Dossier: Hintergrundinformationen zur BAG-Krise 1

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1 Dossier: Hintergrundinformationen zur BAG-Krise 1 Die Entwicklung der Krise Strukturen Der Verein für buchhändlerischen Abrechnungsverkehr e.v. (BAG Verein) betrieb seit seiner Gründung im Jahr 1956 die Buchhändler-Abrechnungs-Gesellschaft mbh (BAG). Ihr Zweck ist die Erbringung von Dienstleistungen aller Art für den Buchhandel, vor allem aber die nationale und internationale Zahlungsabrechnung (Clearing) im Buchhandel. Gesellschafter der BAG waren seit Gründung der Gesellschaft bis August 2007 der BAG Verein mit einem Geschäftsanteil von 90 Prozent und die Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH (MVB) mit einem Geschäftsanteil von 10 Prozent. Bei der MVB handelt es sich um einen Wirtschaftsbetrieb des Börsenvereins, der mit den anderen Wirtschaftsbetrieben des Börsenvereins, namentlich der Ausstellungs- und Messegesellschaft mbh (AuM) sowie der Buchhandels-Service Gesellschaft mbh (BSG) aus dem Börsenverein ausgegliedert wurde. Die Wirtschaftsbetriebe sind unter dem Dach des Konzerns Börsenverein des Deutschen Buchhandels Beteiligungsgesellschaft mbh (BBG), einer Leitungs- und Finanzholding, zusammengefasst. Bis August 2007 bestand bei der BAG ein auf der Grundlage einer Satzungsbestimmung des BAG Vereins freiwillig gebildeter (fakultativer) Aufsichtsrat. Dem Aufsichtsrat oblag die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer der BAG, sowie die Überwachung der Geschäftsführung. Das Factoring-Geschäft Die BAG begann im Jahr 1999, in den Handel mit Forderungen (Factoring) einzusteigen. Dieses war auf der Grundlage des Gesellschaftsvertrages rechtlich möglich und schien finanziell sehr attraktiv. Hierzu wurde als Tochtergesellschaft der BAG die Factoring-Gesellschaft Media mbh (FGM) gegründet. Gesellschafter der FGM waren der BAG Verein und die BAG zu jeweils 50 Prozent. Das Factoring-Geschäft schien zunächst zu florieren. Im Laufe der Zeit realisierten sich jedoch einige Risiken, die von der FGM nicht ausreichend abgesichert waren. So wurden ein Risikokontrollsystem und ein Risikomanagement seitens der FGM nicht eingeführt und der Bestand/die Verität der angekauften Forderungen ebenso wenig überprüft wie die Bonität der Schuldner. Im 1 Dieses Dossier dient der Information der Mitglieder, die auf der Hauptversammlung des Börsenvereins am 20. Juni 2008 über die Entlastung der ehemaligen ehrenamtlichen Aufsichtsräte der BAG abstimmen. Mit ihm soll den vielfach von Mitgliedern geäußerten Wünschen nach vollständiger und transparenter Information um die Vorgänge in Zusammenhang mit der BAG entsprochen werden.

2 Rückblick gesehen stand ein Gewinn aus dem Factoring-Geschäft von lediglich ca Euro zeitweilig einem Risiko in Höhe von ca. 14 Millionen Euro gegenüber. Das Factoring-Geschäft wurde fast vollständig durch die Frankfurter Sparkasse fremdfinanziert. Der FGM wurde hierzu eine Kreditlinie in Höhe von 13 Millionen Euro gewährt. Dieser Kredit wurde über einen Kreditauftrag der BAG abgesichert, so dass die BAG damit für die Kreditverbindlichkeiten der FGM mithaftete. Ende 2004 war die Kreditlinie überschritten. Es bestanden gegenüber der Frankfurter Sparkasse nach dem Geschäftsjahr 2004 Kreditverbindlichkeiten in Höhe von knapp 14,3 Millionen Euro. Hauptvertragspartner der FGM im Factoring-Geschäft war seit dem Jahr 2000 die Zanolli-Gruppe (Zanolli Art Design Buch- und Medienversand GmbH, Zanolli Buch Holding GmbH und Verlag Karl Müller GmbH). Teilweise wurde auch mit Forderungen einer Gesellschaft der Zanolli-Gruppe gegen eine andere Gesellschaft der Zanolli-Gruppe gehandelt (doppeltes Factoring). Zur Sicherung dienten Forderungsrückbehalte und die Sicherungsübereignung des Lagerbestandes der Zanolli-Gruppe an die FGM sowie eine persönliche selbstschuldnerische Bürgschaft des Geschäftsführers der Zanolli-Gesellschaften, Herrn Guido Zanolli, in Höhe von 2,5 Millionen Euro. Das finanzielle Desaster Nachdem sich Anfang 2005 herausstellte, dass die Zanolli-Gruppe einen Verlust von rund 7 Millionen Euro erwirtschaftet hatte und daraufhin unternommene Sanierungsversuche fehlschlugen, beantragten die Gesellschaften der Zanolli-Gruppe die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Durch die Insolvenz ihres Hauptgeschäftspartners im Factoring-Geschäft geriet die FGM in erhebliche finanzielle Schieflage. Dies gründete vor allem auf der Tatsache, dass eine von der FGM angekaufte Forderung der Zanolli-Gruppe gegen eine ihrer Gesellschaften, die Verlag Karl Müller GmbH, in Höhe von 10,6 Millionen Euro aufgrund der eingetretenen Insolvenz ausfiel. Die Frankfurter Sparkasse nahm darauf die BAG in Höhe von 6,9 Millionen Euro aus dem Kreditauftrag, über den die BAG der Frankfurter Sparkasse für die Kreditverbindlichkeiten der FGM mithaftete, in Anspruch. Nach Absprache der Versammlung von Gläubigern der Zanolli-Gruppe wurde im Rahmen des Insolvenzverfahrens zur Abwicklung der Zanolli-Gruppe bzw. ihres Lagerbestandes die ZMV Medien und Vertriebsgesellschaft mbh (ZMV) als Tochtergesellschaft der FGM gegründet. Deren Aufgabe war die Verwertung des Lagerbestandes der Zanolli-Gruppe. Für ihren Betrieb wurden seitens der FGM und der BAG finanzielle Mittel für Lager und Vertrieb bereitgestellt. Hiervon versprach man sich die Realisierung von erheblichen Werten. Tatsächlich endete die Tätigkeit der ZMV jedoch mit weiteren Verlusten für FGM und BAG. Die Bewältigung der Krise Die operative Krisenbewältigung Das Ausmaß der Verschuldung der BAG wurde aufgrund unzureichender Informationen seitens der BAG Anfang 2007 zunächst mit ca. 4,4 Millionen Euro angenommen. Der Vorstand des Börsenvereins sowie der Aufsichtsrat der BBG haben am 5. Januar 2007 entschieden, diese kon- Dossier zur BAG-Affäre, Juni

3 kursrechtlich relevante Überschuldung im Interesse des Erhaltes des Clearinggeschäftes für die Branche mit der Gewährung eines Darlehens der MVB an den BAG Verein von über drei Millionen Euro abzuwenden. Nachdem dieses Darlehen seitens des BAG Vereins bei Fälligkeit nicht zurückgezahlt werden konnte, fielen die zur Sicherheit übertragenen Geschäftsanteile des BAG Vereins an der BAG GmbH (90 Prozent) am 24. August 2007 an die Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH (MVB), die damit 100 Prozent der Geschäftsanteile der BAG hielt. Erst nach einer daraufhin durch die MVB beauftragten außerordentlichen Wirtschaftsprüfung wurde das ganze Ausmaß der Verschuldung der FGM und damit der BAG bekannt. Im September 2007 wurde allein bei der FGM ein Wertberichtigungsbedarf in Höhe von 12,7 Millionen Euro sowie die Notwendigkeit der Zuführung von weiteren finanziellen Mitteln in Höhe von 6,9 Millionen Euro festgestellt. Für die BAG ist im Jahresabschluss (Geschäftsbericht 2007) ein Wertberichtigungsbedarf von 13,1 Millionen Euro vermerkt. Ende September 2007 entschloss sich der Vorstand des Börsenvereins unter Bekräftigung seiner Entscheidung vom 5. Januar 2007, die BAG trotz jetzt wesentlich höheren Finanzbedarfes weiterhin mit ihrem wichtigen Clearinggeschäft für den Buchhandel zu erhalten, anstatt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Dies geschah vor allem im Hinblick auf die drohende Schädigung der Verlagsauslieferungen und Verlage, denen durch ein Einfrieren der BAG-Gelder kurz- und mittelfristig in erheblichem Umfang liquide Mittel aus Forderungen gefehlt hätten. Dasselbe gilt für Buchhandlungen in Rheinland-Pfalz, die in großem Umfang Lernmittelgutscheine über die BAG abrechnen, sowie alle Beteiligten am Bücherscheck-System. Langfristig wären alle Buchhandelsunternehmen, die ihr Abrechnungsgeschäft der BAG übertragen geschädigt worden. Die BAG ist nämlich dasjenige Zahlungssystem, bei dem Buchhändlern aufgrund weniger notwendiger Rechnungsbuchungen und maximal reduzierter Zahlungsvorgänge die geringsten Kosten im Rahmen der monetären Ströme parallel zu den Warenströmen entstehen. (Kleine) Buchhändler sind im gesamten Besorgungsverhalten und dessen Administration darauf angewiesen, kostengünstig zu agieren. Wäre der Bündelungszahlweg BAG weggefallen, hätten die kleinen Unternehmen wieder jede Rechnung einzeln kostenintensiv in die Hand hätten nehmen müssen. Hätte man die BAG im Rahmen eines Insolvenzverfahrens abgewickelt, hätte man damit kleinere Verlage und Verlagsauslieferungen in Insolvenzgefahr gebracht und erhebliche Nachteile für die ganze Branche in Kauf nehmen müssen. Nachdem zunächst verschiedene Modelle der Weiterführung der BAG diskutiert wurden (Kölner Modell, genossenschaftliche Direktbank, Genussscheine) wurde die BAG aufgrund des Beschlusses der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Börsenvereins am 11. Oktober 2007 in die BBG Holding GmbH integriert. Im Laufe des Geschäftsjahres 2007 wurden im Rahmen der Konzernfinanzierung Darlehen in Höhe von insgesamt 11,4 Millionen Euro (davon 1,4 Millionen in früheren Jahren) von Unternehmen der BBG ausgereicht. Die MVB konnte 7 Millionen aus eigenen Mitteln aufwenden, weitere 4 Millionen wurden über Darlehen innerhalb des Konzerns zur Verfügung gestellt, ein Darlehen in Höhe von 3 Millionen Euro stellte die AuM bereit, ein Darlehen in Höhe von 1 Million Euro stammt Dossier zur BAG-Affäre, Juni

4 vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag von 11,9 Millionen Euro der BAG im Jahr 2007 konnte auf diese Weise ausgeglichen werden. Die sachliche Krisenbewältigung Nach dem ersten Schritt der BAG-Krisenbewältigung, der Rettung der BAG durch die Eingliederung in die Holding der Wirtschaftsbetriebe des Börsenvereins (BBG), hat der Aufsichtsrat der BBG in einem zweiten Schritt ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das mögliche zivilrechtliche Ansprüche gegen Organe der BAG bzw. der FGM untersuchen sollte. Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass dem Grunde nach Ansprüche gegen die ehemalige Geschäftsführung der BAG und ihrer Tochtergesellschaft FGM, den ehemaligen Aufsichtsrat der BAG sowie gegen Wirtschaftsprüfer, die für die BAG tätig wurden, bestehen. Aus verschiedenen Gründen, die im Folgenden dargestellt werden, sind inzwischen jedoch nicht mehr alle Ansprüche durchsetzbar. Im Einzelnen kommt das Rechtsgutachten zu folgenden Ergebnissen: Zusammenfassung des Rechtsgutachtens 1) Haftung der Geschäftsführer der FGM Von der Geschäftsführung der FGM sei keine Vorsorge getroffen worden, das Risiko des Forderungsausfalls aus dem Factoring-Geschäft der FGM zu minimieren. So habe man es unterlassen, ein funktionsfähiges Risikocontrolling zu implementieren und die FGM so zu organisieren, dass die Bonität von Schuldnern und die Verität der Forderungen hinreichend geprüft werden konnte. Damit sei die sich aus dem GmbH-Gesetz ergebende Pflicht, bei Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden, verletzt worden. Der dadurch entstandene Schaden sei auf ca. 7 Millionen Euro zu schätzen. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen den Forderungsausfällen und den um die Kosten bereinigten Sicherungsverwertungserlösen. Weil die Gesellschafterversammlung der FGM trotz Erkennbarkeit der Umstände, aus denen sich eine Schadensersatzpflicht ergäbe, wirksam Entlastung erteilt habe, könnten gegen die Geschäftsführung jedoch keine Ansprüche geltend gemacht werden. Des Weiteren bestehe eine Haftung der Geschäftsführung wegen pflichtwidrig unterlassener oder verspäteter Insolvenzantragstellung (Insolvenzverschleppung). Hierdurch sei ein nicht genau bezifferbarer Schaden entstanden. Der Geschäftsführung der BAG sowie der ZMV sei ebenfalls der Vorwurf der Insolvenzverschleppung zu machen. Der seit Insolvenzreife für alle drei Gesellschaften eingetretene Schaden lässt sich mit ca. 1,7 Millionen Euro beziffern. Dossier zur BAG-Affäre, Juni

5 Aufgrund der Aussagen in dem Gutachten wird derzeit vertiefend geprüft, ob bzw. wie gegen die Geschäftsführer von BAG, FGM und ZMV ein Schadensersatzanspruch im Umfang von 1,7 Millionen Euro wegen Insolvenzverschleppung geltend gemacht werden kann. 2) Haftung der Geschäftsführung der BAG Gleiches gelte für Haftung der Geschäftsführung der BAG (die mit der der FGM personenidentisch war). Zwar habe die Geschäftsführung der BAG ohne Risikoanalye und Risikoabwehrmaßnahmen die Mithaftung für die Kreditverbindlichkeiten der FGM gegenüber der Frankfurter Sparkasse übernommen, wodurch die Gesellschaft in ihrer Existenz gefährdet worden sei. Dieses Handeln sei auch pflichtwidrig gewesen und habe zu dem bei der BAG eingetretenen Schaden geführt. Ebenso bestehe auch eine Haftung wegen Insolvenzverschleppung. Jedoch sei auch den Geschäftsführern der BAG von der Gesellschafterversammlung der BAG wirksam Entlastung erteilt worden. 3) Haftung der Geschäftsführung der ZMV Auch die Geschäftsführung der ZMV hafte wegen pflichtwidrigen Verhaltens. Sie habe keine Vorsorge dafür getroffen, die ZMV keinen unangemessenen Risiken auszusetzen. So sei lediglich der kalkulatorische Aufwand und nicht der tatsächliche Aufwand gebucht worden. Auf diese Weise habe man nicht rechtzeitig bemerkt, dass das Geschäft der ZVM defizitär war. Fraglich ist jedoch, inwieweit der bei der ZVM eingetretene Schaden sich auf ein pflichtwidriges Handeln der Geschäftsführung zurückführen lasse. Hier könnten nur solche Kosten als ersatzfähiger Schaden in Ansatz gebracht werden, die vermeidbar waren und zu einer Erhöhung der Verluste geführt haben, wie z.b. möglich gewesene Einsparungen für Lagerkapazitäten und Logistik im Zusammenhang mit der Verwertung des Lagerbestandes der Zanolli-Gruppe. In Betracht kommt zudem eine Haftung für den Schaden, der durch Insolvenzverschleppung entstanden ist. 4) Haftung des Aufsichtsrates der BAG Dem Aufsichtsrat der BAG habe die konzernweite nachträgliche und vorausschauende Überwachung der Geschäfte oblegen. Dieser Pflicht sei der Aufsichtsrat der BAG nicht in ausreichender Form nachgekommen. Insbesondere habe er es unterlassen, darauf zu drängen, dass ein konzernweites Informationssystem und Risikomanagement eingerichtet wird, die Geschäfte der FGM überwacht werden und die Risiken den Gesellschaftern mitgeteilt werden. Weder habe der Aufsichtsrat die Geschäftsführung der Konzernunternehmen bei der Organisation eines Konzernund Risikocontrolling beraten, noch habe er die Einzelgeschäfte aller Konzernunternehmen auf deren Recht- und Zweckmäßigkeit überprüft. So habe er zum Beispiel nicht ausreichend gewürdigt, dass einem maximalen Unternehmensgewinn bei der FGM von Euro ein Ausfallrisiko in zweistelliger Millionenhöhe gegenüberstand. Darüber hinaus sei es vom Aufsichtsrat der BAG versäumt worden, Schadensersatzansprüche gegenüber der Geschäftsführung geltend zu machen. Vielmehr sei in Kenntnis aller Umstände, die eine Schadenersatzpflicht der Geschäftsführung begründete, Entlastung erteilt worden. Dossier zur BAG-Affäre, Juni

6 Dieses Verhaltens sei nur dann nicht pflichtwidrig, wenn von vornherein feststehe, dass die Geschäftsführer wirtschaftlich nicht in der Lage sind, den Schaden zu ersetzen. Um dies beurteilen zu können, hätte sich der Aufsichtsrat jedoch über die Vermögensverhältnisse der Geschäftsführer informieren müssen, zumal die Geschäftsführung nicht für eine solche Haftung versichert gewesen sei. Eine Haftung des Aufsichtsrates der BAG wegen der unterlassenen Verfolgung von Schadenersatzansprüchen gegen die Geschäftsführung der BAG setze mithin voraus, dass solche Forderungen überhaupt beizutreiben gewesen wären. Der Schaden bei der BAG, der durch das pflichtwidrige Verhalten des ehemaligen Aufsichtsrates entstanden sei, belaufe sich auf ca. 6,9 Millionen Euro. 5) Haftung der Wirtschaftsprüfer von FGM und BAG Eine Haftung der Wirtschaftsprüfer, die von FGM und BAG beauftragt wurden, Bestand und zukünftige Entwicklung der Unternehmen zu beurteilen, bestehe ebenfalls. Von diesen sei nämlich nicht deutlich genug auf die Missstände im Bereich der Risikoprüfung und des Risikomanagements, insbesondere bezüglich der Geschäfte der FGM, und das damit verbundene Ausfallrisiko hingewiesen worden. Jedoch sei eine Inanspruchnahme der Wirtschaftsprüfer wegen eines mit diesen wirksam vereinbarten vertraglichen Haftungsausschlusses nicht mehr möglich. BAG und FGM hätten Schadenersatzansprüche danach binnen Jahresfrist nach Kenntnis des Schadens und des anspruchsbegründenden Ereignisses geltend machen müssen. Diese Kenntnis erlangten FGM und BAG bereits 2005, so dass die Ansprüche heute verfallen sind. 6) Ansprüche gegen die Zanolli-Gruppe Seitens der FGM besteht ein Anspruch gegen Guido Zanolli aus der persönlichen, selbstschuldnerischen Bürgschaft in Höhe von 2,5 Millionen Euro. Beschlussvorlage für die Hauptversammlung des Bundesverbandes auf den Buchhändlertagen in Berlin Der Vorstand des Börsenvereins und die Vorstände der Landesverbände empfehlen den Mitgliedern aus branchenpolitischen Gründen, auf die Verfolgung von Ansprüchen gegen die ehemaligen Aufsichtsräte der BAG zu verzichten. In den meisten Landesverbänden haben sich die Mitglieder bereits mehrheitlich für den Verzicht auf die Verfolgung von Ansprüchen gegen die ehemaligen Aufsichträte der BAG ausgesprochen. Eine Mehrheit gegen einen solchen Beschluss gab es bisher in keiner Hauptversammlung der Landesverbände (Stand: 2. Juni 2008). Im Rahmen der Hauptversammlung auf den Buchhändlertagen in Berlin steht folgende Beschlussvorlage für alle Mitglieder des Börsenvereins zur Abstimmung: Dossier zur BAG-Affäre, Juni

7 Die Mitgliederversammlung weist den Vorstand des Börsenvereins an, eine Gesellschafterversammlung der BBG Holding GmbH herbeizuführen und dort die Stimmen des Börsenvereins für einen Beschluss abzugeben, durch den die Geschäftsführer der BBG angewiesen werden, über eine entsprechende Anweisung an die Geschäftsführer der MVB Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH darauf hinzuwirken, dass eine Gesellschafterversammlung der BAG Buchhändler-Abrechnungsgesellschaft mbh durchgeführt und dort die Entlastung der jeweiligen Mitglieder des Aufsichtsrates der BAG für die Geschäftsjahre 1999 bis 2007 beschlossen wird. Fragen und Antworten zur BAG-Krise 1) Wieso müssen die Hauptversammlungen von Bundesverband und Landesverbänden über die Nichtverfolgung von Ansprüchen gegen den BAG-Aufsichtsrat abstimmen? Wenn die BBG aus eigenem Entschluss von einer Verfolgung der laut Gutachten bestehenden Schadensersatzansprüche der BAG gegen ihre ehemaligen Aufsichtsräte absehen würden, machten sich deren Geschäftsführung und Aufsichtsrat selbst schadensersatzpflichtig. Sie würden damit nämlich auf mutmaßliche - Ansprüche verzichten, die zum Vermögen der BBG gehören und damit deren Gesellschaftern zustehen. Nur wenn die Gesellschafter selbst auf eine Durchsetzung der Ansprüche verzichten und eine entsprechende Anweisung erteilen, trifft die Geschäftsführer sowie die Aufsichtsratsmitglieder keine solche Haftung für den Verzicht auf die Ansprüche. Das auf den ersten Blick unnötig und umständlich wirkende Vorgehen stellt also die einzige sichere Möglichkeit dar, weitere Haftungsfolgen zu vermeiden. Gesellschafter der BBG sind die Landesverbände zu 30 Prozent, der Bundesverband zu 70 Prozent - und damit jedes einzelne Mitgliedsunternehmen der Landesverbände und des Bundesverbandes. Grundsätzlich kann der jeweilige Vorstand eines Verbandes diesen vertreten. Im Fall einer solch gewichtigen Entscheidung bedarf es jedoch eines Votums der Mitglieder, weil ansonsten die Vorstände der Verbände selbst durch Haftungsfolgen bedroht sind. Die Vorstände von Bundesverband und Landesverbänden können daher nur die Empfehlung abgeben, den ehemaligen BAG-Aufsichtsräten Entlastung zu erteilen. Beschließen müssen dies zwingend die jeweiligen Mitgliederversammlungen. Zu dem gesellschaftsrechtlich korrekten Vorgehen hat der Börsenverein übrigens ein Rechtsgutachten eingeholt. Auf der Grundlage dieses Gutachtens wurden die Beschlussvorlagen formuliert. 2) Welche Möglichkeiten von der Verfolgung der Ansprüche abzusehen gibt es? Kann man die Angelegenheit nicht einfach ad acta legen? Selbstverständlich ist es möglich, von der Verfolgung der Ansprüche durch Untätigbleiben abzusehen. Die Ansprüche wären dann nach dem Ablauf von 5 Jahren ab dem Zeitpunkt ihrer Entstehung verjährt. Das Eintretenlassen der Verjährung würde allerdings Schadensersatzansprüche der Gesellschafter gegen Geschäftsführung und Aufsichtsrat der BBG auslösen. Dossier zur BAG-Affäre, Juni

8 Alternativ besteht die Möglichkeit, die rechtliche Existenz der Ansprüche zu beseitigen. Dies kann geschehen durch die Erteilung der Entlastung oder durch den Abschluss eines zivilrechtlichen Vertrages (sogenannter Erlassvertrag). Beide Möglichkeiten haben gegenüber dem schlichten Untätigbleiben den Vorteil, für alle Beteiligten klare Verhältnisse zu schaffen. Der Vorstand des Börsenvereins hat sich auf der Grundlage des von ihm eingeholten juristischen Gutachtens entschieden, den Mitgliedern den Weg über die Erteilung der Entlastung zu empfehlen. Dabei bleibt dennoch die Möglichkeit erhalten, solche Ersatzansprüche zu einem späteren Zeitpunkt geltend zu machen, die trotz sorgfältiger Prüfung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erkennbar sind. 3) Warum soll von einer Verfolgung der Schadensersatzansprüche gegen die ehemaligen Aufsichtsräte abgesehen werden? Im Aufsichtsrat der BAG waren qua ihres Amtes ehrenamtliche Mitglieder des Börsenvereins. Indem der Vorstand des Börsenvereins dafür plädiert, die betroffenen Mitglieder des Aufsichtsrates nicht juristisch zu verfolgen, versucht er, seiner Verantwortung gegenüber allen ehrenamtlich tätigen Mitgliedern gerecht zu werden: Sie sollen bei einer Verantwortungsübernahme in Zukunft abgesichert und für die Versäumnisse in der Vergangenheit rund um die BAG, bei denen keine Absicherung bestand, auch nicht belangt werden. Der Börsenverein ist grundsätzlich auf ehrenamtliches Engagement und Übernahme von Verantwortung durch das Ehrenamt angewiesen. Er lebt von der Bereitschaft seiner Mitglieder, das auch zu tun. Deshalb müssen die ehrenamtlich Tätigen abgesichert sein, wenn ihnen einmal Fehler unterlaufen. Dies ist unproblematisch möglich, indem für einen solchen Fall spezielle Versicherungen für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte (sog. Directors & Officers- Versicherungen) abgeschlossen werden. Bei der BAG und ihren Tochterunternehmen gab es solche Versicherungen jedoch nicht. Der Verzicht auf die Verfolgung von Schadenersatzansprüchen stellt allerdings eine einmalige Entscheidung und keinen Freibrief für die Zukunft dar. Im vorliegenden Fall ist dabei auch zu berücksichtigen, dass unklar ist, welchen wirtschaftlichen Erfolg eine Inanspruchnahme der ehemaligen Aufsichtsräte für die BAG hätte. 4) Teilweise war die Rede von zwei Gutachten. Eines davon habe nur bestimmten Mitgliedern des Börsenvereins-Vorstandes vorgelegen. Stimmt das? Das Rechtsgutachten zur Prüfung etwaiger Schadensersatzansprüche lag allen Mitgliedern von Vorstand und Haushaltsausschuss des Börsenvereins vor und wurde den Geschäftsführern der Landesverbände zur Verteilung an deren jeweilige Vorstände zur Verfügung gestellt. Es ist das einzige Gutachten, welches sich mit möglichen Schadenersatzansprüchen gegen die Verantwortlichen für das BAG-Desaster beschäftigt. Das zweite in Auftrag gegebene Gutachten dient ausschließlich der Klärung gesellschafts- bzw. vereinsrechtlicher Fragen. Es zeigt die verschiedenen Möglichkeiten auf, auf eine Inanspruchnahme der Mitglieder des alten BAG-Aufsichtsrats in rechtlich korrekter Form zu verzichten. Auf diesem zweiten Gutachten beruhen die der Hauptversammlung vorliegenden Beschlussempfehlungen. Dossier zur BAG-Affäre, Juni

9 5) Warum wird das Rechtsgutachten zu den möglichen Schadenersatzansprüchen nicht veröffentlicht? Das Gutachten wird nicht veröffentlicht, um die ehemaligen Aufsichtsräte der BAG zu schützen. Wenn sich die Mitglieder des Börsenvereins entschließen, den ehemaligen Aufsichtsräten Entlastung zu erteilen, sollte dies nicht dadurch konterkariert werden, dass jedermann detailliert bestimmte Vorgänge und die damit verbundenen Wertungen den einzelnen Personen zuordnen kann. Auch dies würde nämlich dazu führen, dass den Betroffenen aufgrund ihres Ehrenamts nachhaltige schwere Schäden entstehen. Die wesentlichen Inhalte des Gutachtens werden in diesem Dossier für alle Mitglieder referiert. Das Gutachten selbst ist - wie vorstehend erwähnt auf Landes- und Bundesebene einem verbandsdemokratisch legitimierten Adressatenkreis zugänglich gemacht worden. Den ehemaligen Aufsichtsräten der BAG liegt das Gutachten selbstverständlich ebenfalls vor. 6) Ist die ganze Angelegenheit nicht eine überflüssige öffentliche Diskussion einer wirtschaftlichen Fehlentscheidung, die jedem passieren kann? Werden Aufsichtsrat und Geschäftsführung mit dieser Diskussion nicht in ungerechtfertigter Weise kriminalisiert? Die Fehlentscheidungen von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der BAG gehen über das hinaus, was als wirtschaftliche Fehlentscheidung jedem Kaufmann im alltäglichen Geschäft unterlaufen kann. Nach dem Ergebnis des Rechtsgutachtens handelte es sich bei den in der Diskussion stehenden Entscheidungen um pflichtwidriges Verhalten, also um Entscheidungen, die in Kenntnis der Umstände wider die bestehende Vermögensbetreuungspflicht getroffen wurden. Ein solches pflichtwidriges Verhalten löst zivilrechtliche Schadensersatzansprüche des Geschädigten, hier der BAG bzw. ihrer Gesellschafter, aus. Um eine Kriminalisierung zu verhindern, hat der Börsenverein im Übrigen stets betont, dass er vom Bestehen von Schadensersatzansprüchen auf der Basis des Rechtsgutachtens eines unabhängigen Anwalts ausgeht und nicht etwa aufgrund eines rechtskräftigen Gerichtsurteils. Über die persönliche juristische Verantwortung der Betroffenen und die Richtigkeit des vorliegenden Rechtsgutachtens hätte letztlich ein Gericht zu befinden. 7) Um wie viel Geld dreht es sich eigentlich? Hier ist zwischen den Kosten für die Sanierung der BAG und dem Schaden, für den ggf. die ehemaligen Aufsichtsräte haftbar gemacht werden können, zu unterscheiden: Die Verbindlichkeiten der BAG beliefen sich zum Zeitpunkt ihrer Übernahme in die BBG Holding GmbH auf ca. 14 Millionen Euro. Davon können nach Ansicht des Gutachters ca. 6,9 Millionen Euro gegenüber dem ehemaligen Aufsichtsrat der BAG im Wege einer zivilgerichtlichen Schadenersatzklage geltend gemacht werden. Aufgrund der begrenzten finanziellen Leistungsfähigkeit nicht versicherter Privatleute ist von diesen Ansprüchen wiederum selbst im Falle eines Prozesserfolgs nur ein geringer Teil möglicherweise realisierbar. 8) Warum waren die Mitglieder des Aufsichtsrats nicht versichert? Dies lässt sich nicht mehr nachvollziehen. Dossier zur BAG-Affäre, Juni

10 9) Werden den Beteiligten auch strafrechtliche Vorwürfe gemacht? Nein, bei den Ansprüchen, die gegen den ehemaligen Aufsichtsrat geltend gemacht werden könnten, handelt es sich um zivilrechtliche Schadensersatzansprüche. Strafrechtliche Relevanz hat das Verhalten der Beteiligten nicht. Ebenfalls geht es nicht um persönliche Bereicherung. Wäre ein entsprechender Verdacht aufgekommen, hätte der Börsenverein diesen auch zur Anzeige gebracht. Im Übrigen ist ausschließlich die Staatsanwaltschaft für die Verfolgung von Vermögensdelikten zuständig. Ein Ermittlungsverfahren wurde von dieser jedoch nicht angestrengt. 10) Was ist eigentlich mit der Zanolli-Gruppe? Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betruges und der Insolvenzverschleppung gegen den Geschäftsführer Guido Zanolli wurde seitens der zuständigen Kölner Staatsanwaltschaft im September 2007 eingestellt. Weitere angestrengte Ermittlungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen. Es bestehen zivilrechtliche Ansprüche in Höhe von 2,5 Millionen Euro gegen Guido Zanolli aus einer persönlichen selbstschuldnerischen Bürgschaft. Die Zwangsvollstreckung aus der notariellen Urkunde ist bisher jedoch fruchtlos geblieben. Es sind alle juristischen Maßnahmen getroffen worden, um den vorhandenen Anspruch bestmöglich zu sichern. 11) Die MVB und damit letztlich der Börsenverein war auch schon vor der finanziellen Krise mit 10 Prozent an der BAG beteiligt. Haben die Verantwortlichen bei MVB und Börsenverein der BAG zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt und ihre Kontrollpflicht verletzt? Sowohl von der Mitgliederversammlung des BAG Vereins als auch von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der BAG war ausdrücklich nicht gewollt, dass der Börsenverein aktiv in deren Angelegenheiten eingreift. In weiten Teilen der Branche wurde stets betont, wie wichtig die Unabhängigkeit der BAG vom Börsenverein sei. Selbst nachdem die BAG-Krise öffentlich geworden war, wurde dem Börsenverein noch von vielen Seiten öffentlich unterstellt, dass er nicht zur Rettung der BAG, sondern aus Gründen der Machtergreifung handele. Aufgrund der weitgehenden Mitgliederidentität von Börsenverein und BAG war der Börsenverein in allen Gremien der BAG, bei jeder Versammlung des BAG-Vereins und bei anderen BAG- Veranstaltungen durch seine Mitglieder vertreten. Keines dieser Mitgliedsunternehmen hat an den Vorstand des Börsenvereins oder die Geschäftsführung der MVB die Bitte herangetragen, ein schärferes Auge auf die BAG zu werfen. Der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft kleinerer Verlage im Börsenverein, Bernd Weidmann, erklärt dies vermutlich stellvertretend für viele Mitglieder des Börsenvereins heute wie folgt: Die BAG/FGM Geschäftsführung [ ] verfügte über ein enormes Ansehen innerhalb der Branche und der Mitgliedschaft, insbesondere beim inhabergeführten Buchhandel, der im Tagesgeschäft intensiver mit der BAG zu tun hat als die Verlagsseite. [Sie hat] sich dieses Ansehen in vielen Jahren erarbeitet. Die BAG galt als sicherer Hafen bei oft stürmischer See. Sie stand für Sparsamkeit, Seriosität, aber auch für ständige Bereitschaft, in Krisensituationen einzelnen Buchhändlern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. [Sie war] gleichzeitig diskret und stellte sich selbst nie in den Vordergrund. [ ] Das hohe Vertrau- Dossier zur BAG-Affäre, Juni

11 en in die Geschäfte der BAG und in die für die BAG stehenden Personen [ ] hat es für den Aufsichtsrat und die Mitgliedschaft der BAG enorm erschwert, die Risikolagen zu erkennen, nachzubohren, unliebsame Fragen zu stellen, ja möglicherweise das Vertrauen zu hinterfragen. Und anschließend die Krise überhaupt zu verstehen und zu verarbeiten bis heute! Hier liegt meiner Meinung nach der Schlüssel für das nur schwer verstehbare Verhalten der BAG-Mitglieder und die Stimmungslagen, die sich gerade zu Beginn und auf der Höhe der Krise gegen MVB, [Börsenvereins-]Vorstand etc. richteten, weil man immer noch glaubte, die alte BAG hätte alles im Griff und könnte die Krise aus eigenen Kräften meistern, während die anderen nur die BAG endlich einsacken wollten. Der zuletzt benannte Hintergrund bestimmte [auch] weite Teile der Bewältigung der Krise. Der BAG Geschäftsführung wurde zunächst weiter vertraut. Und es wurde von ihr erwartet, die Krise zu meistern. Zudem hatte die MVB aus dem Vorstand des Börsenvereins den damaligen Schatzmeister in den Aufsichtsrat der BAG entsandt. Nach dessen Berichten schien für den Börsenverein kein Anlass zu bestehen, sich intensiver mit den Geschäften der BAG bzw. ihrer Tochterunternehmen zu befassen. Da seitens des ehemaligen Schatzmeisters sowie seitens eines anderen im BAG- Aufsichtsrat aktiven ehemaligen Vorstandsmitglieds an diesen Auskünften auch bei massivem Nachfragen festgehalten wurde, gingen die Geschäftsführung der MVB und der Vorstand des Börsenvereins seinerzeit davon aus, dass der Aufsichtsrat die Situation bei der BAG unter Kontrolle hätte. Im Nachhinein wird deutlich, dass der Aufsichtsrat der BAG selbst von der dortigen Geschäftsführung nur unvollständig informiert war und diese unzureichend kontrollierte. Entsprechend ist rückblickend klar, dass eine stärkere Einmischung von Börsenverein oder MVB in die Angelegenheiten der BAG besser gewesen wäre. Aller Wahrscheinlichkeit nach hätte so Schaden von der Branche abgewendet werden können. 12) Welche Vorkehrungen gibt es für die Zukunft? Bereits bei der großen Reform des Börsenvereins im Jahre 2002 sind entscheidende Weichenstellungen für eine Professionalisierung der wirtschaftlichen Strukturen des Verbandes erfolgt. So wurden Politik und Wirtschaft innerhalb des Börsenvereins getrennt. Die damals noch selbstständigen Wirtschaftsunternehmen von Landesverbänden einerseits (MVB) und Bundesverband andererseits (Frankfurter Buchmesse) wurden zur Verbesserung der Effizienz zusammengeführt und in eine Leitungs- und Führungsholding die BBG eingebracht. Der Aufsichtsrat der BBG wurde bewusst mehrheitlich mit Externen (Wirtschaftsfachkräften und professionellen Aufsichtsräten) besetzt, um eine bessere Kontrolle zu gewährleisten. Für die Tätigkeit der Aufsichtsratsmitglieder sowie alle sonstigen Führungskräfte mit wirtschaftlicher Verantwortung wurde D & O- Versicherungen mit ausreichend großen Haftungssummen abgeschlossen. Die bisherigen Erfahrungen mit dieser Neustrukturierung der Börsenvereinsgruppe sind äußerst positiv. Die Wirtschaftsbetriebe des Börsenvereins sind erfolgreich tätig. Die Entpolitisierung der Wirtschaftsbetriebe und die dadurch erst mögliche gewordene Fokussierung auf Wirtschaftlichkeit und Professionalität haben sich als taugliches und notwendiges Mittel zur Vermeidung von Fehlentscheidungen erwiesen. Seit letztem Jahr überprüft zudem eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Auftrag der Geschäftsführung die gesamte Börsenvereinsgruppe auf ihr Risikomanagement. Hierdurch soll ein Dossier zur BAG-Affäre, Juni

12 höchstmöglicher Sicherheitsstandard gewährleistet werden, um nicht nur Katastrophen wie die BAG-Krise für die Zukunft zu verhindern, sondern insgesamt Prozessabläufe zu optimieren, höchstmögliche Transparenz herzustellen und den sorgsamen und sparsamen Umgang mit den von den Mitgliedern anvertrauten Werten zu gewährleisten. Was die BAG selbst anbetrifft, so sind inzwischen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen ergriffen worden. Die BAG wurde durch erfahrene Manager komplett reorganisiert. Dabei wurden zentrale Teile des BAG-Geschäfts an einen externen Zentralregulierer outgesourct. Dadurch können die angebotenen Dienstleistungen in Qualität und Umfang bei gleichen Kosten wesentlich verbessert werden. Zudem wurde bei der BAG ein erheblicher Personalüberhang diagnostiziert, der derzeit abgeschmolzen wird. Nach Abschluss aller angeschobenen Maßnahmen wird die BAG professionell und rentabel arbeiten. Frankfurt, den 2. Juni 2008 Dr. Christian Sprang Justiziar Dossier zur BAG-Affäre, Juni

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