Zertifizierungsprogramm. Immobilienmakler nach DIN EN 15733: 2010

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1 DIAZert Zertifizierungsstelle der Zertifizierungsprogramm Immobilienmakler nach DIN EN 15733: 2010 Zertifizierte Immobilienmakler (DIA) Tätigkeitsfelder: Vermittlung von - Wohnimmobilien (W)* - Gewerbeimmobilien (G)** - Anlageimmobilien (A)** *Akkreditiert durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH ** Antrag zur Akkreditierung erfolgt bei Erstdurchführung DIAZert: Zertifizierungen seit Stand

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3 Hinweis: Grundlage der Zertifizierung ist die Norm DIN EN Dienstleistungen von Immobilienmaklern Anforderungen an die Dienstleistungen von Immobilienmaklern Wegen geltender Schutzrechte des Deutsches Instituts für Normung e.v. (DIN) können die Inhalte dieser Norm hier nicht abgebildet werden. Die DIN EN kann bei der Beuth Verlag GmbH ( käuflich erworben werden

4 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Informationen Fachprofile Ablauf (allgemeine Darstellung) Antragsverfahren Prüfung Rechte und Pflichten Sanktionierende Maßnahmen Zeichennutzung Termine und Anmeldung Preisverzeichnis

5 1. Allgemeine Informationen 1.1. Einführung in die Zertifizierung Hintergrundinformation allgemein: Das erklärte Ziel der EU-Kommission für Binnenmarkt im Rahmen der Lissabon Strategie ist die Herstellung eines vollständigen freien Marktes für Dienstleistungen. Die Freizügigkeit der Dienstleistung, die Niederlassungsfreiheit für die Dienstleister und die gleichzeitige Sicherung der Qualität der Dienstleistung hat sich die EU-Kommission auf die Fahne geschrieben. Die Richtlinie 2005/26/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen muss z.b. in allen Mitgliedsländern seit 20. Oktober 2007 in nationales Recht umgesetzt sein. Aus dem Zusammenspiel der Richtlinie zur Anerkennung der Berufsqualifikationen und der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG, die bis Ende 2009 in nationales Recht umzusetzen war, werden in den folgenden Jahren weitere Maßnahmen zur Vereinheitlichung der nationalen Regelungen abgeleitet. Hintergrundinformation DIN EN 15733: Die Richtlinie 2005/26/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen eröffnet den europäischen Verbänden die interessante Möglichkeit, die Qualifikationsanforderungen der Berufe zu vereinheitlichen. Während von Seiten der EU-Gesetzgebung konkret kein Eingriff in die Berufsausübung der Immobilienmakler zu erwarten ist, sind die Europaverbände im Bereich der Selbstregulierung sehr aktiv gewesen. Dafür hat die CEI (Confédération Européenne de l'immobilier/european Confederation of Real Estate Agents) die Anstrengung unternehmen, mit allen Ländern, die diese Organisation abdeckt, eine einheitliche Regelung über die Qualifikationsanforderungen zu finden. Ist solch eine Abstimmung einmal erfolgreich verlaufen, kann daraus eine anerkannte "Plattform" im Sinne der EU- Richtlinie werden. Diese Plattform kann in der Folge Gesetzescharakter erlangen. Der europäische Maklerverband CEI hat im Jahr 2005 das Verfahren zur Erstellung einer Europanorm für die Dienstleistung der Immobilienmakler durch einen Antrag beim europäischen Normungsinstitut (CEN) eingeleitet. Unter der Federführung des CEN und dem nationalen Sekretariat des österreichischen Normungsinstitutes haben 30 Mitgliedsländer des CEN diese Europanorm erarbeitet. Am 01. April 2010 hat das Deutsche Institut für Normung (DIN) die Norm DIN EN in Deutschland in Kraft gesetzt. Die Norm 15733: Die Zertifizierung nach der DIN-Norm stellt hohe Anforderungen an die Makler. Neben der fachlichen Mindestqualifikation, die dem Immobilienfachwirt (IHK) entspricht, müssen zertifizierte Immobilienmakler Verhaltensregeln einhalten und Informationspflichten erfüllen, die den Endverbrauchern sehr zugute kommen. Hinsichtlich des bekannten öffentlichen Meinungsbildes dürfte dies gerade auch den Verbraucherverbänden entgegen kommen. Aufgrund der permanenten Überwachung durch die Zertifizierungsstelle ist gewährleistet, dass die zertifizierten Immobilienmakler die gestellten Anforderungen einhalten. Die Zertifizierung ist zeitlich befristet und verlangt somit die regelmäßige Weiterbildung im Sinne des lebenslangen Lernens. Am 11. August 2010 erhielt die DIA Consulting AG die Akkreditierung der gesetzlich beliehenen Deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS. Die DIA Consulting AG ist die erste und bislang einzige akkreditierte Institution in Deutschland, die Immobilienmakler nach der neuen Norm DIN EN zertifizieren kann. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) unterstützt die Zertifizierung von Immobilienmaklern auf Basis der neuen DIN nachhaltig

6 1.2. Aufgaben und Ziele der Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG Die Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG ist als Zertifizierungsstelle für die Immobilienwirtschaft aktiv. Grundlegendes Motiv dieser Tätigkeit ist die Mission, die Reputation der Institution der Zertifizierung in der Gesellschaft aufzubauen und zu festigen, um Informationsasymmetrien zum Wohle der beteiligten Marktteilnehmer abzubauen. Diesem Bestreben liegt der unbedingte Wille zugrunde, auf der Seite der zertifizierten Immobilienexperten höchste Qualitätsstandards zu generieren. Die Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG ist selbständig und unabhängig. Zur Anschauung eines geordneten und nachprüfbaren Zertifizierungsverfahrens existiert ein Managementsystem, dessen Umsetzung vom Leiter der Zertifizierungsstelle garantiert wird. Ein Lenkungsausschuss, in dem alle interessierten Kreise vertreten sein müssen, überwacht die Tätigkeit der Zertifizierungsstelle. Die Zertifizierungsprüfung wird durch unabhängige Prüfungsbeauftragte vorgenommen. Nach Abschluss des Zertifizierungsverfahrens erhalten die erfolgreichen Teilnehmer eine Zertifizierungsbestätigung in Urkundenform, das die Erfüllung der Bestimmungen der DIN EN bestätigt Die Qualitätspolitik der DIA Consulting AG Als Richtwert für die Qualität der Zertifizierungsstelle gilt die Erfüllung der Anforderungen der internationalen Norm ISO Die Sicherung der Qualität ist bei der DIA Consulting AG eine Führungsaufgabe und Verpflichtung zur Förderung des Qualitätsgedankens im gesamten Unternehmen. Die DIA Consulting AG kommuniziert ihre Qualitätspolitik nach außen wie auch nach innen, umfassend und offen. Informationen werden hierbei als wichtige Grundlage für das Verständnis und die Umsetzung der Qualitätspolitik erachtet. Das Management-System wird jährlich bewertet. Daraus werden Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt, um das System flexibel anzupassen und weiterzuentwickeln Organisatorische Struktur Die Organisationsstruktur (siehe Abbildung) der Zertifizierungsstelle wird durch die Vorgaben der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC für Zertifizierungsstellen bestimmt und richtet sich somit auch an die Anforderungen der Aufgaben und Ziele der Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG. Der Vorstand der DIA Consulting AG hat die Geschäftsführung der DIA Consulting AG inne. Der Geschäftsführer ist insbesondere für die kaufmännische Leitung verantwortlich und sorgt für die strategische Ausrichtung. Seine Aufgaben liegen insbesondere in den Bereichen Finanzwesen, Neuausrichtung der internen Organisation und der Vertretung nach außen. Die Leitung der Zertifizierungsstelle ist sowohl für die Verwaltung und Organisation, als auch für die Einhaltung und Durchführung des Zertifizierungsprogramms verantwortlich. Der Leiter der Zertifizierungsstelle ist auch der Qualitätsmanagement-Beauftragte der Zertifizierungsstelle und verantwortlich für die Erstellung und Aufrechterhaltung des Managementsystems

7 Der Lenkungsausschuss, zusammengesetzt aus den sogenannten interessierten Kreisen, überwacht und berät die Leitung der Zertifizierungsstelle. Im Rahmen der Normanforderung DIN EN ISO/IEC übt der Lenkungsausschuss die Aufsicht über die Finanzsituation und die Umsetzung der Geschäftspolitik und der Qualitätspolitik aus. Die Unparteilichkeit der Zertifizierungsstelle soll somit gesichert und die Teilnahme aller interessierten Kreise bezüglich Inhalt und Arbeitsweise am Zertifizierungssystem ermöglicht werden. Der Programmausschuss ist verantwortlich für die Entwicklung und Aufrechterhaltung des Zertifizierungsprogramms. Die Zertifizierungsstelle benötigt zur Dienstleistungserbringung im Rahmen der Zertifizierungsprüfung Prüfer. Dies sind von der Zertifizierungsstelle berufene Experten der jeweiligen Fachgebiete, die in ihrer nachgewiesenen Qualifikation der Zertifizierungsstelle zur Verfügung stehen. Zur Wahrung des Wohles der beauftragten Marktteilnehmer (öffentliches Interesse) wird die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der Prüfer vertraglich gesichert, indem sie sich zur Neutralität verpflichten müssen. Die Erstellung, Modifikation und Aussonderung von Prüfungsfragen und -aufgaben liegt in der Zuständigkeit der Zertifizierungsstelle und wird von ausgesuchten, zusätzlichen Personen, die sich zur Verschwiegenheit und Vermeidung von Interessenkonflikten verpflichten, unterstützt. Die Prüfungsfragen werden in der Geschäftsstelle der Zertifizierungsstelle unter Aufsicht und Verantwortung des Leiters gesammelt und dem Programmausschuss zur Freigabe vorgelegt. Dokument: Organigramm Version: 3-7 -

8 2. Fachprofile In Ergänzung zu den sonstigen Forderungen der Norm DIN EN werden Zertifizierungen in Abhängigkeit folgender Haupttätigkeitsfelder durchgeführt, wobei die vorrangige Nutzung der Immobilie die jeweilige Zuordnung bestimmt. Eine Zertifizierung für mehrere Tätigkeitsfelder ist möglich W: Schwerpunktmäßige Vermittlung von Wohnimmobilien sowie Immobilien, bei denen die Erträge aus der Wohnnutzung überwiegen: Zertifizierte Immobilienmakler für das Tätigkeitsfeld W sind kompetent für die Vermittlung von entsprechenden Objekten, die eigen genutzt werden oder vermietet sind. Dazu gehört auch die Vermittlung von Mietverträgen. G: Schwerpunktmäßige Vermittlung von Gewerbeimmobilien sowie Immobilien, bei denen die Erträge aus der gewerblichen Nutzung überwiegen. Zertifizierte Immobilienmakler für das Tätigkeitsfeld G sind kompetent für die Vermittlung von entsprechenden Objekten, die eigen genutzt werden oder vermietet sind. Dazu zählt auch die Vermittlung von Mietverträgen. A: Schwerpunktmäßige Vermittlung von Anlageimmobilien Zertifizierte Immobilienmakler für das Tätigkeitsfeld A sind kompetent für die Vermittlung von Anlageimmobilien. Darunter gehören Wohn- und Gewerbeimmobilien, die üblicherweise durch Asset Manager* oder Betreiber gemanagt werden. Das jeweilige Anforderungsprofil können Sie der Kompetenzmatrix bzw. dem Prüfstoffverzeichnis entnehmen. * Asset Manager kümmern sich um die Optimierung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses bei der Bewirtschaftung von Immobilien und befassen sich mit Steuerung der Erträge und der damit verbundenen Risiken von Immobilienanlage- und Managemententscheidungen. Sie identifizieren und realisieren Ertrags- und Wertsteigerungspotenziale in den einzelnen Immobilien. Dokument: Fachprofile IM Version: 4-8 -

9 2.1. Mindestqualifikation Bildungsabschluss: Es müssen die in der Kompetenzmatrix dargestellten beruflichen Kompetenzen durch einen Bildungsabschluss erlangt worden sein, der die Forderung von mindestens 120 ECTS (European Credit Transfer System) entspricht. Eine berufliche Weiterbildung bei der Deutschen Immobilien Akademie an der Universität Freiburg GmbH als Immobilienwirt/in (DIA) oder geprüfte/r Immobilienfachwirt/in (IHK) erfüllen exemplarisch die Zulassungsvoraussetzungen. Vergleichbare Bildungsabschlüsse werden als Zulassungsvoraussetzung anerkannt. Die inhaltliche Vergleichbarkeit muss vom Kandidaten nachgewiesen werden. Es besteht die Möglichkeit, einen fehlenden Bildungsabschluss durch Berufserfahrung und sonstigen einzelnen Fortbildungsmaßnahmen (Seminarbesuche) auszugleichen (Autodidaktenregelung gemäß ECTS User s Guide 1 ). Die Autodidaktenregelung entspricht den Ausführungen des ECTS User s Guide, Pkt ECTS and recognition of non-formal and informal learning. Diese Ausführungen berücksichtigen den Umstand, dass es Menschen gibt, die sich wertvolle Kompetenzen im Rahmen Ihrer Berufstätigkeit oder Lebenserfahrung angeeignet haben. Dieser Umstand ist laut ECTS User s Guide bei der ECTS Zuordnung zu berücksichtigen. Diese Berücksichtigung muss inhaltlich den Anforderungen der Kompetenzmatrix entsprechen, d.h. es muss im Rahmen des Antragsverfahrens eine individuelle und nachvollziehbare Zuordnung der erworbenen Kenntnisse erfolgen, um die Erfüllung der Forderungen der Norm DIN EN zu gewährleisten. Praktische Tätigkeit: Eine mindestens dreijährige immobilienbezogene praktische Tätigkeit, davon zwei Jahre in der Immobilienvermittlung, innerhalb der letzten vier Jahre vor Antragstellung erfüllt die Zulassungsvoraussetzungen hinsichtlich der praktischen Tätigkeit. Von der Ausbildungszeit einer abgeschlossenen immobilienbezogenen Berufsausbildung in einem der folgenden Ausbildungsbereiche wird ein Jahr auf die praktische immobilienbezogene Tätigkeit angerechnet: Architektur-, Bau-, Vermessungs- und Liegenschaftswesen Immobilienwirtschaft Kredit- und Versicherungswirtschaft mit Immobilien befasste kaufmännische Ausbildungen Dokument: Fachprofile IM Version: 4 1 ECTS User s Guide, European Commission Directorate General for Education and Culture, February

10 DIAZert Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG, Eisenbahnstraße 56, D Freiburg 2.2 Kompetenzmatrix nach DIN EN Kernkompetenzen Der Immobilienmakler muss über wesentliche Kenntnisse der unten aufgelisteten Themen Wohnimmobilieimmobilieimmobilien Profile Gewerbe- Anlage- gemäß seines Tätigkeitsprofils verfügen. Immobilienmarkt, einschließlich grenzüberschreitender Geschäftsabschlüsse u.a. x x x die wichtigsten Begriffe von Immobiliengeschäften; Kaufpreis/Baufinanzierung einschließlich der mit Baufinanzierung befassten Kreditinstitute wirtschaftliche, rechtliche, räumliche und ökologische Aspekte des Immobilienmarktes, Teilmärkte des Immobilienmarktes Analyse und Beobachtung der Entwicklungstendenzen von Angebot und Nachfrage am Immobilienmarkt; Der Makler im Wettbewerb x x x UWG, Wettbewerbsregeln, Wettbewerbsrelevante Vorschriften der Preisangabenverordnung, des Telemediengesetzes, des Wohnungsvermittlungsgesetzes Berufsethik für Makler x x x Immobilienmarketing x x x Vertriebs- und Beschaffungsmarketing für verschiedene Arten von Immobilien Werbung Öffentlichkeitsarbeit Immobilienportale als Marketingmedium Die Finanzierung von Grundstücksgeschäften x x x gesetzliche Rahmenbedingungen der Bau- und Kaufpreisfinanzierung Immobilienleasing verschiedene Arten von Grundschulddarlehen Hypotheken, Krediten und andere Finanzinstrumente Vorgehensweise bei der Beleihung von Grundstücken Dokument: Fachprofile IM Version:

11 Kernkompetenzen Der Immobilienmakler muss über wesentliche Kenntnisse der unten aufgelisteten Themen gemäß seines Tätigkeitsprofils verfügen. Bewertung von Grundstücken u.a.: x x x Wohnimmobilien Profile Gewerbeimmobilien Anlageimmobilien Bewertungsbegriffe und Grundlagen von Bewertungsverfahren; Zwecke der Bewertung; Fähigkeit zur Berücksichtigung der für die Bewertung relevanten Informationsgrundlagen Nationales und europäisches Recht, Vorschriften und Normen die Immobilienmakler betreffen u.a. x x x Zulassungsvoraussetzungen für das Immobilienmaklergewerbe ( 34c GewO); Verbraucherschutzvorschriften (Makler-Bauträger Verordnung, Preisangabenverordnung), Geldwäschegesetz Beachtung von Unfallverhütungsvorschriften und ökologische Entsorgung verbrauchter Materialien, Wohnraumförderung (Wohnraumfördergesetz) Subventionen von Energieeinsparmaßnahmen Steuervergünstigung bei Denkmalgeschützten Gebäuden und Gebäuden die in Sanierungsgebieten liegen Vorschriften des Bauplanungsrechts, der Städteplanung und Stadtentwicklung (BauGB) Mietrecht einschl. Mietverträge Kaufverträge über Immobilien (Formvorschriften, Inhalte, Eigentumsübertragung) Das Erbbaurecht Formales und materielles Grundstücksrecht Grundzüge europäischen Maklerwesens Dokument: Fachprofile IM Version:

12 Kernkompetenzen Der Immobilienmakler muss über wesentliche Kenntnisse der unten aufgelisteten Themen gemäß seines Tätigkeitsprofils verfügen. Wohnimmobilieimmobilien Gewerbe- Anlageimmobilien Zivilgesetzliche Grundlagen der Maklertätigkeit und Maklerpraxis x x x BGB Nebenpflichten des Maklers Vom Gesetz abweichende Vertragsgestaltungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Akquisition von Makleraufträgen, Objektanalyse, Erstellung von Angebotsunterlagen und Bearbeitung der Aufträge Vermittlung von Verträgen Provisionssysteme und Verrmittlungspositionen von Maklern Abwicklung von Grundstücksgeschäften x x x Aufklärung über die wirtschaftliche Tragweite von Grundstücksgeschäften durch Makler Darstellung der besonderen Inhalte und der Gliederung von Grundstückskaufverträgen zur Vorbereitung der notariellen Beurkundung Die Ausübung von vertraglichen Optionen Die Begründung von Erbbaurechten Besonderheiten bei der Verpachtung von Grundstücken Dokument: Fachprofile IM Version:

13 Wohnimmobilien Profile Gewerbeimmobilien Anlageimmobilien Ergänzende Kompetenzen Bebauung von Grundstücken x x x Prüfung des Baurechts (Art und Maß der Nutzung, Bauplanungsrechtliche Voraussetzungen) Entwicklungszustand des Grundstücks Nachbarschaftsrechte bei Bebauung von Grundstücken Auswertung von Bauplänen und Verständnis der Baubeschreibung. Bewirtschaftung und Verwaltung von Immobilien x x x Vermietung und Betreuung von Mietverhältnissen laufende Aufwendungen Betriebskosten (z. B. Kosten der Strom- und Heizenergie, Grundsteuern, Versicherungen die mit Immobilien zusammenhängen usw.) Instandhaltungskosten; Mietausfallwagnis Verwaltungskosten Abschreibung Kapitalkosten Grundkenntnisse von Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden, Maßnahmen der Revitalisierung sowie der Zulässigkeit von Um- und Ausbauten Kompetenzen, die zur Beratung von Endverbrauchern durch Immobilienmakler gehören u.a. x x x Technische Grundkenntnisse der Lebensdauer von Materialien und Bauwerken; Bauordnungsrechtliche Grundkenntnisse im Zusammenhang Energiesparen, Schallisolierung, Feuchtigkeit, Lichtzutritt; Altlasten und Altlastenkataster Natürliche Risiken (Überschwemmungen, Erdbebengebiete, usw.) und mögliche Versicherungen Dokument: Fachprofile IM Version:

14 Wohnimmobilien Profile Gewerbeimmobilien Anlageimmobilien Ergänzende Kompetenzen Grundkenntnisse des Kataster- und Grundbuchwesens x x x Begriffe und Aufgaben des Katasterwesens Anlässe für Neuvermessungen von Flurstücken Zweck, Aufbau, Eintragungen und Löschungen von Lasten, Beschränkungen und Grundpfandrechten im Grundbuch Materielles Grundstücksrecht Vorschriften zu Bebauungsplänen x x x Begriffe, die in Bebauungsplänen verwendet werden (Baugesetzbuch) gesetzliche und praktische Bedeutung von Bebauungsplänen Beurteilung von Inhalten der Bebauungspläne (Baunutzungsverordnung, Planzeichenverordnung) Betriebswirtschaft x x x Internetpräsenz von Maklerfirmen Verwendung von Informations- und Kommunikationstechniken; und elektronische Datenverwaltung; Qualitätsmanagement; Konfliktmanagement Kommunikative Fähigkeiten und Verkaufsfähigkeiten x x x mündliche und schriftliche Präsentationsmethoden; die Fähigkeit, die Bedürfnisse des Auftraggebers zu erkennen; das Vermögen, Verhandlungsmethoden anzuwenden (rhetorische Fähigkeiten). Dokument: Fachprofile IM Version:

15 Wohnimmobilien Profile Gewerbeimmobilien Anlageimmobilien Besondere Kenntnisse für Makler, die Wohnimmobilien zur Eigennutzung vermitteln Wohnimmobilien zur Selbstnutzung x - - Wohnungsvermittlungsgesetz Wirtschaftsstrafgesetz Wohnungsmietvertrag Wohnungsmarktforschung (Marktanalyse, Marktbeobachtung, Mietspiegel, Preisübersichten) Objekt- und Lageanalyse ( Wohnnutzung) Baurechtsanalyse (Wohnbaugrundstücke) Bewertung von Wohnimmobilien Besondere Kenntnisse für Makler, die Gewerbeimmobilien zur Eigennutzung vermitteln Gewerbeimmobilien zur Selbstnutzung - x - Preisklauselgesetz Gewerbemietvertrag Marktforschung Gewerbeimmobilien (Marktanalyse, Marktbeobachtung, Preisübersichten) Objekt- und Lageanalyse (gewerbliche Nutzung) Baurechtsanalyse (Gewerbebaugrundstücke) Bewertung selbstgenutzter Gewerbeimmobilien Dokument: Fachprofile IM Version:

16 DIAZert Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG, Eisenbahnstraße 56, D Freiburg Besondere Kenntnisse für Makler, die Anlageobjekte vermitteln Wohnimmobilien Profile Gewerbeimmobilien Anlageimmobilien Immobilien als Anlageobjekte - - x Anlageberatung, gesetzliche Grundlagen und Ziele Prüfung der Risikoneigung des Investors Wirtschaftlichkeits- und Rentabilitätsberechnungen Investitionsrechnungen Bewertung von Anlageobjekten Anlageobjekte (Direktinvestition) Offene Immobilienfonds, geschlossene Immobilienfonds, Immobilien Aktiengesellschaften, G-REITs Dokument: Fachprofile IM Version:

17 DIAZert Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG, Eisenbahnstraße 56, D Freiburg 3. Ablauf (allgemeine Darstellung) Dokument: Ablauf IM Version:

18 DIAZert Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG, Eisenbahnstraße 56, D Freiburg 4. Antragsverfahren Mit dem Antrag muss eine Darstellung des beruflichen Werdegangs eingereicht werden. Sämtliche einzureichende Unterlagen entnehmen Sie bitte der folgenden Checkliste. Die Zulassung zur Fachprüfung erfolgt nur dann, wenn die Voraussetzungen aus dem Anforderungsprofil des jeweiligen Zertifizierungsgebietes vollständig vorliegen. Checkliste: Notwendige Unterlagen für Zertifizierungskandidaten Eine Prüfung, ob die Zulassungsvoraussetzungen zur Teilnahme am akkreditierten Zertifizierungsverfahren der DIA Consulting AG erfüllt sind, erfordert, dass folgende Unterlagen eingereicht werden (Spätester Abgabetermin zwei Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin): Zertifizierungsantrag Zertifizierungsvertrag (in zweifacher Ausfertigung) Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild Zeugniskopien (unbeglaubigt) Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 12 Monate) Erlaubnisnachweis nach 34c GewO der zuständigen Gewerbebehörde Betätigungsnachweise (durch den Arbeitgeber oder bei selbständiger Tätigkeit durch eine schriftliche eidesstattliche Erklärung) Dokument: Antragsverfahren IM Version:

19 DIAZert Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG, Eisenbahnstraße 56, D Freiburg 5. Prüfung Ziel der Zertifizierungsprüfung ist die Beurteilung hinsichtlich der Erfüllung der Forderungen, wie sie in der Norm DIN EN beschrieben sind. Die erforderlichen Fachkenntnisse werden anhand einer Fachprüfung sichergestellt. Die Erfüllung der sonstigen Forderungen der Norm DIN EN wird durch das Vertragswerk sichergestellt und anhand der durchgängigen Überwachung geprüft. 5.1.Fachprüfung Die Prüfung der Fachkompetenz der Personen, die entsprechende Verantwortlichkeiten im Betrieb übernehmen, besteht aus einer schriftlichen Prüfung. Die thematischen Prüfinhalte entsprechen der DIN EN 15733, Kapitel 6. Der schriftliche Prüfungsteil umfasst die Bearbeitung von 55 Multiple-Choice Aufgaben nach vorgegebenen Sachverhalten und Fragestellungen aus der jeweiligen Spezialisierung. Die Verteilung der Prüfungsfragen auf die einzelnen Gebiete erfolgt folgendermaßen: - 30 Fragen beziehen sich auf die Kernkompetenzen und ergänzenden Kompetenzen lt. Kompetenzmatrix zum jeweiligen Tätigkeitsfeld - 25 Fragen beziehen sich auf die besonderen Kenntnisse lt. Kompetenzmatrix zum jeweiligen Tätigkeitsfeld Die Bearbeitungsdauer beträgt insgesamt 1,5 Stunden Zusätzlich erfolgt die Plausibilisierung einer praktischen Fallgestaltung bezüglich der Maklertätigkeit. Die praktische Fallgestaltung bezieht sich immer auf die Maklertätigkeit im jeweiligen Tätigkeitsfeld. Die Bearbeitungsdauer beträgt hierbei eine Stunde. Dokument: Prüfung IM Version:

20 Prüfungsbewertung Die schriftliche Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens siebzig Prozent der erreichbaren Gesamtpunkte erzielt wurden. Dabei müssen für beide Teile der schriftlichen Prüfung mindestens 50 Prozent der jeweils maximal erzielbaren Punkte erreicht werden Wiederholung der Fachprüfung Besteht ein Kandidat die Prüfung nicht, so kann die schriftliche Prüfung frühestens nach sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der nicht erfolgreichen schriftlichen Prüfung wiederholt werden. Spätestens ein Jahr nach diesem Zeitpunkt muss die Wiederholung der schriftlichen Prüfung angetreten worden sein. Ansonsten verfällt die Zulassung zur Zertifizierungsprüfung Täuschungshandlung/Störung des Prüfungsablaufes Prüfungsteilnehmer, die sich einer Täuschungshandlung oder einer erheblichen Störung des Prüfungsablaufes schuldig machen, kann der Prüfungsausschuss von der weiteren Prüfungsteilnahme ausschließen. In schwerwiegenden Fällen, insbesondere bei vorbereiteten Täuschungshandlungen, wird die Prüfung insgesamt für nicht bestanden erklärt. Das gleiche gilt bei innerhalb eines Jahres nachträglich festgestellten Täuschungen. Über die Folgen entscheidet die Zertifizierungsstelle mit den dafür vorgesehenen Gremien. Dokument: Prüfung IM Version:

21 5.2. Überwachung der Zertifikatsinhaber Die Überwachung soll sicherstellen, dass die zertifizierten Makler die Normanforderungen einhalten. Dadurch wird der Stellenwert der Zertifizierung in der Öffentlichkeit gewährleistet Fort- und Weiterbildung Zur Sicherstellung der fachlichen Qualifikation der Zertifikatsinhaber haben diese eine jährliche Fort- und Weiterbildung von mindestens drei Tage (1 Tag entspricht mind. 6 Stunden) in entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen nachzuweisen. Die erforderlichen Inhalte dieser Weiterbildung müssen den jeweiligen "Anforderungen gemäß Prüfstoffverzeichnis" (Kompetenzmatrix) entsprechen. Eine Teilnahmebestätigung muss der Zertifizierungsstelle vorgelegt werden Stichprobenüberprüfung (1x jährlich) Um die Erfüllung der Anforderungen, die sich aus den Rechten und Pflichten ergeben, zu prüfen, haben die zertifizierten Makler während des Gültigkeitszeitraums des Zertifikats der Zertifizierungsstelle auf Anforderung entsprechende Nachweise und Arbeitsunterlagen in Kopie zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen. Sämtliche personenbezogene Kundendaten des Maklers sind vorher zu schwärzen. Die Überprüfung erfolgt durch Prüfer auf der Grundlage der für die Zertifizierung geltenden Anforderungen im jeweiligen Zertifizierungsbereich. Bei Nichterfüllen der Anforderungen werden korrektive Maßnahmen angefordert. Bei mehrmaligem Nichterfüllen der Anforderungen werden sanktionierende Maßnahmen durchgeführt. Die zertifizierten Makler werden im Laufe der Zertifikatsgültigkeit jährlich überwacht. Während der Zertifikatsgültigkeit wird mindestens ein Exposé und die Zeichen- und Titelführung überprüft. Außerdem werden weitere Dokumente wie das dokumentierte Beschwerdeverfahren, Musterverträge etc. angefordert und mit den Anforderungen Qualitätsmanagement und Moralkodex verglichen. Dazu kann eine Zertifizierung temporär ausgesetzt oder entzogen werden oder eine Überwachungsbegutachtung vor Ort erfolgen. Die vorbeschriebenen Regelungen werden für alle Zertifizierungen angewendet Überwachungsbegutachtung Überwachungsbegutachtungen können bei Bekanntwerden von Mängeln oder Verfehlungen während der Gültigkeitsdauer eines Zertifikates durch von der Zertifizierungsstelle bestimmte Prüfer stattfinden und dienen der Prüfung der Einhaltung der Zertifizierungsbedingungen. Bei negativer Bewertung der Stichprobenkontrollen durch den Prüfer entscheidet die Zertifizierungsstelle, ob eine Überwachungsbegutachtung stattfindet. Inhalt der Überwachungsbegutachtung ist eine Vorortüberprüfung des Maklers. Maßgebend bei dieser Beurteilung sind die Anforderungen der Norm DIN EN Das Ergebnis der Überwachungsbegutachtung wird in einem Dokument zusammengefasst. Dokument: Prüfung IM Version:

22 5.3. Rezertifizierung Rechtzeitig vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit (Zertifikatsgültigkeit drei Jahre) haben die zertifizierten Immobilienmakler in einer schriftlichen Rezertifizierungsprüfung nachzuweisen, dass sich ihr Wissen auf dem aktuellen Stand bewegt. Inhalt der Prüfung sind vorrangig die den Immobilienmakler betreffenden Neuerungen innerhalb ihrer Zertifizierungsgebiete. Der schriftliche Prüfungsteil umfasst die Bearbeitung von max. 40 Multiple-Choice Aufgaben Die Prüfungsdauer beträgt bei einer Rezertifizierung in einem Tätigkeitsfeld 1 Stunde. Wenn mehr als ein Tätigkeitsfeld vorliegt, kann sich der Prüfungsumfang um max. 15 Fragen je Tätigkeitsfeld erhöhen. Die Prüfungsdauer wird entsprechend angepasst. Voraussetzung für die Zulassung zur Rezertifizierung ist der positive Abschluss der Überwachungsmaßnahmen. Erforderliche Überwachungsmaßnahmen zur Teilnahme an der Rezertifizierung sind Nachweise der jährlichen Fort- und Weiterbildung, die positive Bewertung der Stichprobenüberprüfung und die positive Bewertung evtl. durchgeführter Überwachungsbegutachtungen. Dokument: Prüfung IM Version:

23 DIAZert Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG, Eisenbahnstraße 56, D Freiburg 6. Rechte und Pflichten Die Makler verpflichten sich im Rahmen ihrer Tätigkeit als zertifizierte Makler, die Pflichten gemäß den Vorgaben der Europäischen Norm einzuhalten. Zertifizierungsnachweis Die Immobilienmakler erhalten seitens der Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG zum Nachweis der Zertifizierung eine Zertifizierungsurkunde. Die Urkunde verbleibt im Eigentum der Zertifizierungsstelle und ist bei Wegfall oder Widerruf der Zertifizierung unaufgefordert an diese zurückzugeben. Mit der Zertifizierung ist man berechtigt, den entsprechenden Titel zu führen. Gleichzeitig ist man berechtigt, das Zeichen der Zertifizierungsstelle nach der Zeichensatzung zu verwenden. Pflicht zur Fortbildung und zum Erfahrungsaustausch Zertifizierte Makler haben sich auf dem Sachgebiet, für das sie zertifiziert sind, in dem vorgegebenen Umfang (drei Tage á jeweils mindestens sechs Stunden) fortzubilden bzw. an einem Erfahrungsaustausch teilzunehmen. Über den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen und die Teilnahme an Erfahrungsaustauschveranstaltungen haben die Makler Nachweis zu führen. Dieser Nachweis ist der Zertifizierungsstelle jährlich unaufgefordert vorzulegen. Haftung und Versicherung Für die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Aufgabenerfüllung haben die Makler die volle Verantwortung zu übernehmen. Ein Haftungsausschluss oder eine Haftungseinschränkung ist nur für die Fälle einfacher Fahrlässigkeit in Form einer einzelvertraglichen Vereinbarung zulässig. Die Makler tragen für die Tätigkeit ihrer Mitarbeiter die volle Verantwortung. Sie müssen daher ihre Mitarbeiter hinsichtlich ihrer fachlichen Eignung und persönlichen Zuverlässigkeit sorgfältig auswählen, einweisen, anleiten, überwachen und fortbilden. Art, Inhalt und Umfang der Pflicht zur Überwachung und Anweisung der Hilfskräfte im Einzelfall bestimmen sich nach dem Maß ihrer Sachkunde und Erfahrung sowie der Gegebenheiten und Schwierigkeiten des konkreten Auftrags. Für dieses Haftungsrisiko haben die Makler eine Berufshaftpflichtversicherung und eine Vertrauensschadenshaftpflichtversicherung in angemessenem Umfang abzuschließen und während der Dauer ihrer Zertifizierung aufrechtzuerhalten. Stehen die Makler in einem Angestelltenverhältnis, genügt eine entsprechende Haftungsabsicherung durch den Arbeitgeber. Dokument: Rechte und Pflichten IM Version:

24 Bekanntmachung Die Zertifizierungsstelle macht die Zertifizierung öffentlich bekannt. Name, Adresse, Telefon- und Faxnummern, - und Internetadresse sowie die Bezeichnung des Zertifizierungsgebietes werden im Internet über eine Datenbank veröffentlicht. Auf Anfrage wird auch eine Liste aller zertifizierten Personen herausgegeben. Die Daten werden nach erfolgreicher Zertifizierung über einen Erhebungsbogen erfasst. Die Makler stimmen mit ihrer Unterschrift auf diesem Bogen der Veröffentlichung zu. Änderungen der Daten müssen ebenfalls über diesen Erhebungsbogen mitgeteilt werden. Ist man nicht mit der Veröffentlichung der eigenen Daten im Sinne des Erhebungsbogens einverstanden, so sind dennoch Name und Adresse sowie Bezeichnung des Zertifizierungsgebietes in der Datenbank zu veröffentlichen. Mit Abschluss des Zertifizierungsvertrages mit der Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG wird hierin ausdrücklich eingewilligt. Bekanntmachung ungültiger Zertifikate Die Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG macht das Erlöschen, das Aussetzen oder den Widerruf der Zertifizierung öffentlich bekannt. Werbung Die Makler sind berechtigt, im Rahmen ihrer Zertifizierungstätigkeit auf Briefbögen, auf Drucksachen in Werbeanzeigen und auf seiner Webseite auf die Zertifizierung hinzuweisen. Bei Abbildungen der Zertifizierungsurkunde muss diese vollständig dargestellt werden. Eine Verkleinerung der Urkunde darf nur insoweit erfolgen, als ihr Inhalt noch lesbar ist. Hinweise auf die Zertifizierung müssen sich auf das von der Zertifizierungsstelle vorgegebene Textmuster halten. Makler dürfen als zertifizierte Makler nur in den Fällen auftreten, in welchen sie auf dem Zertifizierungsgebiet Tätigkeiten erbringen. Die Makler sind daher verpflichtet, bei Leistungen auf anderen Sachgebieten oder bei Leistungen im Rahmen ihrer sonstigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit jedweden Hinweis auf die Zertifizierung zu unterlassen. Die Makler haben zu dulden, dass ihre Zertifizierung, ihr Sachgebiet, ihre Namen und Anschriften von der Zertifizierungsstelle gespeichert und in Listen oder auf sonstigen Datenträgern veröffentlicht und auf Anfrage jedermann zur Verfügung gestellt wird. Werbliche Hinweise der Makler auf ihre Tätigkeit müssen sich in Inhalt und Aufmachung an den Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb orientieren. Der Hinweis auf ihre Zertifizierung hat dabei unter der Angabe des Sachgebiets, des Tätigkeitsfeldes und der Zertifizierungsstelle zu erfolgen. Dokument: Rechte und Pflichten IM Version:

25 Anzeigepflichten Die Makler haben der Zertifizierungsstelle unverzüglich anzuzeigen: die Änderung ihrer Büroanschrift die Änderung ihrer Privatadresse die Änderung ihrer beruflichen Betätigungsform (z. B. Sozietät, Angestelltenverhältnis) den Verlust der Zertifizierungsurkunde die Leistung einer eidesstattlichen Versicherung nach 807 ZPO die Stellung eines Insolvenzantrags die Einleitung eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens die rechtskräftige Verurteilung in einem Strafverfahren. Auskunftspflichten, Überlassung von Unterlagen und Duldung der Nachschau Die Makler haben der Zertifizierungsstelle auf deren Verlangen jederzeit die zur Überwachung ihrer Tätigkeit und der Einhaltung ihrer Pflichten erforderlichen mündlichen und schriftlichen Auskünfte innerhalb der gesetzten Frist unentgeltlich zu erteilen und die angeforderten Unterlagen vorzulegen. Sie können die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung sie selbst oder einen ihrer Angehörigen ( 52 StPO) der Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem OWiG aussetzen würde. Die Makler haben auf Verlangen der Zertifizierungsstelle die aufbewahrungspflichtigen Unterlagen vorzulegen und eine angemessene Zeit zwecks Überprüfung zu überlassen. Die Zertifizierungsstelle hat in diesem Zusammenhang sicherzustellen, dass die Vorschriften des Datenschutzes und der geregelten Schweigepflicht eingehalten werden. Die Beauftragten der Zertifizierungsstelle können auch während der üblichen Geschäftszeit die Geschäftsräume der Makler betreten und durch Stichproben von Unterlagen und Akten prüfen, ob die Makler ihren Pflichten nachgekommen ist. Dokument: Rechte und Pflichten IM Version:

26 Erlöschen der Zertifizierung Die Zertifizierung erlischt, wenn unter Kündigung des Zertifizierungsvertrages gegenüber der Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG erklärt wurde, dass die Tätigkeit eingestellt wird oder keine Rezertifizierung erwünscht wird und die Gültigkeit des Zertifikats abläuft. Rückgabepflicht von Urkunden Die Makler haben nach Erlöschen oder Widerruf der Zertifizierung die Urkunde unverzüglich der Zertifizierungsstelle zurückzugeben. Dokument: Rechte und Pflichten IM Version:

27 DIAZert Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG, Eisenbahnstraße 56, D Freiburg 7. Sanktionierende Maßnahmen 7.1 Fortbildungsverpflichtung Folgende Maßnahmen gelten, wenn der zertifizierte Makler die Erfüllung seiner Fortbildungsverpflichtung nicht nachweisen kann: beim ersten Verstoß kann er die Fortbildung im nächsten Halbjahr nachholen. wenn die Nachweise nach dieser Frist nicht vorliegen, erfolgt die Aussetzung der Zertifizierung für drei Monate. wenn die Nachweise nach dieser Zeit immer noch nicht vorliegen, erfolgt der Entzug der Zertifizierung. 7.2 Aussetzen der Zertifizierung 1. Bei geringen Abweichungen (Nachbesserung): Wurde die Überwachung nicht bestanden, so ist der zertifizierte Immobilienmakler genau ein Mal zu korrektiven Maßnahmen aufzufordern. Dies kann beinhalten, dass die negativ bewerteten Arbeitsproben/Dokumente - nachgebessert werden müssen - durch neue Arbeitsproben/überarbeitete Dokumente zu ersetzen sind. Die Entscheidung darüber obliegt dem Prüfungsbeauftragten. Führt die erneute Prüfung der Arbeitsproben/Dokumente nicht zu einer positiven Bewertung, dann erfolgt der Entzug der Zertifizierung. Alternativ kann gegenüber dem zertifizierten Immobilienmakler eine Überwachungsbegutachtung eingeleitet werden. 2. Bei erheblichen Abweichungen: Zertifikate werden ausgesetzt, wenn im Rahmen einer regelmäßigen Überwachung das K.O.-Kriterien der Vollständigkeit (es fehlt ein wesentlicher Teil) nicht erfüllt ist. Gemäß Empfehlung des Prüfungsbeauftragten muss in solchen Fällen der Nachweis über den Besuch einer entsprechenden Fortbildung erfolgen. Die Zertifizierung wird bis zum Nachweis dieser Fortbildung für einen Zeitraum von drei Monaten ausgesetzt. In diesem Zeitraum sollen neue Arbeitsproben/Dokumente eingereicht und die entsprechende Fortbildung erfolgen. Bei entsprechender Fortbildung und positiver Bewertung der Arbeitsproben/Dokumente wird die Aussetzung zurückgenommen. Führt die erneute Prüfung der Arbeitsproben/Dokumente nicht zu einer positiven Bewertung, dann erfolgt der Entzug der Zertifizierung. Alternativ kann gegenüber dem zertifizierten Immobilienmakler eine Überwachungsbegutachtung eingeleitet werden. Dokument: Sanktionierende Maßnahmen IM Version:

28 DIAZert Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG, Eisenbahnstraße 56, D Freiburg Die Aussetzung der Zertifizierung wird von der Zertifizierungsstelle über die Homepage veröffentlicht. Mit der Aussetzung verbunden ist der Verlust des Rechts auf Zeichenführung für die Dauer der Aussetzung. Während der Aussetzung darf der Kunde das Zeichen der DIA Consulting AG nicht benutzen und auch anderweitig nicht auf die Zertifizierung hinweisen. Die Aussetzung wird von der Leitung ausgesprochen. Eine Aussetzung kann längstens für die Dauer von einem halben Jahr erfolgen und darf maximal zweimal innerhalb eines Zertifizierungsintervalls (3 Jahre) vorfallen. Danach kommt es zum Entzug der Zertifizierung. 7.3 Entzug der Zertifizierung Die Zertifizierungsstelle muss die Zertifizierung des Kunden unverzüglich entziehen, wenn sehr schwere Verstöße gegen die Zertifizierungsregeln vorliegen, wiederholte Verwarnungen nicht den gewünschten Erfolg haben, zertifizierte Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen endgültig nicht nachkommen, im Rahmen der Überwachungsbegutachtung wiederholte Mängel festgestellt werden, die trotz der verlangten Korrekturmaßnahmen nicht beseitigt wurden, nachträglich Tatbestände bekannt werden, die währen sie zum Zeitpunkt der Zertifizierung bekannt gewesen der Zertifizierung entgegen gestanden hätten z.b. falsche Angaben im Rahmen des Antragsverfahrens, Täuschungshandlungen oder eine Aussetzung der Zertifizierung nicht mehr in Frage kommt, weil diese bereits zweimal erfolgte. Der Eintrag des Kunden in der Datenbank der Zertifizierungsstelle ist zu löschen. Mit dem Entzug verbunden ist der Verlust des Rechts auf Zeichenführung. Der Kunde darf das Zeichen der DIA Consulting AG nicht mehr benutzen und auch anderweitig nicht auf die Zertifizierung hinweisen. Die Widerrufung wird von der Leitung ausgesprochen. Die Zertifizierung eines Kunden muss ebenfalls widerrufen werden, wenn der Kunde seine Tätigkeit einstellt oder gegenüber der Zertifizierungsstelle erklärt, dass eine Zertifizierung nicht mehr erwünscht ist. Die Zertifizierungsstelle muss auch dies bekannt machen und der Kunde verliert das Recht auf Zeichenführung. Automatisch erlischt die Zertifizierung eines Kunden nach dem auf dem Zertifikat angegebenen Gültigkeitsdatum. Die Zertifizierungsstelle muss auch dies bekannt machen und der Kunde verliert das Recht auf Zeichenführung. Bei einer erneuten Zertifizierung handelt es sich nicht um eine Rezertifizierung. Dokument: Sanktionierende Maßnahmen IM Version:

29 DIAZert Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG, Eisenbahnstraße 56, D Freiburg 7.4 Beschwerden Die Hinweise Dritter über fachliche Mängel eines zertifizierten Kunden werden grundsätzlich ausgewertet und dem Programmausschuss vorgelegt. Der Programmausschuss empfiehlt der Zertifizierungsstelle durchzuführende Sanktionen. Bei Beschwerden unterschiedlicher Parteien * wird den Beschwerden durch eine außerplanmäßige Überprüfung nachgegangen. Bei Beschwerden über menschliches Fehlverhalten des Maklers erfolgt eine Überwachungsbegutachtung Vorort beim Makler*. Der Makler bekommt die Beschwerde im Vorfeld zur Kenntnis. Dokument: Sanktionierende Maßnahmen IM Version: 3 * ab zwei Beschwerden

30 DIAZert Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG, Eisenbahnstraße 56, D Freiburg 8. Zeichennutzung 8.1. Allgemeines Name und Sitz des Zeicheninhabers Die Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG mit Sitz in Freiburg ist Inhaberin des nachstehenden Dienstleistungszeichens, im folgenden "Zeichen" genannt: Zeichenbenutzer Zeichenbenutzer sind die von der Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG zertifizierten Kunden Rechte und Pflichten des Zeichenbenutzers Einräumung des Rechts zur Zeichenbenutzung Die Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG gestattet dem Zeichenbenutzer nach Maßgabe der Bestimmungen des Zertifizierungsvertrages nebst den dazugehörigen Dokumenten und insbesondere dieser Zeichensatzung die Benutzung ihres Zeichens. Der Zeichenbenutzer stellt sicher, dass die Benutzung des Zeichens in der Werbung oder bei sonstigen Maßnahmen im Rahmen dieser Zeichensatzung erfolgt. Für die Benutzung des Zeichens, insbesondere im Rahmen der Werbung, ist der Zeichenbenutzer allein verantwortlich Form, Farbe, Größe Die Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG stellt dem Zeichenbenutzer ihr Zeichen in schwarzweißer Abbildung und in gelber Spezifikation im JPG-Format zur Verfügung. Das Zeichen muss leicht lesbar und deutlich sichtbar sein. Es darf nur in der dargestellten Form benutzt werden. Eine Veränderung der Form oder der Farbgestaltung mittels Bildbearbeitungssoftware ist dem Zeichenbenutzer untersagt. Eine Größenänderung ist nur dann erlaubt, wenn das vorgegebene Verhältnis von Höhe und Länge eingehalten wird. Dies ist über eine proportionale Vergrößerung/Verkleinerung des Zeichens gewährleistet. Dokument: Zeichennutzung IM Version:

31 DIAZert Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG, Eisenbahnstraße 56, D Freiburg Hinweis auf den Zertifizierungsbereich Die Zeichenbenutzung ist beschränkt auf den Zertifizierungsbereich des Zeichenbenutzers. Es muss bei der Benutzung des Zeichens auf den Inhalt des Zertifikats, dessen Nummer und auf die Zertifizierungsstelle hingewiesen werden. Beispiel Immobilienmakler: Max Mustermann von der Zertifizierungsstelle DIAZert der DIA Consulting AG zertifizierter Immobilienmakler (DIA) Tätigkeitsfeld:... Zertifikats Nr.: DIA-IM-xxx 8.3. Verlust und Entzug der Zeichenbenutzung Erlischt die Zertifizierung (siehe Zertifizierungsverfahren Pkt. 6) oder wird sie entzogen (siehe Sanktionierende Maßnahmen), verliert der Zeichenbenutzer das Recht auf Zeichenbenutzung. In einem solchen Fall darf der Zeichenbenutzer noch vorhandene Unterlagen, Medien etc., die mit dem Zeichen versehen sind, ab dem Datum des Erlöschens nicht mehr benutzen Änderungen Die Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG informiert die Zeichenbenutzer unverzüglich über Änderungen dieser Zeichensatzung. Dokument: Zeichennutzung IM Version:

32 DIAZert Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG, Eisenbahnstraße 56, D Freiburg Tel.: , Fax: , zertifizierung@dia-consulting.de 9. Termine und Anmeldung Prüfungsstandort Berlin: 25. Mai 2011 schriftliche Prüfung (maximal 20 Kandidaten) 27. Oktober 2011 schriftliche Prüfung (maximal 20 Kandidaten) Prüfungsstandort München: 14. April 2011 schriftliche Prüfung (maximal 12 Kandidaten) Prüfungsstandort Köln: 04. April 2011 schriftliche Prüfung (maximal 15 Kandidaten) Prüfungsstandort Hamburg: 04. April 2011 schriftliche Prüfung (maximal 20 Kandidaten) Prüfungsstandort Frankfurt: 08. April 2011 schriftliche Prüfung (maximal 11 Kandidaten) Prüfungsstandort Freiburg: 01. April 2011 schriftliche Prüfung (maximal 15 Kandidaten) 04. Oktober 2011 schriftliche Prüfung (maximal 15 Kandidaten) Die Anmeldungen und die von den Kandidaten einzureichenden Unterlagen müssen für diese Termine spätestens zwei Wochen vor Prüfungstermin bei der Zertifizierungsstelle eingegangen sein

33 DIAZert Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG, Eisenbahnstraße 56, D Freiburg Tel.: , Fax: , zertifizierung@dia-consulting.de 10. Preisverzeichnis Leistung Preis* Fälligkeit Schwerpunktbereiche: 1. Erstzertifizierung 1. 1 Antragsbearbeitung und Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen 1.2 Schriftliche Prüfung Wohnimmobilien (W) Gewerbeimmobilien (G) Anlageimmobilien (A) 450, 450, 450, Fällig bei Antragsstellung., 350, 350, 350, Fällig 14 Tage vor dem vereinbarten Prüfungstermin. Stornierungen der Anmeldung bis 14 Tage vor dem vereinbarten Prüfungstermin sind kostenlos. Bei Stornierungen innerhalb von 14 Tagen wird eine Stornopauschale von 20 % berechnet. Bei Rücktritt bzw. Nichterscheinen am Tag der Prüfung ist der volle Betrag zu zahlen. 2. Rezertifizierung Rezertifizierungsprüfung 300, 300, 300, Fällig 14 Tage vor dem vereinbarten Prüfungstermin. Stornierungen der Anmeldung bis 14 Tage vor dem vereinbarten Prüfungstermin sind kostenlos. Bei Stornierungen innerhalb von 14 Tagen wird eine Stornopauschale von 20 % berechnet. Bei Rücktritt bzw. Nichterscheinen am Tag der Prüfung ist der volle Betrag zu zahlen. 3. Überwachung 3.1 Jährliche Überwachung der Normerfüllung + Jährlich durchzuführende Stichprobenprüfung 3.2 Ggf. Überwachungsbegutachtung (bei Missbrauch o. Ä.) 400, 400, 400, Der Jahresbetrag ist jeweils zum des Jahres zu bezahlen. Der Jahresbetrag gilt für das Kalenderjahr, in dem er entrichtet wurde. Der erste zu bezahlende Jahresbeitrag wird anteilig für das Jahr der Erstzertifizierung berechnet. Verfügt der Antragsteller bereits über ein Maklerzertifikat der DIAZert entfallen die Kosten für die Überwachung weiterer Schwerpunktbereiche. Die Kunden erhalten Ende des Jahres eine Zusammenfassung der Überwachungsmaßnahmen , 2.000, 2.000, Fällig vor dem vereinbarten Begutachtungstermin. * Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Stand 15. Dezember 2010 Bitte überweisen Sie die fälligen Beträge erst nach Erhalt einer Rechnung auf das dort angegebene Konto. Beispiel: Herr Mustermann beantragt als Makler eine Zertifizierung für die Bereiche Wohnimmobilien (W) und Gewerbeimmobilien (G). Die Prüfung für W will er sofort, die Prüfung für G erst in 6 Monaten antreten. Herr Mustermann erhält einmalig eine Rechnung (1.1) für die gesamte Antragsbearbeitung und für die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen. Bei Anmeldung zur schriftlichen Prüfung für den Bereich W erhält er eine Rechnung (1.2). Bei erfolgreicher Prüfung erhält er die Zertifizierungsbestätigung mit der Bezeichnung zertifizierter Immobilienmakler nach DIN EN mit dem Schwerpunkt Wohnimmobilien. Ende des Jahres erhält Herr Mustermann eine anteilige Rechnung (3.1) für die Überwachung. Im nächsten Jahr meldet er sich zur schriftlichen Prüfung für den Bereich G an. Er erhält eine Rechnung (1.2) für die schriftliche Prüfung. Bei erfolgreicher Prüfung erhält er die Ergänzung zertifizierter Immobilienmakler nach DIN EN mit den Schwerpunkten Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien. Ende des Jahres erhält Herr Mustermann eine Rechnung (3.1) für die Überwachung in Höhe von 400 zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dokument: Preisverzeichnis IM Version: 5 33

34 DIAZert Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG, Eisenbahnstraße 56, D Freiburg Tel.: , Fax: , zertifizierung@dia-consulting.de Kontakt DIA Consulting AG Eisenbahnstraße 56 D Freiburg Tel.: Fax: Mo. Fr.: 08:30 16:00 Uhr Leiter der Zertifizierungsstelle Herr Alexander Achten Ansprechpartner für: - Qualitätsmanagement und Akkreditierung, Gremienarbeit Mo. Fr.. 08:30 16:00 Uhr achten@dia-consulting.de Stellvertretender Leiter Herr Oliver Thomsen Ansprechpartner für: - Marketing/Pressearbeit Mo. Fr.: 12:30 16:00 Uhr thomsen@dia-consulting.de Sekretariat und Kundenbetreuung Frau Anke Roscher Ansprechpartnerin für: - Kundenservice Mo. Fr.: 08:30 13:00 Uhr roscher@dia-consulting.de 34

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