NEWS CHINA ARBITRATION. Streitbeilegung in Deutschland und China. Liebe Leserin, lieber Leser, Litigation

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1 Litigation NEWS CHINA ARBITRATION Liebe Leserin, lieber Leser, China ist mittlerweile die zweitgrößte Volkswirtschaft und mit Importen aus Deutschland von EUR 64,8 Mrd. sowie Exporten nach Deutschland von EUR 79,4 Mrd. im Jahr 2011 einer unserer wichtigsten Handelspartner. Wahrscheinlich hat auch Ihr Unternehmen Anknüpfungspunkte mit China. Streitbeilegung in Deutschland und China von Hui Zhao, Noerr LLP Wenn China vor zehn Jahren nichts anderes als ein fernes und unbekanntes Land war, rückt das Land seit wenigen Jahren immer näher und ist heute in der deutschen Wirtschaft kaum noch wegzudenken. China ist mittlerweile der größte Investor in Deutschland. Eine der letzten Investitionen aus China allein hat die Marke von EUR 700,0 Mio. bereits überschritten; die erste Milliardentransaktion rückt näher. China ist der größte Handelspartner von Deutschland in Asien und Deutschland exportiert die meisten seiner bekannten Produkte (Maschinen und Autos) nach China. Nichtsdestotrotz ist China für viele Europäer weiterhin fremd und rätselhaft. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass Chinesen eine ganz andere Kultur, Geschichte und Denkweise haben. Was die Streitbeilegung betrifft, könnten die chinesischen und deutschen Auffassungen kaum unterschiedlicher sein. In der europäischen Kultur zählt, was festgelegt und unterschrieben wurde und was in der Rechtsordnung und in Vorschriften vorgesehen ist. Nur bei Lücken und Unklarheiten gibt es Bedarf für Auslegung und Diskussion. Es ist das allgemeine Verständnis, dass man sich an das Vereinbarte und an die Vorschriften hält das Recht. In der chinesischen Kultur ist die Sache anders. Zwar gibt es in China seit jeher auch Gesetzesvorschriften und Anordnungen das sogenannte Li, mit dem Recht vergleichbar. Daneben existiert aber parallel das Sollen bzw. Müssen nach dem Gefühl das sogenannte Qing. Es ist schwierig, Qing eins zu eins ins Deutsche zu übersetzen, weil es hier etwas Vergleichbares nicht gibt. Wenn man unbedingt möchte, kann man Qing als allgemeines Verständnis eines Mitmenschen darüber verstehen, was in einer konkreten Situation als richtig oder falsch beurteilt wird, etwa vergleichbar mit dem deutschen Grundsatz von Treu und Glauben. In der chinesischen Kultur spielt das Qing in vielerlei Hinsicht eine fast genauso wichtige Rolle wie Li das Recht. Allerdings stehen Qing und Li in den meisten Fällen nicht im Einklang. So Bei der engen Verflechtung bleiben Streitigkeiten nicht aus, die in der Regel in Schiedsverfahren geklärt werden. In diesem Newsletter gehen wir auf neue Entwicklungen bei Schiedsverfahren in China und Hongkong ein. Besonders freuen wir uns über zwei Gastbeiträge unserer Lex Mundi- Partner Jun He Law Offices und Deacons. Ferner stellen wir Ihnen unser China-Desk vor. Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Lektüre. Für Anregungen und Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihre Meike von Levetzow Anke Meier & Henning Schaloske Newsletter Litigation November

2 kann z.b. ein Polizist einem Autofahrer beim Verkehrsverstoß die rote Karte zeigen und sich auf die Vorschriften berufen. Der Fahrer kann jedoch seinerseits behaupten, dass sein Kind krank ist, laut schreit und seine Aufmerksamkeit ablenkt. Ein vorbeigehender Chinese, der dies mitbekommen hat, würde dann sagen: Er hat wohl guten Grund gehabt, sich in einer solchen Situation nicht an die Verkehrsregel zu halten. Man begründet den Verstoß dann mit Verständnis nach dem Gefühl Qing. So wird es einem Polizisten in China sehr schwer fallen, den Fahrer zu bestrafen. Es gab auch chinesische Gerichtsurteile, die dem Anspruch und der Begründung des Klägers zwar vollständig zugestimmt haben. Allerdings hat der Kläger letztlich nur die Hälfte seines Anspruchs zugesprochen erhalten, da der Richter meinte, dass der Beklagte ein ganz armer Kerl sei, der das alles nicht bezahlen kann. Als wohlhabender Mensch sollte es dem Kläger zumutbar sein, wenn er seinen Anspruch nur zur Hälfte zugesprochen bekomme. Hier hat das Qing bei der Begründung des Richters primär eine Rolle gespielt und die Entscheidung stark beeinflusst. Solange die Chinesen nur mit Chinesen und die Deutschen nur mit Deutschen zu tun haben, wird man selten ein Problem haben. Interkulturelle Schwierigkeiten können aber dann entstehen, wenn Menschen beider Denkweisen und Kulturen zusammenkommen. Es ist die Aufgabe eines Beraters heutzutage, nicht nur seine Fachkenntnisse bei internationalen Geschäften einzusetzen, sondern auch das Verständnis der anderen Kulturen zu berücksichtigen, ohne die ein Fall mit den besten fachlichen Kenntnissen manchmal kaum zu lösen ist. Neue Schiedsregeln der CIETAC von Dr. Henning Schaloske und Jennifer Bryant, Noerr LLP China-Desk der Noerr LLP Da die Welt näher zusammenrückt, aber die Kulturen unterschiedlich bleiben, hat Noerr LLP vor fünf Jahren das China-Desk im Frankfurter Büro errichtet. Ein Team aus deutschen und chinesischen Rechtsanwälten mit deutscher Juristenausbildung und langjähriger Berufserfahrung in Deutschland und China berät chinesische Mandanten in allen Fragen unter anderem des Gesellschaftsrechts (einschließlich Unternehmenskäufen M&A, Joint Ventures, Unternehmensgründungen etc.), des internationalen Kaufrechts, des gewerblichen Rechtschutzes, des Arbeitsrechts, des Immobilienrechts, des Steuerrechts wie auch der Prozessführung und der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit. Darüber hinaus vermittelt das China-Desk hinsichtlich der kulturellen Aspekte einer internationalen Transaktion und der kulturellen Besonderheiten bei der Zusammenarbeit von Unternehmen aus verschiedenen Kulturen. Für europäische Mandanten, die in China investieren oder mit chinesischen Unternehmen Geschäftsbeziehungen unterhalten, ist das China-Desk in der Lage, eine hochqualifizierte Rechtsberatung vor Ort auszusuchen, zwischen den Mandanten und den Beratern vor Ort zu kommunizieren und die Arbeit der Berater vor Ort zu koordinieren. Zum sind die überarbeiteten Schiedsregeln der China International Economic and Trade Arbitration Commission ( CIETAC ) in Kraft getreten. Mit der Überarbeitung der Schiedsregeln soll die CIETAC als Schiedsinstitution auch für internationale Schiedsverfahren attraktiver werden. Die neuen Schiedsregeln sollen mehr Flexibilität durch die Erweiterung der Befugnisse der CIETAC und der Schiedsrichter sowie gerade aus internationaler Sicht mehr Rechtssicherheit und Klarheit bieten. Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Veränderungen gegenüber den Schiedsregeln 2005 zusammen. Befugnisse der CIETAC Die neuen CIETAC-Schiedsregeln bieten zunächst mehr Flexibilität bei der Bestimmung des Schiedsorts. Nach der alten Fassung der Schiedsregeln war ein Schiedsort außerhalb von Festland - China nur zulässig, wenn die Parteien sich ausdrücklich auf einen solchen Schiedsort geeinigt haben. Fehlte die Vereinbarung eines Schiedsorts, bestimmte die CIETAC den Schiedsort am Sitz der CIETAC in Peking oder einer ihrer Zweigniederlassungen in Shenzhen, Shanghai, Tianjin and Chongqing. Nach der neuen Fassung der Schiedsregeln kann die CIETAC bei Verfahren mit Auslandsbezug auch ohne ausdrückliche Vereinbarung der Parteien einen Schiedsort außerhalb von China bestimmen. Mehr Flexibilität bieten die neuen CIETAC-Schiedsregeln auch in Bezug auf die Bestimmung der Verfahrenssprache. Der CIETAC ist nunmehr Ermessen eingeräumt, eine andere Verfahrenssprache als Chinesisch zu bestimmen, wenn die Umstände des Falls dies nahelegen. Diese Neuerung könnte dazu führen, dass künftig mehr als zuletzt nur etwa drei Prozent der rund 470 Schiedsverfahren mit Auslandsbezug, welche die CIETAC im Jahr 2011 nach eigenen Angaben administriert hat, in einer fremden Sprache geführt werden. Bei der Bestellung eines Schiedsrichters darf der Vorsitzende der CIETAC nunmehr neben dem anwendbaren Recht, dem Schiedsort sowie der Verfahrenssprache auch die Nationalität der Parteien berücksichtigen. Möglicherweise werden in internationalen CIETAC- Schiedsverfahren daher zukünftig häufiger Schiedsrichter aus anderen Staaten zu Vorsitzenden des Schiedsgerichts bestellt werden. Außerdem kann die CIETAC neuerdings mehrere Schiedsverfahren miteinander verbinden, wenn die Parteien dem zustimmen. Die Möglichkeit der Verfahrensverbindung steigert vor allem die Effizienz der Schiedsverfahren, weil ein Schiedsgericht mehrere Verfahren gleichzeitig behandeln kann. Dadurch nähern sich die CIETAC-Schiedsregeln dem internationalen Prinzip des effizienten Case Managements in Schiedsverfahren an. Aufgaben des Generalsekretärs Mit der Überarbeitung der Schiedsregeln sind auch die Aufgaben und Befugnisse des Generalsekretärs der CIETAC erweitert worden. Bevor ein Schiedsgericht konstituiert ist, kann ein Generalsekretär der CIETAC nunmehr einen Fall abweisen, wenn die CIETAC sich nicht für zuständig hält. Außerdem hat der Generalsekretär Schiedsverhandlungen zu ge-

3 nehmigen, die weder in Peking oder an einem Sitz der Zweigniederlassungen stattfinden sollen. Auch die Unterbrechung oder die Wiederaufnahme von Schiedsverfahren ist nunmehr eine Entscheidung des Generalsekretärs, wenn kein Schiedsgericht konstituiert ist. Ist ein Schiedsgericht eingesetzt, so liegt die Entscheidung, einen Fall abzuweisen, dennoch beim Generalsekretär, wenn alle Klagen und Widerklagen bereits zurückgenommen sind. Außerdem entscheidet der Generalsekretär neuerdings über eine Verlängerung der Frist zur Einreichung des Schiedsurteils. Einstweiliger Rechtsschutz Eine wesentliche Neuerung liegt darin, dass das Schiedsgericht jetzt auch Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes anordnen kann, sofern das anwendbare Recht dies zulässt. Diese Regel passt CIETAC-Schiedsverfahren an internationale Standards, insbesondere an das UNCITRAL Model Law an. Rechtssicherheit Die neuen Schiedsregeln der CIETAC stellen ausdrücklich klar, dass vertragliche und nichtvertragliche Streitigkeiten in einem CIETAC-Schiedsverfahren geklärt werden können, wenn die Schiedsklausel dies vorsieht. Diese Klarstellung soll die Rechtsunsicherheit beseitigen, die unter der alten Fassung der CIETAC- Schiedsregeln in Bezug auf die Zuständigkeit des Schiedsgerichts auch für konkurrierende gesetzliche Ansprüche bestand. Die überarbeiteten CIETAC- Schiedsregeln stellen außerdem klar, dass das Schiedsgericht bei seinem Urteil den zugrunde liegenden Sachverhalt sowie Vertrag zu berücksichtigen hat. Das Schiedsgericht hat das Schiedsurteil gemäß dem anwendbaren Recht sowie internationalen Usancen zu erlassen. Die Relevanz dieser an sich offensichtlichen Punkte mag zunächst überraschen. Die ausdrückliche Klarstellung soll aber gerade aus internationaler Sicht zu einer besseren Vorhersehbarkeit des Ausgangs eines Schiedsverfahrens führen, denn nach der alten Fassung der Schiedsregeln war das Schiedsgericht nur an die unbestimmten Prinzipien der Fairness und Vernunft gebunden. Die neue Fassung der CIETAC- Schiedsregeln betont schließlich den Grundsatz der Parteiautonomie. Eine Rechtswahl der Parteien ist zwingend zu berücksichtigen. Wenn die Parteien sich nicht auf ein anwendbares Recht geeinigt haben, bestimmt hingegen das Schiedsgericht das anwendbare Recht. Beschleunigtes Verfahren Die neuen CIETAC-Schiedsregeln erweitern die Anwendbarkeit des sogenannten Zusammenfassenden Verfahrens auf alle Streitigkeiten, deren Streitwert RMB 2,0 Mio. oder weniger beträgt, sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben. Das Zusammenfassende Verfahren ist ein beschleunigtes Verfahren mit kürzeren Fristen, das in der Regel von einem Einzelschiedsrichter entschieden wird. Zuvor lag die Streitwertgrenze für das Zusammenfassende Verfahren bei RMB ,00. Fazit und Ausblick Mit der Überarbeitung ihrer Schiedsregeln hat die CIETAC einen großen Schritt auf dem Weg zu mehr Internationalität gemacht. Insbesondere die größere Flexibilität, die sowohl das Schiedsgericht als auch die CIETAC selbst nun bei der Verwaltung von Schiedsverfahren haben, rückt die neuen Schiedsregeln der CIETAC näher an internationale Standards. Die CIETAC hat insgesamt wichtige Schritte unternommen, damit CIETAC-Schiedsverfahren für internationale Streitigkeiten auch aus deutscher Sicht tatsächlich attraktiver werden. Im Zuge der Überarbeitung der Schiedsregeln wäre auch eine Anhebung der Schiedsrichterhonorare der CIETAC wünschenswert gewesen. Die Schiedsrichterhonorare in CIETAC-Verfahren sind, im internationalen Vergleich betrachtet, deutlich geringer. Für Schiedsrichter mag daher in einem CIETAC- Schiedsverfahren weniger Anreiz bestehen, den Fall zeitintensiv zu betreuen. Die neuen CIETAC-Schiedsregeln begegnen diesem Problem nur bedingt, soweit sie nun jedenfalls vorsehen, dass die CIETAC zusätzliche spezielle Schiedsrichterhonorare erheben kann. Impressionen vom China Arbitration Day 2012 von Jennifer Bryant, Noerr LLP Vom bis fand in München der zweite China Arbitration Day, organisiert vom Chinese European Arbitration Centre ( CEAC ), statt. CEAC ist eine im Jahr 2008 gegründete Schiedsinstitution aus Hamburg, die sich besonders auf europäisch-chinesische Schiedsverfahren spezialisiert hat. Wir geben einen kurzen Überblick über drei Themen, welche die Teilnehmer besonders diskutiert haben. Multi-Tier-Klauseln Verträge mit chinesischen Vertragsparteien enthalten im Hinblick auf die Streitbeilegung häufig mehrstufige Eskalationsklauseln, sogenannte Multi- Tier-Klauseln. Solche Multi-Tier-Klauseln sehen in der Regel eine dreistufige Eskalation von Streitigkeiten vor. Zunächst sollen Verhandlungen auf Managementebene erfolgen. Sollten diese erfolglos bleiben, soll im zweiten Schritt ein Mediationsverfahren angestrengt werden und erst im dritten Schritt ein Schiedsverfahren folgen. Der Hintergrund dieser gestuften Streitbeilegung liegt im chinesischen Naturell, dem es tendenziell eher entspricht, Streitigkeiten möglichst konsensual auszuräumen. Fallstricke des Vollstreckungsverfahrens In der Regel dauert die Vollstreckung eines ausländischen Schiedsurteils in China mindestens ein Jahr. Chinesen sind daher nicht zwangsläufig abgeneigt, Schiedsverfahren im Land der Vertragspartner zu führen. Wenn die chinesische Partei das Schiedsverfahren gewinnt, kann sie aus dem Schiedsurteil direkt im Land des Vertragspartners vollstrecken. Sollte die chinesische Partei jedoch unterliegen, dann muss der Gegner erst ein langwieriges Verfahren in China anstrengen, bevor er seinerseits gegen die chinesische Partei aus dem Schiedsurteil vollstrecken kann. Soll ein Schiedsurteil, dem chinesisches Recht zugrunde liegt, in China vollstreckt werden, so kann das Vollstreckungsverfahren noch länger dauern. Soweit chinesisches Sachrecht anwendbar ist, kann das erstinstanzliche staatliche Gericht

4 das Schiedsurteil abweichend vom internationalen Standard auch in der Sache überprüfen und daher die Vollstreckung wegen einer Verletzung chinesischen Sachrechts ablehnen. In diesem Fall kann sich das Vollstreckungsverfahren über drei Instanzen ziehen. Streit zwischen CIETAC Peking und Shanghai Jun He Jun He Law Offices is a leading legal service provider in China. As one of the first private law firms in China, Jun He has won numerous awards, including the China Law Firm of the Year awards from Asian Legal Business for 2008, selected by Asian Pacific Legal 500 as the Best Chinese Law Firm in Corporate, Banking and Finance, Capital Market, Intellectual Property, Infrastructure Construction, and Project Finance. Jun He is one of the few firms in China with the resources and expertise to act swiftly on urgent and complex assignments. Working out of six offices (Beijing, Shanghai, Shenzhen, Dalian, Haikou and Guangzhou) strategically located throughout Mainland China, and three overseas offices (Hong Kong, New York City, and Silicon Valley), Jun He has a large pool of experienced lawyers (more than 100 partners, 10 counsels and about 260 other fee earners), who are used to resolving complex commercial, structural, tax and cultural issues involved in major cross-border transactions. Many of Jun He s lawyers have been educated overseas and have both local and international experience. Jun He s understanding of the local market conditions in China and the international practices has ensured that Jun He has remained the pre-eminent local law firm with true local knowledge and international vision. Please contact Zhao Fang: Jun He Law Offices Shanghai Kerry Centre, 32ndFloor 1515 Nanjing Road West, Shanghai , P. R. China T zhaofang@junhe.com Ein maßgebliches Diskussionsthema beim China Arbitration Day war der Streit zwischen der CIETAC Peking und ihrer Zweigniederlassung in Shanghai. Anlässlich der Überarbeitung der CIETAC-Schiedsregeln hat sich die Shanghai Arbitration Commission entschieden, eigene Regeln aufzustellen und ein eigenes Schiedsrichter-Panel aufzubauen. Daraufhin hat die CIETAC Peking ihrer Zweigniederlassung in Shanghai die Genehmigung entzogen, CIETAC-Schiedsverfahren zu administrieren. Nach chinesischem Schiedsverfahrensrecht ist es aber erforderlich, dass die Schiedsklausel eine Schiedsinstitution benennt, die staatlich anerkannt ist. Gegenwärtig besteht daher das Risiko, dass Schiedsurteile in China nicht vollstreckbar sind, wenn das Schiedsverfahren durch die Zweigniederlassung in Shanghai administriert worden ist. Schiedsklauseln, welche die Anwendung der CIETAC-Schiedsregeln und Shanghai als Schiedsort vorsehen, sind daher derzeit nicht zu empfehlen. Arbitration in China von Fang Zhao, Jun He When doing business with Chinese companies, one of the most important issues that a German investor may need to consider is how to resolve potential disputes arising out of the transaction and how to enforce a final judgment in such disputes. Given the fact that the Chinese legal system is a completely different realm compared with that of Germany, a notable issue deserving attention is that civil judgments rendered in foreign countries rarely get recognition and enforcement in China due to sovereign concerns. Thus, the best resolution of China-related commercial disputes should be via arbitration. General Rules Generally, if an investment agreement to be implemented in China involves any foreign element, meaning any party to the agreement is not a Chinese party, or the subject matter under the agreement is not located in / will be conducted outside China, the investment agreement will be regarded as a foreignrelated agreement. Should the parties wish to choose arbitration as a method of dispute resolution, the following matters must be noted and complied with: Firstly, the parties choosing to arbitrate in China must ensure that the matter to be arbitrated is arbitrable pursuant to the People s Republic of China ( PRC ) law. Under the Arbitration Law of the PRC, administrative disputes and disputes relating to marriage, adoption, guardianship, foster and heritage are deemed not arbitrable. Secondly, it should be noted that no foreign arbitration institution can be selected for institutional arbitration in China. When China signed the 1958 New York Convention on The Recognition and Enforcement of Foreign Arbitral Awards, a reservation has been made to the effect that no enforcement will be made for nondomestic arbitral awards. A nondomestic arbitral award is an arbitral award made by a foreign arbitration authority in China. Ad-hoc arbitration is not permissible in China. A specific arbitration institution should be selected instead. Under PRC law, there should be a clearly designated arbitration institution in the arbitration clause. If the arbitration rules selected by the parties do not refer to a sole and definite arbitration institution, such clause will be regarded as null and void. Thirdly, if the parties choose to arbitrate outside China, it is still necessary for the parties to ensure that the matters under the arbitration clause are arbitrable under the PRC Arbitration Law and that the arbitration clause is valid according to the laws of the arbitration venue. When the parties agree to arbitrate outside China, adhoc arbitration will be valid as long as the laws of the arbitration venue permit so.

5 An Introduction to Hong Kong Arbitration Deacons von Robert Clark, Deacons Hong Kong as an arbitration venue Hong Kong is a popular arbitration venue for many reasons, including the following: Hong Kong s Arbitration Ordinance provides a user-friendly, legal framework for arbitrations which, having largely adopted the UNCITRAL Model Law, cements Hong Kong as a leading arbitration venue. Arbitration awards made in Hong Kong are enforceable in over 140 jurisdictions under the New York Convention and in Mainland China under the Arrangement Concerning Mutual Enforcement of Arbitral Awards between the Mainland and the Hong Kong Special Administrative Region. Hong Kong is a common law jurisdiction, which preserves the rule of law, administered by an independent judiciary. Hong Kong Courts are supportive of Deacons is the oldest and largest independent law firm in Hong Kong. Deacons provides an extensive range of legal and commercial services to local and international corporations. With over 160 years of experience in providing legal services, Deacons clients are assured of the integrity and stability of one of the region's oldest and most respected law firms. Beyond the firm's headquarters in Hong Kong, Deacons has established three representative offices in the People's Republic of China, ensuring Deacons is conveniently located to provide market-sensitive legal advice. Deacons principal service areas include Banking & Finance, China Trade & Investment, China Intellectual Property, Communications & Technology, Company Formation & Corporate Services, Compliance Services, Construction & Arbitration, Corporate Finance & Capital Markets, Entertainment & Media, Financial Services, Human Resources & Pensions, Insolvency & Restructuring, Insurance, Intellectual Property, Japan Services, Litigation & Dispute Resolution, M&A and Commercial, Patents & Designs, Private Equity & Venture Capital, Property, Regulatory and Tax. Please contact Robert Clark: Deacons Alexandra House, 5th Floor 18 Chater Road, Central, Hong Kong T robert.clark@deacons.com.hk arbitration, but take a hands off approach. Hong Kong is conveniently located for Mainland China-related disputes and easily accessible from anywhere in the world. Its highly efficient airport, a 20 minute ride away on the Airport Express, from the Central business district makes it an easy place to travel to and from. Hong Kong is one of the world s leading financial centres, with a highly developed transportation network, excellent accommodation and telecommunications. There are minimal language difficulties, as English and Chinese are both official languages. There is a huge pool of multi-lingual professionals available to act as arbitrators, although parties are free to choose arbitrators from anywhere in the world. There are excellent facilities and support services provided by Hong Kong International Arbitration Centre ( HKIAC ). Hong Kong s New Arbitration Ordinance Arbitrations in Hong Kong are governed by the Arbitration Ordinance (Cap 609) ( the Arbitration Ordinance ), which came into force on 1 June It replaced the old Arbitration Ordinance (Cap 341) ( the Old Arbitration Ordinance ). Under the Old Arbitration Ordinance, there were two distinct arbitration regimes, namely one for domestic arbitrations and the other for international arbitrations, the latter being governed by the UNCITRAL Model Law ( the Model Law ). Under the new Arbitration Ordinance, that distinction is basically abolished and there is a single regime, governed by the Model Law, subject to modifications and supplements. Arbitrations commenced before 1 June 2011 are still governed by the Old Arbitration Ordinance. Opt-in and automatic provisions Although the Arbitration Ordinance is largely governed by the Model Law, it does (as mentioned above) contain some additional provisions which supplement or modify the Model Law. These include, for example, provisions in Schedule 2 (which allow greater court intervention), provisions on confidentiality and provisions on arb-med. Schedule 2 retains some of the provisions under the old domestic arbitration regime, which parties (in both domestic and international arbitrations) may opt into or which (in some circumstances) will automatically apply, unless the parties opt-out. These provisions were retained as a result of lobbying, particularly from the construction industry, which wanted to keep some of the features of the old regime. The Schedule 2 provisions will automatically apply (unless the parties expressly opt-out) to an arbitration agreement entered into before or within 6 years from commencement of the Arbitration Ordinance, if the arbitration agreement provides that it is a domestic arbitration. The Schedule 2 provisions relate to arbitration by a sole arbitrator, consolidation of arbitrations, decisions of preliminary questions of law by the court, challenging an arbitral award on the ground of serious irregularity and appeals against arbitral awards on a question of law.

6 Court support but minimal intervention The Arbitration Ordinance states that the court cannot intervene in arbitration proceedings, except as provided for in the Ordinance. With the adoption of the Model Law provisions on interim measures, however, the arbitral tribunal is now even empowered to grant interim measures pending determination of disputes, including injunctions to maintain or restore the status quo and preserve assets and evidence. Challenging Arbitration Awards The Arbitration Ordinance provides those limited circumstances in which an arbitral award may be set aside by the court, namely incapacity of a party, invalidity of the arbitration agreement, a party not given proper notice of the appointment of an arbitrator of the arbitral proceedings or otherwise being unable to present his case, the award not falling within the terms or scope of the submission to arbitration, the composition of the arbitral tribunal not being in accordance with the parties' agreement or Hong Kong law or the subject matter of the dispute not being capable of settlement by arbitration under Hong Kong law of the award being in conflict with Hong Kong's public policy. The Schedule 2 opt-in provisions (referred to above) also provide for applications to the court to challenge an award on the ground of serious irregularity and for appeals to the court on questions of law. Enforcement of Arbitration Awards The Arbitration Ordinance provides that an arbitral award, whether made in or outside Hong Kong, may (with the court s leave) be enforced in the same manner as a court judgment. An application for enforcement is made by issuing an ex parte originating summons with the court, together with a supporting affidavit setting out the factual background of the award and confirming the outstanding liability. These applications are simple and straightforward and mostly dealt with by the Court of First Instance on paper without a hearing. They are usually approved very quickly. After obtaining the court s approval, the applicant serves the court order on the respondent who can apply to the court to set aside the order within 14 days of such service. As Hong Kong is a party to the New York Convention, an arbitral award obtained in Hong Kong is enforceable in other states which are signatories to the New York Convention and Convention awards are enforceable in Hong Kong. Following resumption of Mainland China s sovereignty over Hong Kong on 1 July 1997, the New York Convention ceased to apply to enforcement of Hong Kong arbitral awards in Mainland China or vice versa. Accordingly, the authorities in Mainland China and Hong Kong signed the Arrangement Concerning Mutual Enforcement of Arbitral Awards Between the Mainland and the Hong Kong Special Administrative Region on 21 June 1999 ( the Arrangement ). The Arrangement mirrors the provisions in the New York Convention and restores the enforcement procedures that were in place prior to the handover. The way forward for Hong Kong Hong Kong s new Arbitration Ordinance is likely to have a significant impact on arbitration in Hong Kong, cementing it as a Model Law jurisdiction. It provides both local and international users with a user-friendly arbitration regime and is likely to make Hong Kong an even more attractive arbitration venue. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte: Noerr LLP Speditionstraße Düsseldorf Dr. Oliver Sieg T oliver.sieg@noerr.com Michael Molitoris T michael.molitoris@noerr.com Dr. Anke Meier, LL.M. Rechtsanwältin T anke.meier@noerr.com Meike von Levetzow Rechtsanwältin T meike.vonlevetzow.com Dr. Henning Schaloske T henning.schaloske@noerr.com Jennifer Bryant Rechtsanwältin T jennifer.bryant@noerr.com Hui Zhao T hui.zhao@noerr.com Die Informationen in diesem Newsletter ersetzen nicht die Beratung im Einzelfall. Noerr LLP 2012

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