Weiterbildung Wunddiagnostik und Wundmanagement. der Österreichischen Gesellschaft für vaskuläre Pflege
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- Reinhardt Adenauer
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1 Weiterbildung Wunddiagnostik und Wundmanagement der Österreichischen Gesellschaft für vaskuläre Pflege Wiener Medizinische Akademie, Alser Straße 4, 1090 Wien Private Wundambulanz Aufbau und Strukturen Abschlussarbeit Autor: DGKP Bánk VIG Betreuer: Univ.-Doz. Dr. Vlastimil KOZON PhD. Wien, Mai 2012
2 Inhaltsverzeichnis 0. Zusammenfassung 1. Einleitung Thema Untersuchungsfrage Literaturrecherche und Literaturanalyse der relevanten Quellen Methode Beschreibung der Datenerhebungsmethode Beschreibung der Datenauswertungsmethode Beschreibung der Datendarstellungsmethode Ergebnisse Gesetzliche Voraussetzungen zur Gründung eines Unternehmens namens Wundambulanz / Berufsrechtliche Voraussetzung Dokumentationen Business Plan Berechnung der Geschätzten Einnahmen Marketing 3.4. Standort Barrierefrei Räumlichkeiten und allgemeines Inventar Hygiene Allgemeine Anforderungen Diskussion Interpretation der Ergebnisse Empfehlung für die Praxis Literatur 6. Anhang
3 0. Zusammenfassung Um eine Private Wundambulanz aufbauen zu können, bedarf es einer gut durchdachten Strukturierung und gewissem wirtschaftlichen und geschäftlichen Können. Mit der Voraussetzung der Unternehmensgründung und der Anmeldung des Gewerbes ist es Lange noch nicht getan. Ein gut durchdachter Business-Plan zeigt Stärken und Schwächen des gewünschten Unternehmens auf. Eine nicht adäquate Planung kann schon im Vorfeld über Erfolg oder Misserfolg entscheiden. Daher ist es ratsam, sich im Vorhinein ausführlich mit diesem Thema zu beschäftigen, und professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, z.b. Gründerservice der Wirtschaftskammer. Die Wahl des Standortes, die Erreichbarkeit, Hygienerichtlinien sowie die bereitgestellten Räumlichkeiten spielen eine weitere wichtige Rolle beim Aufbau einer Privaten Wundambulanz. Diesbezüglich sollte man sich am besten an Arztpraxen orientieren, da diese auf diesem Gebiet ja bekanntlich über langjährige Erfahrung und Knowhow verfügen. Die Etablierung einer Privaten Wundambulanz in unserer Gesellschaft ist wahrscheinlich noch mit ein paar Hürden verbunden, darum ist es auch von großer Bedeutsamkeit, dass man interdisziplinär zusammenarbeitet um eine Qualitässicherung zu gewährleisten. 3
4 1. Einleitung 1.1. Private Wundambulanz Aufbau und Einrichtungen Das Gesundheitssystem befindet sich seit einiger Zeit in einem starken Wandel. Auch in den Medien hört man immer wieder, dass das Gesundheitssystem finanziell schwer tragbar ist. Die Pflege verlagert sich mehr und mehr in den extramuralen Bereich. Pflegeheime sind überfüllt, Ambulanzen haben eine wahre Flut an PatientInnen zu bewältigen, und die Prognosen für die kommenden Jahre versprechen keine Verbesserung. Die Anzahl der Pflegebedürftigen steigt durch die erhöhte Lebenserwartung. Der Bedarf an professioneller Pflege nimmt immer mehr zu. Das Zusammenwirken dieser Faktoren führt zu einer neuen Entwicklung. Es eröffnet sich die Möglichkeit, zusätzliche Pflege anbieten zu können. Auch die Pflege von Menschen mit chronischen Wunden wird darin ihren Platz finden. Mein Thema befasst sich mit der Privaten Wundambulanz. Mein Interesse galt dem Grundaufbau einer solchen, da dieser Bereich sowohl für Pflegepersonen als auch andere absolutes Neuland ist Untersuchungsfrage Welche Strukturen werden für den Aufbau einer Privaten Wundambulanz, unter Berücksichtigung von hygienischer und pflegerischer Notwendigkeit benötigt? 1.3. Literaturrecherche und Literaturanalyse der relevanten Quellen Die Thematik meiner Arbeit stützt sich weitgehend auf Expertenaussagen, da es zu diesem Thema noch sehr wenige wissenschaftlich ausgewertete Arbeiten gibt. Die verwendete Literatur wurde mit den Experten besprochen und durch deren Erkenntnisse und Erfahrungen ergänzt. 4
5 2. Methode 2.1 Beschreibung der Datenerhebungsmethode Die Datenerhebung erfolgte mittels Internet, Bücher, Mitschriften, Gesprächen mit Kollegen und den Kursunterlagen der Weiterbildung WDM Weiteres wurden Telefonate und Gespräche mit Experten geführt, die seit Jahren auf dem Gebiet der Privaten Wundambulanz Erfahrungen sammeln konnten. Es wurde auch ein Beratungsgespräch mit einem Bankangestellten durchgeführt Beschreibung der Datenauswertungsmethode Die Auswertung der Daten erfolgte durch die Literaturanalyse, den persönlichen Erfahrungen und die Auswertung der Mitschriften der zahlreichen Gespräche und Telefonate Beschreibung der Datendarstellungsmethode Die Datendarstellung in dieser Arbeit erfolgt in Text- und Tabellenform. 5
6 3. Ergebnisse 3.1. Gesetzliche Voraussetzungen zur Gründung eines Unternehmens namens Wundambulanz / Berufsrechtliche Voraussetzung In diesem Kapitel wird die berufsrechtliche Voraussetzung nur informativ erwähnt. Sie ist nicht vollständig. Ich möchte hiermit auf die Abschlussarbeit von DGKS WDM Karolina West verweisen, die dieses Thema ausführlich in ihrer Arbeit behandelt hat. Grundvoraussetzung ist das Erlangen des Gesundheits- und Krankenpflegediploms. Die selbständige Berufsausübung ist im 36 GUKG geregelt und kann bei der zuständigen Bezirksbehörde beantragt werden. Hat man den Bescheid zur selbständigen Berufsausübung erlangt, muss genau darauf geachtet werden, dass keine medizinischen oder therapeutischen Maßnahmen angeboten werden. Dem Gesetz nach darf nur Pflege angeboten werden. Die Tätigkeitsbereiche werden unter 14, 15, 16 genau deklariert. Wird professionelles Wundmanagement angeboten, wird dies im 64 gesetzlich geregelt. Die Voraussetzung zur Unternehmensgründung wird mit der Gewerbeanmeldung, der Anmeldung der Sozialversicherung und mit der Anmeldung an das Finanzamt erfüllt. Gesetzestexte, die für die freiberufliche Ausübung relevant sind. 11 Allgemeines Berufsverbot 12 Berufsbezeichnung 13 Tätigkeitsbereich 14, 15 Eigenverantwortlicher und Mitverantwortlicher Tätigkeitsbereich 35 Berufsausübung 36 Freiberufliche Ausübung 37 Berufssitz 38 Werbebeschränkung 64 Weiterbildung (vgl. Karolina West WDM Abschlussarbeit 2011 und GUKG) 6
7 Dokumentationen Die Pflegedokumentation ist rechtlich geregelt und daher verpflichtend. Daher muss eine adäquate, lückenlose Dokumentation (Wunddokumentation) in einer privaten Wundambulanz sicher gestellt sein. Ob dies in Papierform oder EDV-gestützt ist, ist zwar nicht relevant, man sollte aber die gesetzliche Aufbewahrungszeit von 10 Jahren nicht vergessen, weshalb ich hier die EDV gestützte empfehle. Sie ist platzsparend, übersichtlich und vor allem kann man die digitale Wundfotografie problemlos miteinfügen, denn diese ist wiederum maßgeblich für eine optimale Wunddokumentation und Wundversorgung. (vgl. Fortner (März 2012) Möglichkeiten und Formen der Wunddiagnostik, Kursunterlagen der WDM 2012) 3.2. Business-Plan Von der Idee bis zur Realisierung einer Privaten Wundambulanz bedarf es einer Vielzahl von Faktoren, die berücksichtigt werden müssen, um im Vorhinein Klarheit darüber zu schaffen, welche Aufgaben konkret in einer Privaten Wundambulanz anfallen. Der Business-Plan dient der Strukturierung, Planung, Eröffnung oder gegebenenfalls der Übernahme einer Ordination. Eine nicht adäquate Planung kann über Erfolg oder Misserfolg entscheiden. Zudem ziehen Geldinstitute zur Vergabe von Geldern einen gut durchdachten Business-Plan als Entscheidungshilfe gerne heran. Schon zu Beginn der Erstellung eines Business-Plans oder einer Checkliste muss man wirtschaftlich denken. Eine angebotene Dienstleistung in einer Privaten Wundambulanz ist mit einem Produkt das verkauft wird, gleichzustellen. Daher gilt es, das angebotene Produkt (meine Dienstleistung als WDM) so gut als möglich darzustellen. Man sollte bei der Planung nicht nur die finanziellen Aspekte berücksichtigen. Ein Business-Plan sollte folgende Punkte enthalten: A Art des Unternehmens (Geschäftsidee) B Aufbau des Vorhabens: 7
8 1. Standort, 2. Personal, 3. Öffnungszeiten, 4. Miete, Betriebskosten, 5. Umbaukosten, 6. Einrichtung, 7. Anschaffung von Geräten und Verbandmaterialien, 8. diverse Versicherungen C Finanzierung: Eigenkapital und benötigtes Fremdkapital (Kredit) D Marketing E Die angebotenen Leistungen F Geschätzte Einnahmen, Abdeckung der Fixkosten (vgl. Eckhart, 2007, 17-41) Einnahmen / Zeitberechnung Um die geschätzten Einnahmen berechnen zu können, benötigt man einen festgelegten Stundensatz. Dabei Orientiert man sich am besten an dem von Kollegen geforderten Honorar. Ich habe mich für den Mittelwert von 80 Euro entschieden, der aber je nach begonnenen 15 Minuten berechnet wird. 8
9 Leistung Anzahl der Behandlung Zeit Euro Klient Klient Klient Gesamt 20 15h 800 Tab.: Darstellung einer möglichen Einnahmenberechnung Die Tabelle stellt eine Woche Berechnung dar. Errechnet mit 10 Klienten mit einer zu versorgenden chronischen Wunde bei einem Mindestaufwand von 30 Minuten pro Behandlung. Die Einnahmen sind symbolisch, ohne MWST und ohne jegliche Abgaben zu bewerten Marketing Wie schon erwähnt, ist die Dienstleistung, die in der Privaten Wundambulanz angeboten wird, im weiteren Sinn nichts anderes, als ein Produkt, das angeboten wird. Eine gute Information über diese Dienstleistung ist daher unbedingt notwendig. Zuerst sollten Marketingstrategien überlegt und dann verfolgt werden wie z.b. vor der Eröffnung Tag der offenen Tür, Visitenkarten, Zeitungsartikel, Internet, Branchenbuch, Fachzeitschrift, Infomaterial bei Ärzten, in den Krankenhäusern und in der Folge auch ev. eine Broschüre über die Angebote, die es in der Wundambulanz gibt etc. Die effektivste, günstigste und einfachste Vermarktung ist nach der Inbetriebnahme die Zufriedenheit der Kunden. Ist ein Klient zufrieden, fühlt man sich gut betreut und behandelt, wird man gerne weiterempfohlen. Die Empfehlung als solche ist nicht käuflich, diese muss man sich vor 9
10 allem durch kundenorientierte Betreuung erwerben. Das bedeutet Genauigkeit, Qualität und Professionalität in der Arbeit für den Kunden sowie vor allem auch einen bestimmten, nicht immer gleich messbaren Zeitaufwand. Die Möglichkeit einen Experten für die Marketingmaßnahmen zu beauftragen besteht, ist aber immer mit erheblichen Kosten verbunden. Polarisierende und aggressive Werbung sollte man aber auf jeden Fall unterlassen, weil dies einfach nicht dem Berufsstand entspricht! (siehe Anhang 38 Werbebeschränkung) (vgl. Eckhart, 2007,95-137) 3.4. Standort Zuerst sollte die Frage geklärt werden, ob eine Private Wundambulanz auf dem Land oder in der Stadt eingerichtet wird. Dies wird sich aber aller Wahrscheinlichkeit durch den persönlichen Wohnsitz mitentscheiden. Nun ergibt sich eine weitere Frage und zwar die Nähe zum Wohnsitz: Wie viel Fahrzeit ist man bereit aufzuwenden? Wobei die günstige Erreichbarkeit für Klienten bzw. für zu behandelnde Personen im Vordergrund stehen soll. Eine gute Infrastruktur wie öffentliche Verkehrsmittel und genügend Parkplätze sowie kurze Gehzeiten und Barrierefreiheit für die Kunden sind eine wesentliche positive Voraussetzung. Am besten, die Ordination liegt zentral und für viele Klienten leicht erreichbar. ( vgl. Eckhart, 2007, S.29 ) Man sollte bedenken, dass die zukünftigen Kunden der Wundambulanz Menschen mit chronischen Wunden sind. Diese Klienten sind zu einem Großteil ältere Menschen, daher spielt eben die gute Erreichbarkeit eine so übergeordnete Rolle in der Auswahl des Standortes Barrierefrei Das Behindertengleichstellungsgesetz besagt, dass alle neuen Arztpraxen barrierefrei und behindertengerecht sein müssen, dies bedeutet, dass auch eine Wundambulanz die gleichen Bedingungen erfüllen muss. Ausgenommen sind bestehenden Arztpraxen, wo ein Umbau wirtschaftlich unzumutbar wäre. 10
11 3.5. Räumlichkeiten und allgemeines Inventar Zusätzlich zur allgemeinen Ordinationsausstattung wie Warteraum, Sanitäranlagen und Lagerraum müssen mindestens zwei Räume zur Wundversorgung zur Verfügung stehen. Räume mit einfachen Trennwänden zu unterteilen ist keine Option, da Begleittherapien wie zum Beispiel eine Laserbehandlung nicht möglich wären. Auch könnte die Intimsphäre des einzelnen nicht gewahrt werden. Es würde einer Krankenhausatmosphäre gleichen. Wieso sollt jemand bereit sein für eine Private Institution Geld zu bezahlen, wenn es hier keine wesentlichen Unterschiede gäbe? Die Behandlungsräume sollten nicht kleiner als 16 m² und nach Möglichkeit nicht fensterlos sein. Der Behandlungsstuhl oder die Behandlungsliege sollte höhenverstellbar und 360 zugänglich sein, über schwenk- und abnehmbare Arm- und Beinstützen verfügen und Wischdesinfektion geeignet sein. Diese Ausstattung ermöglicht ein rückenschonendes Arbeiten, ein bequemes Auf- und Absitzen des Klienten und die optimale Lagerung des Klienten für die entsprechende Behandlung. Da die Wunde notwendigerweise immer gut ausgeleuchtet werden muss, empfiehlt sich eine schwenkbare OP-Lampe, die die Wunde ausreichend beleuchtet ohne dass der Klient geblendet wird. (vgl. Panfil / Schröder,2010, ) Ein Waschbecken sowie Waschlotion- und Desinfektionsspender sollten auch vorhanden sein. Der Arbeitsbereich zur Vorbereitung der Verbände muss Wisch-desinfektion geeignet sein. Unmittelbar neben dem Arbeitsbereich sollte eine Abwurfmöglichkeit für verunreinigtes Material bereitgestellt werden. Optimal werden Wundspüllösungen in einem Wärmeschrank oder alternativen Systemen vorgewärmt. Da Scheren, Pinzetten und dergleichen nur an einem Klienten angewendet werden dürfen, benötigt man, vorzugsweise einen Dampfsterilisator gemäß ÖN EN 285, um diese Materialien wieder aufbereiten zu können. Es sollte auch eine Sitzmöglichkeit für die Dokumentation und Erstgespräche sowie eine weitere für Begleitpersonen zur Verfügung gestellt werden. 11
12 Teppiche und Holzböden haben aufgrund ihrer Beschaffenheit in einem Behandlungsraum nichts verloren. Es sollten Materialien wie Fliesen, PVC oder Stein verwendet werden. Diese sind im Gegensatz zu Holz- und Teppichböden unempfindlich und leicht zu reinigen. Die Art und Weise des restlichen Mobiliars, Farben, Accessoires und die Einrichtung des Warteraums ist individuell und hängt zum größten Teil vom vorhandenen Budget ab Hygiene Um Patienten, Ordinationspersonal und beteiligte Dritte vor der Ansteckung mit Infektionskrankheiten zu schützen, bedarf es gewisser hygienischer Richtlinien, die erfüllt werden müssen. Die Richtlinien über die hygienischen Anforderungen an Ordinationsstätten und Gruppenpraxen werden von der Österreichischen Ärztekammer (ÖAK) mindestens alle 3 Jahre aktualisiert, gegebenenfalls überarbeitet und vom Qualitätsausschuss der ÖAK beschlossen. Verantwortlich für die Einhaltung der hygienischen Richtlinien ist die Ordinationsführende Person oder eine dafür vorgesehene Fachkraft die Entsprechend ausgebildet ist Allgemeine Anforderungen Die Fußbodenbeläge sind so zu wählen das sie Flüssigkeitsdicht sind, leicht zu Reinigen und widerstandsfähig gegen Desinfektionsmittel. Die Beschichtung der Wände im Bereich der möglichen Kontamination soll die gleichen Eigenschaften wie der Fußboden vorweisen. Eine Angemessene Beleuchtung lasst optische Verunreinigungen gut erkennen. Sanitärräume sollen mit Handwaschbecken, Seifenspender (Händebedienungsfrei) und eventuell mit Händedesinfektionsmittel ausgestattet sein. Gemeinschaftshandtücher sind Keimträger, daher muss man stattdessen Papierhandtücher (Einmalartikel) verwenden. In den Behandlungsräumen stehen Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Waschgelegenheit mit Seifenspender, Einmalhandtuchspender, Hautpflegemittel, sowie 12
13 für den Bedarfsfall Gesichtsmasken, Schutzbrille und Schutzkleidung zur Verfügung. Die Behandlungsliege und oder Sesseln müssen leicht zu reinigend sein. Tiere haben keinen Zutritt zu den Behandlungsräumen. Noch befinden sich Topfpflanzen mit Erde wegen möglichen Allergien, Schädlings-und Schimmelbefall in den Behandlungsräumen. Wenn möglich sollten Eimalartikel verwendet werden, Mehrweginstrumente sind entsprechend aufzubereiten. Weiteres gibt es Spezielle Erfordernisse entsprechend der Ordinationstätigkeit. Hygieneplan Abfall Instrumentar Aufbereitung Hygieneplan- Behandlung von Wunden (vgl.öak 2010,) 4. Diskussion 4.1. Interpretationen der Ergebnisse Wenn man eine private Wundambulanz eröffnen will, bedeutet das auch gleichzeitig den Weg in die Selbständigkeit, denn ab diesem Zeitpunkt ist man beruflich auf sich gestellt. Es gibt kaum Hilfe von Kollegen, da dieser Berufszweig der Pflege doch erst recht jung ist. Diese Arbeit weist auf die wichtigsten Faktoren beim Aufbau einer privaten Wundambulanz hin. Wenn man den Prognosen über den Bedarf an Pflegebedürftigen glauben kann, dann wird die private Wundversorgung in den nächsten Jahren eine immer größere Rolle spielen. Durch mangelnde Kenntnis über die Möglichkeit Wundversorgung anders als auf die konventionelle Art zu erhalten, zeigt sich jedoch derzeit noch ein gesellschaftlicher Nachholbedarf auf diesem Gebiet. Darum ist es wichtig, einheitliche und gut strukturierte private Wundambulanzen zu schaffen, um gute Qualität gewährleisten und auch aufrecht erhalten zu können, und dafür zu sorgen, dass kein Nachteil bzw. keine Gefährdung für Patienten entsteht. 13
14 Ich persönlich glaube, dass der Markt für private Wundambulanzen, auch wenn noch mit ein paar Schwierigkeiten und Vorurteilen behaftet, vorhanden ist, und diese Dienstleistung im allgemeinen gut angenommen werden wird Empfehlungen für die Praxis Auch wenn der Aufbau einer privaten Einrichtung wie der der Wundambulanz mit erheblichen Kosten und der Gefahren der Selbständigkeit verbunden ist, ist es dennoch wichtig kundenorientiert und nicht nur provitorientiert zu handeln. Deshalb ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen von größter Wichtigkeit um die bestmögliche Versorgung der Patienten gewährleisten zu können und darauf zu achten, dass es zu keinerlei Kompetenzüberschreitung von gesetzlichen Tätigkeitsbereichen kommt. Man muss dem Berufszweig der privaten Wundversorgung noch etwas Zeit geben, um sich weiter entwickeln und etablieren zu können. Gerade deshalb wäre eine einheitliche Strukturierung erstrebenswert. 14
15 5. Literaturverzeichnis Eckhart S. et al. (2007): Fit für die eigene Ordination, Maudrich Verlag, Wien. Fortner N. (2012): Möglichkeiten und Formen der Wunddokumentation, Kursunterlagen der ÖGVP, März 2012, Wien. Herk-Pickl U. (2008): Etablierung als freiberufliche Wundmanagerin im häuslich/ ländlichen Bereich Pickl-AA.pdf ( ). ( ). ( ). Kozon V., Fortner N. (2010): Wundmanagement und Pflegeentwicklungen. ÖGVP Verlag, Wien. Kozon V., Fortner N. (2008): Wundmanagement und Pflegeinnovationen. ÖGVP Verlag, Wien. Matthias A., Debus S. (2010): Moderne Wundversorgung, beta, Hamburg. Panfil E-M., Schröder G. (2010): Pflege von Menschen mit chronischen Wunden, Verlag Hans Huber, Bern. Protz K. (2007): Moderne Wundversorgung, Urban & Fischer, München. Schiemann D. et al. (2009): Expertenstandard Pflege von Menschen mit chronische Wunde, DNQP, Osnabrück. West K. (2011): Die private Wundambulanz. ( ). VO_2011_12_Version_fuer_HP.pdf( ) 15
16 6. Anhang 38 GuKG Werbebeschränkung 38 Im Zusammenhang mit der freiberuflichen Berufsausübung und der Berufsausübung gemäß 35 Abs 1 Z 6 ist eine dem beruflichen Ansehen abträgliche, insbesondere jede vergleichende, diskriminierende oder unsachliche Anpreisung oder Werbung verboten. 1 ) 1 ) Fachlich richtige, wahrheitsgemäße und nicht gegen Standesinteressen verstoßende Werbung ist also erlaubt. Diese Bestimmung stellt eine Anpassung an ähnliche oder gleichartige gesetzliche Regelungen im Krankenanstaltenrecht ( 13 des Grundsatzgesetzes des Bundes in der Fassung BGBl 801/1993); im Ärztegesetz ( 25 Abs 1); im Hebammengesetz ( 20); im MTD- Gesetz ( 7 Abs 6); im Psychologengesetz ( 15 Abs 1) und im Psychotherapiegesetz ( 16 Abs 1) dar. Bereits die Krankenpflegegesetznovelle 1992 (BGBl 872/1992) hat das bis dahin bestehende absolute und uneingeschränkte Werbeverbot für den Krankenpflegefachdienst gelockert. 64 GuKG Weiterbildungen 64 (1) Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sind berechtigt, Weiterbildungen zur Erweiterung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu absolvieren. Diese haben mindestens vier Wochen zu umfassen. (2) Weiterbildungen gemäß Abs 1 können im Rahmen eines Dienstverhältnisses erfolgen. (3) Die Abhaltung von Weiterbildungen gemäß Abs 1 bedarf der Bewilligung des Landeshauptmannes. Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn die organisatorischen und fachlichen Voraussetzungen für die Vermittlung der den Berufserfordernissen entsprechenden Kenntnisse und Fertigkeiten gewährleistet sind. (4) Gegen Bescheide des Landeshauptmannes gemäß Abs 3 ist eine Berufung nicht zulässig. (5) Nach Abschluss einer Weiterbildung gemäß Abs 1 ist eine Prüfung abzunehmen. Über die erfolgreich abgelegte Prüfung ist ein Zeugnis auszustellen. (6) Die erfolgreiche Absolvierung einer Weiterbildung berechtigt zur Führung einer Zusatzbezeichnung gemäß 12 Abs 2. 1 ) Durch Weiterbildung werden die persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten der Pflegepersonen ausgedehnt, sie ist jedoch nicht gesetzlich verpflichtend. Beispiele von Gebieten für die Weiterbildung: Pflege von alten Menschen und chronisch Kranken Hauskrankenpflege Arbeitsmedizinische Tätigkeiten 16
17 Onkologische Pflege Kardiologische Pflege Um eine Mindestqualifikation zu gewährleisten, dürfen Weiterbildungen eine Dauer von vier Wochen nicht unterschreiten. Sie schließen mit einer Prüfung und einem Zeugnis ab. 36 GuKGFreiberufliche Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege 36 (1) Die beabsichtigte Aufnahme einer freiberuflichen Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege ist der auf Grund des in Aussicht genommenen Berufssitzes zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden, wobei folgende Unterlagen vorzulegen sind: 1. ein Qualifikationsnachweis gemäß 28, 29, 30, 31, 2. eine Strafregisterbescheinigung oder bei EWR-Staatsangehörigen ein gleichwertiger Nachweis des Heimat- oder Herkunftsstaates, die bzw. der nicht älter als drei Monate ist, und 3. ein ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung, das nicht älter als drei Monate ist. (2) Anlässlich der Meldung gemäß Abs 1 hat die Bezirksverwaltungsbehörde das Vorliegen der Voraussetzungen für die Berufsausübung zu prüfen und die freiberufliche Berufsausübung unverzüglich, längstens binnen drei Monaten, zu untersagen, sofern eine oder mehrere Voraussetzungen nicht vorliegen. Im Falle der Untersagung der freiberuflichen Berufsausübung ist unverzüglich ein Verfahren betreffend die Entziehung der Berufsberechtigung gemäß 40 einzuleiten. (3) Gegen eine Untersagung gemäß Abs 2 kann Berufung an den unabhängigen Verwaltungssenat des Landes erhoben werden. (3 a) Die freiberufliche Tätigkeit darf aufgenommen werden, sobald die Meldung gemäß Abs 1 bei der Bezirksverwaltungsbehörde eingelangt ist. (4) Die freiberufliche Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege hat persönlich und unmittelbar zu erfolgen, allenfalls in Zusammenarbeit mit anderen Angehörigen von Gesundheitsberufen. Zur Unterstützung bei der Ausübung dieser beruflichen Tätigkeiten können Pflegehelfer herangezogen werden. 2 ) (5) entfällt. BGBl I 65/ ) Für diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal ist es auch möglich, Pflegehelfer zur Unterstützung anzustellen. 17
18 3 )Wird eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine offene Erwerbsgesellschaft gegründet, muss sie unter ärztlicher oder pflegerischer Leitung stehen, die die Aufgaben der Kontrollfunktion innehaben. Die Bewilligung zur freiberuflichen Gesundheits- und Krankenpflege erstreckt sich auf das ganze Bundesgebiet. Die Verlegung des Berufssitzes in ein anderes Bundesland erfordert lediglich eine Mitteilung an den Landeshauptmann, bedarf aber keiner neuen Bewilligung. Voraussetzung für die Berufsberechtigung und somit auch für die freiberufliche Berufsausübung sind die Eigenberechtigung, die für die Erfüllung der Berufspflichten erforderliche geistige Eignung und Vertrauenswürdigkeit, ein Qualifikationsnachweis im Sinne dieses Gesetzes und für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache. Das GuKG sah im ursprünglichen Text als eine der Voraussetzungen für die freiberufliche Ausübung des Berufes eine zweijährige Praxis in einem Dienstverhältnis vor. Eine ähnliche Bestimmung enthielt das Hebammengesetz, allerdings dort nur in einjähriger Dauer. Im Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH gegen Österreich Nr. 98/2167, betreffend die mangelhafte Umsetzung der Richtlinie 80/154/EWG hinsichtlich der dort nicht vorgesehenen Praxisnachweise, wurde Österreich zur Streichung des Nachweises der absolvierten Praxiszeit für Hebammen verpflichtet. Es war daher im gleichen Sinn das GuKG zu ändern, was durch die Novelle geschehen ist (hier wurden die Richtlinien 77/452 und 77/453 EWG ergänzend angeführt). Abs 4 wird in Analogie zum Ärztegesetz gestaltet, wobei bei der Heranziehung von Pflegehelfern nicht Tätigkeiten delegiert werden dürfen, die dem gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege ausdrücklich vorbehalten sind. Klargestellt wird, dass diplomierte Pflegepersonen im Rahmen der freiberuflichen Berufsausübung zur Ausführung von nicht unter dieses Gesetz fallenden Tätigkeiten,. wie Sekretariats- oder Reinigungsarbeiten, selbstverständlich auch andere Personen heranziehen dürfen (Erl.) ( 18
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