praktische informationen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "praktische informationen"

Transkript

1 praktische informationen hermesdeckungen spezial ultisourcing-projekte april 2014

2 praktische informationen hermesdeckungen spezial ultisourcing-projekte rückversicherung: maßgeschneiderte absicherung von multisourcing-projekten aus einer hand Die deutsche Exportwirtschaft sieht sich verstärkt einem globalen Wettbewerb gegenüber und versucht, sich im - mer mehr mit internationalen Beschaffungs-, Produktionssowie Vertriebsstrukturen besser zu positionieren. Insbesondere Investitionsgütergeschäfte werden immer öfter unter Beteiligung von mehreren Exporteuren aus verschiedenen Ländern abgewickelt. Durch diese interna - tionale Arbeitsteilung ist die Nachfrage nach Einbeziehungsmöglichkeiten von ausländischen Liefer- und Leis - tungsanteilen bzw. ausländischen ulieferungen 1 in eine Bundesdeckung gestiegen. Die Einbeziehung von ausländischen ulieferungen in die Bundesdeckung ist innerhalb bestimmter Grenzen in der egel ohne Weiteres möglich. Dennoch kann es bei ultisourcing-projekten mit größeren ausländischen Liefertranchen erforderlich sein, auch andere öglichkeiten der Einbeziehung von ausländischen ulieferungen in Erwägung zu ziehen. In Abhängigkeit von der Vertrags - gestaltung des jeweiligen Exportvertrages wird das entsprechende maßgeschneiderte Absicherungsmodell (itoder ückversicherung) von den andataren angewandt. Dabei spielt die ückversicherung bei der Absicherung von ultisourcing-projekten eine besonders große olle. Aufgrund der deutschen Einbeziehungsregeln 2 können ausländische ulieferungen grundsätzlich bis zu einem Anteil von 30 % des Auftragswertes in den Deckungsschutz einbezogen werden. Bei ulieferungen aus EU- itgliedstaaten kann sich dieser Anteil auf bis zu 40 % erhöhen. Ohne eine nähere Begründung können unter bestimmten Voraussetzungen ulieferungen sogar bis 49 % einbezogen werden. ulieferungen von Tochtergesellschaften, sofern diese nicht ihren Sitz im Bestellerland haben, können ebenfalls den zu Grunde liegenden Sockelbetrag von 30 % ohne eine weitere Begründung überschreiten. In besonders begründeten Einzelfällen besteht die öglichkeit, ausländische ulieferungen von mehr als 49 % einzubeziehen. Die Absicherung des ge samten Geschäftes erfolgt dabei aus der Hand des reditversicherers des Hauptlieferanten. Überschreiten die ausländischen ulieferungen die maximalen Prozentsätze für eine isikoübernahme durch die Bundesregierung, besteht die öglichkeit, dass trotzdem die Deckung für das gesamte Geschäft übernommen wird. Voraussetzung ist, dass die nationale reditver - sicherung des Landes, aus dem die ulieferungen stammen, eine konkrete ückversicherungszusage auf der Basis einer bestehenden ückversicherungsrahmenvereinbarung gegeben hat. 1 In diesem usammenhang werden als ausländische ulieferungen solche Waren und Dienstleistungen definiert, für die kein deutsches Warenursprungszeugnis vorliegt bzw. ausgestellt werden könnte 2 Nähere Ausführungen im Hermesdeckungen Spezial Einbeziehung von Auslandsanteilen in die Hermesdeckung 2 Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland

3 i. rückversicherung In vielen Projekten mit Beteiligung von Exporteuren aus verschiedenen Ländern wird inzwischen das odell der ückversicherung genutzt. Dabei übernimmt der Erstversicherer (der Versicherer des Hauptlieferanten) im ahmen seines Deckungsinstrumentariums die Exportkreditgarantie für den gesamten Auftrag einschließlich der ausländischen ulieferungen. Für den mitgedeckten Wert der ulieferungen erhält der reditversicherer eine ückver - sicherung durch den reditversicherer des ulieferanten. Bei dieser Form der isikoteilung können auch mehrere ückversicherer beteiligt werden. Ein wesentlicher Vorteil für Exporteur, Bank und unde ist es, dass im Außenverhältnis die Forderungsabsicherung und Abwicklung aus einer Hand erfolgt und die i - sikoteilung ausschließlich Sache der beteiligten reditversicherer ist. wann kommt die einbeziehung der zuliefer ungen in eine deckung auf basis einer rückversicherung in betracht? Im ahmen der ückversicherung können Deckungen gewährt werden, der Hauptlieferant einen 100%igen vertraglichen ahlungsanspruch gegen den ausländischen äufer hat, der sich auch auf den Liefer-/Leistungsanteil des u - lieferanten bezieht. Das heißt, dass zwischen dem/ den ulieferer/n und dem Auslandskunden keine di - rekten vertraglichen Beziehungen der/die ulieferer auch dann ahlung vom Hauptlie - feranten verlangen kann/können, wenn der auslän - dische Besteller den Hauptlieferanten nicht bezahlt hat (keine if-and-when eine ückversicherungsrahmenvereinbarung mit der Exportkreditversicherung des Landes besteht, in dem der/die ulieferer ansässig ist/sind. was bedeutet die rückversicherung für den deckungsnehmer? Der deutsche Exporteur bzw. die finanzierende Bank erhält eine Exportkreditgarantie der Bundesrepublik Deutschland über das gesamte Geschäft nach den hierfür geltenden Allgemeinen Bedingungen. Dies betrifft u.a. den Deckungsumfang, die Deckungsquote und die Wartefristen sowie das für die Exportkreditgarantie geltende Antrags- und Entscheidungsverfahren. Ansprechpartner des Deckungsnehmers ist ausschließlich die Euler Hermes Aktiengesellschaft, die im onsortium mit PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als andatar des Bundes die ge - samte Absicherung und Abwicklung übernimmt. Abweichungen von den sonst üblichen Deckungskon - ditionen können sich hinsichtlich der Entgelthöhe ergeben. Dies kann der Fall sein, wenn der ückversicherer für seinen Anteil ein höheres Entgelt als das ihm nach dem deutschen Entgeltsystem angebotene erheben würde. Das insgesamt höhere Entgelt wird dem Deckungsnehmer entsprechend in echnung gestellt. Es gelten demnach nicht automatisch die Entgeltsätze des Bundes für das gesamte Geschäft. Ein spezielles Antragsverfahren gibt es nicht. Falls die Bundesregierung einer Einbeziehung der ausländischen Lieferanteile, z. B. wegen einer Überschreitung der maximalen Prozentsätze oder aufgrund deckungspolitischer Erwägungen nicht zustimmen kann, wird auch ohne ei - nen expliziten Antrag des Exporteurs und/oder der Bank geprüft, ob das Geschäft auf Basis einer ückversicherung in Deckung genommen werden kann und die oben beschriebenen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland 3

4 praktische informationen hermesdeckungen spezial ultisourcing-projekte mit welchen exportkreditversicherern bestehen rückversicherungsvereinbarungen? Euler Hermes Aktiengesellschaft hat im Auftrag der Bundesregierung bislang mit den staatlichen Exportkreditversicherern aus folgenden Ländern eine ückversicherungsrahmenvereinbarung abgeschlossen: Australien, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Israel, Japan, anada, Luxemburg, Südkorea, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, der Schweiz, der Slowakischen epublik, Slowenien, Spanien, der Tschechischen epublik, dem Vereinigten ö - nigreich und den Vereinigten Staaten von Amerika. gibt es besonderheiten im verfahren oder der abwicklung? Falls für die Einbeziehung ausländischer ulieferungen in die Deckung auf die usage einer ückversicherung durch einen oder mehrere reditversicherer abgestellt wird, leiten die andatare die erforderliche Abstimmung mit den potentiellen ückversicherungspartnern ein. Ein expliziter Antrag des Exporteurs oder der Bank ist somit nicht erforderlich. Eine verbindliche ückversicherungszusage des Exportkreditversicherers des/der ulieferanten wird erst nach einer grundsätzlich positiven Entscheidung der Bundesregierung über den Deckungsantrag eingeholt. Im Falle einer positiven Grundsatzentscheidung gilt diese in der egel auch für den ausländischen Anteil. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist die grundsätzliche Stellungnahme noch mit einem Vorbehalt versehen und der je - weilige Auslandsanteil wird nur einbezogen, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist und eine ückversicherung durch den betroffenen ückversicherer erfolgt. Die Deckungsurkunde (Ausfuhrgewährleistungs-Erklärung) selbst enthält keine zusätzlichen besonderen Bedingungen hinsichtlich der ückversicherung. Etwaige aufgrund der Länderbeschlusslage bestehende Orientierungsgrößen oder indestlieferanteile aus den neuen Bundesländern beziehen sich bei einer ückversicherung nur auf den deutschen Anteil. Wenn für ausländische ulieferungen eine ückversicherung besteht, werden diese ausländischen ulieferungen nicht auf die zulässige Quote der in den Deckungsschutz einzubeziehenden anderen ausländischen ulieferungen angerechnet. wie sind die konkreten erfahrungen mit rückversicherungsfällen? Die bisherigen Erfahrungen zeigen: Das odell der ückversicherung hat die öglichkeiten der Finanzierung und Absicherung von Ausfuhrgeschäften mit Beteiligung von Exporteuren aus verschiedenen Ländern erweitert und die bestehenden ooperationsmodelle sinnvoll ergänzt. Seit der Einführung im Jahr 1998 konnte in diversen Fällen, in denen das ahlungsrisiko nicht auf den oder die ulieferanten durchstellbar und/oder die Einbeziehung der ausländischen Lieferanteile wegen Überschreitung des zulässigen Auslandswarenanteils nicht möglich war, eine Exportkreditgarantie des Bundes für das gesamte Geschäft einschließlich der ausländischen ulieferanteile auf Basis einer ückversicherung übernommen werden. Umgekehrt hat auch die Bundesregierung im In - teresse deutscher Exporteure, die als ulieferanten an ultisourcing-projekten beteiligt waren, ückversicherungszusagen an ausländische Exportkreditversicherungen zur Absicherung der deutschen ulieferungen erteilt. um Teil wurden Geschäfte erst durch eine ückversicherung deckungsfähig, die ansonsten wegen eines für eine Einbeziehung zu hohen ausländischen ulieferanteils nicht darstellbar gewesen wären. Gleiches gilt für Ge - schäfte, deren Größenordnung die Orientierungsgröße 4 Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland

5 kooperationsmodelle im überblick Exportgeschäft mit mehr als einem Exporteur ahlungsansprüche für jeden Lieferanten (Parallelversicherung) EIN ahlungsanspruch für alle Lieferanten isiko durchgestellt if-and-when isiko nicht durchgestellt it - versicherung Einbe ziehung zulässiger Auslands - anteile im ahmen des 3-Stufen- odells Einbe ziehung im ahmen der ück - versiche rung laut ahmen- Vereinbarung überschritten hätte. Insbesondere bei großen Infrastrukturprojekten in Entwicklungs- und Schwellenländern ist derzeit die Nachfrage nach ückversicherungsmöglichkeiten besonders hoch. Für die Exportwirtschaft hat die öglichkeit der ück - versicherung auch praktische Vorteile gebracht, da sie nur noch einen staatlichen Exportkreditversicherer an - sprechen muss, der die gesamte Abwicklung und Absicherung übernimmt. Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland 5

6 praktische informationen hermesdeckungen spezial ultisourcing-projekte ii. andere möglichkeiten zur ab sicherung von multisourcingprojekten Neben der ückversicherung bestehen abhängig von der Vertragsgestaltung des Exportvertrages noch fol - gende öglichkeiten zur Absicherung von ultisourcing- Projekten: parallelversicherung Wenn die verschiedenen Lieferanten eigene vertragliche ahlungsansprüche gegen den ausländischen Besteller besitzen, wird jeder Anspruch vom jeweils zuständigen nationalen reditversicherer abgesichert (Parallelver - sicherung). Diese Variante ist typisch bei Projektfinanzierungen. mitversicherung In den Fällen, in denen nur der Hauptlieferant einen ei - genen ahlungsanspruch gegen den Abnehmer hat, stellt sich die Frage der gemeinsamen Absicherung der je - weiligen Lieferanteile. Wenn der Hauptlieferant seine Auslandsrisiken auf den ulieferanten durchstellt, d. h. wenn dieser nur ahlungen erhält, falls und wenn der Hauptlieferant vom ausländischen Besteller bezahlt worden ist ( if-and-when-lausel ), sollte der ulieferant seine Forderungen unbedingt bei seinem nationalen Exportkreditversicherer absichern. Denn da der ulieferant keinen selbständigen ahlungsanspruch gegen den ausländischen Besteller hat, könnte der reditversicherer des Unterlieferanten im Schadensfall keine Gläubigerrechte gegenüber diesem geltend machen. Staatliche Exportkreditversicherer haben für solche Fälle auf der Basis von itversicherungsvereinbarungen festgelegt, dass der Versicherer des Hauptlieferanten die Interessen des Versicherers des ulieferanten mit wahrnimmt. Unter den EU-itgliedsländern wird die itversicherung durch eine ichtlinie des ates aus dem Jahr 1984 ge regelt. it Japan, der Schweiz und der Türkei bestehen bilate - rale Vereinbarungen. Daneben besteht auch noch die ög lichkeit, mit anderen staatlichen reditversicherern eine sog. Ad-hoc-itversicherungsvereinbarung für ein Einzelgeschäft abzuschließen. Hannelore B. Bergs/Claudia aiping 6 Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland

7 kooperationsvereinbarungen Australien Belgien Brasilien Bulgarien Dänemark Estland Finnland Frankreich Griechenland Indien Israel Italien Japan anada Lettland Litauen Luxemburg alta Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal umänien ussland Schweden Schweiz Slowakische epublik Slowenien Spanien Südkorea Tschechische epublik Türkei Ungarn Vereinigtes önigreich Vereinigte Staaten ypern * * * * * * ulieferungen in Höhe von 30 % - 40 % (40% bis max. 7 io. Euro) können gemäß EU-atsentscheidung einbezogen werden * ulieferungen bis 30 % können gemäß bilateraler Vereinbarung einbezogen werden itversicherungsvereinbarung gemäß EU-ichtlinie * itversicherung gemäß bilateraler Vereinbarung bilaterale ückversicherungsrahmenvereinbarung bilaterale ooperationsvereinbarung Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland 7

8 Euler Hermes Aktiengesellschaft Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland Postadresse Hamburg Hausanschrift Gasstraße Hamburg Telefon: +49 (0)40/ Telefax: +49 (0)40/ Außendienst: Berlin, Frankfurt, Hamburg, öln, ünchen, Stuttgart

praktische informationen

praktische informationen praktische informationen juli 2017 hermesdeckungen spezial ultisourcing-projekte praktische informationen hermesdeckungen spezial ultisourcing-projekte rückversicherung: maßgeschneiderte absicherung von

Mehr

Eurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte europäische Staaten, Ende 2005

Eurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte europäische Staaten, Ende 2005 Eurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte Anteil der Bevölkerung, der mindestens zwei gut genug spricht, um sich darin unterhalten

Mehr

Richtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway

Richtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway Richtlinien zum Internationalen Sponsern 01. April 2015 Amway Richtlinie zum Internationalen Sponsern Diese Richtlinie gilt ab dem 01. April 2015 in allen europäischen Märkten (Belgien, Bulgarien, Dänemark,

Mehr

Instrumente zur Absicherung und Finanzierung des deutschen Mittelstandes bei Auslandsaktivitäten in Australien

Instrumente zur Absicherung und Finanzierung des deutschen Mittelstandes bei Auslandsaktivitäten in Australien Instrumente zur Absicherung und Finanzierung des deutschen Mittelstandes bei Auslandsaktivitäten in Australien Marco Paul Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede

Mehr

Entwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009

Entwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009 Entwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009 Entwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009 Ausgewählte europäische Staaten, prozentuale Veränderung des des BIP BIP* * im Jahr im Jahr 2009 2009 im Vergleich

Mehr

ILNAS-EN ISO 15841:2014

ILNAS-EN ISO 15841:2014 Zahnheilkunde - Drähte für die Kieferorthopädie (ISO 15841:2014) Dentistry - Wires for use in orthodontics (ISO 15841:2014) Médecine bucco-dentaire - Fils pour utilisation en orthodontie (ISO 15841:2014)

Mehr

Vorsteuerrückerstattung in der EU bis 30. Juni 2007

Vorsteuerrückerstattung in der EU bis 30. Juni 2007 Vorsteuerrückerstattung in der EU bis 30. Juni 2007 Auch dieses Jahr möchten wir Sie an die Frist zur Einreichung der Vorsteuervergütungsanträge erinnern. In allen EU-Mitgliedstaaten endet die Frist für

Mehr

Begutachtungen von Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes in Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz

Begutachtungen von Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes in Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz Begutachtungen von Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes in Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz 2013 Impressum Herausgeber: Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund

Mehr

Hermes-gedeckte Finanzierungen 9. Structured Finance am 05.11.2013. MAVEG Industrieausrüstungen GmbH Ratingen

Hermes-gedeckte Finanzierungen 9. Structured Finance am 05.11.2013. MAVEG Industrieausrüstungen GmbH Ratingen Hermes-gedeckte Finanzierungen 9. Structured Finance am 05.11.2013 MAVEG Industrieausrüstungen GmbH Ratingen MAVEG Industrieausrüstungen GmbH Ratingen Seite 2 o Gegründet 1977 o Firmensitz ist Ratingen

Mehr

EN ISO 15841 ÖNORM. Zahnheilkunde Drähte für die Kieferorthopädie. Ausgabe: 2014-11-15 (ISO 15841:2014)

EN ISO 15841 ÖNORM. Zahnheilkunde Drähte für die Kieferorthopädie. Ausgabe: 2014-11-15 (ISO 15841:2014) ÖNORM EN ISO 15841 Ausgabe: 2014-11-15 Zahnheilkunde Drähte für die Kieferorthopädie (ISO 15841:2014) Dentistry Wires for use in orthodontics (ISO 15841:2014) Médecine bucco-dentaire Fils pour utilisation

Mehr

Zulässige Geschwindigkeiten in europäischen Ländern

Zulässige Geschwindigkeiten in europäischen Ländern Telefon: 0341 65 11 336 24-Stunden-Hotline: 0172 340 71 35 Zulässige Geschwindigkeiten in europäischen Ländern *örtliche Änderungen und Regelungen nicht inbegriffen Land Art Innerorts Außerorts Schnellstraße

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Erklärung zur Präferenzberechtigung auf der Handelsrechnung

Erklärung zur Präferenzberechtigung auf der Handelsrechnung Erklärung zur Präferenzberechtigung auf der Handelsrechnung Die meisten Freihandelsabkommen der Europäischen Gemeinschaft sehen als formale Vereinfachung vor, dass bis zu bestimmten Wertgrenzen vom Exporteur

Mehr

INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS.

INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS. INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS. Stand: 29. Mai 2015 Genaue Infos zu den Freiwilligen-Diensten

Mehr

DA Seite 1 3 bis 6 SGB IV. Gesetzestext. 3 SGB IV Persönlicher und räumlicher Geltungsbereich

DA Seite 1 3 bis 6 SGB IV. Gesetzestext. 3 SGB IV Persönlicher und räumlicher Geltungsbereich DA Seite 1 3 bis 6 SGB IV Gesetzestext 3 SGB IV Persönlicher und räumlicher Geltungsbereich Die Vorschriften über die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung gelten, 1. soweit sie eine Beschäftigung

Mehr

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung)

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) 1. Welche Investitionen können geprüft werden? Einer Prüfung

Mehr

FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION Produktgruppe. Flurförderzeuge. Kurze Anleitung zum Erkennen nicht konformer Flurförderzeuge

FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION Produktgruppe. Flurförderzeuge. Kurze Anleitung zum Erkennen nicht konformer Flurförderzeuge FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION Produktgruppe Flurförderzeuge FEM Kurze Anleitung zum Erkennen nicht konformer Flurförderzeuge 05.2012 (DE) - Abgasemission - I n d e x 1 Einleitung... 2 2 Umfang...

Mehr

ÜBERSICHT VISUMSKOSTEN SOMMERABREISE 2016

ÜBERSICHT VISUMSKOSTEN SOMMERABREISE 2016 ÜBERSICHT VISUMSKOSTEN SOMMERABREISE 2016 Heute erhalten Sie eine Übersicht nach dem heutigen Stand (die Bestimmungen können sich immer wieder ändern, auch kurzfristig!) über die entstehenden Kosten, die

Mehr

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem BQFG

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem BQFG Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem BQFG Ärztekammer Berlin Abteilung 3 - Berufsbildung Friedrichstraße 16 10969 Berlin Hinweise zum Antrag: Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-

Mehr

TeilunterfreiemHimmellebenmüssen.SiegehöreneinemgrößerenKreis vonafrikanischenmigrantenan,die2011vordembürgerkriegunddemkrieg

TeilunterfreiemHimmellebenmüssen.SiegehöreneinemgrößerenKreis vonafrikanischenmigrantenan,die2011vordembürgerkriegunddemkrieg Deutscher Bundestag Drucksache 17/14432 17. Wahlperiode 24. 07. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter

Mehr

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

Mitteilungen der Juristischen Zentrale Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 34/2015 20.08.2015 Gs Fahrerlaubnisbefristungen im Ausland Sehr geehrte Damen und Herren, in zahlreichen Ländern wird die Gültigkeit des Führerscheins

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

Information zu Auslandsreisen von SubstitutionspatientInnen

Information zu Auslandsreisen von SubstitutionspatientInnen Information zu Auslandsreisen von SubstitutionspatientInnen 1. Mitnahme von Arzneimitteln die Suchtgifte oder psychotrope Stoffe enthalten bei Reisen innerhalb des Schengen-Raums Suchtgifte und/oder psychotrope

Mehr

- 1 - Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen ( BGV )-Vertrag abgeschlossen worden.

- 1 - Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen ( BGV )-Vertrag abgeschlossen worden. - 1 - AGCS Gas Clearing and Settlement AG Alserbachstrasse 14-16 A-1090 Wien Verpfändung von Wertpapieren Sehr geehrte Damen und Herren, Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen

Mehr

Schutz vor Forderungsausfall

Schutz vor Forderungsausfall Euler Hermes Deutschland Schutz vor Forderungsausfall Kurzinformation zur Kreditversicherung für größere Unternehmen EH Corporate Advantage Kreditversicherung Es geht um viel Geld. Und um die Zukunft Ihres

Mehr

Soziale Sicherung auf dem Prüfstand Stimmt die Balance zwischen Fördern F Fordern?

Soziale Sicherung auf dem Prüfstand Stimmt die Balance zwischen Fördern F Fordern? Soziale Sicherung auf dem Prüfstand Stimmt die Balance zwischen Fördern F und Fordern? Hans-Werner Sinn 9. Oktober 2008 Armut und Armutsgefährdung Der Einfluss der Arbeitslosigkeit Das deutsche Jobwunder

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

ÖNORM EN ISO 22112. Zahnheilkunde Künstliche Zähne für Dentalprothesen (ISO 22112:2005)

ÖNORM EN ISO 22112. Zahnheilkunde Künstliche Zähne für Dentalprothesen (ISO 22112:2005) ÖNORM EN ISO 22112 Ausgabe: 2006-05-01 Normengruppe K Ident (IDT) mit ISO 22112:2005 (Übersetzung) Ident (IDT) mit EN ISO 22112:2006 ICS 11.060.10 Zahnheilkunde Künstliche Zähne für Dentalprothesen (ISO

Mehr

Tempolimits in Europa

Tempolimits in Europa Tempolimits in Europa Alle Angebane ohne Gewähr, kein Anspruch auf Vollständigkeit. Jeder Kraftfahrer ist verplichtet sich selbst über die jeweiligen Landesbestimmungen zu informieren. Keine Haftung für

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem

Mehr

Wir wollten schon immer ruhig schlafen. Rundum versichert mit der Kompakt-Police.

Wir wollten schon immer ruhig schlafen. Rundum versichert mit der Kompakt-Police. Wir wollten schon immer ruhig schlafen. Rundum versichert mit der Kompakt-Police. NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Armin Naudorf Braunschweig Ein Versicherungsprodukt mit Rundum-Sicherheit. Kompakt-Police

Mehr

Unternehmensbesteuerung

Unternehmensbesteuerung Unternehmensbesteuerung Unternehmensbesteuerung Steuersätze in in Prozent, EU-Durchschnitt und und ausgewählte europäische Staaten, Staaten, 1996 1996 bis 2010 bis 2010* * Prozent 59 56,6 55 53,2 51,6

Mehr

praktische informationen

praktische informationen praktische informationen entgeltnormierung juli 014 praktische informationen entgeltnormierung entgeltsystem: normierungsprozess im mittel/langfristigen bereich Die grundlegenden Informationen zum Entgeltsystem

Mehr

Schutz vor Insolvenzanfechtung

Schutz vor Insolvenzanfechtung Euler Hermes Deutschland Schutz vor Insolvenzanfechtung Anfechtungsversicherung als Ergänzung zur Kreditversicherung Kreditversicherung Ihr Kunde ist pleite. Und Sie werden zur Kasse gebeten Mit Ihrer

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Inhaltsverzeichnis Nr. 87 Oktober 2001

Inhaltsverzeichnis Nr. 87 Oktober 2001 Inhaltsverzeichnis Länderinformationen Ghana Kenia Rumänien Syrien Ukraine Usbekistan Deckungspraxis Erweiterung der marktfähigen Risiken Zulieferungen von ausländischen Tochtergesellschaften Deckungsberechtigung

Mehr

Bericht der Zentralen Verbindungsstelle gem. 3 Abs. 2 EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz

Bericht der Zentralen Verbindungsstelle gem. 3 Abs. 2 EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz Bericht der Zentralen Verbindungsstelle gem. 3 Abs. 2 EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz (VSchDG) Bericht für das Jahr 2009 Dienstsitz Berlin Mauerstr. 39 42 10117 Berlin Tel.: 030 / 18444-00-0 Fax:

Mehr

Exportgarantien der Bundesrepublik Deutschland ( Hermes-Bürgschaften )

Exportgarantien der Bundesrepublik Deutschland ( Hermes-Bürgschaften ) ALLGEMEINE RECHTSFRAGEN - R47 Stand: Juli 2005 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Heike Cloß Exportgarantien der Bundesrepublik Deutschland

Mehr

Internetnutzung (Teil 1)

Internetnutzung (Teil 1) (Teil 1) Internetnutzung (Teil 1) Europäische Union Union und und ausgewählte europäische Staaten, 2010 nie nutzen**, in Prozent regelmäßig nutzen*, in Prozent 5 Island 92 5 Norwegen 90 ** Privatpersonen,

Mehr

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es?

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine

Mehr

Sparkasse. Der Standard in Europa: IBAN und BIC.

Sparkasse. Der Standard in Europa: IBAN und BIC. Sparkasse Der Standard in Europa: IBAN und BIC. Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, im neuen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA Single Euro Payments Area) sollen Ihre grenzüberschreitenden

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

1 XIII 288 Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im. 1 XIII 289 im Gastgewerbe 2006. 2 Tourismus

1 XIII 288 Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im. 1 XIII 289 im Gastgewerbe 2006. 2 Tourismus Handel 2006 nach ausgewählten Wirtschaftsbereichen nach Betriebsarten Statistisches Jahrbuch Berlin 2007 285 Handel, Gastgewerbe und Dienstleistungen Inhaltsverzeichnis 286 Vorbemerkungen 286 Grafiken

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Euler Hermes Deutschland AG. Corporate Advantage. Kurzinformation zum modularen Schutz vor Forderungsausfall. Kreditversicherung

Euler Hermes Deutschland AG. Corporate Advantage. Kurzinformation zum modularen Schutz vor Forderungsausfall. Kreditversicherung Euler Hermes Deutschland AG Corporate Advantage Kurzinformation zum modularen Schutz vor Forderungsausfall Kreditversicherung Es geht um viel Geld. Und um die Zukunft Ihres Unternehmens Jedes Jahr gewähren

Mehr

wir sind die berater auf ihrer seite

wir sind die berater auf ihrer seite wir sind die berater auf ihrer seite Optimierung Einsparung Wussten Sie, dass die meisten Menschen enorm viel Geld an Banken, Versicherungen und an den Staat abdrücken, ohne es zu merken? zu viele Menschen

Mehr

CBBL JAHRESTAGUNG 2016 Berlin. 18-21. Mai 2016

CBBL JAHRESTAGUNG 2016 Berlin. 18-21. Mai 2016 CBBL JAHRESTAGUNG 2016 Berlin 18-21. Mai 2016 INHALTSVERZEICHNIS I II III OUTBOUND-SZENARIO RECHTLICHE UND WIRTSCHAFTLICHE BETRACHTUNG DOPPELFUNKTIONEN 2 I. Outbound-Szenario 1. Direktgeschäft Unternehmen

Mehr

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand

Mehr

126 AktG (Anträge von Aktionären)

126 AktG (Anträge von Aktionären) Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge

Mehr

Fazit: Gemessen an den wesentlichen Wettbewerbsmärkten braucht die Industrie am Standort Deutschland alle Entlastungen!

Fazit: Gemessen an den wesentlichen Wettbewerbsmärkten braucht die Industrie am Standort Deutschland alle Entlastungen! Weltkarte / Europakarte der Industriestrompreise zeigen, dass die Industrie am Standort Deutschland alle Entlastungen braucht, um sich auf den wesentlichen Wettbewerbsmärkten zu behaupten, denn trotz vergleichsweiser

Mehr

2 SICK AG Industrial Safety Systems Deutschland Alle Rechte vorbehalten 8 010 219/01-03-04. Betriebsanleitung

2 SICK AG Industrial Safety Systems Deutschland Alle Rechte vorbehalten 8 010 219/01-03-04. Betriebsanleitung B E T R I E B S A N L E I T U N G Betriebsanleitung Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte bleiben bei der Firma SICK AG. Eine Vervielfältigung des Werkes oder von Teilen

Mehr

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:

Mehr

DEUTSCHE NORM DIN EN ISO 6143

DEUTSCHE NORM DIN EN ISO 6143 DEUTSCHE NORM DIN EN ISO 6143 November 2006 D ICS 71.040.40 Ersatz für DIN ISO 6143:2004-05 Gasanalyse Vergleichsverfahren zur Bestimmung und Überprüfung der Zusammensetzung von Kalibriergasgemischen ;

Mehr

Deutsche heiraten in Bulgarien

Deutsche heiraten in Bulgarien Deutsche heiraten in Bulgarien Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Bulgarien Stand: Juli 2014 Diese Informationsschrift soll Sie bei den

Mehr

Steuerwettbewerb und Direktinvestitionen

Steuerwettbewerb und Direktinvestitionen Unternehmen und Märkte WS 2005/06 Prof. Dr. Robert Schwager Professur Finanzwissenschaft Volkswirtschaftliches Seminar Georg-August-Universität Göttingen 12. Januar 2006 Fragestellungen Wie wirken Steuern

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt

Mehr

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011.

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Was gilt bisher?...2 Was ändert sich?...2 Was müssen Sie beachten?...2 Wann müssen Sie zwingend eine Änderung beantragen?...3

Mehr

IVU Traffic Technologies AG

IVU Traffic Technologies AG IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten

Mehr

Preis- und Leistungsverzeichnis für Privat- und Geschäftskunden CLEVER-PACK GIRO

Preis- und Leistungsverzeichnis für Privat- und Geschäftskunden CLEVER-PACK GIRO Preis- und sverzeichnis für Privat- und Geschäftskunden CLEVER-PACK GIRO Girokonto mit Multiwährungsoption SMS-TAN für Online-Banking Online-Banking Privat4 Clever-Pack Giro Jahresgebühr für Clever-Pack

Mehr

Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1.

Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1. B A We Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1. Februar 1998) Vorbemerkung

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH 1. Allgemeines Geltungsbereich 1.1 Unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen (nachfolgend: AEB ) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren

Mehr

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 20.02.2015 Dr.Rose 2858 Lfd. Nr. 141/15 Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Fonds West

Mehr

Bankenkonzentration. Schweiz 54. Frankreich. Japan ** 42. Spanien 38. Großbritannien. Italien 24 USA ** 13. Deutschland 17

Bankenkonzentration. Schweiz 54. Frankreich. Japan ** 42. Spanien 38. Großbritannien. Italien 24 USA ** 13. Deutschland 17 Anteil der jeweils fünf fünf größten Banken Banken der an gesamten der gesamten Bilanzsumme Bilanzsumme (CR5)*, (CR5)*, 1990 und 1990 2007 und 2007 Schweiz 54 80 Frankreich 52 52 2007 1990 Japan ** 42

Mehr

Busunternehmen Taxi und Autovermietung Billigfluglinien & Charter Airlines Andere

Busunternehmen Taxi und Autovermietung Billigfluglinien & Charter Airlines Andere Umfrage KMU Panel zu Tourismus Fragebogen Bevor Sie die folgenden Fragen beantworten, ersuchen wir Sie um folgende Informationen zu Ihrem Betrieb: (für Fragen a) f) ist jeweils nur eine Option zur Auswahl

Mehr

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es

Mehr

Euler Hermes Power CAP

Euler Hermes Power CAP Euler Hermes Deutschland Euler Hermes Power CAP Ergänzungsdeckung zur Warenkreditversicherung für besondere Einzelfälle Kreditversicherung Sicherheit on top: Unser Extra-Schutz für Ihre Ausnahmefälle Ihre

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral! Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen

Mehr

Euler Hermes CAP/CAP+

Euler Hermes CAP/CAP+ Euler Hermes Deutschland Euler Hermes CAP/CAP+ Ergänzungsdeckung zur Warenkreditversicherung Kreditversicherung Sicherheit on top: unser Extra-Schutz für besondere Risiken Ihre Kreditversicherung von Euler

Mehr

1. Wenn kein Testament errichtet wird, können die Folgen fatal sein. Dann gilt die gesetzliche Erbfolge, die in jedem Land anders geregelt ist.

1. Wenn kein Testament errichtet wird, können die Folgen fatal sein. Dann gilt die gesetzliche Erbfolge, die in jedem Land anders geregelt ist. Erbrecht - Auslandserbrecht/ Internationales Erbrecht und die neue EU-Erbrechtsverordnung Vermögen im Ausland/ ausländische Staatsangehörigkeit wer erbt? - Sie haben Vermögen oder Verwandte im Ausland?

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Soziale Sicherung der Pflegeperson

Soziale Sicherung der Pflegeperson Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug

Mehr

Merkblatt Erteilung der Niederlassungsbewilligung (1)

Merkblatt Erteilung der Niederlassungsbewilligung (1) Volkswirtschaftsdepartement Amt für Migration Einreise und Aufenthalt Steistegstrasse 13 Postfach 454 6431 Schwyz Telefon 041 819 22 68 Telefax 041 819 22 59 www.sz.ch/migration Merkblatt Erteilung der

Mehr

Erasmus-Infoveranstaltung 22.04.2015

Erasmus-Infoveranstaltung 22.04.2015 Erasmus-Infoveranstaltung 22.04.2015 Wie geht es weiter? - Meldung durch Göttingen an der Gastuniversität für Wintersemester geschehen - Für das Sommersemester erst im Juni/Juli - Anschreiben der Gastuni

Mehr

Bundesministerium für Inneres - Bundeskriminalamt

Bundesministerium für Inneres - Bundeskriminalamt Bundesministerium für Inneres - Bundeskriminalamt Information zu DNA Datenbanken Nationale DNA Datenbank Mittels DNA-Analyse ist es möglich, bei allen Straftaten, bei denen vom Täter biologische Spuren

Mehr

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche Form gibt, wird in diesem Dokument aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf eine Unterscheidung verzichtet. Entsprechende

Mehr

Checkliste für die Praxis: So funktioniert die Abrechnung bei Patienten, die im Ausland krankenversichert sind

Checkliste für die Praxis: So funktioniert die Abrechnung bei Patienten, die im Ausland krankenversichert sind INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Im Ausland krankenversicherte Patienten März 2011 Checkliste für die Praxis: So funktioniert die Abrechnung bei Patienten, die im Ausland krankenversichert sind Für die ärztliche

Mehr

Protokoll: Fragen und Antworten zu Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS und WKW

Protokoll: Fragen und Antworten zu Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS und WKW 1 Protokoll Informationsveranstaltung Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS Datum: 25. Juni 14.00 15.45 Uhr, Ort: BIWI, Währingergürtel 97, 1180 Wien, Erstellt: Koordinationsstelle Jugend Bildung

Mehr

Arbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb.

Arbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Die betriebliche Direktversicherung zur Absicherung der Arbeitskraft. Verlust der

Mehr

Prüfungskommission. für Wirtschaftsprüfer. Wirtschaftsprüfungsexamen gemäß 5-14 a WPO. Aufsichtsarbeit aus dem Gebiet Wirtschaftsrecht

Prüfungskommission. für Wirtschaftsprüfer. Wirtschaftsprüfungsexamen gemäß 5-14 a WPO. Aufsichtsarbeit aus dem Gebiet Wirtschaftsrecht Prüfungskommission für Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfungsexamen gemäß 5-14 a WPO Aufsichtsarbeit aus dem Gebiet Wirtschaftsrecht 2. Halbjahr 2010 Termin: 5. August 2010 Bearbeitungszeit: 5 Stunden Hilfsmittel:

Mehr

IWW Studienprogramm. Modul XXVI (R2): Unternehmensrecht. Lösungshinweise zur 1. Musterklausur

IWW Studienprogramm. Modul XXVI (R2): Unternehmensrecht. Lösungshinweise zur 1. Musterklausur Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen IWW Studienprogramm Wirtschaftsprivatrecht kompakt-rechtliche Grundlagen für wirtschaftliches

Mehr

Deutsche heiraten in Italien

Deutsche heiraten in Italien Deutsche heiraten in Italien Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Italien Stand: Juni 2015 Diese Informationsschrift soll Sie bei den Vorbereitungen

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung.

Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Historischer Schritt für die soziale Sicherung in Deutschland Seit dem 1. Januar 2013 zahlt der Staat einen Zuschuss für bestimmte private Pflegezusatzversicherungen.

Mehr

Das Instrument der Hermes-Deckungen zur Unterstützung deutscher Exporteure in der globalen Wirtschaftskrise - Praxisfälle

Das Instrument der Hermes-Deckungen zur Unterstützung deutscher Exporteure in der globalen Wirtschaftskrise - Praxisfälle Das Instrument der Hermes-Deckungen zur Unterstützung deutscher Exporteure in der globalen Wirtschaftskrise - Praxisfälle Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede

Mehr

Chancen nutzen - Risiken minimieren. Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland

Chancen nutzen - Risiken minimieren. Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland Chancen nutzen - Risiken minimieren. Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland Igor Sufraga Euler Hermes AG Berlin, den 07.05.2015 Durchführer Seit über 60 Jahren werden deutsche Exporteure

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Die nachstehenden Bedingungen gelten für den Domainvertrag zwischen der DENIC eg in Frankfurt am Main (im folgenden: DENIC) und dem Domaininhaber.

Die nachstehenden Bedingungen gelten für den Domainvertrag zwischen der DENIC eg in Frankfurt am Main (im folgenden: DENIC) und dem Domaininhaber. DENIC-Domainbedingungen Die nachstehenden Bedingungen gelten für den Domainvertrag zwischen der DENIC eg in Frankfurt am Main (im folgenden: DENIC) und dem Domaininhaber. 1 Domainregistrierung und -verwaltung

Mehr