Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen
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- Angelika Gerhardt
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1 Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für KODAK Adaptive Picture Exchange und KODAK Picture Kiosk Software Kodak Alaris Inc. Lizengeber WICHTIG SORGFÄLTIG LESEN: DIESE ENDBENUTZER- LIZENZVEREINBARUNG IST EIN RECHTSGÜLTIGES DOKUMENT ZWISCHEN IHNEN (ODER IHREM UNTERNEHMEN BZW. IHRER ORGANISATION) (IM FOLGENDEN ALS SIE ODER KUNDE BEZEICHNET) UND KODAK ALARIS INC. (IM FOLGENDEN ALS LIZENZGEBER BEZEICHNET). LESEN SIE DIE FOLGENDEN BESTIMMUNGEN AUFMERKSAM DURCH, BEVOR SIE DIE BEILIEGENDE SOFTWARE VERWENDEN. DIE VERWENDUNG DIESES SOFTWAREPRODUKTS ERFOLGT IN KOMBINATION MIT MATERIAL DES EKC LIZENZGEBERS, WIE KODAK PICTURE KIOSK, KODAK ADAPTIVE PICTURE EXCHANGE ODER KODAK KIOSK TABLET (JEWEILS ALS GERÄT BEZEICHNET), DAS ZUGEHÖRIGE DIENSTPROGRAMME UND KOMPONENTEN, DATENTRÄGER, DRUCKMATERIALIEN UND DOKUMENTATION (ZUSAMMEN ALS PRODUKT BEZEICHNET) ENTHALTEN KANN. DIE VERWENDUNG DIESER SOFTWARE IST GLEICHBEDEUTEND MIT DER ZUSTIMMUNG ZU DEN BESTIMMUNGEN DIESER ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG. FALLS SIE DEN BEDINGUNGEN DIESER ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMEN, MÜSSEN SIE DAS PAKET IN SEINER GESAMTHEIT UMGEHEND ZURÜCKGEBEN; DER KAUFPREIS WIRD IHNEN IN DIESEM FALL ZURÜCKERSTATTET. GEGEBENENFALLS MÜSSEN SIE EINEN SCHLÜSSEL ODER CODE BEZIEHEN, UM BESTIMMTE FUNKTIONEN DES SOFTWAREPRODUKTS ZU STARTEN, ZU VERWENDEN ODER WEITERZUVERWENDEN. Februar
2 1. Anwendungsbereich der Lizenz A. Der Lizenzgeber gewährt dem Kunden eine eingeschränkte, nicht übertragbare und nicht exklusive Lizenz zur ausschließlichen Nutzung der Software in Verbindung mit dem normalen Betrieb des Geräts. Alle hier nicht direkt für den Kunden lizenzierten Rechte bleiben für den Lizenzgeber oder seine Lizenzgeber vorbehalten. B. Der Kunde ist nur berechtigt, die Software in Verbindung mit dem Gerät zu laden und zu verwenden bzw. sie anschließenden Käufern von durch die Software und das Gerät erzeugten Bildern zur Verfügung zu stellen. C. Ohne Einschränkung des zuvor Genannten ist der Kunde nicht zu Folgendem berechtigt und darf auch keine Dritten dazu ermächtigen: die Software in der Funktion eines Anbieters für Anwendungsdienste zu verwenden; die Software als Ganzes oder Teile davon an eine andere Person zu verleihen, zu vermieten, zu verleasen, Unterlizenzen dafür zu erteilen, zu verteilen, zu versenden oder anderweitig zu übertragen; die Software zu kopieren, abzuändern, zu übersetzen, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln, mit Ausnahme in dem möglicherweise durch das anwendbare Recht gestatteten Rahmen; oder jegliche in der Software oder zugehörigem gedrucktem Material und zugehöriger Dokumentation enthaltenen Urheberrechts- oder Markenhinweise oder Startmeldungen zu entfernen, abzuändern oder zu veranlassen, dass diese nicht dargestellt werden. 2. Eigentumsrechte A. Die Software ist Eigentum des Lizenzgebers und dessen Lizenzgebern. Die Software ist durch internationale Urheberrechtsgesetze sowie relevante Abkommen und Konventionen geschützt. B. Die Geräte enthalten auch bereits geladene Software des Microsoft-Betriebssystems. Die Verwendung der Microsoft- Betriebssystemsoftware durch den Kunden unterliegt den Bedingungen der Microsoft-Endbenutzer- Lizenzvereinbarung, die über die entsprechenden Links im zugehörigen Benutzerhandbuch oder über aufgerufen werden kann. 2 Februar 2014
3 3. Eingeschränkte Garantie Entsprechend den nachfolgend dargelegten Einschränkungen gewährt der Lizenzgeber für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab dem Datum, an dem die Lizenz erworben wurde (der Gewährleistungszeitraum ), dass der Hardwareschlüssel (falls bereitgestellt) sowie die Medien, auf denen die Software bereitgestellt wird, bei normaler Verwendung und Wartung keine Material- oder Fertigungsfehler aufweisen. Bei Verletzung dieser Gewährleistung besteht der einzige und ausschließliche Anspruch des Kunden darin, den Kaufpreis für die Softwarelizenz ersetzt zu bekommen, wodurch die in diesem Vertrag gewährten Rechte und Lizenzen erlöschen. Ansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn der Lizenzgeber innerhalb des Gewährleistungszeitraums von einer solchen Verletzung der Gewährleistung unterrichtet wurde und angemessen Gelegenheit hatte, diese Verletzung zu beheben. 4. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS. DIE IN ABSCHNITT 3 DARGELEGTE GEWÄHRLEISTUNG IST AUSSCHLIESSLICH UND ERSETZT ALLE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND ODER GESETZLICH (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF HANDELSÜBLICHKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, EIGENTUM ODER GEGEN ZUWIDERHANDLUNGEN). DER IN ABSCHNITT 3 DARGELEGTE ANSPRUCH IST DER EINZIGE UND ALLEINIGE RECHTSBEHELF DES KUNDEN FÜR JEDWEDES VERSAGEN SEITENS DES LIZENZGEBERS, EINER SOLCHEN GEWÄHRLEISTUNG NACHZUKOMMEN, UND DER KUNDE KANN MIT AUSNAHME DES ZUVOR GENANNTEN GEGENÜBER DEM LIZENZGEBER, DESSEN LIZENZGEBERN, TOCHTERGESELLSCHAFTEN UND VERBUNDENEN UNTERNEHMEN KEINE ANSPRÜCHE GELTEND MACHEN, OB BERUHEND AUF VERTRAG, FAHRLÄSSIGKEIT, PRODUKTHAFTUNG, HANDELSPRAKTIKEN ODER ANDERWEITIG. DER KUNDE IST ALLEIN DAFÜR VERANTWORTLICH, DASS DIE AUSWAHL DES PRODUKTS DIE VOM KUNDEN BEABSICHTIGTEN ERGEBNISSE ERZIELT ODER FÜR DIE JEWEILIGEN ANWENDUNGSZWECKE DES KUNDEN GEEIGNET IST, UND DER LIZENZGEBER ÜBERNIMMT DIESBEZÜGLICH KEINERLEI HAFTUNG. Februar
4 5. Haftungsbeschränkung A. DIE HAFTUNG DES LIZENZGEBERS, DESSEN LIZENZGEBERN UND DESSEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN FÜR SCHÄDEN, DIE IN ZUSAMMENHANG MIT DEM PRODUKT ODER ANDERWEITIG AUS ODER IN ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ENTSTEHEN, ÜBERSTEIGT AUF KEINEN FALL DEN TATSÄCHLICHEN FÜR DIE PRODUKTLIZENZ GEZAHLTEN BETRAG, UNGEACHTET DER ART UND WEISE, OB AUS VERTRAGSGRÜNDEN, FAHRLÄSSIGKEIT, PRODUKTHAFTUNG, HANDELSPRAKTIKEN ODER ANDERWEITIG. DER LIZENZGEBER, DESSEN LIZENZGEBER ODER DESSEN VERBUNDENE UNTERNEHMEN HAFTEN IN KEINEM FALL FÜR JEDWEDE UMSATZ- ODER GEWINNVERLUSTE ODER FÜR INDIREKTE, SPEZIELLE, ZUFÄLLIGE, FOLGE- ODER VERTRAUENSSCHÄDEN JEGLICHER ART, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG VON SCHADENSANSPRÜCHEN GEGEN DEN KUNDEN DURCH DRITTE, ODER FÜR JEGLICHE ANDEREN KOMMERZIELLEN ODER WIRTSCHAFTLICHEN VERLUSTE, AUCH DANN NICHT, WENN DER LIZENZGEBER ODER ENTSPRECHENDE ANDERE ORGANISATIONEN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN AUFMERKSAM GEMACHT WERDEN. B. DER LIZENZGEBER GEWÄHRT DEM KUNDEN DIE LIZENZ ZUR NUTZUNG DIESER SOFTWARE AUSSCHLIESSLICH IN ANBETRACHT UND IM VERTRAUEN AUF DIE IN ABSCHNITT 5 DIESER VEREINBARUNG DARGELEGTEN BESTIMMUNGEN, WELCHE DIE HAFTUNG DES LIZENZGEBERS BESCHRÄNKEN. DIESE BESTIMMUNGEN BILDEN EINEN WESENTLICHEN BESTANDTEIL DER ZWISCHEN DEN PARTEIEN GETROFFENEN VEREINBARUNG UND WURDEN IM PREIS UND IN ANDEREN GEGENLEISTUNGEN ZWISCHEN DEN PARTEIEN BERÜCKSICHTIGT. C. In einigen Staaten und Ländern ist eine Befristung der stillschweigenden Garantie nicht zulässig, und in einigen Staaten und Ländern ist der Ausschluss der Haftung für zufällige oder Folgeschäden nicht zulässig. Folglich sind oben genannte Einschränkungen und Ausschlüsse für den Kunden unter Umständen nicht zutreffend. Diese Gewährleistung gibt dem Kunden bestimmte Rechte. Darüber hinaus können weitere Rechte zur Anwendung kommen, die von Land zu Land unterschiedlich sind. 4 Februar 2014
5 6. Anerkennungen dritter Lizenzgeber, Genehmigungen, Hinweise und Haftungsausschlüsse. Die Software beinhaltet Komponenten, für die dem Lizenzgeber von Dritten Lizenzen erteilt wurden. Bestimmte Anerkennungen, Genehmigungen, Hinweise und Haftungsausschlüsse, die in dieser Lizenzvereinbarung enthalten sein müssen, sind in Anhang A dieses Dokuments dargelegt. 7. Beendigung und Weiterbestehen. Die gemäß dieser Vereinbarung gewährten Lizenzen werden umgehend ungültig, sollte der Kunde gegen eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung verstoßen. Bei Beendigung dieses Vertrags ist der Kunde verpflichtet, sämtliche sich in seinem Besitz befindlichen Kopien der Software zu vernichten. Die Abschnitte 2, 4, 5, 6, 8 und 9 sowie Anhang A dieser Vereinbarung bestehen auch nach der Beendigung weiter. 8. Eingeschränkte Rechte der US-Regierung Die Software wird mit EINGESCHRÄNKTEN RECHTEN bereitgestellt. Nutzung, Vervielfältigung oder Offenlegung durch die US-Regierung unterliegen den Einschränkungen gemäß den Unterabsätzen (a) bis (d) der Klausel Commercial Computer Software - Restricted Rights in FAR , (c)(1)(ii) der Klausel The Rights in Technical Data and Computer Software in DFARS sowie in ähnlichen Klauseln in der NASA FAR-Ergänzung, sofern anwendbar. 9. Allgemein A. Jede Abänderung oder jeder Verzicht auf eine Bestimmung dieser Vereinbarung ist nur dann bindend, wenn dies von der Partei oder den Parteien, die daran gebunden sein sollen, schriftlich niedergelegt und unterzeichnet wurde. B. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaats New York und wird diesen gemäß interpretiert, ausgelegt und durchgesetzt, ohne Rücksicht auf mögliche Rechtskonflikte. C. Wenn irgendeine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder nicht vollstreckbar ist, so wird diese als entfallen erachtet, und die anderen Teile bleiben davon unberührt und behalten uneingeschränkt ihre Gültigkeit. D. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist für diese Vereinbarung nicht anwendbar. In Falle eines Rechtsstreits verzichten alle Parteien auf ihr Recht auf eine Schwurgerichtsverhandlung. Februar
6 E. Die Software kann Technologie enthalten, die bestimmten Exportgesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegt. Daher darf der Kunde die Software weder direkt noch indirekt (einschließlich der diesbezüglichen Förderung einer dritten Partei) herunterladen, übertragen (elektronisch oder auf andere Weise), exportieren oder re-exportieren, ohne zuvor alle unter den geltenden Gesetzen erforderlichen Lizenzen einzuholen, einschließlich der oben in Abschnitt 8 genannten. F. Falls Sie mit dem Lizenzgeber oder seinen Beauftragten, autorisierten Händlern oder Distributoren einen Kundenvertrag abgeschlossen haben, unterliegen die Software und das Gerät unter Umständen ebenfalls den Bestimmungen dieses Vertrags. Wenn die Bestimmungen dieser Endbenutzer-Lizenzvereinbarung in Widerspruch zu Bestimmungen der Kundenvereinbarung stehen, gelten die Regelungen der Kundenvereinbarung. VEREINBARUNGEN, BERECHTIGUNGEN, HINWEISE UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE DRITTE LIZENZGEBER Komponente: FusionPro Expression Creator und Expression Templates Lizenzgeber: Printable Technologies Incorporated oder PTI Marketing Technologies Copyright 2010: Printable Technologies" Incorporated und seine Lizenzgeber. Alle Rechte vorbehalten. Komponente: Adobe Acrobat(R) Reader Lizenzgeber: Adobe Systems Incorporated Copyright 2009 Adobe Systems Incorporated und seine Lizenzgeber. Alle Rechte vorbehalten. Komponente(n): avcodec-52.dll avdevice-52.dll avutil-49.dll libmp3lame-0.dll Lizenzgeber: FFmpeg-Projekt unter LGPL-Version 2.1, FFmpeg-Version 0.5, Copyright (c) Fabrice Bellard und andere. DER LIZENZGEBER ist kein Eigentümer von FFmpeg-Bibliotheken. 6 Februar 2014
7 Copyright (c) Die Bibliotheken sind kostenlose Software, die weitergegeben und/oder entsprechend den Bedingungen in der von der Free Software Foundation veröffentlichten GNU Lesser General Public License für die Version 2.1 oder später verändert werden können. Diese Bibliothek wird mit der Absicht von Nützlichkeit vertrieben, aber OHNE ENTSPRECHENDE GARANTIE, auch nicht mit der stillschweigenden Gewährleistung für HANDELSFÄHIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Weitere Angaben finden Sie in der GNU Lesser Public License unter Der Lizenzgeber schließt hiermit jeglichen urheberrechtlichen Anspruch auf die folgenden Bibliotheken aus: avcodec-52.dll avdevice-52.dll avformat-52.dll avutil-49.dll libmp3lame-0.dll Die Bibliotheken sind über die entsprechenden Links unter verfügbar. Februar
8 MICROSOFT WINDOWS XP EMBEDDED Endbenutzer- Lizenzvereinbarung für MICROSOFT-Desktop- Betriebssysteme WICHTIG - BITTE SORGFÄLTIG LESEN: Diese Endbenutzer- Lizenzvereinbarung (im Folgenden Vereinbarung genannt) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als einzelner natürlicher Person oder als einzelner juristischer Person) und dem Hersteller (im Folgenden Hersteller genannt) des Computersystems oder der Computersystemkomponente (im Folgenden Hardware genannt), mit dem oder der Sie das oder die oben angegebene(n) Microsoft-SOFTWAREPRODUKT(E) (im Folgenden SOFTWAREPRODUKT oder SOFTWARE genannt) erworben haben. 1. Sie haben ein Gerät ( GERÄT ) erworben, das von Lizenzgeber lizenzierte Software von Microsoft Licensing Inc. oder Inc. oder ihren Zweigstellen ( MS ) enthält. Diese installierten Softwareprodukte von MS, einschließlich zugehöriger Datenträger, gedrucktem Begleitmaterial und online oder in elektronischem Format vorliegender Dokumentation ( SOFTWARE ) ist durch geltendes Urheberrecht oder andere Gesetze und Verträge zu geistigem Eigentum geschützt. Die SOFTWARE wird nicht verkauft, sondern als Lizenz bereitgestellt. Alle Rechte vorbehalten. 2. WENN SIE SICH MIT DIESER ENDBENUTZER- VEREINBARUNG ( VEREINBARUNG ) NICHT EINVERSTANDEN ERKLÄREN, DÜRFEN SIE WEDER DAS GERÄT VERWENDEN NOCH DIE SOFTWARE KOPIEREN. WENDEN SIE SICH UMGEHEND AN KODAK, UM INFORMATIONEN DAZU EINZUHOLEN, WIE SIE DAS NICHT VERWENDETE GERÄT BZW. DIE NICHT VERWENDETEN GERÄTE GEGEN PREISERSTATTUNG ZURÜCKGEGEBEN KÖNNEN. JEDE VERWENDUNG DER SOFTWARE, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE VERWENDUNG AUF DEM GERÄT, STELLT IHR EINVERSTÄNDNIS MIT DIESER VEREINBARUNG (ODER BESTÄTIGUNG JEGLICHER VORHERIGER ZUSTIMMUNGEN) DAR. 3. LIZENZGEWÄHRUNG. Durch diese Vereinbarung wird Ihnen die folgende Lizenz gewährt: A. Sie dürfen die SOFTWARE nur auf dem GERÄT verwenden. 8 Februar 2014
9 B. NICHT FEHLERTOLERANT. DIE SOFTWARE IST NICHT FEHLERTOLERANT. DER LIZENZGEBER HAT DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE IN DIESEM GERÄT UNABHÄNGIG BESTIMMT, UND MS IST DAVON AUSGEGANGEN, DASS DER LIZENZGEBER AUSREICHEND TESTS DURCHGEFÜHRT HAT, UM SICH ZU VERGEWISSERN, DASS DIE SOFTWARE FÜR DIESE VERWENDUNG GEEIGNET IST. C. KEINE GARANTIEN FÜR DIE SOFTWARE. Die SOFTWARE wird im vorliegenden Zustand und mit allen Fehlern geliefert. DAS GESAMTE RISIKO BEZÜGLICH ZUFRIEDENSTELLENDER QUALITÄT, LEISTUNG UND GENAUIGKEIT (EINSCHLIESSLICH MANGELNDE FAHRLÄSSIGKEIT) LIEGT BEI IHNEN. KODAK GARANTIERT NICHT, DASS DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE STÖRUNGSFREI VERLÄUFT. JEGLICHE GARANTIEN HINSICHTLICH DES GERÄTS ODER DER SOFTWARE STAMMEN NICHT VON MS, DAS KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNIMMT. D. Hinweis zur Java-Unterstützung. Das SOFTWAREPRODUKT unterstützt unter Umständen Programme, die in JAVA geschrieben wurden. Java- Technologie ist nicht fehlertolerant und nicht zum Einsatz oder Wiederverkauf als Online-Steuerkomponente in risikoreichen Umgebungen, bei denen eine ausfallsichere Leistung erforderlich ist, konzipiert, hergestellt oder geeignet. Dazu zählen unter anderem Nuklearanlagen, Flugnavigations- oder -kommunikationssysteme, die Flugverkehrssteuerung, direkte Lebenserhaltungssysteme oder Waffensysteme, bei denen ein Ausfall der Java- Technologie zum Todesfall, zu Personenschäden oder schweren körperlichen bzw. Umweltschäden führen kann. Sun Microsystems, Inc. hat Microsoft vertraglich dazu verpflichtet, diese Haftungsausschlussklausel einzufügen. E. Keine Haftung für Folgeschäden. SOWEIT DIES GESETZLICH ZULÄSSIG IST, ÜBERNIMMT MS KEINE HAFTUNG FÜR IRGENDWELCHE SCHÄDEN, OB INDIREKTE, KONKRETE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN, DIE DURCH DIE VERWENDUNG ODER LEISTUNG DIESER SOFTWARE VERURSACHT ODER DURCH SIE BEDINGT SIND. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG FINDET AUCH DANN ANWENDUNG, WENN EINER DER ANSPRÜCHE DEM WESENTLICHEN ZWECK NICHT ENTSPRICHT. MICROSOFT ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG FÜR BETRÄGE, DIE ZWEIHUNDERTFÜNFZIG US-DOLLAR (U.S.-$ 250,00) ÜBERSTEIGEN. Februar
10 F. Einschränkungen im Hinblick auf Zurückentwicklung (Reverse Engineering), Dekompilierung und Disassemblierung. Sie sind nicht berechtigt, die SOFTWARE zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn, dass (und nur insoweit) das anwendbare Recht dies ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich gestattet. G. SOFTWAREÜBERTRAGUNG MIT EINSCHRÄNKUNGEN GESTATTET. Sie dürfen Ihre durch diese Vereinbarung garantierten Rechte nur durch permanenten Verkauf oder permanente Übertragung des Geräts dauerhaft übertragen, vorausgesetzt, der Empfänger erklärt sich mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn es sich bei der SOFTWARE um eine Aktualisierung handelt, muss jede Übertragung auch alle früheren Versionen der SOFTWARE umfassen. H. EXPORTBESCHRÄNKUNGEN. Sie erkennen an, dass die SOFTWARE den gesetzlichen Exportbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegt. Sie erklären sich einverstanden, alle anwendbaren internationalen und US-amerikanischen gesetzlichen Bestimmungen, die auf die SOFTWARE Anwendung finden, einschließlich den US-Exportverwaltungsregelungen sowie den durch die US-Regierung und Regierungen anderer Länder erlassenen Einschränkungen hinsichtlich Endbenutzer, Endbenutzung und Einsatzort zu beachten. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter 4. Eingeschränkte Verwendung von besonderen SOFTWARE- Diensten. Unter der Voraussetzung, dass das GERÄT mit den Bedingungen im unten aufgeführten Abschnitt zu eingeschränkten Funktionen kompatibel ist, können Sie, ohne Einschränkung der Anzahl der Computer oder anderer elektronischer Geräte, die an das GERÄT angeschlossen werden können, um weitere Software oder SOFTWARE-Dienste auf dem GERÄT zu öffnen und zu nutzen, maximal zehn (10) Computer oder weitere elektronische Geräte mit dem GERÄT verbinden, um Dienste der SOFTWARE für (a) Datei- und Bilderservices, (b) Internet-Informationsdienste und/oder (c) Remote-Zugriff (einschließlich gemeinsamer Verbindungsnutzung) zu nutzen. 10 Februar 2014
11 Die maximal zehn (10) Verbindungen umfassen jegliche indirekten Verbindungen, die durch Multiplexing-Zugang oder weitere Software aufgebaut werden. Wenn Sie das GERÄT zum Zugriff auf bzw. zur Verwendung von Diensten oder Funktionen von Microsoft Windows Server-Produkten (z. B. Microsoft Windows NT Server 4.0 (alle Editionen) oder Microsoft Windows 2000 Server (alle Editionen) verwenden bzw. das GERÄT dazu verwenden, Arbeitsstationen oder Computergeräten den Zugriff auf oder die Verwendung von Diensten oder Funktionen von Microsoft Windows Server- Produkten zu gewähren, kann möglicherweise von Ihnen verlangt werden, dass Sie eine Client Access-Zugriffslizenz für das Gerät und/oder die entsprechende Arbeitsstation bzw. das Computergerät erwerben. Weitere Informationen finden Sie im Endbenutzer-Lizenzvertrag für Ihr Microsoft Windows Server-Produkt. 5. Eingeschränkter Einsatz. Die SOFTWARE wurde nicht zu dem Zweck entwickelt, in gefährlichen Umgebungen verwendet oder verkauft zu werden, die einen fehlerfreien Betrieb erfordern, z. B. zum Betrieb von Kernreaktoranlagen, in Navigations- oder Kommunikationssystemen für die Luftfahrt, in der Luftverkehrskontrolle oder von weiteren Geräten oder Systemen, bei denen eine Fehlfunktion der SOFTWARE zu einem vorhersehbaren Risiko von Körperverletzungen Ihrer Person sowie weiterer Personen führen könnten. 6. Eingeschränkte Funktionen. Sie sind ausschließlich lizenziert, die SOFTWARE zu verwenden, um nur beschränkte Funktionen (bestimmte Aufgaben oder Vorgänge) anzubieten, für die das GERÄT vom Lizenzgeber entworfen und verkauft wurde. Diese Lizenz untersagt ausdrücklich jegliche weitere Verwendung der SOFTWARE bzw. die Einbeziehung von zusätzlichen Softwareprogrammen oder Funktionen auf dem GERÄT. Basierend auf den Bestimmungen des oben aufgeführten Abschnitts zur eingeschränkten Verwendung von besonderen SOFTWARE-Diensten dürfen Sie die SOFTWARE auf dem GERÄT verwenden, um mit anderen Computern oder elektronischen Geräten zu interagieren. 7. Maximale Anzahl von Prozessoren. Die SOFTWARE darf nicht von mehr als zwei (2) Prozessoren gleichzeitig auf dem GERÄT verwendet werden. Februar
12 8. Remotestart-Funktionen. Ihr GERÄT darf mit einer Remotestart-Funktion, einschließlich Installationsdiensten zum Remotestart, ausgestattet sein. 9. Sicherheits-Updates. Inhaltsanbieter verwenden die in dieser SOFTWARE enthaltene DRM-Technologie (Microsoft Digital Rights Management), um die Integrität ihrer Inhalte zu schützen, damit ihr geistiges Eigentum, einschließlich der Urheberrechte, nicht widerrechtlich genutzt wird. Eigentümer von sicherem Inhalt ( Eigentümer sicheren Inhalts ) können verlangen, dass MS, Microsoft Corporation oder ihre Tochtergesellschaften mitunter die Sicherheit der DRM- Software erhöhende Updates für die Microsoft-DRM- Komponenten der SOFTWARE ( Sicherheits-Updates ) zur Verfügung stellen, die möglicherweise nicht gewährleisten, dass sicherer Inhalt mit Hilfe von Microsoft-Software bzw. Anwendungen dritter Parteien kopiert, angezeigt und/oder wiedergegeben werden kann. Sie erklären sich daher einverstanden, wenn Sie eine Lizenz für sicheren Inhalt aus dem Internet zur Verwendung sicheren Inhalts herunterladen, dass MS, Microsoft Corporation oder ihre Tochtergesellschaften in Verbindung mit einer solchen Lizenz auch Sicherheits- Updates auf Ihr GERÄT herunterladen können, deren Verbreitung durch MS, Microsoft Corporation oder ihren Tochtergesellschaften von einem Eigentümer sicheren Inhalts verlangt wurde. MS, Microsoft Corporation oder ihre Tochtergesellschaften werden weder Informationen, die Sie persönlich identifizieren, noch andere Informationen von Ihrem GERÄT durch das Herunterladen dieser Sicherheits-Updates abrufen. 10. NetMeeting-, Remote Assistance-, Remote Desktop-Funktionen. Die SOFTWARE enthält möglicherweise NetMeeting-, Remote Assistance- und Remote Desktop-Technologien, mit denen die auf dem Gerät installierte SOFTWARE bzw. weitere Anwendungen durch Fernzugriff von mindestens zwei Computergeräten verwendet werden können, selbst wenn die SOFTWARE oder die Anwendung nur auf einem Gerät installiert ist. Sie können NetMeeting, Remote Assistance und Remote Desktop mit allen Microsoft-Produkten verwenden; für die Verwendung dieser Technologien mit bestimmten Microsoft-Produkten kann jedoch eine zusätzliche Lizenz erforderlich sein. 12 Februar 2014
13 Sowohl für Produkte von Microsoft als auch für Produkte anderer Hersteller müssen Sie die dem entsprechenden Produkt beiliegende zugehörige Lizenzvereinbarung zu Rate ziehen oder sich an den Lizenzgeber wenden, um herauszufinden, ob die Verwendung von NetMeeting, Remote Assistance oder Remote Desktop ohne zusätzliche Lizenz gestattet ist. 11. Zustimmung zur Nutzung von Daten. Sie stimmen zu, dass MS, Microsoft Corporation und ihre Zweigstellen berechtigt sind, technische Daten, die im Rahmen von Produkt-Supportleistungen im Hinblick auf die Software eingeholt wurden, zu sammeln und zu nutzen. MS, Microsoft Corporation und ihre Zweigstellen dürfen diese Daten ausschließlich dazu verwenden, ihre Produkte zu verbessern oder Ihnen Ihren Anforderungen entsprechende Dienste oder Technologien zur Verfügung zu stellen. MS, Microsoft Corporation und ihre Zweigstellen können diese Daten an andere weitergeben, jedoch ausschließlich in einer Form, die keine Rückschlüsse auf Ihre Person zulässt. 12. Internet Gaming- und Update-Funktionen. Falls die SOFTWARE Internet Gaming- und Update-Funktionen enthält und Sie diese Funktionen in der SOFTWARE verwenden möchten, ist die Verwendung von bestimmten Computersystemen, bestimmter Hardware und Softwareinformationen zur Implementierung der Funktionen erforderlich. Durch die Verwendung dieser Funktionen autorisieren Sie MS, Microsoft Corporation und/oder ihre ausgewiesenen Vertreter ausdrücklich, diese Daten ausschließlich dazu zu verwenden, ihre Produkte zu verbessern oder Ihnen Ihren Anforderungen entsprechende Dienste oder Technologien zur Verfügung zu stellen. MS oder Microsoft Corporation können diese Informationen an andere weitergeben, jedoch ausschließlich in einer Form, die keine Rückschlüsse auf Ihre Person zulässt. 13. Internet-basierte Service-Komponenten. Die SOFTWARE kann Komponenten enthalten, die die Verwendung von bestimmten Internet-basierten Service-Komponenten ermöglichen und erleichtern. Sie nehmen zur Kenntnis und stimmen zu, dass MS, Microsoft Corporation oder ihre Zweigstellen automatisch die von Ihnen verwendete Version der SOFTWARE und/oder deren Komponenten überprüfen und Upgrades oder Ergänzungen der SOFTWARE zur Verfügung stellen können, die automatisch auf Ihr Gerät heruntergeladen werden. Februar
14 14. Links auf Websites dritter Parteien. Durch die Verwendung der SOFTWARE können Sie über Links auf Websites anderer Parteien zugreifen. Die Websites dritter Parteien befinden sich nicht unter der Kontrolle von MS, Microsoft Corporation oder ihren Zweigstellen. Weder MS, Microsoft Corporation noch ihre verbundenen Unternehmen übernehmen Verantwortung für (i) den Inhalt jeglicher Websites dritter Parteien, jegliche Hyperlinks, die in den Websites dritter Parteien enthalten sind, oder jegliche Änderungen oder Updates von Websites dritter Parteien oder (ii) Webcasting oder andere Übertragungsformen, die von durch Hyperlinks verbundenen Websites dritter Parteien empfangen wurden. Falls in der SOFTWARE Links zu Websites dritter Parteien enthalten sind, werden diese Links Ihnen zusätzlich zur Verfügung gestellt, und die Angabe jeglicher Links impliziert nicht die Billigung einer Website dritter Parteien durch MS, Microsoft Corporation oder ihre Zweigstellen. 15. Zusätzliche Software und Dienste. Durch die SOFTWARE ist es dem Lizenzgeber, MS, Microsoft Corporation oder ihren Zweigstellen gestattet, Ihnen SOFTWARE-Updates, Ergänzungen, Add-On-Komponenten bzw. Internet-basierte Service-Komponenten der SOFTWARE ( Zusatzkomponenten ) zur Verfügung zu stellen bzw. verfügbar zu machen, nachdem Sie Ihre ursprüngliche Kopie der Software erhalten haben. Falls der Lizenzgeber Ihnen Zusatzkomponenten zur Verfügung stellt bzw. verfügbar macht und keine weiteren Vereinbarungsbestimmungen zusammen mit den Zusatzkomponenten enthalten sind, finden die Bestimmungen dieser Vereinbarung Anwendung. Falls MS, Microsoft Corporation oder ihre Zweigstellen Zusatzkomponenten zur Verfügung stellen und keine weiteren Vereinbarungsbestimmungen enthalten sind, so finden die Bedingungen dieser Vereinbarung Anwendung, mit Ausnahme, dass MS, Microsoft Corporation oder ihre Zweigstellen, die diese Zusatzkomponente(n) zur Verfügung stellen, Lizenzgeber für diese sind. 14 Februar 2014
15 Der Lizenzgeber, MS, Microsoft Corporation und ihre Zweigstellen behalten sich das Recht vor, etwaige durch die Verwendung der SOFTWARE zur Verfügung gestellte bzw. verfügbar gemachte Internet-basierte Dienste zu beenden. Diese Vereinbarung gewährt Ihnen keinerlei Rechte, die in der SOFTWARE enthaltenen Komponenten von Windows Media- Format Software Development Kit ( WMFSDK ) zur Entwicklung einer Software-Anwendung zu verwenden, die die Windows Media-Technologie verwendet. Falls Sie WMFSDK zur Entwicklung einer solchen Anwendung verwenden möchten, besuchen Sie /sdk/wmsdk.asp, akzeptieren Sie eine separate Lizenz für WMFSDK, laden Sie das entsprechende WMFSDK herunter, und installieren Sie es auf Ihrem System. 16. Wi-Fi-Netzwerksicherheit. Die Software des KODAK Kiosk Tablets erfordert die Nutzung eines lokalen Wi-Fi-Netzwerks zum Senden von Druckbestellungen an Drucker. Sie sind dafür verantwortlich, bei der Einrichtung und dem Betrieb des Wi-Fi-Netzwerks beste Praktiken anzuwenden. Dazu gehört auch die Verantwortung, beste Praktiken wie die Nutzung eines eigenen, lokalen Netzwerks für Ihr Fotosystem oder das Blockieren des Zugriff für unbekannte Geräte. 17. Nutzung der SOFTWARE mit Geräten der Marke Kodak. Die SOFTWARE darf ausschließlich mit offiziellen, unter dem Markennamen von Kodak vertriebenen Geräten genutzt werden. Hierzu zählen unter anderem Schränke und Tablet-Stände der Marke Kodak. Februar
16 Open-Source- Zuschreibungen ZXing: ZXing (Aussprache: "Zebra Crossing") ist eine Open-Source- Bibliothek zur Bildverarbeitung von 1D/2D-Barcodes in verschiedenen Formaten, die in Java implementiert und in andere Sprachen portiert wurde. Lizenz: Apache 2.0 Website: XStream: XStream ist eine einfache Bibliothek zum Serialisieren von Objekten in XML und zurück. Copyright (c) , Joe Walnes Copyright (c) , 2011 XStream Committers, alle Rechte vorbehalten. Lizenz: BSD Website: Android Open CV: OpenCV (Open Source Computer Vision Library) ist eine Open-Source-Softwarebibliothekt zur Bilderkennung und Lernfähigkeit von Computern. Copyright (C) , Intel Corporation, alle Rechte vorbehalten. Copyright (C) , Willow Garage Inc., alle Rechte vorbehalten. Copyright (C) , NVIDIA Corporation, alle Rechte vorbehalten. Lizenz: BSD Website: 16 Februar 2014
17 TM/MC/MR-lizenziert von der Eastman Kodak Company: Kodak Kodak Alaris Inc Mount Read Blvd., Rochester, N.Y Kodak Alaris Inc. Alle Rechte vorbehalten. Gedruckt in den USA APEX_Kiosk_EULA_Web_4J8272_de.fm
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