Empfehlung für die Einrichtung einer Altersversorgung. Herr Max Mustermann Musterstr München. 23. Februar 2007

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1 Müller Versicherungen, Max Müller, Glockenweg 50, Musterhausen Herr Musterstr München 23. Februar 2007 Sehr geehrter Herr Mustermann, das bisherige System der gesetzlichen Rentenversicherung stößt an seine Grenzen. Maßgebliche Gründe sind der stetige Rückgang der Beitragszahler und der Trend zur Langlebigkeit. Um die Höhe des Beitragssatzes stabil zu halten, sind Einschnitte beim Leistungsumfang erforderlich. Die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden somit zukünftig lediglich noch eine Grundversorgung darstellen. Um den erarbeiteten Lebensstandard auch noch im wohlverdienten Rentenalter genießen zu können, ist eine eigene Vorsorge unerlässlich. Der Gesetzgeber hat auf diese Situation reagiert und attraktive Fördermöglichkeiten zur privaten oder betrieblichen Altersvorsorge geschaffen. Auf Basis Ihrer Angaben haben wir für Sie einen Versorgungsvorschlag erstellt. Bei der Ermittlung unserer Empfehlung wurden gesetzliche Rahmenbedingungen ebenso berücksichtigt wie Ihre individuellen Bedürfnisse. Mit freundlichen Grüßen Max Müller Erstelldatum: :26 Seite 1 von 15

2 Ihre bisherige Situation Die Empfehlung wurde auf Basis folgender Angaben ermittelt: Persönliche Daten Geschlecht: männlich Geburtsdatum: Bundesland: Bayern Familienstand: verheiratet Berufliche und steuerliche Daten Steuerklasse: Stkl. III Freibetrag pro Jahr: 0,00 Rentenversicherungspflicht: Ja Kirchensteuer: Ja Bemessungsgrenze: West KV-Status: gesetzlich Arbeitgeber: Krankenversicherung: 14,00% Betriebsvereinbarung: Arbeitsverhältnisse Status Beruf Arbeitgeber Einnahmen p.a. Werbungskosten/ Betriebsausgaben p.a. Dauer der Leistung Rentenvers. pflichtig Angestellte(r) ,00 0,00 Bis zur Ja Pensionierung Weitere Einkünfte Es wurden keine weiteren Einkünfte angegeben. Erstelldatum: :26 Seite 2 von 15

3 Bestehende Versorgung Gesetzliche Rente Es wurden keine Angaben zur gesetzlichen Rente bzw. zur Zusatzversorgung im ö.d. getätigt. Betriebliche und private Vorsorge Unterstützungskasse Riester-Rente bav(dv) nach 40b Pensionszusage bav(dv) nach 40b BZD bis Produktart Leistung Zahlweise Beitrag Vertragsbeginn Laufzeit Dyn. Beitrag Dyn. Rente Gar. Rente monatlich 50, Laufzeit ,00% 0,00% 123,00 Prog. Rente monatlich 100, Laufzeit ,00% 0,00% 400,00 Gar. Rente monatlich 75, Laufzeit ,00% 0,00% 350,00 Ablaufleistung monatlich 85, Laufzeit ,00% 0,00% 7.694,00 Ablaufleistung jährlich 750, Laufzeit ,00% 0,00% ,00 Berufsständische Versorgungswerke und landwirtschaftliche Alterskassen Es wurde kein berufsständisches Versorgungswerk oder eine landwirtschaftliche Alterskasse eingegeben. Erstelldatum: :26 Seite 3 von 15

4 Die Situation Ihrer Partnerin Die Empfehlung wurde auf Basis folgender Angaben ermittelt: Persönliche Daten Geschlecht: weiblich Geburtsdatum: Bundesland: Bayern Familienstand: verheiratet Berufliche und steuerliche Daten Steuerklasse: Stkl. V Freibetrag pro Jahr: 0,00 Rentenversicherungspflicht: Ja Kirchensteuer: Ja Bemessungsgrenze: West KV-Status: gesetzlich Arbeitgeber: Krankenversicherung: 14,00% Betriebsvereinbarung: Arbeitsverhältnisse Status Beruf Arbeitgeber Einnahmen p.a. Werbungskosten/ Betriebsausgaben p.a. Dauer der Leistung Rentenvers. pflichtig Angestellte(r) ,00 0,00 Bis zur Ja Pensionierung Weitere Einkünfte Es wurden keine weiteren Einkünfte angegeben. Erstelldatum: :26 Seite 4 von 15

5 Bestehende Versorgung Gesetzliche Rente Es wurden keine Angaben zur gesetzlichen Rente bzw. zur Zusatzversorgung im ö.d. getätigt. Betriebliche und private Vorsorge Es wurde kein betrieblicher oder privater Vorsorge-Vertrag eingegeben. Berufsständische Versorgungswerke und landwirtschaftliche Alterskassen Es wurde kein berufsständisches Versorgungswerk oder eine landwirtschaftliche Alterskasse eingegeben. Erstelldatum: :26 Seite 5 von 15

6 Ihre Versorgungsbilanz Auf Basis Ihrer Angaben haben wir Ihre Vorsorgesituation im Alter ermittelt. Da Sie und Ihre Partnerin steuerlich gemeinsam veranlagt sind, wird Ihre Versorgungsbilanz gemeinsam betrachtet. Um Ihren erarbeiteten Lebensstandard auch im wohlverdienten Ruhestand genießen zu können, haben Sie angegeben, dass Sie bei Eintritt des Pensionierungsalters ein Versorgungsniveau in Höhe von 100,00% Ihres letzten gemeinsamen Nettoeinkommens erreichen möchten ( Versorgungsziel ). Die gemeinsame Versorgungslücke ergibt sich durch Differenz aus Versorgungsziel und bestehenden Einnahmen im Rentenbezug (z.b. Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung). Bei der Ermittlung der Versorgungslücke können zwei Situationen auftreten: Sie und Ihre Partnerin gehen gemeinsam in den Ruhestand. In diesem Fall wird die Versorgungslücke auf Sie und Ihre Partnerin im Verhältnis der letzten Bruttoeinkünfte aufgeteilt. Verdient Ihre Partnerin beispielsweise gleich viel wie Sie, sind auch beide Versorgungslücken gleich hoch und sollten zum gleichen Zeitpunkt geschlossen werden. Im anderen Fall gehen Sie und Ihre Partnerin zu verschiedenen Zeitpunkten in Rente. Die Versorgungslücken treten somit zu unterschiedlichen Zeitpunkten auf. Grafische Darstellung Ihrer Versorgungsbilanz: Die Grafik stellt den Zeitraum um den Eintritt ins Rentenalter dar. In den Jahren vor dem Rentenbezug wird das jährliche Nettogehalt als blauer Balken dargestellt. Nach dem Renteneintritt beziehen Sie anstelle des Nettogehalts eine gesetzliche Rente (dunkelgrün) oder Beamtenpension sowie Bezüge aus einer oder mehreren privaten oder betrieblichen Vorsorgearten (hellgrün). Ihre Versorgungslücke ist in dunkelrot und die Ihrer Partnerin in hellrot dargestellt. Erstelldatum: :26 Seite 6 von 15

7 Inflation und Dynamik Durch die jährliche Inflation sinkt die Kaufkraft Ihres Guthabens. Dies bedeutet, dass Sie beispielsweise bei einer Inflationsrate von 2% p. a. in einem Jahr 102 benötigen, um die gleiche Kaufkraft wie heute mit 100 zu erzielen. Wir haben den Inflationsausgleich in unseren Berechnungen berücksichtigt und folgende Parameter dynamisiert: Bemessungsgröße Beitragsbemessungsgrenzen (KV und RV) 1,60% Beitragssatz KV 0,00% Beitrag private KV 0,50% Kinderfreibetrag 0,00% Kindergeld 0,00% Proportionalzonen 0,00% Einheitlicher Inflationssatz Arbeitslohn aus nichtselbständiger Arbeit 2,00% Beamtenbesoldung 2,00% Einkünfte aus Zinserträgen 2,00% Einkünfte aus Dividendenerträgen 2,00% Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 2,00% Wiederkehrende Bezüge 2,00% Einkünfte aus Gewerbebetrieb/selbständiger Arbeit 2,00% Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 2,00% Inflation im Rentenbezug 2,00% Staatliche Leistungen Leistungen aus der GRV 2,00% Leistungen ZVöD 2,00% Beamtenpension 2,00% Leistungen von Versorgungswerken 2,00% Leistungen von landwirtschaftlichen Alterskassen 2,00% In der Graphik macht sich der Inflationsausgleich durch eine jährliche Steigerung der Nettoeinnahmen sowie der Versorgungslücke bemerkbar. Satz Erstelldatum: :26 Seite 7 von 15

8 Ihre Versorgungsbilanz in Zahlen Art der Versorgung bzw. des Bedarfs monatliche Versorgung monatliche Versorgung Brutto 2029 Netto Brutto 2035 Netto Bestehende gesetzliche Versorgung 2.544, , , ,83 Bestehende betriebliche Versorgung 473, ,36 473, ,88 Bestehende private Versorgung 616, ,73 616, ,03 Weitere Einkünfte monatlich 3.607, ,70 0,00 0,00 Bestehende Versorgung gesamt 7.240, , , ,73 Das von Ihnen gewünschte Versorgungsziel 4.976, , , ,62 Versorgungslücke monatlich ( / ) 197,15 / 0,00 489,36 / 773,52 Kapitalbedarf zum Renteneintritt , , Hinweis: Die Berechnung der Nettoleistungen erfolgt nach der aktuell geltenden Fassung des EStG. Insbesondere werden während der gesamten Laufzeit die zum in Kraft getretenen Änderungen des AltEinkG (sukzessiver Übergang zur nachgelagerten Besteuerung, Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen, Günstigerprüfung, ) berücksichtigt. Weiter werden bei der Berechnung die aktuell geltenden Fassungen des SGB (insbesondere SGBIV-SGBVI) und der ArEV berücksichtigt. Bei der Berechnung werden während der gesamten Laufzeit die aktuell geltenden Bemessungsgrößen zur Sozialversicherung zu Grunde gelegt. Annahmen über eine zukünftige Änderung der Steuer- und Sozialabgabengesetzgebung werden nicht getroffen. 2 Hinweis: Bei der Berechnung der gesetzlichen Versorgung werden Ihre eingegebenen vorhandenen Entgeltpunkte berücksichtigt. Für die zukünftigen Anwartschaften wird davon ausgegangen, dass Ihr angegebenes Bruttoeinkommen bis zu dem von Ihnen gewählten Pensionierungsalter erzielt wird. Falls von Ihnen keine Entgeltpunkte angegeben wurden, gehen wir davon aus, dass auf Basis Ihres eingegebenen Bruttoeinkommens über eine Laufzeit von 45 Jahren Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung geleistet werden. Die Berechnung der Altersleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt auf der Basis der aktuell geltenden Formeln. Die Höhe der dabei zu berücksichtigenden Parameter entspricht den 2005 geltenden Werten. Bei einer Inanspruchnahme der Altersleistungen vor Vollendung des 65. Lebensjahres wird ein monatlicher Abschlag in Höhe von 0,3% berücksichtigt. Bei einer Inanspruchnahme der Altersleistungen nach Vollendung des 65. Lebensjahres wird ein monatlicher Zuschlag in Höhe von 0,5% berücksichtigt. 3 Hinweis: Bei Rentenleistungen entspricht die vorhandene Versorgung den von Ihnen angegebenen Werten. Kapitalleistungen werden in Rentenleistungen umgerechnet. Dabei werden beim Interessenten ein Zinssatz von 4,00% und eine Lebenserwartung von 89 Jahren zu Grunde gelegt. Beim Partner wird ein Zinssatz von 4,00% und eine Lebenserwartung von 95 Jahren zu Grunde gelegt. 4 Hinweis: Ihre monatliche Versorgungslücke wird unter der Annahme, dass die Renten bis zum 89. Lebensjahr geleistet werden und eine Verzinsung von 4,00% zu Grunde gelegt wird, in eine Kapitalleistung umgerechnet. Die monatliche Versorgungslücke Ihrer Partnerin wird unter der Annahme, dass die Renten bis zum 95. Lebensjahr geleistet werden und eine Verzinsung von 4,00% zu Grunde gelegt wird, in eine Kapitalleistung umgerechnet. Erstelldatum: :26 Seite 8 von 15

9 Die Wahl der richtigen Förderwege Damit Sie sich auch im wohlverdienten Ruhestand Ihren erreichten Lebensstandard erhalten können, hat der Gesetzgeber verschiedene Formen der beruflichen und privaten Altersvorsorge geschaffen. Allerdings stehen nicht alle Förderwege allen Berufsgruppen offen. So ist beispielsweise eine betriebliche Altersvorsorge nur für Arbeitnehmer möglich, bei denen keine tarifvertraglichen Regelungen dagegen sprechen. Welche Durchführungswege angeboten werden, entscheidet der Arbeitgeber. Weiter spielen Ihre persönlichen Präferenzen bei der Wahl der richtigen Förderwege eine wichtige Rolle. Die (staatliche) Förderung der Altersvorsorge ist in der Regel mit Auflagen verbunden. Diese können Ihren persönlichen Präferenzen widersprechen, so dass ein Förderweg für Sie persönlich nicht geeignet sein kann. Beispielsweise ist eine Auszahlung des gesamten Vorsorgekapitals bei Erreichen der Altersgrenze bei nach 3 Abs. 63 EStG geförderten Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge nicht möglich. Wäre Ihnen eine einmalige Kapitalauszahlung in voller Höhe wichtig, kämen diese Durchführungswege für Sie nicht in Frage. Übersicht über Ihre persönlichen Präferenzen Im Folgenden ist nochmals zusammengefasst, welche Aspekte Ihren Angaben zu Folge für Sie und Ihre Partnerin wichtig sind. Ob ein Förderweg ein Kriterium erfüllt oder nicht, erkennen Sie an den Symbolen + und -. Kriterium PZ 3.63 Rürup Riester Privat Ihre Präferenz Ihre Partnerin Ist Ihnen die Möglichkeit einer vollen (100%) Kapitalauszahlung bei Rentenbeginn wichtig? Ist Ihnen die Möglichkeit einer teilweisen (30%) Kapitalauszahlung bei Rentenbeginn wichtig? Ist es Ihnen wichtig, daß Sie den Rentenbeginn frei wählen können (insbesondere vor dem 60. Lebensjahr)? Legen Sie Wert darauf, daß Sie im Rentenalter Ihren Wohnsitz frei wählen können (Insbesondere Wohnsitzverlegung ins Ausland)? Möchten Sie sich die Option einer vorzeitigen Verfügung (auch Verpfändung) über Ihr Guthaben offen halten? Kann ich die laufenden Beiträge des Vertrages erhöhen oder vermindern (auch Beitragsfreistellung)? Ist Ihnen die Vererbbarkeit des Guthabens an Ihren Ehegatten / Lebenspartner wichtig? Ist Ihnen die Vererbbarkeit des Guthabens an Ihre kindergeldberechtigten Kinder wichtig? Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Ja Ja Nein Nein Nein Nein Erstelldatum: :26 Seite 9 von 15

10 Ist Ihnen die Vererbbarkeit des Guthabens an eine beliebige Person wichtig? Ist Ihnen eine Absicherung für den Todesfall zugunsten Ihres Ehepartners wichtig? Ist Ihnen eine Absicherung für den Todesfall zugunsten Ihres Lebenspartners wichtig? Ist Ihnen eine Absicherung für den Todesfall zugunsten Ihrer kindergeldberechtigten Kinder wichtig? Ist Ihnen eine Absicherung für den Todesfall zugunsten einer beliebigen Person wichtig? Im Falle einer länger andauernden Arbeitslosigkeit: Soll das Guthaben vor einer Anrechnung beim Arbeitslosengeld II sicher sein (Hartz IV sicher)? Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Direkte Auswahl von Förderwegen Unabhängig von Ihren persönlichen Präferenzen werden folgende Förderwege bei der Ermittlung des Versorgungsvorschlags nicht berücksichtigt. Förderweg Rüruprente Ausschlussgrund Ihre Situation Ihren Angaben zu folge soll dieser Förderweg nicht berücksichtigt werden Situation Ihres Partners Erstelldatum: :26 Seite 10 von 15

11 Berücksichtigte Förderwege Unter Beachtung des derzeit geltenden Steuer- und Sozialversicherungsrechts, sowie der persönlichen Präferenzen von Ihnen und Ihrer Partnerin wurden folgende Förderwege bei der Ermittlung des Versorgungsvorschlags berücksichtigt: Ihre Situation Situation Ihrer Partnerin Erstelldatum: :26 Seite 11 von 15

12 Unsere Empfehlung für Sie Damit Sie Ihren wohlverdienten Ruhestand noch entspannter genießen können, haben wir auf Basis Ihrer Angaben einen svorschlag ermittelt. Folgende Ziele wurden von Ihnen formuliert: Sie möchten die Versorgungslücke schließen. Ihre vermögenswirksamen Leistungen sollen nicht in betriebliche Altersvorsorge umgewandelt werden. Wir empfehlen Ihnen folgende Versorgungslösung Der linke Balken stellt die empfohlene Versorgungslösung unter Berücksichtigung der Rendite und Ihrer persönlichen Präferenzen dar. Die Höhe der jeweiligen Balken stellt den erforderlichen monatlichen Bruttoaufwand zur jeweiligen Versorgungslösung dar. Die optimale Versorgungslösung erfordert häufig die Kombination mehrerer Förderwege. Dann werden die kombinierten Förderwege gestapelt dargestellt. Zum Vergleich ist im rechten Balken die optimale Versorgung unter Maximierung der Rendite dargestellt. Ihre persönlichen Präferenzen werden bei dieser Darstellung nicht berücksichtigt. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss der nachfolgenden Vorsorge-Verträge: Förderwegsempfehlung Förderweg mittlere Bruttorente 10 Nettorente Bruttobeitrag Anfänglicher Nettobeitrag 5 Arbeitgeber Zuschuss Rendite 7 Lücke geschlossen zu 6 Riesterrente 70,19 41,25 31,25 20,09 0,00 3,77% 20,92 % Privatvorsorge 167,63 155,90 74,63 74,63 0,00 3,42% 79,08 % Gesamt 237,82 197,15 105,88 94,72 0,00 3,50% 100 % Erstelldatum: :26 Seite 12 von 15

13 5 Hinweis: Die Berechnung der Nettoleistungen erfolgt nach der 2007 geltenden Fassung des EStG. Insbesondere werden während der gesamten Laufzeit die zum in Kraft getretenen Änderung des AltEinkG (sukzessiver Übergang zur nachgelagerten Besteuerung, Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen, Günstigerprüfung,...) berücksichtigt. Weiter werden bei der Berechnung die 2007 geltenden Fassungen des SGB (insbesondere SGBIV-SGBVI) und der ArEV berücksichtigt. Bei der Berechnung werden während der gesamten Laufzeit die 2007 geltenden Bemessungsgrößen zur Sozialversicherung zu Grunde gelegt. Annahmen über eine zukünftige Änderung der Steuer- und Sozialabgabengesetzgebung werden nicht getroffen. Der Nettobeitrag kann sich auf Grund der Einflüsse aus Steuer- und Sozialabgabenrecht (Änderungen der Zulagenhöhe, Änderungen der Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen,...) in der Zukunft ändern. 6 Hinweis: Beiträge in die betriebliche sind bis 2008 sozialabgabenfrei (Maximal 4% der Bemessungsgröße der gesetzlichen Rentenversicherung). Die Bezugsgröße zur Berechnung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung reduziert sich somit bis 2008 ebenfalls. Dies führt zu einer geringeren Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Ihre Versorgungslücke kann somit bei Investition in die betriebliche Altersvorsorge von den angegebenen Werten abweichen. 7 Hinweis: Die Vorteilhaftigkeit einer Versorgungslösung hängt einerseits von der Höhe der Förderung in der Anwartschaftsphase und andererseits von der Steuer- und Sozialabgabenbelastung im Rentenbezug ab. Vereinfacht ausgedrückt ist der Maßstab für die angegebene Rendite, wieviel Sie in der Anwartschaftsphase netto aufbringen und wieviel Rente Sie in der Rentenphase netto bekommen. Die ausgewiesene Rendite entspricht somit nicht der Rendite eines Versicherungsproduktes. Die ausgewiesene Rendite hängt entscheidend von der staatlichen Förderung und der Steuer- und Sozialgesetzgebung ab. Ändert sich Ihre persönliche Situation oder ändern sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen kann und wird die Rendite anders ausfallen. Die ausgewiesene Rendite ist somit nur eine Richtgröße und dient nur als Vergleichsgröße zu den anderen Förderwegen. 8 Hinweis: Bei der Berechnung einer Versorgungslösung im Förderweg Riesterrente wurde berücksichtigt, dass Ihr nicht förderberechtigter Ehepartner einen von Ihrem Vertrag abgeleiteten Zulagenanspruch hat (sog. "Ehegattenvertrag"). Alle Berechnungen basieren auf der Annahme, dass Ihr Partner diesen Ehegattenvertrag in Anspruch nimmt. Bitte beachten Sie: Nimmt Ihr Ehepartner den Ehegattenvertrag nicht in Anspruch, können sich die ausgewiesenen Förderungen verändern. 9 Hinweis: Die von Ihnen angegebene Berufsgruppe gehört nicht zu dem nach 10 a EStG geförderten Personenkreis der Riesterrente. Bei Ehepartner gelten allerdings Besonderheiten: Ist ein Ehepartner förderberechtigt, hat der nicht förderberechtigte Ehepartner einen abgeleiteten Zulagenanspruch (sog. "Ehegattenvertrag"). Die angegebenen Zahlen gelten somit nur, wenn Ihr Partner bereits einen bestehenden Riestervertrag hat (siehe Abschnitt Bestehende Versorgung ) oder einen Riestervertrag in der von uns empfohlenen Höhe abschließt. Bitte beachten Sie, dass sich eine Änderung der Vertragskonstellation Ihres förderberechtigten Ehepartners auf die Förderung Ihres Riestervertrags auswirken kann. 10 Hinweis: Die mittlere Bruttorente wurde mit einem fiktiven Tarif ermittelt. Es wurden folgende Renditen unterstellt: Pensionszusage/Unterstützungskasse 4,00%; bei nach 3 Abs. 63 EStG geförderten Durchführungswegen 4,00%; beim Förderweg Rüruprente 4,00%; bei einer Riesterrente 4,00% und bei einer klassischen Privatvorsorge 4,00%. Es wurde von einer restlichen Lebenserwartung von 24 Jahren nach Erreichen des Pensionierungsalters ausgegangen. Die Ergebnisse des fiktiven Tarifrechners sind als beispielhaft anzusehen. Die Renten eines konkreten Anbieters können von den angegebenen Renten abweichen und werden dies in der Regel auch tun. Bitte beachten Sie dabei, dass hier die im Mittel erzielte Rente ausgewiesen ist und nicht die Rente direkt nach Leistungsbeginn. Hinweis: Die vorstehenden Ausführungen und Berechnungen stellen kein Beratungsprotokoll gemäß 42 d VVG-E (Drittes Diskussionspapier vom ) dar, wonach dem Versicherungsnehmer die Informationen nach 42 b Abs. 1 vor Abgabe seiner Vertragserklärung (...) jeweils in Textform klar und verständlich zu übermitteln sind. Eine Haftung, insbesondere für den Inhalt, die Vollständigkeit, die Richtigkeit oder auch die Wirkung dieser Erläuterungen und Werte, wird nicht übernommen. Die Ausführungen und Berechnungen sind rechtlich unverbindlich und erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie basieren auf Ihren persönlichen Angaben, auf subjektiven Bewertungen und berücksichtigen den derzeitigen Kenntnisstand sowie die derzeitige Rechtslage. Die Berechnungen erfolgten näherungsweise, sind als reine Orientierung zu sehen und beanspruchen keine absolute Gewähr. Sie ersetzen keine ausführliche Beratung. Es wurden bestimmte Annahmen getroffen, die von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen können und höchst wahrscheinlich auch abweichen werden. Auch Veränderungen der beruflichen oder familiären Situation oder freiwillige Änderungen können zu Abweichungen gegenüber den dargestellten Gesamtannahmen und -beiträgen und damit zu anderen Ergebnissen führen. Der Mandant verpflichtet sich, den Makler vor Abschluss des vom Makler vermittelten Versicherungsvertrages über die tatsächlichen Umstände, die dem vermittelten Vertrag zu Grunde liegen, vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren. Nach Abschluss des Maklervertrages unterrichtet der Mandant dem Makler von sich aus unverzüglich und regelmäßig, spätestens jedoch alle fünf Jahre, über jede Veränderung dieser Umstände. Der Makler ist nicht zur Nachforschung verpflichtet. Erstelldatum: :26 Seite 13 von 15

14 Unsere Empfehlung für Ihre Partnerin Damit Sie zusammen mit Ihrer Partnerin Ihren wohlverdienten Ruhestand noch entspannter genießen können, haben wir auf Basis Ihrer Angaben einen svorschlag für Ihre Partnerin ermittelt. Folgende Ziele wurden von Ihnen bzw. Ihrer Partnerin formuliert: Die Versorgungslücke Ihrer Partnerin soll geschlossen werden. Die vermögenswirksamen Leistungen Ihrer Partnerin sollen nicht in betriebliche Altersvorsorge umgewandelt werden. Wir empfehlen Ihnen folgende Versorgungslösung Der linke Balken stellt die empfohlene Versorgungslösung unter Berücksichtigung der Rendite und den Präferenzen Ihrer Partnerin dar. Die Höhe der jeweiligen Balken stellt den erforderlichen monatlichen Bruttoaufwand zur jeweiligen Versorgungslösung dar. Die optimale Versorgungslösung erfordert häufig die Kombination mehrerer Förderwege. Dann werden die kombinierten Förderwege gestapelt dargestellt. Zum Vergleich ist im rechten Balken die optimale Versorgung unter Maximierung der Rendite dargestellt. Die persönlichen Präferenzen Ihrer Partnerin werden bei dieser Darstellung nicht berücksichtigt. Wir empfehlen Ihrer Partnerin, den Abschluss der nachfolgenden Vorsorge-Verträge Förderwegsempfehlung Förderweg mittlere Bruttorente 10 Nettorente Bruttobeitrag Anfänglicher Nettobeitrag 5 Arbeitgeber Zuschuss Rendite 7 Lücke geschlossen zu 6 Riesterrente 379,26 247,60 131,25 86,38 0,00 3,81% 32,01 % Privatvorsorge 563,37 525,92 194,96 194,96 0,00 3,53% 67,99 % Gesamt 942,63 773,52 326,21 281,34 0,00 3,61% 100 % Erstelldatum: :26 Seite 14 von 15

15 5 Hinweis: Die Berechnung der Nettoleistungen erfolgt nach der 2007 geltenden Fassung des EStG. Insbesondere werden während der gesamten Laufzeit die zum in Kraft getretenen Änderung des AltEinkG (sukzessiver Übergang zur nachgelagerten Besteuerung, Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen, Günstigerprüfung,...) berücksichtigt. Weiter werden bei der Berechnung die 2007 geltenden Fassungen des SGB (insbesondere SGBIV-SGBVI) und der ArEV berücksichtigt. Bei der Berechnung werden während der gesamten Laufzeit die 2007 geltenden Bemessungsgrößen zur Sozialversicherung zu Grunde gelegt. Annahmen über eine zukünftige Änderung der Steuer- und Sozialabgabengesetzgebung werden nicht getroffen. Der Nettobeitrag kann sich auf Grund der Einflüsse aus Steuer- und Sozialabgabenrecht (Änderungen der Zulagenhöhe, Änderungen der Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen,...) in der Zukunft ändern. 6 Hinweis: Beiträge in die betriebliche sind bis 2008 sozialabgabenfrei (Maximal 4% der Bemessungsgröße der gesetzlichen Rentenversicherung). Die Bezugsgröße zur Berechnung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung reduziert sich somit bis 2008 ebenfalls. Dies führt zu einer geringeren Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Ihre Versorgungslücke kann somit bei Investition in die betriebliche Altersvorsorge von den angegebenen Werten abweichen. 7 Hinweis: Die Vorteilhaftigkeit einer Versorgungslösung hängt einerseits von der Höhe der Förderung in der Anwartschaftsphase und andererseits von der Steuer- und Sozialabgabenbelastung im Rentenbezug ab. Vereinfacht ausgedrückt ist der Maßstab für die angegebene Rendite, wieviel Sie in der Anwartschaftsphase netto aufbringen und wieviel Rente Sie in der Rentenphase netto bekommen. Die ausgewiesene Rendite entspricht somit nicht der Rendite eines Versicherungsproduktes. Die ausgewiesene Rendite hängt entscheidend von der staatlichen Förderung und der Steuer- und Sozialgesetzgebung ab. Ändert sich Ihre persönliche Situation oder ändern sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen kann und wird die Rendite anders ausfallen. Die ausgewiesene Rendite ist somit nur eine Richtgröße und dient nur als Vergleichsgröße zu den anderen Förderwegen. 8 Hinweis: Bei der Berechnung einer Versorgungslösung im Förderweg Riesterrente wurde berücksichtigt, dass Ihr nicht förderberechtigter Ehepartner einen von Ihrem Vertrag abgeleiteten Zulagenanspruch hat (sog. "Ehegattenvertrag"). Alle Berechnungen basieren auf der Annahme, dass Ihr Partner diesen Ehegattenvertrag in Anspruch nimmt. Bitte beachten Sie: Nimmt Ihr Ehepartner den Ehegattenvertrag nicht in Anspruch, können sich die ausgewiesenen Förderungen verändern. 9 Hinweis: Die von Ihnen angegebene Berufsgruppe gehört nicht zu dem nach 10 a EStG geförderten Personenkreis der Riesterrente. Bei Ehepartner gelten allerdings Besonderheiten: Ist ein Ehepartner förderberechtigt, hat der nicht förderberechtigte Ehepartner einen abgeleiteten Zulagenanspruch (sog. "Ehegattenvertrag"). Die angegebenen Zahlen gelten somit nur, wenn Ihr Partner bereits einen bestehenden Riestervertrag hat (siehe Abschnitt Bestehende Versorgung ) oder einen Riestervertrag in der von uns empfohlenen Höhe abschließt. Bitte beachten Sie, dass sich eine Änderung der Vertragskonstellation Ihres förderberechtigten Ehepartners auf die Förderung Ihres Riestervertrags auswirken kann. 10 Hinweis: Die mittlere Bruttorente wurde mit einem fiktiven Tarif ermittelt. Es wurden folgende Renditen unterstellt: Pensionszusage/Unterstützungskasse 4,00%; bei nach 3 Abs. 63 EStG geförderten Durchführungswegen 4,00%; beim Förderweg Rüruprente 4,00%; bei einer Riesterrente 4,00% und bei einer klassischen Privatvorsorge 4,00%. Es wurde von einer restlichen Lebenserwartung von 30 Jahren nach Erreichen des Pensionierungsalters ausgegangen. Die Ergebnisse des fiktiven Tarifrechners sind als beispielhaft anzusehen. Die Renten eines konkreten Anbieters können von den angegebenen Renten abweichen und werden dies in der Regel auch tun. Bitte beachten Sie dabei, dass hier die im Mittel erzielte Rente ausgewiesen ist und nicht die Rente direkt nach Leistungsbeginn. Hinweis: Die vorstehenden Ausführungen und Berechnungen stellen kein Beratungsprotokoll gemäß 42 d VVG-E (Drittes Diskussionspapier vom ) dar, wonach dem Versicherungsnehmer die Informationen nach 42 b Abs. 1 vor Abgabe seiner Vertragserklärung (...) jeweils in Textform klar und verständlich zu übermitteln sind. Eine Haftung, insbesondere für den Inhalt, die Vollständigkeit, die Richtigkeit oder auch die Wirkung dieser Erläuterungen und Werte, wird nicht übernommen. Die Ausführungen und Berechnungen sind rechtlich unverbindlich und erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie basieren auf Ihren persönlichen Angaben, auf subjektiven Bewertungen und berücksichtigen den derzeitigen Kenntnisstand sowie die derzeitige Rechtslage. Die Berechnungen erfolgten näherungsweise, sind als reine Orientierung zu sehen und beanspruchen keine absolute Gewähr. Sie ersetzen keine ausführliche Beratung. Es wurden bestimmte Annahmen getroffen, die von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen können und höchst wahrscheinlich auch abweichen werden. Auch Veränderungen der beruflichen oder familiären Situation oder freiwillige Änderungen können zu Abweichungen gegenüber den dargestellten Gesamtannahmen und -beiträgen und damit zu anderen Ergebnissen führen. Der Mandant verpflichtet sich, den Makler vor Abschluss des vom Makler vermittelten Versicherungsvertrages über die tatsächlichen Umstände, die dem vermittelten Vertrag zu Grunde liegen, vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren. Nach Abschluss des Maklervertrages unterrichtet der Mandant dem Makler von sich aus unverzüglich und regelmäßig, spätestens jedoch alle fünf Jahre, über jede Veränderung dieser Umstände. Der Makler ist nicht zur Nachforschung verpflichtet. Erstelldatum: :26 Seite 15 von 15

16 Anhang Erwerbsunfähigkeits-Check Müller Versicherungen, Max Müller, Glockenweg 50, Musterhausen Herr Musterstr München 23. Februar 2007 Sehr geehrter Herr Mustermann, das Risiko, berufsunfähig zu werden, wird von den meisten unterschätzt. Denn jeder vierte Berufstätige kann heute aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr bis zum Rentenalter arbeiten. Die häufigsten Ursachen sind nicht wie meist angenommen Unfälle, sondern psychische Erkrankungen, Verletzungen der Wirbelsäule, Knochen und Gelenke sowie Krebserkrankungen. Seit der Rentenreform 2001 gibt es für alle, die nach dem geboren wurden, keine Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mehr. Die stattdessen eingeführte Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung bedeutet für die Betroffenen häufig eine große Versorgungslücke. Die Höhe der jeweiligen Rente richtet sich grundsätzlich nur noch nach dem vorhandenen Restleistungsvermögen. Der erlernte Beruf spielt keine Rolle mehr. Woraus Ihr Leistungsvermögen beurteilt wird, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen: Erwerbsfähigkeit (auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt) Unter 3 Stunden täglich Rentenanspruch Volle Rente 3 bis unter 6 Stunden täglich Halbe Rente 6 Stunden oder mehr täglich Keine Rente Quelle: Deutsche Rentenversicherung Um gesetzliche Leistungen zu erhalten, müssen Sie neben den medizinischen Voraussetzungen noch weitere Voraussetzungen erfüllen: Beispielsweise müssen Sie mindestens 5 Jahre versichert sein und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Falls Sie Selbständiger oder Beamter sind, reichen die gesetzlichen Leistungen in der Regel ebenfalls nicht aus. Somit ist eine private oder betriebliche Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos sehr zu empfehlen. Im Folgenden ist Ihre persönliche Versorgungssituation dargestellt. Erstelldatum: :26 Seite 1 von 3

17 Anhang Erwerbsunfähigkeits-Check Ihre Versorgungsbilanz bei Eintritt von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit Auf Basis Ihrer Angaben haben wir Ihre finanzielle Situation bei Eintritt einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit dargestellt. Berufsunfähigkeit bedeutet dabei in der Regel, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, in dem vor Eintritt des Versorgungsfalls ausgeübten Beruf weiterzuarbeiten. Details zu Ihren Angaben zu persönlichen, beruflichen und steuerlichen Daten können Sie dem Dokument Empfehlung für die Einrichtung einer übernehmen. Zu vorhandenen privaten oder betrieblichen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsabsicherungen haben Sie folgende Angaben gemacht: Bestehende Versorgung Versorgung Bei Berufsunfähigkeit monatliche Bruttorente Bei Erwerbsminderung monatliche Bruttorente Private Vorsorge 1.200,00 750,00 Ihre Versorgungsbilanz Ihr heutiges Nettoeinkommen beträgt nach unseren Berechnungen 3.480,23. Von Ihnen wurden folgende Versorgungsziele definiert Versorgungsziel Bei Berufsunfähigkeit Bei halber Bei voller Erwerbsminderung Erwerbsminderung in Euro im Monat 3.367, , ,33 Die Grafik stellt Ihre Nettoeinkünfte dar, wenn Sie im Jahr 2007 berufs- oder erwerbsunfähig werden würden. Da Sie mit Ihrer Partnerin steuerlich gemeinsam veranlagt sind, wird Ihre gemeinsame Situation dargestellt. Die blauen Balken entsprechen dem Nettoeinkommen aus einer noch ausgeübten Tätigkeit (z. B. das Gehalt Ihres Partners/Ihrer Partnerin). Die dunkelgrünen Balken stellen die Nettoleistungen aus der gesetzlichen Absicherung dar. Die hellgrünen Balken entsprechen den Nettoleistungen aus Ihrer bereits bestehenden privaten oder betrieblichen Versorgung. Der rote Balken entspricht der Versorgungslücke und wird als Differenz zwischen Ihrem definierten Versorgungsziel und der Summe aller bestehenden Versorgungen dar. Erstelldatum: :26 Seite 2 von 3

18 Anhang Erwerbsunfähigkeits-Check Ihre Versorgungsbilanz in Zahlen 1 : Versorgung Bei Berufsunfähigkeit netto Bei halber Erwerbsminderung netto Bei voller Erwerbsminderung netto Bestehende 0,00 543, ,83 monatlich 2 gesetzliche Versorgung Bestehende 0,00 0,00 0,00 monatlich 3 betriebliche Versorgung Bestehende private 1.135, , ,53 Versorgung monatlich 3 Weitere Einkünfte 1.736, , ,33 monatlich Versorgungslücke 495,08 0,00 0,00 monatlich Kapitalbedarf zum Renteneintritt ,24 0,00 0,00 1 Hinweis: Die dargestellten Werte entsprechen Nettoleistungen, also den Bruttoleistungen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Die Berechnung der Nettoleistungen erfolgt nach der aktuell geltenden Fassung des EStG. Weiter werden bei der Berechnung die aktuell geltenden Fassungen des SGB (insbesondere SGB IV SGB VII) berücksichtigt. 2 Hinweis: Bei der Berechnung der gesetzlichen Versorgung wurde angenommen, dass Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (z. B. Wartezeit, Pflichtbeitragszeit) erfüllen. Die tatsächlich vom gesetzlichen Versorgungsträger gezahlten Renten können von den dargestellten Werten abweichen, da die genaue Ermittlung der Renten den Versicherungsträgern vorbehalten bleibt. 3 Hinweis: Es wurde angenommen, dass Sie berufs- bzw. erwerbsunfähig im Sinne der Versicherungsbedingungen Ihrer Vorsorgeverträge sind. Erstelldatum: :26 Seite 3 von 3

19 Anhang Hinterbliebenenvorsorge-Check Müller Versicherungen, Max Müller, Glockenweg 50, Musterhausen Herr Musterstr München 23. Februar 2007 Sehr geehrter Herr Mustermann, der Tod des Ehepartners ist für die Angehörigen ein massiver Einschnitt. Als Betroffener eines solchen Schicksalsschlags muss man sehr viele Dinge regeln. Umso wichtiger ist es, dass Ihre Angehörigen sich in dieser Situation nicht noch zusätzliche Sorgen um die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz machen müssen. Leider kann man sich in vielen Fällen nicht darauf verlassen, dass der Gesetzgeber diese finanzielle Absicherung übernimmt. Analog zu der Erwerbsminderungsrente wurde die Hinterbliebenenrente Ende 2001 reformiert. Paare, bei denen keiner der Partner vor dem 2.Januar 1962 geboren wurde oder die nach dem 31.Dezember 2001 geheiratet haben, haben zukünftig in der Regel wesentlich geringere Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwarten. Diese Personengruppe hat folgende Besonderheiten zu beachten: - Die Ehe muss mindestens ein Jahr bestehen. - Der verstorbene Ehegatte muss die allgemeine Wartezeit (in der Regel 5 Jahre) erfüllt haben. - Eigenes Vermögenseinkommen wird angerechnet. Falls Sie selbständig und somit nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben Sie im Allgemeinen keine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwarten. Auch bei Beamten reicht die gesetzliche Absicherung in der Regel nicht aus. Insbesondere wenn Sie eine Familie haben oder zusammen mit Ihrem Partner eine Immobilie erworben haben, ist es sehr wichtig zusätzliche oder private Vorsorge zur Absicherung Ihrer Hinterbliebenen im Fall der Fälle zu betreiben. Im Folgenden ist Ihre persönliche Versorgungssituation dargestellt. Erstelldatum: :26 Seite 1 von 3

20 Anhang Hinterbliebenenvorsorge-Check Ihre Versorgungsbilanz bei Eintritt einer Hinterbliebenenversorgung Auf Basis Ihrer Angaben haben wir Ihre finanzielle Situation bei Eintritt eines Todesfalls dargestellt. Details zu Ihren Angaben zu persönlichen, beruflichen und steuerlichen Daten können Sie dem Dokument Empfehlung für die Einrichtung einer übernehmen. Zu vorhandenen privaten oder betrieblichen Hinterbliebenenvorsorgeabsicherungen haben Sie folgende Angaben gemacht: Bestehende Versorgung Es wurden keine Angaben zu bereits bestehenden privaten oder betrieblichen Hinterbliebenenvorsorgeabsicherungen gemacht. Ihre Versorgungsbilanz Ihr heutiges Nettoeinkommen beträgt nach unseren Berechnungen 3.480,23. Von Ihnen wurden folgende Versorgungsziele definiert Versorgungsziel Für Ihre Hinterbliebenen in Euro im Monat 3.367,33 Die Grafik stellt die Nettoeinkünfte Ihres Partners/Ihrer Partnerin dar, wenn im Jahr 2007 der Versorgungsfall eintreten würde. Die blauen Balken entsprechen dem Nettoeinkommen aus einer evtl. ausgeübten Tätigkeit Ihres Ehepartners. Die dunkelgrünen Balken stellen die Nettoleistungen aus der gesetzlichen Absicherung dar. Die hellgrünen Balken entsprechen den Nettoleistungen aus Ihrer bereits bestehenden privaten oder betrieblichen Versorgung. Der rote Balken entspricht der Versorgungslücke und wird als Differenz zwischen Ihrem definierten Versorgungsziel und der Summe aller bestehenden Versorgungen dar. Erstelldatum: :26 Seite 2 von 3

21 Anhang Hinterbliebenenvorsorge-Check Ihre Versorgungsbilanz in Zahlen 1 : Versorgung Für Ihre Hinterbliebenen netto Bestehende gesetzliche Versorgung monatlich 2 250,83 Bestehende betriebliche Versorgung monatlich 3 0,00 Bestehende private Versorgung monatlich 3 0,00 Weitere Einkünfte monatlich 1.736,33 Versorgungslücke monatlich 1.380,18 Kapitalbedarf zum Renteneintritt ,05 1 Hinweis: Die dargestellten Werte entsprechen Nettoleistungen, also den Bruttoleistungen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Die Berechnung der Nettoleistungen erfolgt nach der aktuell geltenden Fassung des EStG. Weiter werden bei der Berechnung die aktuell geltenden Fassungen des SGB (insbesondere SGB IV SGB VII) berücksichtigt. 2 Hinweis: Bei der Berechnung der gesetzlichen Versorgung wurde angenommen, dass Sie und Ihr Partner die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (z. B. Wartezeit) erfüllen. Die tatsächlich vom gesetzlichen Versorgungsträger gezahlten Renten können von den dargestellten Werten abweichen, da die genaue Ermittlung der Renten den Versicherungsträgern vorbehalten bleibt. 3 Hinweis: Es wird davon ausgegangen, dass die Kapitalleistung in eine sofort beginnende private Rentenversicherung eingezahlt wird. Es wird davon ausgegangen, dass die Rente bis zum Alter von 65 Jahren gezahlt wird. Es wird ein Zinssatz von 4.0% zu Grunde gelegt. Da es sich um einen fiktiven Tarif handelt, können die Renten, die von einem konkreten Anbieter gezahlt werden, von den dargestellten Werten abweichen. Erstelldatum: :26 Seite 3 von 3

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