Gefährdungsbeurteilung Explosionsrisiken. Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz
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- Judith Holst
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1 Gefährdungsbeurteilung Explosionsrisiken Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz
2 Die vorliegenden Hilfen der Berufsgenossenschaft zur Ermittlung von Explosionsrisiken und zur Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes sind speziell für den Bereich Druck und Papierverarbeitung konzipiert. Ein Set hat folgenden Inhalt: Grundlagenheft Gefährdungsbeurteilung Ermittlung möglicher Explosionsrisiken zur Einführung in das Thema Muster-Explosionsschutzdokument für den Bogenrotationsoffsetdruckmaschine Muster-Explosionsschutzdokument für den Rollenrotationsoffsetdruck-Coldset Muster-Explosionsschutzdokument für den Rollenrotationsoffsetdruck-Heatset Anlage 1a Leitfaden zur Beurteilung der Explosionsrisiken durch brennbare Flüssigkeiten Anlage 1b Leitfaden zur Beurteilung der Explosionsrisiken durch brennbare Stäube Nach dem Studium des Grundlagenheftes wird folgende Vorgehensweise empfohlen: Schritt 1 Stoffermittlung und Gefährdungsbeurteilung für die zu beurteilenden Arbeitsplätze bzw. Arbeitsbereiche im eigenen Unternehmen mit Hilfe der Vorgaben in Anlage 1a bzw. 1b. Wenn im Ergebnis der schriftlich vorliegenden Gefährdungsbeurteilung die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre nicht sicher ausgeschlossen werden kann, sind die zu benennenden explosionsgefährdeten Bereiche in Zonen einzuteilen. Anschließend ist durch den Arbeitgeber ein Explosionsschutzdokument zu erstellen. Schritt 2 Auswahl und Anpassung der zutreffenden Muster- Explosionsschutzdokumente an die vorhandene konkrete betriebliche Situation unter Verwendung der vorliegenden Gefährdungsbeurteilung. Das Ergebnis ist schriftlich zu dokumentieren. Hilfreiche Literatur: TRBS 2152 Teil 1 (TRGS 721): Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre Beurteilung der Explosionsgefährdung Bestell-Nr Herausgeber: Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse Fachbereich Druck und Papierverarbeitung Wiesbaden Telefon (0611) Telefax (0611) info.dp@bgetem.de Gestaltung: more Werbung und Kommunikation GmbH, Julbach Stand:
3 Gefährdungsbeurteilung Ermittlung möglicher Explosionsrisiken Grundlage zur Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes Die Entscheidung, ob ein Explosionsschutzdokument zu erstellen ist, kann vom Arbeitgeber/Betreiber nur anhand des Ergebnisses der Gefährdungsbeurteilung erfolgen! (Ablaufschema auf Seite 3) Der Gesetzgeber fordert vom Arbeitgeber im 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), dass dieser die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu beurteilen hat. Insbesondere sind die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, zu beurteilen, die erforderlichen Maßnahmen im Sinne des Arbeitsschutzes zu treffen und sowohl die Beurteilung als auch die davon abgeleiteten Schutzmaßnahmen zu dokumentieren. Diese sehr allgemeine Formulierung betrifft übergreifend alle Arten von Gefährdungen, wie z.b. mechanische Gefährdungen, elektrische Gefährdungen, physikalische, biologische und chemische Gefährdungen etc. aber auch Gefährdungen durch Brand und Explosion. Die ebenfalls in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geforderte Gefährdungsbeurteilung zu Brand bzw. Explosionsrisiken stellt keine Forderung nach einer zusätzlichen Gefährdungsbeurteilung zum ArbSchG dar. Vielmehr konkretisieren die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die Forderungen des ArbSchG bezüglich der Beurteilung der Brand und Explosionsgefahren und der Maßnahmen, die zum Schutz der Beschäftigten zu treffen sind. Gefährdungen aus der Gefährdungsbeurteilung ArbSchG Mechanisch Elektrisch Brand und Chemisch Biologisch... Explosion Gesetze und Verordnungen GefStoffV BetrSichV Physikalisch Chemische Einwirkungen Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre Maßnahmen: z.b. Substitution, Lüftung ExSchutz Dokument, Maßnahmen: z.b. Zoneneinteilung, Zündquellenvermeidung etc. 1
4 Gefährdungsbeurteilung Ermittlung möglicher Explosionsrisiken Eine Explosion kann nur dann auftreten, wenn folgende drei Dinge gleichzeitig am selben Ort vorhanden sind: (Explosionsdreieck) wirksame Zündquelle Luftsauerstoff (in ausreichender Menge) Brennstoff (z.b. brennbare Stäube) Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind nach der GefStoffV in den 8, 9 und 12 hinsichtlich möglicher Brand und Explosionsgefahren konkrete Schutzmaßnahmen genannt, die vom Betreiber anzuwenden sind. Hierzu gehören u.a.: Substitution der brennbaren Stoffe, d.h. die Verwendung von Ersatzstoffen Begrenzung der am Arbeitsplatz verwendeten Menge an brennbaren Stoffen Vermeidung von Zündquellen, bauliche Maßnahmen zum Brandund Explosionsschutz (Fluchtwege, Feuerlöscher, Kennzeichnung) organisatorische Maßnahmen (Betriebsanweisung, Unterweisung der Beschäftigten) etc. Auch die BetrSichV ( 3) verlangt die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, wobei allerdings der Auftrag bezüglich der Explosionsgefahren erweitert wird. Ist eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre (g.e.a.) vorhanden und kann diese nicht z.b. durch Maßnahmen nach der GefStoffV sicher verhindert werden, so sind die Wahrscheinlichkeit des Auftretens der gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre, in Frage kommende wirksame Zündquellen und die Auswirkungen einer auftretenden Explo sion zu ermitteln und zu dokumentieren. Diese Dokumentation, das so genannte Explosionsschutzdokument, ist nach 6 der BetrSichV bei Vorhandensein einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre, unabhängig von der Zahl der Beschäftigten, zu erstellen. Die Betrachtungsweise der BetrSichV erfordert im Betrieb eine ganzheitliche Bewertung des Prozesses, einschließlich der Absaugkanäle und der Lagerräume. Ablauf der Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung möglicher Explosionsrisiken Folgende Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein, damit Explosionen auftreten können: hoher Dispersionsgrad (große Oberfläche) der brennbaren Stoffe Konzentration der brennbaren Stoffe in Luft innerhalb ihrer Explosionsgrenzen und wirksame Zündquelle Wann immer möglich, soll der Arbeitgeber das Auftreten von explosionsfähiger Atmosphäre verhindern (Grundsatz der ATEX Richtlinie 1999/92/EG). Dabei steht die Ermittlung hinsichtlich des Auftretens von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre im Vordergrund. Sodann ist zu prüfen, ob diese sich entzünden kann, d.h. das Vorhandensein und Wirksamwerden von Zündquellen wird beurteilt. Abschließend ist das Ausmaß der zu erwartenden Auswirkung von Explosionen in Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten (z.b. Anlage, Räumlichkeiten) zu ermitteln. Die Beurteilung ist für jeden Arbeitsbzw. Produktionsprozess sowie für jeden Betriebszustand einer Anlage durchzuführen. Insbesondere schließt dies die normalen Betriebsbedingungen inklusive Instandhaltungsarbeiten ein, aber auch Betriebsstörungen und den vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlgebrauch. Die Gefährdungsbeurteilung sollte anhand des auf Blatt 3 dargestellten allgemeinen Ablaufschemas erfolgen. Der Übersichtlichkeit halber werden die Schritte 1 3 in den Anlagen 1a und 1b für brennbare Flüssigkeiten bzw. Stäube separat behandelt. 2
5 Gefährdungsbeurteilung Ermittlung möglicher Explosionsrisiken Ablaufschema Gefährdungsbeurteilung Explosionsschutz Schritt 1: Sind brennbare Stoffe vorhanden? Nein Keine ExSchutz-Maßnahmen erforderlich/dokumentation Schritt 2: Ist die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre möglich? Nein Keine ExSchutz-Maßnahmen erforderlich/dokumentation Abschätzung von Quellen und Mengen explosionsfähiger Atmosphäre erforderlich! Schritt 3: Nein Keine ExSchutz-Maßnahmen Ist die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre möglich? erforderlich/dokumentation Die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre soweit ExSchutz-Maßnahmen/ wie möglich einschränken! Dokumentation Ist die Bildung von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre Keine weiteren ExSchutzvöllig verhindert? Maßnahmen/Dokumentation Nein Gefährliche explosionsfähiger Atmosphäre vorhanden Zoneneinteilung ständig, langzeitig oder häufig gelegentlich selten oder kurzzeitig durch Gase, Dämpfe, Nebel durch Stäube Zone 0 Zone 20 Zone 1 Zone 21 Zone 2 Zone 22 Vermeidung von wirksamen Zündquellen* Gase, Dämpfe, Nebel und Stäube bei störungsfreiem Betrieb (Normalbetrieb) bei vorhersehbaren Störungen bei seltenen Störungen bei störungsfreiem Betrieb (Normalbetrieb) bei vorhersehbaren Störungen bei störungsfreiem Betrieb (Normalbetrieb) *in den Zonen 20, 21 und 22 ist auch die Möglichkeit der Entzündung von abgelagertem Staub zu berücksichtigen BetrSichV ExSchutz-Dokumentation GefStoffV Dokumentation Ist die Entzündung von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre sicher verhindert? Keine weiteren ExSchutz- Maßnahmen/Dokumentation Nein Konstruktive Maßnahmen, welche die Auswirkungen einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken! (Unter Beachtung der örtlichen und anlagentechnischen Gegebenheiten) 3
6 Gefährdungsbeurteilung Ermittlung möglicher Explosionsrisiken Technische Maßnahmen zur Gewährleistung des Explosionsschutzes Ist die Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre möglich, so sind Explosionsschutzmaßnahmen notwendig. Unter Explosionsschutzmaßnahmen werden alle Maßnahmen verstanden, die die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verhindern, die Zündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre vermeiden oder die Auswirkungen von Explosionen soweit reduzieren, dass Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten sowie die Anlagensicherheit gewährleistet sind. Dabei sollte zunächst versucht werden, das Auftreten explosionsfähiger Atmosphäre zu vermeiden ( Primärer Explosionsschutz siehe Schritte 2 und 3 aus den Anlagen 1a und 1b). Zonen explosionsfähiger Atmosphäre Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln Gemisch aus Luft und Stäuben Zone 0 und Zone 20 Bereiche, in denen gefährliche explosionsfähige Atmosphäre ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist Zone 1 und Zone 21 Bereiche, in denen sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden kann Zone 0, Zone 1, Zone 2 Zone 20, Zone 21, Zone 22 z.b. der Bereich im Inneren von Behältern oder Apparaturen, bei staubenden Gütern auch in Mühlen, Trockner, Mischern, Förderleitungen, Silos z.b. die nähere Umgebung von Beschickungsöffnungen, Füll oder Entleerungsöffnungen, die nähere Umgebung um die Zone 0, der nähere Bereich bei Abfüllstellen in Behältern oder Bereiche, in denen abgelagerter Staub in solchen Mengen vorliegt, dass es bereits im Normalbetrieb gelegentlich zum Aufwirbeln kommen kann Hierzu zählen Maßnahmen wie Ersatz der brennbaren Stoffe Konzentrationsbegrenzung (sichere Unterschreitung der UEG) Inertisierung Lüftungstechnische Maßnahmen Beseitigung von Staubablagerungen Lässt sich die Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre nicht sicher verhindern, so ist die Zündung dieser Atmosphäre zu vermeiden. Es sind demgemäß Maßnahmen zur Vermeidung wirksamer Zündquellen erforderlich ( Sekundärer Explosionsschutz ). Dabei gilt: Je wahrscheinlicher das Auftreten von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre ist, desto sicherer muss das Vorhandensein von wirksamen Zündquellen vermieden werden. Zone 2 und Zone 22 Bereiche, in denen bei Normalbetrieb eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre normalerweise nicht oder aber nur kurzfristig (z.b. bei Störungen) auftritt Bereiche um Rohrleitungen in geschlossenen Räumen, die technisch dicht sind; Bereiche, die die Zone 0 oder 1 umgeben oder Bereiche, in denen Staubablagerungen zu erwarten sind, die aber regelmäßig beseitigt werden oder in denen auf Grund einer Vielzahl von Freisetzungsquellen Staubablagerungen vorhanden sind (Holzbearbeitung) Gefährdungsgrad Intervall des Auftretens der Gemische (jährlich) Intervall des Auftretens der Gemische differenziert Verweilzeit der Gemische (Tag/Monat/hr) Zone 0 höher als bei Zone 1, höher als bei Zone 1 länger als bei Zone 1 Zone 20 z.b. > 1000 mal z.b. > 3 mal/tag Zone 1 Zone 21 > 10 mal < 1000 mal > 1 mal/monat < 3 mal/tag länger als 0,5 h, bis 10 h Zone 2 Zone 22 > 1 mal < 10 mal > 1 mal/hr < 1 mal/monat kürzer als 0,5 h 4
7 Gefährdungsbeurteilung Ermittlung möglicher Explosionsrisiken In Abhängigkeit zur Wahrscheinlichkeit des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre (= Zoneneinteilung) ist die Auswahl zu treffen, welche Betriebsmittel mit möglichen elektrischen oder mechanische Zündquellen eingesetzt werden können. Kennzeichnungsbeispiel Explosionsgefährliche Atmosphäre tritt auf: häufig Zone 0 Zone 1 Zone 2 nie In Einzelfällen sind die Explosionsschutzmaßnahmen Vermeidung von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre (primärer Explosionsschutz) und Vermeiden von Zündquellen (sekundärer Explosionsschutz) nicht ausreichend sicher durchführbar. Zone 20 Zone 21 Zone 22 Es gibt keine Zündquellen durch Betriebsmittel 1G/1D 2G/2D 3G/3D Es müssen dann Maßnahmen getroffen werden, die die Auswirkungen einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken (tertiärer Explosionsschutz). im Normalbetrieb bei anzunehmenden Störungen bei seltenen Störungen im Normalbetrieb bei anzunehmenden Störungen im Normalbetrieb Solche Maßnahmen sind: Explosionsfeste Bauweise Explosionsdruckentlastung Explosionsunterdrückung Verhindern der Flammen und Explosionsübertragung Explosionsdruckstoßfest Diese Maßnahmen betreffen in der Regel die Begrenzungen gefährlicher Auswirkungen von Explosionen, die vom Inneren geschlossener Anlagen (z.b. Inneres von Lösemitteltrocknern und Entstaubungsanlagen) ausgehen. G = Gase, D = Stäube, 1 3 = Gerätekategorie nach ATEX Produktrichtlinie (= Wahrscheinlichkeiten, dass Zündquellen wirksam werden) Gerätekennzeichnung II 2G EEx d IIA T1 PTB 99 ATEX 1065 baumustergeprüft Einsatzbereich über Tage Kategorie: geeignet für Zone 1 Einsatzbereich: Gase Zündschutzart: druckfeste Kapselung Nach EN ff. hergestellt Explosionsgruppe: IIA (z.b. für Toluol) Prüfstelle Prüfjahr ATEX-Generation lfd. Prüfnummer Temperaturklasse: T1 (maximal 450 C Oberflächentemperatur) 5
8 Gefährdungsbeurteilung Ermittlung möglicher Explosionsrisiken Organisatorische Maßnahmen des Explosionsschutzes Explosionsschutzmaßnahmen sollen sicherstellen, dass die Beschäftigten die ihnen übertragenen Arbeiten ohne Gefährdung ihrer eigenen Sicherheit und Gesundheit oder der anderer ausführen können. Mit Hilfe von organisatorischen Maßnahmen werden Arbeitsabläufe so gestaltet, dass weder die Beschäftigten noch Sachwerte durch Explosionen geschädigt werden können. Auch um die Wirksamkeit technischer Explosionsschutzmaßnahmen aufrechtzuerhalten, bedarf es organisatorischer Maßnahmen. So müssen Inspektionen sowie Reinigungs, Wartungsund Instandsetzungsarbeiten festgelegt und überwacht werden. Erforderliche Maßnahmen sind z.b.: Festlegung von Verhaltensregeln in Betriebsanweisungen, auch für Wartung/ Außerbetriebnahme/Reparatur/Inbetriebnahme Kennzeichnungen durch Warn und Verbotszeichen (Symbolschilder) in Zugangsbereichen: Rauchverbot/Umgang mit Feuer, offenem Licht, Betreten durch Unbefugte Erstellen von betriebsspezifischen Betriebsanweisungen, die für die jeweiligen Zonen Informationen zu den Explosionsgefahren und deren Abwendung enthalten Festlegung des Umfangs und der Intervalle von Reinigungsmaßnahmen Art der eingesetzten Betriebsmittel Einhalten der Prüffristen für Betriebsmittel Verhaltensregeln bei Wartung/ Außerbetriebnahme/Reparatur/ Inbetriebnahme Durchführung erforderliche Messungen Ausreichende und angemessene Unterweisung der Beschäftigten anhand des Explosionsschutz Dokuments und von Betriebsanweisungen; die Unterweisungen sind zu protokollieren und durch Unterschrift/Datum von den Unterwiesenen bestätigen zu lassen Schriftliche Anweisung/Arbeitsfreigabe für gefährliche Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen (Erlaubnisschein) Regelung der Aufsicht während der Anwesenheit von Arbeitnehmern Prüfung der Arbeitsplätze vor Inbetriebnahme; vor der erstmaligen Nutzung von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen müssen diese von einer befähigten Person überprüft werden, die über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet des Explosionsschutzes verfügt Festlegung der Anforderungen an die befähigten Personen Wiederkehrende Prüfungen; die eingesetzten Geräte und Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Bereichen sind wiederkehrend spätestens alle drei hre durch eine befähigte Person zu prüfen; die Prüffristen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen 6
9 Gefährdungsbeurteilung Ermittlung möglicher Explosionsrisiken Das Explosionsschutzdokument eine Weiterführung der Gefährdungsbeurteilung Das Explosionsschutzdokument gibt einen Überblick über die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und die daraus resultierenden technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen für eine Anlage und deren Arbeitsumgebung. Es muss vor Aufnahme der Arbeit erstellt werden und ist zu überarbeiten, wenn wesentliche Änderungen, Erweiterungen oder Umgestaltungen der Arbeitsstätte, der Arbeitsmittel oder des Arbeitsablaufs vorgenommen werden. Der Arbeitgeber kann bereits vorhandene Gefährdungsbeurteilungen, Dokumente oder andere gleichwertige Berichte miteinander kombinieren und in das Explosionsschutzdokument integrieren. Kernpunkte des Dokuments sind z. B.: Angabe des Betriebsbereichs z.b. Anlage, Lager, Gebäude Benennung des Verantwortlichen für den Betriebsbereich, Erstellungsdatum und Anhänge Kurzbeschreibung der baulichen und geographischen Gegebenheiten z.b. Lageplan, Gebäudeplan, Aufstellungsplan, Gebäude bzw. Anlagenlüftung Beschreibung der für den Explosionsschutz wesentlichen Verfahrensparameter z.b. verfahrenstechnische Kurzbeschreibung relevanter Tätigkeiten (Probenahme), eingesetzte Stoffe, Einsatzmenge/Fördermenge Verarbeitungszustand, Druck und Temperaturbereich Stoffdaten Zusammenstellung der wesentlichen sicherheitstechnischen Kenngrößen zur Beurteilung der Explosionsschutzmaßnahmen z.b. aus dem Sicherheitsdatenblatt oder Datenbanken wie z.b. GESTIS ( Gefährdungsbeurteilung Kann im Bereich der zu beurteilenden Anlage oder im Inneren von Apparaturen explosionsfähige Atmosphäre auftreten? Sind die zu erwartenden Mengen explosionsfähiger Atmosphäre aufgrund der örtlichen und betrieblichen Verhältnisse gefahrdrohend? Schutzkonzept Technische Schutzmaßnahmen Zoneneinteilung, Art, Ausdehnung und Dokumentation Organisatorische Maßnahmen schriftliche Anweisungen, Arbeitsfreigaben 7
10 Gefährdungsbeurteilung Ermittlung möglicher Explosionsrisiken Herausgeber: Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse Fachbereich Druck und Papierverarbeitung Best.-Nr
11 Explosionsschutzdokument Bogenrotationsoffsetdruckmaschine Beurteilung der Explosionsgefahr durch brennbare Stäube und Flüssigkeiten Allgemeine Angaben Bereiche/Anlage Bogenrotationsoffsetdruckmaschine bestehend aus Bogenanleger, Farb-, Feucht- und Druckwerken, Lackwerk, Waschanlagen, Bogenauslage, Druckbestäubungsaggregat, ggf. UV-, Heißluft-Durchlauftrockner Firma Datum Zuständige BG Mitglieds-Nr. Erstellt von Unterschrift Mögliche belastete Bereiche Mögliche Ex-Gefahr durch Gase, Dämpfe, Nebel Stäube 1. Bogenauslage mit Puderaggregat 2. Feucht- und Druckwerke 3. Innenraum der Feuchtwasseraufbereitungszentrale (wenn IPA-Behälter innerhalb) 4. IPA-Behälter im Bereich Tauchrohr, wenn nicht ausreichend dicht (Verschlussstopfen) 5. Innenraum des Feuchtmittelmischbehälters bei IPA-Dosierung älterer Bauart (Dichteschwimmer ohne Temperatur- und Dichtekompensation) 6. Ort, an dem der Alkoholbehälter bei kleineren FWA ( Pilz ) befüllt wird (Verschütten) 7. Zuleitung vom Vorratsbehälter zum Mischtank 8. Bereich um die Einfüllöffnung des Isopropanolvorratsbehälters (Kanister) bei Aufstellung außerhalb der Feuchtmittelzentrale 9. Farbwerk-, Gummituch- bzw. Druckzylinderwaschanlage 10. Umgebungsbereich UV-/IR-Trockner (als Zwischentrockner) 11. Umgebungsbereich UV-/IR-Trockner (als Endtrockner) 12. 1
12 Explosionsschutzdokument Bogenrotationsoffsetdruckmaschine Beurteilung der Explosionsgefahr durch Stäube in Bereichen/Anlagen Beschreibung Bereich/Anlage Brennbare Stäube Zugehörige Dokumente Stoffdaten der brennbaren Stäube Bogenrotationsoffsetdruckmaschine bestehend aus Bogenanleger, Farb-, Feucht- und Druckwerken, Lackwerk, Waschanlagen, Bogenauslage, Druckbestäubungsaggregat, ggf. UV-, Heißluft-Durchlauftrockner Papierstaub, Druckbestäubungspuder auf Stärke- oder Zuckerbasis mit Korngrößen < 500 μm Gefährdungsbeurteilung (Dokumentation) Reinigungsplan Raumplan (mit Angabe der Ex-Zonen) Prüfplan Betriebsanweisungen Sicherheitstechnische Kennzahlen Sicherheitstechnische Kennzahlen Technische Schutzmaßnahmen Staubentfernung (saugend) nur mit einem explosionsgeschützten Staubsauger der Klasse B1 nach DIN EN Anh. AA Einsatz von staubdichten Leuchten (z.b. in der Auslage mindestens IP 54 und Temperaturklasse T3) Einsatz von nicht brennbarem Bestäubungspuder (z.b. auf Kalziumkarbonatbasis) Organisatorische Schutzmaßnahmen Mindestens wöchentliche Reinigung der Bogenauslage nach Druckende und Reinigungsplan Mindestens wöchentliche Reinigung der Umgebung der Auslage unter besonderer Beachtung waagerechter Flächen Mindestens wöchentliche Sichtprüfung des Staubschutzes der Beleuchtung im Bereich der Druckmaschine auf äußere Beschädigungen Wöchentliche Prüfung der UV-/IR-Trockner auf Ablagerungen von Papierstaub und Druckbestäubungspuder Zoneneinteilung Bereich/Anlage Bemerkung Zone Bogenauslage bei ausreichender Reinigung keine UV-Endtrockner im gesamten Innenraum bei ausreichender Reinigung keine 2
13 Explosionsschutzdokument Bogenrotationsoffsetdruckmaschine Beurteilung der Explosionsgefahr durch brennbare Flüssigkeiten in Bereichen/Anlagen Beschreibung Bereich/Anlage Brennbare Flüssigkeiten Zugehörige Dokumente Stoffdaten der brennbaren Flüssigkeiten Bogenrotationsoffsetdruckmaschine bestehend aus Bogenanleger, Farb-, Feucht- und Druckwerken, Lackwerk, Waschanlagen, Bogenauslage, Druckbestäubungsaggregat, ggf. UV-, Heißluft-Durchlauftrockner Isopropanol als Feuchtwasserzusatz Waschmittel mit FP < 40 C Gefährdungsbeurteilung EG-Sicherheitsdatenblätter (mit sicherheitstechnischen Kennzahlen) Raumplan (mit Angabe der Ex-Zonen) Gefahrstoffverzeichnis Betriebsanweisungen für Gemische Technische Schutzmaßnahmen Behälter für brennbare Flüssigkeiten aus ableitfähigem Material (BAM-Kennzeichnung ExElStat ) Sichere Aufstellung des Isopropanolbehälters mit Schutz gegen Umkippen und Auslaufen Erdung des Isopropanolbehälters Verriegelung zwischen Trockner und Waschanlagen vorhanden bzw. Hersteller-Freigabe liegt schriftlich vor Substitution von leicht entzündlichen Feuchtwasserzusätzen und Waschmitteln Organisatorische Schutzmaßnahmen Sofortige Entfernung der leeren IPA-Behälter aus dem Drucksaal Einsatz von maximal 10 % Isopropanol im Feuchtwasser Mindestens jährliche Unterweisung anhand einer Betriebsanweisung IR-/UV-Trockner werden rechtzeitig vor dem Waschvorgang abgeschaltet; Beim manuellen (Nach-)Waschen der Gummitücher ist in der Umgebung der Gummitücher keine Oberfläche mit einer Temperatur oberhalb der Zündtemperatur des eingesetzten Waschmittels vorhanden Die Auswahl der eingesetzten Wasch- und Reinigungsmittel entspricht der Brancheninitiative Offsetdruck der Berufsgenossenschaft (FP > 55 C) Geeigneter Platz zum Befüllen des Alkoholbehälters vorhanden Zoneneinteilung Bereich/Anlage Bemerkung Zone Druckwerke Innenraum der Feuchtmittelzentrale Bereich von 1 m allseitig um die Einfüllöffnung des standsicher aufgestellten Isopropanolvorratsbehälters (wenn außerhalb der Feuchtmittelzentrale) wenn weniger als 10 % Isopropanol im Feuchtwasser, Einsatz von Waschmitteln mit Flammpunkten > 55 C ohne Nebelbildung bei ausreichender Lüftung, Kühlung, Standsicherheit und Abdichtung zwischen Saugrohr und Behälteröffnung (Herstellervorgaben beachten) bei ungenügender Abdichtung der Behälteröffnung keine keine 2 Isopropanolvorratsbehälter (Innenraum) oberhalb des Flüssigkeitsspiegels 0 3
14 Explosionsschutzdokument Bogenrotationsoffsetdruckmaschine Herausgeber: Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse Fachbereich Druck und Papierverarbeitung Best.-Nr
15 Explosionsschutzdokument Rollenrotationsoffsetdruck-Coldset Beurteilung der Explosionsgefahr durch brennbare Stäube und Flüssigkeiten Allgemeine Angaben Bereiche/Anlage Rollenrotationsoffsetdruck-Coldset, bestehend aus Rollenabwicklung, Farb-, Feucht- und Druckwerken, Papierleit- und schneidelementen, Falzapparat, Entstaubungsanlage, Teilewaschanlage Firma Datum Zuständige BG Mitglieds-Nr. Erstellt von Unterschrift Mögliche belastete Bereiche Mögliche Ex-Gefahr durch Gase, Dämpfe, Nebel Stäube 1. Druckwerke (automatische Gummituchwaschanlage) 2. Falzoberbau im Bereich des Längsschnittes 3. Innenraum des Falzapparates 4. Innenraum der Schläuche und Rohre der Papierstaubabsaugung (rohgasseitig) 5. gesamter Filterraum (rohgasseitig), inkl. Staubsammelbehälter 6. gesamter Filterraum (reingasseitig) 7. Innenraum der Teilewaschanlage 8. 1
16 Explosionsschutzdokument Rollenrotationsoffsetdruck-Coldset Beurteilung der Explosionsgefahr durch Stäube Beschreibung Bereich/Anlage Brennbare Stäube Zugehörige Dokumente Stoffdaten des brennbaren Staubes Rollenrotationsoffsetdruck-Coldset, bestehend aus Rollenabwicklung, Farb-, Feucht- und Druckwerken, Papierleit- und schneidelementen, Falzapparat, Entstaubungsanlage, Teilewaschanlage Papierstaub mit Korngrößen < 500 μm Raumplan (mit Angabe der Ex-Zonen) Reinigungsplan Prüfplan (Schutzmaßnahmen) Betriebsanweisung Sicherheitstechnische Kennzahlen Gefährdungsbeurteilung Sicherheitstechnische Kennzahlen (entsprechend Analyse) Technische Schutzmaßnahmen Rohgasseitig installierte Ventilatoren entsprechen der Kategorie II 3 D Schläuche und Rohrleitungen ableitfähig und geerdet (Ableitwiderstand < 10 ⁶ Ohm) Staubentfernung mit einem explosionsgeschützten Staubsauger der Klasse B 1 nach DIN EN Anh. AA im Bereich Falzoberbau/Falzapparat Einsatz von staubdichten Leuchten (z.b. im Falzapparat mindestens IP 6x und Temperaturklasse T 3) Organisatorische Schutzmaßnahmen Tägliche Reinigung: Falzoberbau/Längsschnitt nach Ausdruck und Reinigungsplan Tägliche Reinigung: Falzapparat nach Ausdruck und Reinigungsplan Wöchentliche Prüfung Falzoberbau/Längsschnitt/Falzapparat-Lagerstellen auf heiße Oberflächen Mindestens wöchentliche Sichtprüfung des Staubschutzes der Beleuchtung im Bereich der Druckmaschine auf äußere Beschädigungen Wöchentliche Prüfung der Einstellung der Direktabsaugung Falzoberbau/Längsschnitt Wöchentliche Prüfung des Papierabscheiders/Papierauffangbehälters auf Staubdichtheit Jährliche Prüfung der Erdung (elektrische Ableitfähigkeit) der Schläuche und Rohre der Papierstaubabsauganlage Mindestens jährliche Unterweisung anhand der Betriebsanweisung 2
17 Explosionsschutzdokument Rollenrotationsoffsetdruck-Coldset Beurteilung der Explosionsgefahr durch Stäube Zoneneinteilung Bereich/Anlage Bemerkung Zone Falzoberbau im Bereich des Längsschnittes Innenraum des Falzapparates Innenraum der Schläuche und Rohre der Papierstaubabsauganlage (rohgasseitig) wenn durch ausreichende Reinigung gewährleistet ist, dass die Staubschicht < 1 mm auf einer Fläche > 1 m² ist wenn durch ausreichende Reinigung gewährleistet ist, dass die Staubschicht < 1 mm auf einer Fläche > 1 m² ist keine keine 22 Gesamter Filterraum (rohgasseitig) je nach Häufigkeit der Abreinigung 20 oder 21 Gesamter Filterraum (reingasseitig) Reinluftleitung; auch Ventilatoren in der Reinluftleitung keine keine Innenraum des Papierstaubauffangbehälters je nach Häufigkeit der Abreinigung 20 oder 21 3
18 Explosionsschutzdokument Rollenrotationsoffsetdruck-Coldset Beurteilung der Explosionsgefahr durch Gase, Dämpfe und Nebel Beschreibung Bereich/Anlage Brennbare Flüssigkeiten Zugehörige Dokumente Stoffdaten der brennbaren Flüssigkeiten Rollenrotationsoffsetdruck-Coldset, bestehend aus Rollenabwicklung, Farb-, Feucht- und Druckwerken, Papierleit- und schneidelementen, Falzapparat, Entstaubungsanlage, Teilewaschanlage Waschmittel zur Gummituchreinigung Waschmittel zur Teilereinigung Gefährdungsbeurteilung EG-Sicherheitsdatenblätter (mit sicherheitstechnischen Kennzahlen) Raumplan (mit Angaben der Ex-Zonen) Betriebsanweisungen Gefahrstoffverzeichnis siehe Anlage Gefahrstoffverzeichnis Technische Schutzmaßnahmen Behälter für brennbare Flüssigkeiten metallisch oder aus leitfähigem Material (BAM-Kennzeichnung ExElStat ) Teilewaschanlage in Ex-Ausführung (vor in Verkehr gebracht) Teilewaschanlage in Ex-Ausführung nach Atex (nach in Verkehr gebracht) Verhinderung von Kollisionen zwischen Spritzrohren und zu waschenden Teilen durch entsprechend gestaltete Waschkörbe (gilt für Anlagen vor ) Ausreichender Nachlauf der Absaugung vor Öffnung der Teilewaschanlage Organisatorische Schutzmaßnahmen Jährliche Unterweisung anhand der Betriebsanweisungen Einsatz von Waschmitteln mit Flammpunkten > 55 C Zoneneinteilung Bereich/Anlage Bemerkung Zone Innenraum der Teilewaschanlage bei Sprüheintrag oder anderen aerosolbildenden Verfahren mit brennbaren Waschmitteln 0 Herausgeber: Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse Fachbereich Druck und Papierverarbeitung Best.-Nr
19 Explosionsschutzdokument Rollenrotationsoffsetdruck-Heatset Beurteilung der Explosionsgefahr durch brennbare Stäube und Flüssigkeiten Allgemeine Angaben Bereiche/Anlage Firma Rollenrotationsoffsetdruck-Heatset, bestehend aus Rollenabwicklung, Farb-, Feucht- und Druckwerken, Durchlauftrockner, Papierleit- und schneidelementen, Falzapparat, Entstaubungsanlage, Teilewaschanlage, Abluftreinigungsanlage (TNV) Datum Zuständige BG Mitglieds-Nr. Erstellt von Unterschrift Mögliche belastete Bereiche Mögliche Ex-Gefahr durch Gase, Dämpfe, Nebel Stäube 1. Druckwerke (automatische Gummituchwaschanlage) 2. Innenraum der Feuchtmittelzentrale 3. Bereich um die Einfüllöffnung des Isopropanolvorratsbehälters bei Aufstellung außerhalb der Feuchtmittelzentrale 4. Innenraum des Durchlauftrockners 5. Falzoberbau im Bereich des Längsschnittes 6. Innenraum des Falzapparates 7. Innenraum der Schläuche und Rohre der Papierstaubabsaugung (rohgasseitig) 8. gesamter Filterraum (rohgasseitig), inkl. Staubsammelbehälter 9. gesamter Filterraum (reingasseitig) 10. Innenraum der Teilewaschanlage 11. Abluftreinigungsanlage (TNV) 12. 1
20 Explosionsschutzdokument Rollenrotationsoffsetdruck-Heatset Beurteilung der Explosionsgefahr durch Stäube Beschreibung Bereich/Anlage Brennbare Stäube Zugehörige Dokumente Stoffdaten des brennbaren Staubes Rollenrotationsoffsetdruck-Heatset, bestehend aus Rollenabwicklung, Farb-, Feucht- und Druckwerken, Durchlauftrockner, Papierleit- und schneidelementen, Falzapparat, Entstaubungsanlage, Teilewaschanlage, Abluftreinigungsanlage (TNV) Papierstaub mit Korngrößen < 500 μm Raumplan (mit Angabe der Ex-Zonen) Reinigungsplan Prüfplan (Schutzmaßnahmen) Betriebsanweisung Sicherheitstechnische Kennzahlen Gefährdungsbeurteilung Sicherheitstechnische Kennzahlen (entsprechend Analyse) Technische Schutzmaßnahmen Rohgasseitig installierte Ventilatoren entsprechen der Kategorie II 3 D Schläuche und Rohrleitungen ableitfähig und geerdet (Ableitwiderstand < 10 ⁶ Ohm) Staubentfernung mit einem explosionsgeschützten Staubsauger der Klasse B 1 nach DIN EN Anh. AA im Bereich Falzoberbau/Falzapparat Einsatz von staubdichten Leuchten (z.b. im Falzapparat mindestens IP 6x und Temperaturklasse T 3) Organisatorische Schutzmaßnahmen Reinigung nach mindestens 2 bis max. 3 Tagen: Falzoberbau/Längsschnitt nach Ausdruck und Reinigungsplan Reinigung nach mindestens 2 bis max. 3 Tagen: Falzapparat nach Ausdruck und Reinigungsplan Wöchentliche Prüfung Falzoberbau/Längsschnitt/Falzapparat-Lagerstellen auf heiße Oberflächen Mindestens wöchentliche Sichtprüfung des Staubschutzes der Beleuchtung im Bereich der Druckmaschine auf äußere Beschädigungen Wöchentliche Prüfung der Einstellung der Direktabsaugung Falzoberbau/Längsschnitt Wöchentliche Prüfung des Papierabscheiders/Papierauffangbehälters auf Staubdichtheit Jährliche Prüfung der Erdung (elektrische Ableitfähigkeit) der Schläuche und Rohre der Papierstaubabsauganlage Mindestens jährliche Unterweisung anhand der Betriebsanweisung 2
21 Explosionsschutzdokument Rollenrotationsoffsetdruck-Heatset Beurteilung der Explosionsgefahr durch Stäube Zoneneinteilung Bereich/Anlage Bemerkung Zone Falzoberbau im Bereich des Längsschnittes Innenraum des Falzapparates Innenraum der Schläuche und Rohre der Papierstaubabsauganlage (rohgasseitig) wenn durch ausreichende Reinigung gewährleistet ist, dass die Staubschicht < 1 mm auf einer Fläche > 1 m² ist wenn durch ausreichende Reinigung gewährleistet ist, dass die Staubschicht < 1 mm auf einer Fläche > 1 m² ist keine keine 22 Gesamter Filterraum (rohgasseitig) je nach Häufigkeit der Abreinigung 20 oder 21 Gesamter Filterraum (reingasseitig) Reinluftleitung; auch Ventilatoren in der Reinluftleitung keine keine Innenraum des Papierstaubauffangbehälters je nach Häufigkeit der Abreinigung 20 oder 21 Beurteilung der Explosionsgefahr durch Gase, Dämpfe und Nebel Beschreibung Bereich/Anlage Brennbare Flüssigkeiten Zugehörige Dokumente Stoffdaten der brennbaren Flüssigkeiten Rollenrotationsoffsetdruck-Heatset, bestehend aus Rollenabwicklung, Farb-, Feucht- und Druckwerken, Durchlauftrockner, Papierleit- und schneidelementen, Falzapparat, Entstaubungsanlage, Teilewaschanlage, Abluftreinigungsanlage (TNV) Isopropanol als Feuchtwasserzusatz Waschmittel zur Gummituchreinigung Waschmittel zur Teilereinigung Gefährdungsbeurteilung EG-Sicherheitsdatenblätter (mit sicherheitstechnischen Kennzahlen) Raumplan (mit Angaben der Ex-Zonen) Betriebsanweisungen Gefahrstoffverzeichnis siehe Anlage Gefahrstoffverzeichnis Technische Schutzmaßnahmen Behälter für brennbare Flüssigkeiten metallisch oder aus leitfähigem Material (BAM-Kennzeichnung ExElStat ) Sichere Aufstellung des Isopropanolbehälters mit Schutz gegen Umkippen und Auslaufen Erdung des Isopropanolbehälters Teilewaschanlage in Ex-Ausführung (vor in Verkehr gebracht) Teilewaschanlage in Ex-Ausführung nach Atex (nach in Verkehr gebracht) Verhinderung von Kollisionen zwischen Spritzrohren und zu waschenden Teilen durch entsprechend gestaltete Waschkörbe (gilt für Anlagen vor ) Ausreichender Nachlauf der Absaugung vor Öffnung der Teilewaschanlage Konzentrationsbegrenzung im Durchlauftrockner (< 25 % UEG) 3
22 Explosionsschutzdokument Rollenrotationsoffsetdruck-Heatset Beurteilung der Explosionsgefahr durch Gase, Dämpfe und Nebel Organisatorische Schutzmaßnahmen Sofortige Entfernung der leeren IPA-Behälter aus dem Drucksaal Einsatz von maximal 10 % Isopropanol im Feuchtwasser Regelmäßige Prüfung des Durchlauftrockners durch einen Sachkundigen Wöchentliche Reinigung der inneren Teile des Durchlauftrockners Jährliche Unterweisung anhand der Betriebsanweisungen Einsatz von Waschmitteln mit Flammpunkten > 55 C Zoneneinteilung Bereich/Anlage Bemerkung Zone Druckwerke (automatische Gummituchwaschanlage) Bereich von 1 m allseitig um die Einfüllöffnung des Isopropanolvorratsbehälters wenn weniger als 10 % Isopropanol im Feuchtwasser, Einsatz von Waschmitteln mit Flammpunkten > 55 C ohne Nebelbildung bei ungenügender Abdichtung der Behälteröffnung keine 2 Isopropanolvorratsbehälter (Innenraum) oberhalb des Flüssigkeitsspiegels 0 Innenraum des Durchlauftrockners (Trocknerkanal) Abluftreinigungsanlage (TNV) Innenraum der Teilewaschanlage bei Lösemittelkonzentration < 25 % UEG und korrekter Trocknereinmessung wenn < 25 % UEG und Anteil an Aromaten < 25 % und T max am Wärmetauscher unbegrenzt bei Sprüheintrag oder anderen aerosolbildenden Verfahren mit brennbaren Waschmitteln keine keine 0 Herausgeber: Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse Fachbereich Druck und Papierverarbeitung Best.-Nr
23 Leitfaden Beurteilung der Explosionsrisiken durch brennbare Flüssigkeiten Anlage 1a Praktische Vorgehensweise Schritt 1 Zu den brennbaren Flüssigkeiten gehören z.b brennbare Lösemittel in Farben, Lacken, Klebstoffen, Waschmitteln, Feuchtmittelzusätzen und Regenerierern, die mit R 12 (hochentzündlich), R 11 (leichtentzündlich) oder R 10 (entzündlich) gekennzeichnet sind. Schritt 1 Sind brennbare Flüssigkeiten vorhanden? Nein Maßnahmen: z.b. Substitution Ende Schritt 2 Durch die Auswahl von brennbaren Flüssigkeiten mit Flammpunkten > 55 C kann die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre sicher vermieden werden, wenn eine unzulässige Erwärmung bis in die Nähe des Flammpunktes und Aerosolbildung vermieden wird. Im jeweiligen aktuellen Sicherheitsdatenblatt ist unter Punkt 9, Physikalische und chemische Eigenschaften, die Information über den Flammpunkt ausgewiesen. Schritt 2 Ist die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre möglich? Schritt 3 Ist die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre in gefahrdrohender Menge möglich? Nein Maßnahmen: z.b. Substitution, Lüftung Nein Ende Ende Wasserbasierte organische Lösemittel mit Wassergehalten unter 80 Vol.-% und brennbare Flüssigkeiten mit Flammpunkten auch deutlich über 55 C können beim Versprühen, Verdüsen oder der Anwendung anderer aerosolbildender Verfahren zur Bildung explosionsfähiger Atmosphäre führen. Schritt 4 ExSchutz-Dokument erstellen! Maßnahmen: z.b. Zoneneinteilung, Zündquellenvermeidung etc. Maßnahmen: z.b. Lüftung, Inertisierung Schritt 3 Mit Hilfe einer ausreichend wirksamen und sicheren technischen Lüftung und der damit verbundenen Verdünnung der Lösemitteldampfkonzentration in der Luft kann die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre, auch in gefahrdrohenden Mengen, vermieden werden. Durch ausreichende Inertisierung (Ausschluss von Sauerstoff im Inneren von Anlagen) kann die Bildung von explosionsfähiger Atmosphäre ebenfalls unterbunden werden. Schritt 4 Bedeutsame Zündquellen für Explosionen können u.a. sein: Flammen und Glimmnester (z.b. Zigarettenglut) heiße Oberflächen (z.b. durch heiß gelaufene Lager) mechanisch erzeugte Funken (z.b. durch Fremdkörpereintrag in Rohrleitungen) elektrisch erzeugte Funken (z.b. durch Schaltvorgänge an elektrischen Betriebsmitteln) elektrostatische Aufladungen (z.b. durch lösemittelhaltige Abluft in Kunststoffrohrleitungen) Infrarotstrahlung (z.b. durch Infrarotund Ultraviolett-Durchlauftrockner in Druckmaschinen) 1
24 Anlage 1a Leitfaden zur Beurteilung der Explosionsrisiken durch brennbare Flüssigkeiten Sicherheitstechnische Kennzahlen für brennbare Flüssigkeiten Allgemeine Angaben Arbeitsbereich Drucksaal/Offsetdruck Firma Datum Erstellt von Unterschrift Einstufung (aus Sicherheitsdatenblatt) lfd. Nr. Produkt (Bezeichnung) Verwendungszweck Tätigkeit mit dem Gefahrstoff Menge (Liter/hr) aus Lieferscheinen Gefahrensymbole FP 1) C UEG 2) Vol-% OEG 3) Vol-% ZT 4) C R-Sätze (Gefahrenhinweise) H-Sätze (Gefahrenhinweise) Erledigt/Datum 1. Light Alkohol (Gemisch aus Wasser und IPA 5) ) Passive Lagerung/ Transport von Hand in geschlossenen Gebinden ,0 12, SB-Wash Manuelle Reinigung ,6 7,0 > IPA 5), 2-Propanol (ab ) Feuchtwasserzusatz ,0 12, FP 1) = Flammpunkt, UEG 2) = Untere Explosionsgrenze, OEG 3) = Obere Explosionsgrenze, ZT 4) = Zündtemperatur, IPA 5) = Isopropylalkohol Information Eine Musterdatei obiger Tabelle steht im Internet unter im Bereich Service zum Download zur Verfügung. Die Tabelle muss entsprechend der im Betrieb eingesetzten Stoffe angepasst werden. Herausgeber: Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse Fachbereich Druck und Papierverarbeitung Best.-Nr
25 Leitfaden Beurteilung der Explosionsrisiken durch brennbare Stäube Anlage 1b Praktische Vorgehensweise Schritt 1 In unserer Branche sind fast alle auftretenden Stäube brennbar (Ausnahmen sind z.b. Kalziumkarbonat als mineralischer Druckbestäubungspuder, Kaolin im Papierstrich). Brennbare Stäube können als Puder (z.b. Maisstärke als Druckbestäubungspuder im Bogenoffsetdruck, Stärke für die Leimherstellung in der Wellpappenherstellung) vorliegen oder bei der Be- und Verarbeitung brennbarer fester Stoffe (z.b. Papier, Holz, Kunststoffe) durch Abrieb, Falzen, Fräsen, Schneiden, Stanzen oder Mahlprozesse entstehen. Schritt 2 Der Probenahmeort muss genau festgelegt und dokumentiert werden (z.b. Filter der Entstaubungsanlage, Bereich der Kreismesserabsaugung, benachbarte waagerechte Flächen in der Umgebung), da er Auswirkungen auf die Staubzusammensetzung (Korngrößenverteilung) haben kann. Beträgt der Staubanteil mit Korngrößen < 500 µm mehr als 5 Masse-%, kann eine Explosionsgefahr nicht ausgeschlossen werden. Ergänzend zur Korngrößenanalyse können die Brenn- und Explosionskenngrößen für den brennbaren Staub in einem Speziallabor ermittelt werden (z.b. untere Explosionsgrenze (UEG), maximaler Explosionsdruck, Zündtemperatur, Glimmtemperatur, Mindestzündenergie und Brennverhalten), insbesondere zur komplexen Beurteilung der Brand- und Explosionsgefahren und zur Planung und Auslegung von Schutzmaßnahmen. Schritt 1 Sind brennbare Stäube vorhanden? Schritt 2 Korngrößenanalyse durchführen! Schritt 3 Schritt 4 Korngrößen < 500 µm Sind kritische Staubkonzentrationen oder kritische Staubablagerungen möglich? ExSchutz-Dokument erstellen! Maßnahmen: z.b. Zoneneinteilung, Zündquellenvermeidung etc. Schritt 3 Als kritische Staubkonzentration ist die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre in gefahrdrohender Menge zu bewerten; das bedeutet mehr als 10 Liter Volumen an explosionsfähiger Atmosphäre (bei einer UEG von 100 g/m 3 sind das 1 g Staub/10 Liter Luft). Nein Maßnahmen: z.b. Substitution Korngrößen > 500 µm Nein Maßnahmen: z.b. adäquate Reinigung Ende Ende Ende Großflächige Staubablagerungen (> 1 m 2 ) mit Schichtdicken von 1 mm und mehr sind als kritische Staubablagerungen (gefahrdrohende Menge) anzusehen. Adäquate Reinigung bedeutet regelmäßige und/oder situationsbezogene Reinigung unter Vermeidung von Staubaufwirbelungen. Dafür sind geeignete Staubsauger (ExSchutz) zu benutzen. 1
26 Anlage 1b Leitfaden zur Beurteilung der Explosionsrisiken durch brennbare Stäube Schritt 4 Die Brenn- und Explosionskenngrößen für den brennbaren Staub müssen ermittelt werden (z.b. untere Explosionsgrenze (UEG), maximaler Explosionsdruck, Zündtemperatur, Glimmtemperatur, Mindestzündenergie und Brennverhalten), insbesondere zur komplexen Beurteilung der Brand- und Explosionsgefahren und zur Planung und Auslegung von Schutzmaßnahmen. Bedeutsame Zündquellen für Staubexplosionen können u.a. sein: Flammen und Glimmnester (z.b. durch Zigarettenglut) heiße Oberflächen (z.b. durch heiß laufende Lager ) mechanisch erzeugte Funken (z.b. durch Fremdkörpereintrag in Rohrleitungen) elektrisch erzeugte Funken (z.b. durch Schaltvorgänge an elektrischen Betriebsmitteln) elektrostatische Aufladungen (z.b. durch Staubtransport in Kunststoff- Rohrleitungen) Infrarotstrahlung (z.b. durch Infrarotund Ultraviolett-Durchlauftrockner) Sicherheitstechnische Kennzahlen für brennbare Stäube Allgemeine Angaben Arbeitsbereich Drucksaal/Offsetdruck Firma Datum Erstellt von Unterschrift lfd. Nr. Stoff (Art des Staubes) Untere Explosionsgrenze (UEG) in g/m³ Zündtemperatur in C Glimmtemperatur in C Mindestzündenergie (MZE) in mj Brennverhalten BZ* max. Explosionsdruck in 10 5 Pa Korngrößenverteilung (< 500 μm) in % Erledigt (Datum) 1. Papierstaub (Kreismesser Tiefdruck) >500 < , Druckbestäubungspuder (Stärke) n.b. 3 7, BZ* = Brennzahl 1 5, n.b. = nicht bestimmt Information Eine Musterdatei obiger Tabelle steht im Internet unter im Bereich Service zum Download zur Verfügung. Die Tabelle muss entsprechend der im Betrieb eingesetzten Stoffe angepasst werden. Herausgeber: Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse Fachbereich Druck und Papierverarbeitung Best.-Nr
27 Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Jeder Unternehmer ist bei der für seinen Gewerbezweig zuständigen Berufsgenossenschaft versichert. An der Spitze der Berufsgenossenschaft stehen Vertreterversammlung und Vorstand, die sich zu gleichen Anteilen aus Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammensetzen. Die Aufgaben der Berufsgenossenschaften sind: 1. Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren 2. Leistungen zur Rehabilitation bei Unfallverletzungen und Berufskrankheiten 3. Entschädigung durch Geldleistungen Die Erhaltung des Lebens und der Gesundheit der Menschen ist oberstes Gebot für die Berufsgenossenschaften. Deshalb hat der Gesetzgeber den Unfallversicherungsträgern die Verhütung von Unfällen als erste und wichtigste Aufgabe zugewiesen. Durch den Technischen Aufsichtsdienst überwachen die Berufsgenossenschaften die Durchführung der Unfallverhütung und beraten die Betriebe und ihre Mitarbeiter in allen Fragen der Arbeitssicherheit. Neben der Prävention ist die zweite wichtige Aufgabe die gesundheitliche Wiederherstellung der Unfallverletzten und Berufserkrankten. Die Berufsgenossenschaften unterhalten zu diesem Zweck eigene Unfallkrankenhäuser. Rehaberater sorgen dafür, dass möglichst alle Verletzten wieder in das Berufsleben eingegliedert werden. Zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation treten die Geldleistungen. Es soll verhindert werden, dass jemand wegen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit einen finanziellen Schaden erleiden muss. Wenn Sie eine Frage zur Arbeitssicherheit haben, wenden Sie sich an Ihre Berufsgenossenschaft!
28 Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse Fachbereich Druck und Papierverarbeitung Rheinstraße Wiesbaden Best.-Nr
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