Juli Inhalt: Vorwort 2

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1 Juli Inhalt: Vorwort 2 Berichte aus dem Bereich Soziale Dienste Erste regionale Veranstaltung zur Handlungsorientierten Sozialberichterstattung in Niedersachsen 3 Schuldnerberatung: Landes-Förderung und Teilnahme an Bundes- Überschuldungsstatistik 3 Rahmenkonzeption Soziale Schuldner- und Insolvenzberatung in Niedersachsen 4 Berichte aus dem Bereich Tageseinrichtungen für Kinder Dialogforum Strukturqualität in Tageseinrichtungen für Kinder im Rahmen der geplanten Novellierung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) 5 Jour Fixe zur Novellierung des KiTaG 5 Landesbeirat für Kinder- und Jugendhilfe und Familienpolitik 5 Weiterqualifizierung für Integrationsfachkräfte 5 Bericht aus dem Bereich des Europabüros Stand der Planungen zum ESF in Niedersachsen 6 Mitwirkung der Freien Wohlfahrtspflege an der Erarbeitung regionaler Handlungskonzepte 6 Basisanalysen zu Handlungsbedarfen in den Regionen 7 Landwirtschaftsfonds für soziale Anliegen nutzen! 7 Bericht aus dem Bereich Pflege und Gesundheit 5. Gesetz zur Änderung des SGB XI 9

2 Vorwort Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie halten in Ihren Händen den Rundbrief Nr. 2 des Jahres 2014 mit der Bitte um besondere Beachtung. Dabei möchte ich auf zwei wesentliche Schwerpunkte hinweisen. Zum einen sind wir zurzeit sehr stark mit dem Kultusministerium im Gespräch zur geplanten Novellierung des neuen Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder und waren beteiligt an der Erstellung bzw. der Anhörung zum neuen Kinder- und Jugendhilfegesetz, in dem vorgesehen ist, wieder ein Landesjugendhilfeausschuss einzusetzen. Sehr wesentlich ist auch der Beitrag zur Handlungsorientieren Sozialberichterstattung in Niedersachsen, die in kürze veröffentlichet werden wird. Hier ist es uns auch gelungen, mit einer separaten Einlage auf die besondere Situation von Alleinerziehenden hinzuweisen und schließlich informieren wir zum Stand der Planungen zum Europäischen Sozialfond in Niedersachsen und den Regionalstrukturen. Auch hier sind wir gut am Ball. Das Thema Pflege und die geplanten Änderungen des SGB XI haben uns natürlich auch sehr beschäftigt. Hierzu haben wir u. a. diverse Gespräche geführt. Besonders hervorheben möchte ich das Gespräch mit den Mitgliedern des Landtagsausschusses für Soziales und Gesundheit am in der LAG-Geschäftsstelle. In diesem Zusammenhang muss ich Ihnen die traurige Mitteilung machen, dass der langjährige Sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Herr Norbert Böhlke, MdL, am überraschend verstorben ist. Herr Böhlke war für die Belange der Nds. Wohlfahrtspflege stets ansprechbar und hat sich in unterschiedlichen Rollen auch für die Interessen der Wohlfahrtsverbände und damit für die benachteiligten Menschen in unserer Gesellschaft eingesetzt. Wir werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren. Mit besten Grüßen Ihr Dr. Hans-Jürgen Marcus Vorsitzender 2

3 Berichte aus dem Bereich Soziale Dienste Erste regionale Veranstaltung zur Handlungsorientierten Sozialberichterstattung in Niedersachsen Weitere regionale Veranstaltungen sollen folgen Ergänzend zu dem jährlich in Hannover stattfindenden Fachtag zur Handlungsorientierten Sozialberichterstattung Niedersachsen (HSBN) hat am 20 Mai 2014 eine erste Regionalveranstaltung in Vechta stattgefunden. Die Einladung zu dieser Veranstaltung richtete sich insbesondere an die kommunalen Gebietskörperschaften in Oldenburg, Cloppenburg, Osnabrück und Diepholz sowie das Weser-Ems-Gebiet. Zu der vom Sozialministerium organisierten Veranstaltungen waren neben den Vertretern der Kommunen auch Vertreter/innen der Freien Wohlfahrtspflege eingeladen. Die Zielgruppe der Veranstaltung waren beispielsweise Sozial- und Jugendhilfeplaner, Gleichstellungsbeauftragte, Arbeitsvermittler, Sozialpolitiker, sowie verantwortliche Mitarbeitende aus Vereinen und Verbänden. Ziel der Veranstaltung war es einerseits die Daten und Fakten der Landessozialberichterstattung vorzustellen. Es sollte aber auch deutlich werden, dass eine Landesberichterstattung dann noch wirksamer wird, wenn es flankierend dazu auch örtliche Sozialberichterstattungen gibt. Dadurch werden bestimmte regionale Besonderheiten, wie z. B. eine erhöhte örtliche Armutsquote, genauer verifizierbar. Die Vertreter der Freien Wohlfahrtspflege im Lenkungsausschuss zur HSBN haben sich in der Vergangenheit bereits verschiedentlich dafür ausgesprochen, solche Regionalveranstaltungen durchzuführen. Daher würden wir es sehr begrüßen, wenn es auch in anderen Regionen von Niedersachsen Interesse gibt ähnliche Veranstaltungen durchzuführen. Daher ist die Anregung an die Kreisarbeitsgemeinschaften auf die örtlichen Kommunen zuzugehen, um ggf. gemeinsam weitere örtliche Regionalveranstaltung zur Handlungsorientierten Sozialberichterstattung Niedersachsen beim Sozialministerium anzuregen. Das Sozialministerium steht solchen Anliegen nach unserer Erfahrung positiv gegenüber. Weitere Informationen u. a. zur Regionalveranstaltung in Vechta und zum zentralen Fachtag zur HSBN am in Hannover finden Sie unter: Für Rückfragen zur HSBN stehen Ihnen die Vertreter der LAG der Freien Wohlfahrtspflege im Lenkungsausschuss, Herr Regenhardt (Tel / Mail: regenhardt@caritasdicvhildesheim.de ) und Herr Fischer (Tel / , Mail: martin.fischer@diakoniends.de ) gerne zur Verfügung. Schuldnerberatung: Landes-Förderung und Teilnahme an Bundes-Überschuldungsstatistik Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Träger von Schuldnerberatungsstellen ist zum in Kraft getreten und im Nds. Ministerialblatt Nr. 1/2014 veröffentlicht worden. 3

4 Neu ist die obligatorische Teilnahme an der Überschuldungsstatistik des Statistischen Bundesamt für die richtlinien-geförderten Beratungsstellen. Dieses Verfahren ersetzt die bisherige Landesstatistik, die als Anlage zum Verwendungsnachweis abgegeben wurde, und greift erstmalig für Daten aus Mithin: letztmalig muss die tradierte Landesstatistik für 2013 erstellt und zusammen mit dem Verwendungsnachweis in 2014 übermittelt werden. Für das neue Verfahren ergibt sich im Einzelnen: Die Übermittlung der Daten an das Statistische Bundesamt erfolgt einmal pro Jahr, nämlich bis 15. Februar für das Vorjahr. Die Lieferung der Daten muss mittels eines zertifizierten Softwareprogramms erfolgen (in der Regel als Komponente der für die Beratungsarbeit verwendeten Software). Rechtliche Grundlage der Datenübermittlung ist eine vom Klienten unterschriebene Einwilligungserklärung, die in der Beratungsstelle verbleibt. Sofern keine Zustimmung vorliegt, wird dieser Fall nicht geliefert. Im Anschluss an die Übermittlung erhält die Beratungsstelle ihre ausgewerteten Daten in Tabellenform zugesandt. Außerdem ist es zumeist möglich, aus der Software eine entsprechende Auswertung zu generieren. Die landesrichtlinien-geförderten Beratungsstellen sind vom Land aufgefordert worden, ihre Teilnahme an der Bundesstatistik rechtsverbindlich zu bestätigen. Eine weitergehende Information über die umsetzungs-technische Verfahrensweise ist nicht vorgesehen. Deshalb weist der LAG FW Expertenkreis Schuldnerberatung die richtlinien-geförderten Schuldnerberatungsstellen und ihre Träger auf folgende Auskunft des zuständigen Landesamts hin: Der o. g. beratungsstellenspezifische Ausdruck aus der Statistik-Software muss künftig zusammen mit dem Verwendungsnachweis (anstelle der bisherigen manuellen Statistik) an das Land übersandt werden, also erstmals Anfang 2015 mit den Daten für Rahmenkonzeption Soziale Schuldner- und Insolvenzberatung in Niedersachsen In Folge der Novellierung des Insolvenzrechts und als Ergebnis einer inhaltlichen Reflexion zur spezialisierten Beratung für Ver-/Überschuldete hat die LAG FW die Rahmenkonzeption "Soziale Schuldner- und Insolvenzberatung in Niedersachsen" neu herausgegeben. Sie beschreibt die gemeinsamen Standards der verbandlichen Beratungsstellen. Erschienen ist sie als Broschüre, die den Schuldnerberatungsstellen über ihre Spitzenverbände zur Verfügung gestellt wird. Zudem kann sie von der Homepage der LAG FW ( heruntergeladen werden. Die ersten Exemplare wurden in einer informellen Arbeitsgruppe den Vertretern von Nds. Sozial- und Justizministerium sowie Landesamt für Soziales übergeben. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Norbert Adolf, Sprecher des Expertenkreises Schuldnerberatung zur Verfügung (Tel.: 04 41/ , 4

5 Berichte aus dem Bereich Tageseinrichtungen für Kinder Dialogforum Strukturqualität in Tageseinrichtungen für Kinder im Rahmen der geplanten Novellierung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) Anfang März fand das erste Dialogforum mit der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt statt, zu dem alle Kommunen, Verbände und Träger, die in Niedersachsen für die Qualität der frühkindlichen Bildung Verantwortung tragen, geladen waren. Die Ministerin intendierte mit diesem Forum das Kennenlernen der Perspektiven der Gäste sowie einen Austausch über die Themenbereiche Gruppenarten und Personal, die für eine Modernisierung des KiTaG`s richtungsweisend sein könnten. Für die KiTaG-Novellierung gab die Ministerin folgenden Zeitrahmen an: bis Herbst 2014 Referentenentwurf ab Anfang 2015 Anhörung danach Gesetzgebungsverfahren Mitte 2016 Inkrafttreten des neuen Gesetzes Jour Fixe zur Novellierung des KiTaG Im April/Mai fanden drei jour fixe vom Kultusministerium zu unterschiedlichen Themen aus dem KiTaG statt. (Personal in Kindertagesstätten, Flexibilisierung der Gruppenarten in Kindertagesstätten, Einführung eines Fachkraft-Kind-Schlüssels sowie Raumstandards). Im Vorfeld zur Erarbeitung des Referentenentwurfes für ein neues KiTaG wird den Trägerverbänden hier die Möglichkeit gegeben, ihre kritischen Fragen und Anregungen einzubringen. Zu weiteren Themen aus dem KiTaG sind für Anfang Juli neue jour fixe angekündigt. Landesbeirat für Kinder- und Jugendhilfe und Familienpolitik Der Landesbeirat hat sich im letzten Jahr als Übergangsmodell zum Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) konstituiert. Aufgabe des Landesbeirates ist es, u. a. eine Geschäftsordnung für den LJHA zu formulieren und die Modalitäten der Besetzung festzulegen. Ferner nimmt der Landesbeirat zu aktuellen Themen Stellung und bringt seine Position zu themenspezifischen Gesetzesentwürfen ein. Weiterqualifizierung für Integrationsfachkräfte Die Weiterbildungsqualifizierung für Integrationsfachkräfte im u3 Bereich wurde vom Kultusministerium für Fortbildungsträger ausgeschrieben. Verschiedene Fortbildungsanbieter in Niedersachen haben sich zur Durchführung dieser Qualifizierungsmaßnahme bereit erklärt, somit konnten sich 770 Teilnehmer zu den Fortbildungen anmelden. Die Kurse sind komplett ausgeschöpft. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Lessel-Dickschat, Vorsitzender des Ausschusses Tageseinrichtungen für Kinder, zur Verfügung (Tel.: / , lessel@caritasdicvhildesheim.de). 5

6 Berichte aus Bereich des Europabüros Stand der Planungen zum ESF in Niedersachsen Inzwischen hat das Land seine Arbeiten am Operationelles Programm (OP) für die neue Förderperiode nahezu abgeschlossen: voraussichtlich am 17. Juni wird es dem Kabinett zur Beschlussfassung vorgelegt, Ende Juni geht es zur Genehmigung an die Europäische Kommission. Alle Beteiligten seien bestrebt, dieses Genehmigungsverfahren bis zum Jahresende zum Abschluss zu bringen. Für den Europäischen Sozialfonds (ESF) ist im niedersächsischen OP jetzt folgende Förderstruktur vorgesehen: Förderung der Beschäftigung durch Gleichstellung sowie regionale Ansätze zur Fachkräftesicherung FIFA Koordinierungsstellen Frau und Wirtschaft Förderung von Fachkräfteprojekten unter Einbeziehung von regionalen Fachkräftebündnissen Soziale Innovationen Soziale Innovationen im Kontext des Wandels in der Arbeitswelt Soziale Innovationen im Kontext sozialer Dienstleistungen Armutsbekämpfung durch aktive Eingliederung Qualifizierung durch Arbeit Qualifizierung und Integration von arbeitslosen Straffälligen Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren Lebenslanges Lernen und Prävention des vorzeitigen Schulabbruchs Überbetriebliche Ausbildung Innovative Bildungsprojekte der beruflichen Erstausbildung Perspektive Berufsausbildung Weiterbildung in Niedersachsen Weiterentwicklung des lebenslangen Lernens / Alphabetisierung Inklusion durch Enkulturation Öffnung der Hochschulen Mitwirkung der Freien Wohlfahrtspflege an der Erarbeitung regionaler Handlungskonzepte Mit vier Landesbeauftragte für Regionalentwicklung möchte die Landesregierung die reduzierten Strukturfondsmittel effektiv dort einsetzen, wo ganz besondere Handlungsbedarfe für Regionalentwicklung bestehen. Alle vier Landesbeauftragte erarbeiten dafür derzeit regionale Handlungskonzepte. Das, was in diesen Handlungskonzepten festgehalten wird, soll später bevorzugt gefördert werden. Allerdings ist noch nicht abschließend festgelegt, welche Förderprogramme das betreffen soll. 6

7 Die LAG FW möchte, dass in diesen Handlungskonzepten auch soziale Dimensionen bedacht und berücksichtigt werden. Folgende Kolleginnen und Kollegen wurden dafür von der LAG FW zur Mitarbeit an den jeweiligen regionalen Handlungskonzepten benannt: Für die Region Lüneburg: Gabriel Siller (DW) Günter Wernecke (AWO) Annette von Progrell (Paritäten) Für die Region Braunschweig: Ralf Regenhardt (CV) Cristian Blümel (DRK) Rifat Fersahoglu-Weber (AWO) Für die Region Leine-Weser: Rudolf Klotzbücher (DRK) Helge Johr (DW) Reinhard Kühn (CV) Für die Region Weser-Ems: Hanna Naber (AWO) Norbert Adolf (Paritäten) Thomas Uhlen (CV) Die konkrete Erarbeitung der Handlungsstrategien geschieht in jeder Region anders. Im Spätsommer sollen aber überall erste Entwürfe vorgelegt werden können. Basisanalysen zu Handlungsbedarfen in den Regionen In die Erarbeitung der oben genannten regionalen Handlungsstrategien werden sog. Basisanalysen des Niedersächsischen Instituts für Wirtschaftsforschung (NIW) einbezogen. Auch, wenn der soziale Bereich in diesen Analysen insgesamt zu kurz kommt, werfen sie einen interessanten Blick auf die Situationen vor Ort. Die Basisanalysen für die Regionen Braunschweig, Lüneburg, Leine-Weser und Weser-Ems sind zu finden unter: rdermittel/kabinett-beschliet-grundlagen-fuer-eine-integrierte-regionale-landesentwicklungund html. Landwirtschaftsfonds für soziale Anliegen nutzen! Es ist ein wenig verwirrend: Für den Einsatz von Finanzmitteln aus dem ESF und dem EFRE werden von den Landesbeauftragten für Regionalentwicklung wie oben beschrieben regionale Handlungsstrategien erarbeitet. Parallel gibt es ähnliche Aktivitäten mit dem EU-Landwirtschaftsfonds (ELER): speziell für den ländlichen Raum sollen hier sog. Regionale Entwicklungskonzepte von lokalen Aktionsgruppen (LAGen) erarbeitet werden. Die Regionalen Entwicklungskonzepte 7

8 werden später zur Grundlage für Entscheidungen über Fördervorhaben, welche dann eigenständig von den LAGen getroffen werden können. Der ELER wird in Niedersachsen ein größeres Volumen haben als ESF und EFRE. Etwa ein Viertel dieser Mittel sind zur Förderung sozialer Inklusion, Armutsverringerung und wirtschaftliche Entwicklung in ländlichen Gebieten vorgesehen. Freie Wohlfahrtspflege ist bei der Entwicklung des ländlichen Raums ein unverzichtbarer Akteur! Die LAG FW hat deshalb in einem Schreiben an alle Kreisarbeitsgemeinschaften auf die ELER-Förderstruktur LEADER sowie auf das integrierte ländliche Entwicklungskonzept (ILEK) hingewiesen und dazu aufgefordert, sich vor Ort in die aktuellen Planungen einzubringen. Der Fachausschuss Europa der LAG FW steht zur Unterstützung bereit! Für Rückfragen steht Ihnen Frau Bauer, Leiterin des Europabüros, zur Verfügung (Tel.: 04131/ , 8

9 Bericht aus dem Bereich Pflege und Gesundheit 5. Gesetz zur Änderung des SGB XI Wie in den Medien bereits ausführlich berichtet wurde, hat die Bundesregierung das 5. Gesetz zur Änderung des SGB XI auf den Weg gebracht. Es soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten. Auch über die Inhalte des Gesetzentwurfs war bereits vieles zu hören. An dieser Stelle daher nur eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen: Leistungsdynamisierung: Alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden um 4 % (2,67 % für die erst 2012 mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz neu eingeführten Leistungen) erhöht. Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege: Zur Entlastung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen sollen Unterstützungsleistungen wie die Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tages- und Nachtpflege ausgebaut und besser miteinander kombiniert werden können. Menschen in der Pflegestufe 0 erhalten erstmals Anspruch auf Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege. Niedrigschwellige Angebote: Die sogenannten niedrigschwelligen Angebote werden ausgebaut. Hierzu werden neue zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingeführt, etwa für die Hilfe im Haushalt oder Alltagsbegleiter und ehrenamtliche Helfer. Dafür erhalten zukünftig alle Pflegebedürftigen 104 pro Monat. Demenzkranke erhalten 104 bzw. 208 (früher 100 bzw. 200 ) pro Monat. Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote können künftig auch anstelle eines Teils der Pflegesachleistung in Anspruch genommen werden. Umbaumaßnahmen: Der Zuschuss zu Umbaumaßnahmen (z. B. Einbau eines barrierefreien Badezimmers) steigt von bisher auf bis zu pro Maßnahme. In einer Pflege-WG kann ein Betrag von bis zu eingesetzt werden. Für Pflegehilfsmittel des täglichen Verbrauchs steigen die Zuschüsse von 31 auf 40 pro Monat. Personal in Pflegeheimen: Die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen wird deutlich steigen. Hierzu wird der bisherige Betreuungsschlüssel von 1:24 für demenziell erkrankte Bewohner auf 1:20 für alle Bewohner erhöht. In absoluten Zahlen heißt dies, dass die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte von bisher auf bis zu Betreuungskräften erhöht werden kann. Pflegefonds: Mit den Einnahmen aus 0,1 Beitragssatzpunkten (1,2 Mrd. jährlich) wird ein Pflegevorsorgefonds aufgebaut. Er wird ab 2035 zur Stabilisierung des Beitragssatzes genutzt, wenn die geburtenstarken Jahrgänge ( ) ins Pflegealter kommen. Lohnersatzleistung: Schließlich soll die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessert werden. Wer kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, soll künftig eine Lohnersatzleistung für eine zehntägige bezahlte Auszeit vom Beruf, vergleichbar dem Kinderkrankengeld, erhalten. Die Lohnersatzleistung wird in einem separaten Gesetz geregelt, das ebenfalls am in Kraft treten soll. Um diese Verbesserungen zu erreichen, werden die Beiträge zur Pflegeversicherung am 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte und im Laufe der Wahlperiode (bis 2017) um weitere 0,2 Prozentpunkte angehoben. Damit stehen insgesamt 5 Mrd. mehr für Leistungsverbesserungen zur Verfügung. 9

10 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll noch in dieser Wahlperiode in einem zweiten Gesetz eingeführt werden, im Gespräch ist hierzu der Aktuell laufen zwei weitere Projekte zur Erprobung desselben. Weitere Dokumente zu den geplanten Änderungen finden sie zusammen mit dem Gesetzentwurf im Internet unter: Die geplanten Änderungen sind überwiegend zu begrüßen. Gerade die Anhebung der Leistungsbeträge ist positiv zu bewerten, weil dadurch mehr Geld zur Verfügung steht. Allerdings deckt die geplante Anhebung um 4 % bei weitem nicht die Kostensteigerungen der letzten drei Jahre ab. Zudem ist für die kommenden Jahre auch keine automatisierte Anhebung geplant. Die Einführung von neuen Betreuungs- und Entlastungsleistungen, von sogenannten niedrigschwelligen Angeboten, stellt eine besondere Herausforderung dar, gerade für Anbieter der Freien Wohlfahrtspflege. Während einerseits der Einstieg in die Billigpflege befürchtet wird, sehen andere konkrete Möglichkeiten, andere, auch ehrenamtliche Angebote in die Pflegeversicherung einzubinden und damit das Unterstützungspotenzial umfassend zu heben. Die Freie Wohlfahrtspflege wird sich aktiv mit der Ausgestaltung dieser neuen Leistungsformen auf Ebene des Landes Niedersachsen auseinandersetzen und diese kritisch begleiten. Das 5. Gesetz zur Änderung des SGB XI kann sicherlich zu einer gewissen Entlastung von Pflegebedürftigen, Angehörigen und Leistungserbringern führen. Der große Wurf einer Pflegereform steht jedoch definitiv weiter aus. Die Große Koalition wird sich daran messen lassen müssen, ob sie tatsächlich im zweiten Schritt den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff umsetzen wird. Für Rückfragen steht Ihnen Schwester Anna, Vorsitzende des Ausschusses Pflege und Gesundheit, zur Verfügung (Tel.: 05 11/ , aschenck@caritas-nds.de). 10

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