ESF-Richtlinie zur Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten (Sozialpartnerrichtlinie) Bad Münder 19. Januar 2011 Mario Walter
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1 ESF-Richtlinie zur Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten (Sozialpartnerrichtlinie) Bad Münder 19. Januar 2011 Mario Walter
2 Rahmendaten Förderung : Bundesministerium für Arbeit und Soziales Europäischer Sozialfonds Förderperiode Fördermittel 140 Mio. (ESF- und Bundesmittel) Partner: BDA Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Seite 2 Mario Walter Regiestelle Weiterbildung
3 Steuerungsgruppe inhaltliche Begleitung Votierung der Projekte Vorgabe prioritärer Themen und Festlegung von Auswahlkriterien Mitglieder: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Prof. Dr. Gerhard Bosch Universität Duisburg Dr. Dietrich Englert Bundesministerium für Arbeit und Soziales Jens Hofmann Bundesministerium für Bildung und Forschung Uwe Minta Bundesagentur für Arbeit Bernhard Strifler Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Wilfried Malcher Hauptverband des Deutschen Einzelhandels Dirk Meyer Bundesarbeitgeberverband Chemie e.v. Tanja Nackmayr Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Dr. Michael Stahl Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie e.v. Dirk Werner Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.v. Deutscher Gewerkschaftsbund Matthias Anbuhl Deutscher Gewerkschaftsbund Mechthild Bayer ver.di Frank Czichos IG Bergbau, Chemie, Energie Dr. Klaus Heimann IG Metall Jendrik Scholz IG Bauen- Agrar-Umwelt Seite 3 Mario Walter Regiestelle Weiterbildung
4 Regiestelle Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) ggmbh Nürnberg (Berlin, München) DGB Bildungswerk e.v. Düsseldorf (Hamburg, Hattingen, Starnberg) Seite 4 Dr. Barbara Mohr Regiestelle Weiterbildung
5 Konzept Anknüpfung an vorhandenen Aktivitäten der Sozialpartner Förderung gemeinsamer Maßnahmen der Sozialpartner Stärkung der Rolle der Sozialpartner im Bereich der betrieblichen Weiterbildung Entwicklung branchenbezogener Strategien zur beruflichen Weiterbildung partnerschaftliche Entwicklung, Begleitung und Umsetzung des Programms durch BMAS, BDA und DGB Seite 5 Mario Walter Regiestelle Weiterbildung
6 Fördervoraussetzung und Zuwendungsempfänger Eine Förderung setzt eine branchenbezogene, von den jeweils zuständigen Sozialpartnern getroffene Vereinbarung zur Weiterbildung voraus (z. B. Qualifizierungstarifvertrag). Antragsberechtigt sind Tarifvertragspartner und Sozialpartner sowie Unternehmen, die in den Regelungsbereich eines Qualifizierungstarifvertrages oder anderer Vereinbarungen i. S. d. Richtlinie fallen. Beide können einen Organisationsträger (z. B. Bildungsdienstleister) mit der Beantragung und Organisation der Maßnahme beauftragen. Sozialpartnervereinbarung zur Weiterbildung andere Vereinbarung* Qualifizierungstarifvertrag Arbeitnehmerorganisationen (Gewerkschaften) Arbeitgeberorganisationen (Verbände) Ausnahme: Unternehmen mit Haustarifvertrag Sozialpartner Organisationsträger Betriebe * gemäß Richtlinie 1.3 Seite 6 Mario Walter Regiestelle Weiterbildung
7 Gefördert werden können Vorhaben zur 1. Ermittlung des branchenspezifischen Qualifikationsbedarfs und Unterstützung der Sozialpartner bei der Vorbereitung einer Sozialpartnervereinbarung zur Weiterbildung 2. Verbesserung der Weiterbildungsmaßnahmen in Betrieben 3. Verbesserung der Rahmenbedingungen betrieblicher Weiterbildung Stärkung der Beratungsstrukturen Ermittlung von betrieblichem Qualifizierungsbedarf Transfer bewährter Instrumente und Verfahren in der Praxis Kooperationen in der Weiterbildung Stärkung der Qualität und Erfahrungsaustausch Seite 7 Mario Walter Regiestelle Weiterbildung
8 Nicht förderfähig sind reine Forschungsvorhaben Ausbildungsvorhaben auf Einzelpersonen bezogene Vorhaben Maßnahmen, die über andere Programme förderfähig sind (KUG, WeGebAU) Vorhaben, die bereits begonnen haben Vorhaben, die über einen Zeitraum von drei Jahren hinaus gehen Pflichtaufgaben des Antragstellers branchenübergreifende Vorhaben Seite 8 Mario Walter Regiestelle Weiterbildung
9 Resümee aus 7 Votierungsrunden 104 Anträge 18 Anträge von Sozialpartnern 17 Anträge von Betrieben und aus dem öffentlichen Sektor 69 Anträge von Bildungs- oder Beratungseinrichtungen 64 positive Votierungen Seite 9 Mario Walter Regiestelle Weiterbildung
10 Positive Votierungen 3 x HB 14 x NRW 1 x RP 2 x HE 11 x BW 4 x SH 10 x NS 5 x SAN 1 x TH 5 x BY 1 x HH 2 x MV 2 x BE-BB 1 x SA 1 x BE je 2 x Deutschland West + Ost, RWB gesamt und Konvergenz gesamt Anzahl: V1 V7: 64 Anträge Branchen: 23 x Metall- und Elektro 9 x Gesundheit je 5 x Öffentliche Verwaltung, Chemie 4 x Erziehung je 3 x Ernährung, Öffentliche Dienstleistungen je 2 x Bau, Textil, Baustoffe-Steine-Erden je 1 x Druck + Medien, Logistik, Bergbau, Stahl Kosten: Durchschnitt: ca Förderung: Durchschnitt: ca Seite 10 Mario Walter Regiestelle Weiterbildung
11 Verteilung nach Branchen öffentliche Dienstleistungen: Einrichtungen, die im öffentlichen Interesse tätig sind und daher ganz überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert werden (z.b. Verbraucherzentralen, Studentenwerke), ohne öffentliche Dienstleistungen, die direkt Branchen zugeordnet werden können (z.b. Gesundheit, Erziehung) Seite 11 Mario Walter Regiestelle Weiterbildung
12 Antragsverfahren Einreichen der Anträge (Interessensbekundung) bei der Regiestelle Abgabetermine zu einem Stichtag (nächster Termin ) Votierung durch Steuerungsgruppe Bei positiver Votierung: Ausfüllen der Antragsmappe des Bundesverwaltungsamtes auf dem circa-server Endgültige fördertechnische Prüfung und Bescheid durch das BVA Seite 12 Mario Walter Regiestelle Weiterbildung
13 Hinweise zur Antragsgestaltung Seite 13 Mario Walter Regiestelle Weiterbildung
14 Projektbeschreibung, Projektziele und Handlungskonzept nachvollziehbare Ableitung des Handlungsbedarfs aus der konkreten Ausgangssituation Abgrenzung zu anderen Projekten im Förderbereich realistische und konkrete Projektziele stimmiges und logisch aufgebautes Handlungskonzept zur Realisierung der Projektziele (Strategie!) Bezug zur Sozialpartnervereinbarung Seite 14 Mario Walter Regiestelle Weiterbildung
15 Arbeitsplan / Finanzplan Stimmigkeit von Handlungskonzept, Arbeitsplan und Finanzplan Logischer, transparenter und konkreter Aufbau des Arbeitsplans Beschreibung von Zwischen- und Endergebnissen (Meilensteinplan) Transparente Darstellung der Verantwortlichkeiten der Projektpartner Transparenz im Finanzplan, z. B. von Personalkosten, Honoraren, Eigenmitteln, Teilnehmergebühren Beachtung von Vergaberecht und Bundesreisekostengesetz Ausreichend kalkulierte Kofinanzierung mit Ausfallressourcen, die nicht nur Freistellungskosten umfassen Seite 15 Mario Walter Regiestelle Weiterbildung
16 Projektpartner Projektpartner werden nötig, wenn Aufgaben nicht vom Zuwendungsempfänger selbst durchgeführt werden können. Zwei Möglichkeiten: Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte Vergabe eines Auftrags an externen Dienstleister Seite 16 Mario Walter Regiestelle Weiterbildung
17 1. Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte Voraussetzung: Es kann ein eigenständiges Teilprojekt definiert werden. Der Partner erfüllt die selben Voraussetzungen wie der Antragsteller. Mit dem Teilprojekt werden keine wirtschaftlichen Interessen verfolgt. Nachweis: - Beteiligung an Projektkonzeption/Projektdurchführung - Eigenbeitrag zur Finanzierung (Eigenmittel, Freistellungskosten) - Zuwendungsvertrag 2. Vergabe von Aufträgen Voraussetzung: Es findet ein Leistungsaustausch statt. Es gelten die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Leistungen (VOL/A) Nachweis: Ein entsprechender Vergabevermerk ist dem BVA vorzulegen. Seite 17 Mario Walter Regiestelle Weiterbildung
18 Unterscheidung allgemein - spezifisch Allgemeine Maßnahmen 1.Mehrere Unternehmen sind an der Umsetzung beteiligt und das Handlungskonzept sieht vor, die Ergebnisse für alle beteiligten Unternehmen transparent und verwertbar aufzubereiten. Nachweis: Die Übertragbarkeit ist anhand von konkreten Materialien nachzuweisen. 2.Einzelunternehmen: Es muss nachvollziehbar sein, dass die zu vermittelnden Qualifizierungen eine hohe Übertragbarkeit auf andere Unternehmen und Arbeitsfelder begründen und damit eine allgemeine Verwertbarkeit auf dem Arbeitsmarkt besteht. Nachweis: - Zertifizierung durch anerkannte öffentliche Institutionen. - Bescheinigung von einer Kammer, einer vergleichbaren Stelle oder Arbeitsagentur. - Teilnahme von Beschäftigten aus anderen Unternehmen ist vorgesehen. Seite 18 Mario Walter Regiestelle Weiterbildung
19 Spezifische Maßnahmen 1.Die unterstützende Begleitung von innerbetrieblichen Prozessen eines bestimmten Unternehmens steht im Mittelpunkt des Handlungsansatzes (z.b. Prozessoptimierung von Produktionsverfahren oder Geschäftsabläufen). 2.Die Leitbildentwicklung eines Unternehmens steht im Mittelpunkt des Handlungsansatzes. 3.Es geht um eine Qualifizierung eines/r Beschäftigten auf einen konkreten Arbeitsplatz im Unternehmen. Seite 19 Mario Walter Regiestelle Weiterbildung
20 Anreizeffekte Gemäß Gruppenfreistellungsverordnung sind nur Beihilfen zulässig, die einen Anreizeffekt haben. Bei Großunternehmen muss dieser explizit nachgewiesen werden z.b. durch: Signifikante Zunahme des Vorhabenumfangs: - Steigerung der Weiterbildungsbeteiligung um mindestens X% - Erweiterung des Weiterbildungsangebots um mindestens X% Signifikante Zunahme der Reichweite des Vorhabens: - Bildungsziele, die zu einem höheren Qualifikationsniveau führen - Berücksichtigung von Teilnehmern mit erschwerten Voraussetzungen Signifikanter Anstieg des Gesamtbetrags der aufgewendeten Mittel: - Anstieg der aufgewendeten Eigenmittel um mindestens X% Signifikant beschleunigter Abschluss des Projekts: - Beschleunigung um mindestens X% der Projektlaufzeit Seite 20 Mario Walter Regiestelle Weiterbildung
21 Unternehmensgenaue Abrechnung Die Höhe der Fördersätze richtet sich nach der Unternehmensgröße entsprechend der KMU-Definition der Europäischen Union: Kleine Unternehmen: bis 49 Beschäftigte Jahresumsatz max. 10 Mio. Jahresbilanzsumme max. 10 Mio. Mittlere Unternehmen: bis 249 Beschäftigte Jahresumsatz max. 50 Mio. Jahresbilanzsumme max. 43 Mio. Großunternehmen: ab 250 Beschäftigte Jahresumsatz über 50 Mio. Jahresbilanzsumme über 43 Mio. Zur Bestimmung des Fördersatzes ist eine exakte Berechnung erforderlich: Teilnehmerstunden pro Unternehmenskategorie (Berechnungstabelle des BVA). Kein einheitlicher Fördersatz, wenn Unternehmen unterschiedlicher Größe beteiligt sind Seite 21 Mario Walter Regiestelle Weiterbildung
22 Informationen im Internet Seite 22 Mario Walter Regiestelle Weiterbildung
23 Kontakt Internet Adresse Ansprechpartner Regiestelle Weiterbildung Wichmannstraße Berlin Mario Walter walter.mario@regiestelle-weiterbildung.de Seite 23 Mario Walter Regiestelle Weiterbildung
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