Landkreis Potsdam-Mittelmark. Fachdienst Finanzhilfen für Familien Ausbildungs- und Praktikumskonzept

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1 Landkreis Potsdam-Mittelmark Fachdienst Finanzhilfen für Familien Ausbildungs- und Praktikumskonzept Stand:

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Aufbau und Aufgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt), FD Praktischer Teil der Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten Studenten im Rahmen des Bachelor of Laws Studiengangs Praktikanten zweijährige Fachoberschulreife mit Betriebspraktikum Bereich I Finanzierung von Kindertagesbetreuungsangeboten Ansprechpartner Gesetzliche Grundlagen Aufgaben Bereich II Elterngeld Ansprechpartner Gesetzliche Grundlagen Aufgaben Bereich III Unterhalt/Beistandschaften/Beurkundungen Ansprechpartner Gesetzliche Grundlagen Aufgaben Bereich IV - Unterhaltsvorschuss Übergangsvariante Gesetzliche Grundlagen Bereich V - Kindertagespflege Ansprechpartner Gesetzliche Grundlagen Aufgaben Sofern jeweils nur die männliche Form genannt ist, so erfolgt dies aus Gründen der besseren Lesbarkeit. Gemeint sind immer männliche und weibliche Form.

3 1. Einleitung Mit der Neubesetzung der Stelle des Ausbilders im Fachdienst 57, durch Herrn Bauske, wurde beschlossen, das bestehende Konzept über die Ausbildung zu überarbeiten, um den Auszubildenden und Praktikanten, die langfristig (ca. ein viertel Jahr) im Fachdienst eingesetzt werden, eine gute Ausbildung bzw. Praktikum zu bieten. Dieses Ausbildungskonzept ist durch Herrn Bauske in Zusammenarbeit mit den Teamleitern und den Mitarbeitern der verschiedenen Arbeitsbereiche evaluiert worden. Allen Mitwirkenden wird für Ihre fachliche Anregung, ihre Ideen und Vorschläge ein herzliches Dankeschön ausgesprochen. Zukünftig steht das Konzept den im Fachdienst Finanzhilfen für Familien tätigen Auszubildenden, Studenten und Praktikanten, aber auch den Mitarbeitern zur Verfügung. Es soll die Komplexität der Aufgaben, die in den verschiedenen Bereichen anfallen, verdeutlichen und eine fundierte praxisnahe Ausbildung gewährleisten. Nach Beendigung des Einsatzes in unserem Fachdienst erhält der Auszubildende bzw. Praktikant während eines Auswertungsgesprächs eine abschließende Beurteilung. Für die Auszubildenden gibt es dafür einen Vordruck, der vom Fachdienst Personalverwaltung vorgegeben ist. Dabei werden Punkte vergeben, die im Gesamtergebnis zu einer Note (vergleich Schulnoten) führt. Die Praktikanten erhalten eine qualifizierte Beurteilung, d. h., neben den allgemeinen Angaben wie Namen etc. enthält diese auch zusätzlich Angaben über Leistung und Verhalten des Praktikanten. 2. Aufbau und Aufgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt), FD 57!" rechtlich das übergeordnete Gremium und pflichtiger Ausschuss Landkreis Potsdam-Mittelmark

4 Das Leistungsspektrum des FD 57 umfasst folgende Aufgaben: Übertragende Aufgaben des Bundes Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Betreuungsgeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Abschnitt 2 Leistungen der Kindertagesbetreuung nach 22 ff SGB VIII Förderung in Tageseinrichtungen, insbesondere die Finanzierung nach dem Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg (KitaG Bbg) Andere Aufgaben nach dem SGB VIII (KJHG) i. V. m. BGB Beratung und Unterstützung von Müttern bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gem. 52 a KJHG Beistandschaft gem. 55 und 56 KJHG Auskunft über Nichtabgabe und Nichtersetzung von Sorgeerklärungen gem. 58 a KJHG Beurkundung und Beglaubigung gem. 59 und 60 KJHG Erteilung von Pflegeerlaubnis gem. 43 KJHG Teilnahme am Betriebserlaubnisverfahren gem. 45 KJHG Weitere Aufgaben nach dem SGB VIII (KJHG) Übernahme von Elternbeiträgen gem. 90 KJHG Übertragende Aufgabe des Landes Brandenburg Unterhaltsvorschuss nach dem Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern allein stehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz UVG) 3. Praktischer Teil der Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten Berufsbezeichnung Der Beruf des Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung Kommunalverwaltung ist durch Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten vom 19. Mai 1999 (BGBl. I Seite 1029) anerkannt. Ausbildungsablauf Die dreijährige Ausbildung umfasst praktische Ausbildungsabschnitte in den Ausbildungsbehörden sowie theoretische Ausbildungsabschnitte in Berufsschule (Blockunterricht) und an den Studieninstituten der Bundesländer, hier ist es die Brandenburgische Kommunalakademie (BKA). Diese stellt auch die Zwischenprüfung, in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres und die Abschlussprüfung zum Ende der Ausbildung. Arbeitsgebiet Die Verwaltungsfachangestellten werden in den verschiedenen Aufgabenbereichen des Fachdienstes 57 wie nachfolgend eingewiesen. Tätigkeiten Verwaltungsfachangestellte beraten Bürger und Organisationen und erledigen Verwaltungsaufgaben dienstleistungs- und kundenorientiert sowie nach Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit, kooperieren mit internen und externen Stellen, planen und organisieren Arbeitsabläufe in ihrem Aufgabenbereich,

5 bearbeiten Vorgänge unter Einsatz moderner Informations- und Kommunikationssysteme, erheben und verarbeiten Daten und werten diese aus, treffen Verwaltungsentscheidungen, meist in schriftlicher Form. Dazu müssen sie sich mit Gesetzen und Vorschriften verschiedener Rechtsgebiete auskennen, bearbeiten Personalangelegenheiten und berechnen Entgelte, wirken bei der Erstellung und Ausführung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen mit, bearbeiten Vorgänge zur Erhebung von Abgaben und Entgelten sowie zur Einziehung privatrechtlicher Einnahmen. Berufliche Weiterbildung - Qualifizierungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten Ein Verwaltungsfachangestellter kann an Lehrgängen, Kursen und Seminaren, z.b. zu EDV- Grundlagen und -Anwendungen Öffentliche Verwaltung, Verwaltungsaufgaben, Textverarbeitung mit speziellen Softwaresystemen und zu speziellen Aufgaben in seinem Arbeitsgebiet teilnehmen. Berufliche Weiterbildung - Aufstiegsfortbildung Nach entsprechender Berufspraxis kann eine Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt, Sozialwirt oder Verwaltungsbetriebswirt begonnen werden. 4. Studenten im Rahmen des Bachelor of Laws Studiengangs Im Rahmen des Studiums an einer Universität, Fachhochschule oder sonstigen anerkannten Ausbildungseinrichtung müssen Studenten in der Regel mindestens ein Pflichtpraktikum absolvieren. Näheres dazu regelt die jeweilige Studienordnung. Das Praktikum soll den Praxisbezug der Ausbildung gewährleisten und den Studierenden die Gelegenheit geben, ihre bisher erworbenen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden, neues praxisorientiertes Wissen zu erwerben, sich mit Berufsfeldern vertraut zu machen sowie berufspraktische Erfahrungen zu sammeln. Ziel des Praktikums ist es, Erfahrungen zu sammeln, die zur Vertiefung und Erweiterung von Kompetenzen und Qualifikationen für das weitere Studium und künftige Berufsmöglichkeiten beitragen. Die Dauer des Praktikums sollte mindestens drei Monate betragen. Das Praktikum eignet sich insbesondere, aber nicht ausschließlich für Studenten folgender Studienrichtungen: - Betriebswirtschaftslehre/Volkswirtschaftslehre - Politik und Verwaltung - Verwaltungswissenschaften - Verwaltung und Recht - Politikwissenschaften - Verwaltungsbetriebswirtschaft Der Einsatz sowie die auszuführenden Aufgaben werden individuell mit dem Praktikanten vereinbart. Interessenten wenden sich zunächst bitte an Frau Bruck. Sie ist Hauptverantwortliche für Auszubildende und Praktikanten im Landratsamt Potsdam-Mittelmark und schließt die Praktikumsverträge ab.

6 Kontaktdaten/Besucheradresse: Landkreis Potsdam-Mittelmark FD Personalverwaltung Papendorfer Weg Bad Belzig Tel.: / Praktikanten zweijährige Fachoberschulreife mit Betriebspraktikum An den Oberstufenzentren wird u.a. der Bildungsgang zweijährige Fachoberschulreife mit Betriebspraktikum angeboten. In der 11. Klasse steht, begleitet durch die Schule, der Erwerb von berufspraktischen Kenntnissen und Kompetenzen in einem Betrieb oder einer Verwaltung im Vordergrund. In der Schule findet eine berufstheoretische Aufbereitung statt, die durch allgemein bildende Inhalte ergänzt wird. Der Besuch der Praxisstelle erfolgt an drei Tagen in der Woche, der Schulbesuch an zwei Tagen. Insgesamt umfasst das Praktikum in der 11. Klasse 960 Stunden. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Praktikums und des schulischen Teils der Klasse 11 erwirbt der Schüler die Voraussetzungen, den Bildungsgang vollzeitschulisch mit der Klasse 12 fortzusetzen und abzuschließen. Dieses Praktikum kann bei uns im Fachdienst Finanzhilfen für Familien durchgeführt werden. Interessenten wenden sich ebenfalls an Frau Bruck, Kontaktadresse siehe Punkt 4. Es werden insbesondere, aber nicht ausschließlich Schüler der Oberstufenzentren in Potsdam und Brandenburg angesprochen, da hier eine örtliche Nähe zur Kreisverwaltung Potsdam-Mittelmark gegeben ist. Weitere Informationen zum Bildungsgang zweijährige Fachoberschulreife mit Betriebspraktikum erhalten Sie von den entsprechenden Ansprechpartnern in den Oberstufenzentren oder auf deren Internetseite. Oberstufenzentrum II OSZ Alfred Flakowski Wirtschaft und Verwaltung Potsdam Caasmannstraße 11 Zum Jagenstein Brandenburg an der Havel Potsdam Versichert sind die Praktikanten in der Regel beim dem jeweiligen Bildungsträger. Eine Vergütung wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht gezahlt.

7 6. Bereich I Finanzierung von Kindertagesbetreuungsangeboten 6.1 Ansprechpartner Ansprechpartner im Bereich Kindertagesbetreuung ist Herr Kowalczyk in Werder (Havel). 6.2 Gesetzliche Grundlagen Nachfolgend werden die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen benannt. Dies kann keine abschließende Aufzählung aller relevanten Gesetze, Verordnungen, Satzungen und Geschäftsanweisungen im Bereich Kindertagesbetreuung sein. Bundesgesetze Sozialgesetzbuch Zehn (SGB X) - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz Sozialgesetzbuch Acht (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeentwicklungsgesetz - KICK) Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz - TAG) Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Tarifrecht Landesgesetze und Verordnungen Kindertagesstättengesetz Land Brandenburg (KitaG Bbg) Verordnung über die Anzahl und Qualifikation des notwendigen pädagogischen Personals in Kindertagesstätten (Kita-Personalverordnung - KitaPersV) Verordnung über die Bestimmung der Bestandteile von Betriebskosten, das Verfahren der Bezuschussung sowie die jährliche Meldung der belegten und finanzierten Plätze der Kindertagesbetreuung (Kindertagesstätten-Betriebskosten- und Nachweisverordnung (KitaBKNV) Satzungen/Elternbeitragsordnungen Einvernehmensherstellung zu Elternbeitragsordnungen/Satzungen der Träger von Kindertagesstätten im Landkreis Potsdam-Mittelmark Geschäftsanweisungen Geschäftsanweisung Nr. 01/2007 Tagesbetreuung - Finanzierungseckpunkte für alternative Betreuungsformen Weiterhin gibt es Standards zur Ermittlung der Entgelte in Kindertageseinrichtungen des Landkreises Potsdam-Mittelmark und eine Arbeitsanleitung zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung und Datenbankbeschreibungen. 6.3 Aufgaben In folgenden Bereichen werden den Praktikanten Kenntnisse vermittelt. Finanzierung notwendiges pädagogisches Personal Bearbeiten von Anträgen zur Finanzierung des notwendigen pädagogischen Personals zu den Stichtagen des Vorjahres, , und des laufenden Jahres. Die Finanzierung erfolgt quartalsweise auf Grundlage der eingereichten Durchschnittssätze. Diese werden jeweils zu Beginn des laufenden Jahres geprüft.

8 Kostenausgleich für Kinder nach außerhalb Bearbeiten von Anträgen zur Zahlung des Kostenausgleiches für Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Potsdam-Mittelmark haben und außerhalb betreut werden. Archivierung Zur Bearbeitung stehen am Arbeitsplatz immer die Akten des laufenden, des letzen und des vorletzten Jahres zur Verfügung. Demzufolge werden immer zum Jahresende die abgeschlossenen Unterlagen des vorletzten Jahres archiviert und an das Kreisarchiv zur Aufbewahrung abgegeben. Einsatzmöglichkeiten Der Einsatz eines Praktikanten bleibt in der Regel bezogen auf die Mitarbeit bei Projekten oder stichtagsbezogene Aufgaben. Ein grober Überblick zum Umfang der in diesem Bereich getätigten Abläufe kann im Rahmen der Vorstellung gegeben werden. Der Einsatzort wird in der Regel Werder (Havel) sein. 7. Bereich II Elterngeld 7.1 Ansprechpartner Ansprechpartner im Bereich Elterngeld/Betreuungsgeld/Übernahme Elternbeiträge ist Herr Bauske in Werder (Havel). 7.2 Gesetzliche Grundlagen Die Ausbildung erfolgt auf dem Gebiet des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). 7.3 Aufgaben In diesem Team wird der Haupeinsatzbereich der Auszubildenden und Praktikanten sein. Arbeitsorganisation und Abläufe Zu den Aufgaben gehören das Zuordnen der Eingangspost, die Organisation der Büroabläufe und das Erfassen der Daten, die Dateneingabe und die Anforderung fehlender Unterlagen. Weiterhin werden Akten angelegt, aktualisiert und zum gegebenen Zeitpunkt archiviert. Informations- und Kommunikationssysteme Zu Beginn wird sich der Auszubildende bzw. Praktikant zum Bundeselterngesetz entsprechende Kenntnisse mit Hilfe der Sachbearbeiter aneignen. Anschließend nehmen sie an Teamberatungen und Bürgergesprächen bei der Antragstellung teil. Zum späteren Zeitpunkt geben sie selbst Auskünfte und führen Beratungen durch. Weiterhin werden begründete Unterlagen selbstständig angefordert. Allgemeines Verwaltungsrecht Je nach Ausbildungsjahr werden Kenntnisse über den Verwaltungsakt und das SGB I und X vermittelt. Ebenso werden einfache Bescheide angefertigt.

9 8. Bereich III Unterhalt/Beistandschaften/Beurkundungen 8.1 Ansprechpartner Ansprechpartner für die Studenten im Bachelor of Law Studiengang ist Herr Ilsitz in Werder (Havel). 8.2 Gesetzliche Grundlagen Bundesgesetze "#$("#"%&'$ ()*++,(-.%&#$/ 0 1 #$2&#) '$ Beurkundungsgesetz (BeurkG) Leitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts nebst Düsseldorfer Tabelle Rechtsprechungen 8.3 Aufgaben Aufgrund der Vielfalt der Aufgaben sollte der Einsatzzeitraum für die Studenten mindestens sechs Monate betragen. Arbeitsorganisation und Abläufe Zu den Aufgaben eines Studenten im 1. Studienjahr gehört das Zuordnen der Eingangspost, das Kennenlernen des Büroablaufs, das Erfassen von Daten, die Dateneingabe und die Anforderung fehlender Unterlagen. Weiterhin werden die Akten archiviert. Ein Student im 2. Studienjahr führt die o.g. Aufgaben aus und zusätzlich werden die Akten angelegt und aktualisiert. Im 3. Studienjahr nimmt ein Student die Aufgaben wie im 2. Studienjahr wahr. Außerdem erstellt er Unterhaltsberechnungen und erarbeitet Schreiben bis zur Unterschriftsreife. Informations- und Kommunikationssysteme Ein Student im 1. Studienjahr nimmt an Bürgergesprächen teil und fordert mündlich wie auch schriftlich begründende Unterlagen an. Weiterhin nimmt er an den Teamberatungen teil. Im 2. Studienjahr erteilt er Auskunft und führt Beratungen im Beisein eines Beistandes durch. Es werden begründende Unterlagen selbstständig angefordert. Ebenfalls nimmt auch er an den Teamberatungen teil. Zum Ende des Studiums, also im 3. Studienjahr wird selbstständiges Arbeiten vorausgesetzt. Es werden selbstständig Auskünfte erteilt und Beratungen durchgeführt. Weiterhin werden begründende Unterlagen selbstständig angefordert. Ebenso nimmt er an den Teamberatungen teil. Dem Studenten wird ein Überblick über die Möglichkeit der Unterhaltsdurchsetzungen verschafft. Ihm werden die Möglichkeiten von Beurkundungen gezeigt und Unterschiede zwischen der Beratung und Beistandschaft erläutert. Weiterhin erwirbt und wendet er Kenntnisse über den besonderen Datenschutz in der Jugendhilfe an. Recht Im 1. Studienjahr werden lediglich einfache Schreiben angefertigt. Dafür sind Grundkenntnisse aus dem BGB notwendig. Im 2. Studienjahr werden Schreiben angefertigt. Es werden Grundkenntnisse im BGB und ZPO vorausgesetzt.!

10 Im 3. Studienjahr werden 567mit Begründung auf der Grundlage des BGB, der ZPO, des FamFG und geltender Rechtsprechung angefertigt. 2 & *+ &" +1/ 82 $. 9. Bereich IV - Unterhaltsvorschuss 9.1 Übergangsvariante Der Einsatz von Auszubildenden wird bis zum I. Quartal 2015 ausgesetzt. Der Auszubildende erhält aber dennoch einen groben Überblick über das Tätigkeitsfeld im Bereich Unterhaltsvorschuss. 9.2 Gesetzliche Grundlagen Bundesgesetze Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern allein stehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz UVG) Sozialgesetzbuch Eins (SGB I) Allgemeiner Teil Sozialgesetzbuch Zehn (SGB X) Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Zivilprozessordnung (ZPO) 10. Bereich V - Kindertagespflege 10.1 Ansprechpartner Ansprechpartner im Bereich Kindertagespflege sind Frau Carow, Frau Dietz und Herr Kowalczyk am Standort Werder (Havel). Für die Sicherstellung des Schutzauftrages der Jugendhilfe in der Kindertagespflege ist Herr Kowalczyk zuständig Gesetzliche Grundlagen Bundesgesetze Sozialgesetzbuch Zehn (SGB X) - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz Sozialgesetzbuch Acht (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe Landesgesetze und Verordnungen Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Land Brandenburg (AGKJHG Bbg) Kindertagesstättengesetz Land Brandenburg (KitaG Bbg) Tagespflegeeignungsverordnung Land Brandenburg (TagpflegEV) Richtlinien Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege im Landkreis Potsdam-Mittelmark Teil 1 - Erteilung einer Pflegeerlaubnis und Qualitätsstandards, Teil 2 - Finanzierung 34

11 10.3 Aufgaben In den folgenden Bereichen werden den Praktikanten grundlegende Kenntnisse vermittelt. Erteilung der Pflegeerlaubnis Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat vor Erteilung einer Pflegeerlaubnis die Geeignetheit des Antragstellers/der Antragstellerin zu prüfen und den Antrag im Ergebnis zu bescheiden. Die zu prüfenden Kriterien sind Bestandteil der Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege im Landkreis Potsdam-Mittelmark; Teil 1 Erteilung einer Pflegeerlaubnis und Qualitätsstandards. Insbesondere bilden die in diesem Zusammenhang eingereichten Unterlagen, persönliche Gespräche und die Prüfungen vor Ort eine wesentliche Grundlage zur Bewertung und Einschätzung. Prüfungen vor Ort Prüfungen vor Ort in der Kindertagespflege dienen der Bewertung vor Bescheidung und nach der Erteilung der Pflegeerlaubnis der Einschätzung der Betreuungssituation. Diese Maßnahmen tragen in erster Linie zum vorbeugenden Kinderschutz bei und geben auch die Möglichkeit einer fachlichen Unterstützung der Tagespflegeperson in der Betreuungssituation. Vor Ort Besuche bei Ämtern und Gemeinden werden mit Hinblick auf die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Vertrages vereinbart, so z. B. werden die Voraussetzungen für das Erfüllen des Rechtsanspruches, der vertraglichen Bestimmungen und der in diesem Zusammenhang zu erbringenden Finanzierungsleistungen durch die beauftragte Gemeinde geprüft. Hinweise und Anfragen durch die Ämter und Gemeinden werden durch die Praxisberater bearbeitet und mit den Tagespflegepersonen im Einzelfall besprochen. Finanzierung von Kindertagespflege Bearbeiten von Anträgen der Kommunen im Landkreis Potsdam-Mittelmark zur Zahlbarmachung der laufenden Geldleistungen für die Kindertagespflege. Grundlage ist Teil 2 - Finanzierung der Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege im Landkreis Potsdam- Mittelmark. Bearbeiten der Anträge von Tagespflegepersonen zur Finanzierung der Leistungen an die Unfallversicherung (BGW) und der hälftig angemessenen Beiträge zu den Sozialversicherungen (Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung). Die Grundlage dafür ist ebenfalls die Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege im Landkreis Potsdam-Mittelmark; Teil 2 Finanzierung. Beratung von Tagespflegepersonen und Eltern Nach dem 23 SGB VIII haben Tagespflegepersonen und Eltern Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege. Neben der Beratung, die zumeist inhaltlichen Charakter trägt, sind Fragen zur Finanzierung, vertraglichen Gestaltung und zur Entwicklung eines Kindes aus pädagogisch/entwicklungspsychologischer Sicht Gegenstand einer notwendigen Kommunikation. Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die stetige qualitative Entwicklung im Bereich der Kindertagespflege, was der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit dem Aufbau und der Entwicklung eines Fortbildungsangebotes unterstützt. Hier gilt es u. a.: einzeln und/oder in Gruppen zu informieren, Wissen zu vermitteln, fachliche Kompetenzen zu entwickeln, zu fördern und zu erweitern, in ihrer Wahrnehmung und Kommunikationsfähigkeit zu schulen, im Umgang mit Konfliktsituationen zu qualifizieren, im Bereich des Kinderschutzes fortzubilden, Möglichkeiten zur Reflektion und Auseinandersetzung zu geben und $ *+) # " 1 &92 : $1;-+ +$ $ ; 33

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