Inhaltsverzeichnis Nr. 87 Oktober 2001

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Inhaltsverzeichnis Nr. 87 Oktober 2001"

Transkript

1 Inhaltsverzeichnis Länderinformationen Ghana Kenia Rumänien Syrien Ukraine Usbekistan Deckungspraxis Erweiterung der marktfähigen Risiken Zulieferungen von ausländischen Tochtergesellschaften Deckungsberechtigung von Banken im Ausland Neue Gebührenstufe für Antragsgebühren Weitere Rückversicherungsabkommen geschlossen Zinssätze der AKA

2 Seite 1 Vor dem Hintergrund des Entschlusses der ghanaischen Regierung, beim Pariser Club eine Umschuldung zu beantragen, beschließt der Ausschuß bei mittel- und langfristigen Geschäften mit Kreditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten die Aufhebung der Deckungsmöglichkeiten für den öffentlichen Sektor. Eine Überprüfung der Beschlußlage kann frühestens nach Abschluß der Umschuldung vorgenommen werden. Ghana Nach Abschluß des bilateralen Umschuldungsabkommens konnte der Ausschuß die Restriktionen in der Deckungspolitik wieder lockern. So sind künftig auch für den öffentlichen Sektor wieder Deckungsmöglichkeiten für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten möglich. Darüber hinaus können im staatlichen wie im privaten Sektor von Fall zu Fall auch kleinere devisenbringende Projekte mit längeren Kreditlaufzeiten geprüft werden. Kenia Das Gesamtobligo der Romanian Commercial Bank S.A. (RCB), Bukarest, als Garant und Darlehensnehmer für mittelfristige Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten ist auf DM 200 Mio. erhöht worden. Für die darauf anzurechnenden Geschäfte gilt die gleiche Orientierungsgröße von DM 30 Mio. wie für alle anderen Kreditgeschäfte mit Rumänien. Daneben bleibt es bei der Anerkennung der Bank für kurzfristige Geschäfte bis DM 10 Mio. im Einzelfall ohne Obligobegrenzung. Rumänien Der Ausschuß beschließt die Wiedereröffnung von Deckungsmöglichkeiten - für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten im Rahmen eines revolvierenden Plafonds in Höhe von DM 50 Mio., ausnutzbar nur für Einzelgeschäfte (keine revolvierenden Deckungen und keine Limite im Rahmen der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung) mit Auftragswerten bis maximal DM 2,5 Mio. pro Einzelgeschäft und Besicherung durch Akkreditiv; - für Geschäfte mit längeren Kreditlaufzeiten nur von Fall zu Fall für kleinere, devisenbringende Projekte bei strenger Prüfung der Sicherheiten sowie für Projektfinanzierungen und strukturierte Finanzierungen einschließlich Gegengeschäfte. Syrien Bis auf notwendige Zulieferungen wird grundsätzlich keine Deckung von Transitware oder sonstige Auslandsware übernommen. Nachdem im Pariser Protokoll vom festgehalten ist, daß kurzfristige Geschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten nicht in die Umschuldung einbezogen werden, hat der Ausschuß das Zustimmungserfordernis zur weiteren Lieferung unter den Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen und revolvierenden Deckungen aufgehoben. Ukraine Nachdem der bisher fortgeführte Jahresplafond 1999 in Höhe von DM 300 Mio. nahezu erschöpft war, hat der Ausschuß einen Anschlußplafond in Höhe Usbekistan

3 Seite 2 von wiederum DM 300 Mio. festgesetzt. Zugleich wurde die Orientierungsgröße auf DM 20 Mio. Auftragswert pro Einzelgeschäft angehoben. Zum hatte der Bund sein Angebot von Ausfuhrgewährleistungen für sogenannte marktfähige Risiken eingestellt. Damit entsprach er dem Subsidiaritätsprinzip, demzufolge der Staat keine Deckungen übernehmen soll, wenn der private Versicherungsmarkt ausreichende Sicherungsmöglichkeiten anbietet. Erweiterung der marktfähigen Risiken Als marktfähig hatte die Europäische Kommission kurzfristige Exportgeschäfte mit Kreditlaufzeiten von nicht mehr als zwei Jahren mit privaten Schuldnern in den Kernländern der OECD definiert. Die Einschränkung des Deckungsangebots betraf dementsprechend sowohl die kurzfristigen Einzeldeckungen und revolvierenden Einzeldeckungen als auch die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG). In einer aktuellen Kommissionsmitteilung hat die Europäische Kommission jetzt die Definition der marktfähigen Risiken erweitert. Als marktfähig werden wirtschaftliche und politische Risiken öffentlicher und nicht öffentlicher Schuldner in den Kernländern der OECD d.h. die Länder der EU, USA, Kanada, Japan, Australien, Neuseeland, Island, Schweiz und Norwegen definiert. Das bedeutet: Gegenüber der vorherigen Definition werden künftig auch sämtliche politischen Risiken und Geschäfte mit öffentlichen Käufern in diesen Ländern als marktfähig angesehen. Das Deckungsangebot des Bundes wird mit Wirkung zum angepaßt, wobei aber die Auswirkungen nicht sehr einschneidend sein werden. Zum einen wird die Länderpauschalgewährleistung (LPG) eingestellt, welche die Absicherung politischer Risiken aus Geschäften mit privaten Bestellern mit Kreditlaufzeiten bis zu zwei Jahren in den Kernländern der OECD bietet. Für diese Deckungsform gab es bisher in der Praxis keine Nachfrage. Darüber hinaus werden künftig kurzfristige Einzelgeschäfte mit öffentlichen Käufern in den Kernländern der OECD nicht mehr gedeckt. Das gleiche gilt für Revolving-Deckungen und für künftige APG-Verträge. Auch diese Deckungen wurden in den vergangenen Jahren kaum nachgefragt. Aus Sicht der Bundesregierung ist es besonders wichtig, daß an der bisherigen Länderliste der Kommissionsmitteilung festgehalten wird. Im Vorfeld der Überarbeitung der Definition der marktfähigen Risiken hatte sich die Bundesregierung aktiv dafür eingesetzt, daß die Marktfähigkeit nicht über den Kernbereich der OECD ausgedehnt wird. So bleibt es in der APG bei einer angemessenen Risikomischung. Die neue Definition der marktfähigen Risiken hat eine Laufzeit bis zum Zulieferungen von ausländischen Tochtergesellschaften können deutsche Exporteure in die Lage versetzen, ihre Produkte durch Mischkalkulation zu konkurrenzfähigen Preisen auf dem Weltmarkt abzusetzen. Damit kann ein Zulieferungen von ausländischen

4 Seite 3 Beitrag zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen und zur Sicherung der Beschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland geleistet Tochtergesellschaften werden. Da aber die Tochtergesellschaften häufig in Schwellen- und Entwicklungsländern produzieren, wurde die für diese Länder geltende übliche Einbeziehungsquote ausländischer Zulieferungen am Exportgeschäft des deutschen Exporteurs von maximal 10 % den Notwendigkeiten des konkreten Ausfuhrgeschäfts nicht hinreichend gerecht. Der Ausschuß ist insofern dazu übergegangen, auch für Investitionsgüter grundsätzlich Zulieferungen ausländischer Tochtergesellschaften deutscher Exporteure als förderungswürdig anzusehen und unter der Voraussetzung eines weiterhin überwiegend deutschen Lieferanteils in die Deckung einzubeziehen. Wie bei der Deckungspraxis zur Einbeziehung ausländischer Zulieferungen aus EU-Staaten kann von dieser Regel abgewichen werden, wenn erhebliche Deckungsbeschränkungen für Ausfuhrgeschäfte mit dem entsprechenden Abnehmerland im konkreten Fall bestehen. Ein konkreter Fall, in dem die Indeckungnahme eines Finanzkredits einer Bank im Bestellerland selbst beantragt wurde, nahm der Bund zum Anlaß, sich mit den 1999 gefaßten Grundsätzen für die Deckungsberechtigung von Auslandsbanken im allgemeinen sowie für die Deckungsfähigkeit von Landeswährungsforderungen zu Kreditbedingungen im besonderen zu befassen. Deckungsberechtigung von Banken im Ausland Im Ergebnis hat der Ausschuß entschieden, daß generell deckungsberechtigt solche Kreditinstitute sind, die ihren Sitz in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), in Australien, Japan oder den USA oder in einem Land haben, das Mitglied des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht ist (zusätzlich zu den genannten Ländern sind dies zur Zeit Kanada und die Schweiz). Bei diesen Banken dürfen im Einzelfall keine konkreten und offensichtlichen Liquiditätsprobleme bzw. eine Insolvenzgefahr bestehen; außerdem müssen sie dem Bund einen bevollmächtigten Vertreter mit Sitz in einem Land des EWR zuzüglich der Schweiz benennen können. Darüber hinaus können Kreditinstitute im Einzelfall als deckungsberechtigt anerkannt werden, wenn es sich um eine Hauptniederlassung, Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft einer international tätigen und renommierten Bank handelt. Weitere Voraussetzungen sind dabei, daß das Land, in dem das Kreditinstitut seinen Sitz hat, über eine funktionierende Bankenaufsicht verfügt und daß es dem Bund einen bevollmächtigten Vertreter in einem Land des EWR zuzüglich der Schweiz benennen kann. Bei den im Einzelfall deckungsberechtigten Banken legt der Bund besonderen Wert darauf, daß das beantragende Kreditinstitut eine ordnungsgemäße Abwicklung der Bundesdeckung und gegebenenfalls ein professionelles Schadenmanagement gewährleistet. Für Banken im Bestellerland selbst ist zu berücksichtigen, daß staatliche Bestellerlandsbanken generell nicht als Deckungsnehmer einer Finanzkreditdeckung in Betracht kommen. Zusätzlich scheiden Bestellerlandsbanken, die nur lokal tätig sind, als Begünstigte einer Ausfuhrdeckung aus.

5 Seite 4 Der Bund ist grundsätzlich bereit, Landeswährungsforderungen von Fall zu Fall unter Kreditbedingungen in Deckung zu nehmen. Vor einer Entscheidung über einen entsprechenden Antrag bedarf es im Rahmen einer umfassenden Einzelfallprüfung. Dabei werden im wesentlichen folgende Gesichtspunkte berücksichtigt: - freies Floaten der Währung - Bestehen eines Currency board - Freie Konvertierbarkeit der Währung - Verfassung des Devisenmarkts - Inflationshöhe - Wertverhältnis gegenüber Leitwährungen (Dollar/Euro) in der Vergangenheit - Zinshöhe - Sinnhaftigkeit einer Landeswährungsfinanzierung in Bezug auf das Geschäft und den Schuldner - Größenordnung des Geschäfts in Relation zum Finanzmarkt des Bestellerlandes. Landeswährungsforderungen zu Kreditbedingungen Zum wird eine neue Gebührenstufe für die Antragsgebühren eingeführt. Diese betrifft große Auftragswerte bzw. große Darlehen über Euro 100 Mio., bei denen künftig Euro an Gebühren fällig werden. Die bisherige höchste Gebührenstufe lag bei DM 100 Mio. (nach der neuen Gebührentabelle Euro 50 Mio.), ab der DM (Euro 5.000) zu zahlen waren. Notwendig geworden ist die Einführung dieser neuen Gebührenstufe, weil bei derartigen Großgeschäften in der Regel die Gesamtstruktur sowohl des Export- wie auch des Finanzierungsgeschäfts eine extreme Komplexität aufweist, die wiederum zu einem überproportionalen Bearbeitungsaufwand führt. Neue Gebührenstufe für Antragsgebühren HERMES hat weitere Rückversicherungsabkommen mit dem portugiesischen staatlichen Kreditversicherer COSEC, der polnischen KUKE und der tschechischen EGAP abgeschlossen. Derartige Abkommen ermöglichen die Absicherung gemeinsamer Liefergeschäfte durch nur noch einen staatlichen Exportkreditversicherer. Dieser übernimmt die gesamte Absicherung und Abwicklung des Geschäfts und erhält für den mitgedeckten Wert der Zulieferungen aus dem jeweils anderen Land eine Rückversicherung des dortigen staatlichen Exportkreditversicherers. Weitere Rückversicherungsabkommen geschlossen Nachdem zuletzt im Mai 2001 ein Rückversicherungsabkommen mit ERG (Schweiz) abgeschlossen werden konnte, bestehen derzeit insgesamt 15 entsprechende Kooperationsvereinbarungen. Weitere sind in Vorbereitung. Die Festzinssätze für Kredite aus Plafond A und die variablen Zinssätze der AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbh, Frankfurt/Main, sind herabgesetzt: Zinssätze der AKA Variable Zinssätze für Kredite aus Plafond A und C

6 Seite 5 von 6,875% p.a. auf 6,500% p.a. Festzinssätze für Kredite aus Plafond A mit Zinsbindung bis zu 2 Jahren von 6,375% p.a auf 5,875% p.a. mit Zinsbindung bis zu 4 und 5 Jahren von 6,500% p.a. auf 6,000% p.a.

Instrumente zur Absicherung und Finanzierung des deutschen Mittelstandes bei Auslandsaktivitäten in Australien

Instrumente zur Absicherung und Finanzierung des deutschen Mittelstandes bei Auslandsaktivitäten in Australien Instrumente zur Absicherung und Finanzierung des deutschen Mittelstandes bei Auslandsaktivitäten in Australien Marco Paul Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede

Mehr

1. Grundlagen. 2. Institutionen. 3. Exportkreditversicherungen. 4. Lieferantenkredite. 5. Forfaitierung 6. Bestellerkredite. 7. Fragen & Wiederholung

1. Grundlagen. 2. Institutionen. 3. Exportkreditversicherungen. 4. Lieferantenkredite. 5. Forfaitierung 6. Bestellerkredite. 7. Fragen & Wiederholung 1. Grundlagen 2. Institutionen 3. Exportkreditversicherungen 4. Lieferantenkredite 5. Forfaitierung 6. Bestellerkredite 7. Fragen & Wiederholung Kreditversicherungen 3.1 Exportkreditversicherer für deutsche

Mehr

Exportgarantien der Bundesrepublik Deutschland ( Hermes-Bürgschaften )

Exportgarantien der Bundesrepublik Deutschland ( Hermes-Bürgschaften ) ALLGEMEINE RECHTSFRAGEN - R47 Stand: Juli 2005 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Heike Cloß Exportgarantien der Bundesrepublik Deutschland

Mehr

grundsätzliche Deckungsformen

grundsätzliche Deckungsformen grundsätzliche Deckungsformen Garantien Ausfuhrgarantien... zur Deckung von Fabrikationsrisiken... zur Deckung von Finanzkrediten bei Geschäften mit privaten ausländischen Banken oder Firmen Bürgschaften

Mehr

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung)

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) 1. Welche Investitionen können geprüft werden? Einer Prüfung

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der

Mehr

100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig

100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig 100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig Vorbemerkung Wenn es um Fragen der Oekonomie geht, dann haben viele Leute den Eindruck, da könnten sie

Mehr

Untätigkeit der Bürger

Untätigkeit der Bürger 1 Untätigkeit der Bürger Es ist zu kurz gesprungen, nur mit dem Finger auf die Finanzpolitiker zu zeigen. Wo liegen unsere eigenen Beiträge? Wir Bürger unterschätzen die Bedrohung. Auf die Frage: Welche

Mehr

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 20.02.2015 Dr.Rose 2858 Lfd. Nr. 141/15 Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Fonds West

Mehr

Übungsaufgaben Tilgungsrechnung

Übungsaufgaben Tilgungsrechnung 1 Zusatzmaterialien zu Finanz- und Wirtschaftsmathematik im Unterricht, Band 1 Übungsaufgaben Tilgungsrechnung Überarbeitungsstand: 1.März 2016 Die grundlegenden Ideen der folgenden Aufgaben beruhen auf

Mehr

08.047 n Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung (Differenzen)

08.047 n Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung (Differenzen) Nationalrat Herbstsession 05 eparl 09.09.05 08:47 08.047 n Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung (Differenzen) Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates Beschluss des Nationalrates Beschluss

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

AGA-Report Nr. 96 Oktober 2003. Algerien. Argentinien. Dominikanische Republik. Estland, Lettland und Litauen. Länderinformationen

AGA-Report Nr. 96 Oktober 2003. Algerien. Argentinien. Dominikanische Republik. Estland, Lettland und Litauen. Länderinformationen AGA-Report Nr. 96 Oktober 2003 Länderinformationen Algerien Argentinien Dominikanische Republik Estland, Lettland und Litauen Ecuador Honduras Iran Peru Rumänien Russland Weißrussland Deckungspraxis Fälligstellung

Mehr

33 - Leistungsvoraussetzungen

33 - Leistungsvoraussetzungen Hinweis: Ältere Fassungen Gemeinsamer Rundschreiben sind im CareHelix-PV nachzulesen. 33 - Leistungsvoraussetzungen (1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen

Mehr

- Bedeutung und Höhe der EU-Referenzzinssätze - (Stand: 07/2004)

- Bedeutung und Höhe der EU-Referenzzinssätze - (Stand: 07/2004) 1 BEIHILFEVERBOT - Bedeutung und Höhe der EU-Referenzzinssätze - (Stand: 07/2004) 2 Referenzzinssätze Bedeutung und Höhe der EU-Referenzzinssätze von Staatsminister a.d. Georg Brüggen, Dipl. Betriebswirt

Mehr

IFRS-FA öffentliche SITZUNGSUNTERLAGE

IFRS-FA öffentliche SITZUNGSUNTERLAGE Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.v. Accounting Standards Committee of Germany IFRS-Fachausschuss DRSC e.v. Zimmerstr. 30 10969 Berlin Tel.: (030) 20 64 12-0 Fax.: (030) 20 64 12-15 www.drsc.de

Mehr

s-sparkasse Finanzierung und Absicherung von Auslandsgeschäften für den Mittelstand Sparkassen-Finanzgruppe

s-sparkasse Finanzierung und Absicherung von Auslandsgeschäften für den Mittelstand Sparkassen-Finanzgruppe s-sparkasse Finanzierung und Absicherung von Auslandsgeschäften für den Mittelstand Sparkassen-Finanzgruppe Drei starke Möglichkeiten zur Finanzierung Ihres Auslandsgeschäfts bei Ihrer Sparkasse: 1. Bestellerkredit

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/0243 23.03.2012 Mitteilung zur Kenntnisnahme Reform des Rückkehrrechts von Ausländerinnen und Ausländern im Aufenthaltsrecht Der Senat von Berlin SenInnSport I B 1 0345/51.1

Mehr

aws Garantien für Überbrückungsfinanzierungen (KMU-Förderungsgesetz)

aws Garantien für Überbrückungsfinanzierungen (KMU-Förderungsgesetz) aws Garantien für Überbrückungsfinanzierungen (KMU-Förderungsgesetz) Programmdokument gemäß Punkt 2.3. der Garantierichtlinie 2014 (KMU-Förderungsgesetz) vom 10. September 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Ziele

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß 71 Absatz 1 Nr. 8, 186 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz zu Punkt 7 der Tagesordnung.

Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß 71 Absatz 1 Nr. 8, 186 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz zu Punkt 7 der Tagesordnung. Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß 71 Absatz 1 Nr. 8, 186 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz zu Punkt 7 der Tagesordnung Seite 1 von 5 Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß 71

Mehr

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren

Mehr

Fremdwährungsanteil bei Tilgungsträgerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1

Fremdwährungsanteil bei Tilgungsträgerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1 Fremdwährungsanteil bei strägerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1 Christian Sellner 2 Im europäischen Vergleich ist das Volumen der Fremdwährungskredite in Österreich sehr

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Vorstand Sozialpolitik. Anerkennung von Erziehungszeiten. Mütterrente. www.igmetall.de

Vorstand Sozialpolitik. Anerkennung von Erziehungszeiten. Mütterrente. www.igmetall.de Vorstand Sozialpolitik Anerkennung von Erziehungszeiten Mütterrente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, ab dem 1. Juli 2014 gibt es die sogenannte Mütterrente. Sie ist ein Schritt in die richtige

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

4 Ta 53/09 Chemnitz, 27.04.2009 9 (4) Ca 1424/07 ArbG Zwickau BESCHLUSS. In dem Rechtsstreit

4 Ta 53/09 Chemnitz, 27.04.2009 9 (4) Ca 1424/07 ArbG Zwickau BESCHLUSS. In dem Rechtsstreit Sächsisches Landesarbeitsgericht Chemnitz, 27.04.2009 9 (4) Ca 1424/07 ArbG Zwickau BESCHLUSS In dem Rechtsstreit hat die 4. Kammer des Sächsischen Landesarbeitsgerichts durch die Vorsitzende Richterin

Mehr

10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend

10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Einzelplan 12) 10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend

Mehr

Deutschland-Check Nr. 34

Deutschland-Check Nr. 34 Die Staatsverschuldung Deutschlands Ergebnisse des IW-Arbeitnehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 12. November 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21

Mehr

Versetzungsregeln in Bayern

Versetzungsregeln in Bayern Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 20. November 2009 (9211-05

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Test: Sind Sie ein Unternehmertyp?

Test: Sind Sie ein Unternehmertyp? Test: Sind Sie ein Unternehmertyp? Weitere Hinweise darauf, ob Sie ein Unternehmertyp sind, gibt Ihnen der folgende Persönlichkeitstest. Er ist eine von vielen Möglichkeiten zu erfahren, ob Sie für die

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz) Deutscher Bundestag Drucksache 16/4664 16. Wahlperiode 12. 03. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)

Mehr

Zinssicherung im B2B Markt April 2010

Zinssicherung im B2B Markt April 2010 Zinssicherung im BB Markt Ergebnisse einer repräsentativen Telefonbefragung bei 400 BB-Finanzentscheidern (Februar-März 00) Zinssicherung im BB Markt April 00 0.06.00 7:8:58 Zusammenfassung der Ergebnisse

Mehr

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Anleitung über den Umgang mit Schildern Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

STREITFINANZIERUNG BEI IMMOBILIENKREDITEN. Recht für Alle. Niedrige Zinsen für Alle.

STREITFINANZIERUNG BEI IMMOBILIENKREDITEN. Recht für Alle. Niedrige Zinsen für Alle. STREITFINANZIERUNG BEI IMMOBILIENKREDITEN Recht für Alle. Niedrige Zinsen für Alle. MAXIMUM IUS WIR ÜBER UNS Ein starkes Team, Qualität und Kontinuität, setzt sich für Ihre Interessen ein! MAXIMUM IUS

Mehr

Alle Schlüssel-Karten (blaue Rückseite) werden den Schlüssel-Farben nach sortiert und in vier getrennte Stapel mit der Bildseite nach oben gelegt.

Alle Schlüssel-Karten (blaue Rückseite) werden den Schlüssel-Farben nach sortiert und in vier getrennte Stapel mit der Bildseite nach oben gelegt. Gentlemen", bitte zur Kasse! Ravensburger Spiele Nr. 01 264 0 Autoren: Wolfgang Kramer und Jürgen P. K. Grunau Grafik: Erhard Dietl Ein Gaunerspiel für 3-6 Gentlemen" ab 10 Jahren Inhalt: 35 Tresor-Karten

Mehr

Euler Hermes CAP/CAP+

Euler Hermes CAP/CAP+ Euler Hermes Schweiz Euler Hermes CAP/CAP+ Ergänzungsdeckung zur Kreditversicherung Kreditversicherung Sicherheit on top: unser Extra-Schutz für besondere Risiken Ihre Kreditversicherung von Euler Hermes

Mehr

Unterrichtsreihe: Auf dem Amt

Unterrichtsreihe: Auf dem Amt 04 Führerschein Viele Menschen fahren mit dem Auto zur Arbeit, bringen ihre Kinder zum Sportverein oder machen Einkäufe. Oft setzen Arbeitgeber wie zum Beispiel Handwerksbetriebe den Führerschein für die

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 21. November

Mehr

An die Gläubiger der ALPHA Events UG

An die Gläubiger der ALPHA Events UG An die Gläubiger der ALPHA Events UG Sekretariat: Anja Krammer Aktenzeichen: 1616066 dk/sv Datum: 24.06.2015 Durchwahl: 0821/25272-70 Fax: 0821/25272-51 Email: anja.krammer@anchor.eu Insolvenzantragsverfahren

Mehr

Tipps für die Anlageberatung

Tipps für die Anlageberatung fokus verbraucher Tipps für die Anlageberatung Die Anlageberatung ist in den letzten Jahren komplexer, aber auch transparenter geworden. Dies bedeutet unter anderem, dass Sie während der Gespräche mit

Mehr

Advigon stellt sich vor. HanseMerkur und Advigon starke Partner für ein gemeinsames Ziel

Advigon stellt sich vor. HanseMerkur und Advigon starke Partner für ein gemeinsames Ziel Advigon stellt sich vor HanseMerkur und Advigon starke Partner für ein gemeinsames Ziel HANSEMERKUR UND ADVIGON: ZWEI STARKE PARTNER Die Advigon-Versicherung wurde vor über zehn Jahren vom größten Schweizer

Mehr

1. Weniger Steuern zahlen

1. Weniger Steuern zahlen 1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat (Wien) 12 GZ. RV/3005-W/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Z.B., gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 22.6.2009 betreffend die Rückzahlung

Mehr

Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert

Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge Ihre Leidenschaft, gut versichert Die Versicherung für aussergewöhnliche Fahrzeuge Sicherheit für das Objekt Ihrer Leidenschaft Die Versicherung von Sammlerfahrzeugen

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund

Mehr

Aufenthaltsgenehmigung in Spanien für Ausländer

Aufenthaltsgenehmigung in Spanien für Ausländer Aufenthaltsgenehmigung in Spanien für Ausländer Gesetz 14/2013, vom 27. September Von Mauro Cruz-Conde Spanien hat endlich ein neues Gesetz verabschiedet, das es ermöglicht, Visen und Aufenthaltsgenehmigungen

Mehr

Zusatzprämientarif. Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013)

Zusatzprämientarif. Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013) Zusatzprämientarif Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013) Genehmigt vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartment gestützt auf Art. 14 SERV-G, Art. 15 und 16 SERV-V in Verbindung mit Art. 4 des Bundesgesetzes

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 12. Mai 2011. in dem Verbraucherinsolvenzverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 12. Mai 2011. in dem Verbraucherinsolvenzverfahren BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 221/09 BESCHLUSS vom 12. Mai 2011 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 290 Abs.1 Nr. 3 Nimmt der Schuldner seinen Antrag auf Restschuldbefreiung

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache 1 Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Leichter Sprache 2 Impressum Originaltext Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Leipziger Platz 15 10117 Berlin

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Günter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna

Günter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna Günter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Die richtige Wahl der Unternehmensform................. 6 1.1 Haftungsverhältnisse..............................

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Stand: Mai 2011

Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Stand: Mai 2011 Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen Stand: Mai 2011 Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen gemäß Bekanntmachung vom 9. Mai 2011 (BGBl. I S. 825) Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen tabellarisch

Mehr

E-Mails aus E-Mail-Programm sichern Wählen Sie auf der "Startseite" die Option "E-Mails archivieren" und dann die entsprechende Anwendung aus.

E-Mails aus E-Mail-Programm sichern Wählen Sie auf der Startseite die Option E-Mails archivieren und dann die entsprechende Anwendung aus. MailStore Home Das E-Mail Postfach ist für viele Anwender mehr als ein Posteingang. Hier wird geschäftliche Kommunikation betrieben, werden Projekte verwaltet, Aufträge und Rechnungen archiviert und vieles

Mehr

Rentenreform ab 1. Januar 2001. Am 16. November 2000 hat der Deutsche. Bundestag die Streichung der bisherigen Berufsund

Rentenreform ab 1. Januar 2001. Am 16. November 2000 hat der Deutsche. Bundestag die Streichung der bisherigen Berufsund Am 16. November 2000 hat der Deutsche Bundestag die Streichung der bisherigen Berufsund Erwerbsunfähigkeitsrente beschlossen Damit wurde die bereits zum 1. Januar 1999 geplante Änderung, insbesondere die

Mehr

praktische informationen

praktische informationen praktische informationen hermesdeckungen spezial ultisourcing-projekte april 2014 praktische informationen hermesdeckungen spezial ultisourcing-projekte rückversicherung: maßgeschneiderte absicherung von

Mehr

Schutz vor Insolvenzanfechtung

Schutz vor Insolvenzanfechtung Euler Hermes Deutschland Schutz vor Insolvenzanfechtung Anfechtungsversicherung als Ergänzung zur Kreditversicherung Kreditversicherung Ihr Kunde ist pleite. Und Sie werden zur Kasse gebeten Mit Ihrer

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten

Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten Baustein: V14 Raten ohne Ende? Ziel: Sensibilisierung für die Folgen der Nichteinhaltung von Verträgen und die daraus entstehenden

Mehr

Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter. sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende

Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter. sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende Grundsatz: 8 Abs. 2 APG DVO Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende Jahresentgelt die Summe nicht übersteigt, die

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich

Mehr

Matrix42. Use Case - Sicherung und Rücksicherung persönlicher Einstellungen über Personal Backup. Version 1.0.0. 23. September 2015 - 1 -

Matrix42. Use Case - Sicherung und Rücksicherung persönlicher Einstellungen über Personal Backup. Version 1.0.0. 23. September 2015 - 1 - Matrix42 Use Case - Sicherung und Rücksicherung persönlicher Version 1.0.0 23. September 2015-1 - Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 1.1 Beschreibung 3 1.2 Vorbereitung 3 1.3 Ziel 3 2 Use Case 4-2 - 1 Einleitung

Mehr

Papa - was ist American Dream?

Papa - was ist American Dream? Papa - was ist American Dream? Das heißt Amerikanischer Traum. Ja, das weiß ich, aber was heißt das? Der [wpseo]amerikanische Traum[/wpseo] heißt, dass jeder Mensch allein durch harte Arbeit und Willenskraft

Mehr

Schutz vor Forderungsausfall

Schutz vor Forderungsausfall Euler Hermes Deutschland AG Schutz vor Forderungsausfall Kurzinformation zur Investitionsgüter - kreditversicherung Für die Lieferung von Investitionsgütern Kreditversicherung Große Lieferungen brauchen

Mehr

Die SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag. Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können.

Die SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag. Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können. Antrag Die SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag einen Vorschlag: Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können. Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung. Der Niedersächsische

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

Ergebnisse der Handwerkskammer Münster im Rahmen einer bundesweiten ZDH-Umfrage Herbst 2010

Ergebnisse der Handwerkskammer Münster im Rahmen einer bundesweiten ZDH-Umfrage Herbst 2010 Finanzierungssituation der Handwerksunternehmen Ergebnisse der Handwerkskammer Münster im Rahmen einer bundesweiten ZDH-Umfrage Herbst 2010 Teilnehmer der Umfrage An der Umfrage beteiligte Betriebe nach

Mehr

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:

Mehr

Vereinfachtes Freistellungsverfahren für Schweizer Banken bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten im Finanzbereich in Deutschland

Vereinfachtes Freistellungsverfahren für Schweizer Banken bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten im Finanzbereich in Deutschland FINMA-Mitteilung 54 (2014) 6. Januar 2014 Vereinfachtes Freistellungsverfahren für Schweizer Banken bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten im Finanzbereich in Deutschland Banken Einsteinstrasse 2, 3003

Mehr

Modalitäten der LSF-Belegung für die Lehrveranstaltungen

Modalitäten der LSF-Belegung für die Lehrveranstaltungen Institut für Humangeographie Dipl.-Geograph Jens Schreiber Telefon +49 (69)-798 23552 Telefax +49 (69)-798 28173 E-Mail schreiber@em.uni-frankfurt.de www.humangeographie.de Modalitäten der LSF-Belegung

Mehr

Rate (bzw. Preis), mit der zwei Währungen gegeneinander getauscht werden Mögliche Darstellung (z.b. bei und $)

Rate (bzw. Preis), mit der zwei Währungen gegeneinander getauscht werden Mögliche Darstellung (z.b. bei und $) Wechselkurse MB Wechselkurse Nominaler Wechselkurs Rate (bzw. Preis), mit der zwei Währungen gegeneinander getauscht werden Mögliche Darstellung (z.b. bei und $) Wie viel bekommt man für $1 Wie viel $

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht

3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006 3.13 Pfarrdienstrecht Bestätigung der gesetzesvertretenden Verordnung zur Änderung des Ausführungsgesetzes

Mehr

DA Seite 1 28. Gesetzestext

DA Seite 1 28. Gesetzestext DA Seite 1 28 Gesetzestext 28 SGB III Sonstige versicherungsfreie Personen (1) Versicherungsfrei sind Personen, 1. die das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Buches

Mehr

Handbuch ECDL 2003 Modul 2: Computermanagement und Dateiverwaltung Der Task-Manager

Handbuch ECDL 2003 Modul 2: Computermanagement und Dateiverwaltung Der Task-Manager Handbuch ECDL 2003 Modul 2: Computermanagement und Dateiverwaltung Der Task-Manager Dateiname: ecdl2_03_05_documentation Speicherdatum: 22.11.2004 ECDL 2003 Modul 2 Computermanagement und Dateiverwaltung

Mehr

50 Fragen, um Dir das Rauchen abzugewöhnen 1/6

50 Fragen, um Dir das Rauchen abzugewöhnen 1/6 50 Fragen, um Dir das Rauchen abzugewöhnen 1/6 Name:....................................... Datum:............... Dieser Fragebogen kann und wird Dir dabei helfen, in Zukunft ohne Zigaretten auszukommen

Mehr

Euler Hermes CAP/CAP+

Euler Hermes CAP/CAP+ Euler Hermes Deutschland Euler Hermes CAP/CAP+ Ergänzungsdeckung zur Warenkreditversicherung Kreditversicherung Sicherheit on top: unser Extra-Schutz für besondere Risiken Ihre Kreditversicherung von Euler

Mehr

Finanzierung ist Vertrauenssache

Finanzierung ist Vertrauenssache Finanzierung ist Vertrauenssache Unser Ratgeber zum Thema Finanzierung Sonnenstraße 13 80331 München Telefon 089 / 5 51 41-100 www.homebank.de Sonnenstraße 11/III 80331 München Telefon 089 / 5 40 41 33-0

Mehr

2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik

2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

an die Hochschule und ihre Studierenden. Er gibt auch inhaltlich eine Linie vor: Um ihr gerecht zu werden, muss sie innovative Studiengänge anbieten.

an die Hochschule und ihre Studierenden. Er gibt auch inhaltlich eine Linie vor: Um ihr gerecht zu werden, muss sie innovative Studiengänge anbieten. Sperrfrist: 23. November 2015, 13.00 Uhr Es gilt das gesprochene Wort. Grußwort des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Bernd Sibler, bei der

Mehr

International verständliche Titel für. die höhere Berufsbildung

International verständliche Titel für. die höhere Berufsbildung International verständliche Titel für die höhere Berufsbildung Abschlüsse der höheren Berufsbildung Die höhere Berufsbildung trägt wesentlich dazu bei, dass die Schweizer Wirtschaft ihre hohe Qualität

Mehr