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3 Vorwort Rund um die Themen Vermögen, Einkommen, Steuern und Gerechtigkeit hat sich in Österreich eine populistische und vielfach von vordergründigen Neidargumenten getriebene Debatte entwickelt. Zahlreiche Märchen und Mythen gegen Reiche werden kolportiert, um neue und höhere Steuern und Abgaben zu erfinden die notwendige Debatte über nachhaltige Strukturreformen wird hingegen von vielen Seiten völlig ausgeblendet. Das vorliegende IV- Büchlein stellt den Märchen und Mythen klare Fakten und Zahlen entgegen. Und zeigt auf, dass jegliche Eat the rich - Polemik inbesondere Österreichs Mittelstand massiv treffen, den Standort schädigen und Arbeitsplätze gefährden würde. Dem gilt es, konsequent entgegenzutreten. 3

4 Mythen, Märchen... und die Fakten Mit Reichensteuern lässt sich das Budget sanieren. Falsch. In Österreich gibt es derzeit rund Personen, die mehr als Euro im Jahr verdienen. Eine Budgetsanierung durch höhere Steuern für diese Personengruppe ist schlichtweg unmöglich. Österreichs Schuldenstand liegt derzeit aber bei weit mehr als 200 Mrd. Euro. Höhere Steuern auf Vermögen sind gerecht. Vermögen ist nichts anderes als erarbeitetes und gespeichertes Einkommen also Einkommen, das in der Regel bereits zuvor einkommensteuermässig erfasst wurde. Abgesehen davon würde eine Vermögenssteuer eine weitere Belastung auf die Vermögenssubstanz bedeuten. Denn die die Vermögenssubstanz wird bereits besteuert durch die Inflation. So zeigt sich, dass mit einer Inflation von 2 Prozent (EZB-Richtwert) ein Vermögen von 1 Mio. Euro nach 10 Jahren nur mehr Euro wert ist. Jährlich wurden also im Durchschnitt Euro an Vermögenssteuer gezahlt. Die in Österreich von einigen angedachte Vermögenssteuer von 2 Prozent ab einem Vermögen von 1 Mio. Euro ist also bereits Realität. Würde diese Steuer noch zusätzlich eingeführt, blieben von einer Million Euro nach 10 Jahren überhaupt nur mehr Euro übrig. Um überhaupt sein Vermögen aufrechtzuerhalten, müsste 4

5 man einen jährlichen Ertrag von 4 Prozent erwirtschaften, was nach Abschreibung oft nicht einmal mit Hochrisikogeschäften zu erzielen wäre. Eine Vermögenssteuer zusätzlich zur Inflation ist daher kalte Enteignung. Die Besteuerung von Vermögen ist leicht administrierbar. Falsch. Der Verwaltungsaufwand bei der Vermögenssteuer ist extrem hoch und steht in keinem Verhältnis zum Aufkommen, das daraus erzielt werden kann. Jeder Steuerpflichtige müsste alljährlich eine Steuererklärung abgeben und angeben wie viel seine Sach- und Geldanlagen wert sind. Angefangen von der Münzsammlung bis hin zum Schmuck, der Wohnung bis zu den Aktien. Endlose Verfahren wären die Folge, ganz abgesehen davon, dass die Erhebung der Marktwerte nur abgeschätzt werden kann oder erheblichen Schwankungen unterliegt. Dank Vermögenssteuer kann man die Reichen zur Kasse bitten. Um welchen Preis? Will eine Vermögenssteuer ein hohes Steueraufkommen erzielen, müsste sie auf zwei Kerngruppen abzielen: Kapitalgesellschaften und den Mittelstand. Die alte Vermögenssteuer war zu 80 Prozent eine Betriebssteuer. Eine Besteuerung des Vermögens von Kapitalgesellschaften ist eine zusätzliche Gewinnsteuer sofern sie nicht auf die Kunden überwälzt werden kann und stellt damit de facto eine Erhöhung der Körperschaftssteuer dar. Wird eine Vermögenssteuer auf die Konsumenten überwälzt, 5

6 trifft sie auch jene Personen, die nicht vermögend sind. Die Vermögenssteuer wurde daher aus guten (!) standort- und sozialpolitischen Überlegungen von SPÖ-Finanzminister Ferdinand Lacina im Jahr 1994 abgeschafft. Die österreichischen Vermögenssteuern erbrachten im letzten Jahr ihres Bestehens (1993) zusammen ein Aufkommen von rund 750 Mio. Euro. Dem Minderaufkommen von 0,75 Mrd. Euro durch den Wegfall der Vermögenssteuer seit 1994 steht übrigens ein Mehraufkommen durch die 1993 eingeführte KESt von 3,75 Mrd. Euro gegenüber. Die Wiedereinführung der Vermögenssteuer würde den Standort schädigen und Jobs kosten. Denn das geplante Aufkommen von 3 Mrd. Euro würde Unternehmen wie Vermögen aus Österreich vertreiben. Es gibt in vielen anderen Staaten Vermögenssteuern. Stimmt nicht. In der EU gibt es nur mehr in Frankreich eine allgemeine Vermögenssteuer. Diese Großvermögenssteuer für Vermögen ab Euro (Freibetrag, progressiver Steuersatz 0,55 bis 1,8 Prozent) besteuert Betriebsvermögen sowie Beteiligungen an gewerblich, landwirtschaftlich oder selbständig tätigen Unternehmen nicht. In den USA und in Kanada werden auf Ebene der Gliedstaaten verschiedenartige Property Taxes erhoben. Dabei handelt es sich nicht um Vermögenssteuern im österreichischen Sinne, sondern um der Grundsteuer ähnliche Steuern. In Japan gibt es eine kommunale Rohvermögenssteuer. 6

7 Die Vermögenssteuer modernisiert das österreichische Steuersystem. Falsch. Die Vermögenssteuer ist vielmehr ein internationales Auslaufmodell, weil sie sich auf anachronistische Abgaben aus einer Zeit bezog, als die Einkommenserzielungskapazität des Steuerpflichtigen nicht eruierbar war, da die Einhebung von Einkommenssteuern nicht ergiebig war. Daher wurde das Vermögen approximativ als Bemessungsgrundlage für den Vermögensertrag herangezogen. Dies ist eine primitive Methode der fiskalischen Ertragsermittlung, für die heutzutage keine erhebungstechnische Rechtfertigung mehr existiert. Vielmehr bedeutet die Einhebung von Vermögenssteuern einen mangelnden Schutz des Eigentums vor dem Zugriff des Staates. Vermögenssteuern beschädigen das Prinzip der Unverletzlichkeit des Eigentums. Breit gestreutes Eigentum aber ist ein wichtiges Fundament einer Leistungsgesellschaft, weil es zur Verantwortung anhält und als bankübliche Sicherheit zumeist Voraussetzung unternehmerischen Handelns überhaupt ist. Die Vermögensbesteuerung ist in Österreich im internationalen Vergleich viel zu gering. Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Die Besteuerung von Kapitalstock und Vermögen inkl. Grund und Boden macht in Österreich laut EU-Kommission statistisch gesehen mit 1,0 Prozent am BIP nur einen relativ geringen Anteil an der Wirtschaftsleistung aus. Das Aufkommen hat 7

8 sich in Österreich seit dem Jahr 2000 wie im EU-Durchschnitt im Vergleich zum BIP kaum verändert. ABER: Die Argumentation, dass andere Länder eine weitaus höhere Vermögensbesteuerung aufweisen, ignoriert die Tatsache, dass dieser Wert vor allem auf die höheren Grundsteuern zurückgeht. Im internationalen Vergleich (OECD 2007) ist die heimische Grundsteuerquote mit 0,23 Prozent des BIP unterdurchschnittlich. Der Schnitt der EU-15 liegt bei 0,79 Prozent des BIP. Doch das sagt noch nicht viel aus, da man in solchen internationalen Vergleichen auch berücksichtigen muss, was mit den Einnahmen einer solchen Abgabe finanziert wird. Die klassischen Hochgrundsteuerländer Kanada (2,72 Prozent des BIP), Großbritannien (3,21 Prozent des BIP) und USA (2,89 Prozent des BIP) finanzieren aus den Einnahmen ihrer Grundsteuer auch Dienstleistungen, die in Österreich über Gebühren bzw. über den allgemeinen Finanzausgleich getragen werden: Dazu gehören Ausgaben für Wasserversorgung, Müll- und Abwasserbeseitigung. Würde man derartige Gebühren in Österreich der Grundsteuer zurechnen, ergäbe sich eine Grundsteuerquote in Höhe von 0,96 Prozent des BIP (ohne Wassergebühren 0,81 Prozent). Dies wäre höher als der EU 15-Durchschnitt von 0,79 Prozent des BIP. Österreich profitiert von der Einführung der Finanztransaktionssteuer auch im Alleingang. Falsch. Eine Finanztransaktionssteuer kann unmöglich im Alleingang eingeführt werden, da dann Finanztransaktionen 8

9 nicht mehr in Österreich abgeschlossen würden zu Lasten des Standortes. Es ist auch jedenfalls keine Alternative, wieder eine Börsenumsatzsteuer einzuführen. Dies würde dem Börsestandort schaden und gleichfalls zum Ausweichen auf andere Börseplätze führen. Eine Finanztransaktionssteuer kann die Erwartungen bezüglich Steueraufkommen und Stabilisierung des Finanzsektors nur dann erfüllen, wenn sie auf internationaler Ebene eingeführt werden würde. Mit der Einführung einer wertschöpfungsabgabe kann man den Faktor Arbeit entlasten. Neben der Vermögenssteuer wird auch immer wieder der Ruf nach einer Wertschöpfungsabgabe laut. Diese Rech- Nung ist gefährlich. Das alte Konzept der Maschinensteuer belastet neben den Löhnen auch die Investitionen und wäre daher schädlich für Wachstum und Beschäftigung. Dies würde im Vergleich zu anderen Ländern zu einer massiven Erhöhung der Kapitalkosten und damit zu einem schweren Standortnachteil für Österreich führen. Auch verteilungspolitisch ist die Wertschöpfungsabgabe nicht unproblematisch, denn eine zu erwartende Überwälzung der Belastungswirkungen auf die Preise und damit auf den Konsumenten würde längerfristig die Kaufkraft schmälern. 9

10 Eine Vermögenssteuer bewirkt Mehr Umverteilung. Stimmt nicht. Abgesehen davon, dass weniger Vermögen bei den Einen nicht mehr Vermögen bei den Anderen bedeutet, ist auch der theoretische Umverteilungseffekt der Vermögenssteuer in der Praxis nicht nachvollziehbar. Der internationale Ländervergleich zeigt, dass die Höhe der Vermögenssteuern mit einer ausgeglichenen Einkommensverteilung nichts zu tun hat. Eher im Gegenteil: Gerade in Ländern mit niedrigen Vermögenssteuern, wie in Skandinavien, den Niederlanden und Österreich, ist der Wohlstand gleichmäßig verteilt. Staaten wie Großbritannien und Kanada, die relativ hohe Vermögenssteuern haben, weisen viel größere Ungleichheiten auf. Denn dort ist die Sozialversicherung weit weniger ausgebaut, die Beiträge niedriger und nur mit ihnen können nennenswerte Umverteilungseffekte erzielt werden. Das Vermögen ist in Österreich immer ungleicher verteilt. Das Geld- und Immobilienvermögen in Österreich ist ungleicher verteilt als die Einkommen. Das liegt in der Natur der Sache, da es sich bei Vermögen um kumulierte höhere Einkommen, also um Bestandswerte, handelt, die über Jahrzehnte erwirtschaftet wurden. Der Vermögensaufbau ist ein Spiegelbild von rund 60 Jahren ohne Krieg und Enteignungen (etwa durch Hyperinflation) was nicht als negativ empfunden werden sollte. Wenn man zum Geld- und Sachvermögen auch das Pensionsvermögen bzw. die gesetzlich zugesagten Pensionsan- 10

11 wartschaften hinzuzählt, die eine zentrale Vermögensposition auch für Personen ohne Geld- oder Immobilienvermögen darstellt, so wird das private Vermögen um mehr als 20 Prozent gleicher verteilt. Was Immobilien betrifft, so zeigt die Immobilienvermögenserhebung, dass bei Haushalten, die weniger als 795 Euro pro Monat verdienen (also die ärmsten Haushalte) 42 Prozent ein Immobilieneigentum besitzen, das im Median rund Euro wert ist. Zum Vergleich: Bei der Mittelschicht liegt die Eigentumsquote bei rund 60 Prozent bei einem Immobilienwert von weniger als Euro. Mehr Umverteilung in Österreich ist notwendig und gerecht. Ein österreichischer Leistungsträger schultert bereits drei Transferbezieher. Diese Schieflage darf sich nicht noch weiter verstärken. Drei Viertel aller Steuern und Abgaben werden in Österreich als Transfers umverteilt. Mit über 36 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens ist in keinem anderen OECD-Land der Anteil der Transferleistungen am verfügbaren Haushaltseinkommen so hoch wie in Österreich (OECD-Durchschnitt: 22 Prozent). Beim Lohn- und Einkommenssteueraufkommen trägt das oberste Zehntel 58 Prozent der gesamten Lohn- und Einkommenssteuerlast und das oberste Prozent 20 Prozent, während fast 50 Prozent der Lohn- und Einkommenssteuerpflichtigen gar keine Steuer mehr bezahlen. Österreich ist bereits ein extrem stark umverteiltes Hochsteuerland mit der vierthöchsten Steuer- und Abgabenquote in der EU und über 50 Prozent Staatsquote. Auch die Sozialquote ist mit 30,8 Prozent bereits eine der absolut höchsten. 11

12 Die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer ist ein Geschenk an die Reichen. Falsch. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer würde aus mehreren Gründen ein Problem nicht nur für Reiche darstellen. Das gilt auch für die Besteuerung von Betriebsvermögen, das teilweise in den Unternehmen gebunden ist. Dadurch müsste einerseits die betriebliche Substanz angegriffen werden, wodurch u.a. betriebliche Übernahmen bei Generationenwechsel verhindert und in weiterer Folge Arbeitsplätze gefährdet würden. Außerdem ist es ungerecht, Vermögen zu besteuern, das bei Entstehung bereits besteuert wurde, und das durch Konsumverzicht und damit auch zu Lasten der Nachkommen entstanden ist. Unsere Manager verdienen viel zu viel. Exzellente Managementleistung hat ihren Wert. Wie viel bezahlt wird, muss den Eigentümern überlassen bleiben. Österreichische Manager liegen in ihrer Bezahlung im europäischen Vergleich im unteren Drittel. Die aufgebauschten Vergleichszahlen von Vorstandsgehältern und durchschnittlichen Arbeitnehmern entsprechen nicht der österreichischen Realität: Laut aktueller Studie verdienten 2010 Vorstände (Generaldirektoren und Geschäftsführer) durchschnittlich Euro brutto ( netto) pro Jahr. Manager der zweiten Führungsebene (Abteilungs- und Bereichsleiter) erhielten im Schnitt Euro brutto ( netto), Führungskräfte der dritten Ebene Euro brutto ( netto). 12

13 Damit verdienten 2010 die Manager der obersten Führungsetagen brutto im Schnitt das 6,7-fache des Medianeinkommens ( Euro brutto bzw netto pro Jahr). Manager der zweiten Führungsebene verdienten das Vierfache, jene auf der dritten Ebene das 2,9-fache. Der Unterschied beim tatsächlichen Nettoeinkommen ist mit 5,5-fachen (Vorstand) bzw. 2,4-fachen und dem 1,8-fachen (2. bzw. 3. Führungsebene) noch weitaus geringer, da höhere Einkommen auch wesentlich höhere Steuern zahlen. Eine höhere Staatsverschuldung ist in Ordnung, weil wir dadurch mehr Geld für Zukunftsausgaben haben. Eine verantwortungslose Rechnung für die nächste Generation. Der Bundeshaushalt ist viel zu stark durch vergangenheitsbezogene Ausgaben geprägt. Über 37 Prozent der Ausgaben wandern in die Fehler der Vergangenheit, nur ein Viertel geben wir für die Zukunft (Bildung, Forschung, Infrastruktur) aus. Zudem steigen die vergangenheitsbezogenen Ausgaben für Pensionen und Zinsen relativ weiter an, während die zukunftsbezogenen Ausgaben für Forschung, Bildung, am Gesamtbudget anteilig abnehmen. Die Nettozinsaufwendungen für die Schulden des Bundes steigen bis 2015 auf knapp 10 Mrd. Euro. Diese Entwicklung ist höchst ungerecht gegenüber künftigen Generationen und muss gestoppt werden. Durch Strukturreformen insbesondere in den Bereichen Verwaltung, Pensionen und Gesundheit müssen Mittel für die Budgetsanierung und für die notwendigen Zukunftsinvestitionen freigemacht werden! 13

14 Die Hacklerregelung kann man wegen des Vertrauensschutzes nicht abschaffen. Wer Spricht über den Vertrauensschutz für junge Menschen? Gerade die jüngeren Generationen dürfen jedenfalls nicht für die Fehler der Politik bezahlen. Die Verlängerung der Hacklerregelung in der Nationalratssitzung am 24. September 2008 sollte sofort und nicht erst um 2050 (!) abgeschafft werden. Es gibt kein gesetzliches Anrecht und auch keinen Vertrauensschutz für vorzeitigen Ruhestand gingen vor allem mehr als die Hälfte aller Beamtenpensionisten in Hacklerpension. Die Mehrkosten für die Pensionierungen schätzt der Rechnungshof für die Jahre 2011 bis 2013 auf 840 Mio. Euro bezogen auf die gesamte Pensionsdauer der Betroffenen. 14

15 Wussten Sie schon, dass das untere Einkommensdrittel in Österreich 13 Prozent des Steuer- und Abgabenaufkommens zahlt, jedoch 43 Prozent der Transferausgaben bekommt?... das obere Einkommensdrittel 59 Prozent der Abgabenlast trägt und dafür nur 25 Prozent der gesamten Sozialleistungen bezieht?... dem unteren Einkommensdrittel in Österreich von 100 Euro Erwerbseinkommen nach Abgaben und Transfers 149 Euro übrigbleiben?... heute bereits zwei Drittel aller Steuern und Abgaben für soziale Transfers ausgegeben werden?... die obersten 10 Prozent der Einkommensbezieher 58 Prozent des Lohn- und Einkommenssteueraufkommens tragen (und 34 Prozent des Gesamteinkommens erwirtschaften)? 15

16 ... auf die gesamte untere Hälfte der Einkommensbezieher ein knappes Fünftel der Einkommen aber nur ein Sechzigstel (!) (1,6 Prozent) der Lohn- und Einkommenssteuerleistung entfällt?... 2,7 Mio. Steuerpflichtige (oder rund 48 Prozent aller österreichischen Einkommensbezieher) seit der Steuerreform 2009 keine Lohn- und Einkommensteuer mehr zahlen, weil sie unter die Freigrenze fallen (dieser Anteil hat sich seit 1970 mehr als verdreifacht)?... selbst im gesamten Steuer- und Abgabensystem (also auch inkl. Verbrauchsabgaben) die untersten 10 Prozent der Einkommensbezieher 1,7 Prozent der gesamten Abgaben und die obersten 10 Prozent knapp 28 Prozent der gesamten Abgaben zahlen?... die österreichischen Unternehmen über ihre Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds fast die Hälfte der gesamten Familienleistungen (Geld- und Sachstransfers wie z.b. Kindergärten, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld etc - insgesamt über 8 Mrd. Euro) bezahlen? 16

17 ... mit 36,6 Prozent der Anteil der Transferleistungen am gesamten verfügbaren Einkommen der Haushalte in keinem anderen OECD-Land so groß ist wie in Österreich (OECD- Durchschnittswert: 22 Prozent)? auch Beamte unter dem Titel Hackler bereits mit 60 Jahren in den Ruhestand treten können. Die Hacklerregelung kostet die Steuerzahler in den kommenden Jahren zusätzlich rund 1,5 Mrd. Euro.... ein/e durchschnittliche/r österreichische/r Manager/in der ersten (!) Führungsebene das rund 6-fache des Medianeinkommens verdient und nicht das 41-fache, wie dies immer wieder dargestellt wird? 17

18 NOTIZEN

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