haben sich in den letzten Jahren als Marktführer im internationalen Wettbewerb etabliert. Ein Grund dafür, so die Branche, ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Sein Ziel ist es, eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und den Beitrag erneuerbarer Energien an der Stromversorgung deutlich zu erhöhen, um entsprechend den Zielen der Europäischen Union ihren Anteil am gesamten Energieverbrauch bis zum Jahr 2010 mindestens zu verdoppeln. Es regelt die Abnahme und die Vergütung von Strom, der ausschließlich aus Wasserkraft, Windkraft, Solarenergie, Geothermie, Deponiegas, Klärgas, Grubengas oder aus Biomasse gewonnen wird, durch die Elektrizitätsversorgungsunternehmen. Die Stromversorger sind demnach verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien an ihr Netz anzuschließen, den gesamten angebotenen Strom aus diesen Anlagen vorrangig abzunehmen und den eingespeisten Strom nach im Gesetz festgelegten Sätzen zu vergüten. Im Jahr 2004 hat die Bundesregierung das EEG umfassend überarbeitet und die Ziele neu gefasst. Der Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromversorgung soll auf mindestens 12,5 Prozent bis 2010 und auf mindestens 20 Prozent bis 2020 gesteigert werden. Damit dies gelingt, hat man die Rahmenbedingungen für die Einspeisung, Übertragung und Verteilung von Strom aus erneuerbaren Energien deutlich verbessert. CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm Umweltfreundliche Energien zu fördern, ist eine sinnvolle Maßnahme. Allerdings ist es mindestens genau so sinnvoll, den Energieverbrauch durch den Einsatz von modernen Technologien auf ein Minimum zu reduzieren. Dabei spielt insbesondere der Gebäudebereich eine große Rolle, denn etwa 90 Prozent des Energieverbrauchs der privaten Haushalte in Deutschland (ohne Verkehr) entfallen auf das Heizen und die Warmwasserbereitung. Bislang wird in diesem Bereich noch viel Energie verschwendet: In den Wohnungen und Häusern wird im Durchschnitt fast dreimal so viel Energie für Heizung und Warmwasser verbraucht, als es die sogenannte Energieeinsparverordnung (EnEV) für Neubauten vorschreibt. Um die Energieeffizienz zu verbessern und modernisierungswillige Hausbesitzer finanziell zu unterstützen, hat die Bundesregierung das CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm aufgelegt. Für den Zeitraum 2006 bis 2009 stehen jährlich rund 1,4 Milliarden Euro zur Verfügung Das Programm fördert Maßnahmen zur CO 2 -Minderung und zur Einsparung von Energie in Wohngebäuden, beispielsweise wenn die Wärmedämmung

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