Die Abfallwirtschaft im Landkreis Wesermarsch

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1 Die Abfallwirtschaft im Landkreis Wesermarsch Informationsbroschüre der Abfall- und Kundenberatung

2 Inhalt Einleitung Seite 3 1. Was gehört in den Gelben Sack und was nicht? Seite 5 2. Die blaue Papiertonne Seite 7 3. Sessel, Tisch und Waschmaschine der Sperrmüll Seite 8 4. Lösemittel und andere Gifte Seite 9 5. Gartenabfälle selber kompostieren oder die GIB machen lassen Seite Was gehört in die Biotonne und was nicht? Seite Was ist eigentlich Hausmüll? Seite Langjährige Tradition: Die Altglassammlung Seite Sammlung von Elektrogeräten Seite Das Abfallwirtschaftskonzept 2013 plus aktueller Stand Seite 18 Einleitung Vielfältige Neuerungen prägen die Abfallwirtschaft in der Wesermarsch ebenso wie bereits vor recht langer Zeit eingeführte Erfassungssysteme. Grundlage aller abfallwirtschaftlicher Betätigung bilden das Abfallwirtschaftskonzept 2000 plus sowie zuletzt die Fortschreibung 2013 plus, die Ende 2012 verabschiedet wurde und wie der Name bereits ausweist auch für die Folgejahre noch Gültigkeit behalten soll. Ein kurzer Rückblick verdeutlicht die damalige Notwendigkeit, intensiv eine Neuausrichtung der Abfallwirtschaft zu diskutieren. Steigende finanzielle Belastungen werden von niemandem begrüßt. Noch negativer werden aber hohe/steigende Abfallgebühren registriert, denn ihnen kann (wegen des Anschluss- und Benutzungszwanges) niemand ausweichen. Der Ärger wird richtig mächtig, wenn sich zusätzlich das Gefühl einstellt, die Gebühren würden auch noch ungerecht verteilt erhoben ( Ich habe kaum noch Müll in der Tonne und muss immer mehr bezahlen! ). Müllgebühren haben gegenüber anderen Ausgaben, die ein Privathaushalt zu begleichen hat, den großen Nachteil, dass der Gegenwert nicht immer deutlich sichtbar ist. Die Leistungen, die mit der Gebühr finanziert werden, sind häufig nicht direkt wahrnehmbar (welcher Gebührenzahler kennt schon die Sickerwasserkläranlage?) oder sie werden in Teilbereichen gar nicht in Anspruch genommen (nicht jeder Haushalt meldet jedes Jahr die Sperrmüllabholung an). 3

3 Die bis 1999 in der Wesermarsch erhobene eine Gebühr für alle Leistungen der Abfallwirtschaft entsprach nicht länger den Anforderungen nach Transparenz und Kostenwahrheit. Wohl war es den Haushalten, die intensiv die häuslichen Abfälle trennten und die im Landkreis bereits aufgebauten Wertstofferfassungssysteme nutzten, möglich, durch verringerte Bereitstellung der Restabfalltonne Gebühren zurückerstattet zu bekommen, aber die an der Restmülltonne festgemachte eine Gebühr schien die Kostenfreiheit für alle anderen Systeme zu suggerieren. Außerdem wurde es immer weniger einsichtig, dass bei sinkendem Restabfallaufkommen die (Gesamt)Gebühr stieg. Die Restabfallgebühr als einziger Kostenträger hatte ausgedient. Zeitgemäßer und überschaubarer ist es, wenn den einzelnen Leistungen der Abfallwirtschaft die je spezifischen Kosten zugeordnet und für den Nutzer in Form einer eigenen Gebühr ausgewiesen werden. Die Bioabfallvergärung/-kompostierung (und damit die Entleerung der Biotonne) kostet sicherlich ebenso Geld wie die Abholung der Papier-/Pappe-Abfälle. Und auch die Abholung ausrangierter Möbel ist nicht kostenfrei möglich. In 1999 ist das Abfallwirtschaftskonzept 2000 plus lang und ausführlich auch in der Öffentlichkeit - diskutiert worden. Nahezu alle Leistungen der Abfallwirtschaft sind im Ansatz mit einer eigenen Gebühr ausgestattet worden. Für eine Übergangszeit wird noch nicht in jedem Falle die volle Kostendeckung erreicht, aber die Tendenz ist festgeschrieben, und einzelne Leistungsgebühren sind bereits angehoben worden; im Gegenzug wurde die (zweigeteilte) Grundgebühr verringert. Das Ziel volle Kostendeckung - wird nach und nach realisiert werden: Nur die Nutzer zahlen dann für die jeweils erbrachte Leistung. Hatte das alte System (eine Gebühr für alle Leistungen, festgemacht an der Restabfalltonne) mit seinen Einsparmöglichkeiten die Restabfallmenge gesenkt und die Verwertungsmengen deutlich erhöht, so musste jetzt ein System gefunden werden, dass die Gesamtmengen (und damit die Kosten) reduzieren half. Die Gebühr für jede genutzte Biotonne trägt ebenso wie die Gebühr für jeden angelieferten Kubikmeter Grünabfalls dazu bei, die Eigenkompostierung zu beflügeln. Insgesamt ist das im Abfallwirtschaftskonzept 2000 plus erarbeitete System (einzige technische Neuerung war die kreisweite Einführung der Papiertonne) gerechter und transparenter und dadurch in der Lage, die sehr hohen Mengen zu verarbeitender organischer Abfälle zu reduzieren. Die jeweilige Fortschreibung hat im Jahre 2007 ebenso wie im Jahre 2012 wiederum zu einer intensiven Diskussion geführt, in der die Erfahrungen der vergangenen Jahre ausgewertet und für die Zukunft aufbereitet wurden. Neu sind seit 2013 die Papier- und Biotonnen ebenfalls codiert, das erleichtert die Behälterverwaltung und erlaubt eine optimierte Tourenplanung. Für die Neuauflage dieser Broschüre sind alle Artikel überarbeitet und an das Abfallwirtschaftskonzept 2013 plus angepasst worden. Die Abfall- und Kundenberatung ist telefonisch erreichbar unter 04401/ sowie mit vielen weiteren Informationen auch im Internet: dort gibt es beispielsweise ein umfangreiches Abfall-ABC, das für augenblicklich gut Abfälle den korrekten Entsorgungsweg ausweist. Außerdem sind dort viele Angebote direkt zu buchen: Sowohl Rest- als auch Bio- und Papiertonne können bestellt oder abgemeldet werden, die 4

4 Abholung sperriger Abfälle incl. aller Elektrogeräte (Sperrmüll) kann angemeldet werden. Gebrauchsfähige Gegenstände egal ob Buch, CD oder Fahrrad können im Tausch- und Verschenkmarkt eingetragen und angepriesen werden die Weiternutzung von Dingen führt dazu, dass gar kein Abfall entsteht. Und dieser Abfall ist bekanntlich der beste Abfall überhaupt. 1. Was gehört in den Gelben Sack und was nicht? Der Gelbe Sack gehört wie die Erfassung des Altglases nicht zu den Aufgaben der Abfallwirtschaft, er ist Bestandteil des Dualen Systems, das seit außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung gebrauchte Verkaufsverpackungen beim Haushalt einsammelt. Die von der damaligen Bundesregierung verabschiedete Verordnung zur Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung) hatte vorgeschrieben, dass jeder Verkäufer die gebrauchte, d.h. entleerte Verkaufsverpackung vom Kunden zurücknehmen müsste, es sei denn, er beteiligte sich an einem System, dass diese Verpackungsabfälle direkt beim Verbraucher abholte. Das war die Geburtsstunde des Dualen Systems, eines zweiten Abfallsystems neben der öffentlichen Abfallentsorgung. Im Landkreis Wesermarsch zeichnet sich das Duale System durch drei Säulen aus: 1. Verkaufsverpackungen aus Glas (Flaschen und Gläser) werden über die Altglascontainer gesammelt. 2. Papier- und Pappeverpackungen sammelt man in den blauen Papiertonnen oder bringt diese Abfälle zum Recyclinghof. 3. Für die restlichen Verpackungen ist der Gelbe Sack zuständig. Er nimmt die Verkaufsverpackungen aus Aluminium, Weißblech, Kunststoffen und Verbundstoffen auf. Aus Metall: Z.B. Konservendosen, Metallverschlüsse, geleerte Spraydosen ohne schädliche Restinhalte, Aluminiumschalen, -deckel und folien, Zahnpasta- und Senftuben. Aus Kunststoff: Z.B. Getränkeflaschen ohne Pfand, Folien, Joghurt- und Margarinebecher, Beutel, Tragetaschen, Flaschen von Wasch-, Spül- und Pflegemitteln, Zahnpasta- und Pflegemitteltuben. Aus Schaumstoff: Z.B. Obst- und Gemüseschalen, Verpackungen technischer Geräte. Aus Verbundstoff: Z.B. Saft- und Milchkartons, Vakuumverpackungen, Verpackungen aus Aluminium und Kunststoff. Alle Materialien aus diesen vier Gruppen werden gemeinsam im Gelben Sack eingesammelt und in einer Sortieranlage getrennt. Automatische Systeme und die Sortierung per Hand ergänzen sich und führen dazu, dass verschiedene Fraktionen am Ende der Sortierstraßen in Ballen gepresst an die Verwerter übergeben werden können. 5

5 Nicht in den Gelben Sack gehören Verpackungen, die gleichfalls Verkaufsver- 14-täglich bereitgestellt, ein Berg Gelber packungen sind aber aus anderen Säcke Materialien hergestellt wurden, beispielsweise Papier- oder Pappverpackungen oder Glasflaschen und Gläser. Auch sonstige Kunststoffe, die im Haushalt anfallen, haben in diesem Sack [noch] nichts verloren, z.b. Spielzeug, Wischeimer, Vogelkäfigschale. Denn hier handelt es sich eindeutig nicht um Verpackungen, die es zu entsorgen gilt, sondern um Produkte, und für deren Entsorgung ist nicht das Duale System zuständig, sondern die Abfallwirtschaft. Daher werden fehlbefüllte Gelbe Säcke mit einem roten Aufkleber versehen und liegen gelassen. [Für die Zukunft wird über eine Wertstofftonne nachgedacht, in die dann neben den Verpackungsabfällen auch sog. stoffgleiche Nichtverpackungen eingefüllt werden sollen, also die o.g. Kunststoffe, aber auch Metalle wie Zange und Bratpfanne z.b.] Alle Verpackungs-Besonderheiten werden aber über den Gelben Sack eingesammelt und verwertet. Der Korken gehört ebenso dazu wie die Apfelsinenkiste aus Holz oder die Flasche aus Steingut oder Opalglas. Denn die beiden letztgenannten stören in der Glasverwertung, sind aber Verpackungen und müssen daher über das Duale System abgefahren werden. Im Internet gibt es unter ein umfangreiches Abfall-ABC, das für augenblicklich gut Begriffe den korrekten Entsorgungsweg ausweist. Nachschub an Gelben Säcken gibt es auf den Recyclinghöfen und in den Verteilerstellen gegen Vorlage der Wertcoupons. Im Landkreis gibt es ca. 60 Verteilerstellen (abgedruckt in den Abfuhrkalendern). Finanziert werden alle Leistungen, die das Duale System erbringt also die Erfassung des Altglases, der Leichtverpackungen über den Gelben Sack und ein Teil der Papiererfassung nicht über die Abfall- und Wertstoffentsorgungsgebühren, sondern über Die rote Karte für Gelbe Säcke gibt es, wenn falsche Abfälle eingefüllt werden. das Lizenzentgelt. Eine Firma bezahlt ein Entgelt an die Duales System Deutschland GmbH (DSD) oder einen der anderen inzwischen neun weiteren Systemanbieter - und lässt dafür die eigenen Verpackungen erfassen und verwerten. Für die Verpackungen garantiert DSD (bzw. einer der anderen Anbieter) die Einsammlung der gebrauchten Verpackungen und die jeweiligen Partnerfirmen die Verwertung des eingesammelten Materials. An den Verbraucher werden diese Kosten weitergegeben: Für jeden Joghurtbecher, jedes Marmeladenglas und jede Cornflakespackung bezahlt der Verbraucher direkt beim Einkauf im Geschäft. Insgesamt kommen pro Person abhängig vom Einkaufsverhalten - im Jahre auf diese Weise Kosten in Höhe von ca. 12 Euro zusammen. 6

6 Neben dem DSD gibt es zur Zeit neun weitere duale Systeme, die aber alle die vor Ort befindlichen Sammelsysteme mitnutzen (Landbell, Interseroh, Eko, Redual, Belland, Vfw, Zentek, Veolia und RKD). Übrigends: Der Grüne Punkt ist kein Kriterium für den einen oder anderen Entsorgungsweg und er ist inzwischen auch nicht mehr auf alle Verkaufsverpackungen aufgedruckt, denn er ist ja das Markenzeichen nur eines der zehn Systemanbieter. 2. Die blaue Papiertonne Im Haushalt fallen etliche Abfälle an, die im weitesten Sinne aus Papier/Pappe bestehen. Wohin gehören sie, wenn man sich von ihnen trennen will? Ein Teil der Papier-/Pappe- /Karton-Abfälle wird sicherlich aus dem Verpackungsbereich stammen. Müssen diese Verpackungen also in den Gelben Sack? Nein, überwiegend sind alle Papier-/Pappe-Abfälle im Gelben Sack völlig fehl am Platze (Ausnahme: Milch- und Saftkartons, die zwar überwiegend aus Pappen bestehen, aber wegen der Aluminium- und Kunststoffbeschichtung als Verbundmaterialien in den Gelben Sack gehören). Sie sind richtig in der blauen Papiertonne, die alle vier Wochen geleert wird. Diese Tonne ist seit Mitte 2008 gebührenfrei, nachdem der Bestand an blauen bzw. schwarz-blauen Tonnen in der Wesermarsch nochmals erheblich ausgeweitet worden war (ca Behälter à 240 Liter, seit 2013 ebenfalls codiert). Die Papiertonne à 240 Liter Neben Verpackungsmaterialien sind auch die Zeitung, die Illustrierte oder das Buch in der blauen Tonne richtig entsorgt, ebenso Schreibpapier und Kataloge, Papiertüten oder säcke oder Packpapier. Alternativ steht der Weg zum Recyclinghof offen, auf dem die häuslichen Papier-/Pappe-Abfälle für die Verwertung angeliefert werden können. Dort ist auch eine getrennte Abgabe von Pappe und Mischpapier möglich, da verschiedene Container aufgestellt sind. Der Recyclinghof ist auch die richtige Adresse, wenn einmal erheblich mehr Papierabfälle angefallen sind, denn die Müllwerker dürfen bei der vierwöchentlichen Abfuhr der blauen Tonnen keine Kartons o.ä. mitnehmen, die neben der Tonne bereitgestellt werden. Übrigens: Seit 2005 wird auch die blaue Papiertonne mittels Seitenlader geleert. Also muss auch sie - wie die Bio- und Restabfalltonne mit der Deckelöffnung zur Straße bereitgestellt werden. Seit 2010 werden überall Seitenlader mit Doppelkammschüttung eingesetzt, die gleichzeitig zwei Tonnen entleeren können. Daher sollten immer zwei gleichartige Tonnen nebeneinander bereitgestellt werden, also blau und blau, schwarz und schwarz und braun und braun. Hygienepapier gehört nicht in dieses Erfassungssystem blaue Tonne sondern in den Restmüll (z.b. Papiertaschentücher), ebenso Kohlepapier und verschmutztes Papier. Daher sind auch Tapetenreste, frisch von der Wand gekratzt, in der Papiertonne falsch, denn die anhaftenden Putzbestandteile erschweren die Verwertung. Auch sie müssen in die Restmülltone. Das gilt auch für Foto- und Pergamentpapier und nassfestes Papier, denn diese 7

7 Papiersorten können nicht mit den normalen Papieren und Pappen verwertet werden. Auch bituminiertes Papier, z.b. die Verpackung von Feuerwerkskörpern, gehört in die schwarze Restabfalltonne; die Reste von Feuerwerkskörpern selbstverständlich auch. Vierwöchentlich aufgereiht an der Straße mit der Deckelöffnung zur Straße. 3. Sessel, Tisch und Waschmaschine der Sperrmüll Neben den verschiedenen Abfällen, die in Tonnen oder Säcken abgeholt werden, gibt es einen weiteren Bereich von Abfällen, die vor der Haustür abgefahren werden allerdings nur auf Bestellung: Sperrige Abfälle können zur Abholung angemeldet werden, wenn sie vier Kriterien erfüllen. Sie müssen erstens aus dem privaten Haushalt stammen, betriebliche Abfälle werden nicht auf diese Weise abgefahren. Es müssen zweitens solch sperrige Abfälle sein, die auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die zugelassen Abfallbehälter (Tonne oder Sack) passen. Die Tapetenreste im Sack oder die Kartons mit Entrümpelungsmüll zählen nicht dazu. Drittens dürfen die angemeldeten Abfälle nicht von Bau-, Umbau- oder Renovierungsarbeiten stammen, also keine Fenster, Türen, Badewannen, Duschabtrennungen, Waschbecken, Fußleisten o.ä. Und viertens sind Autoteile von der Sperrmüllentsorgung ausgenommen. Ein typischer Sperrmüllhaufen... Zusammengefasst: Zum Sperrmüll zählen Dinge aus einem privaten Haushalt, die bei einem Umzug mitgenommen würden und nicht in die Abfallbehälter passen, also in erster Linie Möbel, aber auch die (Tritt)Leiter, die Schubkarre und der Teppichboden. Auch alle Elektrogeräte incl. aller Kühlgeräte - können zur Sperrmüllabholung angemeldet werden, auch die kleinen, mülltonnengängigen, die wegen ihres Schadstoffgehaltes (und der enthaltenen Wertstoffe) nicht über die Restmülltonne entsorgt werden sollen. Angemeldet wird die Abholung sperrigen Abfalls über eine Sperrgutkarte, die für aktuell 50 Euro in den Verteilerstellen, auf den Recyclinghöfen und bei der GIB-Entsorgung erworben werden kann (die Adressen sind abgedruckt in allen Abfuhrkalendern). In diese Karte werden die abzuholenden Abfälle eingetragen, die Karte wird abgeschickt und der Abholtermin wird den bestellenden Haushalten mittels Antwortkarte mitgeteilt. Auch über das Internet ist die Anmeldung von Sperrmüll möglich. Unter findet sich ein Formular, mit dessen Hilfe man bequem von zu Hause die Abfälle anmelden kann. Ist die aktuelle Gebühr an die Abfallwirtschaft überwiesen, so erhält 8

8 man per den Termin der Sperrmüllabholung. Aber die Möbel u.ä. sollten nicht zu früh an die Straße gestellt werden, denn je länger der Sperrmüll dort steht, desto sicherer kommt etwas hinzu, und möglicherweise haben dann Unbekannte aufgrund der magnetischen Wirkung etwas abgestellt, was bei der angemeldeten Sperrgutabfuhr stehen bleiben muss. Den Ärger hat dann immer der anmeldende Haushalt. Vor der Ausgabe von 50 Euro sollte man aber prüfen, ob die zu entsorgenden Gegenstände nicht noch zu gebrauchen sind. Denn mitunter muss die Couch ja nur weg, weil eine neue bestellt ist. Alle Möbel und sonstigen Dinge, die man selbst nicht mehr benötigt, können im Tausch- und Verschenkmarkt angeboten werden. Im Internet ( können Möbel, aber auch Gartengeräte, Bücher oder Musikkassetten, Spielzeug oder Fahrräder eingetragen werden. Der Verschenker muss keine persönlichen Daten angeben, Interessenten melden sich direkt über eine Mitteilung an den Tausch- und Verschenkmarkt. Die GIB stellt die Plattform für diesen Austausch zur Verfügung, auf der selbstverständlich auch Gesuche untergebracht werden können. Wer nicht über einen Internetzugang verfügt, kann den noch gebrauchsfähigen Tisch oder das Kinderspielzeug aber dennoch in den Tausch- und Verschenkmarkt eintragen: Bei einem Besuch auf einem Recyclinghof in Brake, Lemwerder oder Nordenham können Einträge vorgenommen werden, ansonsten hilft auch ein Anruf bei der GIB (04401/ ). 4. Lösemittel und andere Gifte Die Mengen sind gering, aber die schädigende Wirkung kann verheerend sein. Zu entsorgende Schadstoffe fallen im Haushalt unregelmäßig, meist selten an. Wegen des hohen Gefährdungspotentials werden an ihre Entsorgung erhöhte Anforderungen gestellt. Zunächst sollte in jedem Haushalt geprüft werden, ob alle Mittel des Giftschranks auch wirklich benötigt werden. Zum zweiten ist auch daheim für einen sicheren Aufbewahrungsort zu sorgen. Wer beispielsweise schon einmal die ätzende Wirkung von Sanitärreiniger aufmerksam beobachtet hat, der wird alles tun um zu verhindern, dass das eigene Kind einen Schluck aus der bunten Flasche nimmt. Zu Unfällen ähnlicher Art ist es in der Vergangenheit auch mit farbigen Lampenölen gekommen. So wirkt Rohrreiniger zusammen mit Wasser! Schadstoffe aller Art, die nicht mehr gebraucht werden, oder die nicht sicher aufbewahrt werden können, sollten bei der GIB entsorgt werden, am besten in den Originalgebinden. Auf den Recyclinghöfen in Lemwerder, Brake und Nordenham steht arbeitstäglich fachkundiges 9

9 Personal bereit, die Gifte (Schädlingsbekämpfungsmittel, Unkrautvernichtungsmittel u.ä.), Lösemittel (Pinselreiniger, Lackverdünner, Altlacke und farben, Lampenöle u.ä.) anzunehmen aus dem privaten Haushalt kostenfrei. Viermal jährlich hält darüber hinaus das Schadstoffmobil an etlichen Haltestellen in den Gemeinden, in denen die GIB keine stationäre Sammelstellen für Schadstoffe vorhält. Gebrauchtes Motoren- und Getriebeöl kann am Schadstoffmobil gar nicht und auf den drei genannten Recyclinghöfen nur kostenpflichtig abgegeben werden (2,30 Euro/Liter). Zur kostenfreien Rücknahme von Altöl ist seit 1987 [!] der Verkäufer des Frischöls verpflichtet. Eine Rücknahmepflicht besteht auch für den Verkäufer von Batterien und Akkus. Daher existiert neben den fünf Recyclinghöfen eine große Zahl an Batteriesammelstellen sehr viele Geschäfte verkaufen Batterien und müssen sie folglich auch nach Gebrauch zurücknehmen. Nicht mehr benötigte oder überlagerte Medikamente sind am besten dort aufgehoben, wo man sich besonders gut damit auskennt, in der Apotheke. Auch Leuchtstoff- und Energiesparlampen werden nicht mehr am Schadstoffmobil angenommen; die fünf Recyclinghöfe sowie darüber hinaus mehr als 20 Geschäfte sind für ihre Entsorgung die richtige Adresse. Auch diese Geschäfte sind im Internet auf der GIB- Seite aufgeführt. Bei Zweifeln, wohin ein bestimmter Abfall richtig entsorgt wird, hilft ein Blick ins Abfall- ABC im Internet ( oder ein Anruf bei der Abfall- und Kundenberatung unter 04401/ Gartenabfälle selber kompostieren oder die GIB machen lassen Da Torf bekanntlich ins Moor gehört, benötigt man für den Garten anderes Material, um den Boden zu verbessern. Ideal ist Kompost, der je nach Reifegrad auch eine Düngewirkung entfaltet. Idealerweise wird der benötigte Kompost im eigenen Garten selbst hergestellt. Geeignet sind Baum- und Strauchschnitt, Laub und Rasenschnitt, aber auch Eierschalen, Kaffee- und Teesatz, Gemüse- und Obstabfälle. Ungeeignet hingegen sind kranke Pflanzen, Asche, Plastik, Glas, Metall, Windeln, bedrucktes Papier, Öle, Fette, Staubsaugerbeutel und Kehricht, gekochte Speisereste, Fischreste und Knochen. Die Mischung macht s. Die zu kompostierenden Abfälle sollten gut gemischt aufgesetzt werden; ein Umsetzen ist ebenfalls erforderlich. Zum Schluss wird abgesiebt. Noch nicht vergangenes grobes, Material kommt erneut in den nächsten Kompost. 10

10 10 Regeln für guten Kompost 1. Zu kompostierende Materialien niemals in eine Grube legen. Es kann keine Luft an das Material. Kompost ohne Luft = Fäulnis und Gestank. 2. Niemals nach allen Seiten geschlossene Behälter verwenden (Ausnahme: sog. Thermokomposter). 3. Niemals einen Komposthaufen auf einer festen Unterlage aus Stein, Beton usw. aufsetzende (= fehlender Erdanschluss ). 4. Grobes Material etwa 20 cm hoch als unterste Schicht. Dann feinere Stoffe schichtweise oder vermischt drauflegen. Grasschnitt nur ganz dünn einstreuen. Fäulnisgefahr! 5. Als Zusatz eventuell normale Gartenerde, Kompost oder Dünger als Verrottungsbeschleuniger dünn über die einzelnen Schichten streuen. Durchmischen und eventuell anfeuchten. 6. Abfälle, die Tiere anlocken, stets gut mit Erde bedecken. 7. Vollkommene Trockenheit vermeiden. 8. Den Haufen nicht zu nass machen. 9. Zwiebelschalen, Schnittlauchreste, Kaffee- und Teesatz sind ideales Regenwurmfutter! Phlox und Holunder sind gute Pflanzen am Komposthaufen (Regenwurmförderung). 10. Den fertig aufgesetzten Komposthaufen abdecken, um Wärmeentwicklung zu fördern und Feuchtigkeits- sowie Stickstoffverluste zu vermeiden. [Quelle: Umweltbundesamt] Die Kompostierung erfolgt in offenen Haufen, Mieten oder Lattenkompostern bzw. in geschlossenen Systemen, sog. Thermokompostern. Nicht auf jedem Grundstück ist ausreichend Platz für einen eigenen Komposthaufen bzw. eine miete, oder aber auch das ist legitim es besteht nicht die Absicht, selber Kompost herzustellen. Wohin dann mit den Grünabfällen und den organischen Abfällen aus der Küche? Zwei unterschiedliche Thermokomposter bei der Kundenberatung. Auf den Recyclinghöfen in Berne, Brake, Lemwerder und Nordenham sowie auf dem Kompostwerk in Rodenkirchen werden alle Grünabfälle angenommen. Für den Privathaushalt kostet die Anlieferung 10 Euro pro Kubikmeter; bis zu einem halben Kubik- 11

11 meter wird pro 100 Liter jeweils ein Euro fällig. Alle auf diesen Wegen angelieferten Grünabfälle werden zerkleinert und zu Mieten von 60 m Länge, 8 m Breite und 4 m Höhe in der Halle des Kompostwerkes in Rodenkirchen aufgesetzt. Nach vier Wochen wird jede Miete zu einer neuen umgesetzt, anschließend rottet das Material außerhalb der Halle fertig. Auch hier steht am Ende des gesamten Rottevorgangs eine Siebtrommel, durch die der gesamte Mieteninhalt gegeben wird. Sowohl auf dem Kompostwerk als auch den Recyclinghöfen kann der fertige Kompost dann erworben werden. Die Biotonne, die es in den Größen 80, 120 und 240 Liter gibt und die 14-täglich geleert wird, kann ebenfalls für die Abfuhr organischer Abfälle genutzt werden. In erster Linie finden sich dort Abfälle aus der Küche. Der Biotonneninhalt wird zunächst in einer Vergärungsanlage verarbeitet werden. Das dabei entstehende Biogas wird verstromt und ins Netz eingespeist, die Gärreste werden in der Halle nachgerottet. Wer Rasenschnitt zumindest während eines Teils des Jahres über die Biotonne entsorgt, sollte den Rasenschnitt entweder anwelken lassen, bevor er in die braune Tonne eingefüllt wird, oder Mitunter ist auch Häckselgut bei der GIB zu erwerben. aber den Mähtermin dichter an den Entleerungstermin der Tonne legen. In jedem Fall sollte vermieden werden, frischen Rasenschnitt fast zwei Wochen in der Biotonne zu lagern: Dann ist eine Entleerung kaum mehr möglich. Informationen zur Eigenkompostierung und zur Nutzung der Biotonne gibt es auch im Internet unter 6. Was gehört in die Biotonne und was nicht? Organische Abfälle fallen sowohl im Garten als auch im Haus, im wesentlichen in der Küche, an. Sollen diese Abfälle nicht im eigenen Garten zu Kompost verarbeitet werden, müssen sie der Abfallwirtschaft Wesermarsch überlassen werden, die dann ihrerseits das organische Material einer Verwertung zuführt. Gartenabfälle können auf den Recyclinghöfen in Berne, Brake, Lemwerder und Nordenham sowie auf dem Kompostwerk in Rodenkirchen abgegeben werden. Für angefallene Küchenabfälle ist das nicht möglich. Diese Abfälle können über die Biotonne in die Verwertung gegeben werden. Die braunen, seit 2013 ebenfalls codierten Biotonnen gibt es in den Größen 80, 120 und 240 Liter. Sie werden 14- täglich geleert. Trotz Codierung sollte diese Art der Abfälle in keinem Fall länger als zwei Wochen stehen, bevor eine Entleerung erfolgt. Fallen ständig nur kleine Mengen organischer Abfälle an, kann auch gemeinsam mit Nachbarn eine Biotonne genutzt werden. 12

12 Die kleinste der drei Damit die Verarbeitung zu Kompost bzw. zu Biotonnen, 80 Liter. Biogas erfolgreich vonstatten gehen kann, dürfen nur bestimmte Abfälle in der Biotonne Die anderen haben ein Volumen von landen. Dazu zählen aus dem Haus 120 bzw. 240 l. Blumen, Brotreste, Eierschalen, Essensreste, Gemüsereste/-schalen, Holzspäne, Kaffeefilter, Kaffee- und Teesatz. Nussschalen, Obstreste und Schalen von Südfrüchten. Aus dem Garten können auch Baum- und Strauchschnitt, Hecken- und Rasenschnitt, Fallobst, Laub und Moos sowie Gemüseabfälle, Reisig und Rinde eingefüllt werden. Auf gar keinen Fall hingegen dürfen diese Abfälle in die Biotonne: Katzen- /Kleintierstreu mit Exkrementen, Knochen, Staubsaugerbeutel, Zigarettenkippen, Illustrierte und Hochglanzbroschüren, Milch- und Safttüten, Windeln. Für größere Mengen an Gartenabfällen gibt es in den Verteilerstellen Papiersäcke (3,00 Euro/Stück), die mit der Biotonne abgefahren werden. Speisereste sollten immer gut in Zeitungspapier eingeschlagen werden, ebenso sehr feuchte organische Abfälle. In den Sommermonaten können durch die wärmeren Temperaturen Fliegen vom Bioabfall angezogen werden, die durch ihre Eiablage Madenbefall hervorrufen. Die Biotonnennutzer sollten darauf achten, dass keine Fliegen in den Bioabfall gelangen können. Daher sollte die Biotonne stets geschlossen bleiben. Bei Madenbefall hilft etwas eingestreutes Gesteinsmehl. Auf gar keinen Fall darf Schädlingsbekämpfungsmittel eingesetzt werden, es verunreinigt den Kompost mit umwelt- und gesundheitsbelastenden Chemikalien. Besonders im Winter kann ein zu hoher Feuchtegrad in der Biotonne dazu führen, dass die organischen Abfälle anfrieren und deshalb die Entleerung beeinträchtigen. Abhilfe schafft das Auskleiden der Biotonne mit etwas Pappe, ein kräftiges Aufsetzen der Tonne am Abfuhrtag sowie ein geschützter Platz am Haus. Auch die richtige Befüllung der Biotonne beugt vor. Zuerst gehört nach Möglichkeit trockenes, gröberes Material (z.b. Ast- und Strauchschnitt) in die Tonne mit wenig Bodenkontakt. Laub sollte vorab etwas anwelken. Das gilt auch für Rasenschnitt. Wenn er zwei Wochen in der Tonne gelagert wird, wird es bei der Entleerung zu Problemen kommen, denn es ist eine eher klebrige Masse entstanden, die nicht so einfach aus der Tonne fällt. Weiter Tipps und Hinweise gibt es im Internet unter 13

13 7. Was ist eigentlich Hausmüll? Pro Person fallen statistisch gesehen in der Wesermarsch knapp eine halbe Tonne an Abfällen an (im Jahre 2012 waren es knapp 451 kg). Da es inzwischen eine stattliche Zahl von Verwertungsangeboten gibt, spaltet sich diese Menge in unterschiedliche Wege auf: Abzuziehen ist zunächst die gesamte organische Abfallfraktion mit Garten- und Bioabfall (in 2012 ca. 157 kg pro EinwohnerIn), dann das Papier (81 kg/e), der Gelbe Sack (39 kg/e), das Altglas (26 kg/e), Altmetalle und Elektro-Schrott (min. 10 kg), Altholz (10 kg), Bauschutt (7 kg) und Schadstoffe (1 kg). Der verbleibende Restabfall machte 121 kg pro Person aus und setzte sich zusammen aus Sperrmüll (11 kg/e), Kleinmengenanlieferungen auf den Recyclinghöfen in Brake, Lemwerder und Nordenham (24 kg/e) sowie der Restabfallsammlung. Über die schwarze Restmülltonne werden nur noch 86 kg pro EinwohnerIn erfasst. Was sind denn das für Abfälle, die diese 86 kg pro Jahr ausmachen? Das meiste an Abfällen aus dem Haushalt wird doch über die Wertstoffsammelsysteme blaue und braune Tonne sowie Gelben Sack eingesammelt. Die Abfallberatung hat eine lange Liste mit einzelnen Produkten zusammengetragen (Abfall-ABC), die im Internet ( zu finden ist. Zu den Restabfällen aus der Küche zählen u.a.: Putzlappen, Schwamm, Scherben von Porzellan, Keramik oder Fensterglas, die Thermoskanne ebenso wie Mikrowellengeschirr. Die codierte Restmülltonne Aus dem Wohnbereich gehören in die schwarze Tonne: Einwegfeuerzeug, Zigarettenkippen und -asche, der Staubsaugerbeutel und der defekte Regenschirm, Kerzenreste und Katzen/Kleintierstreu mit Exkrementen, aber auch Korbmaterial oder Glühbirnen. Im Bad sind mehr oder weniger regelmäßig zu entsorgen: die Zahnbürste, das Wattestäbchen, Kamm und Bürste, ebenso Zahnseide, Rasierklingen, Lumpen und Lockenwickler oder Verbandmaterial, Papiertaschentücher, Windeln. Auch das Kinderzimmer bietet Restabfall: Z.B. Spielzeug, Stifte, Sticker oder Schnuller. Aus dem Büro gehören in die Restabfalltonne: Einwegkugelschreiber sowie verbrauchte Minen, die Overhead-Folie und der Bleistift, der Kunststoffhefter und der Radiergummi. Vielfältig sind die nicht verwertbaren Abfälle aus Werkstatt oder Hobbykeller: Tapetenund Teppichreste, Fotos, Wollreste oder Fahrradschläuche, eingetrocknete Pinsel ebenso wie Wischerblätter oder die Luftmatratze, die Schallplatte oder das Zelt. 14

14 Über die seit Jahren eingesetzten Seitenlader-Fahrzeuge werden diese Abfälle in der schwarzen Tonne bei Bedarf abgefahren. Angeboten werden maximal 26 Abfuhren im Jahr, nämlich alle 14 Tage. Genutzt werden von den meisten Haushalten deutlich weniger. Da auch die Restabfalltonne codiert ist, kann die Anzahl der in Anspruch genommenen Entleerungen festgestellt und abgerechnet werden. Pro Person und Jahr werden in der Abfallentsorgungssatzung 240 Liter vorgeschrieben, die als Behältervolumen auf jedem bewohnten Grundstück vorhanden sein müssen und zu bezahlen sind (4,6 Liter pro Person und Woche), damit die im Haushalt angefallenen Restabfälle nicht den falschen Weg über die verschiedenen Wertstofferfassungssysteme nehmen. Schlussendlich werden die Abfälle bei der swb in Bremen thermisch behandelt. Der dabei entstehende Ausbrand wird nachsortiert, die Metalle werden herausgezogen. Das ist es, das Zählwerk unter dem vorderen Rand der Restmülltonnen. 8. Langjährige Tradition: Die Altglassammlung In der Wesermarsch gibt es die Altglassammlung nicht erst seit der Verpackungsverordnung und dem Dualen System, bereits vor 1993 ist hier Altglas getrennt von den sonstigen Abfällen erfasst worden. Damals hatten die Sammelmengen Jahr für Jahr zugenommen. Seit 2003 sind die Mengen dann allerdings zurückgegangen auf bundesweit 23 kg/e im Jahre In der Wesermarsch sind im Jahr 2012 genau 26,0 kg pro Kopf in die Sammelcontainer an 116 Standorten farbgetrennt eingeworfen worden. Eine Ursache für die gesunkenen Altglasmengen wird in der Pfandregelung für Einweggetränkeverpackungen gesehen, denn gerade im Bereich der vom Pfand betroffenen Bereiche Bier und Erfrischungsgetränke ist der Absatz an Einweggetränkeflaschen allein im Jahr 2003 stark zurückgegangen. Braunglas, in das ganz entscheidend Bier abgefüllt wird, ist um 22% weniger erfasst worden als im Vorjahr. Beim Grünglas, das nicht so stark vom Pfand betroffen ist, sank die Erfassungsmenge nur um 3%. Altglassammeln ist gut allerdings nicht zu nächtlicher Stunde. 15

15 Das Sammeln alter Flaschen und Gläser rentiert sich, denn in der Glasindustrie liegt die Scherbeneinsatzquote mittlerweile bei 62,7 % (2008) im Durchschnitt, die einzelnen Farben werden dabei sehr unterschiedlich stark aus Altglas hergestellt: Weißglas zu 53,3 %, Braunglas zu 38 % und Grünglas zu 62,2 %. Beim Einsatz von Altglasscherben werden nicht nur Rohstoffe eingespart, sondern auch eine Menge Energie. Aus einem Kilogramm Altglas lässt sich ein Kilogramm Neuglas herstellen. In 2012 stellte die Glasindustrie insgesamt 16,5 Mrd. Glasverpackungen her, überwiegend aus Weißglas, nämlich 53 %; auf Grünglas entfielen 28 % und auf Braunglas 19%. Bei der Sammlung der gebrauchten Flaschen und Gläser führt ebenfalls Weißglas mit knapp der Hälfte des erfassten Altglases (2005: 48,2 %). Hinderlich bei der Glasproduktion sind Keramik- oder Porzellanscherben, die leider mitunter in den Sammelcontainern landen. Sie haben einen deutlich höheren Schmelzpunkt als Glas und verbleiben als feste Einschlüsse in den Gläsern und Flaschen; diese müssen aussortiert werden. Auch Steingutbehälter und Spiegelsowie Fensterglas haben in den Altglascontainern nichts zu suchen. Die Verschlüsse von Gläsern und Flaschen aus Metall oder Kunststoff werden hingegen bei der mechanischen Sortierung der Altglasscherben aussortiert und stellen kein Problem für die Verwertung dar, ebenso wenig die Etiketten. Auch rote oder blaue Flaschen können in die Altglascontainer, allerdings nicht zum Weiß- sondern zum Grünglas, denn dieses Grünglas verträgt am ehesten geringe Fehlfarbenanteile. Informationen über die Glasverwertung gibt es im Internet unter 9. Sammlung von Elektrogeräten Bereits seit zwei Jahrzehnten werden in der Wesermarsch auch kleine Elektrogeräte getrennt eingesammelt, um a) die in den Geräten vorhandenen einzelnen Stoffe weitestgehend zu verwerten und b) die in den Geräten enthaltenen Schadstoffe von der Vorbehandlung in einer Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) oder der thermischen Verwertung fernzuhalten. Zu den Schadstoffen in elektrischen oder elektronischen Geräten zählen Quecksilber aus den Lötstellen und verschiedene Chemikalien, die z.b. als Flammschutzmittel eingesetzt werden. Seit Ende März 2006 werden auf allen fünf Recyclinghöfen in der Wesermarsch alle Elektrogeräte aus Haushalten kostenfrei angenommen, auch alle Arten von Kühl- und Gefriergeräten. Für Leuchtstoff- und Energiesparlampen stehen neben den fünf Recyc- 16

16 linghöfen in Berne, Brake, Lemwerder, Nordenham und Rodenkirchen auch mehr als 20 Geschäfte als Annahmestellen zur Verfügung. Gesammelt werden die Elektro- und Elektronikgeräte in fünf Gruppen: Gitterbox mit Kleingeräten Gruppe 1: Haushaltsgroßgeräte wie z.b. Waschmaschine, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Herd und Backofen, Mikrowelle usw. Gruppe 2: Kühl- und Gefriergeräte Gruppe 3: Geräte der Informationsund Telekommunikation (Rechner, Drucker, Laptops, Kopiergeräte, Taschen- und Tischrechner, Faxgeräte, Telefone, Anrufbeantworter usw.), Geräte der Unterhaltungs- abgegebene TV-Geräte warten auf die Verladung elektronik (Radio- und Fernsehgeräte, Videokameras, Musikinstrumente usw.) Gruppe 4: Energiespar- und Leuchtstofflampen Gruppe 5: Haushaltskleingeräte (Staubsauger, Kaffeemaschine, Toaster usw.), Werkzeuge (Bohrmaschine, Säge, Nähmaschine, Rasenmäher usw.), Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente sowie LEDs. Pro Kopf und Jahr werden augenblicklich mindestens 10 Kilogramm 1 (2012) an Metallen und Elektro-Geräten erfasst, überwiegend über die Sperrgutabfuhr, bei der auf einem zweiten Fahrzeug die angemeldeten E-Geräte und Metalle (z.b. Fahrrad oder Schubkarre) eingesammelt werden. Für den privaten Haushalt ist es auch möglich, alle Elektrogeräte kostenfrei auf den Recyclinghöfen abzugeben. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz schreibt die getrennte Erfassung und Verwertung von Elektrogeräten vor. In der Wesermarsch ist diese sinnvolle Verwertung und Schadstoffminimierung bereits im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung vorgenommen worden, auch für die Kleingeräte, die seit 1994 bereits separat erfasst werden. Noch gebrauchsfähige E-Geräte können auch im Internet über den Tausch- und Verschenkmarkt der GIB ( angeboten werden wie auch andere taugliche Dinge wie Möbel, Spielzeug, Bücher, CDs usw. 1 Die erfassten Elektroaltgerätemengen stehen nur eingeschränkt zur Verfügung, da das EAR (Elektroaltgeräteregister), die zentrale Stelle für die Organisation der E-Geräte-Entsorgung, keine Mengen mitteilt. Daher kennen wir ausschließlich die Mengen der jährlich erfassten Geräte (ohne Kühlgeräte) der Sammelgruppen 1, 3 und 5, die die GIB selbst in die Verwertung gibt (2012: 700 t) 17

17 10. Das Abfallwirtschaftskonzept 2013 plus aktueller Stand Im Jahre 1999 ist das Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Wesermarsch intensiv diskutiert worden, die Städte und Gemeinden wurden beteiligt, das Konzept einen Monat lang ausgelegt, so dass Interessierte Anregungen und Bedenken zu diesem Konzept vorbringen konnten. Das Abfallwirtschaftskonzept vom Das dann verabschiedete Abfallwirtschaftskonzept 2000 plus brachte eine neue Gebührenstruktur, die sich stärker als zuvor am Aspekt der Kostenwahrheit orientiert: Jede Leistung wird mit einer Gebühr versehen, vermeintlich kostenlose wird es nicht mehr geben. Die Veränderung gegenüber den Verhältnissen bis zum Jahr 2000 wird deutlich, wenn man sich vor Augen führt, dass bis dahin von jedem Haushalt eine Gebühr festgemacht an der Restmülltonne zu zahlen war, unabhängig davon, ob Sperrmüll entsorgt wurde oder nicht, ob Gartenabfall angeliefert wurde oder nicht. Kostenlos ist eine Sperrmüllentsorgung aber nie gewesen, sie schien es nur. Dieses Konzept ist inzwischen mehrfach fortgeschrieben worden und firmiert jetzt unter dem Titel Abfallwirtschaftskonzept 2013 plus (der Titel signalisiert, dass das Konzept für einen längeren Zeitraum den Rahmen für die Abfallwirtschaft in der Wesermarsch bilden soll). Mit dem aktuellen Abfallwirtschaftskonzept sind die einzelnen Leistungen, die die Abfallwirtschaft Wesermarsch anbietet, mit einer eigenen Gebühr ausgewiesen. Nicht immer allerdings deckt diese Leistungsgebühr die kompletten Kosten, die für die Erbringung dieser Leistung anfallen. Dann müssen Teile der Kosten über die Grundgebühr finanziert werden. Eine Leistungsgebühr gibt es für - die Restmülltonne (codiert, Entleerungen werden gezählt, maximal 14-täglich) - die Biotonne (codiert, 14-tägliche Entleerung) - die Sperrgutabfuhr incl. E-Geräte-Sammlung (auf Bestellung) - die Gartenabfallanlieferung (bei Bedarf) und - die Kleinmengenanlieferung (bei Bedarf). - Die Papiertonne ist seit 2013 ebenfalls codiert; aktuell wird aber keine Gebühr für ihre Entleerung erhoben. Sowohl bei der schwarzen Restabfall- als auch bei der braunen Biotonne und der Kleinmengenanlieferung werden die kompletten Kosten durch die Leistungsgebühr abgedeckt, es ist also keine Mitfinanzierung über die Grundgebühr nötig. 18

18 Beim Sperrmüll wird etwa ein Viertel der Kosten über die Leistungsgebühr gedeckt und bei der Gartenabfallanlieferung decken die 10 Euro pro Kubikmeter 90 % der Kompostierungskosten. Die Deckungslücken müssen durch die Einnahmen aus der Grundgebühr geschlossen werden. Außer diesen Lücken finanziert die Grundgebühr noch die Recyclinghöfe, die Schadstofferfassung und die Verwaltungsaufwendungen. Die Schadstofferfassung wird überwiegend auch in Zukunft über die Grundgebühr finanziert bleiben um sicherzustellen, dass die Problemstoffe bei den Annahmestellen landen und nicht auf völlig ungeeigneten Wegen entsorgt werden (z.b. in der Kanalisation). Warum gibt es zwei Grundgebühren? Die Trennung in eine Grundgebühr pro Haushalt und eine weitere pro Person hat den Zweck, große Familien relativ zu entlasten. Würde das bei den Leistungsgebühren fehlende Geld über eine einzige Grundgebühr (nach Personen) aufgebracht werden, hätte ein großer Haushalt eine recht große Summe an Abfallgebühren zu zahlen, ohne auch nur eine einzige Leistung in Anspruch genommen zu haben. Darüber hinaus ist die Kopplung der Faktoren Haushalt und Personenzahl auch sinnvoll und gerecht, da bestimmte Leistungen eher proportional zum Haushalt sind (z.b. Verwaltungsvorgänge) und andere eher proportional zur Personenzahl (z.b. Abfallmengen). Bereits bei der Verabschiedung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2000 plus war als Ziel formuliert worden, die volle Kostendeckung in mehreren Schritten zu erreichen. Auch nach der Fortschreibung im Konzept 2013 plus wird an diesem Ziel festgehalten werden - damit das System der Abfallwirtschaft in der Wesermarsch möglichst gerecht gestaltet werden kann. Allerdings wird die hundertprozentige Umsetzung noch einige Jahre in Anspruch nehmen. Warum sind jetzt alle Abfall- und Wertstofftonnen codiert? Wenn der einzelne Müllbehälter einzigartig ist, weil er über eine eindeutige Kennung verfügt, erleichtert das die Behälterverwaltung enorm. Auch die Abrechnung der Leistung wird eindeutiger und nicht zu vergessen erst die genaue Kenntnis über die in einzelnen Entleerungstouren geleerten Behälter erlaubt es, diese Touren zu optimieren. Das Ergebnis werden individuelle Abfuhrpläne für die Haushalte sein 19

19 Recyclinghof Berne, Handelsstr. 16, Berne, 04406/6892, 04406/ Di Uhr Mi u. Fr Uhr * Sa Uhr Entsorgungszentrum und Recyclinghof Brake, an der B 212, Brake, 04401/9789-0, 04401/ Mo Fr Uhr * Sa Uhr Recyclinghof Lemwerder, Am Leuchtturm 10, Lemwerder, 0421/697777, 0421/ Di Fr Uhr * Sa Uhr Recyclinghof Nordenham, Martin-Pauls-Str. 152, Nordenham, 04731/38898, 04731/3011 Di Fr Uhr * Sa Uhr Recyclinghof Rodenkirchen und Kompostwerk, Im Gewerbepark, Stadland; 04732/91930, 04732/ Di, Do u. Fr Uhr * Sa Uhr * Mittagspause von Uhr Brake, Februar 2015 Abfall- und Kundenberatung Otto-Hahn-Str Brake Tel / Fax 04401/ (Infos)Abfallwirtschaft.aktuell

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